{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-nw-1981.pdf","jurisdiction":"Nordrhein-Westfalen","num_pages":86,"pages":["Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Vorwort ................................................................................................ 4 1 Rechtsextremismus ......................................................................... 5 1.1 Entwicklungstendenz ....................................................................................5 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten ............................................................................................6 1.3 National-Freiheitliche Rechte ........................................................................8 1.3.1 Deutsche Volksunion (DVU) ..............................................................8 1.3.2 Aktion Deutsche Einheit - AKON e.V. ................................................8 1.3.3 Wiking-Jugend (WJ) ..........................................................................9 1.4 Neonazistische Gruppen ...............................................................................9 1.4.1 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen auslandgesteuerte NSGruppierungen............................................................................................9 1.4.2 NSDAP-Aufbauund Auslandsorganisation (NSDAP-AO).................9 1.4.3 Aktionsfront Nationaler Sozialisten (ANS)........................................10 1.4.4 Volkssozialistische Bewegung Deutschlands (VSBD) und Widerstandsbewegung Deutsche Volksfront ............................................11 1.4.5 Wehrsportgruppen ...........................................................................11 1.5 Sonstige rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten. ..................................................12 1.5.1 Terroristische Kleingruppe im Raum Dortmund ...............................12 1.5.2 Brandanschlag in Oerlinghausen.....................................................12 1.5.3 Internationales Treffen in Belgien ....................................................12 2 Linksextremismus.......................................................................... 13 2.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................13 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP).....................................................13 2.2.1 DKP-orientierte Jugendund Studentenorganisationen:..................17 2.2.2 B\u00fcndnispolitik...................................................................................18 2.3 Dogmatische \"Neue Linke\"..........................................................................20 2.3.1 Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) ............................20 2.3.2 Vereinigung f\u00fcr revolution\u00e4re Volksbildung (VrV) ............................20 2.3.3 Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK) .....................................21 2.3.4 Kommunistische Partei Deutschlands (Marxisten-Leninisten) (KPD)21 2.3.5 Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg, f\u00fcr Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden - Volksfront (V)................................21 2.3.6 Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands (KABD) ....................21 2.3.7 Gruppe 99 (Gruppe der aufgel\u00f6sten KPD) ......................................21 2.3.8 Kommunistischer Bund (KB)............................................................22 2.4 Trotzkisten...................................................................................................22 1","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 3 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und \u00f6ffentlicher Dienst ... 26 3.1 Besondere Treuepflicht im \u00d6ffentlichen Dienst ...........................................26 3.2 Angeh\u00f6rige des \u00d6ffentlichen Dienstes in extremistischen Organisationen .26 4 Ausl\u00e4nderextremismus.................................................................. 28 4.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................28 4.2 T\u00fcrken .........................................................................................................29 4.3 Kurden.........................................................................................................31 4.4 Syrer ...........................................................................................................31 4.5 Pakistaner ...................................................................................................31 4.6 Iraner...........................................................................................................32 4.7 Afghanen.....................................................................................................32 4.8 Jugoslawen .................................................................................................32 4.9 Iren..............................................................................................................32 4.10 Sonstige ausl\u00e4nderextremistische Aktivit\u00e4ten ...........................................33 5 Terrorismus .................................................................................... 35 5.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................35 5.2 Rote Armee Fraktion (RAF).........................................................................35 5.3 Revolution\u00e4re Zellen/Rote Zora (RZ) ..........................................................36 5.4 Terroristisches Umfeld ................................................................................38 5.5 Terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten....................39 6 Spionageabwehr............................................................................. 42 6.1 Schwerpunkt und Tendenzen......................................................................42 6.2 Werbungen und Werbungsversuche...........................................................42 6.3 Auftr\u00e4ge.......................................................................................................43 6.4 F\u00fchrungsund Verbindungswesen .............................................................43 6.5 Besuchsreisen in die DDR ..........................................................................43 6.6 Verurteilte Agenten .....................................................................................45 7 Strafrechtspflege............................................................................ 46 7.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................46 7.2 Terrorismus .................................................................................................46 7.3 Demonstrationsstraftaten ............................................................................46 7.4 Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten.................................................................47 7.5 Linksextremistische Aktivit\u00e4ten ...................................................................48 8 Zusammenfassung......................................................................... 49 2","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 9 Anhang............................................................................................ 50 9.1 \u00dcbersicht \u00fcber rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................50 9.2 \u00dcbersicht \u00fcber linksextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................52 9.3 Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst.............................................................................................55 9.4 Leits\u00e4tze......................................................................................................59 9.5 Leits\u00e4tze61 9.6 Leits\u00e4tze......................................................................................................62 9.7 Auszug ........................................................................................................63 9.8 Auszug ........................................................................................................67 9.9 Antwort der Bundesregierung......................................................................72 9.10 Antwort der Bundesregierung....................................................................82 3","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Vorwort Die bisherige Nachfrage insbesondere auch seitens einzelner B\u00fcrger nach dem gedruckten j\u00e4hrlichen Bericht der Landesregierung \u00fcber den politischen Extremismus und \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen in unserem Lande hat gezeigt, da\u00df mit der Herausgabe dieses Berichts f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit ein richtiger Weg beschritten wurde. Nur der informierte B\u00fcrger kann \u00fcberzeugt und \u00fcberzeugend f\u00fcr Freiheit und Demokratie einstehen. Die von ihm durch demokratische Wahl eingesetzte politische F\u00fchrung kann auch nur vom informierten B\u00fcrger erwarten, da\u00df er sich f\u00fcr die freiheitliche Demokratie einsetzt. Die freiheitliche Demokratie lebt politisch von der aktiven Zustimmung der B\u00fcrger. Daher mu\u00df der Verfassungsschutz mit seinen Erkenntnissen vor allem sie erreichen und nicht nur die vorrangig interessierten und berufenen politischen Instanzen sowie die Beh\u00f6rden und Gerichte, die im Einzelfalle Verbote oder Strafen auszusprechen haben. Verbote und Strafen bilden nach unserem Verfassungsund Staatsverst\u00e4ndnis nicht den ausschlie\u00dflichen Inhalt der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung; wichtiger noch ist die \u00dcberzeugungskraft der politischen Auseinandersetzung. Verbot und Strafverfolgung k\u00f6nnen nicht die erste Weisheit solcher Abwehr sein, und sie d\u00fcrfen auch nicht ausschlie\u00dflich die letzte werden. Das gilt zumal in einer Zeit, in der politisch extremistische Bestrebungen mit ihren verfassungsfeindlichen Zielen als solche so gut wie keinen Erfolg haben, in der Extremisten nur Anklang finden k\u00f6nnen, wenn sie es verstehen, B\u00fcrger \u00fcber ihre wirklichen Absichten zu t\u00e4uschen. Diese Brosch\u00fcre soll, wie ihre Vorg\u00e4ngerinnen, dazu beitragen, da\u00df dies nicht gelingt. Dr. Herbert Schnoor Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen 4","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 1 Rechtsextremismus 1.1 Entwicklungstendenz Die Zahl der rechtsextremistischen Anh\u00e4ngerschaft d\u00fcrfte in Nordrhein-Westfalen deutlich unter 3.000 Personen liegen; sie sind in rund 30 Gruppen organisiert. Was die \"nationaldemokratischen\" Organisationen betrifft, so ist der Mitgliederstand der nordrhein-westf\u00e4lischen NPD auf ca. 800 und der ' ihrer Jugendorganisation - der Jungen Nationaldemokraten (JN) - weit unter 300 gesunken. Die von der NPD gesteuerte \"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp\" will ein neues Volksbegehren in Gang setzen mit dem Ziel, deutsche und ausl\u00e4ndische Schulkinder getrennt zu unterrichten. Innerhalb der - in unserem Land stark vertretenen - sog. National-Freiheitlichen Rechten bilden die von dem Verleger Dr. FREY (M\u00fcnchen) gef\u00fchrten oder beeinflu\u00dften Vereinigungen \"Deutsche Volksunion\", \"Aktion Deutsche Einheit - AKON e.V.\", \"Volksbewegung f\u00fcr Generalamnestie\" und \"Initiative f\u00fcr Ausl\u00e4nderbegrenzung\" mit zusammen rd. 10.000 Mitgliedern inzwischen den 5","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 gr\u00f6\u00dften rechtsextremistischen Block im Bundesgebiet. Demgegen\u00fcber verzeichnete die militante Wiking-Jugend in Nordrhein-Westfalen einen geringen Mitgliederschwund. Im neonazistischen Bereich ist 1981 im Bundesgebiet zwar die Zahl der Gruppierungen auf 16 zur\u00fcckgegangen; gleichwohl stieg die Anh\u00e4ngerschaft leicht an auf rd. 1.850 Personen. Von ihr ist nur ein geringer Teil in unserem Land t\u00e4tig. Im M\u00e4rz 1981 wurden bundesweit staatliche Ma\u00dfnahmen gegen die auslandgesteuerten NS-Gruppierungen ergriffen; sie vermochten allerdings die Verbreitung des umfangreichen Propagandamaterials aus Nordamerika nicht g\u00e4nzlich zu verhindern. Bei nordrhein-westf\u00e4lischen Rechtsextremisten wurden erneut Waffen gefunden. In M\u00fclheim/Ruhr konnte eine sog. Wehrsportgruppe aufgedeckt werden. Da\u00df bundesweit die Tendenz zur Bewaffnung und Gewaltanwendung in rechtsextremistischen Kreisen anh\u00e4lt, belegen insbesondere die Ermordung eines NS-Anh\u00e4ngers in Schleswig-Holstein durch einen Bochumer Rechtsextremisten im Mai, die M\u00fcnchener Schie\u00dferei zwischen NS-Aktivisten und der Polizei sowie die umfangreichen Waffenund Sprengstoffunde in der L\u00fcneburger Heide im Herbst 1981. In Nordrhein-Westfalen zeigte sich diese Entwicklung auch an einer Kleingruppe mit terroristischem Einschlag im Raum Dortmund. Deutsche rechtsextremistische Gruppen bem\u00fchen sich zudem, die Zusammenarbeit mit Gesinnungsgenossen im Ausland zu vertiefen. Neben den schon erw\u00e4hnten staatlichen Zugriffen gegen rechtsextremistische Gruppen sind im Berichtszeitraum eine Reihe von Rechtsextremisten - darunter der fr\u00fchere Verleger K. - verurteilt und zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten eingeleitet worden. Die Zahl der rechtsextremistischen Organisationen und die geringe Zahl ihrer Mitglieder sowie der geringe Erfolg rechtsextremistischer Parteien bei Wahlen l\u00e4\u00dft noch keinen Schlu\u00df auf die tats\u00e4chliche Gef\u00e4hrlichkeit des Rechtsextremismus zu. Das belegt u. a. der Versuch der von der NPD gesteuerten \"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp\", verst\u00e4ndliche Sorgen deutscher Eltern um eine gute Schulbildung ihrer Kinder f\u00fcr rechtsextremistische Ziele zu nutzen. 