{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-st-2017.pdf","jurisdiction":"Sachsen-Anhalt","num_pages":184,"pages":["Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt f\u00fcr das Jahr 2017 Verfassung Terrorismus Information Linksextremismus Extremismuspr\u00e4vention Ausl\u00e4nderextremismus Aufkl\u00e4rung Islamismus Bewertung Spionageabwehr Demokratiest\u00e4rkung Rechtsextremismus Analyse Scientology Sensibilisierung Wirtschaftsschutz","IMPRESSUM Herausgeber Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Halberst\u00e4dter Stra\u00dfe / \"Am Platz des 17. Juni\" 39112 Magdeburg Bezugsadresse: Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 18 49 39008 Magdeburg Tel: 0391/567-3900 Druck: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Merseburger Stra\u00dfe 2 06110 Halle (Saale) Dieser Verfassungsschutzbericht ist auch im Internet abrufbar: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/ verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/","Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt f\u00fcr das Jahr 2017 Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt","","Vorwort Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, ein Blick in die Medien macht es derzeit \u00fcberdeutlich: Antisemitismus ist nach wie vor eine besch\u00e4mende Realit\u00e4t in Deutschland. Es ist erschreckend und ersch\u00fctternd, dass Hass auf Juden, judenund israelfeindliche Agitation, antij\u00fcdische Hetze in sozialen Medien und Angriffe auf j\u00fcdische B\u00fcrger und Einrichtungen auch 2018 in unserem Land festzustellen sind. Er existiert \u00fcber ideologische Grenzen hinweg in allen extremistischen Erscheinungsformen, im Rechtswie im Linksextremismus, aber auch im Islamismus, wenn auch in unterschiedlicher Auspr\u00e4gung und Wirkungskraft. Antisemitismus ist leider kein neues Ph\u00e4nomen, historische Daten und Gedenktage erinnern uns daran: Vor 85 Jahren war es die so genannte \"Machtergreifung\" der Nationalsozialisten, die die systematisch betriebene Entrechtung und Unterdr\u00fcckung der Juden nach sich zog und sich zun\u00e4chst perfide im Gewand staatlicher Regelungen zeigte, die zweifelsohne Unrecht darstellten. Nur f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter, vor 80 Jahren, machten die Gewalttaten und Zerst\u00f6rungen der Reichspogromnacht deutlich, welchen Grad der Verrohung antisemitische Propaganda zu erzeugen im Stande war. Dies war ein grausamer Auftakt f\u00fcr das, was uns heute im historischen Ged\u00e4chtnis als Shoah vor Augen steht: Die Ermordung von mehr als sechs Millionen Juden und der Verlust j\u00fcdischer Kultur und j\u00fcdischen Lebens in vielen Teilen Europas als Folge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Diese Katastrophe, ein historisches Trauma, dessen Folgen bis in unsere Zeit hineinwirken, war aber auch eine Z\u00e4sur. Sie war Ausgangspunkt f\u00fcr Entwicklungen, diesem Unrecht etwas entgegenzusetzen. Ich erinnere an die Einsetzung des Parlamentarischen Rates in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands im Jahr 1948, der das Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland erarbeitete. Es waren auch und gerade die Erfahrungen der Shoah, die die Sch\u00f6pfer des Grundgesetzes vor 70 Jahren ma\u00dfgeblich beeinflussten, eine neue Rechtsordnung f\u00fcr Deutschland zu entwerfen. Die wertgebende Beschreibung der grundlegenden Bestimmungen zur Menschenw\u00fcrde, zu den Grundrechten und den Grundprinzipien des demokratischen Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 III","Vorwort Rechtsstaates - das, was wir die freiheitliche demokratische Grundordnung nennen - ist Ausdruck dieser Verantwortung. Leider sehen das nicht alle Menschen in unserem Land so. Die Ausgrenzung \"der Anderen\" und die ideologisch fundierte Behauptung von Ungleichwertigkeit menschlicher Existenz bei gleichzeitigem F\u00fchrungsanspruch der eigenen Gruppe und \u00dcberzeugung ist ein verbindendes Element der extremistischen Ph\u00e4nomenbereiche in Sachsen-Anhalt, \u00fcber deren Einstellungen und Aktivit\u00e4ten im Berichtsjahr 2017 diese Publikation informiert. Gerade in den vergangenen Jahren mussten wir erkennen, dass sich ver\u00e4ndernde politische und \u00f6konomische Bedingungen in der Gesellschaft nicht nur \"traditionellen Extremisten\" Nahrung f\u00fcr ihre Propaganda geben, sondern dass weitere extremistische Ideologien auftreten und offensichtlich Zulauf erhalten wie zum Beispiel die so genannte Reichsb\u00fcrgerszene. Seit einigen Jahren sind es vor allem islamistische Str\u00f6mungen, die auch in Sachsen-Anhalt Anh\u00e4nger finden. Im vergangenen Jahr wurde es sehr deutlich, wie Islamisten danach streben, Einfluss zu gewinnen. Sie versuchen, in muslimischen Gemeinden Fu\u00df zu fassen, ihren Einfluss zu erweitern und zu konsolidieren. Dabei verbreiten sie ihre extremistischen ideologischen Ansichten und sch\u00fcren zum Beispiel Hass gegen Israel. Nicht immer ist das offensichtlich und sofort zu erkennen, denn nach au\u00dfen geben sie sich h\u00e4ufig offen und tolerant und suchen Kontakte zu politischen und gesellschaftlichen Akteuren, um vorgebliche Integrit\u00e4t vorzut\u00e4uschen. Dabei missbrauchen und instrumentalisieren sie auch legitime und von der grundgesetzlichen Religionsfreiheit gesch\u00fctzte muslimische Religionsaus\u00fcbung f\u00fcr ihre extremistischen Ziele. Extremismus in all seinen Erscheinungsformen ist entschieden entgegen zu treten. Der Verfassungsschutz tr\u00e4gt seinen Teil dazu bei, indem er Informationen \u00fcber extremistische Bestrebungen sammelt, bewertet und auch der \u00d6ffentlichkeit zur Verf\u00fcgung stellt. Lassen Sie mich dennoch betonen: Die Auseinandersetzung mit Extremismus und der richtige Umgang mit Extremisten sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht nur Aufgabe von Regierungen, Ministerien und Beh\u00f6rden. Sie muss immer wieder einge\u00fcbt und \u00fcberzeugt gelebt werden. Staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen sind IV Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Vorwort gleicherma\u00dfen gefordert, Extremisten und ihren Ideologien im Diskurs und im Handeln entschieden entgegen zu treten und f\u00fcr die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung aktiv einzustehen. Ihr Holger Stahlknecht Minister f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 V","Inhalt VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT 8 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND FUNKTION 8 Schwerpunktaufgaben 10 Arbeitsweise 11 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 12 Pr\u00e4ventionsarbeit 13 Auskunftserteilung 15 RECHTSEXTREMISMUS 16 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 20 Partei \"DIE RECHTE\" 24 Partei \"Der III. Weg\" 28 \"Europ\u00e4ische Aktion\" (EA) 30 Nationalsozialisten (Neonazis) 33 \"Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung\" e.V. (\"Artgemeinschaft\") 43 \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" (IBD) 45 Subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten 51 \"Magdeburger gegen die Islamisierung des Abendlandes 2.0\" 66 REICHSB\u00dcRGERSZENE 68 \"Reichsregierungen\", \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" 70 LINKSEXTREMISMUS 76 Gewaltbereite Linksextremisten, insbesondere Autonome 82 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 90 \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland\" (MLPD) 93 \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) 96 SICHERHEITSGEF\u00c4HRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSL\u00c4NDERN 99 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (kurdisch: Partiya Karkeren Kurdistan, kurz PKK) 100 VI Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Inhalt ISLAMISTISCHE UND ISLAMISTISCHTERRORISTISCHE BESTREBUNGEN 107 Salafistische Bestrebungen 109 \"Gemeinschaft der Verk\u00fcndigung der Mission\" (Urdu: \"Tablighi Jama'at\", TJ) 113 Muslimbruderschaft (MB) / \"Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.\" (IGD) / HAMAS 115 SCIENTOLOGY-ORGANISATION (SO) 118 SPIONAGEABWEHR 121 Russische Nachrichtendienste 122 Chinesische Nachrichtendienste 122 Nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten im Kontext der Fl\u00fcchtlingsbewegungen 124 Wirtschaftsschutz 125 Cyberangriffe 127 Proliferationsabwehr 128 Mitarbeit der Bev\u00f6lkerung 129 GEHEIMSCHUTZ 130 Geheimschutz im \u00f6ffentlichen Bereich 130 ANHANG StatiStik 132 RegiSteRanhang 134 VeRfaSSungSSchutzgeSetz deS LandeS SachSen-anhaLt 137 StichwoRtVeRzeichniS 161 abk\u00fcRzungSVeRzeichniS 171 PubLikationSLiSte 174 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 VII","Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND FUNKTION Die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung; sie soll den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder gew\u00e4hrleisten. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes in unserem Bundesland nimmt das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt als Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahr. Der Verfassungsschutz informiert im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags die Landesregierung und andere Stellen. Diese sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen zu k\u00f6nnen. Ebenso unterrichtet er die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber seine Aufgabenfelder (vgl. SS 1 des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt; nachfolgend VerfSchG-LSA). Sie bestehen in der Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129 und 129a des Strafgesetzbuches (StGB), 3. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG), 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des GG, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. 8 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Unter Bestrebungen im verfassungsschutzrechtlichen Sinn sind politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss zu verstehen, die sich gegen die oben unter den Nummern 1., 4. und 5. genannten Schutzg\u00fcter richten. Ein Personenzusammenschluss besteht aus mehreren, gemeinsam handelnden Personen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, gelten nur dann als Bestrebung und werden vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des VerfSchG-LSA erheblich zu besch\u00e4digen (vgl. SS 5 Abs. 1 VerfSchG-LSA). Voraussetzung f\u00fcr das Sammeln und Auswerten von Informationen ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte f\u00fcr vorstehend genannte Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten. F\u00fcr das Handeln der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist es nicht erforderlich, dass eine konkrete Gefahr besteht oder eine begangene Straftat vorliegt. Der Verfassungsschutz wird bereits im Vorfeld konkreter Gefahren oder Straftaten t\u00e4tig. Insbesondere darin kommt auch die Fr\u00fchwarnfunktion des Verfassungsschutzes zum Ausdruck. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 9","Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Schwerpunktaufgaben Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Eine Schwerpunktaufgabe des Verfassungsschutzes besteht gem\u00e4\u00df SS 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA im Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, mithin dem Schutz der nicht zur Disposition stehenden Elemente des Grundgestzes. In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - f\u00fchrt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus, dass der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG jene zentralen Grundprinzipien umfasst, die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Dies sind: * Prinzip der Menschenw\u00fcrde (Art. 1 Abs. 1 GG), * Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG), * Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG). Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der W\u00fcrde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenw\u00fcrde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualit\u00e4t, Identit\u00e4t und Integrit\u00e4t sowie die elementare Rechtsgleichheit. Ferner ist das Demokratieprinzip konstitutiver Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Unverzichtbar f\u00fcr ein demokratisches System sind die M\u00f6glichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger am Prozess der politischen Willensbildung und die R\u00fcckbindung der Aus\u00fcbung der Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG). F\u00fcr den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind schlie\u00dflich die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Rechtsbindung der \u00f6ffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Kontrolle dieser Bindung durch unabh\u00e4ngige Gerichte bestimmend. Zugleich erfordert die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Einzelnen, dass die Anwendung physischer Gewalt den gebundenen und gerichtlicher Kontrolle unterliegenden staatlichen Organen vorbehalten ist. Dem entspricht die gesetzliche Aufz\u00e4hlung der Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in SS 5 Abs. 2 VerfSchG-LSA, erg\u00e4nzt um den Verweis auf die in der Landesverfassung konkretisierten Menschenrechte. 10 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Spionageabwehr Die Spionageabwehr ist gem\u00e4\u00df SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. Sie besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung, Abwehr und Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland und V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung Ein anderer Arbeitsschwerpunkt des Verfassungsschutzes ist die Beobachtung von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. Dazu geh\u00f6ren in erster Linie gewaltbereite extremistische Gruppen mit Auslandsbezug, die von unserem Staatsgebiet aus gewaltsame Aktionen planen und vorbereiten, um die politischen Verh\u00e4ltnisse im Ausland, vordringlich in ihrem Herkunftsland, gewaltsam zu ver\u00e4ndern und dadurch die staatlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den betroffenen Staaten beeintr\u00e4chtigen (vgl. SS 4 Abs. 1 Nr. 4 VerfSchG-LSA). Sofern sich Bestrebungen gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker richten, unterliegen diese ebenfalls der Beobachtung durch den Verfassungsschutz (vgl. SS 4 Abs. 1 Nr. 5 VerfSchG-LSA). Davon erfasst sind Personenzusammenschl\u00fcsse die darauf abzielen, konfessionelle oder ethnische Gruppen im Ausland zu bek\u00e4mpfen. Mitwirkung in Angelegenheiten des Geheimschutzes Auf der Grundlage von SS 4 Abs. 2 VerfSchG-LSA wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auch im Rahmen des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen des \u00f6ffentlichen und nicht\u00f6ffentlichen Bereichs mit. Sie ber\u00e4t zudem bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von Verschlusssachen. Arbeitsweise Bei seiner Informationserhebung st\u00fctzt sich der Verfassungsschutz weitgehend auf offen zug\u00e4ngliches Material wie Zeitungen, wissenschaftliche Ver\u00f6ffentlichungen, Rundfunkberichte, Interviews, Parteiprogramme und offene Internetinhalte. Er darf Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauenspersonen und Gew\u00e4hrspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 11","Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen verdeckt erheben (vgl. SS 7 Abs. 3 Verf-SchG-LSA). Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln z\u00e4hlt auch die Brief,Postund Telefonkontrolle. Der hiermit verbundene Eingriff in das Grundrecht nach Artikel 10 GG ist nach Ma\u00dfgabe des Gesetzes zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) zul\u00e4ssig. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erhebt, verarbeitet und nutzt die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten. Dies geschieht unter Beachtung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und der besonderen Regelungen des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle des Landtages. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr (vgl. SSSS 24 ff. VerfSchG-LSA). F\u00fcr besondere Aufgaben des Verfassungsschutzes waren im Haushaltsplan 2017 im Einzelplan 03 insgesamt 806.400 Euro angesetzt. Der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde standen im Berichtsjahr 109 Dienstposten/Arbeitspl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung. \u00d6ffentlichkeitsarbeit Mit ihrer \u00d6ffentlichkeitsarbeit unterst\u00fctzt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die geistig-politische Auseinandersetzung mit extremistischem und terroristischem Gedankengut und dient damit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Regierung und Parlament, aber auch B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden so \u00fcber Aktivit\u00e4ten und Absichten verfassungsfeindlicher Organisationen informiert. Verfassungsschutzbericht Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erf\u00fcllt mit diesem Bericht ihre gesetzlichen Unterrichtungspflichten, die in SS 15 Abs. 1 und 2 VerfSchG-LSA normiert sind. Bitte beachten Sie folgende redaktionelle Hinweise: * Soweit der Verfassungsschutzbericht einzelne Gruppierungen namentlich darstellt, handelt es sich - sofern nicht anders erw\u00e4hnt - um F\u00e4lle, bei denen die vorliegenden Erkenntnisse in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung gef\u00fchrt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche 12 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Ziele im Sinne des SS 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt (siehe Registeranhang). Allerdings erw\u00e4hnt der Verfassungsschutzbericht nicht alle Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Sachsen-Anhalt. Die Nennung lediglich extremistisch beeinflusster Gruppierungen dient dem Verst\u00e4ndnis des sachlichen Zusammenhangs. * Hinweise auf Geschehnisse au\u00dferhalb Sachsen-Anhalts sind in diesen Bericht aufgenommen, sofern sie f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Gesamtzusammenhangs erforderlich sind. * Die in Anf\u00fchrungszeichen gefassten Textteile sind, so es sich um Zitate handelt, in der Originalschreibweise wiedergegeben. * Die jeweiligen Mitgliederzahlen der Personenzusammenschl\u00fcsse sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. * Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Bericht gelten jeweils in weiblicher und m\u00e4nnlicher Form. * Fu\u00dfnoten sind fortlaufend im jeweiligen Abschnitt ausgewiesen. Die Verfassungsschutzberichte der letzten f\u00fcnf Jahre k\u00f6nnen im Internet unter der Adresse: www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz heruntergeladen oder bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kostenlos angefordert werden. Pr\u00e4ventionsarbeit Die Extremismuspr\u00e4vention ist seit Jahren ein fester Bestandteil der Arbeit des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert Landtag, Landesregierung, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Kommunen und weitere Beh\u00f6rden, um fr\u00fchzeitig vor Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu warnen. Der Verfassungsschutz steht somit allen Menschen im Land als Informationsdienstleister zur Verf\u00fcgung. Dieser Dialog mit den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, aber auch mit Beh\u00f6rden sowie sonstigen privaten und zivilen Institutionen \u00fcber die Aufgabenfelder des Verfassungsschutzes und die damit einhergehende Bereitstellung von Informationen \u00fcber verfassungsfeindliche Bestrebungen ist ein Bestandteil des unmittelbaren Demokratieschutzes. Deshalb ist uns die Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit ein wichtiges Anliegen. Dies geschieht mit dem j\u00e4hrliVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 13","Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt chen Verfassungsschutzbericht, \u00f6ffentlichen Vortr\u00e4gen und Fachtagungen sowie \u00fcber unsere Internetseiten und die Pressearbeit. Themenfelder sind insbesondere die verschiedenen Erscheinungsformen des politischen Extremismus: Rechtsextremismus, Reichsb\u00fcrgerszene, Linksextremismus, Ausl\u00e4nderextremismus und Islamismus. Im Bereich der Spionageabwehr sowie des Wirtschaftsund Wissenschaftsschutzes bietet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen neben allgemeinen Informationen auch vertrauliche Beratung und Unterst\u00fctzung zum Schutz vor Spionage an. Der Verfassungsschutz hat im Berichtsjahr Vortr\u00e4ge, Informationsveranstaltungen und Schulungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Polizei, der Justiz und anderer Beh\u00f6rden sowie f\u00fcr Institutionen, Verb\u00e4nde und Unternehmen angeboten. Dar\u00fcber hinaus nahmen Vertreter des Verfassungsschutzes als Referenten an Veranstaltungen zivilgesellschaftlicher Institutionen teil, z.B. Gewerkschaften oder Stiftungen. Eine intensive Zusammenarbeit besteht auch mit Wirtschaftsverb\u00e4nden und Unternehmen. Im Berichtsjahr konnten mit Vortr\u00e4gen und Informationsveranstaltungen rund 2.200 Personen zu den Themenfeldern und Aufgaben des Verfassungsschutzes informiert werden. Besonders stark nachgefragt waren die Themenfelder Reichsb\u00fcrgerszene und Islamismus. Mittlerweile ist zudem ein steigendes Informationsinteresse zum Linksextremismus zu verzeichnen. Die Veranstaltungsformate richten sich sowohl an gr\u00f6\u00dfere Personenkreise, in denen m\u00f6glichst viele Adressaten erreicht werden, als auch an kleinere Runden, in denen ein gezielter und gegebenenfalls vertraulicher Austausch von Wissen und Erfahrungen stattfinden kann. Beispielhaft sei auf einen Vortrag vor 400 Polizeisch\u00fclern an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben verwiesen sowie auf mehrere betriebsinterne Schulungsveranstaltungen zum Thema \"Cyberangriffe und Wirtschaftsspionage\" f\u00fcr sachsen-anhaltische Unternehmen. Von Veranstaltern und sonstigen Interessierten kann dieses Angebot nachgefragt werden und Referenten des Verfassungsschutzes k\u00f6nnen zu Veranstaltungen eingeladen werden. Das Vortragsangebot nutzen auch diverse Bildungseinrichtungen. Dem jeweiligen Veranstalter oder dem unterrichtsgestaltenden Lehrer obliegt die Einbindung in das eigene Veranstaltungsoder p\u00e4dagogische Konzept. Die Vortr\u00e4ge bilden Beitr\u00e4ge zur Information und sind Grundlage f\u00fcr weiterf\u00fchrende Diskussionen. 14 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt W\u00fcnschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns: Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Nachtweide 82 39124 Magdeburg Telefon: +49(0)391/567-3900 E-Mail: verfassungsschutz@mi.sachsen-anhalt.de oder besuchen Sie uns im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz Hier finden Sie weitere Informationen und unsere aktuellen Publikationen, die wir Ihnen auch am Ende dieses Berichts vorstellen. Auskunftserteilung Jeder B\u00fcrger kann unentgeltliche Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten beantragen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist nach SS 14 Abs. 1 VerfSchG-LSA grunds\u00e4tzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Geht ein Ersuchen ein, wird der Ersuchende zun\u00e4chst gebeten, eine Kopie seines Personalausweises oder eines entsprechenden Personendokuments zur Identit\u00e4tsfeststellung zu \u00fcbersenden. Dies soll die angefragte Person davor sch\u00fctzen, dass m\u00f6glicherweise andere Personen in seinem Namen Auskunft verlangen und Daten m\u00f6glicherweise an Unberechtigte \u00fcbermittelt werden. Die Auskunft hat nach SS 14 Abs. 2 VerfSchG-LSA zu unterbleiben, wenn bestimmte, im Gesetz geregelte Ausschlussgr\u00fcnde vorliegen. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn durch die Auskunftserteilung eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde drohen w\u00fcrde. Im Berichtsjahr gab es 124 Auskunftsersuchen: Auskunft \u00fcber die zur Person gespeicherten Daten 8 Negativauskunft, keine Daten gespeichert 89 Keine Bearbeitung mangels Identifizierung des Ersuchenden 27 Auskunftsersuchen insgesamt 124 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 15","Rechtsextremismus RECHTSEXTREMISMUS Der Rechtsextremismus stellt einen Bearbeitungsschwerpunkt der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Sachsen-Anhalt dar. Dabei gilt dem gewaltbereiten Rechtsextremismus vor dem Hintergrund der hohen Anzahl rechtsmotivierter Strafund Gewalttaten und der partiell festgestellten Radikalisierung der Szene eine besondere Aufmerksamkeit. Der gewaltbereite Rechtsextremismus ist bei den subkulturell gepr\u00e4gten Rechtsextremisten, aber auch in neonazistischen Gruppierungen zu finden. Der Rechtsextremismus zeigt sich mit vielf\u00e4ltigen Aktivit\u00e4ten in der \u00d6ffentlichkeit, findet aber auch im Verborgenen statt. Er sieht sich Modernisierungsprozessen ausgesetzt, die sich auf die Organisationsformen, die Aktionsformen und die Ideologie auswirken. Das Thema Anti-Asyl ist im Berichtsjahr sichtbar zur\u00fcckgegangen. Traditionelle Themen, die auf einer neonazistischen ideologischen Basis beruhen, wurden wieder st\u00e4rker aufgegriffen. Dazu geh\u00f6ren so genannte Zeitzeugenvortr\u00e4ge, das im August stattfindende He\u00df-Gedenken, eine neonazistisch konnotierte Brauchtumspflege oder die Solidarit\u00e4tsbekundungen f\u00fcr inhaftierte Szeneangeh\u00f6rige oder f\u00fchrende Holocaustleugner. Das Agitationsrepertoire der Rechtsextremisten wandelt sich und passt sich immer wieder den strukturellen Ver\u00e4nderungen an. Gesellschaftliche Entwicklungen veranlassen auch den Rechtsextremismus, variable Aktionsformen anzuwenden, die in ihrer Gesamtheit jugendad\u00e4quater, individueller, kommunikativer, aber auch kurzlebiger sind. Streng hierarchisch aufgebaute Parteien und Organisationen oder straff gef\u00fchrte neonazistische Kameradschaften wurden in den letzten Jahren durch informelle, flexible und kurzlebige Personenzusammenschl\u00fcsse erg\u00e4nzt. Die parteiungebundene rechtsextremistische Szene ist letztlich kleinteiliger geworden, was f\u00fcr eine effektive nachrichtendienstliche Aufkl\u00e4rung eine Herausforderung darstellt. Der Rechtsextremismus hat verschiedene Erscheinungsformen. Wie in den Jahren zuvor nimmt der Verfassungsschutz eine an der Struktur ausgerichtete Einordnung in parteigebundene und parteiungebundene Rechtsextremisten vor. 16 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Parteien besitzen einen besonders hohen Organisationsgrad und sind aus dieser Sicht besonders in der Lage, zielund zweckgerichtet und konzentriert die freiheitliche demokratische Ordnung anzugreifen. In Sachsen-Anhalt ist allein die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) als nennenswerte Gr\u00f6\u00dfe im rechtsextremistischen Parteienspektrum zu nennen. Es ist ihr gelungen, ihren Mitgliederbestand ungeachtet des repressiven und pr\u00e4ventiven Drucks mit 220 Personen stabil zu halten. Die rechtsextremistischen Parteien \"DIE RECHTE\" und \"Der III. Weg\" konnten im Berichtsjahr ihre Positionen im rechtsextremistischen Spektrum im Land nicht ausbauen. Die Partei \"DIE RECHTE\" hatte mit der Organisation einer zentralen 1.-Mai-Demonstration in Halle (Saale) gehofft, Neonazis an sich binden zu k\u00f6nnen und sich wenigstens als eine Art organisatorische Heimstatt von parteiungebundenen Rechtsextremisten etablieren zu k\u00f6nnen. Dieser Effekt setzte jedoch nicht ein. Die Neonaziszene unterliegt den st\u00e4rksten Ver\u00e4nderungen und ist von einer hohen Heterogenit\u00e4t gepr\u00e4gt. Gro\u00dfe bundesweit agierende Kameradschaftsverb\u00e4nde der 1990er-Jahre sind zerfallen in kleinteilige Gebilde, die oft nur eine geringe Bestandskraft besitzen. Der Szene fehlt es an kreativen F\u00fchrern, die in der Lage sind, der kollektiven Unzufriedenheit der Szene entgegenzuwirken. Gleichwohl bilden Neonazis den gr\u00f6\u00dften Teil des parteiungebundenen Rechtsextremismus. Das Personenpotenzial ist leicht zur\u00fcckgegangen. In Sachsen-Anhalt sind etwa 250 Personen in regionalen Strukturen oder in bundesweiten Organisationen wie der \"Artgemeinschaft\" organisiert. Auch die unbegrenzt zur Verf\u00fcgung stehenden Kommunikationsmittel f\u00fchrten nicht zu einem h\u00f6heren, effektiven und schlagkr\u00e4ftigen Organisationsgrad, sondern verst\u00e4rkten eher die Individualisierung der Szene. Die traditionelle Neonaziszene besitzt im s\u00fcdlichen Sachsen-Anhalt Strukturen. F\u00fcr den Bereich der Altmark kann seit gut zwei Jahren ein moderates Anwachsen beobachtet werden. Neonazis und subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten treten auch gemeinsam in Erscheinung. Gerade die 1.-Mai-Demonstration in Halle (Saale) kann hierf\u00fcr beispielhaft herangezogen werden. Dar\u00fcber hinaus tritt dieser Personenkreis immer wieder bei rechtsextremistischen Konzerten in Erscheinung. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 17","Rechtsextremismus Das Interesse an Musikveranstaltungen bei Rechtsextremisten in Sachsen-Anhalt ist ungebrochen, wobei sich jedoch keine Gro\u00dfveranstaltungen etablieren konnten, vielmehr finden die Konzerte und Liederabende im Kleinen und Verborgenen statt, in der Regel mit weniger als 100 Teilnehmern. Das Gesamtpotenzial der erkannten aktiven, zielund zweckgerichtet handelnden Rechtsextremisten betrug im Berichtsjahr 1.300 Personen und ist damit seit Jahren in etwa stabil. Rechtsextremisten 2015 2016 2017 Parteigebundener Rechtsextremismus (Partei280 265 265 en) Parteiungebundener Rechtsextremismus 390 410 350 Weitgehend unstrukturierter, meist 800 800 760 subkulturell gepr\u00e4gter Rechtsextremismus Summe: 1.470 1.475 1.375 Gesamt (nach Abzug der Mehrfachmitglied1.400 1.400 1.300 schaften) (Zahlen zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet.) Die subkulturell gepr\u00e4gte, gewaltbereite rechtsextremistische Szene stellt seit Jahren die gr\u00f6\u00dfte Gruppe im rechtsextremistischen Personenpotenzial. Dieser Personenkreis zeichnet im Wesentlichen f\u00fcr die politisch motivierten Strafund Gewalttaten - rechts verantwortlich, deren Zahl sich seit Jahren auf hohem Niveau befindet. Spontane Gewaltaus\u00fcbung aus fremdenfeindlicher, rassistischer, antisemitischer und nationalistischer Gesinnung heraus ist kennzeichnend f\u00fcr diesen Teilbereich. Die \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" (IBD) ist beispielhaft f\u00fcr die j\u00fcngsten Entwicklungen im Rechtsextremismus. Sie hebt sich sowohl organisatorisch als auch ideologisch und in ihren Aktionen von der neonazistischen und der subkulturell gepr\u00e4gten Szene ab. Anders als z.B. die NPD oder die Neonaziszene orientiert sie sich nicht am historischen Nationalsozia18 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus lismus. Sie steht vielmehr f\u00fcr einen \"modernen\" Rechtsextremismus, der mit den Themen Anti-Islam, Anti-Asyl und Anti-Establishment versucht, in breite gesellschaftliche Kreise zu wirken. Anschlussf\u00e4higkeit ist ihr Credo. Begriffe wie Rasse und Volksgemeinschaft werden durch unverf\u00e4nglichere weichere Begriffe wie Ethnie, Identit\u00e4t und Kultur ersetzt. In Sachsen-Anhalt werden der \"Identit\u00e4ren Bewegung\" etwa 50 Personen zugerechnet, die sich in drei Regionalgruppen organisieren. Neben den Regionalgruppen im Harz und in Magdeburg existiert mit der \"Kontrakultur\" die in Sachsen-Anhalt gr\u00f6\u00dfte Gruppe in Halle (Saale), die auch bundesweite Bedeutung besitzt. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 19","Rechtsextremismus \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Sitz Landesverband: postalisch Berlin Verbreitung Bundesverband: Berlin Gr\u00fcndung Bundesverband: 1964 Landesverband: 1990 (als Landesverband \"Mitteldeutsche Nationaldemokraten\") Struktur Landesvorsitzender: Steffen THIEL (seit November 2017) Aufbau (Zeitz, Burgenlandkreis) Bundesvorsitzender: Frank FRANZ (Saarland) Kreisverb\u00e4nde in Sachsen-Anhalt: Altmark, Anhalt-Bitterfeld, B\u00f6rde, Burgenlandkreis, Halle, Harz, Jerichower Land, Magdeburg, Mansfeld-S\u00fcdharz, Saalekreis, Salzland, Wittenberg 24 Mandatstr\u00e4ger in den Kommunalvertretungen Sachsen-Anhalts1 Unterorganisationen: - \"Junge Nationaldemokraten\" (JN)2 - \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF), - \"Kommunalpolitische Vereinigung\" (KPV) Mitglieder Land: 220 (2016: 220) Anh\u00e4nger Bund: 4.500 (2016: 5.000) Ver\u00f6ffentWeb-Angebot: www.npd-sachsen-anhalt.de3 lichungen Publikationen: \"Deutsche Stimme\" (Bundesverband, monatlich) Finanzierung Staatliche Parteienfinanzierung, Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Spenden 1 Stand Ende des Berichtsjahres 2 Seit 2018 \"Junge Nationalisten\" 3 Internetseite der NPD Sachsen-Anhalt, abgerufen am 8. Januar 2018 20 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Kurzportrait / Ziele Die NPD ist eine rechtsextremistische Partei mit verfassungsfeindlicher Ideologie und Zielsetzung. Ihre Programmatik ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet und weist darin Kernelemente eines rechtsextremistischen Weltund Menschenbildes auf. Ihr Bestreben ist es, die Gesellschaft im Sinne ihrer rassistischen, nationalsozialistischen und antisemitischen Vorstellungen gem\u00e4\u00df zu pr\u00e4gen. Grund der Beobachtung Die NPD vertritt ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild, dessen ideologisches Kernelement die Idee einer ethnisch homogenen \"Volksgemeinschaft\" ist. Davon ausgehend propagiert sie unverhohlen rassistische und fremdenfeindliche Positionen. Insbesondere die seit 2014 im Vordergrund stehende Anti-Asyl-Agitation wird genutzt, um mit fremdenfeindlicher Agitation Minderheiten pauschal mit Negativeigenschaften zu belegen und als Bedrohung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zu diffamieren. In seinem Urteil vom 17. Januar lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Parteiverbotsantrag des Bundesrates mit der Begr\u00fcndung ab, dass es sich bei der NPD zwar um eine extremistische Partei mit verfassungsfeindlicher Ideologie und Zielsetzung handelnde, jedoch keine Anhaltspunkte von Gewicht vorl\u00e4gen, die die Realisierung dieser Ziele m\u00f6glich erscheinen lie\u00dfen. Auch nach dieser h\u00f6chstrichterlich attestierten Bedeutungslosigkeit unternahm die NPD nicht den Versuch, den Vorwurf der verfassungsfeindlichen Ausrichtung zu entkr\u00e4ften und beharrt auf ihrem ethnisch definierten Konzept der \"Volksgemeinschaft\" und bekennt, lieber \"verfassungsals volksfeindlich\" zu sein. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Bundestagswahl Der Landesverband Sachsen-Anhalt und seine Kreisverb\u00e4nde waren mit ihren zahlreichen Internetauftritten sichtlich bem\u00fcht, f\u00fcr ihre Partei und deren Antritt zur Bundestagswahl 2017 zu werben. Mit Slogans wie \"Wir sind die Alternative zur Alternative! Nicht verboten, aber gut und das Sprachrohr des einfachen B\u00fcrgers\" oder \"Sie haben die Wahl! entweder Terror, L\u00fcgenpresse, Asylbetrug, Volksverr\u00e4ter oder NPD\" versuchte er, die f\u00fcr den Antritt zur Wahl notwendigen 2.000 Unterst\u00fctzungsunterschriften in Sachsen-Anhalt zu sammeln. Aufgefordert wurde dazu, bei Familienangeh\u00f6rigen, Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen nachzufragen. Ein beVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 21","Rechtsextremismus reits vollst\u00e4ndig ausgef\u00fclltes Formular f\u00fcr eine Unterst\u00fctzungsunterschrift und ein Download desselben sollten Hilfestellung geben. Die Wahlkampfaktivit\u00e4ten des NPD-Landesverbandes beschr\u00e4nkten sich im Gegensatz zu vorangegangenen Wahlen auf einzelne Infost\u00e4nde der Kreisverb\u00e4nde. Hier ist insbesondere der Kreisverband Wittenberg zu nennen, der im Vorfeld der Wahl in der Lutherstadt Wittenberg alle 14 Tage Infost\u00e4nde mit allerdings m\u00e4\u00dfiger B\u00fcrgerbeteiligung abhielt. Zur Bundestagswahl erreichte die NPD bundesweit nur 0,38 Prozent der Zweitstimmen (absolut: 176 020; 2013: 1,3 Prozent; absolut 560.828). In Sachsen-Anhalt stimmten 9.737 W\u00e4hler (0,8 Prozent der Zweitstimmen; 2013: 25.900 W\u00e4hler, 2,2 Prozent) f\u00fcr die NPD. F\u00fcr die NPD in Sachsen-Anhalt kandidierten auf der Landesliste: Thomas GREY (Dessau-Ro\u00dflau), Gustav HAENSCHKE (Magdeburg), Thomas LINDEMANN (Lutherstadt Wittenberg) und Steffen THIEL. Die sechs Direktkandidaten4 errangen f\u00fcr die NPD insgesamt 15.364 Erststimmen, was einem Anteil von 1,2 Prozent entspricht (2013: 26.085 Erststimmen; 2,2 Prozent). Strukturelle Entwicklung Am 4. November f\u00fchrte der Landesverband der NPD seinen 23. Landesparteitag in Bitterfeld-Wolfen (Anhalt-Bitterfeld) mit Vorstandswahl durch. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde Steffen THIEL gew\u00e4hlt. Ihm zur Seite stehen k\u00fcnftig als seine Stellvertreter Henry-Kurt LIPPOLD (Gerbstedt, Landkreis Mansfeld-S\u00fcdharz), Andreas KARL (Finne, OT Tauhardt, Burgenlandkreis) und Rolf BR\u00dcCKNER (Halle (Saale)). Auf der konstituierenden Sitzung am 12. November wurden Funktionen f\u00fcr die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes bestimmt. Neu in die Struktur des Landesverbandes f\u00fcgt sich der Kreisverband Jerichower Land mit seiner Gr\u00fcndung im Februar ein. Der Kreisverband Mansfeld-S\u00fcdharz wurde im Juli reaktiviert und wird k\u00fcnftig vom Vorsitzenden LIPPOLD gef\u00fchrt. Des Weiteren w\u00e4hlten die Kreisverb\u00e4nde Magdeburg und Halle und die Ortsbereichsgruppe Wei\u00dfenfels neue Vorst\u00e4nde. Aktivit\u00e4ten Die NPD-Kreistagsfraktion Burgenlandkreis beging am 11. Februar in Naumburg, Ortsteil Saaleck, unter dem Motto \"500 Jahre Reformation 4 Neben HAENSCHKE und THIEL waren dies Nick-Oliver MACHTS (Haldensleben, Landkreis B\u00f6rde), Danilo WESSELS (Lutherstadt Wittenberg), Holger GROSs\u00d6HMINGEN (Osternienburger Land, OT Wulfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und Henry-Kurt LIPPOLD 22 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus und Meinungsfreiheit?\" ihren Neujahresempfang. Gegenstand der Reden von Hans P\u00dcSCHEL (Teuchern, OT Krauschwitz, Burgenlandkreis), Lutz BATTKE (Laucha an der Unstrut, Burgenlandkreis), Andreas KARL und Christian B\u00c4RTHEL (Th\u00fcringen) waren der Holocaust, die N\u00fcrnberger Prozesse im Kontext biblischer Texte sowie innenund au\u00dfenpolitische Themen. Eigenangaben zufolge h\u00e4tten 60 Personen teilgenommen. Der Kreisverband Wittenberg ist auf Grund zahlreicher Ver\u00f6ffentlichungen auf seiner Facebook-Seite der aktivste Verband in Sachsen-Anhalt. Neben Mitgliederwerbungen, Stellungnahmen zu aktuellen regionalen politischen Ereignissen und eigenen Veranstaltungshinweisen ist er mit seiner Agitation und Propaganda bem\u00fcht, der NPD eine wieder wachsende Bedeutung zukommen zu lassen. Dar\u00fcber hinaus organisierte die NPD in den Lutherst\u00e4dten Wittenberg und Eisleben Kranzniederlegungen anl\u00e4sslich des Volkstrauertages. Der NPD ging es dabei um eine \"nationale Erinnerungskultur\". Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die der NPD am 17. Januar vom BVerfG attestierte Verfassungsfeindlichkeit war m\u00f6glicherweise mit urs\u00e4chlich f\u00fcr das Ergebnis der Partei bei der Bundestagswahl am 24. September. Mit dem Unterschreiten der 0,5 Prozent-Grenze verlor die NPD den Anspruch auf finanzielle Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung bezogen auf Bundestagswahlen. Die NPD steht mittlerweile in Konkurrenz zu anderen rechtsextremistischen Parteien. Trotz eines seit Jahren stagnierenden Mitgliederbestands in Sachsen-Anhalt ist es dem Landesverband gelungen, zwei Kreisverb\u00e4nde zu reaktivieren. Daneben konnte sie im November einen neuen, deutlich j\u00fcngeren Landesvorstand aufstellen. Sie versucht damit, j\u00fcngere Anh\u00e4nger f\u00fcr sich zu gewinnen und die - mit Ausnahme der Aktivit\u00e4ten zur Bundestagswahl - im Berichtsjahr eher sp\u00e4rliche Parteiarbeit neu zu beleben. Um verlorengegangenes Terrain zur\u00fcck zu gewinnen, wird sich die NPD wieder verst\u00e4rkt der Neonaziszene zuwenden, um mit Hilfe alter und neuer B\u00fcndnisse neue St\u00e4rke zu erlangen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 23","Rechtsextremismus Partei \"DIE RECHTE\" 1 Sitz Landesverband: Halberstadt (Landkreis Harz) Verbreitung Bundesverband: Dortmund (Nordrhein-Westfalen) Gr\u00fcndung Landesverband: 30. November 2014 (Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land bereits am 24. Mai 2014) Bundesverband: 27. Mai 2012 Struktur Landesvorsitzender: Ingo ZIMMERMANN Aufbau (Landeshauptstadt Magdeburg) Bundesvorsitzender: Christian WORCH (MecklenburgVorpommern), bis 31. Oktober Christoph DREWER (Nordrhein-Westfalen), seit 1. November kommissarisch Kreisverb\u00e4nde: Dessau-Ro\u00dflau/Wittenberg, Halle (Saale), Harz, Magdeburg/Jerichower Land Mitglieder Land: etwa 30 (2016: etwa 30) Anh\u00e4nger Bund: 650 (2016: 700) Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: http://die-rechte.net lichungen http://www.rechte-sachsen-anhalt.com Finanzierung Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden Kurzportrait / Ziele Die Partei \"DIE RECHTE\" wurde mehrheitlich von Mitgliedern der Deutschen Volksunion (DVU), auf Initiative des bis zum 31. Oktober amtierenden Bundesvorsitzenden Christian WORCH, in Hamburg gegr\u00fcndet. Inzwischen spielen die ehemaligen DVU-Mitglieder keine Rolle mehr. Eine Vormacht aus neonazistischen \"Freien Kr\u00e4ften\" bestimmt die Tagesordnung und somit auch die Richtung der Partei. Diese Entwicklung begann mit der Gr\u00fcndung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen am 15. September 2012, dessen Mitglieder \u00fcberwiegend den im August 2012 verbotenen neonazistischen Organisationen NWDO2, KS3 Hamm und KS 1 http://www.rechte-sachsen-anhalt.com, abgerufen 09. Januar 2018 2 \"Nationaler Widerstand Dortmund\" 3 KS steht f\u00fcr Kameradschaft 24 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Aachener Land angeh\u00f6rten. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen ist nicht nur der mitgliederst\u00e4rkste Landesverband der Partei, sondern besetzt auch \u00fcberwiegend den 2017 gew\u00e4hlten Bundesvorstand. St\u00e4ndiges Ziel der Partei ist das Erf\u00fcllen der rechtlichen Anforderungen zur Aufrechterhaltung des Parteienstatus. 