{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-th-2015.pdf","jurisdiction":"Th\u00fcringen","num_pages":232,"pages":["Amt f\u00fcr Verfassungsschutz Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014 / 2015","","Vorwort Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz (Th\u00fcrVerfSchG) brachte eine Reihe von Neuerungen f\u00fcr die Arbeit des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes. Mit ihm sollten Lehren aus den Defiziten gezogen werden, die sich im Zusammenhang mit den Geschehnissen um die Terrorgruppe \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) gezeigt haben. Das Gesetz ist insoweit als Neuanfang f\u00fcr den Th\u00fcringer Verfassungsschutz zu betrachten. Die mit Inkrafttreten des Th\u00fcrVerfSchG in das Th\u00fcringer Ministerium f\u00fcr Inneres und Kommunales eingegliederte Beh\u00f6rde tr\u00e4gt die Bezeichnung \"Amt f\u00fcr Verfassungsschutz\" (AfV). Das Gesetz beinhaltet Vorgaben f\u00fcr eine erfolgreiche und transparente T\u00e4tigkeit des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat. Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Controlling beim Pr\u00e4sidenten des AfV soll eine zentrale innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle der Rechtund Zweckm\u00e4\u00dfigkeit nachrichtendienstlicher Ma\u00dfnahmen sichergestellt werden. Zudem wurden ausf\u00fchrliche Regelungen \u00fcber Umfang und Grenzen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel einschlie\u00dflich des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie die beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einzuhaltenden Verfahren in das Gesetz aufgenommen. Eine Intensivierung erfuhr auch die parlamentarische Kontrolle der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes. Umfangreiche Unterrichtungspflichten der Landesregierung und Kontrollbefugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission erm\u00f6glichen eine umfassende parlamentarische Kontrolle der T\u00e4tigkeit des AfV und eine zus\u00e4tzliche Sicherung der Grundrechte betroffener Personen. Nach \u00fcber dreij\u00e4hriger Vakanz konnte am 1. Dezember 2015 ein neuer Pr\u00e4sident des AfV ernannt werden. Die strukturelle und personelle Neuordnung war ausschlaggebend f\u00fcr die Entscheidung zu einem Zweijahresbericht, der auch den Vorteil hat, dass Entwicklungen w\u00e4hrend eines l\u00e4ngeren Zeitraumes beobachtet und im Zusammenhang analysiert werden k\u00f6nnen. Das Interesse an der Herausgabe des aktuellen Berichtes zeigt, dass es nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Sicherheitslage einen Bedarf f\u00fcr diese Form der Information gibt. So informiert der Verfassungsschutzbericht \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitlich Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 1","demokratische Grundordnung und verdeutlicht die Gef\u00e4hrdungen durch den politischen Extremismus, den Terrorismus oder auch durch Spionage. Er unterstreicht, dass der Rechtsextremismus - wie in den Vorjahren - die Hauptherausforderung f\u00fcr Th\u00fcringen darstellt. Ausf\u00fchrlich werden auch die sogenannten \"Reichsb\u00fcrger\" thematisiert. Dabei handelt es sich um ein zunehmendes Problem, das auch in Th\u00fcringen nicht untersch\u00e4tzt werden darf. Zugleich kommt den Aktivit\u00e4ten von Islamisten und linksextremistischen Autonomen hohe Aufmerksamkeit zu. Der Islamismus hat im Berichtszeitraum wie \u00fcberall in Deutschland und Europa an Bedeutung gewonnen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Terrororganisation \"Islamischer Staat\" sowie die Entwicklungen in Syrien und im Irak. In den Aufgabenbereichen des Verfassungsschutzes bleiben die Herausforderungen hoch. Gleichzeitig zeigen sie seine Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsarchitektur. Dr. Holger Poppenh\u00e4ger Th\u00fcringer Minister f\u00fcr Inneres und Kommunales 2 Vorwort","Inhaltsverzeichnis I. Einige Informationen zum Verfassungsschutz 7 1. Verfassungsschutz - Instrument der wehrhaften Demokratie 7 2. Der Th\u00fcringer Verfassungsschutz 10 II. Rechtsextremismus 18 1. \u00dcberblick 18 1.1 Ideologischer Hintergrund 18 1.2 Das rechtsextremistische Personenpotenzial in der Bundesrepublik Deutschland 19 1.2.1 Frauen in der rechtsextremistischen Szene 20 1.2.1.1 Typologie 20 1.2.1.2 Das traditionelle Frauenbild 21 1.2.1.3 Das \"moderne\" Frauenbild 21 1.2.1.4 Fazit 22 1.3 Das rechtsextremistische Personenpotenzial 23 1.3.1 Rechtsextremistisch gepr\u00e4gte Initiativen gegen Fl\u00fcchtlinge 24 1.3.2 Gef\u00e4hrdungspotenzial durch Waffenbesitz 27 2. Rechtsextremistische Parteien 28 2.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 28 2.1.1 Der Bundesverband der NPD 28 2.1.1.1 Ideologie der Partei 28 2.1.1.2 Entwicklung der Partei 29 2.1.2 Der Th\u00fcringer Landesverband der NPD 31 2.1.2.1 Entwicklung des Landesverbands 31 2.1.2.2 Personelle Zusammensetzung und Mitgliederentwicklung 32 2.1.2.3 Kreisverb\u00e4nde 33 2.1.2.4 Aktivit\u00e4ten des Landesverbands und seiner Untergliederungen 34 2.1.2.5 Das Verh\u00e4ltnis der Th\u00fcringer NPD zu anderen Rechtsextremisten 42 2.1.2.6 Bewertung und Ausblick 43 2.1.3 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) 43 2.1.4 \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) 45 2.2 \"DIE RECHTE\" 47 2.3 \"Der III. Weg\" 48 3. Neonationalsozialismus (Neonazismus) 50 3.1 Ideologischer Hintergrund 50 3.2 Organisationsund Aktionsformen der Neonaziszene 51 Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 3","3.3 Gewaltpotenzial der Neonaziszene 51 3.4 Neonazistische Gruppierungen in Th\u00fcringen 52 3.4.1 \"Weisse-W\u00f6lfe-Terrorcrew - Sektion Th\u00fcringen\" (WWT - Sektion Th\u00fcringen) 52 3.4.2 \"B\u00fcndnis-Zukunft-Hildburghausen\" (BZH) 53 3.4.3 \"B\u00fcndnis Zukunft Landkreis Gotha\" (BZLG) 54 3.4.4 Rechtsextremistische Wohngemeinschaft in Ballst\u00e4dt 54 3.4.5 \"Freies Netz Jena\" (FN Jena) 55 3.4.6 \"Freies Netz Saalfeld\" (FN Saalfeld) 56 3.4.7 \"Volksbewegung Nordth\u00fcringen\" (VB) 56 3.4.8 \"Freie Kr\u00e4fte Gera\" 57 3.4.9 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Eichsfeld 57 3.5 Aktivit\u00e4ten und Themenschwerpunkte der Neonaziszene in Th\u00fcringen 58 4. Subkulturell gepr\u00e4gter Rechtsextremismus 62 4.1 Erscheinungsformen, Botschaften und Wirkung rechtsextremistischer Musik 63 4.2 Produktionsund Vertriebsstrukturen 64 4.3 Organisation und Ablauf rechtsextremistischer Konzerte 65 4.4 Die rechtsextremistische Musikszene in Th\u00fcringen 66 4.5 Rechtsextremistische Konzerte in Th\u00fcringen 67 5. Immobiliennutzung von Rechtsextremisten 72 6. Sonstige rechtsextremistische Gruppierungen und Vereine 75 6.1 \"Europ\u00e4ische Aktion\" (EA) 75 6.2 \"Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V.\" (AG - GGG) 77 6.3 \"Gesellschaft f\u00fcr freie Publizistik e. V.\" (GfP) 77 7. EXKURS: Das heterogene Spektrum der \"Reichsb\u00fcrger\" 78 8. Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Rechts im \u00dcberblick 83 9. Zusammenfassende Einsch\u00e4tzung 84 III. Islamismus 85 1. Internationaler islamistischer Terrorismus 85 1.1 \u00dcberblick 85 1.2 Islamistisch-terroristische Anschl\u00e4ge 86 1.3 Islamisten und Terroristen unter Fl\u00fcchtlingen 87 1.4 Exekutivma\u00dfnahmen und Gerichtsverfahren in Deutschland 88 2. Salafistische Bestrebungen 89 3. Die Lage in Th\u00fcringen 94 4. Zusammenfassende Einsch\u00e4tzung 97 4 Inhaltsverzeichnis","IV. Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern (ohne Islamismus) 98 1. \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 98 1.1 \u00dcberblick, allgemeine Lage 98 1.2 Organisatorische Situation/Strukturen 100 1.3 Finanzierung 101 1.4 Propaganda und Themenschwerpunkte 101 2. Zusammenfassende Einsch\u00e4tzung 102 V. Linksextremismus 103 1. \u00dcberblick 103 2. Das linksextremistische Personenpotenzial 104 3. Autonome 105 3.1 Allgemeines 105 3.2 Die autonome Szene in Th\u00fcringen 108 3.3 Th\u00fcringer Autonome und ihr \"Antifaschismus\"-Verst\u00e4ndnis 110 3.4 Das Aktionsfeld \"Antigentrifizierung\" 128 4. Anarchisten 131 5. Marxistisch-leninistische Parteien 134 5.1 \"Kommunistische Plattform\" (KPF) der Partei \"DIE LINKE.\" 134 5.2 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 136 5.3 \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD) 140 5.4 \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) 143 5.5 \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) 148 6. Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Links im \u00dcberblick 152 7. Zusammenfassende Einsch\u00e4tzung 153 VI. Scientology-Organisation (SO) 154 1. Verfassungsfeindliche Bestrebungen der SO 154 2. Organisationsstruktur 154 3. SO in Th\u00fcringen 155 Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 5","VII. Spionageabwehr 156 1. \u00dcberblick 156 2. Methoden der Nachrichtendienste 157 3. Wirtschaftsschutz 158 4. Proliferation 159 VIII. Geheimschutz 160 1. Allgemeines 160 2. Personeller Geheimschutz 160 3. Materieller Geheimschutz 162 4. Sonstige \u00dcberpr\u00fcfungen 163 Anhang Register 165 Registeranhang 174 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG) 177 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften 199 6 Vorwort","I. Einige Informationen zum Verfassungsschutz 1. Verfassungsschutz - Instrument der wehrhaften Demokratie Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen garantieren allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern ein hohes Ma\u00df an Freiheit. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung ist es die Aufgabe der Gesellschaft, denjenigen Kr\u00e4ften entgegenzuwirken, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Das Grundgesetz legt folglich nicht nur die Prinzipien des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats fest, es trifft auch Vorkehrungen zu seinem Schutz. Die wehrhafte Demokratie beschreitet - notwendigerweise - einen schwierigen Weg, indem sie auch gegen\u00fcber ihren Gegnern grunds\u00e4tzlich Toleranz \u00fcbt. Denn auch Personen, Vereinen und Parteien, die den demokratischen Rechtsstaat beseitigen wollen, stehen die Freiheitsrechte - wie zum Beispiel das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht - zu. Jedoch liefert sich die wehrhafte Demokratie den Bestrebungen politischer Extremisten nicht tatenlos aus. So sind beispielsweise nach den Artikeln 9 und 21 des Grundgesetzes das Verbot verfassungswidriger Parteien und Vereine oder nach Artikel 18 die Aberkennung von Grundrechten m\u00f6glich. Au\u00dferdem verf\u00fcgt unser Rechtsstaat \u00fcber effektive Institutionen, deren Aufgabe darin besteht, als \"Fr\u00fchwarnsystem\" politischen Extremisten entgegenzuwirken und die konstitutiven Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzusichern. Ein wesentliches Element der streitbaren Demokratie stellen die 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden dar, die der Bund und die L\u00e4nder unterhalten (Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b und Art. 87 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Im Freistaat Th\u00fcringen ist die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 1991 errichtet worden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gehen vor allem der Frage nach, aus welchen Parteien und Gruppierungen sich das extremistische Spektrum zusammensetzt und welche Ziele es verfolgt. Ebenso kl\u00e4ren sie Spionageaktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste auf. Die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sollen es den zust\u00e4ndigen Stellen Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 7","erm\u00f6glichen, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen. Der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber verfassungsschutzrelevante Bestrebungen ist dann geboten, wenn auf Tatsachen gest\u00fctzte Anhaltspunkte vorliegen, die in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung f\u00fchren, dass ein Personenzusammenschluss verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und damit die Feststellung seines extremistischen Charakters verbunden ist. Eine Berichterstattung kann aber auch bereits dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht extremistischer Bestrebungen vorliegen, die aufgrund eines im konkreten Fall hinzutretenden besonderen Aufkl\u00e4rungsinteresses der \u00d6ffentlichkeit eine Erw\u00e4hnung erfordern. Diese Verdachtsf\u00e4lle sind als solche im Text kenntlich gemacht. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden unterliegen der Kontrolle insbesondere durch die von den Parlamenten eingesetzten Kontrollgremien, durch die Innenministerien, durch die Gerichte sowie durch die Bundesbzw. Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz. Sie besitzen keine Zwangsbefugnisse, die ausschlie\u00dflich in die Zust\u00e4ndigkeit der Polizeibeh\u00f6rden fallen (Artikel 97 Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen). Sie unterscheiden sich grundlegend sowohl von der \"Geheimen Staatspolizei\" (Gestapo) der Nationalsozialisten als auch vom \"Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit\" (MfS) der ehemaligen DDR. Jene Institutionen waren darauf ausgerichtet, totalit\u00e4re Staaten abzusichern und abzuschirmen, wohingegen der Verfassungsschutz die freiheitliche demokratische Grundordnung sch\u00fctzt. Dar\u00fcber hinaus besa\u00df das MfS keinerlei rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage und unterlag dementsprechend auch keiner rechtsstaatlichen Kontrolle. F\u00fcr Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besteht eine strikte Bindung an Recht und Gesetz. Verfassungsschutzbeh\u00f6rden dienen keiner Partei, sondern sind dem Mehrparteiensystem als essentiellem Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet. Zum \"Extremismus\"-Begriff Zu dem in den folgenden Kapiteln verwendeten Begriff des \"Extremismus\" wird vorab auf Folgendes hingewiesen: Bei diesem handelt es sich historisch um einen Arbeitsbegriff der Sicherheitsbeh\u00f6rden, insbesondere der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden und der Polizei, um einen Handlungsma\u00dfstab f\u00fcr den Schutz der \"freiheitlichen demokratischen Grundordnung\" zu erreichen, die als verfassungsrechtlicher Gegenpol zum \"Extremismus\" gesehen wird. Tats\u00e4chlich ist Extremismus der Gegenbegriff zum demokratischen Verfassungsstaat. Als \"extremistisch\" werden demnach Aktivit\u00e4ten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Hierzu z\u00e4hlen: 8 Informationen zum Verfassungsschutz","* das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, * die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft, * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Diese eher allgemeine Definition nimmt keine wissenschaftliche G\u00fcltigkeit f\u00fcr sich in Anspruch. Sie korrespondiert jedoch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden und dem dortigen Arbeitsalltag Der Begriff der \"freiheitlichen demokratischen Grundordnung\" wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland h\u00e4ufig verwendet - unter anderem in Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2. Auch in der Th\u00fcringer Verfassung findet er sich in Art. 5 Abs. 2. Bereits Anfang der siebziger Jahre wurde der Arbeitsbegriff \"Extremismus\" in der internen Verwaltungspraxis der Bundesrepublik Deutschland und ab 1973 auch in Verfassungsschutzberichten verwendet. Als beh\u00f6rdliche Sammelbezeichnung sollte sich der Begriff in einschr\u00e4nkender Weise zu dem zuvor gebrauchten Begriff des \"Radikalismus\" absetzen. Damit wurde auf die Verwendung eines verk\u00fcrzenden Arbeitsbegriffs abgestellt und nicht auf eine denkbare Bezeichnung als \"gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Personenzusammenschl\u00fcsse\" zur\u00fcckgegriffen. Dar\u00fcber hinaus ist hiervon der Begriff des \"Extremismus\", wie er in der Politikwissenschaft verwendet wird, zu unterscheiden. Unabh\u00e4ngig von der Frage, welche der verschiedenen politikwissenschaftlichen Definitionen pr\u00e4feriert wird, ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass eine Gleichsetzung der zwar gleichlautenden, aber inhaltlich unterschiedlich verstandenen Begriffe untunlich ist und anderenfalls immer wieder zu Missverst\u00e4ndnissen f\u00fchrt. Herauszustellen ist auch, dass aus der Verwendung des Arbeitsbegriffes \"Extremismus\" durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden keine politikwissenschaftliche Theorie zur Doktrin erhoben werden soll. Dies wird allein bereits aus dem Umstand deutlich, dass die heute vertretenen \"Extremismus\"-Theorien der Politikwissenschaft erst zeitlich sp\u00e4ter entwickelt worden sind. Eine Vermeidung des Begriffes ist heute im Bereich einer insbesondere sicherheitsrechtlichen Einordnung nur schwer m\u00f6glich, da er zwischenzeitlich in einzelne Gesetze aufgenommen worden ist, beispielsweise sei auf SS 18a Abs. 1 Nr. 6 des Aufenthaltsgesetzes oder auf SS 27 Abs. 3 des Gesetzes \u00fcber die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verwiesen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 9","Die Kritik am Terminus des \"Extremismus\" selbst ist weit verbreitet. Er sei ein unwissenschaftlicher, ideologietr\u00e4chtiger Kampfbegriff, setze unkritisch \"Rechte\" und \"Linke\" gleich, idealisiere die \"Mitte\". Dabei ist deutlich herauszustellen, dass die Behauptung, beide Fl\u00fcgel des politischen Spektrums w\u00fcrden durch den Begriff \"Extremismus\" gleichgesetzt, unzutreffend ist. Die von den Parlamenten beschlossenen Verfassungsschutzgesetze beschreiben und unterscheiden Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, nicht hinsichtlich ihrer Motivation. Dem zufolge setzt die Einstufung eines Personenzusammenschlusses als \"extremistisch\" voraus, dass Belege f\u00fcr eine Frontstellung gegen ein oder mehrere Grundprinzip(ien) der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorliegen m\u00fcssen. Einzelpersonen unterfallen einer Beobachtung nur dann, wenn ihr politisches Agieren auf die Anwendung von Gewalt gerichtet ist. Eine pauschale Erfassung von politisch Andersdenkenden durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden erfolgt nicht. 2. Der Th\u00fcringer Verfassungsschutz Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene neue Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz (Th\u00fcrVerfSchG) brachte eine Reihe von Neuerungen f\u00fcr die Arbeit des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes mit sich. Anlass f\u00fcr die Gesetzes\u00e4nderung war die von der Landesregierung beabsichtigte Neuausrichtung des Verfassungsschutzes Th\u00fcringen. Diese schien vor dem Hintergrund, dass sich das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz neben anderen Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die Terrorgruppe \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) ein weitreichendes Beh\u00f6rdenversagen vorwerfen lassen musste, unabdingbar. Das Gesetz ist insofern als Neuanfang f\u00fcr den Th\u00fcringer Verfassungsschutz zu betrachten. Die mit Inkrafttreten des neuen Th\u00fcrVerfSchG in das TMIK eingegliederte Beh\u00f6rde tr\u00e4gt seither die Bezeichnung \"Amt f\u00fcr Verfassungsschutz\" (AfV). Mit dem Gesetz wurden pr\u00e4zise rechtliche Vorgaben f\u00fcr eine erfolgreiche und transparente T\u00e4tigkeit des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat geschaffen. Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Controlling beim Pr\u00e4sidenten des AfV soll eine zentrale innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle der Rechtund Zweckm\u00e4\u00dfigkeit nachrichtendienstlicher Ma\u00dfnahmen sichergestellt werden. Zudem wurden ausf\u00fchrliche Regelungen \u00fcber Umfang und Grenzen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel einschlie\u00dflich des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie die beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einzuhaltenden Verfahren in das Gesetz aufgenommen. Die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei in der Th\u00fcringer Informationsund Auswertungszentrale (TIAZ) wurde in einer eigenst\u00e4ndigen gesetzlichen Regelung verankert. 10 Informationen zum Verfassungsschutz","Parlamentarische Kontrolle Eine Intensivierung erfuhr auch die parlamentarische Kontrolle der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes durch die Gremien des Th\u00fcringer Landtags, namentlich die Parlamentarische Kontrollkommission. Die zus\u00e4tzlich bestehenden Regelungen zur Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit von Telekommunikations\u00fcberwachungsma\u00dfnahmen durch die G10Kommission blieben hiervon unber\u00fchrt. Gegen\u00fcber der Parlamentarischen Kontrollkommission besteht unver\u00e4ndert eine umfassende Unterrichtungspflicht \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit des AfV (SS 27 Abs. 1 Th\u00fcrVerfSchG). Die Landesregierung berichtet in der Regel monatlich \u00fcber aktuelle Entwicklungen und die Schwerpunkte in den einzelnen Ph\u00e4nomenbereichen. Dabei bilden die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse einen Schwerpunkt. Daneben wurden zahlreiche neue Berichtspflichten statuiert. Der neu eingef\u00fcgte SS 27 Abs. 2 Th\u00fcrVerfSchG gibt der Landesregierung eine strukturierte Berichterstattung \u00fcber die ma\u00dfgeblichen operativen Vorg\u00e4nge im Verfassungsschutz gegen\u00fcber der Parlamentarischen Kontrollkommission auf. Dies betrifft im Einzelnen eine \u00dcbersicht \u00fcber den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel in den verschiedenen Ph\u00e4nomenbereichen, die Information \u00fcber die Festlegung der einzelnen Beobachtungsobjekte, die Information \u00fcber die Herstellung des Einvernehmens beziehungsweise des Benehmens f\u00fcr das T\u00e4tigwerden von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder respektive des Bundes in Th\u00fcringen, die Vorlage von Regelungen \u00fcber die Verg\u00fctung von Vertrauensleuten zur Kenntnis und die Unterrichtung \u00fcber die Feststellung eines Informations\u00fcbermittlungsverbotes durch den Verfassungsschutz. Dar\u00fcber hinaus wurde die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber die beabsichtigte Bestellung des Pr\u00e4sidenten des Verfassungsschutzes (SS 27 Abs. 3 Th\u00fcrVerfSchG) sowie \u00fcber den Erlass und jede \u00c4nderung von Dienstanweisungen (SS 27 Abs. 5 Th\u00fcrVerfSchG) gesetzlich verankert. F\u00fcr den Erlass und die \u00c4nderung der Dienstanweisung zum Einsatz von Vertrauensleuten ist eine Anh\u00f6rung der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgeschrieben (SS 12 Abs. 6 S\u00e4tze 6 und 7 Th\u00fcrVerfSchG). Die Kommission erh\u00e4lt somit jederzeit einen aktuellen \u00dcberblick \u00fcber die amtsinternen Rechtsvorschriften und internen Arbeitsgrundlagen des AfV. \u00dcber die blo\u00dfe Unterrichtungspflicht hinausgehend, wird die weitere Zur\u00fcckstellung der Benachrichtigung betroffener Personen von besonders eingriffsintensiven nachrichtendienstlichen Mitteln nach sechs Monate seit Beendigung der Ma\u00dfnahme unter einen Zustimmungsvorbehalt der Parlamentarischen Kontrollkommission gestellt (SS 18 Abs. 3 Th\u00fcrVerfSchG). Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 11","Die umfangreichen Unterrichtungspflichten der Landesregierung und Kontrollbefugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission erm\u00f6glichen eine umfassende parlamentarische Kontrolle der T\u00e4tigkeit des AfV und eine zus\u00e4tzliche Sicherung der Grundrechte betroffener Personen. Allgemeine parlamentarische Kontrolle Parlamentarische Kontrollkommission des (parlamentarische Anfragen, Petitionen Th\u00fcringer Landtags von B\u00fcrgern) Amt f\u00fcr Verfassungsschutz Landesrechnungshof Verwaltungsgerichte (Stabsstelle Controlling) Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und die G10-Kommission des Th\u00fcringer Informationsfreiheit Landtags Aufbau und Organisation Der Th\u00fcringer Verfassungsschutz verf\u00fcgte in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 \u00fcber 97 Stellen und Planstellen. F\u00fcr die Wahrnehmung seiner Aufgaben waren ihm durch das Haushaltsgesetz Mittel in H\u00f6he von 6.165.400 (2014) bzw. 6. 590 700 (2015) Euro zugewiesen. Pr\u00e4sident Vizepr\u00e4sident Stabsstelle Controlling Referat 50 Referat 51 Referat 52 Referat 53 Referat 54 Referat 55 GrundsatzAuswertung Auswertung Beschaffung QuerschnittsPressestelle, und RechtsAusl\u00e4nderRechtsextaufgaben, Informationsangelegenextremismus/ remismus; SG 531 Geheimschutz und \u00d6ffentlichheiten, G10, Islamismus, TIAZ Ermittlung, keitsarbeit Gremienarbeit Scientology, GrundsatzSG 541 Linksextrefragen der Querschnittsmismus; SpioTIAZ Beschaffung aufgaben nageabwehr SG 501 SG 521 SG 532 SG 542 GrundsatzSG 511 RechtsextForschung, Geheimschutz und RechtsanAusl\u00e4nderremismus Werbung, gelegenheiextremismus/ VM-F\u00fchrung ten, G10 Islamismus, SO SG 533 SG 502 Observation Gremienarbeit SG 512 Linksextremismus SG 503 G10-DurchSG 513 f\u00fchrungsstelle Spionageabwehr 12 Informationen zum Verfassungsschutz","Stabsstelle Controlling Im Zusammenhang mit der Eingliederung des Verfassungsschutzes als selbst\u00e4ndige Organisationseinheit in das Th\u00fcringer Innenministerium war als weiteres Ergebnis der Untersuchungen zum NSU-Komplex zugleich eine institutionalisierte und strukturierte innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle zu gew\u00e4hrleisten. Daher wurde im Th\u00fcrVerfSchG neben Regelungen zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel auch die Implementierung einer Stabsstelle Controlling gesetzlich vorgeschrieben. Die Stabsstelle Controlling unterst\u00fctzt nach der gesetzlichen Regelung den Pr\u00e4sidenten des AfV durch unabh\u00e4ngige und objektive Pr\u00fcfungsund Beratungsdienstleistungen in seiner Leitungsfunktion. Sie hat nach Ma\u00dfgabe des SS 2 Absatz 4 Th\u00fcrVerfSchG die Aufgabe, regelm\u00e4\u00dfig die Rechtund Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der nachrichtendienstlichen und sonstigen ihr zugewiesenen Ma\u00dfnahmen zu \u00fcberpr\u00fcfen und dem Pr\u00e4sidenten des AfV Bericht zu erstatten. Die Stabsstelle ist dem Pr\u00e4sidenten des AfV unmittelbar zugeordnet, jedoch in der Beurteilung der Rechtund Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel nicht an Weisungen des Pr\u00e4sidenten, seines Vertreters oder des zust\u00e4ndigen Ministeriums gebunden. Die Stabsstelle Controlling ist dar\u00fcber hinaus personell und organisatorisch von den \u00fcbrigen Referaten des Amtes getrennt, nicht zuletzt, um auch insoweit eine unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfung zu gew\u00e4hrleisten. Schlie\u00dflich schreibt das Gesetz vor, dass die Stabsstelle mit dem zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Personal auszustatten ist. Durch diese Festlegungen wird die Rechtsstaatlichkeit der innerbeh\u00f6rdlichen Kontrolle gest\u00e4rkt, die damit faktisch einer unabh\u00e4ngigen richterlichen Kontrolle nahekommt. Die Referate des AfV haben der Stabsstelle Controlling kontinuierlich schriftlich Bericht dar\u00fcber zu erstatten, in welchen Ph\u00e4nomenbereichen und beobachteten Personenzusammenschl\u00fcssen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Diese Berichtspflichten betreffen besondere grundrechtsund sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die sich im Rahmen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel ereignen k\u00f6nnen. Bei besonderen oder schwierigen Vorkommnissen kann die Parlamentarische Kontrollkommission verlangen, dass die Stabsstelle Controlling diese auch unmittelbar unterrichtet (SS 2 Abs. 4 Satz 6 Th\u00fcrVerfSchG). Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 13","Referat 50 \"Grundsatzund Rechtsangelegenheiten, G 10, Gremienarbeit\" Das Referat 50 bearbeitet die Grundsatzund Rechtsangelegenheiten des Amts. Weiterhin werden in diesem Arbeitsbereich Sitzungen verschiedener Gremien, z. B. der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Kommission des Th\u00fcringer Landtags, sowie der Gremien im Verbund der L\u00e4nder, vorbereitet. Die Bearbeitung parlamentarischer Anfragen und Auskunftsersuchen von B\u00fcrgern z\u00e4hlt ebenfalls zu den Aufgaben des Referats. Dar\u00fcber hinaus ist es mit der Durchf\u00fchrung der Verfahren zur Postund Telekommunikations\u00fcberwachung (G 10) betraut. Referat 51 \"Auswertung Islamismus/Ausl\u00e4nderextremismus, Scientology Organisation, Linksextremismus; Spionageabwehr\" Das Referat 51 erh\u00e4lt vom Referat \"Beschaffung\" Informationen zu den Aufgabenfeldern Islamismus, sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus, Scientology und Linksextremismus. Es lenkt diesen Informationsfluss, f\u00fchrt die Erkenntnisse mit anderen Informationen, etwa aus offen zug\u00e4nglichen Quellen, zusammen und wertet sie aus. Dem Sachgebiet \"Spionageabwehr\" obliegt es, die unerlaubte T\u00e4tigkeit fremder Nachrichtendienste im Freistaat aufzukl\u00e4ren. Zudem wird etwaigen Hinweisen auf fr\u00fchere, fortwirkende Strukturen der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR nachgegangen. Referat 52 \"Auswertung Rechtsextremismus; Th\u00fcringer Informations-AuswertungsZentrale von Polizei und Verfassungsschutz (TIAZ)\" Das Referat 52 erh\u00e4lt vom Referat \"Beschaffung\" Informationen zu dem Bereich Rechtsextremismus. Es lenkt diesen Informationsfluss, f\u00fchrt die Erkenntnisse mit anderen Informationen, etwa aus offen zug\u00e4nglichen Quellen, zusammen und wertet sie aus. Aufgabe der seit 2007 bestehenden TIAZ, einer Projektorganisation des Th\u00fcringer Landeskriminalamts (TLKA) und des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes ist es, Informationen zu politisch motivierter Kriminalit\u00e4t in den Ph\u00e4nomenbereichen \"Rechts\", \"Links\" und \"Ausl\u00e4nder\" sowie den Erscheinungsformen des internationalen Terrorismus zu b\u00fcndeln und einer gemeinsamen Analyse zuzuf\u00fchren. Die TIAZ \u00fcbernimmt dar\u00fcber hinaus die Aufgaben des Freistaats Th\u00fcringen im Wirkbetrieb der \"Antiterrordatei\" (ATD). Die Referat 51 und 52 repr\u00e4sentieren das AfV zudem in den auf Bundesebene bestehenden gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentren von Verfassungsschutz und Polizei. 14 Informationen zum Verfassungsschutz","Referat 53 \"Beschaffung\" Dieses Referat hat die Aufgabe, durch Ermittlungen und den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des gesetzlichen Auftrags erforderlichen Informationen zu beschaffen. Referat 54 \"Querschnittsaufgaben, Geheimschutz\" Das dem Referat zugeh\u00f6rige Sachgebiet \"Querschnittsaufgaben\" ist f\u00fcr den inneren Dienstbetrieb zust\u00e4ndig. Angelegenheiten des personellen und materiellen Geheimschutzes sowie Mitwirkungspflichten des Verfassungsschutzes gem\u00e4\u00df dem Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz werden im Sachgebiet \"Geheimschutz\" wahrgenommen. Referat 55 \"Pressestelle, Informationsund \u00d6ffentlichkeitsarbeit\" Dem Referat obliegen die Organisation und Durchf\u00fchrung von Vortr\u00e4gen, die Beantwortung von Presseund B\u00fcrgeranfragen sowie die Herausgabe periodischer Berichte. In den Jahren 2014 und 2015 nahmen Referenten des Amts insgesamt 138 Vortragstermine (2014: 73, 2015: 65) wahr. Bedingt durch die intensiven Ermittlungsund Aufkl\u00e4rungsarbeiten in Zusammenhang mit der rechtsterroristischen Zelle \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) bildete das Themenfeld Rechtsextremismus hierbei den Schwerpunkt. Ein gestiegenes Interesse war am Thema \"Reichsb\u00fcrger und Rechtsextremismus\" zu verzeichnen. Daneben wurden Vortragsersuchen zu den Bereichen Islamismus, Organisierte Kriminalit\u00e4t1, Spionageabwehr und Scientology bedient. In Zusammenarbeit mit dem Th\u00fcringer Justizministerium und mehreren Justizbeh\u00f6rden wurde im Berichtszeitraum die Pr\u00e4ventionsarbeit im Justizvollzug intensiviert. Dar\u00fcber hinaus fanden Informationsveranstaltungen z. B. an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung in Gotha sowie bei Kommunen, Polizeidienststellen, Bundeswehreinheiten, weiteren Berufsgruppen und zivilgesellschaftlichen Akteuren statt. Der Th\u00fcringer Verfassungsschutz pr\u00e4sentierte sich erneut bei mehreren \u00f6ffentlichen Veranstaltungen, so z. B. dem Tag der offenen T\u00fcr des Th\u00fcringer Landtags oder beim Fanfest des Vereins Rot-Wei\u00df Erfurt. \u00d6ffentliche Veranstaltungen Im M\u00e4rz 2014 fand im Erfurter Augustinerkloster das 12. Symposium des Amts zu dem Thema \"Rechtsextremismus - Herausforderung f\u00fcr Gesellschaft, Politik und Beh\u00f6r- 1 Der gesetzliche Auftrag zur Beobachtung der Organisierten Kriminalit\u00e4t endete zum 31. Dezember 2014. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 15","den\" statt. Es besch\u00e4ftigte sich insbesondere mit der Aufarbeitung der Vorg\u00e4nge um den NSU. Das 13. Symposium des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes im November 2015 stand unter dem Thema \"Reichsb\u00fcrgerQuerulanten oder Verfassungsfeinde?\". Es stie\u00df auf \u00fcberdurchschnittliche Resonanz bei Vertretern der Justiz, der Kommunen, der Polizei sowie bei zahlreichen Beh\u00f6rden. Ein erstes gemeinsames Symposium der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Th\u00fcringen wurde im Mai 2014 in Berlin durchgef\u00fchrt. Es widmete sich der Thematik \"Hass als politisches Programm - Die Entw\u00fcrdigung des Gegners durch Extremisten\". Die Veranstaltungsreihe wurde im Mai 2015 in Potsdam mit dem Thema \"Unsere Jugend im Visier von Extremisten - Der Missbrauch sozialer Medien im Kampf gegen Demokratie und Freiheit\" fortgesetzt. Dar\u00fcber hinaus wirkte der Th\u00fcringer Verfassungsschutz 2014 an einem gemeinsamen Informationsstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder im Rahmen der gr\u00f6\u00dften Sicherheitsmesse in Deutschland, der \"Security\" in Essen, mit. Die Wanderausstellung \"Feinde der Demokratie/Politischer Extremismus in Th\u00fcringen\", die sich schwerpunktm\u00e4\u00dfig mit den Erscheinungsformen des Rechtsextremismus besch\u00e4ftigt, wurde 2014 und 2015 u.a. in Erfurt, Sondershausen und Nordhausen gezeigt und durch ein Angebot an F\u00fchrungen und Vortr\u00e4gen angereichert. Interessierten Institutionen steht sie kos-tenfrei zur Verf\u00fcgung. Diese Ausstellung wird regelm\u00e4\u00dfig evaluiert. Neueste Erkenntnisse und Bewertungen werden aufgenommen. Kontakt: Amt f\u00fcr Verfassungsschutz beim Th\u00fcringer Ministerium f\u00fcr Inneres und Kommunales Postfach 450 121 99051 Erfurt Telefon: (03 61) 573313-850 Telefax: (03 61) 573313-482 Internet: www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz E-Mail: afvkontakt@tmik.thueringen.de Aufgaben und Befugnisse Die Kernaufgabe des AfV besteht in der Sammlung und Auswertung von Informationen zum politischen Extremismus, zu Terrorismus und Spionage im Vorfeld polizeilicher Ma\u00dfnahmen. Zu diesem Zweck beobachtet es gem\u00e4\u00df SS 4 Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz (Th\u00fcrVerfSchG): 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine 16 Informationen zum Verfassungsschutz","ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker gerichtet sind. Einen nicht unerheblichen Teil seiner Informationen sch\u00f6pft das AfV aus \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Quellen. Allerdings arbeiten fremde Nachrichtendienste, Extremisten und Terroristen konspirativ. Deshalb ist das AfV in gesetzlich festgelegten Grenzen und unter Wahrung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit befugt, im Rahmen seines Beobachtungsauftrags Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln (z. B. Observationen, Telefon\u00fcberwachungen) zu beschaffen. Im Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz ist in SS 4 festgelegt: \"Voraussetzung f\u00fcr die Verarbeitung der Informationen im Sinne des Satzes 3 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte. Zur Pr\u00fcfung, ob tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, darf das Amt f\u00fcr Verfasssungsschutz aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogenen Daten erheben.\" Die in Berichten, Lagebildern und Analysen zusammengefassten Erkenntnisse erm\u00f6glichen es der Landesregierung, rechtzeitig Ma\u00dfnahmen zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuleiten. Gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorgaben \u00fcbermittelt das AfV einzelne Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Das AfV ist in den gemeinsamen Informationsund Kommunikationsplattformen der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum - GTAZ, Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum zur Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus, des Linksextremismus/-terrorismus, des Ausl\u00e4nderextremismus/-terrorismus und der Spionage einschlie\u00dflich proliferationsrelevanter Aspekte - GETZ) vertreten. Des Weiteren obliegen dem AfV Mitwirkungspflichten im Bereich des Geheimund Sabotageschutzes (z. B. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr in sicherheitsempfindlichen Bereichen t\u00e4tige Personen). Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 17","II. Rechtsextremismus 1. \u00dcberblick 1.1 Ideologischer Hintergrund Rechtsextremistisches Denken wurzelt nicht in einer fest strukturierten Ideologie. Es setzt sich vielmehr aus geistigen Versatzst\u00fccken unterschiedlicher ideengeschichtlicher Herkunft zusammen, die innerhalb der jeweiligen Auspr\u00e4gung des Rechtsextremismus in unterschiedlicher Form zum Ausdruck kommen. Immer wiederkehrende Grundelemente sind: * ein \u00fcberzogener, h\u00e4ufig aggressiver Nationalismus, der das Prinzip der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung missachtet, * die \u00dcberh\u00f6hung des Staats zu einem sich aus sich selbst heraus rechtfertigenden Wert und die \u00dcberbetonung der Staatsinteressen gegen\u00fcber den Freiheitsrechten des Einzelnen (Etatismus), * eine v\u00f6lkische Ideologie, die sich typischerweise zu Rassenideologie und Fremdenfeindlichkeit verdichtet, wobei dem Antisemitismus eine besondere Stellung zukommt, * das Leugnen oder Verharmlosen der Verbrechen des Nationalsozialismus sowie das Hervorheben angeblich positiver Elemente des Dritten Reichs (Revisionismus). Weitere Elemente stellen die \u00dcberbewertung ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit und eine Ideologie der Ungleichwertigkeit dar. Antipluralismus und Autoritarismus sind in unterschiedlicher ideologischer Auspr\u00e4gung bei allen Rechtsextremisten zu finden. So ist das Weltbild subkulturell gepr\u00e4gter und sonstiger gewaltbereiter Rechtsextremisten diffus. Ihre Einstellungen sind von fremdenfeindlichen, oft rassistischen sowie gewaltbejahenden Ressentiments gepr\u00e4gt. Die \u00dcberzeugungen von Neonazis orientieren sich in der Regel an nationalsozialistischen Vorstellungen eines totalit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaats\" auf rassistischer Grundlage. Sie konzentrieren sich st\u00e4rker auf zielgerichtete politische Aktivit\u00e4ten, die oftmals sehr aktionistisch angelegt sind. Aus ihrer Sicht ist das deutsche Volk h\u00f6herwertig und deshalb vor \"rassisch minderwertigen\" Ausl\u00e4ndern oder Juden zu sch\u00fctzen. Bei den rechtsextremistischen Parteien finden sich eher nationalistische Positionen. Ihnen gilt die Nation als oberstes Prinzip; damit einher geht eine Abwertung der Menschenund B\u00fcrgerrechte. Dies hat insbesondere eine 18 Rechtsextremismus","Ablehnung der Gleichheitsrechte f\u00fcr diejenigen zur Folge, die nicht dem - von ihnen ausschlie\u00dflich ethnisch definierten - \"Deutschen Volk\" angeh\u00f6ren. Sie streben nach einem autorit\u00e4ren Staat, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung au\u00dfer Kraft gesetzt w\u00e4re. Gleichwohl ist bei den rechtsextremistischen Parteien immer wieder auch ein deutlicher Bezug zum Nationalsozialismus festzustellen. Neonazistische Ideologieelemente sind damit in allen Teilspektren des deutschen Rechtsextremismus zu finden. Die Art und Weise, in der diese Ideologieelemente die \u00f6ffentlich wahrnehmbare Form der politischen Bet\u00e4tigung des jeweiligen Teilspektrums bestimmen, unterscheidet sich letztlich nur graduell - das verbindende Element bleibt zumeist der Nationalsozialismus. Dieser ideologische Hintergrund eint Rechtsextremisten in der Ablehnung wesentlicher Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung gegen\u00fcber dem Parlament, Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip und Chancengleichheit f\u00fcr alle politischen Parteien. 1.2 Das rechtsextremistische Personenpotenzial in der Bundesrepublik Deutschland Das rechtsextremistische Personenpotenzial in der Bundesrepublik Deutschland sank im Jahr 2014 nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften auf zwischenzeitlich 21.000 Personen (2013: 21.700) und stieg im Folgejahr 2015 erneut auf 22.600 Personen an. Nachdem die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) im Jahr 2014 zun\u00e4chst durch Udo PAST\u00d6RS (Mecklenburg-Vorpommern) gef\u00fchrt wurde, w\u00e4hlten die Delegierten der NPD-Landesverb\u00e4nde auf dem Bundesparteitag am 1. November in Weinheim (Baden-W\u00fcrttemberg) den bisherigen Pressesprecher der Partei, Frank FRANZ (Saarland), zum NPD-Bundesvorsitzenden. Der desolate Zustand der Partei bestand auch danach fort. Anhaltende F\u00fchrungsquerelen, finanzielle Probleme sowie der verfehlte Wiedereinzug in den S\u00e4chsischen Landtag haben der NPD im Jahr 2014 ebenso stark zugesetzt wie das seit Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht laufende NPD-Verbotsverfahren. Angesichts dieser Unw\u00e4gbarkeiten sank die Zahl ihrer Mitglieder erneut. Im Berichtszeitraum 2014/2015 geh\u00f6rten der NPD bundesweit noch etwa 5.200 Mitglieder an (2013: 5.500). Der bereits im Jahr 2013 zu verzeichnende leichte R\u00fcckgang des neonazistischen Personenpotenzials setzte sich im Berichtszeitraum zun\u00e4chst auf etwa 5.600 Personen (2013: 5.800) fort. Im Jahr 2015 kehrte sich dieser Trend um. Nach leichten Zuw\u00e4chsen stieg das hier zu verortende Personenpotenzial auf etwa 5.800 Personen an. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 19","Die Anzahl der subkulturell gepr\u00e4gten Rechtsextremisten belief sich im Jahr 2014 bundesweit auf 7.200 Personen (2013: 7400). Der Abw\u00e4rtstrend der Vorjahre verstetigte sich in diesem Bereich jedoch nicht. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der hier zuzurechnenden Personen wieder auf 8.200 an. 1.2.1 Frauen in der rechtsextremistischen Szene Nicht erst die fremdenfeindlich motivierten Taten der im November 2011 bekannt gewordenen terroristischen Zelle \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) r\u00fcckten auch das Thema \"Frauen im Rechtsextremismus\" st\u00e4rker in das \u00f6ffentliche Bewusstsein. Frauen spielten in der Vergangenheit im bundesdeutschen Rechtsterrorismus jedoch eine untergeordnete Rolle. In der rechtsextremistischen Szene sind Frauen aber in verschiedenen Bereichen pr\u00e4sent und nehmen vielf\u00e4ltige Funktionen wahr. Mit Blick auf eine wirksame Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus bedarf dieser Bereich einer besonderen Aufmerksamkeit. 1.2.1.1 Typologie Die Sozialwissenschaftlerin Mechtild Jansen unterscheidet drei Varianten f\u00fcr die Rolle von Frauen in rechtsextremistischen Gruppen: * die ideologisch \u00fcberh\u00f6hte Rolle der K\u00e4mpferin mit eigener Macht, als Herrscherin \u00fcber das Leben, als Geb\u00e4rerin \"rassereinen\" Nachwuchses, * die Rolle der Zuarbeiterin und Mitl\u00e4uferin oder auch Anstifterin im Hintergrund und * die \"maskuline\" Rolle der dem Mann identischen Gewaltt\u00e4terin und Funktionstr\u00e4gerin in der politischen Au\u00dfenwelt, die Rolle einer Rebellin mit implizierter Frauenverachtung.2 Das Frauenbild aller Ph\u00e4nomenbereiche des Rechtsextremismus ist differenzierter und flexibler geworden. Es l\u00e4sst sich feststellen, dass die Erscheinungsformen des Rechtsextremismus \u00e4u\u00dferst unterschiedliche Frauenbilder hervorbringen. Neben einem insgesamt eher traditionellen Rollenverst\u00e4ndnis herrscht bei den Frauen selbst auch ein modernes Selbstverst\u00e4ndnis vor. Jenseits der idealistischen Weiblichkeitskonstruktionen d\u00fcrften die individuellen Lebensentw\u00fcrfe und faktischen Rollen der Frauen in der Szene jedoch mehr von den jeweiligen pers\u00f6nlichen Neigungen, F\u00e4higkeiten und M\u00f6glichkeiten abh\u00e4ngen. Diverse Lebensentw\u00fcrfe jenseits biologisch begr\u00fcndeter Frauenbilder finden mittlerweile Akzeptanz. Dies birgt die Gefahr, dass die Szene f\u00fcr potenzielle Einsteigerinnen an Attraktivit\u00e4t gewinnen k\u00f6nnte und ihnen der Zugang erleichtert w\u00fcrde. Die Bet\u00e4tigung einer Frau in rechtsextremistischen Zusammenh\u00e4ngen kann in der m\u00e4nnerdominierten rechtsextremistischen Szene zu Spannungen f\u00fchren. Innerhalb der verschiedenen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus wird die aktive Teilhabe von Frauen jedoch \u00fcberwiegend akzeptiert. 2 Vgl. Mechtild Jansen, T\u00e4terin, Zuarbeiterin, Opfer: Frauen, Rechtsextremismus und Gewalt, in: Christiane Tillner, Rechtsextremismus, Rassismus, Gewalt. Feministische Beitr\u00e4ge, M\u00fcnster 1994, S. 70. 20 Rechtsextremismus","1.2.1.2 Das traditionelle Frauenbild In Teilen der Szene, wie den v\u00f6lkischen Gruppen, wird das naturalistische Frauenbild des \"Dritten Reiches\" idealisiert. Die heidnisch-germanischen Gruppen orientieren sich hierbei an der Blut-und-Boden-Ideologie der Nationalsozialisten. Die Mutterrolle wird \u00fcberh\u00f6ht und teilweise mystifiziert. Die Mitglieder dieser in diesem Spektrum charakteristischen \"nationalen Siedlungsprojekte\" zeichnen sich insbesondere durch Kinderreichtum aus. Das vom legalistischen rechtsextremistischen Spektrum propagierte Frauenbild ist ebenfalls ein traditionelles. Die Frau wird als \"Bewahrerin des Volkes\" angesehen und damit aufgewertet. Die vornehmlichen Rollen der Frau sind danach die der Geb\u00e4rerin und der Gef\u00e4hrtin ihres Mannes im Kampf gegen den \"drohenden Volkstod\". Insbesondere der \"Ring nationaler Frauen\" (RNF), die Frauenorganisation der NPD, pflegt dieses Frauenbild und st\u00fctzt sich auf eine biologistisch begr\u00fcndete Auffassung von der Ungleichheit der Menschen. In dem Bewusstsein, dass ein nach allgemeinem Verst\u00e4ndnis derart r\u00fcckw\u00e4rtsgewandtes Geschlechterverst\u00e4ndnis Rekrutierungsbem\u00fchungen der NPD im Weg stehen kann, suggeriert die Partei Toleranz im Hinblick auf die Frage \"Kinder oder (politische) Karriere\". Die Bem\u00fchungen zielen darauf ab, durch das Einr\u00e4umen einer Entscheidungsfreiheit Sympathien potenzieller W\u00e4hlerinnen zu erhalten. Weiterhin ist die Partei bestrebt, jungen Frauen Identifikationsfiguren anzubieten. Dieses scheinbar gem\u00e4\u00dfigte Vorgehen des parlamentarischen Arms der rechtsextremistischen Bewegung darf jedoch nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass derartige Positionen h\u00e4ufig nur aus strategischen Gr\u00fcnden vertreten werden. Grunds\u00e4tzlich orientiert sich das Idealbild einer Frau weiterhin am nationalsozialistischen Weltbild. In der NPD finden sich in verantwortungsvollen Positionen de facto nach wie vor keine Frauen. 1.2.1.3 Das \"moderne\" Frauenbild W\u00e4hrend rechtsextremistische Parteien wie die NPD ein eher traditionelles Frauenbild propagieren, dominiert in der neonazistischen Szene ein \"moderneres\" Verst\u00e4ndnis von der Rolle der Frau. So unterscheidet sich im neonazistischen Spektrum das propagierte Frauenbild stark von der tats\u00e4chlichen Rolleneinnahme. Der \u00fcberwiegende Teil der Neonazistinnen versteht sich nicht nur als die Freundin/Frau eines Neonazis, sondern auch als K\u00e4mpferin f\u00fcr die \"nationale Sache\". Frauen und M\u00e4dchen besetzten viele verschiedene Positionen innerhalb der Kameradschaften und sind auch berufst\u00e4tig. Ihnen er\u00f6ffnet sich durch das Engagement in diversen Bet\u00e4tigungsfeldern vielfach die M\u00f6glichkeit der szeneinternen Einflussnahme. Sie arbeiten in Szenel\u00e4den, melden Demonstrationen an oder wirken als Musikerinnen an der Produktion rechtsextremistischer Musik mit. Frauen stabilisieren die Szene und erm\u00f6glichen Partnerschaften innerhalb der Szene. Au\u00dferhalb des rechtsextremistischen Spektrums erm\u00f6glicht das Ergreifen von sozialen Berufen oder ehrenamtliches Engagement auch eine gesellschaftliche Einflussnahme. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 21","M\u00e4dchen und Frauen in aktionsorientierteren Agitationsformen (z. B. \"Autonome Nationalisten\" - AN, \"Freie Kr\u00e4fte\") zeichnen sich durch ein \"modernes\" Selbstverst\u00e4ndnis aus. Die urbane Aktionsform verbreitete sich von Berlin aus und stellte auch f\u00fcr junge Rechtsextremistinnen ein zeitgem\u00e4\u00dfes Angebot der politischen Bet\u00e4tigung dar. Zus\u00e4tzlich bot der provokative Habitus die Gelegenheit, jenseits einer soldatischen M\u00e4nnlichkeits\u00e4sthetik gleichberechtigt mit den \"Kameraden\" auf der Stra\u00dfe zu agieren. Die Militanz, ein Wesensmerkmal der AN, stie\u00df bei den Nationalistinnen nicht auf Ablehnung. Junge Frauen marschierten im \"Schwarzen Block\" mit und scheuten dabei auch die gewaltt\u00e4tige Konfrontation mit der Polizei und dem politischen Gegner nicht. Das im subkulturellen Milieu dominierende Frauenbild stellt ebenfalls eine Ausnahme im Rechtsextremismus dar. So pr\u00e4gen hier \"m\u00e4nnliche\" Attribute wie H\u00e4rte, Widerstandskraft und aggressives Auftreten nach wie vor das Idealbild eines \"Skingirls\". Neben einem entsprechenden \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild kommt dies auch durch eine h\u00f6here Gewaltbereitschaft zum Ausdruck. Sie ist in dieser Szene am h\u00f6chsten. Insgesamt ist der Anteil weiblicher Straft\u00e4ter bei Delikten der polizeilich erfassten \"Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t rechts\" (PMK rechts) jedoch gering und bewegt sich seit Jahren zwischen f\u00fcnf und zehn Prozent. Dieser Wert liegt unter dem der Straftaten weiblicher T\u00e4terinnen der Allgemeinkriminalit\u00e4t. 1.2.1.4 Fazit Insgesamt liegt der Frauenanteil sowohl auf Funktion\u00e4rsebene, als auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen deutlich unter dem der M\u00e4nner. Ein signifikanter Anstieg des Frauenanteils konnte in den letzten Jahren nicht verzeichnet werden. Insbesondere in F\u00fchrungspositionen sind Frauen deutlich unterrepr\u00e4sentiert. Dem neunk\u00f6pfigen NPD-Landesvorstand in Th\u00fcringen geh\u00f6rt seit Januar 2015 lediglich eine Frau an. Der Einfluss von Frauen auf die Politik des Landesverbands erscheint gering. Im au\u00dferparteilichen rechtsextremistischen Spektrum liegt der Frauenanteil dagegen h\u00f6her. Typisch f\u00fcr dieses Spektrum sind allerdings eher lose Strukturen, was eine konkrete Einsch\u00e4tzung erschwert. Im neonazistischen Spektrum bewegt sich der Frauenanteil zwischen 10 und 30 Prozent. Der Frauenanteil unter den subkulturell gepr\u00e4gten Rechtsextremisten d\u00fcrfte bei ca. 20 bis 25 Prozent liegen, jener der gewaltbereiten Frauen deutlich darunter. Frauen fungieren als integraler Bestandteil in allen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Die unterschiedlichen Frauenrollen innerhalb der rechtsextremistischen Szene erschweren meist eine direkte Zuordnung zu diesem Spektrum. Frauen ist die rechtsextremistische Einstellung \u00e4u\u00dferlich oft nicht anzusehen. Durch die Bet\u00e4tigung als Tagesmutter, das Engagement bei Kindergartenfesten, in Elternbeir\u00e4ten oder in Sportvereinen k\u00f6nnen Rechtsextremistinnen jedoch im vorpolitischen Raum gesellschaftlichen Einfluss aus\u00fcben und so zur Verbreitung rechtsextremistischen Gedan22 Rechtsextremismus","kenguts beitragen. In der Praxis mangelt es beim sozialen Umfeld h\u00e4ufig an Problembewusstsein, hinzu kommt mitunter die Scheu vor einer Konfrontation. H\u00e4ufig wird der rechtsextremistische Hintergrund bei Frauen verharmlost oder relativiert. In den letzten Jahren konnte jedoch eine Sensibilisierung f\u00fcr die Thematik im Rahmen der gesellschaftlichen und beh\u00f6rdlichen Pr\u00e4ventionsarbeit wahrgenommen werden. 1.3 Das rechtsextremistische Personenpotenzial in Th\u00fcringen3 Th\u00fcringen Bund 2015 2014 2013 2015 2014 2013 NPD 220 260 310 5.200 5.200 5.500 DIE RECHTE 40 - - 650 500 500 Der III. Weg 20 - - 300 200 - Neonazis 350 350 350 5.800 5.600 5.800 Subkulturell gepr\u00e4gte 280 280 280 8.200 7.200 7400 Rechtsextremisten Die NPD Th\u00fcringen vermochte es auch in den Jahren 2014 und 2015 nicht, den bereits aus den Vorjahren bekannten Abw\u00e4rtstrend hinsichtlich ihrer Mitgliederzahl zu stoppen. Selbst ihre Teilnahme an den Landtagsund Kommunalwahlen wirkte dieser Entwicklung nicht entgegen. Sie verlor im Berichtszeitraum ca. 90 Mitglieder. Fortbestehende strukturelle wie organisatorische Defizite sowie eine mangelnde Mobilisierungsf\u00e4higkeit beg\u00fcnstigten den Mitgliederverlust. Hinzu kamen die im Rahmen der Landtagswahl ver\u00f6ffentlichten Details zu Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Landesvorsitzenden Patrick WIESCHKE, die sich bereits andeutende Konkurrenz durch andere Parteien des rechtsextremistischen Spektrums und das seit Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht anh\u00e4ngige Verbotsverfahren gegen die Partei. Die Bereitschaft der 17 Th\u00fcringer NPD-Kreisverb\u00e4nde, zur Profilbildung der Partei beizutragen, war im Berichtszeitraum sehr unterschiedlich ausgepr\u00e4gt. Einige Kreisverb\u00e4nde verharrten in weitgehender Inaktivit\u00e4t, andere traten hingegen regelm\u00e4\u00dfig auch \u00f6ffentlich in Erscheinung. Im Zuge der Kommunalwahl gelang es der Partei, die Anzahl der kommunalen Mandate von 23 auf zwischenzeitlich insgesamt 60 zu erh\u00f6hen. Durch Wegzug und den Parteiwechsel eines Mandatstr\u00e4gers verringerte sie sich auf 58. Sofern die mit entsprechenden Mandaten ausgestatteten Vertreter der NPD aktiv an den Sitzungen der Stadtr\u00e4te und Kreistage teilnahmen, hielt sich die \u00f6ffentliche Wahrnehmung ihrer dort entfalteten Aktivit\u00e4ten zumeist in sehr engen Grenzen. 3 Die Zahlen sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 23","In Zusammenhang mit der Landtagwahl 2014 f\u00fchrte die NPD Th\u00fcringen zahlreiche Wahlkampfveranstaltungen und Informationsst\u00e4nde durch. Die \u00f6ffentliche Wahrnehmung und das Interesse an diesen Veranstaltungen waren jedoch gering. Gr\u00f6\u00dfere Aufmerksamkeit erregten lediglich der NPD-Wahlkampfauftakt vor dem Th\u00fcringer Landtag sowie ein eigens f\u00fcr die Landtagswahl produzierter Wahlwerbespot, in welchem sich zwei NPD-Mitglieder als Polizisten ausgaben und erkl\u00e4rten, die NPD zu w\u00e4hlen. Die rechtsextremistischen Kleinstparteien \"Der III. Weg\" und \"DIE RECHTE\" fielen durch erste Etablierungsversuche auf. Anders als bei der NPD Th\u00fcringen blieb das Personenpotenzial des neonazistischen Spektrums \u00fcber die Jahre 2014 und 2015 mit ca. 350 Personen stabil. Gleiches gilt f\u00fcr die Gruppe der subkulturell gepr\u00e4gten Rechtsextremisten, die unver\u00e4ndert ca. 280 Personen z\u00e4hlt. Besorgniserregend ist die in beiden Teilspektren niedrige Hemmschwelle bei der Anwendung von Gewalt. W\u00e4hrend im neonazistischen Spektrum rechtsextremistische Strafund Gewalttaten oftmals geplant oder zielgerichtet durchgef\u00fchrt werden, geschehen diese bei subkulturell gepr\u00e4gten Rechtsextremisten zumeist spontan. 1.3.1 Rechtsextremistisch gepr\u00e4gte Initiativen gegen Fl\u00fcchtlinge Insbesondere bedingt durch die im Berichtszeitraum deutlich gestiegene Zahl vorrangig nach Deutschland strebender Fl\u00fcchtlinge aus verschiedenen europ\u00e4ischen wie au\u00dfereurop\u00e4ischen Regionen entwickelte sich das Themengebiet Anti-Asyl zu dem zentralen Aspekt rechtsextremistischer Agitation. Ma\u00dfgebliche Akteure hierbei waren die seit Jahresbeginn 2015 von Rechtsextremisten betriebenen Initiativen \"S\u00fcdth\u00fcringen gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (S\u00dcGIDA) sp\u00e4ter \"Th\u00fcringen gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (TH\u00dcGIDA).4 Bei den agierenden Personen handelte es sich meist um bekannte Rechtsextremisten, die der NPD, der Partei \"DIE RECHTE\", der \"Europ\u00e4ischen Aktion\" (EA) oder dem neonazistischen Spektrum angeh\u00f6rten. Auch das Teilnehmerfeld der Veranstaltungen war zumeist rechtsextremistisch gepr\u00e4gt. Die namensgebende angebliche \"Islamisierung des Abendlandes\" spielte von Beginn an nur eine Nebenrolle. Die Initiativen in Th\u00fcringen richteten sich ma\u00dfgeblich gegen Zuwanderung und Asylpolitik. Seit dem 12. Januar 2015 wurden unter der Bezeichnung S\u00dcGIDA Demonstrationen in Suhl durchgef\u00fchrt, an denen sich bis zu 1.000 Personen beteiligten. Als Organisatoren traten vor allem der S\u00fcdth\u00fcringer Neonazi Tommy FRENCK und der Gebietsleiter Th\u00fcringen der EA, Axel SCHLIMPER, auf. Bei einer Veranstaltung am 2. M\u00e4rz k\u00fcndigte 4 Die Namensgebung erfolgte in Anlehnung an die im Herbst 2014 in Dresden (Sachsen) - nicht von Rechtsextremisten - gegr\u00fcndete Bewegung \"Patriotische Europ\u00e4er gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (PEGIDA). 24 Rechtsextremismus","der NPD-Funktion\u00e4r David K\u00d6CKERT an, den Wirkungsbereich auf ganz Th\u00fcringen auszudehnen. Unter dem Label TH\u00dcGIDA sollten sich fortan \"s\u00e4mtliche B\u00fcrgerinitiativen[,] die es in Th\u00fcringen gibt und zwar alle, die sich aktiv mit diesem Ausl\u00e4nderproblem oder Asylbewerberproblem besch\u00e4ftigen\" vereinen. Die erste TH\u00dcGIDA-Demonstration fand am 13. April in Erfurt statt. Es folgten weitere anfangs zun\u00e4chst mont\u00e4gliche Veranstaltungen an verschiedenen Orten in Th\u00fcringen. Insgesamt fanden 11 Demonstrationen von S\u00dcGIDA und 31 Demonstrationen von TH\u00dcGIDA statt. Mit der Erweiterung des Aktionskreises ging auch eine Ver\u00e4nderung der Organisationsstruktur einher. Als ma\u00dfgebliche Person trat in der Folge K\u00d6CKERT auf. Mit ihm nahm der Einfluss der NPD zu. Einzelne Veranstaltungen wurden durch Funktion\u00e4re der NPD angemeldet. Zudem traten neben K\u00d6CKERT weitere f\u00fchrende NPD-Mitglieder als Redner auf, darunter Patrick WEBER und der EU-Abgeordnete und fr\u00fchere Bundesvorsitzende Udo VOIGT. Veranstaltungen in Suhl wurden weiterhin durch FRENCK gepr\u00e4gt. W\u00e4hrend die Teilnehmerzahlen in Suhl bis zur Jahresmitte abnahmen und sich zum Teil auf den rechtsextremistischen Kern von TH\u00dcGIDA reduzierten, stiegen sie ab August wieder an. Immer mehr Menschen f\u00fchlten sich offenbar direkt von den Auswirkungen des Fl\u00fcchtlingsstroms betroffen oder bef\u00fcrchteten negative Effekte. Hiervon profitierten alle rechtsextremistischen Str\u00f6mungen in Th\u00fcringen. Den meisten Zuspruch konnten sie jedoch unter dem Mantel von TH\u00dcGIDA erzielen. Trotz der offensichtlich rechtsextremistischen Pr\u00e4gung der Initiative reichte das Teilnehmerfeld bei einigen Veranstaltungen mitunter deutlich \u00fcber die rechtsextremistische Klientel hinaus. So schlossen sich am 19. Oktober in Altenburg ca. 2.200 Personen einer TH\u00dcGIDA-Demonstration an. Am 9. November beteiligten sich in Apolda ca. 800 Personen an einer von dem NPD-Funktion\u00e4r Jan MORGENROTH angemeldeten Veranstaltung. Nachdem es am 19. August Ausschreitungen in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl gegeben hatte, konnte TH\u00dcGIDA bei einer darauf folgenden Veranstaltung am 20. August ca. 650 Personen mobilisieren. TH\u00dcGIDA richtet sich vor allem gegen Einwanderung und Asylpolitik. Programmatische \u00c4u\u00dferungen erfolgen auf den Veranstaltungen und \u00fcber das Internet, vor allem \u00fcber die eigene Facebookseite. Dort werden neben der Berichterstattung \u00fcber die eigenen Aktivit\u00e4ten vor allem vermeintliche Beispiele f\u00fcr negative Folgen von Einwanderung eingestellt. Die Posts sollen generalisierend verstanden werden und insbesondere den angeblich kriminellen Charakter von Zuwanderern - insbesondere von Asylbewerbern - darstellen. Zugleich wird deren Bevorteilung z. B. bei der Zuteilung von Sozialleistungen behauptet, um dadurch Neidgef\u00fchle und die Wahrnehmung eigener Benachteiligung abzurufen. Die darauf folgenden Kommentare sind teils sehr aggressiv und differenzierungsarm. TH\u00dcGIDA ver\u00f6ffentlichte im Juni ein 10-Punkte-Programm. Darin wird u. a. auch die Gew\u00e4hrung von Asyl - auf Zeit - anerkannt. Dauerhafte Zuwanderung lehnt TH\u00dcGIDA jeVerfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 25","doch ab. Weitere Elemente sind Forderungen nach Erweiterung plebiszit\u00e4rer Elemente u. a. durch Volksentscheide. Familien sollen besser gef\u00f6rdert werden, wobei diese aus \"Mann und Frau mit mehreren Kindern\" bestehen. Die Verantwortung f\u00fcr die aktuellen Fl\u00fcchtlingsbewegungen tragen nach Ansicht von TH\u00dcGIDA die Vereinigten Staaten und deren angebliche \"Umsturzpl\u00e4ne\". Ein quasi nat\u00fcrlicher Partner f\u00fcr Deutschland sei hingegen Russland. W\u00e4hrend die Forderungen in dem im Internet ver\u00f6ffentlichten Katalog relativ vorsichtig formuliert sind, kam der extremistische Charakter von TH\u00dcGIDA in Redebeitr\u00e4gen auf Veranstaltungen offener zum Vorschein. Dortige \u00c4u\u00dferungen trugen teilweise deutliche antisemitisch, demokratieablehnende und rassistische Z\u00fcge. Im Hinblick auf Demokratie und den politischen Gegner \u00e4u\u00dferte K\u00d6CKERT in einer Rede am 15. Juni in Gera: \"Wir sind heute hier gemeinsam, um dieser linken Brut endlich zu zeigen, es ist eine Grenze erreicht. [...] Hier stehen deutsche Patrioten, die die Schnauze voll haben, von so einer Demokratie, wie ihr sie uns verkaufen wollt.\" SCHLIMPER \u00e4u\u00dferte sich bei der TH\u00dcGIDA-Veranstaltung am 23. M\u00e4rz in Erfurt wie folgt: \"Es hat in Deutschland, in Th\u00fcringen eine Staatsgr\u00fcndung stattgefunden, [...] das ist kein Witz, und unser jetziger Ministerpr\u00e4sident Bodo Ramelow, der Mitglied im Bundesarbeitskreis ,Schalom' ist, wei\u00df dar\u00fcber ganz genau Bescheid. [...] Es gibt \u00fcberhaupt keine Staatsgr\u00fcndungen hier in unserem Vaterland und schon gar nicht in Th\u00fcringen. Und schon gar keine j\u00fcdische Staatsgr\u00fcndung. [...] denn die Pl\u00e4ne ,Kutu KALERGIEs' 5 beinhalten genau das, was wir gerade gesehen haben. Eine eurasisch-negroide Mischrasse soll aus uns gez\u00fcchtet werden. Und da diese Mischrasse sich nicht selbst organisieren kann, bedarf es einer F\u00fchrungsschicht. Und ,Kutu KALERGIE' hat diese F\u00fchrungsschicht in seinem Werk ,Praktischer Idealismus' von 1925 in den europ\u00e4ischen Juden ausgemacht.\" In einem Redebeitrag SCHLIMPERs anl\u00e4sslich der TH\u00dcGIDA-Veranstaltungen am 26. Oktober in Erfurt hie\u00df es: \"Jeder von uns wei\u00df ganz genau, dass Menschen aus anderen Kulturkreisen, aus anderen - ja Rassen, eine andere Mentalit\u00e4t haben. Die haben andere Seelen und diese anderen Seelenanteile, die passen nicht zu uns. Da geht man in Dresden auf die Stra\u00dfe gegen den Islam, als w\u00e4re der Islam ein Problem. Ich habe nichts gegen den Islam. Ich glaube, es ist eine tolle Religion, prima. Die haben feste Regeln, ne. Wenn jemand klaut gibt's die Hand ab, die Frauen gehen verschleiert. Es ist v\u00f6llig vern\u00fcnftig und zwar in den L\u00e4ndern, wo das herkommt. Da geht das gar nicht anders. So! Aber nicht bei uns. Sonst h\u00e4tten wir ja so was auch entwickeln k\u00f6nnen. Das brauchen wir aber nicht. Weil, wir sind n\u00e4mlich eine andere Art Menschen. [...] Und so etwas geh\u00f6rt nicht gemischt.\" Im Jahresverlauf bildeten sich zudem vor allem in Ostth\u00fcringen mehrere sog. B\u00fcrgerinitiativen namens \"Wir lieben Ostth\u00fcringen\", \"Wir lieben Gera\" oder \"Wir lieben den 5 Gemeint ist offenbar der Gr\u00fcnder der Paneuropa Union Richard Nikolaus COUDENHOVE-KALERGI (1894-1972). 26 Rechtsextremismus","Saale-Holzland-Kreis\". Diese Gruppierungen unterhielten enge Beziehungen zu TH\u00dcGIDA, zum Teil traten sie auch als TH\u00dcGIDA Ostth\u00fcringen auf. 1.3.2 Gef\u00e4hrdungspotenzial durch Waffenbesitz Das Gewaltpotenzial der rechtsextremistischen Szene manifestiert sich auch in der Affinit\u00e4t zu Waffen, Sprengstoff und milit\u00e4rischen Gegenst\u00e4nden. Durch den Umgang mit und die Zurschaustellung von Waffen dr\u00fccken sich - dem Habitus von Rechtsextremisten entsprechend - St\u00e4rke und Macht aus. Meist werden bei polizeilichen Durchsuchungen Hieb-, Stichund \"Deko-Waffen\"6, vereinzelt auch scharfe Schusswaffen, festgestellt. Dennoch ist der Umstand an sich als Ausdruck einer latent vorhandenen Gewaltbereitschaft zu verstehen, die bei Rechtsextremisten zudem politisch-ideologisch aufgeladen wird. Die Hemmschwelle zur tats\u00e4chlichen Gewalt kann durch diesen politisch-ideologischen Begr\u00fcndungszusammenhang deutlich herabgesetzt sein. In dem Ma\u00dfe wie der rechtsextremistische T\u00e4ter sein Handeln zugleich \"in den Dienst der Sache\" stellen kann, erwartet er Zustimmung und Unterst\u00fctzung aus seinem Umfeld - sein sozialer Status steigt. Im Jahr 2014 fand man bei einer Durchsuchung bei Rechtsextremisten in Gera neben diversen Propagandamitteln auch zahlreiche \"Deko-Waffen\" vor. Dar\u00fcber hinaus ergaben sich Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass in dem durchsuchten Objekt ein illegaler Schie\u00dfkeller betrieben wurde und dort \u00dcbungen an echten Waffen stattfanden. Im Zuge von Strafma\u00dfnahmen gegen f\u00fchrende Protagonisten des \u00f6sterreichischen neonazistisch-kriminellen Netzwerks \"Objekt 21\" wurde auch eine mehrj\u00e4hrige Haftstrafe gegen einen Th\u00fcringer Rechtsextremisten u. a. wegen Mitgliedschaft in dieser Vereinigung verh\u00e4ngt. Bei vorangegangenen Durchsuchungsma\u00dfnahmen \u00f6sterreichischer Beh\u00f6rden waren auch gr\u00f6\u00dfere Mengen Sprengstoff und mehrere Schusswaffen aufgefunden worden. Aus der Neigung von Rechtsextremisten zu Waffen erw\u00e4chst ein erhebliches Gef\u00e4hrdungspotenzial. Der Verfassungsschutz verfolgt Hinweise auf legalen wie illegalen Waffenbesitz von Rechtsextremisten daher besonders aufmerksam. Soweit Erkenntnisse zu einem legalen Waffenbesitz vorliegen, werden diese an die zust\u00e4ndigen Waffenbeh\u00f6rden weitergeleitet und der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis angeregt. Hinweise auf etwaigen illegalen Waffenbesitz werden in Zusammenarbeit mit den Polizeibeh\u00f6rden \u00fcberpr\u00fcft. Eine Regelanfrage der Waffenbeh\u00f6rde bei den \u00c4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz im Vorfeld der Erteilung einer Waffenerlaubnis hat bislang keinen Eingang in das Waffengesetz gefunden. Das Anfrageverfahren ist dort auf die zust\u00e4ndige Polizeidienststelle begrenzt. 6 Durch verschiedene technische Ma\u00dfnahmen unbrauchbar gemachte Originalwaffen, die in diesem Zustand frei verk\u00e4uflich sind. Auch f\u00fcr blo\u00dfe Dekorationszwecke hergestellte Nachbildungen echter Waffen sind im Handel erh\u00e4ltlich. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 27","2. Rechtsextremistische Parteien 2.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndungsjahr 1964 1990 Sitz Berlin Eisenach Vorsitz/Leitung: Frank FRANZ (Saarland) Tobias KAMMLER Mitglieder 2015 ca. 5.200 ca. 220 2014 ca. 5.200 ca. 260 2013 ca. 5.500 ca. 310 einzelne \"Th\u00fcringer RegionalzeiPublikation \"Deutsche Stimme\" (DS) tungen\" Internet eigener Internetauftritt eigene Internetauftritte 2.1.1 Der Bundesverband der NPD 2.1.1.1 Ideologie der Partei Die NPD propagiert einen v\u00f6lkischen Kollektivismus und agiert fremdenfeindlich und antisemitisch. Sie strebt nach einer \"ethnisch homogenen Volksgemeinschaft\", die sich durch \"gemeinsame Abstammung, Sprache, geschichtliche Erfahrungen und Wertvorstellungen\" definiere. Diese bilde zugleich die Grundlage f\u00fcr die - anstelle der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - angestrebte \"Volksherrschaft\". Die pauschale \u00dcberbewertung der aufgrund ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit definierten \"Volksgemeinschaft\" beschneidet die vom Grundgesetz garantierte Freiheit, sich pers\u00f6nlich zu entfalten. Die Rechte und Interessen des Einzelnen werden eingeschr\u00e4nkt. Diesen Ansichten wird auch in dem 2010 in Bamberg beschlossenen Parteiprogramm Rechnung getragen. Demnach m\u00fcsse Deutschland \"das Land der Deutschen bleiben\" bzw. \"dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, wieder werden\". F\u00fcr Fremde d\u00fcrfe es grunds\u00e4tzlich \"kein Bleiberecht geben, sondern nur eine R\u00fcckkehrpflicht in ihre Heimat\". Die \"Systemparteien\" hingegen nutzten Einwanderung und \u00dcberfremdung als Mittel, um sich, \"durch Austausch des Volkes an der Macht [zu] halten\". Deutscher werde man nicht durch \"die Verleihung bedruckten Papieres (eines BRD-Passes)\", da dies \"nicht die biologischen Erbanlagen ver\u00e4ndert, die f\u00fcr die Auspr\u00e4gung k\u00f6rperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und V\u00f6lkern\" ausschlaggebend seien. 28 Rechtsextremismus","Deutscher k\u00f6nne nur sein, wer in das deutsche Volk \"schicksalhaft hineingepflanzt\" wurde. Unter Nation versteht die NPD \"eine gewachsene und staatsgewordene Gemeinschaft mit objektiven Merkmalen wie gemeinsamer Abstammung, Sprache, Kultur, Geschichte und Tradition\". In der von der NPD propagierten Gesellschaftsordnung sollen autorit\u00e4re Eliten vorherrschen. Der Anspruch auf F\u00fchrerschaft steht im Widerspruch zum pluralistischen Mehrparteiensystem der Bundesrepublik. Im Juli 2012 ver\u00f6ffentlichte die NPD eine Neuauflage der Schrift \"WORTGEWANDT Argumente f\u00fcr Mandatsund Funktionstr\u00e4ger\". Die darin enthaltenen Thesen skizzieren die angestrebte v\u00f6lkische Gemeinschaft und ihre Ablehnung individueller Grundrechte. \"In Deutschland haben Moslems und ihre Religion nichts verloren!\" hei\u00dft es dort und: \"Nur ethnisch geschlossene Gesellschaftsk\u00f6rper mit geringem Ausl\u00e4nderanteil sind solidarund belastungsf\u00e4hig\". Als \u00fcbergeordnetes Subjekt wird die Volksgemeinschaft deklariert, zu der man nur durch Geburt geh\u00f6rt. \"Angeh\u00f6rige fremder Rassen\" blieben \"k\u00f6rperlich, geistig und seelisch immer Fremdk\u00f6rper\". 