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten Verfassungsfeindlichkeit h\u00f6chstrichterlich best\u00e4tigt Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1980 ist erstmals auch h\u00f6chstrichterlich klargestellt worden, da\u00df die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Diese ergeben sich, wie das Gericht ausgef\u00fchrt hat - unabh\u00e4ngig von dem offiziellen Parteiprogramm und der Satzung der NPD -, aus einer st\u00e4ndigen, gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichteten und der Partei politisch zuzurechnenden Polemik. Darin kommen Mi\u00dfachtung und Ablehnung oberster Verfassungswerte, insbesondere der parlamentarischen Demokratie, des Mehrparteiensystems und der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t zum Ausdruck. Bundesparteitag 6","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Am 24. und 25. Oktober 1981 fand in V\u00f6lklingen/Saar der 15. Bundesparteitag statt. Es nahmen rund 600 Personen teil, darunter 259 Delegierte. Erwartungsgem\u00e4\u00df wurde Rechtsanwalt Martin MUSSGNUG als Parteivorsitzender best\u00e4tigt. Landesparteitag NW Der Landesparteitag 1981 der nordrhein-westf\u00e4lischen NPD am 1. und 2. Mai in Ibbenb\u00fcren stand unter dem Leitsatz \"Der deutsche Arbeiter Lebensgarant unseres Volkes\". Der bisherige Landesvorsitzende Karl-Heinz LINDNER wurde wiedergew\u00e4hlt; er k\u00fcndigte eine Verst\u00e4rkung der Aktion Ausl\u00e4nderstopp an. Zwischen linksextremistischen Gegendemonstranten und NPD-Mitgliedern kam es am ersten Tag zu einer t\u00e4tlichen Auseinandersetzung. Im November 1981 ist LINDNER, der schon im Oktober 1981 auf dem Bundesparteitag auf seine Wiederwahl als stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD verzichtet hatte, auch von seinem Amt als NPD-Landesvorsitzender zur\u00fcckgetreten. \"Deutschlandtreffen\" zum 17. Juni Ihr traditionelles \"Deutschlandtreffen\" veranstaltete die NPD - nach irref\u00fchrender Anmeldung in Hamburg - am 17. Juni 1981 in Dortmund. Hieran nahmen ca. 500 NPDund JN-Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet teil. F\u00fcnf von ihnen f\u00fchrten Waffen mit sich. Kundgebung unter dem Motto: Deutschland ist gr\u00f6\u00dfer als die Bundesrepublik Eine Kundgebung mit Oberst a. D. RUDEL veranstaltete die NPD unter dem angegebenen Motto am 13. September 1981 in Altena; es nahmen ca. 400 Personen teil. Junge Nationaldemokraten (JN) Am 3. und 4. Oktober 1981 hielten die JN unter dem Motto \"Platz f\u00fcr die Jugend\" in P\u00fcttlingen/Saar ihren 10. ordentlichen Bundeskongre\u00df ab. Hieran nahmen ca. 150 Personen teil. Am 11. April 1981 fand in Kamp-Lintfort der Landeskongre\u00df des JN-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen statt. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde der 22j\u00e4hrige Ernst-Dieter SIEPMANN aus Duisburg gew\u00e4hlt. Aus Protest gegen die fortdauernde Inhaftierung von HESS veranstalteten die JN am 9. Mai 1981 in Bonn und K\u00f6ln unter dem Motto \"40 Jahre Hess-Flug - 40 Jahre unschuldig Haft\" - eine \"Bundesaktion\". U. a. ketteten sich in der Nacht sechs JNAngeh\u00f6rige an einen Brunnen auf dem Bonner Marktplatz an. Vor dem K\u00f6lner Dom verteilten weitere aneinandergekettete JN-Leute Flugbl\u00e4tter mit der \u00dcberschrift \"Weder Recht noch Menschlichkeit'. Au\u00dferdem wurden in K\u00f6ln Stra\u00dfenschilder mit der Beschriftung \"Rudolf-Hess-Stra\u00dfe\" \u00fcberklebt. Anl\u00e4\u00dflich des Staatsbesuchs des sowjetischen Staatsund Parteichefs Breschnew in der Bundesrepublik Deutschland beteiligten sich am 22. November 1981 rund 150 JN-Mitglieder an einem Demonstrationszug, den die nichtextremistische Aktion f\u00fcr Frieden und Menschenrechte\" in Bonn veranstaltete. 7","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Hierbei gab es Auseinandersetzungen zwischen den JN und politisch andersgesinnten Teilnehmern. Die Polizei mu\u00dfte einschreiten, um T\u00e4tlichkeiten zu verhindern. B\u00fcrgerinitiative (BI) Ausl\u00e4nderstopp Obwohl die NPD-gesteuerte BI Ausl\u00e4nderstopp mit dem urspr\u00fcnglich angestrebten Volksbegehren - R\u00fcckf\u00fchrung der Ausl\u00e4nder in ihre Heimat - erfolglos geblieben ist, schickte sie sich an, in Nordrhein-Westfalen ein neues Volksbegehren in Gang zu setzen. Sie bereitete einen entsprechenden Antrag auf Listenauslegung vor, dem sie den Entwurf eines \"Gesetzes \u00fcber die Einf\u00fchrung muttersprachlicher Regelklassen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Sch\u00fcler in Nordrhein-Westfalen\" und die erforderlichen Unterschriften beif\u00fcgte. Sie m\u00f6chte damit erreichen, da\u00df in den Schulen getrennte Klassen f\u00fcr deutsche und Ausl\u00e4nderkinder eingerichtet werden*). Sie greift damit wiederum soziale, wirtschaftliche und politische Probleme auf, soweit sie mit dem starken Ausl\u00e4nderanstieg hierzulande verbunden sind und der deutschen Bev\u00f6lkerung zunehmend bewu\u00dft werden. Wie andere rechtsextremistische Gruppen und Autoren warnt die \"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp\" weiterhin vor Rassenvermischung (\"Einschmelzung\") und \u00dcberfremdung der deutschen Kultur und strebt die R\u00fcckf\u00fchrung der Ausl\u00e4nder in ihre Heimat an. Dabei nutzt sie die in Teilen der Bev\u00f6lkerung vorhandenen Vorbehalte gegen Ausl\u00e4nder f\u00fcr ihre eigenen politischen Zwecke aus. *) Am 17. M\u00e4rz 1982 ist der Antrag auf Listenauslegung beim Innenminister eingereicht worden. Die Landesregierung hat das beantragte Volksbegehren nicht zugelassen (Kabinettbeschlu\u00df vom 23. M\u00e4rz 1982). 1.3 National-Freiheitliche Rechte 1.3.1 Deutsche Volksunion (DVU) Die 1971 gegr\u00fcndete DVU f\u00fchrte am 20. September 1981 in Bonn ihre Bundesversammlung durch, an der ca. 500 Personen teilnahmen. Als Redner trat neben dem DVU-Vorsitzenden Dr. Gerhard FREY auch Oberst a. D. RUDEL auf. Erwartungsgem\u00e4\u00df wurde Dr. FREY, Begr\u00fcnder der Vereinigung, in seinem Amt als Vorsitzender best\u00e4tigt. 1.3.2 Aktion Deutsche Einheit - AKON e.V. /Volksbewegung f\u00fcr Generalamnestie (VOGA)/Initiative f\u00fcr Ausl\u00e4nderbegrenzung (I.f.A.) Um die DVU als Kern der National-Freiheitlichen Rechten gruppieren sich die AKON, die VOGA und die I.f.A. Sie werden ebenfalls von Dr. FREY gef\u00fchrt oder beeinflu\u00dft und haben s\u00e4mtlich - wie die DVU - ihren Sitz in M\u00fcnchen. Zusammen mit der (mitgliederst\u00e4rksten) DVU verf\u00fcgen die genannten drei Organisationen \u00fcber rd. 10.000 Mitglieder. Von ihnen lebt nur ein verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig geringer Prozentsatz in Nordrhein-Westfalen. 8","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 1.3.3 Wiking-Jugend (WJ) Der WJ geh\u00f6ren zur Zeit ca. 350 Mitglieder an, davon etwa 90 in NordrheinWestfalen. Hausdurchsuchungen bei zwei Funktion\u00e4ren der WJ Anfang Mai 1981 in Ennepetal f\u00f6rderten zahlreiche Waffen, darunter Karabiner und Pistolen, Munition, Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde der ehemaligen Wehrmacht sowie WJSchriftmaterial zutage. 1.4 Neonazistische Gruppen 1.4.1 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen auslandgesteuerte NSGruppierungen Am 24. M\u00e4rz 1981 wurden auf richterliche Anordnung bundesweit Wohnungen bei insgesamt 415 Personen durchsucht, die als Anh\u00e4nger oder Sympathisanten der aus Nordamerika gesteuerten * NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation (NSDAP-AO) und * Befreiungsfront im White Power Movement (USA) sowie des * Verlags Samisdat Publishers Ltd. (Kanada) bekanntgeworden sind. In 226 F\u00e4llen wurden NS-Propagandamaterialien gefunden, in einigen F\u00e4llen auch Schu\u00dfwaffen und Munition. Von 121 in Nordrhein-Westfalen vorgenommenen Durchsuchungen waren 27 erfolgreich. Auch hier konnten Hakenkreuz-Aufkleber, antisemitische Pamphlete und andere NS-Schriften sichergestellt werden; in einem Fall fand die Polizei zwei Karabiner und ein Luftgewehr. Gleichwohl gelingt es den auslandgesteuerten NSGruppierungen, noch weiteres Propagandamaterial zu verteilen. Dabei versuchen sie mehr und mehr, Einschleusung und Vertrieb des Materials zugriff sicher zu handhaben. 1.4.2 NSDAP-Aufbauund Auslandsorganisation (NSDAP-AO) In der Nummer 44 (Mai/Juni 1981) des \"NS-Kampfruf\" - Monatsschrift der NSDAPAO - gibt der Gr\u00fcnder und Leiter der Organisation, Gary Rex LAUCK, Lincoln/USA, \"Sicherheitshinweise\" und Verhaltensregeln f\u00fcr Anforderung und Empfang des Propagandamaterials, um eventuelle deutsche Exekutivma\u00dfnahmen zumindest zu erschweren. Er empfiehlt, nur \"Kennummern\" zu verwenden und das Material postlagernd unter Deckadresse zu bestellen. Ferner polemisiert das Blatt unter der \u00dcberschrift \"Aktionen - das Gebot der Stunde\" gegen die \"minderwertigen und schmarotzenden Asylanten und Gastarbeiter\" in der Bundesrepublik Deutschland und ruft zum Kampf gegen sie auf. 9","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Das Landgericht D\u00fcsseldorf verurteilte im November 1981 zwei NSDAP-AOAnh\u00e4nger aus Krefeld zu einer Geldstrafe bzw. Freiheitsentzug. Die Verurteilten hatten neonazistische B\u00fccher, Zeitschriften, Flugbl\u00e4tter und Aufkleber - \u00fcberwiegend der NSDAP-AO - in die Bundesrepublik Deutschland eingef\u00fchrt und verbreitet. Einer der T\u00e4ter hatte bereits im September 1979 mit Hakenkreuzen versehene Drohbriefe an den Polizeidirektor und den Deutschen Gewerkschaftsbund in Krefeld gesandt. Weitere Verfahren richten sich gegen einen NSDAP-AO-Anh\u00e4nger aus Duisburg wegen Bezugs und Vorr\u00e4tighaltens von neonazistischem Propagandamaterial aus den USA sowie gegen einen Arbeiter aus Remscheid. Bei letzterem stellte die Polizei im Dezember 1981 neonazistische Druckschriften, Stichund Schlagwaffen und ein W\u00fcrgeholz sicher. 1.4.3 Aktionsfront Nationaler Sozialisten (ANS) Ende Mai 1981 wurde in Barsb\u00fcttel-Stemwarde (Schleswig-Holstein) ein Anh\u00e4nger der neonazistischen ANS aus Hamburg im Beisein weiterer ANS-Anh\u00e4nger von einem Rechtsextremisten aus Bochum durch Messerstiche get\u00f6tet. Der T\u00e4ter ist mehrfach wegen Diebstahls und Raubes vorbestraft, sa\u00df zuletzt wegen Waffendiebstahls in der Justizvollzugsanstalt Geldern ein und war erst wenige Wochen vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Er unterhielt Kontakte zu 10","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 neonazistischen Kreisen in Norddeutschland und zur neonazistischen Hilfsgemeinschaft f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige (HNG) in Frankfurt. Von der HNG wurde er als \"politischer H\u00e4ftling\" betreut. Als Motiv gaben Tatbeteiligte an, man habe die ANS von einem Homosexuellen s\u00e4ubern wollen. 1.4.4 Volkssozialistische Bewegung Deutschlands (VSBD) und Widerstandsbewegung Deutsche Volksfront Die VSBD wurde 1971 in Krefeld von dem ehemaligen NPD-Funktion\u00e4r Friedhelm BUSSE (damals wohnhaft in Bochum, jetzt in Neubiberg/Bayern) unter der Organisationsbezeichnung \"Partei der Arbeit\" (PdA) gegr\u00fcndet. Die PdA verlegte sp\u00e4ter ihren Sitz nach M\u00fcnchen, wo sie sich 1975 in VSBD umbenannte. Dort gr\u00fcndete sie 1979 ihre Jugendorganisation Junge Front (JF). Die VSBD verf\u00fcgte in einigen Bundesl\u00e4ndern \u00fcber Landesverb\u00e4nde. Der Landesverband NordrheinWestfalen hatte sich allerdings 1978 aufgel\u00f6st. Die VSBD propagierte nationalsozialistisches Ideengut und feierte historische Ereignisse der ehemaligen NSDAP. Sie verf\u00fcgte \u00fcber Verbindungen zu Gesinnungsgenossen im Ausland und konnte mit ihren insgesamt etwa 120 Mitgliedern als gr\u00f6\u00dfte neonazistische Vereinigung im Bundesgebiet bezeichnet werden*). Am 20. Oktober 1981 kam es in M\u00fcnchen zwischen der Polizei und f\u00fcnf VSBDAnh\u00e4ngern zu einem Schu\u00dfwechsel, bei dem zwei Neonazisten den Tod fanden. Nach der Schie\u00dferei in M\u00fcnchen erhielt die \"Bild\"-Redaktion in Hamburg ein anonymes Schreiben, das Drohungen gegen den bayerischen Innenminister TANDLER enthielt. Das Schreiben ist am 23. Oktober 1981 in L\u00fcdenscheid aufgegeben worden und von einer bis dahin unbekannten \"Widerstandsbewegung Deutsche Volksfront - Jagdkommando Mitte\" unterzeichnet. *) Durch Verf\u00fcgung vom 27. Januar 1982 hat der Bundesminister des Innern die VSBD einschlie\u00dflich ihrer Jugendorganisation JF als eine gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtete Vereinigung verboten und aufgel\u00f6st. 1.4.5 Wehrsportgruppen In Nordrhein-Westfalen wie im \u00fcbrigen Bundesgebiet machten in der Vergangenheit wiederholt sog. Wehrsportgruppen von sich reden. Unter Wehrsportgruppen versteht man Zusammenschl\u00fcsse von meist jungen M\u00e4nnern, die sich durch milit\u00e4r\u00e4hnliche \u00dcbungen im Gel\u00e4nde zu h\u00f6herer k\u00f6rperlicher und psychischer Leistungsf\u00e4higkeit erziehen wollen. Solche Gruppen besch\u00e4ftigen den Verfassungsschutz dann, wenn sie sich zugleich extremistisch bet\u00e4tigen. Beispielsweise kann das Tragen von NS-Symbolen, -Rangabzeichen oder - Ausr\u00fcstungsst\u00fccken auf eine rechtsextremistische Ausrichtung hindeuten. 