2016 beteiligte sich die Partei an der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und 2017 mit einer Landesliste in Baden-W\u00fcrttemberg an der Bundestagswahl. Grund der Beobachtung Teile des Parteiprogramms sind stark nationalistisch gepr\u00e4gt: Zur \"Wahrung der Identit\u00e4t\" der Deutschen und zum Schutz des \"deutschen Staatsvolkes\" fordert \"DIE RECHTE\" beispielsweise ein \"Zur\u00fcckdr\u00e4ngen der Amerikanisierung\" und anderer \"\u00fcberm\u00e4\u00dfiger fremder Einfl\u00fcsse\", die \"Eind\u00e4mmung ungez\u00fcgelter Zuwanderung\", die \"Aufhebung der Duldung von Ausl\u00e4ndern\" sowie ein \"Werbeverbot in ausl\u00e4ndischen Sprachen\". Das Parteiprogramm weist auch gebietsrevisionistische Z\u00fcge auf: \"Die Abtrennung der deutschen Gebiete \u00f6stlich von Oder und Nei\u00dfe als Kriegsfolge widerspricht v\u00f6lkerrechtlichen Grunds\u00e4tzen. Wir wissen aber auch, dass nicht Gewaltanwendung, sondern nur friedliches Einvernehmen unter den V\u00f6lkern eine Linderung oder auch Korrektur dieser Lage herbeif\u00fchren kann und darf\". Eine weitere fremdenfeindliche Position im Parteiprogramm ist die Forderung von Zahlungen wie Sozialleistungen, Kindergeld oder M\u00fcttergeld nur an Deutsche. Damit wendet sich die Partei gegen die Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Bundestagswahl Die Partei \"DIE RECHTE\" trat im Bundesland Baden-W\u00fcrttemberg mit einer Landesliste und sechs Direktkandidaten zur Bundestagswahl an. Sie erreichte 1.166 Erststimmen und 2.070 Zweitstimmen (null Prozent). Bundesparteitag Die Partei \"DIE RECHTE\" f\u00fchrte am 28. Oktober in Hamm (Nordrhein-Westfalen) ihren 8. Bundesparteitag durch und best\u00e4tigte dort Christian WORCH (Mecklenburg-Vorpommern) erneut als Bundesvorsitzenden. Der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende Roman GLEI\u00dfNER (Oranienbaum, Landkreis Wittenberg) wurde nicht wieder in den BundesVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 25","Rechtsextremismus vorstand gew\u00e4hlt. Kurz nach dem Bundesparteitag verk\u00fcndete WORCH \u00fcberraschend seinen R\u00fccktritt zum 31. Oktober. Neuer kommissarischer Bundesvorsitzender ist der Dortmunder Christoph DREWER. Der Bundesvorstand beschloss folgende Neuerungen: Erstellen einer neuen \"Bundesnetzseite\", Einrichten eines parteieigenen Materialdienstes, Inkrafttreten eines neuen Parteiprogramms im Fr\u00fchjahr 2018. Europakongress Am 4. November hielt \"DIE RECHTE\" einen \"Europakongress\" (Motto: \"Gemeinsam f\u00fcr Europa\") in Nordrhein-Westfalen ab. Ziel dieses Kongresses war die St\u00e4rkung einer Zusammenarbeit der europ\u00e4ischen, nationalen Bewegung. Teilnehmer kamen auch aus Russland, Bulgarien, Frankreich, Ungarn, Niederlande und Norwegen. 1. Mai Unter dem Motto \"Tradition verpflichtet! 84. Tag der deutschen Arbeit! Gemeinsam gegen Kapitalismus, Ausbeutung und \u00dcberfremdung\" veranstaltete der Landesverband der Partei \"DIE RECHTE\" Sachsen-Anhalt am 1. Mai eine Demonstration mit Aufzug in Halle (Saale). An der Versammlung beteiligten sich insgesamt 674 Personen aus ganz Deutschland, von denen zirka 300 dem gewaltbereiten rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen waren, darunter auch Mitglieder des \"Antikapitalistischen Kollektivs\" (AKK4). Weitere Aktivit\u00e4ten Anl\u00e4sslich der Zerst\u00f6rung Magdeburgs am Ende des Zweiten Weltkriegs f\u00fchrte der Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land am 15. Januar auf dem Neust\u00e4dter Friedhof einen Trauermarsch mit 30 bis 40 Teilnehmern durch. Ein entsprechendes Video wurde auf YouTube ver\u00f6ffentlicht. Vertreter der Partei \"DIE RECHTE\" Sachsen-Anhalt nahmen am 19. August in Berlin-Spandau am so genannten \"He\u00df-Gedenken\" teil. Der Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land f\u00fchrte zum Volkstrauertag am 19. November in Wolmirstedt ein so genanntes \"Heldengedenken\" durch. 4 Eine Gruppierung, die unter Vermeidung einer verfestigten und eigenen Organisationsstruktur die Szene auf der Grundlage eines ideologischen Minimalkonsenses (Kapitalismuskritik und Nationalismus) vernetzen will. 26 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der mit der Wahl des neuen Vorsitzenden ZIMMERMANN erhoffte m\u00f6gliche Neuanfang blieb aus. Die Partei \"DIE RECHTE\" ist in Sachsen-Anhalt kaum wahrnehmbar. Mit dem neuen Bundesvorstand und der angek\u00fcndigten Neuausrichtung der Partei auf Bundesebene k\u00f6nnte auch der Landesverband Sachsen-Anhalt aus der Bedeutungslosigkeit treten. Der Parteivorstand k\u00fcndigte in einem \"Rundschreiben zum Jahreswechsel\" den Ausbau der Parteistrukturen in Ostdeutschland als vordringlichste Aufgabe an. Es bleibt zu beobachten, ob die offensichtliche organisatorische Schw\u00e4che der Gesamtpartei im Allgemeinen und im Osten Deutschlands im Besonderen \u00fcberwunden werden kann. Die Bem\u00fchungen zum Erhalt des Parteienstatus werden weiter gehen. Ziel wird es bleiben, handlungsf\u00e4hige Parteistrukturen zu schaffen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 27","Rechtsextremismus Partei \"Der III. Weg\" 1 Sitz Bundesverband: Weidenthal (Rheinland-Pfalz) Verbreitung Sachsen-Anhalt: keine Strukturen Gr\u00fcndung 28. September 2013 in Heidelberg (Baden-W\u00fcrttemberg) Struktur Bundesvorsitzender: Klaus ARMSTROFF Aufbau (Rheinland-Pfalz) Gebietsverb\u00e4nde S\u00fcd, West, und Mitte St\u00fctzpunkte bundesweit Mitglieder Land: 10 (2016: etwa 10) Anh\u00e4nger Bund: 500 (2016: 350) Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: http://www.der-dritte-weg.info/ lichungen Soziale Netzwerke Finanzierung Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spende Kurzportrait / Ziele Insbesondere als Reaktion auf einen Streit innerhalb der NPD in Rheinland-Pfalz gr\u00fcndeten vornehmlich ehemalige Mitglieder dieses Landesverbandes die Partei \"Der III. Weg\". Als sich 2014 in Bayern ein Verbot des Neonazi-Netzwerkes \"Freies Netz S\u00fcd\" abzeichnete, trat ein Teil dieser Neonazis in die Partei \"Der III. Weg\" ein. Sie nutzen somit die Partei (Schutz des Parteienprivilegs) als Auffangstruktur, um staatlichen Exekutivund Verbotsma\u00dfnahmen zu entgehen. Ideologisch lehnt sich \"Der III. Weg\", wie das 10-Punkte-Partei-Programm erkennen l\u00e4sst, an das Gedankengut des historischen Nationalsozialismus an. Thematisch konzentriert sich die Partei aktuell auf die Fl\u00fcchtlingspolitik. Die Partei ist klar neonazistisch ausgerichtet. Grund der Beobachtung F\u00fchrungsaktivisten der Partei sind seit Jahren fest im rechtsextremistischen Spektrum verankert. Das Parteiprogramm lehnt sich begrifflich zum Teil an Vertreter des \"linken\" nationalsozialistischen Parteifl\u00fcgels an und 1 https://www.twitter.com/Der_Dritte_Weg, abgerufen am 09. Januar 2018 28 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus propagiert ein v\u00f6lkisch-antipluralistisches Menschenund Gesellschaftsbild. Der \"III. Weg\" agitiert antisemitisch, ausl\u00e4nderfeindlich und revisionistisch. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Bis auf eine Flugblattverteilung im August in Halberstadt (Landkreis Harz) konnten keine \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt festgestellt werden. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Partei wird sich weiterhin auf den Ausbau kleinteiliger Strukturen, auch in Sachsen-Anhalt, konzentrieren. Der III. Weg schreibt mit dem Grundsatzpapier \"NATIONAL, REVOLUTION\u00c4R, SOZIALISTISCH\", das im Berichtsjahr erschienen und \u00fcber den Materialvertrieb der Partei zu beziehen ist, ihre Programmatik fort. Der Text ist politiktheoretisch und soll der Neonaziszene eine weltanschauliche Orientierung geben. Jedoch d\u00fcrfte nur ein kleiner Teil der ungeordneten Neonaziszene in der Lage sein, diesen doch anspruchsvollen und abstrakten Text zu erfassen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 29","Rechtsextremismus \"Europ\u00e4ische Aktion\" (EA) 1 Sitz T\u00e4tigkeitsschwerpunkte: Verbreitung Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und \u00d6sterreich Gr\u00fcndung 2010 Aufl\u00f6sung Juni 2017 Struktur f\u00fcr Sachsen-Anhalt unbekannt Aufbau Landesleiter Deutschland: Rigolf HENNIG (Niedersachsen) Regionale, eigenst\u00e4ndig handelnde St\u00fctzpunkte; mehrere St\u00fctzpunkte bilden ein Gebiet unter Verantwortung eines Gebietsleiters; h\u00f6chste Instanz im Bundesgebiet ist die Landesleitung. Mitglieder Land: zwischen 5 und 10 (2016: 10) Anh\u00e4nger Bund: 100 (2016: 100) Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: www.europaeische-aktion.org lichungen Publikation: Mitteilungsschrift \"Europa ruft\" Finanzierung Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spende Kurzportrait / Ziele Die antisemitisch und verschw\u00f6rungstheoretisch gepr\u00e4gte EA war unter Beteiligung ehemaliger Mitglieder der 2008 verbotenen Vereine \"Collegium Humanum\" und VRBHV2 gegr\u00fcndet worden. Die EA verstand sich als eine international organisations\u00fcbergreifende Sammlungsbewegung innerhalb des Rechtsextremismus mit dem Ziel des Aufbaus eines europaweiten Netzwerkes. Unter Anerkennung der sieben Ziele der EA konnten Rechtsextremisten mit unterschiedlichen Ausrichtungen zusammenarbeiten. Die sieben Ziele der EA lauteten: \"Wiederherstellung der freien Rede\", \"Abzug aller fremden Truppen\", \"Repatriierung au\u00dfereurop\u00e4ischer Einwanderer\", \"Staatliche Selbstbestimmung f\u00fcr die Deutschen der BRD und die BRD\", \"Schaffung einer Europ\u00e4ischen Eidgenossenschaft\", \"\u00dcberf\u00fchrung des Geldund Medienwesens ins Volkseigentum\", \"Wiederaufbau der Tradition - Kampf der Dekadenz und Naturzerst\u00f6rung\". 1 https://www.facebook.com/pages/Europ%C3%A4ische-Aktion-Sachsen-Anhalt/157920224256426, abgerufen am 18. Januar 2018 2 \"Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten\", am 18. April 2008 verboten 30 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Die \"Europ\u00e4ische Aktion\" hat am 10. Juni auf der Facebook-Pr\u00e4senz des NPD-Landesverbandes Th\u00fcringen ihre Aufl\u00f6sung bekanntgegeben. Grund der Beobachtung Die EA verfolgte Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ihre Agitation war auch 2017 eindeutig rechtsextremistisch. Grundlage der Ideologie der EA war eine besonders ausgepr\u00e4gte Form von Rassismus und Antisemitismus. Dar\u00fcber hinaus zeigte sich eine Wesensverwandtschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit gelegentlich aggressiv k\u00e4mpferischem Auftreten. Ihr Ziel war eine \"Europ\u00e4ische Eidgenossenschaft\" mit einem \"dominierenden Deutschen Reich\", in dem die Demokratie abgeschafft und von einer Eliteherrschaft ersetzt werden sollte. Sie forderte die Herstellung \"Homogener Volksgemeinschaften\" in Europa und die Ausweisung \"rassisch Fremder\". Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Das Wirken der EA in Sachsen-Anhalt war von minimalen \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktivit\u00e4ten gekennzeichnet. In einem Internetbeitrag vom 9. Januar berichtete die EA \u00fcber die Errichtung eines Gedenksteins f\u00fcr einen Andre S. in Dessau-Ro\u00dflau. Dieser hatte 2012 einen Streit zwischen einem B\u00fcrger und einem Asylbewerber schlichten wollen und war dabei schwer verletzt worden. In dem Beitrag \"Den Toten eine Stimme geben\" informierte die EA \u00fcber eine \"Gedenkfeier\" Anfang Mai 2017 auf dem Soldatenfriedhof in Gro\u00dfpaschleben bei K\u00f6then (Landkreis Anhalt-Bitterfeld), mit der gefallener Soldaten der Infanterie-Division Potsdam gedacht wurde. Unter der \u00dcberschrift \"Juni-Bericht aus Sachsen-Anhalt\" schrieb die EA auf ihrer Facebook-Pr\u00e4senz \u00fcber die Aktivit\u00e4ten der \"Kameraden aus Sachsen-Anhalt\" im \"Sommersonnenwende-Monat Juni\". Demnach h\u00e4tten sie am 3. Juni am \"Tag der deutschen Zukunft\" in Karlsruhe (Baden-W\u00fcrttemberg) mitgewirkt und Mitte Juni eine Veranstaltung im Norden von Sachsen-Anhalt besucht, \"an welcher die Ziele der Europ\u00e4ischen Aktion als Gegenentwurf zum V\u00f6lkerkerker namens 'EU' vorgestellt wurden.\" Am 23. Juni durchsuchte die Polizei in Th\u00fcringen und Niedersachsen Wohnungen von mutma\u00dflichen Rechtsextremisten. Die Exekutivma\u00dfVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 31","Rechtsextremismus nahmen richteten sich unter anderem gegen Mitglieder der EA. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gem\u00e4\u00df SS 129 StGB. Die Beschuldigten sollen bewaffnete Ausbildungscamps veranstaltet oder an solchen teilgenommen haben. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der EA war es, trotz ihres selbst gesteckten Anspruchs als Sammlungsbewegung internationalen Ausma\u00dfes, nicht gelungen, tragf\u00e4hige und feste Strukturen zu etablieren. Auch nach der propagierten Selbstaufl\u00f6sung im Juni waren noch Aktivit\u00e4ten im Internet feststellbar. Ob die Strukturen fortbestehen oder ob sich die EA-Protagonisten anderweitig organisieren werden, bleibt abzuwarten. 32 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Nationalsozialisten (Neonazis) Gr\u00fcndung Neonazistische Organisationen etablierten sich Bestehen insbesondere in den 1970er Jahren und existieren in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung. Struktur In den letzten Jahren hat sich die klassische Aufbau neonazistische Szene stark ver\u00e4ndert. Auf Grund fehlender F\u00fchrungskader sind die bislang etablierten Gruppierungen inaktiv, haben sich verkleinert oder sogar aufgel\u00f6st. Feste Strukturen der Szene wie das \"Kameradschaftsmodell\" verloren in den letzten beiden Berichtsjahren an Attraktivit\u00e4t. Zuspruch finden nunmehr aktionsorientierte Gruppierungen, die mitunter nicht von Dauer sind. Mitglieder Land: 250 (2016: 330) Anh\u00e4nger Bund: 6.000 (2016: 5.600) Ver\u00f6ffentWeb-Angebot: lichungen diverse, teils wechselnde Facebook-Auftritte Finanzierung Zumeist existiert in den Gruppierungen eine so genannte \"Kameradschaftskasse\". In der Regel zahlen Teilnehmer einen Unkostenbeitrag bei Vortragsveranstaltungen. Es werden mitunter auch Spendengelder gesammelt. Kurzportrait / Ziele Neonazis stellen sich in die ideologische Tradition des historischen Nationalsozialismus. Sie treten bei geschichtstr\u00e4chtigen Ereignissen, vornehmlich aus der Zeit des Dritten Reiches oder bei der Glorifizierung von einzelnen Personen aus dieser Zeit auch \u00f6ffentlichkeitswirksam in Erscheinung (z.B. \"Trauerm\u00e4rsche\" zum Gedenken an die Zerst\u00f6rung deutscher St\u00e4dte im Zweiten Weltkrieg, Geburtstag von Adolf Hitler, Veranstaltungen zum 1. und 8. Mai, Gedenken an die Rathenau-Attent\u00e4ter am 17. Juli, bei He\u00df-Gedenkaktionen und germanischer Brauchtumspflege wie Sonnenwendfeiern). Grund der Beobachtung Neonazistische Gruppierungen zeichnen sich durch eine vor allem von Rassismus und Antisemitismus gepr\u00e4gte Ideologie aus, welche sich am Nationalsozialismus orientiert und somit im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Teile der Bev\u00f6lkerung werden als Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 33","Rechtsextremismus minderwertig bezeichnet und ihnen werden in der Konsequenz ihre verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte, wie Menschenw\u00fcrde und Gleichheit vor dem Gesetz, abgesprochen. Auf Grund ihrer Vorstellung von einer antipluralistischen Gesellschaft und einem autorit\u00e4ren Staat, in dem politischen Gegnern als Feinden das Existenzrecht abgesprochen wird, ist Neonazis eine grunds\u00e4tzliche Gewaltorientierung zuzuschreiben. Gewalt gegen \"Fremde\" und \"Feinde\" wird auf dieser Basis legitimiert. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum \"Kollektiv Nordharz\" Im Berichtszeitraum fanden sich in verschiedenen sozialen Netzwerken Beitr\u00e4ge unter der Gruppenbezeichnung \"Kollektiv Nordharz\". Zum Selbstverst\u00e4ndnis wird unter anderem angegeben: \"...Wir passen euch nicht und das ist gut so - unsere Generation hat keinen Bock mehr auf eure Heuchelei. ...Unsere Alternative zu eurem wertlosen System ist mehr als nur eine Meinung. ...St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck holen wir uns die St\u00e4dte und D\u00f6rfer zur\u00fcck - denn wir wissen, dass euer System scheitert und der linke Terror endlich bek\u00e4mpft werden muss.\" Diese Diktion deckt sich mit Aussagen des AKK, so dass hier durchaus Verbindungen zwischen den beiden Gruppierungen vorliegen. Neben anderen Themen erschienen auf der Internetseite Berichte \u00fcber ein \"Fr\u00fchlingsplenum\" des AKK in Dessau-Ro\u00dflau. Im Berichtsjahr gab es eine stetige Pflege und Aktualisierung der Internetpr\u00e4senz. Unter anderem wurde f\u00fcr den \"9. Tag der Deutschen Zukunft 2017\" im Juni in Karlsruhe (Baden-W\u00fcrttemberg) geworben und Videos vom Ablauf der Veranstaltung eingestellt. An dieser Veranstaltung habe man nach Eigenangabe auch teilgenommen. Aktuell wird zur Teilnahme am \"10. Tag der Deutschen Zukunft\" aufgerufen, der am 2. Juni 2018 im unmittelbaren Einzugsbereich des \"Kollektiv Nordharz\" in Goslar (Niedersachsen) stattfinden soll. Aktionen Der bekannte Rechtsextremist Alexander WEINERT aus Dessau-Ro\u00dflau, OT Ro\u00dflau, hat zwei Kundgebungen zum Thema \"Freiheit f\u00fcr Horst Mahler und Ursula Haverbeck!!!\" \"Ihr f\u00fcr uns! Wir f\u00fcr EUCH!\" organisiert. Die erste Veranstaltung fand am 21. April in Dessau-Ro\u00dflau, OT Dessau, mit etwa 30 Personen statt, die zweite am 18. November im OT Ro\u00dflau. An 34 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus dieser Kundgebung beteiligten sich etwa 15 Personen. Am 17. Juni fand in Merseburg ein Aufzug der rechtsextremistischen Szene unter dem Motto \"Damals wie heute - Freiheit muss erk\u00e4mpft werden\" statt. An der versammlungsrechtlichen Aktion beteiligten sich etwa 90 Personen, darunter Mitglieder des Organisationteams \"Tag der deutschen Zukunft 2018\" sowie Mitglieder des NPD-Kreisverbandes Neuk\u00f6lln (Berlin). Als Redner traten Dieter RIEFLING (Niedersachsen), David K\u00d6CKERT (Sachsen), Alexander KURTH (Sachsen) und Robert KLUG (Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld) auf. Am 29. Juli fand in Rathenow eine Versammlung des \"B\u00fcrgerb\u00fcndnis Havelland e. V.\" zum Thema \"Deutscher wehr dich!\" statt. Neben Teilnehmern aus Brandenburg reisten auch Personen aus anderen Bundesl\u00e4ndern, u.a. aus dem n\u00f6rdlichen Sachsen-Anhalt, an. Im Nachgang erfolgte in den Abendstunden eine Spontandemonstration von Teilnehmern dieser Veranstaltung in der Innenstadt von Rathenow. Hierzu versammelten sich 15-20 schwarz gekleidete Personen aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen. Aus der Gruppe heraus wurden die Parole \"Ausl\u00e4nder raus\" und andere ausl\u00e4nderfeindliche \u00c4u\u00dferungen gerufen, wobei der Aufzug auch eine Asylunterkunft passierte. Bei Eintreffen von Polizeikr\u00e4ften gab sich ein bekannter Rechtsextremist aus Magdeburg als Verantwortlicher zu erkennen. Die Versammlung wurde aufgel\u00f6st. Jahrestage alliierter Luftangriffe auf deutsche St\u00e4dte im Zweiten Weltkrieg Die Zerst\u00f6rung deutscher St\u00e4dte von alliierten Streitkr\u00e4ften am Ende des Zweiten Weltkrieges nehmen Rechtsextremisten, auch in Sachsen-Anhalt, seit mehreren Jahren zum Anlass, \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktionen in Form von Demonstrationen oder Mahnwachen durchzuf\u00fchren. Die jeweiligen Termine stellen mittlerweile fest verankerte Treffdaten dar, sind fester Bestandteil der Planungen von Szeneangeh\u00f6rigen und besitzen stark identit\u00e4tsstiftende Bedeutung. Im Zuge dieser Veranstaltungen stellen die Verantwortlichen die geschichtlichen Ereignisse der damaligen Zeit aus ihrer eigenen, geschichtlich inkorrekten und verzerrenden Sichtweise dar und ignorieren historisch belegte Tatsachen. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist im Berichtsjahr in Magdeburg keine \u00f6ffentlichkeitswirksame Demonstration mit nennenswerter oder gar bundesweiter Beteiligung von rechtsextremistischen Szeneangeh\u00f6rigen zu dieser Thematik durchgef\u00fchrt worden. Die rechtsextremistische Gruppierung \"Brigade Magdeburg\" ver\u00f6ffentlichte Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 35","Rechtsextremismus am 11. Januar auf ihrem Facebook-Profil den Hinweis auf einen geplanten \"Trauermarsch\" mit Fackelzug am Abend des 16. Januar in Magdeburg anl\u00e4sslich des Gedenkens an die Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Die geplante Veranstaltung wurde am 12. Januar vom Anmelder \"aus organisatorischen Gr\u00fcnden\" abgesagt. Via Facebook postete der Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land der Partei \"DIE RECHTE\" den Link zu einem Video, welches mutma\u00dflich einen \"Trauermarsch\" auf einem Friedhof in Magdeburg am 15. oder 16. Januar zeigt. Zu sehen sind etwa 30 bis 40 Personen, die mit Fackeln marschieren. Weiterhin werden in dem Video die verschiedenen Arten von Bomben, die 1945 auf Magdeburg abgeworfen wurden, aufgez\u00e4hlt sowie immer wieder der Schriftzug \"Magdeburg gedenkt\" gezeigt. Anl\u00e4sslich des 72. Jahrestages der Bombardierung der Stadt Dessau fanden am 11. M\u00e4rz in Dessau-Ro\u00dflau mehrere Versammlungen verschiedener politischer Ausrichtungen statt. An der rechtsextremistischen Kundgebung mit Aufzug zum Thema \"Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer von Dessau\" nahmen etwa 130 Personen teil. Als Anmelder der Veranstaltung agierte wiederum WEINERT. Im Rahmen der Veranstaltung traten unter anderem Thomas WULFF (Hamburg) und Dieter RIEFLING (Niedersachsen) als Redner auf. In Vorbereitung auf diese Kundgebung beteiligten sich am 7. M\u00e4rz etwa 30 Personen an einer Mahnwache zum Thema. Reaktionen anl\u00e4sslich des Geburtstages von Adolf Hitler Es ist festzustellen, dass der 20. April innerhalb der Szene an Bedeutung verloren hat. \u00d6ffentlichkeitswirksame Aktionen waren nicht zu verzeichnen. Allein die \"Brigade Halle/Saale\" nahm in einem Interneteintrag Bezug zum Hitlergeburtstag. So hie\u00df es: \"Alles Gute zum Geburtstag A.H. Sei froh das du das alles nicht mitbekommst, wie faul die meisten Deutschen sind, selbst der Kaiser h\u00e4tte sich im Grabe umgedreht. Der Tag kommt!\" Bismarckgeburtstag \u00d6ffentlichkeitswirksame Veranstaltungen des \"Altm\u00e4rkischen Kreises der Bismarckfreunde\" fanden nicht statt, sondern nur eine szeneinterne W\u00fcrdigung im kleinen Kreis. 36 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Jahrestag zum Ende des Zweiten. Weltkrieges am 8. Mai 1945 Die \"Freien Kr\u00e4fte Burgenlandkreis\" berichteten aus Anlass des Jahrestages des Kriegsendes am 8. Mai 1945 auf ihrer Facebook-Seite und ver\u00f6ffentlichten eine Fotocollage, auf der verschiedene Plakataktionen zum Gedenken an das Kriegsende dargestellt sind. Ort und Zeitpunkt der Aufnahmen werden nicht weiter erl\u00e4utert. Auf der Collage ist das Logo des \"Kollektivs Nordharz\" sowie das des \"Kollektivs Sachsen-Anhalt\" zu sehen. Weiterhin hei\u00dft es: \"Kein Vergeben kein Vergessen alliierter Kriegsverbrechen! #UNVERGESSEN, #8MaiWirfeiernNicht Aktionstag zum 8. Mai in Sachsen-Anhalt!\". Zeitzeugenvortr\u00e4ge Am 13. Mai in Oebisfelde, OT Lockstedt (Landkreis B\u00f6rde), und am 2. September in M\u00f6ser, OT Hohenwarthe (Landkreis Jerichower Land), fanden von Rechtsextremisten organisierte Vortr\u00e4ge der so genannten \"HELDEN STERBEN NIE\"-Reihe statt, an denen jeweils \u00fcber 100 Personen teilnahmen. Im Rahmen der Zusammenk\u00fcnfte hielten unter anderem mehrere \"Zeitzeugen\" Redebeitr\u00e4ge zu ihrem Dienst in der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. He\u00df-Gedenkaktionen Nach wie vor besitzt der Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf He\u00df in der rechtsextremistischen Szene des Landes Sachsen-Anhalt einen hohen Stellenwert. In diesem Jahr konnten zehn themenbezogene Aktionen in Form von illegalen Plakatierungen, Flyerund Aufkleberaktionen mit He\u00df-Bezug in Sachsen-Anhalt festgestellt werden (2016: neun), der Schwerpunkt lag in Burg (Landkreis Jerichower Land). Am Abend des 17. August fand in Dessau-Ro\u00dflau eine Versammlung der rechtsextremistischen Szene zum Thema \"Gebt die Akten frei!!!\" mit rund 30 Personen statt. Die Versammlungsteilnehmer f\u00fchrten Plakate mit He\u00df-Bezug und neun Fahnen mit der Aufschrift \"Freie Kr\u00e4fte Ro\u00dflau/Elbe\" Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 37","Rechtsextremismus mit. Anmelder der Aktion war erneut WEINERT. Am 19. August fand in Tangerm\u00fcnde (Landkreis Stendal) ein so genanntes \"Familienfest f\u00fcr Jung & Alt\" statt, das vom Verein \"Th\u00fcgida & wir lieben Sachsen e.V.\" angemeldet und durchgef\u00fchrt wurde. Zu Beginn der Veranstaltung habe der Leiter der Veranstaltung zu einer Schweigeminute f\u00fcr He\u00df aufgerufen. Knapp 800 Personen der rechtsextremistischen Szene beteiligten sich am 19. August in Berlin an einer Demonstration unter dem Motto \"Mord verj\u00e4hrt nicht, gebt die Akten frei - Recht statt Rache!\". Anreisende Szeneangeh\u00f6rige aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt kamen aufgrund von technischen St\u00f6rungen bei der Deutschen Bahn AG nicht rechtzeitig in Berlin an und veranstalteten in Falkensee (Brandenburg) eine Spontanversammlung. Aktionsform \"Schwarze Kreuze\" Seit 2014 f\u00fchren Rechtsextremisten jeweils am 13. Juli in einem bundesweiten Zusammenwirken einen Aktionstag unter dem Motto \"Schwarze Kreuze - Deutsche Opfer, fremde T\u00e4ter\" durch. Im Verlauf des Tages wurden in zahlreichen deutschen St\u00e4dten schwarze Kreuze mit dem Schriftzug des Mottos unter anderem an Ortsschildern und an Stra\u00dfenkreuzungen aufgestellt, diese fotografiert und die Fotos auf einer entsprechenden Facebook-Seite ver\u00f6ffentlicht. Ziel der Aktion ist es, einen \"Volkstrauertag zum Gedenken an die unz\u00e4hligen deutschen Opfer zu erwirken, welche durch Fremde ihr Leben lie\u00dfen, welche vergewaltigt wurden, gepr\u00fcgelt oder ausgeraubt wurden\". Die Initiatoren um den Berliner Rechtsextremisten und Liedermacher Patrick KILLAT ziehen auf ihrer Facebook-Seite ein positives Fazit der Aktion. Sie konstatieren, dass 2017 Bilder aus etwa 100 St\u00e4dten in mindestens elf Bundesl\u00e4ndern zusammen kamen. In Sachsen-Anhalt sind Aktionen vorrangig im Norden (Landkreis Stendal 15 und Altmarkkreis Salzwedel 18) bekannt geworden, sowie eine Aktion in Zeitz (Burgenlandkreis). Aktivit\u00e4ten zum Todestag der Rathenau-M\u00f6rder Allj\u00e4hrlich gedenken NPD-Anh\u00e4nger und Neonazis in Bad K\u00f6sen, OT Saaleck, der Rathenau-M\u00f6rder Fischer und Kern. Mittlerweile z\u00e4hlt diese Veranstaltung auch in \u00fcberregionalen rechtsextremistischen Kreisen als \"Pflichtveranstaltung\". So traten in den vergangenen Jahren neben 38 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus den ortsans\u00e4ssigen Anh\u00e4ngern insbesondere Personen aus Sachsen und Th\u00fcringen in Erscheinung. Am 23. Juli fand eine Veranstaltung in einer \u00f6rtlichen Gastst\u00e4tte statt, an der Rechtsextremisten aus dem Burgenlandkreis, dem Saalekreis und aus Sachsen teilnahmen. Nach einem Spaziergang zur Burg Saaleck begaben sich die Teilnehmer zum Friedhof Saaleck und verharrten einige Zeit an der urspr\u00fcnglichen Grabstelle. Aktivit\u00e4ten zum Volkstrauertag Rechtsextremisten begehen den \"Heldengedenktag\" in Anlehnung an und in ideologischer Bezugnahme auf den von den Nationalsozialisten 1934 umgewidmeten Volkstrauertag. Dabei beschr\u00e4nkt die Szene ihr Gedenken auf gefallene deutsche Soldaten beider Weltkriege sowie auf deutsche Bombenund Fl\u00fcchtlingstote. Aktuell betrachtet, besitzt das \"Heldengedenken\" keine gr\u00f6\u00dfere Mobilisierungskraft \u00fcber Szenespektren hinweg, dient jedoch lokalen Personenzusammenschl\u00fcssen als einer der wenigen verbliebenen zeitgeschichtlichen Anl\u00e4sse f\u00fcr \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten. \u00dcber Ihren Facebook-Auftritt informierte die \"Identit\u00e4re Bewegung Magdeburg\", dass sich zum Volkstrauertag \"identit\u00e4re Aktivisten in Magdeburg zur Denkmalpflege und zum Gedenken an die gefallenen Soldaten und Zivilisten aller Kriege und aller Gewalt\" getroffen h\u00e4tten. Die Partei \"Die RECHTE\" schrieb im Internet \u00fcber durchgef\u00fchrte \"Heldengedenken\" in Gommern und Vehlitz (beide Landkreis Jerichower Land) am 19. November. Auf der Seite des \"Nationalen Medienkollektivs\"1 wird \u00fcber eine Veranstaltung in Wolmirstedt (Landkreis B\u00f6rde) berichtet, an der elf Personen teilgenommen haben sollen. Weiterhin wird auf der Seite eine \"Heldenehrung\" in K\u00f6then (Anhalt) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) thematisiert. Sonnenwendfeiern Aktivit\u00e4ten von Szeneangeh\u00f6rigen konnten lediglich zur Wintersonnenwende im n\u00f6rdlichen Sachsen-Anhalt festgestellt werden. Neonazi-Publikation \"N.S. Heute\" Die Erstausgabe der Szenepublikation \"N.S. Heute\" erschien im M\u00e4rz dieses Jahres. Das von Sascha KROLZIG (Nordrhein-Westfalen, Bundesvor- 1 Dabei handelt es sich um ein Internetprojekt von Szeneangeh\u00f6rigen, das \u00fcber Aktionsformen von Rechtsextremisten im gesamten Bundesgebiet informiert. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 39","Rechtsextremismus standsmitglied der Partei \"DIE RECHTE\" und Neonazi-F\u00fchrungsaktivist) herausgegebene Periodikum versteht sich als Sprachrohr f\u00fcr die Neonazi-Szene und hat den Anspruch eines ideologischen Leitmediums. Neben themenbezogenen Beitr\u00e4gen dient das Heft, ganz in der Tradition fr\u00fcherer so genannter Fanzines, der szeneinternen Verbreitung von Terminen und gilt als Versuch, die zerkl\u00fcftete Neonaziszene wieder zu einen. In der Tat hat sich das Medium mit einer relativ hohen Auflage (nach Eigenangabe 1.500 Exemplare) zum f\u00fchrenden Sprachrohr der neonazistischen Szene entwickelt. Rechtsextremismus im Internet Im Internet kann in hoher Zahl offen fremdenfeindliche, antisemitische und islamfeindliche Hetze gefunden werden. Viele Internetnutzer f\u00fchlen sich infolge der weitgehenden Anonymit\u00e4t gesch\u00fctzt. Die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes verlagert sich immer mehr von eigenen Internetseiten hin zu sozialen Netzwerken. Rechtsextremisten nutzen die Foren, Kurznachrichtendienste oder Videoplattformen, um miteinander zu kommunizieren, vor allem aber, um innerhalb der \"Internet-Community\" ihre Ideologie zu verbreiten. Hier besteht noch mehr die Gefahr, dass Jugendliche und Heranwachsende unvermittelt und unvorbereitet rechtsextremistischen Inhalten ausgesetzt werden. Die Kommunikation im Bereich des Rechtsextremismus wird fast ausschlie\u00dflich \u00fcber das Internet und die dort vertretenen sozialen Medien abgewickelt. Das Internet bietet die M\u00f6glichkeit, auch sensible Informationen mit Hilfe von Verschl\u00fcsselungen auszutauschen. Rechtsextremisten entziehen sich damit der staatlichen Beobachtung und Verfolgung. Das Internetportal \"halle-leaks\" des amtsbekannten Sven LIEBICH aus Halle (Saale) will in Anlehnung an \"WikiLeaks\" eine Enth\u00fcllungsplattform sein, auf der Benutzer Dokumente hochladen und Mitteilungen an den Betreiber senden k\u00f6nnen. LIEBICH ist der Administrator der Internetseite und tritt vornehmlich als Provokateur und Verschw\u00f6rungstheoretiker auf. Er versucht damit zu polarisieren. Dabei ist ihm \u00d6ffentlichkeit wichtig. So ver\u00f6ffentlicht er regelm\u00e4\u00dfig Videos mit Redebeitr\u00e4gen, die mitunter strafbewehrt sind. Dar\u00fcber hinaus kommentiert er Beitr\u00e4ge aus der Tagespresse in einer irrealen und diffusen Art und Weise. 40 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Im Februar ver\u00f6ffentlichte er ein Video in f\u00fcnf Teilen auf YouTube, welches seinen \"Protest gegen die Islamisierung wirkungsvoll ausdr\u00fccke\". LIEBICH hatte sich am 11. Februar als \"Islam-Prediger\" verkleidet und in der N\u00e4he eines \"Infostandes der Ahmadiyya-Moslems2\" in einer Fu\u00dfg\u00e4ngerzone in Halle (Saale) lautstark verk\u00fcndet \"was der Islam so alles in Deutschland vor hat\". In dem Video ist LIEBICH zu sehen, bekleidet mit religi\u00f6ser Kopfbedeckung und langem schwarzen Gewand, der vor einem Brunnen stehend immer wieder \"Allahu Akbar\"; \"Islam ist Frieden\" und \u00c4u\u00dferungen wie \"Ihr werdet ebenfalls muslimisch und die Scharia wird in diesem Land Recht sprechen\" ruft. Im Kommentarbereich zu dem Video schreibt ein Nutzer: \"Die Leute kapieren diese Action nicht!\". Worauf LIEBICH antwortet: \"Sollen sie doch auch nicht, sondern Anderen von der Gefahr berichten.\" Aus weiteren Kommentaren wird deutlich, dass einige Nutzer tats\u00e4chlich davon ausgingen, es handele sich um einen echten muslimischen Prediger. Im Rahmen eines Besuchs des SPD-Vorsitzenden im Universit\u00e4tsklinikum Halle (Saale) am 23. Februar beschimpfte LIEBICH diesen beim Betreten eines Behandlungszimmers lautstark u. a. mit den Worten \"Herr Schulz, die SPD, das sind Arbeiterverr\u00e4ter!\". Der St\u00f6rer erhielt einen Platzverweis, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. \u00dcber mehrere Internetpr\u00e4senzen, unter anderem \"halle-leaks.de\" und die Facebook-Seite \"In Svens Welt\", wurde ein \"Politmaden-Kalender\" beworben, in dem Wahlkampfauftritte von Politikern abgebildet sind. Bei dem jeweiligen Kalendereintrag sind verschiedene Informationen zu Person, Zeit und Ort hinterlegt. Dort ist nachzulesen: \"2017 - Schicksalsjahr der Deutschen. Bekommen die korrupten Altparteien ihre ersehnte Einparteien-Diktatur? Oder k\u00f6nnen wir durch Guerilla-Aktionen ihnen den Wahlkampf etwas vers\u00e4uern? Hier entsteht ein Kalender mit \u00f6ffentlichen Auftritten der Politmaden von CDU, SPD, Gr\u00fcne bis Linke, also derjenigen, die direkt f\u00fcr die erschreckende Zersetzung unserer Gesellschaft verantwortlich sind. Besucht sie. Sie kommen auch in Eure N\u00e4he. Habt ihr Termine, welche da unbedingt mit rein sollten, dann als PM3 an die Seite \"In Svens Welt\" und sie werden eingepflegt. Weitersagen, TEILEN. Auch das hilft. Es geht um nicht weniger als unsere Zukunft und die unserer Kinder.\"4 2 Eine nicht-extremistische islamische Gemeinschaft. 3 PM steht f\u00fcr personal oder private message in sozialen Netzwerken 4 Facebook-Aufruf vom 11. April Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 41","Rechtsextremismus Ein weiterer Schwerpunkt seiner Berichterstattung im Internet war die Bundestagswahl. So ver\u00f6ffentlichte er auf seiner Facebook-Seite am 16. August die Wahlkampfauftritte der Bundeskanzlerin mit der \u00dcberschrift \"Volksverr\u00e4tertour 2017. Geht hin. Zeigt Pr\u00e4senz und seid LAUT\". Dem Beitrag sind ein Bild, das die Bundeskanzlerin in Uniform vor einer Moschee und hinter einer bewaffneten Gruppe von Schwarzafrikanern zeigt, sowie der Link zum Terminkalender der CDU beigef\u00fcgt. LIEBICH bedient sich in seinen Internetbeitr\u00e4gen immer wieder so genannter Fake-News, deren Wahrheitsgehalt als zweifelhaft bis falsch einzuordnen ist. Wegen dieser Vorgehensweise wurde seitens eines Bundestagsmitglieds Strafanzeige erstattet. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die neonazistische Szene erfuhr gravierende organisatorische \u00c4nderungen. Das herk\u00f6mmliche Kameradschaftsmodell hat an Attraktivit\u00e4t eingeb\u00fc\u00dft. Vortr\u00e4ge und so genannte Schulungsabende werden zwar noch durchgef\u00fchrt und st\u00e4rken den Gemeinschaftssinn, werden aber zunehmend von virtuellen sozialen Netzwerken verdr\u00e4ngt. Die neonazistischen Personenzusammenschl\u00fcsse agieren kurzlebiger und unter wechselnden Bezeichnungen. Inhaltlich besinnt sich die traditionelle Neonaziszene auf fr\u00fchere Themen, die einen Bezug auf das Referenzmodell des historischen Nationalsozialismus aufweisen. Auf tagesaktuelle politische Ereignisse reagiert die Szene oftmals mit Zeitverzug, ist grunds\u00e4tzlich jedoch in der Lage, Themen wie die Fl\u00fcchtlingspolitik mit entsprechenden Aktionen aufzugreifen. Beispielhaft sei die Aufstellung der \"Schwarzen Kreuze\" genannt. 42 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus \"Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung\" e.V. (\"Artgemeinschaft\") Sitz Berlin Verbreitung Bundesweit Gr\u00fcndung 1951 Struktur Jens BAUER (Burgenlandkreis) Aufbau fungiert seit Herbst 2015 als Vorsitzender. Mitglieder Bund: 100 - 150 (2016: 100) Anh\u00e4nger Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: www.nordzeit.de lichungen www.asatru.de Soziale Medien Publikationen: \"Nordische Zeitung\" (NZ; viertelj\u00e4hrlich) eigener Buchdienst mit B\u00fcchern und Schriften zu heidnischen Themen und religi\u00f6sem Brauchtum auf rassistischer Grundlage Finanzierung Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spendengelder, Einnahmen aus Buchdienst Kurzportrait / Ziele Die \"Artgemeinschaft\" ist eine neonazistische Organisation und vertritt v\u00f6lkisch-rassistisches Gedankengut. Sie versteht sich selbst als Glaubensbund, der \"die Kultur der nordeurop\u00e4ischen Menschenart\" bewahren, erneuern und weiterentwickeln will. Grund der Beobachtung Eine rassistisch gepr\u00e4gte Ideologie ist kennzeichnend f\u00fcr die \"Artgemeinschaft\". Die Mitglieder leben strikt nach dem \"Sittengesetz ihrer Ahnen\". Darin hei\u00dft es: \"Das Sittengesetz in uns gebietet Einsatz f\u00fcr Wahrung, Einigung und Mehrung germanischer Art. Das Sittengesetz in uns gebietet Gefolgschaft dem besseren F\u00fchrer, mit Recht und Pflicht zu abweichendem Rat, nach bestem Wissen und Gewissen.\" Sie orientiert sich am Nationalsozialismus und versucht \"v\u00f6lkische Strukturen\" aufzubauen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 43","Rechtsextremismus Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum An den \"Gemeinschaftstagungen\", die j\u00e4hrlich unter den Bezeichnungen \"Fr\u00fchjahrstagung\", \"Herbsttagung\" und \"Sonnenwendfeier\" im M\u00e4rz, Juni, September und im Dezember in Ilfeld (Th\u00fcringen) stattfinden, nahmen im Berichtsjahr erneut Personen aus Sachsen-Anhalt teil. Auf ihrer Facebook-Seite berichtete die \"Artgemeinschaft\" \u00fcber die aktuellen Ausgaben der \"Nordischen Zeitung\" und verwies auf ihren eigenen Buchdienst. Des Weiteren warb sie f\u00fcr ihr \"Artbekenntnis\", das nunmehr als Grafik erworben werden kann. Das \"Artbekenntnis\" bildet f\u00fcr die Mitglieder der Organisation eine \"artgem\u00e4\u00dfe\" Lebensf\u00fchrung. Als \"h\u00f6chstes Lebensziel\" wird die Erhaltung und F\u00f6rderung \"unserer Menschenart\" und als h\u00f6chsten Sinn unseres Daseins \"die reine Weitergabe unseres Erbes\" kommuniziert. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Seit Jahren nimmt ein fester Personenkreis aus Sachsen-Anhalt an den \"Gemeinschaftstagungen\" teil. Mit dem Vorsitzenden BAUER agiert eine langj\u00e4hrige F\u00fchrungsperson der neonazistischen Szene aus Sachsen-Anhalt an der Spitze der Organisation. Mit \u00dcbernahme des Vorsitzes konnte BAUER die bisherigen Strukturen festigen und ausbauen. 44 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" (IBD) 1 Sitz Bundesweit Verbreitung Gr\u00fcndung Oktober 20122 Struktur Bundesvorstandsmitglieder: Aufbau Nils ALTMIEKS (Bayern) Daniel FISs (Mecklenburg-Vorpommern) 15 Regionalgruppen bundesweit lokale IBD-Gruppen, identit\u00e4re Projekte, Verein \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e.V.\" In Sachsen-Anhalt: IB Sachsen-Anhalt - seit 2012 Kontrakultur Halle - seit 2015 IB Harz - seit 2015 IB Magdeburg - seit 2016 Mitglieder Land: etwa 50 (2016: etwa 50) Anh\u00e4nger Bund: etwa 500 (2016: etwa 300) Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: lichungen Homepage, soziale Netzwerke Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die IBD geriert sich als Bewegung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche die eigene Kultur beziehungsweise das eigene Volk vor den vermeintlichen Gefahren von Multikulturalismus, Masseneinwanderung und Identit\u00e4tsbeziehungsweise Werteverlust bewahren will. Sie betrachtet sich eigenen Aussagen zufolge als deutschen Ableger der franz\u00f6sischen Bewegung \"Generation Identitaire\" (GI). 1 Logos der \"Identit\u00e4ren Bewegung Harz\" und Magdeburg sowie der \"Kontrakultur Halle\", abgerufen am 9. Januar 2018 2 Am 11. Oktober 2012 wurde die Facebook-Seite \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" eingerichtet. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 45","Rechtsextremismus Die IBD ist in der realen und virtuellen Welt gleicherma\u00dfen vertreten. Alle virtuellen M\u00f6glichkeiten (soziale Netzwerke, Foren, Video-Plattformen) werden genutzt, um \u00fcber Aktionen zu informieren und somit auch \u00fcber deren Ziele. So wird eine gro\u00dfe \u00d6ffentlichkeit hergestellt ohne auf eine gro\u00dfe Anzahl von Aktivisten angewiesen zu sein. In der \"Realwelt\" sind die Aktivit\u00e4ten vielf\u00e4ltig: Banner-, St\u00f6r-, Verteilaktionen u. \u00e4.. Wichtige Orte werden zur Zielscheibe von zeitweiligen Besetzungen, beispielsweise das Brandenburger Tor in Berlin. Ihre ideologischen Grundlagen ver\u00f6ffentlichte die IBD in vier Teilen im Internet: * \"100% Identit\u00e4t, 0% Rassismus\" * \"Unser Weg f\u00fchrt nach Europa\" * \"Unser Ziel ist demokratisch\" * \"Weder Kippa noch Palituch\" Ihre Selbstdarstellung ist popkulturell gepr\u00e4gt, ihre Botschaften sind klar und einfach, ihre Wortwahl ist provokant und pseudo-intellektuell, ihre Mitglieder geben sich jung und modern, demgem\u00e4\u00df ist ihre verfassungsfeindliche Gesinnung nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Die IBD steht f\u00fcr einen modernen Rechtsextremismus, der mit einem Themenkomplex aus Anti-Islam, Anti-Asyl und Anti-Establishment versucht, bis weit in breite gesellschaftliche Kreise hinein anschlussf\u00e4hig zu sein. Begriffe wie Rasse und Volksgemeinschaft werden durch unverf\u00e4ngliche Begriffe wie Ethnie, Identit\u00e4t und Kultur ersetzt. Grund der Beobachtung Ideologisch orientiert sich die \"Identit\u00e4re Bewegung\" (IB)3 an den Theorien der \"Neuen Rechten\" und vertritt programmatisch einen \"ethnopluralistischen\" Ansatz. Beim \"Ethnopluralismus\" handelt es sich um eine modernisierte Variante v\u00f6lkischer Ideologie. Das Konzept billigt ethnischen Gruppen in r\u00e4umlicher Trennung vorgeblich ihre Eigenst\u00e4ndigkeit zu, zielt aber tats\u00e4chlich anhand von Kollektivmerkmalen wie Kultur, Herkunft und Geschichte auf die Betonung ethnisch bzw. rassisch begrenzter Gruppenunterschiede ab. Eine Zuwanderung von \"Fremden\", die nicht Teil dieser \"ethnokulturellen Identit\u00e4t\" sind, wird grunds\u00e4tzlich abgelehnt. Die \"Identit\u00e4ren\" inszenieren sich dabei als die wahren Verteidiger von Vielfalt und Freiheit. In ihrer Kritik zeigt sich jedoch ein \u00fcbersteigerter Nationalismus, der das Individuum weitgehend negiert und stattdessen kollektivistisch die 3 Hier ist die IB als europaweites Ph\u00e4nomen gemeint, wie es nicht nur in Deutschland auftritt, sondern beispielsweise auch in Frankreich oder \u00d6sterreich 46 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Volksgemeinschaft in den Mittelpunkt stellt. Sie propagiert die Aufl\u00f6sung der EU und die Bildung eines Europas der \"identit\u00e4ren Nationalstaaten\", die selbstbestimmt koexistieren. Hier besteht eine Verbindung zur NPD-Forderung nach einem \"Europa der Vaterl\u00e4nder\". In der IBD und f\u00fcr die IBD engagieren sich auch Personen, die einen Vorlauf im traditionellen Rechtsextremismus aufweisen. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" Am 12. Mai startete die IB in Italien eine neue Kampagne unter dem Titel: \"Defend Europe\". Anh\u00e4nger stellten sich im Hafen von Catania dem \"NGO-Schlepperschiff\" AQUARIUS der Hilfsorganisation \"SOS MEDITERRANEE\" entgegen, um sein Auslaufen zu verz\u00f6gern. Mit dieser Blockadeaktion wollte die IB nach eigenen Angaben auf den \"kriminellen Schlepperwahnsinn im Mittelmeer hinweisen\". Die \"Identit\u00e4ren\" unterstellten den dortigen Hilfsorganisationen nicht Menschen zu retten, sondern mit Schleppern gemeinsame Sache zu machen. Mit dem Chartern des Schiffes \"C-Star\" Anfang August setzte sie ihre Kampagne \"Defend Europe\" fort, um vor der libyschen K\u00fcste die mutma\u00dflichen Schlepperaktivit\u00e4ten von Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf dem Mittelmeer zu beobachten und ggf. zu unterbinden. Ihre Aktion endete am 17. August. \"Aktivisten\" der IBD, bekleidet mit Uniformen der ehemaligen DDR-Volkspolizei, fuhren am 19. Mai mit Pkw vor das Bundesjustizministerium in Berlin und versuchten mit einer Leiter auf ein Vordach des Geb\u00e4udes zu gelangen. Gleichzeitig hatten sich ca. 50 Personen vor dem Haupteingang des Geb\u00e4udes versammelt. Sie enth\u00fcllten Transparente und entz\u00fcndeten Bengalfackeln. Das Motto der IBD-Aktion lautete \"Alles schon vergessen? Gegen Zensur und Meinungsverbote\". Angaben der IBD zufolge richtete sich der Protest gegen das \"Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches ma\u00dfgeblich durch den Bundesjustizminister [...] vorangetrieben wird.\" Dabei sei das Bundesjustizministerium \"symbolisch in 'Zensurministerium' und 'Stasi 2.0' umbenannt\" worden. Am 17. Juni veranstaltete die IB ihre Europa-Demonstration in Berlin (bisher Wien, \u00d6sterreich) unter dem Motto \"Zukunft Europa - bewegen und ver\u00e4ndern\". Es nahmen zirka 700 Personen teil, darunter auch \"Identit\u00e4re\" Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 47","Rechtsextremismus aus dem europ\u00e4ischen Ausland (\u00d6sterreich, Frankreich, Italien, Niederlande, Ungarn, Slowakei, Tschechien). An der Demonstration beteiligten sich ebenfalls Personen aus dem gesamten rechtsextremistischen Spektrum (beispielsweise Partei \"Die RECHTE\", Partei \"Der III. Weg\", \"B\u00fcndnis Deutscher Hools\" / \"Hooligans gegen Salafisten\"). Im Vorfeld der Demonstration erschienen auf der Facebook-Seite der IBD Demonstrationsregeln, die es unter anderem \"Personen, die dem extremistischen politischen Spektrum zuzuordnen sind\" verboten, an der Veranstaltung teilzunehmen. Diese sollten \"von den Ordnern ausgeschlossen\" werden. Eine klare Grenzziehung zu den traditionellen Rechtsextremisten erfolgte tats\u00e4chlich jedoch nicht. In den sozialen Netzwerken wird diese Teilnahme mit Aussagen wie \"Applaus von der falschen Seite l\u00e4sst sich nie ganz vermeiden\" abgetan. Am 4. November startete die IBD in Berlin ihre neue Kampagne \"Kein Opfer ist vergessen\" und entrollte an zwei zentralen Orten - Breitscheidplatz4 und Alexanderplatz5 - parallel gro\u00dfe Transparente mit der Aufschrift: \"Damit die Erinnerung nicht stirbt. Opfer von Multikulti. www.kein-opfer-ist-vergessen.de\". An den von der IBD organisierten Aktivit\u00e4ten waren auch Mitglieder aus Sachsen-Anhalt beteiligt. \"Kontrakultur Halle\" Unter dem Namen \"Variete Identitaire\" ver\u00f6ffentlichten zwei Mitglieder der \"Kontrakultur Halle\" einen Chanson unter dem Titel: \"A jamais Idealiste - Ein Gru\u00df an den Verfassungsschutz\". Laut \"Kontrakultur Halle\" ist das \"Variete Identitaire\" ein patriotischer Kabarettvlog6: \"Mit Retrocharme werden hier aktuelle Themen aus Politik, Kultur und Gesellschaft auf die B\u00fchne gebracht: Immer nonchalant, manchmal heiter, manchmal ernst, aber nie politisch korrekt\". Der Vlog wird anlassbezogen fortgef\u00fchrt. Mit dem Hausprojekt in der Adam-Kuckhoff-Stra\u00dfe 16 (AKS16) in Halle (Saale) verf\u00fcgt die \"Kontrakultur Halle\" seit Juli \u00fcber eine zentrale Anlaufstelle. Das AKS16 wird von den Nutzern und Bewohnern als \"Identit\u00e4res Zentrum\" bezeichnet. 4 Ort des Anschlages auf den dortigen Weihnachtsmarkt 2016 5 Gilt bei der IBD als Schwerpunkt der \"Migrantenkriminalit\u00e4t\" 6 Vlog=Video-Blog 48 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Mit zwei Veranstaltungen (11. Juli, 90 Teilnehmer, und 18. November, 100 Teilnehmer) feierte unter anderem die \"Kontrakultur Halle\" die Umsetzung ihres \"Leuchtturmprojekts\"7. Weitere Aktivit\u00e4ten in Kurzfassung: * Kurzzeitige Besetzung eines Infostandes der Hilfsinitiative \"SOS MEDITERRANEE\" am 27. Mai in der Lutherstadt Wittenberg (Landkreis Wittenberg) als Teil der Kampagne \"Defend Europe\". * \"Studentenbegr\u00fc\u00dfung\" (Fortsetzung der Campusreihe 20168) am 6. Oktober in Halle (Saale) anl\u00e4sslich der Immatrikulation an der Martin-Luther-Universit\u00e4t Halle-Wittenberg. * Infostand zur IB am 11. Oktober vor dem Hausprojekt AKS16. * IT-Seminar von Patriot Peer (Patriot Peer Hackathon9) im Oktober in der AKS16. * Erscheinen des Buches \"Kontrakultur\"10. Ein Beitrag in einer Publikation der \"Neuen Rechten\" bietet eine Binnensicht auf die \"Kontrakultur Halle\". Der Autor schildert die Entwicklung der \"Kontrakultur\" vom bildungspolitischen Leserkreis, \"der sich mit behutsam ausgew\u00e4hlten Aufs\u00e4tzen und Fragmenten der Gedankenwelt neurechter und identit\u00e4rer Pr\u00e4gung n\u00e4herte\" bis zur konkreten Aktion. Neben einer stetigen Auseinandersetzung mit und der Vertiefung des einschl\u00e4gigen philosophischen Wissens bildet der \"Aktionismus\" eine zweite wichtige S\u00e4ule der IB. \"Aktionismus bedeutet vor allem Druck ... wir wissen, unter welchem Kessel gez\u00fcndelt werden mu\u00df, damit der Dampf durch die Rohre des Gestells dr\u00f6hnt\". Anschlie\u00dfend stellt der Autor die Bedeutung des Objektes in dem AKS16 heraus, das Angeh\u00f6rige der IB \"Wohnungen, B\u00fcros und Freir\u00e4ume\" bietet, als \"Festung\" bezeichnet wird und mit Hilfe Dritter ins Leben gerufen worden ist.11 \"Identit\u00e4re Bewegung Harz\" (IB Harz) Der \u00fcberwiegende Teil der Aktivit\u00e4ten hat \"Eventcharakter\". Mitglieder der IB Harz nutzten am 25. Februar erneut den Karnevalsumzug in Derenburg (Landkreis Harz), um ihrer politischen Meinung eine B\u00fchne zu geben. 15 als Spartaner verkleidete Personen trieben mit ihren Schilden und Speeren symbolisch unliebsame Politiker aus der Stadt. 7 Eigenangabe 8 siehe auch Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2016, Seite 55 9 App zum Auffinden Gleichgesinnter, noch in der Entwicklung 10 M\u00fcller, Mario Alexander: Kontrakultur. Verlag Antaios, Schnellroda 2016 11 Zitate aus: Wessels, Till-Lucas: Kontrakultur - Schlaglichter, in: Sezession, Nr. 79, August 2017, S. 48 ff Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 49","Rechtsextremismus Weitere Aktivit\u00e4ten in Kurzfassung: * St\u00f6rung eines Auftritts der Bundeskanzlerin im Rahmen des Bundestagswahlkampfes am 26. August in Quedlinburg (Landkreis Harz) * Banneraktion an Br\u00fccke und Tunnel in Wernigerode (Landkreis Harz) am 17. September * Stammtische und Sonnenwendfeiern * Teilnahme an allgemeinen \u00f6ffentlichen Veranstaltungen wie dem \"B\u00fcrgerfr\u00fchst\u00fcck\" \"Identit\u00e4re Bewegung Magdeburg\" (IB MD) Anl\u00e4sslich des Europafestes, einem Magdeburger Volksfest w\u00e4hrend der Pfingsttage, f\u00fchrten Personen aus Magdeburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich des Kaufhauses Karstadt eine nicht angemeldete versammlungsrechtliche Aktion am 3. Juni durch. Elf Personen hielten sich auf dem Vordach des Kaufhauses auf, zeigten ein gelbes Banner mit der Aufschrift \"Unser Europa ist nicht eure Union\" und dem Symbol der IB, zudem entz\u00fcndeten sie auf dem Vordach Nebelt\u00f6pfe. Weitere Aktivit\u00e4ten in Kurzfassung: * Spr\u00fchaktion \"gegen die Integrationsl\u00fcge\" am 6. April vor dem Eingang des Landtages Sachsen-Anhalt und am Petrif\u00f6rder (Magdeburg) * Gedenken anl\u00e4sslich des Volkstrauertages am 19. November an der Gedenkst\u00e4tte \"Am Freiheitsplatz\" in Magdeburg, Alt Olvenstedt Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die nachfolgende \u00c4u\u00dferung Martin SELLNERs (IB \u00d6sterreich) stellt eine der wenigen \u00f6ffentlichen programmatischen Aussagen der IB dar und beschreibt die Herausforderungen, vor denen die IB in den n\u00e4chsten Jahren steht: \"Der Zauber des Aufbruchs ist verflogen. [...] Der symbolische Aktivismus, von symbolischen Okkupationen und Ibsterblockaden bis zur Konfrontationen im Mittelmeer, muss, ebenso wie die Unterst\u00fctzung durch die Gegen\u00f6ffentlichkeit, eine neue Qualit\u00e4t erreichen. Es geht darum, eine nachhaltige Bereitschaft f\u00fcr kommende Krisen zu kultivieren. F\u00fcr den Fall, dass diese nicht, oder zu sp\u00e4t eintreten, muss die eigene Kampagnenf\u00e4higkeit aufgebaut werden. Wir m\u00fcssen das Plateau, das wir erreicht haben, halten. Auf keinen Fall d\u00fcrfen wir unseren Gegnern den Gefallen einer Radikalisierung tun.\"12 In diesem Sinne ist mit \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktionen der IB auch in Zukunft zu rechnen. 12 https://sezession.de/57278/das-neurechte-waldchen 50 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten Verbreitung Bundesweit Gr\u00fcndung Ging aus der Ende der 1960er Jahre in Gro\u00dfbritannien entstandenen Skinheadszene hervor und breitete sich in den 1970er Jahren auch in Deutschland aus. Struktur Die subkulturell gepr\u00e4gte rechtsextremistische Szene Aufbau ist als heterogen und ohne feste Strukturen zu beschreiben. Es mangelt ihr grunds\u00e4tzlich an der Bereitschaft zur Bildung von \u00fcberregionalen Organisationsformen. Das Personenpotenzial tritt eher in kleinen Cliquen auf, die vornehmlich in ihren Regionen agieren. Die Ausnahme hiervon bilden lediglich die Hammerskinheads, die nach dem Verbot der neonazistischen Skinhead-Organisation \"Blood & Honour\" im Jahre 20001 die einzige verbliebene bundesweite rechtsextremistische Skinheadorganisation mit festem hierarchischen Aufbau ist, jedoch derzeit ohne Chapter in Sachsen-Anhalt. Ein Trend der letzten Jahre bestand zudem darin, dass im Kern der subkulturellen Szene zuzuordnende Gruppierungen, wie etwa die \"Brigade Halle/Saale\", Strukturelemente der neonazistischen Szene adaptierten. Dies war neben dem Vorhandensein von festen inneren Strukturen, autorit\u00e4ren F\u00fchrungspersonen oder der Finanzierung \u00fcber Mitgliedsbeitr\u00e4ge auch daran festzustellen, dass nicht mehr allein das aktionsorientierte Ver\u00fcben von Straftaten im Vordergrund stand, sondern auch das Planen und Durchf\u00fchren von versammlungsrechtlichen Aktionen in deren Bet\u00e4tigungsfeld r\u00fcckte. Eine klar definierte Abgrenzung zum Neonazismus war damit kaum noch m\u00f6glich. Mit Blick auf die Beschreibung des Ph\u00e4nomens kommt erschwerend hinzu, dass gerade von dieser Mischszene auch Strukturen und Erscheinungsformen anderer, nicht extremistischer Subkulturen, wie Rocker oder Hooligans, \u00fcbernommen und Personen dieser Subkulturen rekrutiert werden. 1 Blood & Honour wurde am 12. September 2000 vom Bundesministerium des Innern verboten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 51","Rechtsextremismus Mitglieder Land: 760 (2016: etwa 800) Anh\u00e4nger Bund: 9.200 (2016: 8.500) Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: Bekanntgabe von Veranstaltungen mittels lichungen Plakaten und Foren im Internet; Agitationen in sozialen Medien Kurzportrait / Ziele Mit der zunehmenden Politisierung der Skinheadszene seit Mitte der 1990er Jahre und der seitdem zu beobachtenden Verwischung der bis dahin klar abgrenzbaren Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Gestalt von Neonazis, Parteienspektrum und Skinheads bildete sich eine subkulturelle und als vielschichtig zu charakterisierende Szene heraus, die es kaum noch m\u00f6glich macht, von \"dem\" Skinhead zu sprechen, der mit einheitlichen Dresscodes oder das seinerzeit typische Erscheinungsbild erkennbar w\u00e4re. Vielmehr weisen die Angeh\u00f6rigen der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene seit geraumer Zeit ein sehr heterogenes Erscheinungsbild auf und definieren sich eher \u00fcber szenetypische Musik und den damit verbundenen Lebensstil. Gerade das Erscheinungsbild passt sich dabei aktuellen Trends an. So treten subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten etwa bei versammlungsrechtlichen Aktionen oftmals als \"Schwarzer Block\" auf; eine Erscheinungsform die in der Vergangenheit eher allein das linksextremistische Spektrum charakterisierte. Die dieser Szene zuzuordnenden Personen verf\u00fcgen in aller Regel nicht \u00fcber ein in sich geschlossenes Weltbild, sondern werden von einzelnen rechtsextremistischen Einstellungen und Argumentationsmustern beeinflusst und gepr\u00e4gt. Als Kernfelder dienen hier vor allem Rassismus und Antisemitismus, untersetzt mit einer Gewaltaffinit\u00e4t, die sich wiederum insbesondere gegen Minderheiten und aus ihrer Sicht Andersdenkende richtet. Gewalt und Gewaltbereitschaft waren schon immer ein beschreibendes Kennzeichen der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene. Aber insbesondere mit der Verj\u00fcngung der Szene kann von einer Zunahme der aktionsorientierten Motivation gesprochen werden. Die daraus resultierenden, meist spontanen aggressiven und gewaltt\u00e4tigen Aktionen sind es sodann, mit denen diese Szene in der \u00d6ffentlichkeit wahrgenommen wird. Grund der Beobachtung Die der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene zuzuordnenden Personen weisen in aller Regel ein Weltbild mit rassistischen und 52 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus fremdenfeindlichen, Gewalt gegen Ausl\u00e4nder bef\u00fcrwortenden, antisemitischen und das demokratische System ablehnenden Ideologiebestandteilen auf. Dies wird in deren Aktionen, den vom Personenpotenzial begangenen Strafund Gewalttaten sowie auch in den zahlreichen Liedtexten einschl\u00e4giger Musikgruppen offen zum Ausdruck gebracht. Gerade die Liedtexte fungieren als wichtiges Medium zur Verbreitung rechtsextremistischer und zum Teil gewaltbef\u00fcrwortender Inhalte und haben auch die Senkung von Hemmschwellen zum Ziel. All diese Bestrebungen stehen im Widerspruch zu den Grundwerten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Der Eingangs dargestellte R\u00fcckgang des Personenpotenzials der als gewaltorientiert geltenden subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt geht mit einer Verminderung der Strafund vor allem Gewalttaten der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - rechts - im Berichtszeitraum einher. Gleichwohl darf dabei die unver\u00e4ndert fortbestehende Gewaltbereitschaft der Szene nicht verkannt werden. Zur Beschreibung von geografischen Schwerpunkten der Szene kann zum einen auf bereits bekannte und regelm\u00e4\u00dfig agierende Gruppen, aber auch auf die Verdichtung von politisch motivierten Aktionen sowie Strafund Gewalttaten zur\u00fcckgegriffen werden. F\u00fcr den Berichtszeitraum sind demgem\u00e4\u00df exemplarisch unver\u00e4ndert die St\u00e4dte Halle (Saale) und Magdeburg sowie die Landkreise Stendal, Jerichower Land und Wittenberg als \u00f6rtliche Schwerpunkte anzuf\u00fchren. \"Brigade Halle/Saale\" Im Bereich der Stadt Halle (Saale) waren im Berichtszeitraum unver\u00e4ndert die Aktivit\u00e4ten der in Teilen auch neonazistisch einzuordnenden Gruppierung \"Brigade Halle/Saale\" im Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Im Ergebnis der Beobachtung des Personenzusammenschlusses war festzustellen, dass diese Aktivit\u00e4ten im Berichtszeitraum merklich nachlie\u00dfen. Diese Entwicklungen konnten bereits im Jahr 2016 registriert werden, nachdem die von der Gruppierung organisierten Versammlungen eher erfolglos verliefen und auch an anderen Versammlungen der rechtsextremistischen Szene nur noch einzelne Personen der Gruppierung teilnahmen. Auch im ersten Halbjahr 2017 nahmen nur noch vereinzelt Mitglieder der \"Brigade Halle/Saale\" an rechtsextremistischen Versammlungen teil, wie etwa in Dessau-Ro\u00dflau. Selbst an der f\u00fcr die rechtsextremistische Szene wichtiVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 53","Rechtsextremismus gen und zuvor aktiv von der \"Brigade Halle/Saale\" beworbenen Versammlung zum so genannten Arbeiterkampftag am 1. Mai in Halle (Saale) lie\u00df sich ein relevantes und geschlossenes Auftreten der Gruppierung, wie es noch in den Vorjahren bei derartigen Veranstaltungen auszumachen war, nicht mehr erkennen. Ab der Mitte des Jahres endete auch das bis dahin feststellbare aktive Auftreten der Gruppierung im virtuellen Raum nahezu - bis auf die Ver\u00f6ffentlichung einer Grafik mit der \u00dcberschrift \"Brigade Halle/Saale - Der Kampf geht weiter\" am 15. November auf dem Facebook-Profil der Gruppierung. Aktivit\u00e4ten im realen Raum folgten dieser Ank\u00fcndigung nicht. Zu szenerelevanten Terminen konnte ein Auftreten der Gruppierung auch danach nicht ausgemacht werden. Die Gruppierung konnte sich damit nicht dem in der \u00fcberwiegend aktionsorientierten Szene regelm\u00e4\u00dfig zu beobachtenden Ph\u00e4nomen der Kurzlebigkeit von Gruppen mit eher festeren Strukturen entziehen. Der Druck infolge der Beobachtung der Sicherheitsbeh\u00f6rden d\u00fcrfte ma\u00dfgebend zum \"Einschlafen\" der Gruppe beigetragen haben. Es bleibt abzuwarten, ob und gegebenenfalls wie sich die bislang als Mitglieder der Gruppierung in Erscheinung getretenen Rechtsextremisten neu formieren oder sich andere Gruppen etablieren, die \u00e4hnliche Ziele wie die \"Brigade Halle/Saale\" verfolgen. In diesem Zusammenhang ist etwa die im Rahmen der Versammlung der rechtsextremistischen Szene am 1. Mai in Halle (Saale) geschlossen in Erscheinung getretene Gruppe mit der Bezeichnung \"Kameradschaft Aryans\" anzuf\u00fchren. Mitglieder dieser Gruppe machten im Nachgang zu der Versammlung mit einer offenkundig politisch motivierten Gewalttat auf sich aufmerksam. Auch wenn die von der Polizei festgestellten Protagonisten der Gewalttat aus anderen Bundesl\u00e4ndern stammten, lassen erste Beobachtungen auch m\u00f6gliche Strukturen im Bereich der Stadt Halle (Saale) erkennen. \"Brigade Magdeburg\" In der Landeshauptstadt Magdeburg waren im Berichtszeitraum absolut gesehen die meisten politisch motivierten Gewalttaten zu verzeichnen, meist aus fremdenfeindlichen Beweggr\u00fcnden. Die von der Polizei ermittelten Tatverd\u00e4chtigen waren in einer Vielzahl bereits zuvor als Rechtsextremisten bekannt und eben der subkulturell gepr\u00e4gten Szene zuzurechnen. Von weiterer Relevanz f\u00fcr die Beschreibung des Ph\u00e4nomens ist unver\u00e4ndert die \"Brigade Magdeburg\" anzuf\u00fchren, auch wenn diese im Be54 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus richtszeitraum eine \u00e4hnliche Entwicklung wie zuvor schon f\u00fcr die \"Brigade Halle/Saale\" dargestellt, erkennen lie\u00df. Die Gruppierung ist erstmals im Jahr 2016 in Erscheinung getreten und schien sich bei ihrer Gr\u00fcndung und Ausrichtung an der damals bereits bestehenden \"Brigade\" aus Halle (Saale) orientiert zu haben. Das Personenpotenzial der \"Brigade Magdeburg\" lag zu jeder Zeit aber deutlich unter dem der \"Brigade Halle/Saale\" und bewegte sich feststellbar durchweg eher im einstelligen Bereich. Im Berichtszeitraum beschr\u00e4nkten sich die Aktivit\u00e4ten der Gruppierung auf die Teilnahme von Einzelpersonen an Versammlungen der rechtsextremistischen Szene, die jedoch eine geschlossene Gruppenstruktur nicht erkennen lie\u00dfen. Eine eigene Versammlung wie im Vorjahr f\u00fchrte die Gruppierung nicht mehr durch, der f\u00fcr den 16. Januar geplante \"Trauermarsch\" fand nicht statt2. Abgesehen davon tritt die \"Brigade Magdeburg\" \u00fcberwiegend im virtuellen Raum in Erscheinung. Die Verlautbarungen wiesen zuletzt verst\u00e4rkt neonazistische Bez\u00fcge auf. So wurden im Berichtszeitraum auf der Facebook-Seite der Gruppierung etwa Berichte mit Bezug zu der Holocaustleugnerin Ursula HAVERBECK-WETZEL und Rudolf He\u00df geteilt und kommentiert. Das Profilbild der Gruppierung zeigt \u00fcberdies den Reichsadler mit dem Schriftzug \"BM\" im Eichenlaub anstelle des Hakenkreuzes. Weitere regionale Schwerpunkte Weiterer Schwerpunkt ist der Bereich der Stadt Burg (Jerichower Land). Obgleich die Fallzahlen f\u00fcr die ver\u00fcbten Straftaten der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - rechts - im Landkreis Jerichower Land im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken sind, muss unver\u00e4ndert eine Konzentration von rechtsextremistischen Aktivit\u00e4ten in Burg festgestellt werden. An Relevanz f\u00fcr die Beschreibung und Einordnung des Ph\u00e4nomens hatte das konzentrierte Auftreten im Jahr 2016 mit den wechselseitigen Auseinanderset- 2 siehe Seite Seite 35 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 55","Rechtsextremismus zungen zwischen Angeh\u00f6rigen der rechtsund linksextremistischen Szene gewonnen. Auch im Berichtsjahr waren in Burg vermehrt politisch motivierte Gewalttaten einschl\u00e4gig bekannter Personen zu verzeichnen, die sich vor allem gegen den politischen Gegner richteten. Am 18. M\u00e4rz f\u00fchrte die \"Antifaschistische Aktion Burg (AAB)\" eine versammlungsrechtliche Aktion zum Thema \"Die Angriffe von Staat und Nazis zur\u00fcckschlagen - Linke Politik verteidigen!\" mit ca. 70 Teilnehmern auf dem Marktplatz in Burg durch. Es kam zu verbalen Provokationen zwischen den Versammlungsteilnehmern und 20 bis 25 Personen des \u00f6rtlichen rechtsextremistischen Spektrums, die sich in der N\u00e4he der Kundgebung aufhielten. Nur mit Polizeieinsatz konnte ein Aufeinandertreffen beider Gruppen verhindert werden. Damit darf die subkulturell gepr\u00e4gte rechtsextremistische Szene in Burg durchaus als \u00fcberdurchschnittlich gewaltaffin bezeichnet werden. Die subkulturell gepr\u00e4gte rechtsextremistische Szene im Landkreis Stendal wird als stark ausgepr\u00e4gt und wachsend eingesch\u00e4tzt, obgleich die Strafund Gewalttaten im Berichtszeitraum insgesamt r\u00fcckl\u00e4ufig waren. Zudem sind \u00fcberregionale Vernetzungsbestrebungen erkennbar. Die der Szene zuzurechnenden Personen traten wiederkehrend im Berichtszeitraum mit entsprechenden Aktionen sowie mit Straftaten der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - rechts - in Erscheinung. Als Beispiel ist die St\u00f6rung des Opferfestes der Islamischen Gemeinde (IGS) am 2. September in Stendal herauszuheben. Ein augenscheinliches Anwachsen bzw. Verfestigen der Szene war im Berichtszeitraum auch im Landkreis Wittenberg zu beobachten. Eine Zunahme der fremdenund islamfeindlich motivierten Aktionen und insbesondere der Propagandadelikte war zu verzeichnen. Aufwind konnte die Szene erlangen, weil sie eine f\u00fcr einen Deutschen t\u00f6dlich endende Auseinandersetzung mit einem aus Syrien stammenden Gefl\u00fcchteten in der Lutherstadt Wittenberg f\u00fcr sich nutzte. An der von einem Rechtsextremisten angemeldeten Versammlung in der Lutherstadt Wittenberg mit dem Motto \"Stoppt die Gewalt gegen deutsche B\u00fcrger - Straft\u00e4ter sofort abschieben\" nahmen am 21. Oktober etwa 90 Personen teil, \u00fcberwiegend mit \u00f6rtlichem Bezug. Ebenso exemplarisch f\u00fcr die Einordnung und Bewertung der Szene innerhalb des Landkreises Wittenberg ist eine politisch motivierte Straf56 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus tat, die sich in Gr\u00e4fenhainichen ereignete: In der Nacht vom 29. zum 30. April brachten unbekannte T\u00e4ter ein Banner mit der Aufschrift \"Islamismus T\u00f6tet\" und \"NS - GHC Crew\" an der Stadtkirche an und deckten den Kopf einer vor der Kirche aufgestellten Holzskulptur des evangelisch-lutherischen Theologen Paul Gerhardt mit einem schwarzen Tuch in Form einer Burka ab. Auf der Skulptur wurde eine Axt abgelegt, die am Griffende mit einem wei\u00dfen Stoff umwickelt war und rote Farbanhaftungen aufwies. An f\u00fcnf B\u00e4umen im n\u00e4heren Umfeld der Kirche befestigten sie Flugbl\u00e4tter mit folgendem Inhalt \"Islamisierung Stoppen! Werdet Aktiv!\", \"Kein Deutsches Blut f\u00fcr Fremde Interessen\", \"T\u00e4glich in Deutschland Vergewaltigung und Totschlag\" sowie Daten zu bisher ver\u00fcbten Anschl\u00e4gen und den damit verbundenen Opferzahlen. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich um eine \u00f6rtlich agierende und lose strukturierte Gruppe. Ob die \u00fcber das Jahr gesehene Konzentration der Aktivit\u00e4ten im Landkreis Wittenberg dem im Berichtsjahr stattgefundenen Reformationsjubil\u00e4um und der damit einhergehenden medialen \u00d6ffentlichkeit auch f\u00fcr derartige Aktionen geschuldet ist, bleibt abzuwarten. Zumindest versuchte die rechtsextremistische Szene in einigen F\u00e4llen einen Bezug zu Luther und zur Reformation herzustellen. Fremdenfeindlich motivierte Protestaktionen Am 4. M\u00e4rz nahmen Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt an einer rechtsextremistisch beeinflussten Demonstration unter dem Motto \"Merkel muss weg\" mit bis zu 800 Teilnehmern in Berlin teil. Etwa 85 Personen nahmen am 10. Juni an einer Demonstration in Querfurt (Saalekreis) unter dem Motto \"Schluss mit linker Hetze und der Verharmlosung der Massenzuwanderung\" teil. Auf der Veranstaltung wurden Parolen wie \"Wir wollen keine Asylantenheime\", \"B\u00fcrger lasst das Glotzen sein, auf die Stra\u00dfe, reiht euch ein\" oder \"hasta la vista Antifaschista\" skandiert. Verbindungen zu anderen Subkulturen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde stellt regelm\u00e4\u00dfig personelle Schnittmengen zwischen rechtsextremistischer Szene und der Hooliganszene fest. Auch wenn eine gezielte Beobachtung der Fanoder Hooliganszene seitens der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht erfolgt3, lassen sich diese 3 Es liegen keine ausreichenden tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, dass aus der Fanoder Hooliganszene Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hervorgehen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 57","Rechtsextremismus Schnittmengen und Verbindungen immer dann abbilden, wenn bekannte Rechtsextremisten erkennbar und aktiv in der Hooliganszene auftreten oder Mitglieder von Hooliganoder Fangruppierungen mit Straftaten der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - rechts - in Erscheinung treten, so wie zum Beispiel im Fall der antisemitischen Beleidigung bei einem Fu\u00dfballspiel im November in Gr\u00f6bern (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). \u00c4hnliche F\u00e4lle traten in der j\u00fcngeren Vergangenheit auch bei Fans des 1. FC Magdeburg und des Halleschen FC (HFC) auf, so zum Beispiel am 1. August, als Fans des HFC die Anh\u00e4nger des gegnerischen Vereins mit den Worten \"Juden-Jena\" betitelten. Das bereits in den Vorjahren beschriebene Ph\u00e4nomen der aus der Hooliganszene entstammenden B\u00fcndnisse \"Hooligans gegen Salafisten\" oder \"Gemeinsam Stark Deutschland\" verlor im Berichtszeitraum vor allem in Sachsen-Anhalt an Bedeutung. Die im April 2016 mit der Anmeldung und Durchf\u00fchrung einer Versammlung unter dem Motto \"Gegen Asylmissbrauch und Linke Gewalt\" in Magdeburg in Erscheinung getretene Gruppe \"Gemeinsam Stark Magdeburg\" trat danach nicht mehr relevant in Erscheinung, was als Beleg f\u00fcr die relativ kurze Bestandszeit derartiger Gruppen in der rechtsextremistischen Mischszene gelten darf. Die dahinter stehenden bekannten Rechtsextremisten wandten sich anderen einschl\u00e4gigen Aktionsfeldern zu. Neben der Gewaltbereitschaft weisen Rechtsextremisten h\u00e4ufig eine besondere Affinit\u00e4t zu Waffen und Militaria auf. In der Vergangenheit war festzustellen, dass sich Rechtsextremisten an Schie\u00dfund milit\u00e4r\u00e4hnlichen \u00dcbungen im Inund Ausland beteiligten und sich in Einzelf\u00e4llen auch legale und illegale Waffen beschafften. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informierte \u00fcber ihr bekannt gewordene F\u00e4lle regelm\u00e4\u00dfig die zust\u00e4ndigen Unteren Waffenbeh\u00f6rden. Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - rechts - Die bisher dargelegte beschreibende Darstellung der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene mit ihrem immanenten rassistischen und fremdenfeindlichen Weltbild, das Gewalt gegen Ausl\u00e4nder bef\u00fcrwortet und antisemitische sowie das demokratische System ablehnende Ideologieelemente aufweist, findet in den Daten der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t eine statistische Sichtbarkeit. Diese Daten geben die M\u00f6glichkeit, H\u00e4ufungen oder Tendenzen von rechtsextremistischen Straftaten im Land Sachsen-Anhalt zu erkennen. 58 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Im Berichtsjahr wurden insgesamt 1.461 Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - rechts - erfasst. Damit best\u00e4tigt sich der im laufenden Jahr bereits erkennbare r\u00fcckl\u00e4ufige Trend im Bereich der Straftaten. (Vorjahr: 1.660) Der R\u00fcckgang ist gegen\u00fcber dem Jahr 2015 (1.749) noch deutlicher ausgepr\u00e4gt. Von den 1.461 erfassten Straftaten wurden 1.398 Taten als rechtsextremistisch eingestuft. Bei den Gewalttaten kam es zu einem R\u00fcckgang um 44 auf 105 F\u00e4lle. Dem gegen\u00fcber ist bei den Propagandadelikten, mit 1.020 erfassten Taten, ein gleichbleibend hohes Niveau zu erkennen. Damit macht diese Deliktsgruppe auch weiterhin den mit Abstand gr\u00f6\u00dften Teil der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - rechts - aus. Die in den letzten beiden Jahren im Fokus stehende Asylthematik geriet weiter in den Hintergrund. Gleichwohl waren \u00f6ffentlichkeitswirksame islamistische Anschl\u00e4ge im Inund Ausland dazu geeignet, einen situationsbedingten Anstieg bei den Propagandadelikten zu bewirken. Das dr\u00fcckte sich insbesondere im Bereich der Hasskriminalit\u00e4t und hier vor allem mit Internetpostings aus. F\u00fcr die rechtsextremistische Szene insgesamt und die innerhalb der Szene betriebene Agitation und Propaganda erf\u00fcllt die Asylthematik dabei zwar weiterhin eine relevante Funktion, ist jedoch meist nicht mehr von \u00fcberragender Bedeutung. Dies zeigt sich auch in den Straftaten gegen Ausl\u00e4nder oder mit Bezug zur Asylthematik. W\u00e4hrend es in den Jahren 2015 und 2016 zu einem stark erh\u00f6hten Straftatenaufkommen kam (2015: 380; 2016: 367), ist f\u00fcr das Jahr 2017 ein signifikanter R\u00fcckgang auf 206 Taten zu verzeichnen. W\u00e4hrend es bei den Straftaten gegen die Unterbringung von Asylbewerbern und Asylunterk\u00fcnfte sowie gegen Hilfsorganisationen und Helfer zu einem R\u00fcckgang bei den erfassten F\u00e4llen kam, blieben die Straftaten gegen Asylbewerber bzw. Fl\u00fcchtlinge auf einem unver\u00e4ndert hohen Niveau (2017: 128, 2016: 142). Signifikante Straftaten mit Fl\u00fcchtlingsbezug Geb\u00e4ude, in denen asylsuchende oder ausl\u00e4ndische Personen wohnen, sind f\u00fcr Rechtsextremisten h\u00e4ufig relevante \"Angriffsziele\". Die oftmals dezentrale Lage erm\u00f6glicht \u00fcberwiegend anonyme Aktionen gegen diese Wohnungen und H\u00e4user. So kam es am 24. Mai, 7. Juni und am 18. August in Oschersleben (Bode) (Landkreis B\u00f6rde) zu Sachbesch\u00e4digungen an einem mehrgeschossigen Wohnblock, in dem Menschen mit Migrationshintergrund untergebracht waren. Die unbekannten T\u00e4ter schmierten bei den Taten mehrfach Hakenkreuze an die Au\u00dfenfassade des Geb\u00e4udes. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 59","Rechtsextremismus In Sch\u00f6nebeck (Elbe) (Salzlandkreis) kam es am 14. M\u00e4rz zu einer Sachbesch\u00e4digung. An einem von mehreren asylsuchenden Personen bewohnten Haus besch\u00e4digten Unbekannte mit einem Stein die Fensterscheibe einer Wohnung. Am 19. August kam es in Oberharz am Brocken, OT K\u00f6nigsh\u00fctte (Landkreis Harz), zu einer fremdenfeindlich motivierten gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung. Zwei unbekannte T\u00e4ter verletzten einen ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrger mit einem Messer. Ein weiteres Beispiel ist ein Vorfall vom 5. Oktober in Wei\u00dfenfels (Burgenlandkreis), bei dem nachts ein Fenster eines Mehrfamilienhauses durch Sch\u00fcsse besch\u00e4digt wurde. In der Wohnung hielt sich zur Tatzeit eine 21-j\u00e4hrige Deutsche syrischer Abstammung auf. Islamfeindlichkeit Neben dem Rassismus stellte die in den letzten Jahren verst\u00e4rkt in den Fokus der rechtsextremistischen Szene r\u00fcckende Islamfeindlichkeit ein vereinendes Element dar. Neben Hasspostings kam es zu Provokationen im \u00f6ffentlichen Raum. Ein Beispiel ist eine Straftat am Nachmittag des 2. September w\u00e4hrend des Opferfestes der Islamischen Gemeinde Stendal (IGS). Eine zw\u00f6lfk\u00f6pfige Personengruppe fuhr mit sieben Pkw vor und betrat unter \"Sieg-Heil\"Rufen geschlossen das Gel\u00e4nde der IGS. Herbeigerufene Polizeikr\u00e4fte sprachen Platzverweise aus. Sieben der Personen waren dem Verfassungsschutz bereits als Rechtsextremisten bekannt. Strafbewehrte rechtsextremistische Aufrufe im virtuellen Raum4 Rechtsextremisten offenbaren ihre sonst h\u00e4ufig verborgen gehaltene Einstellung zum Nationalsozialismus in den sozialen Netzwerken. So zum Beispiel ein 36-j\u00e4hriger Deutscher aus Bismark (Altmark), OT B\u00fcste (Landkreis Stendal), der am 19. Juni als sein f\u00fcr jedermann sichtbares Facebook-Profilbild ein Skelett in SS-Uniform postete. Sowohl der SS-Totenkopf als auch die Hakenkreuzarmbinde waren deutlich erkennbar. Der Beschuldigte war dem Verfassungsschutz bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. 4 Siehe auch \"Rechtsextremismus im Internet\" Seite 40 60 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Antisemitisch motivierte Straftaten Ein weiteres vereinendes Ideologiemerkmal im Rechtsextremismus ist der Antisemitismus. Zwei Beispiele: Am 8. M\u00e4rz hat ein 53-j\u00e4hriger Deutscher in einer antisemitischen Nachricht Fotos im Internet ver\u00f6ffentlicht, auf denen Personen den Hitlergru\u00df zeigen sowie Abbildungen von Hakenkreuzen. Au\u00dferdem postete der Beschuldigte einen Hinweis auf das Buch \"Die Chemie von Auschwitz\"5, der mit \"Auschwitz ist die Mutter aller Holocaust-L\u00fcgen!\" \u00fcberschrieben war. Am 12. Oktober rissen unbekannte T\u00e4ter in Thale (Landkreis Harz) eine Gedenktafel von einer Hauswand und besch\u00e4digten sie stark. Die Tafel zur Erinnerung an eine von Nationalsozialisten ermordete Familie aus Thale ist in der Vergangenheit bereits zweimal entwendet und in einem Fall zerst\u00f6rt worden. T\u00e4ter konnten bisher nicht ermittelt werden. Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner Ebenso ist die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner ein zentraler Bestandteil der rechtsextremistischen Ideologie. Im aktuellen Berichtsjahr boten sich daf\u00fcr zahlreiche Gelegenheiten im Rahmen des Bundestagswahlkampfes, um offen oder im Verborgenen zu agieren. Dabei stellten Besch\u00e4digungen an oder das Zerst\u00f6ren von Wahlplakaten den Gro\u00dfteil der strafbaren Handlungen dar. Daneben konnten Sachbesch\u00e4digungen an Einrichtungen von Parteien festgestellt werden. Am 27. November besch\u00e4digten Unbekannte den an einer Hauswand befestigten Briefkasten eines Wahlkreisb\u00fcros der Partei \"DIE LINKE\" in Halle (Saale) vermutlich mittels Pyrotechnik. Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes boten die \u00f6ffentlichen Auftritte von Vertretern der Regierungsparteien Anlass zu unterschiedlichsten Protestaktionen. Vor allem bei oder nach Auftritten der Bundeskanzlerin kam es zu teils erheblichen St\u00f6rungen und strafbaren Handlungen. Ein Beispiel ist ein auf \"YouTube\" ver\u00f6ffentlichtes Video mit Bildern einer CDU-Wahlkampfveranstaltung in Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Unter dem Titel: \"Volkes Stimme in Bitterfeld: Massiver Zorn und Unmut ergie\u00dfen sich \u00fcber Angela Merkel!\" \u00e4u\u00dferte ein Teilnehmer in 5 Buch von Germar Rudolf (geb. 29.10.1964)Er ist Diplomchemiker und als Rechtsextremist und verurteilter Holocaustleugner bekannt. Das Buch befasst sich mit dem Zweck und der Wirkungsweise der Gaskammern im Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau. In einem von ihm erstellten Gutachten leugnet er die M\u00f6glichkeit der Massenvernichtung. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 61","Rechtsextremismus Richtung der Bundeskanzlerin in einer aggressiven Art und Weise: \"Das ist eine Judenhure!\". Dies fand in einer emotional aufgeladenen Atmosph\u00e4re statt, in der Gegner der Veranstaltung versuchten, die Rede der Bundeskanzlerin mit Sprechch\u00f6ren zu st\u00f6ren. Die Videosequenz hatte ein User namens \"Bunker18\" hochgeladen, zu dem bislang keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Rechtsextremistische Musik Der Einsatz von Musik ist ein Mittel, politische Botschaften zu transportieren und leistet damit einen Beitrag zur Ideologisierung der Szene. Dar\u00fcber hinaus erf\u00fcllt Musik auch die Funktion der Mobilisierung und dient grunds\u00e4tzlich dem Zusammenhalt dieser Szene. In den letzten Jahren haben rechtsextremistische Musikveranstaltungen an Attraktivit\u00e4t gewonnen. Diese Entwicklung l\u00e4sst sich nicht nur an der Zahl der Konzerte ablesen. Kundgebungen werden mit musikalischer Begleitung konzipiert und Liedermacher der Szene treten bei Neonazizusammenk\u00fcnften auf. Auch Veranstaltungen rechtsextremistischer Parteien wie der NPD oder der Partei \"DIE RECHTE\" nutzen das Genre. Insgesamt ist eine zunehmende Politisierung der rechtsextremistischen Musikszene zu konstatieren. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen in Sachsen-Anhalt Die Mehrzahl der Konzerte und Liederabende findet auf Grundst\u00fccken statt, die im Besitz von Rechtsextremisten oder rechtsextremistischen Gruppierungen sind. Mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen der Veranstalter werden dabei Au\u00dfenwirkungen weitgehend vermieden. Bei der Betrachtung der Gesamtzahl der durchgef\u00fchrten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen6 in Sachsen-Anhalt ist festzustellen, dass sie langj\u00e4hrig eine Konstanz auf hohem Niveau aufweist. Im aktuellen Berichtsjahr fanden in Sachsen-Anhalt insgesamt acht rechtsextremistische Konzerte (2016: 13) statt. Auch bei den Liederabenden ist ein R\u00fcckgang von 15 Veranstaltungen im Jahr 2016 auf nunmehr 13 im aktuellen Berichtszeitraum zu verzeichnen. Der Zuspruch in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 lag f\u00fcr Liederabende bei rund 50 Teilnehmern je Veranstaltung, f\u00fcr Konzerte bei durchschnittlich 70 6 Die Gesamtzahl umfasst rechtsextremistische Konzerte, Liederabende und sonstige Veranstaltungen, bei denen es neben politischen Redebeitr\u00e4gen auch zu Musikdarbietungen kommt. 62 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus bis 120. Diese eher geringen Teilnehmerzahlen als Indiz f\u00fcr generell fehlendes Interesse oder Mobilisierungsf\u00e4higkeit zu werten, w\u00e4re allerdings ein Trugschluss: Allein drei in 2017 in Th\u00fcringen durchgef\u00fchrte Konzertveranstaltungen in Themar (bei Hildburghausen) am 15. Juli (\"Rock gegen \u00dcberfremdung\", etwa 5.000 Besucher), am 29. Juli (\"Rock f\u00fcr Identit\u00e4t\", \u00fcber 1.000 Besucher) und am 28. Oktober (\"Rock gegen Links\", auch etwa 1.000 Besucher) veranschaulichen sehr deutlich den ungebrochen hohen Mobilisierungsgrad und die Anziehungskraft rechtsextremistischer Konzerte. Der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde liegen f\u00fcr das Jahr 2017 keine Informationen \u00fcber rechtsextremistische Gro\u00dfveranstaltungen vor, die nach den versammlungsrechtlichen Vorgaben h\u00e4tten angemeldet werden m\u00fcssen. In geografischer Betrachtung ergibt sich eine Best\u00e4tigung der Kernaussage aus dem Vorjahr, dass rechtsextremistische Musikveranstaltungen vorrangig im s\u00fcdlichen Teil Sachsen-Anhalts stattfanden, nahezu die H\u00e4lfte im Objekt des bekannten Rechtsextremisten Enrico MARX in Allstedt, Ortsteil Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-S\u00fcdharz). Daneben konnte der Landkreis Wittenberg als weiterer regionaler Schwerpunkt ausgemacht werden. Kaum Ver\u00e4nderungen waren hinsichtlich der Musikgruppen und Liedermacher aus Sachsen-Anhalt festzustellen. Elf rechtsextremistische Musikgruppen (2016: zw\u00f6lf) waren bekannt, von denen drei (2016: f\u00fcnf) nicht aktiv in Erscheinung traten. Zusammen mit dem im Mai nach Sachsen verzogenen Liedermacher \"Oiram\" sowie den Liedermachern \"Maik aus Magdeburg\"/\"Eidstreu\", \"Kojack\" und \"Klimpel\" waren im Berichtszeitraum vier Liedermacher aus Sachsen-Anhalt aktiv. Musikgruppen und Liedermacher aus Sachsen-Anhalt traten auch in anderen Bundesl\u00e4ndern auf. Besonders aktiv war die Band \"Kraftschlag\" aus dem Raum Wei\u00dfenfels (Burgenlandkreis). Die Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien (BPjM) indizierte am 3. August den vom rechtsextremistisch eingestuften \"Germania Versand\" im th\u00fcringischen Sondershausen produzierten und vertriebenen Totr\u00e4ger \"Mit Herzblut\" der Musikgruppe \"Prora\" aus dem Raum Mansfeld-S\u00fcdharz. In seiner Entscheidung Nr. 6189 stellt das Gremium auf die Titel 10 und 13 sowie das Booklet ab. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 63","Rechtsextremismus So finden sich in Lied Nr. 13 (\"Noch schlagen unsere Herzen\") eindeutige Bez\u00fcge zum Nationalsozialismus. Die Interpreten rufen getreu der nationalsozialistischen Ideologie von \"Blut und Boden\" zum Rassenkampf auf: \"F\u00fcr den Kampf um unser Blut niemals wird es euch gelingen uns auf Heimatboden zu bezwingen ... Deutschland wird erwachen und der Sieg wird unser sein.\" Sie verwenden mit \"Der Sieg wird unser sein\" eine Sprache, die Kriegsplakaten der Reichspropagandaabteilung der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) entlehnt ist. Rechtsextremistische Vertriebe Ein gro\u00dfer Teil der Verkaufsgesch\u00e4fte wird \u00fcber das Internet abgewickelt. Mit einem relativ geringen Aufwand kann ein breiter Kundenkreis erreicht werden. Die Angebote sind vielf\u00e4ltig und werden regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert. Gleichwohl treten die Betreiber immer wieder bei Szenetreffen und rechtsextremistischen Musikveranstaltungen mit einzelnen St\u00e4nden auf, um dort ihre Ware anzubieten. Um den kommerziellen Erfolg nicht zu gef\u00e4hrden, achten deutsche Produzenten und Vertreiber \u00fcberwiegend darauf, dass nur rechtlich unbedenkliche Produkte angeboten werden. Beispielhaft wird auf einen Onlineversandhandel aus Halle (Saale) verwiesen, der vorwiegend T-Shirts f\u00fcr den Freizeitbereich anbietet, die keinen Szenebezug haben. Betreiber ist der Szeneangeh\u00f6rige Sven LIEBICH. Anl\u00e4sslich der kommenden Fu\u00dfballweltmeisterschaft in Russland bot er ein T-Shirt an, das die Aufschrift \"Diesmal kommen wir im Sommer\" tr\u00e4gt. Im Brustbereich des T-Shirts sind zwei mutma\u00dfliche Wehrmachtsoldaten mit Stahlhelmen abgebildet sowie der erw\u00e4hnte Schriftzug. In Sachsen-Anhalt sind acht rechtsextremistische Online-Vertriebe bekannt. Davon werden drei Online-Shops von einem Verk\u00e4ufer betrieben und drei Online-Shops werden der NSBM7-Szene zugerechnet. 7 Nationalsozialistischer Black Metal 64 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Auch in Sachsen-Anhalt unterliegt die subkulturell gepr\u00e4gte Szene fortw\u00e4hrenden \u00c4nderungen. Bestrebungen, festere Strukturen zu schaffen, sind indes nicht zu erkennen. Dennoch ist das Personenpotenzial im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die Szene wird das Hauptaugenmerk weiterhin auf fremdenfeindliche Themen richten. \u00d6ffentlichkeitswirksame Auseinandersetzungen mit Bezug zur Asylpolitik werden auch in Zukunft stattfinden. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 65","Rechtsextremismus \"Magdeburger gegen die Islamisierung des Abendlandes 2.0\" \"MAGIDA 2.0\" Verbreitung Landeshauptstadt Magdeburg Gr\u00fcndung Juli/August 2015 Struktur Wurde bisher durch ein Organisationsteam vertreten; Aufbau nunmehr Einzelpersonen Mitglieder etwa 5 (2016: etwa 10) Anh\u00e4nger Ver\u00f6ffentWeb-Angebot: Facebook-Seite lichungen Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die \"MAGIDA 2.0\" entstammt der GIDA-Bewegung1 . Urspr\u00fcnglich als \"MAGIDA\" gegr\u00fcndet und von der \"PEGIDA\"2, offiziell als \"Ableger\" anerkannt, bildete sich die \"MAGIDA 2.0\"3 auf Grund innerer Zerw\u00fcrfnisse heraus. Seit Juli/August 2015 organisierte die \"MAGIDA 2.0\" die so genannten w\u00f6chentlich stattfindenden \"Abendspazierg\u00e4nge\". Laut ihrem Positionspapier haben sich in der \"MAGIDA 2.0\" \"Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen, politischer Parteien, gesellschaftlicher Stellung und Konfessionen zusammen gefunden, um den Missbrauch durch die politische Kaste in Deutschland anzuprangern und f\u00fcr ein identit\u00e4res Deutschland und Europa zu wirken\". In Folge der rechtsextremistischen Beeinflussung der \"MAGIDA 2.0\" kann hier jedoch nicht mehr von einer allgemeinen B\u00fcrgerbewegung ausgegangen werden. Grund der Beobachtung Die \"MAGIDA 2.0\" unterliegt einer rechtsextremistischen Beeinflussung seitens der NPD sowie der Partei \"DIE RECHTE\". Die \"MAGIDA 2.0\" versucht nach au\u00dfen ein unverf\u00e4ngliches Bild des b\u00fcrgerlichen Protestes zu etablieren. F\u00fcr die \"MAGIDA 2.0\"-Kundgebungen wurden gezielt bekannte Rechtsextremisten als Redner verpflichtet. Sie mobilisiert im Internet f\u00fcr Veranstaltungen der Partei \"DIE RECHTE\". 1 Bewegung gegen die Islamisierung des Abendlandes 2 Patriotische Europ\u00e4er gegen die Islamisierung des Abendlandes 3 Kein offizieller Ableger der PEGIDA 66 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Rechtsextremismus Im Vordergrund der Rhetorik steht das angebliche Versagen des Staates und seiner Organe, jedoch meist verbunden mit einer \"Schuldzuweisung\" im Bezug auf Personen mit Migrationshintergrund. 4 Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Als Organisation tritt sie kaum noch in der \u00d6ffentlichkeit auf, jedoch ihre Mitglieder und Unterst\u00fctzer scheuen den Kontakt zu anderen Rechtsextremisten (u. a. \"Freie Kr\u00e4fte\") nicht. Seit der Absetzung der \"Abendspazierg\u00e4nge\" nahmen Mitglieder der \"MAGIDA 2.0\" in der Hauptsache an verschiedenen anderen Veranstaltungen teil, etwa an einer Spontandemonstration am 29. Juli in Rathenow (Brandenburg) unter dem Motto: \"N.S. Havelland Frei, sozial, national\". Dort wurden Parolen gerufen, wie: \"Das System ist am Ende, wir sind die Wende\"; \"Deutschland den Deutschen, Ausl\u00e4nder raus\"; \"Hier marschiert der nationale Widerstand\". Bewertung, Tendenzen, Ausblick Es gelang \"MAGIDA 2.0\" nicht, sich dauerhaft im Bereich des \"GIDA-Ph\u00e4nomens\" zu etablieren. Die \"Marke\" \"MAGIDA 2.0\" wird beibehalten werden. Die Wahrnehmung als Organisation bleibt marginal. Ihre Mitglieder und Unterst\u00fctzer werden allenfalls auf fremd organisierten Veranstaltungen mit rechtsextremistischem Charakter feststellbar sein. 4 Titelbild im Januar 2017, abgerufen 9. Januar 2018 (MAGIDA 2.0 verf\u00fcgt \u00fcber kein festes Logo) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 67","Reichsb\u00fcrgerszene REICHSB\u00dcRGERSZENE Zur Reichsb\u00fcrgerszene z\u00e4hlen Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und deren Rechtssystem ablehnen. Dabei berufen sie sich etwa auf das historische Deutsche Reich, auf verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder auf ein selbst definiertes Naturrecht. Sie bestreiten die Legitimation der demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten oder definieren sich selbst als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend und sind deshalb h\u00e4ufig bereit, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung zu begehen. Dieser heterogenen Szene der \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" gemeinsam ist die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z.B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven und obstruktiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Immer wieder fallen sie anhand eines mitunter aggressiven Verhaltens in Wort und Tat auf, in dem sie endlose Korrespondenzen mit Beh\u00f6rden f\u00fchren oder gewaltsam gegen beh\u00f6rdliche Vertreter vorgehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat mit Schreiben vom 12. Mai ein Ersuchen an die obersten Landesbeh\u00f6rden gerichtet, Erkenntnisse zu Personen oder Personengruppen aus der Reichsb\u00fcrgerszene an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Sachsen-Anhalt zu \u00fcbermitteln. Die obersten Landesbeh\u00f6rden einschlie\u00dflich deren nachgeordneter Beh\u00f6rden und Einrichtungen werden darum gebeten, soweit im jeweiligen Zust\u00e4ndigkeitsbereich Erkenntnisse zu Personen oder Personengruppen aus der Reichsb\u00fcrgerszene vorhanden sind, entsprechende Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Sachsen-Anhalt zu \u00fcbermitteln. Dabei handelt es sich um eine fortlaufende Berichtspflicht, die nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden ist Im Berichtsjahr konnte so das Bild der Reichsb\u00fcrgerszene konturiert werden. Es konnten sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht neue Erkenntnisse zu \"Reichsb\u00fcrgern\" und \"Selbstverwaltern\" und deren Organisationen gewonnen werden. Die Szene umfasst mit Stand Jahresende 2017 etwa 450 Personen (bundesweit 16.500) in Sachsen-Anhalt. 68 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Reichsb\u00fcrgerszene Die Auswertung der bei den Beh\u00f6rden des Landes vorliegenden Erkenntnisse zu diesem Personenkreis ist noch nicht abgeschlossen, so dass sich das Personenpotenzial weiter ver\u00e4ndern wird. Ein besonderes Augenmerk richtet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf den Waffenbesitz der Reichsb\u00fcrgerszene. Etwa f\u00fcnf Prozent der \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Entsprechende Erkenntnisse werden an die zust\u00e4ndigen Unteren Waffenbeh\u00f6rden \u00fcbermittelt. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 69","Reichsb\u00fcrgerszene \"Reichsregierungen\", \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" Gr\u00fcndung Die seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland agierenden \"Reichsregierungen\" haben ihren Ursprung in der seit den 1980er Jahren bestehenden \"Kommissarischen Reichsregierung\" (KRR) um Wolfgang Ebel (+, Berlin). Verbreitung Reichsregierungen, Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter gibt es im gesamten Bundesgebiet. Schwerpunktregionen in Sachsen-Anhalt sind der Altmarkkreis Salzwedel, der Landkreis Stendal und das s\u00fcdliche Sachsen-Anhalt. Struktur Die Reichsb\u00fcrgerszene ist sehr heterogen. Sie Aufbau zeigt sich zersplittert und vielschichtig. Zum Teil stehen Reichsregierungen in Konkurrenz zueinander. Die Reichsb\u00fcrgerszene l\u00e4sst sich in Reichsregierungen, Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter unterscheiden. Als \"Reichsb\u00fcrger\" bezeichnen sich Einzelpersonen und verschiedene Gruppierungen, die sich als Angeh\u00f6rige eines \"Deutschen Reiches\" w\u00e4hnen. Bei den \"Selbstverwaltern\" handelt es sich um eine heterogene Gruppe von Einzelpersonen, die im Gegensatz zu den \"Reichsb\u00fcrgern\" und \"Reichsregierungen\" nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches \u00fcberzeugt sind, sondern behaupten, sie k\u00f6nnten auf Grund einer Erkl\u00e4rung aus der Bundesrepublik Deutschland ausscheiden oder dass diese gar nicht existent sei. Entsprechend seien sie nicht mehr ihren Gesetzen unterworfen. Manche \"Selbstverwalter\" rufen sogar eigene \"Staatsgebilde\" aus. Neben den Einzelakteuren existieren eine Vielzahl an Kleinst-und Kleingruppen sowie virtuelle Netzwerke und dar\u00fcber hinaus auch \u00fcberregional agierende Personenzusammenschl\u00fcsse. Mitglieder Land: etwa 450 (2016: etwa 330), davon sind 8% der Anh\u00e4nger rechtsextremistischen Szene zuzurechnen Bund: etwa 16.500 (2016: etwa 12.700) Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: lichungen diverse, teils wechselnde Facebook-Auftritte und Homepages 70 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Reichsb\u00fcrgerszene Kurzportrait / Ziele Die Reichsb\u00fcrgerszene attackiert die freiheitliche demokratische Grundordnung erheblich und ist damit als verfassungsfeindlich (extremistisch) einzustufen. Gemeinhin vertritt sie folgende Botschaften: * Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Auffassung kein echter Staat im v\u00f6lkerrechtlichem Sinn, sondern eine Firma mit staats\u00e4hnlichen Strukturen, eine \"BRD-GmbH\". Es handele sich um ein reines \"Verwaltungskonstrukt\". * \"Reichsb\u00fcrger\" bestreiten die Unabh\u00e4ngigkeit der Bundesrepublik Deutschland. * Sie behaupten, die Bundesrepublik Deutschland sei juristisch nicht existent, also illegal. * Hingegen bestehe das Deutsche Reich v\u00f6lkerrechtlich fort. Dabei wird oft in den Grenzen von 1937 gedacht. Dieses gedachte Reich sei allerdings immer noch besetzt, wobei der Hinweis auf die Milit\u00e4rpr\u00e4senz, etwa der USA, selten fehlt. Daher gebe es auch nur eine kommissarische \"Reichsregierung\", die legal, aber machtlos sei. Demnach versuchen die \"Reichsb\u00fcrger\" pseudostaatliche Strukturen aufzubauen, indem sie so genannte kommissarische Reichsregierungen und eigene \"Verwaltungsstrukturen\" schaffen. Der Trend zur Bildung von kommunalen Parallelstrukturen in Form so genannter Landgemeinden ist bundesweit zu beobachten. Um dies zu unterstreichen werden eigene \"Legitimationspapiere\", \"\u00c4mter\" u.\u00e4. ins Leben gerufen. Grund der Beobachtung Die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung beinhaltet unter anderem die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zudem k\u00f6nnen Bestrebungen von \"Reichsregierungen\", \"Reichsb\u00fcrgern\" und \"Selbstverwaltern\" gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sein und soweit sie im Einzelfall mit gebietsrevisionistischen Forderungen verbunden sind, auch gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die Reichsb\u00fcrgerszene unterliegt Ver\u00e4nderungen und passt sich den aktuellen Entwicklungen an. In Sachsen-Anhalt ist etwa ein Viertel der Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 71","Reichsb\u00fcrgerszene \"Reichsb\u00fcrger\" in Personenzusammenschl\u00fcssen aktiv. Diese nehmen einen bedeutenden Stellenwert ein, da sie zweckund zielgerichtet agieren. Mitunter sind sie im Internet in \u00fcberregionalen Personenzusammenschl\u00fcssen vernetzt. \"Samtgemeinde Alte Marck\" Hierbei handelt es sich um so genannte \"Selbstverwalter\". Die \"Samtgemeinde Alte Marck\" ist etwa seit Ende 2015 aktiv und sieht sich als die erste Gebietsk\u00f6rperschaft in \"Deutschland als Ganzes\", die die Rechtsf\u00e4higkeit wiedererlangt habe. Die Bundesrepublik Deutschland wird als \"Scheinstaat\" deklariert. Die Vertreter der \"Samtgemeinde\" erkl\u00e4ren, dass \"keinerlei Verordnungen, Anweisungen und Empfehlungen der BRD-Verwaltungen gelten, rechtliche Klagen, Klagedrohungen und Abmahnungen werden ausnahmslos als unangemessen zur\u00fcckgewiesen.\" Laut einer Selbstdarstellung im Internet handelt es sich bei der \"Samtgemeinde Alte Marck\" um einen \"Gemeindeverband\", welcher \"autark und eigenverantwortlich agieren\" und \"vom Zusammenschluss auf wirtschaftlicher Basis profitieren\" wolle. F\u00fcr den 15. April lud die Reichsb\u00fcrgerszene zu einer Vortragsveranstaltung in Dietmannsried/Probstried (Bayern) ein. Als Redner war ein Mitglied der \"Samtgemeinde Alte Marck\" angek\u00fcndigt. Laut einem Einladungsschreiben der \"Samtgemeinde Alte Marck\" handelte es sich um ein \"Intensivseminar mit Einf\u00fchrung und Praxisanleitung\". Der Vortragende wurde mit den Worten \"Mann der Tat und er vermittelt praxisnah neue Erkenntnisse der Rechtslage....\" portr\u00e4tiert. F\u00fcr die Teilnahme war ein Betrag von 60,00 Euro zu zahlen. \"NeuDeutschland / K\u00f6nigreich Deutschland\" Der selbst ernannte \"K\u00f6nig\" Peter FITZEK (Wittenberg) r\u00fcckte in den Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden, weil er neben den fiskalischen, ordnungsund strafrechtlichen Aspekten auch verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachging. So wurde ein \"Gesamtdeutschland\" in den Grenzen von 1937 pr\u00e4feriert. Der Verein leugnete die hoheitlichen Befugnisse und Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland. FITZEK sprach in seinen Ausf\u00fchrungen von der Schaffung einer konstitutionellen Monarchie. Auf Grund seiner Ablehnung der Rechtsordnung und entsprechenden Verhaltens sind gegen FITZEK zahlreiche Ermittlungsund Strafverfahren anh\u00e4ngig, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubter Bankgesch\u00e4fte und Untreue. 72 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Reichsb\u00fcrgerszene Im Rahmen eines Amtshilfeersuchens unterst\u00fctzte die Polizei am 15. Mai in der Lutherstadt Wittenberg einen Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung eines R\u00e4umungsbeschlusses des Landgerichtes Dessau-Ro\u00dflau. Bei dem Objekt handelte es sich um das Grundst\u00fcck des \"K\u00f6nigreich Deutschland\" mit mehreren Geb\u00e4uden. Diese wurden durchsucht und insgesamt 17 Personen angetroffen und des Gel\u00e4ndes verwiesen. Am Folgetag starteten die ehemaligen Bewohner einen Hilfeaufruf \u00fcber das Internet. Darin baten sie um Unterst\u00fctzung bei der Suche nach neuen Standorten, da sie weiter an ihrem \"K\u00f6nigreich Deutschland\" festhalten wollten. Damit zeigt sich, dass die Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern des selbsternannten \"K\u00f6nigs\" trotz seiner zwischenzeitlichen Inhaftierung und des Verlustes der Wittenberger Liegenschaft fortgef\u00fchrt werden. Dar\u00fcber hinaus werden die gegen FITZEK anh\u00e4ngigen Strafverfahren auf der Internetpr\u00e4senz des \"K\u00f6nigreichs\" dezidiert verfolgt und kommentiert. \"Freistaat Preu\u00dfen\" Der \"Freistaat Preu\u00dfen\" wurde im Oktober 2012 gegr\u00fcndet und sieht sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937. Die Mitglieder der Organisation lehnen die Souver\u00e4nit\u00e4t und Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Personenzusammenschluss ist hierarchisch strukturiert und agiert bundesweit. Die Gruppierung ist in mehrere Provinzen aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um einen \"Phantasiestaat\". Mitte November erhielten verschiedene Ordnungs\u00e4mter (Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis B\u00f6rde, Landkreis Mansfeld-S\u00fcdharz, Saalekreis, Salzlandkreis und Landeshauptstadt Magdeburg) per Fax eine \"Anordnung-Nr. 08112017\" des \"Freistaat Preu\u00dfen\". Darin erkl\u00e4rten die \"Vertreter der administrativen Regierung des Freistaat Preu\u00dfen\", dass die \"staatlichen kommunalen Selbstverwaltungen in allen St\u00e4dten und Gemeinden gem\u00e4\u00df der Verwaltungsstruktur des \"Staates Freistaat Preu\u00dfen\" wieder hergestellt\" seien. Es gelte ab sofort die Verfassung des \"Freistaat PreuVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 73","Reichsb\u00fcrgerszene \u00dfen\" vom 30. November 1920. Eine fast gleichlautende Anordnung ging ebenfalls im November bei Standes\u00e4mtern im Land ein, die \"eine friedliche Reorganisation und Wiederherstellung der staatlichen kommunalen Selbstverwaltung des Staates Freistaat Preu\u00dfen\" proklamierte. Die Verwaltungen wurden aufgefordert \"Anordnungen der administrativen Regierung des 'Freistaat Preu\u00dfen' unbedingt Folge zu leisten.\" Als Absender konnte eine als \"Reichsb\u00fcrgerin\" bekannte Person aus Brandenburg identifiziert werden. \"Staat Ur\" Um Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen gegen seine Person zu entgehen, behauptete Adrian Virgil URSACHE aus Reuden (Elsteraue, Burgenlandkreis) sein eigenes Staatsgebiet \"Staat Ur\" gebildet zu haben. URSACHE sprach im Zusammenhang mit der Zwangsr\u00e4umung seines Wohnhauses den Beamten jegliche Befugnisse ab, da sie nur \"Angestellte in einem Firmenkonstrukt\" seien. Am 25. August 2016 kam es im Rahmen der Zwangsr\u00e4umung zu einem Schusswechsel zwischen URSACHE und der Polizei. Am 9. Oktober begann unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen URSACHE wegen versuchten Mordes an einem Polizisten am Landgericht Halle. Der Prozessauftakt wurde von einem hohen Medieninteresse begleitet. URSACHE nutzte die M\u00f6glichkeit und pr\u00e4sentierte sich als Opfer staatlicher \"Willk\u00fcr\". W\u00e4hrend der Gerichtsverhandlung blieb er demonstrativ stehen und referierte l\u00e4ngere Zeit \u00fcber das aus seiner Sicht \"rechtswidrige Verfahren\" und das \"nicht zust\u00e4ndige Gericht\". Seine Selbstdarstellungen behinderten den Verhandlungsablauf so sehr, dass er teilweise von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen wurde. Die Urteilsverk\u00fcndung steht noch aus. Weitere Aktivit\u00e4ten von \"Reichsb\u00fcrgern\" Am 5. April vollstreckte die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) einen Haftbefehl gegen eine \"Reichsb\u00fcrgerin\" aus Naumburg (Burgenlandkreis). Zum Nachweis ihrer Identit\u00e4t legte sie ihren F\u00fchrerschein und anstatt des Personalausweises ein DIN A4 gro\u00dfes Dokument mit dem Aufdruck eines Reichsadlers vor. W\u00e4hrend der gesamten Amtshandlung brachte sie ihre Zweifel am Bestand des deutschen Rechtsstaates zum Ausdruck. Sie verwies auf den \"falsch\" ausgestellten Haftbefehl, da nicht die Unterschrift des Richters ersichtlich sei, sowie auf ein \"Gesetzesblatt aus dem Jahr 1970\" aus welchem hervorginge, dass eine Inhaftierung aufgrund einer 74 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Reichsb\u00fcrgerszene begangenen Ordnungswidrigkeit rechtswidrig sei. Am 17. Oktober leistete die Polizei Amtshilfe bei der Vollstreckung eines Titels des Landkreises Mansfeld-S\u00fcdharz gegen einen \"Reichsb\u00fcrger\" aus Wippra. Die Tochter erkl\u00e4rte sich bereit, die ausstehenden 600 Euro zu entrichten. Der Betroffene erschien vor Ort, beschimpfte die Einsatzkr\u00e4fte und wollte die Geld\u00fcbergabe verhindern. In der weiteren Folge ergriff der Mann einen Axtstiel und schlug gezielt in Richtung Kopf eines Polizeibeamten, der den Angriff abwehren konnte. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 37-j\u00e4hrigen \"Reichsb\u00fcrger\" aus Harsleben (Landkreis Harz) wegen versuchter N\u00f6tigung wurde am 8. November auf Beschluss des Amtsgerichts Halberstadt die Wohnung des Beschuldigten unter Zuhilfenahme eines Spezialeinsatzkommandos durchsucht. Der \"Reichsb\u00fcrger\", der am 8. August gegen\u00fcber einem Rechtspfleger angedroht hatte, sich der Vollstreckung eines Haftbefehls mit Waffengewalt widersetzen zu wollen, konnte im Wohnhaus vorl\u00e4ufig festgenommen werden. Schusswaffen und Munition wurden nicht aufgefunden. Nach Zahlung des haftbefreienden Geldbetrages erfolgte die Entlassung des Beschuldigten. Bewertungen, Tendenzen, Ausblicke Die Aktivit\u00e4ten der Reichsb\u00fcrgerszene haben in den meisten Bundesl\u00e4ndern weiter zugenommen. Der zahlenm\u00e4\u00dfige Aufwuchs des erkannten Personenpotenzials beruht insbesondere auf einem verbesserten Informationsaufkommen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Es ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass sich das Verhalten von \"Reichsb\u00fcrgern\" gegen\u00fcber staatlichen Institutionen fortsetzt, weil sich ihre grunds\u00e4tzliche ideologisch begr\u00fcndete Ablehnung des Staates nicht ver\u00e4ndern wird. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 75","Linksextremismus LINKSEXTREMISMUS Linksextremismus als heterogenes Ph\u00e4nomen stellt ein Sammelbecken f\u00fcr unterschiedliche Str\u00f6mungen dar. Einigkeit besteht im Bestreben, die bestehende \"b\u00fcrgerliche\", \"kapitalistische\" Staatsund Gesellschaftsordnung zu \u00fcberwinden. Einigkeit besteht ferner darin, die Legitimation f\u00fcr dieses Bestreben aus einer vermeintlichen Position der Unterdr\u00fcckung heraus zu sch\u00f6pfen. Die Bandbreite der Herangehensweise zur Verwirklichung der revolution\u00e4ren Ziele reicht dabei von eher diskursorientiertem Agieren bis hin zu militanten Aktionen, die teils in massiver Gewalt gegen Personen und Sachen enden. Bestehende gesellschaftliche Konflikte werden aufgegriffen, zugespitzt und f\u00fcr die eigenen Zwecke instrumentalisiert. Dabei werden unterschiedliche Politikfelder besetzt, die mit Aktionen begleitet und auf Grund thematischer Anschlussf\u00e4higkeit auch zur Stabilisierung der bestehenden Anh\u00e4ngerschaft und zur Rekrutierung neuer Anh\u00e4nger genutzt werden k\u00f6nnen. Die Struktur und der Organisationsgrad sind gepr\u00e4gt von gewaltorientierten Linksextremisten, die \u00fcberwiegend anarchistischen oder autonomen Personenzusammenschl\u00fcssen angeh\u00f6ren sowie marxistisch-leninistischen Parteien und weiteren linksextremistischen Zusammenschl\u00fcssen. Linksextremisten 2015 2016 2017 Gewaltbereite Linksextremisten 230 230 230 insbesondere Autonome Parteien und sonstige Gruppierungen, 250 260 260 unter anderem die \"Rote Hilfe\" Gesamt: 480 490 490 (Zahlen zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet) Das linksextremistische Personenpotenzial im Land Sachsen-Anhalt unterlag im Jahr 2017 zahlenm\u00e4\u00dfig keinen Ver\u00e4nderungen im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen-Anhalt waren im Berichtszeitraum mit eigenen Parteistrukturen die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) und die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) aktiv. Von der \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" (KPD/Ost) waren keine Aktionen wahrnehmbar. Als sonstige feste Gruppierung ist ferner die \"Rote Hilfe\" (RH) zu nennen, 76 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus die bundesweit in Ortsgruppen organisiert und in Sachsen-Anhalt mit drei entsprechenden Gliederungen vertreten ist. Die St\u00e4dte Magdeburg, Halle (Saale) und Burg (Landkreis Jerichower Land) bilden die Schwerpunktbereiche gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen und Aktivit\u00e4ten. In Magdeburg ist die Gruppierung \"Zusammen k\u00e4mpfen\" (ZK) zu nennen, die in der zweiten Jahresh\u00e4lfte jedoch kaum noch Aktivit\u00e4ten entfaltete, sowie der Infoladen in der Alexander-Puschkin-Stra\u00dfe, der als Treffpunkt einer lose agierenden Szene wachsende Bedeutung erlangte. In Halle (Saale) agieren das \"Offene Antifaplenum\" (OAP) sowie die Gruppe \"Gesellschaftskritische Odyssee\" (GekO). Die GekO vertritt einen eher theoretischen Ansatz mit einem hohen intellektuellen Anspruch. Das OAP versteht sich offenbar als Basis f\u00fcr links-interessierte Personen - auch ohne Gruppenanbindung. Seit Anfang des Jahres existiert in Halle (Saale) eine Ortsgruppe der \"Interventionistischen Linken\" (IL). Sie ist die erste Gruppierung Sachsen-Anhalts in der Bundes-IL. Die IL hat sich von einer \"Beraterstruktur\" am Ende der 90er Jahr hin zu einer bundesweiten Organisation entwickelt. Sie fungiert derzeit sowohl als Scharnier zwischen Linksextremisten aus dem gewaltorientierten und dem legalistischen Spektrum als auch zwischen dem linksextremistischen Spektrum und nichtextremistischen Gruppierungen. Ihrem Selbstverst\u00e4ndnis zufolge will sich die IL Halle den Themen \"Soziale K\u00e4mpfe im urbanen Raum, Antifaschismus und Antirassismus, Feminismen sowie Klimapolitik\" widmen. Des Weiteren sind noch die Gruppierungen \"Antifaschistische Aktion Burg\" (AAB, Landkreis Jerichower Land) und \"Antifaschistische Aktion Salzwedel\" (AAS, Altmarkkreis Salzwedel) in Sachsen-Anhalt aktiv. Angeh\u00f6rige der genannten Gruppierungen agierten, ihrem autonomen Selbstverst\u00e4ndnis entsprechend, hierarchiefeindlich und lehnten festgef\u00fcgte Organisationen und Strukturen ab. Wesentlicher und fast haupts\u00e4chlicher Aktionsschwerpunkt der hiesigen autonomen Szene in diesem Berichtszeitraum war der \"Antifaschismus\". Im Mittelpunkt dabei stand die direkte Konfrontation mit dem politischen Gegner. Dabei werden derartige Tatgelegenheiten gezielt gesucht und Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 77","Linksextremismus provoziert. Im Zielspektrum stehen zudem Einrichtungen, Objekte und Symbole der rechtsextremistischen Szene. Auch die Partei \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) wird von Linksextremisten in den Bereich des politisch rechten Parteienspektrums ger\u00fcckt und z\u00e4hlt somit ebenfalls zum politischen Gegner. Sachbesch\u00e4digungen gegen deren Parteib\u00fcros oder Wahlplakate und Beleidigungen gegen Mitglieder werden als legitim angesehen. Zugenommen haben im Bereich des \"Antifaschismus\" die Recherchearbeiten zu rechtsextremistischen Strukturen und deren handelnden Personen. Diese Outings wurden zumeist auf der mittlerweile verbotenen linksextremistischen Internetplattform \"linksunten.indymedia\" ver\u00f6ffentlicht. Das Thema \"Freir\u00e4ume\" bzw. deren Schaffung und Erhalt hat f\u00fcr Linksextremisten seit Jahren einen hohen Stellenwert. Als \"Freir\u00e4ume\" gelten insbesondere besetzte H\u00e4user, kollektive Wohnprojekte sowie selbstverwaltete so genannte Jugendund Kulturzentren. Linksextremisten reklamieren f\u00fcr sich seit geraumer Zeit die Schaffung und den Erhalt selbstbestimmter - subkultureller - Strukturen und m\u00f6glichst staatlich unkontrollierter \"Freir\u00e4ume au\u00dferhalb des kapitalistischen Systems und seiner Verwertungslogik sowie der dieses st\u00fctzenden gesellschaftlichen Normen und Institutionen\". Diese \"Freir\u00e4ume\" seien f\u00fcr sie notwendige R\u00fcckzugsr\u00e4ume zur Verwirklichung der eigenen Lebensentw\u00fcrfe. Der \"Infoladen\" in Magdeburg ist Kontaktadresse der RH und gilt als Treffpunkt weiterer Linksextremisten. Das so genannte \"HaSi\" in der Hafenstra\u00dfe 7 in Halle (Saale) entstand als \"soziokulturelles Projekt\" als Resultat einer Hausbesetzung im Januar 2016. Die Nutzer erhielten von der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HWG) einen Gestaltungsvertrag f\u00fcr eine befristete Nutzung. Linksextremistische Gruppierungen wie das OAP, die RH und die IL Halle unterst\u00fctzen das Projekt. Ende Januar 2018 lief der Mietvertrag aus. Weiteres Themenfeld von Linksextremisten ist der \"Antirassismus\". Neben der nicht extremistischen Initiative \"In Gedenken an Oury Jalloh\" mobilisierten im Berichtszeitraum auch Linksextremisten wieder verst\u00e4rkt zur allj\u00e4hrlichen Demonstration am 7. Januar in Dessau-Ro\u00dflau. Unterst\u00fctzt wurden sie von einer Kampagne der RH. Bei den Strafund Gewalttaten gab es eine Steigerung der Fallzahlen im Jahresvergleich 2016/2017 von 281 auf 398 Taten, die darin enthaltenen 78 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus Gewalttaten nahmen von 52 auf 41 ab. Trotzdem muss bei Teilen der gewaltbereiten linksextremistischen Szene von einer deutlich herabgesetzten bzw. nicht existenten Hemmschwelle zur Gewaltanwendung, insbesondere gegen eingesetzte Polizeikr\u00e4fte oder in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern (\"Feind\"), ausgegangen werden. Militanz soll den politischen Forderungen Nachdruck verleihen. Haupttr\u00e4ger linksextremistischer Gewalt sind die Autonomen. Sie \u00fcben Gewalt als Stra\u00dfenmilitanz und anhand von Aktionen wie K\u00f6rperverletzungen, Brandanschl\u00e4ge oder Farbschmierereien aus. Innerhalb des Linksextremismus treten sie nicht als homogene Gruppierung auf, sondern formieren sich zu eher losen und wenig verbindlichen Zusammenschl\u00fcssen. Exemplarisch hierf\u00fcr stehen die Proteste und Aktionen gegen das j\u00e4hrliche Treffen der Staatsund Regierungschefs der \"Gruppe der 20 wichtigsten Industrieund Schwellenl\u00e4nder der Welt\" (G20) am 7. und 8. Juli in Hamburg. Diese waren der Aktionsschwerpunkt der deutschen - auch gewaltbereiten - linksextremistischen Szene im Berichtszeitraum. Es existierten umfangreiche Aktionsplanungen mit Zielen wie St\u00f6rung des Gipfelablaufes, Besetzung s\u00e4mtlicher Zufahrtswege und logistischer Knotenpunkte, Angriffe auf die st\u00e4dtische Infrastruktur sowie die Blockade des Hamburger Hafens. Neben dem Spektren \u00fcbergreifenden zentralen \"B\u00fcndnis gegen das G20-Treffen in Hamburg\" (NoG20-B\u00fcndnis), zu dem auch die IL geh\u00f6rte, hatten sich bundesweit diverse regionale \"B\u00fcndnisse\" gebildet. Dar\u00fcber hinaus mobilisierten autonome Einzelstrukturen gegen das G20-Treffen. Das linksextremistische B\u00fcndnis \"G20 entern\" lud all jene, \"die sich als antikapitalistisch und revolution\u00e4r verstehen\", dazu ein, gemeinsam einen \"Pol der radikalen Linken zu bilden\". Zu diesem B\u00fcndnis geh\u00f6rte auch die AAB. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 79","Linksextremismus Das Gipfeltreffen wurde - beginnend bereits mit dem 6. Juli - \u00fcberschattet von schweren Ausschreitungen. An diesem Tag fand die vom autonomen Spektrum gepr\u00e4gte Demonstration \"G20 Welcome to hell\" statt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen distanzierte sich die linksextremistische Szene nicht von den gewaltsamen Ausschreitungen, sondern sah die zielgerichtete Militanz als legitimes Mittel an. Statt dessen wurde eine Kriminalisierung der Proteste beklagt und die Schuld f\u00fcr die Gewalteskalation bei der Polizei verortet. Insgesamt habe man mit einer immensen Aktionsvielfalt das gesteckte Ziel, den Gipfelablauf zu st\u00f6ren, erreicht. Von den 421 festgenommenen Personen w\u00e4hrend der Gipfelproteste stammen sechs aus Sachsen-Anhalt, davon ein Angeh\u00f6riger der AAB. Auf der Internetplattform \"linksunten.indymedia\" gab es dazu diverse Stellungnahmen. So hie\u00df es in dem R\u00fcckblick \"G20 - das war's!\" vom Verfasser \"Welcome to hell\": \"Innerhalb dieses Spektrums [linker Gruppierungen] stehen wir daf\u00fcr, dass wir uns nicht auf den viel zitierten 'friedlichen Protest' reduzieren lassen wollen. Zielgerichtete Militanz ist f\u00fcr uns eine Option und ein Mittel, um \u00fcber eine rein symbolische Protestform hinauszukommen und direkt wirksam in Ereignisse, Prozesse und Entwicklungen ver\u00e4ndernd einzugreifen.\" Sowohl die festzustellende Mobilisierung als auch das Vorgehen der militanten Strukturen mittels \"Kleingruppentaktik\" sowie die ausge\u00fcbte Gewalt sind keine grunds\u00e4tzlich neuen Erscheinungsformen. In vorangegangenen Kampagnen und Aktionen der linksextremistischen Szene war bereits ein \u00e4hnliches Vorgehen zu beobachten. Das Aggressionspotenzial und die Bereitschaft zur vors\u00e4tzlichen Gef\u00e4hrdung von Leib und Leben der Polizeibeamten haben allerdings eine neue Dimension erreicht. Das mit Abstand wichtigste Medium gewaltorientierter Linksextremisten, der Verein \"linksunten.indymedia\" (Sitz: Freiburg im Breisgau, Baden-W\u00fcrttemberg), ist am 25. August vom Bundesminister des Innern verboten und aufgel\u00f6st worden, weil sein Zweck und seine T\u00e4tigkeit Strafgesetzen zuwider liefen und er sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung richtete. Hierbei handelt es sich um das erste Verbot eines linksextremistischen Vereins auf Bundesebene seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes im Jahr 1964. Auf der Internetplattform des Vereins fanden sich beispielsweise Gewaltaufrufe gegen Polizeibeamte, Anleitungen zum Bau von zeitverz\u00f6gerten 80 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus Brands\u00e4tzen und die Aufforderung, diese zur Begehung von Straftaten zu verwenden. \"Linksunten.indymedia\" hat insbesondere gewaltorientierten Linksextremisten bewusst und gewollt eine sichere \u00f6ffentliche Plattform von erheblicher Reichweite geboten, auf der sie ihre verfolgten extremistischen Ziele aggressiv propagieren konnten. Militanten Gruppen bot der Internetauftritt eine Plattform f\u00fcr ihre Bekennerschreiben, so auch Tatbekennungen zu verschiedenen linksextremistischen Straftaten, die sich in Sachsen-Anhalt ereignet hatten. Die Internetseite \"linksunten.indymedia.org\" ist weiterhin erreichbar, enth\u00e4lt jedoch den Hinweis: \"Wir sind zur Zeit offline...\". Der Weiterbetrieb der Seite ist seit dem Verbot strafbar. Bereits kurze Zeit sp\u00e4ter kam es zu ersten Reaktionen. Linksextremisten unterschiedlicher Ausrichtungen werteten das Verbot als \"Angriff auf die gesamte Linke\" und als Angriff auf die Pressefreiheit. Viele Szenemitglieder interpretierten die Ma\u00dfnahme daneben als Reaktion auf die Ausschreitungen gegen den G20-Gipfel. Beispielsweise kommentierte die IL Halle: \"Ein schwerer Schlag gegen die Meinungsfreiheit und Sch\u00fctzenhilfe f\u00fcr den bundesdeutschen Rechtsdrall durch den Bundesminister f\u00fcr Repression und Grundrechteaush\u00f6hlung.\" Obwohl das linksextremistische Personenpotenzial in Sachsen-Anhalt entgegen dem bundesweit ansteigenden Trend auf einem gleich bleibenden Niveau verharrte, zeichnet sich eine zunehmende Mobilisierungsund Aktionsf\u00e4higkeit in den klassischen linksextremistischen Themenfeldern ab, insbesondere im Bereich des Antifaschismus. Dar\u00fcber hinaus wird die linksextremistische Szene sowohl au\u00dfenpolitische als auch regionale Entwicklungen aufgreifen. So ist zu erwarten, dass die insbesondere von der PKK1 gesteuerten versammlungsrechtlichen Aktionen fortgesetzt und verst\u00e4rkt von linksextremistischen Zusammenschl\u00fcssen unterst\u00fctzt werden. Auf der anderen Seite wird sich die Szene intensiv dem \"Kampf um Freir\u00e4ume\" widmen. Dies d\u00fcrfte insbesondere die St\u00e4dte Magdeburg und Halle (Saale) betreffen. 1 siehe Seite Seite 99 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 81","Linksextremismus Gewaltbereite Linksextremisten, insbesondere Autonome Sitz Schwerpunktregionen in Magdeburg, Halle (Saale) Verbreitung und Burg Bundesweite Verteilung mit lokalen Hochburgen, vorwiegend in Gro\u00dfst\u00e4dten au\u00dferhalb von Sachsen-Anhalt Gr\u00fcndung Entstanden Ende der 1970er Jahre aus den Ausl\u00e4ufern der Studentenbewegung der 1968er Jahre, der Sponti-Szene der 1970er-Jahre und der Punk-Subkultur; seit Anfang der 1990er Jahre auch in den neuen Bundesl\u00e4ndern. Struktur Autonome sind ihrem Selbstverst\u00e4ndnis entsprechend Aufbau hierarchiefeindlich und lehnen daher festgef\u00fcgte Organisationen bzw. Strukturen ab. Organisationsformen sind meist in Zusammensetzung und Namensgebung wechselnde Kleingruppen. Das Internet wird als offenes Kontaktmedium genutzt. Daneben gibt es geschlossene konspirative Foren. \u00dcberregionale Treffen mit Delegierten sind thematisch gebunden. Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 230 gewaltbereite Linksextremisten, Anh\u00e4nger insbesondere Autonome (2016: 230) Bundesweit: 7.000 gewaltbereite Linksextremisten, darunter 6.300 Autonome Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: Ver\u00f6ffentlichung in szenebezogenen lichungen Internetportalen und sozialen Netzwerken Publikationen: Szenepublikationen Finanzierung Anlassbezogene Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Solidarit\u00e4tskonzerte und -partys oder Spenden Kurzportrait / Ziele Den Gro\u00dfteil des gewaltorientierten Personenpotenzials stellen Autonome. Sie agieren in lockeren Kleingruppen. Autonome verweigern sich grunds\u00e4tzlich gesellschaftlichen und staatlichen Normen und Verpflichtungen sowie einer Teilnahme am kapitalistischen Wirtschaftsleben. Autonome treten f\u00fcr eine herrschaftsfreie Gesellschaft nach einer erfolgten Revolution ein. Linksextremistische Theorien werden abgelehnt. Das politische Handeln ist daher von aktuellen politischen Themenfeldern abh\u00e4ngig und stark anlassund aktionsbezogen. 82 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus Der autonome Aktionismus ist gekennzeichnet von thematischen Ansatzpunkten wie Antifaschismus, Antirassismus, Antimilitarismus. Grund der Beobachtung Autonome sind insgesamt staatsfeindlich, da der Staat aus ihrer Sicht die maximale Hierarchie mitsamt der gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Unterdr\u00fcckung verk\u00f6rpert und damit der Selbstverwirklichung jedes Einzelnen im Wege steht. Demzufolge m\u00fcssen der Staat und das gesellschaftliche System abgeschafft werden. Gewalt wird dabei als legitimes Mittel der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei als Teil des \"staatlichen Repressionsapparats\" angesehen. Die politisch bestimmten Verhaltensweisen von Autonomen - insbesondere das Ablehnen des staatlichen Gewaltmonopols bei gleichzeitigem Bef\u00fcrworten von Gewalt, um die eigenen politischen Ziele umzusetzen - sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Kundgebungen und Mobilisierungen Am 18. M\u00e4rz f\u00fchrte die AAB eine versammlungsrechtliche Aktion mit ca. 70 Teilnehmern auf dem Marktplatz in Burg (Jerichower Land) durch. Auf der Facebook-Seite der AAB wurde der Aufzug damit begr\u00fcndet, dass \"...es in den letzten Wochen immer wieder zu Neonaziaktivit\u00e4ten in Burg gekommen [sei] und die staatlichen Repressionsorgane massiv gegen die antifaschistischen Strukturen in unserer Stadt vorgegangen [seien].\" Es kam zu verbalen Provokationen zwischen den Versammlungsteilnehmern und 20 bis 25 Personen des \u00f6rtlichen rechtsextremistischen Spektrums. Nur auf Grund des Hinzuziehens von Kr\u00e4ften der Landesbereitschaftspolizei und unter der Anwendung k\u00f6rperlicher Gewalt konnte ein Aufeinandertreffen beider Gruppen verhindert werden. Das so genannte \"Revolution\u00e4re 1. Mai-B\u00fcndnis Magdeburg\" nutzte die Internetplattform \"linksunten.indymedia\" zur Werbung f\u00fcr eine Kundgebung unter dem Motto \"10 Jahre Revolution\u00e4rer 1. Mai in Magdeburg\". Das B\u00fcndnis rief dazu auf, sich gegen kapitalistische Ausbeutung, gegen rassistische und sexistische Unterdr\u00fcckung zu wehren. Der Artikel nahm weiterhin Bezug auf das bevorstehende G20-Treffen in Hamburg, so hie\u00df es: \"[...] Auch wir werden in Hamburg sein und Widerstand leisten, gegen ihren sichtbarsten Ausdruck von Arroganz der Herrschenden auf die StraVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 83","Linksextremismus \u00dfe gehen. Aber das ersetzt nicht unseren t\u00e4glichen Kampf gegen Patriarchat, Rassismus und Kapitalismus [...]\". An der Kundgebung nahmen ca. 60 Personen teil. Dabei wurde auch ein \"Panzer\" aus Pappe symbolisch angez\u00fcndet. Auch planten linksextremistische Kr\u00e4fte, gegen einen Aufzug der rechtsextremistischen Partei \"DIE RECHTE\" am 1. Mai in Halle (Saale) vorzugehen. In einem Internet-Aufruf unter dem Motto \"Nazidemo in Halle? Nice to beat you!