2.1.1.2 Entwicklung der Partei Die 1964 gegr\u00fcndete NPD verstand sich lange Zeit als Spitze einer nationalistischen Protestbewegung. Als Z\u00e4sur in der Geschichte der NPD kann die Zeit unter F\u00fchrung des von 1996 bis 2011 amtierenden Bundesvorsitzenden Udo VOIGT gewertet werden. Dieser ver\u00e4nderte die als \"Altherrenpartei\" geltende NPD u. a. durch Einbindung von Akteuren des Neonazispektrums und durch ein Vertiefen der Verbindungen zum subkulturellen Spektrum. Die Partei entwickelte zu Beginn des Jahrhunderts ein aus vier S\u00e4ulen bestehendes Konzept. Dieses umfasste den \"Kampf um die Stra\u00dfe\", den \"Kampf um die K\u00f6pfe\", den \"Kampf um die Parlamente\" und den \"Kampf um den organisierten Willen\". Nach 2004 bewirkte dies einen vor\u00fcbergehenden Anstieg der Mitgliederzahlen. Die Partei konnte sich als st\u00e4rkste Kraft im rechtsextremistischen Lager etablieren. Nachdem sie 2004 in den s\u00e4chsischen Landtag eingezogen war, gelang ihr dies 2006 auch in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den folgenden Landtagswahlen konnte sie ihre Erfolge in beiden L\u00e4ndern best\u00e4tigen. Nach 2007 verringerte sich die Mitgliederzahl der NPD. Dem konnte sie auch durch die im Januar 2011 vollzogenen Fusion mit der \"Deutschen Volksunion - Die neue Rechte\" (DVU) nicht entgegenwirken. Misserfolge f\u00fchrten ab dem Fr\u00fchjahr 2011 innerhalb der NPD und ihres politischen Umfelds zu Diskussionen \u00fcber die k\u00fcnftige strategische Ausrichtung der Partei. Die Debatte drehte sich insbesondere um die Ver\u00e4nderung des Erscheinungsbilds und eine dadurch erhoffte ver\u00e4nderte Wahrnehmung. In der Folge setzte sich Holger APFEL auf dem Bundesparteitag am 12./13. November Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 29","2011 in Neuruppin (Brandenburg) bei der Wahl zum Bundesvorsitzenden gegen Udo VOIGT durch. Auch APFEL hatte jedoch mit zunehmender parteiinterner Kritik zu k\u00e4mpfen. Ende 2013 trat er vom Bundesvorsitz zur\u00fcck und wenig sp\u00e4ter aus der NPD aus. Der Parteivorsitz wurde daraufhin bis zur Neuwahl eines Parteivorsitzenden auf dem Bundesparteitag am 1./2. November 2014 kommissarisch durch den damaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Udo PAST\u00d6RS wahrgenommen. 2014 scheiterte die NPD bei den Landtagswahlen in Th\u00fcringen, Brandenburg und Sachsen an der 5 %-H\u00fcrde. Damit verlor sie eine ihrer parlamentarischen Basen und ist nur noch in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesparlament vertreten. Bei der Europawahl am 25. Mai 2014 erzielte die NPD bundesweit 1 % der g\u00fcltigen Stimmen (301.139 Stimmen). Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Fr\u00fchjahr 2014 die bis dahin geltende Sperrklausel von drei Prozent f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt hatte, reichte dieses Ergebnis f\u00fcr einen Sitz im Europ\u00e4ischen Parlament aus. Dort wird die Partei nunmehr durch Udo VOIGT vertreten. In Th\u00fcringen lag das Ergebnis der NPD mit 3,4 % der g\u00fcltigen Stimmen (31.025 Stimmen) \u00fcber dem Bundesdurchschnitt. Wie schon bei der Bundestagswahl 2013 erhielt sie nach Sachsen (3,6 %) in Th\u00fcringen den zweith\u00f6chsten W\u00e4hlerzuspruch in der Bundesrepublik. Auf dem Bundesparteitag der NPD m 1./2. November 2014 in Weinheim (Baden-W\u00fcrttemberg) wurde der vorherige Bundespressesprecher der NPD, Frank FRANZ (Saarland), zum neuen Bundesvorsitzenden gew\u00e4hlt. Dem - nach wie vor m\u00e4nnlich dominierten - Parteivorstand geh\u00f6rten Ende 2015 insgesamt 19 gew\u00e4hlte Vertreter an. Der Th\u00fcringer Landesverband ist durch Frank SCHWERDT vertreten, der stellvertretender Bundesvorsitzender ist. Daneben sind die jeweiligen Landesvorsitzenden sowie die Vorsitzenden der Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF), der Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) sowie der \"Kommunalpolitischen Vereinigung\" (KPV) qua Amt dem Gremium zugeh\u00f6rig. Am 21./22. November 2015 f\u00fchrte die NPD einen weiteren Bundesparteitag in Weinheim durch. Dort wurden die Leitantr\u00e4ge \"Die Masseneinwanderung \u00fcber das Asylrecht muss beendet werden!\" und \"Asylflut stoppen - Islamistischen Terror verhindern\" beschlossen. Die Antr\u00e4ge beinhalteten u. a. Forderungen nach Abschaffung eines einklagbaren Grundrechts auf Asyl, nach Beendigung des Familiennachzugs und nach finanziellen Sanktionen gegen Vereine und Kirchen, wenn diese \"Kirchen-Asyl\" gew\u00e4hren. NPD-Verbotsverfahren Am 4. Dezember 2013 reichte der Bundesrat den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Der Antrag ging auf einen Beschluss des Bundesrats vom 14. Dezember 2012 zur\u00fcck. Anfang M\u00e4rz 30 Rechtsextremismus","2016 kam es zur m\u00fcndlichen Verhandlung, in der das Berufungsgericht erkl\u00e4rte, die vom Bundesrat vorgelegten Beweissachverhalte f\u00fcr seine Pr\u00fcfung heranzuziehen.7 2.1.2 Der Th\u00fcringer Landesverband der NPD 2.1.2.1 Entwicklung des Landesverbands Der 1990 gegr\u00fcndete Th\u00fcringer Landesverband hatte lange Zeit eine dominierende Stellung innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums in Th\u00fcringen inne. Rechtsextremistische Str\u00f6mungen au\u00dferhalb der Partei wurden integriert oder eine Zusammenarbeit mit ihnen angestrebt. Nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 erlebte auch der Th\u00fcringer Landesverband bis 2007 einen personellen Aufschwung. Danach sanken die Mitgliederzahlen wieder deutlich ab. Die Aktionsund Mobilisierungsf\u00e4higkeit verringerte sich. Dies f\u00fchrte in den letzten Jahren zum Erstarken anderer rechtsextremistischer Strukturen. Anfangs waren dies vor allem \"Freie Kr\u00e4fte\". Im Jahr 2015 bildeten sich zudem Strukturen anderer rechtsextremistischer Parteien. Diese traten bisher allerdings nicht als direkte Konkurrenz zur NPD auf. Vielmehr ist das Verh\u00e4ltnis zwischen Vertretern unterschiedlicher Strukturen in Th\u00fcringen relativ offen und z. B. durch Zusammenarbeit bei Veranstaltungen, aber auch bei Wahlen, gepr\u00e4gt. Bei der Kommunalwahl 2014 wurden Mandate der NPD auch durch Personen erlangt, die nicht der Partei angeh\u00f6rten. Im Bereich Hildburghausen kooperierte die NPD mit der rechtsextremistischen W\u00e4hlervereinigung \"B\u00fcndnis-Zukunft-Hildburghausen\" (BZH). Die Landtagswahl im 14. September 2014 stellte eine erneute Z\u00e4sur der Aktivit\u00e4ten des NPD-Landesverbands dar. Trotz eines relativ hohen Wahlkampfaufwands und der medienwirksamen Er\u00f6ffnung einer Landesgesch\u00e4ftsstelle am 6. September in Eisenach verfehlte die Partei den Einzug in den Th\u00fcringer Landtag deutlicher als bereits 2009. In der Folge verfiel der Landesverband in Stagnation. Erst ab der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2015 entfaltete er einzelne Aktivit\u00e4ten in Zusammenhang mit der Fl\u00fcchtlingssituation. Dabei wurde mitunter ein betr\u00e4chtliches Personenpotenzial mobilisiert. So versammelten sich zu der NPD-Demonstration am 14. September in Waltershausen ca. 700 Personen. Insgesamt konnte die Partei allerdings nicht mehr an ihre fr\u00fchere Rolle als ma\u00dfgeblicher Akteur in Th\u00fcringen ankn\u00fcpfen. Die NPD Th\u00fcringen vermochte es nicht, \u00fcber die 2014 erlangten Kommunalmandate auf kommunaler Ebene sp\u00fcrbaren Einfluss zu gewinnen. Auch das seit 2010 zum Zwecke einer st\u00e4rkeren kommunalen Verankerung betriebene Projekt der \"Th\u00fcringer Regionalzeitungen wurde seit April 2014 nicht weiter verfolgt. 7 Ein Urteil lag bis zum Redaktionsschluss nicht vor. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 31","2.1.2.2 Personelle Zusammensetzung und Mitgliederentwicklung Im Berichtszeitraum sank die Mitgliederzahl des Landesverbands erneut auf nunmehr etwa 220 Personen. Die schwach ausgepr\u00e4gte Mobilisierungsund Aktionsf\u00e4higkeit der Partei d\u00fcrfte f\u00fcr die weiterhin relativ niedrige Mitgliederzahl ausschlaggebend sein. Mitgliederentwicklung des NPD-Landesverbands Th\u00fcringen seit 2011 500 400 330 300 310 300 260 220 200 100 0 2011 2012 2013 2014 2015 Am 10. Januar 2015 fand in Eisenach ein Landesparteitag der NPD statt, auf dem der Landesvorstand neu gew\u00e4hlt wurde. Der bis dato amtierende Landesvorsitzende Patrick WIESCHKE sah von einer erneuten Kandidatur ab. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde Tobias KAMMLER (Wartburgkreis) mit 93,6 % der Stimmen gew\u00e4hlt. Dem Vorstand geh\u00f6ren weitere acht Personen an: die stellvertretenden Vorsitzenden Thorsten HEISE (Eichsfeldkreis) und Patrick WEBER (Kyffh\u00e4userkreis) sowie die Beisitzer Hendrik HELLER (Wartburgkreis), David K\u00d6CKERT (Greiz), Jan MORGENROTH (Weimar), Philipp RETHBERG (S\u00f6mmerda), Ralf FRIEDRICH (Nordhausen) und eine Funktion\u00e4rin aus dem Wartburgkreis.8 Der fr\u00fchere langj\u00e4hrige Landesvorsitzende Frank SCHWERDT blieb Ehrenvorsitzender des Landesverbands. Die Zusammensetzung des Gremiums verdeutlicht die Dominanz des Kreisverbands Wartburgkreis innerhalb des Landesverbands. Neben dem Landesvorsitzenden geh\u00f6ren zwei Mitglieder dieses Kreisverbands dem Landesvorstand als Beisitzer an. Einen Bedeutungsverlust erfuhr hingegen der Kreisverband Gera. Gordon RICHTER - 2014 noch stellvertretender Landesvorsitzender - schied ersatzlos aus dem Gremium aus. 8 NPD-Landesvorstand 2014: Vorsitzender: Patrick WIESCHKE, stellvertretende Vorsitzende: Thorsten HEISE, Gordon RICHTER, Beisitzer: Hendrik HELLER, Tobias KAMMLER, Sebastian REICHE, Patrick WEBER, Jan MORGENROTH, Monique M\u00d6LLER (Unstrut-Hainich-Kreis) 32 Rechtsextremismus","2.1.2.3 Kreisverb\u00e4nde Im Berichtszeitraum war der Landesverband Eigenangaben nach in folgende 17 Kreisverb\u00e4nde untergliedert: Altenburg, Eichsfeld, Erfurt/Ilmkreis, S\u00f6mmerda9, Gera, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Jena/Saale-Holzland-Kreis, Kyffh\u00e4userkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt/Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen/Suhl, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis sowie Weimar/Weimarer Land. Abweichend von dieser scheinbar fl\u00e4chendeckenden Organisationsstruktur sind lediglich in einigen Schwerpunktregionen dauerhafte Aktivit\u00e4ten erkennbar. Einige Kreisverb\u00e4nde, wie z. B. Altenburg, Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen/Suhl und Saale-Orla-Kreis, treten seit Jahren nach au\u00dfen praktisch nicht in Erscheinung. Andere Untergliederungen, wie die Kreisverb\u00e4nde Greiz, Eichsfeld, Wartburgkreis und der ehemalige Kreisverband Erfurt/S\u00f6mmerda, waren im Berichtszeitraum hingegen bestrebt, ihre Parteiarbeit \u00f6ffentlichkeitsund medienwirksam zu gestalten. Welche Aktivit\u00e4ten von einem Kreisverband ausgehen und wie hoch deren Anziehungskraft auf Gesinnungsgenossen ist, h\u00e4ngt wesentlich vom Engagement der Funktion\u00e4re und dem einzelner Aktivisten ab. Die Mehrzahl der NPD-Mitglieder jedenfalls scheint weiterhin weder willens noch in der Lage, eine kontinuierliche Parteiarbeit zu leisten. Sie nimmt lediglich mehr oder minder regelm\u00e4\u00dfig an einzelnen Szeneveranstaltungen teil. Die geringe Aktivistenbreite wird immer in Zusammenhang mit \"Aktionswochen\" des Landesverbands oder im Wahlkampf deutlich, wenn sich au\u00dfer einem Stamm von NPD-Funktion\u00e4ren nur wenige weitere Personen engagieren. Beteiligung an der Kommunalwahl 2014 Bei der Kommunalwahl am 25. Mai konnte die NPD die Zahl ihrer Kommunalmandate erheblich steigern. Im Vergleich zu 2009 war sie mit 128 Kandidaten bei den Wahlen zu 12 Kreistagen und den Stadtr\u00e4ten von vier kreisfreien St\u00e4dten sowie mit 66 Kandidaten zu Gemeinderatswahlen deutlich breiter angetreten10. Zudem kandidierte sie bei Ortschaftsb\u00fcrgermeisterwahlen in Erfurt und bei Ortsteilratswahlen in Erfurt, Weimar und Gera. Ende 2015 hatte sie 58 Mandate11 in 35 Kommunalvertretungen inne: 32 Mandate in Kreistagen bzw. Stadtr\u00e4ten von kreisfreien St\u00e4dten, 22 Mandate in Gemeinder\u00e4ten sowie vier in Ortsteilr\u00e4ten (Erfurt Melchendorf: 2, Erfurt Herrenberg: 1, Gera S\u00f6llmnitz 1). Abgesehen von Erfurt und Weimar konnte die NPD \u00fcberall Stimmenzuw\u00e4chse erzielen. Den deutlichsten Zuspruch erhielt sie in 9 Der Kreisverband S\u00f6mmerda gr\u00fcndete sich am 13. Dezember 2015 durch Abspaltung aus dem fr\u00fcheren Kreisverband Erfurt/ S\u00f6mmerda, dessen Bezeichnung seither Kreisverband Erfurt/Ilmkreis lautet. 10 2009: 73 Kandidaten in sieben Landkreisen, vier kreisfreien und drei weiteren St\u00e4dten. 11 W\u00e4hrend der Legislatur verlor die NPD zwei der urspr\u00fcnglich 60 Mandate durch Amtsniederlegung und Parteiwechsel. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 33","Eisenach (7,4 %), dem Kyffh\u00e4userkreis (6 %), dem Wartburgkreis (5,9 %) sowie dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (5,6 %). Bei einigen Gemeinderatswahlen war die NPD \u00fcberdurchschnittlich erfolgreich. Dies d\u00fcrfte, wie in Lauscha/Landkreis Sonneberg, auf die Akzeptanz einzelner NPD-Funktion\u00e4re im \u00f6rtlichen Umfeld zur\u00fcckzuf\u00fchren sein. Im Kreis Hildburghausen trat die NPD zu Gunsten des dortigen W\u00e4hlerb\u00fcndnisses BZH nicht an. Das BZH stellte 23 Kandidaten f\u00fcr die Kreistagswahl auf. Au\u00dferdem kandidierten Vertreter des BZH f\u00fcr weitere sieben Gemeindevertretungen und das Amt des Ortsteilb\u00fcrgermeisters in Pfersdorf (Stadt Hildburghausen). Mit einem Stimmanteil von 3,4 % konnte das BZH sein 2009 erreichtes Ergebnis um 1,3 % erh\u00f6hen und hat weiterhin einen Sitz im Kreistag Hildburghausen inne, der durch Tommy FRENCK wahrgenommen wird. Zudem erhielt die Gruppierung einen Sitz im Stadtrat Hildburghausen. Im Ergebnis der Kommunalwahl zog die NPD mit ein bis drei Vertretern in Kommunalvertretungen ein. In Eisenach, dem Wartburgkreis und dem Eichsfeldkreis h\u00e4lt sie nun jeweils ein zus\u00e4tzliches Mandat. Fraktionsstatus hat die Partei in Eisenach und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Trotz der Steigerung der Mandate ist bisher keine Erh\u00f6hung des Einflusses der Partei im kommunalen Bereich erkennbar. Die Arbeit der meisten NPD-Mandatstr\u00e4ger war kaum wahrnehmbar. Andere nutzten beispielsweise die Websites ihrer Kreisverb\u00e4nde als Darstellungsmedium oder richteten, wie die NPD-Fraktion im Stadtrat Eisenach, eigens Internetpr\u00e4senzen ein. Auch ihr Einfluss auf die Kommunalpolitik blieb insgesamt jedoch ohne nennenswerte Impulse. 2.1.2.4 Aktivit\u00e4ten des Landesverbands und seiner Untergliederungen Die NPD f\u00fchrte in Th\u00fcringen im Berichtszeitraum zahlreiche Veranstaltungen durch. Neben den Bereichen Zuwanderung, Islamisierung und Asylpolitik standen die Agitation gegen das politische System der Bundesrepublik, die etablierten Parteien sowie die Politik der L\u00e4nder und Kommunen im Zentrum ihrer \u00d6ffentlichkeitsarbeit. In den ersten drei Quartalen 2014 lag der Schwerpunkt auf Veranstaltungen im Vorfeld der Kommunalund Europawahl am 25. Mai und der am 14. September folgenden Landtagswahl. Nachdem es der NPD erneut nicht gelang, in den Landtag einzuziehen, ging die Zahl ihrer Veranstaltungen stark zur\u00fcck. Erst im zweiten Halbjahr 2015 nahm die Aktionsbereitschaft des Landesverbands wieder zu. In seinen besonderen Fokus r\u00fcckte fortan die \"Fl\u00fcchtlingskrise\". Die rassistischen Grundpositionen der Partei bildeten den Schwerpunkt ihrer Agitation. Die Partei war dabei bestrebt, als Sachverwalter der \"kleinen Leute\" wahrgenommen zu werden und R\u00fcckhalt in der Bev\u00f6lkerung zu finden. Vor allem in Westth\u00fcringen thematisierte sie zugleich auch konkrete lokale Problemlagen. Zudem dominierten Funktion\u00e4re der Partei die seit M\u00e4rz 2015 betriebenen Aktivit\u00e4ten der Initiative TH\u00dcGIDA. 34 Rechtsextremismus","Landesparteitag der NPD am 15. M\u00e4rz 2014 in Kirchheim Der Th\u00fcringer Landesverband der NPD f\u00fchrte am 15. M\u00e4rz in Kirchheim einen Landesparteitag durch. An der Veranstaltung unter dem Motto \"7 auf einen Streich\" nahmen ca. 70 Personen teil. Udo VOIGT sowie NPD-Funktion\u00e4re des Bundesverbands und aus Berlin traten als Redner auf. Zentrales Thema des Parteitags war die Wahl von 20 Kandidaten f\u00fcr die Landesliste der NPD zur Landtagswahl 2014. Zum Spitzenkandidat wurde der Landesvorsitzende Patrick WIESCHKE gew\u00e4hlt. In seinen Verlautbarungen gab sich der NPD-Landesverband hinsichtlich des Einzugs der NPD in den Th\u00fcringer Landtag sehr \u00fcberzeugt. Die \"etablierten Parteien\" seien \"fortan nicht mehr unter sich\", mit der NPD w\u00e4re \"endlich eine Oppositionspartei im Landtag vertreten\". Den Wahlkampf wolle der Landesverband \"ausgiebig und materialintensiv f\u00fchren\", 200.000 Euro st\u00fcnden zur Verf\u00fcgung. Das Motto des Parteitags \"7 auf einen Streich\" basierte auf der Zielvorgabe, 7 % der W\u00e4hlerstimmen zu erreichen. \"NPD-Eichsfeldtag\" in den Jahren 2014 und 2015 Im Berichtszeitraum setzte der NPD-Kreisverband Eichsfeld seine Veranstaltungsreihe \"NPD-Eichsfeldtag\" mit Kundgebungen am 17. Mai 2014 bzw. 13. Juni 2015 fort. Als Anmelder trat jeweils ein Rechtsextremist aus Niedersachsen auf. Er fungierte zugleich als Versammlungsleiter. Die Kundgebung wenige Tage vor der Kommunalwahl 2014 stand unter dem Motto \"Kommunaler Wahlkampfauftakt: Identit\u00e4t bewahren, Volksgemeinschaft leben! F\u00fcr eine nationale und soziale Politik auf allen Ebenen\". Im Laufe der Veranstaltung fanden sich ca. 400 Besucher auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde ein (2013: ca. 400). Thorsten HEISE, Udo VOIGT (Berlin) sowie zwei Rechtsextremisten aus Hessen bzw. Niedersachsen bet\u00e4tigten sich als Redner. Das Musikprogramm bestritten die szenebekannten Bands \"Hausmannskost\" (Brandenburg), \"Priorit\u00e4t 18\" (Sachsen), \"T\u00e4tervolk\" (Berlin) und \"Sturmwehr\" (Nordrhein-Westfalen) sowie der rechtsextremistische Liedermacher Frank RENNICKE (Bayern). Die Fl\u00fcchtlingsthematik pr\u00e4gte den Eichsfeldtag 2015. \"Wehret den Anf\u00e4ngen - Kriminelle Ausl\u00e4nder raus! Islamisierung und \u00dcberfremdung stoppen!\", so das Credo der von ca. 450 Personen besuchten Veranstaltung. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 35","HEISE, Tobias KAMMLER und David K\u00d6CKERT sowie ein NPD-Funktion\u00e4r aus Rheinland-Pfalz traten als Redner in Erscheinung. Diesem wurde ein Spendenscheck des Versandhandels \"Deutsches Warenhaus\"12 in H\u00f6he von 1.000 Euro f\u00fcr die NPD in Trier \u00fcbergeben. HEISE erhielt eine Ehrenurkunde von dem \"Freundeskreis Udo Voigt\". Im Laufe der Veranstaltung spielten der Liedermacher Frank RENNICKE (Bayern) sowie die rechtsextremistischen Bands \"Kraftschlag\" (Sachsen-Anhalt) und \"Die Lunikoff-Verschw\u00f6rung\" (Berlin). Ein Mitglied der Band \"Stonehammer\" (urspr\u00fcnglich Kanada, jetzt Berlin) trat als Solist auf. Auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde waren verschiedene Verkaufsund Informationsst\u00e4nde, darunter ein Infostand der EA, vertreten. Der \"NPD-Eichsfeldtag\" war im Jahr 2011 erstmals vom NPD-Kreisverband Eichsfeld durchgef\u00fchrt worden. Die Teilnehmerzahl bewegte sich im Berichtszeitraum auf dem Niveau der Jahre 2011 und 2013. Lediglich 2012 waren mit ca. 950 Personen deutlich mehr Besucher angereist. Damals ging von der Band \"Die Lunikoff-Verschw\u00f6rung\" noch eine besondere Zugkraft aus. Ihre Auftritte stie\u00dfen nach einer l\u00e4ngeren Konzertpause auf reges Interesse in der rechtsextremistischen Szene. NPD-Veranstaltung \"In Bewegung\" am 9. August 2014 in Sondershausen Die von Patrick WEBER f\u00fcr den NPD-Kreisverband Kyffh\u00e4userkreis angemeldete Veranstaltung \"In Bewegung - Das politische Fest der Nationalen\" stand unter dem Motto: \"Dem 'demografischen Wandel' entgegentreten\" statt. Es nahmen mehr als 700 Personen teil. Das Programm umfasste Auftritte der Bands \"Die Lunikoff Verschw\u00f6rung\" (Berlin), \"Sachsenblut\"(Sachsen), \"Heiliges Reich\" (Sachsen), \"Feindbild Deutsch\" \"Act of Violence\" und \"Resistentia\" (jeweils Baden-W\u00fcrttemberg). Neben WEBER traten u. a. NPD-Funktion\u00e4re aus Berlin und Bayern sowie ein bundesweit bekannter Neonazi aus Niedersachsen als Redner auf. Zudem boten mehrere rechtsextremistische Vertriebe auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde Tontr\u00e4ger, Textilien, Filme und B\u00fccher zum Kauf an. Die rechtsextremistischen Organisationen EA, \"Gedenkb\u00fcndnis Bad Nenndorf\", \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) und der \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) waren ebenfalls mit Informationsst\u00e4nden vertreten. Trotz der im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Teilnehmerzahl (2013: 900) stie\u00df die Veranstaltung auch 2014 auf gr\u00f6\u00dfere Resonanz in der rechtsextremistischen Szene. Urs\u00e4chlich daf\u00fcr d\u00fcrfte insbesondere das aus Sicht der Besucher interessante Musikprogramm, aber auch das breite Spektrum der Redner gewesen sein. 12 Nachdem HEISE den Online-Versand Anfang 2015 \u00fcbernahm, wurde dessen Sitz von Riesa (Sachsen) nach Fretterode verlegt. Das \"Warenhaus\" bietet ein umfangreiches Sortiment an szenetypischer Kleidung, Zubeh\u00f6r (Aufn\u00e4her, Anstecker) sowie ein breites CD-Angebot bekannter rechtsextremistischer Bands an. 36 Rechtsextremismus","Aktivit\u00e4ten der NPD Th\u00fcringen anl\u00e4sslich der Landtagswahl am 14. September 2014 \"Sieben auf einen Streich\" lautete das Wahlziel der NPD. Um den zumindest in der Eigenwahrnehmung vorhandenen Eindruck dieser St\u00e4rke auch nach au\u00dfen zu vermitteln, bem\u00fchte sich der Landesverband th\u00fcringenweit um \u00f6ffentliche Pr\u00e4senz. Am 16. Juli er\u00f6ffnete die Partei ihren Wahlkampf mit einer Pressekonferenz in Kirchheim. Sie stellte ihr Wahlprogramm sowie einen Wahlwerbespot vor. In einer als B\u00fcrgerumfrage anmutenden Sequenz des Videos bekannten sich mehrere Personen als NPD-W\u00e4hler. Dass es sich in allen F\u00e4llen um Kommunalpolitiker der NPD handelt, blieb dem unbedarften Publikum allerdings verborgen. Noch vor der Pr\u00e4sentation des Spots gab der Landesverband an, auch Polizisten w\u00fcrden darin zur Wahl der NPD aufrufen. Es handelte sich jedoch um blo\u00dfe Statisten in polizei\u00e4hnlicher Bekleidung. Zum Wahlkampfauftakt ver\u00f6ffentlichte die Th\u00fcringer NPD zudem eine vierseitige Wahlkampfzeitung mit dem Titel \"Warnung Das d\u00fcrfen Sie nicht wissen\". Sie soll in einer Auflage von 900.000 Exemplaren erschienen sein. Am Folgetag beteiligten sich ca. 20 Personen an einer Kundgebung des NPD-Landesverbands unter dem Motto \"Es wird sich etwas \u00e4ndern - Die NPD wird daf\u00fcr sorgen!\" vor dem Th\u00fcringer Landtag. Mehrere Teilnehmer beabsichtigten, nach der Kundgebung einer Plenumssitzung als Besucher beizuwohnen. Die symbolisch als \"Einzug in den Landtag\" bezeichnete Aktion wurde von Gegendemonstranten verhindert. Sie blockierten die Zug\u00e4nge zum Landtag. Die NPD bezeichnete die Kundgebung dennoch als gro\u00dfen Erfolg. Durch den verwehrten Zutritt zum Landtag seien \"viele Menschen\" in eine \"Jetzt erst recht NPD-Stimmung man\u00f6vriert\" worden. In dem Zeitraum vom 11. August bis zum 13. September f\u00fchrte die NPD ca. 90 Kundgebungen unter dem Motto \"Th\u00fcringenrundfahrt 2014 - Wir helfen Th\u00fcringen\" durch. Diese blieben - abgesehen von Gegendemonstrationen - in der Bev\u00f6lkerung allerdings meist unbeachtet. Zudem lie\u00dfen die Veranstaltungen die nach wie vor schwache Personaldecke der NPD in Th\u00fcringen erkennen. Mit Radiowerbespots versuchte die Partei gezielt zu provozieren. In den Spots wurden verschiedene Personen dargestellt, die davon abrieten, die NPD zu w\u00e4hlen. Dabei handelte es sich u. a. um \"Pavel\" (\"Einbrecher\"), \"Mustafa\" (\"Hassprediger\") und \"Abdullah\" (\"Intensivt\u00e4ter\"). Ein \"Integrationsbef\u00fcrworter\" zeigte sich angetan von der Pl\u00fcnderung eines Supermarkts durch \"ausl\u00e4ndische Fachkr\u00e4fte\" und Pizzab\u00e4cker \"Giovanni\" forderte die Ausweisung ausl\u00e4ndischer \"Sozialschmarotzer und Krimineller\". Dem Motto ihrer Wahlkampfkampagne \"Wir helfen Th\u00fcringen\" entsprechend inszenierte sich die NPD gezielt als \"K\u00fcmmererpartei\". Der Belegschaft einer Kranbaufirma in Luisenthal gab sie vor, nach dem Einzug der Partei in den Th\u00fcringer Landtag die drohende Verlegung des Betriebs nach Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 37","Tschechien abwenden zu wollen. Au\u00dferdem versuchte WIESCHKE an mehrere Einrichtungen Geld bzw. Sachmittel zu spenden. Die NPD beteiligte sich als einzige rechtsextremistische Partei an der Wahl des Th\u00fcringer Landtags. Sie trat mit einer Landesliste sowie Direktkandidaten in allen Wahlkreisen an. Insgesamt entfielen 34.049 Landesstimmen auf die Partei, was einem Anteil von 3,6 % entspricht.13 Sie bewegte sich damit im Bereich ihrer Ergebnisse bei der Europawahl (3,4 %) und der Bundestagswahl 2013 (3,2 %). Gegen\u00fcber der Landtagswahl 2009 verlor sie 0,7 %. 2009 14 201415 Differenz absolut % absolut % absolut % Landesstimmen 45.451 4,3 34.049 3,6 -11.402 -0,7 Wahlkreisstimmen 47.447 4,5 43.026 4,6 -4.421 0,1 Die NPD b\u00fc\u00dfte etwa ein Viertel ihrer Landesstimmen gegen\u00fcber der Landtagswahl 2009 ein. Auch bei den Wahlkreisstimmen nahm die Zahl der NPD-W\u00e4hler ab. Aufgrund der niedrigeren Wahlbeteiligung ergab sich jedoch ein prozentualer Zuwachs. Die Zahl der f\u00fcr die NPD abgegebenen Erststimmen \u00fcbertraf die der Zweitstimmen deutlich. Dies mag einer hohen Zahl von Protestw\u00e4hlern und/oder einer gewissen Unkenntnis zumindest eines Teils des W\u00e4hlerpotenzials hinsichtlich der Bedeutung von Erstund Zweitstimme geschuldet sein. Der Landesverband zeigte sich von dem Ergebnis entt\u00e4uscht. Als positiv wertete man einzig das Abschneiden bei den erlangten Erststimmen. Tats\u00e4chlich verzeichnete die NPD dabei in 20 von 44 Wahlkreisen ein Ergebnis von \u00fcber 5 %. Die h\u00f6chsten Anteile der Wahlkreisstimmen erzielte sie im Wahlkreis Kyffh\u00e4userkreis I (7,2 %, Direktkandidat Patrick WEBER) und im Wahlkreis Wartburgkreis II / Eisenach (6,9 %, Direktkandidat Patrick WIESCHKE). Bei den Landesstimmen lag die NPD allerdings nur in den Wahlkreisen Wartburgkreis II / Eisenach (6,0 %), Kyffh\u00e4userkreis I (5,4 %) und S\u00f6mmerda II (5,8 %) \u00fcber der 5 %-Marke. Die h\u00f6chste Zustimmung erzielte die NPD in Bellstedt / Kyffh\u00e4userkreis (20,7 % der Erstund 24,1 % der Zweitstimmen)16, Urnshausen / Wartburgkreis (16,1 % der Erstund 16,6 % der Zweitstimmen)17 und Troistedt / Landkreis Weimarer Land (19,4 % der Erstund 16,2 % der Zweitstimmen)18. 13 Th\u00fcringer Landeswahlleiter, endg\u00fcltiges Ergebnis. 14 Wahlbeteiligung 56,2 %. 15 Wahlbeteiligung 52,7 %. 16 Entspricht 18 bzw. 21 Stimmen. 17 Entspricht 52 bzw. 54 Stimmen. 18 Entspricht 20 bzw. 17 Stimmen. 38 Rechtsextremismus","In einer Ver\u00f6ffentlichung zu einer erweiterten Landesvorstandssitzung am 18. September in Eisenach analysierte die NPD das Ergebnis der Landtagswahl. Demnach wolle sie k\u00fcnftig noch st\u00e4rker an ihrem Image als \"K\u00fcmmererpartei\" arbeiten. Landesparteitag der NPD am 10. Januar 2015 in Eisenach Auf dem Landesparteitag am 10. Januar in Eisenach wurde der NPD-Landesvorstand neu gew\u00e4hlt. Die Funktion des Landesvorsitzenden hat seitdem Tobias KAMMLER inne. Der vorherige Amtsinhaber Patrick WIESCHKE sah von einer erneuten Kandidatur ab. Frank FRANZ, Bundesvorsitzender der NPD, sowie ein NPD-Funktion\u00e4r aus Berlin hielten Redebeitr\u00e4ge. Als Moderator bet\u00e4tigte sich ein NPD-Funktion\u00e4r aus Bayern. Nachdem WIESCHKE sich Ende September 2014 weitgehend aus der Bundespolitik der NPD zur\u00fcckzog, tat er dies nun auch auf Ebene des Landesverbands. Laut einer im Internet ver\u00f6ffentlichten Erkl\u00e4rung waren kurz vor der Landtagswahl 2014 bekannt gewordene Details zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn ausschlaggebend daf\u00fcr. WIESCHKE wolle sich nun auf den Aufbau der als \"Flieder Volkshaus\" bezeichneten Landesgesch\u00e4ftsstelle der NPD und lokale Strukturen konzentrieren. NPD-Veranstaltung am 1. Mai 2015 in Erfurt Etwa 230 Personen beteiligten sich am 1. Mai in Erfurt an einer Demonstration des Th\u00fcringer Landesverbands der NPD. Die vom NPD-Landesvorsitzenden Tobias KAMMLER angemeldete Veranstaltung stand unter dem Motto \"Soziale Gerechtigkeit f\u00fcr alle Deutschen - Die etablierte Politik macht Deutschland arm\". Als Redner traten neben KAMMLER u. a. Udo VOIGT, Thorsten HEISE und David K\u00d6CKERT auf. Zudem spielte die rechtsextremistische Gruppe \"A3stus\" (Berlin). Obwohl die NPD mit VOIGT einen innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums vergleichsweise angesehenen Redner pr\u00e4sentierte, gelang es ihr nicht, eine gr\u00f6\u00dfere Teilnehmerzahl zu mobilisieren. In der Anmeldung war der Landesverband von 500 Teilnehmern ausgegangen. Der geringe Zuspruch best\u00e4tigt die anhaltende Mobilisierungsund Aktionsschw\u00e4che der Partei in Th\u00fcringen. Zudem d\u00fcrfte sich die Konkurrenz durch eine gleichzeitig in Saalfeld stattgefundene Demonstration der Partei \"Der III. Weg\" ebenfalls negativ ausgewirkt haben. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 39","Rechtsextremistische Demonstration am 29. August 2015 in Eisenach Etwa 150 Personen beteiligten sich am 29. August an einer Demonstration in Eisenach unter dem Motto \"Asylflut stoppen - Westdeutsche Zust\u00e4nde verhindern\". Patrick WIESCHKE, Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat Eisenach, hatte die Veranstaltung als Privatperson angemeldet. Das Teilnehmerspektrum setzte sich vor allem aus Angeh\u00f6rigen der NPD und \"Freien Kr\u00e4ften\" zusammen. NPD-Veranstaltungen im Herbst 2015 zum Thema Anti-Asyl Etwa 700 Personen beteiligten sich am 14. September an einer von dem Vorsitzenden der NPD Th\u00fcringen, Tobias KAMMLER, angemeldeten Demonstration in Waltershausen. Der Teilnehmerkreis wurde beh\u00f6rdlichen Einsch\u00e4tzungen vor Ort zu folge nicht von Rechtsextremisten dominiert. Die Veranstaltung unter dem Motto \"Unsere Schulen f\u00fcr unsere Kinder - Asylbetrug raubt uns die Zukunft\" war urspr\u00fcnglich als Kundgebung angemeldet, dann aber um einen Demonstrationsteil erweitert worden. Mit der Veranstaltung griff die NPD die Schlie\u00dfung des F\u00f6rderzentrums in Waltershausen auf. In dem Geb\u00e4ude sollten Asylbewerber untergebracht werden. Die NPD wertet dies als Beleg f\u00fcr die Benachteiligung der \"deutschen\" Bev\u00f6lkerung gegen\u00fcber \"Fremden\". F\u00fcr den 17. September meldete KAMMLER eine weitere Kundgebung des NPD-Landesverbands unter dem Tenor \"Unsere Turnhallen f\u00fcr unsere Kinder - Asylbetrug raubt uns die Zukunft\" in Tiefenort/Wartburgkreis an. Es nahmen etwa 60 Personen teil. Hintergrund f\u00fcr die Veranstaltung war die Ank\u00fcndigung, wonach Asylbewerber in der Krayenberghalle in Tiefenort untergebracht w\u00fcrden. Ebenfalls am 17. September fand in Greiz eine von David K\u00d6CKERT, Vorsitzender des regionalen NPD-Kreisverbands, organisierte Kundgebung mit Aufzug unter dem Slogan \"Gegen diese Asyldiktatur von Rot Rot Gr\u00fcn\" statt. An der Veranstaltung beteiligten sich etwa 80 Personen. Der Veranstalter selbst sprach im Nachgang von gut 100 Teilnehmern und wertete dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Demonstration erst einen Tag zuvor angemeldet wurde, als \"volle(n) Erfolg\". Etwa 400 Personen beteiligten sich an der Kundgebung \"Aufnahmestopp und schnellere Abschiebungen im Landkreis - Der Asylbetrug macht uns arm\" am 2. Oktober in Rudolstadt. Ein Mitglied der NPD-Fraktion im Kreistag von Saalfeld-Rudolstadt hatte sie als Privatperson angemeldet. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Angeh\u00f6rigen der NPD und solchen der \"Freien Kr\u00e4fte\" zusammen. Die zahlenm\u00e4\u00dfige Resonanz war deutlich h\u00f6her als von der Anmelderin erwartet. Sie ging im Vorfeld von etwa 100 Personen aus. 40 Rechtsextremismus","Eine von Patrick WEBER, Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Kyffh\u00e4userkreis, angemeldete Versammlung am 5. Oktober in Sondershausen stand unter dem Motto \"Nein zur \u00dcberfremdung unserer Heimat!\". An dem Aufzug nahmen ca. 375 Personen teil. WEBER trat als Redner auf. Der NPD-Kreisverband Erfurt/S\u00f6mmerda organisierte am 9. Oktober die Versammlung \"Wir wollen keine Asylantenheime! Asylbetrug macht uns arm!\". Patrick WEBER trat als Redner vor ca. 140 Teilnehmern auf. Wie schon im September f\u00fchrte die NPD in Westth\u00fcringen weitere Veranstaltungen zur Anti-Asyl-Thematik durch. Im Einzelnen handelte es sich um Kundgebungen am 13. Oktober in Barchfeld (120 Teilnehmer), am 14. Oktober in Gerstungen (109 Teilnehmer) und am 16. Oktober in Eisenach (100 Teilnehmer). Die NPD verband dies mit \u00f6rtlichen Problemstellungen, wie der Nutzung von Turnhallen oder Schulgeb\u00e4uden zur Unterbringung von Asylbewerbern. Dies schlug sich in h\u00f6herem Zuspruch als bei ihren sonstigen Kundgebungen nieder. Er reicht mitunter \u00fcber das rechtsextremistische Spektrum hinaus. Am 9. November fand in Bad Salzungen eine von Tobias KAMMLER angemeldete Demonstration unter dem Motto \"Wir sind das Volk! Asylflut stoppen, Grenzen sichern!\" statt. KAMMLER, der auch als Redner auftrat, meldete f\u00fcr ein \"B\u00fcndnis f\u00fcr Demokratie und Sicherheit\" an. Als Redner bet\u00e4tigte sich ebenso der NPD-Funktion\u00e4r Hendrik HELLER. Er fungierte zugleich als stellvertretender Versammlungsleiter. Etwa 160 Personen besuchten die Veranstaltung. \"Nein zur \u00dcberfremdung unserer Heimat!\" lautete jeweils das Motto von Demonstrationen am 16. und 30. November in Sondershausen. Die Anmeldungen der Veranstaltungen \"Nein zur \u00dcberfremdung unserer Heimat!\" gingen von Patrick WEBER aus. Er war zugleich Versammlungsleiter, als sein Stellvertreter fungierte jeweils Alexander LINDEMANN. WEBER bet\u00e4tigte sich auf beiden Kundgebungen als Redner. Die Teilnehmerresonanz fiel durchaus unterschiedlich aus. Versammelten sich bei der ersten Veranstaltung noch etwa 200 Personen, waren es am Monatsende lediglich 82. Am 28. November fanden in Greu\u00dfen, Ebeleben, Bleicherode und Ellrich Kundgebungen statt. Die Veranstaltungen in Greu\u00dfen (25 Personen) und Ebeleben (13 Personen) initiierte wiederum Patrick WEBER im Namen des NPD-Kreisverbands Kyffh\u00e4userkreis. Auch sie standen unter dem Motto \"Nein zur \u00dcberfremdung unserer Heimat!\". Weitere Kundgebungen gab es in Bleicherode (20 Personen) und Ellrich (25 Personen). Der Termin wurde von NPD-Kreisverb\u00e4nden Kyffh\u00e4user und Nordhausen als \"Tagestour\" beworben. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 41","Mitglieder der NPD-Ortsgruppe Arnstadt/Ilmkreis organisierten zum 11. Dezember eine Demonstration unter dem Motto \"Gegen die \u00dcberfremdung des Wohngebietes Arnstadt Rabenhold\" in Arnstadt. Statt der erwarteten 100 bis 200 Teilnehmer fanden sich lediglich 54 Personen ein. Als Redner wurden u. a. David K\u00d6CKERT und ein NPD-Funktion\u00e4r aus Rheinland-Pfalz angek\u00fcndigt. Die Veranstaltung blieb, vermutlich der regionalen Beschr\u00e4nkung wegen, ohne nennenswerte \u00f6ffentliche Wahrnehmung. Mit dem Protestmarsch richteten sich die Veranstalter erneut gegen die Unterbringung von Asylbewerbern im Wohngebiet \"Am Rabenhold\". Bereits am 6. Juni hatte eine bis dahin nicht bekannte NPD-Ortsgruppe Arnstadt/Ilmkreis einen Infostand unter dem Motto \"Asylbetrug macht uns alle arm\" durchgef\u00fchrt. Logistische und personelle Unterst\u00fctzung erhielt sie seinerzeit durch den NPD-Kreisverband Erfurt-S\u00f6mmerda. \u00d6ffentliche Beachtung fand der Infostand kaum. 2.1.2.5 Das Verh\u00e4ltnis der Th\u00fcringer NPD zu anderen Rechtsextremisten Probleme bei der Aktionsf\u00e4higkeit der NPD f\u00fchrten nicht erst im Berichtszeitraum dazu, dass sich auf lokaler Ebene parallele neonazistische Strukturen, insbesondere sog. Freie Kr\u00e4fte, bildeten. Sie zeigen sich jedoch weiterhin nicht als Konkurrenz zur NPD, sondern zeugen eher von Schwierigkeiten der Partei, einzelne rechtsextremistische Aktionsfelder wirkungsvoll zu besetzen. Trotz des durchaus vorhandenen Separierungsbestrebens der \"Freien Kr\u00e4fte\" ist das Verh\u00e4ltnis durch Kooperation gepr\u00e4gt. So wurde die Partei vor allem in den Wahlk\u00e4mpfen 2014 durch parteiungebundene rechtsextremistische Kr\u00e4fte unterst\u00fctzt. In Kahla und im Saale-Holzland-Kreis traten Kandidaten f\u00fcr die NPD an, die der Partei nicht angeh\u00f6ren. Im Landkreis Hildburghausen kompensierte die NPD ihre fehlende Pr\u00e4senz durch Kooperation mit dem BZH. Eine Zusammenarbeit \u00e4u\u00dfert sich insbesondere in der gemeinsamen Organisation von Veranstaltungen und Kampagnen. In Einzelf\u00e4llen meldeten NPD-Funktion\u00e4re Veranstaltungen als Privatpersonen mit dem Ziel an, m\u00f6glichst viele Sympathisanten aus allen rechtsextremistischen Spektren zu mobilisieren. Im Jahr 2015 gr\u00fcndeten sich in Th\u00fcringen Untergliederungen der rechtsextremistischen Parteien \"DIE RECHTE\" und \"Der III. Weg\". In der Vergangenheit lehnte die NPD die Zusammenarbeit z. B. mit der Partei \"DIE RECHTE\" strikt ab. So untersagte der Bundesvorstand der NPD einen Auftritt von Thorsten HEISE bei einer Veranstaltung von \"DIE RECHTE\" am 1. Mai 2013 in Dortmund. Diese Linie verfolgte die NPD m\u00f6glicherweise aus strategischen Gr\u00fcnden im Berichtszeitraum nicht weiter. Auch hier entwickelte sich eher eine Kooperation. Teilnahmen oder Auftritte bei Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Parteien waren insbesondere 2015 durchaus \u00fcblich. Allerdings bestand bisher noch keine Konkurrenzsituation bei Wahlen. 42 Rechtsextremismus","2.1.2.6 Bewertung und Ausblick Auch nach der \u00dcbernahme des Landesvorsitzes durch Tobias KAMMLER im Januar 2015 blieben strukturelle und personelle Defizite Charakteristika des Th\u00fcringer NPD-Landesverbands. Ein Teil der Kreisverb\u00e4nde scheint nur formal zu existieren. Von ihnen gehen teils seit Jahren kaum Aktivit\u00e4ten aus. Trotz der deutlichen Steigerung ihrer Kommunalmandate bei den Kommunalwahlen im Mai 2014 vermochten es die Vertreter der Partei in den einzelnen Stadtr\u00e4ten und Kreistagen nicht, dort Akzente zu setzen und der NPD kommunalpolitisches Kapital einzubringen. Die Aktivit\u00e4ten wurden bestenfalls im eigenen politischen Umfeld wahrgenommen und waren auch dort nicht unumstritten. Im Anschluss an die Landtagswahl 2014 zeigte die NPD in Th\u00fcringen in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2015 wieder steigende Aktionsbereitschaft. Im Vergleich zu anderen rechtsextremistischen Parteien verf\u00fcgt sie \u00fcber politische Erfahrung und funktionierende Parteistrukturen. Wenngleich sie ihre lange Jahre vorherrschende Stellung innerhalb des Spektrums nicht halten konnte, bleibt sie st\u00e4rkste rechtsextremistische Kraft in Th\u00fcringen. Ihr Aktionsfeld ist von den Themen Anti-Asyl und Zuwanderung gepr\u00e4gt. Hier erhofft sich die NPD die gr\u00f6\u00dften Schnittmengen mit unzufriedenen Bev\u00f6lkerungsschichten, auch wenn diese den rassistischen Grundton der NPD vermutlich nicht teilen. 2.1.3 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) 1415161718 Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndungsjahr 1969 2006 Sitz Bernburg - Mitglieder 2015 ca. 350 inaktiv 2014 ca. 350 wenige Mitglieder 2013 ca. 430 wenige Mitglieder Publikation Zentralorgan \"Der Aktivist\" - Der Bundesverband der JN Die Jugendorganisation der NPD gilt als \"integraler Bestandteil\" der Partei. Der Vorsitzende der JN hat gleichzeitig einen Sitz im Bundesvorstand der NPD inne. Die JN verstehen sich als \"Kaderorganisation der Nationalen Bewegung\" und \"nationalistische Jugendbewegung Deutschlands\" mit \"revolution\u00e4rer Ausrichtung\". Sie bekennen sich Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 43","zum \"deutsch-europ\u00e4ischen Abstammungsprinzip\" und zur \"Volksgemeinschaft\". Die Verbundenheit zur \"Volksgemeinschaft\" ist f\u00fcr sie \"naturgesetzlich\" durch Geburt und Abstammung vorgegeben. Im Selbstverst\u00e4ndnis der Organisation hei\u00dft es: \"Ein Kader der JN zu werden bedeutet, Elite der deutschen Volksgemeinschaft zu sein!\". Ungeachtet dieses Anspruchs sind die JN nicht im gesamten Bundesgebiet pr\u00e4sent. Personen aus Th\u00fcringen geh\u00f6ren dem Bundesvorstand der JN nicht an. Die JN sind unver\u00e4ndert bem\u00fcht, sich deutlicher von der NPD abzugrenzen und ein eigenst\u00e4ndiges Profil zu erlangen. Dieses ist verbal deutlich radikaler als das der Mutterpartei. Wie die NPD definieren die JN ihr gesellschaftliches Ziel in Form einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft. Im Streben danach m\u00fcsse man \"zun\u00e4chst eine eigene Kampfgemeinschaft gr\u00fcnden\". Typisch f\u00fcr die JN ist eine starke Wertsetzung auf eine romantisierte und mystisierte Sicht auf die Vergangenheit als Gegensatz zu einer zerst\u00f6rerisch wahrgenommenen Gegenwart. Dabei verkl\u00e4ren sie vorgebliche \"deutsche Tugenden\". So sei \"es der Deutsche, der von niemandem auf dieser Welt an Ehre \u00fcbertroffen\" w\u00fcrde. Die \"Ehre ist f\u00fcr den Deutschen der h\u00f6chste Besitz\" und verlange \"das Losl\u00f6sen vom Individuum, der Ich-Sucht und setzt an diese Stelle den Wert der Gemeinschaft, des Stammes, der Sippe\". Einzelne Aktivit\u00e4ten \"Europakongress\" der JN am 22. M\u00e4rz 2014 in Kirchheim An dem \"Europakongress\" der JN nahmen ca. 160 Personen teil, darunter auch Vertreter der EA und diverser ausl\u00e4ndischer Organisationen19. Die Veranstaltung war von dem damaligen Bundesvorsitzenden der JN angemeldet worden. F\u00fcr die EA habe der Gebietsleiter Th\u00fcringen, Axel SCHLIMPER, einen Redebeitrag zu den sieben Zielen20 der EA gehalten. Von der Rede wurden im Internet zwei voneinander abweichende Fassungen - in Deutsch und Englisch - ver\u00f6ffentlicht. SCHLIMPER soll die englische Fassung vorgetragen haben. Deren ver\u00f6ffentlichte Version nahm mit Umschreibung Bezug auf das Buch \"Mein Kampf\" von Adolf HITLER.21 Der Text umfasste 19 Blocco Studentesco (Italien), Nordisk Ungdom (Schweden), Nationalistische Studentenverenigung (Belgien), Danskernes Parti (D\u00e4nemark), Delnicka mladez (Tschechien), Svenskarnas Parti (Schweden), Partei National Orientierter Schweizer (Schweiz), British National Party (Gro\u00dfbritannien). 20 Im Einzelnen: 1. Wiederherstellung der freien Rede, 2. Abzug aller fremden Truppen, 3. Repatriierung (Anm.: R\u00fcckf\u00fchrung) au\u00dfereurop\u00e4ischer Einwanderer, 4. Staatliche Selbstbestimmung f\u00fcr die Deutschen der BRD und der BR\u00d6, 5. Schaffung einer Europ\u00e4ischen Eidgenossenschaft, 6. \u00dcberf\u00fchrung des Geldund Medienwesens ins Volkseigentum, 7. Wiederaufbau der Tradition - Kampf der Dekadenz und Naturzerst\u00f6rung. 21 \"Once upon a time there was a book whose authors name can't be called now and whose content was about a fight.\" 44 Rechtsextremismus","zudem Ausf\u00fchrungen \u00fcber Graf Richard Nikolaus von COUDENHOFE-KALERGI22, dem Pl\u00e4ne zur Schaffung einer \"eurasian-negroid mixed race\" in Europa zugeschrieben werden. Auf seine Vorstellungen gehe die Gr\u00fcndung der Europ\u00e4ischen Union zur\u00fcck, deren Ziel die Zerst\u00f6rung der europ\u00e4ischen Nationen sei. Die deutsche Fassung des Redetextes enthielt vorgenannte Passagen nicht. St\u00f6rung einer DGB-Kundgebung am 1. Mai 2015 in Weimar Eine etwa 40 Personen umfassende Gruppe von Rechtsextremisten st\u00f6rte am 1. Mai eine Kundgebung des DGB in Weimar. Sie brachte das Rednermikrofon in ihren Besitz, zudem kam es zu t\u00e4tlichen \u00dcbergriffen auf Teilnehmer der Veranstaltung. Anschlie\u00dfend entfernten sich die Angreifer, mehrere wurden wenig sp\u00e4ter von der Polizei gestellt. Die den JN zuzurechnenden St\u00f6rer stammen mehrheitlich aus Brandenburg, Sachsen und Hessen. Eine Person ist in Th\u00fcringen ans\u00e4ssig. Am 3. Mai reagierte die NPD mit einer Pressemitteilung auf den Vorfall. Danach h\u00e4tten die Angeh\u00f6rigen der JN lediglich die Veranstaltung des DGB besuchen wollen. Sie seien dort von anderen Teilnehmern angegriffen worden. Die JN in Th\u00fcringen Im Fr\u00fchjahr 2014 gr\u00fcndete sich eine Untergliederung JN Erfurt/S\u00f6mmerda. Die Gruppierung trat anfangs im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlkampf der NPD in Erscheinung. Im Jahresverlauf f\u00fchrte sie in Erfurt mehrere Aktionen durch, zuletzt am 8. November. Weitere Veranstaltungsanmeldungen wurden zur\u00fcckgezogen. \u00d6ffentliche Bet\u00e4tigungen, auch solche im Internet, blieben im \u00fcbrigen Berichtszeittraum aus. 2.1.4 \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) Der RNF wurde im September 2006 gegr\u00fcndet und versteht sich als Frauenorganisation der NPD. Durch ihre Vorsitzende ist sie mit einem Sitz im NPD-Bundesvorstand vertreten. Dabei f\u00fchlt sich der RNF ganz dem antiemanzipatorischen Bild der Mutterpartei verpflichtet. Dieser Ansicht nach befinde sich \"Deutschland in gro\u00dfer Gefahr\" und drohe \"durch die multikulturellen Wahnfantasien der etablierten Parteien\" unterzugehen. Obwohl Frauen \"gemeinhin nicht auf Konflikte und Auseinandersetzungen aus\" seien, w\u00fcssten sie, \"wie eine L\u00f6wenmutter ihre Heimat und ihr Volk zu verteidigen\".23 Trotz dieses k\u00e4mp22 Gr\u00fcndete 1922 die Paneuropa-Union, die \u00e4lteste europ\u00e4ische Einigungsbewegung. 23 Flyer des RNF auf der Homepage des NPD-Bundesverbands. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 45","ferischen Anscheins zeigt der RNF innerhalb der NPD kaum eigenes Profil und ist in der \u00d6ffentlichkeit nicht wahrnehmbar. Seine Aktivit\u00e4ten sind meist auf Informationsst\u00e4nde bei NPD-Veranstaltungen beschr\u00e4nkt. Auf ihrem Bundeskongress am 29. M\u00e4rz 2014 in Berlin w\u00e4hlte die NPD-Frauenorganisation den derzeitigen Vorstand. In den Bundesvorstand wurde dort auch die Vorsitzende des RNF-Landesverbands Th\u00fcringen, Monique M\u00d6LLER, gew\u00e4hlt. Ein Th\u00fcringer Landesverband hatte sich am 3. Oktober 2013 gr\u00fcndetet. Nachdem es 2013 einige Aktivit\u00e4ten des RNF in Th\u00fcringen gegeben hatte, zeigte sich der Landesverband 2014 weitgehend lethargisch und trat 2015 nicht mehr \u00f6ffentlich in Erscheinung. Abgesehen von Informationsst\u00e4nden bei rechtsextremistischen Veranstaltungen f\u00fchrte er keine \u00f6ffentlichen Aktionen durch, lediglich seine Facebookseite wurde bis Ende 2014 aktualisiert. 2.2 \"DIE RECHTE\" Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndungsjahr 2012 2015 Sitz Parchim Haselbach Vorsitz/Leitung Christian WORCH (Hamburg) Bert M\u00dcLLER Mitglieder 2015 ca. 650 ca. 40 2014 ca. 500 - 2013 ca. 500 - Die Partei \"DIE RECHTE\" wurde am 12. Mai 2012 in Hamburg gegr\u00fcndet. Der damalige Gr\u00fcnderkreis um den Rechtsextremisten Christian WORCH setzte sich vor allem aus ehemaligen Mitgliedern der DVU zusammen. Mit der Gr\u00fcndung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen im Herbst 2012 \u00e4nderte sich die Zusammensetzung der Partei. Dort traten Mitglieder und F\u00fchrungskr\u00e4fte der im August 2012 verbotenen neonazistischen Gruppierungen \"Nationalen Widerstand Dortmund\" (NWDO) und \"Kameradschaft Hamm\" (KS Hamm) in \"DIE RECHTE\" ein und pr\u00e4gen seitdem diesen Landesverband. Die Partei verf\u00fcgte Ende 2015 \u00fcber zehn Landesverb\u00e4nde. In Nordrhein-Westfalen beteiligte sie sich ohne nennenswertes Ergebnis an der Bundestagswahl 2013. Bei den Kommunalwahlen 2014 errang sie jedoch jeweils ein Mandat in den Stadtr\u00e4ten von Dortmund und Hamm. Das Parteiprogramm lehnt sich an das der ehemaligen DVU an. Darin fordert sie u. a. die \"Eind\u00e4mmung ungez\u00fcgelter Zuwanderung\", ein \"Zur\u00fcckdr\u00e4ngen der Amerikanisierung\" und anderer \"\u00fcberm\u00e4\u00dfiger fremder Einfl\u00fcsse\" und die \"Aufhebung der Duldung von Ausl\u00e4ndern\". 46 Rechtsextremismus","\"DIE RECHTE\" in Th\u00fcringen Am 11. Juli 2015 gr\u00fcndete sich in Haselbach ein Th\u00fcringer Landesverband von \"DIE RECHTE\". Im f\u00fcnfk\u00f6pfigen Landesvorstand \u00fcberwiegen Personen, die innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums bislang nicht an exponierter Stelle agierten. Einzig der dem Gremium angeh\u00f6rende Michel FISCHER trat in den letzten Jahren mehrfach einschl\u00e4gig in Erscheinung. In der Folge f\u00fchrte \"DIE RECHTE\" eine Reihe von Aktivit\u00e4ten in Th\u00fcringen durch und erweiterte ihre Strukturen um St\u00fctzpunkte in Suhl, Saalfeld und Waltershausen. Zudem verf\u00fcgt sie \u00fcber einen Kreisverband S\u00fcdth\u00fcringen. Angeh\u00f6rige der Partei nahmen zudem an Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Gruppierungen teil. Im Oktober 2015 verk\u00fcndete der Landesverband, eine \"nationale Stadtr\u00e4tin\" sei der Partei beigetreten. Am 22. August f\u00fchrte der Th\u00fcringer Landesverband von \"DIE RECHTE\" in Erfurt eine Kundgebung unter dem Motto \"Deutsche Politik f\u00fcr das eigene Volk statt Massenzuwanderung\" durch. Es nahmen ca. 16 Personen teil, darunter auch Angeh\u00f6rige der Partei aus Sachsen-Anhalt. Weitere thematisch gleich gelagerte Veranstaltungen mit 15 bzw. 12 Teilnehmern fanden am 26. September in Suhl und 14. November in Eisenach statt. Etwa 170 Personen schlossen sich am 24. Oktober einer Demonstration der Partei in Waltershausen an. Bei der Veranstaltung unter dem Motto \"Unsere Schulen f\u00fcr unsere Kinder - Waltershausen wehrt sich\" traten u. a. Michel FISCHER und der NPD-Funktion\u00e4r David K\u00d6CKERT als Redner auf. Bereits am 14. September fand in Waltershausen eine \u00e4hnliche Veranstaltung der NPD mit ca. 700 Teilnehmern statt. Hintergrund war auch hier die Schlie\u00dfung einer F\u00f6rderschule und die weitere Nutzung der Immobilie als Unterkunft f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Vom 3. bis 7. November kam es in Gotha zu mehreren Kundgebungen, die sich gegen die Nutzung eines ehemaligen Baumarkts als Fl\u00fcchtlingsunterkunft richteten. Es beteiligten sich jeweils zwischen 20 und 35 Personen. Am 19. Dezember fand in Neuhaus am Rennweg eine Demonstration von \"DIE RECHTE\" unter dem Motto \"Deutsche Politik f\u00fcr Deutsche Interessen - Perspektiven statt Massenzuwanderung\" statt. An der Veranstaltung nahmen ca. 60 Personen teil. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 47","2.3 \"Der III. Weg\" Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndungsjahr 2013 2015 Sitz Bad D\u00fcrkheim (Rheinland-Pfalz) St\u00fctzpunkt \"Th\u00fcringer Wald - Ost\" Vorsitz/Leitung Dieter ARMSTROFF (Rheinland-Pfalz) - Mitglieder 2015 ca. 300 ca. 20 2014 ca. 200 - Die Partei \"Der III. Weg\" wurde am 28. September 2013 in Heidelberg (Baden-W\u00fcrttemberg) gegr\u00fcndet. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik. Sie gliedert sich laut Satzung in Gebietsverb\u00e4nde (S\u00fcd, West, Nord, Mitte) und Kreisverb\u00e4nde. Tats\u00e4chlich pr\u00e4sentiert sich die Partei jedoch durch teils auch l\u00e4nder\u00fcbergreifende \"St\u00fctzpunkte\". Das Zehn-Punkte-Programm der Partei beinhaltet u. a. die Schaffung eines Deutschen Sozialismus, Verstaatlichung s\u00e4mtlicher Schl\u00fcsselindustrien sowie Ausweisung von kriminellen und langzeitarbeitslosen Ausl\u00e4ndern. \u00dcberfremdung und Asylmissbrauch seien zu stoppen. Die Partei wendet sich auch gegen einen angeblich drohenden Volkstod. Ideologisch vertritt \"Der III. Weg\" eine auf dem Abstammungsprinzip ausgerichtete Volksgemeinschaft, deren Werte schon von Urahnen vorgegeben seien. Nur \"artgleiche\" Menschen sind Teil dieser Volksgemeinschaft, w\u00e4hrend andere Menschen als \"artfremd\" bezeichnet werden. Deren Zuwanderung wird als volksfeindlich empfunden. Die Partei bezeichnet sich als \"national und sozialistisch\". Die Symbolik von \"Der III. Weg\" l\u00e4sst Anlehnungen an den Nationalsozialismus erkennen. Schon die Bezeichnung erinnert an das III. Reich. Symbol der Partei ist ein Zahnrad, in dessen Mitte sich ein Hammer und ein Schwert kreuzen. Bereits das im Jahr 2014 verbotene \"Freie Netz S\u00fcd\" - dort waren zahlreiche F\u00fchrungsaktivisten der Partei aktiv - verwandte dieses Zeichen. Das Zahnrad war w\u00e4hrend des Nationalsozialismus das Symbol der Deutschen Arbeitsfront (mit Hakenkreuz in der Mitte). Auch die \"Hammerskins\" (Zahnrad mit zwei gekreuzten H\u00e4mmern) sowie die 1995 verbotene \"Freie Deutsche Arbeiterpartei\" (FAP) (Zahnrad mit Schriftzug FAP) nutzten dieses Symbol. Schwert und Hammer standen seit 1929 f\u00fcr das Feldgauzeichen der Hitlerjugend als Symbol f\u00fcr die Vereinigung von Soldaten und Arbeitern. Ihre ersten beiden Gesamtparteitage am 29. September 2014 bzw. 19. September 2015 richtete die Partei im th\u00fcringischen Kirchheim aus. 48 Rechtsextremismus","\"Der III. Weg\" in Th\u00fcringen Im Jahr 2014 f\u00fchrte \"Der III. Weg\" einzelne Informationsveranstaltungen in Th\u00fcringen, u. a. in Bad Blankenburg und Kahla, durch. Erste strukturelle Ans\u00e4tze in Th\u00fcringen ergaben sich ab Ende 2014 mit dem \"St\u00fctzpunkt Hochfranken/Vogtland\", der sich auch auf die Region Greiz erstreckte. Im Februar 2015 erfolgte die Aufspaltung in \"St\u00fctzpunkt Vogtland\" und \"St\u00fctzpunkt Oberfranken\". Am 18. April 2015 fanden in Greiz und Kahla zwei durch Protagonisten von \"Der III. Weg\" aus Sachsen angemeldete Kundgebungen mit jeweils ca. 20 Teilnehmern statt. Kundgebung am 1. Mai 2015 in Saalfeld Etwa 500 Personen versammelten sich zu der Demonstration von \"Der III. Weg\" unter dem Motto \"Arbeit - Zukunft - Heimat / \u00dcberfremdung stoppen / Kapitalismus zerschlagen / Volkstod abwenden\". Die Veranstaltung war von dem Bundesvorsitzenden der Partei angemeldet worden. Die Veranstaltungsleitung oblag einem Vertreter der Partei aus Sachsen. Auf Flyern zur Veranstaltung wurde ein \"Nationales und Soziales Aktionsb\u00fcndnis 1. Mai\" als Veranstalter angegeben. Rechtsextremisten aus anderen Bundesl\u00e4ndern pr\u00e4gten die Veranstaltung. Anreisen erfolgten insbesondere aus Bayern, Sachsen und Brandenburg. Aus Th\u00fcringen beteiligten sich haupts\u00e4chlich Angeh\u00f6rige der \"Freien Kr\u00e4fte\". W\u00e4hrend der Veranstaltung traten zwei Vertreter von \"Der III. Weg\" aus Bayern und Brandenburg sowie zwei weitere Rechtsextremisten aus der Schweiz und Th\u00fcringen als Redner auf. Die Moderation \u00fcbernahmen ein Th\u00fcringer Funktion\u00e4r der EA und ein Vertreter von der \"Dritte Weg\" aus Brandenburg. Nachdem die Aufzugsstrecke durch Gegendemonstranten blockiert wurde, l\u00f6ste der Veranstalter die Demonstration vorzeitig auf. Im Zuge der Versammlungslage kam es zu Angriffen auf Gegendemonstranten, Pressevertreter und Polizeibeamte, die zur Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen f\u00fchrten. Rechtsextremisten warfen - zum Teile auch in Kopfh\u00f6he - Steine, Glasflaschen und Pyrotechnik. Gegendemonstranten wurden \u00fcberdies durch Schl\u00e4ge und Tritte auch direkt k\u00f6rperlich attackiert. Diese Angriffe f\u00fchrten zu erheblichen Verletzungen, die zum Teil im Krankenhaus behandelt wurden. Gr\u00fcndung des \"St\u00fctzpunkts Th\u00fcringer Wald - Ost\" Eigenen Angaben nach gr\u00fcndete sich am 30. Mai 2015 ein St\u00fctzpunkt \"Th\u00fcringer Wald - Ost\". Dieser umfasse \"die Gebiete Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg und P\u00f6\u00dfneck\". An der Gr\u00fcndungsveranstaltung in der N\u00e4he des Rennsteigs sollen ca. 40 Personen teilgenommen haben. Als Redner seien ein Vertreter vom \"St\u00fctzpunkt VogtVerfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 49","land\" sowie die Leiterin des besagten Th\u00fcringer St\u00fctzpunkts aufgetreten. Der rechtsextremistische Liedermacher \"FreilichFrei\" bestritt das musikalische Programm. Der St\u00fctzpunkt ist seither kaum \u00f6ffentlich wahrnehmbar. Im Internet berichtet er gelegentlich \u00fcber Aktivit\u00e4ten wie ein Interessententreffen mit Vortr\u00e4gen zu den Themen \"Bev\u00f6lkerungsentwicklung in Deutschland von 1871 bis 2014 - Ursachen von Wachstum und R\u00fcckgang\" sowie \"Durch Klassenkampf zur Volksgemeinschaft\". 3. Neonationalsozialismus (Neonazismus) Ein Gro\u00dfteil der rechtsextremistischen Szene in Th\u00fcringen ist neonazistisch gepr\u00e4gt. Nicht nur Rechtsextremisten in Kameradschaften, Aktionsgruppen oder \"Freien Netzen\" berufen sich auf den Nationalsozialismus, sondern auch Mitglieder der NPD und Anh\u00e4nger der subkulturellen Musikszene. Eine Abgrenzung und Identifizierung von rein neonazistisch gepr\u00e4gten Rechtsextremisten ist oft schwierig. In Th\u00fcringen wurden der Neonaziszene in den Jahren 2014 und 2015 ca. 350 Personen zugeordnet. Bundesweit betrug die Zahl der Neonazis 5.600 Personen im Jahr 2014; im Jahr 2015 wurden 5.800 Personen gez\u00e4hlt. 3.1 Ideologischer Hintergrund Das Weltbild von Neonazis setzt sich aus ideologischen Versatzst\u00fccken nationalsozialistischer, gewaltverherrlichender Rhetorik und Symbolik sowie subkulturellen Elementen zusammen. Die \u00dcberg\u00e4nge zwischen der politisch-ideologisch gepr\u00e4gten Neonaziszene einerseits und dem subkulturell gepr\u00e4gten Spektrum andererseits sind flie\u00dfend, es bestehen starke personelle \u00dcberschneidungen. Was den meisten Neonazis an weltanschaulich-ideologischem Wissen fehlt, wird von ihnen durch eine provozierende und aggressive Haltung nach au\u00dfen kompensiert. Da sich Neonazis auf f\u00fchrende Personen der nationalsozialistischen Diktatur, auf deren Symbole und Riten berufen, geht von ihnen ein hohes Provokationspotenzial aus. Neonazis sehen ihre Umwelt in rassistisch unterlegten \"Freund-Feind-Kategorien\". Sie sind der \u00dcberzeugung, sich in einem permanenten Kampf gegen das angeblich \u00fcberm\u00e4chtige \"Weltjudentum\" zu befinden, das sie Au\u00dfenstehenden gegen\u00fcber mit der Kurzformel ZOG (\"Zyonist Occupied Government\") verschleiern. Ihrer Ansicht nach werden die westlichen Regierungen - insbesondere jene der USA und Deutschlands - vom \"internationalen Finanzjudentum\" gesteuert und unterst\u00fctzten dessen Streben nach der Weltherrschaft. Als Chiffre f\u00fcr diese Behauptung wird von ihnen der Begriff \"amerikanische Ostk\u00fcste\" verwandt. 50 Rechtsextremismus","3.2 Organisationsund Aktionsformen der Neonaziszene Im Freistaat agieren Neonazis weiterhin in Kameradschaften sowie in kameradschafts\u00e4hnlichen und losen rechtsextremistischen Personenzusammenschl\u00fcssen. Beeinflusst durch informelle Netzwerke im Internet treten sie inzwischen auch vermehrt aktionsund kampagnenorientiert in Erscheinung. Im Jahr 2015 gingen von Angeh\u00f6rigen in der neonazistischen Szene Th\u00fcringens zudem die Bildung organisierter, fester Parteistrukturen in Form von Untergliederungen der Parteien \"DIE RECHTE\" und der Partei \"Der III. Weg\" aus. Von einer neonazistischen Kameradschaft sprechen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden immer dann, wenn die Gruppierung folgende Eigenschaften aufweist: * einen abgegrenzten Aktivistenstamm mit beabsichtigter geringer Fluktuation, * eine lediglich lokale oder maximal regionale Ausdehnung, * eine zumindest rudiment\u00e4re Struktur und * die Bereitschaft zu gemeinsamer politischer Arbeit auf Basis einer rechtsextremistischen, insbesondere neonazistischen Grundorientierung. Ob sich eine neonazistische Gruppierung selbst als \"Kameradschaft\" bezeichnet, ist f\u00fcr die Beurteilung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nachrangig. Vielmehr sind die o. g. Merkmale und die Dauer der entfalteten Aktivit\u00e4ten ausschlaggebend f\u00fcr die Unterscheidung zwischen einer Kameradschaft und einer noch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig lose strukturierten Gruppierung. Weisen solche Gruppierungen zus\u00e4tzlich pr\u00e4gende Merkmale eines Vereins auf, k\u00f6nnen sie nach dem Vereinsrecht beurteilt und auch ggf. verboten werden. 3.3 Gewaltpotenzial der Neonaziszene Zahlreiche Neonazis, nicht selten deren F\u00fchrungspersonen, sind wegen der Begehung von K\u00f6rperverletzungsdelikten vorbestraft. In der \u00d6ffentlichkeit, in Zeitungen oder Flugbl\u00e4ttern vermeiden es Neonazis allerdings in der Regel, Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele zu propagieren. Dies sollte jedoch nicht \u00fcber das Teilen der Szene immanente Gewaltpotenzial hinwegt\u00e4uschen. Ihr ideologischer Hintergrund impliziert ein ausgepr\u00e4gtes Freund-Feind-Schema mit stark ausgrenzenden und herabw\u00fcrdigenden Elementen dem vermeintlichen Feind gegen\u00fcber. Zuf\u00e4lliges Aufeinandertreffen mit aus ihrer Sicht als Feinde zu betrachtenden Dritten kann mitunter zu aggressivem Verhalten bis hin zu K\u00f6rperverletzungen f\u00fchren. Dabei sind durch Rechtsextremisten begangene Gewalttaten in den meisten F\u00e4llen spontane \u00c4u\u00dferungen ihrer Gewaltbereitschaft. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 51","Beispielhaft hierf\u00fcr steht der rechtsextremistische \u00dcbergriff vom 8./9. Februar 2014 auf eine Veranstaltung der Kirmesgesellschaft in Ballst\u00e4dt. Seinerzeit drangen ca. 15 vermummte Personen in das Veranstaltungsobjekt ein, zerschlugen das Inventar, verletzten acht Personen leicht sowie zwei Personen derart, dass diese station\u00e4r behandelt werden mussten. Am Landgericht Erfurt begann am 2. Dezember 2015 die Verhandlung gegen 15 Angeklagte, welche alle als Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Szene bekannt sind. Ihnen wird gemeinschaftliche gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung vorgeworfen. Verhandlungstermine wurden durch das Gericht bereits bis September 2016 angesetzt. 3.4 Neonazistische Gruppierungen in Th\u00fcringen In Th\u00fcringen waren in den Jahren 2014 und 2015 zahlreiche neonazistische Gruppierungen aktiv. Nicht alle wiesen durchgehend die Merkmale einer Kameradschaft auf. Erw\u00e4hnung in dem Bericht finden jene mit einem besonders hohen Aktivit\u00e4tsgrad, einer vergleichsweise gefestigten Binnenstruktur sowie einem hohen \u00f6ffentlichen Bekanntheitsgrad. Ein besonderer \"Hot-Spot\" der neonazistischen Szene konnte im Berichtszeitraum nicht ausgemacht werden. Ausgepr\u00e4gte Strukturen mit einem gr\u00f6\u00dferen Personenpotenzial fanden sich vor allem dort, wo \u00fcberdurchschnittlich aktive F\u00fchrungspersonen agierten und Einfluss aus\u00fcbten. Insgesamt zeichnete sich eine vermehrte und intensiver werdende Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppierungen ab. So unterst\u00fctzten sie sich beispielsweise bei der Durchf\u00fchrung von rechtsextremistischen Veranstaltungen. Nahezu alle Gruppen hielten Kontakte zu Protagonisten und Gruppierungen in anderen Bundesl\u00e4ndern und nahmen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Bundesgebiet teil. Zu den unter den vorgenannten Aspekten relevanten Gruppierungen im Einzelnen: 3.4.1 \"Weisse-W\u00f6lfe-Terrorcrew - Sektion Th\u00fcringen\" (WWT - Sektion Th\u00fcringen) Die WWT gr\u00fcndete sich im Jahr 2008 in Hamburg als Fangruppe der gleichnamigen rechtsextremistischen Skinhead-Band \"Wei\u00dfe W\u00f6lfe\". Kontakte zu Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet f\u00fchrten in den Folgejahren dazu, dass ein Netzwerk von WWT-Sektionen in mehreren Bundesl\u00e4ndern entstand. Im Jahr 2014 trat erstmals eine WWT - Sektion Th\u00fcringen in Erscheinung. Sowohl bei einer von Rechtsextremisten durchgef\u00fchrten 1. Mai-Demonstration in Plauen (Sachsen) als auch zum \"Tag der deutschen Zukunft\" am 7. Juni in Dresden (Sachsen) trugen 52 Rechtsextremismus","Teilnehmer aus Th\u00fcringen ein Transparent der WWT Th\u00fcringen. Bei einer Demonstration am 25. Oktober in Bamberg (Bayern) kam das Banner erneut zum Einsatz. Der WWT - Sektion Th\u00fcringen konnten im Berichtszeitraum ca. 20 Personen zugerechnet werden. Als zentrale F\u00fchrungsperson der WWT - Sektion Th\u00fcringen tat sich \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum in der Etablierungsphase der bislang als Anf\u00fchrer der \"Aktionsgruppe Weimarer Land\" bekannte Michel FISCHER hervor. Er konzentrierte seine Aktivit\u00e4ten darauf, die Strukturen der WWT in Th\u00fcringen auszubauen und die Gruppierung im neonazistischen Spektrum Th\u00fcringens zu etablieren. Im Verlauf des Jahres 2014 beteiligten sich die Anh\u00e4nger der WWT - Sektion Th\u00fcringen an zahlreichen rechtsextremistischen Demonstrationen und Kundgebungen im Bundesgebiet. Gelegentlich wirkten sie auch bei deren Organisation mit. FISCHER bet\u00e4tigte sich mehrfach - mitunter im Hintergrund - als Organisator rechtsextremistischer Konzerte. Die vorgenannten Aktivit\u00e4ten hielten bis Februar 2015 an. Letztmalig versammelten versammelten sich am 7. Februar WWT-Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet zu einem \"Trauermarsch\" in Weimar und einem am selben Tag durchgef\u00fchrten Konzert in Kirchheim. Im weiteren Jahresverlauf waren keine \u00f6ffentlichkeitswirksamen Auftritte der WWT - Sektion Th\u00fcringen zu verzeichnen. Der Bundesinnenminister hat am 16. M\u00e4rz 2016 die WWT auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungen und die Sammlung von Beweismaterial gegen die Gruppierung u. a. durch den Verfassungsschutz in Th\u00fcringen. 3.4.2 \"B\u00fcndnis-Zukunft-Hildburghausen\" (BZH) Die \"W\u00e4hlergemeinschaft\" BZH hat sich im Jahr 2009 um den ehemaligen NPD-Funktion\u00e4r Tommy FRENCK gegr\u00fcndet. Das BZH gilt als f\u00fchrende neonazistische Gruppierung im Landkreis Hildburghausen. Neben zahlreichen Internetver\u00f6ffentlichungen trat es im Berichtszeitraum auch wiederholt mit meist durch FRENCK initiierten \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktionen in Erscheinung, so unter anderem im Jahr 2014 mit der Durchf\u00fchrung einer \"politischen Kundgebung\" und mit einer Veranstaltung anl\u00e4sslich des durch Rechtsextremisten propagierten \"Heldengedenkens\" in Schleusingen. Ebenso nahm das BZH im Jahr 2015 an mehreren Veranstaltungen/Demonstrationen gegen die Asylund Fl\u00fcchtlingspolitik der Bundesund Landesregierung u. a. in Sonneberg und R\u00f6mhild teil und veranstaltete auf Initiative des FRENCK einige Mahnwachen dazu in Hildburghausen. Alle Veranstaltungen des BZH waren von einer eher geringen Teilnehmerzahl gekennzeichnet. Neben regionalen Aspekten bildeten im Berichtszeitraum die Asylproblematik und die sich scheinbar daraus ergebenden Kriminalit\u00e4tsschwerpunkte einen thematischen Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 53","Schwerpunkt des BZH. Dies fand Niederschlag in zahlreichen teils islamfeindlichen Internetbeitr\u00e4gen. Anl\u00e4sslich der Kommunalwahlen in 2014 erlangte das mit 23 Kandidaten angetretene BZH je ein Mandat im Kreistag Hildburghausen (wird von FRENCK wahrgenommen) und im Stadtrat Hildburghausen. Die Mandatstr\u00e4ger sind seither nicht nennenswert kommunalpolitisch in Erscheinung getreten. 3.4.3 \"B\u00fcndnis Zukunft Landkreis Gotha\" (BZLG) Erste Aktivit\u00e4ten entfaltete das BZLG im April 2014 \u00fcber Darstellungen in dem sozialen Netzwerk Facebook. Seither wird der Auftritt regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um einen \"Zusammenschluss von politisch interessierten Menschen, die die Zukunft Ihrer Heimat nicht der herrschenden Politikerkaste \u00fcberlassen wollen\". Neben tagespolitischen Themen aus dem Landkreis Gotha dominierte im Berichtszeitraum die Asylproblematik die Berichterstattung des BZLG. Im Jahr 2015 wurden dem BZLG zuzuordnende Personen wiederholt bei rechtsextremistischen Veranstaltungen festgestellt. Zudem mobilisierte die Gruppierung zu eigenen Demonstrationen am 18. April und am 28. November jeweils mehr als 200 Personen, darunter auch zahlreiche Rechtsextremisten. Als Anmelder trat jeweils ein Rechtsextremist in Erscheinung, der Kontakte zum Personenkreis der rechtsextremistischen Wohngemeinschaft in Ballst\u00e4dt unterh\u00e4lt. Das BZLG unterst\u00fctzte Veranstaltungen der Partei \"DIE RECHTE\" und sympathisierte stark mit der Partei \"Der III. Weg\". 3.4.4 Rechtsextremistische Wohngemeinschaft in Ballst\u00e4dt Die in der Vergangenheit unter dem Namen \"Hausgemeinschaft Jonastal\" (HGJ) in Erscheinung getretene Wohngemeinschaft von Th\u00fcringer Rechtsextremisten agiert seit ihrem Umzug nach Ballst\u00e4dt unter der Bezeichnung \"Das gelbe Haus\". Wurde in der Vergangenheit noch versucht, einen \u00fcber eine Wohngemeinschaft hinausgehenden Organisationsgrad zu vermitteln, wurden im Berichtzeitraum keine derartigen Anstrengungen unternommen. Diese Zur\u00fcckhaltung mag aus dem im Dezember 2015 vor dem Landgericht Erfurt er\u00f6ffneten Verfahren gegen mehrere Rechtsextremisten resultieren, die des gewaltt\u00e4tigen \u00dcberfalls auf eine Veranstaltung der Ballst\u00e4dter Kirmesgesellschaft im Februar 2014 beschuldigt werden.24 Die rechtsextremistische Szene nutzt die Immobilie regelm\u00e4\u00dfig als Treffund Veranstaltungsobjekt, zum Teil auch mit \u00fcberregionaler Beteiligung. Nachdem 2014 rechts24 Siehe hierzu Kapitel 3.3. 54 Rechtsextremismus","extremistische Musikveranstaltungen in Ballst\u00e4dt aufgel\u00f6st worden waren, fand 2015 nur noch eine derartige Veranstaltung in dem Objekt statt. Im Gegenzug war allerdings eine Zunahme sonstiger, scheinbar unpolitischer Treffen (z. B. Dartoder Billardturniere) festzustellen. Als Kommunikationsplattform, \u00fcber die auch Einladungen zu entsprechenden Zusammenk\u00fcnften ergehen, dient u. a. eine geschlossene Facebookgruppe, der mehr als 400 Mitglieder zugerechnet werden k\u00f6nnen. 3.4.5 \"Freies Netz Jena\" (FN Jena) Der Gruppierung werden ca. 15 Personen zugerechnet. Der Wirkungskreis erstreckt sich auch auf Kahla durch dort ans\u00e4ssige Aktivisten des FN Jena. Als Treffund Veranstaltungsst\u00e4tte diente im Jahr 2014 vorrangig das zum \"Braunen Haus\" in Jena geh\u00f6rende Au\u00dfengel\u00e4nde; im Jahr 2015 wurden die Aktivit\u00e4ten in das Umland, insbesondere nach Kahla, verlagert. Das FN Jena tritt mit geschichtsrevisionistischen und neonazistischen Propagandaaktionen in Erscheinung, so z. B. anl\u00e4sslich des \"Tags der Befreiung\" am 8. Mai, des sog. Heldengedenkens oder des von Rechtsextremisten anl\u00e4sslich des Jahrestags der Bombardierung Dresdens organisierten Gedenkmarsches. Das FN Jena beschreibt sich als einen \"Zusammenschluss junger Deutscher, die alle an irgendeinem Punkt im festgelegten Zeitstrahl des 'freien' B\u00fcrgers erwacht sind und die Realit\u00e4t hinter der BRD-Matrix in ihrer ganzen H\u00e4sslichkeit erkennen mussten. Aus der Erkenntnis \u00fcber die Notwendigkeit des aktiven und des passiven Widerstandes gegen ein System, das die Zukunft der ihm anvertrauten Menschen f\u00fcr globalistische Strippenzieher verschachert, ist das 'Freie Netz Jena' eine Einigung verschiedener politischer Bekenntnisse und \u00dcberzeugungen mit der Schnittmenge, das alle Aktivisten des FN ein freies und souver\u00e4nes Deutschland als Bollwerk gegen Kapitalismus, Dekadenz und \u00dcberfremdung anstreben.