1981 ist eine \"Wehrsportgruppe\" in M\u00fclheim/ Ruhr in Erscheinung getreten. Mitte Mai 1981 wurden dort mehrere 17 bis 19j\u00e4hrige Gymnasiasten gestellt. Sie hatten andere Jugendliche angegriffen und mit einem Luftgewehr beschossen. Bei ihnen fand die Polizei ein W\u00fcrgeholz mit Hakenkreuzen und den Beschriftungen \"SS-Vibrator\" und \"T\u00fcrkentod\", Stahlhelme und Uniformteile sowie Schriftmaterial rechtsextremistischer Organisationen. Nach den Ermittlungen besitzen die 11","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Anh\u00e4nger der Gruppe allerdings keine pers\u00f6nlichen Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen. 1.5 Sonstige rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten. 1.5.1 Terroristische Kleingruppe im Raum Dortmund Gegen den Rechtsextremisten Udo A. aus Dortmund und andere Gruppenmitglieder ermittelt die Staatsanwaltschaft M\u00fcnster wegen des Verdachts, in den Jahren 1976 und 1979 bewaffnete Bank\u00fcberf\u00e4lle - unter anderem in Nordrhein-Westfalen - ver\u00fcbt zu haben. Nach bisheriger polizeilicher Feststellung soll A. Anfang April 1979 zusammen mit einem Dortmunder JN-Mitglied und zwei weiteren M\u00e4nnern die Volksbank-Filiale Schlachthof in Bochum \u00fcberfallen und ca. DM 53.000 erbeutet haben. Bei seinen Vernehmungen gab A. ein von ihm in Dortmund angelegtes Waffendepot preis. Dort fand die Polizei eine Maschinenpistole, eine Pistole mit Munition sowie 17 Kfz-Kennzeichen nebst Mitteln zur F\u00e4lschung solcher Kennzeichen. Ende Juli 1981 konnte A. w\u00e4hrend eines gerichtlichen Lokaltermins bei Lauenburg in die DDR fl\u00fcchten. Von den DDR-Beh\u00f6rden wurde ein Zulieferungsantrag des Generalstaatsanwalts in Hamm abgelehnt und erkl\u00e4rt, A. sei in ein anderes Land ausgewiesen worden. Personen aus dem Kreis um A. sind wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls und versuchten Waffenschmuggels (im Mai 1980 von Holland nach Nordrhein-Westfalen) zu 6 1/2 bzw. 2 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. 1.5.2 Brandanschlag in Oerlinghausen Wie bereits im Vorjahr berichtet, hatten drei Rechtsextremisten aus Bielefeld und Paderborn im September 1980 in Oerlinghausen mit Molotow-Cocktails einen Brandanschlag auf ein Wohnhaus ver\u00fcbt in dem sie eine \"linke Kommune\" vermuteten. Sie wurden vom Landgericht Detmold Anfang Januar 1981 wegen gemeinschaftlich versuchter schwerer Brandstiftung zu je 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung verurteilt. 1.5.3 Internationales Treffen in Belgien Das Bem\u00fchen deutscher Neonazisten wie auch anderer rechtsextremistischer Gruppen um weitere Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Gesinnungsgenossen zeigt ihre Teilnahme an einem internationalen Rechtsextremistentreffen, das im Juli 1981 in Diksmuide/Belgien am Rande der traditionellen fl\u00e4mischen \"Jjzerbedevaart\" stattfand. Insgesamt beteiligten sich etwa 500 westeurop\u00e4ische Rechtsextremisten, darunter auch Mitglieder der NPD, JN und der Wiking-Jugend aus Nordrhein-Westfalen. 12","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 2 Linksextremismus 2.1 Entwicklungstendenz 1981 sind im linksextremistischen Bereich wesentliche organisatorische oder politische \u00c4nderungen nicht eingetreten. Die Zahl der Mitglieder der kommunistischen Parteien und sonstigen Gruppierungen blieb weitgehend konstant. Sie liegt bei ca. 62.000 (NW: 21.000). Hinzu kommen deren Anh\u00e4nger in den vor allem DKP-beeinflu\u00dften Organisationen, deren Mitgliederzahl insgesamt mit ca.49.000 (NW: ca. 12.000) angenommen werden kann. Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) hat ihre Position als st\u00e4rkste linksextreme Gruppierung (im Bundesgebiet nahezu 40.000 Mitglieder) behaupten k\u00f6nnen. Der DKP-F\u00fchrung ist es zudem gelungen, die nach der Bundestagswahl 1980 in Teilen der Mitgliederschaft einsetzende Resignation durch innerparteiliche Kampagnen und durch eine Konzentration ihrer Agitation und Propaganda auf die aktuelle Thematik des \"Friedenskampfes\", der Hausbesetzungen und der \"Rotstiftpolitik\" weitgehend zu \u00fcberwinden. Insbesondere im Bereich der von ihr konzipierten \"B\u00fcndnispolitik\" konnte sie in den letzten Monaten des Berichtsjahres gewisse Teilerfolge erzielen. Die Kernorganisationen der \"Neuen Linken\" * Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW), * Kommunistische Partei Deutschlands (Marxisten-Leninisten) (KPD), * Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands (KABD), die in der Vergangenheit durch ideologische und personelle Spannungen z. T. erhebliche Mitgliederverluste hinnehmen mu\u00dften, konnten bisher in NordrheinWestfalen den. v\u00f6lligen Zerfall verhindern. Sie versuchen, organisatorisch auf einer allerdings wesentlich bescheideneren Ebene weiterzuarbeiten. Nur dem KABD ist es gelungen, seine Organisation in Nordrhein-Westfalen auszubauen und zus\u00e4tzliche Mitglieder zu gewinnen. Zu gr\u00f6\u00dferen Aktionen in der \u00d6ffentlichkeit waren die genannten Gruppierungen 1981 jedoch nicht in der Lage. Linksextreme Kreise, vor allem auch die DKP und ihre Nebenorganisationen, haben allerdings immer h\u00e4ufiger versucht, auf Hausbesetzungen (insgesamt in Nordrhein-Westfalen 1981 ca. 180, davon am Jahresende noch \"besetzt\" ca. 60) propagandistisch oder in anderer Weise einzuwirken. Insbesondere die DKP sieht solche Aktionen als \"neue Kampfformen\" an. 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die DKP vertritt den sowjetisch orientierten (\"orthodoxen\") Kommunismus in der Bundesrepublik Deutschland. Vorbehaltlos folgte sie auch im Berichtsjahr der von KPdSU und SED vorgegebenen Treue zum Marxismus-Leninismus. Unver\u00e4ndert h\u00e4lt sie an ihren verfassungsfeindlichen Zielen fest. Die Landesregierung hat, ebenso wie die Bundesregierung, die DKP deshalb auch stets als eine Organisation bewertet, deren politische Ziele gegen die freiheitliche 13","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Im Einklang mit der st\u00e4ndigen Rechtsprechung aller h\u00f6chsten Gerichte hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 29. Oktober 1981 die DKP erneut als eine Organisation angesehen, deren Zielsetzungen mit elementaren Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Allen programmatischen Erkl\u00e4rungen der DKP sei gemeinsam, so wird von dem Gericht hervorgehoben, da\u00df sie das Verm\u00e4chtnis der (fr\u00fcheren) Kommunistischen Partei Deutschlands \u00fcbernommen habe, so da\u00df die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in dem KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85) weithin auch auf die DKP zutr\u00e4fen. Parteiorganisation und Finanzierung Die DKP verf\u00fcgt als die bei weitem mitgliederst\u00e4rkste und - nicht zuletzt durch Zusch\u00fcsse aus der DDR - finanzkr\u00e4ftigste linksextremistische Organisation \u00fcber einen straff organisierten, funktionst\u00fcchtigen Parteiapparat. Die Parteizentrale (Sitz: D\u00fcsseldorf) mit etwa 100 hauptamtlichen Mitarbeitern leitet in Nordrhein-Westfalen die beiden Bezirksorganisationen Ruhr-Westfalen (Sitz: Essen) und Rheinland-Westfalen (Sitz: D\u00fcsseldorf) an, die insgesamt etwa 30 weitere Personen hauptamtlich besch\u00e4ftigen. Von den 44 Kreisorganisationen in unserem Land werden ca. 280 Wohngebietsgruppen (Ortsund Stadtteilgruppen) sowie ca. 110 Betriebsund Hochschulgruppen angeleitet. In ihrem Rechenschaftsbericht f\u00fcr 1980 wies die DKP Gesamteinnahmen in H\u00f6he von DM 15.759.404,22 aus. Eine auch nur ann\u00e4hernde Kostendeckung f\u00fcr den umfangreichen Parteiapparat, verbunden mit enormer Reiset\u00e4tigkeit f\u00fchrender Funktion\u00e4re im Inund Ausland, f\u00fcr die Gro\u00dfveranstaltungen der Partei sowie f\u00fcr ihre aufwendige Publizistik und Agitation ist mit diesen Einnahmen nicht m\u00f6glich. Auch 1981 ergaben sich deutliche Anhaltspunkte daf\u00fcr, da\u00df die Deutsche Kommunistische Partei f\u00fcr ihre und die Arbeit ihrer Nebenorganisationen ganz erheblich von der DDR finanziell unterst\u00fctzt wurde. Die ihr von dort zugeflossenen Geldbetr\u00e4ge d\u00fcrften weit \u00fcber DM 50 Millionen betragen haben. Betriebsarbeit F\u00fcr die DKP ist die Interessenvertretung der Arbeiter in den Gro\u00dfbetrieben, vor allem der industriellen Konzerne, das wichtigste \"Kampfund Aufgabenfeld\". Sie sieht deshalb auch die Betriebsgruppen als die wichtigsten Grundeinheiten der Partei an, deren St\u00e4rkung eines ihrer Daueranliegen ist. Ganz wesentliche Aufgaben der Betriebsgruppen lagen auch im Berichtsjahr darin, Parteimitglieder in den Betriebsr\u00e4ten und gewerkschaftlichen Vertrauensk\u00f6rpern zu unterst\u00fctzen und in den Betriebsund Gewerkschaftsversammlungen \"den Standpunkt der Arbeiterklasse\" \u00fcberzeugend zu vertreten. Unterst\u00fctzt wird die Betriebsarbeit in Nordrhein-Westfalen durch etwa 140 \"Betriebszeitungen\", die meist unregelm\u00e4\u00dfig und in der Mehrzahl von \u00fcbergeordneten Parteigliederungen herausgegeben werden. Insbesondere die wirtschaftliche Krise in der Stahlindustrie und die damit verbundenen Rationalisierungsvorhaben nahm die KPD zum Anla\u00df, durch verst\u00e4rkte 14","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Verbreitung von Flugbl\u00e4ttern und \"Betriebszeitungen\" im Sinne ihrer Vorstellungen auf die Arbeiter einzuwirken. Schulung Grundlage der Mitgliederschulung in der DKP bildeten wiederum die \"zweimonatlichen Bildungsabende\" in den Parteigruppen. Im Mittelpunkt des \"Bildungsjahres 1981/1982\" der DKP steht die \"Geschichte der kommunistischen Bewegung vom antifaschistischen Widerstandskampf bis zur Konstituierung der DKP\".. Dazu erkl\u00e4rte das Parteipr\u00e4sidium, das Thema enthalte wichtige Lehren f\u00fcr Strategie und Taktik, die B\u00fcndnispolitik und den \"demokratischen\" Massenkampf. Geschichtsbewu\u00dftsein sei ein wichtiger Bestandteil des sozialistischen Bewu\u00dftseins; es vermittle, Stolz, Teil der kommunistischen Bewegung zu sein, und st\u00e4rke die Siegesgewi\u00dfheit. F\u00fcr weitere Mitgliederschulungen stehen dieser Partei zur Verf\u00fcgung: * das \"Institut f\u00fcr Marxistische Studien und Forschungen e. V.\" (IMSF) in Frankfurt am Main, * die \"Marxistische Arbeiterbildung\" (MAB) mit Sitz in Wuppertal als Dachverband der lokalen MAB-Bildungsgruppen und der \"Marxistischen Abendschulen\", * die \"Marxistischen Betriebsarbeiterschulen\" in Dortmund, Essen und K\u00f6ln, * die \"Marx-Engels-Stiftung e.V.\" im \"Marx-Engels-Zentrum\" in Wuppertal, * die \"Karl-Liebknecht-Schule\" in Leverkusen sowie * die SED-Parteischule \"Franz Mehring\" in Berlin (Ost) und das \"Institut f\u00fcr Gesellschaftswissenschaften\" beim ZK der KPdSU in Moskau. Schwerpunkte der Parteiarbeit Schon zu Beginn des Jahres 1981 galt die volle Unterst\u00fctzung der \"Friedensbewegung\" als zentrales Thema und erkl\u00e4rtes Ziel der Parteiarbeit. Dementsprechend konzentrierte sich die Arbeit der DKP-Grundeinheiten auf die Sammlung von Unterschriften zum \"Krefelder Appell\" und auf die Mitwirkung in den einzelnen \u00f6rtlichen \"Friedensinitiativen\". Folgende Veranstaltungen und Einzelaktionen sind besonders hervorzuheben: * die\" Woche der DKP\" In der \"Woche der DKP\" (24. bis 31. Januar 1981) trat die Partei mit vielf\u00e4ltigen Aktionen an die \u00d6ffentlichkeit. In Nordrhein-Westfalen f\u00fchrte sie Plakataktionen unter dem Motto \"Stoppt die Inflation\" durch, errichtete zahlreiche Informationsst\u00e4nde und lie\u00df h\u00e4ufig Hausbesuche und sog. Arbeiteraussprachen durchf\u00fchren. Die \"Woche der DKP\" fand ihren H\u00f6hepunkt in einem zentralen \"LeninLiebknecht-Luxemburg-Treffen\" am 25. Januar 1981 in der Stadthalle in Ratingen unter dem Leitwort: \"Gegen US-Atomraketen! Im Geiste von Lenin, Liebknecht, Luxemburg: F\u00fcr Frieden, gegen Militarismus und Krieg.\" Hieran 15","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 nahmen ca. 600 Personen teil, darunter Vertreter der SED sowie der Botschaften Afghanistans, Bulgariens, Polens, Ungarns, der CSSR und Vietnams. * Protestaktionen der DKP wegen des angeblichen Ausschlusses der DKPRatsherren aus dem Ausschu\u00df f\u00fcr Angelegenheiten der zivilen Verteidigung\" in Gladbeck. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte am 6. Februar 1981 den Ausschu\u00df f\u00fcr Angelegenheiten der zivilen Verteidigung\", dem 2 Mandatstr\u00e4ger der DKP angeh\u00f6rten, neu gew\u00e4hlt; dem neu gebildeten Ausschu\u00df geh\u00f6ren DKPMitglieder nicht mehr an. Hiergegen demonstrierte die DKP am 14. Februar 1981 in Gladbeck mit einem Aufgebot von ca. 200 Personen. * Internationaler Frauentag Anl\u00e4\u00dflich des Internationalen Frauentages am 8. M\u00e4rz 1981 verbreitete die DKP Flugbl\u00e4tter mit der Forderung nach Verwirklichung des Rechts der Frau auf Gleichberechtigung. Dar\u00fcber hinaus hielten Kreisund Ortsverb\u00e4nde Versammlungen ab und f\u00fchrten Veranstaltungen mit Referentinnen sowie K\u00fcnstlern aus der DDR u. a. in Gelsenkirchen, Gevelsberg, M\u00f6nchengladbach, Opladen und Wetter durch. * 6 Parteitag In Hannover Am Parteitag (29. bis 31. Mai 1981) nahmen 677 ordentliche Delegierte und 135 Gastdelegierte teil. Auf Einladung der DKP waren 55 Delegationen anderer kommunistischer Parteien und sogenannter Befreiungsbewegungen erschienen. Die bisherigen Parteivorsitzenden Herbert MIES und Hermann GAUTIER wurden in ihren Funktionen best\u00e4tigt. * \"Arbeiterzug 81\" Unter der Losung \"Frieden und Freundschaft mit der Sowjetunion\" entsandte die DKP einen sog. Arbeiterzug 81 f\u00fcr die Zeit vom 6. bis 19. Juli 1981 in die UdSSR. Die \u00fcber 300 Personen starke Delegation setzte sich nach Angaben der DKP aus vorwiegend in Konzernbetrieben besch\u00e4ftigten Arbeitnehmern zusammen. Aus Nordrhein-Westfalen waren sch\u00e4tzungsweise 100 Personen in die Sowjetunion gereist. Die Delegation wurde in Moskau durch Vertreter der sowjetischen Gewerkschaften, auf deren Einladung die Reise offiziell stattfand, ferner u. a. durch die Leitung des Moskauer Stadtgewerkschaftsrates und die Stadtparteileitung der KPdSU begr\u00fc\u00dft. Zum Reiseprogramm geh\u00f6rten vor allem der Besuch nationaler Gedenkst\u00e4tten, kultureller und sozialer Einrichtungen und st\u00e4dtebaulicher Anlagen sowie Betriebsbesichtigungen. * Kommunalpolitische Konferenz des Bezirks Ruhr-Westfalen Die Bezirksorganisation Ruhr-Westfalen hielt am 7. November 1981 in Castrop-Rauxel eine \"Kommunalpolitische Konferenz\" ab, an der ca. 300 Personen, darunter Vertreter einzelner Gruppen der \"Friedensbewegung\" und der \"Gr\u00fcnen\", teilnahmen. Der Bezirksvorsitzende Werner CIESLAK sowie der Fraktionsvorsitzende im Bottroper Stadtparlament Heinz CZYMEK referierten auf der Veranstaltung zu den Themen \"Den Frieden sichern, die sozialen und demokratischen Rechte verteidigen - die Kommunalpolitik weiterentwickeln mit dem Blick auf 1984' und die \"Rotstiftorgie stoppen\". Sie wiesen auf den ihrer Auffassung nach bestehenden Zusammenhang zwischen den Ausgaben f\u00fcr den Verteidigungshaushalt und der Finanzlage der Gemeinden sowie einer m\u00f6glichen Einschr\u00e4nkung sozialer bzw. kommunaler Leistungen hin. Die Konferenzteilnehmer beteiligten sich an einer Demonstration und Kundgebung der Castrop-Rauxeler DKP unter dem Motto \"Gegen Rotstift und 16","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Raketen\". Der Bezirk Ruhr-Westfalen beabsichtigt, bei der n\u00e4chsten Kommunalwahl in zumindest drei weiteren St\u00e4dten f\u00fcr Bezirksvertretungen zu kandidieren. * Delegationen in die DDR Die Bezirksorganisationen Rheinlandund Ruhr-Westfalen entsandten mindestens 100 Delegationen in die DDR. Sie umfa\u00dften in der Regel 15-30 Personen. Ihre Betreuung oblag den SED-Bezirksleitungen Halle, Karl-MarxStadt und Leipzig. * Internationale Beziehungen Im Rahmen der Pflege internationaler Beziehungen fuhren DKP-Funktion\u00e4re auch 1981 in L\u00e4nder des Ostblocks zur Kontaktaufnahme mit den \"Bruderparteien\". Bevorzugtes Ziel war Moskau, so u. a. w\u00e4hrend des XXVI. Parteitages der KPdSU vom 23. Februar bis 3. M\u00e4rz 1981, an dem drei Spitzenfunktion\u00e4re der DKP teilnahmen. 2.2.1 DKP-orientierte Jugendund Studentenorganisationen: Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Wie die DKP so war auch die SDAJ 1981 in die Kampagne gegen den NATODoppelbeschlu\u00df vom 12. Dezember 1979 bez\u00fcglich der Mittelstreckenraketen in Europa eingespannt. Der Bundesvorstand der SDAJ beschlo\u00df im Januar 1981, 100.000 Unterschriften f\u00fcr den \"Krefelder Appell\" zu sammeln. Die Kampagne stand sowohl bei den Pfingsttreffen 1981 der beiden Landesverb\u00e4nde RheinlandWestfalen und Ruhrgebiet-Westfalen in Gevelsberg und Hattingen als auch beim \"Festival der Jugend\" am 19./20. Juni 1981 in Dortmund im Vordergrund. Dieses von SDAJ, MSB Spartakus und Jungen Pionieren veranstaltete Festival wurde von ca. 50 - 60.000 Personen besucht. Wie in jedem Jahr nahmen auch wieder zahlreiche ausl\u00e4ndische Delegationen und Gruppen teil. Zum Programm geh\u00f6rte - neben den \u00fcblichen Sportund FolkloreVeranstaltungen und den politischen Diskussionen - erstmals ein \"Hausbesetzertreffen\", das als Forum f\u00fcr \"Erfahrungsaustausch\", \"gegenseitige Informationen\", \"Diskussion \u00fcber Widerstandsformen\" und \"Festlegung von weiteren Aktionen\" angek\u00fcndigt wurde. Zum gleichen Thema informierte das SDAJ-beeinflu\u00dfte \"Koordinationsb\u00fcro f\u00fcr Initiativgruppen der Jugendzentrumsbewegung e.V.\" laufend in seinem \"Rundbrief\" und gab \"Tips\" f\u00fcr Hausbesetzungen. Im M\u00e4rz 1981 erkl\u00e4rte der SDAJ-Bundesvorstand in seinem \"Presseinfo\": \"Die Bewegung wird breiter, der H\u00e4userkampf geht weiter!\". Marxistischer Studentenbund Spartakus (MSB) Der MSB und der Sozialistische Hochschulbund (SHB) haben ihre B\u00fcndnispolitik auch 1981 fortgesetzt. Auf ihren im Herbst abgehaltenen Bundesdelegiertenversammlungen bekundeten beide Verb\u00e4nde die enge Zusammenarbeit in den Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) als beispielhaft f\u00fcr alle anderen gesellschaftlichen Bereiche. Die \"Aktionseinheit von MSB und SHB\" wird von beiden Studentenorganisationen als die \"am weitesten entwickelte und fundierteste Zusammenarbeit von Sozialdemokraten und Kommunisten in der BRD\" hingestellt. Beide bekr\u00e4ftigten die Mitarbeit in der \"antifaschistischen Bewegung\" und die Unterst\u00fctzung der Initiative \"Weg mit den Berufsverboten\". 17","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation (JP) Die Jungen Pioniere konnten im Jahre 1981 ihre Mitgliederzahlen erh\u00f6hen und ihre Organisation ausbauen. In den beiden Landesverb\u00e4nden RheinlandWestfalen und Ruhr-Westfalen gibt es insgesamt 30 Kreisverb\u00e4nde mit 139 Ortsgruppen und ca. 1.300 Kindern (1980 ca. 950 bis 1.000). Es ist anzunehmen, da\u00df die Steigerung nicht zuletzt durch die von DKP und Jungen Pionieren veranstalteten, sehr preisg\u00fcnstigen Kinderferienreisen in die DDR erreicht wurde, die auch bei den Veranstaltern selbst als besonders geeignetes Mittel angesehen werden, neue Mitglieder zu werben und \u00fcber die teilnehmenden Kinder auch deren Eltern im Sinne der DKP anzusprechen. An der Kinderferienaktion 1981 nahmen aus Nordrhein-Westfalen ca. 2.500 (1980 ca. 2.000) Kinder teil. Neben der Kinderferienaktion und zahlreichen \u00f6rtlichen, von DKP, SDAJ und Jungen Pionieren veranstalteten Kinderfesten wurden auch 1981 die \"Pfingstcamps\" der Jungen Pioniere in Bergneustadt-Baldenberg (mit ca. 700 Kindern des Landesverbandes Rheinland-Westfalen) und Hattingen (mit ca. 1.000 Kindern des Landesverbandes Ruhr-Westfalen) sowohl zur Mitgliederwerbung als auch zur politischen Beeinflussung, insbesondere bei der Schwerpunktaktion \"Kampf gegen die Stationierung von neuen atomaren Raketen in der Bundesrepublik\", genutzt. 2.2.2 B\u00fcndnispolitik Die DKP war auch weiterhin bem\u00fcht, mit nichtkommunistischen Kr\u00e4ften zusammenzuarbeiten und \"B\u00fcndnisse\" einzugehen, um zu einer Massenbasis und damit zu gr\u00f6\u00dferem politischen Einflu\u00df zu gelangen. In dem Bericht des Parteivorstandes der DKP an den 6. Parteitag hei\u00dft es: \"Nahezu 50.000 in der DKP organisierte Kommunisten sind der Zahl nach nicht allzuviel. Aber ihre Politik, ihre Aktivit\u00e4t, ihre Bereitschaft zur Aktionseinheit und zum demokratischen B\u00fcndnis ... ihre Verankerung in der internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung haben sie zu einer Kraft gemacht, die Wirkung zeigt. ... Die DKP wirkt f\u00fcr eine \u00c4nderung der politischen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse zugunsten der demokratischen Kr\u00e4fte. Deshalb leisten wir unseren Beitrag zur Aktionseinheit der Arbeiterklasse, zu demokratischen B\u00fcndnissen, zur Einigung der Linkskr\u00e4fte. ...\" Ab Anfang 1981 waren besonders folgende Aktionsbereiche erkennbar, die der DKP f\u00fcr erfolgversprechende B\u00fcndnisbem\u00fchungen geeignet erschienen: * \"Friedensbewegung\" (\"Alles kulminiert im Kampf gegen die Atomraketen\", hei\u00dft es in dem vorerw\u00e4hnten Bericht), * \"Bewegung gegen das Bonner Atomprogramm\" 18","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 * (Zusammenarbeit mit der Anti-Kernkraft-Bewegung), * Wahlb\u00fcndnisse mit den \"Gr\u00fcnen\" im kommunalen Bereich, * Unterst\u00fctzung von Hausbesetzungen. Krefelder Initiative Die Initiatoren des Krefelder Forums vom 15./16. November 1980 und die hinter ihnen stehenden Organisationen, insbesondere die DKP mit ihren Nebenorganisationen, die Deutsche Friedens-Union (DFU) und das \"Komitee f\u00fcr Frieden, Abr\u00fcstung und Zusammenarbeit' (KFAZ) setzten - wie oben schon in anderem Zusammenhang erw\u00e4hnt - im ganzen Jahr 1981 ihre Kampagne gegen den NATO-Doppelbeschlu\u00df und ihre Unterschriftenaktion zum \"Krefelder Appell\" fort. Es war jedoch zu beobachten, da\u00df - entgegen dem einseitigen Text des \"Krefelder Appells\" - bei den Folgeveranstaltungen zuweilen auch gegen die atomare R\u00fcstung in Ost und West Stellung genommen wurde, offenbar als Reaktion auf die teilweise heftige Kritik in der \u00d6ffentlichkeit an der einseitig gegen NATO und USA gerichteten Tendenz des \"Krefelder Forums\". Bei einigen \"B\u00fcndnispartnern\" des \"Krefelder Forums\", die nicht dem kommunistischen Bereich zuzuordnen sind, war der starke DKP-Einflu\u00df auf Bedenken gesto\u00dfen. Die DKP hat es daher hinnehmen m\u00fcssen, da\u00df bei dem von ihr unterst\u00fctzten \"Zweiten Forum der Krefelder Initiative\", das mit 15.000 Teilnehmern am 21. November 1981 in der Dortmunder Westfalenhalle stattfand, Redner ihre ernste Besorgnis um die Aufrechterhaltung des Friedens u. a. in der Weise zum Ausdruck brachten, da\u00df sie auch die sowjetische Raketenr\u00fcstung kritisierten und da\u00df in der w\u00e4hrend des Forums ver\u00f6ffentlichten \"Erkl\u00e4rung der Krefelder Initiative\" die Sowjetunion aufgefordert wird, f\u00fcr die Dauer der Genfer \"Abr\u00fcstungsverhandlungen\" keine neuen SS-20Raketen zu installieren. Beteiligung an der \"Friedensdemonstration\" am 10. Oktober 1981 in Bonn Als der Aufruf der \"Aktionsgemeinschaft Dienst f\u00fcr den Frieden\" und der Aktion S\u00fchnezeichen/Friedensdienste\" zu der Demonstration bekannt geworden war, sah die DKP die Chance, in \"gemeinsamen Aktionen\" mit \"allen friedliebenden B\u00fcrgern\" ihre friedensstrategischen Zielsetzungen im Sinne des \"Krefelder Appells\" weiten Kreisen der Bev\u00f6lkerung nahezubringen. Mit dem Beschlu\u00df des Parteivorstandes der DKP von Ende September 1981, die Demonstration \"mit ganzer Kraft\" zu unterst\u00fctzen, setzte in der Vorbereitungsphase eine verst\u00e4rkte Aktivit\u00e4t von Angeh\u00f6rigen der DKP und der von ihr gesteuerten Organisationen ein, die vor allem der Propagierung und organisatorischen Planung der Demonstration galt. Teilnehmer der Demonstration waren weit \u00fcberwiegend Personen, an deren demokratischer Integrit\u00e4t kein Zweifel besteht. Die Wochenendausgabe der Zeitung der DKP \"Unsere Zeit\" vom 16. Oktober 1981 ver\u00f6ffentlichte unter der \u00dcberschrift \"Nach dem 10. Oktober in Bonn - Bleiben wir gemeinsam in der Offensive\" einen Kommentar von Martha BUSCHMANN, Mitglied des Pr\u00e4sidiums der DKP. Darin hei\u00dft es am Schlu\u00df: 19","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 \"Bleiben wir weiterhin gemeinsam in der Offensive. Wir haben schon erreicht, die Verfechter des NATO-Raketenbeschlusses und der Einf\u00fchrung der Neutronenbombe in die Defensive zu dr\u00e4ngen. Jetzt besteht die reale Chance, die Stationierung neuer amerikanischer Atomraketen politisch undurchf\u00fchrbar zumachen. ...\" Das kommunistisch beeinflu\u00dfte \"Komitee f\u00fcr Frieden, Abr\u00fcstung und Zusammenarbeit\" (KFAZ) hielt \"... nach der machtvollen Demonstration in Bonn ...\" den Zeitpunkt f\u00fcr geeignet, eine \"Friedenszeitung\" als \"... Forum f\u00fcr Informationen, Erfahrungsaustausch und Diskussionen innerhalb der Friedensbewegung zu schaffen\", von der die Ausgabe Nr. 1 - November 1981 - inzwischen erschienen ist. Sie soll \"... den Informationsflu\u00df innerhalb der dezentralen Friedensbewegung verbessern helfen\". 