\" hie\u00df es von den so genannten \"Antifaschistischen Gruppen Halle\" dazu, man wolle \"den Nazis den Auftritt in Halle so gut es geht vermiesen. Nicht f\u00fcr ein besseres Deutschland, nicht f\u00fcr ein bunteres Halle oder den nazifreien Szenekiez. Sondern: Weil es richtig ist, ihnen in die Suppe zu spucken. ...\" Unter dem Label \"Antifaschistische Gruppen\" agierten als lose B\u00fcndnisstruktur Antifa-Angeh\u00f6rige bereits zu \u00e4hnlichen Anl\u00e4ssen in Halle (Saale). Begleitend zu dem Aufruf gab es eine \"Mobilisierungsreise\" durch gro\u00dfe Teile des Bundesgebiets. Die Erkenntnisse zu Planungen und die formulierten Aufrufe lie\u00dfen darauf schlie\u00dfen, dass das gewaltorientierte linksextremistische Spektrum gewillt war, den rechtsextremistischen Aufzug zumindest massiv zu st\u00f6ren und zu diesem Zweck auch militant vorzugehen. Die bef\u00fcrchteten massiven Auseinandersetzungen blieben aufgrund hoher Polizeipr\u00e4senz aus. Auf der Facebookseite der AAB wurde anl\u00e4sslich des bevorstehenden G20-Treffens ein Mobilisierungsvideo mit der Aufforderung eingestellt: \"... Schaut es euch an und macht weiterhin mobil. SMASH G20! Am 7.-8. Juli auf nach Hamburg!\". Am 24. Juni fand zudem eine Kundgebung in der Innenstadt von Burg (Jerichower Land) statt. Ziel sei es gewesen, die Menschen \"\u00fcber dieses Treffen der Herrschenden und die dahinterstehende Politik aufmerksam zu machen und \u00fcber den zu erwartenden vielf\u00e4ltigen Protest und entschlossenen Widerstand aufzukl\u00e4ren.\" Gleichzeitig habe die Kundgebung zur Mobilisierung nach Hamburg gedient. Weiter hie\u00df es: \"Neben den lokalen Vorbereitungen wird durch uns bundesweit gemeinsam mit anderen antifaschistischen & revolution\u00e4ren Gruppen aus der BRD unter dem Motto 'Fight G20 - Gegenmacht aufbauen und f\u00fcr eine revolution\u00e4re Perspektive k\u00e4mpfen!' in die Hansestadt mobilisiert.\" 84 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus Nach der Festnahme eines ihrer Angeh\u00f6rigen schrieb die AAB am 14. Juli auf ihrer Facebook-Seite: \"Vor genau einer Woche griffen uns gezielt mehrere Bulleneinheiten in Hamburg brutal an, als wir uns gemeinsam mit vielen GenossInnen vom Protestcamp im Altonaer Volkspark in die Hamburger Innenstadt bewegten... Rund 70 GenossInnen wurden au\u00dferdem anschlie\u00dfend willk\u00fcrlich festgenommen. ... Unter dem Motto \"Es fehlen die G20-Gefangenen!\" wird es [morgen] eine Kundgebung vor dem Knast in Hamburg geben. Was f\u00fcr uns jetzt schon feststeht: Wir werden diesen brutalen Bullenangriff und die anschlie\u00dfende Repression gegen uns und unsere GenossInnen nicht unbeantwortet lassen. Wir werden die Schweine - sp\u00e4testens wenn diese ihre Aussagen t\u00e4tigen - in die \u00d6ffentlichkeit ziehen und deutlich machen, dass ihr Handeln Konsequenzen nach sich ziehen wird.\" Eine so genannte \"Freiraumdemo\" am 15. Juli in Halle (Saale) verlief mit ca. 270 Teilnehmern st\u00f6rungsfrei. Man wollte nach eigenem Bekunden \"...laut und bunt daf\u00fcr demonstrieren [ ], dass sich die Stadt Halle (Saale) f\u00fcr den Erhalt bestehender Objekte der linken Szene einsetzt und Freir\u00e4ume oder Wohnen nicht zur Ware werden l\u00e4sst\". Am Lautsprecherkraftwagen der Aufzugsteilnehmer wurde ein Transparent mit der Aufschrift \"Kein Gott, Kein Staat, Kein Mietvertrag; freier Wohnraum f\u00fcr Alle\" mitgef\u00fchrt. Vor Beginn der Versammlung wurden an einem leerstehenden Geb\u00e4ude drei Transparente mit Versammlungsbezug mit den Aufschriften \"Anarchie ist machbar, Frau Nachbar.\", \"Besetzt\" und \"Welcome to Ha(e)llmarkt\" festgestellt. Unter der \u00dcberschrift \"Selbstorganisation statt Stellvertreterpolitik 2017\" rief ZK auf der Internetplattform \"linksunten.indymedia\" dazu auf, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl das \"Wahlspektakel zu sabotieren\", indem man beispielsweise ung\u00fcltige Wahlzettel abgebe, Wahlplakate umgestalte oder entferne sowie Wahlkampfveranstaltungen \"kreativ\" begleite. Als Begr\u00fcndung wurde behauptet, dass es eine Verbesserung innerhalb der \"bestehenden Verh\u00e4ltnisse\" nicht geben k\u00f6nne. Dies erfordere eine \"radikale Umw\u00e4lzung der herrschenden sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ordnung.\" Treffpunkt einer derzeit lose agierenden Szene in Magdeburg ist weiterhin der \"Infoladen\" in der Alexander-Puschkin-Stra\u00dfe. Das Mietverh\u00e4ltnis zwischen einer Immobilienagentur und dem Verein \"Kiez, Kultur, Leben e.V.\", Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 85","Linksextremismus der Tr\u00e4ger des \"Infoladens\" ist, sollte im M\u00e4rz 2018 enden. Die K\u00fcndigung wurde bereits vor zwei Jahren ausgesprochen, die Betreiber wollen dies aber nicht mehr hinnehmen und drohen mit Auseinandersetzungen. Mit dem Herannahen der m\u00f6glichen R\u00e4umung steigt die Gefahr auch militanter Aktionen. So fand am 30. November in Magdeburg eine Kundgebung der linksextremistischen Szene unter dem Motto: \"Der Infoladen ist bedroht\" vor der Filiale eines Immobilienservice statt. In einer im Internet ver\u00f6ffentlichten Erkl\u00e4rung zur Er\u00f6ffnung der Kampagne \"Infoladen bleibt\" hie\u00df es: \"Der Kampf gegen soziale Verdr\u00e4ngung in Stadtfeld und um den Erhalt des Sozialen Zentrums/Infoladens gehen weiter. Infoladen bleibt! - Wir bleiben alle! Stadtfeld bleibt proletarisch!\" Die Veranstaltung verlief mit 41 Teilnehmern st\u00f6rungsfrei. Zudem initiierte die Magdeburger Ortsgruppe der RH eine Unterschriftensammlung f\u00fcr den Erhalt des \"Infoladens\". Im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Polizei Hamburg wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit den Krawallen w\u00e4hrend des G20-Treffens in Hamburg wurden am 5. Dezember zahlreiche Durchsuchungsbeschl\u00fcsse in acht Bundesl\u00e4ndern vollstreckt, darunter zwei Ma\u00dfnahmen in Burg (Landkreis Jerichower Land). 86 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus Diese richtete sich gegen Personen, die im Verdacht stehen, als Teilnehmer eines \"Schwarzen Blocks\" am 7. Juli den Tatbestand des Landfriedensbruch i. S. d. SS 125a StGB erf\u00fcllt zu haben, indem sie erhebliche k\u00f6rperliche Gewalt mittels gef\u00e4hrlicher Gegenst\u00e4nde gegen Menschen ausge\u00fcbt haben. Die AAB reagierte auf ihre Facebook-Seite mit dem Aufruf: \"[... zeigt Euch solidarisch mit den Menschen aus Burg, die von den Durchsuchungen betroffen waren. Wir rufen Euch aber auch dazu auf, wachsam, gegen\u00fcber der b\u00fcrgerlichen Justiz, zu sein. Wir selbst sind daf\u00fcr verantwortlich, dem b\u00fcrgerlichen Staat, der Polizei, dem Staats-und Verfassungsschutz sowie der Justiz keinerlei Informationen zu gew\u00e4hren...]\". Herausragende Straftaten Am Abend des 11. M\u00e4rz wurden in Magdeburg vier Personen von ungef\u00e4hr 15 Personen \u00fcberfallartig angegriffen und leicht verletzt. Die Gesch\u00e4digten waren Teilnehmer einer Veranstaltung zur Gr\u00fcndung der \"Burschenschaft Germania Magdeburg\" in der Gastst\u00e4tte \"Ratskeller\". Sie hielten sich zur Tatzeit vor dem Objekt auf. Auf der Internetplattform \"linksunten.indymedia\" erschien am 13. M\u00e4rz ein Beitrag unter dem Titel \"Magdeburg: 'Ehrenlose' Burschenschaft gr\u00fcndet sich\", in dem es hie\u00df: \"Am Samstag trafen sich ... Burschenschaftler aus diversen St\u00e4dten, darunter auch AfD-Abgeordnete, Ex-JN Mitglieder, Mitglieder der Identit\u00e4ren Bewegung und andere Faschisten. ... Engagierte Aktivist_innen konnten es nicht abwarten und testeten die strammen deutschen Burschen auf ihre Grundwerte wie Ehre und Zusammenhalt, wurden aber direkt entt\u00e4uscht. Die 'pflichtschlagende' Truppe \u00fcberrannte sich trotz \u00dcberzahl fast selbst und gab sich mit ein paar blutigen Nasen zufrieden...\" F\u00fcnf Unbekannte warfen in den fr\u00fchen Stunden des 8. Juli zwei selbstgebaute Sprengs\u00e4tze gegen ein Dienstgeb\u00e4ude der Polizei in Magdeburg. Diese Vorrichtungen explodierten jedoch nicht, da anscheinend die angez\u00fcndeten Lunten beim Werfen erloschen waren. Zuvor war das Tor zur Grundst\u00fcckseinfahrt mit einem Fahrradschloss blockiert worden. Im Weiteren warfen die T\u00e4ter Steine gegen das Objekt. Am sp\u00e4ten Abend des 9. Juli besch\u00e4digten Unbekannte neun Schaufensterscheiben eines Autohauses in Magdeburg-Stadtfeld. Die Scheiben wiesen faustgro\u00dfe Einschlagstellen auf, wurden jedoch nicht zerst\u00f6rt. An die Fassade spr\u00fchten sie die Schriftz\u00fcge \"Rache f\u00fcr die Verletzten von Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 87","Linksextremismus G20\" und \"Solidarit\u00e4t mit den Gefangenen des G20\". Bei zwei abgestellten Fahrzeugen von Kunden des Autohauses schlugen die T\u00e4ter mehrere Scheiben ein. Der Sachschaden belief sich insgesamt auf etwa 25.000 Euro. Ein Mitarbeiter der gesch\u00e4digten Firma, der sich zum Tatzeitpunkt im Geb\u00e4ude befand, bemerkte zirka 15 dunkel gekleidete, vermummte Personen, die vom Tatort fl\u00fcchteten. Straftaten in Zusammenhang mit dem Geb\u00e4ude der IB in der Adam-Kuckhoff-Stra\u00dfe in Halle (Saale)1 In den sp\u00e4ten Abendstunden des 24. Oktober wurden aus einer Gruppierung von 20 bis 30 vermummten Personen rund 100 Steine auf das Geb\u00e4ude geworfen. Zuvor waren mindestens zwei Container in Brand gesetzt und diese als m\u00f6gliche Barrikaden verwendet worden. Weiterhin wurde ein Loch in die Hauszugangst\u00fcr gebohrt und hierdurch eine \u00fcbel riechende Substanz gespritzt, sowie die Fassade mittels Pulver aus zwei Feuerl\u00f6schern bespr\u00fcht. Die Gruppierung fl\u00fcchtete unerkannt. Am 16. November kam es zu einer Sachbesch\u00e4digung an einem Pkw. Beim Einparken f\u00fchlte sich der Fahrzeugbesitzer von einer Personengruppe, welche er dem linken Spektrum zuordnete, beobachtet. Unmittelbar vor der Tat sah ein Zeuge aus dem Fenster seiner Wohnung in dem Geb\u00e4ude der IB und nahm anschlie\u00dfend einen lauten Knall wahr. Er sah, wie der T\u00e4ter mit einem Gegenstand auf die Scheiben des Pkw einschlug und anschlie\u00dfend den Tatort unerkannt verlassen konnte. Am 20. November lief eine Gruppe von vier bis sechs Personen in Richtung des Geb\u00e4udes, rief \"Alerta, Alerta, Antifascista\" und warf Flaschen gegen die Fassade. Aus dem Geb\u00e4ude heraus sollen daraufhin ebenfalls Flaschen in Richtung der Gruppe geworfen worden sein. Anschlie\u00dfend begab sich die Gruppe in Richtung des angrenzenden Steintor-Campus der Martin-Luther-Universit\u00e4t Halle-Wittenberg und konnte dort von Polizeibeamten gestellt werden. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Im Berichtsjahr gelang es Autonomen in Sachsen-Anhalt kaum, sich in bundesweiten B\u00fcndnissen einzubringen. Ausnahme bildete die AAB, die sich anl\u00e4sslich der Proteste gegen den G20-Gipfel mit anderen autono- 1 siehe Seite Seite 48 88 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus men Gruppen vernetzte. Mit der IL Halle existiert eine weitere, neue linksextremistische Gruppierung, die sich als Teil einer bundesweiten Struktur etabliert hat. Haupttr\u00e4ger des gewaltbereiten Linksextremismus werden in Sachsen-Anhalt auch in den kommenden Jahren Bestrebungen aus dem Spektrum der Autonomen sein. Es ist weiterhin von einer hohen Gewaltorientierung auszugehen. Der \"Antifaschismus\" wird ebenso wie der \"Antirassismus\" aufgrund der gesellschaftlichen Anschlussf\u00e4higkeit dieser Themen unver\u00e4ndert zu den Hauptschwerpunkten autonomer Aktionsfelder z\u00e4hlen. Insbesondere in Halle (Saale) nimmt das Konfrontationsniveau ideologisch konkurrierender Gruppierungen immer mehr zu. Weiterhin wird das Aktionsfeld \"Antirepression\" einen Schwerpunkt autonomer Agitation darstellen. Wie der G20-Gipfel in Hamburg gezeigt hat, wirkt dieses Aktionsfeld mobilisierungsund militanzf\u00f6rdernd. Es kann insofern mit jedem anderem Aktionsfeld verkn\u00fcpft werden und bei k\u00fcnftigen Mobilisierungen einen h\u00f6heren Stellenwert bekommen. Neben der Beteiligung an etwaigen bundesweiten Kampagnen ist vor allem auch eine Orientierung an lokalen Ereignissen, die als vermeintliche Repression empfunden werden, zu erwarten. Ferner werden der Mangel an g\u00fcnstigem Wohnraum in Gro\u00dfst\u00e4dten und entsprechend stark steigende Mieten weiterhin Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr autonome Agitation sein. Dies bedingt, dass Autonome auch in Zukunft ihre \"Freir\u00e4ume\" insbesondere in den jeweiligen Szenevierteln zu verteidigen suchen. Auf tats\u00e4chliche oder empfundene Eingriffe in diese \"selbstbestimmte\" Sph\u00e4re wird nicht selten mit einem aggressiven Revierverhalten reagiert. Beispiele sind die Kampagne \"Infoladen bleibt\" in Magdeburg und die Aktionen im Zusammenhang mit dem Szeneobjekt \"HaSi\" in Halle (Saale), die hohes Konfliktpotenzial in sich bergen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 89","Linksextremismus \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) Sitz Bundesverband: Verbreitung Essen (Nordrhein-Westfalen) bundesweite Verbreitung Gr\u00fcndung 1968 In Sachsen-Anhalt seit 1997 mit einzelnen Parteigruppen existent. Struktur Sachsen-Anhalt: Vorsitzender des \"Koordinierungsrates\" Aufbau Matthias KRAMER (Magdeburg) Parteivorsitzender: Patrick K\u00d6BELE (Essen) Die Partei gliedert sich in Grund-, Kreis-, Bezirksund/oder Landesorganisationen sowie eine Bundesorganisation. In Halle (Saale) gibt es eine Ortsgruppe, in Magdeburg sowie in der Region Altmark Einzelmitglieder. Innerhalb der Parteigesamtstruktur ist der Status einer Bezirksbzw. Kreisorganisation nicht erreicht. Daher verf\u00fcgt die DKP in Sachsen Anhalt lediglich \u00fcber einen so genannten \"Koordinierungsrat\". Mitglieder Sachsen-Anhalt: ca. 20 (2016: ca. 25) Anh\u00e4nger Bund: 3.000 (2016: ca. 3.000) Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: www.dkp.de, www.dkp-online.de, lichungen www.dkp-halle.de Publikationen: UZ - \"Unsere Zeit\" (w\u00f6chentlich) \"Marxistische Bl\u00e4tter\" (alle zwei Monate) Finanzierung Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden Kurzportrait / Ziele Die DKP ist eine marxistisch-leninistische Kernorganisation. Die Partei versteht sich als politische Nachfolgerin der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" (KPD). Sie verfolgt als Ziel die Errichtung einer sozialistischen/ kommunistischen Gesellschaft durch einen revolution\u00e4ren Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverh\u00e4ltnissen. Sie bekennt sich zur Ideologie von Marx, Engels und Lenin als Richtschnur ihres politischen Handelns. 90 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus Grund der Beobachtung Die DKP strebt langfristig einen Systemwechsel in Richtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung an. Mittels eines klassenk\u00e4mpferisch-revolution\u00e4ren Aktes sollen die kapitalistischen Eigentumsund Machtverh\u00e4ltnisse, der Parlamentarismus und der politisch-gesellschaftliche Pluralismus \u00fcberwunden werden. Gewaltanwendung wird dabei nicht ausgeschlossen. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Seit mehreren Jahren wird deutlich, dass es in der Partei konkurrierende Str\u00f6mungen gibt. Das Sekretariat des Parteivorstands der DKP wandte sich in der Online-Ausgabe der DKP-Nachrichten am 29. November an die Mitglieder der DKP. Die Partei sei in einer sehr komplizierten Situation. Der Kurs der Partei und ihres Vorstands werde von \"links\" und von \"rechts\" kritisiert. Auf beiden Seiten w\u00fcrden Genossinnen und Genossen die Partei verlassen. Einige Genossinnen und Genossen w\u00fcrden eine sektiererische Verengung der Partei bef\u00fcrchten. Es m\u00fcssten daher folgende Fragen dringend weiter diskutiert werden: \"Wer ist, ausgehend vom Grundwiderspruch zwischen Lohnarbeit und Kapital, der Hauptgegner in der imperialistischen BRD heute? Welches sind die Kr\u00e4fte des Widerstands, auf welche orientieren wir, wie ist deren Verfasstheit?\" Auch die Situation der DKP in Sachsen-Anhalt sch\u00e4tzte der Vorsitzende KRAMER nach der Landesmitgliederversammlung im November auf der eigenen Internetseite als problematisch ein. Das Verh\u00e4ltnis zwischen den objektiven Erfordernissen des Klassenkampfes und den tats\u00e4chlichen M\u00f6glichkeiten der Kommunisten/innen der DKP, in diese K\u00e4mpfe einzugreifen, mache dies deutlich. Eine kommunistische Alternative in unserem Bundesland sei zwar nach seiner Einsch\u00e4tzung notwendig, doch die DKP k\u00f6nne auf Grund der Anzahl der Mitglieder und der Altersstruktur diese derzeit nicht bieten. Die DKP Sachsen-Anhalt beabsichtigte, sich an der Bundestagswahl mit einer eigenen Landesliste zu beteiligen. Die ben\u00f6tigten Unterst\u00fctzerunterschriften konnten aber nicht erbracht werden. Die DKP rief der online abrufbaren \"DKP-News\" zufolge bundesweit und international zur Teilnahme an den Protesten gegen den Gipfel der G20 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 91","Linksextremismus am 7./8. Juli auf. Insbesondere orientierte die DKP auf folgende Veranstaltungen: * Informationsstand der DKP und Verteilung von Informationsmaterial beim \"Methfesselfest\" in Hamburg, einem Stadtteilfest vom 30. Juni bis 2. Juli, unter dem Motto \"Kein G20 nirgendwo - wir haben etwas Besseres vor!\", * Veranstaltung: \"Alternativen zu G20 - Alternativen zum Imperialismus!\" am 7. Juli - Podiumsdiskussion mit Vertretern Kommunistischer Parteien, * Demonstration: \"Grenzenlose Solidarit\u00e4t statt G20!\" am 8. Juli. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Es ist davon auszugehen, dass die DKP ihre seit Jahren vertretene kommunistische Ideologie auch k\u00fcnftig beibehalten wird. Sollte es allerdings nicht gelingen, neue Mitglieder zu gewinnen, die Parteifinanzen zu stabilisieren sowie die innerparteilichen ideologischen und strategischen Streitfragen zu kl\u00e4ren, droht ein Verbleiben in der politischen Bedeutungslosigkeit. Es ist weiterhin nicht gelungen, erfolgreich \u00f6ffentlich wirksam zu werden. Tragbare B\u00fcndnisse mit b\u00fcrgerlichen Kr\u00e4ften sind nicht in Sicht. Die Partei ist aufgrund des hohen Durchschnittsalters ihrer Mitglieder nicht in der Lage, aktionsorientiert zu agieren und arbeitet daher meist theoriebezogen. 92 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland\" (MLPD) Sitz Bundesverband: Verbreitung Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) bundesweite Verbreitung Sachsen-Anhalt: angegliedert im Landesverband Ost Gr\u00fcndung 1982 In Sachsen-Anhalt seit 1992 mit einzelnen Strukturen existent. Struktur Parteivorsitzende: Gabi FECHNER (Nordrhein-Westfalen) Aufbau Die Partei ist in mehreren Ebenen organisiert. Betriebsund Wohngebietsgruppen bilden die erste Ebene der Partei. Die zweite Organisationsebene stellen die Ortsgruppen dar. Danach folgt der Kreisverband. Als letzte Ebene folgen die derzeit sechs Landesverb\u00e4nde. Mitglieder Sachsen-Anhalt: ca. 30 (2016: ca. 40) Anh\u00e4nger Bund: 1.800 (2016: ca. 1.800) Ver\u00f6ffentWeb-Angebote: www.mlpd.de, www.rf-news lichungen Publikationen: \"Rote Fahne\" (RF) (w\u00f6chentlich) \"Lernen und K\u00e4mpfen\" (LuK) (mehrmals j\u00e4hrlich) \"Rebell\" (zweimonatlich) \"Stimme von und f\u00fcr Elbe/Saale\" - sporadisch Finanzierung Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden In wirtschaftlicher Hinsicht stellt die MLPD eine der finanzst\u00e4rksten linksextremistischen Parteien in Deutschland dar. Kurzportrait / Ziele Die MLPD ist eine maoistisch-stalinistisch ausgerichtete Partei, die sich an den Lehren von Marx, Engels, Lenin, Mao Tsetung und Stalin orientiert. Ihrem Verst\u00e4ndnis nach kann der Kapitalismus nicht reformiert werden, sondern muss revolution\u00e4r durch den \"echten\" Sozialismus abgel\u00f6st werden. Trotz Problemen und Niederlagen habe der Sozialismus seine wirtschaftliche, politische und moralische \u00dcberlegenheit \u00fcber den Kapitalismus bewiesen. \u00dcber die Mitgliedschaft ihrer Angeh\u00f6rigen in Gewerkschaften versucht die MLPD Einfluss auf die Arbeiter als \"Subjekt des Klassenkampfes\" zu erlangen. Sie unterst\u00fctzt die Forderungen der Gewerkschaften bei Streiks, Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 93","Linksextremismus verbindet deren Ziele aber jeweils mit ihrer fundamentalen Kapitalismuskritik und der Forderung nach einer kommunistischen Gesellschaft. Grund der Beobachtung Die MLPD versteht sich selbst als Repr\u00e4sentantin einer radikal linken und revolution\u00e4ren Perspektive des \"echten\" Sozialismus, dessen Errichtung sie propagiert. Ihre Zielsetzung ist eindeutig verfassungsfeindlich. So bekennt sie sich zum Beispiel in der Pr\u00e4ambel ihre Parteistatuten, dass ihr grundlegendes Ziel \"der revolution\u00e4re Sturz der Diktatur des Proletariats [...]\" ist. Die Partei will sich zur Erreichung dieses Ziels \"...mutig an die Spitze der K\u00e4mpfe der Arbeiterklasse stellen...\" Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Einer Pressemitteilung in den \"rf-news\" zufolge wechselte der Parteivorsitz der MLPD am 1. April. Neue Parteivorsitzende ist Gabi G\u00c4RTNER (Nordrhein-Westfalen), die den Vorsitz von Stefan ENGEL (Nordrhein-Westfalen) \u00fcbernahm. Dieser war 37 Jahre MLPD-Parteivorsitzender und gab sein Amt aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden ab. Am 5. Januar gr\u00fcndete sich in Halle (Saale) die \"W\u00e4hlerinitiative der Internationalistischen Liste/ MLPD\" f\u00fcr die Bundestagswahl. In den Monaten Februar und M\u00e4rz f\u00fchrte sie in Halle (Saale) Unterschriftensammlungen f\u00fcr ihre Wahlzulassung durch. Die Initiative verteilte Handzettel mit dem Titel \"REBELL - Solidarit\u00e4t mit allen Unterdr\u00fcckten! Mach mit im Jugendverband\" sowie Brosch\u00fcren mit dem Titel \"Gemeinsam gegen den Rechtsruck der Regierung - Wahlmanifest zur Kandidatur der Internationalistischen Liste/MLPD zu Bundestagswahlen 2017\". Die Unterschriften konnten erbracht werden und so beteiligte sich die MLPD mit einer Landesliste in Sachsen-Anhalt an der Bundestagswahl. Bundesweit erreichte die MLPD 35.835 Erststimmen (0,1%) und 29.928 Zweitstimmen (0,1%), in Sachsen-Anhalt waren es 2.039 Erststimmen (0,2%) und 1.843 Zweitstimmen (0,1%). Die MLPD rief den \"rf-news\" zufolge zu einer \"massenhaften Beteiligung an den Protesten gegen den imperialistischen G20-Gipfel\" auf. Dabei unterst\u00fctzte die MLPD den gemeinsamen Aufruf des B\u00fcndnisses \"Grenzenlose Solidarit\u00e4t statt G20\" und mobilisierte aktiv f\u00fcr die Gro\u00dfdemonstration am 8. Juli. 94 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Es ist davon auszugehen, dass die MLPD die von ihr seit Jahren vertretene ideologische Linie auch zuk\u00fcnftig beibehalten wird. Hinweise, dass dies die Attraktivit\u00e4t oder die Anschlussf\u00e4higkeit steigern k\u00f6nnte, liegen nicht vor. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 95","Linksextremismus \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Sitz Bundesverband: G\u00f6ttingen (Niedersachsen) Verbreitung bundesweite Verbreitung Gr\u00fcndung 1975 In Sachsen-Anhalt seit 1996 mit der ersten RH-Ortsgruppe in Halle (Saale) existent. Struktur Bundesweit gibt es 51 Ortsgruppen. Aufbau Die lokalen Gruppen w\u00e4hlen auf Mitgliederversammlungen ihre Abgesandten f\u00fcr die Bundesdelegiertenkonferenz, diese tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Der Bundesvorstand wird f\u00fcr eine Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt und organisiert als oberstes Organ der RH deren bundesweite Arbeit. Er tagt mindestens zweimal j\u00e4hrlich, verwaltet die Finanzen des Vereins und gibt dessen Zeitung heraus. In Sachsen-Anhalt existieren Ortsgruppen in Halle (Saale), Magdeburg und Salzwedel. Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 180 (2016: etwa 180) Anh\u00e4nger Bund: 8.300 (2016: 8.000) Ver\u00f6ffentWeb-Angebot: www.rote-hilfe.de lichungen Publikationen: \"Die Rote Hilfe\" (quartalsweise) Finanzierung Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden Vertrieb von B\u00fcchern, Brosch\u00fcren, Informationsmaterial Kurzportrait / Ziele Die RH ist nach ihrem Selbstverst\u00e4ndnis eine \"parteiunabh\u00e4ngige, str\u00f6mungs\u00fcbergreifende linke Schutzund Solidarit\u00e4tsorganisation\" zur Unterst\u00fctzung von Personen, die nach ihrer Auffassung in der \"Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Bet\u00e4tigung verfolgt werden\". Dabei vertritt die RH kein eigenst\u00e4ndiges weltanschauliches Programm, ist jedoch ein bedeutender Bestandteil der linksextremistischen Szene und wirkt organisations\u00fcbergreifend. Die zentrale Haltung besteht in der \u00dcberzeugung, einem mittels eines umfassenden Repressionsapparates herrschenden Staat gegen\u00fcber zu stehen. Die RH stellt die Sicherheitsund Justizbeh\u00f6rden als Unterdr\u00fc96 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Linksextremismus ckungsmittel dar, mit denen der Staat ihm politisch missliebige Personen unterdr\u00fcckt, kriminalisiert und letztendlich wegsperrt. Dadurch spricht sie der Bundesrepublik Deutschland die Eigenschaft als Rechtsstaat ab und sieht in ihr stattdessen ein Willk\u00fcrregime. Die RH unterst\u00fctzt linksextremistische Akteure auf mehrfache Weise. Mittels Kampagnen sollen die Sicherheitsund Justizbeh\u00f6rden diskreditiert werden. Zudem schult sie zu Straftaten bereite Szeneangeh\u00f6rige darin, das Risiko einer Strafverfolgung f\u00fcr ihre Aktivit\u00e4ten zu minimieren. Das wichtigste Vorgehen besteht in der politischen, logistischen und finanziellen Unterst\u00fctzung von Linksextremisten in Ermittlungsund Strafverfahren sowie im Strafvollzug. Erkennt die RH eine Person als \"Unterst\u00fctzungsfall\" an, so beteiligt sie sich an Prozessund Anwaltskosten und vermittelt gegebenenfalls anwaltliche Unterst\u00fctzung. Grund der Beobachtung Die RH ist ein zentraler Bestandteil der linksextremistischen Szene und bet\u00e4tigt sich in deren Kampagnenfeld \"Antirepression\". Sie bek\u00e4mpft die Bundesrepublik Deutschland, die sie als einen Willk\u00fcrstaat darstellt, von dem eine politische Verfolgung ausgeht. Die RH an sich agiert nicht gewaltt\u00e4tig, allerdings stabilisiert und motiviert sie das Spektrum der generell zu Straftaten bereiten Linksextremisten, unter Einschluss m\u00f6glicher Gewaltt\u00e4ter. Auf Grund der seitens der RH gew\u00e4hrten Hilfestellungen und Unterst\u00fctzung, werden Einstellungen geweckt beziehungsweise best\u00e4rkt, die begangenes Unrecht bagatellisieren und staatliches Handeln delegitimieren sowie das Abschreckungspotenzial strafrechtlicher Sanktionen verringern. Straft\u00e4ter werden so von der Auseinandersetzung mit dem von ihnen ver\u00fcbten Unrecht abgehalten. Die RH erf\u00fcllt damit eine Gewalt unterst\u00fctzende Funktion. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Im Hinblick auf den G20-Gipfel berichtete die RH auf ihrer Homepage immer wieder von der Gewalt, die die Polizei in Hamburg angeblich begangen habe. Polizeikr\u00e4fte w\u00fcrden sich \u00fcber die Rechtsordnung hinwegsetzen und die \"Repression\" des Staates zeige sich in den vielen \u00dcbergriffen auf Demonstranten. Die Kampagnenwebsite \"UNITED WE STAND\" ist auf der Internetseite der RH verlinkt, auf der um Unterst\u00fctzung f\u00fcr die \"jetzt Eingesperrten ... die vielen Menschen, die von der kommenden Repression betroffen sein werden\" geworben wird. Eindringlich wird zu Geldspenden f\u00fcr den Beistand Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 97","Linksextremismus in Strafverfahren und zu einer starken \u00d6ffentlichkeitsarbeit aufgefordert. Die Internetseite ist mehrsprachig und f\u00fcr die Kontaktaufnahme ist eine E-Mail-Anschrift hinterlegt, wobei Nachrichten zu verschl\u00fcsseln sind. In einem Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk, ver\u00f6ffentlicht am 10. Juli, verteidigte ein Mitglied der RH-Ortsgruppe Magdeburg die gewaltt\u00e4tigen Proteste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel mit den Worten \"(die) Form des Widerstandes wird uns aufgezwungen\", und zwar \"durch die Polizei, durch die b\u00fcrgerliche Politik oder durch die Nazis\". Zudem f\u00fchrte er aus: \"Wir k\u00f6nnen uns nicht entscheiden, wollen wir heute Watteb\u00e4llchen verteilen und G\u00e4nsebl\u00fcmchen pfl\u00fccken oder wollen wir uns morgen gegen die Polizei oder gegen die Neofaschisten wehren.\" Au\u00dferdem \u00e4u\u00dferte er, aus Sachsen-Anhalt h\u00e4tten sich 100 bis 200 Menschen am Widerstand gegen das Gipfeltreffen beteiligt. Unter dem Titel \"Wer eine Reise tut, der hat was zu erz\u00e4hlen\" erschien im Zusammenhang mit den G20-Protesten ein weiterer Internetartikel der RH Magdeburg. Darin hie\u00df es: \"Viele von uns waren in Hamburg unterwegs, um sich am Widerstand gegen den G20 Gipfel zu beteiligen. Jetzt wo mensch sich wieder in Magdeburg befindet, hat er oder sie nat\u00fcrlich das Bed\u00fcrfnis, all seinen Freunden/innen von dem Erlebten zu berichten...\" Die RH warnte, Detailwissen preiszugeben, weil Staatsund Verfassungsschutz mith\u00f6rten und appellierte, mit dem Wissen und der Technik (Smartphones) verantwortlich umzugehen sowie keine Zuarbeit f\u00fcr Polizei, Staatsschutz, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu leisten. Am 11. November fand ein von der RH Halle organisierter Workshop unter dem Motto \"Was tun wenn's brennt\" in den R\u00e4umlichkeiten des Szeneobjektes \"HaSi\" statt. In der Facebook-Ank\u00fcndigung hie\u00df es: \"... fachkundige Menschen [beantworten] Euch alle Fragen zum Umgang mit der Polizei, Verhalten bei Demonstrationen, Anquatschversuchen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen ... Kurzum, zu Allem was das bunte Repressionspotpourri der Ordnungsmacht zu bieten hat. Informiert Euch \u00fcber Eure Rechte, dar\u00fcber wie man Betroffenen helfen kann und wie man in brenzligen Situationen trotzdem einen k\u00fchlen Kopf bewahrt.\" Bewertung, Tendenzen, Ausblick Eine \u00c4nderung der seit Jahren praktizierten Vorgehensweise ist unwahrscheinlich. Insofern ist eine Fortsetzung des personellen und finanziellen Wachstumsprozesses der j\u00fcngeren Vergangenheit zu erwarten. 98 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Ausl\u00e4nderextremismus SICHERHEITSGEF\u00c4HRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSL\u00c4NDERN Im nicht religi\u00f6s motivierten Ausl\u00e4nderextremismus finden sich Ideologieelemente aus dem Rechtsund Linksextremismus sowie dem separatistischen Bereich. Der Verfassungsschutz beobachtet dabei vorrangig sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen, die mittels Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. In Sachsen-Anhalt ist die \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) die einzige ausl\u00e4ndische extremistische Organisation, die \u00fcber bedeutende Strukturen verf\u00fcgt. Die ma\u00dfgeblichen Aktivit\u00e4ten ihrer Anh\u00e4nger richten sich nach wie vor auf die Teilnahme an \u00fcberregionalen Gro\u00dfveranstaltungen, auf denen stets auch die zentralen Forderungen der Partei nach Anerkennung der kurdischen Identit\u00e4t und Autonomie, die Aufhebung des PKK-Verbots sowie die Freilassung des PKK-F\u00fchrers Abdullah \u00d6CALAN propagiert werden. Die PKK ist bundesund europaweit in der Lage, sowohl zu den zentralen kurdischen Veranstaltungen als auch zu Versammlungen anl\u00e4sslich aktueller politischer Themen zum Teil mehrere tausend Teilnehmer zu mobilisieren. Oft sind diese Veranstaltungen von hoher Emotionalisierung gepr\u00e4gt, was teilweise auch zu gewaltt\u00e4tigen Aktionen, insbesondere von jugendlichen Anh\u00e4ngern der Partei, f\u00fchren kann. Im Berichtsjahr richtete sich der Protest der PKK-Anh\u00e4nger im Wesentlichen gegen die milit\u00e4rischen Angriffe der t\u00fcrkischen Armee auf kurdische Siedlungsgebiete in der T\u00fcrkei und den Nachbarstaaten. Auf einem hohen Niveau, immer wieder von neuen Meldungen angeheizt, verblieb die Sorge der kurdischen Gemeinschaft um den Gesundheitszustand Abdullah \u00d6CALANs. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 99","Ausl\u00e4nderextremismus \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (kurdisch: Partiya Karkeren Kurdistan, kurz PKK) Weitere ehemalige und bestehende Bezeichnungen: * \"Freiheitsund Demokratiekongress\" (KADEK) * \"Volkskongress Kurdistans\" (KONGRA GEL) * \"Gemeinschaften der Kommunen Kurdistans\" (KKK) * \"Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans\" (KCK) Sitz Sitz der Parteif\u00fchrung in den Kandil-Bergen/Nord-Irak Verbreitung Verbreitung in \"Kurdistan\" (Teile der T\u00fcrkei, Syriens, Iraks und Irans) sowie Europa Gr\u00fcndung 27. November 1978 in der T\u00fcrkei Struktur Der KCK mit seinem Pr\u00e4sidenten Abdullah \u00d6CALAN stellt Aufbau das h\u00f6chste Entscheidungsorgan der PKK dar. Gemeinsame Vorsitzende des KCK sind Cemil BAYIK und Bese HOZAT. In Europa werden die Aktivit\u00e4ten der PKK ma\u00dfgeblich vom \"Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa\" (kurdisch: Kongreya Civaken Demokratik a Kurdistaniyen Li Ewropa, kurz: KCDK-E), den politischen Arm der Partei in Europa, bestimmt. Deren Weisungen werden von regelm\u00e4\u00dfig wechselnden F\u00fchrungskadern an die Basis weitergegeben. Die Organisationsstruktur der PKK unterteilt das Bundesgebiet in neun Regionen (sog. Eyalets), die wiederum in verschiedene Gebiete (B\u00f6lge) aufgehen. Sachsen-Anhalt findet sich hierbei im Gebiet Sachsen bzw. dem Eyalet Berlin wieder. Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 250 (2016: etwa 250) Anh\u00e4nger Bund: etwa 14.000 (2016: etwa 14.000) Damit z\u00e4hlt die PKK zu den mitgliederst\u00e4rksten nichtislamistischen ausl\u00e4nderextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen. Ver\u00f6ffentWeb-Angebot: diverse Internetauftritte lichungen Publikationen, unter anderem: \"Serxwebun\" (Unabh\u00e4ngigkeit) \"Sterka Ciwan\" (Stern der Jugend) \"Newaya Jin\" (Erlebnisse der Frauen) \"Yeni \u00d6zg\u00fcr Politika\" (Neue freie Politik, Y\u00d6P); 100 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Ausl\u00e4nderextremismus Fernsehsender: \"NUCE TV\" Finanzierung Die PKK und ihre Folgeund Nebenorganisationen finanzieren sich zum gr\u00f6\u00dften Teil \u00fcber ihre j\u00e4hrlichen \"Spendensammlungen\" sowie Einnahmen aus dem Verkauf kurdischer Publikationen und Eintrittskarten f\u00fcr diverse Gro\u00dfveranstaltungen. Auch Mitgliedsbeitr\u00e4ge der PKK nahe stehender kurdischer Vereine kommen der Organisation zugute. Das Einsammeln der Spenden stellt einen Schwerpunkt der Parteiarbeit dar. 2017 wurde deutschlandweit erneut ein Spendenergebnis in Rekordh\u00f6he erreicht. Die anhaltenden K\u00e4mpfe in Nordsyrien, im Irak und in den kurdischen Siedlungsgebieten der T\u00fcrkei f\u00fchrten zu einem hohen Finanzbedarf der PKK, aber auch zu einer weiterhin hohen \"Spendenaufkommen\" in der kurdischen Gemeinde. Kurzportrait / Ziele Abdullah \u00d6CALAN gr\u00fcndete gemeinsam mit weiteren Protagonisten im Jahr 1978 die marxistisch ausgerichtete PKK, deren urspr\u00fcngliches Ziel in der Gr\u00fcndung eines eigenen kurdischen Staates auf den Gebieten S\u00fcdostanatolien, Nord-Irak sowie Teilen des westlichen Irans und des n\u00f6rdlichen Syriens bestand. Zur Durchsetzung dieses Ziels rief \u00d6CALAN 1984 zum bewaffneten Kampf gegen den t\u00fcrkischen Staat auf. Seit 1993 unterliegen die PKK sowie ihre Nachfolgeorganisationen in Deutschland einem Bet\u00e4tigungsverbot, da sich der bewaffnete Kampf in Form von Terroranschl\u00e4gen gegen t\u00fcrkische Einrichtungen auch auf Deutschland ausweitete. Seit 2002 ist die PKK dar\u00fcber hinaus bei der Europ\u00e4ischen Union als terroristische Organisation gelistet und nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in ihrer Gesamtheit eine terroristische Vereinigung. Mit der Verhaftung \u00d6CALANs im Jahr 1999 r\u00fcckte die PKK von ihren separatistischen Zielen ab und bem\u00fchte sich seitdem um eine autonome Selbstverwaltung der Kurden innerhalb der bestehenden L\u00e4ndergrenzen. Dabei erhebt die PKK den Anspruch, alleiniger Interessenvertreter der kurdischst\u00e4mmigen Bev\u00f6lkerung zu sein. In Deutschland bem\u00fcht sich die PKK weiterhin um ein gewaltfreies Auftreten, nicht zuletzt um f\u00fcr eine Aufhebung des PKK-Verbots zu werben. Europa und insbesondere Deutschland stellen f\u00fcr die PKK eine unverzichtbare r\u00fcckw\u00e4rtige Basis dar, aus der die Organisation einen Gro\u00dfteil ihrer personellen und finanziellen Ressourcen sch\u00f6pft. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 101","Ausl\u00e4nderextremismus Zur Umsetzung ihrer Vorgaben bedient sich die PKK-F\u00fchrung in Europa und Deutschland der \u00f6rtlichen kurdischen Kulturvereine, die zu einem gro\u00dfen Teil in der Dachorganisation \"Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland\" (kurdisch: Navenda Civaka Demokratik ya Kurden li Almanya, kurz: NAV-DEM) organisiert sind. Ein weiteres unerl\u00e4ssliches Mittel zur Propagierung ihrer Ideologie stellen j\u00e4hrlich wiederkehrende zentrale Gro\u00dfveranstaltungen dar, zu denen sich nach wie vor teils tausende Anh\u00e4nger mobilisieren lassen. Grund der Beobachtung Trotz ihres Kurswechsels Mitte der neunziger Jahre zu weitgehend friedlichem Verhalten in Deutschland stellt die PKK, insbesondere wegen ihrer fortw\u00e4hrenden Bereitschaft zu gewaltorientierten Aktionen zur\u00fcckzukehren, nach wie vor eine Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Dar\u00fcber hinaus verfolgt die PKK ihre Ziele in der T\u00fcrkei und aktuell auch in Syrien weiterhin mit Waffengewalt, weshalb auch die ausw\u00e4rtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrdet sind. Diese Tatsachen erfordern eine Beobachtung seitens der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum An den verschiedenen j\u00e4hrlichen PKK-dominierten Gro\u00dfveranstaltungen nehmen mit Verl\u00e4sslichkeit PKK-Anh\u00e4nger aus Sachsen-Anhalt teil. So reisten Teilnehmer * am 7. Januar nach Paris (Frankreich) zur Gro\u00dfdemonstration anl\u00e4sslich des 4. Jahrestages der Ermordung von drei PKK-Aktivistinnen1, * am 11. Februar nach Stra\u00dfburg (Frankreich) zur Gro\u00dfdemonstration anl\u00e4sslich des 18. Jahrestages der Festnahme Abdullah \u00d6CALANs2, * am 18. M\u00e4rz nach Frankfurt am Main (Hessen) zum Zentralen New- 1 Am 9. Januar 2013 waren die PKK-Aktivistinnen Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez im \"Kurdistan Informationsb\u00fcro\" in Paris erschossen worden. 2 Am 15. Februar 1999 wurde \u00d6CALAN in Kenia vom t\u00fcrkischen Geheimdienst aufgrund eines internationalen Haftbefehls verhaftet; von PKK-Anh\u00e4ngern wird die Festnahme als \"Internationales Komplott\" bezeichnet. 102 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Ausl\u00e4nderextremismus rozfest sowie 3 * am 25. September nach K\u00f6ln (Nordrhein-Westfalen) anl\u00e4sslich des 25. Internationalen Kurdistanfestivals. Neben diesen wiederkehrenden Veranstaltungen f\u00fchren aktuelle politische und milit\u00e4rische Geschehnisse in der T\u00fcrkei sowie in den Siedlungsgebieten der Kurden in Syrien und im Irak oft zu von Emotionen begleiteten Protestaktionen mit teils sehr hohen Teilnehmerzahlen. Hierzulande ist die PKK in der Lage, sehr kurzfristig vergleichsweise viele kurdisch st\u00e4mmige Personen zur Teilnahme an derartigen versammlungsrechtlichen Aktionen zu mobilisieren. So fanden nur einen Tag nach dem Bekanntwerden der Bombardierung von Stellungen der PKK in Nordirak und Nordsyrien durch das t\u00fcrkische Milit\u00e4r am 25. und 26. April in Magdeburg und Halle (Saale) Eilversammlungen mit jeweils etwa 100 Teilnehmern statt. Diese Veranstaltungen reihten sich in zahlreiche versammlungsrechtliche Aktionen ein, die anl\u00e4sslich der Bombardierung im gesamten Bundesgebiet stattfanden. Festzustellen waren zahlreiche bundesweite Spontanversammlungen aufgrund von medialen Informationen \u00fcber den vermeintlich schlechten Gesundheitszustand des PKK-F\u00fchrers Abdullah \u00d6CALAN im Oktober. Bereits am Tag der Meldung sammelten sich in \u00fcber 25 deutschen St\u00e4dten Kurden, um f\u00fcr die Freiheit \u00d6CALANs zu demonstrieren, so auch in Halle (Saale). In den folgenden Tagen fanden auch in Halle (Saale) und in Magdeburg entsprechende Demonstrationen und Kundgebungen statt. Als wesentlicher Initiator dieser Veranstaltungen gilt der PKK-nahe Dachverband NAV-DEM, der \u00f6ffentlich zu den Demonstrationen aufgerufen hatte. In der zweiten Jahresh\u00e4lfte des Berichtsjahres l\u00e4sst sich in Sachsen-Anhalt eine deutliche Zunahme der Aktivit\u00e4ten sowohl der Angeh\u00f6rigen der PKK als auch der Sympathisanten der \"Partei der demokratischen Union\" (PYD)4 feststellen. Neben der Beteiligung an bundesweiten Versammlungskampagnen z\u00e4hlt dazu die Gr\u00fcndung eines neuen kurdischen Vereins unter dem Namen \"Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum\" (DKTM) in Magdeburg. Unter diesem Namen agieren kurdische Vereine in Deutschland, die sich dem PKK-nahen Dachverband NAV-DEM angeschlossen haben. Die Gr\u00fcndung des DKTM Magdeburg wurde in Artikeln der PKK-Tageszeitung Y\u00d6P, sowie auf der Homepage des KCDK-E, 3 Mit dem kurdischen Neujahrsfest Newroz wird neben dem Beginn des neuen Jahres auch der Fr\u00fchlingsanfang gefeiert. Die PKK nutzt dieses traditionelle Fest, um kurdische Volkszugeh\u00f6rige auf ihre politischen Anliegen aufmerksam zu machen. 4 Kurdische Partei in Syrien, Schwesterpartei der PKK Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 103","Ausl\u00e4nderextremismus dem politischen Arm der PKK in Europa, ver\u00f6ffentlicht. Der Verein organisierte seither diverse versammlungsrechtliche Veranstaltungen in Magdeburg. Die Aktivit\u00e4ten der PKK-Anh\u00e4nger in Halle (Saale) und Umgebung werden vom dort ans\u00e4ssigen \"Mezopotamien Kulturhaus e.V.