{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-rp-1991.pdf","jurisdiction":"Rheinland-Pfalz","num_pages":54,"pages":["VERFASSUNGSSCHUTZ R H E I N L A N D - P F A L Z","Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport 6500 Mainz, Schillerplatz 3-5 T\u00e4tigkeitsbericht 1991 des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes","- 2 - Vorwort: Der rheinland-pf\u00e4lzische Verfassungsschutz gibt an Stelle der bisherigen Jahresberichte nunmehr erstmals einen T\u00e4tigkeitsbericht heraus, der k\u00fcnftig j\u00e4hrlich erscheinen wird. Dieser Bericht dient in erster Linie als Informationsgrundlage f\u00fcr die Landesund Kommunalbeh\u00f6rden. Er soll aber auch eine Entscheidungshilfe sein f\u00fcr das Erkennen von verfassungsfeindlichen und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen \"vor Ort\". Da derartige Aktivit\u00e4ten von ihren Tr\u00e4gern oft konspirativ und somit f\u00fcr den neutralen Beobachter nicht offenkundig betrieben werden, ist eine sachgerechte und regelm\u00e4\u00dfige Berichterstattung hier\u00fcber gerade f\u00fcr die einzelnen Beh\u00f6rdenstufen von hohem Informationswert. Auf diese Weise werden auch die Voraussetzungen geschaffen, den Verfassungsschutz \u00fcber im \u00f6rtlichen Bereich festgestellte Wahrnehmungen zu unterrichten und ihm die weitere fachm\u00e4nnische Bearbeitung zu erm\u00f6glichen. Eine solche Informations\u00fcbermittlung ist in SS 6 Landesverfassungsschutzgesetz ausdr\u00fccklich vorgesehen. Der Verfassungsschutz \u00fcbt in unserem demokratischen Rechtsstaat die wichtige Funktion eines \"Fr\u00fchwarnsystems\" aus, das rechtzeitig auf das Entstehen und die Entwicklung verfassungsfeindlicher Organisationen und Gruppierungen hinweisen soll, von denen ernstzunehmende Gefahren f\u00fcr unser freiheitliches Gemeinwesen ausgehen k\u00f6nnen. Er unterliegt dabei als Nachrichtendienst--strengen.,.. .-gesetzlichen--Uorraen, so da\u00df Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Datenschutzes au\u00dfer Frage stehen. Der Verfassungsschutz ist bei seiner Aufgabenerf\u00fcllung besonders auch auf die Unterst\u00fctzung aller demokratiebewu\u00dften B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie staatlicher Stellen unseres Landes angewiesen. Er kann seiner wichtigen, sensiblen Aufgabenstellung, rechtzeitig vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen, letztlich nur gerecht werden, wenn ihm fr\u00fchzeitig Anhaltspunkte \u00fcber solche Machenschaften bekannt werden.","- 3 - Der nunmehr vorliegende T\u00e4tigkeitsbericht gibt einen komprimierten \u00dcberblick \u00fcber die Aufgaben, Arbeitsweisen und Beoba.chtungsschwerpunkte des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes. Er informiert zudem \u00fcber die bedeutendsten verfassungsfeindlichen und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen, von denen Gef\u00e4hrdungen f\u00fcr die innere Sicherheit unseres Staates ausgehen. Ich w\u00fcnsche mir, da\u00df der T\u00e4tigkeitsbericht des Verfassungsschutzes reges Interesse findet. Walter Zuber Minister des Innern und f\u00fcr Sport","- 4 - INHALTSVERZEICHNIS Seite A. Aufgaben und Strukturdaten des Verfassungsschutzes 4 B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen im \u00dcberblick 15 C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen 25 D. Anhang 48","- 5 - A. Aufgaben und Strukturdaten des Verfassungsschutzes 1. Verfassungsschutz - Grundlagen, Aufgaben, Kontrolle 1.1 Verfassungsschutz - Teil der wehrhaften Demokratie Der Parlamentarische Rat hat sich im Jahre 1948 bei der Schaffung des Grundgesetzes bewu\u00dft f\u00fcr eine wertegebundene Verfassung entschieden, die eine freiheitliche demokratische und stabile politische Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland garantieren soll. Mit dieser bis dahin einmaligen Entscheidung in der deutschen Verfassungsgeschichte wurde den schrecklichen Erfahrungen der j\u00fcngsten Vergangenheit Rechnung getragen. Den Gegnern der Weimarer Republik, dem ersten demokratischen Staat auf deutschem Boden, war es gerade 15 Jahre vorher (30. Januar 1933) gelungen, diesen freiheitlichen Staat auf legale Weise zu beseitigen und durch die nationalsozialistische Terrorherrschaft zu ersetzen. Dazu trug wesentlich bei, da\u00df die Weimarer Reichsverfassung von 1919 vom Geiste grenzenloser Toleranz erf\u00fcllt war und keinerlei Sperrvorschriften vorsah, die letztlich verhindern konnten, da\u00df eine verfassungs\u00e4ndernde Reichstagsmehrheit in der Lage war, die Demokratie selbst zu beseitigen. So konnte sie von ihren entschiedensten Gegnern, den Nationalsozialisten und--den Kommunisten, -beharrlich ausgeh\u00f6hlt werden. Im Parlamentarischen Rat war man sich daher \u00fcber Parteigrenzen hinweg einig, da\u00df der demokratische Rechtsstaat, in dessen Mittelpunkt die Menschenw\u00fcrde und die Freiheit des B\u00fcrgers stehen, nicht schutzlos gegen\u00fcber seinen Gegnern sein darf, und pr\u00e4gte deshalb den Begriff der wehrhaften Demokratie.","- 6- Zur wehrhaften Demokratie geh\u00f6ren verschiedene wirksame Elemente, die zur Sicherung der fundamentalen Grunds\u00e4tze unserer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Ordnung beitragen. Hierzu z\u00e4hlen verfassungsrechtliche Schranken, die den dauernden Bestand wichtiger Artikel des Grundgesetzes garantieren, wie auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes oder strafrechtliche Bestimmungen. Eines dieser Elemente ist auch der vom Grundgesetz vorgesehene Verfassungsschutz . 1.2 Rechtliche Grundlagen Als Nachrichtendienst steht der Verfassungsschutz naturgem\u00e4\u00df in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen den individuellen Freiheitsrechten und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit. Daher ist gerade hier ein H\u00f6chstma\u00df an Rechtsstaatlichkeit geboten. Dem wird dadurch Rechnung getragen, da\u00df der Verfassungsschutz zu den wenigen staatlichen Einrichtungen geh\u00f6rt, die bereits im Grundgesetz (GG) ausdr\u00fccklich genannt sind. Artikel 73 Nr. 10 des GG definiert den Verfassungsschutz als Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Durch Artikel 87 Abs. 1 GG wird der Bund in die Lage versetzt, eine Zentralstelle zur Sammlung von Unterlagen f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes einzurichten. Der Bund wie auch--.4-ieL\u00e4nder --haben -.den-JUiufc-r.ag-.-desGrundgesetzes durch die Schaffung von Verfassungsschutzgesetzen auf Bundesund Landesebene erf\u00fcllt. Daneben gibt es eine Reihe spezieller Rechtsund Verwaltungsvorschriften, in denen die Befugnisse und die Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden geregelt sind. Die neuen Bundesl\u00e4nder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th\u00fcrigen haben eigene Verfassungsschutzgesetze bereits erlassen; in Brandenburg ist es in Vorbereitung.","- 7 - 1.3 Aufbau und Abgrenzung des Verfassungsschutzes Entsprechend dem Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist der Verfassungsschutz f\u00f6derativ strukturiert. Der Bund hat von der M\u00f6glichkeit des Artikels 87 Abs; 1 GG Gebrauch gemacht, und als \"Zentralstelle\" das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) als Bundesoberbeh\u00f6rde geschaffen. Daneben bestehen in den Bundesl\u00e4ndern Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz als eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rden (Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz -LfV-) oder als Abteilungen in den Landesinnenministerien. In RheinlandPfalz \u00fcbt diese Funktion die Abteilung 7 des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport aus. Der f\u00fcr die Inlandsaufkl\u00e4rung zust\u00e4ndige Verfassungsschutz ist organisatorisch von dem f\u00fcr die Auslandsaufkl\u00e4rung zust\u00e4ndigen Bundesnachrichtendienst (BND) und dem f\u00fcr die Sicherheit in der Bundeswehr zust\u00e4ndigen Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD) getrennt. Es gibt auch keine zentrale Institution, in der diese drei Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland zusammengefa\u00dft sind. Damit wird verhindert, da\u00df ein \"allm\u00e4chtiger\", schwer kontrollierbarer Geheimdienst entsteht. Ein striktes, historisch begr\u00fcndetes Trennungsgebot besteht zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei .--So--ist-gesetzlich geregelt r \"da\u00df -Verfassungsschutz und Polizei organisatorisch getrennt sein m\u00fcssen und keinerlei gegenseitige Weisungsbefugnis haben. Der Verfassungsschutz kann somit die Polizei auch nicht zu Handlungen bewegen, die ihm selbst untersagt sind. So darf er weder Personen kontrollieren 1 In den neuen Bundesl\u00e4ndern befinden sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden im Aufbau. Rheinland-Pfalz unterst\u00fctzt hierbei sein Partnerland Th\u00fcringen.","- 8 - noch festnehmen, Wohnungen durchsuchen oder Unterlagen beschlagnahmen. 1.4 Aufgaben des Verfassungsschutzes Nach derDefinition des Grundgesetzes dient der Verfassungsschutz dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Hieraus ergeben sich die in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen abschlie\u00dfend benannten Aufgaben der Sammlung und Auswertung von Nachrichten \u00fcber verfassungsfeindliche Bestrebungen (Linksund Rechtsextremismus einschl. -terrorismus), geheimdienstliche Aktivit\u00e4ten (vornehmlich Spionageabwehr), sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern (Ausl\u00e4nderextremismus einschl. -terrorismus). Neben diesen Beobachtungsaufgaben, die den Arbeitsschwerpunkt des Verfassungsschutzes darstellen, obliegen dem Verfassungsschutz Mitwirkungsaufgaben, bei denen er im Wege des Antragsverfahrens t\u00e4tig wird. Dies sind -* \u00dcberpr\u00fcf ung-von-Geheimnist-r\u00e4gern-X-pe-rsoneller Geheimschutz), \u00dcberpr\u00fcfung von Besch\u00e4ftigten in lebensund verteidigungswichtigen Bereichen (personeller Sabotageschutz), Vgl. hierzu SS 1 Landesverfassungsschutzgesetz RheinlandPfalz.","Beratung in materiellen Sicherheitsfragen (materieller Geheimund Sabotageschutz). 1.5 Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen * Nach seinem gesetzlichen Auftrag beobachtet der Verfassungsschutz vor allem verfassungsfeindliche Bestrebungen, die auch als extremistisch bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um Aktivit\u00e4ten, die darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen, also um politisch motivierte, zweckund zielgerichtete Verhaltensweisen in oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df. Nicht dazu geh\u00f6ren pers\u00f6nliche Meinungs\u00e4u\u00dferungen und Einstellungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie nimmt der Verfassungsschutz nicht zur Kenntnis, solange sie nicht in die Tat umgesetzt werden. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist in unserer Verfassung an verschiedenen Stellen ohne n\u00e4here Definierung erw\u00e4hnt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1952 in der Entscheidung \u00fcber das Verbot der rechtsextremistischen \"Sozialistischen Reichspartei\" (SRP) ausgef\u00fchrt, welche Bestandteile die freiheitliche demokratische Grundordnung formen. Sie stellen gleichsam die tragenden Elemente unserer Staatsund Verfassungsordnung dar. Im einzelnen geh\u00f6ren dazu: ...... ,\"..\".\".... \" Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, VolksSouver\u00e4nit\u00e4t, Im Jahre 1956 best\u00e4tigte das Bundesverfassungsgericht im Verbotsurteil der \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" (KPD) seine Ausf\u00fchrungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.","- 10 - Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip, - Chancengleichheit f\u00fcr alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsm\u00e4\u00dfige Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition. Es obliegt dem Verfassungsschutz, Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen \u00fcber Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die darauf gerichtet sind, eines der genannten Prinzipien ganz oder teilweise zu beseitigen. Bei seiner Beobachtungst\u00e4tigkeit hat der Verfassungsschutz somit keinerlei eigene Definitionsmacht. Er ist streng an die Vorgaben unserer Verfassung und des Bundesverfassungsgerichtes gebunden. 1.6 Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes Verfassungsfeindliche Bestrebungen, die von Linksoder Rechtsextremisten bzw. Terroristen ausgehen oder von Ausl\u00e4ndern begangen werden, werden in der Regel von Gruppen oder sonstigen Personenzusammenschl\u00fcssen verfolgt. Tr\u00e4ger solcher Bestrebungen k\u00f6nnen aber auch Einzelpersonen sein. Soweit solche Bestrebungen nach eingehender Pr\u00fcfung der rechtlichen Voraussetzungen--festgestellt---sind,--w-ird die Gruppe oder die Einzelperson zum Beobachtungsobjekt erkl\u00e4rt. Der Verfassungsschutz ist dann befugt, Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, d.h. auf geheimem Wege, zu sammeln. Der Einstufung zum Beobachtungsobjekt kann eine befristete Pr\u00fcfphase (sogenannter Pr\u00fcffall) vorausgehen, in der der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel regelm\u00e4\u00dfig nicht zul\u00e4ssig ist.","- 11 - 1.7 Arbeitsweise des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz gewinnt seine Nachrichten durch die Sammlung von Informationen entweder aus offenen Quellen oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Zu den sogenannten offenen Quellen geh\u00f6ren das gezielte Auswerten von Zeitungen und Zeitschriften sowie von offen erlangbaren Verlautbarungen der Beobachtungsobjekte selbst, Erkundigungen aus \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Karteien und Registern oder die freiwillige Auskunft von B\u00fcrgern. Die bisherige Erfahrung zeigt, da\u00df ein \u00fcberwiegender Teil der Informationen durch solche offenen Quellen gewonnen wird. Das Verschleiern ihrer wahren Ziele und das konspirative Verhalten vieler extremistischer Organisationen oder gegnerischer Nachrichtendienste machen es erforderlich, Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu sammeln. Denn durch die Auswertung ausschlie\u00dflich offenen Materials k\u00f6nnte ein unvollst\u00e4ndiges oder gar falsches Bild von den verfassungsfeindlichen Absichten der der Beobachtung des Verfassungsschutzes unterliegenden Objekte entstehen. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln geh\u00f6ren u.a. das Anwerben und F\u00fchren von Vertrauensleuten in extremistischen Organisationen, die \u00dcberwerbung von Agenten im Spionagebereich, die Observation oder das geheime Fotografieren. Bei der Anwendung-.dieser .Mittel ist-..der.~Verfassungsschutz an besonders strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Dabei hat er in jedem Fall den Grundsatz der Verhaltnisma\u00dfikeit zu beachten. So gibt es auch f\u00fcr das geheime Mith\u00f6ren des Telefonverkehrs ein gesetzlich geregeltes Verfahren, mit mehreren voneinander unabh\u00e4ngigen Kontrollinstanzen. Dadurch wird sicher- 1 Vgl. SS 5 Landesverfassungsschutzgesetz Rheinland-Pfalz.","- 12 - gestellt, da\u00df in das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses nur eingegriffen werden kann, wenn die im Gesetz genannten strengen Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung zur zeitlich befristeten \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs kann nur ein parlamentarisches Gremium erteilen, dieses ist in Rheinland-Pfalz die G-10 Kommission des Landtags. Die gewonnenen Informationen wertet der Verfassungsschutz aus, wobei nur relevante und glaubw\u00fcrdige Inhalte festgehalten werden und als Grundlage f\u00fcr die Berichterstattung dienen. Diese Auswertungst\u00e4tigkeit ist n\u00e4mlich nicht Selbstzweck; vielmehr unterrichtet der Verfassungsschutz st\u00e4ndig die politischen F\u00fchrungsorgane und versetzt sie damit in die Lage, Verfassungsfeinden fr\u00fchzeitig und gezielt begegnen zu k\u00f6nnen: Dies kann im Rahmen der geistig-politischen Auseinandersetzung, aber auch in besonderen F\u00e4llen durch konkrete Ma\u00dfnahmen, wie z.B. Vereinsverbote, erfolgen. So f\u00fchrten gerade die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und der L\u00e4nder schon mehrmals zu Verboten neonazistischer Vereinigungen. Auf diese Weise erf\u00fcllt der Verfassungsschutz im Vorfeld einer strafrechtlichen Relevanz die wichtige Aufgabe eines \"Fr\u00fchwarninstruments\" f\u00fcr unsere Demokratie. Eine - - Unterr-ichtung...\"-.-der--... Strafve-r-folgungsbeh\u00f6rden durch den Verfassungsschutz findet regelm\u00e4\u00dfig dann statt, wenn konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen 2 einer strafbaren Handlung gewonnen werden, so etwa im Rahmen der Terrorismusund Spionagebek\u00e4mpfung. 1 Vgl. Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) vom 13. August 1968 in der Fassung des Gesetzes vom 13. September 1978 (BGBl. I, Seite 1546). 2 Vgl. SS 7 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 Landesverfassungsschutzgesetz.","- 13 Der Verfassungsschutz kann allerdings, da f\u00fcr ihn - anders als f\u00fcr die Polizei, die dem Legalit\u00e4tsgrundsatz der Strafproze\u00dfordnung unterliegt - das sogenannte Opportunit\u00e4tsprinzip gilt, von einer Unterrichtung absehen, wenn diese die weitere Sachverhaltskl\u00e4rung verhindern w\u00fcrde. Ausgenommen hiervon sind jedoch die in SS 138 Strafgesetzbuch genannten Straftaten (z.B. geplanter Mord/Totschlag, Landes-/ Hochverrat). Dar\u00fcber hinaus unterrichtet der Verfassungsschutz regelm\u00e4\u00dfig die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber verfassungsfeindliche und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen, um (auch) ihr die M\u00f6glichkeit zu geben, die Gegner unseres demokratischen Gemeinwesens zu erkennen. 1.8 Kontrolle des Verfassungsschutzes Dem Verfassungsschutz ist es nach der geltenden Gesetzeslage erlaubt, in bestimmte Grundrechte des 2 Burgers einzugreifen. Hierbei ist er an strenge, nicht auslegungsf\u00e4hige Normen gebunden. Um letztlich eine Gew\u00e4hr daf\u00fcr zu bieten, da\u00df die M\u00f6glichkeiten eines Mi\u00dfbrauchs oder einer Kompetenz\u00fcberschreitung ausgeschlossen werden k\u00f6nnen, ist der Verfassungsschutz dar\u00fcber hinaus einer Vielzahl von Kontrollmechanismen unterworfen. Hierzu z\u00e4hlen - die-Kontrolle-.. durGh\"-den-.parlamentarisch verantwortlichen Minister, die Kontrolle durch das Parlament (u.a. durch die eigens zu diesem Zweck geschaffene Parlamentarische Kontrollkommission -PKK-), 1 Vgl. SS 4 Abs. 4 Landesverfassungsschutzgesetz RheinlandPfalz. 2 Vgl. z.B. SS 11 Landesverfassungsschutzgesetz RheinlandPfalz.","- 14 - die Kontrolle durch den Bundes-/Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz, die indirekte Kontrolle durch die Berichterstattung der Massenmedien. Wichtigstes Kontrollgremium f\u00fcr den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz ist die Parlamentarische Kontrollkommission des rheinland-pf\u00e4lzischen Landtages. Sie setzt sich aus drei Abgeordneten zusammen und wird vom Minister des Innern und f\u00fcr Sport regelm\u00e4\u00dfig umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung unterrichtet. Daneben hat der einzelne B\u00fcrger die M\u00f6glichkeit, ihn belastende Ma\u00dfnahmen des Verfassungsschutzes einer gerichtlichen Nachpr\u00fcfung zu unterziehen. 2. Organisation und Strukturdaten des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz 2.1 Organisation Der Verfassungsschutz wird in Rheinland-Pfalz durch die Abteilung 7 des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport wahrgenommen. Die Abteilung 7 untergliedert sich in vier Fachreferate mit folgenden Aufgabenstellungen: Referat 371: Verwaltung, Postund Fernmelde\u00fcberwachung (G-10); Referat 372: Nachrichtenbeschaffung; Referat 373: Auswertung Links-, Rechtsund Ausl\u00e4nderextremismus, Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung; 1 Vgl. SSSS 12, 13 Landesverfassungsschutzgesetz RheinlandPfalz.","- 15 - Referat 374: Spionageabwehr, Sabotagebek\u00e4mpfung, Geheimschutz. 2.2 Strukturdaten Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes betr\u00e4gt 1 153. Die Gesamtsumme der dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz laut Haushaltsplan zustehenden Mittel bel\u00e4uft sich im Jahre 1992 auf 2.765.200,-DM (im Jahre 1991: 3.244.093,-DM). Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) betr\u00e4gt 14.595, wovon etwa die H\u00e4lfte auf Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der Landesund Kommunalbeh\u00f6rden f\u00fcr Personen mit sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entf\u00e4llt. Bei NADIS handelt es sich um ein Informationssystem, das die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder zur Erf\u00fcllung ihrer gesetzlich normierten Unterrichtungspflichten in Form von gemeinsamen Dateien f\u00fchren, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr bildet SS 6 Bundesverfassungs- 2 Schutzgesetz. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die-zum--Auf findenvon Aktenu\"d~-der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. Die der Speicherung zugrundeliegenden und sie 1 Stand: 1. Juli 1992. 2 Vgl. Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes - Artikel 2: Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz -BVerfSchG-) - vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I, Seite 2954).","- 16 - rechtfertigenden materiellen Erkenntnisse sind aus dem System selbst nicht ersehbar; vielmehr werden sie auf jeweiliges Auskunftsersuchen der anfragenden Stelle durch die zust\u00e4ndige Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt. 2.3 \u00d6ffentlichkeitsarbeit (Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung) Obwohl der Verfassungsschutz ein geheimer Nachrichtendienst ist, nimmt die \u00d6ffentlichkeitsarbeit einen breiten Raum ein, um u.a. Material f\u00fcr die geistigpolitische Auseinandersetzung mit Extremisten und Verfassungsfeinden jeglicher Couleur zu geben. So informiert der Verfassungsschutz unter dem Gesichtspunkt gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Transparenz die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber aktuelle Ereignisse, von denen Gefahren f\u00fcr die innere Sicherheit unseres Landes ausgehen. Daneben f\u00fchrt er regelm\u00e4\u00dfig Pressegespr\u00e4che durch und gibt T\u00e4tigkeitsberichte heraus, die Politiker, Beh\u00f6rden und interessierte Einzelpersonen informieren sollen. Au\u00dferdem steht er den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowie den Medien in Einzelfragen als Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung. Entsprechende Kontakte k\u00f6nnen \u00fcber das Pressereferat des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport oder den \u00d6ffentlichkeitsreferenten des Verfassungsschutzes aufgenommen werden. Dar\u00fcber hinaus bietet der Verfassungsschutz auch Referenten zu ver.v-f assungsschutzrelevanten\" Themen, oder, -zu Aufgaben und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes an. Als Kontakttelefonnummer dient der Anschlu\u00df Mainz (06131) 16 37 73.","- 17 - B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen im \u00dcberblick (Zeitraum 1991 bis Ende Juni 1992) 1. Rechtsextremismus Die Zahl der Rechtsextremisten hat im Jahre 1991 bundesweit von etwa 32.300 auf ca. 39.800 zugenommen. Der Zulauf zu rechtsextremistischen Organisationen h\u00e4lt auch in diesem Jahr an. Hierbei ist allerdings zu ber\u00fccksichtigen, da\u00df im Jahre 1991 erstmals auch die Rechtsextremisten in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern erfa\u00dft wurden. Der erhebliche Anstieg der Zahl von Rechtsextremisten ist in erster Linie auf die Zunahme innerhalb der neonazistischen Skinheadszene zur\u00fcckzuf\u00fchren. In Rheinland-Pfalz erh\u00f6hte sich die Zahl der Rechtsextremisten gegen\u00fcber 1990 um ca. 50 auf etwa 1.950. Die rechtsextremistische Szene war im Berichtszeitraum vor allem bem\u00fcht, die teilweise bestehende Unsicherheit der Bev\u00f6lkerung in der Asylund Ausl\u00e4nderproblematik, die ein zentrales Thema der politischen und \u00f6ffentlichen Diskussion ist, agitatorisch f\u00fcr sich zu nutzen. Insbesondere die zweite H\u00e4lfte des Jahres 1991 wurde - von einer Welleausl\u00e4nderfeindldeher-Ausschreitungen und Straftaten gepr\u00e4gt. Im gesamten Bundesgebiet einschlie\u00dflich der neuen Bundesl\u00e4nder wurden im Jahre 1991 2.368 Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund registriert, in Rheinland-Pfalz waren es 135. Von diesen 2.368 Straftaten sind etwa 1.500 rechtsextremistisch motiviert oder lassen einen solchen Hintergrund vermuten; die Zahlenangabe f\u00fcr RheinlandPfalz ist noch nicht abschlie\u00dfend ermittelt, sie d\u00fcrfte aber sch\u00e4tzungsweise bei ca. 80 liegen.","- 18 - Vom 1. Januar bis Ende Juni 1992 kam es bisher zu 508 Gewalttaten (alte L\u00e4nder: 325, neue L\u00e4nder: 183) mit erwiesener oder vermuteter rechtsextremistischer Motivation, davon 411 mit fremdenfeindlicher Zielrichtung und leider auch sechs T\u00f6tungsdelikte (im Vergleich 1991: drei T\u00f6tungsdelikte). In RheinlandPfalz gab es in diesem Zeitraum nach Sch\u00e4tzung des Verfassungsschutzes 18 Gewalttaten mit fremdenfeindlicher Zielrichtung und vermuteter rechtsextremistischer Motivation. In dem Zeitraum Januar bis Juni 1992 kam es aber auch zu 116 Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten. Damit best\u00e4tigt sich die Beobachtung des Verfassungsschutzes, da\u00df die Konfrontation zwischen links und rechts in der letzten Zeit an H\u00e4rte und Gewaltt\u00e4tigkeit zugenommen hat. 1.1 \"Nationaldemokratische\" Organisationen Die bereits im Jahre 1990 r\u00fcckl\u00e4ufige Mitgliederbewegung der \"Nationaldemokratischen Partei\" (NPD) und ihrer Jugendorganisation, den \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN), setzte sich auch 1991 weiter fort. Der Mitgliederbestand beider Organisationen ging von ca. 6.500 auf etwa 6.100 bei der NPD bzw. von ca. 750 auf etwa 550 bei den JN zur\u00fcck. In Rheinland-Pfalz nahm die Mitgliederzahl bei der NPD von ca. 350 auf etwa 320 bzw. bei den JN von ca. 30 auf unter 10 ab. v -Im 1. Halbj-ahE~.-1992--ist dieMitgli-ederzahl weiter zur\u00fcckgegangen. Die Partei verf\u00fcgt derzeit noch \u00fcber etwa 5.500 Mitglieder. Auch in Rheinland-Pfalz hat die NPD erhebliche Einbu\u00dfen zu verzeichnen; derzeit bel\u00e4uft sich ihre Mitgliederzahl auf unter 300. Die NPD gliedert sich nunmehr in 15 Landesverb\u00e4nde. Neuer Bundesvorsitzender der NPD ist seit dem 9. Juni 1991 G\u00fcnter DECKERT aus Weinheim (Rhein-NeckarKreis). Zur rheinland-pf\u00e4lzischen Landesvorsitzenden","- 19 - wurde arn 24. November 1991 Ellen SCHERER aus K\u00f6llerbach/Saarland gew\u00e4hlt, die gleichzeitig auch dem NPD-Landesverband Saarland vorsteht. 1.2 \"National-freiheitliche\" Organisationen Die \"national-freiheitlichen\" Organisationen, die sich im wesentlichen aus der \"Deutschen Volksunion e.V.\" (DVU) mit ihren sechs Aktionsgemeinschaften und der Partei \"Deutsche Volksunion\" (DVU) zusammensetzen, befinden sich nach einer Zeit der Stagnation wieder im Aufwind. Vorsitzender der beiden genannten Organisationen ist der bekannte Miinchener Verleger Dr. Gerhard FREY. Der Verein \"Deutsche Volksunion e.V.\" (DVU) hat im Berichtsjahr seinen Mitgliederstand gehalten (bundesweit ca. 11.500; in Rheinland-Pfalz etwa 1.000). Die Partei \"Deutsche Volksunion\" (DVU) konnte nach dem Krisenjahr 1990, wo aufgrund ihres schlechten Abschneidens bei der Europawahl 1989 (1,6 %) aus Entt\u00e4uschung und Resignation der Mitgliederstand gegen\u00fcber dem Jahre 1989 von ca. 25.000 um 3.000 auf ca. 22.000 zur\u00fcckging, einen deutlichen Aufw\u00e4rtstrend verzeichnen. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern verf\u00fcgt sie inzwischen in allen Bundesl\u00e4ndern \u00fcber Landesverb\u00e4nde. Nach der Wahl zur Bremer B\u00fcrgerschaft, bei . der dieDVU--am 29v-.-September--1991--mit6,18 % der Zweitstimmen einen \u00fcberraschenden Wahlerfolg verbuchen konnte,liegt ihre Gesamtmitgliederzahl nunmehr bundesweit wieder bei ca. 25.000 Mitgliedern (in dieser Zahl sind die Mitglieder des Vereins DVU e.V. enthalten, die durch Satzungs\u00e4nderung in die Partei DVU \u00fcbernommen wurden), davon ca. 2.500 in den neuen Bundesl\u00e4ndern. Bei der Landtagswahl am 5. April 1992 in Schleswig-Holstein erreichte die DVU 6,3 %.","- 20 - 1.3 Neonazistische Organisationen Die neonazistischen Organisationen entwickelten im Westen Deutschlands im Berichtszeitraum nur geringe Aktivit\u00e4ten. Der Schwerpunkt ihrer politischen Agitation lag in den f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4ndern. Zwar gelang es ihnen letztlich nicht, von den Folgen der innerdeutschen Entwicklung und der Wiedervereinigung zu profitieren; gleichwohl bedroht der Neonazismus durch die Gewaltbereitschaft aggressiver und zum Teil unberechenbarer Fanatiker nach wie vor die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung. Gegen\u00fcber 1990 vergr\u00f6\u00dferte sich die Gesamtzahl der organisierten Neonazis von ca. 1.^200 auf etwa 1.500 Personen, die in ca. 30 Gruppierungen zusammengeschlossen sind. Hinzu kommen etwa 200 weitere Neonazis, die keiner Gruppe angeh\u00f6ren. In Rheinland-Pfalz sind ca. 50 \u00fcberwiegend organisierte Neonazis bekannt (1990: ca. 30) . Die bekannteste neonazistische Organisation, die \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\" (FAP), die seit dem Jahre 1988 von heftigen internen Streitigkeiten ersch\u00fcttert wird, verzeichnete gegen\u00fcber dem Jahr 1990 (ca. 200 Mitglieder) einen Mitgliederr\u00fcckgang auf unter 200. Ihr Bem\u00fchen, in den f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4ndern Gesinnungsgenossen zu gewinnen, blieb bislang erfolglos. Anh\u00e4nger des inzwischen verstorbenen fr\u00fcheren Leiters der verbotenen \"Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten\" (ANS/NA), Michael K\u00dcHNEN, haben sich in der \"Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front\" (GdNF) organisiert, der bundesweit vor allem durch Neuzug\u00e4nge in den neuen L\u00e4ndern ca. 400 Neonazis angeh\u00f6ren. \"Die Anh\u00e4nger K\u00dcHNENs, die auch","- 21 - in der von ihm initiierten \"Deutschen Alternative\" (DA) organisiert sind, sind derzeit die wesentlichen Vertreter des Neonazismus in Deutschland. In Rheinland-Pfalz verf\u00fcgt die DA im Raum Mainz \u00fcber eine aktive Gruppe von ca. 20 Mitgliedern. Auch der \"Neonazikreis um Curt M\u00dcLLER\" in Mainz hat durch seine regelm\u00e4\u00dfigen, \u00fcberregionalen neonazistischen Veranstaltungen nach wie vor eine \u00fcber Rheinland-Pfalz hinausgehende Bedeutung. Seine Sonnwendund Hitler-Geburtstagsfeiern ziehen Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet an. Am 18. April und am 20. Juni dieses Jahres demonstrierten bis zu jeweils 300 Neonazis unter \u00fcberregionaler Beteiligung in Biebelsheim bei Bad Kreuznach .gegen den geplanten Bau einer M\u00fclldeponie auf dem Gel\u00e4nde eines ehemaligen amerikanischen Kriegsgefangenenlagers . 1.4 Das rechtsextremistische Potential der Skinheads Die Skinheadszene in der Bundesrepublik Deutschland hat inzwischen eine besorgniserregende Entwicklung genommen. Ihre Vorgehensweise wird von antiliberalen und intoleranten Denkstrukturen sowie von zunehmender Gewaltbereitschaft auch gegen\u00fcber Personen gepr\u00e4gt. Vor allem durch die brutalen Massenauftritte fanatischer --Ski-nheads -in .-den---neuen*\"Bundesl\u00e4ndern wird immer deutlicher, da\u00df die Szene nationalistischem Gedankengut anh\u00e4ngt. Insbesondere die Skinheadmagazine sowie die Liedtexte der Skinheadbands, in denen Gewaltbereitschaft, Ausl\u00e4nderha\u00df, Nationalismus und Rassismus zum Ausdruck kommen, belegen \u00fcberdeutlich die gewaltt\u00e4tige und menschenverachtende Einstellung dieser Subkultur. Die Gesamtzahl der","- 22 - neonazistischen Skinheads, die sich meist ohne feste Organisationsstruktur in losen Zusammenschl\u00fcssen auf regionaler und lokaler Ebene bet\u00e4tigen, liegt bun desweit bei etwa 4.200, davon ca. 1.200 in den alten und ca. 3.000 in den neuen Bundesl\u00e4ndern. In Rhein land-Pfalz gibt es sch\u00e4tzungsweise 250 Skinheads, von denen etwa 50 rechtsextremistische Bez\u00fcge auf weisen und daher der gezielten Beobachtung des Ver fassungsschutzes unterliegen. 