2.3 Dogmatische \"Neue Linke\" 2.3.1 Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) Die Spaltung des KBW im September 1980 hatten viele Mitglieder (auch f\u00fchrende Funktion\u00e4re) zum Anla\u00df genommen, die Partei zu verlassen bzw. dem \"Bund Westdeutscher Kommunisten\" (BWK) beizutreten. W\u00e4hrend die Mitgliederzahl im Bundesgebiet von 1.600 auf 1.250 gesunken ist, bel\u00e4uft sich in NordrheinWestfalen die Zahl der Mitglieder nach wie vor auf ungef\u00e4hr 280. Der KBW hat seine Organisationsstruktur ge\u00e4ndert. Er gliedert sich in NordrheinWestfalen in zwei Regionalverb\u00e4nde (Rheinlandund Ruhr/Westfalen) mit acht Bezirken (D\u00fcsseldorf/ Rhein, K\u00f6ln/Rhein/Sieg, Aachen/Grenzland, Dortmund/Westl. Westfalen, Duisburg/Niederrhein, Essen/Ruhr, Ost-Westfalen und M\u00fcnsterland). Vom 14. bis 18. November 1981 fand mit 301 Delegierten in Frankfurt/Main die Vl. ordentliche Delegiertenkonferenz des KBW statt. Die Konferenz beschlo\u00df, da\u00df bisherige KBW-Programm aufzuheben und durch verschiedene \"Resolutionen\" zu ersetzen, in denen u. a. gefordert wird, \"durch die proletarische Revolution die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen\" zu beenden.. Ein weiterer Beratungspunkt war die Verabschiedung des neuen Statuts. Danach wird der KBW nunmehr von einer Bundesleitung (44 Mitglieder) geleitet, die alle sechs Wochen tagen soll. Die engere F\u00fchrung des KBW wird in Zukunft nicht mehr von einem, sondern von drei Sekret\u00e4ren wahrgenommen, die gemeinsam einen \"St\u00e4ndigen Ausschu\u00df\" bilden. Als Sekret\u00e4re des \"St\u00e4ndigen Ausschusses\" (Sitz: Frankfurt) wurden gew\u00e4hlt: Hans Gerhart SCHMIERER, Bernhard PETERS und Volker LEHMANN (alle Frankfurt). 2.3.2 Vereinigung f\u00fcr revolution\u00e4re Volksbildung (VrV) Die dem KBW zuzuordnende VrV (ehemals VRV-SR) hat weiterhin innerorganisatorische Schwierigkeiten. Mit wesentlichen nach au\u00dfen gerichteten Aktivit\u00e4ten ist sie nicht in Erscheinung getreten. 20","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 2.3.3 Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK) Der BWK hat nach seiner Gr\u00fcndung seine Zentrale in K\u00f6ln eingerichtet. Aktivit\u00e4ten wurden insbesondere im ostwestf\u00e4lischen und im K\u00f6lner Raum festgestellt. Mit Betriebsund Hochschulzeitungen sowie verschiedenen, nach Branchen aufgeteilten Nachrichtenheften versucht der BWK, an die fr\u00fcheren Arbeitsfelder des KBW anzukn\u00fcpfen. Anl\u00e4\u00dflich der Delegiertenkonferenz am 7./8. Februar 1981 in Hannover w\u00e4hlten die etwa 70 stimmberechtigten Delegierten die 32 Mitglieder des neuen ZK und beschlossen eine Neuauflage des \"Programms der Westdeutschen Kommunisten\", das bislang lediglich als KBW-Programm existierte. Mittlerweile wurde auch ein BWK-Landesverband Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bielefeld gegr\u00fcndet. 2.3.4 Kommunistische Partei Deutschlands (MarxistenLeninisten) (KPD) Das KPD-Zentralorgan \"Roter Morgen\" erscheint seit der Ausgabe 51/52 vom 19. Dezember 1980 mit einem Anhang in t\u00fcrkischer Sprache. Die Redaktion erkl\u00e4rte dazu, der \"Rote Morgen\" wolle die \"Kampfeinheit\" zwischen den deutschen und den t\u00fcrkischen Arbeitern f\u00f6rdern. Die Jugendorganisation der KPD, die \"Rote Garde\", beschlo\u00df auf ihrem 11. Kongre\u00df am 9./10. Mai 1981 in Essen, ihren Namen in \"Kommunistische Jugend Deutschlands\" (KJD) zu \u00e4ndern. Auf ein eigenes Grundsatzprogramm wurde verzichtet, da, wie der Bundesvorsitzende TOBEGEN erkl\u00e4rte, die KJD der Jugendverband der KPD sei und auf der Grundlage des Parteiprogramms k\u00e4mpfe. 2.3.5 Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg, f\u00fcr Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden - Volksfront (V) Die Volksfront ist weiterhin bem\u00fcht, ihre Organisationen auszubauen. Zur Zeit sind im Landesverband Nordrhein-Westfalen 23 Kreisorganisationen mit 42 Ortsbzw. Ortsteilgruppen zusammengefa\u00dft. In Flugbl\u00e4ttern und in ihrem Zentralorgan \"Volks-Echo\" wirbt sie um Mitglieder. Am 18. Juli 1981 veranstaltete die Volksfront Nordrhein-Westfalen in D\u00fcsseldorf eine Landesdelegiertenkonferenz, an der 110 Delegierte teilnahmen. Hierbei wurde ein neuer Vorstand des Landesverbandes NW gew\u00e4hlt. 2.3.6 Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands (KABD) Seit M\u00e4rz 1981 ruft der KABD in seinen Publikationen zur \"Parteigr\u00fcndung\" auf, die anl\u00e4\u00dflich des n\u00e4chsten Zentralen Delegiertentages stattfinden soll. Er ist deshalb bem\u00fcht, seine Organisation in Nordrhein-Westfalen zu erweitern und zu festigen. 2.3.7 Gruppe 99 (Gruppe der aufgel\u00f6sten KPD) Die Mitglieder der Gruppe 99 versuchen trotz interner Auseinandersetzungen 21","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 weiterzuarbeiten. Sie traten 1981 aber nur durch die Herausgabe der \"kommunistischen Briefe\" und durch Veranstaltungen zum Thema \"Solidarit\u00e4t mit Solidarnosc\" (= unabh\u00e4ngige polnische Gewerkschaft) in Erscheinung. 2.3.8 Kommunistischer Bund (KB) Der Kommunistische Bund ist im Jahre 1981 in Nordrhein-Westfalen nicht mehr wesentlich in Erscheinung getreten. Die Arbeit in den Zellen stagniert. Aktivit\u00e4ten wurden lediglich in den St\u00e4dten Bochum, Essen und M\u00fcnster festgestellt. 2.4 Trotzkisten Die Ortsgruppe Duisburg der trotzkistischen Gruppe Internationale Marxisten (GIM), welche - abweichend von der sonstigen \u00dcbung in dieser Organisation - unter dem eigenen Namen Arbeiterinitiative Duisburg\" auftritt, hatte 1981 durch den Beitritt zahlreicher T\u00fcrken einen erheblichen Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. Der hohe Anteil t\u00fcrkischer Mitglieder spiegelt sich in der Besetzung der F\u00fchrungsgremien wider: vier von sieben Vorstandsmitgliedern und acht von zehn Angeh\u00f6rigen des Beirats sind T\u00fcrken. 22","","","","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 3 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und \u00f6ffentlicher Dienst 3.1 Besondere Treuepflicht im \u00d6ffentlichen Dienst Eine der wesentlichen Voraussetzungen f\u00fcr Bestand und Funktionsf\u00e4higkeit unserer freiheitlichen Demokratie ist die Verfassungstreue der Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes. Die besondere Verpflichtung des Beamten zur Verfassungstreue hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - wie folgt charakterisiert: \"Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, da\u00df er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, f\u00fcr den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bew\u00e4hrt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, da\u00df der Beamte Partei f\u00fcr ihn ergreift.\" (B VerfGE 39, 334, Leitsatz 2) Zu der Frage, wann eine disziplinarrechtlich relevante Verletzung dieser politischen Treuepflicht vorliegt, hat nunmehr der 1. Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - BDiG III VL 4/79 -) in einem gegen einen Bundesbeamten gerichteten Disziplinarverfahren eingehend Stellung genommen (vgl. Anlage). Auch die Angestellten und Arbeiter im \u00f6ffentlichen Dienst sind ihrem Dienstherrn gegen\u00fcber zur Verfassungstreue verpflichtet, wenn auch in der Regel nicht in gleichem Ma\u00dfe wie die Beamten. Das Bundesarbeitsgericht hat diese prinzipiell bereits vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Rechtsauffassung bekr\u00e4ftigt und dahingehend pr\u00e4zisiert, da\u00df sich bei Angestellten und Arbeitern die in politischer Hinsicht zu stellenden Anforderungen aus dem jeweiligen Amt ergeben m\u00fcssen. Daher mu\u00df beispielsweise ein Lehrer und Erzieher im Angestelltenverh\u00e4ltnis gesteigerten Anforderungen gen\u00fcgen, weil er - in gleicher Weise wie ein beamteter Lehrer - in der Lage sein mu\u00df, den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen glaubw\u00fcrdig die Grundwerte unserer Verfassung zu vermitteln (BAG, Urteil vom 31. M\u00e4rz 1976 - 5 AZR 104/74 -). 3.2 Angeh\u00f6rige des \u00d6ffentlichen Dienstes in extremistischen Organisationen Ende 1981 befanden sich unter den ca. 350.000 Besch\u00e4ftigten im \u00f6ffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne Vorbereitungsdienst) 164 Angeh\u00f6rige rechtsoder linksextremistischer Organisationen. Sie verteilen sich auf die einzelnen Ressorts wie folgt: 26","Rechtsextremismus IM FM JM KM MWF MAGS insges. Beamte NPD 12 3 4 1 -- 11 sonst. -- -- -- ---- _ --_ ges. 123 4 1 _ 11 AngeNPD u 1 -- 2 stellte sonst. -- -- -------- _ -- ges. u 1 .- 2 nstes. 1 235 2 -- 13 Linksextremismus IM FM JM KM MWF MAGS insg. Beamte DKP --- 2 --64 3 1 70 sonst. -- 1 --11 71 -- 13 ges. --93-754 1 83 AngeDKP --_-- 4 - 3 26 1 64 stellte sonst. -- -- -- -- 4 _ 4 ges. -- 4 - 3% 1 68 insges. -- 7 -- 108 34 2 151","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 4 Ausl\u00e4nderextremismus 4.1 Entwicklungstendenz Trotz Zunahme der Ausl\u00e4nder - vor allem der T\u00fcrken - in unserem Land auf rd. 1,435 Millionen (1980: rd. 1,378 Mio.) hat sich das ausl\u00e4ndische Extremistenpotential im Berichtsjahr insgesamt nur geringf\u00fcgig erh\u00f6ht. Urs\u00e4chlich f\u00fcr das politische Handeln der jetzt sch\u00e4tzungsweise 21.000 extremistischen Ausl\u00e4nder in Nordrhein-Westfalen waren in erster Linie wieder die politischen Verh\u00e4ltnisse in den Heimatl\u00e4ndern. Diese und die Gegnerschaft zwischen Gruppen unterschiedlicher politischer Ausrichtung f\u00fchrten erneut zu zahlreichen Gewaltt\u00e4tigkeiten, die in Teilbereichen sogar zunahmen. Hierdurch wurden nicht nur deutsche ausw\u00e4rtige Belange gef\u00e4hrdet, sondern z. T. auch die innere Sicherheit bedroht. Daneben richteten sich Bestrebungen linksextremistischer Ausl\u00e4ndergruppen unmittelbar gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Von der Nationalit\u00e4t her stellen die T\u00fcrken mit etwa 17.000 Personen (ohne Kurden) nach wie vor den gr\u00f6\u00dften Extremistenanteil unter den Ausl\u00e4ndern. Sie verteilen sich auf ca. 8.000 Linksund etwa 9.000 Rechtsextremisten. Die politische Konfrontation zwischen den linksund rechtsextremistischen T\u00fcrkenorganisationen besteht unvermindert fort. Infolgedessen gab es 1981 wieder zahlreiche gewaltsame Zusammenst\u00f6\u00dfe zwischen Anh\u00e4ngern der verfeindeten Lager. Die Linksextremisten, unterst\u00fctzt von deutschen Gesinnungsgenossen, verst\u00e4rkten ihren Kampf gegen die \"Milit\u00e4rjunta\" im Heimatland. Selbst die t\u00fcrkischen Rechtsextremisten scheinen ihre bislang wohlwollende Haltung gegen\u00fcber der Milit\u00e4rregierung aufgegeben zu haben. Auch die hier lebenden Kurden protestierten vermehrt gegen das t\u00fcrkische Milit\u00e4rregime. Sie traten ferner durch politisch motivierte Gewaltt\u00e4tigkeiten in Erscheinung - ebenso wie die Syrer, die Afghanen sowie die Pakistaner, die sich in unserem Land erstmals extremistisch bet\u00e4tigten. Irische Terroristen ver\u00fcbten 1981 wieder Anschl\u00e4ge auf Einrichtungen der Britischen Rheinarmee in Nordrhein-Westfalen. Durch gemeinsame Demonstrationen kroatischer und albanischer Emigranten, veranla\u00dft durch die Unruhen in der jugoslawischen Provinz Kosovo, hat die exiljugoslawische Szene eine neue Komponente erhalten. Zu Verunsicherung und aggressiver Stimmung bei den Exiljugoslawen im Lande f\u00fchrten die Attentate auf jugoslawische Emigranten im Bundesgebiet und im benachbarten Ausland. Die fast uneingeschr\u00e4nkte Unterst\u00fctzung, welche die islamische Regierung des Ayatollah KHOMEINI urspr\u00fcnglich durch die hier lebenden Perser erfuhr, ist im Berichtsjahr mehr und mehr geschwunden. Statt dessen formierten sich Oppositionsgruppen und h\u00e4uften sich Demonstrationen gegen den Revolutionsf\u00fchrer und die Zust\u00e4nde im Iran. Es kam zu gewaltsamen Botschaftsbesetzungen sowie zu Schl\u00e4gereien zwischen KHOMEINI-Anh\u00e4ngern und -Gegnern. 28","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Die Verh\u00e4ngung des Kriegsrechts in Polen (13. Dezember 1981) l\u00f6ste eine Reihe von Bombenund sonstigen Drohungen gegen\u00fcber der polnischen Botschaft aus, die m\u00f6glicherweise von polnischen Nationalistengruppen ausgingen. 