\" gesteuert. Zuletzt trat der Verein als Verantwortlicher einer Gro\u00dfveranstaltung zum 39. Jahrestag der Gr\u00fcndung der PKK in Erscheinung. Ein von der zust\u00e4ndigen Versammlungsbeh\u00f6rde ausgesprochenes Versammlungsverbot wurde verwaltungsgerichtlich best\u00e4tigt. Mit Schreiben vom 2. M\u00e4rz aktualisierte das Bundesministerium des Innern das 1993 gegen die PKK verh\u00e4ngte Bet\u00e4tigungsverbot in Bezug auf die darin verwendeten Organisationsbezeichnungen und deren Symbole und Kennzeichen. Demnach ist auch das Zeigen von Kennzeichen und Symbolen u. a. der PYD sowie der YPG/YPJ, der PKK-Jugendorganisation \"Komalen Ciwan\"5 / \"Ciwanen Azad\"6 und des Abbilds Abdullah \u00d6CALANs als Verwenden eines Kennzeichens einer verbotenen Vereinigung anzusehen. Begr\u00fcndet wurde dies damit, dass sich die PKK zunehmend Symbolen bedient, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zu ihr aufweisen, aber aufgrund ihres erheblichen Emotionalisierungseffekts bei Versammlungen in besonderer Weise dazu geeignet sind, den Zusammenhalt der PKK zu f\u00f6rdern und nach au\u00dfen zu demonstrieren. Die Umsetzung dieses Verbots bei kurdischen Versammlungen trifft zunehmend auf Unverst\u00e4ndnis bei den PKK-Anh\u00e4ngern. So kam es w\u00e4hrend einer Demonstration der PYD in Berlin am 17. Juni zu t\u00e4tlichen Auseinandersetzungen mit der Polizei, nachdem diese zun\u00e4chst mitgef\u00fchrte verbotene Fahnen sichergestellt hatte und nach Beendigung des Aufzuges Personen festnehmen wollte. In einem zuvor bekannt gewordenen Demonstrationsaufruf war die Ausweitung des Kennzeichenverbots als \"H\u00f6hepunkt der Kriminalisierungsund Verbotspolitik\" Deutschlands bezeichnet worden. Auf einer Demonstration am 4. November in D\u00fcsseldorf (Nordrhein-Westfalen) kam es ebenfalls zu Angriffen auf die eingesetzten Beamten, in Folge derer zw\u00f6lf Polizisten verletzt wurden, drei von ihnen schwer. Zuvor war der Demonstrationszug gestoppt worden, da trotz bekanntgegebener Versammlungsauflagen zahlreiche verbotene Symbole gezeigt worden waren. Gegen die Versammlungsauflagen hatte der Veranstalter im Vorfeld um einstweiligen Rechtsschutz vor den Ver- 5 Sinngem\u00e4\u00df: \"Gemeinschaft der Jugendlichen\" 6 Sinngem\u00e4\u00df: \"Freie Jugend\" 104 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Ausl\u00e4nderextremismus waltungsgerichten ersucht. Vom Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster war die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Auflagen jedoch best\u00e4tigt worden. Im Rahmen einer Kundgebung am 1. September in Magdeburg f\u00fchrten polizeiliche Ma\u00dfnahmen gegen das Zeigen von verbotenen Fahnen und Symbolen der PKK und ihrer Gliederungen zu Unverst\u00e4ndnis und t\u00e4tlichen \u00dcbergriffen einzelner kurdischer Versammlungsteilnehmer auf eingesetzte Polizisten. Bewertung, Tendenzen, Ausblick In der Gesamtschau 2017 ist in Sachsen-Anhalt eine deutliche Zunahme der Aktivit\u00e4ten von PKKund PYD-Anh\u00e4ngern festzustellen. Insbesondere die in den vergangenen Jahren eher stagnierenden regionalen Vereinst\u00e4tigkeiten haben erkennbar zugenommen, ebenso der Zahl strukturell ungebundener Anh\u00e4nger und Sympathisanten. Einflussfaktoren waren insbesondere die Lage in den kurdischen Siedlungsgebieten sowie die Zuwanderung kurdisch st\u00e4mmiger Fl\u00fcchtlinge aus Syrien und dem Irak. Dabei ist eine stringente Trennung von PKK und PYD kaum mehr m\u00f6glich, vielmehr agieren deren Anh\u00e4nger eher miteinander als nebeneinander. So werden gemeinsam Veranstaltungen organisiert und besucht sowie R\u00e4umlichkeiten gemeinsam genutzt. Die tats\u00e4chliche Steuerung der Vereine \u00fcber die PKK-F\u00fchrung zeigt sich deutlich im Rahmen von bundesweiten Protestkampagnen, zu denen der PKK-nahe NAV-DEM bzw. der KCDK-E7 aufgerufen haben. Den Anweisungen wurde unmittelbar, teils innerhalb von Stunden, Folge geleistet. Mehrfach waren die Verantwortlichen in der Lage, sowohl in Magdeburg als auch in Halle (Saale) innerhalb k\u00fcrzester Zeit bis zu 250 Teilnehmer zu spontanen Versammlungen zu mobilisieren. Das zeigt deutlich, dass das in Sachsen-Anhalt vorhandene Mobilisierungspotenzial - insoweit der bundesweiten Entwicklung folgend - die reine Mitgliederzahl \u00fcbersteigt. Dabei war auch eine zunehmende Beteiligung von Personen aus dem linksextremistischen Spektrum festzustellen. Die politischen und milit\u00e4rischen Ereignisse in den kurdischen Siedlungsgebieten der T\u00fcrkei, des Iraks und Syriens werden sich auch zuk\u00fcnftig unmittelbar auf die Aktivit\u00e4ten der PKK/PYD-Anh\u00e4nger in Deutschland auswirken. Deutschlandweit ist davon auszugehen, dass dieser Personen- 7 \"Kongreya Civaken Demokratik a Kurdistaniyen Li Ewropa\" - \"Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa\", die Europaf\u00fchrung der PKK Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 105","Ausl\u00e4nderextremismus kreis auch weiterhin in Konflikte mit nationalistisch eingestellten T\u00fcrken bzw. Verfechtern der staatlichen t\u00fcrkischen Linie geraten wird. In diesem Kontext sind insbesondere situativ entstehende k\u00f6rperliche Auseinandersetzungen sowie auch Aktionen gegen t\u00fcrkische Einrichtungen, wie z. B. t\u00fcrkische Moscheen, zu erwarten. Die thematische Auseinandersetzung mit dem Verbot von Kennzeichen und Symbolen im Rahmen versammlungsrechtlicher Veranstaltungen bleibt weiterhin von besonderer Bedeutung. Vor allem das Verbot des Zeigens des Portraits Abdullah \u00d6CALANs erf\u00e4hrt innerhalb der PKK-Gemeinschaft eine zunehmende Emotionalisierung, da \u00d6CALAN untrennbar mit ihrer Ideologie verbunden ist. Das bisherige, auch von der F\u00fchrung angewiesene gewaltfreie Auftreten der PKK in Deutschland, k\u00f6nnte, wie die dargestellten Beispiele aufzeigen, infolge dieser Emotionalisierung gef\u00e4hrdet werden. Dar\u00fcber hinaus wird die PKK in Deutschland weiterhin \u00f6ffentlichkeitswirksam ihre Kernthemen wie die Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbotes, die Freilassung \u00d6CALANs und die Schaffung autonomer kurdischer Gebiete verfolgen. Rekrutierungsbestrebungen der PKK in Europa werden aufgrund der anhaltenden intensiven Angriffe auf kurdische Siedlungsgebiete und dem daraus resultierenden Bedarf an K\u00e4mpfern weiter auf sehr hohem Niveau bleiben. Die Beobachtung der PKK sowie ihrer diversen Schwesterund Nebenorganisationen bleibt daher von herausragender Bedeutung f\u00fcr die innere Sicherheit in Deutschland. 106 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Islamismus ISLAMISTISCHE UND ISLAMISTISCHTERRORISTISCHE BESTREBUNGEN Der islamistische Terrorismus verursachte auch im Jahr 2017 eine angespannte Bedrohungslage. Die fortgesetzten Aufrufe islamistischer Terrorgruppen zur Begehung von Anschl\u00e4gen mit einfachen Tatmitteln stie\u00dfen im Berichtsjahr europaweit auf Resonanz. Im Vergleich zu den sechs islamistisch motivierten Terroranschl\u00e4gen des Jahres 2016 in Deutschland, einschlie\u00dflich des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt, gelang es im Berichtsjahr nur einem T\u00e4ter, sein vermutlich spontan gefasstes Vorhaben mit t\u00f6dlichen Folgen umzusetzen. Am 28. Juli stach ein 26-j\u00e4hriger pal\u00e4stinensischer Fl\u00fcchtling in Hamburg in einem Supermarkt auf einen Kunden mit einem Messer ein und verletzte diesen t\u00f6dlich. Im Anschluss verletzte er noch weitere sechs Menschen zum Teil schwer. Diese deutlich niedrigere Zahl durchgef\u00fchrter islamistisch motivierter Terroranschl\u00e4ge ist unter anderem auf erfolgreiche bundesweite Aufkl\u00e4rungsbem\u00fchungen der Sicherheitsbeh\u00f6rden zur\u00fcckzuf\u00fchren. So wurden im Berichtsjahr - unter Mitwirkung des Verfassungsschutzverbundes - in einer Vielzahl von F\u00e4llen Anschlagsplanungen tatgeneigter Islamisten fr\u00fchzeitig aufgedeckt oder sich bereits in einem konkreten Vorbereitungsstadium befindliche Anschlagsvorhaben vereitelt. Auch in Sachsen-Anhalt wurden Personen festgestellt, bei denen unterstellt werden darf, dass sie in derartige Planungen verstrickt waren beziehungsweise bei denen bekannt ist, dass sie sich w\u00e4hrend des syrischen B\u00fcrgerkrieges an Kampfhandlungen islamistischer Gruppierungen beteiligt haben. So kam es am 9. Mai in Magdeburg auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zur Festnahme eines syrischen Staatsangeh\u00f6rigen, dem vorgeworfen wird, sich als Mitglied an den terroristischen Vereinigungen \"Jabhat al-Nusra\" (JaN) und \"Islamischer Staat\" (IS) beteiligt zu haben. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, f\u00fcr diese Organisationen aktiv im syrischen B\u00fcrgerkrieg gek\u00e4mpft und hier den Rang eines Befehlshabers inne gehabt zu haben. Auch wenn der IS in Syrien und Irak den Gro\u00dfteil seines Territoriums verloren hat, l\u00e4sst die derzeitige Entwicklung des islamistischen Terrorismus vorerst keine Anzeichen daf\u00fcr erkennen, dass sich die Bedrohungslage in n\u00e4herer Zukunft entspannen wird. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial ist unver\u00e4ndert hoch. Daher muss grunds\u00e4tzlich weiter damit gerechnet werden, dass es zu Anschl\u00e4gen kommen kann. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden arbeiten \u00e4u\u00dferst engagiert daran, Gef\u00e4hrdungspotenziale Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 107","Islamismus fr\u00fchzeitig zu erkennen, zu unterbinden beziehungsweise diesen entgegenzuwirken. Neben den von Einzelt\u00e4tern ausgehenden Gefahren stehen weiterhin m\u00f6gliche konspirative Einreisen von Mitgliedern terroristischer Organisationen innerhalb der Migrationsbewegung nach Europa im Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Daneben liegt das Augenmerk auf R\u00fcckkehrern aus den Kampfgebieten in Syrien und im Irak, die nach ihrer Wiedereinreise eine m\u00f6gliche Gefahr darstellen. In Sachsen-Anhalt halten sich, wie in alle anderen Bundesl\u00e4nder, Islamisten auf, wobei das erkannte Personenpotenzial mit zirka 200 Personen erheblich geringer als insbesondere in den westlichen Bundesl\u00e4ndern ausf\u00e4llt. Die Anzahl der hierzulande lebenden Muslime ist im Rahmen der Migrationslage deutlich gr\u00f6\u00dfer geworden. Damit einher ging ein Zuwachs an Moscheen und islamischen Gemeinden im Land. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich der Resonanzboden f\u00fcr islamistische Radikalisierung vergr\u00f6\u00dfert. Mit Sorge ist in diesem Kontext die Zunahme von antisemitischen Vorf\u00e4llen, die aus islamistischer Motivation heraus begangen wurden, zu betrachten. Neu und ebenso besorgniserregend waren im Berichtszeitraum Feststellungen, die in konkreten Einzelf\u00e4llen die Anf\u00e4lligkeit islamischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt f\u00fcr islamistische Einfl\u00fcsse erkennen lie\u00dfen. So wurden beispielsweise islamistische Gruppen dadurch unterst\u00fctzt, dass sie die Moscheen einzelner islamischer Gemeinden f\u00fcr ihre Zwecke nutzen durften. Als noch schwerwiegender m\u00fcssen diejenigen F\u00e4lle betrachtet werden, in denen die jeweilige islamische Gemeinde von islamistischen Bestrebungen beeinflusst oder gar dominiert wird. Diese Entwicklung erkl\u00e4rt auch den Anstieg von 150 Islamisten im Jahr 2016 auf nunmehr 200 Personen. Bei der nachfolgenden n\u00e4heren Beschreibung der derzeitigen Lage im Ph\u00e4nomenbereich des Islamismus liegt das Hauptaugenmerk in Sachsen-Anhalt auf Aktivit\u00e4ten von Salafisten, der Gemeinschaft Tabligh-i-Jamaat (TJ) und der Muslimbruderschaft (MB). 108 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Islamismus Salafistische Bestrebungen Sitz Schwerpunkte in Nordrhein-Westfalen und in Verbreitung Ballungszentren in Sachsen-Anhalt landesweit, doch ohne gefestigte Strukturen Gr\u00fcndung Urspr\u00fcnge in Entwicklungen der islamischen Welt besonders im 18. und 19. Jahrhundert Struktur in Sachsen-Anhalt sind einzelne Aktivisten feststellbar Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 70 (2016: etwa 50) Anh\u00e4nger Bund: etwa 10.3001 (2016: etwa 9.700) Ver\u00f6ffentWeb-Angebot: diverse Internetauftritte lichungen soziale Netzwerke Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Der Verfassungsschutz versteht unter Salafismus eine besonders radikale Str\u00f6mung innerhalb des Islamismus. Salafisten streben nach Wiederherstellung des \"authentischen Islam\" und nach Umsetzung islamischer Rechtsvorschriften (Scharia), die nach ihrer Auffassung als Gesetz Gottes prinzipiell f\u00fcr die gesamte Menschheit g\u00fcltig sind. Die Verwirklichung des \"authentischen Islam\" steht f\u00fcr eine politische Agenda, die in der Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" m\u00fcnden soll. Grund der Beobachtung Das verfassungsschutzrelevante salafistische Spektrum wird in die Kategorien \"jihadistischer Salafismus\" und \"politischer Salafismus\" unterteilt. Beiden Str\u00f6mungen gemein sind ideologische Grundlagen und die grunds\u00e4tzliche Bef\u00fcrwortung von Gewalt, die \u00dcberg\u00e4nge zwischen beiden Richtungen sind flie\u00dfend. Politische Salafisten vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt, sie wollen die Gesellschaft von innen heraus anhand von Missionierungen islamkonform umgestalten. Jihadistische Salafisten fordern die unmittelbare Gewaltanwendung zur Durchsetzung ihrer Ziele. Ihnen ist gemein, dass sie die islamische Religion als Ideologie verstehen, die es kompromisslos umzusetzen gilt. Die von Gott vorgeschriebenen Regeln sollen \u00fcber allem stehen. 1 Stand: 12. September 2017 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 109","Islamismus Salafistische Ideologie steht damit im grunds\u00e4tzlichen Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grunds\u00e4tzen der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, der freien Religionsaus\u00fcbung sowie der allgemeinen Gleichberechtigung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Sachsen-Anhalt ans\u00e4ssige Salafisten veranstalteten mehrere Informationsst\u00e4nde, bei denen sie ihre Islamauslegung propagierten. Allerdings ging die Zahl der Informationsst\u00e4nde insgesamt in Folge des im Oktober 2016 erfolgten Verbots des salafistischen Vereins \"Die wahre Religion\", der die sogenannte \"LIES!-Aktion\" initiiert hatte, bei der Korane verteilt wurden, zur\u00fcck. Der Islamische Staat (IS) Der IS war auch 2017 die bekannteste jihadsalafistische Organisation, die auch Jugendliche aus Sachsen-Anhalt angezogen hat. Da Deutschland an Waffenlieferungen und Ausbildungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Gegner des IS beteiligt ist, ist eine Gef\u00e4hrdungslage f\u00fcr deutsche Einrichtungen und Interessen entstanden. Der IS ruft explizit zum Kampf unter anderem gegen Deutschland auf. Ein den IS verherrlichendes Foto aus einem beschlagnahmten Handy eines in Sachsen-Anhalt aufh\u00e4ltigen mutma\u00dflichen IS-K\u00e4mpfers. 110 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Islamismus Es liegen derzeit Erkenntnisse zu mehr als 970 deutschen Islamisten oder Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf Seiten des IS und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterst\u00fctzen. Derzeit werden nur noch vereinzelt Ausreisesachverhalte bekannt. Etwa ein F\u00fcnftel der gereisten Personen ist weiblich. Der \u00fcberwiegende Teil der insgesamt ausgereisten Personen ist j\u00fcnger als 30 Jahre. Nicht in allen F\u00e4llen liegen Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tats\u00e4chlich in Syrien/Irak aufhalten oder aufgehalten haben. Teilweise werden die Ausreisen erst mit zeitlicher Verz\u00f6gerung bekannt. Etwa ein Drittel dieser ausgereisten Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Zu der Mehrzahl dieser R\u00fcckkehrer liegen keine belastbaren Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen beteiligt haben. Im Zusammenhang mit fortschreitenden Gebietsverlusten des IS sind pressewirksame Einzelsachverhalte von im Kampfgebiet festgenommenen Personen aus Deutschland bekannt. Eine verst\u00e4rkte R\u00fcckreisetendenz zeichnet sich bislang jedoch nicht ab. Als Ergebnis der kontinuierlichen Ausund Bewertung der Erkenntnislage zu zur\u00fcckgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbeh\u00f6rden aktuell zu \u00fcber 80 Personen Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an K\u00e4mpfen beteiligt oder hierf\u00fcr eine Ausbildung absolviert haben. Sachsen-Anhalt ist hiervon bisher nicht betroffen. Ferner liegen zu ca. 160 Personen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind. Zudem wurden weitere Ausreiseplanungen bekannt. Die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden sind bestrebt, m\u00f6glichst viele dieser Ausreiseplanungen fr\u00fchzeitig wahrzunehmen, um deren Verwirklichung zu unterbinden. Die Anzahl der beh\u00f6rdlich verh\u00e4ngten Ausreiseverbotsverf\u00fcgungen bewegt sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Neben milit\u00e4rischen Operationen und Attentaten im eigentlichen Operationsgebiet im Irak und in Syrien hat der IS auch regelm\u00e4\u00dfig Anschl\u00e4ge in Europa ver\u00fcbt. So hat er sich unter anderem zu dem Anschlag in der Innenstadt Barcelonas (Spanien) am 22. Mai bekannt. In Sachsen-Anhalt wurden mehrere mutma\u00dfliche IS-K\u00e4mpfer identifiziert und inhaftiert. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 111","Islamismus Eine dieser Personen wurde angeklagt, sich an terroristischen Vereinigungen im Ausland als Mitglied beteiligt zu haben. Sowohl in der in Syrien aktiven JaN als auch im IS war sie ranghoher milit\u00e4rischer Befehlshaber. Nach Meinungsverschiedenheiten innerhalb des IS war diese Person im Jahr 2015 als Kriegsfl\u00fcchtling ins Bundesgebiet eingereist, wo sie bis zu ihrer Festnahme am 9. Mai in Magdeburg lebte. Die im Berichtsjahr hohe Anzahl von Hinweisen auf mutma\u00dfliche Jihadisten stellt weiterhin einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dar, der umfangreich personelle Ressourcen bindet. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der Salafismus \u00fcbt auf nach Orientierung suchende Menschen eine hohe Anziehungskraft aus. Auf l\u00e4ngere Sicht wird sich diese Entwicklung auch in Sachsen-Anhalt quantitativ manifestieren. Dieser Einsch\u00e4tzung liegt zum einen die Zunahme der Einwohner mit islamischem Migrationshintergrund zugrunde, von denen ein gewisser Prozentsatz eine N\u00e4he zum Salafismus aufweist. Zum anderen ist die bereits seit Jahren zu beobachtende Anziehungskraft charismatischer salafistischer Prediger zur Rekrutierung von salafistischem Nachwuchs geeignet. Dies betrifft auch nach Orientierung suchende Jugendliche sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund. Es ist damit zu rechnen, dass der IS infolge der Einschr\u00e4nkung seines Aktionsfeldes im Irak und Syrien sich bietende Tatgelegenheiten gegen deutsche Interessen auch im Bundesgebiet nutzen wird. Dies muss nicht notwendigerweise mittels so genannter R\u00fcckkehrer geschehen, die nach einer ideologischen und paramilit\u00e4rischen Schulung beim IS - oder nach Radikalisierung durch Kriegserfahrungen - in ihr Herkunftsland zur\u00fcckkehren und operativ t\u00e4tig werden. Ebenso m\u00fcssen Personen in Betracht gezogen werden, die entweder beh\u00f6rdlicherseits an einer geplanten Ausreise gehindert wurden oder deren Reisewunsch in ein Jihadgebiet aus anderen Gr\u00fcnden scheiterte und die ihren Wunsch nach einer Beteiligung am Jihad nun mit einfachen Tatmitteln im Inland umsetzen. Die geschickte mediale Darstellung der Erfolge des IS und der Anschl\u00e4ge in zum Feind erkl\u00e4rten L\u00e4ndern wird 2018 fortgesetzt und zur Inspirationsquelle von Gruppen oder Einzelt\u00e4tern werden, die mit herk\u00f6mmlichen Mitteln der Sicherheitsbeh\u00f6rden nur eingeschr\u00e4nkt identifiziert oder beobachtet werden k\u00f6nnen. 112 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Islamismus \"Gemeinschaft der Verk\u00fcndigung der Mission\" (Urdu: \"Tablighi Jama'at\", TJ) Sitz drei religi\u00f6se Zentren in Pakistan, Indien und Bangladesch Verbreitung in Deutschland keine offizielle Niederlassung Gr\u00fcndung 1926 in Indien Struktur Leitung: F\u00fchrungszirkel (Schura) Aufbau In Deutschland koordinieren zentrale Akteure \u00fcber informelle Kontakte in einem hierarchisch aufgebauten Netzwerk die Arbeit der TJ. Mitglieder Sachsen-Anhalt: mittlerer zweistelliger Bereich Anh\u00e4nger (2016: unterer zweistelliger Bereich) Bund: ca. 650 (2016: etwa 650) Ver\u00f6ffent--lichungen Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die TJ ist eine transnationale Missionierungsbewegung mit etwa 12 Millionen Anh\u00e4ngern weltweit. Sie orientiert sich eng an dem Islamverst\u00e4ndnis der islamischen Fr\u00fchzeit. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten der TJ in Deutschland ist die Gewinnung neuer Anh\u00e4nger, die Missionierung und ideologische Schulung der Mitglieder. Grund der Beobachtung Die TJ propagiert eine w\u00f6rtliche Auslegung des Korans und der Sunna, eine rigorose Abgrenzung zu Nichtmuslimen und eine Ausgrenzung von Frauen von der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Ablehnung der weltlichen Prinzipien und die Abgrenzung gegen\u00fcber Nichtmuslimen beg\u00fcnstigen die Bildung von Parallelgesellschaften und f\u00f6rdern individuelle Radikalisierungsprozesse. Das Erreichen eines auf islamischen Rechtsvorschriften (Scharia) basierenden Lebens ist das erkl\u00e4rte Ziel der TJ. Damit gehen von der TJ Bestrebungen aus, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 113","Islamismus Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Sachsen-Anhalt konnten wiederholt Anh\u00e4nger der TJ, die in der Regel in Gruppen reisen, anl\u00e4sslich ihrer Missionierungsarbeit festgestellt werden. Zielgruppe sind einerseits Muslime, die eine vermeintlich unzureichende Beachtung der Glaubensriten verfolgen und anderseits Nichtmuslime. Ausgangspunkt f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten waren verschiedene Moscheen im Land, die f\u00fcr die Gruppe auch als \u00dcbernachtungsort dienten sowie f\u00fcr Veranstaltungen genutzt wurden. Neben Stra\u00dfenmissionierungen sind vermehrt Ansprachen von TJ-Angeh\u00f6rigen in Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften oder Privatwohnungen bei Muslimen zu beobachten. Die Anh\u00e4nger der TJ aus Sachsen-Anhalt sind an das globale Netzwerk der TJ angeschlossen. Sie beteiligen sich an Missionierungsreisen, bundesweiten und europaweiten Treffen, auf denen u.a. die Missionierungsarbeit abgestimmt und organisatorische Entscheidungen der Bewegung getroffen werden. Die Mitgliederzahl hierzulande hat sich gegen\u00fcber dem Vorjahr erh\u00f6ht. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Bewegung ist bestrebt, ihre missionarischen Aktivit\u00e4ten st\u00e4ndig zu intensivieren und ihre Anh\u00e4ngerzahl zu erh\u00f6hen. Mit der h\u00f6heren Zahl von Muslimen in Sachsen-Anhalt erh\u00f6ht sich der potenzielle Adressatenkreis f\u00fcr Missionierungsbestrebungen der TJ. 114 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Islamismus Muslimbruderschaft (MB) / \"Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.\" (IGD) / HAMAS Sitz Hauptsitz der IGD in K\u00f6ln (Nordrhein-Westfalen) Verbreitung in Sachsen-Anhalt landesweit, besonders in Stendal Gr\u00fcndung MB: 1928 IGD: 1958 HAMAS: 1987 Struktur Als Sammelbecken der MB in Europa gilt die F\u00f6deration islamischer Organisationen in Europa (FIOE). Die IGD geh\u00f6rt zu den Gr\u00fcndungsmitgliedern. Die HAMAS ist aus der MB hervorgegangen. Mitglieder Sachsen-Anhalt: 15 Personen (2016: Einzelpersonen) Anh\u00e4nger Bund: etwa 1.3501 Ver\u00f6ffentWeb-Angebot: diverse Internetauftritte lichungen soziale Netzwerke Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die in \u00c4gypten gegr\u00fcndete MB gilt als \u00e4lteste und einflussreichste organisierte sunnitische islamistische Bewegung. Zahlreiche islamistische Organisationen sind aus der MB hervorgegangen, so auch die IGD und die terroristische pal\u00e4stinensische HAMAS. Programmatischer Kernpunkt der MB ist die Einheit von Religion und Staat. Ihr Ziel ist die schrittweise Durchsetzung islamischer Rechtsvorschriften (Scharia). Gewaltanwendung wird dabei nicht ausgeschlossen, doch nicht vorrangig angestrebt. In mehreren islamischen L\u00e4ndern ist die MB verboten worden. Die MB lehnt demokratische Staatssysteme ab, agiert aber pragmatisch. So engagieren sich ihre Vertreter h\u00e4ufig gesellschaftlich, um Einfluss zu gewinnen. Vertreter der MB stellen nach au\u00dfen hin demokratische Prinzipien nicht in Frage und erwecken h\u00e4ufig den Anschein, eine vergleichsweise \"moderate\" Islamauslegung zu vertreten. 1 Stand: 2016, davon etwa 320 HAMAS Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 115","Islamismus Grund der Beobachtung Die von Gott vorgeschriebenen Regeln sollen \u00fcber allem stehen. Die Ideologie der Muslimbruderschaft steht damit im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grunds\u00e4tzen der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, der Religionsaus\u00fcbung sowie der allgemeinen Gleichberechtigung. Die IGD ist die wichtigste und zentrale Organisation von Anh\u00e4ngern der MB in Deutschland. Ihr Ziel ist, sich als anerkannter Ansprechpartner zum Thema Islam zu etablieren. Zu diesem Zweck werden offene Bekenntnisse zur MB m\u00f6glichst vermieden. Die HAMAS ist f\u00fcr zahlreiche Selbstmordattentate und Raketenangriffe auf israelisches Territorium verantwortlich. Ihre Aktivit\u00e4ten richten sich somit gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und sind geeignet, deutsche Interessen im Ausland zu gef\u00e4hrden. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Einfl\u00fcsse der MB waren 2017 in Sachsen-Anhalt vornehmlich in Stendal und Bitterfeld-Wolfen (Anhalt-Bitterfeld) feststellbar. Ein Muslimbruder war in Bitterfeld-Wolfen als Prediger aktiv, er geh\u00f6rt der terroristischen HAMAS an und verk\u00fcndete in seinen Predigten islamistische und antisemitische Inhalte. Auf Grund dessen wurden aufenthaltsbeendende Ma\u00dfnahmen eingeleitet. Islamische Gemeinde Stendal e. V. (IGS) Die IGS wird von einer Personengruppe dominiert, die der MB-Ideologie anh\u00e4ngt. Mehrere einflussreiche und zum Teil im Vorstand aktive Gemeindemitglieder teilen auf ihren Facebookseiten unter anderem Inhalte mit deutlichen Bez\u00fcgen zur MB sowie Aufrufe zum bewaffneten Kampf gegen Israel. Bei dieser Personengruppe erkennbare israelfeindliche und antisemitische Einstellungen wurden in der Gemeinde dar\u00fcber hinaus gezielt an Kinder vermittelt. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die weitere Situation im Nahen Osten wird von wesentlichem Einfluss auf die Entwicklung der MB in Sachsen-Anhalt sein. \u00c4u\u00dferungen von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit stehen dabei in direkter Beziehung zu dem umstrittenen Thema des Status Jerusalems als Israels Hauptstadt. 116 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Islamismus Anh\u00e4nger der MB werden bestrebt sein, ihr Gedankengut weiter zu verbreiten. \u00d6ffentlich werden sie sich weiterhin als gem\u00e4\u00dfigte Muslime darstellen und als vertrauensw\u00fcrdige zivilgesellschaftliche Akteure auftreten. Es gilt zu verhindern, dass dieses Bild bei Verantwortungstr\u00e4gern im Land, in Kommunen, Kirchen und der Zivilgesellschaft verf\u00e4ngt und m\u00f6glicherweise zu Fehleinsch\u00e4tzungen f\u00fchrt. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 117","Scientology-Organisation SCIENTOLOGY-ORGANISATION (SO) Sitz Los Angeles (USA) 1 2 Verbreitung \"Scientology-Kirche Deutschland\" (SKD) M\u00fcnchen weitere Niederlassungen in Berlin, D\u00fcsseldorf, Frankfurt (Main), Hamburg, Hannover, und Stuttgart Gr\u00fcndung 1954 in den USA von Lafayette Ronald Hubbard 1970 erste Niederlassung in Deutschland Struktur Die Scientology-Organisation (SO) ist eine interAufbau nationale Organisation mit strikter Hierarchie und totalit\u00e4rem Anspruch. Deutschland nimmt in Europa eine herausragende Bedeutung ein. Dachverband in Deutschland ist die \"Scientology-Kirche Deutschland\" (SKD) mit Sitz in M\u00fcnchen. Sie betreibt sieben \"Kirchen\", darunter zwei \"Celebrity Centres\" f\u00fcr die Gewinnung und Ausbildung von Mitgliedern. Die lokalen Niederlassungen der SO sind nur scheinbar selbst\u00e4ndig, sie sind in das weltweite, aus den USA gesteuerte System eingebunden. Nebenorganisationen der SO: \"Office of Special Affairs\"(OSA), \"Kommission f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.\" (KVPM), \"World Institute of Scientology Enterprise\"(WISE), \"Applied Scholastics\" (ApS), Criminon, Narconon, \"Sag NEIN zu Drogen - Sag JA zum Leben\", \"Jugend f\u00fcr Menschenrechte\", \"The Way to Happiness Foundation\" (TWTH-Foundation). 1 Das \"S\" steht f\u00fcr Scientology. Das untere ARCDreieck steht f\u00fcr Affinit\u00e4t, Realit\u00e4t und Kommunikation (Communication), das obere KRC-Dreieck steht f\u00fcr Wissen (knowledge), Verantwortung (responsibility) und Kontrolle (control). 2 Das Scientology-Kreuz entstand 1954, L. Ron Hubbard fand den grundlegenden Entwurf f\u00fcr das Sonnenkreuz der Scientology in einer alten spanischen Mission in Arizona. 118 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Scientology-Organisation Mitglieder Sachsen-Anhalt: unterer einstelliger Bereich Anh\u00e4nger Bund: etwa 3.500 Ver\u00f6ffentWeb-Angebot: www.scientology.de lichungen Internationale Publikationen: Impact, Scientology News, Celebrity, Source, Freewinds, OT-Universe, The Auditor, Advance deutschsprachige Publikation: Freiheit Finanzierung Vertrieb von kostenpflichtigen Kursen und Kursmaterialien, Spenden Kurzportrait / Ziele Nach der unab\u00e4nderlichen und bindenden Ideologie von Hubbard wird der \"Clear-Planet\" angestrebt: Alle Menschen geh\u00f6ren der scientologischen Gesellschaft an. SO strebt die Weltherrschaft an. Die Einteilung der Menschen erfolgt in \"Aberrierte\", d.h. Nicht-Scientologen, geistig Gest\u00f6rte, deren Menschenrechte eingeschr\u00e4nkt werden m\u00fcssen und \"Nichtaberrierte\" (= Scientologen). SO will Einfluss auf die Gesellschaft, Wirtschaft und Politik aus\u00fcben, um die scientologische \"Ethik\" durchzusetzen, insbesondere sollen Positionen, die sich gegen Scientology richten, beseitigt werden. Grund der Beobachtung Die Lehre der SO stellt eine Gefahr f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Nicht nur Einschr\u00e4nkungen wesentlicher Grundund Menschenrechte - wie Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung - sind Konsequenzen der Lehre, sondern es wird auch eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen angestrebt. Zum Erreichen der Ziele verfolgt die Organisation zumeist verdeckt die Beeinflussung sowohl der Gesellschaft und Wirtschaft als auch der Politik. Mit der Entscheidung des OVG M\u00fcnster vom 12. Februar 2008 ist die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz best\u00e4tigt worden. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Sachsen-Anhalt hat die SO zunehmend Probleme bei der Mitgliederwerbung, selbst einstige Interessenten haben sich wieder abgekehrt. Die Expansionsbestrebungen in Deutschland bestehen jedoch fort. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 119","Scientology-Organisation Bewertung, Tendenzen, Ausblick SO unternimmt weiterhin Anstrengungen, um gesellschaftliche Anerkennung zu erreichen, die Organisation zu vergr\u00f6\u00dfern und die finanziellen Einnahmen zu erh\u00f6hen. Das politische Fernziel, die Errichtung einer scientologischen Gesellschaft, ist weiterhin aktuell. SO wird es auch weiterhin nur schwer gelingen, in Sachsen-Anhalt Mitglieder zu gewinnen und Strukturen aufzubauen. 120 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Spionageabwehr SPIONAGEABWEHR Spionage als politisches Hilfsmittel Pr\u00e4zise und rechtzeitig erlangte Informationen aus dem Ausland sind f\u00fcr die meisten Staaten von entscheidender Bedeutung f\u00fcr bessere politische Ausgangspositionen und Entscheidungen. Viele Regierungen geben sich mit der Beschaffung frei verf\u00fcgbarer Informationen jedoch nicht zufrieden und unterhalten auch an ihren Auslandsvertretungen Strukturen, in denen die jeweiligen Nachrichtendienste t\u00e4tig sind. Als diplomatisches oder konsularisches Personal akkreditiert gehen sie inoffiziell einer nachrichtendienstlichen T\u00e4tigkeit nach und betreiben damit Spionage. Politische Spionage ist auf Au\u00dfen-, Europaund B\u00fcndnispolitik sowie die Wirtschaftsund Energiepolitik Deutschlands ausgerichtet. Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung, Abwehr und Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste und geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. Gem\u00e4\u00df ihrem gesetzlichen Auftrag geht die Spionageabwehr deshalb jedem Anfangsverdacht von Spionage nach. Eine effektive Spionageabwehr muss daher die Aktivit\u00e4ten aller fremden Nachrichtendienste im Blick haben. Diese sogenannte 360-Grad-Bearbeitung wurde intensiviert, um sich auf den grundlegenden Wandel durch Globalisierung, geopolitische Ver\u00e4nderungen und variierende Bedrohungsszenarien einstellen. Kontakte zu Personen zu kn\u00fcpfen, die \u00fcber besondere Kenntnisse oder Zugangsm\u00f6glichkeiten zu interessanten Zielbereichen verf\u00fcgen, geh\u00f6rt auch im digitalen Zeitalter zur Arbeitsweise ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist unspektakul\u00e4r und beil\u00e4ufig, am Rande einer Messe, einer Vortragsveranstaltung, bei Tagungen sowie auch im privaten Bereich im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Freundschaft. Entsprechende Anbahnungen finden auch au\u00dferhalb von Deutschland statt, zum Beispiel bei Urlaubsoder Dienstreisen. Auch in Sachsen-Anhalt wurden Verdachtsf\u00e4lle fremder Nachrichtendienste bekannt. Im Berichtsjahr war bei der Spionageabwehr in Sachsen-Anhalt insgesamt ein deutlich gestiegenes Hinweisaufkommen zu verzeichnen, was umfangreiche Pr\u00fcfungen und Bewertungen erforderte. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 121","Spionageabwehr Russische Nachrichtendienste Obwohl sich die Russische F\u00f6deration traditionell als Teil Europas betrachtet, steht sie dem Westen kritisch gegen\u00fcber. Politisch ist Russland zunehmend von den westlichen L\u00e4ndern abgekoppelt und die wirtschaftlichen Sanktionen f\u00fchrten zu einer erkennbaren Verschlechterung der \u00f6konomischen Lage. Die Nachrichtendienste genie\u00dfen in der Russischen F\u00f6deration einen hohen Stellenwert und dienen der Staatsf\u00fchrung zur Umsetzung der Regierungspolitik. Drei Nachrichtendienste arbeiten aktiv gegen europ\u00e4ische und damit auch deutsche Sicherheitsinteressen. Das sind der Auslandsnachrichtendienst SWR1, der Inlandsnachrichtendienst FSB2 und milit\u00e4rische Nachrichtendienst GRU3. Russische Nachrichtendienste haben weitgefasste gesetzliche Befugnisse. Sie beschaffen nicht nur Informationen f\u00fcr die Regierung, sie flankieren die Interessen ihrer Regierung mittels verborgener und offener Ma\u00dfnahmen. Einerseits gilt es nach der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und der Involvierung in die b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Auseinandersetzungen in der Ostukraine ein positives Russlandbild zu verbreiten, andererseits m\u00fcssen fortbestehende Machtinteressen der Russischen F\u00f6deration informationell abgesichert und mittels aktiver Ma\u00dfnahmen, wie z. B. Einflussoperationen, unterst\u00fctzt werden. Russische Einflussoperationen nutzen Cyberattacken, die Verbreitung von Falschinformationen und Propaganda \u00fcber soziale Netzwerke und staatlich gesteuerte Medien, um den Zusammenhalt der Europ\u00e4ischen Union und den gesellschaftlichen Konsens in der Bundesrepublik Deutschland zu schw\u00e4chen. Der Angriff russischer Hacker auf das Wahlkampfteam von Emmanuel Macron bei den Pr\u00e4sidentschaftswahlen in Frankreich hat die Bef\u00fcrchtung der Bundesregierung wachsen lassen, dass auch die Bundestagswahlen zum Ziel russischer Hacker oder sonstiger Einflussoperationen h\u00e4tten werden k\u00f6nnen. Diese Bef\u00fcrchtungen haben sich nicht best\u00e4tigt. Chinesische Nachrichtendienste Die Befugnisse des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit MSS4, des chinesischen Inund Auslandsnachrichtendienstes, wurden deutlich erweitert. Dazu kommen nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten, die vom Milit\u00e4rischen 1 SWR: Sluschba Wneschnei Raswedki 2 FSB: Federalnaja Sluschba Besopasnosti 3 GRU: Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije 4 MSS: Ministry of State Security 122 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Spionageabwehr Nachrichtendienst MID , vom Ministerium f\u00fcr \u00d6ffentliche Sicherheit MPS6 5 und vom \"B\u00fcro 610\"7 organisiert werden. Ausgew\u00e4hlte deutsche Firmen und Hochschuleinrichtungen stehen wie bisher im Interesse der Nachrichtendienste Chinas als weiter aufstrebende politische und wirtschaftliche Macht. Auch das Land Sachsen-Anhalt ist entsprechend betroffen. Die Spionageabwehr sieht einen weiteren nachrichtendienstlichen Schwerpunkt Chinas in der Bek\u00e4mpfung der von der Kommunistischen Partei Chinas als Bedrohung betrachteten Gruppen, die von ihr unter der Bezeichnung \"F\u00fcnf Gifte\" als staatsfeindlich beschrieben werden. Hierzu z\u00e4hlen die nachfolgenden Bestrebungen und Vereinigungen: * Autonomiebestrebungen der westchinesischen Provinzen Xinjiang und Tibet, * Anh\u00e4nger der Unabh\u00e4ngigkeit Taiwans, * Praktizierende der Meditationsbewegung Falun Gong und * Anh\u00e4nger der Demokratiebewegung. Mittels Infiltration oder \u00fcber Quellenf\u00fchrung gelingt es den chinesischen Nachrichtendiensten, Personen und Gruppen aus der Oppositionellenszene auszuforschen und Einblick in die Strukturen zu nehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse versetzen die Sicherheitsbeh\u00f6rden in China in die Lage, gegen diese Bestrebungen vorzugehen. Chinesische Nachrichtendienste nutzen derzeit LinkedIn, um Kontakt zu Politikern, hochrangigen Beamten und Wissenschaftlern aufzunehmen, hiervon waren auch Personen in Sachsen-Anhalt betroffen. Sie erbitten deren Fachexpertise in Form kleiner Ausarbeitungen, die sodann gro\u00dfz\u00fcgig abgegolten werden. Daraufhin k\u00f6nnen Einladungen auf Kosten der Volksrepublik China erfolgen, wo eine nachrichtendienstliche Ansprache durchgef\u00fchrt wird. Der Chinesische Nachrichtendienst verwendet hierzu frei erfundene Personen mit anglisierten Vornamen und versieht sie mit Fotos chinesischer oder vietnamesischer Schauspieler (so genannte Fake-Accounts). 5 MID: Military Intelligence Department 6 MPS: Ministry of Public Security 7 Der Name \"B\u00fcro 610\" geht auf das Gr\u00fcndungsdatum des B\u00fcros zur\u00fcck (10.06.1999). Hauptaufgabe ist die Bek\u00e4mpfung der regimekritischen Meditationsbewegung Falun Gong. Die Verwaltungs-, Justizund Polizeibeh\u00f6rden arbeiten dem \"B\u00fcro 610\" zu. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 123","Spionageabwehr Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde r\u00e4t allen LinkedIn-Nutzern, ihre Freundesliste kritisch zu \u00fcberpr\u00fcfen und sich bei einem Verdacht, wie z.B. bei unbekannten chinesischen Profilen, an die Spionageabwehr zu wenden. Nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten im Kontext der Fl\u00fcchtlingsbewegungen Aufgrund desolater Sicherheitslagen in ihren Heimatl\u00e4ndern und damit verbundener existentieller Bedrohung sucht eine hohe Zahl von Menschen Zuflucht und Schutz in Europa. Deutschland ist Zielland von Fl\u00fcchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung vor allem in Syrien, Irak, Iran sowie Afghanistan haben. Die sich vergr\u00f6\u00dfernden Exilgemeinden sind wichtige Aufkl\u00e4rungsziele f\u00fcr die jeweiligen fremden Nachrichtendienste in Deutschland. Insbesondere die Beschaffungsaktivit\u00e4ten des iranischen Inund Auslandsdienstes Ministry of Information and Security (MOIS) orientierten sich an den politischen Vorgaben und wirtschaftlichen Interessen des Landes. Traditionell ist die \u00dcberwachung und Bek\u00e4mpfung der iranischen Opposition im Inund Ausland ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt. Auch arabische und nordafrikanische Nachrichtendienste werden in Deutschland haupts\u00e4chlich gegen Oppositionelle ihrer Heimatl\u00e4nder aktiv. Das gilt besonders dann, wenn sich die Betroffenen in Deutschland einschl\u00e4gig bet\u00e4tigen und beispielsweise an entsprechenden Demonstrationen teilnehmen. An dieser Strategie haben auch politische Umw\u00e4lzungen im arabischen und nordafrikanischen Raum nichts ge\u00e4ndert. 124 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Spionageabwehr Aufkl\u00e4rungsinteressen der T\u00fcrkei in Deutschland beziehen sich vorrangig auf Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern bzw. mutma\u00dflichen Unterst\u00fctzern oppositioneller Gruppen, z.B. der G\u00fclen-Bewegung, oder in der kurdischen Gemeinschaft. Sachsen-Anhalt war allerdings von festgestellten Aktivit\u00e4ten des t\u00fcrkischen Nachrichtendienstes MIT8 nicht betroffen. Wirtschaftsschutz Der Wohlstand der Bundesrepublik Deutschland wird von den Unternehmen erwirtschaftet. Diese sind auf dem Weltmarkt insbesondere wegen ihrer F\u00e4higkeit zu immer neuen Innovationen erfolgreich. Die Nachrichtendienste fremder Staaten haben das Interesse, an eben dieses Know-how zu gelangen, um dann der eigenen Volkswirtschaft die Kosten und M\u00fchen der Produktentwicklung zu ersparen. Weil Firmengeheimnisse nicht allgemein zug\u00e4nglich sind, m\u00fcssen fremde Nachrichtendienste einen erh\u00f6hten Aufwand betreiben, um an diese zu gelangen. Hierzu setzen sie nachrichtendienstliche Mittel ein, d.h. sie betreiben Wirtschaftsspionage. Der Kauf und die Analyse von Produkten sind legal, ebenso wie der Kauf ganzer Hochtechnologieunternehmen. Gleichwohl kann dies aus gleich gelagerten staatlichen Interessen motiviert oder gesteuert sein. Es ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass Firmen\u00fcbernahmen insbesondere die Bildung von Joint Ventures durch Einflussnahme und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, vor allem Cyberangriffe aber auch menschliche Quellen, vorbereitet werden. Infolge des Erlangens von Unternehmensgeheimnissen kann der Unternehmensk\u00e4ufer seine Verhandlungsposition verbessern. Unternehmen werden dabei so tief wie irgend m\u00f6glich infiltriert und ausgesp\u00e4ht, um sie anschlie\u00dfend \u00fcbernehmen zu k\u00f6nnen. Das Kern-Know-how eines Unternehmens (die sogenannten betrieblichen Kronjuwelen) tr\u00e4gt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Der Schutz dieser sensiblen Informationen sollte im besonderen Interesse der Gesch\u00e4ftsleitung stehen. Der Wirtschaftsschutz weist nachdr\u00fccklich darauf hin, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse so aufzubewahren, dass nur befugte Mitarbeiter auf sie zugreifen k\u00f6nnen. Die geplante innerstaatliche Umsetzung einer einschl\u00e4gigen EU-Richtlinie9 (voraussichtlich Ende 2018) wird diesbez\u00fcglich Unternehmen gr\u00f6\u00dfere 8 Milli Istihbarat Teskilati, nationaler Nachrichtendienst der T\u00fcrkei 9 Siehe Richtlinie (EU) 2016/943 des Europ\u00e4ischen Parlaments und Rates vom 8. Juni 2016 \u00fcber den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Gesch\u00e4ftsinformationen (Gesch\u00e4ftsgeheimnisse) vor rechtswidrigen Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Amtsblatt der EU Teil C von 15. Juni 2016, Seite 157/1). Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 125","Spionageabwehr Sorgfaltspflichten auferlegen, was m\u00f6glicherweise auch Konsequenzen f\u00fcr den strafund wettbewerbsrechtlichen Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen nach SSSS 203, 204 StGB und SSSS 17f. UWG haben wird. Demnach sollen zuk\u00fcnftig nur solche Gegenst\u00e4nde und Daten als Gesch\u00e4ftsgeheimnisse anerkannt werden, f\u00fcr die das Unternehmen angemessene Geheimhaltungsma\u00dfnahmen zu ihrem Schutz ergriffen hat. Das betriebliche Sicherheitsmanagement sollte nicht nur technische Ma\u00dfnahmen umfassen, sondern ebenfalls den Faktor Mensch im Auge behalten. Der gut motivierte und sensibilisierte Mitarbeiter tr\u00e4gt als so genannte \"Human Firewall\" in einem hohem Ma\u00df zur Widerstandsf\u00e4higkeit des Unternehmens gegen\u00fcber Angriffen aller Art bei. Eine Kooperation mit den pr\u00e4ventiven Angeboten des Wirtschaftsschutzes der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr Unternehmen einen Standortvorteil und zus\u00e4tzlichen Sicherheitsgewinn darstellen, der positive Wirkungen auf den unternehmerischen Erfolg hat. Der Wirtschaftsschutz erh\u00e4lt Informationen von anderen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, um einzelne Unternehmen warnen und sensibilisieren zu k\u00f6nnen, dar\u00fcber hinaus h\u00e4lt er Vortr\u00e4ge auf Einladung von Wirtschaftsund Interessenverb\u00e4nden, Vereine, Gesellschaften und Beh\u00f6rden \u00fcber Wirtschaftsspionage, Cyberangriffe und Proliferation. Er sensibilisiert in Unternehmen Management und Belegschaft und in Forschungseinrichtungen die Leitung, IT-Administration, Wissenschaftler und Mitarbeitende. Diese Dienstleistungen sind f\u00fcr den Anfordernden kostenfrei. So veranstaltete am 25. Oktober das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Industrieund Handelskammern (IHK) Halle-Dessau und Magdeburg in den R\u00e4umlichkeiten der IHK in Halle (Saale) den \"2. Wirtschaftsschutztag Sachsen-Anhalt\". Etwa 80 Teilnehmer aus Wirtschaft, Verb\u00e4nden und Verwaltung h\u00f6rten Vortr\u00e4ge \u00fcber die aktuelle Gef\u00e4hrdungslage durch Wirtschaftsspionage, \u00fcber realistische Ma\u00dfnahmen zur Cybersicherheit in der Wirtschaft, \u00fcber den Einfluss der Russisch-Orthodoxen Kirche auf Wirtschaft, Staat und Gesellschaft im heutigen Russland sowie \u00fcber die Attraktivit\u00e4t von Datenschutzma\u00dfnahmen f\u00fcr Unternehmen. Eine lebhafte Podiumsdiskussion beendete die Veranstaltung. 126 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Spionageabwehr Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde versendet auf Wunsch Faltbl\u00e4tter mit allgemeinen Informationen zum Wirtschaftsschutz in Sachsen-Anhalt,einem Lagebild und der Darstellung von spezifischen Risiken f\u00fcr Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4lt der Wirtschaftsschutz Sachsen-Anhalt aktuelle Informationen zu folgenden Spezialthemen vor: * Elektronische Angriffe. Gefahren f\u00fcr Informationsund Kommunikationstechnik. * Sicherheitsl\u00fccke Mensch. Gefahr durch Innent\u00e4ter. * Social Media. Risiken durch soziale Netzwerke. * Social Engineering. Informationsbeschaffung durch soziale Manipulation. * Gesch\u00e4ftsreisen. Sicherheit bei Auslandsreisen. * Personalauswahl. Loyalit\u00e4t als Sicherheitsgewinn. * Besuchermanagement. Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal. * Know-how-Schutz. Identifizieren. Bewerten. Sch\u00fctzen. * Fokus Wissenschaft. Gefahren f\u00fcr Forschung und Lehre. * Industrie 4.0. Herausforderungen neuer Technologien. Zum Schutz sachsen-anhaltischer Unternehmen kooperiert der Wirtschaftsschutz mit den Industrieund Handelskammern, Wirtschaftsverb\u00e4nden, Hochschulen und Forschungsinstituten. Cyberangriffe Cyberangriffe (auch: Elektronische Angriffe) geh\u00f6ren zum g\u00e4ngigen Repertoire fremder Nachrichtendienste. Mittels dieser Cyberspionage oder -sabotage wird versucht, innovative Unternehmen und ihre Gesch\u00e4ftspartner, Forschungseinrichtungen, Universit\u00e4ten und Beh\u00f6rden zu sch\u00e4digen oder sich deren Know-how illegal anzueignen. Es handelt sich um ein Aktionsfeld mit erheblicher Dynamik und hohem Gefahrenund Schadenspotenzial. Seit Jahren steigt die Zahl entsprechender Vorf\u00e4lle. Angriffsmethoden und -ziele werden st\u00e4ndig variiert und dem technischen Fortschritten folgend ausgeweitet. Da die wenigsten Unternehmen in Sachsen-Anhalt \u00fcber die M\u00f6glichkeit von Detektion und Verfolgung von Cyberangriffen verf\u00fcgen, kann davon ausgegangen werden, dass Angriffe aus der Russischen F\u00f6deration, der Volksrepublik China und der Islamischen Republik Iran unbemerkt bleiben. Unternehmen sollten ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf folgende UmVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 127","Spionageabwehr st\u00e4nde richten, die Indikatoren f\u00fcr eine entsprechende Verletzlichkeit bzw. die Auswahl als Ziel m\u00f6glicher Angriffe darstellen: Scharfe Konkurrenz auf dem Weltmarkt, Position als \"hidden champion\" (wenig bekannte Weltmarktf\u00fchrer), strategisches Interesse an den Firmenprodukten f\u00fcr den Herkunftsstaat der Angriffe, milit\u00e4rische Nutzbarkeit der Produkte, verhaltene Reaktion aus dem Ausland auf massive eigene Gesch\u00e4ftsinteressen. Folgen k\u00f6nnen sein: Unerkl\u00e4rbare Daten-Uploads, Performanceeinbr\u00fcche, manipulative Anrufe oder \u00dcbersendung von E-Mails mit gef\u00e4hrlichen Links, Platzierung von infizierten USB-Sticks auf dem Unternehmensgel\u00e4nde. Weitere Angriffsvarianten bestehen in Cyberangriffen mittels E-Mail. Im Anhang kann sich ein Dokument mit einem Verschl\u00fcsselungstrojaner bei krimineller Absicht oder ein Dokument mit einem Wurm oder Keylogger usw. befinden. Der Wirtschaftsschutz h\u00e4lt aktuelle Informationen zur Absicherung von Firmennetzwerken gegen erkannte mutma\u00dflich nachrichtendienstliche Angreifer bereit. Sprechen Sie uns an: Telefon: 0391/567 3900 E-Mail: wirtschaftsschutz@mi.sachsen-anhalt.de Proliferationsabwehr Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) sowie ihrer potenziellen Tr\u00e4gersysteme. Des Weiteren f\u00e4llt unter diesen Begriff auch die Weiterverbreitung der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des daf\u00fcr erforderlichen Know-hows. Die Nachrichtendienste der Risikostaaten Pakistan, Nordkorea, Syrien und Iran stehen im Verdacht, Proliferation zu betreiben und zu f\u00f6rdern, indem sie diese Aktivit\u00e4ten logistisch und personell unterst\u00fctzen. Um illegale Exporte durchzuf\u00fchren, wird beispielsweise der Endnutzer einer sensiblen Ware verschleiert und eine Beschaffung \u00fcber Umweglieferl\u00e4nder gew\u00e4hlt, zudem werden Tarnfirmen und Strohm\u00e4nner genutzt. Weitere Hinweise und Merkmale f\u00fcr Proliferation finden Sie in der Brosch\u00fcre \"Proliferation. Wir haben Verantwortung\", die von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder herausgegeben wird. 128 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Spionageabwehr Sie kann im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz abgerufen oder als Druckschrift per E-Mail bei wirtschaftsschutz@mi.sachsen-anhalt.de angefordert werden. Mitarbeit der Bev\u00f6lkerung Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat gem\u00e4\u00df SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA den gesetzlichen Auftrag Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht zu sammeln und auszuwerten. Damit sie ihren Auftrag erf\u00fcllen kann, ben\u00f6tigt sie auch und gerade Hinweise auf die T\u00e4tigkeit fremder Nachrichtendienste. Alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die von derartigen Sachverhalten Kenntnis haben oder von fremden Nachrichtendiensten zur Mitarbeit aufgefordert wurden, werden gebeten, ihr Wissen im Interesse unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ihrer eigenen Sicherheit an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben. Auch demjenigen, der bereits im fremden Interesse nachrichtendienstlich t\u00e4tig geworden ist, kann geholfen werden, sich aus einer ausweglos erscheinenden Situation zu befreien. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden unterliegen nicht wie die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden dem Legalit\u00e4tsprinzip und sind daher nicht in jedem Fall verpflichtet, die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden \u00fcber Hinweise auf Spionagedelikte zu informieren. Voraussetzung ist die freiwillige Aufgabe der nachrichtendienstlichen T\u00e4tigkeit und eine umfassende Offenbarung. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bietet jederzeit ihre Hilfe an und sichert Vertraulichkeit zu. Das Gleiche gilt f\u00fcr die \u00dcbermittlung etwaiger Verdachtsmomente sowie von Informationen \u00fcber m\u00f6gliche Sicherheitsvorf\u00e4lle und Cyberangriffe. Die Spionageabwehr des Landes Sachsen-Anhalt ist zu erreichen unter: Telefon: 0391/567 3900 Fax: 0391/567 3999 E-Mail: wirtschaftsschutz@mi.sachsen-anhalt.de Sie bietet allen B\u00fcrgern, Unternehmen, Interessenverb\u00e4nden, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Beh\u00f6rden Sensibilisierungen zu den Themen Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz und Cyberangriffe an. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 129","Geheimschutz GEHEIMSCHUTZ Allgemeines Verschlusssachen sind Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse, die - unabh\u00e4ngig von ihrer Darstellungsform - geheim zu halten und entsprechend ihrer Schutzbed\u00fcrftigkeit mit einem der Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH oder VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeichnen sind. Alle Institutionen des Bundes und der L\u00e4nder m\u00fcssen sich darauf verlassen k\u00f6nnen, dass Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden k\u00f6nnen, als im staatlichen Interesse geheim zu haltende Informationen (Verschlusssachen - VS) wirkungsvoll gesch\u00fctzt werden. Jeder, dem eine Verschlusssache anvertraut oder zug\u00e4nglich gemacht worden ist, tr\u00e4gt die pers\u00f6nliche Verantwortung f\u00fcr ihre sichere Aufbewahrung und vorschriftsm\u00e4\u00dfige Behandlung sowie f\u00fcr die Geheimhaltung ihres Inhalts gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Sachsen-Anhalt (VSA-LSA). Geheimschutz im \u00f6ffentlichen Bereich Personeller Geheimschutz Mit dem personellen Geheimschutz soll verhindert werden, dass Personen mit Sicherheitsrisiken Zugang zu VS erhalten. Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden sollen. Die Verantwortung f\u00fcr diese Sicherheitsma\u00dfnahmen liegt bei den zust\u00e4ndigen Stellen. Im \u00f6ffentlichen Bereich des Landes ist die zust\u00e4ndige Stelle in der Regel die Besch\u00e4ftigungsbeh\u00f6rde. Die zust\u00e4ndige Stelle bestellt zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben einen Geheimschutzbeauftragten und einen Vertreter. Das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsverfahren ist im Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (S\u00dcG-LSA) geregelt. Die Mitwirkung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Sachsen-Anhalts 130 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Geheimschutz beruht auf SS 4 Abs. 2 Nr. 1 VerfSchG-LSA in Verbindung mit SS 4 Abs. 3 S\u00dcG-LSA. Gr\u00fcnde, die einem Einsatz in einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit entgegenstehen, k\u00f6nnen sich insbesondere ergeben aus: * Zweifeln an der Zuverl\u00e4ssigkeit (z.B. aufgrund von Straftaten, Drogenoder Alkoholmissbrauch); * Gef\u00e4hrdungen durch Anbahnungsund Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (zum Beispiel im Falle einer \u00dcberschuldung, da dies ein Ansatzpunkt sein kann, um den Betroffenen gegen Geldzahlung zu einer Verletzung seiner Pflichten zu veranlassen); * Zweifeln am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (z.B. wegen politisch-extremistischer Bet\u00e4tigung). Die Frage, ob sich aus einem derartigen Umstand tats\u00e4chlich ein Sicherheitsrisiko ergibt, ist in jedem Einzelfall unter Ber\u00fccksichtigung der Art der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu pr\u00fcfen. Eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung darf nur mit ausdr\u00fccklicher vorheriger Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz befasst sich mit technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern oder zumindest erschweren sollen, dass Unbefugte an gesch\u00fctzte Informationen gelangen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat hierbei die mitwirkende Aufgabe, \u00f6ffentliche Stellen des Landes zu beraten, wie sie am besten technische Sicherungsma\u00dfnahmen planen und durchf\u00fchren k\u00f6nnen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 131","Statistik PERSONENPOTENZIAL 2015 2016 2017 Rechtsextremisten Parteigebundener Rechtsextremismus 280 265 265 (Parteien) Parteiungebundener Rechtsextremismus 390 410 350 Weitgehend unstrukturierter, meist subkul800 800 760 turell gepr\u00e4gter Rechtsextremismus Summe: 1.470 1.475 1.375 Gesamt (nach Abzug der Mehrfachmit1.400 1.400 1.300 gliedschaften) Linksextremisten Gewaltbereite Linksextremisten, 230 230 230 insbesondere Autonome Parteien und sonstige Gruppierungen, 250 260 260 unter anderem die \"Rote Hilfe\" Gesamt: 480 490 490 mittlere zweiIslamisten stellige Zahl 150 200 Reichsb\u00fcrgerszene nicht (inkl. Rechtsextremisten innerhalb 330 450 erfasst dieser Szene) PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 200 250 250 GESAMTZAHL aller Extremisten in Sachsen-Anhalt (nach Abzug von Mehr2.590 2.655 fachmitgliedschaften) 132 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Statistik STRAFUND GEWALTTATEN Politisch motivierte Straftaten nach Ph\u00e4nomenbereich (Stand 10.04.2018) 2015 2016 2017 -rechts1.749 1.660 1.461 -links230 281 398 ausl\u00e4ndische Ideologie nicht erfasst 14 religi\u00f6se Ideologie nicht erfasst 30 Davon waren: Extremistische Straftaten: -rechts1.677 1.561 1.398 -links41 71 163 Politisch motivierte Gewalttaten: -rechts109 149 105 -links58 52 41 ausl\u00e4ndische Ideologie nicht erfasst 3 religi\u00f6se Ideologie nicht erfasst 3 Davon waren: Extremistische Gewalttaten: -rechts95 129 101 -links15 24 28 Fremdenfeindliche Straftaten 574 446 338 Antisemitische Straftaten 74 79 54 Propagandadelikte -rechts1.037 1.050 1.020 -links- 1 3 2 ausl\u00e4ndische Ideologie nicht erfasst 3 religi\u00f6se Ideologie nicht erfasst 2 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 133","Registeranhang REGISTERANHANG zum Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 In diesem Registeranhang sind die im vorliegenden Bericht genannten Parteien und Gruppierungen aufgef\u00fchrt, bei denen die vorliegenden tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung gef\u00fchrt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische, in Sachsen-Anhalt sich bet\u00e4tigende Partei oder Gruppierung handelt. A Altm\u00e4rkischer Kreis der Bismarckfreunde Antifaschistische Aktion Burg / Roter Aufbau Burg (AAB / RAB) Antifaschistische Aktion Salzwedel (AAS) Antikapitalistisches Kollektiv (AKK) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Arbeitskreis Antifa Magdeburg (AK Antifa) Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e.V. B Brigade Halle (Saale) Brigade Magdeburg D Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM) Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum e.V. (DKTM, Magdeburg) Der III. Weg (Partei) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) DIE RECHTE (Partei) E Europ\u00e4ische Aktion F Freie Kr\u00e4fte Burgenlandkreis Freie Kr\u00e4fte Ro\u00dflau/Elbe Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) 134 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Registeranhang Freistaat Preu\u00dfen (Bestrebung innerhalb der Reichsb\u00fcrgerszene) G Gemeinschaften der Kommunen Kurdistans (KKK) Gesellschaftskritische Odyssee (GekO) I Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e.V. (IBD) Identit\u00e4re Bewegung Harz Identit\u00e4re Bewegung Magdeburg Identit\u00e4re Bewegung Sachsen-Anhalt Interventionistische Linke (IL) Islamische Gemeinde Stendal e.V. (IGS) Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) J Jabhat al-Nusra Junge Nationaldemokraten / Junge Nationalisten (JN) H HAMAS K Kameradschaft Aryans Kollektiv Nordharz Kollektiv Sachsen-Anhalt Kommunalpolitische Vereinigung der NPD (KPV) Kontrakultur Halle Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa (CDK) M Magdeburger gegen die Islamisierung des Abendlands (MAGIDA 2.0) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Mezopotamien Kulturhaus e.V. (Halle (Saale)) Muslimbr\u00fcder (MB) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 135","Registeranhang N Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) NeuDeutschland / K\u00f6nigreich Deutschland (Bestrebung innerhalb der Reichsb\u00fcrgerszene) NS - GHC Crew (Gr\u00e4fenhainichen) O Offenes Antifaplenum (OAP) P Partei der demokratischen Union (PYD) R REBELL (Jugendverband der MLPD) Ring Nationaler Frauen (RNF) Rote Hilfe e.V. (RH) S Samtgemeinde Alte Marck (Bestrebung innerhalb der Reichsb\u00fcrgerszene) Scientology-Organisation (SO) Staat Ur (Bestrebung innerhalb der Reichsb\u00fcrgerszene) T Tablighi Jama'at (Gemeinschaft der Verk\u00fcndigung der Mission) Th\u00fcgida & wir lieben Sachsen e.v. V Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) Z Zusammen K\u00e4mpfen (ZK) 136 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (GVBl. LSA S. 236), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (GVBl. LSA S. 314, 317) Inhalts\u00fcbersicht Erster Teil: ORGANISATION UND AUFGABEN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Organisation und Zusammenarbeit SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 5 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil: ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS 6 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit SS 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung SS 9 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 10 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 11 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 12 Berichtigung, Sperrung und L\u00f6schung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten SS 13 (weggefallen) Dritter Teil: AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 137","Verfassungsschutzgesetz Vierter Teil: INFORMATIONS\u00dcBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten SS 16 Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten SS 17 \u00dcbermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durch \u00f6ffentliche Stellen SS 17a \u00dcbermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 18 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 19 \u00dcbermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 20 \u00dcbermittlungsverbote SS 21 Minderj\u00e4hrigenschutz SS 22 Pflichten des Dritten, an den \u00fcbermittelt wird SS 23 Nachberichtspflicht SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten F\u00fcnfter Teil: PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission SS 25 Zusammensetzung und Wahl SS 26 Verfahrensweise SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz SS 29 Datenerhebung bei Mitgliedern des Landtages Sechster Teil: SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt SS 30a Einschr\u00e4nkung von Grundrechten SS 30b Sprachliche Gleichstellung SS 31 Inkrafttreten 138 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz Erster Teil ORGANISATION UND AUFGABEN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. (2) Er hat die Landesregierung und andere Stellen nach Ma\u00dfgabe dieses Gesetzes \u00fcber Gefahren f\u00fcr diese Schutzg\u00fcter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen k\u00f6nnen. (3) Er hat auch die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber seine Aufgabenfelder zu unterrichten. SS 2 Organisation und Zusammenarbeit (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgabe eine besondere Abteilung. (2) Die f\u00fcr Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Abteilung im f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerium nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr. (3) Sie ist verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mit dem Bund und den L\u00e4ndern zusammenzuarbeiten. (4) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde t\u00e4tig werden. SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung im f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerium haben sich einem Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsverfahren nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetzes zu unterziehen, welches insbesondere auf T\u00e4tigkeit f\u00fcr das Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit oder das Amt f\u00fcr nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik \u00fcberpr\u00fcft und in das der Bundesbeauftragte f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezogen wird. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 139","Verfassungsschutzgesetz (2) Personen, die dem Repressionsapparat der Deutschen Demokratischen Republik angeh\u00f6rten, insbesondere hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands d\u00fcrfen nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes betraut werden; Personen mit Offiziersrang der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik d\u00fcrfen Aufgaben des Verfassungsschutzes nur in zu begr\u00fcndenden Ausnahmef\u00e4llen \u00fcbertragen werden. SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt auf Ersuchen der zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen, 140 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. SS 5 Begriffsbestimmungen (1) Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen. b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Recht-sprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 141","Verfassungsschutzgesetz Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung der parlamentarischen Opposition, d) die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwort-lichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, e) die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte. Zweiter Teil ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS 6 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit Eine Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen ist diejenige zu w\u00e4hlen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf keinen Nachteil herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gew\u00e4hrspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und 142 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. (4) Die Beh\u00f6rden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden technische und verwaltungsm\u00e4\u00dfige Hilfe f\u00fcr Tarnma\u00dfnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzug\u00e4nge gewonnen werden k\u00f6nnen oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise erhoben werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. (2) Das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgeh\u00f6rt oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenw\u00e4rtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenw\u00e4rtigen Gefahr f\u00fcr das Leben einzelner Personen unerl\u00e4sslich ist und geeignete verwaltungsbeh\u00f6rdliche oder polizeiliche Hilfe f\u00fcr das bedrohte Rechtsgut nicht rechtVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 143","Verfassungsschutzgesetz zeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend f\u00fcr einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Staatssekret\u00e4r einen solchen Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf l\u00e4ngstens drei Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschlie\u00dflich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen f\u00fcr den Verfassungsschutz t\u00e4tigen Personen vorgesehen, kann der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zul\u00e4ssig, wenn zuvor die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverz\u00fcglich nachzuholen. (3a) Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 d\u00fcrfen nur angeordnet werden, soweit aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass \u00c4u\u00dferungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. (3b) Laufende Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 sind unverz\u00fcglich zu unterbrechen, wenn sich tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung von der Datenerhebung erfasst wird. Ist eine Ma\u00dfnahme nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf sie nur unter den in Absatz 3a genannten Voraussetzungen fortgef\u00fchrt werden. Absatz 2 Satz 3 bis 8 bleibt unber\u00fchrt. Erfasste Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer L\u00f6schung ist zu dokumentieren. (4) Zust\u00e4ndiges Gericht f\u00fcr Entscheidungen nach den Abs\u00e4tzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. F\u00fcr das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes \u00fcber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die nach Absatz 2 und, soweit richterlich 144 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz \u00fcberpr\u00fcfungsbed\u00fcrftig, nach Absatz 3 angeordneten Ma\u00dfnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte d\u00fcrfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS 9 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist, 3. die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach SS 4 Abs. 2 t\u00e4tig wird oder 4. dies zur Erf\u00fcllung sonstiger gesetzlich zugewiesener Aufgaben erforderlich ist. (1a) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zum Zwecke der Vorgangsverwaltung personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 mit zur Erledigung anderer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten amtsintern zusammen in automatisierten Verfahren verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zur Zweckbindung, bleiben unber\u00fchrt. Ist der Zugriff auf personenbezogene Daten, deren Verarbeitung und Nutzung nach Satz 2 nicht vorgesehen ist, mit vertretbarem Aufwand nicht auszuschlie\u00dfen, ist die weitere Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten unzul\u00e4ssig. (2) Zur Aufgabenerf\u00fcllung nach SS 4 Abs. 2 d\u00fcrfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten \u00fcber die Personen gespeichert werden, die der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterliegen oder in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen werden. (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re der betroffenen Personen in Dateien ist unzul\u00e4ssig. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die Speicherungsdauer auf das f\u00fcr ihre Aufgabenerf\u00fcllung erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 145","Verfassungsschutzgesetz SS 10 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Die Speicherung in gemeinsamen Dateien im Sinne des SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt ge\u00e4ndert durch SS 32 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590, 2597), ist nicht zul\u00e4ssig. (2) Gespeicherte Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Abs. 1 angefallen sind. SS 11 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die nach SS 9 Abs. 1 in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten sp\u00e4testens zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall sind auch die zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten zu vernichten. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person \u00fcbermittelt werden. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, ob nach SS 9 Abs. 1 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu l\u00f6schen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 oder 5 sind sp\u00e4testens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Beh\u00f6rdenleiter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diese Zwecke verwendet werden. 146 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz SS 12 Berichtigung, Sperrung und L\u00f6schung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, dass ohne die Sperrung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden und die Daten f\u00fcr ihre k\u00fcnftige Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt oder \u00fcbermittelt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist m\u00f6glich, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. (3) Personenbezogene Daten in Akten sind sp\u00e4testens dann zu l\u00f6schen, wenn die gesamte Akte zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall ist auch die Akte, die solche personenbezogenen Daten enth\u00e4lt, zu vernichten. SS 13 Dateianordnungen (weggefallen) Dritter Teil AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt der betroffenen Person \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die von der betroffenen Person nach Satz 1 mitgeteilten Informationen d\u00fcrfen nur zum Zwecke der Pr\u00fcfung des Auskunftsbegehrens verwendet werden. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Nachrichtenzug\u00e4nge gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist, Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 147","Verfassungsschutzgesetz 3. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden m\u00fcssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung im f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerium oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftserteilung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich f\u00fcr ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. Vierter Teil INFORMATIONS\u00dcBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal j\u00e4hrlich \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (2) Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unterrichtet die \u00d6ffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Be148 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz kanntgabe f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. SS 16 Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten (1) Werden \u00f6ffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten ersucht, so d\u00fcrfen nur die Daten \u00fcbermittelt werden, die bei der ersuchten Beh\u00f6rde bekannt sind oder aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen entnommen werden k\u00f6nnen. (2) Absatz 1 gilt nicht f\u00fcr Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein \u00dcbermittlungsersuchen durch den Beh\u00f6rdenleiter zu stellen ist oder von seiner Erm\u00e4chtigung abh\u00e4ngt, gilt als Beh\u00f6rdenleiter der Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung im f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerium. SS 17 \u00dcbermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durch \u00f6ffentliche Stellen (1) \u00d6ffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcber die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist. (3) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln auf ErVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 149","Verfassungsschutzgesetz suchen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn sie nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. Die Ersuchen werden durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde aktenkundig gemacht. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 1. Beh\u00f6rden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts, 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer L\u00e4nder um die \u00dcbermittlung solcher Informationen ersuchen. (4) W\u00fcrde durch die \u00dcbermittlung nach Absatz 3 der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet oder die betroffene Person unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) \u00dcber die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde einen Nachweis zu f\u00fchren, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Beh\u00f6rde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Vorschriften der Abs\u00e4tze 1 bis 3 nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach Satz 1 \u00fcbermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 4 Abs. 1 und 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (7) \u00dcbermittelte Informationen hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde eigenst\u00e4ndig zu bewerten. SS 17a \u00dcbermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Aus150 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz gestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Ausgenommen sind Telemediendienste, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung f\u00fcr die Allgemeinheit im Vordergrund steht. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes, b) sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und c) Bestandsdaten, die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden (SS 113 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig von Absatz 1 erfasste Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediendienstes, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 151","Verfassungsschutzgesetz c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr eine erhebliche Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die in SS 4 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 4 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. Eine Auskunft nach Satz 1 Nr. 4 \u00fcber Bestandsdaten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird (SS 113 Abs. 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), und \u00fcber Bestandsdaten, die anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden (SS 113 Abs. 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes), darf nur verlangt werden, wenn die Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes vorliegen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich auch gegen Personen richten, bei denen aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist 1. bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr den von einer Ma\u00dfnahme nach Absatz 2 Betroffenen in Anspruch nehmen, oder 2. bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 und 4, dass sie f\u00fcr den von einer Ma\u00dfnahme nach Absatz 2 Betroffenen bestimmte oder von ihm herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder, im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass der von einer Ma\u00dfnahme nach Absatz 2 Betroffene ihren Anschluss benutzt. (4) Die Anordnung \u00fcber die Einholung von Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 trifft der Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder sein Vertreter im Amt. Die Anordnung \u00fcber die Einholung von Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 trifft der f\u00fcr den Verfassungsschutz zu-st\u00e4ndige Minister oder sein 152 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz Vertreter im Amt. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 unterrichtet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die G 10-Kommission (SS 1 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes) vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde den Vollzug der Anordnung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. Die Kontrollbefugnis der G 10-Kommission erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten. Anordnungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die G 10-Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Fall einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. F\u00fcr die Mitteilung an den Betroffenen ist SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (6) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr eine erhebliche Gef\u00e4hrdung f\u00fcr ein in SS 4 Abs. 1 genanntes Schutzgut vorliegen, technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes oder zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Sie darf sich nur gegen den Betroffenen oder die in Absatz 3 Nr. 2 bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Die Abs\u00e4tze 4, 5 und 7 gelten entsprechend. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Absatzes 2. Da-bei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag von Sachsen-Anhalt j\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber die Durchf\u00fchrung sowie \u00fcber Art, Umfang Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 153","Verfassungsschutzgesetz und Anordnungsgr\u00fcnde der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen nach Absatz 2; dabei sind die Grunds\u00e4tze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (8) Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes \u00fcber die nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen nach Ma\u00dfgabe des SS 8a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (10) F\u00fcr die Erteilung von Ausk\u00fcnften hat ein Diensteanbieter im Sinne von SS 3 Nr. 6 des Telekommunikationsgesetzes oder SS 2 Nr. 1 des Telemediengesetzes Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung entsprechend SS 23 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes; die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Abs. 1 und 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. Aufgrund eines Auskunftsverlangens haben Diensteanbieter die zur Auskunft erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. SS 18 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empf\u00e4nger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit ben\u00f6tigt. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbeh\u00f6rden erteilt der Verfassungsschutz auch Ausk\u00fcnfte zur \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue von Personen, die sich f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschr\u00e4nkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an ausl\u00e4ndische Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empf\u00e4ngers erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empf\u00e4nger ist darauf hinzuweisen, dass die 154 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz \u00fcbermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden d\u00fcrfen, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, \u00fcber die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Stellen \u00fcbermitteln, soweit dies f\u00fcr die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im \u00dcbrigen d\u00fcrfen personenbezogene Daten an andere Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehr von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium seine Zustimmung erteilt hat. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. Der Empf\u00e4nger ist auf die Verwendungsbeschr\u00e4nkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, \u00fcber die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. SS 19 \u00dcbermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. (2) Delikte nach Absatz 1 sind 1. die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. alle Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, a) dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, b) dass es sich um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete VorbereitungsVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 155","Verfassungsschutzgesetz handlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden (Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b und c des Grundgesetzes). (3) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 2 die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist (SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). SS 20 \u00dcbermittlungsverbote Die \u00dcbermittlung nach den Vorschriften dieses Teils unterbleibt, wenn 1. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Informationen, insbesondere bei Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re, und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen, insbesondere wenn die Informationen zu l\u00f6schen waren. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. SS 21 Minderj\u00e4hrigenschutz (1) Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger d\u00fcrfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erf\u00fcllt sind. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine \u00dcbermittlung nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige vor Vollendung des 16. Lebensjahres aus nicht zur Person gef\u00fchrten Akten d\u00fcrfen an ausl\u00e4ndische, \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen nicht \u00fcbermittelt werden. 