\" Zudem postuliert das FN Jena: \"Unser Ziel ist eine Volksgemeinschaft, in der das Gemeinwohl dem pers\u00f6nlichen Gl\u00fcck zuvor steht.\" Die Ausf\u00fchrungen auf der Website des FN Jena enthalten nationalistische und rassistische Formulierungen. Des \u00d6fteren werden tagespolitische oder gesellschaftliche Themen aufgegriffen und mit einer von rechtsextremistischer Ideologie untermauerten Kommentierung versehen. Im Berichtszeitraum nahm sich das FN Jena insbesondere der Asylpolitik an. Es sei Zeit f\u00fcr einen \"radikalen Richtungswechsel\" in der Asylpolitik; die \"deutsche Seele [rufe] nach der Freiheit und Reinheit seines Volkes\", hie\u00df es. Die Gruppierung ver\u00f6ffentlichte auf ihrer Homepage eine Liste mit Gemeinschaftsunterk\u00fcnften in Jena, \"um den Protestierenden eine Anlaufstelle zu bieten\". Zudem positioniert sich das FN Jena nach wie vor gegen die Europ\u00e4ische Union, die mit der Grenz\u00f6ffnung ma\u00dfgebliche Schuld an Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 55","der Fl\u00fcchtlingssituation trage. Auch das szenetypische Thema \"Volkstod\"25 sowie der Gedanke der Volksgemeinschaft finden in der Propaganda des FN Jena Raum. Insbesondere im Jahr 2015 sympathisierte das FN Jena stark mit der Partei \"Der III. Weg\", die es als \"die neue Alternative\" darstellt. Dar\u00fcber hinaus solidarisiert sich das FN Jena mit dem im NSU-Verfahren angeklagten Th\u00fcringer Rechtsextremisten Ralf WOHLLEBEN.26 Insbesondere anl\u00e4sslich seines 40. Geburtstages im Februar 2015 wurden - wie von anderen Rechtsextremisten auch - zahlreiche Aktionen entfaltet. 3.4.6 \"Freies Netz Saalfeld\" (FN Saalfeld) Das FN Saalfeld bet\u00e4tigte sich ausschlie\u00dflich im Internet bzw. im sozialen Netzwerk Facebook, um \"ideologische \u00dcberzeugungsarbeit\" zu leisten. Dabei wurde insbesondere die Asylproblematik f\u00fcr antikapitalistische und antisemitistische Propaganda, aber auch zur Hetze gegen die Bundesrepublik Deutschland genutzt. In Bezug auf die szenetypische Auffassung von dem nahenden \"Volkstod\" hie\u00df es in einem Beitrag des FN Saalfeld, die nationale Bewegung trage durch fehlende Ideale und Tugenden sowie eine mangelnde Selbstreflexion selbst zum \"Volkstod\" bei. Um diesen abzuwenden, wird die \"Umw\u00e4lzung der Gesellschaft\" u. a. durch R\u00fcckbesinnung auf \"alte Werte und Traditionen\" gefordert. Im M\u00e4rz 2015 gab das FN Saalfeld bekannt, seine Arbeit nach f\u00fcnfj\u00e4hriger T\u00e4tigkeit einzustellen. Man habe versucht, \"die nationalen Kr\u00e4fte vor Ort zu b\u00fcndeln, politisch zu schulen und Aktionen durchzuf\u00fchren. Letztendlich sind wir mit unseren Vorhaben gescheitert.\" Ein weiteres politisches Engagement einzelner Mitglieder in anderer Form wurde angek\u00fcndigt. Im Dezember wurde der Internetauftritt des FN Saalfeld in \"Nationaler Infodienst\" umbenannt. 3.4.7 \"Volksbewegung Nordth\u00fcringen\" (VB) Die Gr\u00fcndung der VB erfolgte eigenen Angaben nach am 3. Oktober 2015. Das Datum wurde bewusst gew\u00e4hlt, \"[...] um darauf aufmerksam zu machen, dass es das deutsche Volk in der Hand hat, etwas zu \u00e4ndern\". Der Selbstdarstellung zu25 Der 2008 von Rechtsextremisten in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern initiierten \"Volkstodkampagne\" liegt ein Szenario zugrunde, wonach das deutsche Volk sp\u00e4testens im Jahr 2040 eine Minderheit im eigenen Land bilde. Daraus erwachse die Pflicht eines jeden Deutschen, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. 26 Die Bundesanwaltschaft erhob am 8. November 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen Anklage gegen das mutma\u00dfliche Mitglied der terroristischen Vereinigung \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU), Beate ZSCH\u00c4PE, sowie vier mutma\u00dfliche Unterst\u00fctzer und Gehilfen, darunter WOHLLEBEN. Der Prozess wurde am 6. Mai 2013 er\u00f6ffnet. 56 Rechtsextremismus","folge geh\u00f6ren der VB Nordh\u00e4user B\u00fcrger aus der Mitte des Volkes an. Als Ziele und Hauptagitationsfelder gibt die VB \"Soziale Gleichberechtigung, Zuwanderung und Asyl, Kinderschutz, Nie wieder Krieg, Amerikanisierung und Rettung der Demokratie vor der Macht der Medienund Wirtschaftsmonopole!\" an. Seit ihrer Gr\u00fcndung zeigt sich die Gruppierung sehr aktiv. Im vierten Quartal 2015 f\u00fchrte sie mehrere Veranstaltungen im Raum Nordth\u00fcringen durch. Sie pr\u00e4sentiert sich mit einer Homepage im Internet sowie in sozialen Netzwerken. In der \u00d6ffentlichkeit wird die Bewegung auch durch Alexander LINDEMANN, einen langj\u00e4hrigen Angeh\u00f6rigen der rechtsextremistischen Szene Nordhausens, vertreten. Er war eine F\u00fchrungsfigur der seit Mitte 2015 inaktiven rechtsextremistischen \"Aktionsgruppe Nordhausen\". Die VB wird daher als deren Nachfolgeorganisation angesehen. 3.4.8 \"Freie Kr\u00e4fte Gera\" Die neonazistische Szene in Gera trat in der Vergangenheit unter Verwendung zahlreicher Bezeichnungen wie \"Vollstrecker Gera\", \"Volkszorn Gera\", \"In Aktion gegen Kindersch\u00e4nder\" oder \"Freie Nationalisten Gera\" bzw. im Berichtszeitraum als \"Freie Kr\u00e4fte Gera\" in Erscheinung. Die Durchf\u00fchrung eigener Versammlungen, wie jener am 8. Februar 2014 unter dem Motto \"Ein Licht f\u00fcr Dresden\" mit zehn Teilnehmern, bildet die Ausnahme. H\u00e4ufiger beteiligt man sich an den Demonstrationen des NPD-Kreisverbands Gera, insbesondere an der Veranstaltungsreihe \"Rock f\u00fcr Deutschland\". 3.4.9 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Eichsfeld \u00dcber viele Jahre war der bekannte Neonazi und NPD-Funktion\u00e4r Thorsten HEISE die zentrale Figur der rechtsextremistischen Szene im Eichsfeld. Nachdem im September 2014 die NPD in Th\u00fcringen nicht in den Landtag einzog, lie\u00dfen sowohl HEISEs \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktivit\u00e4ten als auch die der regionalen \"Freien Kr\u00e4fte\" deutlich nach. Erst in Zusammenhang mit der Fl\u00fcchtlingssituation engagierte sich die rechtsextremistische Szene im Eichsfeld wieder in einer \u00f6ffentlich wahrnehmbaren Form. Zun\u00e4chst wurde bei Facebook die Profilseite \"Das Eichsfeld wehrt sich - Asylflut stoppen\" eingerichtet, anschlie\u00dfend f\u00fchrte der NPD-Kreisverband Eichsfeld zwei Demonstrationen durch. Ab November 2015 rief Rene SCHNEEMANN - Angeh\u00f6riger der \"Freien Kr\u00e4fte\" - regelm\u00e4\u00dfig sonntags zu Mahnwachen unter dem Motto \"Ein Licht f\u00fcr Deutschland\" in Heiligenstadt und weiteren Orten des Eichsfelds auf. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 57","Zu den von HEISE in Fretterode ausgerichteten \"Kameradschaftsabenden\" versammeln sich regelm\u00e4\u00dfig Rechtsextremisten aus Hessen, Niedersachsen und Th\u00fcringen. Die regionalen Szenen sind eng vernetzt. 3.5 Aktivit\u00e4ten und Themenschwerpunkte der Neonaziszene in Th\u00fcringen Breitere \u00f6ffentlichkeitswirksame Propaganda erreicht die Neonaziszene vor allem durch Demonstrationen und Kundgebungen. Die aktionistische Ausrichtung des neonazistischen Spektrums sorgt f\u00fcr eine bereitwillige Teilnahme der Anh\u00e4ngerschaft an entsprechenden Aktivit\u00e4ten. Oftmals werden auch weite Anfahrtswege in Kauf genommen, um an Kundgebungen Gleichgesinnter im gesamten Bundesgebiet teilnehmen zu k\u00f6nnen (sog. Demo-Tourismus). Je n\u00e4her sich die Themen solcher Veranstaltungen am eigentlichen Kern der neonazistischen Ideologie orientieren, desto h\u00f6here Zugkraft geht von ihnen aus. Nachdem im Jahr 2014 von der neonazistischen Szene in Th\u00fcringen lediglich sechs (2013: 26) Demonstrationen, Kundgebungen sowie kleinere Mahnwachen organisiert und durchgef\u00fchrt wurden, stieg die Zahl solcher Veranstaltungen im Jahr 2015 deutlich auf 44 an. Ausschlaggebend f\u00fcr das geringe Veranstaltungskaufkommen im Jahr 2014 waren zum einen die zahlreichen Aktivit\u00e4ten der NPD im Vorfeld der Kommunal-, Europa-, und Landtagswahlen. Daran beteiligten sich auch zahlreiche parteiungebundene Neonazis - wodurch entsprechende Kr\u00e4fte absorbiert wurden. Zum anderen verlagerten sich die Anstrengungen aktiver Szenegr\u00f6\u00dfen, wie z. B. Michel FISCHER, hin zur Durchf\u00fchrung von Musikveranstaltungen. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Demonstrationen und Kundgebungen der neonazistischen Szene deutlich an. Die Mehrzahl der Veranstaltungen richtete sich gegen eine angeblich drohende \"\u00dcberfremdung\" durch Fl\u00fcchtlinge, geplante Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte oder die Asylpolitik der Bundesregierung (\"Gegen antideutsche Politik\"). Die Beteiligung schwankte zwischen 10 und 300 Personen. Mitunter blieb das Teilnehmerfeld nicht auf Szeneangeh\u00f6rige begrenzt. Zu den Veranstaltungen und Themenschwerpunkten im Einzelnen: Rechtsextremistische Demonstrationen zum Jahrestag der Bombardierung Weimars 1945 Sowohl am 8. Februar 2014 als auch am 7. Februar 2015 versammelten sich ca. 60 bzw. ca. 100 Angeh\u00f6rige der \"Freien Kr\u00e4fte\" in Weimar zu einem von Michel FISCHER angemeldeten Aufzug unter dem Motto \"Ehrenhaftes Gedenken! - F\u00fcr die Opfer der Bom58 Rechtsextremismus","bardierung deutscher St\u00e4dte\". Die Versammlungsleitung \u00fcbernahm in beiden Jahren ein Rechtsextremist aus Berlin. Im Jahr 2014 kam es im Demonstrationsverlauf zu wechselseitigen Provokationen der unterschiedlichen politischen Lager. Ein Polizist wurde durch einen Berliner Rechtsextremisten verletzt. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatte FISCHER derartige Veranstaltungen mit 24 bzw. 92 Teilnehmern durchgef\u00fchrt. Seit Jahren wird die Thematik von Rechtsextremisten instrumentalisiert und zum Gegenstand eigener Propaganda gemacht. Bei den Gedenkveranstaltungen werden die Luftangriffe der Alliierten w\u00e4hrend des Zweiten Weltkriegs regelm\u00e4\u00dfig in einen gegen die Zivilbev\u00f6lkerung gerichteten \"Bombenholocaust\" umgedeutet. Rechtsextremistische Kundgebung am 23. August 2014 in Hildburghausen Am 23. August fand eine von Tommy FRENCK als \"politische Kundgebung\" unter dem Motto \"Wir wollen Zukunft - Musik und Redebeitr\u00e4ge gegen den Zeitgeist\" angemeldete Veranstaltung in Hildburghausen/OT Leimrieth statt. An der Veranstaltung beteiligten sich etwa 320 Personen aus der rechtsextremistischen Szene. Die Teilnehmerzahl blieb damit weit hinter den Erwartungen des Veranstalters, der mit 750 Besuchern rechnete, zur\u00fcck. Die Kundgebung wurde vornehmlich \u00fcber das Internet, insbesondere \u00fcber soziale Netzwerke und eine eigens eingerichtete Veranstaltungsseite, beworben. Das Programm umfasste Redeund Musikbeitr\u00e4ge. Es traten die rechtsextremistischen Bands \"Terroritorium\" (Niedersachsen), \"Feindbild Deutsch\" (Baden-W\u00fcrttemberg), \"Nordglanz\" (Hessen) und \"Terrorsph\u00e4ra\" (Mecklenburg-Vorpommern/\u00d6sterreich) auf. Des Weiteren waren Verkaufsst\u00e4nde des NPD-Landesverbands Th\u00fcringen, des BZH, der EA, des Versandhandels \"Ansgar Aryan\", des \"Germania-Versands\"und von \"PC-Records\" (Sachsen) vertreten. Demonstration des BZLG am 18. April 2015 in Gotha Etwa 250 Personen beteiligten sich am 18. April an einer von dem BZLG initiierten Demonstration in Gotha unter dem Motto \"Schluss mit \u00dcberfremdung, Deutsche Politik f\u00fcr Deutsche Interessen\". Der Rechtsextremist Marco ZINT hatte die Veranstaltung f\u00fcr das BZLG angemeldet. Die Demonstration Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 59","wurde von zahlreichen Gegenprotesten begleitet. Aus diesen heraus kam es zu mehreren Sitzblockaden, die eine \u00c4nderung der urspr\u00fcnglichen Aufzugsstrecke nach sich zogen. Im Vorfeld der Veranstaltung war intensiv \u00fcber das soziale Netzwerk Facebook mobilisiert worden. Eigens hierf\u00fcr wurde eine Veranstaltungsseite \"Demonstration gegen \u00dcberfremdung und f\u00fcr eine deutsche Politik f\u00fcr deutsche Interessen\" eingerichtet. Neben einem Th\u00fcringer Rechtsextremisten traten auch drei Vertreter der Partei \"Der III. Weg\" aus Sachsen und Sachsen-Anhalt als Redner in Erscheinung. Kampagne des BZLG im Herbst 2015 Am 28. November beteiligten sich etwa 240 Personen an einer von dem BZLG initiierten Demonstration \"Einwanderung dient nur dem Kapital, \u00dcberfremdung stoppen - Heimat sch\u00fctzen\" in Gotha. Im Vorfeld der Demonstration besch\u00e4digten unbekannte T\u00e4ter den PKW des Anmelders. Mit brauner Farbe wurden verfassungswidrige Symbole und andere Zeichen sowie Texte aufgebracht. Zudem wurden drei Einkaufsm\u00e4rkte, eine Telefonzelle sowie die Schaufensterscheibe eines Army-Shops beschmiert. Zur Mobilisierung f\u00fcr die Veranstaltung dienten Eigenangaben nach drei Informationsst\u00e4nde am 17. Oktober in Friemar, 24. Oktober in Warza und 31. Oktober in Friedrichswerth, bei denen entsprechende Flyer verteilt wurden. Mit dem Mobilisierungsflyer des BZLG wurde auf die Internetseite der Partei \"Der III. Weg\" verwiesen. Die Veranstaltung in Gotha stelle den Abschluss einer vom BZLG initiierten \"Aufkl\u00e4rungsoffensive\" dar. Es bringe nichts, \"gegen die Asylbewerber zu demonstrieren, sondern der deutsche Michel muss gegen das politische System ank\u00e4mpfen\", so das BZLG. Es gelte, \"die Verantwortlichen offensiv zu bek\u00e4mpfen\". Zuvor unterst\u00fctzte das BZLG mehrt\u00e4gige Proteste gegen eine Fl\u00fcchtlingsunterkunft in Gotha. Mahnwachen \"Ein Licht f\u00fcr Deutschland\" zum Jahresende 2015 im Eichsfeld Am 1. November fand in Heiligenstadt erstmals eine Mahnwache unter dem Motto \"Aktion Grablicht\" statt. Rene SCHNEEMANN, Angeh\u00f6riger der \"Freien Kr\u00e4fte\" im Eichsfeld und Sympathisant der NPD, hatte zu dem Treffen, bei dem Kerzen und Grablichter aufgestellt wurden, aufgerufen. An der unangemeldeten Veranstaltung nahmen 21 Personen teil, an der Folgeveranstaltung am 8. November beteiligten sich 96 Personen. Nachdem die Stadt Heiligenstadt ordnungsbeh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen im Falle eines weiteren derartigen Treffens androhte, meldete SCHNEEMANN die folgenden - im November und Dezember regelm\u00e4\u00dfig sonntags abgehaltenen - Mahnwachen bei der 60 Rechtsextremismus","Stadt an. \u00c4hnliche Veranstaltungen wurden durch \"Freie Kr\u00e4fte\" auch in Neustadt/ Ohmberg sowie in Leinfelde durchgef\u00fchrt. Die Teilnehmerzahl schwankte zwischen 5 und 144 Personen. Der Veranstalter griff die als B\u00fcrgerprotest \u00fcber das Internet betriebene \"Aktion Grablicht\" auf. Diese wendet sich nach eigenem Bekunden \"still friedlich und demokratisch\" gegen \"unkontrollierte und ungebremste Einwanderung\" und das \"Versagen der Politik in dieser Frage\". Zugleich werden der R\u00fccktritt der Bundeskanzlerin, Neuwahlen, Mitsprache der B\u00fcrger durch Volksbegehren, die Direktwahl des Bundespr\u00e4sidenten und weniger Macht f\u00fcr politische Parteien gefordert. Nachdem sich die Initiatoren der \"Aktion Grablicht\" von der Vereinnahmung ihrer Kampagne durch Rechtsextremisten aus dem Eichsfeld distanzierten, wurde die Veranstaltungsreihe unter dem Motto \"Ein Licht f\u00fcr Deutschland\" fortgesetzt. Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten zum Volkstrauertag Der Volkstrauertag wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1952 als nationaler Trauertag begangen, um der Opfer beider Weltkriege und des Nationalsozialismus zu gedenken. W\u00e4hrend der Weimarer Republik als Gedenktag f\u00fcr die Toten des Ersten Weltkriegs eingef\u00fchrt, war er sp\u00e4ter von den Nationalsozialisten in \"Heldengedenktag\" umbenannt und zum offiziellen Staatsfeiertag erkl\u00e4rt worden. Der Volkstrauertag wird vom rechtsextremistischen Spektrum Jahr f\u00fcr Jahr missbraucht, um das nationalsozialistische Regime zu verkl\u00e4ren, es von der Verantwortung f\u00fcr den Zweiten Weltkrieg zu entlasten und die Wehrmacht zu glorifizieren. Rechtsextremisten instrumentalisieren den Volkstrauertag regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr ihre Propaganda und widmen ihn zu einem \"Heldengedenken\" um. Auch im Berichtszeitraum fanden in Th\u00fcringen solche Veranstaltungen statt. Am 15. November 2014 trafen sich ca. 150 Angeh\u00f6rige und Sympathisanten des von Tommy FRENCK geleiteten BZH zu einer \"Heldengedenkveranstaltung\" in Schleusingen. Der Tenor des Treffens lautete \"Unsere Gro\u00dfv\u00e4ter waren keine Verbrecher\". Der Folgeveranstaltung am 14. November 2015 mit dem Titel \"70 Jahre L\u00fcge und Verrat - Ruhm und Ehre dem deutschen Soldat\" schlossen sich ca. 100 Personen an. In Friedrichroda organisierte der Rechtsextremist Marco ZINT am 16. November 2014 sowie am 15. November 2015 Demonstrationen der \"Freien Kr\u00e4fte\" unter dem Motto \"Im Gedenken an die gefallenen deutschen Soldaten beider Weltkriege\". Es nahmen ca. 100 (2014) bzw. ca. 120 (2015) Personen teil. Im Vorfeld beider Veranstaltungen war intensiv im Internet - insbesondere in sozialen Netzwerken - mobilisiert worden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 61","4. Subkulturell gepr\u00e4gter Rechtsextremismus Bundesweit waren der Szene im Jahr 2014 noch etwa 7.200 Personen zuzurechnen (2013: 7.400). Im Jahr 2015 ist jedoch ein Anstieg auf 8.200 Personen zu verzeichnen gewesen. In Th\u00fcringen z\u00e4hlte das Teilspektrum weiterhin etwa 280 Personen. Die wesentlichen identit\u00e4tsstiftenden Elemente des subkulturell gepr\u00e4gten Rechtsextremismus sind die szenetypische Musik und der durch sie gepr\u00e4gte Lebensstil. Bildeten noch vor einigen Jahren vorrangig sog. Skinheads dieses Teilspektrum, sind inzwischen eine starke Differenzierung und eine Vielfalt an Musikstilen charakteristisch. Am \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild lassen sich subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten in aller Regel kaum mehr von anderen Angeh\u00f6rigen des rechtsextremistischen Spektrums unterscheiden. Am ehesten gelingt dies noch \u00fcber das Kriterium des Organisationsgrads. So sind subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten \u00fcberwiegend abgeneigt, sich in feste und auf Dauer angelegte Organisationsstrukturen einzugliedern. Deswegen bestehen naturgem\u00e4\u00df so gut wie keine institutionalisierten Verbindungen zu rechtsextremistischen Parteien und Organisationen. Zugleich erschwert dieser Umstand, das in diesem Bereich vorhandene Personenpotenzial zu beziffern. Sind dennoch einzelne Kontakte zu rechtsextremistischen Gruppierungen vorhanden, erstrecken sich diese zumeist auf die lokale und regionale Ebene und h\u00e4ngen vor allem von direkten pers\u00f6nlichen Verbindungen ab. Gleichwohl bewegten sich das subkulturell gepr\u00e4gte und das neonazistische Spektrum in den letzten Jahren st\u00e4rker aufeinander zu. Es bildeten sich in gr\u00f6\u00dferem Umfang sog. Mischszenen heraus oder Skinheadcliquen und neonazistische Kameradschaften verschmolzen miteinander. Diese Entwicklung wird von den inzwischen offeneren Strukturen der Neonaziszene beg\u00fcnstigt. Sie agieren oftmals in \"unabh\u00e4ngigen Kameradschaften\" und kommen mit ihren Aktivit\u00e4ten der Organisationsunwilligkeit von subkulturell gepr\u00e4gten Rechtsextremisten entgegen. Neonazistische Kameradschaften, aber auch die NPD, greifen h\u00e4ufig auf das subkulturelle Spektrum zur\u00fcck, um bei Demonstrationen oder anderen Szeneveranstaltungen ihr Mobilisierungspotenzial zu erh\u00f6hen. Die rechtsextremistische Musik bildet hierbei ein Schl\u00fcsselelement. Subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten lassen sich meist dann f\u00fcr Versammlungen von Neonazis oder auch der NPD mobilisieren, wenn sie neben der \u00fcblichen Szenepropaganda auch einschl\u00e4gige Musikdarbietungen umfassen. Rechtsextremistische Musik ist f\u00fcr Szeneanh\u00e4nger allgegenw\u00e4rtig und besitzt als Kommunikationsmittel einen hohen Stellenwert. Sie wird gezielt zur Verbreitung entsprechender Ideologie genutzt. Die Palette der verwendeten Musikstile (u. a. Rock, Heavy Metal, Gothic, Dark Wave, Black Metal, Hardcore, Schlager, Rockabilly, Volkslieder) 62 Rechtsextremismus","ist breit. In rechtsextremistischen Liedtexten werden mit unterschiedlicher Deutlichkeit rassistische, antisemitische, menschenverachtende oder gewaltverherrlichende Ansichten propagiert, staatliche Institutionen verunglimpft oder die nationalsozialistische Gewaltherrschaft glorifiziert. Dadurch gesch\u00fcrte Feindbilder pr\u00e4gen dann die h\u00e4ufig noch ungefestigten ideologischen Einstellungen der meist jugendlichen Konsumenten. Konzertveranstaltungen einschl\u00e4giger Bands erzeugen bei den Besuchern ein Gef\u00fchl der Gemeinschaft und St\u00e4rke. Auch auf Jugendliche, die der Szene noch nicht fest angeh\u00f6ren, sondern sich vorerst in deren Umfeld bewegen, \u00fcben die oft konspirativ organisierten Musikveranstaltungen eine besondere Anziehungskraft aus. Innerhalb der rechtsextremistischen Musikszene findet eine internationale Kooperation statt, die auf der gemeinsam empfundenen Zugeh\u00f6rigkeit zur \"White-Power\"-Bewegung27 und weitgehend \u00fcbereinstimmenden Feindbildern basiert. Einschl\u00e4gige Bands aus dem Ausland - insbesondere aus Gro\u00dfbritannien und den USA - sind auch bei deutschen Rechtsextremisten beliebt. Entsprechende Gruppen treten regelm\u00e4\u00dfig bei Konzerten in Deutschland auf. Im Gegenzug beteiligen sich deutsche Bands an Veranstaltungen im Ausland. Zum Teil werden auch Tontr\u00e4ger speziell f\u00fcr den englischsprachigen Markt produziert. Volksverhetzende fremdsprachige Tontr\u00e4ger finden in Deutschland weiterhin starke Verbreitung. Dementsprechend ist der Einfluss rechtsextremistischer Musik aus dem Ausland - trotz m\u00f6glicher Sprachbarrieren - hoch. 4.1 Erscheinungsformen, Botschaften und Wirkung rechtsextremistischer Musik Die rechtsextremistische Musikszene geht inzwischen weit \u00fcber die Subkultur der Skinheads hinaus und reicht zunehmend auch in die von Rechtsextremisten besetzten Randbereiche der \"Hardcore\"und \"Black Metal\"-Szene hinein. Die einzelnen Subkulturen weisen durchaus \u00c4hnlichkeiten auf, sei es im Hinblick auf die Wirkung ihrer Musik, die Verbreitung ihrer CDs oder die Organisation von Konzerten. Dennoch haben sie hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds und Selbstverst\u00e4ndnisses nur wenig gemein. Im subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Spektrum herrschen auf die nationalsozialistische Ideologie ausgerichtete Ansichten vor, die von nationalistischen, rassistischen, antisemitischen und gegen Andersdenkende gerichteten Vorurteilen bestimmt sind. Eine festgef\u00fcgte, in sich geschlossene Weltanschauung besteht allerdings zumeist nicht. Viele Texte handeln vordergr\u00fcndig von der R\u00fcckbesinnung auf althergebrachte Werte und Normen oder dem germanischen Brauchtum. Es werden aber auch gesellschaftspolitische Themen der Gegenwart aufgegriffen. Neben der Ablehnung der bestehenden 27 Das Schlagwort \"White Power\" symbolisiert die rassistische Einstellung der rechtsextremistischen Skinheads. Sie sehen sich als \"Krieger der wei\u00dfen Rasse\" an. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 63","Verh\u00e4ltnisse \u00fcbt man sich in Kapitalismusund Globalisierungskritik. In einigen Ver\u00f6ffentlichungen kommt zudem die in der Szene verbreitete antiamerikanische Haltung zum Ausdruck. So seien s\u00e4mtliche derzeit herrschende Krisen, Terror und Krieg einzig dem ausgepr\u00e4gten Machtstreben der USA geschuldet. Teils in offener Hetze, oft aber auch verbr\u00e4mt, geht es in den Texten beispielsweise um: * Verherrlichung des Skinheaddaseins (z. B. M\u00e4nnlichkeitsritus, Alkoholkonsum), * Kampfansage an die b\u00fcrgerliche Gesellschaft, den politischen Gegner, staatliche Institutionen, * Verharmlosung der Gr\u00e4ueltaten im Zweiten Weltkrieg, Sympathie zu Adolf HITLER, * Verh\u00f6hnung der Opfer des Nationalsozialismus, * Propagierung eines F\u00fchrerstaats, * Aufbau und Pflege szenetypischer Feindbilder, * fremdenund ausl\u00e4nderfeindliche Hetze, * Aufrufe zum Widerstand, vor allem gegen staatliche Institutionen und * \u00dcberwindung des demokratischen Systems. Die Vorliebe f\u00fcr rechtsextremistische Musik tr\u00e4gt nicht selten dazu bei, Jugendliche rechtsextremistisch zu sozialisieren. Die Hassund Gewaltparolen, die Gruppendynamik und nicht selten auch Alkoholexzesse erzeugen \"rechtsextremistische Erlebniswelten\". Sie k\u00f6nnen Jugendliche nachhaltig anregen, rechtsextremistische Feindbilder zu \u00fcbernehmen oder diese zu verfestigen. Somit kann rechtsextremistische Musik verhaltenspr\u00e4gend wirken und f\u00fcr das rechtsextremistische Spektrum einnehmen. Durch die Vielfalt der angewandten musikalischen Stilrichtungen gelang es der rechtsextremistischen Musikszene schon in der Vergangenheit, Jugendliche aus unterschiedlichen subkulturellen Str\u00f6mungen an rechtsextremistisches Gedankengut heranzuf\u00fchren bzw. ihre Bindung an die Szene zu festigen. F\u00fcr den fortbestehenden Drang, immer neue M\u00f6glichkeiten zur Nachwuchsrekrutierung auszusch\u00f6pfen, spricht die \u00d6ffnung selbst gegen\u00fcber dem intern umstrittenen - weil aus dem Afroamerikanischen stammenden - Musikstil Hip Hop. 4.2 Produktionsund Vertriebsstrukturen Rechtsextremistische Musik wird gr\u00f6\u00dftenteils in von Szeneanh\u00e4ngern gewerbsm\u00e4\u00dfig betriebenen Labels produziert. F\u00fcr gew\u00f6hnlich sind diesen Labels Vertriebe angeschlossen. Im Freistaat bestehen derartige Strukturen z. B. \u00fcber \"W & B Records\" (Fretterode) und \"Germania Records\" (Sondershausen). Beide Labels brachten in der Vergangenheit verschiedene \"Eigenproduktionen\" oder auch Sampler von rechtsextremistischen Bands bzw. Liedermachern heraus. \u00dcber die zugeh\u00f6rigen Vertriebe werden 64 Rechtsextremismus","diese und andere einschl\u00e4gige Tontr\u00e4ger angeboten. Sie dienen zudem als Informationsb\u00f6rse, halten z. B. Veranstaltungshinweise vor oder ver\u00f6ffentlichen Interviews von Szenemusikern. Daneben existieren weitere kleine Labels, die in der rechtsextremistischen Szene jedoch nicht \u00fcber eine vergleichbare Bekanntheit verf\u00fcgen. Die Anzahl rechtsextremistischer Vertriebe belief sich 2015 auf 14 (2014: 13, 2013: 15). Die Versandhandel offerieren ihr Sortiment vorwiegend \u00fcber das Internet. MP3-Dateien k\u00f6nnen von Internettauschb\u00f6rsen heruntergeladen werden. Strafrechtlich relevante Tontr\u00e4ger werden vor allem im Ausland produziert und von dort aus auch vertrieben. Im Zuge der Kommerzialisierung dieser Einrichtungen wurde das anfangs auf Tontr\u00e4ger konzentrierte Angebot um Videos, B\u00fccher, Fahnen, Bekleidung, Schuhe/Stiefel, Schmuck etc. erg\u00e4nzt. Das Sortiment ist auch in sog. Szene-L\u00e4den sowie bei Kleinund Kleinsth\u00e4ndlern erh\u00e4ltlich. Diese wickeln als \"fliegende H\u00e4ndler\", beispielsweise bei rechtsextremistischen Konzerten, spontan Gesch\u00e4fte in kleinen St\u00fcckzahlen ab. Sie bedienen lediglich die jeweilige regionale Szene - auch mit strafrechtlich relevanter Ware. 4.3 Organisation und Ablauf rechtsextremistischer Konzerte Die oft als \u00fcberregionale Treffen organisierten Konzerte dienen neben der Wahrnehmung gesch\u00e4ftlicher Interessen als Freizeiterlebnis, um Kontakte zu pflegen, Informationen auszutauschen und die Vernetzung der strukturschwachen Szene zu f\u00f6rdern. W\u00e4hrend die Organisatoren in der Vergangenheit meist ihre wahren Absichten verbargen, wenn sie R\u00e4umlichkeiten mieteten und die Veranstaltungen gegen\u00fcber den Ordnungsbeh\u00f6rden anzeigten - so t\u00e4uschten sie etwa vor, Familienfeiern, Klassentreffen oder Geburtstagsfeiern mit Livemusik vorzubereiten - erfolgt inzwischen h\u00e4ufig eine offizielle Information der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden. Erteilte Auflagen werden weitestgehend erf\u00fcllt. Seltener werden Konzerte konspirativ organisiert. Die Veranstalter erheben in der Regel ein Eintrittsgeld zwischen 10 und 20 Euro, in seltenen F\u00e4llen auch h\u00f6here Betr\u00e4ge. Davon werden die Gagen der auftretenden Bands gezahlt, die in Abh\u00e4ngigkeit von deren Bekanntheitsgrad durchaus im hohen dreistelligen Bereich liegen. Der dem Veranstalter verbleibende Anteil ist nur schwer zu beziffern. In vielen F\u00e4llen d\u00fcrfte er zumindest seinen Lebensunterhalt aufbessern. Nicht unerhebliche Einnahmen werden dar\u00fcber hinaus durch den Verkauf von CDs und Devotionalien erzielt. Mitunter begehen Besucher und/oder Bandmitglieder w\u00e4hrend oder im Umfeld der Konzerte Straftaten, bei denen es sich vorrangig um Propagandadelikte handelt. Vereinzelt werden Lieder mit fremdenfeindlichen und antisemitischen Texten gesungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung nach SS 130 Strafgesetzbuch erf\u00fcllen. InsbeVerfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 65","sondere bei Konzerten, die von der Polizei aufgel\u00f6st oder verhindert werden, kommt es infolge des erh\u00f6hten \"Frustpotenzials\" bei Teilnehmern und Organisatoren gelegentlich zu Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte. 4.4 Die rechtsextremistische Musikszene in Th\u00fcringen Folgende 11 Bands (2013: 11), traten im Jahr 2014 entweder bei einschl\u00e4gigen Veranstaltungen auf oder ver\u00f6ffentlichten entsprechende Tontr\u00e4ger: * \"12 Golden Years\" - Apolda, * \"Eugenik\" - Gera, * \"Hermunduren\" - Raum Eisenach / S\u00f6mmerda, * \"Killuminati\" - Baden-W\u00fcrttemberg, Sachsen, Th\u00fcringen (Gemeinschaftsprojekt), * \"Kinderzimmerterroristen\" (KZT) - Raum Suhl und Sachsen-Anhalt, * \"Moshpit\" - Altenburg und Sachsen, * \"Ostfront\" - Raum Gera, * \"Radikahl\" (nur noch S\u00e4nger) - Weimar, * \"Sonderkommando Dirlewanger\" (SKD) - Raum Gotha, * \"Totenburg\" - Gera und * \"Unbeliebte Jungs\" - Raum Sonneberg. F\u00fcr das Jahr 2015 wurden entsprechende Aktivit\u00e4ten von 12 rechtsextremistischen Bands festgestellt: * \"12 Golden Years\" - Apolda, * \"Eternal Bleeding\" - Raum Altenburg / Chemnitz (SN), * \"Eugenik\" - Gera, * \"Killuminati\" - Baden-W\u00fcrttemberg, Sachsen, Th\u00fcringen (Gemeinschaftsprojekt), * \"Kinderzimmerterroristen\" (KZT) - Raum Suhl und Sachsen-Anhalt, * \"Kommando S 3\" - Raum Suhl/Gotha, * \"Ostfront\" - Raum Gera, * \"Radikahl\" (nur noch S\u00e4nger) - Weimar, * \"Sonderkommando Dirlewanger\" (SKD) - Raum Gotha, * \"Totenburg\" - Gera, * \"Treueorden\" - Raum Gotha / Sachsen-Anhalt und * \"Unbeliebte Jungs\" - Raum Sonneberg. Ihre Botschaften unterlegen die Bands mit unterschiedlichen musikalischen Stilrichtungen, angefangen vom typischen \"R.A.C.\"28 oder eing\u00e4ngigen Melodien bereits bekannter Stimmungslieder und Schlager, f\u00fcr die neue bzw. umgeschriebene Texte 28 \"R.A.C.\" - \"Rock against Communism\" (Rock gegen Kommunismus), Rockmusik mit rechtsextremistischen Texten. 66 Rechtsextremismus","verwandt werden, bis hin zu diversen Heavy Metal-Richtungen, die dann als \"National Socialist Hardcore\" (NSHC)29 oder \"National Socialist Black Metal\" (NSBM)30 bezeichnet werden. \u00dcberregionale Bedeutung erlangten im Berichtszeitraum \"12 Golden Years\", \"Kinderzimmerterroristen\", \"Moshpit\", \"Radikahl\" sowie \"Treueorden\" mit diversen Auftritten auch au\u00dferhalb Th\u00fcringens. Zudem traten andere Bands ausschlie\u00dflich in den angrenzenden Bundesl\u00e4ndern auf. Einzelne Musiker wirken in mehreren Bands mit oder stammen, wie im Falle von \"Moshpit\", \"Kinderzimmerterroristen\" und \"Killuminati\", aus verschiedenen Bundesl\u00e4ndern. Im Gegensatz zu den rechtsextremistischen Bands beschr\u00e4nkten sich die Darbietungen rechtsextremistischer Liedermacher in den meisten F\u00e4llen auf das musikalische Rahmenprogramm von Kameradschaftsabenden, NPD-Parteiveranstaltungen oder auch Demonstrationen. Insgesamt agieren sie weniger \u00f6ffentlichkeitswirksam als einschl\u00e4gige Bands. 4.5 Rechtsextremistische Konzerte in Th\u00fcringen Die Zahl der rechtsextremistischen Konzerte in Th\u00fcringen lag im Jahr 2014 in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs. Von insgesamt sieben stattgefundenen Konzerten (2013: 8) wurde ein Konzert wegen Volksverhetzung und Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz polizeilich aufgel\u00f6st. Zudem wurden zahlreiche kleinere Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene durch einen Beitrag z. B. eines Liedermachers begleitet. Das Hauptaugenmerk dieser Art Veranstaltungen liegt nicht auf dem Musikbeitrag, eine Erfassung in der Statistik rechtsextremistischer Konzerte der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden erfolgt daher nicht. Auch politische Kundgebungen mit anteiligem Musikprogramm flie\u00dfen - ihres besonderen versammlungsrechtlichen Charakters wegen - nicht in diese Statistik ein. Gleichwohl ist die mobilisierende Wirkung des Musikbeitrags wesentliches Kalk\u00fcl des Veranstalters, um eine m\u00f6glichst hohe Teilnehmerzahl zu erreichen und zugleich einen emotionalisierenden Rahmen f\u00fcr die Vermittlung politischer Botschaften zu bieten. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Konzerte auf 17 und damit auf mehr als das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr an. Ein leichter R\u00fcckgang war allerdings bei der Zahl rechtsextremistischer Liederabende auf sechs (2014: 9) festzustellen. 29 Als Weiterentwicklung des \"Hardcore\" der amerikanischen Punk-Bewegung der 1970er Jahre entstand in den 1990er Jahren der Musikstil \"Hatecore\". Seine Anh\u00e4nger sehen in einer gesunden Lebensweise die Voraussetzung zur Schaffung eines gesunden \"Volksk\u00f6rpers\". Die Grenzen zum NSHC sind flie\u00dfend, weshalb die Szene ein ideales Rekrutierungsfeld f\u00fcr Rechtsextremisten ist. Liedtexte dieser Bands sind h\u00e4ufig rassistisch, antisemitisch sowie ausl\u00e4nderund demokratiefeindlich. 30 Die Stilrichtung des \"Black Metal\" transportiert antichristliche, lebensfeindliche, satanistische oder heidnische Inhalte und bietet damit auch Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr rechtsextremistische Positionen, insbesondere die judenund christenfeindliche Ausrichtung ist hierf\u00fcr ausschlaggebend. Die Zuspitzung dieser Tendenzen im rechtsextremistischen Sinne ist der sog. NSBM. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 67","Statistik rechtsextremistischer Konzerte in Th\u00fcringen Th\u00fcringen Bund 2015 2014 2013 2014 / 2015 Anzahl rechtsextremistischer Konzerte 17 7 8 55 / 63 Bevorzugte Veranstaltungsst\u00e4tte war 2014 das Objekt \"Kammwegklause\" in Erfurt. Ein rechtsextremistisches Konzert, ein weiteres Konzert mit der Band \"Kategorie C\"31 sowie vier Liederabende sind dort ausgerichtet worden. Dar\u00fcber hinaus fanden in Kirchheim vier rechtsextremistische Konzerte statt. Im Folgejahr konzentrierten sich die Aktivit\u00e4ten auf das \"Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz\" in Kirchheim. Allein zehn rechtsextremistische Konzerte wurden dort ausgerichtet. Zudem fanden drei einschl\u00e4gige Konzerte bzw. Liederabende in Sonneberg sowie je zwei Konzerte oder Liederabende in Ronneburg, Kloster Ve\u00dfra bzw. Eisenach statt. Etwa 85 Prozent aller rechtsextremistischen Konzertveranstaltungen in Deutschland fanden 2015 in den neuen Bundesl\u00e4ndern statt (2014: etwa 75 Prozent); die meisten davon - jeweils 17 - in Th\u00fcringen und Sachsen. Im Jahr davor lag Th\u00fcringen gleichauf mit Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich auf Platz drei. An den Veranstaltungen in Th\u00fcringen beteiligten sich 2015 zwischen 68 und 248 Personen, im Jahr davor zwischen 90 und 225 Personen. Anreisen erfolgten oft auch aus den angrenzenden Bundesl\u00e4ndern. Die Konzerte wurden im Durchschnitt von knapp 160 Personen (2014: ca. 170 Personen) besucht, was in dem bundesweiten Durchschnitt (2014/2015 knapp 160 Personen) entsprach. Etwas mehr als die H\u00e4lfte aller bundesweiten Veranstaltungen zog bis zu 100 Personen an. Insgesamt wies die hiesige Szene nur eine geringe Fluktuation auf, ihr Kern blieb weitestgehend bestehen. \u00dcbersicht zu rechtsextremistischen Konzertaktivit\u00e4ten 2014/2015:32 Nr. Datum Ort Teilnehmer(angek\u00fcndigte) zahl Bands/Liedermacher (z. T. gesch\u00e4tzt) 1 17.05.2014 Kirchheim 225 \"T\u00e4tervolk\" (Berlin), \"Exzess\", \"Hausmannskost\", \"Frontfeuer\" (jeweils Brandenburg) und Liedermacher \"Recht auf Wahrheit\" - R.A.W. (Berlin) 2 16.08.2014 Erfurt 90 \"Kommando 192\" (Baden-W\u00fcrttemberg), \"Untergrundwehr\" (Bayern) 31 Die Hooligan-Band \"Kategorie C\" (Bremen) gilt als Bindeglied zwischen Hooliganund rechtsextremistischer Szene. Seit 2015 wird sie im Verfassungsschutzverbund als rechtsextremistische Band gef\u00fchrt. 32 Th\u00fcringer Bands und Liedermacher wurden fett gedruckt. 68 Rechtsextremismus","3 04.10.2014 Kirchheim 210 \"Confident of Victory\" (Brandenburg), \"Brainwash\", \"\u00dcberzeugungst\u00e4ter Vogtland\", \"Thematik 25\" (jeweils Sachsen), \"Kommando 192\" (Baden-W\u00fcrttemberg) 4 05.12.2014 Kirchheim 200 \"Act of Violence\" (Baden-W\u00fcrttemberg), \"Brutal Attack\" (Gro\u00dfbritannien), \"Sachsonia\" (Sachsen) 5 06.12.2014 Ballst\u00e4dt 92 \"Strafmass\" (Bremen), \"Oidoxie\" (Nord(aufgel\u00f6st) rhein-Westfalen) 6 12.12.2014 Raum Suhl nicht bekannt \"Treueorden\" 7 27.12.2014 Kirchheim 200 \"Heiliges Reich\" (Sachsen), \"T\u00e4tervolk\" (Berlin), \"Exzess\", \"Frontfeuer\" (jeweils Brandenburg), \"Treueorden\" 8 17.01.2015 Kirchheim 230 \"T\u00e4tervolk\" (Berlin), \"Frontfeuer\" (Brandenburg), \"Killuminati\" (Sachsen/Baden-W\u00fcrttemberg / Th\u00fcringen), \"Thematik 25\" (Sachsen), \"Heiliger Krieg\" (Baden-W\u00fcrttemberg) 9 24.01.2015 Suhl 142 vermutlich Auftritt von f\u00fcnf Bands, darunter \"Codex Frei\" (Bayern), \"Unbeliebte Jungs\" 10 07.02.2015 Kirchheim 180 \"Kommando 192\" (Baden-W\u00fcrttemberg), \"Exzess\" (Brandenburg), \"12 Golden Years\", \"Treueorden\", \"Unbeliebte Jungs\" 11 07.03.2015 Kirchheim 248 \"Die Lunikoff-Verschw\u00f6rung\", \"Stonehammer\" (jeweils Berlin), \"Radikahl\", \"12 Golden Years\" 12 21.03.2015 Ronneburg 80 nicht bekannt 33 13 04.04.2015 Kirchheim 200 \"Die Lunikoff-Verschw\u00f6rung\" (Berlin), \"Radikahl\", \"Treueorden\", \"Skalinger\" (Mecklenburg-Vorpommern) 14 10.04.2015 Erfurt 90 \"Kategorie C\" (Bremen) 15 09.05.2015 Kloster Ve\u00dfra 220 \"Kategorie C\" (Bremen) 16 09.05.2015 Kirchheim 238 \"Faustrecht\" (Bayern), \"Killuminati\" (Sachsen/ Baden-W\u00fcrttemberg/Th\u00fcringen), \"Kommando 192\" (Baden-W\u00fcrttemberg), \"MPU\" (Bayern), \"Smart Violence\" (Nordrhein-Westfalen) 17 22.08.2015 Ronneburg nicht nicht bekannt 34 bekannt 18 29.08.2015 Sonneberg 68 vermutlich \"Treueorden\", \"Unbeliebte Jungs\", \"Sniper\" (Finnland) 19 12.09.2015 Kirchheim 113 \"Blutzeugen\", \"Thematik 25\", \"Hope for the Weak\" (jeweils Sachsen), \"Helle und die RAC'ker\" (Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern), \"Blindfolded\" (vermutlich Niederlande) 33 Die Veranstaltung wurde in der rechtsextremistischen Szene beworben. \u00dcber den Ablauf liegen keine n\u00e4heren Informationen vor. 34 Siehe Fn. 33. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 69","3334 20 10.10.2015 Kirchheim 150 \"Sturmbr\u00fcder\", \"Feindbild Deutsch\" (jeweils Baden-W\u00fcrttemberg), \"Schlachtruf Germania\" (Mecklenburg-Vorpommern), \"\u00dcberzeugungst\u00e4ter\" (Sachsen), \"Treueorden\" 21 31.10.2015 Kirchheim 192 \"Feindbild Deutsch\" (Baden-W\u00fcrttemberg), \"Heiliges Reich\" (Sachsen), \"Treueorden\", Stonehammer (Berlin), \"Hausmannskost\" (Brandenburg) 22 14.11.2015 Kirchheim 175 \"Treueorden\", \"Unbeliebte Jungs\", \"Die Lunikoff-Verschw\u00f6rung\" (Berlin), \"Ostfront\", \"Frontfeuer\" (Brandenburg) 23 11.12.2015 Eisenach 80 \"Kategorie C\" (Bremen) 35 24 12.12.2015 Kirchheim 177 \"T\u00e4tervolk\" (Berlin), \"Carpe Diem\", \"Barbarossa\", \"Kommando 192\" (jeweils Baden-W\u00fcrttemberg), \"Kodex Frei\" (Bayern) 36 \u00dcbersicht zu rechtsextremistischen Liederabenden 2014/2015: Nr. Datum Ort Teilnehmer(angek\u00fcndigte) zahl Bands/Liedermacher 1 01.03.2014 Raum Saalfeldnicht \"Barny\" (Sachsen), \"Max\", \"Bienenmann\", Rudolstadt bekannt 35 \"Heidrun\" (Schweden) 2 25.03.2014 Bad K\u00f6stritz 40 Michael \"Lunikoff\" REGENER (Berlin) u. a. (verhindert) 3 14.06.2014 Erfurt 20 Liedermacher aus Kahla 4 19.07.2014 Erfurt 80 \"Oiram\" (Sachsen-Anhalt), \"Diggi und Klampfe\", \"Fylgien\" (Berlin), \"S\u00f6hne Germaniens\" (Sachsen-Anhalt) 5 06.09.2014 Eisenach 60 \"Hermunduren-Solo\" 6 09.09.2014 Erfurt 90 Michael \"Lunikoff\" REGENER (Berlin), Maik KR\u00dcGER (Sachsen) 7 25.10.2014 Eisenach 40 \"FreilichFrei\" (Sachsen) 8 01.11.2014 Erfurt 100 \"Resistentia\" (Baden-W\u00fcrttemberg), \"FreilichFrei\" (Sachsen), \"Hermunduren-Solo\" 9 16.12.2014 Ballst\u00e4dt 50 Michael \"Lunikoff\" REGENER (Berlin) (aufgel\u00f6st) 10 12.02.2015 Fretterode 30 Frank RENNICKE (Bayern) 11 24.03.2015 Kloster Ve\u00dfra 200 Michael \"Lunikoff\" REGENER (Berlin) 12 12.09.2015 Sonneberg 40-50 Jens von \"Sturmwehr\" (Schleswig-Holstein) 13 17.10.2015 Sonneberg nicht \"Barny\" (Sachsen) bekannt 36 34 35 Siehe Fn. 33. 36 Siehe Fn. 33. 70 Rechtsextremismus","14 23.10.2015 Ballst\u00e4dt nicht \"Resistentia\" (Baden-W\u00fcrttemberg), \"FreilichFrei\" bekannt 37 (Sachsen), \"Bienenmann\", \"Franzi\", \"Zeitnah\" 15 07.11.2015 Eisenach nicht \"Zeitnah\", \"Hermunduren Akustik\", \"Rocker bekannt 38 Rolf\" (Niedersachsen), \"Fylgien\" (Berlin), \"RAC'n Roll Teufel\", \"Barny\" (jeweils Sachsen) 3738 Rechtsextremistische Bands und Liedermacher traten im Berichtszeitraum zudem u.a. bei folgenden Veranstaltungen der NPD oder der Neonaziszene auf: Nr. Datum Ort Teilnehmer(angek\u00fcndigte) zahl Bands/Liedermacher 1 17.05.2014 4. \"NPD Eichsfeld400 \"Hausmannskost\" (Brandenburg), \"Priorit\u00e4t 18\" tag\" in Leinefelde (Sachsen), \"T\u00e4tervolk\" (Berlin), \"Sturmwehr\" (Nordrhein-Westfalen), Frank RENNICKE (Bayern) 2 05.07.2014 NPD-Veranstaltung 320 \"Motor of Hate\" (Mecklenburg-Vorpommern), \"Rock f\u00fcr Deutsch\"Heiliges Reich\" (Sachsen), \"Helle und die land\" in Gera RAC'ker\" (Brandenburg), Tobias WINTER 3 09.08.2014 NPD-Veranstaltung 710 \"Feindbild Deutsch\", \"Act of Violence\", \"Resis\"In Bewegung\" in tentia\" (jeweils Baden-W\u00fcrttemberg) \"SachsenSonderhausen blut\", \"Heiliges Reich\" (jeweils Sachsen), \"Die Lunikoff-Verschw\u00f6rung\" (Berlin) 4 23.08.2014 Politische Kundge320 \"Terroritorium\" (Niedersachsen), \"Terrorsph\u00e4ra\" bung \"Wir wollen (Mecklenburg-Vorpommern/\u00d6sterreich), Zukunft - Musik \"Feindbild Deutsch\" (Baden-W\u00fcrttemberg), und Redebeitr\u00e4ge \"Nordglanz\" (Hessen) gegen den Zeitgeist\" in Hildburghausen 5 23.05.2015 Politische Kund1.500 \"Sleipnir\" (Nordrhein-Westfalen), \"\u00dcberzeugebung \"Rock f\u00fcr gungst\u00e4ter\" (Sachsen), \"Faust\" (Brandenburg/ Meinungsfreiheit Hessen), \"Killuminati\" (Sachsen/Baden-W\u00fcrt- - Musik und Retemberg/Th\u00fcringen), \"Ahnenblut\" (Mecklendebeitr\u00e4ge gegen burg-Vorpommern) staatliche Zensur\" in Hildburghausen 6 13.06.2015 5. \"NPD Eichsfeld450 \"Die Lunikoff-Verschw\u00f6rung\" (Berlin), \"Griffin tag\" in Leinefelde SURETTE\" (Berlin), \"Kraftschlag\" (Sachsen-Anhalt), Frank RENNICKE (Bayern) 7 26.09.2015 Politische Kundge70 \"Unbeliebte Jungs\" bung \"Th\u00fcringentag der nationalen Jugend\" in Kloster Ve\u00dfra 37 Siehe Fn. 33. 38 Siehe Fn. 33. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 71","8 07.11.2015 Politische Kundge140 Frank RENNICKE (Bayern) bung \"Europa der Vaterl\u00e4nder statt EU Diktatur\" in Kloster Ve\u00dfra 9 21.11.2015 Politische Kundge198 \"Kategorie C\" (Bremen) bung \"Fu\u00dfballfans gegen die \u00dcberfremdung unserer Heimat\" in Kloster Ve\u00dfra 5. Immobiliennutzung von Rechtsextremisten Rechtsextremisten sind bestrebt, in den Besitz von Immobilien zu gelangen. Sie verbinden damit insbesondere die Erwartung, durch Schaffung st\u00e4ndig verf\u00fcgbarer Anlaufstellen \u00f6rtliche Strukturen zu festigen, sich ungehindert zu internen Treffen versammeln und damit auch \u00fcberregionale Anziehungskraft aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. Ihr Interesse richtet sich vornehmlich auf preisg\u00fcnstige, auch l\u00e4ndlich gelegene Objekte, die idealerweise f\u00fcr Gro\u00dfveranstaltungen geeignete R\u00e4umlichkeiten aufweisen. Wegen des gro\u00dfen \u00f6ffentlichen Interesses an der Verhinderung solcher Immobilienk\u00e4ufe bedienen sich Rechtsextremisten auch privater Dritter, die den Sicherheitsbeh\u00f6rden m\u00f6glichst nicht als Szeneangeh\u00f6rige bekannt sind. Dies und der zumeist privatrechtliche Charakter eines Immobiliengesch\u00e4fts schr\u00e4nken sowohl die Aufkl\u00e4rungschancen im Vorfeld als auch die staatlichen Handlungsoptionen bei Bekanntwerden eines entsprechenden Kaufs stark ein. Der \"Handlungsleitfaden f\u00fcr kommunale Entscheidungstr\u00e4ger in Th\u00fcringen zum Umgang mit Rechtsextremisten\" widmet sich u. a. auch diesem Thema.39 Bahnhofsgastst\u00e4tte in Marlishausen Sowohl die \"Schlesische Jugend - Bundesgruppe\" (SJ-Bund) als auch deren \"Landesgruppe Th\u00fcringen\" (SJ-Th\u00fcringen) geben das Objekt auf ihrer jeweiligen Internetpr\u00e4senz als Kontaktanschrift an. Die Immobilie war 2011 von dem aus Th\u00fcringen stammenden und in Personalunion handelnden Vorsitzenden der SJ-Gruppen erworben worden. Danach fanden dort einzelne Veranstaltungen der SJ statt. Zuletzt versammelten sich im Mai 2014 39 Abrufbar unter www.thueringen.de. 72 Rechtsextremismus","etwa 15 Personen dort zu einem Treffen der SJ. \u00d6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten entfaltete die Th\u00fcringer Gruppe im Jahresverlauf nicht. Die SJ-Th\u00fcringen ist eigenem Bekunden nach eine \"Jugendorganisation, in der sich interessierte Jugendliche mit der schlesischen Kultur, den dortigen Sitten und Gebr\u00e4uchen, der Mundart, der Geschichte, dem Schicksal der aus ihrer Heimat vertriebenen Menschen und allem, was noch \u00fcber Schlesien zu wissen ist, besch\u00e4ftigen und auseinandersetzen.\" Unter dem Deckmantel eines Vertriebenenverbands wird die SJ-Th\u00fcringen allerdings von aktiven Rechtsextremisten f\u00fcr Bestrebungen missbraucht, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker, gerichtet sind. F\u00fchrungsfunktion\u00e4re der SJ-Th\u00fcringen waren vormals in dem 2009 verbotenen Verein \"Heimattreue Deutsche Jugend e. V.\" (HDJ) aktiv. Zahlreiche andere Mitglieder stammen aus dem sonstigen rechtsextremistischen Spektrum und \u00fcben dort zum Teil auch F\u00fchrungsfunktionen aus. Die inhaltliche Ausrichtung der SJ-Th\u00fcringen ist vor allem durch gebietsrevisionistische und revanchistische Bestrebungen gepr\u00e4gt. Mitglieder der SJ-Th\u00fcringen traten Ende Dezember 2015 bei einer Willkommensveranstaltung f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge in Arnstadt in Erscheinung. Sie nahmen am Event teil, kamen dabei mit Fl\u00fcchtlingen ins Gespr\u00e4ch und taten ihre rechtsextremistische Grundhaltung kund. Zudem wurden Brosch\u00fcren der SJ verteilt. \"Gelbes Haus\" in Ballst\u00e4dt Das Objekt befindet sich seit Ende 2013 in Besitz einer dort ans\u00e4ssigen Wohngemeinschaft Th\u00fcringer Rechtsextremisten.40 Au\u00dfer zu Wohnzwecken nutzen sie es seit Mitte 2014 regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr Treffen und Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene, zu denen auch \u00fcberregionale Anreisen erfolgen. Zwei nicht den ordnungsbeh\u00f6rdlichen Vorgaben gem\u00e4\u00dfe Musikveranstaltungen vom 6. und 16. Dezember 2014 wurden polizeilich aufgel\u00f6st. Im Jahr 2015 konnte in dem Objekt erneut ein rechtsextremistisches Konzert festgestellt werden. Die Mobilisierungsm\u00f6glichkeiten mittels sozialer Netzwerke beg\u00fcnstigten zudem den Anstieg sonstiger Szeneaktivit\u00e4ten in dem Objekt. 40 Siehe Kapitel 3.4. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 73","Ehemaliges Rittergut in Guthmannshausen - Verein Ged\u00e4chtnisst\u00e4tte e. V. Die Immobilie in Guthmannshausen/Landkreis S\u00f6mmerda wurde im Berichtszeitraum durch den rechtsextremistischen Verein \"Ged\u00e4chtnisst\u00e4tte e. V.\" (Nordrhein-Westfalen) \u00fcberwiegend f\u00fcr mehrt\u00e4tige Vortragsveranstaltungen mit Historikern und Zeitzeugen genutzt. Au\u00dfenwirkung erreichte dabei eine Veranstaltung am 2./3. August 2014, als der Verein anl\u00e4sslich seines 22-j\u00e4hrigen Bestehens ein Denkmal f\u00fcr die \"zivilen41 deutschen Opfer\" des Zweiten Weltkriegs einweihte. Das Gel\u00e4nde war nur f\u00fcr angemeldete Personen zug\u00e4nglich. Der Veranstalter setzte eigenes Sicherheitspersonal, darunter auch einen Th\u00fcringer Rechtsextremisten und sein Szeneumfeld, ein. Im Internet berichtete u. a. die \"Aktionsgruppe Nordhausen\" von der Veranstaltung. Im Jahr 2015 fand neben einigen Vortragsabenden am 18. Juli das Sommerfest des \"Freundeskreises Udo Voigt\" in Guthmannshausen statt. Der Verein \"Ged\u00e4chtnisst\u00e4tte e. V.\" wurde im Mai 1992 in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) gegr\u00fcndet. Er z\u00e4hlt bundesweit ca. 50 Mitglieder/Unterst\u00fctzer. Der Vereinsvorsitzende ist in Niedersachsen ans\u00e4ssig. Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiert der rechtsextremistische Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bev\u00f6lkerungskreise zu transportieren. Er unterh\u00e4lt Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Organisationen, darunter die NPD und die SJ. Eine als Privatperson auftretende K\u00e4uferin erwarb im Mai 2011 die zuvor in Landesbesitz befindliche Immobilie. Seit August 2011 ist sie als Eigent\u00fcmerin des Areals im Grundbuch eingetragen. Hinweise auf Verbindungen der K\u00e4uferin zum rechtsextremistischen Spektrum lagen zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vor. Im Nachhinein wurde bekannt, dass sie seit dem Jahr 2010 dem Verein \"Ged\u00e4chtnisst\u00e4tte e. V.\" als Mitglied angeh\u00f6rt. Die vom Freistaat Th\u00fcringen im Dezember 2011 wegen arglistiger T\u00e4uschung angestrengte Anfechtungsklage wies das Landgericht Erfurt als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck.42 Die im August 2012 beim Verwaltungsgericht Weimar eingereichte Klage des Vereins gegen seine Erw\u00e4hnung in den Verfassungsschutzberichten 2011, 2012 und 2013 wurde mit Urteil vom 3. Dezember 2014 abgewiesen. \"Goldener L\u00f6we\" in Kloster Ve\u00dfra Im Laufe des Herbstes 2014 erwarb der dem BZH zugeh\u00f6rige Tommy FRENCK die Gastst\u00e4tte \"Goldener L\u00f6we\" in Kloster Ve\u00dfra. Dort meldete er zum April 2015 ein Gastst\u00e4t41 Gemeint sind auch die \"deutschen Soldaten in Gefangenschaft\". 42 Urteil vom 26. April 2013. 74 Rechtsextremismus","tengewerbe unter seinem Namen an. Das Objekt umfasst neben einem Gastraum f\u00fcr 60 Personen auch einen Saal mit etwa 150 bis 200 Pl\u00e4tzen. Das dazugeh\u00f6rige Grundst\u00fcck bietet Parkm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Busse und PKW. Mit dem Kauf der Gastst\u00e4tte \"Goldener L\u00f6we\" konnte FRENCK seine seit 2013 verfolgten Immobilienerwerbsabsichten zun\u00e4chst umsetzen. Allerdings nahm die Gemeinde Kloster Ve\u00dfra ihr Vorkaufsrecht wahr. Dagegen wiederum legte FRENCK Widerspruch ein. Bis zu einer abschlie\u00dfenden Entscheidung agiert FRENCK seither als P\u00e4chter des Objekts. Ab M\u00e4rz 2015 f\u00fchrte er verschiedenste Veranstaltungen in dem Gasthaus durch. Diese reichten von Konzerten, Liederund Balladenabenden \u00fcber Vortragsund Spendenveranstaltungen bis hin zu reinen Partyveranstaltungen. In der Regel konnte FRENCK bis zu 200 Teilnehmer, davon meist ca. 50 Personen als \"Funktionspersonal\", mobilisieren. 6. Sonstige rechtsextremistische Gruppierungen und Vereine Im Berichtszeitraum traten wiederholt \u00fcberregional aktive rechtsextremistische Gruppierungen in Erscheinung, die den Freistaat wegen seiner zentralen Lage f\u00fcr ihre Tagungen bevorzugen. Die Veranstaltungsteilnehmer reisten \u00fcberwiegend aus anderen Bundesl\u00e4ndern an. Das Spektrum der im Folgenden dargestellten Gruppierungen reicht vom germanisch-heidnischen \u00fcber den neonazistischen bis hin zum \"intellektuellen\" Rechtsextremismus. Sofern sie im Einzelfall organisatorisch vertreten sind, f\u00fchrten sie kaum eigenst\u00e4ndige \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktionen durch, sondern schlossen sich meist denen anderer rechtsextremistischer Personenzusammenschl\u00fcsse an. 6.1 \"Europ\u00e4ische Aktion\" (EA) Die im Jahr 2010 unter Beteiligung von ehemaligen Mitgliedern der seit Fr\u00fchjahr 2008 verbotenen Vereine \"Collegium Humanum\" (CH) und \"Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten\" (VRBHV) gegr\u00fcndete EA bezeichnet sich als \"Bewegung zur politisch-kulturellen Erneuerung ganz Europas\". Als ihr Ziel gibt sie an, eine \"gesamteurop\u00e4ischen Freiheitsbewegung\" bilden zu wollen, um \"Freiheit und Selbstbestimmung f\u00fcr alle Europ\u00e4er\" zu erreichen. Dies schlie\u00dfe die \"Wiederherstellung der freien Rede\", die \"Repatriierung au\u00dfereurop\u00e4ischer Einwanderer\", das Ende der \"Fremdbestimmung in Deutschland und dem zugeh\u00f6rigen \u00d6sterreich\", die \"\u00dcberf\u00fchrung des Geldund Medienwesens in Volkseigentum\" sowie den Kampf gegen \"Dekadenz\" ein. Nach den Vorstellungen der EA sei die Europ\u00e4ische Union durch eine \"Europ\u00e4ische Eidgenossenschaft\" zu ersetzen. Die EA vertritt rassistische und antisemitische Positionen. In ihrer Vorstellung ist die Annahme einer j\u00fcdischen WeltVerfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 75","verschw\u00f6rung ebenso fest verankert wie die Ablehnung \"fremdkontinentaler\" Einwanderung. Angelehnt an die christliche R\u00fcckeroberung Spaniens propagiert die EA eine \"RECONQUISTA - R\u00fcckeroberung\" Europas. Ihren organisatorischen Schwerpunkt h\u00e4lt die EA in der Schweiz. Dort betreibt sie ein sog. Zentralsekretariat und einen Verlag. Das Gros ihrer Anh\u00e4nger z\u00e4hlt die Gruppierung jedoch in Deutschland. Die Gruppierung ist hierarchisch aufgebaut, \"St\u00fctzpunkte\" bilden die unterste Ebene, sie werden von \"Gebietsleitern\" gef\u00fchrt, die wiederum einer Landesleitung unterstehen. In Th\u00fcringen existieren mehrere \"St\u00fctzpunkte\". Als Gebietsleiter Th\u00fcringen fungiert Axel SCHLIMPER. Er ist als rechtsextremistischer Liedermacher bekannt. SCHLIMPER trat im Berichtszeitraum mehrfach als Redner bei S\u00dcGIDA, TH\u00dcGIDA und diversen Szeneveranstaltungen in Erscheinung. Seit 2014 engagiert sich die Organisation \u00f6ffentlichkeitswirksam bei diversen rechtsextremistischen Veranstaltungen. So wurden u. a. Flugbl\u00e4tter mit den Zielen der EA verteilt und durch Plakate und Fahnen mit EA-Symbolik f\u00fcr die Gruppierung geworben. Die EA betreibt eine eigene Homepage. Ihre Th\u00fcringer St\u00fctzpunkte sind mit mehreren Auftritten in den sozialen Medien (Facebook, Youtube) pr\u00e4sent und berichten dort u. a. \u00fcber Aktivit\u00e4ten der Bewegung. Am 27. Juni 2015 f\u00fchrte die \"EA Ostth\u00fcringen\" eine \"Kirsten Heisig Gedenk-Kundgebung\" in Jena durch. Axel SCHLIMPER trat als Redner auf. Dar\u00fcber hinaus trat die EA am 3. Oktober in Jena bei einer gemeinsam mit TH\u00dcGIDA und der Partei \"Die RECHTE\" durchgef\u00fchrten Demonstration \u00f6ffentlich in Erscheinung. Am 5. September veranstaltete die EA ihr j\u00e4hrliches \"Europafest\" in Kirchheim im Veranstaltungszentrum \"Das Erfurter Kreuz\". Bereits 2013 hatte man sich dazu in Kirchheim versammelt. Zu den etwa 50 Teilnehmern z\u00e4hlten neben dem Landesleiter der EA Deutschland und SCHLIMPER auch Vertreter der Parteien \"Der III. Weg\", \"Die RECHTE\" und der NPD aus dem gesamten Bundesgebiet sowie Vertreter von Gruppierungen aus dem europ\u00e4ischen Ausland. Die EA bewarb das Fest u. a. mit dem Ziel, \"den partei-, organisationsund grenz\u00fcbergreifenden Kampf um Europa nun endlich konkretisieren und umsetzen zu k\u00f6nnen\". 76 Rechtsextremismus","6.2 \"Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V.\" (AG - GGG) Die 1951 gegr\u00fcndete germanisch-heidnische AG - GGG hat ihren Sitz in Berlin. Die AG - GGG versteht sich als Glaubensbund, der \"die Kultur der nordeurop\u00e4ischen Menschenart bewahren, erneuern und weiterentwickeln\" will und verbindet dabei germanisch-heidnische Glaubensans\u00e4tze mit rassistischen Vorstellungen und Zielen. Von ihren bundesweit ca. 100 Mitgliedern sind etwa zehn in Th\u00fcringen ans\u00e4ssig. Sie gibt die \"Nordische Zeitung\" sowie eine Schriftenreihe heraus und verf\u00fcgt \u00fcber eine eigene Website. Ihre regelm\u00e4\u00dfigen \u00fcberregionalen \"Gemeinschaftstagungen\" zu den Tagund Nachtgleichen sowie den Sommerbzw. Wintersonnenwenden f\u00fchrte die AG - GGG auch im Berichtszeitraum im Bereich Nordth\u00fcringen durch. Die in geschlossenen Veranstaltungen abgehaltenen Zusammenk\u00fcnfte kommen dem \u00e4u\u00dferen Anschein nach Volksfesten oder geselligen Familienveranstaltungen gleich. Unter Vorgabe germanischer Brauchtumspflege wird eine \"Lagerfeuerromantik\" inszeniert, die das Interesse insbesondere junger Teilnehmer an dem eindeutig rechtsextremistischen Regelwerk der \"Artgemeinschaft\" wecken soll. Ihre \"Sittengesetze\" geben vor, sich u. a. f\u00fcr die \"Wahrung, Einigung und Mehrung der germanischen Art\" einzusetzen, \"dem besseren F\u00fchrer\" Gefolgschaft zu leisten und eine \"gleichgeartete Gattenwahl [als] Gew\u00e4hr f\u00fcr gleichgeartete Kinder\" anzustreben. 6.3 \"Gesellschaft f\u00fcr freie Publizistik e. V.\" (GfP) Bei der 1960 von ehemaligen Offizieren der SS und Funktion\u00e4ren der NSDAP gegr\u00fcndeten GfP handelt es sich um eine \u00fcberparteiliche Sammelorganisation von publizistisch aktiven Rechtsextremisten. Sie z\u00e4hlt bundesweit mehr als 500 Mitglieder. Die GfP versteht sich als Dachverband der Verlage und Autoren, die sich der Meinungsfreiheit verschrieben haben. Mit der Verbreitung ausl\u00e4nderfeindlicher und nationalistischer Ansichten will die GfP \"Aufkl\u00e4rungsarbeit\" leisten, um die angeblich verzerrte Darstellung der Zeitgeschichte zu korrigieren. Neben Vortragsveranstaltungen organisiert sie j\u00e4hrlich ein als \"Deutscher Kongress\" bezeichnetes Treffen, bei dem bekannte Wortf\u00fchrer des rechtsextremistischen Spektrums als Referenten auftreten. Die GfP tritt \u00f6ffentlich kaum in Erscheinung. Im Berichtszeitraum veranstaltete sie lediglich ihre Jahreskongresse in Th\u00fcringen, die jedoch keinerlei \u00d6ffentlichkeitswirkung erlangten. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 77","7. EXKURS: Das heterogene Spektrum der \"Reichsb\u00fcrger\" In Th\u00fcringen agieren zahlreiche Einzelpersonen und vereinzelt lose Gruppierungen, welche der \"Reichsb\u00fcrger-Bewegung\" zuzuordnen sind. Gruppen mit festen Strukturen, einem klaren rechtsextremistischen Weltbild und dem Hang zu zielund zweckgerichtetem politischen Handeln traten bislang jedoch nicht in Erscheinung. Die Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger\" waren vielmehr unter polizeioder ordnungsbeh\u00f6rdlichen Gesichtspunkten relevant. Insgesamt reicht das Spektrum der \"Reichsb\u00fcrger-Bewegung\" vom gefestigten Rechtsextremisten \u00fcber Querulanten, Trittbrettfahrer mit reiner Zahlungsverweigerungsabsicht bis hin zu geistig Verwirrten bzw. psychisch erkrankten Personen. Der Umgang mit \"Reichsb\u00fcrgern\" ist schwierig, da sie sich rationalen Argumenten meist v\u00f6llig verweigern. Grunds\u00e4tzlich gilt jedoch, dass sich Beh\u00f6rden nicht von \"Reichsb\u00fcrgern\" einsch\u00fcchtern lassen und schnell und konsequent handeln sollten. L\u00e4ngerer Schriftwechsel oder auch Diskussionen erweisen sich nicht als zielf\u00fchrend. Soweit \"Reichsb\u00fcrger\" strafrechtlich relevante Verhaltensweisen offenbaren, sind die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu informieren. Wesentliche Argumentationsmuster der \"Reichsb\u00fcrger\" Bef\u00fcrworter der \"Reichsb\u00fcrger\"-Idee leugnen die Existenz der Bundesrepublik und berufen sich stattdessen auf die Fortexistenz des Deutschen Reichs (h\u00e4ufig in den Grenzen von 1937, mitunter auch jenen von 1918). Die Vorstellungen dieser sog. Reichsb\u00fcrger ersch\u00f6pfen sich jedoch nicht nur in der Leugnung der BRD, vielmehr halten sie auch das Grundgesetz, bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile f\u00fcr nichtig. Eine homogene \"Reichsb\u00fcrgerbewegung\" existiert insoweit jedoch nicht, vielmehr stehen zahlreiche Gruppierungen in Konkurrenz zueinander. Auf dieser \"Reichsideologie\" basieren auch die sog. \"Reichsregierungen\". Diese sehen sich - mangels einer tats\u00e4chlich existierenden Regierung f\u00fcr das Deutsche Reich - als \u00dcbergangsregierung des Reiches an. Zu den wohl bekanntesten dieser Regierungen z\u00e4hlen die \"Kommissarische Reichsregierung des Staates 2tes Deutsches Reich\", \"Die Exilregierung Deutsches Reich\" und die \"Regierung des Deutschen Reichs\". Im Namen dieser \"Reichsregierungen\" geben sich \"Reichsb\u00fcrger\" als entsprechende \"Minister\", \"Staatssekret\u00e4re\" oder \"Richter des Reichsgerichtshofes\" aus. Daneben stellen \"Reichsregierungen\" auch Fantasiepapiere aus, wie z. B. \"Reichsf\u00fchrerscheine\", \"Reichspersonenausweise\", \"Reichsgewerbescheine\" oder \"Dienstausweise\". In der Vergangenheit zeigten \"Reichsb\u00fcrger\" bei Verkehrskontrollen regelm\u00e4\u00dfig derartige Fantasiedokumente vor. 78 Rechtsextremismus","In der Regel treten \"Reichsb\u00fcrger\" erst dann \u00f6ffentlich in Erscheinung, wenn sie von Verwaltungsakten bzw. beh\u00f6rdlichem Handeln betroffen sind. Sie versuchen, sich staatlichen Ma\u00dfnahmen zu entziehen bzw. legen im Zuge von Verwaltungsund Gerichtsverfahren oft umfangreiche Schrifts\u00e4tze vor, welche im Kern die Existenz der Bundesrepublik verneinen und jedes beh\u00f6rdliche oder gerichtliche Handeln als rechtswidrig darstellen. Darin wird in der Regel auf v\u00f6llig aus dem Kontext gerissene Gerichtsentscheidungen oder eigene - meist abstruse - Gutachten verwiesen. \"Reichsb\u00fcrger\" drohen Entscheidungstr\u00e4gern nicht selten \"Bu\u00dfgelder\", \"Unterlassungsverf\u00fcgungen mit Strafzahlungen\", \"Verhaftungen\" oder gar die \"Todesstrafe\" an. Aufgrund der Heterogenit\u00e4t der \"Reichsb\u00fcrgerbewegung\" gibt es eine Vielzahl von Theorien, Argumenten und Ideologien, welche die Nichtexistenz bzw. den Untergang der Bundesrepublik Deutschland verdeutlichen sollen. Eine umfassende Darstellung aller Argumentationen ist kaum m\u00f6glich, jedoch sollen hier die bekanntesten und am h\u00e4ufigsten verwendeten Argumente dargestellt werden: (1.) Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Kern der Argumentation eines jeden \"Reichsb\u00fcrgers\" ist die Behauptung \"Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen\". Als Beleg dieser Annahme f\u00fchren sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR aus dem Jahr 1973 an. Darin findet man folgende Ausf\u00fchrungen: \"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der V\u00f6lkerrechtslehre! - geht davon aus, da\u00df das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 \u00fcberdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Aus\u00fcbung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsm\u00e4chte noch sp\u00e4ter untergegangen ist; das entspricht auch der st\u00e4ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festh\u00e4lt. Das Deutsche Reich existiert fort [...], besitzt nach wie vor Rechtsf\u00e4higkeit, ist allerdings mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsf\u00e4hig. [...] Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ,Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, [...]\"(BVerfG, Urt. Vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73; BVerfGE 36,1 [15 f.]). Das vorgenannte Urteil wird nicht nur als Beleg f\u00fcr die Weiterexistenz des Deutschen Reichs angef\u00fchrt, sondern gewisserma\u00dfen als Aufforderung gedeutet, mittels Gr\u00fcndung einer \"Reichsregierung\" die im Urteil genannten \"institutionalisierten Organe\" bereitzustellen und damit das Deutsche Reich wieder handlungsf\u00e4hig zu machen. Die Vertreter dieser These ignorieren allerdings den weiteren Wortlaut des Urteils: \"[...] sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich' in Bezug auf seine r\u00e4umliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch', so dass insoweit die Identit\u00e4t keine Ausschlie\u00dflichkeit beansprucht.\" Die hier erkennbare Methode Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 79","geh\u00f6rt zum Standardrepertoire von Reichsideologen: Auslassen, verk\u00fcrzen und aus dem Zusammenhang rei\u00dfen. (2.) Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souver\u00e4ner Staat. \"Reichsb\u00fcrger\" ziehen als Beleg f\u00fcr diese Auffassung u. a. den \"Zwei-plus-VierVertrag\" (sog. Souver\u00e4nit\u00e4tsvertrag) heran. Dieser habe die Souver\u00e4nit\u00e4t Deutschlands nicht herstellen k\u00f6nnen, da er unmittelbar nach seinem Abschluss durch das Berlin-\u00dcbereinkommen au\u00dfer Kraft gesetzt worden sei.43 Das \"\u00dcbereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin\" wurde zwischen der damaligen Bundesrepublik und den Westalliierten geschlossen, um Fragen, die mit der Beendigung des bisherigen Sonderstatus von Berlin einhergingen, zu regeln. Dort hei\u00dft es w\u00f6rtlich: \"Alle Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsma\u00dfnahme der alliierten Beh\u00f6rden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Ma\u00dfnahmen begr\u00fcndet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne R\u00fccksicht darauf, ob sie in \u00dcbereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begr\u00fcndet oder festgestellt worden sind.\" Der \"Reichsideologe\" verk\u00fcrzt hier auf: \"Alle Rechte und Pflichten bleiben in Kraft.\" Tats\u00e4chlich sollte aber mit dieser Regelung verhindert werden, dass alliierte Einzelfallentscheidungen der Vergangenheit mit Beendigung des Sonderstatus von Berlin ihre Rechtsgrundlage r\u00fcckwirkend verlieren und damit als von Anfang nichtig interpretiert werden k\u00f6nnen. Im n\u00e4chsten Satz dieser Regelung hei\u00dft es dann auch: \"Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben k\u00fcnftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsma\u00dfnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begr\u00fcndete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.\" Hiermit ist klargestellt, dass die alliierten Vorbehaltsrechte eben nicht fortbestehen, sondern lediglich die auf dieser Basis \"begr\u00fcndeten und festgestellten Rechte und Verpflichtungen\" diskriminierungsfrei nach deutschem Recht beurteilt werden k\u00f6nnen. Der \"Reichsideologe\" interpretiert dies wie folgt: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag mag vieles festlegen, aber laut dem Berlin-\u00dcbereinkommen bestehen die Rechte der Alliierten weiter. Das Berlin-\u00dcbereinkommen habe den Zwei-plus-Vier-Vertrag in dieser Hinsicht au\u00dfer Kraft gesetzt. Abgesehen von dem im Vergleich zur reichsideologischen Interpretation vollkommen anderen Regelungsgehalt des oben beschriebenen Berlin-\u00dcbereinkommens, 43 Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag wurde zwar am 12. September 1990 in Moskau geschlossen, trat aber erst am 15. M\u00e4rz 1991 nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Das Berlin-\u00dcbereinkommen hingegen wurde am 25. September 1990 geschlossen. In Kraft trat es dann bereits am 3. Oktober 1990 mit der Suspendierung der alliierten Vorbehaltsrechte, die wiederum Gegenstand der am 1. Oktober unterzeichneten ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung der Vier M\u00e4chte waren. Sie galt vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands - also dem 3. Oktober 1990 - bis zum Inkrafttreten des Vertrags \u00fcber die abschlie\u00dfende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-Plus-Vier-Vertrag). 80 Rechtsextremismus","handelt es sich um zwei unterschiedliche Vertr\u00e4ge mit nur teilweise identischen Vertragspartnern und unterschiedlichen Vertragsgegenst\u00e4nden. Der eine Vertrag kann den anderen Vertrag daher schlicht nicht au\u00dfer Kraft setzen. Auch die Darstellung, wonach das Berlin-\u00dcbereinkommen nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zustande gekommen sei, ist unrichtig. (3.) Deutschland befindet sich weiterhin im Kriegszustand. Es gibt keinen Friedensvertrag mit den Alliierten. \"Reichsb\u00fcrger\" st\u00fctzen diese Behauptung u. a auf die sog. Feindstaatenklauseln der UN-Charta. Diese Feindstaatenklauseln existieren tats\u00e4chlich und finden sich in den Artikeln 53 und 107 der UN-Charta. Sie waren eine Reaktion auf Deutschlands Rolle im Zweiten Weltkrieg, haben aber inzwischen ihre Bedeutung nicht nur durch die gelebte Praxis vollkommen verloren, sondern auch durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die diese Klauseln als obsolet erkl\u00e4rte. Damit ist zwar tats\u00e4chlich keine \u00c4nderung der UN-Charta einhergegangen. Das liegt aber weniger daran, dass die Feindstaatenklauseln insgeheim weiter gelten sollen, als vielmehr an einer Reihe anderer strittiger Reformvorhaben in Bezug auf die UN-Charta. Die Einigung \u00fcber die Erkl\u00e4rung zur Feindstaatenklausel war unproblematisch zu erzielen, das Gesamtpaket einer Reform der UN-Charta (inkl. anderer Reformvorhaben) w\u00e4re hingegen ungleich schwerer auszuhandeln gewesen. (4.) Geltung der Haager Landkriegsordnung Nach Auffassung der \"Reichsb\u00fcrger\" befinde sich Deutschland im Kriegszustand, weswegen die Haager Landkriegsordnung gelte. Daraus folgend handele es sich bei beh\u00f6rdlichen Bescheiden zur Erhebung von Beitr\u00e4gen oder Geb\u00fchren um eine Pl\u00fcnderung. Auf diese stehe die Todesstrafe, die im \u00dcbrigen nicht selten von den \"Reichsb\u00fcrgern\" angedroht wird. Das beabsichtigte Ziel dieses Verweises auf die Haager Landkriegsordnung ist offensichtlich: Mit Bezugnahme auf ein unbekanntes Regelwerk und Androhung der Todesstrafe sollen die Mitarbeiter der \u00f6ffentlichen Verwaltung eingesch\u00fcchtert werden. Da sich die Bundesrepublik nicht im Kriegszustand befindet oder besetzt ist, findet die Haager Landkriegsordnung keine Anwendung. Ebenso wenig ist darin die Todesstrafe festgelegt, da die Strafrechtsvorschriften einzelner Staaten nicht durch ein internationales Abkommen bestimmt werden k\u00f6nnen. Zudem wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik gem\u00e4\u00df Artikel 102 Grundgesetz abgeschafft. (5.) Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Ein weiteres Argument wird mit Hilfe des ansonsten von \"Reichsb\u00fcrgern\" gern in Abrede gestellten Grundgesetzes gest\u00fctzt. Dabei wird Bezug genommen auf den Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 81","dortigen Artikel 14644, der festlegt, dass das Grundgesetz nur durch eine durch das deutsche Volk legitimierte Verfassung au\u00dfer Kraft gesetzt wird. Der Reichsideologe macht daraus: Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Bevor das Volk nicht \u00fcber eine neue Verfassung abstimmt hat, existiert auch keine. (6.) Die Bundesrepublik ist untergegangen. Nicht selten argumentieren Reichsb\u00fcrger gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, dass die Bundesrepublik am 17./18. Juli 1990 rechtlich untergegangen sei. Seinerzeit habe sich der US-amerikanische Au\u00dfenminister w\u00e4hrend der Verhandlungen zum Zwei-plus-VierVertrag in Paris u. a. zu den Artikeln 2345 und 146 Grundgesetz ge\u00e4u\u00dfert und diese au\u00dfer Kraft gesetzt. Dadurch sei der Geltungsbereich des Grundgesetzes entfallen, mithin die Verfassung au\u00dfer Kraft getreten und die Bundesrepublik untergegangen. Aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag geht vielmehr hervor, dass die vorgenannten Artikel des Grundgesetzes geltendes Recht darstellen, jedoch aufgrund der neuen politischen Lage zu \u00e4ndern bzw. anzupassen sind.46 47 Eine \u00c4nderung des Grundgesetzes kann nur durch ein Gesetz erfolgen, welches der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats bedarf (Artikel. 79 Abs. 1 und 2 Grundgesetz). (7.) Die \"BRD GmbH\" Eine j\u00fcngere Argumentation der Reichsb\u00fcrger geht davon aus, dass die BRD kein Staat, sondern eine \"GmbH\" (die \"BRD GmbH\") sei. Eben jene \"GmbH\" k\u00f6nne Gesetze erlassen oder au\u00dfer Kraft setzen. Es best\u00fcnde jedoch f\u00fcr jedermann die M\u00f6glichkeit, aus dieser \"GmbH\" auszutreten. Nach einem Austritt aus der \"GmbH\" w\u00e4re man folglich nicht mehr an deren Gesetze gebunden. Die \"BRD GmbH\" \u00fcbe dann auch keinerlei hoheitliche Funktion gegen\u00fcber den ausgetretenen \"Reichsb\u00fcrgern\" aus. Die rechtliche Beziehung zwischen \"Reichsb\u00fcrgern\" und der \"BRD GmbH\" bestimme sich allein nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB). Aus diesem Grund entwickelten \"Reichsb\u00fcrger\" eigene \"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)\", auf die sie bei Kontakt mit der \"BRD GmbH\" (mithin der \u00f6ffentlichen Verwaltung) Bezug nehmen. In diesen AGB wird oft eine \"pers\u00f6nliche Haftung\" des Vertragspartners (der f\u00fcr die \"BRD GmbH\"-Handelnde) festgeschrieben. Auch \"Geb\u00fchren der Reichsb\u00fcrger\" f\u00fcr Briefe, beh\u00f6rdliche Schreiben o. \u00c4. werden fest44 Artikel 146 GG: \"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f\u00fcr das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine G\u00fcltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.\" 45 Der im Zuge der Wiedervereinigung gestrichene Artikel 23 beschr\u00e4nkte den Geltungsbereich des Grundgesetzes bis dahin r\u00e4umlich auf die \"alten\" Bundesl\u00e4nder und regelte den Beitritt zur Bundesrepublik. Er wurde 1992 durch den neu eingef\u00fcgten Artikel. 23 (\"Europ\u00e4ische Union\") ersetzt. 46 Vgl. Artikel. 1 Abs. 4 2+4-Vertrag. 47 Dies erfolgte mit Artikel 4 des Einigungsvertrags. 82 Rechtsextremismus","gesetzt. Mitunter k\u00f6nnen sie mehrere Hunderttausend Euro betragen. Oft werden derartige Schreiben oder \"Geb\u00fchrenrechnungen\" mit dem Zusatz \"nat\u00fcrliche Person im Sinne des SS 1 BGB\" versehen. Personen, die die Bundesrepublik als existent betrachten, werden als Personal der \"BRD GmbH\" und/oder als \"juristische Person im Sinne des HGB [Handelsgesetzbuch]\" bezeichnet. Selbstredend ist die Rechtsordnung der \"BRD GmbH\" nach Auffassung der \"Reichsb\u00fcrger\" nur f\u00fcr diese Personen bindend. 8. Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Rechts im \u00dcberblick Zur politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - Rechts weist die Statistik des Th\u00fcringer Landeskriminalamts (TLKA)48 folgende Zahlen aus: 49 Straftaten 2015 2014 2013 Insgesamt 1.412 1.060 1.083 davon u. a.: Propagandadelikte 816 752 820 Gewaltkriminalit\u00e4t 49 92 57 49 Volksverhetzungen 217 89 86 Von den politisch motivierten Straftaten, die im Berichtszeitraum in Th\u00fcringen begangen wurden, war mit knapp 63 % (2014) bzw. etwa 68 % (2015) erneut die Mehrzahl dem Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" zuzuordnen. In den meisten F\u00e4llen handelte es sich um Propagandadelikte. Nach einem leichten R\u00fcckgang im Jahr 2014 erreichte die Zahl 2015 in diesem Bereich wieder fast den Wert des Jahres 2013. Ph\u00e4nomen\u00fcbergreifend ist erneut eine Zunahme bei den politisch motivierten Gewaltdelikten festzustellen. Nach einem leichten Anstieg auf 57 im Jahr 2014 (2013: 49) erh\u00f6hte sich die Fallzahl im Bereich der PMK Rechts 2015 deutlich auf 92. Ein weiterer signifikanter Anstieg war im Bereich der Volksverhetzungen zu verzeichnen. 48 Ver\u00f6ffentlicht am 11. M\u00e4rz 2016. 49 Die politisch motivierte Gewaltkriminalit\u00e4t umfasst T\u00f6tungsdelikte, K\u00f6rperverletzungen, Brandund Spreng-stoffdelikte, Landfriedenbruch, gef\u00e4hrliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahnund Stra\u00dfenverkehr, Frei-heitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsund Sexualdelikte. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 83","1.600 1.400 1.200 1.000 800 Gesamt 600 Propagandadelikte Gewaltkriminalit\u00e4t 400 Volksverhetzung 200 Sachbesch\u00e4digung 0 2015 2014 2013 9. Zusammenfassende Einsch\u00e4tzung Die Anti-Asyl-Agitation verbunden mit offensiver Islamfeindlichkeit bildete im Berichtszeitraum den Schwerpunkt rechtsextremistischer Aktionen in Th\u00fcringen. Sie erzeugte spektren\u00fcbergreifend ideologischen Konsens. Die stark polarisierende Argumentation basierte im Wesentlichen auf einer entfachten Sozialneiddebatte, Katastrophenszenarien wegen vermeintlicher Bez\u00fcge der Fl\u00fcchtlinge zu Kriminalit\u00e4t und Terrorismus sowie der Behauptung des staatlichen Versagens in der Fl\u00fcchtlingsfrage. Als hervorstechendstes Ph\u00e4nomen ist in diesem Zusammenhang zu werten, dass es Rechtsextremisten gelang, selbst \u00fcber ihre Szenekontakte hinaus auch b\u00fcrgerliche Bereiche (Anwohnerproteste z. B. in Greiz, Gera) oder Mischszenen (z. B. S\u00dcGIDA, TH\u00dcGIDA) f\u00fcr ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Ernsthaft anzunehmen ist, dass die Versuche von Rechtsextremisten, radikalisierenden Einfluss auf eine gesamtgesellschaftliche Diskussion zu nehmen, miturs\u00e4chlich f\u00fcr eine insgesamt gesunkene Hemmschwelle zur Aus\u00fcbung von Gewalt gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen sind. Bundesweit kam es im Jahr 2015 nicht nur zu einem massiven Anstieg der gewaltsamen \u00dcbergriffe auf Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte, sondern auch die Schwere der Delikte nahm zu. Sofern T\u00e4ter identifiziert werden konnten, waren zwei Drittel von ihnen zuvor nicht als politisch motivierte Gewaltt\u00e4ter bzw. extremistische Akteure aufgefallen. Auch Th\u00fcringen war von der Entwicklung betroffen. Wurden 2014 noch insgesamt neun Straftaten gegen Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte festgestellt, waren es 2015 mit 7150 bereits deutlich mehr. Mit einem deutlichen Abflachen dieser gegen Ausl\u00e4nder, insbesondere Muslime, gerichteten Propagandastrategie ist trotz inzwischen r\u00fcckl\u00e4ufiger Fl\u00fcchtlingszahlen in absehbarer Zeit eher nicht zu rechnen. Rechtsextremisten werden versuchen, die Anschlussf\u00e4higkeit des Themas ggf. mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung weiter in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. 50 Statistik des TLKA. 84 Rechtsextremismus","III. Islamismus 1. Internationaler islamistischer Terrorismus 1.1 \u00dcberblick Auch im Berichtszeitraum 2014/2015 war der islamistische Terrorismus eine der gr\u00f6\u00dften Bedrohungen f\u00fcr die Sicherheitslage weltweit. Dabei spielten die Entwicklungen in der Krisenregion Syrien eine wesentliche Rolle. Untereinander in verschiedenen Konstellationen verfeindete Verb\u00e4nde sowohl syrischer als auch ausl\u00e4ndischer Jihadisten sowie s\u00e4kulare Einheiten k\u00e4mpfen dort seit etwa f\u00fcnf Jahren gegen das Regime von Baschar AL-ASSAD. Die Situation vor Ort erfuhr Mitte des Jahres 2014 durch den Vormarsch der Terrororganisation \"Islamischer Staat\" (IS)51 zus\u00e4tzliche Brisanz. Der IS provozierte mit der Ausrufung des Kalifats52 im Juni 2014 und der Ernennung von Abu Bakr AL-BAGHDADI zum Kalifen einerseits die Muslime in aller Welt; andererseits f\u00fchlten sich seine Anh\u00e4nger und Sympathisanten motiviert, in die eroberten Gebiete auszuwandern, um den IS zu unterst\u00fctzen. Insgesamt sollen sich dem IS 15.000 bis 20.000 K\u00e4mpfer angeschlossen haben, darunter auch ehemalige Angeh\u00f6rige des irakischen Milit\u00e4rs. Allein von Deutschland aus reisten bis Ende 2014 mehr als 550, bis Ende 2015 ca. 780 Islamisten - meist j\u00fcnger als 30 Jahre - in Richtung Syrien/Irak aus, um dort auf Seiten des IS und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterst\u00fctzen. Zum Ende des Jahres 2015 lagen den Bundessicherheitsbeh\u00f6rden zu \u00fcber 70 R\u00fcckkehrern Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an K\u00e4mpfen in Syrien oder im Irak beteiligten oder hierf\u00fcr eine Ausbildung absolvierten. Das Bedrohungsszenario in Deutschland hat sich durch die R\u00fcckkehr radikalisierter K\u00e4mpfer aus der Krisenregion Syrien/Irak ver\u00e4ndert. Der IS legitimiert sich durch pseudo-staatliche Strukturen. Er propagiert Sicherheit, Wohlfahrt und Recht, zeichnet sich allerdings durch Willk\u00fcr, Terror und desolate Zust\u00e4nde 51 Ging aus der Organisation \"Islamischer Staat in Irak und Gro\u00dfsyrien\" (ISIG) hervor. 52 Als Kalifat wird die Institution des obersten (sunnitischen) weltlich-religi\u00f6sen Herrschers innerhalb der muslimischen Welt bezeichnet. Das Amt spiegelt zugleich die Einheit der muslimischen Gemeinschaft wider. Der Kalif f\u00fchrt dabei die Gemeinschaft der Gl\u00e4ubigen und ist u. a. f\u00fcr die Durchsetzung der islamischen Gesetze, die Verteidigung und Vergr\u00f6\u00dferung des Herrschaftsgebiets sowie die Kontrolle der Regierung zust\u00e4ndig. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 85","im Inneren seines Herrschaftsgebiets aus. Die Medienund Propagandaarbeit des IS ist sehr umfangreich und von hoher Professionalit\u00e4t gekennzeichnet. Sie wird von einem \"Informationsministerium\" koordiniert und in mehreren Sprachen vorrangig \u00fcber soziale Netzwerke und Videoplattformen im Internet betrieben. Zur Rekrutierung dient beispielsweise die Darstellung des IS als funktionierendes Gemeinwesen und die Einladung, daran teilzuhaben. Dem gegen\u00fcber steht die Manifestation von Macht, die sich in erster Linie an die Gegner richtet. Exemplarisch hierf\u00fcr sind Vorf\u00fchrungen von Massenexekutionen. Die besondere Brutalit\u00e4t des IS f\u00fchrte zu einer Massenflucht aus den Krisenregionen Syrien und Irak. Systematischer Vertreibung sahen sich vornehmlich Christen, Jesiden und Kurden ausgesetzt. Im Zuge der seit 2011 durch den sog. Arabischen Fr\u00fchling in Gang gesetzten revolution\u00e4ren Ver\u00e4nderungen in einigen arabischen Staaten erlangten 2012 in Tunesien und \u00c4gypten islamistische Parteien bzw. Bewegungen politische Verantwortung. Dies wiederum entfachte in \u00c4gypten neues Konfliktpotenzial, das letztendlich zur Absetzung der islamistischen Regierung und sp\u00e4teren Einsetzung eines Milit\u00e4rregimes f\u00fchrte. Im Mai 2014 wurde der damalige Oberbefehlshaber der \u00e4gyptischen Armee Abdel Fattah AL-SISI zum Pr\u00e4sidenten der \u00e4gyptischen Republik gew\u00e4hlt. Auch in anderen Staaten des afrikanischen Kontinents stellt der islamistische Terrorismus vielerorts eine Bedrohung f\u00fcr die politische und gesellschaftliche Stabilit\u00e4t dar. Zu nennen sind hier vor allem die Gruppierung \"Boko Haram\" in Nigeria sowie die in Westafrika operierende \"al-Shabab\". Die im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ans\u00e4ssige \"Tehrik-e-Taliban\" sorgte im Dezember 2014 mit einem Anschlag auf eine vom pakistanischen Milit\u00e4r betriebene Schule f\u00fcr Aufsehen. Bei dem blutigen \u00dcberfall kamen zahlreiche Menschen, darunter gr\u00f6\u00dftenteils Kinder und Jugendliche, ums Leben. 1.2 Islamistisch-terroristische Anschl\u00e4ge Der internationale Terrorismus zielt darauf ab, Angst und Schrecken zu verbreiten. Er bedroht nicht nur die individuelle Freiheit und Sicherheit unserer offenen Gesellschaften, sondern stellt auch bew\u00e4hrte Strukturen der internationalen Ordnung in Frage. Die Anschl\u00e4ge in Frankreich und anderen europ\u00e4ischen Staaten in den letzten zwei Jahren belegen die Gefahr islamistischer Terrorakte. Grunds\u00e4tzlich gilt festzuhalten, dass die derzeit in Syrien und im Irak ma\u00dfgebliche jihadistische Terrororganisation IS eine aggressive antiwestliche Agenda verfolgt und regelm\u00e4\u00dfig zu Anschl\u00e4gen im Westen aufruft. Am 24. Mai 2014 ver\u00fcbte ein islamistisch motivierter Einzelt\u00e4ter einen Anschlag im J\u00fcdischen Museum in Br\u00fcssel (Belgien) mit vier Toten. Im Zeitraum 7. bis 9. Januar 2015 86 Islamismus","ersch\u00fctterten drei Anschlagsereignisse mit 17 Opfern den Raum Paris/Frankreich. Zu dem Schusswaffenanschlag auf die Redaktion des Satiremagazins \"Charlie Hebdo\" bekannte sich die Terrororganisation \"al-Qaida auf der arabischen Halbinsel\" (AQAH). T\u00e4ter, die die Geiselnahme in einem koscheren Supermarkt und den Mord an einer Polizistin ver\u00fcbten, bekannten sich zum IS. Am 14. und 15. Februar 2015 kam es zu Anschl\u00e4gen auf ein d\u00e4nisches Kulturzentrum sowie eine Synagoge in Kopenhagen mit zwei Toten und mehreren Verletzten. Die T\u00e4ter bekannten sich via Facebook zum IS. Zu den zeitgleichen Anschl\u00e4gen am 13. November 2015 an mehreren Orten in Paris (Restaurants, Cafes, Konzerthalle, Umgebung des \"Stade de France\") mit mindestens 137 Toten und \u00fcber 350 Verletzten bekannte sich ebenfalls der IS. In den anschlie\u00dfend ver\u00f6ffentlichten Erkl\u00e4rungen drohte der IS Frankreich und seinen Verb\u00fcndeten mit weiteren blutigen Attacken. 1.3 Islamisten und Terroristen unter Fl\u00fcchtlingen Nach dem arabischen Fr\u00fchling 2011 und den darauffolgenden K\u00e4mpfen zwischen dem ASSAD-Regime und Oppositionsgruppen nutzen zunehmend vorgeblich religi\u00f6s motivierte Gruppierungen die Situation f\u00fcr sich aus. So beteiligten sich \"al Qaida\"-nahe Truppen seit Mitte 2013 am syrischen Krieg und eroberten Gebiete in Syrien. Vor allem durch das brutale Vorgehen des IS - insbesondere ab Mitte 2014 - wurde eine Massenflucht in Syrien ausgel\u00f6st. Laut UNHCR53-Jahresbericht 2014 seien in Syrien 2,5 Millionen Menschen zu Fl\u00fcchtlingen geworden und 6,5 Millionen zu Binnenvertriebenen. Die Zahl der Fl\u00fcchtlinge habe seit Ende 2013 den h\u00f6chsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht. Der Fl\u00fcchtlingszustrom vor allem aus dem Kriegsund Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten, aus diversen Staaten des Balkans und Afrikas nach Deutschland hielt im Berichtszeitraum unvermindert an. Dass jihadistische Gruppierungen - insbesondere der IS - diese Fl\u00fcchtlingsbewegung gezielt nutzen k\u00f6nnten, um potenzielle Attent\u00e4ter nach Europa zu verbringen, galt als m\u00f6gliche, wenn auch weniger wahrscheinliche Methode. So gingen bisherige Attentate in der Regel von radikalisierten Anh\u00e4ngern jener Gruppen aus, die sich l\u00e4ngst in den Ziell\u00e4ndern aufhielten bzw. hier sozialisiert worden waren. Die Ermittlungen nach den Anschl\u00e4gen vom 13. November 2015 in Paris ergaben, dass zwei Attent\u00e4ter der Terroristengruppe im Fl\u00fcchtlingsstrom unter Nutzung von Falschpersonalien nach Europa einreisten. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder ber\u00fccksichtigen diesen Umstand im Rahmen der Hinweisbearbeitung fortan noch 53 United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) - UNO-Fl\u00fcchtlingshilfe. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 87","st\u00e4rker. Sie stehen sowohl untereinander als auch mit europ\u00e4ischen und internationalen Partnern in engem Austausch. 1.4 Exekutivma\u00dfnahmen und Gerichtsverfahren in Deutschland In Reaktion auf die Aktivit\u00e4ten des IS erteilte das Bundesministerium f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz bereits am 6. Januar 2014 eine Strafverfolgungserm\u00e4chtigung gem\u00e4\u00df SS 129 b Absatz 1 Satz 3 Strafgesetzbuch in Bezug auf die Mitglieder oder Unterst\u00fctzer des IS, die deutsche Staatsangeh\u00f6rige sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier t\u00e4tig werden. Der Bundesminister des Innern erlie\u00df am 12. September 2014 ein Bet\u00e4tigungsverbot f\u00fcr den IS in Deutschland, da sich die Organisation gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung sowie den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtet.54 Das Verbot umfasst s\u00e4mtliche Beteiligungen an der Organisation, \u00f6ffentliche Verwendung und Verbreitung von Logos und Kennzeichen sowie das Anwerben von K\u00e4mpfern, Sammeln von Spenden oder Werben f\u00fcr den IS und sympathisierende Gruppen. Am 13. November 2014 verurteilte das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf vier Mitglieder einer \"D\u00fcsseldorfer Zelle\" der Terrorgruppe \"al-Qaida\" zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und neun Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier M\u00e4nner im Auftrag der \"al-Qaida\"-F\u00fchrung Anschl\u00e4ge in Deutschland ver\u00fcben sollten. Ein aus Hessen stammender Anh\u00e4nger des IS wurde am 5. Dezember 2014 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 20-J\u00e4hrige wurde der Mitgliedschaft in einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Ab 2011 hatte er in Frankfurt a. M. Kontakt zu einer Gruppe salafistisch orientierter junger M\u00e4nner, die der Auffassung waren, als gl\u00e4ubige Muslime zur Teilnahme am bewaffneten Kampf verpflichtet zu sein. Im Juli 2013 reiste der Verurteilte mit sechs weiteren jungen M\u00e4nnern nach Syrien und schloss sich dem IS an. Dort absolvierte er eine milit\u00e4rische Ausbildung und nahm u. a. am bewaffneten Kampf nahe der Stadt Hama teil. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhob am 28. Oktober 2015 Anklage gegen einen Mann aus Oberursel. Der Angeschuldigte muss sich vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wegen Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat, Versto\u00df gegen das Waffenund Sprengstoffgesetz sowie Urkundenf\u00e4lschung verantworten. Zusammen mit seiner ehemals mitbeschuldigten Ehefrau erwarb er am 30. M\u00e4rz 2015 in einem Frankfurter Baumarkt unter Angabe von Falsch54 Bundesanzeiger vom 12. September 2014, BAnz AT 12.09.2014 B1. 88 Islamismus","personalien drei Liter Wasserstoffperoxid. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen soll der Angeschuldigte seit l\u00e4ngerem Kontakte in die radikal-islamistische Szene pflegen und fest entschlossen gewesen sein, mit einem Rohrsprengk\u00f6rper und ggf. auch Waffen und Chemikalien aus jihadistischen Motiven einen Anschlag auf die Besucher einer Gro\u00dfveranstaltung in Hessen durchzuf\u00fchren. Der Beschuldigte befindet sich seit Ende April 2015 in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Die Bundesanwaltschaft lie\u00df am 6. November 2015 einen 31-j\u00e4hrigen deutschen Staatsangeh\u00f6rigen bei seiner Einreise nach Deutschland am M\u00fcnchener Flughafen festnehmen. Der aus dem Raum Berlin stammende Beschuldigte ist verd\u00e4chtig, sich der ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung IS angeschlossen zu haben. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste der Beschuldigte Anfang Dezember 2014 nach Syrien, um auf Seiten des IS am dortigen B\u00fcrgerkrieg teilzunehmen. Dabei war er zun\u00e4chst bis Mai 2015 im Verwaltungsapparat des IS mit der Aufnahme und Betreuung von Neuank\u00f6mmlingen im B\u00fcrgerkriegsgebiet betraut, die sich ebenfalls der Vereinigung anschlie\u00dfen wollten. Anschlie\u00dfend war er f\u00fcr den IS im Bereich Waffenbau t\u00e4tig, indem er H\u00fcllen f\u00fcr Sprengfallen herstellte. Au\u00dferdem nahm er im August 2015 bewaffnet an einem Versorgungskonvoi des IS teil. Am 17. Dezember 2015 erging seitens des Innenministers des Landes Baden-W\u00fcrttemberg ein Verbot gegen den Verein \"Islamisches Bildungsund Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V.\" (MSM). Der Verein unterst\u00fctzte mit dem IS eine islamistische Vereinigung, die aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden Anschl\u00e4ge gegen Personen und Sachen veranlasst. Durch den Verein sind Spenden f\u00fcr terroristische Gruppierungen gesammelt und K\u00e4mpfer f\u00fcr den Konflikt in Syrien rekrutiert worden. Der Verein wurde aufgel\u00f6st, das Vereinsverm\u00f6gen wurde beschlagnahmt und eingezogen. 2. Salafistische Bestrebungen Im Berichtszeitraum erlangten vor allem der Krieg in Syrien und die Gr\u00e4ueltaten der Terrororganisation IS sowie eine Vielzahl jihadistisch motivierter Propagandaund Ausreisef\u00e4lle von Deutschland in das Kerngebiet des IS einen hohen Grad an \u00f6ffentlicher Aufmerksamkeit. Aber auch Kundgebungen wie die \"Anti-Salafismus-Demonstration\" der Initiative \"Hooligans gegen Salafisten\" (HoGeSa) und die damit verbundenen gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen am 26. Oktober 2014 in K\u00f6ln r\u00fcckten das Ph\u00e4nomen bundesweit verst\u00e4rkt in den Fokus des \u00f6ffentlichen Interesses. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 89","Begriff und Herkunft Der moderne Salafismus ist eine vom saudischen Wahhabismus55 gepr\u00e4gte islamistische bzw. politische Ideologie, die sich an einem vermeintlich authentischen Islam des 7. Jahrhunderts orientiert. Er ist derzeit die dynamischste Bewegung im Bereich des Islamismus56. Vertreter dieser radikalen und r\u00fcckw\u00e4rtsgewandten Str\u00f6mung innerhalb des Islamismus geben vor, sich ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran sowie dem Vorbild des Propheten Mohammed und den fr\u00fchen Muslimen \"as-salaf as-salih\" - die \"frommen Altvorderen\" - zu orientieren. Die \"frommen Altvorderen\" gelten allen Muslimen als vorbildlich. Salafisten w\u00e4hnen sich jedoch im Besitz des alleing\u00fcltigen Weges bzw. der Methodik zum Erreichen aller ihrer Interpretation nach \"gottgewollten\" Normen. Damit einher gehen die strikte Ablehnung einer s\u00e4kularen Gesellschaftsordnung und damit auch weltlicher Gesetze. Ideologische Grundlagen und zentrale Inhalte Die von Salafisten verwendeten religi\u00f6sen Begrifflichkeiten implizieren oft eine politische Konnotation, die \u00fcber ein rein religi\u00f6ses Verst\u00e4ndnis hinausgeht. Zentrale salafistische Prinzipien sind ein absoluter Monotheismus sowie die Einheit und Einzigartigkeit Gottes (arab. tauhid). Er gilt als der einzig legitime Souver\u00e4n und Gesetzgeber. Der Einf\u00fchrung und Umsetzung der im Koran dargelegten Gesetze Gottes (Scharia) kommt dementsprechend ein hoher Stellenwert zu. Salafisten lehnen jegliches Abweichen von salafistischen Grunds\u00e4tzen als Verf\u00e4lschung des Islam bzw. \"Neuerung\" (arab. bid'a) ab. Andersdenkende Religionsgemeinschaften werden als Ungl\u00e4ubige (arab. Kuffar), Polytheisten oder G\u00f6tzendiener diffamiert. Um die Festigkeit des eigenen Glaubens zu demonstrieren, m\u00fcsse man sich von ihnen und allen nicht salafistisch orientierten Muslimen lossagen und ihnen feindlich gegen\u00fcbertreten. Das von Salafisten vermittelte Weltbild steht in Konflikt mit mehreren im Grundgesetz verankerten Prinzipien, so z. B. dem Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit, der Gleich55 Der Rechtsgelehrte Mohammed Ibn ABD AL WAHHAB (1703-1792) begr\u00fcndete den Wahhabismus als eine religi\u00f6s-politische Reformbewegung, welche den Islam von vermeintlichen oder tats\u00e4chlichen \"Neuerungen\" befreien sollte, die ihm \u00fcber die Jahrhunderte zugewachsen waren. Der Wahhabismus, die einflussreichste Str\u00f6mung innerhalb des Salafismus, ist heute Staatsdoktrin in Saudi-Arabien und gilt als \u00e4u\u00dferst streng und konservativ. Saudi-Arabien versteht sich als Gottesstaat und ist eine absolute Monarchie, die eine Gewaltenteilung nicht vorsieht. Verfassung Saudi-Arabiens ist der Koran. 56 Als islamistisch werden politisch-totalit\u00e4re Ideologien bezeichnet, die sich auf die Quellen des Islam berufen, daraus jedoch einen politischen und gesellschaftlichen Anspruch ableiten, der mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. 90 Islamismus","berechtigung von Mann und Frau, der Religionsfreiheit, dem Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. Politischer und jihadistischer Salafismus Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen politischem und jihadistischem Salafismus. Die \u00dcberg\u00e4nge zwischen beiden Str\u00f6mungen sind flie\u00dfend, die ideologischen Grundlagen gleich.57 Unterscheidungskriterium ist das Verh\u00e4ltnis zur Anwendung von Gewalt. Politische Salafisten erachten sie nur unter bestimmten Bedingungen f\u00fcr gerechtfertigt, Jihadisten hingegen als legitimes Mittel zur Realisierung ihrer Ziele. Vertreter des politischen Salafismus st\u00fctzen sich auf systematische Missionierung (arab. da'wa), um ihre extremistische Ideologie zu verbreiten und zugleich politischen wie gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Dies geschieht haupts\u00e4chlich durch sog. Islamseminare, islamische Informationsst\u00e4nde, bei denen salafistische Literatur kostenlos verteilt wird, sowie zahlreiche salafistische Auftritte im Internet. Anh\u00e4nger des jihadistischen Salafismus hingegen meinen, ihre Ziele durch unmittelbare Gewaltanwendung gegen Ungl\u00e4ubige realisieren zu k\u00f6nnen. Das Terrornetzwerk \"al-Qaida\", die Taliban oder auch der IS agieren dementsprechend. Die Radikalisierung hin zum Jihadisten tr\u00e4gt oftmals sehr individuelle Z\u00fcge, die vor allem durch pers\u00f6nliche Lebensumst\u00e4nde beeinflusst werden. Sie verl\u00e4uft nicht nach einem einheitlichen Schema, sondern basiert auf einer Mischung von sozialen und ideologischen Einflussfaktoren. Bei Jugendlichen kann eine altersbedingte Orientierungslosigkeit und die daraus resultierende Suche nach \"wirklichen\" Werten und vermeintlicher Gerechtigkeit Ausl\u00f6ser daf\u00fcr sein. Mit ihrer vereinfachten Interpretation des Islam und deren jugendgem\u00e4\u00dfen Pr\u00e4sentation gelingt es Jihadisten daher vornehmlich junge Menschen zu begeistern. Der Weg in den Jihadismus f\u00fchrt meist \u00fcber das Internet oder das pers\u00f6nliche Umfeld. In der Regel beginnt die Radikalisierung mit der Ablehnung gesellschaftlicher Werte und Normen, die als \"nichtmuslimisch\" empfunden werden. Salafistisch-jihadistische Propaganda im Internet Nach wie vor nutzen jihadistisch ausgerichtete Organisationen sog. Medienzentren zur Verbreitung ihrer Ver\u00f6ffentlichungen. Das seit 2006 existierende \"al-Fajr\" Medienzentrum spielt in diesem Zusammenhang noch immer eine herausragende Rolle. 57 In der Wissenschaftlichen wird oft noch weiter in einen vermeintlich unpolitischen, puristischen Salafismus und einen \"Takfir\"-Salafismus (rechtfertigt Gewaltanwendung gegen als ungl\u00e4ubig erkl\u00e4rte Muslime) unterteilt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 91","Jihadistische Propaganda erscheint im Internet in vielf\u00e4ltigen Formaten. Es werden regelm\u00e4\u00dfig Videos, Audiodateien, Online-Zeitschriften, Bilder-Dokumentationen, Operationsberichte, Bekennungen zu Anschl\u00e4gen und Interviews mit Anf\u00fchrern und Mitgliedern jihadistischer Gruppierungen ver\u00f6ffentlicht. Das Internet erm\u00f6glicht den Jihadisten die unkomplizierte Kontaktaufnahme zu Gleichgesinnten. Der Austausch erfolgt dabei sowohl \u00fcber offen zug\u00e4ngliche als auch \u00fcber verschl\u00fcsselte Kommunikationsplattformen. Dadurch entstehen virtuelle Netzwerke, die es Aktivisten und Sympathisanten des globalen Jihad erm\u00f6glichen, sich als Teil einer weltweiten Bewegung zu begreifen. Au\u00dfer zur direkten Kommunikation nutzen Jihadisten das Internet vor allem als Propagandamedium. Die Propaganda schafft einen Bezugsrahmen, innerhalb dessen das Weltgeschehen interpretiert wird. Das Fundament der damit verbundenen Weltdeutung durch Islamisten ist deren Eigenwahrnehmung als Opfer bzw. Angegriffene und gleichzeitig als K\u00e4mpfer f\u00fcr eine vermeintliche, durch einen Islam jihadistischer Auslegung repr\u00e4sentierte, universale Gerechtigkeit. Mittlerweile wird diese Propaganda zielgruppengerecht in verschiedenen Sprachen angeboten. Radikalisierungsprozesse, die oftmals ohne erkennbaren Vorlauf und ohne organisatorische Anbindung verlaufen, erfahren hierdurch zus\u00e4tzliche Dynamik. Die jihadistische Propaganda dient neben der Motivation etwaiger Sympathisanten des globalen Jihad und der Rekrutierung neuer Anh\u00e4nger auch der Einsch\u00fcchterung des Gegners. Tats\u00e4chliche Verh\u00e4ltnisse werden nur dann authentisch wiedergegeben, wenn es der Intention des f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung Verantwortlichen dienlich erscheint. Die in der jihadistischen Propaganda demonstrierte St\u00e4rke korrespondiert daher nur bedingt mit den tats\u00e4chlich vorhandenen M\u00f6glichkeiten der Aktivisten. Sympathisanten des globalen Jihad tragen zur Verbreitung jihadistischer Propaganda bei, indem sie diese Botschaften entweder nochmals an anderer Stelle ver\u00f6ffentlichen, zu diesen verlinken und sie mit Kommentaren versehen oder \u00dcbersetzungen in andere Sprachen anfertigen, um das Material einem m\u00f6glichst breiten Adressatenkreis zug\u00e4nglich zu machen. Die Nutzung nichtislamistischer Internetdienste durch Jihadisten hat stark zugenommen. Videoplattformen und Online-Kontaktnetzwerke bieten eine zweckm\u00e4\u00dfige Umgebung, um jihadistische Propaganda zu verbreiten, zu kommentieren und selbst zu produzieren. Teilweise werden Videos vergleichsweise aufw\u00e4ndig produziert, gegebenenfalls mit einem Vorschaufilm oder mit Untertiteln versehen und in oftmals hoher Bildqualit\u00e4t zum Herunterladen angeboten. Vereinzelt sind jihadistische Gruppen auf diesen 92 Islamismus","Plattformen mit einer eigenen Pr\u00e4senz vertreten. Sie verf\u00fcgen oftmals \u00fcber eine gro\u00dfe Anh\u00e4ngerschaft, wobei nicht immer ersichtlich ist, ob die Pr\u00e4senz von den Gruppen selbst oder von Sympathisanten betrieben wird. Jihadisten bedienen sich zunehmend sozialer Netzwerke bzw. offen zug\u00e4nglicher Bereiche des Internets, um sich ein breites, nicht unbedingt dem islamistischen Spektrum zuzurechnendes Publikum zu erschlie\u00dfen und in ihrem Sinne zu beeinflussen. In jihadistischer Propaganda sind immer wieder auch Deutschlandbez\u00fcge feststellbar. Ereignisse in Deutschland sowie die Aktionen von jihadistischen Aktivisten in Deutschland werden im Internet ver\u00f6ffentlicht, teilweise \u00fcbersetzt und in der Propaganda ausl\u00e4ndischer jihadistischer Organisationen weiter verarbeitet. Im Zentrum dieser Ver\u00f6ffentlichungen stehen bekannte Topoi jihadistischer Propaganda - wie die Verunglimpfung und Herabsetzung des Islam, des Koran und des Propheten Muhammad - mit denen Muslime emotionalisiert und zur aktiven Unterst\u00fctzung des (bewaffneten) Jihad in einem Jihad-Gebiet, aber auch explizit im \"Westen\" gewonnen werden sollen. Der B\u00fcrgerkrieg in Syrien und die Beteiligung jihadistischer Gruppierungen daran nimmt breiten Raum in der jihadistischen Propaganda ein. Es wird vermehrt zur Unterst\u00fctzung der syrischen Bev\u00f6lkerung durch Spenden, humanit\u00e4re Hilfe, aber auch zur Beteiligung an den Kampfhandlungen aufgerufen. Die Internetbotschaften des IS haben deutlich erkennbar mehrere Adressaten: Ein breites Publikum soll vom Funktionieren eines \"islamischen Staatswesen\" \u00fcberzeugt und zur Ausreise ermuntert werden. Weiterhin sollen die westlichen Gesellschaften und verb\u00fcndete arabische Staaten durch grausame Videos eingesch\u00fcchtert werden. Bis zum Sommer 2014 lag der Fokus der Propaganda des IS auf den Kampfschaupl\u00e4tzen in Syrien und im Irak. Ziel war es, f\u00fcr den Aufbau, den Ausbau und die Verteidigung des IS zu werben sowie milit\u00e4rische Erfolge zu pr\u00e4sentieren. Das zentrale Anliegen bestand in der Motivation radikalisierter Muslime zur Ausreise in die Kampfgebiete. Auf die Milit\u00e4rintervention der USA und ihrer Verb\u00fcndeten reagierte der IS im September 2014 mit dem Aufruf, durch \"Selbstverteidigung\" willk\u00fcrlich Staatsb\u00fcrger der gegen ihn gerichteten Milit\u00e4rallianz anzugreifen. In einer in diesem Kontext im Internet ver\u00f6ffentlichten Audiobotschaft appellierte der Sprecher des IS im Westen, seiner Organisation Beistand zu leisten. Explizit forderte er die Anh\u00e4nger und Sympathisanten des IS dazu auf, weltweit gegen alle Staaten und deren B\u00fcrger Anschl\u00e4ge zu ver\u00fcben, die Teil der Allianz gegen den IS sind. Die Jihadisten legitimieren den willk\u00fcrlichen Angriff auf Zivilisten dieser Staaten damit, dass jeder Einzelne verantwortlich f\u00fcr das Handeln seiner Regierung sei, da er sie gew\u00e4hlt habe. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 93","3. Die Lage in Th\u00fcringen Etwa 7.000 Personen muslimischen Glaubens leben in Th\u00fcringen. Aufgrund des Zuzugs von Fl\u00fcchtlingen aus den Krisengebieten seit Anfang 2015 ist von einem Anstieg auszugehen. Die \u00fcbergro\u00dfe Mehrheit praktiziert ihren Glauben friedlich und im Einklang mit dem Grundgesetz. Festgef\u00fcgte islamistische Organisationsstrukturen sind in Th\u00fcringen nicht bekannt. Das Potenzial der eher losen Anh\u00e4ngerschaft bel\u00e4uft sich insgesamt auf ca. 150 Personen (2014: 125). Hiervon sind Einzelpersonen salafistisch gepr\u00e4gten Personenzusammenschl\u00fcssen bzw. Gruppierungen wie der \"Muslimbruderschaft\" (MB), der \"Tablighi Jama'at\" (TJ) oder auch der \"Nordkaukasischen Separatistenbewegung\" (NKSB) zuzurechnen. Die MB gilt als einflussreichste islamistische Bewegung weltweit. Unter verschiedenen Bezeichnungen und in unterschiedlicher Auspr\u00e4gung ist sie in nahezu allen muslimischen L\u00e4ndern vertreten. So basieren u. a. die tunesische \"Al-Nahda\" und die pal\u00e4stinensische HAMAS auf der Ideologie der MB, die auf eine Wiederbelebung des Islam durch Schaffung eines islamischen Staats abzielt. Die Abgrenzung von Einfl\u00fcssen des \"Westens\" und die R\u00fcckbesinnung auf die Werte und Traditionen des Islam pr\u00e4gen die Programmatik der MB. Die \"Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.\" (IGD) ist Mitglied des der MB nahe stehenden Dachverbands \"Federation of Islamic Organizations of Europe\" (FIOE) mit Sitz in Br\u00fcssel. Die IGD setzt auf eine Strategie der Einflussnahme im politischen und gesellschaftlichen Bereich, um ihren Anh\u00e4ngern Freir\u00e4ume f\u00fcr eine an der Scharia orientierte Lebensweise zu erm\u00f6glichen. Die TJ ist eine sunnitische, strengkonservative Glaubensgemeinschaft, die um 1926 in Indien gegr\u00fcndet wurde. Vorrangiges Ziel der TJ ist es, Muslime durch Missionierung (arab. da'wa) wieder zu einem einzig an den islamischen Quellen (Koran und Sunna) orientierten Leben zur\u00fcckzuf\u00fchren. Dabei bezieht sich die TJ bewusst auf das idealisierte Leben der \"frommen Altvorderen\" aus der Fr\u00fchzeit des Islam und erhebt ein Scharia-konformes Leben zum alleinigen Ma\u00dfstab f\u00fcr den privaten und \u00f6ffentlichen Bereich. Wenngleich sich die TJ als unpolitisch begreift, ergeben sich durch ihr fundamentalistisches Islamverst\u00e4ndnis zwangsl\u00e4ufig Konflikte mit dem Grundgesetz. Bei aus Tschetschenien stammenden Anh\u00e4ngern der NKSB war eine verst\u00e4rkte Hinwendung zu einer global ausgerichteten salafistisch-jihadistischen Ideologie zu erkennen. So zeigten junge Nordkaukasier zunehmendes Interesse am Syrienkonflikt und Kaukasisches Emirat 94 Islamismus","den dortigen Kampfhandlungen. Die prim\u00e4r lokalen Ziele58 des NKSB r\u00fcckten zugunsten des weltweiten Jihad in den Hintergrund. Dies \u00e4u\u00dferte sich u. a. durch Treueeide auf den IS bzw. dessen Emir AL-BAGHDADI. In Resonanz auf das Wirken global ausgerichteter islamistisch-terroristischer Organisationen verfestigte sich der Trend, wonach radikalisierende Internetpropaganda, insbesondere jene des IS, vor allem Einzelpersonen oder unorganisierte Personenverb\u00e4nde anspricht. Diese sind eher einem \u00fcberregionalen Netzwerk als lokalen Organisationsstrukturen zuzuordnen. Diese Entwicklung hat sich durch die Lageentwicklung in Syrien und Irak weiter verst\u00e4rkt. Hinweise zu vor\u00fcbergehenden Aufenthalten von Islamisten aus Th\u00fcringen in der Krisenregion Syrien-Irak bewegten sich im einstelligen Bereich. Auch Sympathiebekundungen in sozialen Netzwerken waren feststellbar. Zur Beteiligung Einzelner an Kampfhandlungen des IS lagen im Berichtszeitraum keine belastbaren Informationen vor. Salafismus in Th\u00fcringen In Th\u00fcringen werden ca. 100 Personen (2014: 75) dem Salafismus zugerechnet. Ma\u00dfgebliche Aktivit\u00e4ten in Th\u00fcringen gingen in der Vergangenheit vom \"Internationalen Islamischen Kulturzentrum - Erfurter Moschee e. V.\" (IIKz Erfurt) aus, welches im Berichtszeitraum jedoch weder \"Islamische Informationsst\u00e4nde\" noch \u00fcberregionale \"Islamseminare\" veranstaltete. Das IIKz Erfurt bot ab 2005 in sog. Islamseminaren bundesweit ein Forum f\u00fcr Prediger und andere einschl\u00e4gig bekannte Personen aus der salafistischen Szene. Den Treffen kommt bei der Vermittlung der salafistischen Ideologie eine besondere Rolle zu. Sie dienen zugleich als Kontaktb\u00f6rse. Bei den zum Teil mehrt\u00e4gigen Veranstaltungen wird ein salafistisches Islamverst\u00e4ndnis vermittelt, das in der Regel jedoch juristisch nicht anfechtbar ist. Gleichwohl ergab die Auswertung von Radikalisierungsverl\u00e4ufen, dass Personen, die sp\u00e4ter im islamistisch-terroristischen Spektrum auffielen, zuvor solche Seminare besuchten oder zumindest mit einschl\u00e4gigen Predigern in Kontakt standen. \"Islamische Informationsst\u00e4nde\" wurden vom IIKz Erfurt in Th\u00fcringen seit 2009 regelm\u00e4\u00dfig veranstaltet. Sie standen vor allem wegen der dabei betriebenen Unterst\u00fctzung 58 Die urspr\u00fcngliche Zielsetzung nach Erlangung der Unabh\u00e4ngigkeit Tschetscheniens von der Russischen F\u00f6deration in Form eines islamischen Staats wurde sp\u00e4ter auf die gesamte Region des Nordkaukasus ausgedehnt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 95","der umstrittenen \"LIES!\"-Kampagne59 sowie der Auslage indizierter Brosch\u00fcren im Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Salafistische Publikationen mit Passagen, in denen zur T\u00f6tung von sog. Abtr\u00fcnnigen aufgerufen oder die uneingeschr\u00e4nkte Anwendung des traditionellen islamischen Strafrechtssystems bef\u00fcrwortet wird, kamen bei Informationsst\u00e4nden auch in Th\u00fcringen zur Verbreitung. Die Missionierung f\u00fcr einen salafistisch verstandenen Islam ist Kern der salafistischen Ideologie. Sie richtet sich insbesondere an junge Menschen, die sich in Krisensituationen befinden und nach Anschluss, Orientierung und Unterst\u00fctzung suchen. Es ist naheliegend, dass Salafisten die Hilfsbed\u00fcrftigkeit von Fl\u00fcchtlingen f\u00fcr ihre Zwecke ausnutzen, sie also gezielt auf Fl\u00fcchtlinge zugehen und diese f\u00fcr die salafistische Szene zu gewinnen suchen. Auch in Th\u00fcringen engagieren sich Mitglieder von (zum Teil auch salafistisch gepr\u00e4gten) Moscheegemeinden in der Fl\u00fcchtlingsarbeit in entsprechenden Unterk\u00fcnften. Konkrete Erkenntnisse \u00fcber von diesem Engagement ausgehende islamistische oder gar jihadistische Propaganda bzw. Rekrutierungsbem\u00fchungen unter Fl\u00fcchtlingen lagen dem AfV im Berichtszeitraum jedoch nicht vor. Die Fl\u00fcchtlingsaufnahmestellen in Th\u00fcringen wurden vom AfV \u00fcber das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt entsprechend sensibilisiert. Hinweistelefon des AfV Als vertrauliches Kontaktangebot f\u00fcr die aufmerksame \u00d6ffentlichkeit h\u00e4lt das AfV ein Hinweistelefon im Bereich Islamismus/Islamistischer Terrorismus vor, \u00fcber das verd\u00e4chtig erscheinende Sachverhalte weitergeleitet werden k\u00f6nnen. Anliegen ist, die Aufmerksamkeit in der Bev\u00f6lkerung zu erh\u00f6hen, sie zu sensibilisieren und damit gemeinsam f\u00fcr mehr Sicherheit zu sorgen. Kontakt: (0361) 573313-480 59 Das von einem Salafisten aus K\u00f6ln betriebene salafistische Missionierungsnetzwerk \"Die Wahre Religion\" initiierte das Projekt mit dem Ziel, jedem nicht muslimischen Haushalt ein Koranexemplar zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Finanzierung der Kampagne erfolgte ma\u00dfgeblich \u00fcber Spenden aus der salafistischen Szene. Die Kampagne fand auch Resonanz in der Schweiz, \u00d6sterreich, Frankreich, der Ukraine, Spanien sowie in Nordafrika. 96 Islamismus","4. Zusammenfassende Einsch\u00e4tzung In den letzten Jahren ist die islamistische Szene im Freistaat Th\u00fcringen quantitativ gewachsen. Aktuelle Propagandavideos verschiedener islamistischer Organisationen im Internet belegen: Die Bundesrepublik Deutschland - und damit auch Th\u00fcringen und seine B\u00fcrger - werden von Salafisten als Feindbild angesehen. Vor diesem Hintergrund sind nicht nur potenzielle Anschlagsziele, wie z. B. politische Institutionen, Beh\u00f6rden, die Verkehrsinfrastruktur oder Gro\u00dfveranstaltungen, denkbar. Aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb Deutschlands bietet Th\u00fcringen auch einen geeigneten R\u00fcckzugsraum und Treffort f\u00fcr Anh\u00e4nger der islamistischen Szene aus dem gesamten Bundesgebiet. Noch nie war die Anschlagsfrequenz islamistisch motivierter Terroristen in Europa so hoch wie seit den letzten beiden Jahren. Der Strategie von Terrormilizen wie IS und \"al-Qaida\" folgend, wurden z. T. durch deutschsprachige Drohbotschaften im Internet weitere Anschl\u00e4ge angek\u00fcndigt. Insbesondere die Radikalisierung im gewaltbereiten Salafismus erfolgt immer schneller und erreicht auch immer j\u00fcngere Menschen. Das Gef\u00e4hrdungspotenzial insbesondere durch entsprechend radikalisierte Einzelt\u00e4ter steigt. Vorrangig in den Krisenregionen Asiens und Afrikas bestehen unkontrollierte R\u00fcckzugsund Ausbildungsr\u00e4ume. Gleichzeitig ist dort ein symboltr\u00e4chtiger Fokussierungsort f\u00fcr Salafisten in Deutschland entstanden. Mittlerweile sind auch aus Th\u00fcringen einige Anh\u00e4nger der islamistischen Szene in Kampfgebiete, z.B. nach Syrien oder in den Irak, ausgereist. Die Beobachtungen des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes im Berichtszeitraum f\u00fchren daher zu dem Schluss: Die professioneller werdende islamistische Propaganda erreicht auch hier Interessierte und wirkt radikalisierend. Die Rekrutierung Jugendlicher erfolgt auf drei Wegen: Neben dem Internet und den sozialen Netzwerken spielen vor allem das pers\u00f6nliche Umfeld und salafistische Propagandama\u00dfnahmen eine Rolle (z.B. Lies!-Aktionen in Erfurt, Weimar und Nordhausen). Angesicht der latent hohen Gef\u00e4hrdung erfolgt ein enger Informationsaustausch zwischen den deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden und dar\u00fcber hinaus mit ihren Partnerinstitutionen im Ausland. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 97","IV. Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern (ohne Islamismus) 1. \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) Gr\u00fcndung 1978 in der T\u00fcrkei als \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) weitere Bezeichnungen: \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK) \"Volkskongress Kurdistans\" (KONGRA GEL) \"Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan\" (KKK) \"Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans\" (KCK) Bet\u00e4tigungsverbot Verbotsverf\u00fcgung vom 22. November 1993 Diese gilt auch f\u00fcr s\u00e4mtliche o. g. Nachfolgeorganisationen. Aufgrund der strukturellen Gleichheit zur Ursprungsorganisation wird von den Sicherheitsbeh\u00f6rden weiterhin die Bezeichnung PKK verwandt. Leitung Abdullah \u00d6CALAN Publikationen u. a. \"SERXWEBUN\" (\"Unabh\u00e4ngigkeit\"), monatlich; \"Yeni \u00d6zg\u00fcr Politika\" (\"Neue Freie Politik\"), t\u00e4glich Mitglieder/Anh\u00e4nger 2015 ca. 14.000 2014 ca. 14.000 (Bund) 2013 ca. 13.000 Teilgebiet Erfurt 2015 ca. 100 2014 ca. 100 2013 ca. 100 1.1 \u00dcberblick, allgemeine Lage Der seit 1999 inhaftierte Parteigr\u00fcnder Abdullah \u00d6CALAN steht weiterhin an der Spitze der Organisation. Er wird von ihren Anh\u00e4ngern nach wie vor als Symbolfigur verehrt. Einzig das Anliegen der Partei erfuhr in den zur\u00fcckliegenden Jahren eine Neujustierung. Man wolle nicht mehr im Rahmen eines bis dahin gef\u00fchrten Guerillakriegs einen autonomen Kurdenstaat erreichen, sondern sich vielmehr f\u00fcr die Anerkennung der sozialen und kulturellen Eigenst\u00e4ndigkeit der Kurden innerhalb der staatlichen Ordnung der T\u00fcrkei einsetzen. Dabei bedient sich die PKK weiterhin einer Doppelstrategie. Um ein friedliches Erscheinungsbild gegen\u00fcber der westeurop\u00e4ischen \u00d6ffentlichkeit bem\u00fcht, werben ihre Anh\u00e4nger bei en oder anlassbezogenen Gedenkund Kulturver98 Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern","anstaltungen vordergr\u00fcndig um politische Anerkennung ihrer Interessen. Zugleich unterh\u00e4lt sie in der T\u00fcrkei und der nordirakischen Grenzregion bewaffnete \"Volksverteidigungskr\u00e4fte\" (HPG), um ihre Ziele auch mit milit\u00e4rischer Gewalt zu erreichen.60 W\u00e4hrend im ersten Halbjahr 2014 bei Veranstaltungen PKK-naher Organisationen der im Jahr 2013 eingeleitete Friedensprozess und die Freilassung des PKK-F\u00fchrers \u00d6CALAN im Vordergrund standen, r\u00fcckten die ab Juli 2014 in zahlreichen deutschen St\u00e4dten durchgef\u00fchrten Solidarit\u00e4tskundgebungen f\u00fcr \"Rojava\" (kurdisch besiedelte Gebiete in Nordsyrien) und gegen den Vormarsch des IS im Nordirak ins Zentrum der \u00f6ffentlichen Veranstaltungen. Hintergrund der Kundgebungen waren die intensivierten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der syrischen PKK-Zweigorganisation \"Partei der Demokratischen Union\" (PYD) - und islamistischen Gegnern im nordsyrischen Kanton Kobane. Im Rahmen der Protestveranstaltungen wurde die Forderung nach Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots f\u00fcr die PKK laut. Von Deutschland erteilte humanit\u00e4re und milit\u00e4rische Hilfe f\u00fcr die Kurden im Kampf gegen den IS w\u00fcrden im Widerspruch zu dem Verbot stehen, so die Argumentation. Kurdische Einrichtungen und Organisationen - hierunter auch die PYD und der Dachverband PKK-naher Ortsvereine in Deutschland, das \"Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e. V.\" (NAV-DEM)61 - richteten in der Sache einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin und begr\u00fcndeten ihre Forderung darin mit einer im Vergleich zu 1993 ver\u00e4nderten politischen Situation in Deutschland. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags befasste sich vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Syrien und im Irak seit September 2014 mehrfach mit dem Verbot der PKK. Bereits zuvor hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) in Presseerkl\u00e4rungen mitgeteilt, dass es Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Aufhebung des Verbots nicht gebe. In einem Bericht des BMI f\u00fcr den Innenausschuss des Deutschen Bundestags vom 16. Oktober 2014 hei\u00dft es \"die PKK kalkuliert - unbeschadet aller Friedensbekundungen - den Einsatz von Gewalt und Militanz auch in Europa taktisch, abh\u00e4ngig allein von den Gegebenheiten in ihren nah\u00f6stlichen Herkunftsgebieten, ein. Dies entspricht ihrer autokratischen Struktur, innerhalb derer die europ\u00e4ischen und nationalen Untergliederungen weisungsabh\u00e4ngige Bereiche ohne eigenen erheblichen Gestaltungsspielraum sind.\" 60 Nachdem der Europ\u00e4ische Rat im September 2001 die Bek\u00e4mpfung des Terrorismus zu einem vorrangigen Ziel der EU erkl\u00e4rte, ist die PKK seit 2002 auf der in diesem Zusammenhang eingerichteten sog. EU-Terrorliste notiert. Dort k\u00f6nnen Personen, Vereinigungen und K\u00f6rperschaften erfasst werden, wenn eine zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde eines EU-Mitgliedstaats \u00fcber Beweise oder schl\u00fcssige Indizien f\u00fcr deren Involvierung in terroristische Handlungen verf\u00fcgt. Konsequenz der Listung ist insbesondere das Einfrieren von Geldern und Verm\u00f6genswerten terrorismusverd\u00e4chtiger Personen und Organisationen. 61 Bis Juni 2014 lautete die Verbandsbezeichnung \"F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland e. V.\" (YEK-KOM). Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 99","Das Bundesverwaltungsgericht stellte zuletzt in dem Verfahren wegen des Verbots des PKK-TV-Senders ROJ-TV am 23. Juli 2012 fest, dass sich die PKK unver\u00e4ndert gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtet. Am 1. November 2014 veranstalteten kurdischen Organisationen einen \"Internationalen Aktionstag f\u00fcr Kobane-Global Rally for Kobane\". In Deutschland traten die PKK-Jugendorganisation \"Ciwanen Azad\" und das PKK-nahe \"Kurdische Zentrum f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit e. V.\" (Civaka Azad) als Organisatoren auf. Anl\u00e4sslich des Aktionstags nahmen ca. 38.000 Personen an zahlreichen Kundgebungen und Demonstrationen im gesamten Bundesgebiet teil Im Jahr 2015 kam es durch den Anschlag des IS am 20. Juli in Suruc (T\u00fcrkei) zu einer krisenhaften Entwicklung in der T\u00fcrkei, in deren Verlauf sowohl die t\u00fcrkische Regierung als auch die PKK die seit 2013 geltende Waffenruhe aufk\u00fcndigten. Bei dem Anschlag wurden mindestens 30 Menschen get\u00f6tet. Sie geh\u00f6rten einer 300-k\u00f6pfigen Jugenddelegation an, die auf dem Weg nach Kobane gewesen sei, um sich am Wiederaufbau der nordsyrischen Grenzstadt zu beteiligen. In der Folge kam es zu milit\u00e4rischen Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem t\u00fcrkischen Staat. Die t\u00fcrkische Luftwaffe setzte ihre Angriffe auf PKK-Stellungen im eigenen Land und Nordirak fort, die PKK dagegen griff beinahe t\u00e4glich t\u00fcrkische Sicherheitskr\u00e4fte oder Einrichtungen an. Eine weitere Eskalationsstufe stellte ein Anschlag der PKK am 6. September 2015 in der t\u00fcrkischen Provinz Hakkari dar, bei dem 16 t\u00fcrkische Soldaten ums Leben kamen. Als Reaktion auf diesen Anschlag drangen erstmals seit 2011 t\u00fcrkische Bodentruppen in den Nordirak ein, um dort PKK-K\u00e4mpfer zu verfolgen, die an dem Anschlag beteiligt gewesen sein sollen. Die Ereignisse in der \u00fcberwiegend von Kurden bewohnten Grenzstadt Cizre im S\u00fcdosten der T\u00fcrkei, wo sich die t\u00fcrkische Armee und die PKK heftige Gefechte lieferten, wirkten sich ebenfalls lageversch\u00e4rfend aus. Aufgrund der Ereignisse in der T\u00fcrkei und im Nordirak fanden in der Bundesrepublik seit dem Anschlag in Suruc zahlreiche zumeist friedlich verlaufene Protestkundgebungen von Anh\u00e4ngern der PKK statt. 1.2 Organisatorische Situation/Strukturen Die \"Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa\" (kurdisch \"Civata Demokratik a Kurdistan\" - CDK)62 bestimmt die politischen Aktivit\u00e4ten der PKK in Europa. 62 Der vormals als \"Nationale Befreiungsfront Kurdistans\" (ERNK) bezeichnete politische Arm der PKK war 1993 ebenfalls mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegt worden. 100 Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern","Die Bundesrepublik Deutschland ist Teil der hierarchischen Struktur der PKK, bestehend aus vier Regionen (Nord, Mitte, S\u00fcd I und S\u00fcd II) mit 28 \"Gebieten\", die sich wiederum in \"Teilgebiete\" untergliedern. Seit der zweiten H\u00e4lfte der 1990er Jahre stellt das \"Teilgebiet Erfurt\" die einzige in Th\u00fcringen etablierte Struktur der PKK dar. Es ist dem \"Gebiet Kassel\", welches der \"Region Nord\" zugeh\u00f6rt, organisatorisch angeschlossen und umfasst neben dem Gro\u00dfraum Erfurt auch Weimar und Teile Nord-, Westsowie S\u00fcdwestth\u00fcringens. Ein von der Partei bestimmter Teilgebietsleiter ist u. a. f\u00fcr die Mobilisierung zu Veranstaltungen, die Verteilung und den Verkauf von Propagandamaterial sowie die Spendensammlungen verantwortlich. Die PKK-Anh\u00e4ngerschaft im \"Teilgebiet Erfurt\" umfasst ca. 100 Personen (2014: 100). Die umzusetzenden Vorgaben und Anordnungen der CDK-Leitung werden durch Gebietsund Teilgebietsleiter zur Basis transportiert. Diese ist vornehmlich in kurdischen Kulturvereinen organisiert. In Deutschland existieren ca. 46 solcher Vereine, die dem Dachverband NAV-DEM angeschlossen sind. Der im September 2012 gegr\u00fcndete \"Kulturverein Mesopotamien e. V.\" mit Sitz in Erfurt f\u00fchrte im Berichtszeitraum neben kulturellen Veranstaltungen f\u00fcr die in Th\u00fcringen ans\u00e4ssigen Kurden wiederum auch Veranstaltungen durch, die einen thematischen Bezug zur PKK aufwiesen. 1.3 Finanzierung Die PKK nutzt verschiedene Finanzierungsquellen, u. a. Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Veranstaltungseinnahmen und den Publikationsverkauf. Den weitaus gr\u00f6\u00dften Einnahmenanteil erzielt sie w\u00e4hrend der allj\u00e4hrlich unter den Anh\u00e4ngern in Europa durchgef\u00fchrten Spendenkampagne. Allein in Deutschland wurden anl\u00e4sslich der jeweiligen Jahresspendenkampagne mehrere Millionen Euro gesammelt. Sonderspendenkampagnen - wie z.B. 2014 f\u00fcr \"Rojava\" - sollen zus\u00e4tzliche Spendenbereitschaft generieren. Die eingenommenen Gelder dienen vorrangig der Finanzierung der Guerillaeinheiten und dem Unterhalt der umfangreichen PKK-Strukturen. Dar\u00fcber hinaus werden PKK-Gro\u00dfveranstaltungen damit finanziert. 1.4 Propaganda und Themenschwerpunkte Die PKK-Gliederungen in Deutschland sind bestrebt, mit diversen Veranstaltungen und Aktionen das \u00f6ffentliche Meinungsbild in ihrem Sinne zu beeinflussen. Im Berichtszeitraum spiegelten sich die bundesweiten Themenschwerpunkte, insbesondere die Solidarit\u00e4t mit Kurden in Syrien und im Irak, auch bei Veranstaltungen in Th\u00fcringen wider. Den Aktivit\u00e4tsschwerpunkt bildete Erfurt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 101","In Zusammenhang mit ersten Erfolgen kurdischer K\u00e4mpfer bei der Zur\u00fcckdr\u00e4ngung des IS aus der syrischen Stadt Kobane kam es in den Monaten Oktober und November 2014 in Erfurt und Weimar zu mehreren \u00f6ffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (zwei Spontandemonstrationen, eine Hungerstreikaktion, eine Mahnwache mit Menschenkette, zwei Kundgebungen). Im Jahr 2015 dominierte bei Kundgebungen in Erfurt thematisch die Menschenrechtslage in der T\u00fcrkei; der oben genannte Anschlag in Suruc f\u00fchrte auch in Erfurt zu einer Spontandemonstration von Anh\u00e4ngern des Vereins \"Kulturverein Mesopotamien e.V.\". 2. Zusammenfassende Einsch\u00e4tzung Politische Konflikte im Ausland werden \u00fcber extremistische Gruppen auch nach Deutschland importiert und beeintr\u00e4chtigen dadurch die \u00f6ffentliche Sicherheit. In den letzten Jahren mehren sich die Konflikte zwischen ethnischen Gruppen in Deutschland, etwa zwischen der kommunistischen PKK und t\u00fcrkischen Nationalisten. Diese Konflikte sind in Th\u00fcringen bisher von untergeordneter Bedeutung. Aktivit\u00e4ten einzelner Anh\u00e4nger oder kleiner Gruppen sind jedoch Teil eines deutschlandweiten Organisationsgef\u00fcges und d\u00fcrfen deshalb keinesfalls untersch\u00e4tzt werden. Auch diese, in Th\u00fcringen vereinzelt aktiven, extremistischen Gruppen rekrutieren f\u00fcr Kampfeins\u00e4tze in den Krisengebieten, f\u00fchren Spendenaktionen durch und versuchen, ihren Einflussbereich zu sichern und auszubauen. Einzelne Gruppen sind beispielsweise auch in der Lage, ihre Anh\u00e4ngerschaft kurzfristig und zum Teil europaweit f\u00fcr extensive Stra\u00dfengewalt zu mobilisieren. 102 Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern","V. Linksextremismus 1. \u00dcberblick Das in sich breit gef\u00e4cherte linksextremistische Spektrum vertritt im Einzelnen ideologisch voneinander abweichende Positionen. Es schlie\u00dft Anh\u00e4nger der \"wissenschaftlichen Sozialismusund Kommunismustheorien\" ebenso ein wie Sozialrevolution\u00e4re, Anarchisten und Autonome. Insbesondere die Werke von MARX, ENGELS und LENIN stellen die Grundlagen der unterschiedlichen Anschauungen und theoretischen Geb\u00e4ude dar. Das Ziel, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung zu beseitigen, ist allen Linksextremisten gemein. Ihre - wie unterschiedlich auch immer gearteten - Bestrebungen richten sich letzten Endes gegen grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Linksextremisten wollen entweder einen marxistisch-leninistischen Staat oder eine \"herrschaftsfreie Gesellschaft\" errichten. Sie verbindet das Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt, zum Klassenkampf und zur Klassenherrschaft. Ihr Grundsatz, dass sich die von ihnen angestrebten gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen einzig durch den Einsatz revolution\u00e4rer Gewalt vollziehen lassen, wird aus taktischen Gr\u00fcnden oft verschwiegen. Bei tagespolitischen Auseinandersetzungen greifen sie h\u00e4ufig zu legalen, gewaltfreien Formen des politischen Engagements. Die eigene extremistische Ausrichtung wird dabei bewusst verschleiert. Mit dieser Taktik gelingt es Linksextremisten durchaus, auf bestimmten Politikfeldern B\u00fcndnispartner zu finden, die extremistischen Ansichten im Grunde genommen abgeneigt sind. Das Antifaschismusverst\u00e4ndnis der Linksextremisten ist von einer ideologisch-strategischen Ausrichtung gepr\u00e4gt. Es dient nicht nur als Mittel politischer Einflussnahme und zur Diffamierung politischer Gegner, sondern ist zugleich Grundlage kommunistischer B\u00fcndnispolitik. Anders als die b\u00fcrgerliche Gesellschaft interpretieren Linksextremisten das ihrerseits \u00fcberwiegend als Faschismus bezeichnete Ph\u00e4nomen als Ausdruck eines \"besonders aggressiven staatsmonopolistischen Kapitalismus\". Eine endg\u00fcltige Beseitigung des Faschismus k\u00f6nne daher nur durch die Abschaffung des Kapitalismus, d. h. des Privateigentums an Produktionsmitteln, erreicht werden. Diese Anschauungen werden insbesondere von Linksextremisten verbreitet, die ein geschlossenes marxistisch-leninistisches Weltbild vertreten. Jedoch fu\u00dfen auch die insgesamt eher diffusen, aus verschiedenen ideologischen Versatzst\u00fccken bestehenden Ansichten undogmatischer Linksextremisten bzw. Autonomer auf diesem Grundkonstrukt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 103","2. Das linksextremistische Personenpotenzial Bundesweit umfasste das Potenzial der revolution\u00e4ren Marxisten im Berichtszeitraum 2014/2015 etwa 21.100/bzw. etwa 20.300 Anh\u00e4nger. Hinzu kamen jeweils ca. 7.600/7.700 Personen, die der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zugerechnet wurden. Hierzu z\u00e4hlten auch etwa 6.100/6.300 Autonome. Gesch\u00e4tzte 6364 Mitgliederbzw. Anh\u00e4ngerpotenziale Th\u00fcringen Bund 2015 2014 2013 2015 2014 2013 Gewaltorientierte Linksextremisten, 7.700 7.600 -64 davon Autonome 130 130 130 6.300 6.100 6.100 Anarchisten 10 10 10 800 800 800 KPF 100 100 100 1.200 1.174 1.200 DKP 25 25 25 3.000 3.000 3.500 wenige wenige wenige KPD Mitgl. Mitgl. Mitgl. -65 100 150 MLPD 40 40 40 1.800 1.800 1.900 Rote Hilfe e. V. 135 135 120 7.000 6.500 6.000 Die in Th\u00fcringen ma\u00dfgeblichen Gruppen des autonomen Spektrums und ihre regionalen Schwerpunkte blieben ebenso bestehen wie die Fokussierung auf das Bet\u00e4tigungsfeld \"Antifaschismus\". Die in diesem Zusammenhang durchgef\u00fchrten Aktionen richteten sich \u00fcberwiegend gegen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene bzw. deren Strukturen. Dabei suchten Autonome durchaus die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei. Trotz anhaltender Abneigung gegen\u00fcber der Zivilgesellschaft, die von einem \"rechten\" Konsens gekennzeichnet und daher ebenso zu bek\u00e4mpfen sei wie der Rechtsextremismus, schlossen sich Autonome wiederum diversen Veranstaltungen breiter demokratischer B\u00fcndnisse an. Die in Th\u00fcringen vertretenen marxistisch-leninistischen Parteien und Organisationen vermochten es - abgesehen von einzelnen Informationsst\u00e4nden und traditionellen Gedenkveranstaltungen - im Berichtszeitraum kaum, durch \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten wahrgenommen zu werden. Das Bestreben, eine \"Aktionseinheit\" marxistisch-leninistischer Parteien und Organisationen zu bilden, hielt dennoch an. In begrenztem Umfang gelang es der in diesem Spektrum isolierten MLPD ihre politischen Anliegen in der \u00d6ffentlichkeit darzustellen. 63 Die Anzahl der gewaltorientierten Linksextremisten wird seit 2014 ausgewiesen. Die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten - diese wurde bis 2013 angegeben - geht darin auf. 64 Die Partei ist ausschlie\u00dflich in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern vertreten, eine Bundeszahl wird nicht mehr ausgewiesen. 104 Linksextremismus","3. Autonome 3.1 Allgemeines Autonome sind in der Bundesrepublik seit Ende der 1970er Jahre aktiv. Heute agieren sie vor allem in mittleren und gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten. Schwerpunkte bilden Ballungsr\u00e4ume wie Berlin, Hamburg oder das Rhein-Main-Gebiet sowie neuerdings Leipzig. Der Szene waren im Zeitraum 2014/2015 bundesweit etwa 6.100/6.300 gewaltorientierte Anh\u00e4nger zuzurechnen. Die Zahl blieb mit leichtem Zuwachs unver\u00e4ndert hoch. Bestrebungen zu neuen \"postautonomen\" Organisierungsbem\u00fchungen gewannen im Berichtszeitraum an Dynamik. Als ein ma\u00dfgeblicher Akteur trat dabei die \"Interventionistische Linke\" (IL) in Erscheinung. Autonome erheben den Anspruch, nach eigenen Gesetzen leben zu wollen. Fremde Vorgaben, staatliche und gesellschaftliche Zw\u00e4nge lehnen sie ab. \"Keine Macht f\u00fcr niemand!\" lautet ihre paradoxe Devise. Ihre ideologischen Vorstellungen bleiben oft diffus, anarchistische Elemente mischen sich darin mit nihilistischen, sozialrevolution\u00e4ren, mitunter auch marxistischen Versatzst\u00fccken. Autonome sind entschlossen, die ihnen hemmend oder einengend erscheinenden staatlichen Strukturen zu zerschlagen. Von einem ausgepr\u00e4gten Individualismus getrieben verlangen sie dabei nicht nach in sich geschlossenen, theorielastigen Konzeptionen zur Ver\u00e4nderung der Gesellschaft. Gewalt ist ein selbstverst\u00e4ndliches Aktionsmittel der Autonomen. Aus ihrer Selbstsicht heraus nehmen sie Handlungen anderer, z. B. des Staats, von Unternehmen oder des politischen Gegners, als Gewalt gegen sich wahr und versuchen damit ihre Aktionsformen als Selbstschutz zu legitimieren. Angriffe auf Personen meint man regelm\u00e4\u00dfig damit rechtfertigen zu k\u00f6nnen, dass es sich bei den Opfern um \"Nazis\" gehandelt habe. Diese Bezeichnung wird dabei zum Teil willk\u00fcrlich verwendet, ohne dass es tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr eine Zugeh\u00f6rigkeit zum rechtsextremistischen Spektrum gegeben haben muss. Letztlich dient sie nur als Staffage, um das eigene Handeln m\u00f6glichst positiv darzustellen. Die Verfolgung der eigenen Straftaten wird wiederum als angebliche Kriminalisierung und Ausdruck eines repressiven Staats wahrgenommen. Gewaltt\u00e4tige Aktionsformen werden taktisch, in Th\u00fcringen meist im Zusammenhang mit demonstrativen Aktivit\u00e4ten, eingesetzt. Dabei spielen \u00dcberlegungen zur Haltung m\u00f6glicher B\u00fcndnispartner ebenso eine Rolle wie St\u00e4rke und Vorgehensweise eingesetzter Polizeikr\u00e4fte oder des politischen Gegners. Gelegentlich kommt es jedoch auch zu Gewaltausbr\u00fcchen Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 105","zwischen Angeh\u00f6rigen des linksund rechtsextremistischen Spektrums, die jeweils \"Vergeltungsaktionen\" nach sich ziehen. Die von Autonomen angestrebte Ver\u00e4nderung der Gesellschaft zielt auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Aus vorgenannten Gr\u00fcnden sind Autonome als Linksextremisten im Sinne der Definition zu bewerten. Die szeneinterne Kommunikation erfolgt vorrangig unter Nutzung elektronischer Medien. Per Internet und \u00fcber E-Mail-Verbindungen, zunehmend auch \u00fcber sog. soziale Netzwerke, werden \u00fcberregionale Vernetzungen geschlossen, Agitation und Mobilisierung betrieben. Dar\u00fcber hinaus dienen diverse Szenebl\u00e4tter, die z. T. konspirativ verbreitet werden, als Informationsquellen. Auf regionalem Niveau werden Szenebl\u00e4tter inzwischen nicht nur in gedruckter Fassung ver\u00f6ffentlicht, sondern meist im Internet als Download angeboten. Sogenannte Infol\u00e4den sind bevorzugte Anlaufpunkte der gesamten Szene und ihrer Sympathisanten. Sie erm\u00f6glichen Kontakte und Treffen und dienen zugleich als Vertriebsst\u00e4tten linksextremistischer Schriften und Flugbl\u00e4tter. Kampagnenf\u00e4hige Themen, Gewaltpotenzial Wie auch andere Linksextremisten generell engagieren sich auch Autonome in verschiedensten gesellschaftlichen Konfliktfeldern und versuchen, ihre grunds\u00e4tzliche Systemkritik dort \u00fcber den sachbezogenen Protest hinaus in den \u00f6ffentlichen Diskurs einflie\u00dfen zulassen. So versuchen sie B\u00fcndnispartner zu gewinnen und ihre extremistischen Ziele zu verfolgen. Im Berichtszeitraum bestimmten folgende Themen die Diskussionen und Aktionen der autonomen Szene: \"Antifaschismus\", \"Antirassismus\", \"Antikapitalismus\", \"Antirepression\", \"Antigentrifizierung\"65. Intensit\u00e4t und Bedeutung der genannten Themen schwanken und werden oft vom Tagesgeschehen bestimmt. Die Artikulationsformen Autonomer sind vielf\u00e4ltig. Sie reichen von Diskussionen, Vortragsveranstaltungen und Demonstrationen \u00fcber Stra\u00dfenkrawalle, teils erhebliche Sachbesch\u00e4digungen bis hin zu Brandanschl\u00e4gen. Gewalt ist ein selbstverst\u00e4ndliches Aktionsmittel der Autonomen. Bereitwillig setzen sie diese auch gegen Personen ein, vor allem im Rahmen von Protesten gegen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene. Hier suchen Autonome die direkte Konfrontation mit dem politischen Gegner und Einsatzkr\u00e4ften der Polizei. 65 Abgeleitet von gentry (engl.) - Bezeichnung f\u00fcr niederen englischen Adel und ihm sozial Nahestehende, daher: Umstrukturierung von Stadtteilen nach Verkauf und/oder Modernisierung von Geb\u00e4uden. Durch den Zuzug neuer (verm\u00f6genderer) Bewohner kommt es zu Ver\u00e4nderungen der Bev\u00f6lkerungsstruktur. Autonome versuchen in Stadtteilen, die sie als ihren \"Kiez\" beanspruchen, dieser Entwicklung auch mit gewaltt\u00e4tigen Mitteln entgegenzuwirken. 