4.2 T\u00fcrken Linksextremisten Von den in Nordrhein-Westfalen lebenden ca. 8.000 linksextremistischen T\u00fcrken geh\u00f6ren etwa zwei Drittel dem orthodox-kommunistischen Lager und ein Drittel der Neuen Linken an. Hauptrepr\u00e4sentant der orthodoxen Linken ist die von der moskautreuen Kommunistischen Partei der T\u00fcrken (TKP) beeinflu\u00dfte F\u00f6deration der Arbeitervereine der T\u00fcrkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (FIDEF) mit Sitz in D\u00fcsseldorf; sie verf\u00fcgt allein in Nordrhein-Westfalen \u00fcber rd. 25 Mitgliedsvereine. Die demgegen\u00fcber in mehr als 10 Gruppen zersplitterte und militantere Neue Linke tritt besonders durch folgende Organisationen in Erscheinung: * F\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Deutschland e.V. (ATIF) mit Sitz in Duisburg, beeinflu\u00dft durch die proalbanische Kommunistische Partei der T\u00fcrkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML), * Studentenf\u00f6deration der T\u00fcrkei in Deutschland e.V. (AT\u00d6F), studentische Parallelorganisation zur ATIF, Sitz M\u00fcnchen, * F\u00f6deration der demokratischen Arbeitervereine aus der T\u00fcrkei in Deutschland (DIDF) mit Sitz in K\u00f6ln, beeinflu\u00dft von der albanienorientierten Revolution\u00e4ren Kommunistischen Partei der T\u00fcrkei (TDKP), * DEVRIMCI YOL (Revolution\u00e4rer Weg), deren Anh\u00e4nger konspirativ und vereinzelt gewaltt\u00e4tig agieren. Alle linksextremistischen T\u00fcrkenorganisationen sind sich einig in ihrer Gegnerschaft zu und Agitation gegen \"faschistische\" T\u00fcrken. Anh\u00e4nger der Neuen Linken waren im Berichtsjahr wieder in t\u00e4tliche Auseinandersetzungen mit nationalistischen Landsleuten verwickelt. So griffen DEVRIMCI YOL-Anh\u00e4nger Ende Februar in Duisburg vermeintliche \"Graue W\u00f6lfe\" an und verletzten drei durch Messerstiche und Hiebe mit Eisenstangen. Weitere T\u00e4tlichkeiten zwischen angeblich linksextremistischen und extrem nationalistischen T\u00fcrken ereigneten sich im Juni und Oktober 1981 in K\u00f6ln. Mit einer Massenschl\u00e4gerei gegen Ende Dezember 1981 begann in Duisburg eine Kette von Auseinandersetzungen zwischen vermutlich linksextremistischen T\u00fcrken, die die Streitigkeiten begonnen haben sollen, und nationalistischen Landsleuten. Sie gipfelten in einem Mordversuch; insgesamt 10 T\u00fcrken mu\u00dften mit z. T. schweren Hiebund Stichverletzungen in Krankenh\u00e4user eingeliefert werden. Au\u00dfer in Kampagnen gegen den \"faschistischen\" Gegner wandten sich linksextremistische T\u00fcrkengruppen im Berichtszeitraum mit zahlreichen Protestaktionen (Demonstrationen, Hungerstreiks, Kirchenbesetzungen, Flugblattverbreitung, Plakatund Schmieraktionen sowie kurzfristige Konsulatsbesetzung in K\u00f6ln im August) gegen die derzeitige Milit\u00e4rregierung im 29","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Heimatland. Dabei wurden sie teilweise von deutschen Linksextremisten unterst\u00fctzt. Die gr\u00f6\u00dfte zentrale Demonstration veranstaltete die t\u00fcrkische Neue Linke mit ca. 20.000 Teilnehmern in Duisburg am 12. September 1981. An diesem 1. Jahrestag der Macht\u00fcbernahme durch das t\u00fcrkische Milit\u00e4r bescho\u00df eine terroristische T\u00fcrkengruppe die Filiale einer t\u00fcrkischen Bank in K\u00f6ln. Dar\u00fcber hinaus beteiligten sich t\u00fcrkische Linksextremisten an Demonstrationen deutscher linksextremistischer Organisationen. Auch dabei propagierten sie ihre eigenen politischen Vorstellungen und wandten sich u. a. gegen den \"westdeutschen Imperialismus\" als weiterem Angriffsziel. Rechtsextremisten Bei den sch\u00e4tzungsweise 9.000 rechtsextremistischen T\u00fcrken hierzulande handelt es sich um Mitglieder und Sympathisanten der islamisch-fundamentalistischen, nationalistischen und gegen den Kommunismus gerichteten Nationalen Heilspartei (MSP) und der extremnationalistischen, militant-antikommunistischen Partei der Nationalen Bewegung (MHP). Die MSP-Anh\u00e4nger kommen in \u00f6rtlichen Vereinen der T\u00fcrkischen Union Europa e.V. (Sitz K\u00f6ln) und der Organisation der Islamischen Jugend in Europa zusammen. Beide Organisationen sind Mitglieder des Dachverbandes \"Nationale Sicht\" in Europa. Die wesentlich aktiveren MHPAnh\u00e4nger, h\u00e4ufig vereinfacht als \"Graue W\u00f6lfe\" bezeichnet, treffen sich in \u00f6rtlichen \"Kultur\"und \"Idealistenvereinen\". Dachverband dieser Vereine ist die T\u00fcrk-F\u00f6deration (F\u00f6deration der T\u00fcrkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V., abgek\u00fcrzt AD\u00dcTDF) mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie ist mit rd. 23.000 Mitgliedern die gr\u00f6\u00dfte Ausl\u00e4ndervereinigung in der Bundesrepublik Deutschland. Im April 1981 hielt die T\u00fcrk-F\u00f6deration in Iserlohn ihre 3. Jahreshauptversammlung ab, an der ca. 2.000 T\u00fcrken teilnahmen; Thema war u. a. die Situation der T\u00fcrken in Deutschland. Ihre Mitgliedsvereine f\u00fchrten im Berichtszeitraum wieder zahlreiche \"Folklore-Veranstaltungen\" durch. Hierbei kam es regelm\u00e4\u00dfig zu Gegendemonstrationen linksgerichteter T\u00fcrken wie auch deutscher Gruppen, die ein Verbot der sog. Grauen W\u00f6lfe forderten. Die anhaltende \"antifaschistische\" Kampagne verst\u00e4rkte sich nach dem Attentat, das der t\u00fcrkische Terrorist und MHP-Anh\u00e4nger Mehmet Ali AGCA im Mai 1981 auf Papst Johannes Paul II. ver\u00fcbte. Es kam h\u00e4ufig wieder zu t\u00e4tlichen Auseinandersetzungen zwischen den gegnerischen T\u00fcrkengruppen, so im August und September 1981 in L\u00fcdenscheid. Auch T\u00e4tlichkeiten nicht politischer Natur werden von t\u00fcrkischen Linksextremisten vielfach den sog. Grauen W\u00f6lfen angelastet. Beispielsweise hatte die Ermordung eines T\u00fcrken in Hagen im Juni - in linksextremistischen Flugbl\u00e4ttern als Tat der Grauen W\u00f6lfe hingestellt - laut polizeilichem Ermittlungsergebnis keinen politischen Hintergrund. Mitte Oktober 1981 f\u00fchrte die T\u00fcrk-F\u00f6deration in Bonn einen \"Protestmarsch f\u00fcr die Demokratie und nationale Einheit in der T\u00fcrkei\" durch. Es nahmen \u00fcber 7.000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet teil, Eine angek\u00fcndigte Gegendemonstration und bef\u00fcrchtete St\u00f6rungen durch Linksextremisten blieben aus. Das Veranstaltungsthema l\u00e4\u00dft erkennen, da\u00df die T\u00fcrk-F\u00f6deration ihre zun\u00e4chst wohlwollende Haltung gegen\u00fcber der t\u00fcrkischen Milit\u00e4rregierung aufgegeben hat. 30","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 4.3 Kurden Die sch\u00e4tzungsweise 1.000 Anh\u00e4nger umfassenden Kurdenorganisationen, die sich hierzulande extremistisch bet\u00e4tigen, geh\u00f6ren dem linksextremistischen Lager an. Sie k\u00e4mpfen in erster Linie f\u00fcr das Selbstbestimmungsrecht der Kurden in ihren Heimatl\u00e4ndern (T\u00fcrkei, Iran, Irak, Syrien), mehrheitlich auch f\u00fcr einen eigenen Kurdenstaat. Daneben wenden sie sich schwerpunktm\u00e4\u00dfig gegen die t\u00fcrkischen Nationalisten und gegen die \"Milit\u00e4rjunta\" in der T\u00fcrkei; insoweit bilden sie in der Regel Aktionseinheiten mit t\u00fcrkischen Linksextremisten. Am auff\u00e4lligsten verhielt sich auch 1981 die orthodox-kommunistische Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) durch zahlreiche Protestbzw. Gedenkveranstaltungen und Flugblattaktionen. Anh\u00e4nger der PKK waren im Januar in Bonn und im April 1981 in K\u00f6ln aktiv an Messerstechereien mit andersgesinnten T\u00fcrken beteiligt. 4.4 Syrer Im M\u00e4rz 1981 wurde die Syrerin Banan EL-ATTAR in ihrer Aachener Wohnung von drei M\u00e4nnern erschossen. Zwei der T\u00e4ter konnten identifiziert werden; sie waren mit Touristenvisa aus Damaskus in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Nach dem Tathergang ist anzunehmen, da\u00df der Mordanschlag dem Ehemann Dr. Issam EL-ATTAR galt. Dieser ist der Leiter des Islamischen Zentrums in Aachen und zugleich ma\u00dfgeblicher F\u00fchrer der streng orthodoxen syrischen \"Muslim-Bruderschaft\", die auf den - notfalls gewaltsamen - Sturz der syrischen Regierung hinarbeitet und u. a. in Aachen, Bonn und K\u00f6ln Anh\u00e4nger besitzt. Nachdem Dr. EL-ATTAR im Bundesgebiet wiederholt \u00f6ffentlich zur Beseitigung der Heimatregierung aufgerufen hat, ist ihm vom Oberstadtdirektor der Stadt Aachen im August 1981 die politische Bet\u00e4tigung beschr\u00e4nkt worden. 4.5 Pakistaner Aus Anla\u00df des Jahrestages der Hinrichtung von Ex-Pr\u00e4sident BHUTTO sowie aus Protest gegen das derzeitige Regime in Pakistan demonstrierten seit M\u00e4rz 1981 Anh\u00e4nger der sozialrevolution\u00e4ren Pakistanischen Volkspartei (Pakistan Peoples Party - PPP) in acht St\u00e4dten unseres Landes. Dabei kam es in Herne und Aachen zu Gewaltt\u00e4tigkeiten zwischen rivalisierenden PPP-Gruppen. Im Mai/Juni 1981 gingen Drohbriefe bei einer K\u00f6lner Firma ein, die Pakistan mit Vakuumpumpen im Millionenwert beliefert, die angeblich zur Verwendung in der Kerntechnik geeignet sind. Der Firma wurden Sprengstoffanschl\u00e4ge angedroht, falls sie nicht sofort ihre \"direkte oder indirekte Hilfe f\u00fcr den pakistanischen Diktator abbrechen\" sollte. Ein Drohbrief ist von einer \"Organisation zur Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen in S\u00fcdasien\" unterzeichnet. Diese bisher unbekannte Organisation hat sich zu dem Sprengstoffanschlag bekannt, der am 18. Mai 1981 auf eine Firma f\u00fcr Laborund Strahlenschutzeinrichtungen im Bodenseekreis ver\u00fcbt worden ist; auch hat sie der s\u00fcddeutschen Firma weitere \"Angriffsma\u00dfnahmen\" angedroht, falls sie ihre Warenlieferungen nach Pakistan nicht einstellen w\u00fcrde. Mehrere Pakistaner drangen im August 1981 gewaltsam in 31","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 die pakistanische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg ein und forderten die Verl\u00e4ngerung ihrer P\u00e4sse. 4.6 Iraner Angeh\u00f6rige der linksextremistischen Conf\u00f6deration Iranischer Studenten (CIS), welche die Revolution in Persien mitgetragen hat, besetzten im Mai 1981 die Botschaft ihres Heimatlandes in Bonn, um nunmehr gegen das dort herrschende Regime zu protestieren. Zu einer weiteren Botschaftsbesetzung kam es im August 1981 durch ca. 100 Personen, die sich als Angeh\u00f6rige der Volksmodjahedin bezeichneten. Hierbei entstand erheblicher Sachschaden; mehrere Personen trugen Verletzungen davon. In Aachen ereigneten sich im Juli, August und November 1981 t\u00e4tliche Auseinandersetzungen zwischen KHOMEINI-Anh\u00e4ngern und -Gegnern, wobei im August drei Personen verletzt wurden. 4.7 Afghanen Zwischen afghanischen Staatsangeh\u00f6rigen - vermutlich Asylanten - brachen im November 1981 in M\u00fcnster t\u00e4tliche Streitigkeiten aus; ein Afghane wurde erheblich verletzt und mu\u00dfte ins Krankenhaus eingeliefert werden. Vor der sowjetischen Botschaft in Bonn-Bad Godesberg wurde im Dezember 1981 eine Sprengund Brandvorrichtung gefunden, die nicht vollst\u00e4ndig gez\u00fcndet hatte. F\u00fcr diesen Anschlag \u00fcbernahm eine bisher unbekannte Organisation \"MMEAfghanistan\" die Verantwortung. 4.8 Jugoslawen Angesichts der anhaltenden Unruhen in der jugoslawischen Provinz Kosovo und wegen der Prozesse gegen oppositionelle Intellektuelle in Kroatien f\u00fchrten kroatische und albanische Emigranten unter anderem im Mai 1981 in K\u00f6ln eine gemeinsame Protestdemonstration durch. Sie forderten die Schaffung einer selbst\u00e4ndigen Republik Kosovo und eines selbst\u00e4ndigen Staates Kroatien sowie Freilassung aller politischen Gefangenen in Jugoslawien. Aus dem Kreis der Albaner wurden Flugbl\u00e4tter mit folgenden Forderungen verteilt: \"Wir Albaner wollen eine eigene Republik - Wir wollen nicht l\u00e4nger unter der Belgrader Knute leben - Wir wollen Zusammenschlu\u00df aller Albaner in einem von Fremdherrschaft unabh\u00e4ngigen eigenen Staat - Wir wollen ein freies Albanien.\" Die Mordanschl\u00e4ge auf f\u00fcnf Exiljugoslawen seit Mai 1981 in Frankfurt, Z\u00fcrich, M\u00fcnchen, Br\u00fcssel und Paris riefen bei den jugoslawischen Emigranten in unserem Land erhebliche Verunsicherung, Mi\u00dftrauen und aggressive Stimmung gegen\u00fcber der jugoslawischen Regierung hervor. Die Attentate werden von ihnen dem jugoslawischen Geheimdienst angelastet. 4.9 Iren Anh\u00e4nger irischer Untergrundorganisationen, die f\u00fcr eine \"Befreiung\" Nordirlands von Gro\u00dfbritannien und f\u00fcr einen selbst\u00e4ndigen gesamtirischen Inselstaat k\u00e4mpfen, suchten im Berichtsjahr wiederum den britischen Staat auch auf 32","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 deutschem Boden zu treffen. Unklar bleibt weiterhin, ob die einzeln einreisenden irischen Terroristen sich bei ihren Aktionen der Hilfe deutscher Sympathisanten bedienen; \u00fcber eigene St\u00fctzpunkte scheinen sie hierzulande nach wie vor nicht zu verf\u00fcgen. Im Mai 1981 wurde in D\u00fcsseldorf ein Brandanschlag auf das englische Kino \"GLOBE\" ver\u00fcbt, eine Einrichtung der Britischen Rheinarmee in NordrheinWestfalen. Ein am Tatort aufgefundenes englischsprachiges Flugblatt fordert u. a. \"Vernichtet die Rhein-Armee!\" und w\u00fcnscht den seinerzeit im Hungerstreik befindlichen IRA-H\u00e4ftlingen den Sieg. Von den erw\u00e4hnten Untergrundorganisationen in Nordirland ist die IRA (Irish Republican Army) die bekannteste, ihr Fl\u00fcgel Provisional-IRA (PIRA) allerdings die militantere. Nach dem Sprengstoffanschlag auf das britische Generalkonsulat tags zuvor in Hamburg detonierte am 25. November 1981 ein Sprengsatz auf dem britischen Kasernengel\u00e4nde in Herford und verursachte schweren Sachschaden. F\u00fcr beide Anschl\u00e4ge hat die Irish National Liberation Army (INLA) die Verantwortung \u00fcbernommen. Sie wird noch militanter eingesch\u00e4tzt als die IRA bzw. PIRA. Ferner richteten sich anonyme Bombendrohungen im Dezember 1981 gegen Einrichtungen der Britischen Rheinarmee in Bielefeld und D\u00fcsseldorf. 