2. Linksextremismus 2.1 Orthodoxer Kommunismus Die gravierenden politischen Ver\u00e4nderungen in der ehemaligen Sowjetunion im Jahre 1991, insbesondere der stetige Autorit\u00e4tsverlust der \"Kommunistischen Partei der Sowjetunion\" (KPdSU) und schlie\u00dflich ihr Verbot nach dem Staatsstreich im August 1991 f\u00fchrten zu einer umfassenden Desorientierung und Aktionsun f\u00e4higkeit der \"Deutschen Kommunistischen Partei\" (DKP). Als Folge mu\u00dfte die DKP einen weiteren Mit gliederr\u00fcckgang hinnehmen; bundesweit hatte sie Ende 1991 weniger als 8.000 Mitglieder (1990: ca. 11.000), in Rheinland-Pfalz nur noch etwa 120 (1990: ca. 300). Sie war bem\u00fcht, durch Aktivierung ihrer Mitglieder den weiteren organisatorischen und ideologischen Niedergang, auf-zuha Iten - Zu \"diesemZweck wurde die Neufassung des Parteiprogramms in Angriff genommen, der revolution\u00e4re Anspruch der Partei erneuert und die Zusammenarbeit mit anderen kommunistischen Or ganisationen verst\u00e4rkt. Au\u00dferdem versucht sie in j\u00fcngster Zeit, ihre Mitglieder zu verst\u00e4rkter Arbeit in den Gewerkschaften zu motivieren.","- 23 - In Rheinland-Pfalz befa\u00dft sich die DKP weitgehend mit parteiinternen Diskussionen \u00fcber ihre k\u00fcnftige Entwicklung. Auch die ehemals wichtigsten orthodox-kommunistisch beeinflu\u00dften Organisationen, die \"Deutsche FriedensUnion\" (DFU) und die \"Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten\" (WN-BdA), haben im Jahre 1991 weiter an Bedeutung verloren. Beide Organisationen sind mangels finanzieller und personeller M\u00f6glichkeiten nicht mehr in der Lage, b\u00fcndnispolitisch wie fr\u00fcher f\u00fcr die DKP zu wirken. In Rheinland-Pfalz verf\u00fcgt die DFU derzeit noch \u00fcber etwa 25 Mitglieder, die W N - B d A \u00fcber ca. 150. 2.2 Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten (\"Neue Linke\") Das Scheitern des \"realen Sozialismus\" hatte zun\u00e4chst nur f\u00fcr die moskauorientierten orthodox-kommunistischen Organisationen einen Mitgliederr\u00fcckgang zur Folge. Ab Ende 1990 verloren aber auch zunehmend andere Gruppen der Marxisten/Leninisten und revolution\u00e4re Zusammenschl\u00fcsse aus dem Spektrum der \"Neuen Linken\" Mitglieder. Die politische Wirkung dieser Gruppierungen blieb daher im Berichtszeitraum gering. 2.3 - Anarchisten Unter den anarchistisch ausgerichteten Gruppierungen stellen die Autonomen mit inzwischen bundesweit ann\u00e4hernd 2.700 Anh\u00e4ngern (1990: ca. 2.300) die bedeutendste und zugleich militanteste Str\u00f6mung dar. Hervorzuheben ist, da\u00df die Ber\u00fchrungspunkte zwischen Autonomen und terroristischem Umfeld in j\u00fcngster","- 24 - Zeit weiter zugenommen haben und Abgrenzungen sich teilweise verwischen. Agitationsschwerpunkte der Autonomen sind nach wie vor der Kampf gegen den \"Faschismus\", der immer wieder zu gewaltt\u00e4tigen Aktionen gegen \"Rechte\" f\u00fchrt, sowie die als \"H\u00e4userkampf\" bezeichnete Besetzung bzw. \"Verteidigung\" einzelner H\u00e4user, um in rechtsfreien R\u00e4umen \"selbstbestimmt\" leben zu k\u00f6nnen. So kam es in Mainz am 7. M\u00e4rz 1992 anl\u00e4\u00dflich eines Treffens von Rechtsextremisten zu Gegenaktionen, an denen sich ca. 250 Autonome beteiligten - gewaltt\u00e4tige Ausschreitungen konnten weitgehend verhindert werden. Von Autonomen initiierte Hausbesetzungen fanden im Juni 1991 in Trier sowie Anfang Oktober 1991 in Mainz statt. Aktueller Aktionsschwerpunkt der Autonomen war in der letzten Zeit die Vorbereitung von Protestma\u00dfnahmen gegen den Weltwirtschaftsgipfel vom 6. bis 8. Juli 1992 in M\u00fcnchen, woran sich auch Szeneangeh\u00f6rige aus Rheinland-Pfalz beteiligten. Bekannlich kam es im Verlaufe des Wirtschaftsgipfels sowohl in M\u00fcnchen als auch in anderen St\u00e4dten zu Brandanschl\u00e4gen und Sachbesch\u00e4digungen u.a. gegen Banken und die Fa. Siemens. In Rheinland-Pfalz bel\u00e4uft sich das autonome Potential auf etwa 100 Personen. 2.4 Linksextremistischer Terrorismus Der linksextremistische Terrorismus stellt f\u00fcr die innere Sicherheit in Deutschland auch weiterhin eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Mit dem Anschlag auf die Bonner US-Botschaft am 13. Februar 1991 und dem Mord an dem Pr\u00e4sidenten der Treuhand-Anstalt, Dr. Carsten Rohwedder, am 1. April 1991 hat der Kommando-","- 25 - bereich der \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) deutlich gemacht, da\u00df seine personelle und logistische Situation offensichtlich stabil genug ist, um auch k\u00fcnftig schwerste Terrorakte ver\u00fcben zu k\u00f6nnen. In der Erkl\u00e4rung des RAF-Kommandobereichs vom 10. April 1992 gesteht die RAF zwar Fehler ein und k\u00fcndigt eine Wende der bisherigen \"Guerilla-Konzeption\" an. Sie stellt den Verzicht auf weitere Terrorakte aber in einem Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung verschiedener Forderungen, so in erster Linie mit dem positiven Ausgang der Diskussion um die vorzeitige Freilassung inhaftierter Gesinnungsgenossen. Die Erkl\u00e4rung des RAF-Kommandobereichs wird sowohl von den RAF-H\u00e4ftlingen - Erkl\u00e4rung Irmgard M\u00d6LLER vom 15. April 1992 - als auch vom \u00fcberwiegenden Teil der RAF-Unterst\u00fctzerszene begr\u00fc\u00dft. Teile der RAF-Unterst\u00fctzer dokumentieren allerdings auch Ablehnung. In einer am 29. Juni 1992 datierten Erkl\u00e4rung bekr\u00e4ftigt der RAF-Kommandobereich sein Eingest\u00e4ndnis vom 10. April, mit der bisherigen Politik gescheitert zu sein und bringt zum Ausdruck, da\u00df die bewaffneten Aktionen den notwendigen gesellschaftlichen Umw\u00e4lzungsproze\u00df heute nicht voranbr\u00e4chten. Aus der Erkl\u00e4rung, die sich an die Teilnehmer des Kongresses gegen den Weltwirtschaftsgipfel richtet, ergibt sich zudem, da\u00df die RAF bestrebt ist, mit m\u00f6glichst vielen \"linken Kr\u00e4ften\" in eine Diskussion zu kommen. Damit will sie offenbar eine breitere Basis f\u00fcr_~ihre-Forderungen .-<z.B.-\"..Freilassung inhaftierter Gesinnungsgenossen) mobilisieren und gleichzeitig bei aktuellen Anl\u00e4ssen ihre Vorstellungen in Diskussionen mit einbringen. Die neben dem Kommandobereich agierenden Militanten der RAF, die sogenannte zweite k\u00e4mpfende Ebene, haben im Berichtszeitraum keine Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt.","- 26 - Zu den wichtigsten Aufgaben des RAF-Umfeldes z\u00e4hlt nach wie vor die Betreuung von inhaftierten terroristischen Gewaltt\u00e4tern und Unterst\u00fctzern sowie die \u00d6ffentlichkeitsarbeit f\u00fcr die RAF. Zwar f\u00fchrte diese RAF-Unterst\u00fctzerszene keine nennenswerten eigenen Veranstaltungen durch, sie beteiligte sich aber aktiv an demonstrativen Aktionen anderer linksextremistischer Gruppen, so an der Kampagne gegen den Weltwirtschaftsgipfel in M\u00fcnchen und versuchte dabei, eigene Themenbereiche einzubringen, wie etwa die Forderung nach Zusammenlegung und freier Kommunikation der RAF-H\u00e4ftlinge sowie die Freilassung der \"Haftunf\u00e4higen\". Die RAF-Unterst\u00fctzerszene ver\u00fcbte im Jahre 1991 insgesamt f\u00fcnf Brandanschl\u00e4ge. In Rheinland-Pfalz sind Angeh\u00f6rige des Umfeldes der RAF vorwiegend im Gro\u00dfraum Mainz aktiv. Weitere Ans\u00e4tze sind in Kaiserslautern, Koblenz, Speyer und Trier erkennbar. Die \"Revolution\u00e4ren Zellen\" (RZ) haben 1991 vier Sprengstoffund sieben Brandanschl\u00e4ge ver\u00fcbt, was gegen\u00fcber den Vorjahren (z.B. 1990: insgesamt f\u00fcnf Anschl\u00e4ge) eine erhebliche Zunahme bedeutet. Innerhalb der RZ ist im Berichtszeitraum ein Richtungsstreit entbrannt, in dessen Zuge sich eine m\u00f6gliche Fraktionierung abzeichnet und eine Gruppe in Nordrhein-Westfalen ihre Aufl\u00f6sung bekanntgegeben hat. Weitere Auswirkungen sind bisher nicht bekannt. Am -15 .- -Januar-198-2 -f\u00fchrten RZeinen-Anschlag gegen das Ausl\u00e4nderamt in N\u00fcrnberg durch; au\u00dferdem bekannten sie sich zu zwei gescheiterten Sprengstoffanschlagen am 29. Juni 1992 in M\u00fcnchen, die gegen Rechtsextremisten gerichtet waren. Die Zahl der Brandund Sprengstoffanschlage aus dem Bereich des weiteren terroristischen Spektrums stieg im Vergleich zu 1990 von 51 auf 120 im Jahr 1991 an. Zudem wurden zahlreiche Sachbesch\u00e4digungen begangen.","- 27 - Wie die Ermordung des Referatsleiters der Berliner Senatsverwaltung f\u00fcr Bauund Wohnungswesen durch eine Briefbombe am 13. Juni 1991 in Berlin zeigt, schreckt inzwischen auch das terroristische T\u00e4terspektrum aus dem militanten autonomen Bereich vor der T\u00f6tung von Menschen nicht mehr zur\u00fcck. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahre 1991 und in diesem Jahr mehrere Schmierereien festgestellt, die im Zusammenhang mit dem Golfkrieg, der Forderung nach Zusammenlegung der \"politischen Gefangenen\" und ausl\u00e4nderfeindlichen Aktionen standen. 3. Ausl\u00e4nderextremismus Die weit \u00fcberwiegende Mehrheit der rund 6 Millionen Ausl\u00e4nder in der Bundesrepublik Deutschland verh\u00e4lt sich nach wie vor gesetzestreu und achtet die demokratische Rechtsordnung des Gastlandes. Die ca. 43.000 extremistischen Gruppen zuzurechnenden Ausl\u00e4nder (in Rheinland-Pfalz etwa 1.000) befassen sich vor allem mit vermeintlichen oder tats\u00e4chlichen Mi\u00dfst\u00e4nden in ihren Heimatl\u00e4ndern, aber auch mit ihrer rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Neben Informationsveranstaltungen, Flugblattaktionen und Demonstrationen bedienen sich Teile von ihnen zur Durchsetzung ihrer-.