106 Linksextremismus","Dezentralisierung und ideologische Spaltung innerhalb der autonomen Szene Fest strukturierte, auf Dauer angelegte und \u00fcbergreifende Organisationsformen widersprechen dem Grundverst\u00e4ndnis der Autonomen. Die Szene ist heterogen zusammengesetzt, sie kennt weder Hierarchien noch F\u00fchrungsstrukturen. Autonome agieren meist in kleinen, unverbindlichen, lokal begrenzten, dezentralen Personenzusammenschl\u00fcssen. Um die allein schon wegen des niedrigen Organisationsniveaus begrenzten Wirkungsm\u00f6glichkeiten zu erweitern, gibt es dennoch immer wieder Versuche, \u00fcbergreifende Organisationsformen zu schaffen. Diese basieren h\u00e4ufig auf dem linksextremistischen Antifaschismusverst\u00e4ndnis, das \u00fcber die Traditionslinien Nationalsozialismus und Faschismus hinaus die Auseinandersetzung mit dem - nach autonomem Verst\u00e4ndnis - in der Bundesrepublik vorherrschenden \"imperialistischem System\" einschlie\u00dft, welches die Autonomen als Fortsetzung und Modifikation des Dritten Reichs deuten. Alle bisherigen Versuche, eine inhaltliche und organisatorische Erneuerung zu erreichen, blieben jedoch erfolglos. Seither ist es der Szene nicht dauerhaft gelungen, ihre Isolierung und die regionale Begrenztheit des Aktionsradius zu \u00fcberwinden. \u00dcbergreifende Vernetzungsversuche werden zudem durch gravierende ideologische Konfliktlinien innerhalb der autonomen Szene erschwert. Typisch daf\u00fcr war das Aufkommen sog. antideutscher Positionen. Kernpunkt jener Anschauungen bildet der Massenmord an den europ\u00e4ischen Juden w\u00e4hrend der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Hieraus resultieren sowohl die Ablehnung des deutschen Staats, der als modifizierte Fortsetzung der Nazidiktatur wahrgenommen wird, als auch eine bedingungslose Solidarit\u00e4t gegen\u00fcber dem Staat Israel. \"Antideutsche\" Gruppierungen sagen dem deutschen Staat ohnehin eine auf Ausgrenzung anderer Ethnien gerichtete Wesensart nach. Den europ\u00e4ischen Einigungsprozess interpretieren sie als ein deutsches Projekt, das auf friedlichem Wege zu Gro\u00dfmachtstatus verhelfen solle. Der Staat Israel wird von diesen Gruppen als Zufluchtsort des j\u00fcdischen Volkes, als Schutzraum f\u00fcr Juden vor antisemitischer Verfolgung verstanden, der gegen alle Angriffe verteidigt werden m\u00fcsse. Jedwede Kritik an Israel setzen \"Antideutsche\" mit Antisemitismus gleich. \u00c4hnlich werten sie die Kritik an den USA, da diese als Schutzmacht Israels angesehen wird. Diese Einstellung steht im krassen Gegensatz zu den traditionell im autonomen Spektrum vorhandenen \"antiimperialistischen\" Einstellungen, nach denen Israel als \"imperialistischer Br\u00fcckenkopf\" der USA im arabischen Raum gilt. Dennoch hielten szeneinterne Diskussionen \u00fcber eine m\u00f6gliche Neuformierung und Organisierung auch im Berichtszeitraum an, um Relevanz sowie gesellschaftliche Wirkungsbreite und -tiefe linksextremistischer Zielstellungen zu erh\u00f6hen. Mehrere bundesweite Zusammenschl\u00fcsse und B\u00fcndnisprojekte dieser Art spiegeln die Dynamik Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 107","im bundesweiten linksextremistischen Spektrum wider. Eines dieser Projekte ist die 2005 als bundesweites Netzwerk mit dem Ziel einer verbindlichen \"Organisierung\" autonomer Gruppierungen und Aktivisten gegr\u00fcndete IL. Die IL fungiert als Scharnier zu nicht gewaltorientierten Linksextremisten und auch in Einzelf\u00e4llen zu nicht extremistischen Gruppierungen. Dennoch wird Gewalt nicht grunds\u00e4tzlich abgelehnt. Ziel ist die Zusammenf\u00fchrung linksextremistischer Akteure unterschiedlicher ideologischer Pr\u00e4gung, um eine erh\u00f6hte Handlungsf\u00e4higkeit (Interventionsm\u00f6glichkeit) zu erlangen. Die IL bet\u00e4tigt sich in nahezu allen linksextremistischen Aktionsfeldern. Der \"Antikapitalismus\" ist jedoch der Schwerpunkt, da die IL auf eine \u00dcberwindung des \"Kapitalismus\" durch einen revolution\u00e4ren Umsturz abzielt. Die Aufgabe traditioneller autonomer Grunds\u00e4tze f\u00fchrt zu einer im Trend \"postautonomen\" Entwicklung. Im Berichtszeitraum gab auch eine Th\u00fcringer Gruppierung an, in der IL organisiert zu sein. 3.2 Die autonome Szene in Th\u00fcringen Das Anh\u00e4ngerpotenzial der gewaltbereiten autonomen Szene Th\u00fcringens umfasste im Berichtszeitraum ca. 130 Personen. Zu einzelnen Aktionen, denen die Szene besondere Bedeutung beima\u00df, gelang es ihr, einen auch \u00fcberregionalen Teilnehmerkreis zu mobilisieren. Regionale Schwerpunkte bestehen in Erfurt, Jena, Weimar sowie um Gotha. Szenetypische Anlaufstellen waren u. a. sog. Infol\u00e4den in Arnstadt, Erfurt, Jena und Gotha. Autonome Gruppen aus Th\u00fcringen nutzen \u00fcberwiegend das Internet und E-Mail-Verbindungen, um untereinander Kontakt zu halten, zu agitieren und f\u00fcr Veranstaltungen zu mobilisieren. \u00dcber ihre Internetseiten ver\u00f6ffentlichen sie zum Teil umfangreiche Rechercheberichte \u00fcber den politischen Gegner. Auch Szenezeitschriften oder Audiostreams mit Informationen zum \"rechten\" Spektrum werden auf diesem Wege verbreitet. Die Schwerpunkte \u00f6ffentlichkeitswirksamer Aktivit\u00e4ten lagen im Berichtszeitraum in der Landeshauptstadt Erfurt und in Jena - Regionen, in denen die personell st\u00e4rksten und aktivsten autonomen Gruppen angesiedelt sind. Inhaltlich dominierte das Themengebiet \"Antifaschismus\". Bedingt durch die 2009 erfolgte R\u00e4umung des \"Besetzten Hauses\" in Erfurt kam im Rahmen des Aktionsfeldes \"Antigentrifizierung\" der \"Schaffung von Freir\u00e4umen\" bzw. deren Erhalt weiterhin Bedeutung zu; hier insbesondere in Jena als einer aus Sicht der Szene \u00fcberdurchschnittlich teuren Wohngegend. Zudem nahm das Thema \"Antirepression\" im Berichtszeitraum breiteren Raum ein. Von besonderem Belang war die auch von Linksextremisten besetzte Fl\u00fcchtlingsthematik. Dabei richteten sich Aktionen und Provokationen vor allem gegen den politischen Gegner, wobei dieser bei den Anh\u00e4ngern von \"S\u00dcGIDA/TH\u00dcGIDA\"66, \"besorgten B\u00fcrgern\" und rechtspopulistisch zu verortenden Kr\u00e4ften gleicherma\u00dfen gesehen wird. 66 Siehe dazu \"Rechtsextremistische gepr\u00e4gte Initiativen gegen Fl\u00fcchtlinge\", Kapitel 2.3 im Abschnitt Rechtsextremismus. 108 Linksextremismus","Die Aktionen der autonomen Szene reichten von der Mobilisierung f\u00fcr die von breiten, nichtextremistischen B\u00fcndnissen organisierten Proteste gegen rechtsextremistische Veranstaltungen und die gewaltfreie Beteiligung daran bis hin zu gezielten Blockadeaktionen sowie Gewalttaten gegen Personen des rechtsextremistischen Spektrums, aber auch gegen Einsatzkr\u00e4fte der Polizei. Gegenaktionen, die etwa die Umleitung eines rechtsextremistischen Aufzugs, die Verz\u00f6gerung oder die vorzeitige Beendigung der Veranstaltung erforderlich machten, wertete die autonome Szene als \u00e4u\u00dferst positiv. Gleichwohl gelang es ihren Anh\u00e4ngern bislang nicht, innerhalb des breitgef\u00e4cherten Spektrums von Gegendemonstranten gr\u00f6\u00dferen Einfluss zu gewinnen. Standen Autonome diesen taktischen motivierten Kooperationen stets skeptisch gegen\u00fcber, distanzieren sie sich zunehmend deutlich von den ihren Idealen widerstrebenden Zweckb\u00fcndnissen. Bei Demonstrationen gegen Rechtsextremisten konnten Ausschreitungen zwischen den beiden verfeindeten Lagern in der Regel durch Einsatzkr\u00e4fte der Polizei verhindert werden. Autonome hatten meist im Vorfeld zu Blockadeund St\u00f6raktionen aufgerufen. Oft suchten sie den unmittelbaren Kontakt zum politischen Gegner, um den \"Naziaufmarsch\" mit allen Mitteln zu verhindern. Mitunter missachteten sie dabei bewusst Vorgaben und Auflagen der Beh\u00f6rden. Im Rahmen ihrer Aktionen kam es auch in den Jahren 2014/2015 zu Straftaten wie K\u00f6rperverletzung, Sachbesch\u00e4digung und Landfriedensbruch. Th\u00fcringer Autonome beteiligten sich im Berichtszeitraum an verschiedenen Aktionen in anderen Bundesl\u00e4ndern. Hier sind f\u00fcr das Jahr 2014 die Protestaktionen gegen das von Rechtsextremisten instrumentalisierte Gedenken der Bombardierung Dresdens (Sachsen) am 13. Februar 194567, die Proteste gegen einen rechtsextremistischen Aufmarsch am 18. Januar in Magdeburg (Sachsen-Anhalt)68, die Proteste gegen einen Aufmarsch von Rechtsextremisten am 1. Mai in Plauen (Sachsen)69 und die \"Blockupy\"-Proteste vom 15. bis 25. Mai in Frankfurt a. M. (Hessen)70 zu nennen, wenngleich die Proteste in ihrer Gesamtheit nicht als linksextremistisch zu bezeichnen sind. 67 Aufgrund r\u00fcckl\u00e4ufiger Aktionen seitens der Rechtsextremisten - diese hatten bereits am Vortag eine entsprechende \"Gedenkdemonstration\" abgehalten und f\u00fcr den 13. Februar lediglich eine Kundgebung angemeldet - fiel das Interesse der linksextremistischen Szene an Gegenveranstaltungen verhalten aus. Ihr Protest richtete sich gegen den Staat und die Sicherheitsbeh\u00f6rden, welche das rechtsextremistische Gedenken \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Auch Linksextremisten aus Th\u00fcringen nahmen an den Protesten in Dresden teil. Auf einschl\u00e4gigen Th\u00fcringer Internetseiten war in geringf\u00fcgigem Umfang dazu aufgerufen worden. 68 Gegen einen rechtsextremistischen Trauermarsch aus Anlass des 69. Jahrestages der Bombardierung der Stadt im 2. Weltkrieg hatten insgesamt 1.200 Linksextremisten protestiert, darunter 450 Gewaltbereite. Am Protest d\u00fcrften sich wie im Vorjahr auch Th\u00fcringer Linksextremisten beteiligt haben. 69 Bereits im Vorfeld des 1. Mai wurde in der Th\u00fcringer linksextremistischen Szene f\u00fcr \u00fcberregionale Veranstaltungen, insbesondere f\u00fcr die Proteste gegen einen rechtsextremistischen Aufmarsch in Plauen, geworben. Zu einer Teilnahme wurde auf den Websites der Th\u00fcringer autonomen Szene landesweit aufgerufen. Im Verlauf der Proteste in Plauen kam es auch zu einer Blockade von knapp 400 Personen, unter denen sich eine nicht unbetr\u00e4chtliche Zahl Th\u00fcringer befand. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz, wegen Landfriedensbruchs, Beleidigung von Polizeibeamten und Sachbesch\u00e4digung eingeleitet. 70 Den Protesten gegen die bestehende \"kapitalistische StaatsGesellschaftsund Finanzordnung\" schlossen sich bis zu 10.000 Menschen an, darunter auch Linksextremisten aus dem Inund Ausland. Es kam zu schweren Krawallen und Gewaltausbr\u00fcchen. In Th\u00fcringer linksextremistischen Kreisen war im Internet und auf Informationsveranstaltungen f\u00fcr eine Teilnahme mobilisiert worden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 109","Im Jahr 2015 sind insbesondere die gewaltt\u00e4tigen Proteste anl\u00e4sslich der Er\u00f6ffnung der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) am 18. M\u00e4rz in Frankfurt a. M. (Hessen)71 und die Ausschreitungen in Leipzig (Sachsen) am 12. Dezember72 hervorzuheben. 3.3 Th\u00fcringer Autonome und ihr \"Antifaschismus\"-Verst\u00e4ndnis Sachbesch\u00e4digungen und Recherche Ein Grundkonsens der autonomen Szene besteht darin, \u00fcber Ideen, Aktivit\u00e4ten sowie die Anh\u00e4ngerschaft ihres politischen Gegners aufzukl\u00e4ren. Methodische Mittel reichen dabei von Recherchebis zu sog. Outing-Aktionen73. Regelm\u00e4\u00dfig kommt es auch zu Sachbesch\u00e4digungen an vermeintlichen oder tats\u00e4chlichen Treffobjekten der rechtsextremistischen Szene oder an L\u00e4den, die mit ihr in Verbindung gebracht werden bzw. deren N\u00e4he zu dieser - mitunter auch f\u00e4lschlicherweise - angenommen wird. Derlei Aktionen erfolgten im Berichtszeitraum beispielsweise durch Postings von Bildmaterial zu Veranstaltungsteilnehmern in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Europakongress der JN am 22. M\u00e4rz 2014 in Kirchheim74 oder im Verlauf der Proteste gegen die NPD-Wahlkampftour. Dabei wurden auch explizit Hinweise zur Identifizierung noch nicht namentlich bekannter Personen erbeten oder bekannt gewordene (pers\u00f6nliche) Daten verwendet, deren missbr\u00e4uchliche Nutzung so zumindest billigend in Kauf genommen, wenn nicht provoziert wurde. Im Jahr 2015 erfolgte unter anderem eine solche Aktion in Zusammenhang mit Protesten gegen einen S\u00dcGIDA-Aufmarsch am 8. Juni in Suhl. Auch auf dem bundesweit von Linksextremisten genutzten Internetportal \"linksunten.indymedia\" war die Veranstaltung thematisiert und zugleich ein umfangreiches \"Personenregister\" mit ca. 170 Eintr\u00e4gen von Teilnehmern der S\u00dcGIDA-Demonstration ver\u00f6ffentlicht worden. 71 Bei den Protesten am 18. M\u00e4rz kam es zu massiven Ausschreitungen und betr\u00e4chtlichen Sch\u00e4den, ca. 150 Polizeibeamte wurden verletzt (davon zwei schwer) und zahlreiche Polizeifahrzeuge besch\u00e4digt (davon sieben in Brand gesetzt). Auch Personen aus Th\u00fcringen waren in Zusammenhang mit schweren Gewalthandlungen ausgemacht worden. Im Vorfeld der Protestaktionen wurden insbesondere in Jena, Erfurt und Weimar Aktivit\u00e4ten von dem linksextremistischen Spektrum zuzurechnenden Gruppierungen festgestellt, darunter z. B. Infobzw. Mobilisierungsveranstaltungen. 72 Anl\u00e4sslich einer Kundgebung von ca. 150 Rechtsextremisten am 12. Dezember in Leipzig kam es neben friedlichen Protestveranstaltungen auch zu schweren Krawallen und Angriffen insbesondere gegen Polizeikr\u00e4fte. W\u00e4hrend der Ausschreitungen griffen bis zu 1.000 vermummte Gewaltt\u00e4ter mit Pflastersteinen an, warfen Schaufenster ein, setzten Autos, M\u00fclltonnen und Reifen in Brand, demolierten Haltestellen und Fahrzeuge, Barrikaden wurden errichtet und z. T. angez\u00fcndet. Es gab zahlreiche Verletzte, auch zwei Schwerverletzte, sowie 50 besch\u00e4digte Einsatzfahrzeuge. An den von bis zu 2.500 Personen betriebenen Prosteten, waren auch Linksextremisten aus Th\u00fcringen beteiligt. Erkenntnisse \u00fcber eine Mobilisierung in Th\u00fcringer linksextremistischen Kreisen fielen zuvor nicht an. 73 Linksextremisten setzen mit \"Outing\"-Aktionen darauf, mutma\u00dfliche oder tats\u00e4chliche politische Gegner als Rechtsextremisten z. B. durch Internetdarstellungen, Flugblattaktionen im Wohnoder Arbeitsumfeld \u00f6ffentlich zu machen und so \u00fcber deren politische Ausrichtung \"aufzukl\u00e4ren\" sowie diese nach M\u00f6glichkeiten in ihrem privaten Umfeld und sozial zu isolieren. \"Outing\"-Aktionen f\u00fchren mitunter zu weiteren Straftaten. Insoweit sind verbale Attacken, Sachbesch\u00e4digungen (an Haus oder Auto des Betroffenen) oder aber auch (k\u00f6rperliche) \u00dcbergriffe nicht auszuschlie\u00dfen und werden seitens der T\u00e4ter begr\u00fc\u00dft und gef\u00f6rdert. Ziel ist es, ein Bedrohungsszenario gegen\u00fcber der geouteten Person aufzubauen. 74 Siehe Kapitel 2.1.3 im Abschnitt Rechtsextremismus. 110 Linksextremismus","Die Veranstaltungsteilnehmer wurden in dem Artikel als \"Kartoffeln\" bezeichnet. Mit Verweis auf weitere Termine im Juni hie\u00df es: \"Egal in welcher Stadt: Kartoffeln stampfen! In diesem Sinne, Feuer frei: ...\". Zudem wurden auch hier explizit weiterf\u00fchrende Hinweise zu erkannten und genannten Personen erbeten, offenbar um weitere AntifaRecherchen durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Aber auch dar\u00fcber hinaus kam es immer wieder zur Ver\u00f6ffentlichung von umfangreichem katalogartig gesammeltem Bildmaterial von potenziellen wie tats\u00e4chlich festgestellten Veranstaltungsteilnehmern, z. T. versehen mit Personendaten, oft verbunden mit der Aufforderung, diese weiter zu erg\u00e4nzen und die Recherchearbeit fortzuf\u00fchren. Dabei wurden mitunter auch Antifa-Recherchen nicht extremistischer Kreise verwandt. Zu einer szenetypischen Sachbesch\u00e4digung kam es in den Nachtstunden des 14. Dezember 2014, als ein Sprengk\u00f6rper in einem Briefkasten der Stadtverwaltung Erfurt gez\u00fcndet wurde. In r\u00e4umlicher N\u00e4he dazu fielen verschiedene Aufkleber auf, die mit Slogans wie \"Nie wieder Deutschland\", \"Gegen Nationalismus und Deutschlandwahn\" und \"ZONA ANTIFASCHISTA\" sowie ihrem Impressum auf eine einschl\u00e4gige \"antifaschistische\" Motivation der Verantwortlichen wiesen. Wiederholte Sachbesch\u00e4digungen an der \"Kammwegklause\" in Erfurt Unbekannte T\u00e4ter besch\u00e4digten am 29. Dezember 2014 die Fassade des Treffund St\u00fctzpunkts der regionalen rechtsextremistischen Szene durch ein gro\u00dfes in roter Farbe angebrachtes \"Anarchiezeichen\". In der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 2015 kam es durch Steinw\u00fcrfe zu einer Sachbesch\u00e4digung an f\u00fcnf Fensterscheiben des Geb\u00e4udes. Vor Ort fanden sich Symbole und Parolen einer \"Antifaschistischen Aktion\". Rechtsextremistische Musikveranstaltungen in dem o. g. Objekt boten regelm\u00e4\u00dfig Impulse f\u00fcr weitere Aktivit\u00e4ten von Linksextremisten. Wiederholte \"Outing\"-Aktionen gegen mutma\u00dfliche Rechtsextremisten in Weimar In dem von Linksextremisten genutzten Internetportal \"linksunten.indymedia\" wurden 2015 mehrfach unter den K\u00fcrzeln \"afa\" (vermutlich \"Antifaschistische Aktion\"), \"Antifa Sch\u00f6ndorf\" und \"Antifa Weimar\" mutma\u00dfliche \"Neonazis\" aus Weimar geoutet. Das \"Outing\" umfasste neben der Bekanntgabe personenbezogener Informationen im Internet (Name, Anschrift, Fotos, Nennung von Lebenspartner und minderj\u00e4hrigen Kindern, Auflistung politischer Aktivit\u00e4ten) auch die Verteilung von entsprechenden Flyern im Wohnumfeld der Betroffenen. Die Aktionen f\u00fchrten in Weimar im Nachgang u. a. zu Sachbesch\u00e4digungen am Wohnhaus einer geouteten Person. In einem Internetkommentar hie\u00df es sp\u00e4ter dazu: \"Wir hinterlie\u00dfen ihnen einen Gru\u00df mit mehreren gespr\u00fchten Kampfansagen\". Die Aktionen wurden zudem in mehreren anonymen Kommentaren begr\u00fc\u00dft. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 111","Stellung zum Staat und zur Zivilgesellschaft Autonome sehen in der Politik der Regierung und in vermeintlichen gesellschaftlichen Missst\u00e4nden Ausl\u00f6ser f\u00fcr \"faschistische\" Tendenzen. Ihrer Meinung nach f\u00f6rderten \"staatlicher Rassismus\" und die \"Kriminalisierung des antifaschistischen Kampfes\" auch in der Bev\u00f6lkerung die Entwicklung \"rechter\" Tendenzen. Die Kritik und die Aktionen des autonomen Spektrums richten sich deshalb auch gegen die Zivilgesellschaft. In diesem Zusammenhang distanzieren sich Autonome von den Aktivit\u00e4ten demokratischer B\u00fcndnisse, schlie\u00dfen sich deren Veranstaltungen, insbesondere solchen gegen Rechtsextremismus, aber auch immer wieder an. Dies geschieht einerseits in der Annahme, \u00fcber szenetypische Slogans und Darstellungen autonome Anschauungen transportieren und die Veranstaltungen breiter B\u00fcndnisse gegebenenfalls dominieren zu k\u00f6nnen, andererseits, um die etwaige beh\u00f6rdliche Untersagung des selbst organisierten Protests zu umgehen. Als Ausdruck ihrer Eigenst\u00e4ndigkeit sind Abgrenzungsversuche \u00fcblich. So rufen Autonome zur Beteiligung an \"antifaschistischen\" oder \"antikapitalistischen\" Bl\u00f6cken innerhalb von Demonstrationen auf. Th\u00fcringer Autonome unterst\u00fctzen Protest gegen den \"Wiener Akademikerball\" Aus Anlass des 2. Wiener Akademikerballs75 am 24. Januar 2014 fanden Proteste und kritische Gegenveranstaltungen unter Beteiligung auch deutscher Linksextremisten statt, die der Veranstaltung einen rechtsextremistischen Anstrich nachsagen. Im Vorfeld war \u00fcber eine eigens eingerichtete Mobilisierungswebsite unter dem Titel \"WKR? WTF! Das Treffen der europ\u00e4ischen Rechten unm\u00f6glich machen. Kein Burgfrieden dem Normalzustand\" zur Teilnahme mobilisiert worden. Der gleiche Aufruf wurde \u00fcber die bundesweit von Linksextremisten genutzte Internetplattform \"linksunten.indymedia\" verbreitet. Dort hie\u00df es zudem, bei dem Ball handele es sich um das \"Schaulaufen der rechten Eliten \u00d6sterreichs und Europas\" und \"Unseren Hass k\u00f6nnt ihr haben - No WKR\". Auch Th\u00fcringer Linksextremisten thematisierten die Veranstaltung auf ihren Websites. Am 16. Januar fand \u00fcberdies eine auch von Linksextremisten beworbene Mobilisierungsveranstaltung in Jena statt. Ein aus Jena stammender Student war bei den Protesten in Wien wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und Sachbesch\u00e4digung festgenommen worden. Die \"Antifaschistische Aktion Gotha\" (AAGth) thematisierte die Festnahme im Internet. Aus ihrer Sicht werde Antifaschismus \"kriminalisiert\", entsprechend kritisierte 75 Zuvor Ball des Wiener Korporationsrings (WKR-Ball), eines Dachverbands studentischer Verbindungen in \u00d6sterreich. 112 Linksextremismus","sie die \"polizeiliche und juristische Repression\" und rief zu Spenden in linksextremistischen Kreisen auf. In Jena aber auch \u00fcberregional fanden sodann insbesondere von Linksextremisten initiierte Informationsveranstaltungen, Solidarit\u00e4tsdemonstrationen und Kundgebungen statt. Der Umstand der Festnahme des Th\u00fcringers sowie ein f\u00fcr Anfang Februar 2014 angesetzter Haftpr\u00fcfungstermin waren Anlass f\u00fcr eine Solidarit\u00e4tskundgebung am 10. Februar in Jena unter dem Motto \"Unsere Solidarit\u00e4t k\u00f6nnt ihr haben. Freiheit f\u00fcr Josef!\" mit bis zu 60 Teilnehmern. Linksextremistische Kreise, u. a. der \"Infoladen Sabotnik\" sowie die AAGth, hatten entsprechend mobilisiert. Weitere Resonanz erfuhr die Festnahme auf einer eigens geschalteten Website sowie auf der bundesweit von Linksextremisten genutzten Internetplattform \"linksunten.indymedia\". In zumeist wortgleichen Statements wurde zur Solidarit\u00e4t mit dem Betroffenen und zu Spenden f\u00fcr ihn aufgerufen. Am 6. Juni 2014 wurde der Prozess gegen den Studenten vor dem Landgericht Wien er\u00f6ffnet. Im Verlauf eines dritten Verhandlungstermins am 22. Juli erging das Urteil. Der Angeklagte wurde des Landfriedensbruchs, der schweren Sachbesch\u00e4digung und der versuchten schweren K\u00f6rperverletzung schuldig gesprochen. Das Strafma\u00df belief sich auf 12 Monate Haft, davon acht Monate auf Bew\u00e4hrung, ausgesetzt zu einer Bew\u00e4hrungszeit von drei Monaten. Am Tag der Urteilsverk\u00fcndigung fand in Jena eine Spontankundgebung mit ca. 120 Personen statt. In einer ersten Reaktion via Internet forderte der Verurteilte in einem Beitrag vom 29. Juli \"eine emanzipatorische Gesellschaft ohne Kn\u00e4ste\". Die Berufung des Betroffenen gegen das Strafma\u00df wurde am 2. Juli 2015 abgewiesen und das Urteil damit rechtskr\u00e4ftig. Ein zu Jahresbeginn von ihm beim Obersten Gerichtshof in Wien eingelegter Einspruch gegen das Strafurteil war bereits erfolglos verlaufen. Auf \"linksunten.indymedia\" war der Ausgang des Prozesses kommentiert worden. In einer Pressemitteilung hie\u00df es, der Fall zeige, \"wie der Rechtsstaat neue Wege erprobt, um sein Gewaltmonopol aufrecht zu erhalten\", der Ausgang des Verfahrens sei deshalb als \"wenig \u00fcberraschend\" und insgesamt ein \"juristische[s] Schauspiel\". Im Zuge der anhaltenden \"Solidarit\u00e4t\" mit dem Beschuldigten wurde um Spenden gebeten, da man mit \"Zahlungsaufforderungen f\u00fcr das zerst\u00f6rte Polizeiauto\" rechnete. In einem Prozessbericht wurde eine Sachschadensh\u00f6he von 50.000 Euro benannt. Der Spendenaufruf wies in die regionale linksextremistische Szene. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 113","Auswahl von Protestveranstaltungen mit Beteiligung von Autonomen Th\u00fcringer Linksextremisten an Protesten gegen rechtsextremistische \"Trauerm\u00e4rsche\"76 in Weimar beteiligt Den \u00fcberwiegend demokratisch-friedlich gepr\u00e4gten Protestveranstaltungen am 8. Februar 2014 schlossen sich ca. 600 Personen, darunter auch ca. 60 bis 100 gewaltbereite Linksextremisten, an. Insbesondere sie suchten die direkte Konfrontation mit den Teilnehmern des rechtsextremistischen Aufzugs. Sitzblockaden von bis zu 100 Personen wurden von der Polizei aufgel\u00f6st. Etwa 80 Gegendemonstranten blockierten zeitweise die Bahnstrecke Kranichfeld-Weimar. Teile der Gegendemonstranten waren mit Steinen und Flaschen ausgestattet. Es kam zu Sachbesch\u00e4digungen insbesondere an Dienstfahrzeugen der Polizei. Vereinzelt wurde Pyrotechnik gez\u00fcndet. Zahlreiche im Rahmen der Proteste polizeilich festgestellte Strafund Ordnungswidrigkeiten - z. B. Versto\u00df gegen das Vermummungsverbot, Mitf\u00fchren von Schutzwaffen, Schlagschutzhandschuhen und Mundschutzartikel - best\u00e4tigten zus\u00e4tzlich die Gewaltbereitschaft einiger Teilnehmer. Im Vorfeld war auf den Internetseiten mehrerer linksextremistischer Gruppen - \"Antifaschistische Aktion Gotha\" (AAGth), \"Antifa Task Force Jena\" (ATF Jena), \"Autonome Antifa Gruppe Weimar\" (AAGW) sowie \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ)77 - zu Protesten aufgerufen worden. Eine Forderung der AAGth lautete: \",Gedenkmarsch' in Weimar angreifen!\" Sie warb f\u00fcr \"ideenreiche antifaschistische Intervention die eventuell das F\u00e4hnchenschwingen \u00fcbersteigen\"78. Zu den im Vorfeld von den nicht extremistischen Organisatoren ver\u00f6ffentlichten Kontaktdaten z\u00e4hlte auch die der linksextremistischen Szene zuzuordnende Telefonnummer eines \"Ermittlungsausschusses\"79. Auch bei den Protesten gegen den rechtsextremistischen \"Trauermarsch\" am 7. Februar 2015 war eine Beteiligung von Linksextremisten festzustellen. So kam es aus den Reihen der Gegendemonstranten (insgesamt 1.200) mehrfach zu Blockaden bzw. Blockadeversuchen. Eine von ca. 45 Teilnehmern unmittelbar nach Beginn des rechtsextremistischen Aufzugs begonnene Blockade l\u00f6sten diese nach Ansprachen durch die 76 Siehe Kapitel 3.5 im Abschnitt Rechtsextremismus. 77 Siehe Kapitel 5.2. 78 So im Original. 79 Ein \"Ermittlungsausschuss\" ist ein unentgeltliches Rechtshilfeangebot, oft anl\u00e4sslich von Demonstrationen und Aktionen, das von der Telefonbetreuung, der Organisation von Anw\u00e4lten bis hin zur Betreuung bei Festnahmen oder in U-Haft reicht. Zum Teil handelt es sich um tempor\u00e4re Einrichtungen, deren telefonische Erreichbarkeit kurzfristig bekanntgegeben wird, zum Teil sind es dauerhafte, fest etablierte Einrichtungen, mitunter begleitet von Sprechstundenangeboten. Siehe dazu auch Kapitel 5 \"Rote Hilfe e. V.\". 114 Linksextremismus","Polizeikr\u00e4fte auf. Eine weitere unter Beteiligung von 600 Personen f\u00fchrte zur Verk\u00fcrzung der Aufzugsstrecke. Unter den Protestteilnehmern befanden sich auch einige Personen einer \"Clownsarmee\"80. Vereinzelt wurden Flaschenbzw. Eierw\u00fcrfe sowie eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte festgestellt. Zu einer gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung kam es, als ein Teilnehmer des Trauermarsches von drei vermummten Personen mit Reizgas angegriffen wurde. Einige Personen wurden einer Identit\u00e4tsfeststellung durch die Polizei unterzogen. Eine \"Antifa Koordination Weimar\" (AKW) hatte zur Beteiligung an dem Protest mobilisiert. In ihrer Selbstdarstellung bezeichnet sie sich als eine antifaschistische Gruppe aus Weimar, deren Vorstellung es ist, aus \"dem tristen Alltag auszubrechen, den der Kapitalismus immer wieder reproduziert\". Weiteren Ausf\u00fchrungen zufolge geh\u00f6rten v\u00f6lkische, rassistische und antisemitische Ideologien schon immer zur deutschen Identit\u00e4t, weswegen die Diskriminierung von Minderheiten als gesamtgesellschaftliches Prinzip verstanden werde. In dem Aufruf zum Protest hie\u00df es, man wolle den \"Naziaufmarsch versenken!\" und dem Anmelder der rechtsextremistischen Veranstaltung \"eine Paddeln!\". Die AAGW, die ATF Jena und die \"Antifaschistischen Gruppen S\u00fcdth\u00fcringen\" (AGST) schlossen sich dem Aufruf an. \u00dcbereinstimmendes Ziel war \"das Verhindern des Aufmarsches mit allen Mitteln\". Daf\u00fcr wurden die aktuellen Routen des Trauermarsches regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert, um m\u00f6glich Standorte f\u00fcr Blockaden zu sondieren. In einem Abriss auf ihrer Website \u00fcbte die AKW deutliche Kritik an den b\u00fcrgerlichen Protesten und forderte szenetypisch: \"Bildet euch, bildet andere, bildet Banden!\". Dass das B\u00fcrgerb\u00fcndnis die Polizei als m\u00f6glichen \"B\u00fcndnispartner gegen Nazis\" und nicht als \"politischen Gegner\" betrachtet, wurde kritisiert. Nach Auffassung der AKW sei eine \"neue, grundlegende Antifastruktur, die konsequent interveniert, aufkl\u00e4rt und neue Leute gewinnt\", erforderlich. Als ihre langfristigen Ziele benannte sie, Naziaufm\u00e4rsche in Weimar \"komplett zu blockieren\" und \"antifaschistische Freir\u00e4ume\" zu erk\u00e4mpfen. Fotos von Angeh\u00f6rigen der rechtsextremistischen Szene wurden unter Angabe des Personennamens und einer organisatorischen Zuordnung auf der Internetplattform \"linksunten.indymedia\" eingestellt. Im Zuge der Proteste kam es zu Sachbesch\u00e4digungen in Weimar. Unbekannte brachten die Schriftz\u00fcge und Anarchie-Symbole an verschiedenen Objekten an. Darin wurde auch zur Gewalt aufgerufen. 80 Eine Aktionsform, bei der als Clowns verkleidete Protestteilnehmer mit \"gewaltfreien Aktionen\" milit\u00e4risches/polizeiliches Handeln parodieren. Die als \"kreativer Stra\u00dfenprotest\" bezeichneten Auftritte tangieren ein bei Demonstrationen grunds\u00e4tzlich geltendes Vermummungsverbot. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 115","Die SDAJ meldete \"Kein Fu\u00dfbreit den Faschisten! No pasaran!\", begr\u00fc\u00dfte Blockaden und sonstige Aktionen und kritisierte die Polizei f\u00fcr ihr Vorgehen. Dabei wurde ein Transparent \"Die Faschisten sind das Benzin, das Kapital ist die Flamme. Fight fascists and capitalism!\" eingesetzt. Linksextremisten ma\u00dfgeblich an der Demonstration \"JETZT ERST RECHT\" am 1. M\u00e4rz 2014 in Gotha beteiligt Zu der unter Mitwirkung linksextremistischer Gruppen organisierten Demonstration versammelten sich 150 Personen. Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgte unter der Bezeichnung \"Antifaschistisches B\u00fcndnis Gotha\". Unter dem Motto \"Jetzt erst Recht - aktiv und solidarisch gegen Naziterror und allt\u00e4glichen Rassismus\" wurde zu \"antifaschistischem Selbstschutz\", zur Organisation in Gruppen und Vernetzung aufgerufen, um \"dieser furchtbaren Gesellschaft endlich ihr wohlverdientes Ende\" zu bereiten. Bei den Themen Antirassismus, Asyl, Antirepression, Antifaschismus und der allgemein damit verbundenen Kapitalismuskritik finden linksextremistische \"Antifaschistische Gruppen\" (Antifa-Gruppen) durchaus Schnittstellen mit b\u00fcrgerlichen Interessengruppen. Dies schl\u00e4gt sich in gemeinsamen Aktionen, wie der des o. g. \"Antifaschistischen B\u00fcndnisses Gotha\" nieder. Derartige Vernetzungen demonstrieren die Kontaktund Konsensf\u00e4higkeit der Linksextremisten. Antifa-Gruppen nutzen solche Veranstaltungen auch dazu, linksextremistische Gewalttaten gegen Rechtsextremisten zu rechtfertigen. In dem Aufruf zur Demonstration in Gotha wurde kritisiert, dass \"ein Gro\u00dfteil der Gesellschaft\" die \"notwendigen\" Aktivit\u00e4ten nicht unterst\u00fctzt und insbesondere \"keine Differenzierung der Gewalt, die von Nazis ausgeht und Aktionen, die zur Verhinderung dieser betrieben werden\", erfolgt. Auch Flyer und Aufkleber enthalten h\u00e4ufig Illustrationen, die Ausdruck der vorhandenen Gewaltbereitschaft sind. Auf den in Gotha verteilten Flyern \"WELCOME TO GOTHA\" war es die einer K\u00f6rperverletzung eines mutma\u00dflichen Rechtsextremisten. Zudem verdeutlichten Spr\u00fchaktionen, u. a. mit der Parole \"ANTIFA AREA NAZIS JAGEN\", die Bereitschaft, Gewalt anzuwenden. Mit dem Aufruf der Organisatoren, die \"kapitalistischen Verh\u00e4ltnisse und die rassistischen Ressentiments\" zu \u00fcberwinden sowie der Parole \"Nie wieder Deutschland!\" pr\u00e4gten typisch linksextremistische Statements die Veranstaltung. 116 Linksextremismus","Protest gegen den \"Burschenund Altherrentag\" am 14. Juni 2014 in Eisenach Etwa 250 bis 300 Personen protestierten am 14. Juni gegen den \"Burschenund Altherrentag\" in Eisenach. Es kam zu diversen Anzeigen wegen Beleidigung und t\u00e4tlichen Angriffen auf Polizeibeamte. Insbesondere ausw\u00e4rtige Linksextremisten hatten zu den Protesten gegen die vom 11. bis 15. Juni in Eisenach durchgef\u00fchrten Burschentage der Deutschen Burschenschaft81 aufgerufen. Die Aktivit\u00e4ten gingen ma\u00dfgeblich von der Szene in G\u00f6ttingen (Niedersachsen) aus. Im Vorfeld fanden mehrere Informationsund Mobilisierungsveranstaltungen in Niedersachsen Hessen, Sachsen und Th\u00fcringen statt. Im Internet wurde \u00fcber eine Mobilisierungsseite des \"B\u00fcndnisses gegen die Burschentage\" geworben. Dort waren Gruppen aus Marburg, G\u00f6ttingen und Kassel als Unterst\u00fctzer aufgef\u00fchrt. Auf den regionalen Th\u00fcringer Websites wurde lediglich verhalten mobilisiert. Im Nachgang verbreitete die AAGth \u00fcber ihre Internetseite einen Bericht zu der Demonstration. Dass der Festakt von dem \"Sauffest der Ewiggestrigen\" erstmals nicht auf der Wartburg stattfand, wird darin als Erfolg der \"Antifa\" gewertet. Weiter hie\u00df es: \"Alle Jahre wieder bewirten, akzeptieren, profitieren und beheimaten die Menschen in Eisenach, den ewig gestrigen P\u00f6bel mit Pagenh\u00fcten in ihrer Stadt. [...] Anstatt zu fordern, die wahrscheinlich einzig richtige L\u00f6sung f\u00fcr Browntown-Eisenach zu treffen, und diese Kackstadt einzubetonieren und von der Karte zu streichen, versuchen wir jedes Jahr einen emanzipatorischen Anspruch in die Stadt zu tragen. Jedes Jahr wieder bewerkstelligen wir das, was die Eisenacher nicht im Stande sind umzusetzen.\" In einem Demonstrationsbericht des \"B\u00fcndnisses gegen die Burschentage\" wird insbesondere eine \"Delegitimierung und Kriminalisierung\" kritisiert, bei der die Polizei die gr\u00f6\u00dfte Rolle gespielt habe. Sie habe sich \"als ein Hort m\u00e4nnerb\u00fcndischer Strukturen, in denen die Jungs von der Staatsgewalt ihr Lieblingsspielzeug (u. a. wohl einen Gasgranatenwerfer) mitbringen, Kn\u00fcppelfantasien ausleben und sich danach auf die Schulter klopfen konnten\", pr\u00e4sentiert. Linksextremistischer Protest gegen den Volkstrauertag Den Aktionswillen der \"Antifaschisten\" anl\u00e4sslich des Volkstrauertags bestimmen nicht allein die etwaige Teilnahme von Rechtsextremisten an offiziellen Gedenkveranstaltungen oder auch von Rechtsextremisten organisierte Kundgebungen zum \"Heldengedenken\", sondern insbesondere die Motivation, ein Zeichen des Widerstands gegen \"die Strategie der Ignoranz\" und \"gegen eine deutsche Gedenkpolitik\" zu setzen. Dabei 81 Die Deutsche Burschenschaft ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 117","wird der \"Kampf gegen den Volkstrauertag\" als \"Kampf gegen das Vergessen, gegen die deutsche Version von Vers\u00f6hnung\" und \"gegen Deutschland und seine Nazis\" verstanden. Das \"Antifaschistische B\u00fcndnis Gotha\" - Eigenangaben nach gehen die AAGth und die AGST darin auf - mobilisierten im Berichtszeitraum zu entsprechendem Protest. In diesem Zusammenhang wurden gemeinsame Zuganreisen beworben, Rufnummern des \"Ermittlungsausschusses\" ver\u00f6ffentlicht oder auch Info-Telefone betrieben. Dem Aufruf des B\u00fcndnisses zu einer Kundgebung \"Gegen NS-Verharmlosung und Naziaufmarsch\" am 15. November 2014 in Gotha folgten etwa 100 Personen. Eine weitere Kundgebung am 16. November in Friedrichroda zog etwa 90 Teilnehmer an. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer sog. Aktionswoche durch Vortragsund Informationsveranstaltungen u. a. in Saalfeld, Gotha und Arnstadt sowie im Internet, etwa \u00fcber die Webseiten der AGST und der ATF Jena, zur Teilnahme mobilisiert. Im zeitlichen und thematischen Zusammenhang mit den Protestaktionen kam es zu szenetypischen Straftaten, konkret zu Sachbesch\u00e4digungen. Unbekannte T\u00e4ter ver\u00fcbten in der Nacht vom 15. zum 16. November mehrere Farbschmierereien an Denkm\u00e4lern zu Ehren gefallener Soldaten in Friedrichroda, Jena und Gera. Derartiges Vorgehen erachten Antifa-Gruppen in ihrer Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus durchaus als gerechtfertigt. Dieser Logik folgend wurde die Aktion in Friedrichroda auf dem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal \"linksunten indymedia\" als \"antifaschistischer Protest\" bezeichnet. Im Rahmen der Antifa-Kundgebung am Folgetag verlasen die Veranstalter ein Schreiben, das \"wohl von den Aktivist_innen stammt, die das h\u00e4ssliche Vaterland-Denkmal versch\u00f6nerten\". Demnach handelte es sich um eine legitime Protestaktion zur St\u00f6rung des Gedenkens. \"Dem Volkstrauern einen rosa Strich durch die Rechnung machen! Weil der Volkstrauertag aus dem Gedenkkalender gestrichen und weil jeder Naziaufmarsch, jede rassistische B\u00fcrgerinitiative und jeder rechte Parteitag gest\u00f6rt, verhindert und abgeschafft geh\u00f6rt\", hie\u00df es. \"Der Volkstrauertag als Ausdruck eines politischen Programms geh\u00f6re ebenso abgeschafft wie die Gesellschaftsordnung, die solche Tage n\u00f6tig habe\", forderten die AGST in Redebeitr\u00e4gen. Zu der im Jahr 2015 von dem B\u00fcndnis organisierten Gegenveranstaltung zum rechtsextremistischen \"Heldengedenken\" am 15. November in Gotha versammelten sich etwa 70 Personen. Mit einer Kampagne \"Volkstrauertag abschaffen! - F\u00fcr das Ende von NS-Verharmlosung, Nazi-Aufm\u00e4rschen und Deutschen Opfermythen!\" mobilisierten 118 Linksextremismus","sowohl AGST, AAGth als auch die \"Jenaer undogmatische radikale Initiative\" (JURI - Linke Gruppe)82. Im Rahmen dieser Kampagne fanden mehrere Vortragsveranstaltungen zur \"Kritik deutscher Gedenkpolitik\" u. a. in Erfurt, Saalfeld, Gera und Jena statt. Das \"Heldengedenken\" sei \"keine Instrumentalisierung des Tages f\u00fcr andere Zwecke, sondern die logische Konsequenz seiner politischen Bestimmung\". Deshalb legen \"die organisierten Th\u00fcringer Nazis\" Kr\u00e4nze vor Kriegsdenkm\u00e4lern in ihren Heimatgemeinden ab oder versammeln sich zu Fackelm\u00e4rschen. Seit Jahren protestiere die \"Antifa\" dagegen. Die Mehrheitsbev\u00f6lkerung von Friedrichroda bliebe dem Protest \"vermutlich wegen einer Mischung aus Desinteresse und heimlicher Sympathie f\u00fcr die Nazis\" regelm\u00e4\u00dfig fern. Linksextremisten am Protest gegen die Initiativen S\u00dcGIDA bzw. TH\u00dcGIDA beteiligt83 Mit Beginn der S\u00dcGIDA-Aktivit\u00e4ten Anfang des Jahres 2015 in Suhl formierten sich aus der Gesellschaftsmitte Proteste, an denen sich auch Linksextremisten beteiligten. Ein breites B\u00fcndnis \"NoS\u00dcGIDA\" bzw. \"S\u00fcdth\u00fcringen gegen S\u00dcGIDA\", ma\u00dfgeblich initiiert von Kirchen und demokratischen Parteien, zog dabei zun\u00e4chst auch Linksextremisten an. Sowohl die AGST als auch der \"Infoladen Sabotnik\", die \"ATF Jena und die Gruppe \"PEKARI\"84 thematisierten die Protestveranstaltungen im Internet oder mobilisieren dort zur Teilnahme. Ein in der Folge gegr\u00fcndetes \"Fuck S\u00dcGIDA\"-B\u00fcndnis85 ver\u00f6ffentlichte auf der bundesweit von Linksextremisten genutzten Internetplattform \"linksunten.indymedia\" einen Artikel \u00fcber die Entstehung eines Antifa-B\u00fcndnisses gegen S\u00dcGIDA; hierbei distanzierte es sich nicht nur von S\u00dcGIDA, sondern auch grunds\u00e4tzlich von den b\u00fcrgerlichen Protesten: \"Fuck S\u00dcGIDA - Deutsche Zust\u00e4nde angreifen\" und \"Gegen Deutschland und seine Brut\". In einem zehn Punkte umfassenden Positionspapier von \"Fuck S\u00dcGIDA\" hei\u00dft es: * \"Wir wollen kein buntes Deutschland, sondern gar keins. Wir wollen den Umsturz aller Verh\u00e4ltnisse [...]. * Wer Rassismus nachhaltig ein Ende machen will, muss den Kapitalismus abschaffen. 82 Eigener Aussage nach in der \"Interventionistischen Linken\" (IL) organisiert. 83 Zu den Initiativen im Einzelnen s. \"Rechtsextremistische gepr\u00e4gte Initiativen gegen Fl\u00fcchtlinge\", Kapitel 2.4 im Abschnitt Rechtsextremismus. 84 Die Gruppe \"PEKARI\" bezeichnet sich als \"offenen Basisgruppe\" in Jena, die \"Nachwuchs f\u00fcr die radikale Linke in Jena\" rekrutiert. Sie wird der linksextremistischen autonomen Szene zugerechnet. 85 Gibt als Kontaktadressen die der AGST und der AAGth an. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 119","* Wer von dieser Gewalt [Anmerkung: \"die schlimmste Gewalt in dieser Gesellschaft geht von der bestehenden Ordnung aus\"] nicht redet [...], der soll zu brennenden Barrikaden, angesteckten Naziautos und fliegenden Flaschen gef\u00e4lligst schweigen! * Wir k\u00e4mpfen f\u00fcr eine aufgekl\u00e4rte Gesellschaft [...]. Die Extremismusdoktrin [...] h\u00e4lt aber keiner kritischen Auseinandersetzung stand und dient der Relativierung faschistischer Gewalt, die mit linker Praxis gleichgestellt wird, sowie der D\u00e4monisierung kommunistischer Bestrebungen, also Gruppen und Personen, die diese Welt grundlegend ver\u00e4ndern wollen. * Der Volksbegriff und das dahinter liegende Verst\u00e4ndnis [Anmerkung: der S\u00dcGIDA] steht der kommunistischen Idee einer freien klassenund staatenlosen Weltgesellschaft entgegen. * Nie wieder Revolution f\u00fcr Deutschland! * Wir fordern die Menschenpflicht zur Blasphemie, denn die Kritik der Religion ist die Voraussetzung aller Kritik! * Ein Dialog mit S\u00dcGIDA ist kein Beitrag zu einer solidarischen Gesellschaft, sondern dient im Gegenteil dem Entgegenkommen nazistischer Ideologie.\" * Die Verfasser fordern eine vollst\u00e4ndige Grenz\u00f6ffnung f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge in Europa, verbunden mit der Aussage: \"Ob Deutschland dabei gewinnt? Wir wollen es nicht hoffen! * Wir rufen zur Unanst\u00e4ndigkeit auf! St\u00f6ren, sabotieren, blockieren wir die Nazis mit allen Mitteln! Wir meinen es ernst! Jeden Montag auf die Stra\u00dfe gegen Deutschland und seine Brut!\" Auf von Linksextremisten w\u00e4hrend der Proteste verwendeten Transparenten prangten die Zeichen der \"Antifaschistischen Aktion\" sowie Aussagen \"Deutschland denken hei\u00dft Auschwitz denken\" bzw. \"Volkstod vorantreiben!\". Berichte und Bilder zu den einzelnen Veranstaltungen fanden sich auf der Website des \"Fuck S\u00dcGIDA\"-B\u00fcndnisses. Als Quelle wurde eine \"Antifa Suhl/Zella-Mehlis\" angegeben. Durch \"Antifa-Recherche\" zu Teilnehmern, Ordnern und Kfz-Haltern sollte deren Identit\u00e4ten gekl\u00e4rt werden. Unter Verweis auf die \"Fuck-S\u00dcGIDA-Website\" organisiert die \"Rote Hilfe S\u00fcdth\u00fcringen\" anwaltliche und finanzielle Hilfe f\u00fcr \"von Repressalien\" Betroffene. Zu den Protesten gegen S\u00dcGIDA/TH\u00dcGIDA-Kundgebungen versammelten sich anf\u00e4nglich 500 bis 600 Personen. Die Zahl der Gegendemonstranten war ab Februar r\u00fcckl\u00e4ufig und schwankte im weiteren Jahresverlauf. Zum Teil blieben Proteste ganz aus oder war eine Beteiligung von Angeh\u00f6rigen der linksextremistischen autonomen Szene nicht erkennbar. In einigen F\u00e4llen kam es jedoch zu Ausschreitungen und \u00dcbergriffen auf den politischen Gegner und eingesetzte Polizeikr\u00e4fte. Teilweise kam es zu Blockaden, mitunter nur durch wenige Personen. Gelegentlich wurde direkt zu Gewalt aufgerufen - z. B. mit dem Spruch \"Ein Baum, ein Strick, ein Nazigenick\". Anderenorts wurden Teilnehmer mit Eiern, Flaschen und anderen Gegenst\u00e4nden beworfen. 120 Linksextremismus","Autonome Gruppen distanzierten sich immer wieder von Gegendemonstration demokratischer B\u00fcndnisse und Akteure oder aber dem Versuch, in einen Dialog mit den S\u00dcGIDA/ TH\u00dcGIDA-Demonstranten zu treten. So zitiert beispielsweise die AGST im Zusammenhang mit den Protesten vom 16. M\u00e4rz: \"Verbaler Antifaschismus ist K\u00e4se. Militant soll er sein, vor allem aber erfolgreich. Wenn sich dabei herausstellen sollte, da\u00df er sich gegen 50, 60, 70, 80, oder 90 Prozent des deutschen Volkes richtet, dann ist das eben so. Wo Nazis 'demokratisch' gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen, mu\u00df man sie nicht demokratisch bek\u00e4mpfen.\"86 Auf regionalen Websites der autonomen Szene wurde f\u00fcr Proteste gegen TH\u00dcGIDA mobilisiert. Ein \"breites Aktionsb\u00fcndnis aus Parteien und Gewerkschaften, dem StuRA der Universit\u00e4t, Antifa-Gruppen, Vereinen, Kirche und Einzelpersonen sowie zivilgesellschaftlichen B\u00fcndnissen\" rief unter der Bezeichnung \"L\u00e4uft nicht!\" mit Mitteln des zivilen Ungehorsams zu vielf\u00e4ltigen Formen des Protestes auf. Im Nachgang zu den Protesten wurden Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Szene durch Postings, u. a. auf der bundesweit auch von Linksextremisten genutzten Internetseite \"linksunten.indymedia\" geoutet. Beteiligung von Linksextremisten am Protest gegen den rechtsextremistischen Aufmarsch am 18. April 2015 in Gotha Auf der eigens f\u00fcr die linksextremistischen Proteste eingerichteten Internetseite \"welcome to gotha\" wurde seit Februar gegen den Aufmarsch des rechtsextremistischen BZLG mobilisiert. Die AAGth, der \"Infoladen Gotha\" und die AGST unterst\u00fctzten den Aufruf. Neben Hintergrundinformationen zu den beteiligten Personen des rechtsextremistischen Aufmarsches waren auch typisch linksextremistische Bekenntnisse eingestellt: \"Wir lehnen die v\u00f6lkisch-nationalistischen Deutschen, seine Nazis, den deutschen Staat und seine rassistischen Traditionen strikt ab.\" Es erging zudem die Aufforderung, sich \"dem deutschen Volksmob, als auch de[m] genannten Abschiebeapparat, entgegenzustellen.\" Im Vorfeld war es zu zahlreichen politisch motivierten Sachbesch\u00e4digungen in Form von Graffitis gekommen, die u. a. mit Slogans \"Nazis aufs Maul!!!\" und \"Nazis boxen!\" die Doktrin der linksextremistischen Proteste best\u00e4tigten. Dies f\u00fchrte im Vorfeld zu Gewaltandrohungen des rechtsextremistischen Lagers. So hie\u00df es im Kommentarteil der obigen Internetseite: \"Versucht zu st\u00f6ren und ihr werdet leiden. Diesmal wird es ein hartes Programm f\u00fcr euch geben. Einige bewaffnete Ordner werden euch begleiten und entsch\u00e4rfen. Ihr wollt stress? Ihr bekommt in die Fresse ihr Juden!\" 86 So im Original. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 121","An den Gegenveranstaltungen nahmen bis zu 550 Personen teil. Im Rahmen der Proteste kam es mehrmals zu Sitzblockaden von jeweils 15 bis 20 Personen. Die geplante Aufzugsstrecke des BZLG musste daraufhin mehrfach ge\u00e4ndert werden. Es wurden mehrere Strafanzeigen u. a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen des Mitf\u00fchrens von Waffen aufgenommen. Ein Versammlungsteilnehmer der Gegenveranstaltung f\u00fchrte einen Schlagring mit sich. Die AAGth wertete die Aktionen auf \"linksunten.indymedia\" insoweit als Erfolg, als der Aufmarsch der Rechtsextremisten mehrfach unterund letztendlich abgebrochen werden musste. Auch die Anreise der Teilnehmer sei bereits gest\u00f6rt worden. Die im Nachgang ver\u00f6ffentlichten zahlreichen Fotos von Teilnehmern des rechtsextremistischen Trauermarsches, versehen mit Namen und weiteren Erg\u00e4nzungen in den Kommentaren, sowie der Aufruf, weitere Infos zu den abgebildeten Personen zu liefern, lassen auf ein von Linksextremisten betriebenes \"Outing\" von Angeh\u00f6rigen und Sympathisanten der rechtsextremistischen Szene schlie\u00dfen. Beteiligung von Linksextremisten an Protesten gegen rechtsextremistische Kundgebungen am 1. Mai 2015 in Saalfeld und Erfurt Die von etwa 500 Personen, darunter auch Linksextremisten, bestrittenen Proteste gegen eine Kundgebung der Partei \"Der III. Weg\" in Saalfeld verliefen mit zum Teil erheblichen St\u00f6rungen. Im Rahmen des Versammlungsgeschehens versuchte eine gr\u00f6\u00dfere Gruppe von Gegendemonstranten in Richtung der rechtsextremistischen Veranstaltung zu gelangen. Gegen 20 von ihnen wurde wegen des Versuchs, die Absperrung zu \u00fcberwinden, unmittelbarer Zwang angewendet (Schlagstockeinsatz). Eine Person leistete Widerstand gegen polizeiliche Ma\u00dfnahmen bei der Aufl\u00f6sung einer Blockade. F\u00fcr eine Beteiligung an dem demokratisch verankerten Protest hatten im Vorfeld auch Linksextremisten regional und \u00fcberregional mobilisiert. Die ATF Jena ver\u00f6ffentlichte ein martialisch wirkendes Foto einer vermummten etwa 20 Personen starken und mit Pyrotechnik ausgestatteten Gruppe sowie ein Transparent mit den Aufdrucken \"Dezentral&Asozial 1. Mai SLF\" und \"Liebesgr\u00fc\u00dfe aus Jena! Am 1. Mai alle nach Saalfeld! Naziaufmarsch verhindern! Nazis angreifen! Kreativ werden!\". Ein in Saalfeld festgestelltes Graffito \"1. Mai NAZIS EINHEIZEN! zeigte eine vermummte Person mit einem Molotow-Cocktail. Ein von \"Autonomen Gruppen\" 122 Linksextremismus","verfasster Aufruf \"1. Mai Saalfeld: III. Weg wegh\u00e4mmern!\" auf der bundesweit von Linksextremisten genutzten Internetplattform \"linksunten.indymedia\" enthielt eine Abbildung von vermummten, mit Stangen und bengalischen Feuern ausgestatten Personen sowie einem Transparent mit dem o. g. Schriftzug. In einem Liveticker auf einer eigens zum 1. Mai in Saalfeld geschalteten Website wurde res\u00fcmiert: \"Zusammenfassend kann man sagen, dass die Polizei heute den Naziaufmarsch mit aller Konsequen[z] durchgeboxt hat. Die Nazis tobten sich aus und die Antifas wurden ihnen bequem von der Polizei aus dem Weg ger\u00e4umt. Ein Deeskalationskonzept war das auf keinen Fall und wir haben keinerlei Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das heutige Vorgehen der Polizei.\" Der \"Infoladen Sabotnik\" rechtfertigte im Nachgang die \"Vermummung\" von Antifaschist*innen und Versammlungsteilnehmer*innen, mit der Notwendigkeit des eigenen Schutzes, weil sie aus dem Versammlungsraum des politischen Gegners heraus fotografiert worden seien und es sich somit um keine relevante (Straf)Tat handeln k\u00f6nne. In f\u00fcr Linksextremisten typischer Diktion hie\u00df es weiter: \"Der Staat in seinen verschiedenen Institutionen wird uns nicht vor der Gewalt der Nazis sch\u00fctzen. Wir rufen seine exekutiven Schergen der Polizei nicht an, sondern appellieren, dass konsequenter Antifaschismus von der Stra\u00dfe - von uns - ausgehen muss! Wir m\u00fcssen andere und uns selber sch\u00fctzen, d\u00fcrfen uns dabei nicht auf Vertreter*innen der Polizei, Justiz oder parlamentarischer Politik verlassen. Antifaschistischer Selbstschutz muss organisiert sein! Dann kann Antifa auch Angriff hei\u00dfen!\" Die AGST ver\u00f6ffentlichten auf ihrer Website einen in Saalfeld verlesenen Redebeitrag, welcher mit der Forderung endete: \"Wir wollen kein besseres, kein gel\u00e4utertes, kein nazifreies Deutschland, wir wollen, dass Deutschland endlich aufh\u00f6rt.\" Bez\u00fcglich der NPD-Demonstration in Erfurt wurden allgemeine Hinweise zu deren Marschroute sowie m\u00f6gliche \"antifaschistische Kundgebungsorte\", die ausschlie\u00dflich auf Anmeldungen demokratischer B\u00fcndnissen und Organisationen beruhten, ver\u00f6ffentlicht. Verlautbarungen des \"Infoladens Sabotnik\" zufolge befanden sich unter den ca. 1.000 Gegendemonstranten in Erfurt etwa 30 Autonome. Es sei zu mehreren Sitzblockaden gekommen, wodurch der Stra\u00dfenbahnverkehr \"lahmgelegt\" wurde. Ferner habe es aus den Reihen der Gegendemonstranten \"verbale und k\u00f6rperliche St\u00f6rungshandlungen durch Kleingruppen\" gegeben. Einem Anmelder einer Gegendemonstration waren Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz zuzurechnen und es wurden Anzeigen gegen ihn gefertigt. Zudem wurden Beleidigungen, Verst\u00f6\u00dfe gegen das Waffengesetz (Steinewerfer), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizeibeamte) und gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzungen festgestellt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 123","Linksextremisten nutzen Protest gegen asylkritische Veranstaltungen der Initiative \"Patriotische Europ\u00e4er sagen Nein!\" (PEsN) mehrfach f\u00fcr eigene Zwecke Etwa 350 Personen, darunter auch ca. 100 Th\u00fcringer Linksextremisten, protestierten im Rahmen demokratisch gepr\u00e4gter Protesten gegen eine Veranstaltung von PEsN am 14. Juni in Meiningen. Im Nachgang berichteten die AGST auf ihrer Website zu \"Naziaufmarsch\" und Protest, benannten Redner namentlich und ver\u00f6ffentlichten Fotos von der Veranstaltung. Erneut wurde dabei ein Transparent einer \"Antifa Suhl\" mit der Aufschrift \"Deutschland? Nie wieder!\" gezeigt. In deutlich autonomer Manier distanzierten sich die AGST von den b\u00fcrgerlichen Protesten. Die Stadt Meiningen und das B\u00fcrgerb\u00fcndnis h\u00e4tten sich einen Sonntag lang selbst besch\u00e4ftigt und den Fleischern durch den Bratwurstverkauf einen netten Gewinn eingebracht. Im Nachgang wurde ein Personenregister mit 91 Personen auf der Internetplattform \"linksunten.indymedia\" eingestellt. An den Protesten gegen eine weitere Veranstaltung von PEsN am 27. September nahmen etwa 80 bis 100 Personen teil. Im Vorfeld hatten die AGST entsprechend mobilisiert. Ein im Nachgang auf \"linksunten.indymedia\" erschienener Bericht \u00fcber den Protest von \"fast 100 Antifaschist*innen\" enth\u00e4lt die Abbildung einer vermummten Person, versehen mit der Aufschrift \"NAZI VERPISS DICH! DAS IST UNSER VIERTEL!\" sowie das Emblem der \"Antifaschistischen Aktion\". Auf diesen Beitrag verwiesen wiederum die AGST und erbaten zudem Informationen zu den auf eingestellten Fotos abgebildeten Personen. Beteiligungen von Linksextremisten an Protesten gegen NPD-Kundgebungen \"Asylflut stoppen - der \u00dcberfremdung Grenzen setzen\" am 19. und 25. September 2015 in Heiligenstadt Ein B\u00fcndnis \"TALKING IS OVER\" hatte zu \"Aktionen gegen die Aktivit\u00e4ten der NPD am 19. September sowie zu einer kraftvollen Demonstration am 25. September gegen Nazis und f\u00fcr Solidarit\u00e4t mit Fl\u00fcchtlingen\" unter dem Motto \"GEGEN DIE DEUTSCHEN VERH\u00c4LTNISSE UND DIE TRISTESSE DER PROVINZ! ANTIFA BLEIBT HANDARBEIT!\" aufgerufen. 124 Linksextremismus","An den Gegenveranstaltungen beteiligten sich am 19. September ca. 180 Personen, darunter auch 70 Gewaltbereite aus Th\u00fcringen und Niedersachsen. Aus diesem Kreis kam es zu Sitzblockaden auf allen drei Zufahrtsstra\u00dfen zum Veranstaltungsort der NPD-Kundgebung sowie st\u00e4ndigen Versuchen, aufgestellte Absperrungen zu durchbrechen. Gegen 35 Protestierende wurden Platzverweise verh\u00e4ngt. Es kam zu zahlreichen Sachbesch\u00e4digungen und zu Verst\u00f6\u00dfen gegen das Vermummungsverbot. Die Demonstration am 25. September verlief mit 80 Teilnehmern ohne vergleichbare Vorkommnisse. Zuvor war in der Presse ein weitaus massiveres Polizeiaufgebot als am 19. September, gegebenenfalls auch der Einsatz von Wasserwerfern, angek\u00fcndigt worden. In der Innenstadt war es aufgrund von Vorsichtsma\u00dfnahmen zu ge\u00e4nderten \u00d6ffnungszeiten von \u00f6ffentlichen Einrichtungen gekommen. Neben der AAGth und dem \"Infoladen Gotha\" unterst\u00fctzten auch mehrere demokratischen Gruppen die Aktionen. Unter dem Motto des B\u00fcndnisses \"TALKING IS OVER - Fl\u00fcchtlinge sch\u00fctzen - Nazis angreifen\" rief die AAGth zu \"Antifaschistischen Aktionstagen im Eichsfeld\" auf. Linksextremisten an Protesten am 3. Oktober 2015 in Jena beteiligt Etwa 2.500 Personen protestierten am Tag der Deutschen Einheit gegen eine rechtsextremistische Gemeinschaftsveranstaltung von TH\u00dcGIDA, \"DIE RECHTE\" und der EA in Jena. Beh\u00f6rdlichen Einsch\u00e4tzungen vor Ort nach belief sich das Potenzial gewaltbereiter Versammlungsteilnehmer auf bis zu 1.000 Personen. Es kam zu Sitzblockaden mit bis zu 100 Personen und Versuchen, Absperrungen zu durchbrechen; zwei M\u00fclltonnen wurden in Brand gesetzt, Steine gegen Polizisten geworfen. Mehrere Polizisten trugen Verletzungen davon, zwei Polizeifahrzeuge wurden besch\u00e4digt. Es lagen zahlreiche Anmeldungen demokratisch gepr\u00e4gter Organisationen f\u00fcr Gegenveranstaltungen vor. Auch ein B\u00fcndnis \"L\u00e4uft nicht\" mobilisierte entsprechend und ver\u00f6ffentlichte eine Pressemitteilung u. a. auf der Website der Gruppe \"PEKARI\". Die linksextremistischen Gruppierungen JURI - Linke Gruppe, ATF Jena und SDAJ mobilisierten f\u00fcr die Proteste. Das bundesweit von Linksextremisten genutzte Internetportal \"linksunten.indymedia\" diente ebenfalls als Mobilisierungsplattform. Die AAGth unterst\u00fctzte die Aufforderung der ATF Jena, den \"Nazis mit allen Mitteln\" entgegenzutreten, verbunden mit dem Appell f\u00fcr \"ein entschlossenes Sport frei\". Zudem verbreitete die ATF Jena eine Abbildung von mit \"Quarzbinden\" umwickelten und f\u00fcr (k\u00f6rperliche) Auseinandersetzungen bereiten H\u00e4nden. Ebenso ver\u00f6ffentlichte sie Lichtbilder von 144 Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 125","\"potenziellen Teilnehmern\" des rechtsextremistischen Aufmarsches f\u00fcr den Fall, dass \"man sich die ein oder andere Person noch mal genauer anschauen m\u00f6chte\". Die mit dem Emblem der \"Antifaschistischen Aktion\" versehene Veranstaltungsr\u00fcckschau des B\u00fcndnisses \"L\u00e4uft nicht\" wurde von \"PEKARI\" ver\u00f6ffentlicht. Demnach habe die Polizei \"den Neonazis den Weg frei gemacht\", sich gar zum Ziel gesetzt, der \"NaziDemonstration den Weg durch die Stadt freizupr\u00fcgeln\" und mit einem Wasserwerfer voran den Neonazis erm\u00f6glicht, \"doch durch Jena zu laufen\". Beteiligung von Linksextremisten an demokratischen Protestversammlungen gegen rechtsextremistischen Aufmarsch am 28. November 2015 in Gotha Etwa 200 Personen beteiligten sich an dem von einem \"Aktionsb\u00fcndnis gegen Rechts\" organisierten Protest gegen einen Aufmarsch des BZLG87 am 28. November. Im Verlauf der Gegenveranstaltung wurden insgesamt 12 Anzeigen aufgenommen, u. a. wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Versammlungsgesetz, das Sprengstoffgesetz, aufgrund Z\u00fcndung von Pyrotechnik, Beleidigung und K\u00f6rperverletzung. Entgegen der Anmeldungen im Vorfeld kam es nicht zu Standkundgebungen, sondern zu einem Demonstrationszug mit ca. 80 Teilnehmern, darunter augenscheinlich Angeh\u00f6rige der AAGth und AGST. Auf der bereits im Februar eigens f\u00fcr die linksextremistischen Proteste eingerichteten Internetseite \"welcome to gotha\" war f\u00fcr die Proteste mobilisiert worden. Die AAGth, der \"Infoladen Gotha\", die Gruppe \"PEKARI\" und der \"Infoladen Jena\" unterst\u00fctzten die Mobilisierung. \"Den rassistischen Mob aus der Stadt jagen!\" und \"Nazis, Rassisten und Wutb\u00fcrger in die Schranken zu weisen! Fl\u00fcchtlinge sch\u00fctzen - Nazis angreifen!\", lautete die in diesem Zusammenhang ausgegebene Forderung. Es gelte, einen \"kreativen und allumfassenden Widerstand gegen die Rassisten\" zu entfalten, wobei eine Unterscheidung zwischen \"militanten Nazis\" und \"besorgten B\u00fcrgern\" dabei unn\u00f6tig sei. Um das \"Ziel der Nazis zu sabotieren [...] wurde einiges von uns oder dem B\u00fcrgerb\u00fcndnis vorbereitet\", hie\u00df es. Man konzentriere sich \"auf ein dezentrales Konzept\" und 87 Siehe Kapitel 3.5 im Abschnitt Rechtsextremismus. 126 Linksextremismus","habe daf\u00fcr \"einiges an Infrastruktur auf die Beine gestellt\". Auf der entsprechenden Internetseite wurden zugleich die Kontaktm\u00f6glichkeiten \u00fcber Twitter, einen Blog, das Infotelefon und die Erreichbarkeit des \"Ermittlungsausschusses\" ver\u00f6ffentlicht. Der Aufruf zu dieser Demonstration fand auch von den demokratischen Organisationen und B\u00fcndnissen Unterst\u00fctzung. In zeitlichem Zusammenhang mit der Protestveranstaltung kam es zu zahlreichen Sachbesch\u00e4digung in Form von Graffitis an Geb\u00e4uden und an einem Fahrzeug des Versammlungsleiters der BZLG-Veranstaltung. Am Veranstaltungsort des BZLG wurde am Vorabend des Aufmarsches Pferdemist abgeladen. In einem Beitrag auf dem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal hie\u00df es dazu: \"schei\u00dfe zu schei\u00dfe. bis die schei\u00dfe aufh\u00f6rt.\" Es sei egal, ob es sich um \"bekennende parteinazis, kameradschaftnazis, hooligans, pegida-fans, verschw\u00f6rungstheoretiker oder einfach nur 'b\u00fcrger' handelt. Es handelt sich einfach immer um nazis. Um schei\u00dfe.\"88 Linksextremisten st\u00f6ren Er\u00f6ffnung des Gefahrenabwehrzentrums am 11. Dezember 2015 in Jena Dem Festakt am 11. Dezember wohnte neben Vertretern der Stadt Jena und der Th\u00fcringer Polizei auch der Th\u00fcringer Minister f\u00fcr Inneres und Kommunales bei. Zur St\u00f6rung der geschlossenen Feierlichkeiten kam es, als 15 bis 20 Personen lautstark in den Veranstaltungsraum eindrangen, Konfetti warfen und Flugbl\u00e4tter mit der Forderung \"Kampf der Repression, Freiheit f\u00fcr alle Gefangenen\" verbreiteten. Drei Personen konnten im Anschluss aufgegriffen werden. Sie versuchten, sich den polizeilichen Kontrollma\u00dfnahmen zu widersetzen. Eine weitere Person wurde im Nachgang durch einen Zeugenhinweis bekannt. Darstellungen im Internet zufolge handelte es sich um eine Aktion einer Anfang 2015 ge-gr\u00fcndeten \"Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation\" (GG/BO) und einer GG/BO-Soligruppe Jena. In einem auf der Internetplattform \"linksunten.indymedia\" eingestellten Bericht zu der St\u00f6raktion hie\u00df es: \"Wir freuen uns \u00fcber die Dreistigkeit dieser 20 Menschen, in die H\u00f6hle des L\u00f6wen zu gehen und die selbstherrliche Feier von Bullen, Bundeswehr, Ordnungsamt, Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde, Landesregierung und all den anderen Schweinen zu st\u00f6ren. Das wird wohl der Beginn einer wunderbaren Freundschaft zwischen 'Gefahrenabwehrzentrum' und all den widerst\u00e4ndigen, unangepassten und rebellischen Menschen der Stadt Jena gewesen sein.\" Zweck des Gefahrenabwehrzentrums sei es, \"Organe der sozialen Kontrolle und Repression zusammenzuf\u00fchren, besser zu koordi88 Fehler im Original. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 127","nieren und so effektiver arbeiten zu lassen sowie die repressive Seite staatlicher Herrschaft zu verschleiern und unangreifbar zu machen. Indem ihr sie mit zivilen Organen und Aufgaben vermengt, wollt ihr sie normalisieren und der Kritik entziehen.\" 3.4 Das Aktionsfeld \"Antigentrifizierung\" Autonome nutzen das Thema \"Gentrifizierung\", um eigene Interessen - die Schaffung und den Erhalt von \"Freir\u00e4umen\" (z. B. besetzte H\u00e4user, kollektive Wohnprojekte) - in einen breiteren gesellschaftlichen Rahmen und dort bestehende soziale Fragen einzubringen. Das Streben nach derartigen von \"kapitalistischer Verwertungslogik\" und staatlichem Zugriff freien Objekten reicht bis in die Anfangstage der Autonomen zur\u00fcck. Entsprechend hoch ist der Stellenwert einzelner, noch verbliebener Szeneobjekte. Auf den drohenden Verlust reagiert die Szene daher meist \u00e4u\u00dferst aggressiv. Th\u00fcringer Linksextremisten unterst\u00fctzen Hausbesetzung am 1. Juli 2014 in Jena Am 1. Juli versammelten sich ca. 50 Personen in der Carl-Zeiss-Stra\u00dfe in Jena zu einer Sitzblockade, die sodann als Spontandemonstration angemeldet wurde. In der Folge besetzten einige Demonstrationsteilnehmer das im Eigentum der Friedrich-SchillerUniversit\u00e4t befindliche Geb\u00e4ude in der Carl-Zeiss-Stra\u00dfe 11. Zeitweise hielten sich bis zu 20 Personen dort auf. Vermummte Besetzer brachten Transparente am Objekt an. Polizeikr\u00e4fte r\u00e4umten das Objekt am 2. Juli, nachdem eine zeitlich befristete Duldung der Eigent\u00fcmerin ignoriert worden war. Drei Besetzer wurden vor\u00fcbergehend festgenommen. Gegen sie ergingen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Sachbesch\u00e4digung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte. Etwa 100 Sympathisanten hatten sich vor dem Geb\u00e4ude versammelt. Nachdem sie das Gel\u00e4nde trotz mehrfacher Aufforderung nicht verlie\u00dfen, wurde auch dieses polizeilich ger\u00e4umt. Es wurden Identit\u00e4tsfeststellungen vorgenommen, Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt und zahlreiche Platzverweise ausgesprochen. Zu ihrer Motivation gaben die Hausbesetzer in einer Interneterkl\u00e4rung an: \"Dieses (leerstehende Haus) ist f\u00fcr uns deshalb gleichsam Gewalt gegen Menschen, Symbol und manifester Gegenstand der Eigentumslogik. Zugleich ist es Best\u00e4tigung daf\u00fcr, dass die Bed\u00fcrfnisse der Menschen, gemessen an der Erf\u00fcllung der Sachnotwendigkeiten der kapitalistischen Verh\u00e4ltnisse, einen Dreck wert sind. [...] Wir tun dies, weil wir diese Zust\u00e4nde nicht l\u00e4nger (er)tragen wollen und ein Leben in einer Gesellschaft anstreben, die frei von allen Formen der Herrschaft, Diskriminierung von Zw\u00e4ngen 128 Linksextremismus","und Ausgrenzungspraxen ist. [...] Dieses Haus kann [...] zu einem Ort werden, den wir selbst gestalten, wo wir einen Raum schaffen, der freier von Hierarchie, Kommerzialisierung und Diskriminierung ist als diese privatisierte Stadt in dieser unfreien, gewaltvollen Gesellschaft.\" Nach erfolgter R\u00e4umung lie\u00dfen sie verlauten: \"Was uns am meisten bewegt hat war nicht die R\u00e4umung oder die Repression. Es war eure Solidarit\u00e4t, unser gemeinsamer Widerstand! Wir bekr\u00e4ftigen: dies ist keine Niederlage sondern eher Best\u00e4tigung daf\u00fcr, dass wir weiter gegen Strukturen k\u00e4mpfen m\u00fcssen.\" Jene, die in Zusammenhang mit der Hausbesetzung eine Anzeige erwarteten, wurden von linksextremistischen Kreisen f\u00fcr den 9. Juli zu einem \"Betroffenentreffen\" in den \"Infoladen Jena\" eingeladen. Die Gruppe Jena-Weimar der SDAJ verbreitete \u00fcber Facebook eine Solidarit\u00e4tserkl\u00e4rung. Darin hie\u00df es \"Eine wirkliche Ver\u00e4nderung der Verh\u00e4ltnisse l\u00e4sst sich unser[er] Ansicht nach nur \u00fcber den Bruch mit de[m] kapitalistischen System in der BRD, Europa und der Welt insgesamt herstellen. Wir als arbeitende und lernende Jugend, als Teil der Arbeiterklasse k\u00f6nnen diese Gesellschaft schaffen, indem wir uns organisieren und zusammenschlie\u00dfen, um die Herrschenden und ihren Staat zu st\u00fcrzen.\" Th\u00fcringer Linksextremisten unterst\u00fctzen \"Nachttanzdemo\" am 30. Oktober 2014 in Jena Am 30. Oktober schlossen sich ca. 350 Personen einer als \"Nachttanzdemo: Recht auf Stadt / Gegen Gentrification, Law/Order-Politik und f\u00fcr das sch\u00f6ne Leben\" bezeichneten Kundgebung in Jena an. Zu einer thematisch gleichen Veranstaltung am Folgetag ebenfalls in Jena versammelten sich ca. 30 Personen. \u00dcber die bundesweit auch von Linksextremisten genutzte Internetseite \"linksunten.indymedia\" rief eine \"Initiative Recht auf Stadt Jena\" mit dem Slogan \"The only good system is a soundsystem! The only good nation is a imagination!\" zur Teilnahme an den Veranstaltungen auf: \"Wir laden euch ein: - gemeinsam mit uns - die Demonstration und den Aktionstag zu gestalten... Denn: Wir sind w\u00fctend - w\u00fctend \u00fcber eine Stadt, die wie ein Konzern regiert wird, in der Menschen nicht existieren k\u00f6nnen, die sich einem Leben bestehend aus Arbeit und Konsum verwehren [...] in der regelm\u00e4\u00dfig alternative Projekte verdr\u00e4ngt werden, weil sie sich nicht, der Macht des Marktes' unterordnen - in der Versuche Freir\u00e4ume aufzubauen mit Schlagstock Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 129","und Pfefferspray beantwortet werden.\" Thematisiert werden sollten demnach die \"Verdr\u00e4ngung radikaler und alternativer Strukturen[,] entstandener Freir\u00e4ume und Orte der Subkultur und alternativen Szene\". Auch die sog \"Law/Order Politik\", mit \"Gefahrenabwehrzentrum, Personenkontrollen, Umgang mit Gefl\u00fcchteten, Schikane bei unkommerziellen Veranstaltungen, Festival-Verbot\" standen zur Diskussion. Die Organisatoren richteten \"Ermittlungsausschuss\" ein, an den sich Personen im Falle von \"staatlichen Ma\u00dfnahmen\" in Zusammenhang mit der Demonstration h\u00e4tten wenden k\u00f6nnen. Auch hier fand sich mit der Aufforderung \"bildet Banden!\" der f\u00fcr die linksextremistisch autonome Szene typische Sprachgebrauch. In diversen Nachbetrachtungen wurden das \"Funktionieren dieser Veranstaltung und ihre Wirkung\" kritisch res\u00fcmiert. Unterschiedliche Parolen und ein \"diffuses Sammels[u]rium linker Gedanken\" widerspiegelten kein gemeinsames Bewusstsein der Handelnden. Aufkl\u00e4rung m\u00fcsse vielmehr grundlegend geschehen, manches mit \"einem radikalen Ansatz\" in die Alternativszene hineingetragen werden. Dies schlie\u00dfe nicht aus, \"dass eine Verbindung mit b\u00fcrgerlichen Initiativen m\u00f6glich ist - freilich mit anderen Formen politischer Aktionen\". Th\u00fcringer Linksextremisten unterst\u00fctzen Kundgebungen \"Hausbesetzungen legalisieren\" am 23. April und 21. August 2015 in Jena Hintergrund der Kundgebung am 23. April vor dem Amtsgericht in Jena war eine dort angesetzte Hauptverhandlung in einem Prozess wegen Hausfriedensbruchs in Zusammenhang mit einer Hausbesetzung am 6. Dezember 2013 in Jena. Die Hausbesetzer errichteten damals auch Barrikaden aus M\u00fcllcontainern. Im Zuge der sp\u00e4teren R\u00e4umung des Objekts wurden f\u00fcnf Personen wegen Hausfriedensbruchs bzw. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Polizeigewahrsam genommen. An einer daraufhin durchgef\u00fchrten Spontanversammlung beteiligten sich ca. 50 Personen, darunter 20 vermummte. F\u00fcr Solidarit\u00e4tsbekundungen anl\u00e4sslich des Prozesses wurde im Internet geworben. Berichte zum Verlauf der Gerichtsverhandlung und der Solidarit\u00e4tsbekundungen fanden sich auf einschl\u00e4gigen Websites. Das Gerichtsverfahren endete hiernach mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe. Der sp\u00e4ter unter der \u00dcberschrift \"Rechtskr\u00e4ftige Verurteilung - Auf zu neuen Ufern!\" ver\u00f6ffentlichten Erkl\u00e4rung des Betroffenen zufolge bezeichnete er Hausbesetzungen w\u00e4hrend der Gerichtsverhandlung als \"v\u00f6llig legitim\" und forderte ein \"selbstverwaltetes autonomes Zentrum\" in Jena, da es dort an \"alternativen und selbstorganisierten R\u00e4umen\" mangele. 130 Linksextremismus","Anl\u00e4sslich eines weiteren Verhandlungstermins am 21. August in selber Sache versammelten bis zu 30 Personen vor dem Amtsgericht in Jena. F\u00fcr die Kundgebung wurde in begrenztem Umfang regional mobilisiert. Der \"Infoladen Sabotnik\" thematisierte die Verhandlung. Sie fand zudem Eingang in einen auch von Linksextremisten genutzten Kalender, der in Jena betrieben wird. Eine im Zusammenhang mit Hausbesetzungen in Jena bekannt gewordene Website ver\u00f6ffentlichte einen Aufruf zur Begleitung des Prozesses. Er schloss mit der Aufforderung \"H\u00e4user besetzen sowieso!\". In einem auf jener Website ver\u00f6ffentlichten Bericht \u00fcber \"das ganze (l\u00e4cherliche) Gerichtsspektakel\" - der Strafbefehl \u00fcber 450 Euro war in der Verhandlung best\u00e4tigt worden - wird die Verhandlung als \"gelungener Akt der Selbsterm\u00e4chtigung\" und \"Aneignung des Gerichtssaals\" bewertet. Die Beteiligten, \"aufgekl\u00e4rte, reflektierte, selbstbestimmte, schrecklich nette und politische Menschen - Linksradikale eben\", meinen, auch Gerichtss\u00e4le k\u00f6nnten zu R\u00e4umen der Auseinandersetzung gemacht und f\u00fcr emanzipatorische Politik angeeignet werden. Prozess und Urteil seien nicht das Ende der Geschichte, sondern ein \"Zwischenschritt einer widerst\u00e4ndigen Praxis\". 