4.10 Sonstige ausl\u00e4nderextremistische Aktivit\u00e4ten Gegen einen Exilrum\u00e4nen in K\u00f6ln, der sich als Vorsitzender eines Kreises von Deutschland-Rum\u00e4nen insbesondere mit dem Schutz der Menschenrechte in seinem Heimatland befa\u00dft, richtete sich im Februar 1981 ein Sprengstoffanschlag von unbekannter Seite. Auf die Botschaft von Sri Lanka wurde Anfang August 1981 ein Brandanschlag ver\u00fcbt, der geringen Sachschaden anrichtete. Nach Angaben der Botschaft waren im Juni 1981 zwei anonyme Attentatsdrohungen vorausgegangen. Die T\u00e4ter blieben bisher unbekannt. 33","Graue W\u00f6lfe der MHP n der 0] BT ul.) EUER Bar t + lalamischen ETMEon rn NTlin","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 5 Terrorismus 5.1 Entwicklungstendenz Im Bereich des deutschen linksextremen Terrorismus sind die \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) und die \"Revolution\u00e4ren Zellen\" (RZ) als die gegenw\u00e4rtig gef\u00e4hrlichsten terroristischen Vereinigungen anzusehen. Die RAF unterstrich 1981 mit einem Sprengstoffanschlag auf das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Ramstein und dem Versuch eines Mordanschlages auf den US-General Kroesen in Heidelberg ihre fortdauernde Bereitschaft, diesen Staat mit Hilfe schwerster Gewaltverbrechen anzugreifen. Die RZ, die seit 1973 f\u00fcr zahlreiche, zum Teil mit hohem Sachschaden verbundene Sprengstoffund Brandanschl\u00e4ge verantwortlich sind, haben 1981, wie in verschiedenen L\u00e4ndern des Bundesgebiets so auch in NordrheinWestfalen, ihre terroristischen Aktionen fortgesetzt. Zu dem im Mai 1981 auf den hessischen Wirtschaftsminister KARRY ver\u00fcbten Mordanschlag wurden Bekennerschreiben verbreitet, in denen RZ die Verantwortung f\u00fcr die Tat \u00fcbernahmen; die terroristischen Aktionen der RZ weisen auf die zunehmende Gef\u00e4hrlichkeit dieser Vereinigung hin. Daneben sind terroristische Kleingruppen f\u00fcr zahlreiche Sprengstoff-, Brandanschl\u00e4ge und Sachbesch\u00e4digungen mit terroristischem Hintergrund verantwortlich. Die terroristische Gefahr ist noch nicht gebannt; mit neuen Anschl\u00e4gen deutscher Terroristen mu\u00df gerechnet werden. 5.2 Rote Armee Fraktion (RAF) In einem Hungerstreik versuchten inhaftierte Mitglieder der RAF in der Zeit vom 2. Februar bis zum Tod des Terroristen Sigurd DEBUS, der am 16. April 1981 in Hamburg an den Folgen seines Hungerstreiks starb, ihre Forderungen auf \"Anwendung der Mindestgarantien der Genfer Konvention auf die Gefangenen aus der RAF und anderen antiimperialistischen Widerstandsgruppen\", und in diesem Zusammenhang auf * Zusammenlegung zu \"interaktionsf\u00e4higen\" Gruppen, * Kontrolle der Haftbedingungen durch die \"Internationale Kommission zum Schutz von Gefangenen und gegen Isolation\" und * sofortige Freilassung von Verena BECKER und G\u00fcnther SONNENBERG bundesweit durchzusetzen. Der Hungerstreik wurde mit der Begr\u00fcndung abgebrochen, da\u00df nach zwei Interventionen von Amnesty International Hafterleichterungen f\u00fcr die Mitglieder der RAF zu erwarten seien. Am 31. August 1981 detonierten vor dem Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa in Ramstein zwei Sprengs\u00e4tze. Durch die Explosion wurden 14 Personen verletzt; au\u00dferdem entstand erheblicher Sachschaden. Zu diesem Anschlag bekannte sich in einem Bekennerschreiben die RAF mit dem \"Kommando Sigurd DEBUS\". 35","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Am 15. September 1981 wurde in Heidelberg das gepanzerte Fahrzeug, mit dem der Oberkommandierende der US-Streitkr\u00e4fe in Europa, General Kroesen, zum Dienst fuhr, von einer Panzerabwehrgranate sowie mehreren Projektilen, die aus einer automatischen Waffe verschossen wurden, getroffen. Der General erlitt leichte Verletzungen; am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden. In diesem Fall bekannte sich die RAF mit dem \"Kommando Gudrun ENSSLIN\" zu der Tat. Nachdem im Oktober 1981 in S\u00fcddeutschland zwei Frauen unter dem Verdacht festgenommen wurden, an den Vorbereitungen zu dem Anschlag auf General Kroesen beteiligt gewesen zu sein, ging am 18. November 1981 bei der \"Frankfurter Rundschau\" die Fotokopie eines zweiseitigen Schreibens ein, in dem sich die RAF zur \"Zusammenarbeit\" zwischen dem Kommando-Bereich der RAF und den \"Leuten aus der Legalit\u00e4t\" \u00e4u\u00dfert. Gleichlautende Schreiben sind auch aus anderen St\u00e4dten des Bundesgebietes, darunter Bonn und K\u00f6ln, bekanntgeworden. 5.3 Revolution\u00e4re Zellen/Rote Zora (RZ) Im Januar 1981 wurde bundesweit der \"Revolution\u00e4re Zorn - 6. Zeitung von Revolution\u00e4ren Zellen\" verbreitet. Neben dem Emblem der RZ, einem f\u00fcnfzackigen Stern mit den Initialen RZ, enth\u00e4lt die Titelseite das biologische Zeichen f\u00fcr weiblich mit der Inschrift \"Rote Zora\". In einem 4seitigen Artikel, in dem sich die Rote Zora als Autonorne Frauengruppe in den RZ\" bezeichnet, setzt sie sich mit der Beteiligung der Frauen am \"bewaffneten\" Kampf auseinander. Die letzte Seite der Schrift enth\u00e4lt unter der \u00dcberschrift \"8 Jahre RZ - 8 Jahre bewaffneter Widerstand\" eine im Jahre 1973 beginnende beispielhafte Aufz\u00e4hlung 36","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 von Anschl\u00e4gen der RZ. Am 11. Mai 1981 wurde in Frankfurt der hessische Minister f\u00fcr Wirtschaft und Technik, Heinz Herbert KARRY, bei einem Mordanschlag get\u00f6tet, zu dem sich RZ mit dem Bemerken bekannten, man habe seinen Tod nicht gewollt, sondern ihn lediglich durch Sch\u00fcsse in die Beine verletzen wollen. Es handelt sich um den schwersten Terrorakt der RZ, die bisher, von einer weiteren Ausnahme abgesehen, ihre terroristischen Aktionen gegen Sachen und Institutionen, nicht jedoch gegen Personen unmittelbar richteten. In NordrheinWestfalen wurden Ende M\u00e4rz/Anfang April 1981 in verschiedenen St\u00e4dten des Ruhrgebietes gef\u00e4lschte Fahrausweise des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) durch Hauswurfsendungen verteilt. Zu dieser Aktion bekannten sich in einem an die \"Frankfurter Rundschau\" gesandten Bekennerschreiben \"Revolution\u00e4re Zellen/Rote Zora\". In einem als \"Offener Brief an die VRR\" gekennzeichneten Schreiben, das am 22. Juni 1981 zwei Tageszeitungen in Dortmund zuging, geben 37","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 \"Revolution\u00e4re Zellen/Rote Zora\" an, insgesamt 85.000 gef\u00e4lschte Fahrausweise des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr verbreitet zu haben. Am 10. Oktober 1981 wurde in K\u00f6ln ein Brandanschlag auf ein Fahrzeug einer Privatfirma ver\u00fcbt, zu dem sich in einem Bekennerschreiben, das am 12. Oktober 1981 zwei K\u00f6lner Tageszeitungen zuging, \"Freundinnen und Freunde des H\u00e4userkampfes in den Revolution\u00e4ren Zellen\" bekannten. Der Anschlag wird damit begr\u00fcndet, da\u00df die Halterin des Fahrzeuges den Auftrag einer anderen Privatfirma zur R\u00e4umung eines besetzten Hauses in Aachen ausf\u00fchrte. 5.4 Terroristisches Umfeld Personen und Gruppen des terroristischen Umfeldes, vor allem auch die Anh\u00e4nger der RAF, haben ihre T\u00e4tigkeiten, die sich teilweise auf die Betreuung inhaftierter terroristischer Gewaltt\u00e4ter, die Verbreitung terroristischen Gedankengutes in linksextremen Schriften sowie die Mitarbeit in Knastgruppen, in Initiativen und sogenannten autonomen Gruppen, teils anarchistischer Ausrichtung, erstreckten, auch im Berichtszeitraum fortgesetzt. Versuche der Knastgruppen, auf \u00fcberregionalen Zusammenk\u00fcnften zu einer Einigung in ideologischen und praktischen Fragen zu gelangen, sind weitgehend erfolglos 38","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 geblieben. Der Hungerstreik der RAF-H\u00e4ftlinge wurde propagandistisch begleitet durch Protestund Solidarit\u00e4tsaktionen von Anh\u00e4ngern der RAF und Angeh\u00f6rigen der inhaftierten RAF-Mitglieder. So besetzten am 4. M\u00e4rz 1981 rd. 20 \"Angeh\u00f6rige der politischen Gefangenen\", darunter 8 Frauen aus Nordrhein-Westfalen, die Kantine des \"Spiegel\"-Verlags in Hamburg und versuchten, durch Transparente und Flugbl\u00e4tter zum Hungerstreik \u00f6ffentlich Aufmerksamkeit zu erregen. Am 2. April 1981 f\u00fchrten Angeh\u00f6rige inhaftierter Terroristen und RAF-Anh\u00e4nger auf dem Bonner M\u00fcnsterplatz eine unangemeldete Demonstration durch, wo sie - teilweise angekettet - auf zwei Lastkraftwagen mit Transparenten und Flugbl\u00e4ttern f\u00fcr die Forderungen der Hungerstreikenden demonstrierten. Der Bruder eines inhaftierten Terroristen verlas die Hungerstreikerkl\u00e4rung der \"Gefangenen aus der RAF\", in der \"zum bewaffneten Widerstand\" aufgerufen wird. 5.5 Terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten In Nordrhein-Westfalen wurden 1981 weitere Straftaten, insbesondere Brandund Sprengstoffanschl\u00e4ge, begangen, die erkennen lassen, da\u00df Gruppen von \u00f6rtlicher Bedeutung und Einzelpersonen nicht vor terroristischen Handlungen zur\u00fcckschrecken. Die wachsende Bereitschaft, Gewalt auszu\u00fcben, wird unterst\u00fctzt durch in Nordrhein-Westfalen erfa\u00dfte Schriften, die Anleitungen f\u00fcr den \"bewaffneten Widerstand\" enthalten. Insgesamt haben die Polizeibeh\u00f6rden des Landes 103 (1980: 80) versuchte bzw. vollendete Gewalttaten registriert (ausgenommen Sachbesch\u00e4digungen in Verbindung mit Demonstrationen und Hausbesetzungen). Im einzelnen handelte es sich um 2 Morde, 2 Mordversuche, 21 gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzungen, 8 Sprengstoffanschl\u00e4ge, 65 Brandanschl\u00e4ge, 4 gef\u00e4hrliche Eingriffe in den Bahnverkehr und einen Fall verfassungsfeindlicher Sabotage. Bezeichnende Einzelf\u00e4lle: 04. Februar 1981 Sprengstoffanschlag mittels Paketbombe auf einen Exilrum\u00e4nen in K\u00f6ln 17. M\u00e4rz 1981 Ermordung der Ehefrau des F\u00fchrers der \"MuslimBruderschaft\" in Aachen 20. M\u00e4rz 1981 Versuchter Brandanschlag auf die Deutsche Apothekerund \u00c4rztebank in D\u00fcsseldorf In einem Bekennerschreiben werden u. a. Forderungen der hungerstreikenden inhaftierten RAF-Mitglieder erhoben 07. April 1981 Ermordung eines jugoslawischen Staatsangeh\u00f6rigen in Hamm 08. April 1981 Sprengstoffanschlag auf den U-Bahnhof Neumarkt in K\u00f6ln, bei dem ein Mitarbeiter der K\u00f6lner 39","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Verkehrsbetriebe verletzt wurde und erheblicher Sachschaden entstand 18. April 1981 Brandanschlag auf die Justizvollzugsschule in Wuppertal Anonymes Bekennerschreiben 03. Mai 1981 Blockieren von Gleisen der Bundesbahn durch Steine und H\u00f6lzer hinter einem besetzten Haus in WuppertalBarmen 08. Mai 1981 Brandanschlag auf das Kaufhaus Karstadt in Bielefeld Bekennerschreiben einer \"Aktionsgruppe Bi\" 27. Mai 1981 Brandanschlag auf das Geb\u00e4ude der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) in Bielefeld, bei dem ein Sachschaden von rd. DM 600.000 entstand 04. Juni 1981 Fund eines Brandsatzes im Kaufhaus Horten in Bielefeld Bekennerschreiben der \"AG Bi\" (Aktionsgruppe Bi) 22. August 1981 Anschlag auf die Produktionsanlagen einer Firma in Bielefeld, die Beobachtungskanzeln f\u00fcr den Einbau in Justizvollzugsanstalten herstellt. Der Sachschaden betrug rd. DM 3 Millionen. In anonymen Bekennerschreiben wird zum Kampf gegen das \"Knastsystem\" aufgerufen 14. September 1981 Fund eines Sprengstoffsatzes vor dem Geb\u00e4ude der US-amerikanischen Firma Dow Chemical in D\u00fcsseldorf, der nicht detoniert war Bekennerschreiben mit RAFParole und Aufruf zum \"weltweiten revolution\u00e4ren Befreiungskampf\" 12. November 1981 Brandanschlag auf eine Nebenstelle der Stadtverwaltung Dortmund mit einem Sachschaden von rd. DM 200.000. An der Au\u00dfenwand des Geb\u00e4udes waren u. a. die Buchstaben RZ aufgespr\u00fcht. 30. Dezember 1981 Mordversuch z. N. eines T\u00fcrken in Duisburg 1981 wurden 263 Gewalttaten (1980: = 360), bei denen politische Motive erkennbar waren oder behauptet wurden, angedroht. In 147 F\u00e4llen handelte es sich um sog. Bombendrohungen, die vorwiegend gegen \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude und Einrichtungen ausgesprochen wurden. Die Bedrohungen gegen Personen (116 F\u00e4lle) richteten sich \u00fcberwiegend gegen Pers\u00f6nlichkeiten aus Politik und Wirtschaft. 