-Anliegen --auch *aggressive-rProtestformen oder wenden sogar konspirative und terroristische Mittel an. So h\u00e4lt auch die Bedrohung durch Gewalttaten international operierender Terroristen nach wie vor an. Es ist z.B. zur Zeit nicht absehbar, welche Auswirkungen die laufenden Friedensgespr\u00e4che zur L\u00f6sung des Pal\u00e4stina-Konfliktes auf die k\u00fcnftigen Aktivit\u00e4ten nah\u00f6stlicher Terrororganisationen haben werden.","- 28 - Zur Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland tragen im einzelnen insbesondere arabisch-pal\u00e4stinensische Terrororganisationen, islamisch-fundamentalistische Vereinigungen und die der \"Neuen Linken\" zuzurechnende, in der Bundesrepublik Deutschland verbotene, t\u00fcrkische \"Devrimci Sol\" (Revolution\u00e4re Linke) bei. Die Erschie\u00dfung von 11 Dev-Sol-Funktion\u00e4ren am 17. April 1992 in Istanbul durch t\u00fcrkische Sicherheitskr\u00e4fte f\u00fchrte auch in der Bundesrepublik Deutschland zu zahlreichen gewaltsamen Handlungen und Sachbesch\u00e4digungen an t\u00fcrkischen Banken, Konsulaten und sonstigen Einrichtungen. In ihrem auch in deutscher Sprache erscheinenden Nachrichtenbulletin vom 1. April 1992 hat die Dev Sol die Verst\u00e4rkung ihrer Gewaltakte propagiert. Zu den aktivsten extremistischen Gruppierungen z\u00e4hlt nach wie vor die konspirativ agierende \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK), die im letzten Jahr ihren Guerilla-Kampf in der Ostt\u00fcrkei wesentlich verst\u00e4rkte. In der Bundesrepublik Deutschland nutzte die PKK wiederholt aktuelle Ereignisse, z.B. den Golfkrieg, die anh\u00e4ngigen Gerichtsprozesse gegen ihre Mitglieder oder die deutschen Waffenlieferungen an die T\u00fcrkei, zu einer Vielzahl von Aktionen wie Demonstrationen, Besetzungen, Farbschmierereien, Flugblattpropaganda oder Informationsveranstaltungen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Anfang 1992 hatte -.sie -der-Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Waffenlieferungen an die T\u00fcrkei unverhohlen gedroht und sie zum \"Kriegsfeind Nr. 2\" erkl\u00e4rt. Besonders im M\u00e4rz 1992 f\u00fchrten Anh\u00e4nger der PKK bundesweit massive, gr\u00f6\u00dftenteils gewaltt\u00e4tige Protestaktionen gegen t\u00fcrkische Einrichtungen durch. Anla\u00df waren die seit Anfang M\u00e4rz durchgef\u00fchrten Angriffe der t\u00fcrkischen Luftwaffe auf mutma\u00dfliche St\u00fctzpunkte und Lager der PKK im Norden des Irak. Nahezu zeit-","- 29 - gleich kam es am 11. M\u00e4rz 1992 in mehreren bundesdeutschen St\u00e4dten zu Gewaltakten. In Mainz \u00fcberfielen ca. 150 u.a. mit Eisenstangen und Holzlatten bewaffnete Personen das t\u00fcrkische Generalkonsulat und verw\u00fcsteten die Konsulatr\u00e4ume; 112 von ihnen wurden festgenommen. 4. Spionageabwehr Die Anzahl der erkannten Spionageaktivit\u00e4ten gegnerischer Nachrichtendienste ist nach Aufl\u00f6sung des \"Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit\" (MfS) und des milit\u00e4rischen Nachrichtendienstes \"Verwaltung Aufkl\u00e4rung\" (VA) des Ministeriums f\u00fcr Nationale Verteidigung der ehemaligen DDR zur\u00fcckgegangen. Der sowjetische Nachrichtendienst \"Komitee f\u00fcr Staatssicherheit\" (KGB), der ebenso wie der milit\u00e4rische Nachrichtendienst \"Hauptverwaltung f\u00fcr Erkundung\" (GRU) zun\u00e4chst versucht hatte, eine nachrichtendienstliche Infrastruktur in den neuen Bundesl\u00e4ndern aufzubauen und die bestehenden Agentennetze in der gesamten Bundesrepublik zu sichern, wurde nach dem gescheiterten Putschversuch in der ehemaligen Sowjetunion im August 1991 \"formal\" aufgel\u00f6st. An seiner Stelle wurden in Ru\u00dfland zun\u00e4chst drei neue zivile Geheimdienstorganisationen gebildet und zwar: - \"Auslandsnachrichtendienst der russischen F\u00f6rderation\" (SWR) unter der Leitung von PRIMAKOW, - \"Ministerium f\u00fcr Sicherheit\" (MBR) unter der Leitung von BARANNIKOW, - \"Komitee zum Schutz der Staatsgrenzen\" unter der Leitung von KALININSCHENKO.","- 30 - Nach einer noch nicht best\u00e4tigten russischen Pressemeldung soll das \"Komitee zum Schutz der Staatsgrenzen\" im Juni 1992 dem MBR angegliedert worden sein. Verbindliche Aussagen \u00fcber das k\u00fcnftige Schicksal des bisher zentral gesteuerten ehemaligen sowjetischen Auslandsdienstes k\u00f6nnen noch nicht getroffen werden, nachdem die Sowjetunion aufgel\u00f6st wurde und 11 Republiken sich im Dezember 1991 zu der \"Gemeinschaft unabh\u00e4nger Staaten\" (GUS) zusammengeschlossen haben. Es mu\u00df davon ausgegangen werden, und darauf weisen bereits einzelne Anzeichen hin, da\u00df auch diese GUSL\u00e4nder k\u00fcnftig Spionage betreiben werden. So wollte schon nach \u00c4u\u00dferungen des vor\u00fcbergehenden KGB-Leiters BAKATIN am 30. August 1991 auch eine reformierte UdSSR insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Technik (Hochtechnologie) auf Spionage nicht verzichten. Der russische Au\u00dfenminister KOSYREW sagte hierzu in einem Interview Ende Dezember 1991, er k\u00f6nne Geheimdienstarbeit in den neuen russischen Auslandsvertretungen nicht ausschlie\u00dfen. Der milit\u00e4rische Nachrichtendienst (GRU), der zu keiner Zeit in einer \u00e4hnlichen Reformdiskussion wie das KGB stand, wird nach Bildung der GUS und der Absicht einzelner Republiken, die Rote Armee aufzuteilen, wohl ebenfalls Ver\u00e4nderungen erfahren. Die-anderen osteurop\u00e4ischen-L\u00e4nder-haben die Notwendigkeit einer nachrichtendienstlichen Aufkl\u00e4rung im nationalen Interesse \u00fcberwiegend bejaht. Um diese Interessen nicht zu gef\u00e4hrden, wird in Zukunft jedoch in allen osteurop\u00e4ischen Staaten die offene Informationsbeschaffung gegen\u00fcber konspirativen Methoden st\u00e4rker an Bedeutung gewinnen. K\u00fcnftiger Aufkl\u00e4rungsschwerpunkte d\u00fcrften dabei der politische und vor allem der wissenschaftlich-tech-","- 31 - nische Bereich sein. Die erheblichen wirtschaftlichen Probleme und der technologische R\u00fcckstand in der GUS k\u00f6nnen zu einer weiteren Intensivierung der Wirtschaftsspionage f\u00fchren. Gerade die Bundesrepublik Deutschland d\u00fcrfte dabei als technologisch hochentwickeltes zentraleurop\u00e4isches Land immer mehr in den Blickpunkt fremder Nachrichtendienste geraten. In Rheinland-Pfalz konnten anhand von Spurenhinweisen seit Anfang 1990 mehrere Spionagef\u00e4lle aufgearbeitet werden. Daraus ergaben sich insgesamt 34 strafrechtliche Ermittlungsverfahren, die zum Teil schon rechtskr\u00e4ftig, in einem Fall mit Freiheitsstrafe von 6 1/2 Jahren abgeschlossen wurden. Hinsichtlich der Wertigkeit der einzelnen Spionagef\u00e4lle bietet sich in Rheinland-Pfalz ein breites Bild. Die Spanne reicht vom eingeschleusten Agenten des milit\u00e4rischen Nachrichtendienstes der ehemaligen DDR, der in Mainz als Resident (F\u00fchrer mehrerer anderer Agenten im Operationsgebiet) aufgebaut werden sollte, \u00fcber ein Ehepaar, das Informationen bei den USStreitkr\u00e4ften beschaffte sowie einen Agenten in einem gro\u00dfen Industriebetrieb bis hin zu einem Polizeidirektor, der als Spion bei der Grenzschutzdirektion in Koblenz f\u00fcr die Hauptverwaltung Aufkl\u00e4rung des ehemaligen MfS t\u00e4tig war.","- 32 - Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen, die im Berichtszeitraum in Rheinland-Pfalz in Erscheinung getreten sind oder \u00fcberregionale Bedeutung haben 1. Rechtsextremismus 1.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Die 1964 aus der \"Deutschen Reichspartei\" (DRP) hervorgegangene NPD umfa\u00dfte 1991 bundesweit 6.100 Mitglieder, der NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz hatte ca. 320. Die NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) verzeichnete im Bundesgebiet etwa 550 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz waren es weniger als 10. Publikationsorgan: \"Deutsche Stimme\". 1.2 \"Deutsche Volksunion e.V.\" (DVU) einschlie\u00dflich ihrer Aktionsgemeinschaften: - \"Aktion Oder-Nei\u00dfe\" (AKON), - \"Aktion deutsches Radio und Fernsehen\" (ARF), - \"Deutscher Schutzbund f\u00fcr Volk und Kultur\", - \"Ehrenbund Rudel - Gemeinschaft zum Schutz der - Frontsoldaten\", - \"Initiative f\u00fcr Ausl\u00e4nderbegrenzung\" (I.f.A.) und - \"Volksbewegung f\u00fcr Generalamnestie\" (VOGA). 1971 von dem M\u00fcnchener Verleger Dr. Gerhard FREY als \"\u00fcberparteiliches\" Sammelbecken der \"Verfassungstreuen Rechten\" gegr\u00fcndete Kernorganisation der \"National-Freiheitlichen\". In den von FREY herausgegebenen Wochenzeitungen \"Deutsche NationalZeitung\" und \"Deutsche Wochen-Zeitung\" wird im Sin-","- 33 - ne der Zielsetzung der Vereinigung agitiert. In Rheinland-Pfalz sind f\u00fcr den Verein DVU keine Aktivit\u00e4ten zu verzeichnen. Die Mitglieder des Vereins sind automatisch Mitglieder der Partei DVU. 1.3 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 1987 auf Initiative Dr. FREYs gegr\u00fcndete Partei. Die DVU ist mit rund 24.000 Mitgliedern die gr\u00f6\u00dfte Partei im rechtsextremistischen Spektrum. Der Landesverband der DVU in Rheinland-Pfalz mit etwa 1.400 Mitgliedern ist die mitgliederst\u00e4rkste rechtsextremistische Organisation im Lande. 1.4 \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) Die im M\u00e4rz 1979 gegr\u00fcndete neonazistische Partei wurde nach dem 1983 erfolgten Verbot der \"Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten\" (ANS/NA) von Anh\u00e4ngern dieser Organisation unterwandert. Interne Streitigkeiten dauern an. In Rheinland-Pfalz bestehen keine Organisationseinheiten der FAP. Publikationsorgan: \"Neue Nation - Volkstreue Zeitung f\u00fcr Deutschland\" 1-5 \"Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front\" (GdNF) Von Anh\u00e4ngern des im April 1991 verstorbenen Neonazis Michael K\u00dcHNEN nach dem R\u00fcckzug aus der FAP gebildeter Zusammenschlu\u00df, der u.a. die \u00dcberwindung des NS-Verbotes und die Neugr\u00fcndung der \"Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei\" (NSDAP) als legale Partei anstrebt. In Rheinland-Pfalz unterh\u00e4lt die GdNF nach eigenen Angaben neben dem \"Gau Rheinland-Pfalz\" einen \"St\u00fctzpunkt Mainz\".","- 34 - 1.6 \"Deutsche Alternative\" (DA) Die 1989 auf Initiative des Neonazis Michael K\u00dcHNEN in Bremen gegr\u00fcndete Partei hat sich die \"Neuvereinigung aller in Mitteleuropa geschlossen siedelnden Deutschen\" zum Ziel gesetzt. In Rheinland-Pfalz verf\u00fcgt die DA \u00fcber eine Gruppe von etwa 20 Mitgliedern. 1.7 \"Hilforganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (HNG) 1979 gegr\u00fcndete Hilfsorganisation zur Betreuung inhaftierter Rechtsextremisten und deren Familienangeh\u00f6rigen im Inund Ausland. Im August 1991 wurde die bekannte NS-Aktivistin Ursula M\u00dcLLER aus MainzGonsenheim zur 1. Vorsitzenden gew\u00e4hlt. Publikationsorgan: \"Nachrichten der HNG\" 1.8 \"Nationalistische Front\" (NF) 1985 gegr\u00fcndete Partei, die sich ideologisch an die Sozialrevolution\u00e4ren Vorstellungen der fr\u00fcheren Nationalsozialisten Gregor und Dr. Otto STRASSER anlehnt. In Rheinland-Pfalz bestehen keine Organisationseinheiten. 1.9 -\"Neonazikcei-s um-Curt.-M\u00dcLLER\". ~ ........ Ein \u00fcber die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinaus bedeutsamer Kreis von Gesinnungsgenossen, der in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden Gedenkund Sonnwendfeiern durchf\u00fchrt. Das Anwesen der Eheleute Curt und Ursula M\u00dcLLER in Mainz-Gonsenheim dient dabei als \u00fcberregionaler Treffpunkt.","- 35 - 1.10 \"Aktion Sauberes Deutschland\" (ASD) Die 1986 unter ma\u00dfgeblicher Beteiligung des Neonazis Ernst TAG aus Ludwigshafen am Rhein gegr\u00fcndete \"nationalesozialistische Kampfgruppe\" entwickelt derzeit keine nennenswerten Aktivit\u00e4ten. 1.11 \"Stahlhelm e.V. Kampfbund f\u00fcr Europa - Landesverband Pfalz-Saar\" Der im Jahr 1970 gegr\u00fcndete \"Stahlhelm Landesverband Pfalz-Saar\" entwickelte 1991 nur geringe Aktivit\u00e4ten in seinen Ortsgruppen. Neben den sogenannten Appellen f\u00fchrte die Vereinigung \"Sonnwendfeiern\" durch. 1992 nahm sie im April und Juni an Demonstrationen gegen die beabsichtigte Errichtung einer M\u00fclldeponie in Biebelsheim (Landkreis Bad Kreuznach) auf dem Gel\u00e4nde eines fr\u00fcheren USKriegsgefangenenlagers teil. 1.12 \"Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat\" (Deutsche Liga) 1991 in Villingen-Schwenningen gegr\u00fcndete Partei, die sich als Sammelbecken aller \"demokratischen Patrioten\" versteht. In Rheinland-Pfalz besteht die W\u00e4hlergemeinschaft \"Deutsche Allianz - Heimatb\u00fcndnis Rheinland-Pfalz\" (DA). Der 1990 als W\u00e4hlergemeinschaft gegr\u00fcndete Zusammenschlu\u00df, \"-politischg.Le i enge sinn ter Deutscher\" erzielte bei der Landtagswahl am 21. April 1991 lediglich 0,2 % der Zweitstimmen.","- 36 - 2 Linksextremismus 2.\\. Orthodoxe Kommunisten 2.1.1 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 1968 gegr\u00fcndet; gr\u00f6\u00dfte orthodox-kommunistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, etwa 8.000 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz noch ca. 100 bis 150, die sich auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin beruft. Zentralorgan: \"Unsere Zeit\" (UZ), 14-t\u00e4gig; Auflage ca. 10.000 Exemplare. 2.1.2 \"Deutsche Friedens-Union\" (DFU) Vorfeldorganisation der DKP f\u00fcr den kommunistischen \"Friedenskampf\"; hat bundesweit noch etwa 500 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz etwa 25. Organ: \"Podium\", 2-monatlich; Auflage unter 1.000 Exemplare. 2.1.3 \"Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten\" (WN-BdA) Mit bundesweit etwa 10.000 Mitgliedern nach wie vor wichtigsteVorfeldorganisation der orthodoxen Kommunisten f\u00fcr deren \"Antifaschismus-Kampagne\". In Rheinland-Pfalz geh\u00f6ren der WN-BdA noch etwa 150 Mitglieder an.","-37 - Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten 2.2.1 \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) Die 1982 in Bochum gegr\u00fcndete MLPD bekennt sich zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin in ihrer Interpretation durch Mao Tse Tung; bundesweit ca. 1.500 Mitglieder. Zentralorgan: \"Rote Fahne\", Wochenzeitung; Auflage ca. 6.000 Exemplare. 2.2.2 \"Vereinigte Sozialistische Partei\" (VSP) Die 1986 aus der Fusion von \"Kommunistischer Partei Deutschlands\" (KPD) und der trotzkistischen \"Gruppe Internationale Marxisten\" (GIM) hervorgegangene VSP hat bundesweit etwa 300 Mitglieder. In RheinlandPfalz bestehen Ortsgruppen der VSP in Mainz und Ludwigshafen am Rhein. Organ: \"SoZ - Sozialistische Zeitung\", 14-t\u00e4gig; Auflage ca. 2.500 Exemplare. 2.2.3 \"Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD\" (AB) Der 1973 gegr\u00fcndete, stalinistisch ausgerichtete AB hat bundesweit etwa 200 Mitglieder. In RheinlandPfalz besteht eine Ortsgruppe des AB in Mainz. Zentralorgan: \"Kommunistische Arbeiterzeitung\" (KAZ) Auflage ca. 1.500 Exemplare.","- 38 - 2 2.4 \"Sozialistische Arbeitergruppe\" (SAG) Deutsche Sektion der internationalen trotzkistischen Str\u00f6mung \"Internationale Sozialisten\", die den Aufbau einer revolution\u00e4ren kommunistischen Partei und die Entwicklung eines Staates unter F\u00fchrung von Arbeiterr\u00e4ten anstrebt; in Rheinland-Pfalz gibt es eine Ortsgruppe in Ludwigshafen am Rhein. Organ: \"Klassenkampf\", monatlich; Auflage ca. 3.400 Exemplare. 2.2.5 \"Marxistische Gruppe\" (MG) Die zu Beginn der 70er Jahre in Bayern aus den \"Roten Zellen\" entstandene MG hat sich im Mai 1991 aufgel\u00f6st. Seit Mitte M\u00e4rz 1992 geben ehemalige Funktion\u00e4re der MG das Theorieorgan \"GegenStandpunkt\" heraus. 2.3 Anarchisten 2.3.1 Autonome \u00d6rtliche, meist lose strukturierte Zusammenschl\u00fcsse mit diffusen anarchistischen, bisweilen auch revolution\u00e4r-marxistischen Zielen. Das autonome Aktionspotential bel\u00e4uft sich derzeit bundesweit auf ann\u00e4hernd 2.700.Personen (Rheinland-Pfalz: ca. 100). 2.3.2 \"F\u00f6deration Gewaltfreier Aktionsgruppen\" (F\u00f6GA) 1980 gegr\u00fcndeter Zusammenschlu\u00df anarchistischer Gruppen und Einzelpersonen aus der \"Graswurzelbewegung\", der die Arbeit der zahlreich existierenden \"gewaltfreien Aktionsgruppen\" und \"Trainingskollek-","- 39 - tive\" bundesweit koordinieren will. Die Anh\u00e4ngerschaft der F\u00f6GA umfa\u00dft bundesweit mehrere hundert Personen. Organ: \"graswurzelrevolution\", monatlich; Auflage ca. 4.000 Exemplare. Im Kontaktadressenteil der \"graswurzelrevolution\" ist seit 1987 die Mainzer Gruppe \"Anarchistische Assoziation Rhizom\" (AAR) genannt. 2.3.3 \"Freie Arbeiterinnen-Union\" (FAU) Bedeutendste \"anarcho-syndikalistische\" Organisation mit bundesweit etwa 30 Ortsgruppen und Kontaktstellen, u.a. auch in Mainz. Organ: \"direkte aktion\", 2-monatlich; Auflage ca. 3.000 Exemplare. 2.3.4 \"Forum f\u00fcr Libert\u00e4re Information\" (FLI) Bedeutendste anarchistische \"Theoriegruppe\" zur F\u00f6rderung und Verbreitung \"Libert\u00e4rer Tradition\" mit Kontaktadressen in mehreren Bundesl\u00e4ndern, so auch in Morbach-Merscheid (Kreis Bernkastel-Wittlich). Organ: \"Schwarzer Faden\" 2.4 Linksextremistischer Terrorismus 2.4.1 \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) Terrorgruppe, die sich in einem bewaffneten antiimperialistischen Kampf sieht und \u00fcber milit\u00e4rische Offensiven eine einheitliche antiimperialistische","- 40 - Front in Westeuropa als Zwischenetappe zu einer kommunistischen Gesellschaft anstrebt. Ihr illegaler Kern (Kommandobereich) besteht aus etwa 15 bis 20 Personen. Offensiven der RAF werden durch Brandund Sprengstoffanschlage der \"Militanten der RAF\", die als \"zweite k\u00e4mpfende Ebene\" in die RAF eingebunden sind, unterst\u00fctzt. Angaben \u00fcber deren personelle St\u00e4rke sind nicht verf\u00fcgbar. Das bundesweit aus ca. 250 Personen bestehende engere RAF-Umfeld unterst\u00fctzt den \"bewaffneten Kampf\" der RAF propagandistisch und \u00fcbt als Sprachrohr der RAF eine wichtige Vermittlerrolle aus. Zum weiteren Umfeld der RAF werden etwa 2.500 Anh\u00e4nger gez\u00e4hlt. 2.4.2 \"Revolution\u00e4re Zellen\" (RZ) Kleingruppen ohne erkennbare Struktur, die mit zum Teil schweren Sprengstoffund Brandanschl\u00e4gen, Sabotageakten und \"Bestrafungsaktionen\" (wie Kniesch\u00fcssen) ein auf Breitenwirkung angelegtes - teilweise \"sozialrevolution\u00e4res\" Konzept - verfolgen. Die RZ kn\u00fcpfen hierbei in der Regel an aktuelle gesellschaftliche Probleme an. Die innerhalb der RZ als \"Rote Zora\" selbst\u00e4ndig agierende radikal feministische Frauengruppe ver\u00fcbt Anschl\u00e4ge nach dem RZ-Konzept zu \u00fcberwiegend frauenspezifischen. Problemen, wie z.B. Ausbeutung der Frauen in der \"Dritten Welt\".","- 41 - Aus 1\u00e4nderextremismus 3,1 T\u00fcrken 3 l.l \"Revolution\u00e4re Linke\" (Devrimci Sol/Dev Sol) Konspirative gewaltpraktizierende Organisation der \"Neuen Linken\"; im Mai/Juni 1978 aus der Sozialre volution\u00e4ren \"T\u00fcrkischen Volksbefreiungspartei Front\" (THKP-C) hervorgegangen. Am 9. Februar 1983 vom Bundesminister des Innern verboten. 3.1.2 \"Revolution\u00e4re Jugend in Europa\" (Avrupa'da Devrimci Gene) Unter dieser Bezeichnung sind die Anh\u00e4nger der Dev Sol in der Bundesrepublik aktiv. Neuerdings treten sie vermutlich auch als \"Revolution\u00e4re Linke Kr\u00e4f te\" (Devrimci Sol G\u00fccler) auf. 3.1.3 \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leni nisten (TKP/M-L) Als Abspaltung der maoistischen \"Revolution\u00e4ren Ar beiterund Bauernpartei der T\u00fcrkei\" (TIIKP) im April 1972 in der T\u00fcrkei gegr\u00fcndet. Sie erkl\u00e4rt der T\u00fcrkei den bewaffneten Kampf und zielt auf die Ver nichtung des bestehenden t\u00fcrkischen Staatsgef\u00fcges ab. 3.1.4 \"F\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Deutschland e.V.\" (ATIF) Sie ist von der TKP/M-L beeinflu\u00dft und hatte sich 1976 gegr\u00fcndet; 1981 Spaltung in die Gruppen \"Par tizan\" (P) und \"Partizan Bolsevik\" (PB).","- 42 - Im Dezember 1986 wurde die \"Konf\u00f6deration der Ar beiter aus der T\u00fcrkei in Europa\" (ATIK) als inter nationaler Zusammenschlu\u00df von ATIF-F\u00f6derationen ge bildet. 3 1.5 \"F\u00f6deration der T\u00fcrkisch-Demokratischen Idealisten vereine in Europa e.V.\" (AD\u00dcTDF) Vereinsgr\u00fcndung im Juni 1978 in Frankfurt am Main, gleichzeitig Vereinssitz. Extrem nationalistische Dachorganisation t\u00fcrkischer Kulturvereine in der Bundesrepublik. Sie vertritt das Gedankengut der \"Nationalistischen Arbeiterpartei\" (MCP), die in der T\u00fcrkei von Alparslan T\u00dcRKES geleitet wird. 3.1.6 \"Union der T\u00fcrkisch-Islamischen Kulturvereine e.V.\" (TIKDB) Im Oktober 1987 von der AD\u00dcTDF abgespalten; ver folgt einen gem\u00e4\u00dfigten nationalistischen Kurs mit dem Ziel der Ann\u00e4herung an islamische Traditionen. 3.1.7 \"Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V.\" (ICCB) Im November 1984 in K\u00f6ln von Cemalettin KAPLAN ge gr\u00fcndet und geleitet. Er strebt die Errichtung einer islamischen Republik in der T\u00fcrkei durch eine Revo-lution - nachiranischem.Vorbildan; bundesweit islamische Mitgliedsvereine. 3.1.8 \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) Im Jahre 1985 in K\u00f6ln als Verein angemeldet. Ihre Anh\u00e4nger vertreten \"nationalistische, islamisch-fun damentalistische Thesen der in der T\u00fcrkei von Nee-","- 43 - mettin ERBAKAN gef\u00fchrten \"Wohlstandspartei\" (RP). Bundesweit sind Mitgliedsvereine organisiert. 3 2 Kurden 3.2.1 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) Ende der siebziger Jahre bildete sich in der T\u00fcrkei um Abdullah \u00d6CALAN die Untergrundorganisation \"APOCULAR\", die zur Parteigr\u00fcndung am 27. November 1978 f\u00fchrte. Die PKK strebt auf terroristischem Wege einen unabh\u00e4ngigen kurdischen Staat auf der Grundlage einer klassenlosen Gesellschaft marxistisch-leninistischer Pr\u00e4gung an. Die PKK unterh\u00e4lt mehrere Nebenorganisationen, wie z.B. die \"Nationale Befreiungsfront Kurdistans\" (ERNK) oder die \"F\u00f6deration der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der BRD e.V.