4. Anarchisten Anarchistische Anschauungen entstanden im 19. Jahrhundert in Abgrenzung zum Kommunismus. Im Gegensatz zu verschiedenen kommunistischen Organisationen berufen sich Anarchisten nicht auf verbindliche Standardwerke, sondern greifen auf eine Vielzahl von Theorien und Utopien zur\u00fcck, die auf die Errichtung einer herrschaftsfreien Gesellschaft ausgerichtet sind. Jedwede Form von Staat und Regierung lehnen Anarchisten ab. Erkl\u00e4rtes Ziel ist, den Staat mittels einer Revolution aufzul\u00f6sen und eine von der Basis her anarchistische Gesellschaft zu bilden. Im Gegensatz zu Marxisten-Leninisten setzen Anarchisten dabei auf die Spontanit\u00e4t der Massen, nicht auf eine Avantgardepartei. In der Bundesrepublik entfaltet lediglich die international organisierte \"Freie Arbeiterinnenund Arbeiterunion\" (FAU) mit Anbindung an die \"Internationale Arbeiter Assoziation\" (IAA) wahrnehmbare Aktivit\u00e4ten. \"Freie Arbeiterinnenund Arbeiterunion\" (FAU) mit Anbindung an die \"Internationale Arbeiter Assoziation\" (IAA)89 Die 1977 gegr\u00fcndete FAU-IAA versteht sich als eine nach basisdemokratischen Prinzipien aufgebaute Gewerkschaft, die auf anarchistischen Grunds\u00e4tzen beruht. Ihr Ziel besteht im Aufbau revolution\u00e4rer Gewerk89 Die offizielle Abk\u00fcrzung lautet FAU-IAA, jedoch ist auch in Ver\u00f6ffentlichungen der Gruppierung die Abk\u00fcrzung FAU gebr\u00e4uchlicher und sie wird deshalb in der Folge verwandt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 131","schaften, um die bestehende Staatsform zu \u00fcberwinden und durch ein klassenund staatenloses System zu ersetzen. So formuliert die FAU in ihrer \"Prinzipienerkl\u00e4rung\" die Herrschaftslosigkeit als Ziel. F\u00fcr die Durchsetzung ihres Anliegens seien \"direkte Aktionen\" wie Selbstorganisation, Besetzungen, Boykotts, Streiks und Sabotage legitime Mittel. Bei der FAU handelt es sich um eine Organisation mit geringer Mitgliederschaft und anhaltend wenigen Aktivit\u00e4ten, daher wird im Rahmen der Beobachtungspriorisierung gepr\u00fcft, ob die Erw\u00e4hnung der FAU in zuk\u00fcnftigen Verfassungsschutzberichten entbehrlich ist. Die FAU Lokalf\u00f6deration Th\u00fcringen tritt seit 2013 nur mit der Ortsgruppe Erfurt/Weimar in Erscheinung. Eigenen Angaben zufolge benannte sich die FAU Th\u00fcringen im Dezember 2013 in \"FAU Erfurt/Jena\" um. Damit w\u00fcrde - so hie\u00df es seinerzeit - dem \"lokalen Schwerpunkt auch in [der] Syndikats-Bezeichnung st\u00e4rker Ausdruck\" verliehen. Man wolle fortfahren, \"in diesen beiden St\u00e4dten syndikalistische Gewerkschaftsstrukturen zu festigen\". Dieses Vorhaben ist im Berichtszeitraum offenbar umgesetzt worden. Wobei die lokalen Aktionsschwerpunkte sich 2015 \u00fcberwiegend auf Jena beschr\u00e4nkten. Eine weitere, im Jahr 2013 noch benannte Ortsgruppe Meiningen trat im Berichtszeitraum weder mit Aktivit\u00e4ten in Erscheinung noch war sie weiterhin auf der Internetseite der FAU-IAA gelistet. Die noch im Jahr 2013 gelegentlich samstags angebotene \"Pr\u00e4senzzeit\" in Erfurt wurde im Jahr 2014 zun\u00e4chst nach Jena und dort in einem zweiten Schritt sp\u00e4ter in den \"Infoladen Jena\" verlegt, wo sie auch 2015 regelm\u00e4\u00dfig w\u00f6chentlich angeboten wurde. Zus\u00e4tzlich zu diesem pers\u00f6nlichen Kontaktangebot sind beide Ortsgruppen auch \u00fcber E-Mail-Adressen erreichbar. Sie vertreiben die organisationszugeh\u00f6rige anarchistische Publikation \"Direkte Aktion\" (DA) inzwischen in verschiedenen Th\u00fcringer Anlaufstellen f\u00fcr die Szene in Erfurt, Gotha und Jena. Neben der w\u00f6chentlichen Sprechstunde im \"Infoladen Jena\", wurde 2015 donnerstags ein \"Anarchistischer Lesekreis\" offeriert. Er befasste sich mit Themen wie \"Anarchismus vs. Marxismus\". Diverse Aktivit\u00e4ten im Berichtszeitraum 2014/2015 Im Rahmen eines \"internationalen Aktionstags\" der FAU-IAA gegen ISBAN, das IT-Dienstleistungsunternehmen der Santander Group, veranstaltete die FAU Erfurt/ Jena am 6. M\u00e4rz 2014 eine Versammlung unter dem Motto \"Kundgebung gegen Outsourcing, Entlassung und prek\u00e4re Besch\u00e4ftigung bei Santander\" vor der Filiale der Santander Bank in Jena. Der Kundgebung schlossen sich ca. 15 Personen an. Sie bekundeten ihre Solidarit\u00e4t mit \u00e4hnlichen Aktionen in Dresden und Berlin. An einer Filiale der Santander Bank in Berlin kam es in Zusammenhang mit einer Protestveranstaltung 132 Linksextremismus","am 10. M\u00e4rz zu einer Brandstiftung. An einer weiteren Kundgebung zum gleichen Thema beteiligten sich am 5. Juni in Jena acht Teilnehmer. Ausl\u00f6ser des von der FAU Erfurt/Jena unterst\u00fctzten \"Aktionstags\" war die Entlassung eines Mitglieds des IT-Syndikats der CNT Madrid, einer spanischen Gewerkschaft, welche die Outsourcing Politik der Santander Group \u00f6ffentlich kritisiert hatte. Im Rahmen einer Kampagne zum Thema \"Minijob-Lohnspiegel\" sammelte die FAU Erfurt-Jena im Mai 2014 Daten von Minijobbern in Jena. Dazu habe sie \"mehrere tausend Flyer\" verteilt, um R\u00fcckmeldungen zum Lohn von Minijobbern zu bekommen, und einen Lohnspiegel erstellt, der im Juni in Jena vorgestellt wurde. Die Ank\u00fcndigung, sich um die Belange in \"arbeitsspezifischen Angelegenheiten\" zu k\u00fcmmern, steht f\u00fcr die Versuche der FAU, sich als Gewerkschaft zu etablieren. Nachdem sie sich bislang jeweils den Aktionen und Demonstrationen anderer Veranstalter anschloss, trat sie nun erstmals mit einer \"gewerkschaftlichen Aktion\" in eigener Verantwortung auf. Zum Thema \"Syndikalismus und Erwerbslosenprotest\" fand im November 2014 in Erfurt eine Vortragsund Diskussionsveranstaltung mit der FAU Berlin statt. Im Mai und im Dezember 2015 bewarb die FAU in Jena und Erfurt Diskussions-und Vortragsveranstaltungen zu anarchistischen Themen und Publikationen. Mit Solidarit\u00e4tsbekundungen unterst\u00fctzt sie seit 2015 die Aktionen einer Gefangenengewerkschaft GG/BO. Einem am 14. Juni 2015 \u00fcber einen lokalen Radiosender in Weimar ausgestrahlten Interview von FAUVertretern zufolge ist die FAU Erfurt/Jena eher studentisch gepr\u00e4gt und z\u00e4hlt sehr wenige Mitglieder. Einer der insgesamt drei Sekret\u00e4re engagiere sich innerhalb der Bundesf\u00f6deration im Bereich \"Internationale Kommunikation\". Zum Zwecke der Mitgliedergewinnung beteiligte sie sich an den von der Gruppe \"PEKARI\" organisierten \"Alternativen Orientierungstagen\", um weitere Studenten \"mit linken Strukturen und R\u00e4umen in Jena vertraut zu machen\". Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 133","5. Marxistisch-leninistische Parteien 5.1 \"Kommunistische Plattform\" (KPF) der Partei \"DIE LINKE.\" Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndung 1989 1993 Sitz Berlin - Mitglieder 2015 1.174 ca. 100 2014 1.174 ca. 100 2013 1.187 ca. 100 Publikationen \"Mitteilungen der Kommuni- - stischen Plattform der Partei DIE LINKE\" (monatlich) Internet eigene Internetpr\u00e4senz im kein eigener Internetauftritt Rahmen des Internetauftritts der Partei \"DIE LINKE.\" Die KPF ist der mitgliederst\u00e4rkste offen extremistische Zusammenschluss innerhalb der Partei \"DIELINKE.90 Wesentliches Anliegen der KPF ist die Fortsetzung marxistisch-leninistischer Politik. Darunter versteht sie u. a. das Festhalten an der sozialistischen Zielstellung und der antikapitalistischen Grundausrichtung. Sowohl im politischen Alltag als auch in der Programmdebatte der Partei \"DIE LINKE.\" bekennt sich die KPF nach wie vor dazu, einem \"Systemwechsel\" verpflichtet zu sein. Dies impliziert die durch Revolution zu errichtende Macht des Proletariats und in fortgesetzten revolution\u00e4ren K\u00e4mpfen sowohl die Umwandlung der kapitalistischen Gesellschaft in eine sozialistisch-kommunistische Ordnung als auch die Unterdr\u00fcckung des Widerstands der durch Revolution entmachteten Klasse. Die Staatsgewalt l\u00e4ge sodann einzig bei der kommunistischen Partei. Durch deren Allmacht schieden nicht nur die Verantwortlichkeit der Regierung gegen\u00fcber der Volksvertretung, sondern auch das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition sowie die Durchf\u00fchrung freier und allgemeiner Wahlen aus. Eine solche Diktatur des Proletariats ist mit den Grunds\u00e4tzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.91 Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der \"Deutschen Kommunistischen Partei\" (DKP) und weiteren linksextremistischen Personenzusammenschl\u00fcssen. Ihrer Satzung zufolge ist die KPF \"offen f\u00fcr alle, unabh\u00e4ngig von parteilicher und sonstiger politischer 90 \"DIE LINKE.\" ist kein Beobachtungsobjekt des AfV. 91 Siehe hierzu das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2009 \"Zur Frage der Rechtswidrigkeit der Beobachtung einer politischen Partei und ihrer Funktion\u00e4re durch das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen\". 134 Linksextremismus","Bindung\", sofern \"Mehrheitsbeschl\u00fcsse der KPF\" und das Parteistatut akzeptiert werden. Im Rahmen des von der Plattform angestrebten \"breiten linken B\u00fcndnisses\" ist deren vorrangiges Anliegen, \"die Zusammenarbeit aller [...], die mit dem Ziel einer sozialistischen Alternative zum bestehenden kapitalistischen System aktiv in politischen, sozialen und anderen Auseinandersetzungen der Gegenwart stehen\", herzustellen. Die KPF wird auf Bundesebene von einem Bundeskoordinierungsrat geleitet und durch den Bundessprecherrat vertreten. H\u00f6chstes Gremium ist die laut Satzung mindestens einmal j\u00e4hrlich einzuberufende Bundeskonferenz. Diese beschlie\u00dft die politischen Leitlinien der KPF und w\u00e4hlt vorgenannte R\u00e4te. Belange der KPF in Th\u00fcringen - die Landesversammlung am 3. Mai 2014 in Erfurt und die Landtagswahl am 14. September - wurden vom Landessprecher der KPF auf der 2. Tagung der 17. Bundeskonferenz am 26. April 2014 in Berlin thematisiert. Auf der 1. Tagung der 18. Bundeskonferenz am 29. November 2015 in Berlin wurde im Berichts des Bundessprecherrates betont, \"dass wir als sozialistische Partei den Gedanken an eine nichtkapitalistische Gesellschaft wachhalten, auch wenn gegenw\u00e4rtig zumindest in unseren Breiten kaum die M\u00f6glichkeit besteht, einen nichtkapitalistischen Weg zu gehen.\" Die KPF in Th\u00fcringen \u00d6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten der KPF in Th\u00fcringen wurden im Berichtszeitraum nicht bekannt. Gelegentlich fanden Landesmitgliederversammlungen statt. So im November 2014 zu dem Thema \"Aus der Geschichte der Rot-Roten Arbeiterregierungen der zwanziger Jahre in Th\u00fcringen und Sachsen lernen f\u00fcr Th\u00fcringen im Jahr 2014\".92 Einer Landesversammlung im September 2015 in Erfurt wohnte ein Bundessprecher der KPF teil. Im Mittelpunkt des Treffens stand der Bericht des Landessprecherrats. Die Anwesenden beschlossen \"Positionen der Kommunistischen Plattform in der Partei DIE LINKE. Th\u00fcringen\". An der Diskussion beteiligten sich 11 Mitglieder der KPF.93 Im Rahmen einer Beobachtungspriorisierung bleibt aufgrund ihrer anhaltend geringf\u00fcgigen Aktivit\u00e4ten in Th\u00fcringen und mangelnder Relevanz zu pr\u00fcfen, ob die KPF auch zuk\u00fcnftig im Th\u00fcringer Verfassungsschutzbericht erw\u00e4hnt wird. 92 \"Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE\", Ausgabe November 2014. 93 \"Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE\", Ausgabe September 2015. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 135","5.2 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 94 Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndung 1968 1996 Sitz Essen - Mitglieder 2015 ca. 3.000 ca. 25 2014 ca. 3.000 ca. 25 2013 ca. 3.500 ca. 40 Jugendorganisation \"Sozialistische Deutsche SDAJ Jena/Weimar 96 Arbeiterjugend\" (SDAJ) Publikationen \"Unsere Zeit\" (UZ) (w\u00f6chentlich) Internet eigener Internetauftritt eigener Internetauftritt Die DKP versteht sich als Nachfolgeorganisation der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" (KPD). In ihrem aktuellen Parteiprogramm charakterisiert sie sich als antifaschistische, revolution\u00e4re Partei der Arbeiterklasse, als Partei des proletarischen Internationalismus und des Widerstands gegen die sozialreaktion\u00e4re, antidemokratische und friedensgef\u00e4hrdende Politik der Herrschenden, die sich von den Zukunftsund Gesamtinteressen der Arbeiter und Angestellten als Klasse leiten l\u00e4sst. Weltanschauung, Politik und Organisationsverst\u00e4ndnis der DKP gr\u00fcnden dem Programm zufolge auf dem wissenschaftlichen Sozialismus, den Theorien von MARX, ENGELS und LENIN. Die Partei \u00fcbertr\u00e4gt die Lehren des Marxismus auf die derzeitigen Bedingungen des Klassenkampfs, um so zu deren Weiterentwicklung beizutragen. Ihr Ziel sieht sie im Sozialismus/Kommunismus, wof\u00fcr es die Arbeiterklasse und die Mehrheit der Werkt\u00e4tigen zu gewinnen gelte. Nur der revolution\u00e4re Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverh\u00e4ltnissen beseitige letztendlich die Ursachen von Ausbeutung und Entfremdung, Krieg, Verelendung und Zerst\u00f6rung der nat\u00fcrlichen Umwelt. Die Vorstandssitzungen der Partei wurden im Berichtszeitraum von den Vorbereitungen auf den 21. Parteitag im November 2015 gepr\u00e4gt, durch innerparteiliche Diskussionen zur Identit\u00e4t der Partei und zum Aufbau einer antimilitaristischen und antimonopolistischen Bewegung. Um dem Trend von \u00dcberalterung und daraus folgendem Mitgliederschwund durch Neueintritte j\u00fcngerer Personen entgegenzuwirken, wurden die M\u00f6glichkeiten der Mitgliedergewinnung auch mit der DKP-nahen Jugendorganisation SDAJ 94 Gegr\u00fcndet im Mai 2012. 136 Linksextremismus","er\u00f6rtert. Insbesondere in den neuen Bundesl\u00e4ndern wolle man versuchen, weitere Parteistrukturen aufzubauen. Ebenso pr\u00e4gten auch die seit Jahren andauernden Probleme der DKP-Wochenzeitschrift \"Unsere Zeit\" (UZ) die Vorstandssitzungen der Partei. Beteiligung an den Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament im Mai 2014 Die DKP trat bei der Europawahl am 25. Mai 2014 mit einer 35 Personen z\u00e4hlenden Liste, darunter ein Mitglied der DKP Th\u00fcringen, an. In Th\u00fcringen sind keine Wahlkampfaktivit\u00e4ten der Partei bekannt geworden. Dem Endergebnis zufolge erzielte sie hier 1.249 Stimmen, was 0,1 % entspricht (2009: 1.515 / 0,2 %). Bundesweit kam die Partei auf 25.204 Stimmen (2009: 25.615). Ihr Stimmenanteil belief sich damit erneut auf 0,1 %. 18. Pressefest der DKP-Zeitschrift \"Unsere Zeit\" (UZ) im Juni 2014 Das 18. \"UZ-Pressefest\" wurde in der Zeit vom 27. bis 29. Juni 2014 in Dortmund veranstaltet. Das gew\u00f6hnlich in zweij\u00e4hrigem Turnus stattfindende, urspr\u00fcnglich f\u00fcr 2013 vorgesehene Fest war wegen finanzieller Engp\u00e4sse um ein Jahr verschoben worden. Es soll Eigenangaben zufolge von \"Tausenden\" besucht worden sein. F\u00fcr die DKP Th\u00fcringen war die Veranstaltung Anlass, nach l\u00e4ngerer Zeit auf ihrer Internetseite wieder einen Beitrag zu ver\u00f6ffentlichen. Darin warb sie f\u00fcr eine Teilnahme an der Veranstaltung. Einem weiteren Beitrag zufolge beteiligten sich die Th\u00fcringer Mitglieder der Partei an verschiedenen Politik-Diskussionen und Vortr\u00e4gen. 21. Parteitag der DKP am 14./15. November 2015 in Frankfurt/Main Der 21. Parteitag der DKP stand unter dem Motto \"Gegen Monopolmacht, Kriegspolitik und Rechtsentwicklung\". Es nahmen 171 Delegierte und Abordnungen von 28 Parteien weltweit teil. Der Vorsitzende der DKP, der erneut f\u00fcr das Amt kandidierte, wurde ebenso wiedergew\u00e4hlt wie seine beiden Stellvertreter. Dem Parteivorstand geh\u00f6ren insgesamt 32 Personen an, darunter erstmals auch der Vorsitzende der SDAJ. Der Parteitag verabschiedete mit 39 Gegenstimmen den Leitantrag \"DKP in Aktion - Bilanz ziehen, Neues erkennen, Chancen nutzen - gegen Monopolmacht, Kriegspolitik und Rechtsentwicklung\". Die gro\u00dfe Mehrheit der Delegierten sah den Leitantrag \"als eine Pr\u00e4zisierung der bisherigen Aussagen des Programms\". Au\u00dferdem beschlossen die Delegierten, dass die Partei sich bei der Bundestagswahl 2017 m\u00f6glichst fl\u00e4chendeckend mit Landeslisten beteiligen solle. Es werde angestrebt, dazu offene Listen zu bilden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 137","Die DKP in Th\u00fcringen Die DKP Th\u00fcringen gr\u00fcndete sich im Januar 1996. F\u00fchrungsgremium ist ein von der Landesmitgliederversammlung gew\u00e4hlter Koordinierungsrat, der die Arbeit der Partei f\u00fcr jeweils zwei Jahre leitet. Eigenen Verlautbarungen auf der Internetpr\u00e4sens der DKP Th\u00fcringen verf\u00fcgt sie in Th\u00fcringen \u00fcber vier Grundorganisationen (Jena, Erfurt, Suhl und Kahla). Von der DKP Th\u00fcringen gingen im Berichtszeitraum kaum \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten aus. Sie tritt jedoch regelm\u00e4\u00dfig bei traditionellen Veranstaltungen und anl\u00e4sslich einschl\u00e4giger Jahrestage in Erscheinung: * Befreiung des ehemaligen KZ Buchenwald am 11. April 1945, * Geburtstag und Todestag von Ernst Th\u00e4lmann am 16. April 1886 bzw. 18. August 1944, * \"Tag der Arbeit\" am 1. Mai, * \"Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus\" am 8. Mai, * \"Antikriegstag\" am 1. September. Das zentrale Pfingstcamp der SDAJ fand vom 6. bis 9. Juni 2014 in K\u00f6nigsee (Th\u00fcringen) statt. Unter dem Motto \"Willst Du mit mir camp[f]en?\" war es neben der f\u00fcr die Organisation verantwortlichen SDAJ Berlin auch von der DKP Th\u00fcringen im Internet beworben worden. Berichten der linksextremistischen Tageszeitung \"junge Welt\"95 zufolge beteiligten sich 70 Personen an dem Camp. Es standen Workshops und Diskussionsrunden zu Themen wie \"Linke und gewerkschaftliche Jugendpolitik\" und \"Perspektiven antifaschistischer Arbeit\" auf dem Programm. Ein Referent der DKP Th\u00fcringen habe zur aktuellen Situation in der Ukraine gesprochen. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion debattierten die Teilnehmer \u00fcber die \"derzeitige Situation und Perspektive antifaschistischer Arbeit in Ostdeutschland\". Die in den neuen Bundesl\u00e4ndern mehrheitlich \"antideutsch\" gepr\u00e4gte \"Antifa\"-Szene sei von der \"Lebensrealit\u00e4t junger Menschen weit entfernt und an der sozialen Frage kaum interessiert\", lautete eine Einsch\u00e4tzung. Im Ergebnis der Workshops und Diskussionsrunden sei beschlossen worden, dass die politischen Gruppen flexibler werden m\u00fcssten. Das Treffen habe auch der besseren Vernetzung der SDAJ-Gruppen gedient. \"Die Regionalgruppen aus Th\u00fcringen, Sachsen und Berlin wollen sich k\u00fcnftig \u00f6fter und intensiver austauschen, die Arbeit verst\u00e4rkt aufeinander abstimmen und gemeinsame Projekte anschieben.\" Aus Anlass des 96. Jahrestags der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg fand am 18. Januar 2015 in Erfurt eine Ehrung statt. DKP-Medien96 berichteten \u00fcber 95 \"junge Welt\", Ausgabe vom 10. Juni 2014. 96 Homepage der DKP Th\u00fcringen. 138 Linksextremismus","die Rede des Gruppenvorsitzenden der DKP Erfurt. In Hinblick auf die \"PEGIDA-Rassisten\" \u00e4u\u00dferte dieser, jene m\u00fcssen nicht nur bek\u00e4mpft werden weil sie Rassisten sind, sondern \"weil es ihre Rolle ist, von den Ursachen der Flucht und Vertreibung abzulenken und weil sie damit die Verursacher der Flucht sch\u00fctzen\". Die Herrschenden w\u00fcrden dabei auf Demokratieabbau, auf Spaltung der Beherrschten, auf Nationalismus und Chauvinismus setzen. Dem m\u00fcsse man sich entgegenstellen, nicht nur in Dresden und Suhl. Sich an Liebknecht und Luxemburg zu erinnern hei\u00dfe daher auch gegen die aktuellen Entwicklungen zu k\u00e4mpfen. Anl\u00e4sslich des 71. Jahrestags der Ermordung von Ernst Th\u00e4lmann97 fand am 18. August 2015 in Weimar eine Gedenkveranstaltung statt. Zu den Teilnehmern z\u00e4hlten auch Mitglieder der DKP. Die jeweiligen Parteimedien berichteten \u00fcber die Veranstaltung. Der Vorsitzende der DKP Th\u00fcringen bezeichnete es in seiner Rede als erforderlich, ein B\u00fcndnis von Marxisten und Leninisten zu schaffen. Dies sei die Voraussetzung f\u00fcr die Einheit der Arbeiterklasse. \"Als Kommunisten sagen wir klar und deutlich: Wir wollen den revolution\u00e4ren Bruch mit dem System der Ausbeutung von Menschen und Natur. Wir setzen auf die revolution\u00e4ren Potenzen der Arbeiterklasse. Wir gehen auch weiter \u00fcber H\u00f6hen und Tiefen den Weg, der uns durch breite antimonopoli[s]tische B\u00fcndnisse dazu bef\u00e4higt, deutliche Schritte hin zu diesem revolution\u00e4ren Bruch zu machen und \u00dcberg\u00e4nge zur sozialistischen Umw\u00e4lzung zu finden und neue Wege zu er\u00f6ffnen.\"98 DKP-Medien berichteten Ende 2015 von der Bildung eines \"Betriebsaktivs\" der DKP Th\u00fcringen, das sich seit ca. einem halben Jahr alle vier bis acht Wochen treffe. Die DKP-Grundorganisation Jena habe demnach eines dieser Treffen organisiert. Die Zusammenk\u00fcnfte besuchten neben Mitgliedern der DKP und der SDAJ auch sonstige Interessierte. Den Verlautbarungen zufolge habe man bereits einen \"erfolgreichen Abwehrkampf\" in einer Th\u00fcringer Firma gef\u00fchrt und dort die R\u00fcckkehr zum Fl\u00e4chentarif erzwungen. In weiteren Betrieben seien lediglich Einzelk\u00e4mpfer aktiv. Mit Hilfe von dort zu bildenden Aktivistengruppen solle in den meist passiven Belegschaften eine gemeinsame kommunistische Strategie entwickelt werden. Die Gruppe Jena-Weimar der SDAJ ver\u00f6ffentlichte \u00fcber ihre Facebookseite Anfang Juni eine Stellungnahme zu den Protesten gegen eine rechtsextremistische Kundgebung am 1. Mai 2015 in Saalfeld.99 Demnach beteiligte sie sich auch an den aus der Gegendemonstration heraus unternommenen Blockadeversuchen. Zu den \u00dcbergriffen von Rechtsextremisten auf Gegendemonstranten \u00e4u\u00dferte sie: \"Es muss in Zukunft gelingen, die antifaschistischen Strukturen zu festigen und weiterzuentwickeln, um der 97 Ernst Th\u00e4lmann, von 1925 bis zu seiner Verhaftung 1933 Vorsitzender der KPD, wurde am 18. August 1944 im KZ Buchenwald erschossen. 98 Homepage der DKP Th\u00fcringen, Beitrag vom 19. August 2015. 99 Siehe Kapitel 3.2 \"Beteiligung von Linksextremisten an Protesten gegen rechtsextremistische Kundgebungen am 1. Mai 2015. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 139","wachsenden faschistischen Bedrohung zu begegnen. Die Polizei wird uns wohl kaum sch\u00fctzen. Wir m\u00fcssen den antifaschistischen Selbstschutz, unseren Selbstschutz selbst aufbauen und endlich in die Offensive gehen! Das kann uns nur gelingen, wenn wir die sozialen K\u00e4mpfe im Stadtteil, in der Schule, der Uni und im Betrieb vorantreiben und miteinander verbinden. Denn Faschismus tritt dort \u00fcberall als reaktion\u00e4r und letztendlich als Bediensteter von Kapital und Staat auf. Und Antifaschismus muss eben dort \u00fcberall lokal verwurzelt werden, um wirklich erfolgreich zu sein. Er kann nicht als Wochenendhobby von einigen Wenigen gelingen. Denn er ist der Gehilfe des Monopolkapitals in der Krise. Also kann er auch nur als solcher bek\u00e4mpft werden. Kampf dem Faschismus hei\u00dft Kampf dem Kapital!\" 5.3 \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD) 100 Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndung 1990 1993 Sitz Berlin - Mitglieder 2015 - wenige Mitglieder 2014 - wenige Mitglieder 2013 - wenige Mitglieder Publikationen \"Die Rote Fahne\" (monatlich) - Jugendorganisation \"Kommunistischer Jugendverkeine Existenz feststellbar band Deutschlands\" (KJVD) Internet eigener Internetauftritt 102 kein eigener Internetauftritt Die KPD wurde am 31. Januar 1990 im damaligen Ost-Berlin von ehemaligen SED-Mitgliedern \"wiedergegr\u00fcndet\".101 In ihrem Statut definiert sie sich als \"marxistisch-leninistische Partei\", als \"revolution\u00e4re Partei der Arbeiterklasse und des ganzen werkt\u00e4tigen Volkes\", die \"fest in den Traditionen des 'Bundes der Kommunisten', des 100 Im gesamten Berichtszeitraum wurden keine Aktualisierungen und Neueinstellungen festgestellt. 101 Ihre 1919 entstandene Vorl\u00e4uferorganisation ging nach der Zerschlagung w\u00e4hrend der Zeit des Nationalsozialismus und der erneuten Zulassung nach dem Zweiten Weltkrieg in der 1946 gegr\u00fcndeten \"Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands\" (SED) auf. In Westdeutschland war sie 1956 verboten worden. 140 Linksextremismus","'Spartakusbundes', der KPD und SED sowie ihrer hervorragenden Pers\u00f6nlichkeiten\" stehe. Die Partei sieht sich als \"Erbe und Bewahrer der Erfahrungen und Erkenntnisse des Klassenkampfes der revolution\u00e4ren Arbeiterklasse und ihrer Verb\u00fcndeten in Deutschland\" sowie \"des Besten, was die deutsche Arbeiterklasse bisher erk\u00e4mpfte, der sozialistischen Erfahrungen und Errungenschaften der DDR\". Als weitere Aufgabe wurde festgelegt, \"insbesondere die Arbeiterklasse und alle objektiv antiimperialistischen Kr\u00e4fte f\u00fcr die \u00dcberzeugung zu gewinnen, dass die einzige Alternative zur gegenw\u00e4rtigen imperialistisch gepr\u00e4gten Gesellschaft noch immer die Schaffung der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist.\" Politisch-ideologische Markenzeichen der KPD sind dogmatischer Stalinismus, DDR-Verherrlichung sowie permanente Huldigungen an die \"Koreanische Demokratische Volksrepublik\" (KDVR) und deren F\u00fchrung. Ihren organisatorischen Schwerpunkt hat die Partei in den neuen Bundesl\u00e4ndern. Seit April 1993 besteht die KPD-Landesorganisation Th\u00fcringen. Regelm\u00e4\u00dfig stattfindende Tagungen des Zentralkomitees der KPD in Berlin, \u00fcber die die parteieigenen Medien102 ausf\u00fchrlich berichten, bestimmten das politische Leben der insgesamt marginalen Kleinpartei unter Leitung ihres Vorsitzenden Torsten SCH\u00d6WITZ103 im Berichtszeitraum. Berichte und Diskussionen zur allgemeinen politischen Situation, zum Weltgeschehen, zu aktuellen Aufgaben, zu grunds\u00e4tzlichen Anliegen, deren Stand regelm\u00e4\u00dfig er\u00f6rtert wird, oder fortbestehenden innerparteilichen Schwierigkeiten pr\u00e4gen sie inhaltlich. Festveranstaltung der KPD anl\u00e4sslich des 25. Jahrestags ihrer Gr\u00fcndung am 31. Januar 2015 in Berlin Parteieigene Medien berichteten \u00fcber die Festveranstaltung der KPD anl\u00e4sslich des 25. Jahrestags ihrer Gr\u00fcndung. Demnach bezeichnete der Parteivorsitzende Torsten SCH\u00d6WITZ die \"Wiedergr\u00fcndung\" der KPD in seiner Rede als notwendig. Die sozialistische DDR sei dem Kapital im Zuge einer \"rasende[n] Konterrevolution\" zum Fra\u00df vorgeworfen worden. Dennoch fanden sich seinerzeit \"mutige und klassenbewu\u00dfte Genossinnen und Genossen, die in der Wiedergr\u00fcndung der KPD die einzige M\u00f6glichkeit sahen, f\u00fcr die zuk\u00fcnftigen politischen Aufgaben eine geeignete Klassenorganisation der Arbeiterklasse zu schaffen.\" Die KPD halte unver\u00e4ndert an den marxistisch-leninistischen Grunds\u00e4tzen fest. Um die weitere St\u00e4rkung und Festigung der Partei zu erreichen, werde sie ihre \u00d6ffentlichkeitsarbeit intensivieren. Es gelte insbesondere, neue Mitglieder zu gewinnen. Der Focus richte sich hierbei verst\u00e4rkt auf die Jugend. 102 \"Die Rote Fahne\", Ausgaben M\u00e4rz und August 2014, M\u00e4rz, Juni, August und Oktober 2015. 103 Torsten SCH\u00d6WITZ ist zugleich Vorsitzender der KPD Th\u00fcringen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 141","29. Parteitag der KPD am 21. November 2015 in Berlin Der 29. Parteitag der KPD stand unter der Losung \"Kampf f\u00fcr die St\u00e4rkung der Partei und f\u00fcr die Zusammenf\u00fchrung von Kommunisten in einer einheitlichen Kommunistischen Partei auf marxistisch-leninistischer Grundlage\". Nach Angaben auf der KPD-Facebookseite wurde der bisherige Parteivorsitzende wieder gew\u00e4hlt. Einem Bericht der linksextremistischen Tageszeitung \"junge Welt\"104 zufolge, nahmen an dem Parteitag auch Delegierte aus Erfurt teil. Zu den wichtigsten Aufgaben der Partei z\u00e4hlten verst\u00e4rkte Bem\u00fchungen f\u00fcr eine Einheit der Kommunisten in Deutschland, der Kampf gegen Imperialismus und Krieg, gegen Sozialraub und Globalkapital, f\u00fcr Frieden und Sozialismus. Die KPD in Th\u00fcringen Die KPD-Landesorganisation Th\u00fcringen besteht aus der \"KPD-Regionalorganisation Erfurt\" und der \"KPD-Regionalorganisation Bad Langensalza und Umland\". Beteiligung der KPD an den Wahlen zum Th\u00fcringer Landtag 2014 Auf die KPD Th\u00fcringen entfielen bei der Landtagswahl am 14. September 1.177 Stimmen (0,1 %). Sie war mit einer f\u00fcnf Personen umfassenden Liste, darunter auch der Landesvorsitzende der Partei, angetreten. In der kreisfreien Stadt Erfurt und den Wahlkreisen Unstrut-Hainich I und II, wo sie mit ihre \"Regionalorganisationen Erfurt\" und \"Bad Langensalza und Umland\" vertreten ist, hoben sich die Ergebnisse nur bedingt von den landesweit erzielten Werten ab. Erreichte die KPD in Erfurt mit 133 Stimmen ihren \"Spitzenwert\", lag sie in den Wahlkreisen Unstrut-Hainich I und II mit insgesamt 60 Stimmen auf dem in den kreisfreien St\u00e4dten Gera (64 Stimmen) und Jena (59 Stimmen) erreichten Niveau. Bei der Sammlung der f\u00fcr die Zulassung zur Wahl erforderlichen 1.000 Unterst\u00fctzerunterschriften ist die KPD Th\u00fcringen eigenen Angaben bei den Informationsst\u00e4nden nach von Mitgliedern der KPD aus Sachsen-Anhalt und dem Vogtland sowie der DKP Th\u00fcringen unterst\u00fctzt worden. An die Parteimitglieder und Sympathisanten erging die Aufforderung, am Wahltag \"ein deutliches Zeichen einer bewussten, antiimperialistischen, klassenk\u00e4mpferischen, kommunistischen Haltung\" zu setzen. 104 \"junge Welt\", Ausgabe vom 23. November 2015. 142 Linksextremismus","5.4 \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) 105 Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndung 1982 - Sitz Gelsenkirchen Ortsgruppen Suhl, Eisenach und Sonneberg 107 Mitglieder 2015 ca. 1.900 ca. 40 2014 ca. 1.900 ca. 40 2013 ca. 2.000 ca. 40 Publikationen \"Rote Fahne\" \"Stimme von und f\u00fcr Elbe(w\u00f6chentlich) Saale\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Jugendorganisation \"REBELL\" Rebell Eisenach Internet eigener Internetauftritt kein eigener Internetauftritt Ziel der maoistisch-leninistischen MLPD ist \"der revolution\u00e4re Sturz der Diktatur des Monopolkapitals und die Errichtung der Diktatur des Proletariats f\u00fcr den Aufbau des Sozialismus als \u00dcbergangsstadium zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft\". In ihrem 1999 beschlossenen Parteiprogramm f\u00fchrt sie erg\u00e4nzend aus: \"Die Eroberung der politischen Macht ist das strategische Ziel des Klassenkampfes der Arbeiterklasse. Die MLPD hat die Aufgabe, die entscheidende Mehrheit der Arbeiterklasse f\u00fcr den Sozialismus zu gewinnen und ihre K\u00e4mpfe in einem umfassenden, gegen das Monopolkapital und seinen Staat als politisches Herrschaftsinstrument gerichteten Kampf h\u00f6herzuentwickeln. [...] Der Kern der revolution\u00e4ren Taktik der MLPD besteht darin, den wirtschaftlichen mit dem politischen Kampf zu verbinden bzw. den wirtschaftlichen in den politischen Kampf umzuwandeln und den Klassenkampf auf das sozialistische Ziel hin auszurichten.\" Im linksextremistischen Lager ist die MLPD auf Grund ihres sektiererischen Auftretens isoliert. Beteiligung der MLPD an der Europawahl im Jahr 2014 Die Liste der MLPD f\u00fcr die Europawahl am 25. Mai 2014 umfasste 18 Personen. Th\u00fcringer fanden sich nicht unter den Kandidaten. Die MLPD verzeichnete in Th\u00fcringen 1.291 Stimmen (0,1 %), bundesweit kam sie auf 18.479 Stimmen (0,1 %). Im Jahr 2009 hatte die MLPD nicht an der Wahl teilgenommen. 105 \"Rote Fahne\", Nr. 45/2014 vom 7. November 2014. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 143","Von Dezember 2013 bis Mai 2014 f\u00fchrte die MLPD in Erfurt Informationsst\u00e4nde durch, um \u00fcber die Teilnahme der Partei an der Europawahl zu informieren. Des Weiteren hielt sie am 16. Mai vor dem Opel-Werk in Eisenach eine Wahlkampfveranstaltung mit einem der Kandidaten ab und richtete am 17. Mai einen Informationsstand aus. Das Interesse der Bev\u00f6lkerung war gering. MLPD-Publikation \"Katastrophenalarm! Was tun gegen die mutwillige Zerst\u00f6rung der Einheit von Mensch und Natur?\" im Jahr 2014 erschienen Eine Kernaussage der Publikation ist nach Darstellung des Parteivorsitzenden, dass die soziale Frage nur im Zusammenhang mit einer internationalen sozialistischen Revolution l\u00f6sbar sei. Diese grundlegende Erkenntnis ziehe \"einschneidende Schlussfolgerungen f\u00fcr die internationale marxistisch-leninistische, revolution\u00e4re und Arbeiterbewegung\" nach sich. Es m\u00fcsse die F\u00e4higkeit entwickelt werden, der b\u00fcrgerlichen Naturwissenschaft \"alle ihre vorw\u00e4rtstreibenden Erkenntnisse abzuringen\". Das sei nur mit der dialektischen Methode m\u00f6glich. Sie sch\u00e4lte in einer sch\u00f6pferischen Kritik an der idealistischen und metaphysischen Deutung den materialistischen Kern der Ergebnisse der b\u00fcrgerlichen Wissenschaft heraus und mache sie nutzbar. In dem Buch werde nachgewiesen, dass die Umweltfrage in den sozialistischen L\u00e4ndern im Gegensatz zu den kapitalistischen L\u00e4ndern nicht \"mit F\u00fc\u00dfen getreten\" worden w\u00e4re. Erst mit der Restauration des Kapitalismus habe die Umweltzerst\u00f6rung in der damaligen Sowjetunion und der Volksrepublik China ein erschreckendes Ausma\u00df erreicht. Auch in Th\u00fcringen bildete sich eine Studiengruppe, die sich bei ihren monatlichen Treffen mit den Inhalten dieser Neuerscheinung auseinandersetzte. Mit unverf\u00e4nglichen Themen wie Klimawandel und Umweltschutz ist die MLPD bem\u00fcht, insbesondere Jugendliche an die Partei heranzuf\u00fchren. Entsprechende Schwerpunktsetzungen erfolgen regelm\u00e4\u00dfig auch bei den j\u00e4hrlichen Sommercamps des MLPD-Jugendverbands REBELL in Truckenthal. \"Rote Fahne - Magazin\" 2015 als neues Format etabliert Die seit 46 Jahren von der \"Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands\" (MLPD) herausgegebene Zeitschrift \"Rote Fahne\" erscheint - anders als in den zur\u00fcckliegenden 32 Jahren - seit dem 18. September 2015 nicht mehr als Wochenzeitschrift, sondern als \"Rote Fahne - Magazin\" im 14-t\u00e4gigen Turnus. Der MLPD Vorsitzende k\u00fcndigte im Vorfeld des Erscheinens die umfassendste \u00c4nderung des Zentralorgans der Partei an. Er \u00e4u\u00dferte in diesem Zusammenhang: \"Immer deutlicher wurde in den letzten Jahren, dass sich die Art und Weise, wie Bewusstsein gebildet wird, wie die Arbeiter und die breiten Massen sich ihre Meinung bilden, ver\u00e4ndert hat. Die gro\u00dfe Komplexit\u00e4t 144 Linksextremismus","der weltweiten gesellschaftlichen Entwicklung wird in den b\u00fcrgerlichen Medien mit der Methode des Positivismus, schnellen 'google'-Info-H\u00e4ppchen und enormer Kurzatmigkeit zu einem kaum zu durchschauenden Wust aus Vertuschung und katastrophalen Entwicklungen - von Krieg, Umweltkatastrophen, Elend und Hunger.\" Interview des Parteivorsitzenden zum Jahresende 2015 In dem Interview \u00e4u\u00dferte sich der MLPD-Vorsitzende gegen\u00fcber dem \"Rote Fahne Magazin\" u. a. zu dem im Jahr 2016 geplanten X. Parteitag, dem \"Haus der Solidarit\u00e4t\"106 in Truckenthal und \u00dcberlegungen zur Bundestagswahl 2017. Mit Blick auf den X. Parteitag wolle man weltanschaulich in die Offensive gehen. Es gelte die gegenw\u00e4rtige Krise der b\u00fcrgerlichen Ideologie zu nutzen, um den Marxismus-Leninismus \"unter den Massen zu verbreiten\". Elementar dabei sei die Realisierung des erforderlichen Generationswechsels innerhalb der Partei. Es brauche eine Vielzahl neuer Kr\u00e4fte und Kader, \"um unsere Aufgaben im internationalen Klassenkampf und der Vorbereitung der sozialistischen Revolution zu stemmen\". Das Projekt \"Haus der Solidarit\u00e4t\" in Truckenthal, Gegenstand diverser Medienberichte, habe der Partei gro\u00dfe Achtung eingebracht. Die MLPD wolle \"ein Beispiel geben, wie Fl\u00fcchtlinge und Asylsuchende in w\u00fcrdiger Weise ihre eigenen demokratischen Errungenschaften weiterleben k\u00f6nnen\". An der Umsetzung des Vorhabens wirkten bereits Hunderte Personen, u. a. Mitglieder des MLPD-Jugendverbands \"REBELL\", mit. Etwa 50 H\u00fctten seien winterfest gemacht worden, die Renovierung eines Wohnhauses mit etwa 50 Wohneinheiten dauere an. Bis zu 300 Fl\u00fcchtlinge f\u00e4nden perspektivisch dort Platz. Inzwischen l\u00e4ge auch die Zusage der Landesregierung vor, wonach mit der Unterbringung 2016 begonnen werden k\u00f6nne. Dies sei ein wichtiger Erfolg f\u00fcr dieses fortschrittliche Projekt, welches durch die Verwirklichung eines demokratischen Fl\u00fcchtlingslebens in den Mittelpunkt der Fl\u00fcchtlingspolitik r\u00fccke. Im Rahmen einer Unterschriftenaktion bekannten sich den Verlautbarungen zufolge bereits 1.100 Personen aus der Region als Unterst\u00fctzer des Projekts. F\u00fcr die Bundestagswahl im Jahr 2017 strebt die Partei ein breites B\u00fcndnis mit internationalistischen und revolution\u00e4ren Organisationen an.107 106 Von der MLPD geplante Fl\u00fcchtlingsunterkunft auf dem Gel\u00e4nde ihrer in Schalkau/OT Truckenthal befindlichen Ferienund Freizeitanlage \"Im Waldgrund\". Sie soll der Aufnahme und Betreuung insbesondere kurdischer Fl\u00fcchtlinge aus Syrien und dem Irak dienen. Insbesondere im Rahmen der \"Kurdistan\"-Solidarit\u00e4t unterst\u00fctzen deutsche Linksextremisten unterschiedlicher ideologischer Auspr\u00e4gung Kurden und ihre spezifischen politischen Anliegen seit vielen Jahren. Auch die MLPD tritt in diesem Zusammenhang kontinuierlich mit eigenen Aktivit\u00e4ten in und au\u00dferhalb Deutschlands in Erscheinung. 107 Bei der Bundestagswahl 2013 entfielen auf die MLPD in Th\u00fcringen 835 Erststimmen (0,1 %) und 1.744 Zweitstimmen (0,1 %). Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 145","\u00dcber eigene Medien rief die Partei ihre Mitglieder zu einer Spendensammlung in H\u00f6he von 100.000 Euro auf. Freiwilligkeit und \u00dcberzeugung seien dabei oberstes Gebot. Schlie\u00dflich engagierten sich in der MLPD \"selbstlose Politiker neuen Typs\"108, zugleich unterst\u00fctze jede Spende \"inmitten der zunehmenden Krisenhaftigkeit des Imperialismus den Kampf f\u00fcr eine grunds\u00e4tzliche L\u00f6sung im echten Sozialismus.\" Die Partei f\u00fchrt in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden Spendenkampagnen unter ihren Mitgliedern durch. Dar\u00fcber hinaus verzeichnet sie gelegentlich gro\u00dfz\u00fcgige private Einzelspenden, z. B. im Oktober 2015 in H\u00f6he von 252.400 Euro oder im Zeitraum 2005 bis 2008 einen Betrag von 3.059.167 Euro. Die MLPD in Th\u00fcringen Die Parteigliederungen in Th\u00fcringen geh\u00f6ren ebenso wie jene in Sachsen und SachsenAnhalt dem 2008 gegr\u00fcndeten Landesverband \"Elbe-Saale\" mit Sitz in Leipzig an. Die organisatorischen Schwerpunkte der Partei befinden sich in Eisenach, Sonneberg und Suhl. Auch die MLPD Th\u00fcringen widmet sich zunehmend dem Thema Umweltschutz. Bei dem Sommercamp 2014 des Jugendverbands REBELL wurde der Workshop \"Wir erobern uns das neue Buch 'Katastrophenalarm! Was tun gegen die mutwillige Zerst\u00f6rung der Einheit von Mensch und Natur?'\" angeboten. Zudem f\u00fchrte die MLPD in Zusammenhang mit dem \"Weltklimatag\" am 6. Dezember 2014 in Erfurt und Eisenach Kundgebungen durch. Hintergrund all dessen ist offenbar, \u00fcber dieses - insbesondere die j\u00fcngere Generation ansprechende Thema - breiteres Interesse an der ansonsten eher isolierten, von \u00dcberalterung gepr\u00e4gten MLPD zu wecken. \"Rebellisches Musikfestival\" in Truckenthal im Juni 2014 In der Zeit vom 6. bis 8. Juni 2014 fand in der parteieigenen \"Ferienund Freizeitanlage Truckenthal\"109 erstmals ein \"breites antifaschistisches und rebellisches Musikfestival\" statt. Das Festival wurde von einer ausf\u00fchrlichen Berichterstattung auf der Internetseite der \"Roten Fahne\" begleitet. Den Auftakt bildete ein \"Festival der St\u00e4nde\" zu Themen wie \"Umweltkampf\", \"Zukunft: befreite Gesellschaft\", \"Internationalismus ist Trumpf\", \"AntiFa und Friedenskampf\". Eigenangaben zufolge 108 Laut MLPD Politiker, \"die weder von Konzernspenden noch Staatsgeldern abh\u00e4ngig sind und sein wollen\". 109 Der Verm\u00f6gensverein der MLPD erwarb im Jahr 2002 das in der ehemaligen DDR als Pionierlager genutzte Gel\u00e4nde in Schalkau/OT Truckenthal. Die Liegenschaft wird seitdem zu einem Bildungs-, Freizeitund Jugendzentrum der Partei umund ausgebaut. Seit 2003 f\u00fchrt die MLPD dort das traditionelle \"Sommercamp\" ihrer Kinderund Jugendorganisationen \"Rotf\u00fcchse\" und \"REBELL\" durch. 146 Linksextremismus","wirkten 38 Bands an dem Festival mit. Zeitweise seien mehr als 1.200 Besucher vor Ort gewesen. Die Vorsitzende des Jugendverbandes \"REBELL\" zeigte sich im Internet begeistert von dem Verlauf der Veranstaltung: \"Das Festival hat unsere Erwartungen \u00fcbertroffen - und das hat nur funktioniert, weil jeder hier einen Beitrag geleistet hat [...]. Die Solidarit\u00e4t pr\u00e4gte das Festival und zeigte, wie \u00fcberlegen eine solidarische Lebensweise gegen\u00fcber Egoismus und Konkurrenz ist.\" Die Vorbereitung habe in der Hand von etwa 30 im gesamten Bundesgebiet verteilten \"Festival-AGs\" des Jugendverbands \"REBELL\" gelegen. Verlautbarungen zur Wahl des Th\u00fcringer Landtags 2014 Parteieigene Medien ver\u00f6ffentlichten kurz vor der Landtagswahl am 14. September 2014 den Aufruf des MLPD-Landesverbandes Elbe-Saale unter dem Titel \"Keine Stimme verschenken! St\u00e4rkt die k\u00e4mpferische Opposition und die sozialistische Alternative MLPD!\". Die Partei selbst trat nicht zur Wahl an. Zur Begr\u00fcndung hie\u00df es, sie konzentriere sich stattdessen \"auf die St\u00e4rkung der MLPD und der k\u00e4mpferischen Opposition\". Schlie\u00dflich f\u00fchre nur eine internationale sozialistische Revolution zur L\u00f6sung bestehender sozialer und \u00f6kologischer Probleme. Eine Wahlempfehlung zu Gunsten einer Partei gab die MLPD nicht, sie regte jedoch an, die Zweitstimme ung\u00fcltig zu machen. Die Erststimme sollte Kandidaten gegeben werden, \"die f\u00fcr fortschrittliche Inhalte und Forderungen und eine \u00fcberparteiliche Zusammenarbeit auf Grundlage des Kampfes und ohne antikommunistische Ausgrenzung stehen.\" F\u00fcr einen wirklichen Wechsel sei \"eine grundlegende gesellschaftliche Umw\u00e4lzung mit dem Sturz des allein herrschenden internationalen Finanzkapitals und der Errichtung des echten Sozialismus\" notwendig, hie\u00df es. 13. Sommercamp der MLPD-Jugendorganisationen \"REBELL\" und \"Rotf\u00fcchse\" vom 25. Juli bis 7. August 2015 Das in der \"Ferienund Freizeitanlage\" in Truckenthal ausgerichtete 13. Sommercamp der MLPD-Jugendorganisationen \"REBELL\" und \"Rotf\u00fcchse\" stand in diesem Jahr Eigenangaben zufolge im Zeichen der Solidarit\u00e4t mit dem kurdischen Befreiungskampf in \"Rojava\"110. Urspr\u00fcnglich geplante Workshops entfielen auf Beschluss der Verbandsleitung zugunsten des Engagements f\u00fcr die Einrichtung einer Fl\u00fcchtlingsunterkunft mit seinerzeit geplanten ca. 70 Pl\u00e4tzen - dem \"Haus der Solidarit\u00e4t\" - auf dem Gel\u00e4nde der parteieigenen Freizeitanlage. 110 Bezeichnung f\u00fcr kurdisch besiedelte Gebiete im Norden Syriens. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 147","Im Rahmen der Camper\u00f6ffnung betonte der Bundesvorsitzende der MLPD, dass mit dem Aufbau der Fl\u00fcchtlingsunterkunft ein wichtiger Teil der Solidarit\u00e4t geleistet werde. Eine Veranstaltung mit dem Parteivorsitzenden zur \"proletarischen Fl\u00fcchtlingspolitik\" am 31. Juli h\u00e4tten \u00fcber 200 Personen besucht. Auch das traditionelle Waldfest am 1. August, jeweils H\u00f6hepunkt des Camps, habe sich intensiv mit der geplanten Unterkunft besch\u00e4ftigt und ca. 900 Personen zur Teilnahme bewogen. Eine Podiumsdiskussion zum Thema \"Welche Fl\u00fcchtlingspolitik brauchen wir?\" mit \u00fcber 150 Teilnehmern wurde vom Parteivorsitzenden und der Vorsitzenden des Jugendverbands \"REBELL\" moderiert. 5.5 \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Bund Th\u00fcringen Gr\u00fcndung 1975 Sitz G\u00f6ttingen Jena, Erfurt, Arnstadt, Weimar Mitglieder 2015 ca. 7.000 135 2014 ca. 6.500 135 2013 ca. 6.000 ca. 120 Publikationen \"Die Rote Hilfe\" (viertelj\u00e4hrlich) - Internet eigener Internetauftritt eigene Internetauftritte der \u00f6rtlichen Gliederungen Die von Linksextremisten unterschiedlicher Ausrichtung getragene RH definiert sich als \"parteiunabh\u00e4ngige, str\u00f6mungs\u00fcbergreifende linke Schutzund Solidarit\u00e4tsorganisation\", die vermeintlich politisch Verfolgte aus dem gesamten \"linken\" und linksextremistischen Spektrum politisch und materiell unterst\u00fctzt. Sofern die in der Satzung genannten Zwecke der RH erf\u00fcllt sind, erhalten von juristischen Verfahren Betroffene und rechtskr\u00e4ftig Verurteilte auf Antrag eine den vereinseigenen Regelungen entsprechende Kostenerstattung. Als Voraussetzung daf\u00fcr muss jegliche Kooperation mit Sicherheitsbeh\u00f6rden unterbleiben, z. B. im Rahmen einer Aussage oder einer Distanzierung von den vorgeworfenen Taten. Andernfalls wird die Erstattung gek\u00fcrzt oder in G\u00e4nze abgelehnt. Die Zuwendungen richten sich auch an militante Linksextremisten. Die RH selbst betont, \"keine karitative Einrichtung\" zu sein. Die Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Einzelnen sei zugleich ein \"Beitrag zur St\u00e4rkung der Bewegung\". Der durch exemplarische Strafverfolgung Einzelner bezweckten Abschreckung stellt die RH explizit \"das Prinzip der Solidarit\u00e4t entgegen und ermutigt damit zum [W]eiterk\u00e4mpfen.\" 148 Linksextremismus","Die RH organisiert Informationsund Diskussionsveranstaltungen zu den Themenfeldern \"Rechtshilfe\" und \"staatliche Repression\". Die RH versteht das Handeln von Polizei, Justiz und Strafvollzug als politisch motiviert, es diene zur Herrschaftssicherung der Machthabenden. Sie lehnt das staatliche Gewaltmonopol ab. Die der Bek\u00e4mpfung des Terrorismus dienenden Anti-Terror-Gesetze deutet die RH als \"Feindstrafrecht, [...] das f\u00fcr Gegner*innen der b\u00fcrgerlichen Ordnung geschaffen wurde, f\u00fcr die die Regeln einer 'normalen' Prozessf\u00fchrung und Ermittlung nicht mehr gelten\" w\u00fcrden.111 Vielmehr dienten sie dazu, jegliche \"Politische Aktivit\u00e4t gegen die herrschenden Zust\u00e4nde unm\u00f6glich\" und durch \"ausge\u00fcbte oder angedrohte Gewalt [...] Menschen gef\u00fcgig zu machen\". Die Hilfsangebote der RH sind nicht an ein zuvor gewaltfreies Handeln der von Strafverfolgung betroffenen Personen gekn\u00fcpft. Auch in Th\u00fcringen sind F\u00e4lle der institutionellen \u00dcbernahme von Geldstrafen durch die RH bekannt. Die RH ist die mitgliederst\u00e4rkste Organisation im Bereich des Linksextremismus. Die Organisation gliederte sich im Jahr 2014 bundesweit in ca. 47 und im Jahr 2015 in ca. 51 Ortsbzw. Regionalgruppen. In Th\u00fcringen existieren Ortsgruppen in Jena und Erfurt sowie eine Regionalgruppe in S\u00fcdth\u00fcringen112. Eine bisher als Kontaktadresse bekannte \"Gliederung\" aus Weimar trat zwischenzeitlich auch unter der Bezeichnung \"Ortsgruppe\" in Erscheinung113. Mehrfach beteiligte sich die RH in Th\u00fcringen an Demonstrationen und Protesten, insbesondere mit dem Angebot eines \"Ermittlungsausschusses\" 114. So war im Juli 2014 bei einer Hausbesetzung in Jena die Telefonnummer des der RH zuzurechnenden \"Ermittlungsausschusses\" auf einem Transparent dargestellt. Die Aktion wurde durch die RH Jena zudem auf der Website medial begleitet, u. a. mit Berichten \u00fcber die R\u00e4umung sowie \"polizeiliche \u00dcbergriffe\". \"Von polizeilicher Repression Betroffenen\" wurde empfohlen, ihre Verletzungen durch einen Arzt attestieren zu lassen, Ged\u00e4chtnisprotokolle anzufertigen und Kontakt zur Ortsgruppe aufzunehmen. In analoger Weise wurde jeweils ein \"Ermittlungsausschuss\" auch bei weiteren Veranstaltungen bereitgestellt, so im Februar 2014 in Weimar bei Protesten gegen einen rechtsextremistischen \"Trauermarsch\", im M\u00e4rz 2014 bei einer Demonstration in Gotha sowie im Oktober 2014 bei einer Kundgebung in Jena unter dem Motto \"Nachttanzdemo: Recht auf Stadt/Gegen Gentrification, Law/Order-Politik und f\u00fcr das sch\u00f6ne Leben\". 111 \"Die Rote Hilfe\", Sonderausgabe zum \"18.03.2014 Tag der politische Gefangenen\", Beilage in der Tageszeitung \"junge Welt\" vom 15. M\u00e4rz 2014. 112 Diese ist Eigenangaben zufolge in den Landkreisen Ilmkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl aktiv. 113 Im Ortsgruppenverzeichnis der Bundesorganisation wird sie als solche nicht aufgef\u00fchrt. 114 Siehe Fn. 79. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 149","Anl\u00e4sslich des von Linksextremisten traditionell begangenen \"Tags des politischen Gefangenen\" 115 am 18. M\u00e4rz organisierten die lokalen Gruppen Jena, Weimar und Erfurt 2014 einen gemeinsamen \"Rote-Hilfe-Abend\" in Erfurt, bei dem sie auch einen Einblick in ihre \"aktuelle Arbeit\" boten. Im Jahr 2015 wurde dieser Tag im Rahmen einer Kampagne um angebliche \"Opfer von Polizeigewalt\" vor dem Amtsgericht in Weimar unter Bezugnahme auf einen Gerichtsprozess begangen. Der Verein gibt dar\u00fcber hinaus j\u00e4hrlich eine Beilage in der linksextremistischen Tageszeitung \"junge Welt\" mit Beitr\u00e4gen zu weltweit inhaftierten Aktivisten, Gerichtsverfahren, Haftbedingungen, internationalen Solidarit\u00e4tsaktionen u. \u00c4. heraus. Zudem bewarben und begleiteten die Th\u00fcringer Ortsgruppen im Jahr 2014 eine von Berliner Initiatoren in Jena, Weimar und Erfurt gezeigte Wanderausstellung unter dem Thema \"Vermummt und Gewaltbereit - Polizeigewalt in Deutschland\". Die Ausstellung war erstmalig in Berlin w\u00e4hrend eines von linksextremistischen Protesten umrahmten \"Europ\u00e4ischen Polizeikongresses\" im Februar desselben Jahres gezeigt worden. Sie ist Ausdruck des linksextremistischen \"Verst\u00e4ndnisses\" der Arbeit von Sicherheitsbeh\u00f6rden in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat. Nicht allen Th\u00fcringer Gliederungen der RH gelang es im Berichtszeitraum, regul\u00e4r und kontinuierlich Sprechstunden anzubieten oder abzuhalten. \u00dcber Post, Mail und z. T. auch Telefon waren sie jedoch im Bedarfsfall erreichbar. So fehlt ein Angebot dieser Art g\u00e4nzlich bei der Regionalgruppe S\u00fcdth\u00fcringen. Die Ortsgruppe Erfurt bot zu bekanntgegebenen Terminen zun\u00e4chst eine \"Anlaufstelle\" in variierenden Objekten an, ab Dezember 2014 versuchte sie einmal monatlich unter gleichbleibender Anschrift pr\u00e4sent zu sein. \u00c4hnlich verhielt es sich mit der RH Weimar. Auch sie ist erst seit Dezember 2014 zweimal im Monat regelm\u00e4\u00dfig unter gleichbleibender Anschrift zu erreichen. Allein die Ortsgruppe Jena bot - zus\u00e4tzlich zu Post, Mail und Telefon - auch regelm\u00e4\u00dfig alle zwei Wochen eine Sprechstunde in einem Szeneobjekt an. Die Aktivit\u00e4ten der einzelnen Th\u00fcringer Gliederungen der RH wurden durch Berichte im Internet erg\u00e4nzt. Die Ortsgruppe Jena engagierte sich demnach mit Solidarit\u00e4tsund Spendenaktionen f\u00fcr einen Studenten aus Jena, der wegen des Vorwurfs, in Wien an schweren Ausschreitungen gegen den Akademikerball am 24. Januar 2014 beteiligt gewesen zu sein, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und verurteilt worden war. Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2014 lag f\u00fcr die Ortsgruppe Jena bei dem Gerichtsprozess um angebliche \"Opfer von Polizeigewalt\" in Weimar. 2015 lag der Schwerpunkt auf dem Gebiet der \"Fl\u00fcchtlingssolidarit\u00e4t\" und verwies auf eine bundesweite antirassistische Kampagne. 115 Der von der RH am 18. M\u00e4rz 1923 ausgerufene \"Internationale Tag der Hilfe f\u00fcr politische Gefangene\" geht auf einen Arbeiteraufstand der Pariser Kommune vom 18. M\u00e4rz 1871 zur\u00fcck; allj\u00e4hrlich wird zu diesem Anlass zu Veranstaltungen und Demonstrationen gegen \"staatliche Repression\" und f\u00fcr \"die Freiheit aller politischen Gefangenen\" aufgerufen. 150 Linksextremismus","Die Ortsgruppe Erfurt berichtete 2014 u. a. von Solidarit\u00e4tsaktionen f\u00fcr Kobane116 sowie Protestveranstaltungen gegen einen \u00f6rtlichen Szenetreffpunkt von Rechtextremisten. 2015 berichtete sie \u00fcber eine Vielzahl von Verfahren in Th\u00fcringen. Im Rahmen entsprechender Solidarit\u00e4tskampagnen rief sie zu Spenden, zur Beteiligung an \u00f6ffentlichen Veranstaltungen vor Ort oder zu \"solidarische(r) Prozessbegleitung\" auf. Zudem bot sie einen Vortrag zur Geschichte der RH und dem Umgang mit staatlichen Repressionen am 12. November in Erfurt an. Die Regionalgruppe S\u00fcdth\u00fcringen \"dokumentierte\" auf ihrer Website im Jahr 2014 einzig einen Bericht der AAGth \u00fcber ein Gerichtsverfahren gegen Gothaer Teilnehmer an 1. Mai-Protesten im s\u00e4chsischen Plauen. 2015 rief sie hier zu einem Vortrag zur Geschichte der RH und dem Umgang mit staatlichen Repressionen am 24. M\u00e4rz in Saalfeld auf und unterbreitete \"von Repressalien\" Betroffenen regionale Hilfsangebote. Auf der Website der Weimarer Gliederung wurde von \u00dcbergriffen in einem bekannten lokalen Szenetreffpunkt und von Festnahmen bei einer Demonstration am 8. Februar 2014 in Weimar und damit in Zusammenhang stehenden \"polizeilichen Verst\u00f6\u00dfen\" berichtet. Die letzte Ver\u00f6ffentlichung datiert auf Dezember 2014. Zum wiederholten Male fand die Bundesdelegiertenversammlung des Rote Hilfe e. V. in Th\u00fcringen statt. Sie traf sich in der Zeit vom 12. bis 14. September 2014 in Strau\u00dfberg/ Kyffh\u00e4userkreis. Der Schwerpunkt der RH-Aktivit\u00e4ten in Th\u00fcringer lag im Berichtszeitraum in Erfurt. \u00dcber das eigene Territorium hinausgehende Unterst\u00fctzungsleistungen fielen hier des \u00d6fteren auf. Sie lassen personelle Schwachstellen in den einzelnen Untergliederungen ebenso annehmen wie - durchaus damit vereinbare - intensive Verbindungen zwischen den regionalen Gliederungen und deren Aktivisten. Durch zielgerichtete Unterst\u00fctzung von Szeneangeh\u00f6rigen oder mit dem Staat in Konflikt stehenden Personen wird versucht, zumindest perspektivisch st\u00e4rkeren Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von (linksextremistisch motivierten) Straftaten, T\u00e4tern und damit auf gesellschaftliche Normen insgesamt zu gewinnen. Trotz ihres oftmals unspektakul\u00e4ren Agierens, kaum beachtet und oft ohne sp\u00fcrbare Resonanz in Presse und \u00d6ffentlichkeit, d\u00fcrfte sie im \"linken\" Spektrum \u00fcber \"Anerkennung\" und \"Popularit\u00e4t\" verf\u00fcgen. Insbesondere am Beispiel des Jenaer Studenten, der trotz des schweren - im Nachgang durch das Urteil best\u00e4tigten - Tatvorwurfs mediale, politische und gesellschaftliche Unterst\u00fctzung erfuhr, wird deutlich, wie die RH mit anlassbezogenen Kampagnen ihre politischen Anliegen mitunter erfolgreich in der \u00d6ffentlichkeit platziert. 116 \u00dcberwiegend von Kurden bewohnte Stadt im Norden Syriens, die im Berichtszeitraum vor\u00fcbergehend von der terroristischen Vereinigung \"Islamischer Staat\" vereinnahmt und w\u00e4hrend dessen gr\u00f6\u00dftenteils zerst\u00f6rt wurde. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 151","6. Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Links im \u00dcberblick Zur politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - Links weist die Statistik des Th\u00fcringer Landeskriminalamts (TLKA)117 folgende Zahlen aus: Straftaten 2015 2014 2013 Insgesamt 373 303 192 davon u. a.: Gewaltkriminalit\u00e4t 67 31 24 Sachbesch\u00e4digungen 130 185 113 Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz 120 20 15 In den Jahren 2014 und 2015 entfielen jeweils 18 % der insgesamt in Th\u00fcringen erfassten politisch motivierten Straftaten (2014: 1.687, 2015: 2.072) auf den Ph\u00e4nomenbereich \"Links\". Betrachtet man die absoluten Zahlen der Delikte (2014: 303, 2015: 373) ist erneut ein Zuwachs zu konstatieren. Allerdings ist er weniger stark als in dem Zeitraum davor. So ergibt der Jahresvergleich 2014/2013 ein Plus von 111 Delikten. Bei Betrachtung der einzelnen Deliktqualit\u00e4ten ist bei den Gewaltstraftaten 2014 ein Anstieg von 24 auf 31 begangene Taten ersichtlich. Im Jahr 2015 ist mit 67 Delikten eine erneute deutliche Erh\u00f6hung auf mehr als das Doppelte festzustellen. Aber vor allen Dingen weist die Zahl der Sachbesch\u00e4digungen 2014 eine Steigerung von 113 auf 185 Straftaten auf. 2015 hingegen war im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher R\u00fcckgang auf 130 Delikte festzustellen, ohne dass das Niveau von 2013 erreicht wurde. Auch bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Versammlungsgesetz ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um ein Drittel von 15 auf 20 Straftaten zu verzeichnen. Im Jahr 2015 liegt mit 120 Delikten dieser Art ein erheblicher Anstieg auf das Sechsfache der Vorjahreszahl vor. 400 350 300 250 200 Gesamt 150 Gewaltkriminalit\u00e4t 100 Sachbesch\u00e4digung 50 Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz 0 2015 2014 2013 117 Siehe Fn. 48. 152 Linksextremismus","7. Zusammenfassende Einsch\u00e4tzung Gewaltorientierte Linksextremisten erachten die Anwendung von Gewalt als Mittel zum Erreichen ihrer Ziele in der politischen Auseinandersetzung f\u00fcr erforderlich und legitim, um sich gegen die \"strukturelle Gewalt\" eines \"Systems von Zwang, Ausbeutung und Unterdr\u00fcckung\" zu wehren, in einem aus ihrer Sicht sozusagen aufgezwungenen Abwehrkampf. W\u00e4hrend die Anwendung von Gewalt gegen Sachen in der Szene unstrittig ist, werden t\u00e4tliche Angriffe gegen Personen in der Regel abgelehnt. Eine Ausnahme bilden Personen, die als politische Gegner verortet, zur \"Unperson\" werden. Bei \"Nazis\" und \"Bullen\" werden auch schwere K\u00f6rperverletzungen und Todesfolgen zumindest billigend in Kauf genommen, zumal dann, wenn sie politisch vermittelbar erscheinen. Vor diesem Hintergrund sind neben dem Themenfeld \"Antifaschismus\" prinzipiell auch alle anderen linksextremistischen Themenfelder geeignet, Gewalt auszul\u00f6sen. Dies gilt auch f\u00fcr Th\u00fcringen. Im Bereich des gewaltbereiten Linksextremismus hat sich im Berichtszeitraum die Konfrontation mit dem politischen Gegner in Th\u00fcringen versch\u00e4rft. Dies manifestiert sich insbesondere in gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen am Rande von \"rechten\", auch rechtsextremistischen Demonstrationen. Dabei richtet sich der \"antifaschistische Reflex\" gewaltorientierter Linksextremisten nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern auch gegen Polizisten als Repr\u00e4sentanten des \"faschistischen\" Staates und seines Gewaltmonopols. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 153","VI. ScientologyOrganisation (SO) Gr\u00fcndung 1954 in den USA 1970 erste Niederlassung in Deutschland Hauptsitz Los Angeles Leitung David MISCAVIGE, Vorstandsvorsitzender der \"Religious Technology Center\" (RTC) Publikationen u. a. \"Impact\", \"Freewinds\" Mitglieder/Anh\u00e4nger (Bund) 2015 ca. 3.000 bis 4.000 2014 ca. 3.000 bis 4.000 2013 ca. 4.000 Mitglieder/Anh\u00e4nger (Th\u00fcringen) 2015 ca. 10 2014 ca. 10 2013 ca. 10 1. Verfassungsfeindliche Bestrebungen der SO Seit dem Beschluss der St\u00e4ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) vom 5./6. Juni 1997 wird die SO durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der Mehrheit der L\u00e4nder beobachtet. Die IMK stellte fest, dass bei der SO tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen. So bes\u00e4\u00dfen in einer scientologisch gepr\u00e4gten Gesellschaft die durch das Grundgesetz garantierten Rechte keineswegs einen f\u00fcr die Allgemeinheit verbindlichen Charakter. Die Ideologie der SO entwickelt sich nicht aus der permanenten, rationalen, diskussionsund lernbereiten Auseinandersetzung mit der Geistesund Ideengeschichte, sondern beruft sich auf die angeblich \"ewige\" Wahrheit ihrer Lehrs\u00e4tze. Selbst konstruktive Kritik an diesen Lehrs\u00e4tzen gilt bereits als abweichlerisches und sanktionsw\u00fcrdiges Verhalten. Wesentliche Grundund Menschenrechte, wie jene auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit oder Gleichbehandlung, w\u00fcrden durch eine scientologische Gesellschaftsordnung eingeschr\u00e4nkt bzw. au\u00dfer Kraft gesetzt. Allgemeine und gleiche Wahlen lehnt die SO ab. Obgleich sich die SO gern als Kirche pr\u00e4sentiert, ist sie in Deutschland nicht als solche anerkannt. 2. Organisationsstruktur Die SO geht auf den US-amerikanischen Science-Fiction-Autor Lafayette Ronald HUBBARD (1911-1986) zur\u00fcck. Er gr\u00fcndete 1954 die erste \"Church of Scientology\" in Los Angeles, wo sie bis heute ihren Hauptsitz hat. 1982 \u00fcbernahm David MISCAVIGE die 154 Scientology-Organisation (SO)","Leitung der Organisation. Wenngleich die SO selbst 15 Mio. Mitglieder angibt, scheinen Zahlen zwischen 100.000 bis 120.000 realistisch. In Deutschland werden ihr mit abnehmender Tendenz 3.000 bis 4.000 Anh\u00e4nger zugerechnet. Im Bundesgebiet bestehen acht \"Missionen\", acht \"Orgs\" und zwei \"Celebrity Centers\" (CCs) der SO. Bei den \"Missionen\" handelt es sich um Basisorganisationen, die einf\u00fchrende Dienste anbieten. Die \"Orgs\" stellen dar\u00fcber hinaus ein breiteres Angebot an Kursen, insbesondere zum \"Auditing\" - der ma\u00dfgeblichen Psychotechnik, mit der Menschen in das System \"Scientology\" hineingezogen werden - zur Verf\u00fcgung. In den CCs werden mit eben jenen Diensten ausschlie\u00dflich Prominente (Sportler, K\u00fcnstler und Gesch\u00e4ftsleute) betreut, um diese sp\u00e4ter als Imagetr\u00e4ger f\u00fcr die Organisation einzusetzen. Besondere Bedeutung kommt den als \"ideale Orgs\" bezeichneten Einrichtungen in den der SO strategisch wichtig erscheinenden St\u00e4dten zu. In Deutschland haben ihre Niederlassungen in Berlin und Hamburg diesen Status erreicht. 3. SO in Th\u00fcringen Niederlassungen der SO existieren im Freistaat weiterhin nicht. Aktivit\u00e4ten der SO beschr\u00e4nken sich weitestgehend auf das Versenden oder Verteilen von Brosch\u00fcren und Informationsmaterialien an \u00f6ffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Derartige Ma\u00dfnahmen gehen jeweils von SO-Niederlassungen au\u00dferhalb Th\u00fcringens aus. Im Jahr 2014 wurden noch diverse Aktionen der SO in Th\u00fcringen festgestellt. So schrieb die \"Scientology Kirche Frankfurt e.V.\" im April erneut die Pr\u00e4sidentin und Abgeordnete des Th\u00fcringer Landtags sowie die Th\u00fcringer Minister an, um \u00fcber die \"sozialen Aktivit\u00e4ten der SO\" zu unterrichten. Dem Schreiben war jeweils ein Exemplar des Hefts \"Der Weg zum Gl\u00fccklichsein: Ein Leitfaden zu einem besseren Leben, der auf gesundem Menschenverstand beruht\" von L. Ron Hubbard beigef\u00fcgt. Im Juni 2014 machte die SO-Initiative \"Sag NEIN zu Drogen\" auf einer Tour durch Ostdeutschland in Jena und Erfurt jeweils einen Tag Station mit einem Infostand. Im Rahmen dieser Kampagne suchte die SO auch Kontakt zu \u00f6ffentlichen Einrichtungen. Im Juli 2014 bekundete ein bayerisches Unternehmen mit personenbezogenen Verbindungen zur SO Interesse an einem Grundst\u00fcckskauf in Zella-Mehlis. Die Stadtverwaltung stimmte dem Verkauf nicht zu. Dar\u00fcber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine Aktivit\u00e4ten der SO in Th\u00fcringen registriert. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 155","VII. Spionageabwehr 1. \u00dcberblick Die Bundesrepublik Deutschland bleibt wegen ihrer politischen, wirtschaftlichen und milit\u00e4rischen Bedeutung weiterhin ein bevorzugtes Aufkl\u00e4rungsziel fremder Nachrichtendienste. Neben einigen L\u00e4ndern aus der Gemeinschaft unabh\u00e4ngiger Staaten (GUS) und der Volksrepublik China geh\u00f6ren dazu auch solche aus dem nah-, mittelund fern\u00f6stlichen sowie dem nordafrikanischen Raum. Zudem gibt es Anzeichen daf\u00fcr, dass auch die Nachrichtendienste freundschaftlich verbundener Staaten Aufkl\u00e4rung durch den Einsatz von Telekommunikationsund Datenstrom\u00fcberwachungen (SIGINT)118 sowie durch den Einsatz menschlicher Quellen (HUMINT)119 gegen die Bundesrepublik Deutschland betreiben. Die vorgenannten L\u00e4nder sind mit ihren jeweiligen Diensten in Deutschland personell sehr unterschiedlich repr\u00e4sentiert. Die Beschaffungsaktivit\u00e4ten der Nachrichtendienste richten sich nicht allein nach der jeweiligen gesetzlichen Aufgabenzuweisung, sondern sie orientieren sich zudem an aktuellen politischen Vorgaben oder wirtschaftlichen Priorit\u00e4ten der Staaten. Die Informationsbeschaffung zielt schwerpunktm\u00e4\u00dfig auf die Bereiche Politik, Wirtschaft, Milit\u00e4r, Wissenschaft und Technik. Teilweise umfasst sie dar\u00fcber hinaus auch die Aussp\u00e4hung und Unterwanderung in Deutschland ans\u00e4ssiger Organisationen oder Personen, die in Opposition zu den Regierungen im Heimatland stehen. Zudem sind die Regierungen einiger Staaten bem\u00fcht, in den Besitz atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen und der hierf\u00fcr erforderlichen Tr\u00e4gersysteme zu gelangen. Bei der Beschaffung einzelner Komponenten zu deren Herstellung sowie des erforderlichen Know-hows bedienen sie sich u. a. ihrer Nachrichtendienste. Die Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft und Technik sind f\u00fcr einige Nachrichtendienste von besonderem Interesse. Umso mehr bedarf es der Sensibilisierung, Information und Aufkl\u00e4rung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen \u00fcber die Gefahren der Wirtschaftsspionage. 118 Signals Intelligence (SIGINT) - Auswertung von elektronischen Signalen zur Gewinnung von nachrichtendienstlichen Informationen. 119 Human Intelligence (HUMINT) - Informationsgewinnung durch menschliche Quellen. 156 Spionageabwehr","Der stetig wachsende Einfluss moderner Informationstechnologien (IT) stellt eine besondere Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden dar. Der Schutz vor bzw. das Erkennen von elektronischen Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen erfordert immer intensivere Anstrengungen. Die 2013 von einem ehemaligen Mitarbeiter eines US-amerikanischen Geheimdienstes in diversen Ver\u00f6ffentlichungen erhobenen Vorw\u00fcrfe zu Aktivit\u00e4ten westlicher Nachrichtendienste u. a. in Deutschland l\u00f6sten hier eine intensive Debatte \u00fcber etwaige Verst\u00f6\u00dfe gegen deutsche Rechtsvorschriften und die zwischen Partnerstaaten \u00fcblichen Gepflogenheiten aus. Als Ausfluss dessen wurden durch die verantwortlichen Stellen in Deutschland bereits Ma\u00dfnahmen getroffen, die IT-gest\u00fctzte Kommunikation k\u00fcnftig umfassender vor Zugriffen durch fremde Nachrichtendienste zu sch\u00fctzen. Dazu z\u00e4hlen eine sorgf\u00e4ltige Verdachts-fallaufkl\u00e4rung ebenso wie der systematische Einsatz bedarfsangepasster Beobachtungs-module. 2. Methoden der Nachrichtendienste Bei der Informationsbeschaffung bedienen sich die Nachrichtendienste neben allgemein zug\u00e4nglichen Quellen (z. B. Fachliteratur, Onlinebibliotheken, Fachkongresse) in zunehmendem Ma\u00dfe modernster IT-Verfahren. So sind elektronische Angriffe mit mutma\u00dflich nachrichtendienstlichem Hintergrund auf Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen festzustellen. Derartige Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen nahezu ohne Eigenrisiko von den Heimatstaaten der Akteure aus initiiert werden. Eigens geschaffene, mit modernster Technik ausgestattete Arbeitseinheiten agieren mit staatlichem Aufkl\u00e4rungsauftrag. Sie sind zum Teil als eigenst\u00e4ndige Organisationseinheiten im jeweiligen Nachrichtendienst angesiedelt. H\u00e4ufig bleiben Datenverluste bei den Adressaten dieser Angriffe unerkannt oder werden nur mit erheblichem Zeitverzug festgestellt. Ein Problem stellt dabei z. B. speziell entwickelte Schadsoftware dar, die erst im konkreten Bedarfsfall - mitunter Monate oder Jahre nach ihrer Installation - aktiviert wird. Diese Art der Informationsbeschaffung ist als Spionagemethode fest etabliert und gewinnt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste immer mehr an Bedeutung. Sie erg\u00e4nzt die nachrichtendienstliche Ausforschung mit menschlichen Quellen, ist in Echtzeit durchf\u00fchrbar, hat kalkulierbare Kosten und Risiken sowie hohe Erfolgsaussichten. Des Weiteren bedienen sich die Angreifer ausgereifter Tarnstrategien und vielf\u00e4ltiger Verschleierungsmechanismen. Sie erschweren damit nachhaltig die Aufkl\u00e4rung und Abwehr der elektronischen Angriffe und stellen eine immer gr\u00f6\u00dfer werdende Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden dar. Die Themen Cyberabwehr und Cybersicherheit haben sich zu Schwerpunktaufgaben in der Spionageabwehr entwickelt. Daneben kommt menschlichen Quellen bei der Informationsbeschaffung eine unver\u00e4ndert gro\u00dfe Bedeutung zu. Oft werden entsprechende Kontakte aus sog. LegalresidenVerfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 157","turen120 von dort vorgeblich als Diplomaten oder Journalisten t\u00e4tigen Mitarbeitern des Nachrichtendienstes initiiert. Solche Verbindungen k\u00f6nnen im Rahmen der offenen Gespr\u00e4chsf\u00fchrung unverf\u00e4nglich aufrecht erhalten werden, aber auch - \u00fcber die gezielte \"Pflege\" eines solchen Kontakts - zum Aufbau einer geheimdienstlichen Agentenverbindung f\u00fchren. Den Sicherheitsbeh\u00f6rden in Deutschland gelang es auch im Berichtszeitraum, als Agenten t\u00e4tige Personen festzustellen, deren geheimdienstliche Aktivit\u00e4ten sich gegen die Interessen der Bundesrepublik richteten. 3. Wirtschaftsschutz Den Wirtschaftsstandort Deutschland zeichnen insbesondere seine Innovationskraft, Produktivit\u00e4t und Qualit\u00e4tsstandards aus. Sie gelten als Garanten des wirtschaftlichen Erfolgs. Um diesen zu sichern, erbringen deutsche Unternehmen enorme finanzielle Aufwendungen f\u00fcr die Bereiche Forschung und Entwicklung. Darauf gr\u00fcndende Wettbewerbsvorteile wecken nicht selten auch das Interesse anderer Staaten. Fremde Regierungen beauftragen ihre Nachrichtendienste daher mitunter auch, Know-how, Forschungsergebnisse oder Technologien zu beschaffen, um zeitund kostenintensive Eigenentwicklungen umgehen und dennoch konkurrenzf\u00e4hige Produkte auf dem Weltmarkt anbieten zu k\u00f6nnen. Gerade kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen untersch\u00e4tzen h\u00e4ufig die durchaus reale Gef\u00e4hrdung durch Wirtschaftsspionage, wenngleich auch sie z. B. durch ausgew\u00e4hlte Produktinnovationen oder spezielle Verfahrenstechniken entsprechende Begehrlichkeiten wecken k\u00f6nnen. Mangelndes Sicherheitsempfinden, aber auch unzureichende bzw. fehlende Absicherungsund Schutzma\u00dfnahmen beg\u00fcnstigen den ungewollten Abfluss von Informationen. Mitunter bedienen sich fremde Nachrichtendienste auch sich im Ausland aufhaltender Studenten, Praktikanten oder Austauschwissenschaftler, um illegal Know-how zu erwerben. Aus der Globalisierung der M\u00e4rkte resultieren neue, \u00e4u\u00dferst komplexe Sicherheitsherausforderungen f\u00fcr deutsche Firmen. Neben Themen wie Know-how-Schutz spielen die Sicherung sog. Kritischer Infrastrukturen121 oder auch die M\u00f6glichkeit, durch wirtschaftliche Bet\u00e4tigung ungewollt die Aufmerksamkeit politischer Extremisten auf sich zu ziehen und Ziel ihrer Aktionskampagnen zu werden, dabei eine Rolle. 120 Abgetarnte St\u00fctzpunkte eines fremden Nachrichtendienstes an einer staatlichen (z. B. Botschaft, Generalkonsulat) oder halbstaatlichen (z. B. Presseagentur, Fluggesellschaft) Einrichtung des Gastlandes. 121 Einrichtungen von besonderer Bedeutung f\u00fcr das Gemeinwesen, deren Ausfall oder Beeintr\u00e4chtigung nachhaltige Versorgungsengp\u00e4sse, erhebliche St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen nach sich ziehen w\u00fcrde. 158 Spionageabwehr","Um Th\u00fcringer Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen bei der Bew\u00e4ltigung dieser Herausforderungen zu unterst\u00fctzen, bietet das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz Th\u00fcringen Informationsveranstaltungen zu Themen wie Schutz vor Aussp\u00e4hung, IT-Sicherheit, Know-how-Schutz oder auch ein individuell zugeschnittenes Beratungsprogramm an. 4. Proliferation Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte sowie entsprechender Waffentr\u00e4gersysteme (z. B. Raketen und Drohnen) einschlie\u00dflich des daf\u00fcr erforderlichen Know-how. Proliferationsrelevante Staaten122 geben durch ihr Verhalten auf der internationalen politischen B\u00fchne nach wie vor Anlass zu der Bef\u00fcrchtung, solche Waffen in einem bewaffneten Konflikt einzusetzen oder deren Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele anzudrohen. Daraus erw\u00e4chst eine ernsthafte Bedrohung f\u00fcr die internationale Sicherheit. Da jene Staaten ihren Bedarf an den zur Herstellung von ABC-Waffen notwendigen Komponenten nur zum Teil selbst decken k\u00f6nnen, sind sie bestrebt, bestehende technologische wie produktbezogene Defizite durch Beschaffungen aus dem Ausland zu beheben. Die strenge Gesetzgebung und umf\u00e4ngliche Exportkontrollen stellen f\u00fcr entsprechende Beschaffungsvorhaben eine hohe H\u00fcrde dar. Um diese zu umgehen, werden auf verdeckte Weise, teilweise durch sog. Umweglieferungen \u00fcber Drittl\u00e4nder, Verwendung gef\u00e4lschter Endnutzerzertifikate, aber auch zuweilen unter direkter Einbindung von Mitarbeitern der jeweiligen Nachrichtendienste, mitunter konspirativ agierende Beschaffungsnetzwerke genutzt. Solche Methoden dienen dazu, die tats\u00e4chliche Endverwendung der G\u00fcter gegen\u00fcber den \u00fcberwachenden Beh\u00f6rden und den potenziellen Lieferanten zu verschleiern. Zur Verhinderung derartiger Beschaffungsaktivit\u00e4ten sensibilisiert das AfV regional ans\u00e4ssige Unternehmen und Forschungseinrichtungen \u00fcber die Proliferationsthematik und ihre Risiken. 