156 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz SS 22 Pflichten des Dritten, an den \u00fcbermittelt wird Der Dritte, an den \u00fcbermittelt wird, pr\u00fcft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren und in den Akten entsprechend zu kennzeichnen. SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, so sind sie unverz\u00fcglich gegen\u00fcber dem Dritten, an den die Daten \u00fcbermittelt wurden, zu berichtigen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten F\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung und den anderen Abteilungen des f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministeriums gelten die SSSS 16 bis 23 entsprechend. F\u00fcnfter Teil PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr. (2) Die Rechte des Landtages und seiner Aussch\u00fcsse bleiben unber\u00fchrt. SS 25 Zusammensetzung und Wahl (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Abgeordneten des Landtages. Der gr\u00f6\u00dften Oppositionsfraktion steht ein Sitz in der Kontrollkommission zu. (2) Der Landtag w\u00e4hlt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 157","Verfassungsschutzgesetz (3) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Kommission; es ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied oder ein neues stellvertretendes Mitglied zu w\u00e4hlen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus der Kommission ausscheidet. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gew\u00e4hlt hat; f\u00fcr die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die nicht dem neugew\u00e4hlten Landtag angeh\u00f6ren, findet das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetz keine Anwendung. SS 26 Verfahrensweise (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht f\u00fcr die Bewertung aktueller Vorg\u00e4nge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. (2) Die Kommission tritt mindestens viertelj\u00e4hrlich, zus\u00e4tzlich auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. (3) Sie w\u00e4hlt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und Protokolle von den Mitgliedern der Kommission und ihren Stellvertretern eingesehen werden k\u00f6nnen. SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung. Hierzu geh\u00f6rt auch das T\u00e4tigwerden von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder und des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie berichtet auch \u00fcber den Erlass von Verwaltungsvorschriften. Die Entw\u00fcrfe der j\u00e4hrlichen Wirtschaftspl\u00e4ne der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde werden der Kommission zur Mitberatung zugeleitet. Die Landesregierung unterrichtet die Kommission \u00fcber den Vollzug der Wirtschaftspl\u00e4ne im Haushaltsjahr. Die Kommission hat das Recht, von sich aus Sachverhalte aufzugreifen. 158 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verfassungsschutzgesetz (2) Die Kommission hat auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder das Recht auf Erteilung von Ausk\u00fcnften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sowie auf Anh\u00f6rung von Auskunftspersonen. Der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erheblich gef\u00e4hrden w\u00fcrde; er hat dies vor dem Ausschuss schl\u00fcssig zu begr\u00fcnden. Die besonderen Rechte parlamentarischer Untersuchungsaussch\u00fcsse bleiben unber\u00fchrt. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht \u00fcber ihre bisherige Kontrollt\u00e4tigkeit. Dabei sind die Grunds\u00e4tze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (4) Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes obliegt der G 10-Kommission. Das N\u00e4here wird durch das Gesetz zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes geregelt. SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz Die Parlamentarische Kontrollkommission hat auf Antrag eines Mitgliedes den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, die die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger. SS 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages (1) Setzt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt ein, hat der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister die Parlamentarische Kontrollkommission und den Pr\u00e4sidenten des Landtages unverz\u00fcglich hiervon zu unterrichten. (2) Im Falle des Absatz 1 sind der betroffenen Person nachrichtendienstliche Ma\u00dfnahmen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 159","Verfassungsschutzgesetz Sechster Teil SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 4 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden die SSSS 9 bis 13, 15, 16 und 26 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt keine Anwendung. Vor der L\u00f6schung personenbezogener Daten nach SS 11 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 oder SS 12 Abs. 3 Satz 1 oder der Vernichtung von Akten nach SS 11 Abs. 2 Satz 2 oder SS 12 Abs. 3 Satz 2 sind Dateien und Akten mit personenbezogenen Daten nach Ma\u00dfgabe des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt anzubieten und zu \u00fcbergeben. SS 30a Einschr\u00e4nkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes k\u00f6nnen die Grundrechte auf 1. Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 2. Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 3. Schutz des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) eingeschr\u00e4nkt werden. SS 30b Sprachliche Gleichstellung Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und m\u00e4nnlicher Form. SS 31 Inkrafttreten Satz 1 betrifft das Inkrafttreten. 160 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Stichwortverzeichnis A AAB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 77, 79, 80, 83, 84, 85, 87, 88 AAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 ABC-Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Aberrierte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 AKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 34 AKS16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Allstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Altm\u00e4rkischer Kreis der Bismarckfreunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Altmarkkreis Salzwedel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 73, 77 ALTMIEKS, Nils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Anbahnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Anhaltspunkte . . . . . . 9, 21, 57, 139, 140, 141, 142, 146, 147, 149, 150, 152, 153 Anti-Asyl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 19, 21, 46 Anti-Establishment. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 46 Antifaschismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 81, 83, 89 Antifaschistische Aktion Burg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe AAB Antifaschistische Aktion Salzwedel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe AAS Anti-Islam. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 46 Antikapitalistisches Kollektiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe AKK Antirassismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 83, 89 Antirepression . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 97 Antisemitismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 33, 52, 61, 116 Arbeiterpartei Kurdistans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe PKK ARMSTROFF, Klaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Artgemeinschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 43, 44 Artikel 10 Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 asatru. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Auskunft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 134, 144, 145, 147, 148, 149, 150, 151, 152 Ausw\u00e4rtige Belange. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Auswerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Auswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 69, 137, 139 Autonome . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 82, 83, 89, 132 B Baden-W\u00fcrttemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 28, 31, 34, 80 Bangladesch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Barcelona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .111 B\u00c4RTHEL, Christian . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 BATTKE, Lutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 BAUER, Jens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 45, 72 BAYIK, Cemil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 161","Stichwortverzeichnis Beobachtung . . . . . . . . . . . . . 11, 21, 25, 28, 31, 33, 40, 43, 46, 52, 53, 54, 57, 66, 71, 83, 91, 94, 97, 102, 106, 109, 113, 116, 119, 147 Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 26, 35, 38, 43, 46, 47, 48, 57, 70, 100, 104, 118 Bestrebungen . . . . . VII, 8, 9, 11, 13, 31, 53, 57, 65, 71, 72, 89, 99, 108, 109, 113 123, 137, 138, 139, 140, 142, 143, 145, 146, 147, 149, 150, 152 Bismark (Altmark) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Bitterfeld-Wolfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 35, 61, 116 Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 38, 67, 74 BRD-GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Brief,Postund Telefonkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Brigade Halle/Saale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 51, 53, 54, 55 Brigade Magdeburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 54, 55 BR\u00dcCKNER, Rolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Bundestagswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 23, 25, 42, 85, 91, 94 Bundesverfassungsgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 21, 90 Burg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 39, 55, 56, 77, 82, 83, 84, 86, 87 Burgenlandkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 23, 37, 38, 39, 43, 60, 63, 74 B\u00fcrgerb\u00fcndnis Havelland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 C Collegium Humanum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Cyberangriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 14, 125, 126, 127, 129 Cybersicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 D Demokratie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Demokratieprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Derenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Der III. Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 28, 29, 48 Dessau-Ro\u00dflau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 24, 31, 34, 36, 37, 53, 73, 78 Deutsche Kommunistische Partei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe DKP Deutsche Stimme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Deutsche Volksunion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe DVU DIE RECHTE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 24, 25, 26, 27, 36, 40, 62, 66, 84 Die wahre Religion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 DKP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 90, 91, 92 DKTM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Dortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 DREWER, Christoph . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 26 D\u00fcsseldorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104, 118 DVU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 162 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Stichwortverzeichnis E EA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 30, 31, 32 Ebel, Wolfgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Einflussoperationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Elektronische Angriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe Cyberangriffe ENGEL, Stefan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Essen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Ethnopluralismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Europ\u00e4ische Aktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe EA Europa ruft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Extremismuspr\u00e4vention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 13 extremistische Gruppierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 F Falkensee (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 FECHNER, Gabi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 FIOE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Firmengeheimnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 FISs, Daniel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 FITZEK, Peter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Frankfurt (Main) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 FRANZ, Frank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Freiburg im Breisgau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Freie Kr\u00e4fte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 37, 67 freiheitliche demokratische Grundordnung . . . . . . 8, 10, 12, 21, 25, 33, 53, 71, 83, 129, 131, 136, 138, 151, 152 Freistaat Preu\u00dfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74 fremde Macht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 129, 137, 146 fremdenfeindlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 friedliches Zusammenleben der V\u00f6lker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 11 Fr\u00fchwarnfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 F\u00fcnf Gifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 G G20-Treffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 83 geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 129, 137, 140, 146 Geheimschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 130, 131 GekO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Gelsenkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Gemeinsam Stark Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Gerbstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Gesch\u00e4ftsgeheimnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125, 126 Gesellschaftskritische Odyssee. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe GekO Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 163","Stichwortverzeichnis Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 10, 11, 34, 39, 52, 53, 56, 58, 76, 79, 80, 81, 83, 87, 97, 99, 109, 137, 138, 139, 146, 149, 152 GLEI\u00dfNER, Roman . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gommern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Goslar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 G\u00f6ttingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 GREY, Thomas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 GROSs\u00d6HMINGEN, Holger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Gro\u00dfpaschleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 H Hacker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 HAENSCHKE, Gustav . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Halberstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 29, 75 Haldensleben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 halle-leaks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Halle (Saale) . . . . . . . . . . 17, 19, 22, 24, 26, 40, 41, 48, 49, 53, 54, 55, 61, 64, 74, 77, 78, 81, 82, 84, 85, 88, 89, 90, 94, 96, 103, 104, 105, 126 HAMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 115, 116 Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 36, 79, 83, 84, 85, 86, 89, 92, 97, 98, 107, 118 Hamm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Hammerskinheads. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Harsleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 HaSi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 89, 98 HAVERBECK-WETZEL, Ursula . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Heidelberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 HENNIG, Rigolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 He\u00df, Rudolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 26, 33, 37, 38, 55 Hitler, Adolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 36, 37 Hohenwarthe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Hooligans. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 51, 58 Hooligans gegen Salafisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 58 HOZAT, Bese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Hubbard, Lafayette Ronald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .118, 119 I IBD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 18, 45, 46, 47, 48 Identit\u00e4re Bewegung Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe IBD Identit\u00e4re Bewegung Harz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Identit\u00e4re Bewegung Magdeburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 50 IGD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 115, 116 IGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 60, 116 164 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Stichwortverzeichnis IL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 79, 81, 89 Ilfeld (Th\u00fcringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Indien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Infoladen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 85, 86, 89 Informationsdienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14, 75, 78, 130 Interventionistische Linke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe IL Irak. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .100, 101, 103, 105, 107, 108, 111, 112, 124 Iran . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124, 127, 128 IS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 110, 111, 112 Islamische Gemeinde Stendal Siehe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IGS Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe IGD Islamischer Staat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe IS J Jabhat al-Nusra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe JaN JaN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 112 JN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 87 Junge Nationaldemokraten / Junge Nationalisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe JN K KADEK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Kameradschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 54 Kameradschaft Aryans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Kampf um Freir\u00e4ume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 KARL, Andreas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Karlsruhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 34 KCDK-E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 103, 105 KCK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 KILLAT, Patrick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 KKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 KLUG, Robert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 K\u00d6BELE, Patrick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 K\u00d6CKERT, David . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kollektiv Nordharz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 37 K\u00f6ln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 115 Kommissarische Reichsregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe KRR Kommunalpolitische Vereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe KPV Kommunistischen Partei Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe KPD/Ost KONGRA GEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 K\u00f6nigreich Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe NeuDeutschland K\u00f6nigsh\u00fctte (Harz). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Kontrakultur Halle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 48, 49 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 165","Stichwortverzeichnis K\u00f6then (Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 KPD/Ost. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 KPV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 KRAMER, Matthias . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Krauschwitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 KROLZIG, Sascha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 KRR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Kurdistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 100, 102 KURTH,Alexander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 L Landkreis Anhalt-Bitterfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 31, 35, 39, 58, 61, 116 Landkreis B\u00f6rde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 37, 39, 59, 73 Landkreis Harz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 29, 49, 50, 60, 61, 75 Landkreis Jerichower Land . . . . . 20, 22, 24, 26, 36, 37, 39, 53, 55, 77, 83, 84, 86 Landkreis Mansfeld-S\u00fcdharz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 63, 73, 75 Landkreis Stendal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 56, 60, 70 Landkreis Wittenberg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 49, 56, 57, 63 Landtagswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Laucha an der Unstrut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Lernen und K\u00e4mpfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 LIEBICH, Sven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41, 42, 64 LIES!-Aktion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 LINDEMANN, Thomas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 linksunten.indymedia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 80, 81, 83, 85, 87 LIPPOLD, Henry-Kurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lockstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 M MACHTS, Nick-Oliver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Magdeburg, Landeshauptstadt . . . . . . . . . 2, 15, 19, 20, 22, 24, 26, 35, 36, 39, 45, 50, 53, 54, 55, 58, 63, 66, 73, 77, 78, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 89, 90, 96, 98, 103, 104, 105, 107, 112, 126 MAGIDA 2.0. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 MARX, Enrico . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Marxistische Bl\u00e4tter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe MLPD MB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VII, 108, 115, 116, 117 Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 45 Menschenw\u00fcrde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 34, 149 Mezopotamien Kulturhaus e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Ministerium . . . . . . . . . . . . . 2, 8, 15, 123, 126, 136, 141, 145, 146, 151, 152, 200 MLPD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 93, 94, 95 166 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Stichwortverzeichnis Muslimbruderschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe MB N nachrichtendienstliche Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Nationaldemokratische Partei Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe NPD Nationales Medienkollektiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Nationalsozialisten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 33, 39, 61 Naumburg (Saale) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 74 NAV-DEM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102, 103, 105 Neonazis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 28, 33, 34, 38, 52 NeuDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Neue Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 49 Newaya Jin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Newrozfest. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Niedersachsen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 34, 35, 36, 96 Nordische Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Nordkorea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Nordrhein-Westfalen . . . . . . 24, 25, 26, 38, 39, 50, 90, 93, 94, 103, 104, 109, 115 nordzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 NPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 28, 31, 35, 38, 47, 62, 66 N.S. Heute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 NUCE TV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 O OAP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 \u00d6CALAN, Abdullah . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99, 101, 102, 103, 104, 106 Offenes Antifaplenum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe OAP \u00d6ffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 13, 16, 40, 46, 52, 57, 67, 85, 136, 145, 200 \u00d6ffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 12, 98 Oranienbaum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Oschersleben (Bode). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 P Pakistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113, 128 Parlamentarische Kontrollkommision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 PEGIDA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Personenzusammenschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 73, 138 PKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 81, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 132 politische Willensbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Pr\u00e4ventionsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 13 Proliferationsabwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 128 P\u00dcSCHEL, Hans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 PYD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104, 105 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 167","Stichwortverzeichnis Q Quedlinburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Querfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 R Rassismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 33, 46, 52, 60, 84 rassistisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Rathenau, Walther . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 38 Rathenow (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 67 Rebell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Rechtsextremistische Musik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Rechtsstaatlichkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Rechtsstaatsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Reichsb\u00fcrger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 68, 69, 70, 71, 72, 75 Reichsregierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 70, 71 RH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 78, 86, 96, 97, 98 Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 RIEFLING, Dieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Ring Nationaler Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe RNF RNF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Rocker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Rote Fahne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Rote Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe RH S Saaleck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 38, 39 Saalekreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 39, 57, 73 Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Salafismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 112 Salzlandkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 73 Salzwedel, Hansestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 70, 73, 77, 96 Sammeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Sammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 137, 139 Samtgemeinde Alte Marck. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Scharia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41, 109, 113, 115 Sch\u00f6nebeck (Elbe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Schwarze Kreuze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Schwarzer Block . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Scientology . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1, 118, 119 Selbstverwalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 68, 69, 70, 72 Serxwebun. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130, 131 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130, 131, 137, 140, 142 168 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Stichwortverzeichnis Skinhead . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Sotterhausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Spionage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 121 Staat Ur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Stendal, Hansestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38, 53, 56, 60, 70, 115, 116 Sterka Ciwan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Stimme von und f\u00fcr Elbe/Saale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Strafund Gewalttaten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 18, 53, 56, 78 Stuttgart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 51 Syrien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56, 102, 103, 105, 107, 108, 111, 112, 124, 128 T Tabligh-i-Jamaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe TJ Tag der deutschen Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 35 Tangerm\u00fcnde, Hansestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 T\u00e4tigkeiten . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 129, 137, 139, 140, 142, 145, 146, 149, 150, 152 Tauhardt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Teuchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Thale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Themar (Th\u00fcringen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 THIEL, Steffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22 Th\u00fcgida & wir lieben Sachsen e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Th\u00fcringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 31, 35, 39, 44, 63 TJ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 108, 113, 114 T\u00fcrkei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99, 100, 101, 102, 103, 105, 125 U UNITED WE STAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Unsere Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 URSACHE, Adrian Virgil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 V Vehlitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Verfassungsschutzbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 12, 13, 14, 49 Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 130 vertrauliche Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8, 11, 71, 116, 137 Volkstrauertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 38, 39 Vorfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 22, 48, 104 VRBHV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 169","Stichwortverzeichnis W Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 128 Weidenthal. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 WEINERT, Alexander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 36, 38 Wei\u00dfenfels. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 60, 63 Wernigerode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 WESSELS, Danilo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Wippra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Wirtschaftsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, VII, 14, 121, 125, 126, 127, 128, 129 Wirtschaftsschutztag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Wirtschaftsspionage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 125, 126 Wittenberg, Lutherstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 49, 53, 56, 72, 73 Wolmirstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 39 WORCH, Christian . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 26 Wulfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 WULFF, Thomas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Y Y\u00d6P . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 103 YPG/YPJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Z Zeitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 38 ZIMMERMANN, Ingo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 27 ZK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 85 Zusammen k\u00e4mpfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe ZK 170 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Abk\u00fcrzungsverzeichnis AAB . . . . . . . . . . . . . . . Antifaschistische Aktion Burg AAS . . . . . . . . . . . . . . . Antifaschistische Aktion Salzwedel AfD. . . . . . . . . . . . . . . . Alternative f\u00fcr Deutschland AKK . . . . . . . . . . . . . . . Antikapitalistisches Kollektiv BPjM . . . . . . . . . . . . . . Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien CDU . . . . . . . . . . . . . . . Christlich Demokratische Union Deutschlands DKP . . . . . . . . . . . . . . . Deutsche Kommunistische Partei DDR . . . . . . . . . . . . . . . Deutsche Demokratische Republik EA . . . . . . . . . . . . . . . . Europ\u00e4ische Aktion EU . . . . . . . . . . . . . . . . Europ\u00e4ische Union ... FSB . . . . . . . . . . . . . . . Federalnaja Sluschba Besopasnosti (Inlandsgeheimdienst der Russischen F\u00f6rderation) FIOE . . . . . . . . . . . . . . F\u00f6rderation islamischer Organisationen in Europa G 10-LSA . . . . . . . . . . . Gesetz zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt G20 . . . . . . . . . . . . . . . Gruppe der 20 wichtigsten Industrieund Schwellenl\u00e4nder der Welt GekO . . . . . . . . . . . . . . Gesellschaftskritische Odysee GG . . . . . . . . . . . . . . . . Grundgesetz GRU. . . . . . . . . . . . . . . Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije - (Milit\u00e4rischer Auslandsnachrichtendienst der Russischen F\u00f6rderation)) IB(D) . . . . . . . . . . . . . . Identit\u00e4re Bewegung (Deutschland) IGD . . . . . . . . . . . . . . . Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. IGS . . . . . . . . . . . . . . . Islamische Gemeinde Stendal e.V. IHK. . . . . . . . . . . . . . . . Industrieund Handelskammer IL . . . . . . . . . . . . . . . . . Interventionistische Linke IS . . . . . . . . . . . . . . . . . Islamischer Staat JaN . . . . . . . . . . . . . . . Jabhat al-Nusra JN . . . . . . . . . . . . . . . . Junge Nationaldemokraten / Junge Nationalisten KADEK . . . . . . . . . . . . Kongreya Azadi u Demokrasiya Kurdistane (Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans) K-CDK-E . . . . . . . . . . . Civata Demokratik Kurdistan (Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 171","Abk\u00fcrzungsverzeichnis KCK . . . . . . . . . . . . . . . Koma Civaken Kurdistan (Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans) KGB . . . . . . . . . . . . . . . Komitet Gosudarstwennoj Besopasnosti (ehemaliger sowjetischer Inund Auslandsnachrichtendienst) KKK . . . . . . . . . . . . . . . Koma Komlen Kurdistan (Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan) KONGRA GEL . . . . . . . Kongra Gele Kurdistan (Volkskongress Kurdistans) KPD . . . . . . . . . . . . . . . Kommunistische Partei Deutschlands KPD/Ost. . . . . . . . . . . . Kommunistische Partei Deutschlands/Ost KPV . . . . . . . . . . . . . . . Kommunalpolitische Vereinigung der NPD LuK . . . . . . . . . . . . . . . Lernen und K\u00e4mpfen (Publikation) MB . . . . . . . . . . . . . . . . Muslimbruderschaft MLPD. . . . . . . . . . . . . . Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MOIS . . . . . . . . . . . . . . Ministry of Information and Security, (iranischer Nachrichtendienst) NAV-DEM . . . . . . . . . . Navenda Civaka Demoratik ya Kurden li Almanya (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland) NPD . . . . . . . . . . . . . . . Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSBM . . . . . . . . . . . . . National Socialist Black Metal (Nationalsozialistischer Black Metal) NSDAP . . . . . . . . . . . . Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NWDO . . . . . . . . . . . . . Nationaler Widerstand Dortmund OAP . . . . . . . . . . . . . . . Offenes Antifaplenum OT . . . . . . . . . . . . . . . . Ortsteil OSA . . . . . . . . . . . . . . . Office of Special Affairs OVG. . . . . . . . . . . . . . . Oberverwaltungsgericht PKK . . . . . . . . . . . . . . . Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PYD . . . . . . . . . . . . . . . Partiya Yekitiya Demokrat (Partei der demokratischen Union) RF . . . . . . . . . . . . . . . . Russische F\u00f6deration RH . . . . . . . . . . . . . . . . Rote Hilfe RNF . . . . . . . . . . . . . . . Ring Nationaler Frauen SO . . . . . . . . . . . . . . . . Scientology Organisation 172 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Abk\u00fcrzungsverzeichnis SPD . . . . . . . . . . . . . . . Sozialdemokratische Partei Deutschlands StGB . . . . . . . . . . . . . . Strafgesetzbuch S\u00dcG-LSA . . . . . . . . . . . Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetz im . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Land Sachsen-Anhalt SWR . . . . . . . . . . . . . . Sluschba Wneschnej Raswedki (Ziviler Auslandsnachrichtendienst der Russischen F\u00f6rderation) TJ. . . . . . . . . . . . . . . . . Tablighi Jama'at (Gemeinschaft der Verk\u00fcndigung der Mission) UZ . . . . . . . . . . . . . . . . Unsere Zeit (Publikation) VerfSchG-LSA . . . . . . . Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt VS . . . . . . . . . . . . . . . . Verschlusssache YDK . . . . . . . . . . . . . . . Yekitiya Demokratik a Gele Kurd (Kurdische Demokratische Volksunion) YPK . . . . . . . . . . . . . . . Yekineyen Paraszina Gel (Kurdisch-syrische Verteidigungseinheiten) ZASt. . . . . . . . . . . . . . . Zentrale Anlaufstelle f\u00fcr Asylbewerber ZK . . . . . . . . . . . . . . . . Zusammen K\u00e4mpfen Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 173","Publikationsliste Allgemeine / ph\u00e4nomenbereichs\u00fcbergreifende Themen Faltblatt \"Was macht der Verfassungsschutz?\" Ver\u00f6ffentlicht im Oktober 2015 Handreichung f\u00fcr hauptund ehrenamtlich T\u00e4tige in der Fl\u00fcchtlingshilfe \"Aktivit\u00e4ten extremistischer Akteure im Zusammenhang mit Fl\u00fcchtlingen\" Ver\u00f6ffentlicht im Dezember 2015 Tagungsdokumentation \"Hass als politisches Programm\" Gemeinschaftsveranstaltung der Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz Berlin, Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Th\u00fcringen am 15. Mai 2014 in Berlin Ver\u00f6ffentlicht im November 2014; nur als PDF-Datei verf\u00fcgbar 174 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Publikationsliste Landesprogramm f\u00fcr Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt Ver\u00f6ffentlicht im August 2017 Rechtsextremismus Informationsblatt Informationsm\u00f6glichkeiten und Handlungsempfehlungen bei rechtsextremistischen Anmietversuchen \u00d6ffentliche Einrichtungen Ver\u00f6ffentlicht im Dezember 2012 Brosch\u00fcre \"Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus\" \u00fcberarbeitete Auflage 2013 Ver\u00f6ffentlicht im Januar 2013 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 175","Publikationsliste Tagungsdokumentation \"Neue Erscheinungsund Aktionsformen im Rechtsextremismus\" am 20. November 2013 an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Ver\u00f6ffentlicht im April 2014 Tagungsband \"Neue Str\u00f6mungen im Rechtsextremismus Parteien und Neue Rechte\" Fachtagung am 3. November 2016 Ver\u00f6ffentlicht August 2017 Reichsb\u00fcrgerszene Tagungsdokumentation \"Reichsb\u00fcrger\" - Sonderlinge oder Teil der rechtsextremen Bewegung? Fachtagung am 8. Oktober 2014 an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Ver\u00f6ffentlicht im Mai 2015 176 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Publikationsliste Informationsflyer \"Reichsb\u00fcrger\" in Sachsen-Anhalt Was ist zu tun? Ver\u00f6ffentlicht im Dezember 2016 \"Reichsb\u00fcrger\", \"Reichsregierungen\" und \"Selbstverwalter\" Informationen und Handlungsempfehlungen zur \"Reichsb\u00fcrgerszene\" Ver\u00f6ffentlicht Dezember 2017 Islamistischer Extremismus / Salafismus Brosch\u00fcre \"Salafistische Bestrebungen in Deutschland\" Gemeinsame Brosch\u00fcre des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder Ver\u00f6ffentlicht im April 2012 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 177","Publikationsliste Informationsflyer \"Salafismus: Radikalisierung im Namen Allahs\" Salafistische Mission erkennen - Radikalisierungen bemerken Ver\u00f6ffentlicht im Dezember 2016 Wirtschaftsschutz / Proliferation Informationsflyer Wirtschaftsschutz in Sachsen-Anhalt Ver\u00f6ffentlicht im M\u00e4rz 2015 Brosch\u00fcre Wirtschaftsspionage Risiko f\u00fcr Unternehmen, Wissenschaft und Forschung Ver\u00f6ffentlicht im Juli 2014 nur als PDF-Datei verf\u00fcgbar 178 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Publikationsliste Brosch\u00fcre Proliferation - Wir haben Verantwortung Gemeinsame Brosch\u00fcre des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder Ver\u00f6ffentlicht im M\u00e4rz 2014 Gemeinsame Faltbl\u00e4tter des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder: Wirtschaftsschutz. Das sollten Sie wissen. Elektronische Angriffe. Gefahren f\u00fcr Informationsund Kommunikationstechnik. Sicherheitsl\u00fccke Mensch. Gefahr durch Innent\u00e4ter. Social Media. Risiken durch soziale Netzwerke. Social Engineering. Informationsbeschaffung durch soziale Manipulation. Gesch\u00e4ftsreisen. Sicherheit bei Auslandsreisen. Personalauswahl. Loyalit\u00e4t als Sicherheitsgewinn. Besuchermanagement. Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal. Know-how-Schutz. Identifizieren. Bewerten. Sch\u00fctzen. Fokus Wissenschaft. Gefahren f\u00fcr Forschung und Lehre. Industrie 4.0. Herausforderungen neuer Technologien. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 179","Publikationsliste Tagungsdokumentation Wirtschaftsschutztag Sachsen-Anhalt - Effizienter Schutz f\u00fcr Unternehmen im Inund Ausland 1. Sachsen-anhaltischer Wirtschaftsschutztag am 16. September 2015 in Barleben Ver\u00f6ffentlicht im Juni 2016 Tagungsdokumentation Wirtschaftsschutztag Sachsen-Anhalt - Gut gesch\u00fctzt ist schwer gehackt 2. Sachsen-anhaltischer Wirtschaftsschutztag am 25. Oktober 2017 in Halle (Saale) Ver\u00f6ffentlicht im August 2018 180 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","Verteilerhinweis Dieser Bericht wird vom Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern w\u00e4hrend des Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr alle Wahlen. Missbr\u00e4uchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsst\u00e4nden der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass sie als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Diese Beschr\u00e4nkungen gelten unabh\u00e4ngig vom Vertriebsweg, also unabh\u00e4ngig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empf\u00e4nger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, die Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017","= 2 SACHSEN-ANHALT Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2017","year":2017}