\" (FEYKA-Kurdistan). 3.2.2 \"F\u00f6deration der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V.\" (FEYKA-Kurdistan) Im M\u00e4rz 1984 in K\u00f6ln gegr\u00fcndete Dachorganisation einer Vielzahl kurdischer Vereine in der Bundesrepublik Deutschland. 3.2.3 \"Volksbefreiungsarmee Kurdistans\" (ARGK) Sie f\u00fchrt den bewaffneten Kampf der PKK in der T\u00fcrkei und entstand im Oktober 1986 als Nachfolgeorganisation der \"Befreiungseinheit Kurdistans\" (HRK).","- 44 - 3.3 Araber 03i \"FATAH-Generalkommanao der ASSIFA-Streitkr\u00e4fte - Revolutionsrat\" (\"ABU-NIDAL-Organisation\"/ANO) Im Jahre 1972 l\u00f6ste sich die ANO um ihren F\u00fchrer Hassan Sabri AL BANNA alias \"ABU NIDAL\" (Vater des Kampfes) im Irak von der \"AL FATAH\" Yassir ARAFATS. Sie geh\u00f6rt seitdem zu den gef\u00e4hrlichsten und aktivsten pal\u00e4stinensischen Terrororganisationen. Eine Verhandlungsl\u00f6sung des Pal\u00e4stinakonfliktes lehnt sie strikt ab. 3.3.2 HIZB ALLAH (\"Partei Gottes\") Die Schiitenbewegung wurde im Jahre 1982 im Libanon mit iranischer Unterst\u00fctzung gebildet. Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" im Libanon nach iranischem Vorbild. Sie lehnt die Existenz des Staates Israels strikt ab und entwickelt terroristische Aktivit\u00e4ten gegen den j\u00fcdischen Staat. 3.3.3 \"Islamischer Bund Pal\u00e4stina\" (IBP)/\"Islamische Widerstandsbewegung\" (HAMAS) Die sunnitisch-extremistische Organisation, die im Jahre 1987 gegr\u00fcndet wurde, verf\u00fcgt \u00fcber eine starke--Anh\u00e4ngerschaft in den von Israel...besetzten Gebieten und operiert dort gegen israelische Interessen, im Bundesgebiet halten sich Einzelmitglieder der Organisation auf. 3.3.4 \"Muslimbruderschaft\" (MB) Seit dem Jahre 1928 existiert in Form der MB ein Zusammenschlu\u00df sunnitisch-extremistischer Moslems.","- 45 - In \u00c4gypten und Syrien entwickelt die MB seit l\u00e4ngerer Zeit Bestrebungen zum Umsturz der dortigen Regierungen, was in der Vergangenheit immer wieder zu blutigen Auseinandersetzungen gef\u00fchrt hat. In der Bundesrepublik Deutschland halten sich mehrere hundert Mitglieder der MB auf. 3.3.5 \"Volksfront f\u00fcr die Befreiung Pal\u00e4stinas\" (PFLP) Die marxistisch-leninistisch ausgerichtete Teilorganisation der PLO wurde im Jahre 1967 gegr\u00fcndet. Ihr Ziel ist die Schaffung eines panarabischen Staates. In diesem Sinne ver\u00fcbte die Organisation in der Vergangenheit eine Vielzahl von Terroranschl\u00e4gen vornehmlich gegen Israel und proisraelische europ\u00e4ische Staaten. Die PFLP verf\u00fcgt im Bundesgebiet \u00fcber konspirativ arbeitende Mitglieder. 3.3.6 \"Volksfront f\u00fcr die Befreiung Pal\u00e4stinas - Generalkommando\" (PFLP-GC) Im Jahre 1968 spaltete sich die PFLP-GC unter der Leitung von Ahmed JIBRIL von der PFLP ab. Von ihrem Sitz in Damaskus aus f\u00fchrte sie seitdem zahlreiche Terrorakte in Israel und in den von Israel besetzten Gebieten sowie in Westeuropa durch. 3.4 Iraner 3.4.1 \"Iranische Moslemische Studentenvereinigung Bundesrepublik Deutschland e.V.\" (MSV) Die islamisch-fundamentalistisch, marxistisch gepr\u00e4gte MSV unterst\u00fctzt im Bundesgebiet die im Jahre 1965 gegr\u00fcndete \"Volksmojahedin-Organisation Iran\" (PMOI). Diese richtet sich gegen das \"Mullah-Regime\" im Iran und beabsichtigt dessen gewaltsamen Sturz.","- 46 - In der Bundesrepublik Deutschland halten sich mehrere hundert Mitglieder der MSV auf, die propagandistisch f\u00fcr die PMOI t\u00e4tig sind und diese auch finanziell unterst\u00fctzen. 3 4 2 \"Union islamischer Studentenvereine in Europa\" (U.I.S.A.) Die U.I.S.A. wurde Anfang der 60er Jahre gegr\u00fcndet und vereinigt fanatische Anh\u00e4nger des verstorbenen Ayatollahs KHOMEINI und des islamischen Regimes im Iran. Bundesweit halten sich mehrere hundert U.I.S.A.-Anh\u00e4nger und Mitglieder auf. 3.5 Iren \"Provisorische Irische Republikanische Armee\" (PIRA) Im Jahre 1969 spaltete sich die \"Irische Republikanische Armee\" (IRA) in die \"Offizielle Irische Republikanische Armee\" (OIRA) und die PIRA auf. Die marxistisch-leninistisch gepr\u00e4gte OIRA verlor daraufhin kontinuierlich an Bedeutung, w\u00e4hrend die nationalistisch orientierte PIRA sich seitdem zum ma\u00dfgeblichen Faktor des terroristischen Kampfes gegen die britische Pr\u00e4sens in Nordirland entwickelte. 3.6 Jugoslawen 3.6.1 \"Kroatischer Nationalrat\" (HNV) Der HNV versteht sich als nationalistischer Dachverband kroatischer Emigrantenvereinigungen. Er hat sich die Wiederherstellung eines \"unabh\u00e4ngigen Staates Kroatien\" zum Ziel gesetzt und bef\u00fcrwortet m diesem Sinne revolution\u00e4re Gewalt in Jugoslawien, in HNV-Ortsgruppen sind mehrere hundert Mitglieder im Bundesgebiet organisiert.","- 47 - 3.6.2 \"Nationaldemokratische Liga der albanischen Treue\" (N.D.SH.) Die extrem nationalistische Organisation strebt einen Staat Albanien in seinen ethnischen Grenzen - also unter Einschlu\u00df des jugoslawischen Kosovo-Gebietes - an. Mehrere Zweiggruppen der Organisation befinden sich auch im Bundesgebiet. 3.7 Inder \"International Sikh Youth Federation\" (ISYF) Die im Jahre 1984 in London gegr\u00fcndete ISYF fungiert als weltweite Auslandsorganisation der \"All India Sikh Student Federation\" (AISSF) und strebt einen selbst\u00e4ndigen Staat in der indischen Provinz Punjab an. Die deutsche Sektion der ISYF wurde im Jahre 1985 gegr\u00fcndet. Mehrere Hundert ihrer Mitglieder halten sich in der Bundesrepublik Deutschland auf. 3.8 Tamilen \"Liberation Tigers of Tamil Eelam\" (LTTE) Die LTTE strebt die Errichtung eines unabh\u00e4ngigen sozialistisch und antiimperialistisch gepr\u00e4gten Tamilenstaates im Norden ihres Heimatlandes Sri Lanka an. Ihren gewaltt\u00e4tigen \"Befreiungskampf\" finanziert diese mitgliederst\u00e4rkste, linksgerichtete Organisation auch mit \"Spenden\", die Landsleuten in der Bundesrepublik Deutschland auch durch Gewaltandrohung abgepre\u00dft werden.","- 48 - D. Anhang R e c h t l i c h e Grundlagen Grundgesetz A r t i k e l 73 (Gegenstand der ausschlie\u00dflichen Gesetzgebung) Der Bund hat die ausschlie\u00dfliche Gesetzgebung \u00fcber 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder b) zum Schutze der f r e i h e i t l i c h e n demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutz gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf ge- r i c h t e t e Vorbereitungeshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, A r t i k e l 87 (Gegenst\u00e4nde bundeseigener Verwaltung) (1) . . . Durch Bundesgesetz k\u00f6nnen . . . Zentralstellen zur Sammlung von Unterlagen f \u00fc r Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, eingerichtet werden. Landesverfassungsschutzgesetz vom 26. M\u00e4rz 1986 (GVB1. S. 73), ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 4. April 1989 (GVB1. S. 80), BS 12-2 SS1 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Aufgabe des Verfassungsschutzes ist ,es., zum Schutze der..freiheitlichen\" demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer L\u00e4nder Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung von Mitgliedern verfassungsm\u00e4\u00dfiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Gesetzes \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder .in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes f\u00fcr eine fremde Macht,","- 49 - 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Gesetzes \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder i n Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf g e r i c h - tete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. (2) Der Verfassungsschutz w i r k t auf Antrag mit 1. bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen, denen vorbehaltlich des Ergebnisses der \u00dcberpr\u00fcfung im \u00f6 f - f e n t l i c h e n Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anver- t r a u t werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder v o r b e h a l t l i c h des Ergebnisses der \u00dcberpr\u00fcfung besch\u00e4ftigt werden s o l l e n , 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutze von im \u00f6 f f e n t l i c h e n Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Der Verfassungsschutz w i r k t ferner mit bei der Einstellung von Bewerbern in den \u00f6 f f e n t l i c h e n Dienst im Rahmen von SS 7 Abs. 3. SS 2 Zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde (1) Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes werden vom Ministerium des Innern und f \u00fc r Sport wahrgenommen. Einer p o l i z e i l i c h e n Dienststelle darf der Verfassungsschutz nicht angegliedert werden. (2) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport t\u00e4tig werden. SS 3 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit (1) Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat der Verfassungsschutz diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. (2) Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. (3) Eine Ma\u00dfnahme ist nur solange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, da\u00df er nicht erreicht werden kann. SS 4 Allgemeine Befugnisse (1) Der Verfassungsschutz darf die nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen notwendigen Ma\u00dfnahmen treffen, insbesondere personenbezogene Informationen erheben und verarbeiten, namentlich speichern, \u00fcbermitteln, ver\u00e4ndern, l\u00f6schen und abgleichen, 1. wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 1 Abs. 1 vorliegen oder 2. zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 2, soweit nicht die SSSS 5 bis 8 die Befugnisse besonders regeln. (2) Informationen \u00fcber Personen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, d\u00fcrfen nicht in Dateien gespeichert werden.","- 50 - (3) In die \u00dcberpr\u00fcfung nach SS 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 k\u00f6nnen der Ehegatte, der Verlobte oder die Per son, die mit dem zu \u00dcberpr\u00fcfenden in ehe\u00e4hnlicher Gemeinschaft lebt, einbezogen werden. Die \u00dcber pr\u00fcfung ist nur mit Zustimmung der Betroffenen zul\u00e4ssig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (4) Der Minister des Innern und f\u00fcr Sport ist befugt, die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Bestrebungen nach SS 1 Abs. 1 zu unterrichten. Dabei d\u00fcrfen auch personenbezogene Informationen bekanntgegeben werden, wenn schutzw\u00fcrdige Belange des Betroffenen nicht vorliegen oder die Interessen der Allgemeinheit \u00fcberwiegen. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Verfassungsschutz nicht zu; er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht be fugt ist. SS 5 Besondere Informationserhebungen (1) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel, insbesondere der Einsatz zur verdeckten Informa tionserhebung bestimmter besonderer technischer Mittel oder Personen, ist zur Erhebung personenbe zogener Informationen zul\u00e4ssig, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 1 Abs. 1 oder daf\u00fcr vorliegen, da\u00df die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichten zug\u00e4nge gewonnen werden k\u00f6nnen oder 2. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforder lich ist oder 3. die Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 dies erfordert und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise nicht m\u00f6glich ist, wesentlich erschwert oder gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. (2) Diese Vorschrift findet keine Anwendung in F\u00e4llen des SS 4 Abs. 3. SS 6 Informations\u00fcbermittlung an den Verfassungsschutz (1) Die Beh\u00f6rden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverb\u00e4nde, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden j u r i s t i s c h e n Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und die Gerichte des Landes haben von sich aus dem Verfassungsschutz Informationen zu \u00fcbermitteln, soweit sie nach i h r e r Beur t e i l u n g zur Aufgabenerf\u00fcllung des Verfassungsschutzes nach SS 1 Abs. 1 e r f o r d e r l i c h sind. (2) Der Verfassungsschutz kann \u00fcber a l l e Angelegenheiten, deren Aufkl\u00e4rung zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben e r f o r d e r l i c h i s t , von den Beh\u00f6rden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverb\u00e4nde und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden j u r i s t i s c h e n Personen des \u00f6 f f e n t l i c h e n Rechts Informationen und die \u00dcbermittlung von Unterlagen verlangen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. (3) Bestehen erst allgemeine, nicht auf konkrete F\u00e4lle bezogene Anhaltspunkte nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, kann der Verfassungsschutz personenbezogene Informationen oder Informationsbest\u00e4nde von \u00f6 f f e n t lichen Stellen verlangen, soweit dies e r f o r d e r l i c h i s t zur Aufkl\u00e4rung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f \u00fc r eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die durch Anwen dung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die f r e i h e i t l i c h e demokrati-","- 51 - sehe Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; der Verfassungsschutz kann auch Einsicht in die Dateien oder Informationsbest\u00e4nde nehmen. Die \u00dcbermittlung ist auf Namen, Anschriften, Tag und Ort der Geburt, Staatsangeh\u00f6rigkeit sowie auf im Einzelfall festzulegende Merkmale zu beschr\u00e4nken. (4) Der Verfassungsschutz hat zu pr\u00fcfen, ob die \u00fcbermittelten Informationen nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 f\u00fcr seine Auf gabenerf\u00fcllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind sie zu vernichten. (5) \u00dcbermittlungen f\u00fcr Zwecke nach SS 1 Abs. 2 und 3 sind zul\u00e4ssig. (6) Gesetzliche \u00dcbermittlungsverbote bleiben unber\u00fchrt. SS7 Informations\u00fcbermittlung des Verfassungsschutzes an andere Stellen (1) Der Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , an andere Beh\u00f6rden und \u00f6 f f e n t l i c h e Stellen personenbezogene Informationen zur E r f \u00fc l l u n g seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und 2 \u00fcbermitteln. Zu anderen Zwecken darf der Verfassungsschutz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , personenbezogene Informationen nur \u00fcbermitteln an 1. den Bundesnachrichtendienst und den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, wenn die Informationen im Zusammenhang mit Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen stehen, die deren Zust\u00e4ndigkeit ber\u00fchren k\u00f6nnen, 2. Dienststellen der S t a t i o n i e r u n g s s t r e i t k r \u00e4 f t e im Rahmen von A r t i k e l 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages \u00fcber die Rechtsstellung i h r e r Truppen h i n s i c h t l i c h der i n der Bundesrepublik Deutschland s t a t i o n i e r t e n ausl\u00e4ndischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. I I 1961 S. 1183, 1218), 3. Staatsanwaltschaften und Polizeibeh\u00f6rden zur Verfolgung von den i n SS 100 a Strafproze\u00dfordnung genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten K r i m i n a l i t \u00e4 t , 4. Polizeibeh\u00f6rden, soweit sie gefahrenabwehrend t \u00e4 t i g sind, wenn dies zu ihrer Aufgabenerf\u00fcllung e r f o r d e r l i c h i s t und die \u00dcbermittlung der Abwehr einer im E i n z e l f a l l bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bek\u00e4mpfung der in Nummer 3 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, f \u00fc r deren Vorbereitung konkrete Hinweise v o r l i e g e n , d i e n t , 5. andere Beh\u00f6rden und \u00f6 f f e n t l i c h e S t e l l e n , wenn dies zur Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden S t e l l e e r f o r d e r l i c h i s t und der Empf\u00e4nger die Informationen f \u00fc r Zwecke ben\u00f6tigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsg\u00fcter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen von bedeutendem \"Wert, dienen und mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes vereinbar sind. (2) Die Empf\u00e4ngerbeh\u00f6rde darf die personenbezogenen Informationen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie i h r \u00fc b e r m i t t e l t werden. (3) Der Verfassungsschutz e r t e i l t auf Anfrage von Beh\u00f6rden, denen die Einstellung von Bewerbern in den \u00f6 f f e n t l i c h e n Dienst o b l i e g t , nach pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen Auskunft aus vorhandenen Unterlagen gem\u00e4\u00df Absatz 1. Die Auskunft i s t auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschr\u00e4nken, die Zweifel daran begr\u00fcnden k\u00f6nnen, da\u00df der Bewerber j e d e r z e i t f \u00fc r die f r e i h e i t l i c h e demokratische Grundordnung eintreten w i r d .","- 52 - (4) Personenbezogene Informationen d\u00fcrfen an private Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, da\u00df dies zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder erforderlich ist. Die Weitergabe bedarf der Zustimmung des Ministers des Innern und f\u00fcr Sport oder des von ihm besonders bestellten Beauftragten. (5) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine \u00dcbermittlung durch Bereithaltung von Informationen zum Abruf oder im Wege des automatisierten Informationsabgleichs unzul\u00e4ssig. SS 8 Bereinigung und L\u00f6schung personenbezogener Informationen (1) Dateien sind in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nde werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt. (2) Personenbezogene Informationen sind zu l\u00f6schen, wenn 1. ihre Speicherung nicht rechtm\u00e4\u00dfig ist, 2. sich aufgrund einer \u00dcberpr\u00fcfung nach Absatz 1 oder auf andere Weise ergeben hat, da\u00df ihre Kenntnis f\u00fcr die speichernde Stelle zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, da\u00df durch die L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt werden. (3) Personenbezogene Informationen \u00fcber Minderj\u00e4hrige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, da\u00df nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 1 Abs. 1 angefallen sind. (4) Personenbezogene Informationen, die zu l\u00f6schen sind, d\u00fcrfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verarbeitet werden. SS 9 Errichtungsanordnung f\u00fcr automatisierte Dateien des Verfassungsschutzes F\u00fcr jede automatisierte Datei beim Verfassungsschutz sind in einer Errichtungsanordnung festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. betroffener Personenkreis,, 4. Arten der zu speichernden personenund sachbezogenen Informationen, 5. Anlieferung oder Eingabe, 6. Zugangsberechtigung, 7. \u00dcbermittlung, 8. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen, Speicherungsdauer. SS 10 Auskunft an den Betroffenen Der Verfassungsschutz i s t nicht v e r p f l i c h t e t , dem. Betroffenen Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu geben; eine Auskunftsverweigerung braucht nicht begr\u00fcndet zu werden.","- 53 - SS n Einschr\u00e4nkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf U n v e r l e t z l i c h k e i t der Wohnung ( A r t i k e l 13 des Grundgesetzes) eingeschr\u00e4nkt werden. SS 12 Parlamentarische Kontrolle (1) Zur Kontrolle des Ministers des Innern und f \u00fc r Sport h i n s i c h t l i c h der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes b i l d e t der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Aussch\u00fcsse und der Kommission aufgrund des Landesgesetzes zur Ausf\u00fchrung des Bundesgesetzes zur Beschr\u00e4nkung des B r i e f - , Postund Fernmeldegeheimnisses vom 24. September 1979 (GVB1..S. 296, BS 12-1) bleiben unber\u00fchrt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei M i t g l i e d e r n , die vom Landtag aus seiner M i t t e mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Die Kontrollkommission w\u00e4hlt einen Vorsitzenden und g i b t sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder der Kommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten v e r p f l i c h t e t , die ihnen im Rahmen i h r e r T \u00e4 t i g - k e i t i n der Kommission bekannt werden. Dies g i l t auch f \u00fc r die Z e i t nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so v e r l i e r t er seine M i t g l i e d - schaft i n der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses M i t g l i e d i s t unverz\u00fcglich ein neues M i t g l i e d zu w\u00e4hlen; das gleiche g i l t , wenn ein Mitglied aus der Kontrollkommission ausscheidet. SS 13 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Der Minister des Innern und f\u00fcr Sport unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal j\u00e4hrlich umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung. (2) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzugangs durch die politische Verantwortung des Ministers des Innern und f\u00fcr Sport bestimmt. (3) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 14 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verk\u00fcndung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 23. Januar 1975 (GVB1. S. 33), ge\u00e4ndert durch Landesgesetz vom 21. Dezember 1978 (GVB1. S. 769), BS 12-2, au\u00dfer Kraft."],"title":"Verfassungsschutzbericht 1991","year":1991}