122 Als solche galten im Berichtszeitraum Nordkorea, Pakistan, Syrien und der Iran. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 159","VIII. Geheimschutz 1. Allgemeines Der Geheimschutz ist f\u00fcr den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Er hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass Informationen und Vorg\u00e4nge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslandes gef\u00e4hrden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme gesch\u00fctzt werden. Im Rahmen ihrer Organisationsgewalt haben Beh\u00f6rden Vorkehrungen zur Gew\u00e4hrleistung des Geheimschutzes zu treffen. Zu den Aufgaben des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes z\u00e4hlt gem\u00e4\u00df SS 4 Abs. 2 Satz 1 Th\u00fcrVerfSchG die Mitwirkung im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes. 2. Personeller Geheimschutz Unter dem Begriff \"Geheimschutz\" werden s\u00e4mtliche Vorkehrungen im weiteren Sinne verstanden, die dem Schutz von Geheimnissen dienen. Nicht jede Person, nicht jeder Amtstr\u00e4ger erf\u00fcllt die f\u00fcr den Umgang mit Geheimnissen erforderlichen Voraussetzungen. Folglich gilt es, Personen, die aufgrund bestimmter Verhaltensweisen f\u00fcr Verrat, Erpressung oder Spionage anf\u00e4llig scheinen, von vornherein den Zugriff auf Geheimnisse zu verwehren. Diesem Ziel dient die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung. Dabei wird festgestellt, ob der \u00dcberpr\u00fcfte seiner Vergangenheit, seinem Charakter, seinen Gewohnheiten und seinem Umgang nach Anlass bietet, an seiner pers\u00f6nlichen Vertrauensw\u00fcrdigkeit zu zweifeln, ob er somit ein Sicherheitsrisiko darstellt. Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden im Sinne pers\u00f6nlicher Vorwerfbarkeit an. Rechtsgrundlage f\u00fcr das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsverfahren ist das Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG) vom 17. M\u00e4rz 2003 in der Fassung vom 1. Januar 2015. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen werden f\u00fcr Personen, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df SS 1 Abs. 2 Th\u00fcrS\u00dcG aus\u00fcben sollen, durchgef\u00fchrt. Betroffen sind in erster Linie Personen, die Zugang zu Verschlusssachen haben oder sich diesen verschaffen k\u00f6nnen. 160 Geheimschutz","Als Verschlusssache werden alle im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse - unabh\u00e4ngig von ihrer Darstellungsform - bezeichnet. Schriftst\u00fccke, Zeichnungen, Karten, Fotokopien, Lichtbildmaterial, elektronische Datentr\u00e4ger, elektrische Signale, Ger\u00e4te und technische Einrichtungen k\u00f6nnen ebenso wie das gesprochene Wort oder Zwischenmaterial (z. B. Entw\u00fcrfe), das im Zusammenhang mit Verschlusssachen anf\u00e4llt, eine solche Klassifizierung erfordern. F\u00fcr eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist der Geheimschutzbeauftragte der jeweiligen Dienststelle bzw. der zust\u00e4ndigen obersten Landesbeh\u00f6rde verantwortlich. Der Th\u00fcringer Verfassungsschutz wirkt an der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df SS 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Th\u00fcrVerfSchG i. V. m. SS 3 Abs. 3 Th\u00fcrS\u00dcG mit. Die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung wird je nach Geheimhaltungsgrad abgestuft. Gem\u00e4\u00df SSSS 8 ff. Th\u00fcrS\u00dcG wird sie als einfache (\u00dc 1), erweiterte (\u00dc 2) oder als erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen (\u00dc 3) durchgef\u00fchrt. Sie bedarf der vorherigen Zustimmung sowohl des Betroffenen als auch der gegebenenfalls einzubeziehenden Person (Ehegatte/-in oder Lebenspartner/-in). Der Th\u00fcringer Verfassungsschutz wurde im Jahr 2015 in 267 F\u00e4llen (2014: 269 F\u00e4lle) als mitwirkende Beh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen beteiligt und hat jeweils sein Votum gegen\u00fcber dem Geheimschutzbeauftragten der einleitenden Dienststelle abgegeben. Im Einzelnen wurden folgende \u00dcberpr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt: Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung \u00dc1 \u00dc2 \u00dc3 2015 155 97 15 2014 148 114 7 2013 199 142 17 Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 161","3. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz betrifft die Entwicklung, Planung und Durchf\u00fchrung technischer Ma\u00dfnahmen, die dem Schutz geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Materials vor Entwendung oder Kenntnisnahme durch Unbefugte dienen. Zu technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen sind auch organisatorische Vorkehrungen zu rechnen, die den Geheimschutz verbessern. Als Rechtsgrundlagen dient die Neufassung der \"Verschlusssachenanweisung f\u00fcr den Freistaat Th\u00fcringen\" (VSA)123 vom 1. Juli 2011. Die VSA richtet sich an Landesbeh\u00f6rden, landesunmittelbare \u00f6ffentlich-rechtliche Einrichtungen und die sonstigen der Aufsicht des Freistaats Th\u00fcringen unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts, die mit Verschlusssachen befasst sind und somit Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen haben. Dar\u00fcber hinaus betrifft sie Personen, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten oder eine T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, die einen solchen er\u00f6ffnet und die Einhaltung bestimmter Schutzvorkehrungen erfordert. F\u00fcr Kommunen gilt die VSA nur im Bereich der Aufgabenerf\u00fcllung im \u00fcbertragenen Wirkungskreis. Den Kommunen wird empfohlen, die VSA auch im eigenen Wirkungskreis anzuwenden. Entsprechend der Schutzbed\u00fcrftigkeit der Verschlusssache nehmen die herausgebenden Stellen die erforderliche Einstufung in einen der in SS 4 Abs. 2 Th\u00fcrS\u00dcG bestimmten Geheimhaltungsgrade124 vor. Aus der jeweiligen Einstufung ergeben sich die notwendigen personellen und materiellen Sicherheitsvorkehrungen. Hinsichtlich des materiellen Geheimschutzes enth\u00e4lt die VSA eine Reihe von Vorschriften, welche die Herstellung, Kennzeichnung und Vervielf\u00e4ltigung von Verschlusssachen, den Zugang zu Verschlusssachen, die Dienstpflichten zum Schutz von Verschlusssachen, die Aufbewahrung, Verwaltung und Mitnahme au\u00dferhalb des Dienstgeb\u00e4udes sowie Ma\u00dfnahmen bei Verletzung von Geheimschutzvorschriften betreffen. Der Th\u00fcringer Verfassungsschutz ber\u00e4t \u00f6ffentliche Stellen \u00fcber den Umgang mit Verschlusssachen und sichere Organisationsabl\u00e4ufe, u. a. auch \u00fcber technische Sicherheitsma\u00dfnahmen wie Alarmsysteme oder Stahlschr\u00e4nke (sog. Verwahrgelasse). Ausk\u00fcnfte zur Geheimschutzbetreuung von Wirtschaftsunternehmen erteilt das: Th\u00fcringer Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Der Geheimschutzbeauftragte f\u00fcr die Wirtschaft Postfach 90 02 25 Max-Reger-Stra\u00dfe 4-8 99105 Erfurt 99096 Erfurt Telefon: 0361 3797-140 123 Th\u00fcringer Staatsanzeiger, Nr. 29/2011 S. 927 ff.; im Internet abrufbar unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/verfassungsschutz/vsa_thueringen_erlassen_07.06.2011.pdf 124 \"VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH\", \"VS-VERTRAULICH\", \"GEHEIM\" oder \"STRENG GEHEIM\". 162 Geheimschutz","4. Sonstige \u00dcberpr\u00fcfungen Neben seiner Mitwirkung an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen wird der Th\u00fcringer Verfassungsschutz an Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen beteiligt. Infolge der Terroranschl\u00e4ge vom 11. September 2001 ist insbesondere auch die Sicherheit im internationalen Luftverkehr und in diesem Zusammenhang u. a. die Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfung nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in den Blickpunkt des \u00f6ffentlichen Interesses ger\u00fcckt. An den Th\u00fcringer Verfassungsschutz wurden im Jahr 2015 im Rahmen der Luftverkehrs-Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen 903 (2014: 1.539) Anfragen gestellt. Im Rahmen von Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) gingen 2015 insgesamt 184 Anfragen (2014: 269) bei dem Th\u00fcringer Verfassungsschutz ein. Bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen nach der Bewachungsverordnung (BewachV) wurden 209 (2014: 22) Anfragen an den Verfassungsschutz gestellt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 163","","Register 12 Golden Years (rechtsextremistische Band) 66 ff. A A3stus (rechtsextremistische Band) 39 Act of Violence (rechtsextremistische Band) 36, 69, 71 Ahnenblut (rechtsextremistische Band) 71 Al-Assad, Baschar 85 al-Baghdadi, Abu Bakr 85, 95 al-Fajr (Medienzentrum) 91 al-Nahda 94 al-Qaida 88, 91, 97 al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) 87 al-Sisi, Abdel Fattah 86 Antideutsche 107 Apfel, Holger 29 f. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 98 ff. Armstroff, Dieter 48 Autonome Nationalisten (AN) 22 B Barbarossa (rechtsextremistische Band) 70 Barny (rechtsextremistischer Liedermacher 70 f. Bienenmann (rechtsextremistischer 70 f. Liedermacher) Blindfolded (rechtsextremistische Band) 69 Blutzeugen (rechtsextremistische Band) 69 Boko Haram 86 Brainwash (rechtsextremistische Band) 69 Brutal Attack (rechtsextremistische Band) 69 C Carpe Diem (rechtsextremistische Band) 70 Celebrity Centers (CCs) 155 Church of Scientology 154 Ciwanen Azad 100 Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 165","Codex Frei (rechtsextremistische Band) 69 Collegium Humanum (CH) 75 Confident of Victory (rechtsextremistische 69 Band) Cyberabwehr 157 Cybersicherheit 157 D Demokratisches Gesellschaftszentrum der 99, 101 KurdInnen in Deutschland e. V. (NAV-DEM) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 103, 134, 136 ff., 142 Der III. Weg 23 f., 39, 42, 48 ff., 54, 56, 60, 76, 122 f. Deutscher Kongress 77 Deutsche Volksunion - Die neue Rechte (DVU) 29, 46 Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens77 Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V. (AG - GGG) Diggi und Klampfe (rechtsextremistische 70 Liedermacher) Die Lunikoff-Verschw\u00f6rung (rechtsextremistische 36, 69 f. Band) Die Rechte 23 f. 42, 46 f. 51, 54, 76, 125 Die Rote Fahne (Publikation) 140 f., 143 ff. Die Rote Hilfe (Publikation) 148 f. Die Wahre Religion (DWR) 96 Direkte Aktion (anarchistische Publikation) 132 E Ermittlungsausschuss 114, 118, 127, 130, 148 Eternal Bleeding (rechtsextremistische Band) 66 Eugenik (rechtsextremistische Band) 66 Europ\u00e4ische Aktion (EA) 75 Exzess (rechtsextremistische Band) 68 f. 166 Register","F Faust (rechtsextremistische Band) 71 Faustrecht (rechtsextremistische Band) 69 Federation of Islamic Organizations of 94 Europe (FIOE) Feindbild Deutsch (rechtsextremistische Band) 36, 59, 70 f. Fischer, Michel 47, 53, 58 f. Flieder Volkshaus 39 F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland 99 e. V. (YEK-KOM) Franz, Frank 19, 30, 39, 28 Franzi (rechtsextremistische Liedermacherin) 71 Freewinds (Publikation) 154 Freie Arbeiterinnenund Arbeiterunion mit 131 ff. Anbindung an die Internationale Arbeiter Assoziation (FAU-IAA), hier auch FAU Erfurt/ Jena Freie Deutsche Arbeiterpartei (FAP) 48 FreilichFrei (rechtsextremistischer 50, 70 f. Liedermacher) Freies Netz S\u00fcd 48 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans 98 (KADEK) Frenck, Tommy 24, 34, 53, 59, 61, 74 Friedrich, Ralf 32 Frontfeuer (rechtsextremistische Band) 68 ff. Fylgien (rechtsextremistischer Liedermacher) 70 f. G Ged\u00e4chtnisst\u00e4tte e.V. 74 Gedenkb\u00fcndnis Bad Nenndorf 36 Gefangenengewerkschaft/Bundesweite 127, 133 Organistion (GG/BO) Gelbes Haus 73 Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan 98 (Koma Komalen Kurdistan - KKK) Germania Records 64 Gesellschaft f\u00fcr freie Publizistik e. V. (GfP) 77 Goldener L\u00f6we 74 f. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 167","H HAMAS 94 Hammerskins 48 Hausmannskost (rechtsextremistische Band) 35, 68, 70 f. Heidrun (rechtsextremistische Liedermacherin) 70 Heiliger Krieg (rechtsextremistische Band) 69 Heiliges Reich (rechtsextremistische Band) 36, 69 ff. Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ) 73 Heise, Thorsten 32, 35, 39, 42, 57 Heldengedenken 61, 117 ff. Helle und die RAC'ker 71, 69 (rechtsextremistische Band) Heller, Hendrik 32, 41 Hermunduren (rechtsextremistische Band) 66, 70 Hermunduren Akustik, auch: Hermunduren 71 Solo (rechtsextremistischer Liedermacher) Hinweistelefon 96 Hope for the Weak (rechtsextremistische 69 Band) Hubbard, Lafayette Ronald 154 ff. I Impact (Publikation) 154 Infoladen Gotha 121, 125 f. Infoladen Sabotnik 131, 113, 119, 123 Interventionistische Linke (IL) 105, 119 Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. 94 (IGD) Islamischer Staat (IS) 2, 85, 151 Islamisches Bildungsund Kulturzentrum 89 Mesdschid Sahabe e. V. J Junge Nationaldemokraten (JN) 30, 36, 43 ff., 110 junge Welt (Publikation) 138, 142, 149 f. K Kameradschaft 51 f. Kameradschaft Hamm (KS Hamm) 46 168 Register","Kammler, Tobias 32, 36, 39 ff., 43, 28 Kammwegklause 68, 111 Kategorie C (rechtsextremistische Band) 68 ff., 72 Killuminati (rechtsextremistische Band) 66 f., 69, 71 Kinderzimmerterroristen 66 f. (KZT, rechtsextremistische Band) K\u00f6ckert, David 25 f., 32, 36, 39 f., 42, 47 Kodex Frei (rechtsextremistische Band) 70 Kommando 192 (rechtsextremistische Band) 68 ff. Kommando S 3 (rechtsextremistische Band) 66 Kommunalpolitische Vereinigung in der NPD 30 (KPV) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), 104, 136, 139 ff. hier auch Regionalorganisationen in Bad Langensalza und Umland sowie Erfurt Kommunistische Plattform (KPF) der 104, 134 f. Partei \"DIE LINKE.\" Kommunistischer Jugendverband Deutschlands 140 (KJVD) Koordination der kurdischen demokratischen 100 f. Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik a Kurdistan - CDK) Kraftschlag (rechtsextremistische Band) 36, 71 Kr\u00fcger, Maik (rechtsextremistischer 70 Liedermacher) Kurdisches Zentrum f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit 100 e. V. L Lies! (islamistische Kampagne) 96 f. Lindemann, Alexander 41, 57 linksunten.idymedia (Internetportal) 110 ff.,115, 118f., 121 ff., 127, 129 Lunikoff (rechtsextremistischer Liedermacher) 70 ff. M Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 104, 143 ff. (MLPD) Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 169","Max (rechtsextremistischer Liedermacher) 70 Miscavige, David 154 Mitteilungen der Kommunistischen Plattform 134 f. der Partei DIE LINKE (Publikation) M\u00f6ller, Monique 32, 46 Morgenroth, Jan 25, 32 Moshpit (rechtsextremistische Band) 66 f. Motor of Hate (rechtsaextremistische Band) 71 MPU (rechtsextremistische Band) 69 M\u00fcller, Bert 46 Muslimbruderschaft (MB) 94 N Nationaldemokratische Partei Deutschlands 19, 21 ff., 28 ff., 53, (NPD), hier auch Kreisverb\u00e4nde in Th\u00fcringen 57 ff., 62, 67, 71, 74, 76, 110, 123 ff. Nationales und Soziales Aktionsb\u00fcndnis 1. Mai 49 National Socialist Black Metal (NSBM) 67 National Socialist Hardcore (NSHC) 67 Nationaler Widerstand Dortmund (NWDO) 46 Nazionalsozialistischer Untergrund (NSU) 1, 10, 13, 15 f., 20, 56 Nordglanz (rechtsextremistische Band) 59, 71 Nordische Zeitung (Publikation) 77 Nordkaukasische Separatistenbewegung 94 f. (NKSB) NPD-Eichsfeldtag 35 f. O Objekt 21 27 \u00d6calan, Abdullah 98 f. Oidoxie (rechtsextremistische Band) 69 Oiram (rechtsextremistischer Liedermacher) 70 Ostfront (rechtsextremistische Band) 66, 70 P Partei der Demokratischen Union (PYD) 99 Past\u00f6rs, Udo 19, 30 Priorit\u00e4t 18 (rechtsextremistische Band) 35, 71 170 Register","R RAC'n Roll Teufel\" (rechtsextremistischer 71 Liedermacher) R.A.C. - Rock against Communism 66 (Rock gegen Kommunismus) Radikahl (rechtsextremistischer S\u00e4nger) 66 f., 69 REBELL 143 ff. Recht auf Wahrheit 68 (R.A.W., rechtsextremistischer Liedermacher) Reichsb\u00fcrger 2, 15 f., 78 ff. Religious Technology Center (RTC) 154 Rennicke, Frank (rechtsextremistischer 35 f., 70 ff. Liedermacher) Resistentia (rechtsextremistischer 36, 70 f. Liedermacher) Rethberg, Philipp 32 Richter, Gordon 32 Ring Nationaler Frauen (RNF) 21, 30, 36, 45 f. Rock f\u00fcr Deutschland 57, 71 Rocker Rolf (rechtsextremistischer 71 Liedermacher) Rote Fahne (Publikation) 140 f., 143 ff. Rote Hilfe e. V. (RH), hier auch Rote Hilfe Jena, 104, 114, 120, 148, Rote Hilfe Erfurt, Regionalgruppe S\u00fcdth\u00fcringen 151 Rotf\u00fcchse 146 f. S Sachsenblut (rechtsextremistische Band) 36, 71 Sachsonia (rechtsextremistische Band) 69 Sag NEIN zu Drogen (Kampagne) 155 Schadsoftware 157 Schlachtruf Germania (rechtsextremistische 70 Band) Schlimper, Axel 24, 44, 76 Schneemann, Rene 57, 60 Schwerdt, Frank 30, 32 Scientology Kirche Frankfurt e. V. 155 Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 171","Scientology Organisation (SO) 154 f., 14 f., 12 SERXWEBUN (Publikation) 98 Skalinger (rechtsextremistische Band) 69 Sleipnir (rechtsextremistische Band) 71 Smart Violence (rechtsextremistische Band) 69 Sniper (rechtsextremistische Band) 69 S\u00f6hne Germaniens (rechtsextremistische 70 Band) Sonderkommando Dirlewanger 66 (SKD, rechtsextremistische Band) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), 114, 116, 125, 129, hier auch SDAJ Jena/Weimar 136 ff. Stimme von und f\u00fcr Elbe-Saale (Publikation) 143 Stonehammer (rechtsextremistische Band) 36, 69 f. Strafmass (rechtsextremistische Band) 69 Sturmbr\u00fcder (rechtsextremistische Band) 70 Sturmwehr (rechtsextremistische Band) 35, 70 f. S\u00fcdth\u00fcringen gegen die Islamisierung des 76, 84, 108, 110, 119 Abendlandes (S\u00dcGIDA) ff., 24 f. Surette, Griffin (rechtsextremitischer Musiker) 71 T Tablighi Jama'at (TJ - Gemeinschaft der 94 Verk\u00fcndigung und Mission) Tag des politischen Gefangenen 150 T\u00e4tervolk (rechtsextremistische Band) 35, 68 ff. Terroritorium (rechtsextremistische Band) 59, 71 Terrorsph\u00e4ra (rechtsextremistische Band) 59, 71 Thematik 25 (rechtsextremistische Band) 69 Tehrik-e-Taliban 86 Th\u00fcringen gegen die Islamisierung des 24 ff., 34, 76, 84, 108, Abendlandes (TH\u00dcGIDA) 119 ff., 125 Th\u00fcringentag der nationalen Jugend 72 Torsten Sch\u00f6witz 141 Totenburg (rechtsextremistische Band) 66 Treueorden (rechtsextremistische Band) 66 f., 69 f. 172 Register","U \u00dcberzeugungst\u00e4ter Vogtland 69 ff. (rechtsextremistische Band) Unbeliebte Jungs (rechtsextremistische Band) 66, 69 f., 72 Untergrundwehr (rechtsextremistische Band) 68 Unsere Zeit (UZ, Publikation) 136 f. V Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans 98 (Koma Civaken Kurdistan - KCK) Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestrei75 tens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) Voigt, Udo 25, 29 f., 35 f., 39, 74 Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) 98 Volksverteidigungskr\u00e4fte (HPG) 99 W W & B Records 64 Weber, Patrick 25, 32, 36, 38, 41 Weisse W\u00f6lfe Terrorcrew (WWT) 52 f. White-Power-Bewegung 63 Wieschke, Patrick 23, 32, 35, 38 ff. Winter, Tobias (rechtsextremistischer 71 Liedermacher) Wohlleben, Ralf 56 Worch, Christian 46 WORTGEWANDT Argumente f\u00fcr Mandatsund 29 Funktionstr\u00e4ger (Publikation) Y Yeni \u00d6zgur Politika (Y\u00d6P, Publikation) 98 Z Zeitnah (rechtsextremistisches 71 Liedermacherduo) Zint, Marco 59, 61 Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 173","Registeranhang Im Registeranhang sind die im Bericht erw\u00e4hnten Gruppierungen aufgef\u00fchrt, die ihren Ursprung in Th\u00fcringen haben, weitestgehend lokal agieren und einem bundesweit aktiven extremistischen Personenzusammenschluss nicht als regionale Untergliederung organisatorisch zugeh\u00f6ren. Im \u00dcbrigen wird auf das vorhergehende Register verwiesen. A Aktionsgruppe Nordhausen (AG Nordhausen) 57, 74 Aktionsgruppe Weimarer Land (AG WL) 53 Ansgar Aryan (rechtsextremistisches Modelabel) 59 Antifa Koordination Weimar (AKW) 115 Antifa Sch\u00f6ndorf 111 Antifa Suhl/Zella-Mehlis 120 Antifa Task Force Jena (ATF Jena) 114 Antifa Weimar 111 Antifaschistische Aktion Gotha (AAGth) 112, 114 Antifaschistische Gruppen S\u00fcdth\u00fcringen (AGST) 115, 118 f., 121, 123 f., 126 Antifaschistisches B\u00fcndnis Gotha 116 Autonome Antifagruppe Weimar (AAGW) 114 f. B B\u00fcndnis-Zukunft-Hildburghausen (BZH) 31, 34, 42, 53 f., 59, 61, 74 B\u00fcndnis Zukunft Landkreis Gotha (BZLG) 54, 59 f., 121 f., 126 f. D Das gelbe Haus 54 F Freie Kr\u00e4fte Gera 57 Freie Nationalisten Gera 57 Freies Netz Jena (FN Jena) 55 f. Freies Netz Saalfeld (FN Saalfeld) 56 Fuck S\u00dcGIDA 119 f. 174 Registeranhang","H Hausgemeinschaft Jonastal (HGJ) 54 I In Aktion gegen Kindersch\u00e4nder 57 95 Internationales Islamisches Kulturzentrum - Erfurt Moschee e. V. (IIKz Erfurt) J Jenaer undogmatische radikale Initiative (JURI) 119 K Kulturverein Mesopotamien e. V. 101 f. N Nationaler Infodienst 56 P PEKARI 119, 125 f., 133 S 72 f. Schlesische Jugend - Landesgruppe Th\u00fcringen (SJ-Th\u00fcringen) V Volksbewegung Nordth\u00fcringen (VB) 56 f. Volkszorn Gera 57 Vollstrecker Gera 57 Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 175","","Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 8. August 2014 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Th\u00fcringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung vor Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung (Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz - Th\u00fcrVerfSchG -) Erster Abschnitt Organisation und Aufgaben SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Er dient dar\u00fcber hinaus dem Zweck, dem Entstehen von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, vorzubeugen. Er setzt seine Schwerpunkte beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Bereich der gewaltorientierten Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (2) Der Verfassungsschutz unterrichtet die Landesregierung und andere zust\u00e4ndige Stellen \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Dadurch soll es insbesondere erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen. SS2 Errichtung eines Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz; Stabsstelle Controlling (1) Zur Erf\u00fcllung des Zwecks nach SS 1 Abs. 1 wird bei dem f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerium ein Amt f\u00fcr Verfassungsschutz Th\u00fcringen errichtet. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz nimmt seine Aufgaben gesondert von der f\u00fcr die Polizei zu st\u00e4ndigen Abteilung wahr. Es darf einer f\u00fcr die Polizei zust\u00e4ndigen Abteilung nicht angegliedert werden. (3) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz wird von seinem Pr\u00e4sidenten geleitet. Bei dem Pr\u00e4sidenten wird eine Stabsstelle Controlling eingerichtet. Diese unterst\u00fctzt den Pr\u00e4sidenten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz bei der Wahrnehmung seiner Leitungsfunktion. Die Verantwortung des Pr\u00e4sidenten f\u00fcr die Rechtund Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Aufgabenerf\u00fcllung bleibt unber\u00fchrt. Das Amt des Pr\u00e4sidenten soll nur einer Person \u00fcbertragen werden, die die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 177","(4) Die Stabsstelle Controlling hat regelm\u00e4\u00dfig die Rechtund Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der nachrichten dienstlichen und sonstigen ihr zugewiesenen Ma\u00dfnahmen zu \u00fcberpr\u00fcfen und dem Pr\u00e4sidenten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz Bericht zu erstatten. Sie ist bei der Beurteilung der Rechtund Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel nicht an Weisungen des Pr\u00e4sidenten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz, seines Vertreters im Amt und des f\u00fcr den Verfassungsschutz Th\u00fcringen zust\u00e4ndigen Ministeriums gebunden. Sie ist personell und organisatorisch von den \u00fcbrigen Referaten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu trennen und mit dem zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Personal auszustatten. F\u00fcr den Leiter der Stabsstelle Controlling ist ein st\u00e4ndiger Vertreter zu bestellen. Der Leiter der Stabsstelle Controlling oder sein Vertreter m\u00fcssen die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen. Die durch die Stabsstelle Controlling getroffenen Ma\u00dfnahmen und Bewertungen sind zu dokumentieren. Bei besonderen oder schwierigen Vorkommnissen kann die Parlamentarische Kontrollkommission verlangen, dass die Stabsstelle Controlling diese auch unmittelbar unterrichtet. (5) Die Referate des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz haben der Stabsstelle Controlling regelm\u00e4\u00dfig schriftlich \u00fcber die in den jeweiligen Ph\u00e4nomenbereichen sowie den beobachteten Personenzusammenschl\u00fcssen eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel Bericht zu erstatten. Die Stabsstelle Controlling ist insbesondere regelm\u00e4\u00dfig oder anlassbezogen schriftlich zu unter richten \u00fcber 1. das Vorliegen von Anhaltspunkten f\u00fcr ein strafbares Verhalten von Vertrauensleuten, 2. die H\u00f6he der an Vertrauensleute, sonstige geheime Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr \u00fcberworbene Agenten und Gew\u00e4hrspersonen f\u00fcr die \u00fcbermittelten Informationen gezahlten Verg\u00fctung, 3. die Anordnung von Observationen, die durchgehend l\u00e4nger als 24 Stunden dauern oder an mehr als zwei Tagen stattfinden sollen (l\u00e4ngerfristige Observationen), 4. die Durchf\u00fchrung von Observationen, die aufgrund der besonderen Situation l\u00e4nger als 24 Stunden oder an mehr als zwei Tagen stattgefunden haben, 5. das Vorliegen von Anhaltspunkten, dass nachrichtendienstlich erlangte Informationen Inhalte haben, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung ber\u00fchren, 6. das Unterlassen der Benachrichtigung einer betroffenen Person nach SS 18 Abs. 1 Satz 2 sowie die Zur\u00fcckstellung der Benachrichtigung nach SS 18 Abs. 2 Satz 2, 7. die Weiterleitung von personenbezogenen Daten an andere Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Stellen nach SS 21 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 2, 4, 5 und 6, 8. die unterbliebene Informations\u00fcbermittlung aufgrund der Annahme eines \u00dcbermittlungsverbotes nach SS 22 Abs. 1, 9. operative Ma\u00dfnahmen und deren Ergebnisse, die gesetzlich gesch\u00fctzte Berufsfelder entsprechend SS 53 der Strafprozessordnung (StPO) tangieren, die Parlamentsmitglieder oder Personen im Sinne des Artikels 56 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen sowie Journalisten und andere Personen oder Einrichtungen des Medienwesens sowie herausragende Personen des \u00f6ffentlichen Lebens betreffen, 178 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","10. besondere Sicherheitsvorkommnisse innerhalb der Beh\u00f6rde, etwa den Verdacht auf Geheimnisverrat oder sonstige gravierende Verfehlungen dienstrechtlicher Natur, soweit sie nicht ohnehin dem f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerium nach anderen Vorschriften zu berichten sind, 11. besondere Sicherheitsrisiken bei operativen Ma\u00dfnahmen, 12. besondere Ereignisse im Verlauf einer Operation, wie etwa Beschwerden eines Vertrauensmannes \u00fcber seine F\u00fchrung, Verst\u00f6\u00dfe des Vertrauensmannes gegen Sicherheitsanweisungen, Eigenm\u00e4chtigkeiten des V-Mannes bei der Informationsbeschaffung. Der Pr\u00e4sident des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz kann in einer Verwaltungsvorschrift weitere Berichtspflichten sowie das konkrete Verfahren der Berichterstattung festlegen. SS3 Zusammenarbeit (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz ist verpflichtet, mit dem Bund und den L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Kooperation in gemeinsamen Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde eines anderen Landes darf im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit dem Amt f\u00fcr Verfassungsschutz t\u00e4tig werden. SS4 Aufgaben des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Aufgabe des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist es, den zust\u00e4ndigen Stellen zu erm\u00f6glichen, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder zu treffen. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben beobachtet das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes, Artikel 13 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, und Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 179","5. fr\u00fchere, fortwirkende unbekannte Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz sammelt zu diesem Zweck Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber solche Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten und wertet sie aus. Voraussetzung f\u00fcr die Verarbeitung der Informationen im Sinne des Satzes 3 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte. Zur Pr\u00fcfung, ob tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, darf das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten erheben. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz wirkt auf Ersuchen der \u00f6ffentlichen Stellen mit: 1. bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen nach den Bestimmungen des Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 17. M\u00e4rz 2003 (GVBl. S. 185) in der jeweils geltenden Fassung und 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse liegenden geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 sind im Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz geregelt. (3) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz erteilt entsprechend den Rechtsvorschriften auf Anfrage von Beh\u00f6rden, denen die Einstellung von Bewerbern in den \u00f6ffentlichen Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen Unterlagen \u00fcber Erkenntnisse nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche beweisbare Tatsachen zu beschr\u00e4nken, die Zweifel daran begr\u00fcnden k\u00f6nnen, dass der Bewerber je derzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. (4) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt haben w\u00f6chentlich und anlassbezogen ein gemeinsames Lagebild \u00fcber Bestrebungen im Sinne des Absatzes 1 zu erstellen. Zu diesem Zweck f\u00fchren sie Informationen in der Th\u00fcringer Informationsund Auswertungszentrale zusammen. (5) Die mit der Beschaffung und Auswertung betrauten Referate haben wesentliche Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beobachtungsobjekten in geeigneter Weise zu dokumentieren. SS5 Weitere Aufgaben des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die Aufgabe, durch geeignete Informationsoder \u00d6ffentlichkeitsarbeit dem Entstehen von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, vorzubeugen. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat auch die Aufgabe, die \u00d6ffentlichkeit in zusammenfassen den Berichten sowie in Einzelanalysen \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, zu unterrichten. Es tritt solchen Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten auch durch Angebote zur Information entgegen. Dabei d\u00fcrfen 180 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","der \u00d6ffentlichkeit personenbezogene Daten bekannt gegeben werden, wenn das Interesse an der Unterrichtung das schutzw\u00fcrdige Interesse des Betroffenen \u00fcberwiegt. Vor einer erstmaligen Bekanntgabe personenbezogener Daten ist dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr die Informationsfreiheit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Regelungen des Th\u00fcringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991 (GVBl. S. 271) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unber\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen auch solche Vereinigungen oder Einzelpersonen genannt werden, bei welchen aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte der Verdacht von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 vorliegt (Verdachtsf\u00e4lle). Diese Verdachtsf\u00e4lle sind entsprechend kenntlich zu machen. (3) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz unterh\u00e4lt eine Internetseite, um die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber seine Arbeit, insbesondere im Sinne des Absatzes 2, zu informieren. SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, seine staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Freistaat Th\u00fcringen Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut im Sinne des SS 1 Abs. 1 Satz 1 erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 181","3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. das Recht auf Bildung, Ma\u00dfnahmen der Wirtschaftsund Arbeitsf\u00f6rderung sowie der Daseinsvorsorge, 5. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 6. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 7. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 8. die im Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union sowie in der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention konkretisierten Menschenrechte. Zweiter Abschnitt Befugnisse SS7 Allgemeine Befugnisse (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen, einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, auch ohne Kenntnis der betroffenen Gruppierung oder Person nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen erheben und in Akten und Dateien verarbeiten und nutzen, namentlich speichern, \u00fcbermitteln, ver\u00e4ndern, l\u00f6schen und abgleichen, soweit nicht besondere gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Ein Ersuchen des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten darf nur diejenigen personenbezogenen Daten enthalten, die f\u00fcr die Erteilung der Auskunft erforderlich sind. Schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen d\u00fcrfen nur in unvermeidbarem Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. (2) Polizeiliche Befugnisse und Weisungen stehen dem Amt f\u00fcr Verfassungsschutz nicht zu. Es darf der Polizei keine Weisungen erteilen. Die Polizei darf auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersucht werden, zu denen das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz selbst nicht befugt ist. SS8 Besondere Auskunftsverlangen (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Teledienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Teledienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreibern von Computerreservierungssystemen und globalen Distributionssystemen f\u00fcr Fl\u00fcge zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur 182 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungsein-und -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) in der jeweils geltenden Fassung und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Teledienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Teledienstes, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen; im Fall des SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, a) zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder b) Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. F\u00fcr die Erteilung von Ausk\u00fcnften nach Satz 1 Nr. 3 hat der Verpflichtete Anspruch auf Entsch\u00e4digung entsprechend SS 23 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes (JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718 -776-) in der jeweils geltenden Fassung. Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium wird erm\u00e4chtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem f\u00fcr Finanzen zust\u00e4ndigen Ministerium f\u00fcr die Erteilung von Ausk\u00fcnften nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 zu regeln. (3) Ausk\u00fcnfte nach Absatz 2 d\u00fcrfen nur auf Antrag eingeholt werden. Antragsberechtigt ist der Pr\u00e4sident des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begr\u00fcnden. \u00dcber den Antrag entscheidet der Minister des f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministeriums, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 183","Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnungen fortbestehen;Satz 2 gilt entsprechend. (4) Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unterrichtet die G 10-Kommission \u00fcber die beschiedenen Antr\u00e4ge vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die Unterrichtung ist unverz\u00fcglich nachzuholen. Die G 10-Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes (G 10) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298) in der jeweils geltenden Fassung ist mit der Ma\u00dfgabe anzuwenden, dass sich die Kontrollbefugnis auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen, die die G 10-Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Fall einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. (5) F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 erhobenen Daten ist SS 4 G 10 entsprechend anzuwenden. F\u00fcr die Mitteilung an den Betroffenen gilt SS 12 Abs. 1 und 3 G 10 entsprechend. (6) Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes ist nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I. S. 2954 -2970-) in der jeweils geltenden Fassung j\u00e4hrlich durch das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium \u00fcber die nach Absatz 2 durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu unterrichten. (8) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen die Voraussetzungen des SS 8a Abs. 3 BVerfSchG entsprechend vorliegen. SS9 Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 TKG erhobenen Daten verlangt werden (SS 113 Abs. 1 Satz 1 TKG). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird (SS 113 Abs. 1 Satz 2 TKG), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Ausk\u00fcnfte nach Absatz 1 d\u00fcrfen auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 113 Abs. 1 Satz 3 TKG). F\u00fcr Auskunftsverlangen nach Absatz 1 Satz 2 gilt SS 8 Abs. 3 Satz 1 bis 4, Abs. 4 und 5 Satz 1 entsprechend. 184 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","(3) Die betroffene Person ist in den F\u00e4llen des Absatzes 1 Satz 2 und des Absatzes 2 Satz 1 \u00fcber die Beauskunftung zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach den Abs\u00e4tzen 1 oder 2 hat derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. (5) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat f\u00fcr ihm erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 JVEG bemisst; die Bestimmungen \u00fcber die Verj\u00e4hrung nach SS 2 Abs. 1 und 4 JVEG finden entsprechend Anwendung. SS 10 Nachrichtendienstliche Mittel (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur heimlichen Informationsbeschaffung folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. den Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr \u00fcberworbenen Agenten, Gew\u00e4hrspersonen und verdeckt eingesetzten Mitarbeitern des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz unter den weiteren Voraussetzungen des SS 12 Abs. 2 bis 6, 2. Observationen, 3. Bildaufzeichnungen (fotografieren, videografieren und filmen), 4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen zu Personen, Objekten und Sachverhalten, das hei\u00dft, ohne dabei den tats\u00e4chlichen Zweck der Erhebung anzugeben, 5. das Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel, 6. das Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel, 7. die Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschl\u00fcsselung von Signalen in Kommunikationssystemen, 8. die Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden), 9. die Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, 10. die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel 10-Gesetzes, Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 185","11. den Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Standorts eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4ts (so genannte IMSI-Catcher). (2) Beabsichtigt das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz, nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtags einzusetzen, unterrichtet das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium den Pr\u00e4sidenten des Landtags und den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission unverz\u00fcglich. Gleiches gilt, soweit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, insbesondere im Rahmen von Anwerbungsma\u00dfnahmen, Personen betroffen sind, deren Mitarbeit Abgeordnete in Aus\u00fcbung ihres Mandats in Anspruch nehmen. (3) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (4) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist ein Eingriff in das Beichtund Seelsorgegeheimnis unzul\u00e4ssig. Dar\u00fcber hinaus ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, die sich gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnistr\u00e4ger im Sinne der SSSS 53 und 53a StPO richten, nur nach Ma\u00dfgabe des SS 160a StPO zul\u00e4ssig. Im \u00dcbrigen hat das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen diejenige zu w\u00e4hlen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf keinen Nachteil herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. (5) L\u00e4ngerfristige Observationsma\u00dfnahmen im Sinne des SS 163f StPO sind nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur Erf\u00fcllung einer Aufgabe des Verfassungsschutzes erforderlich sind und eine daf\u00fcr wesentliche Aufkl\u00e4rung auf andere Weise erheblich erschwert oder entscheidend verz\u00f6gert w\u00fcrde und die Ma\u00dfnahme nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. (6) Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlangt worden sind, d\u00fcrfen nicht verwertet werden und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Liegen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr die Annahme vor, dass durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel allein Kenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt w\u00fcrden, ist der Einsatz unzul\u00e4ssig. Die Datenerhebung ist, soweit informationstechnisch und ermittlungstechnisch m\u00f6glich, unverz\u00fcglich und so lange wie erforderlich zu unterbrechen, sofern sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass Daten erfasst werden, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Die Auswertung erhobener Daten ist unverz\u00fcglich zu unterbrechen, sofern sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Eine weitere Auswertung ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn die kernbereichsrelevanten Daten zuvor unter Aufsicht eines von der Auswertung unabh\u00e4ngigen besonders bestellten Bediensteten, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat, gel\u00f6scht wurden. Ergibt sich zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt, dass die erhobenen Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind, d\u00fcrfen diese nicht weitergegeben oder verwertet werden. Die Aufzeichnungen sind unter Aufsicht eines Bediensteten nach Satz 5 unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Bestehen \u00fcber die Vorgehensweise Zweifel, so ist unverz\u00fcglich die Stellungnahme der Stabsstelle Controlling einzuholen; SS 2 Abs. 3 Satz 4 bleibt unber\u00fchrt. (7) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des Absatzes 1 d\u00fcrfen keine Straftaten begangen werden. 186 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","(8) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des Absatzes 1 ist fortlaufend zu dokumentieren. SS 11 Erhebung von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Abs. 1 erheben, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden k\u00f6nnen oder 2. dies zum Schutz oder zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Quellen des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen gewonnen werden kann. SS 10 Abs. 4 findet im \u00dcbrigen Anwendung. (2) Das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgeh\u00f6rt oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenw\u00e4rtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenw\u00e4rtigen Lebensgefahr f\u00fcr einzelne Personen unerl\u00e4sslich ist und geeignete polizeiliche Hilfe f\u00fcr das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Die Ma\u00dfnahme ist durch den Pr\u00e4sidenten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder seinen Stellvertreter anzuordnen, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigef\u00fchrt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen. Zust\u00e4ndig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Wird die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme nicht nachtr\u00e4glich richterlich best\u00e4tigt, so sind die erhobenen Daten unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber eine nach Satz 1 durchgef\u00fchrte Ma\u00dfnahme in der n\u00e4chsten nach der Anordnung der Ma\u00dfnahme stattfindenden Sitzung. (3) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die Ma\u00dfnahme nach Absatz 2 dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn dadurch f\u00fcr den Verfassungsschutz t\u00e4tige Personen nicht gef\u00e4hrdet werden. Einer Mitteilung bedarf es endg\u00fcltig nicht, wenn die Gef\u00e4hrdung nach Satz 1 auch f\u00fcnf Jahre nach Einstellung der Ma\u00dfnahme noch nicht ausgeschlossen werden kann. Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung der Ma\u00dfnahme \u00fcber die Mitteilung an den Betroffenen oder \u00fcber die dem entgegenstehenden Gr\u00fcnde. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist auch \u00fcber eine nach Satz 2 unterbliebene Mitteilung zu unterrichten. (4) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 G 10 auch technische Mittel zur Ermittlung des Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 187","Standorts eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teund Kartennummern einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standorts oder die Ermittlung der Ger\u00e4teund Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten gilt SS 4 G 10 entsprechend. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zum Erreichen des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist; sie unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 8 Abs. 1, 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. SS 12 Begriffsbestimmungen, Einsatz von Personen zur Informationsbeschaffung (1) Im Sinne des SS 10 Abs. 1 Nr. 1 sind 1. Vertrauensleute solche Personen, die planm\u00e4\u00dfig zur verdeckten Ermittlung von Nachrichten \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1 eingesetzt werden, 2. sonstige geheime Informanten solche Personen, die in Einzelf\u00e4llen oder gelegentlich wegen ihrer Kontakte zu einem Beobachtungsfeld Hinweise geben, 3. Gew\u00e4hrspersonen solche Personen, die dem Amt f\u00fcr Verfassungsschutz logistische oder sonstige Hilfe leisten, ohne Personen im Sinne der Nummern 1 und 2 zu sein, 4. verdeckt eingesetzte Mitarbeiter des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz solche Personen, die unter Einsatz einer Legende t\u00e4tig sind. (2) Folgende Personen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 d\u00fcrfen nicht f\u00fcr eine nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung eingesetzt werden: 1. minderj\u00e4hrige Personen, 2. Personen, die nach den SSSS 53 und 53a StPO das Zeugnis verweigern k\u00f6nnen, 3. Personen im Sinne des Artikels 56 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen und 4. Personen, die an einem Aussteigerprogramm des Bundes oder eines Landes teilnehmen. (3) Der Einsatz der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Personen zum Zwecke der Informationsbeschaffung ist insbesondere zul\u00e4ssig, wenn 1. die Person weder die Zielsetzung noch die T\u00e4tigkeit des Beobachtungsobjekts entscheidend bestimmt, 2. Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Person nicht auf Dauer deren \u00fcberwiegende Lebensgrundlage sind. 188 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","(4) Beim Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen d\u00fcrfen keine Straftaten begangen werden. Bei der Verpflichtung von Vertrauensleuten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. M\u00e4rz 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung sind diese auch schriftlich dar\u00fcber zu belehren, dass ihnen keine Straffreiheit gew\u00e4hrt wird. (5) Die Anwerbung von Vertrauensleuten unterbleibt, wenn die Zielperson wegen einer vors\u00e4tzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des SS 51 des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 I S. 195) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen. Sofern tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass Vertrauensleute rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, ist die Zusammenarbeit unverz\u00fcglich zu beenden, und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden sind zu unterrichten. Von der Beendigung der Zusammenarbeit kann im Einzelfall durch Entscheidung des Pr\u00e4sidenten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz nur abgesehen werden, wenn die von der Vertrauensperson erlangten und zu erwartenden Informationen geeignet sind, die Gef\u00e4hrdung von Leib und Leben Dritter sowie die Begehung von Straftaten im Sinne des SS 100a StPO oder von Staatsschutzdelikten im Sinne der SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu verhindern. Die Stabsstelle Controlling ist im Fall des Satzes 4 unverz\u00fcglich durch den zust\u00e4ndigen Fachbereich \u00fcber den weiteren Einsatz von Vertrauenspersonen zu unterrichten. (6) Die Verpflichtung und der Einsatzbereich von Vertrauensleuten sind von dem Pr\u00e4sidenten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu genehmigen. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen und zu befristen. Eine Verl\u00e4ngerung der Frist ist zul\u00e4ssig, solange die Voraussetzungen f\u00fcr den Einsatz fortbestehen. Der Einsatz ist fortlaufend zu dokumentieren. Die F\u00fchrungsverantwortlichkeit f\u00fcr eine Vertrauensperson ist zeitlich zu befristen. Das N\u00e4here zum Einsatz von Vertrauensleuten ist in einer Dienstanweisung zu regeln, die nach Anh\u00f6rung der Parlamentarischen Kontrollkommission erlassen wird. Vor jeder \u00c4nderung der Dienstanweisung ist die Parlamentarische Kontrollkommission zu h\u00f6ren. Dritter Abschnitt Datenschutzrechtliche Bestimmungen SS 13 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Die Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung in Dateien zu Zwecken einer personenbezogenen Auswertung ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr die Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist, 3. Aufgaben nach SS 4 Abs. 2 zu erf\u00fcllen sind oder Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 189","4. eine Mitwirkung bei \u00dcberpr\u00fcfungen der Zuverl\u00e4ssigkeit nach SS 5 des Waffengesetzes oder SS 8a des Sprengstoffgesetzes erfolgt, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. Satz 2 gilt nicht f\u00fcr Dateien aus allgemein zu g\u00e4nglichen Quellen, die ohne Ver\u00e4nderung des Dateiinhalts ausschlie\u00dflich f\u00fcr Abfragen genutzt werden. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf in einer gesonderten Datei (Amtsdatei) personenbezogene Daten der Vertrauensleute speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Dar\u00fcber hinaus darf es in einer Verbunddatei Daten nach Satz 1 zur Nutzung im Verfassungsschutzverbund speichern. Die Datenverarbeitung im \u00dcbrigen richtet sich nach den bundesgesetzlichen Regelungen. (3) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zum Zwecke der Vorgangsverwaltung personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 mit zur Erledigung anderer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten amtsintern zusammen in automatisierten Verfahren speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zur Zweckbindung, bleiben unber\u00fchrt. Ist der Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter mit vertretbarem Aufwand nicht auszuschlie\u00dfen, ist die weitere Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten unzul\u00e4ssig. (4) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, in zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten (Personenakten) nur speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass der Minderj\u00e4hrige eine der in SS 3 G 10 genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. In Dateien im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 ist eine Speicherung von Daten Minderj\u00e4hriger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unzul\u00e4ssig. Satz 2 gilt nicht f\u00fcr Minderj\u00e4hrige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wenn nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Speicherung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr f\u00fcr Leib und Leben einer Person erforderlich ist. (5) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. (6) Informationen aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re des Betroffenen, die mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, d\u00fcrfen nur einem besonders beschr\u00e4nkten, vom Pr\u00e4sidenten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz festzulegenden Personenkreis zug\u00e4nglich gemacht werden. SS 14 Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen 190 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Abs. 2 bis 6 BVerfSchG findet entsprechende Anwendung. SS 15 Berichtigung und L\u00f6schung personenbezogener Daten (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in Dateien im Sinne des SS 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; in Personenakten ist dies zu vermerken. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat Daten im Sinne des Absatzes 1 zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ist oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Personenakten sind unter diesen Voraussetzungen zu vernichten. Die L\u00f6schung oder Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzw\u00fcrdige Belange des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. (3) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgelegten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, ob Daten im Sinne des Absatzes 1 zu berichtigen oder zu l\u00f6schen sind. Daten im Sinne des Absatzes 1 \u00fcber Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sind sp\u00e4testens zehn Jahre, \u00fcber Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Pr\u00e4sident des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder sein Vertreter treffen im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. Nach SS 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 gespeicherte personenbezogene Daten sind sp\u00e4testens sechs Jahre nach ihrer letzten Speicherung zu l\u00f6schen. Soweit Daten automatisiert verarbeitet oder Akten automatisiert erschlossen werden, ist auf den Ablauf der Fristen nach den S\u00e4tzen 1 bis 3 hinzuweisen. (4) Daten im Sinne des Absatzes 1 \u00fcber Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres sind nach zwei Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 angefallen sind. Daten im Sinne des Absatzes 1 \u00fcber Personen nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 angefallen sind. (5) Personenbezogene Daten, die zu l\u00f6schen sind, d\u00fcrfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verarbeitet werden. (6) F\u00fcr die Archivierung gelten die Bestimmungen des Th\u00fcringer Archivgesetzes vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung. Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz kann das N\u00e4here durch eine Vereinbarung mit den f\u00fcr das Archivwesen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden vereinbaren. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 191","SS 16 Errichtungsanordnung (1) F\u00fcr jede Datei im Sinne des SS 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, in der personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, ist in einer Errichtungsanordnung, die der Zustimmung durch die Stabsstelle Controlling bedarf, festzulegen: 1. die Bezeichnung der Datei, 2. der Zweck der Datei, 3. die Voraussetzungen der Verarbeitung und Nutzung (Rechtsgrundlagen, betroffener Personenkreis, Art der Daten), 4. die Anlieferung oder Eingabe, 5. die Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen, Speicherungsdauer und 7. die Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr die Informationsfreiheit ist vor Erlass der Errichtungsanordnung anzuh\u00f6ren. Wesentliche \u00c4nderungen nach dem Erlass sind ihm mitzuteilen. (3) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat in angemessenen Abst\u00e4nden die Notwendigkeit der Weiterf\u00fchrung oder \u00c4nderung der Dateien zu \u00fcberpr\u00fcfen. SS 17 Auskunft an den Betroffenen auf Antrag (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen auf Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, wenn 1. eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu bef\u00fcrchten ist, 3. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden m\u00fcssen. 192 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","Die Entscheidung trifft der Pr\u00e4sident des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter unter Abw\u00e4gung der in Satz 1 genannten Interessen mit dem Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung. Dabei gilt es zu beachten, dass das Interesse des Betroffenen an einer Auskunftserteilung umso gr\u00f6\u00dfer ist, je intensiver der Grundrechtseingriff ist, der der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zugrunde liegt. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Ablehnung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr die Informationsfreiheit wenden kann. Dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr die Informationsfreiheit ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Mitteilungen des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr die Informationsfreiheit an den Betroffenen d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. SS 18 Mitteilung an betroffene Personen von Amts wegen (1) Von dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des SS 10 Abs. 1 sind zu benachrichtigen im Fall 1. des SS 10 Abs. 1 Nr. 1 (verdeckt handelnde Personen zur Informationsbeschaffung) a) die Zielperson, b) die erheblich mitbetroffenen Personen, c) die Personen, deren nicht allgemein zug\u00e4ngliche Wohnung die verdeckt handelnde Person betreten hat, 2. des SS 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 (l\u00e4ngerfristige Observation, Bildaufzeichnungen, Aufzeichnung des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes) die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen, 3. des SS 10 Abs. 1 Nr. 11 (so genannte IMSI-Catcher) die Zielperson. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Nachforschungen zur Feststellung der Identit\u00e4t einer in Satz 1 bezeichneten Person sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Ber\u00fccksichtigung der Eingriffsintensit\u00e4t der Ma\u00dfnahme gegen\u00fcber dieser Person, des Aufwands f\u00fcr die Feststellung ihrer Identit\u00e4t sowie der daraus f\u00fcr diese oder andere Personen folgenden Beeintr\u00e4chtigungen geboten ist. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 193","(2) Die Benachrichtigung erfolgt, sobald dies ohne Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme, des Bestands des Staates oder von Gesundheit, Leben oder Freiheit einer Person m\u00f6glich ist. Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 kann die Benachrichtigung zudem auch zur\u00fcckgestellt werden, wenn die M\u00f6glichkeit der weiteren Verwendung der verdeckt handelnden Personen durch die Benachrichtigung gef\u00e4hrdet w\u00e4re und unter Ber\u00fccksichtigung der Eingriffsintensit\u00e4t der Ma\u00dfnahme gegen\u00fcber den Betroffenen das \u00f6ffentliche Interesse an der Weiterverwendung \u00fcberwiegt. (3) Erfolgt die Benachrichtigung nicht binnen sechs Monaten nach Beendigung der Ma\u00dfnahme, bedarf die weitere Zur\u00fcckstellung der Zustimmung durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Entscheidung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist jeweils nach einem Jahr erneut einzuholen. Eine Benachrichtigung kann mit Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Dauer unterbleiben, wenn die Gr\u00fcnde nach Absatz 2 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft fortbestehen werden. Die Entscheidung nach Satz 3 darf fr\u00fchestens f\u00fcnf Jahre nach Beendigung der Ma\u00dfnahme getroffen werden. Sind mehrere Ma\u00dfnahmen in demselben Sachzusammenhang durchgef\u00fchrt worden, ist die Beendigung der letzten Ma\u00dfnahme f\u00fcr die Berechnung der Fristen ma\u00dfgeblich. Vierter Abschnitt \u00dcbermittlungsbestimmungen SS 19 Informations\u00fcbermittlung an das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz ohne Ersuchen (1) Die Beh\u00f6rden, Gerichte hinsichtlich ihrer Register, Gebietsk\u00f6rperschaften und andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sowie sonstige \u00f6ffentliche Stellen des Landes haben von sich aus dem Amt f\u00fcr Verfassungsschutz die ihnen bei Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu \u00fcbermitteln, soweit tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung der Informationen, insbesondere \u00fcber Tatbest\u00e4nde, die in SS 100a StPO und in SS 3 G 10 aufgef\u00fchrt sind, f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz nach SS 4 Abs. 1 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes erforderlich ist. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die \u00fcbermittelten Informationen unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr seine Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. (3) Gesetzliche \u00dcbermittlungsverbote bleiben unber\u00fchrt. SS 20 Informations\u00fcbermittlung an das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz auf Ersuchen (1) Die in SS 19 Abs. 1 genannten \u00f6ffentlichen Stellen haben dem Amt f\u00fcr Verfassungsschutz auf dessen Ersuchen die ihnen bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu \u00fcbermitteln, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 oder 2 Satz 1 Nr. 2 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b 194 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","oder c des Grundgesetzes erforderlich ist. Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die Ersuchen aktenkundig zu machen. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf Akten und amtlich gef\u00fchrte Dateien und Register anderer \u00f6ffentlicher Stellen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einsehen, wenn die \u00dcbermittlung von Informationen aus den Akten, Dateien oder Registern im Wege der Mitteilung durch die ersuchte Beh\u00f6rde den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden oder das Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Betroffenen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde. \u00dcber die Einsichtnahme hat das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz einen Nachweis zu f\u00fchren, aus dem der Zweck, die ersuchte Beh\u00f6rde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (3) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Informationen verlangen, die diesen Stellen bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. (4) SS 19 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. SS 21 Informations\u00fcbermittlung durch das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, an andere Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Stellen personenbezogene Daten zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 bis 3 \u00fcbermitteln. Zu anderen Zwecken darf es, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten nur \u00fcbermitteln an: 1. Polizeibeh\u00f6rden, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass dies zu ihrer Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich ist und die \u00dcbermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bek\u00e4mpfung von Staatsschutzdelikten sowie von Verbrechen, f\u00fcr deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient; Staatsschutzdelikte sind die in den SSSS 74a und 120 GVG genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, und 2. andere Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Stellen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und der Empf\u00e4nger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit ben\u00f6tigt; insbesondere d\u00fcrfen personenbezogene Daten auch an solche Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermittelt werden, die Aufgaben der Wirtschaftsund Arbeitsf\u00f6rderung sowie der Daseinsvorsorge wahrnehmen. (2) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat der Staatsanwaltschaft und, vorbehaltlich der staatsanwaltlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeibeh\u00f6rden die ihm bekannt gewordenen Daten zu \u00fcbermitteln, wenn im Rahmen seiner Aufgabenerf\u00fcllung nach SS 4 Abs. 1 tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 195","Staatsschutzdelikten oder zur Verfolgung der in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 genannten weiteren Straftaten oder von Straftaten gegen Leib und Leben sowie bei einer konkreten Gefahr f\u00fcr Leib und Leben erforderlich ist. Die Polizeibeh\u00f6rden d\u00fcrfen zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen. (3) Die Empf\u00e4ngerbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Informationen unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr ihre Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich sind. Sie darf die personenbezogenen Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden. (4) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an \u00f6ffentliche Stellen au\u00dferhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes sowie an \u00fcberoder zwischenstaatliche \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empf\u00e4ngers erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. Sie ist aktenkundig zu machen. Der Empf\u00e4nger ist darauf hinzuweisen, dass er die \u00fcbermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden darf, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. (5) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen an Personen oder Stellen au\u00dferhalb des \u00f6ffentlichen Bereichs nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestands oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist und das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium im Einzelfall die Zustimmung erteilt hat. Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fchrt \u00fcber die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck der \u00dcbermittlung, die Aktenfundstelle und der Empf\u00e4nger hervorgehen. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, vor unberechtigtem Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten nur f\u00fcr den Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. Der Empf\u00e4nger ist auf die Verwendungsbeschr\u00e4nkungen und darauf hinzuweisen, dass das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz sich vorbeh\u00e4lt, um Auskunft \u00fcber die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. (6) Absatz 5 findet keine Anwendung bei Daten\u00fcbermittlungen nach SS 7 Abs. 1 Satz 2. (7) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch Abruf im automatisierten Verfahren unzul\u00e4ssig. SS 22 \u00dcbermittlungsverbote (1) Die \u00dcbermittlung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes hat zu unterbleiben, wenn 1. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der personenbezogenen Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Personen das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, oder 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. 196 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine \u00dcbermittlungspflicht des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz nach SS 12 Abs. 5 Satz 3 oder SS 21 Abs. 2 an andere Sicherheitsbeh\u00f6rden besteht, bei 1. Verbrechen, 2. Vergehen, wenn die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt, und es sich nicht um Informationen des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder anderer Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz handelt, die im Rahmen der Unterrichtungspflichten nach SS 5 Abs. 1 oder 3 Bundesverfassungsschutzgesetz dem Th\u00fcringer Amt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcbermittelt worden sind. SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, sind sie unverz\u00fcglich gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen, wenn dies zur Wahrung schutzw\u00fcrdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern w\u00fcrde und nachteilige Folgen f\u00fcr den Betroffenen nicht zu bef\u00fcrchten sind. F\u00fcnfter Abschnitt Parlamentarische Kontrolle Erster Unterabschnitt Grunds\u00e4tze SS 24 Kontrollrahmen, Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der T\u00e4tigkeit des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausge\u00fcbt. Die Rechte des Landtags und seiner Aussch\u00fcsse und der Kommission aufgrund des Th\u00fcringer Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes bleiben unber\u00fchrt. (2) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden. Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission d\u00fcrfen unter Beachtung der Geheimhaltung den Vorsitzenden ihrer Fraktion, nach Ma\u00dfgabe von SS 78 Abs. 6 Satz 3 der Gesch\u00e4ftsordnung des Th\u00fcringer Landtags, \u00fcber die wesentlichen Inhalte der Beratungen unterrichten. (3) Die Geheimhaltung gilt nicht f\u00fcr die Darstellung und Bewertung bestimmter Vorg\u00e4nge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. In diesem Fall ist es jedem einzelnen Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission erlaubt, eine abweichende Bewertung (Sondervotum) zu ver\u00f6ffentlichen. Soweit f\u00fcr die Bewertung der Parlamentarischen Kontrollkommission oder die Abgabe von Sondervoten eine Sachverhaltsdarstellung erforderlich ist, sind die Belange des Geheimschutzes zu beachten. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 197","SS 25 Mitgliedschaft (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d'Hondt) gew\u00e4hlt werden. (2) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder wird ein Mitglied zum Mitglied der Landesregierung ernannt, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 26 Zusammentritt (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Sie gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Ihr obliegt die Wahl ihres beziehungsweise ihrer Vorsitzenden. (2) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gew\u00e4hlt hat. SS 27 Pflicht der Landesregierung zur Unterrichtung (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung. Schwerpunkte der allgemeinen Unterrichtungst\u00e4tigkeit sind insbesondere die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse. Im Rahmen der Unterrichtung \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung sind die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Sie berichtet zu sonstigen Vorg\u00e4ngen aus dem Aufgabenbereich des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz, sofern die Parlamentarische Kontrollkommission dies verlangt. (2) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber folgende Vorg\u00e4nge: 1. Art, Anzahl und Dauer des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des SS 10 Abs. 1 in den beobachteten extremistischen Ph\u00e4nomenbereichen und Personenzusammenschl\u00fcssen, 2. Festlegung der zu beobachtenden Personenzusammenschl\u00fcsse, 198 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","3. Herstellung des Einvernehmens f\u00fcr das T\u00e4tigwerden von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder in Th\u00fcringen nach SS 3 Abs. 2 sowie in allgemeiner Form \u00fcber die Herstellung des Benehmens f\u00fcr das T\u00e4tigwerden des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz nach SS 5 Abs. 2 BVerfSchG, 4. Regelungen \u00fcber die Verg\u00fctung von Vertrauensleuten und 5. Feststellung eines \u00dcbermittlungsverbots nach SS 22 Abs.1 durch das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz, 6. Fortbildungsma\u00dfnahmen und Ausbildungsstand der Bediensteten, bedeutsame Personalver\u00e4nderungen. F\u00fcr die Berichterstattung nach Satz 1 gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. (3) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die beabsichtigte Bestellung des Pr\u00e4sidenten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz. (4) Die politische Verantwortung der Landesregierung f\u00fcr das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz bleibt unber\u00fchrt. (5) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Inhalt der Dienstanweisungen des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz und \u00fcber jede \u00c4nderung vor deren Erlass. SS 12 Abs. 6 Satz 6 und 7 bleiben unber\u00fchrt. SS 28 Umfang der Unterrichtungspflicht, Verweigerung der Unterrichtung (1) Die Verpflichtung der Landesregierung nach SS 27 Abs. 1 und 2 sowie SS 29 erstreckt sich nur auf Informationen und Gegenst\u00e4nde, die der Verf\u00fcgungsberechtigung des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz unterliegen. (2) Die Landesregierung kann die Unterrichtung nach SS 27 Abs. 1 und 2 sowie SS 29 Abs. 1 nur verweigern sowie den in SS 29 Abs. 2 genannten Personen auferlegen, ihre Auskunft einzuschr\u00e4nken oder zu verweigern, wenn dies aus zwingenden Gr\u00fcnden des Nachrichtenzugangs oder aus Gr\u00fcnden des Schutzes von Pers\u00f6nlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist. Lehnt die Landesregierung eine Unterrichtung ab, so hat das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium dies der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 199","Zweiter Unterabschnitt Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 29 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung hat der Parlamentarischen Kontrollkommission im Rahmen der Unterrichtung nach SS 27 auf Verlangen Einsicht in Akten, Schriftst\u00fccke und Dateien des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu geben. Dies gilt auch f\u00fcr Akten, Schriftst\u00fccke und Dateien der Landesregierung und anderer Landesbeh\u00f6rden, soweit diese die T\u00e4tigkeit des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz betreffen. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann Bedienstete des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz und anderer Landesbeh\u00f6rden nach Unterrichtung der Landesregierung sowie Mitglieder der Landesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Ausk\u00fcnfte einholen. Dies gilt auch f\u00fcr ehemalige Bedienstete und ehemalige Mitglieder der Landesregierung. Die anzuh\u00f6renden Personen sind verpflichtet, vollst\u00e4ndige und wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Angaben zu machen. SS 16 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes vom7. Februar 1991 (GVBl. S. 36) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Im Rahmen einer Anh\u00f6rung kann die Parlamentarische Kontrollkommission die Mitglieder und die Vertreter der Landesregierung auffordern, w\u00e4hrend der Befragung der in den S\u00e4tzen 1 und 2 genannten Personen den Raum zu verlassen. Die Mitglieder und Vertreter der Landesregierung pr\u00fcfen, ob zur Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung im Sinne des SS 27 Abs. 4 ihre Anwesenheit w\u00e4hrend der Befragung erforderlich ist. Das Ergebnis der Pr\u00fcfung wird der Parlamentarischen Kontrollkommission unverz\u00fcglich mitgeteilt. Im Fall der Einholung von schriftlichen Ausk\u00fcnften werden diese \u00fcber das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium der Parlamentarischen Kontrollkommission zugeleitet. SS 28 Abs. 2 gilt entsprechend; die Parlamentarische Kontrollkommission ist hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu unterrichten. (3) Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission haben das Recht, zur Unterst\u00fctzung ihrer Arbeit Mitarbeiter ihrer Fraktion nach Anh\u00f6rung der Landesregierung mit Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission zu benennen. Voraussetzung f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit ist die Erm\u00e4chtigung zum Umgang mit Verschlusssachen und die f\u00f6rmliche Verpflichtung zur Geheimhaltung. Die benannten Mitarbeiter sind befugt, die von der Parlamentarischen Kontrollkommission beigezogenen Akten und Dateien einzusehen und die Beratungsgegenst\u00e4nde der Parlamentarischen Kontrollkommission mit den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission zu er\u00f6rtern. Sie haben grunds\u00e4tzlich keinen Zutritt zu den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann im Einzelfall mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschlie\u00dfen, dass Mitarbeiter der Fraktionen an bestimmten Sitzungen teilnehmen k\u00f6nnen. SS 24 Abs. 2 gilt f\u00fcr die benannten Mitarbeiter entsprechend. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann im Rahmen ihrer Kontrollbefugnisse von der Landesregierung verlangen, Zutritt zu allen R\u00e4umlichkeiten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu erhalten. (5) Dem Verlangen der Parlamentarischen Kontrollkommission hat die Landesregierung unverz\u00fcglich zu entsprechen. SS 28 Abs. 1 und 2 bleibt unber\u00fchrt. (6) Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen; die Anforderungen der 200 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","Parlamentarischen Kontrollkommission sind bei der Aufstellung des Haushalts und im Haushaltsvollzug angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzt, unterst\u00fctzt (st\u00e4ndiger Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer). Die Bestellung des st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers erfolgt durch den Pr\u00e4sidenten des Landtags im Einvernehmen mit der Parlamentarischen Kontrollkommission; die Herstellung des Einvernehmens erfolgt mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder. Der st\u00e4ndige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer unterliegt den Weisungen des Vorsitzenden. Der st\u00e4ndige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bereitet insbesondere die Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission vor und f\u00fchrt deren Beschl\u00fcsse aus. Nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der Weisungen des Vorsitzenden ist dem st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer im Rahmen der Informationsrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Akten und Daten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu gew\u00e4hren. Der st\u00e4ndige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission Bericht zu erstatten. Im \u00dcbrigen findet auf den st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer SS 24 Abs. 2 und 3 Anwendung. (7) \u00dcber Absatz 2 Satz 2 hinaus k\u00f6nnen auch weitere Personen befragt werden, die in keinem Dienstoder Amtsverh\u00e4ltnis zum Freistaat Th\u00fcringen stehen oder gestanden haben. SS 30 Beauftragung eines Sachverst\u00e4ndigen (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschlie\u00dfen, nach Anh\u00f6rung der Landesregierung im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen mit der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben zu beauftragen, Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Dieser hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchung zu berichten. F\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Sachverst\u00e4ndigen sowie seinen Bericht gelten SS 24 Abs. 2 und 3 sowie die SSSS 28, 29 und 32 entsprechend. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder entscheiden, dass dem Landtag ein schriftlicher oder m\u00fcndlicher Bericht zu den Untersuchungen erstattet wird. Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchungen wiederzugeben;SS 24 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Der Bericht darf auch personenbezogene Daten enthalten, soweit dies f\u00fcr eine nachvollziehbare Darstellung der Untersuchung und des Ergebnisses erforderlich ist und die Betroffenen entweder in die Ver\u00f6ffentlichung eingewilligt haben oder das \u00f6ffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen\u00fcber den Belangen der Betroffenen \u00fcberwiegt. Vor einer Ver\u00f6ffentlichung sind die Betroffenen anzuh\u00f6ren, um ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 201","SS 31 Eingaben (1) Bediensteten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist es gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten, jedoch nicht im eigenen oder Interesse anderer Bediensteter dieser Beh\u00f6rde, ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an die Parlamentarische Kontrollkommission zu wenden. Die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcbermittelt die Eingaben unverz\u00fcglich an die Landesregierung zur Stellungnahme. (2) An den Landtag gerichtete Eingaben von B\u00fcrgern \u00fcber ein sie betreffendes Verhalten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz sollen der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis gegeben werden, soweit sie von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung sind. SS 32 Rechtsund Amtshilfe (1) Gerichte und Beh\u00f6rden des Landes sind zur Rechtsund Amtshilfe, insbesondere zur Vorlage von Akten und \u00dcbermittlung von Dateien, verpflichtet. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, d\u00fcrfen diese nur f\u00fcr Zwecke der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcbermittelt und genutzt werden. Die Regelungen zur Rechtsund Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes bleiben unber\u00fchrt. (2) Ersuchen nach Absatz 1 an Beh\u00f6rden sind an die zust\u00e4ndige oberste Dienstbeh\u00f6rde, Ersuchen nach Absatz 1 an Gerichte an das jeweilige Gericht zu richten. SS 28 Abs. 1 und 2 bleibt unber\u00fchrt. SS 33 Berichterstattung Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten den Landtag mindestens alle zwei Jahre \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit. SS 34 Haushaltsvorlagen (1) Der f\u00fcr Haushalt und Finanzen zust\u00e4ndige Landtagsausschuss ber\u00e4t Haushaltsvorlagen zum Verfassungsschutz in vertraulicher Sitzung. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit bekannt geworden sind. (2) Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission k\u00f6nnen an Sitzungen des f\u00fcr Haushalt und Finanzen zust\u00e4ndigen Landtagsausschusses mit beratender Stimme teilnehmen. 202 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","Sechster Abschnitt Rechtsweg, \u00dcbergangsbestimmungen SS 35 Einschr\u00e4nkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes k\u00f6nnen die Rechte auf Schutz der Privatsph\u00e4re (Artikel 6 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen), auf Unverletzlichkeit des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses sowie des Kommunikationsgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes, Artikel 7 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen), auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen), auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen) und auf Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 des Grundgesetzes, Artikel 13 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen) eingeschr\u00e4nkt werden. SS 36 Geltung des Th\u00fcringer Datenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 4 durch das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz finden SS 3 Abs. 2 und 6, die SSSS 7 bis 7b sowie 13 bis 25a des Th\u00fcringer Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 27) in der jeweils geltenden Fassung keine Anwendung. SS 37 Zust\u00e4ndigkeit des Verfassungsgerichtshofs Aus Anlass von Streitigkeiten \u00fcber Rechte und Pflichten aus den Bestimmungen dieses Gesetzes entscheidet auf Antrag der Landesregierung oder der Parlamentarischen Kontrollkommission der Verfassungsgerichtshof. SS 38 \u00dcbergangsbestimmungen (1) Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium und das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz bilden eine gemeinsame Dienststelle im arbeits-, dienstund personalvertretungsrechtlichen Sinne. (2) Das Personal des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz wird nach Ma\u00dfgabe der dienstund arbeitsrechtlichen Bestimmungen Personal des f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministeriums. (3) Die beim Amt f\u00fcr Verfassungsschutz laufenden Verfahren, insbesondere Ma\u00dfnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz, Verwaltungsvorg\u00e4nge und sonstigen Verfahren werden ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch den neuen Aufgabentr\u00e4ger nach SS 2 Abs. 1 fortgef\u00fchrt. (5) Die Aufgabenbereiche Personal, Haushalt, Organisation, Innerer Dienst und Informationstechnik werden vom Zentralbereich des f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministeriums wahrgenommen, soweit nicht Gr\u00fcnde des Geheimschutzes dem entgegenstehen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 203","SS 39 Aufl\u00f6sung, Errichtung, Evaluation (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wird mit Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgel\u00f6st. Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz wird zum 1. Januar 2015 bei dem f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerium errichtet. (2) Die Landesregierung pr\u00fcft die Regelungen dieses Gesetzes zwei Jahre nach der Errichtung des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz und legt der Parlamentarischen Kontrollkommission hierzu nach weiteren sechs Monaten einen Bericht vor. SS 40 Gleichstellungsbestimmung Statusund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in m\u00e4nnlicher und weiblicher Form. 204 Th\u00fcringer Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften","Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG) vom 17. M\u00e4rz 2003 Zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2014 (GVBl S. 529, 543) Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur \u00dcberpr\u00fcfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden soll (Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung). Zweck der \u00dcberpr\u00fcfung ist es, den Zugang zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit auf Personen zu beschr\u00e4nken, bei denen kein Sicherheitsrisiko vorliegt. (2) Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit \u00fcbt aus, wer 1. Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 2. Zugang zu mit Nummer 1 vergleichbaren Verschlusssachen ausl\u00e4ndischer oder \u00fcberoder zwischenstaatlicher Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, sofern eine Verpflichtung besteht, hierf\u00fcr nur sicherheits\u00fcberpr\u00fcfte Personen einzusetzen, 3. in einer Beh\u00f6rde oder sonstigen \u00f6ffentlichen Stelle des Landes oder in einem Teil von ihr t\u00e4tig ist oder werden soll, die aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen von der jeweils zust\u00e4ndigen obersten Landesbeh\u00f6rde im Einvernehmen mit dem f\u00fcr den Geheimschutz zust\u00e4ndigen Ministerium zum Sicherheitsbereich erkl\u00e4rt worden ist, 4. in einer Beh\u00f6rde oder einem sonstigen durch Rechtsverordnung nach SS 33 bestimmten sicherheitsempfindlichen \u00f6ffentlichen Bereich der Informationsund Kommunikationstechnik Zugangsm\u00f6glichkeiten hat, sich verschaffen kann oder an einer Stelle t\u00e4tig ist oder werden soll, von der aus in die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Funktion oder die Integrit\u00e4t eines Systems der Informationsund Kommunikationstechnik eingegriffen werden kann und dadurch die Sicherheit des Landes gef\u00e4hrdet oder seinen Interessen schwerer Schaden zugef\u00fcgt werden kann, 5. an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in einer durch Rechtsverordnung nach SS 33 bestimmten lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung besch\u00e4ftigt ist oder werden soll. (3) Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, 1. deren Ausfall aufgrund ihrer kurzfristig nicht ersetzbaren Produktion oder Dienstleistung die Versorgung eines erheblichen Teils der Bev\u00f6lkerung ernsthaft nachhaltig gef\u00e4hrden kann, Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 205","2. die f\u00fcr das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind oder 3. deren Zerst\u00f6rung sich aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr in besonderem Ma\u00dfe gesundheitsgef\u00e4hrdend auswirken kann. Verteidigungswichtig sind Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und -f\u00e4higkeit dienen, weil sie f\u00fcr das Funktionieren, die Ausr\u00fcstung, F\u00fchrung und Unterst\u00fctzung der Bundeswehr und verb\u00fcndeter Streitkr\u00e4fte sowie f\u00fcr die zivile Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind. Eine sicherheitsempfindliche Stelle ist die kleinste selbst\u00e4ndig handelnde Organisationseinheit innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung, die vor unberechtigtem Zugang gesch\u00fctzt ist und von der im Falle der Beeintr\u00e4chtigung eine erhebliche Gefahr f\u00fcr die in den S\u00e4tzen 1 und 2 genannten Schutzg\u00fcter ausgeht. (4) Im Einvernehmen mit der mitwirkenden Beh\u00f6rde (SS 3 Abs. 3) bestimmt die jeweils zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde oder die zust\u00e4ndige oberste Landesbeh\u00f6rde die sicherheitsempfindlichen Stellen bei den durch eine Rechtsverordnung aufgrund des SS 33 benannten lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. SS2 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden soll (betroffene Person), ist vorher einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahrs \u00fcbertragen werden. Von einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach diesem Gesetz kann abgesehen werden, wenn f\u00fcr die betroffene Person vor weniger als f\u00fcnf Jahren eine gleichoder h\u00f6herwertige Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt wurde oder sie in eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen einbezogen und kein Sicherheitsrisiko festgestellt worden ist und die Unterlagen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung noch verf\u00fcgbar sind. (2) Der vollj\u00e4hrige Ehegatte oder der vollj\u00e4hrige Partner, mit dem die betroffene Person in ehe\u00e4hnlicher oder gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt (Lebenspartner), ist in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 9 und 10 einzubeziehen. \u00dcber Ausnahmen entscheidet die zust\u00e4ndige Stelle (SS 3). Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Geht die betroffene Person die Ehe oder die Gemeinschaft mit dem Lebenspartner w\u00e4hrend oder erst nach der erfolgten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ein, so hat diese die zust\u00e4ndige Stelle zu unterrichten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einbeziehung des Ehegatten oder des Lebenspartners in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nachzuholen. Das Gleiche gilt bei sp\u00e4ter eintretender Vollj\u00e4hrigkeit des Ehegatten oder Vollj\u00e4hrigkeit des Lebenspartners. (3) Dieses Gesetz gilt nicht f\u00fcr: 1. Mitglieder des Landtags, der Landesregierung und des Rechnungshofs, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. Rechtsanw\u00e4lte, soweit ihnen Akteneinsicht nach SS 147 der Strafprozessordnung (StPO) zu gew\u00e4hren ist, 206 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","4. ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse \u00fcberoder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit nach SS 1 Abs. 2 Nr. 2 aus\u00fcben sollen. SS3 Zust\u00e4ndigkeit (1) Zust\u00e4ndige Stelle f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist 1. die Beh\u00f6rde oder sonstige \u00f6ffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betrauen will oder in deren Bereich sich die sicherheitsempfindliche Stelle des \u00f6ffentlichen Bereichs der Informationsund Kommunikationstechnik befindet, es sei denn, die jeweils zust\u00e4ndige Aufsichtsoder oberste Landesbeh\u00f6rde \u00fcbernimmt die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle, 2. bei den Leitern von Landesbeh\u00f6rden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von K\u00f6rperschaften, Anstalten und Stiftungen des \u00f6ffentlichen Rechts die jeweils zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde, 3. bei Landr\u00e4ten und B\u00fcrgermeistern die jeweils zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde, 4. bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen die Partei selbst. (2) Die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle nach diesem Gesetz nimmt der Beh\u00f6rdenleiter wahr. Er kann sie auf eine von der Personalverwaltung getrennte Organisationseinheit \u00fcbertragen. (3) Mitwirkende Beh\u00f6rde bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz im Sinne des SS 2 Abs. 1 Satz 1 des Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetzes (Th\u00fcrVerfSchG), soweit nicht im Einzelfall das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium die Mitwirkung einer anderen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt. (4) Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fchrt Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr Bewerber sowie Mitarbeiter des eigenen Dienstes nach den Bestimmungen dieses Gesetzes selbst durch. Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium kann im Einzelfall die Mitwirkung einer anderen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmen. SS4 Verschlusssachen (1) Verschlusssachen sind im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse, unabh\u00e4ngig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbed\u00fcrftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlusssache ist 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden kann, Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 207","2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden oder ihren Interessen schweren Schaden zuf\u00fcgen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte f\u00fcr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder sch\u00e4dlich sein kann, 4. VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte f\u00fcr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder nachteilig sein kann. SS5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse, Sicherheitshinweise (1) Ein Sicherheitsrisiko im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit der betroffenen Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit begr\u00fcnden, 2. eine besondere Gef\u00e4hrdung durch Anbahnungsund Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begr\u00fcnden oder 3. Zweifel am Bekenntnis der betroffenen Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder am jederzeitigen Eintreten f\u00fcr deren Erhaltung begr\u00fcnden. Ein Sicherheitsrisiko bei der betroffenen Person kann sich auch aufgrund sicherheitserheblicher Erkenntnisse zu anderen Personen ergeben, die mit ihr insbesondere als Ehegatte oder Lebenspartner in enger pers\u00f6nlicher Beziehung stehen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko ergibt. (3) Sicherheitshinweise im Sinne dieses Gesetzes sind fallbezogene Empfehlungen, die zur weiteren Betreuung der betroffenen Person notwendig erscheinen. SS6 Rechte und Pflichten der betroffenen und der einbezogenen Person (1) Die betroffene Person ist \u00fcber die Art der beabsichtigten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von der zust\u00e4ndigen Stelle zu unterrichten. Wird eine weiter gehende Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung als urspr\u00fcnglich vorgesehen notwendig (SS 7 Abs. 2), so ist auch f\u00fcr diese eine vorherige Unterrichtung erforderlich. (2) Die Zustimmung der betroffenen Person ist Voraussetzung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung. Wird die Zustimmung durch die betroffene Person nicht erteilt, so ist die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nicht durchf\u00fchrbar. Die betroffene Person darf in diesem Fall nicht mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden. 208 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","(3) Hat die betroffene Person in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung eingewilligt, so ist sie verpflichtet, die zur Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung erforderlichen Angaben vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die f\u00fcr sie, einen nahen Angeh\u00f6rigen nach SS 52 Abs. 1 StPO oder den Lebenspartner die Gefahr strafund disziplinarrechtlicher Verfolgung, der Entlassung oder K\u00fcndigung begr\u00fcnden k\u00f6nnten. Werden Angaben verweigert, so ist die betroffene Person verpflichtet, darauf hinzuweisen. \u00dcber das Verweigerungsrecht sowie \u00fcber ihr Widerspruchsrecht nach SS 37 Abs. 2 des Th\u00fcringer Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 27) in der jeweils geltenden Fassung ist die betroffene Person zu belehren. (4) Die betroffene Person hat der zust\u00e4ndigen Stelle von sich aus \u00c4nderungen von Namen, Wohnsitzen und Staatsangeh\u00f6rigkeiten mitzuteilen. Mitteilungsbed\u00fcrftig ist ferner jede Ver\u00e4nderung des Familienstands sowie das Eingehen oder das Beenden einer Lebenspartnerschaft. (5) Werden der Ehegatte oder Lebenspartner in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen, gelten die Abs\u00e4tze 1 bis 3 entsprechend. (6) Bevor die zust\u00e4ndige Stelle die Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit ablehnt, hat sie der betroffenen Person Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder m\u00fcndlich zu den f\u00fcr die Entscheidung erheblichen Tatsachen pers\u00f6nlich zu \u00e4u\u00dfern. Die betroffene Person kann zu einer Anh\u00f6rung mit einer Person ihres Vertrauens erscheinen. Die Anh\u00f6rung erfolgt in einer Weise, die den Schutz nachrichtendienstlicher Quellen gew\u00e4hrleistet und den schutzw\u00fcrdigen Interessen von Personen, die im Rahmen einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung befragt wurden, Rechnung tr\u00e4gt. Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil f\u00fcr die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge h\u00e4tte, insbesondere bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen, die sich beim Amt f\u00fcr Verfassungsschutz um Einstellung beworben haben. (7) Liegen in der Person des Ehegatten oder des Lebenspartners Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, so hat ihr die zust\u00e4ndige Stelle Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich zu den erheblichen Tatsachen zu \u00e4u\u00dfern. Absatz 6 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (8) Die Abs\u00e4tze 6 und 7 sind auch im Fall der Ablehnung einer Weiterbesch\u00e4ftigung in einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit anzuwenden. Zweiter Abschnitt \u00dcberpr\u00fcfungsarten und Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen SS7 Arten der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (\u00dc 1) oder 2. erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (\u00dc 2) oder 3. erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen (\u00dc 3) durchgef\u00fchrt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 209","(2) Ergeben sich bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die nur durch Ma\u00dfnahmen der n\u00e4chsth\u00f6heren Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen, kann die zust\u00e4ndige Stelle mit Zustimmung der betroffenen Person und gegebenenfalls des einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartners die n\u00e4chsth\u00f6here Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einleiten. Diese ist jedoch nur in dem Umfang durchzuf\u00fchren, wie es zur Aufkl\u00e4rung der sicherheitserheblichen Erkenntnisse erforderlich ist. SS 12 Abs. 6 bleibt unber\u00fchrt. SS8 Einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. T\u00e4tigkeiten in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen. (2) In F\u00e4llen des Absatzes 1 Nr. 2 kann die zust\u00e4ndige Stelle von der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung oder einem Teil der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung absehen, wenn Art oder Dauer der T\u00e4tigkeit dies zulassen. SS9 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Eine erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 3. T\u00e4tigkeiten in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen, 4. T\u00e4tigkeiten in Bereichen oder an Stellen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 4 oder 5 wahrnehmen sollen, soweit nicht die zust\u00e4ndige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der T\u00e4tigkeit eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 8 f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt. SS 10 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen Eine erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 210 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","2. Zugang zu einer hohen Anzahl von GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 3. T\u00e4tigkeiten in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen, 4. beim Amt f\u00fcr Verfassungsschutz t\u00e4tig werden sollen, soweit nicht die zust\u00e4ndige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der T\u00e4tigkeit eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 8 oder SS 9 f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt. SS 11 Datenerhebung (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde d\u00fcrfen die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Die betroffene Person sowie die sonstigen zu befragenden Personen und nicht \u00f6ffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der in SS 3 Abs. 4 Satz 1 genannten Personen kann die Angabe der erhebenden Stelle gegen\u00fcber den sonstigen zu befragenden Personen oder nicht \u00f6ffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder des Nachrichtendienstes erforderlich ist. (2) Die zust\u00e4ndige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten grunds\u00e4tzlich bei der betroffenen Person und, falls es dar\u00fcber hinaus erforderlich ist, bei dem in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartner. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder seines Ehegatten oder Lebenspartners entgegen, k\u00f6nnen andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. 3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die mitwirkende Beh\u00f6rde richtet sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und, soweit dort keine Regelungen getroffen worden sind, nach den Bestimmungen des Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. SS 12 Ma\u00dfnahmen bei den einzelnen \u00dcberpr\u00fcfungsarten (1) Die mitwirkende Beh\u00f6rde wird nur auf Antrag der zust\u00e4ndigen Stelle t\u00e4tig. (2) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 8 trifft die mitwirkende Beh\u00f6rde folgende Ma\u00dfnahmen: 1. sicherheitsm\u00e4\u00dfige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserkl\u00e4rung unter Ber\u00fccksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, 2. Einholung einer unbeschr\u00e4nkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie Auskunftsersuchen an das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 211","3. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminal\u00e4mter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der betroffenen Person, in der Regel beschr\u00e4nkt auf die letzten f\u00fcnf Jahre, 4. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Grenzschutzdirektion und die Nachrichtendienste des Bundes. (3) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 9 pr\u00fcft die mitwirkende Beh\u00f6rde zus\u00e4tzlich zu den in Absatz 2 genannten Ma\u00dfnahmen die Identit\u00e4t der betroffenen Person. Wird der Ehegatte oder der Lebenspartner nach SS 2 Abs. 2 in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen, trifft die mitwirkende Beh\u00f6rde bez\u00fcglich der einzubeziehenden Person die in Absatz 2 und Satz 1 genannten Ma\u00dfnahmen. (4) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 10 befragt die mitwirkende Beh\u00f6rde zus\u00e4tzlich von der betroffenen Person in seiner Sicherheitserkl\u00e4rung angegebene Referenzpersonen und, soweit erforderlich, weitere geeignet erscheinende Auskunftspersonen, um zu pr\u00fcfen, ob die Angaben der betroffenen Person zutreffen und ob tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schlie\u00dfen lassen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Ausk\u00fcnfte zu den finanziellen Verh\u00e4ltnissen der betroffenen Person eingeholt werden. (5) Die zust\u00e4ndige Stelle fragt zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen T\u00e4tigkeit der betroffenen Person oder des einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartners f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beim Bundesbeauftragten f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an, wenn die betroffene Person oder der einbezogene Ehegatte oder Lebenspartner vor dem 1. Januar 1970 geboren wurde oder Anhaltspunkte f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Auf die Anfrage kann verzichtet werden, wenn eine nicht l\u00e4nger als sechs Monate zur\u00fcckliegende Auskunft vorliegt. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, \u00fcbermittelt sie die zust\u00e4ndige Stelle zur Bewertung an die mitwirkende Beh\u00f6rde. (6) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung der betroffenen Person oder ihres Ehegatten oder Lebenspartners nicht ausreicht oder ihr schutzw\u00fcrdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Beh\u00f6rde neben den Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 2 bis 4 weitere geeignet erscheinende Auskunftspersonen befragen oder andere Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften und Gerichte, um Akteneinsicht oder Auskunft ersuchen oder Einzelma\u00dfnahmen der n\u00e4chsth\u00f6heren Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchf\u00fchren. SS 6 Abs. 1 und 2 findet keine Anwendung. (7) Liegt eine sicherheitserhebliche Erkenntnis zu anderen Personen vor, die mit der betroffenen Person in enger pers\u00f6nlicher Beziehung stehen, kann die mitwirkende Beh\u00f6rde zu diesen Personen mit deren Zustimmung die zur Kl\u00e4rung eines Sicherheitsrisikos jeweils notwendigen Ermittlungen nach den Abs\u00e4tzen 2 bis 4 und 6 durchf\u00fchren. 212 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","Dritter Abschnitt Verfahren SS 13 Beginn der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung und Angaben zur Sicherheitserkl\u00e4rung (1) Die Personalverwaltung der nach SS 3 Abs. 1 zust\u00e4ndigen Stelle teilt der nach SS 3 Abs. 2 aufgabenwahrnehmenden Stelle mit, dass eine Person in einer bestimmten sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit eingesetzt werden soll. Durch die nach SS 3 Abs. 2 zust\u00e4ndige Stelle wird die betroffene Person zur Abgabe der Sicherheitserkl\u00e4rung aufgefordert; SS 6 ist zu beachten. (2) In der Sicherheitserkl\u00e4rung sind von der betroffenen Person anzugeben: 1. Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, akademische Grade, 2. Geburtsdatum, -ort, 3. Staatsangeh\u00f6rigkeit, auch fr\u00fchere und mehrfache Staatsangeh\u00f6rigkeiten, 4. Familienstand, Lebenspartnerschaft, 5. Wohnsitze und Aufenthalte von l\u00e4ngerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen f\u00fcnf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausge\u00fcbter Beruf, 7. derzeitiger oder letzter Arbeitgeber und dessen Anschrift, 8. Anzahl der Kinder, 9. im Haushalt lebende Personen \u00fcber 18 Jahre (Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Verh\u00e4ltnis zu dieser Person), 10. Eltern, Stiefund Pflegeeltern (Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Wohnsitz), 11. Ausbildungsund Besch\u00e4ftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsst\u00e4tten, Besch\u00e4ftigungsstellen sowie deren Anschriften, 12. Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen, die in den vergangenen f\u00fcnf Jahren durchgef\u00fchrt wurden, sowie Angaben dar\u00fcber, ob die zurzeit bestehenden finanziellen Verpflichtungen erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, 13. Kontakte zu ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten und den Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten k\u00f6nnen, Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 213","14. T\u00e4tigkeiten f\u00fcr das ehemalige Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit beziehungsweise das Amt f\u00fcr Nationale Sicherheit der DDR oder die Verwaltung Aufkl\u00e4rung im Ministerium f\u00fcr Nationale Verteidigung, 15. hauptamtliche Funktionen in einer Partei oder Massenorganisation der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie T\u00e4tigkeit als \"Reisekader in das nicht sozialistische Wirtschaftsgebiet\", 16. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anh\u00e4ngern unbedingten Gehorsam verlangen und deshalb die betroffene Person in Konflikt mit ihrer Verschwiegenheitspflicht bringen k\u00f6nnen, 17. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 18. anh\u00e4ngige Strafund Disziplinarverfahren, 19. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angeh\u00f6rigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, zu denen das Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbeh\u00f6rde festgestellt hat, dass besondere Sicherheitsrisiken f\u00fcr die mit sicherheitsempfindlicher T\u00e4tigkeit betrauten Personen zu bef\u00fcrchten sind, 20. fr\u00fchere Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen, sowie bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach den SSSS 9 und 10 zus\u00e4tzlich 21. Nummer des Personalausweises oder des Reisepasses, sowie bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach SS 10 zus\u00e4tzlich 22. drei Referenzpersonen (jeweils Namen, Vornamen, Beruf, berufliche und private Anschrift, Rufnummern und Art der Beziehung zur Person sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaft). Den Erkl\u00e4rungen zur Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 9 und 10 sind zwei aktuelle Lichtbilder mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizuf\u00fcgen. (3) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 8 entf\u00e4llt die Angabe zu Absatz 2 Satz 1 Nr. 8; die Angaben zu Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 entfallen, sofern die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit der betroffenen Person leben. Zur Person des Ehegatten oder Lebenspartners werden die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 13, 14, 16 und 17 mit dessen Einverst\u00e4ndnis erhoben. Ergeben sich aus der Sicherheitserkl\u00e4rung oder aufgrund der Abfrage aus einer der in SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970) in der jeweils geltenden Fassung genannten Verbunddateien sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber den Ehegatten oder den Lebenspartner, sind weitere \u00dcberpr\u00fcfungen nur zul\u00e4ssig, wenn der Ehegatte oder der Lebenspartner der betroffenen Person in die erweitere Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen wird. (4) Wird der Ehegatte oder der Lebenspartner in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen, sind zus\u00e4tzlich f\u00fcr diesen die in Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 bis 7, 11, 12, 18, 19 und 21 genannten Daten anzugeben. (5) Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der in SS 3 Abs. 4 Satz 1 genannten Personen sind zus\u00e4tzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister und abgeschlossene Strafund Diszipli214 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","narverfahren sowie alle Kontakte zu ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. (6) Die Sicherheitserkl\u00e4rung ist von der betroffenen Person der zust\u00e4ndigen Stelle zuzuleiten. Die zust\u00e4ndige Stelle pr\u00fcft die Angaben auf ihre Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit. Zu diesem Zweck kann die Personalakte eingesehen werden. Die zust\u00e4ndige Stelle leitet die Sicherheitserkl\u00e4rung an die mitwirkende Beh\u00f6rde weiter und beauftragt diese, eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, es sei denn, die zust\u00e4ndige Stelle hat bereits bei der Pr\u00fcfung der Sicherheitserkl\u00e4rung festgestellt, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit entgegensteht. Die mitwirkende Beh\u00f6rde kann mit Zustimmung der betroffenen Person und der zust\u00e4ndigen Stelle in die Personalakte Einsicht nehmen, wenn dies zur Kl\u00e4rung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerl\u00e4sslich ist. SS 14 Abschluss der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Kommt die mitwirkende Beh\u00f6rde zu dem Ergebnis, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, so teilt sie dies der zust\u00e4ndigen Stelle mit. Fallen Erkenntnisse an, die kein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese mitgeteilt. Hierzu k\u00f6nnen Sicherheitshinweise gegeben werden. (2) Kommt die mitwirkende Beh\u00f6rde zu dem Ergebnis, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gr\u00fcnde und ihrer Bewertung die zust\u00e4ndige Stelle. Bei nachgeordneten Beh\u00f6rden und sonstigen \u00f6ffentlichen Stellen erfolgt die Unterrichtung \u00fcber deren oberste Landesoder oberste Aufsichtsbeh\u00f6rde. (3) Die zust\u00e4ndige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit der betroffenen Person entgegensteht. Im Zweifel hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. SS 6 Abs. 6 und 7 ist zu beachten. (4) Lehnt die zust\u00e4ndige Stelle die Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit ab, teilt sie dies der betroffenen Person mit. Die Ablehnung ist unter Beachtung des Quellenschutzes und der schutzw\u00fcrdigen Interessen der befragten Personen und Stellen zu begr\u00fcnden. Die Begr\u00fcndung unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil f\u00fcr die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge h\u00e4tte, insbesondere bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen, die sich beim Amt f\u00fcr Verfassungsschutz um Einstellung beworben haben. SS 15 Vorl\u00e4ufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit Die zust\u00e4ndige Stelle kann in Ausnahmef\u00e4llen abweichend von SS 2 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit der betroffenen Person vor Abschluss der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung erlauben, wenn die mitwirkende Beh\u00f6rde 1. bei der einfachen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung die Angaben in der Sicherheitserkl\u00e4rung unter Ber\u00fccksichtigung der eigenen Erkenntnisse bewertet hat oder Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 215","2. bei der erweiterten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung und bei der erweiterten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen die Ma\u00dfnahmen der n\u00e4chstniederen Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung abgeschlossen hat und sich daraus keine tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko ergeben haben. SS 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle Die Personalverwaltung der nach SS 3 Abs. 1 zust\u00e4ndigen Stelle unterrichtet die nach SS 3 Abs. 2 aufgabenwahrnehmende Stelle unverz\u00fcglich \u00fcber die pers\u00f6nlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verh\u00e4ltnisse der Personen, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, soweit sie f\u00fcr deren sicherheitsm\u00e4\u00dfige Beurteilung erheblich sind. Insbesondere z\u00e4hlen dazu: 1. die Umsetzung, Abordnung, Versetzung und das Ausscheiden aus dem Dienst, 2. \u00c4nderungen des Familienstands oder einer Lebenspartnerschaft, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit, 3. Anhaltspunkte f\u00fcr geistige oder seelische St\u00f6rungen, f\u00fcr Alkohol-, Drogenoder Tablettenmissbrauch, 4. Anhaltspunkte f\u00fcr \u00dcberschuldung, insbesondere Pf\u00e4ndungsund \u00dcberweisungsbeschl\u00fcsse, 5. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Ma\u00dfnahmen. SS 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde haben sich unverz\u00fcglich gegenseitig zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber die betroffene Person oder den in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartner bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Die mitwirkende Beh\u00f6rde pr\u00fcft die sicherheitserheblichen Erkenntnisse und stellt fest, ob ein Sicherheitsrisiko nach SS 5 Abs. 1 vorliegt. Sie unterrichtet die zust\u00e4ndige Stelle \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung; im \u00dcbrigen ist SS 14 Abs. 3 und 4 entsprechend anzuwenden. SS 18 Aktualisierung der Sicherheitserkl\u00e4rung und Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die Sicherheitserkl\u00e4rung ist der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, in der Regel alle f\u00fcnf Jahre erneut zuzuleiten und im Falle eingetretener Ver\u00e4nderungen von der betroffenen Person zu erg\u00e4nzen. (2) Liegt zu der betroffenen Person eine unter Vorbehalt erteilte Auskunft des Bundesbeauftragten f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen 216 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","Demokratischen Republik vor oder ist eine Anfrage bisher unterblieben, ist anl\u00e4sslich der Aktualisierung oder Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung eine Auskunft nach SS 12 Abs. 5 einzuholen. (3) Bei sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeiten nach SS 10 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung einzuleiten. Im \u00dcbrigen kann die zust\u00e4ndige Stelle eine Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahe legen. Das Verfahren bei der Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung entspricht dem der Erst\u00fcberpr\u00fcfung. Abweichend davon kann die mitwirkende Beh\u00f6rde von einer erneuten Identit\u00e4tspr\u00fcfung absehen. Die Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Person, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, und mit Zustimmung ihres Ehegatten oder Lebenspartners, sofern er einbezogen wird. Vierter Abschnitt Akten \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, Datenverarbeitung SS 19 Sicherheitsakte und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte (1) Die zust\u00e4ndige Stelle f\u00fchrt \u00fcber die betroffene Person eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind. Dazu z\u00e4hlen insbesondere: 1. Sicherheitserkl\u00e4rungen (auch fr\u00fchere), 2. der Antrag auf Feststellung einer m\u00f6glichen T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie die dazu erteilte Auskunft des Bundesbeauftragten f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, 3. das Ergebnis der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einschlie\u00dflich sicherheitserheblicher Erkenntnisse und Erkenntnisse \u00fcber ein Sicherheitsrisiko, 4. Mitteilungen der mitwirkenden Beh\u00f6rde, 5. gegebenenfalls Vermerke, die im Zusammenhang mit der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung angefallen sind. (2) Informationen \u00fcber die pers\u00f6nlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verh\u00e4ltnisse der Personen, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie f\u00fcr die sicherheitsm\u00e4\u00dfige Beurteilung bedeutsam sind. Dazu z\u00e4hlen insbesondere: 1. Zuweisung, \u00dcbertragung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, die dazu erteilte Erm\u00e4chtigung, deren \u00c4nderungen und Beendigung, 2. Umsetzung, Abordnung, Versetzung und Ausscheiden aus dem Dienst, Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 217","3. \u00c4nderungen des Familienstands, Beginn und Ende einer Lebenspartnerschaft, \u00c4nderungen des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit, 4. Anhaltspunkte f\u00fcr geistige und seelische St\u00f6rungen, f\u00fcr Alkohol-, Drogenoder Tablettenmissbrauch, 5. Anhaltspunkte f\u00fcr \u00dcberschuldung, insbesondere Pf\u00e4ndungsund \u00dcberweisungsbeschl\u00fcsse, 6. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Ma\u00dfnahmen. (3) Die mitwirkende Beh\u00f6rde f\u00fchrt \u00fcber die betroffene Person eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte, in die aufzunehmen sind: 1. Informationen, die die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, die durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, 3. \u00c4nderungen des Familienstands, Beginn und Ende einer Lebenspartnerschaft, \u00c4nderungen des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit. Die in Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 bis 6 genannten Daten sind zur Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte zu nehmen, wenn sie sicherheitserheblich sind. (4) Die zust\u00e4ndige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 genannten Daten unverz\u00fcglich der mitwirkenden Beh\u00f6rde mitzuteilen. (5) Die Sicherheitsakte und die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte sind keine Personalakten. Sie sind gesondert zu f\u00fchren und d\u00fcrfen weder der personalverwaltenden Stelle noch der betroffenen Person zug\u00e4nglich gemacht werden; SS 24 Abs. 5 bleibt unber\u00fchrt. Bei einem Wechsel der zust\u00e4ndigen Stelle ist die Sicherheitsakte der betroffenen Person auf schriftliche Anforderung an die neue zust\u00e4ndige Stelle abzugeben, wenn auch dort eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt werden soll. Die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte ist auf schriftliche Anforderung an die dann zust\u00e4ndige mitwirkende Beh\u00f6rde abzugeben. 218 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","SS 20 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen (1) Die Sicherheitsakte und die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu sch\u00fctzen. (2) Die zust\u00e4ndige Stelle hat die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den in SS 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 genannten Fristen zu vernichten. SS 23 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. (3) Die mitwirkende Beh\u00f6rde hat die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den in SS 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bez\u00fcglich der Unterlagen zu den in SS 3 Abs. 4 Satz 1 genannten Personen. SS 23 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. (4) Das Th\u00fcringer Archivgesetz vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung findet auf die Sicherheitsakten und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakten keine Anwendung. SS 21 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die zust\u00e4ndige Stelle darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben 1. die nach diesem Gesetz in SS 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Beh\u00f6rde, 2. die Besch\u00e4ftigungsstelle, 3. Verf\u00fcgungen zur Bearbeitung des Vorgangs und 4. beteiligte Beh\u00f6rden automatisiert verarbeiten. (2) Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten der betroffenen Person und des in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartners und die Aktenfundstelle, 2. Verf\u00fcgungen zur Bearbeitung des Vorgangs sowie sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, automatisiert verarbeiten. Die Daten nach Nummer 1 d\u00fcrfen auch in den nach SS 6 BVerfSchG zul\u00e4ssigen Verbunddateien gespeichert und genutzt werden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 219","SS 22 \u00dcbermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gespeicherten personenbezogenen Daten d\u00fcrfen von der zust\u00e4ndigen Stelle oder mitwirkenden Beh\u00f6rde nur f\u00fcr Zwecke 1. der Sicherheitsoder Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfung, 2. der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung nach SS 31 Abs. 5 des Polizeiaufgabengesetzes vom 4. Juni 1992 (GVBl. S. 199) in der jeweils geltenden Fassung sowie 3. parlamentarischer Untersuchungsaussch\u00fcsse genutzt und \u00fcbermittelt werden. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 \u00fcbermittelten Daten f\u00fcr Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Die zust\u00e4ndige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten dar\u00fcber hinaus f\u00fcr Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstund arbeitsrechtlicher Ma\u00dfnahmen nutzen, wenn dies zur Gew\u00e4hrleistung des Geheimund Sabotageschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten dar\u00fcber hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs zur Aufkl\u00e4rung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht, von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten der Organisierten Kriminalit\u00e4t oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufkl\u00e4rung sonstiger Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Th\u00fcrVerfSchG von erheblicher Bedeutung nutzen und \u00fcbermitteln. (2) Die \u00dcbermittlung der nach SS 21 gespeicherten Daten ist nur zul\u00e4ssig, soweit sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung derin Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. Die nach SS 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 gespeicherten Daten d\u00fcrfen zur Erf\u00fcllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes genutzt und \u00fcbermittelt werden. (3) Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf personenbezogene Daten nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 nur an \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermitteln. (4) Die Nutzung oder \u00dcbermittlung unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck verarbeiten und nutzen, zu dem sie \u00fcbermittelt wurden. Eine nicht \u00f6ffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 23 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von der betroffenen Person bestritten, ist dies, wenn sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken oder, falls die Daten in einer Datei gespeichert sind, auf sonstige Weise festzuhalten. Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde haben sich gegenseitig zu unterrichten. 220 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","(2) Die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu l\u00f6schen 1. von der zust\u00e4ndigen Stelle a) unverz\u00fcglich, wenn die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung vorzeitig abgebrochen wird oder die betroffene Person verstorben ist, b) innerhalb eines Jahres, wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein, c) nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein oder es ist beabsichtigt, die betroffene Person in absehbarer Zeit mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu betrauen, d) sp\u00e4testens nach zehn Jahren, sofern die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufgenommen hat oder aus einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit ausgeschieden ist und sie in absehbarer Zeit nicht mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden soll, 2. von der mitwirkenden Beh\u00f6rde a) unverz\u00fcglich, wenn die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung vorzeitig abgebrochen wird oder die betroffene Person verstorben ist, b) innerhalb eines Jahres, wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein, c) bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach SS 8 nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit oder sp\u00e4testens nach zehn Jahren, wenn die betroffene Person in eine weitere Speicherung eingewilligt hat oder es beabsichtigt war, sie in absehbarer Zeit mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu betrauen, d) bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach den SSSS 9 und 10 nach Ablauf von zehn Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit oder wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufgenommen hat und sie in absehbarer Zeit nicht mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden soll, e) die nach SS 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt oder sie nicht mehr aus\u00fcbt. Im \u00dcbrigen sind in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig ist. (3) Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person genutzt werden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 221","SS 24 Auskunft, Akteneinsicht (1) Auf schriftlichen Antrag erteilt die zust\u00e4ndige Stelle oder die mitwirkende Beh\u00f6rde unentgeltlich Auskunft \u00fcber die bei ihr im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu der anfragenden Person gespeicherten Daten. (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. Bezieht sich die Auskunftserteilung auf personenbezogene Daten, die von der zust\u00e4ndigen Stelle an die mitwirkende Beh\u00f6rde oder von der mitwirkenden Beh\u00f6rden an die zust\u00e4ndige Stelle \u00fcbermittelt wurden, so ist die Auskunft nur mit deren Zustimmung zul\u00e4ssig. (3) Die Auskunft unterbleibt, wenn 1. sie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der in der Zust\u00e4ndigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gef\u00e4hrden w\u00fcrde, 2. sie die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden m\u00fcssen und deswegen das Interesse des Anfragenden an der Auskunftserteilung zur\u00fccktreten muss. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit durch die Mitteilung der tats\u00e4chlichen und rechtlichen Gr\u00fcnde, auf die die Entscheidung gest\u00fctzt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. In diesem Fall sind die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz ist auf Verlangen der anfragenden Person Auskunft zu erteilen, soweit nicht die jeweils zust\u00e4ndige oberste Landesbeh\u00f6rde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Personenbezogene Daten einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert worden ist, d\u00fcrfen auch dem Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz gegen\u00fcber nicht offenbart werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz an die anfragende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der zust\u00e4ndigen Stelle oder der mitwirkenden Beh\u00f6rde zulassen. (5) Die zust\u00e4ndige Stelle gew\u00e4hrt der anfragenden Person Einsicht in die Sicherheitsakte, soweit eine Auskunft f\u00fcr die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen nicht ausreicht und sie hierf\u00fcr auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelungen der Abs\u00e4tze 2 bis 4 gelten entsprechend. Ein Recht auf Einsicht in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte der mitwirkenden Beh\u00f6rde besteht grunds\u00e4tzlich nicht. 222 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","F\u00fcnfter Abschnitt Sonderregelungen bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr nicht \u00f6ffentliche Stellen SS 25 Anwendungsbereich Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von betroffenen Personen, die von der zust\u00e4ndigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit bei einer nicht \u00f6ffentlichen Stelle erm\u00e4chtigt werden sollen, gelten die Sonderregelungen der SSSS 25 bis 31. SS 26 Zust\u00e4ndigkeit (1) Die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle werden wahrgenommen von dem f\u00fcr Wirtschaft zust\u00e4ndigen Ministerium, es sei denn, eine andere oberste Landesbeh\u00f6rde nimmt im Einvernehmen mit diesem Ministerium die Aufgaben als zust\u00e4ndige Stelle wahr. (2) Die Aufgaben der nicht \u00f6ffentlichen Stelle nach diesem Gesetz sind grunds\u00e4tzlich von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Die zust\u00e4ndige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn die nicht \u00f6ffentliche Stelle sich verpflichtet, Informationen, die ihr im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung bekannt werden, nur f\u00fcr solche Zwecke zu gebrauchen, die mit der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung verfolgt werden. SS 27 Sicherheitserkl\u00e4rung, Sicherheitsakte (1) Die betroffene Person leitet ihre Sicherheitserkl\u00e4rung abweichend von SS 13 Abs. 6 Satz 1 der nicht \u00f6ffentlichen Stelle zu, in der sie besch\u00e4ftigt ist. Im Falle der Einbeziehung des Ehegatten oder Lebenspartners f\u00fcgt die betroffene Person deren Zustimmung bei. Die nicht \u00f6ffentliche Stelle pr\u00fcft die Angaben auf Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit und darf, soweit erforderlich, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Sicherheitserkl\u00e4rung an die zust\u00e4ndige Stelle weiter und teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit. (2) F\u00fcr die Sicherheitsakte in der nicht \u00f6ffentlichen Stelle gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes \u00fcber die Sicherheitsakte entsprechend mit der Ma\u00dfgabe, dass die Sicherheitsakte der nicht \u00f6ffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abgegeben werden darf. SS 28 Abschluss der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse Die zust\u00e4ndige Stelle unterrichtet die nicht \u00f6ffentliche Stelle nur dar\u00fcber, ob die betroffene Person mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut oder nicht betraut werden kann. Erkenntnisse, die die Ablehnung der Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betreffen, d\u00fcrfen nicht mitgeteilt werden. Zur Gew\u00e4hrleistung des Geheimund Sabotageschutzes k\u00f6nnen sicherheitserhebliche Erkenntnisse an die nicht \u00f6ffentliche Stelle Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 223","\u00fcbermittelt werden und d\u00fcrfen von ihr ausschlie\u00dflich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nicht \u00f6ffentliche Stelle hat die zust\u00e4ndige Stelle unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber die betroffene Person oder \u00fcber den in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartner bekannt werden. SS 29 Aktualisierung der Sicherheitserkl\u00e4rung (1) Die nicht \u00f6ffentliche Stelle leitet der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, auf Anforderung der zust\u00e4ndigen Stelle die Sicherheitserkl\u00e4rung in der Regel alle f\u00fcnf Jahre erneut zu. (2) Die betroffene Person hat die in der Sicherheitserkl\u00e4rung angegebenen Daten im Falle eingetretener Ver\u00e4nderungen zu erg\u00e4nzen. Die zust\u00e4ndige Stelle beauftragt die mitwirkende Beh\u00f6rde, die Ma\u00dfnahmen nach SS 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 erneut durchzuf\u00fchren. SS 30 Mitteilungsund Unterrichtungspflichten (1) Die betroffene Person hat der nicht \u00f6ffentlichen Stelle von sich aus die in SS 6 Abs. 4 genannten \u00c4nderungen mitzuteilen. (2) Die nicht \u00f6ffentliche Stelle hat die zust\u00e4ndige Stelle umgehend \u00fcber die ihr nach Absatz 1 mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie \u00fcber das Ausscheiden der betroffenen Person aus einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu unterrichten. SS 31 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten Die nicht \u00f6ffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Person automatisiert verarbeiten; im \u00dcbrigen ist SS 23 entsprechend anzuwenden. Sechster Abschnitt Reisebeschr\u00e4nkungen und Schlussbestimmungen SS 32 Reisebeschr\u00e4nkungen (1) Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut sind, die eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 9 oder 10 erfordert, k\u00f6nnen verpflichtet werden. Dienstund Privatreisen in und durch Staaten, f\u00fcr die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zust\u00e4ndigen Stelle oder der nicht \u00f6ffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch f\u00fcr die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit angeordnet werden. Die in der Anzeige nach Satz 1 mitgeteilten Erkenntnisse d\u00fcrfen von der nicht \u00f6ffentlichen Stelle nur f\u00fcr den mit der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung verfolgten Zweck genutzt werden. 224 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","(2) Die Reise kann von der zust\u00e4ndigen Stelle untersagt werden, wenn Anhaltspunkte zur betroffenen Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gef\u00e4hrdung durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. Eine besonders sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit ist in der Regel bei den in SS 10 Nr. 4 genannten Personen anzunehmen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in und durch Staaten, f\u00fcr die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungsoder Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten k\u00f6nnen, so ist die zust\u00e4ndige Stelle nach Abschluss der Reise unverz\u00fcglich zu unterrichten, die ihrerseits die mitwirkende Beh\u00f6rde zu unterrichten hat. SS 33 Erm\u00e4chtigung zur Rechtsverordnung Die Ministerien bestimmen im Einvernehmen mit dem f\u00fcr den Geheimschutz zust\u00e4ndigen Ministerium durch Rechtsverordnung die \u00f6ffentlichen Bereiche der Informationsund Kommunikationstechnik nach SS 1 Abs. 2 Nr. 4 und die lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 5 jeweils f\u00fcr ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich. Die Rechtsverordnung nach SS 1 Abs. 2 Nr. 5 bedarf der Zustimmung des zust\u00e4ndigen Ausschusses. SS 34 Allgemeine Verwaltungsvorschriften (1) Das f\u00fcr den Geheimschutz zust\u00e4ndige Ministerium erl\u00e4sst die zur Ausf\u00fchrung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften. (2) Das f\u00fcr die Wirtschaft zust\u00e4ndige Ministerium erl\u00e4sst im Einvernehmen mit dem f\u00fcr den Geheimschutz zust\u00e4ndigen Ministerium die zur Ausf\u00fchrung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften f\u00fcr den Bereich der nicht \u00f6ffentlichen Stellen. SS 35 Strafvorschriften (1) Wer unbefugt von diesem Gesetz gesch\u00fctzte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, 1. verarbeitet, 2. zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereith\u00e4lt oder 3. abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Verfassungsschutzbericht Freistaat Th\u00fcringen 2014/2015 225","(2) Ebenso wird bestraft, wer 1. die \u00dcbermittlung von nach diesem Gesetz gesch\u00fctzten personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht oder 2. entgegen SS 22 Abs. 1 oder SS 28 Satz 3 Daten f\u00fcr andere Zwecke nutzt oder unbefugt weitergibt. (3) Handelt der T\u00e4ter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu sch\u00e4digen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. (4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. SS 36 \u00dcbergangsbestimmungen (1) Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen wurden, ist die erste Aktualisierung nach SS 18 Abs. 1 f\u00fcnf Jahre nach Abschluss der jeweils letzten \u00dcberpr\u00fcfung oder Aktualisierung, die erste Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 18 Abs. 3 zehn Jahre nach Abschluss der jeweils letzten \u00dcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. (2) Ma\u00dfnahmen, die anl\u00e4sslich von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes eingeleitet wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, bleiben wirksam, sofern sie mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen nach diesem Gesetz vergleichbar sind. SS 37 Gleichstellungsbestimmung Statusund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in m\u00e4nnlicher und weiblicher Form. SS 38 Einschr\u00e4nkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes k\u00f6nnen die Rechte auf Schutz der Privatsph\u00e4re (Artikel 6 der Verfassung des Freistaats Th\u00fcringen) eingeschr\u00e4nkt werden. SS 39 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verk\u00fcndung in Kraft. 226 Th\u00fcringer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (Th\u00fcrS\u00dcG)","","","Impressum Herausgeber: Th\u00fcringer Ministerium f\u00fcr Inneres und Kommunales Steigerstra\u00dfe 24 99096 Erfurt Redaktion: Amt f\u00fcr Verfassungsschutz Druck: Druckhaus Gera GmbH Der Verfassungsschutzbericht 2014/2015 ist im Internet abrufbar unter: www.thueringen.de/th3/tmik/ www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz","230 Vorwort"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2015","year":2015}