40","","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 6 Spionageabwehr 6.1 Schwerpunkt und Tendenzen Die Nachrichtendienste der Staaten des kommunistischen Machtbereichs setzten 1981 ihre Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen gegen die Bundesrepublik Deutschland unvermindert fort, wobei Nordrhein-Westfalen weiterhin Schwerpunktbereich solcher Bem\u00fchungen blieb. Die Zahl der erfa\u00dften Spionageauftr\u00e4ge ist erheblich angestiegen. In erster Linie versuchen die Nachrichtendienste der DDR die Bundesrepublik Deutschland aufzukl\u00e4ren; von ihnen gingen 68 % aller erkannten Spionageauftr\u00e4ge aus. Auf die Aktionen der polnischen Nachrichtendienste entfallen 14 %, auf die sowjetischen Nachrichtendienste 12 % dieser Auftr\u00e4ge. Welchen Stellenwert die Nachrichtendienste im politischen System der DDR haben, l\u00e4\u00dft die \u00f6ffentliche Gru\u00dfadresse erkennen, die das Zentralkomitee der SED zum 32. Jahrestag des , Bestehens an das Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) gerichtet hat. Darin spricht das Zentralkomitee den \"heldenhaften K\u00e4mpfern an der unsichtbaren Front\" Dank und Anerkennung aus. 6.2 Werbungen und Werbungsversuche Fast zwei Drittel der gegen Nordrhein-Westfalen gerichteten Werbungsbem\u00fchungen bezogen sich auf Personen, die zur Zeit der Werbung in unserem Land lebten. Die \u00fcbrigen Personen wohnten in der DDR oder in anderen kommunistisch regierten Staaten. Etwa die H\u00e4lfte der in Nordrhein-Westfalen wohnenden Personen wurde im kommunistischen Machtbereich nachrichtendienstlich angesprochen. Reisen jeder Art dienten hier als Kontaktanla\u00df. Sonst erfolgte die Anbahnung \u00fcberwiegend brieflich, eine Werbungsmethode, die fast ausschlie\u00dflich von DDR-Nachrichtendiensten angewandt wird. Im Berichtsjahr werteten diese Dienste auf dem Hintergrund der angespannten Arbeitsmarktlage offenbar systematisch Stellengesuche in Zeitungen und Fachzeitschriften f\u00fcr ihre Zwecke aus. Bei \u00fcber 40 % der brieflichen Anbahnungen war Ankn\u00fcpfungspunkt die Aufgabe eines Inserats durch den Arbeitsuchenden. Bei Personen mit Wohnsitz im kommunistischen Machtbereich waren Ausbzw. \u00dcbersiedlungsbem\u00fchungen, Westreisen und Westverbindungen Kontaktanla\u00df. Die Werbungsmittel der Nachrichtendienste kommunistischer Staaten sind im wesentlichen gleichgeblieben. Versprechen und Zusicherungen aller Art wie Einreisebewilligungen und Aufenthaltsgenehmigungen, berufliche F\u00f6rderung und finanzielle Zusicherungen standen an der Spitze. Die Kontaktaufnahme im Bundesgebiet erfolgte vorwiegend unter einer Legende, um den Angesprochenen zun\u00e4chst \u00fcber den wahren Auftraggeber und dessen tats\u00e4chliche Absichten zu t\u00e4uschen. Mehr als zwei Drittel der in Nordrhein-Westfalen lebenden Personen lehnten eine nachrichtendienstliche Mitarbeit von vornherein ab. Nur etwa 12 % haben nach 42","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 ihrer Anwerbung eine Spionaget\u00e4tigkeit aufgenommen, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen zwar Zusagen machten, tats\u00e4chlich aber nicht t\u00e4tig wurden. 6.3 Auftr\u00e4ge Die Zahl der 1981 erfa\u00dften Auftr\u00e4ge, die sich gegen Ziele in Nordrhein-Westfalen richteten, ist gegen\u00fcber dem Vorjahr um 32 % erheblich gestiegen. Eine Verschiebung bei den sachlichen Zielrichtungen hat es nicht gegeben. So lag weiterhin mit 40 % der Schwerpunkt der gegnerischen Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen bei der politischen Spionage. Sie richtete sich insbesondere gegen Regierungsund Verwaltungsstellen des Bundes und Landes, wobei die intensiven Ausforschungsbem\u00fchungen gegen Sicherheitsbeh\u00f6rden unver\u00e4ndert fortgesetzt wurden. Daneben waren Universit\u00e4ten, Hochschulen, Parteien und Fl\u00fcchtlingsverb\u00e4nde Ziel der Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen. Bei der Wirtschaftsspionage hat sich der Anteil der 1981 erkannten Auftr\u00e4ge gegen\u00fcber 1980 auf 17 % verringert. Daraus kann jedoch nicht auf ein Nachlassen der gegnerischen Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen in dieser Richtung geschlossen werden; vielmehr sind im Vorjahr durch die Auswertung der Angaben des \u00fcbergetretenen MfS-Oberleutnants STILLER einige gr\u00f6\u00dfere Spionagef\u00e4lle im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Technik aufgedeckt worden. Bei der milit\u00e4rischen Spionage (16 %) richteten sich die gegnerischen Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen haupts\u00e4chlich gegen die Bundeswehr sowie milit\u00e4risch bedeutsame Anlagen in Nordrhein-Westfalen. Bei den Spionageauftr\u00e4gen vorbereitender und unterst\u00fctzender Art (27 %) standen wie bisher die Personenund Objektkl\u00e4rung, Kontaktaufnahme sowie Anbahnung im Vordergrund. Von Bedeutung war auch das Beschaffen nachrichtendienstlicher Hilfsmittel wie Stadtpl\u00e4ne, Telefonund Adre\u00dfb\u00fccher. 6.4 F\u00fchrungsund Verbindungswesen Im F\u00fchrungsund Verbindungswesen waren gegen\u00fcber dem Vorjahr keine Ver\u00e4nderungen festzustellen. Nach wie vor benutzen die Nachrichtendienste der kommunistischen Staaten - mit Ausnahme der DDR - ihre legalen Residenturen zur F\u00fchrung der Agenten. Zu diesen amtlichen Vertretungen geh\u00f6ren nicht nur ihre Botschaften, Handelsvertretungen und Milit\u00e4rmissionen, sondern auch ihre Reiseunternehmen und Vertretungen von Presse, Funk und Fernsehen. Mitarbeiter dieser Einrichtungen k\u00f6nnen ihre nachrichtendienstlichen Kontaktaufnahmen mit ihrer beruflichen Aufgabe relativ sehr leicht tarnen. 6.5 Besuchsreisen in die DDR Besuchsreisen in die DDR versuchen Mitarbeiter des MfS f\u00fcr nachrichtendienstliche Zwecke zu nutzen. Die nachfolgende Darstellung will \u00fcber solche Praktiken aufkl\u00e4ren. Gew\u00f6hnlich werden Privatbesuche in die DDR durch briefliche oder telefonische Absprachen mit den Gastgebern \u00fcber den Zeitpunkt des Besuches vorbereitet. Bereits dadurch wird die f\u00fcr die Kontrolle des Postund Fernmeldeverkehrs zust\u00e4ndige MfS-Abteilung in die Lage versetzt, der f\u00fcr die Auslandsaufkl\u00e4rung 43","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 zust\u00e4ndigen Hauptverwaltung Aufkl\u00e4rung (HVA) den ersten Hinweis auf eine Einreise zu geben. Ist dem MfS bereits bekannt, da\u00df der besuchte DDR-B\u00fcrger nachrichtendienstlich interessante Verwandte oder Freunde im Westen hat, wird durch den Hinweis ein erstes nachrichtendienstliches Interesse geweckt. Den zweiten Schritt f\u00fcr einen geplanten Besuch in der DDR stellt der \"Antrag auf Einreise in die DDR\" dar, der von dem Gastgeber beim \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Volkspolizei-Kreisamt (VPKA) zu stellen ist. Zum Verteiler dieses Antrages geh\u00f6ren neben der Volkspolizei (Fahndungs\u00fcberpr\u00fcfung) das MfS (Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung und operative Nutzung) sowie die SED (politische Einflu\u00dfnahme). Diesem Antrag wird nur mit Zustimmung des MfS entsprochen. Das MfS erf\u00e4hrt so die vollen Personalien des Besuchers, den genauen Besuchertermin sowie das vorgesehene Verkehrsmittel. Nach Genehmigung erh\u00e4lt der antragstellende Gastgeber zur Weiterleitung an den Bundesb\u00fcrger den \"Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums\", das an der Grenze entweder mittels Stempelaufdrucks im Reisepa\u00df oder auf einem gesonderten Einlageblatt erteilt wird. Hatte der Besucher bis zur Einreise die M\u00f6glichkeit, \u00fcber seine Besch\u00e4ftigungsstelle unklare und vage Angaben zu machen, so ist er beim Grenz\u00fcbertritt den Fragen des Grenzpersonals unmittelbar ausgesetzt. Bei diesem Personal handelt es sich um Angeh\u00f6rige des MfS, die f\u00fcr die Sicherung des Reiseverkehrs und die Kontrolle des Tourismus verantwortlich sind. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgabe ist an jeder Grenz\u00fcbergangsstelle eine Pa\u00dfkontrolleinheit (PKE) des MfS t\u00e4tig, die ausschlie\u00dflich mit der \u00dcberwachung des Personenverkehrs befa\u00dft ist. Erg\u00e4nzend sei darauf hingewiesen, da\u00df diese MfS-Arbeitseinheit auch f\u00fcr die \u00dcberwachung und Kontrolle von Hotels, sonstigen Beherbergungsst\u00e4tten, Campingpl\u00e4tzen, Ferienheimen etc. in der DDR zust\u00e4ndig ist. Durch den MfS-\u00dcberl\u00e4ufer STILLER wurde bekannt, da\u00df die HVA des MfS ein Verzeichnis derjenigen Beh\u00f6rden, Firmen und Berufsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet hat, die nachrichtendienstlich interessant sind. Trifft eines der Kriterien auf einen Einreisenden zu, meldet die PKE den Besucher der f\u00fcr den Besuchsort zust\u00e4ndigen Bezirksverwaltung des MfS. Dort ist es Aufgabe der Abteilung \"Aufkl\u00e4rung\", die Eignung des Kandidaten f\u00fcr eine nachrichtendienstliche Ansprache zu pr\u00fcfen. Den ersten Kontakt mit Beh\u00f6rden der DDR im Landesinnern erh\u00e4lt der Besucher durch die binnen 24 Stunden vorzunehmende Anmeldung bei der Dienststelle der Volkspolizei am Besuchsort. Dadurch erh\u00e4lt das MfS die Best\u00e4tigung, da\u00df der Besucher eingetroffen ist. Aber auch bei den Verwandten, Freunden oder Bekannten ist der Besucher dem Blick des MfS nicht entzogen. Nicht seiten haben die Gastgeber selbst Kontakt zum MfS, etwa aufgrund wiederholter Besuche aus dem Westen oder aber auch durch die - meist aufgezwungene - inoffizielle Mitarbeit als \"Spitzel\". Auch die sog. Abschnittsbevollm\u00e4chtigten (ABV) der \u00f6rtlichen Volkspolizeidienststellen sind meist inoffizielle Mitarbeiter des MfS; ebenso kann der f\u00fcr die F\u00fchrung des \"Hausbuches\" Verantwortliche dem MfS Informationen \u00fcber den Besucher zukommen lassen. 44","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Unabh\u00e4ngig von diesen unvermeidlichen Ber\u00fchrungen mit Organen der DDR l\u00e4uft der Besucher aus dem Westen Gefahr, bei den geringsten Verfehlungen, etwa Verst\u00f6\u00dfen gegen Zollund Devisenbestimmungen oder Verkehrsverst\u00f6\u00dfen, Kontakt zum MfS zu erhalten. Verst\u00f6\u00dfe von Ausl\u00e4ndern - und als solche betrachtet die DDR Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland - gegen die Rechtsordnung der DDR werden von den zust\u00e4ndigen Organen umgehend der \u00f6rtlichen Dienststelle des MfS gemeldet. Entscheidend f\u00fcr die Frage, ob eine nachrichtendienstliche Ansprache durch das MfS erfolgt, sind Kriterien wie z. B. Lebensalter, Arbeitsstelle, vermutete Zug\u00e4nge zu nachrichtendienstlich interessanten Objekten, politische Einstellung, mitunter auch Wohnsitz und Beruf des Besuchers. Zeitpunkt und Ort der Ansprache sind vom Einzelfall abh\u00e4ngig. Das MfS bevorzugt die Ansprache unter Legende w\u00e4hrend des Aufenthaltes bei den Gastgebern. H\u00e4ufig hat der angebliche \"Student\" oder \"Journalist', der \"Angeh\u00f6rige des Ministeriums des Innern\" oder eines \"wissenschaftlichen Instituts\" sein Erscheinen bei den Verwandten oder Bekannten des Besuchers bereits vor dessen Eintreffen angek\u00fcndigt. Dieser Methode der nachrichtendienstlichen Kontaktierung gibt das MfS gegenw\u00e4rtig den Vorzug vor der fr\u00fcher \u00fcblichen Vorladung zum \"Rat des Kreises\", wo er von einem \"Zivilisten\" auf eine nachrichtendienstliche Eignung und Bereitschaft zur Mitarbeit abgekl\u00e4rt wurde. Als Legende f\u00fcr die Ansprache wird meist Interesse an einer Diskussion \u00fcber gleichgelagerte berufliche Probleme, politische Gegenwartsfragen oder an einer Mitarbeit auf wissenschaftlicher Ebene vorget\u00e4uscht. Der Besucher hat bei einer Weigerung, auf das nachrichtendienstliche Angebot anl\u00e4\u00dflich solcher Ansprachen einzugehen, erfahrungsgem\u00e4\u00df keine Nachteile zu bef\u00fcrchten, wenn er sich bei seinem Aufenthalt an die Gesetze der DDR h\u00e4lt. Er sollte sich jedoch im Falle seiner Ansprache nach R\u00fcckkehr in das Bundesgebiet an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden wenden. 6.6 Verurteilte Agenten Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf hat 1981 f\u00fcnf Personen (1980 waren es neun) rechtskr\u00e4ftig wegen geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit verurteilt. Auftraggeber waren in vier F\u00e4llen DDR-Nachrichtendienste, in einem Fall ein polnischer Nachrichtendienst. 45","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 7 Strafrechtspflege 7.1 Entwicklungstendenz Die Justizbeh\u00f6rden des Landes Nordrhein-Westfalen sind, wie schon in den Vorjahren, auch 1981 in erheblichem Ma\u00dfe mit Strafverfahren, deren Gegenstand Straftaten im Zusammenhang mit extremistischen Umtrieben waren, befa\u00dft worden. 7.2 Terrorismus Im Lande Nordrhein-Westfalen ist das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf nach SS 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes f\u00fcr die Aburteilung terroristischer Gewalttaten zust\u00e4ndig. Dabei \u00fcbt es, soweit der Generalbundesanwalt nach SS 142a des Gerichtsverfassungsgesetzes Anklagebeh\u00f6rde ist, Gerichtsbarkeit des Bundes (zu vgl. Artikel 96 Abs. 5 des Grundgesetzes), im \u00fcbrigen Gerichtsbarkeit des Landes aus, wobei in diesen F\u00e4llen die Anklage von dem Generalstaatsanwalt in D\u00fcsseldorf vertreten wird. 7.3 Demonstrationsstraftaten Wie schon in den vergangenen Jahren haben auch im Jahre 1981 bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten Ermittlungsund Strafverfahren, die durch Demonstrationen oder im Zusammenhang mit solchen begangen worden sind, einen breiten Raum eingenommen. Zur Bewertung der nachfolgend aufgef\u00fchrten Zahlen ist anzumerken, da\u00df die erfa\u00dften Vorkommnisse sowohl aus rechtswie aus linksextremistischen Aktivit\u00e4ten herr\u00fchren. Wie bereits in den Jahresberichten f\u00fcr 1979 und 1980 dargelegt, ist es bei Veranstaltungen der genannten Art zu strafrechtlich relevanten \u00dcbergriffen sowohl der Veranstaltungsteilnehmer oder von Au\u00dfenstehenden gegen\u00fcber Teilnehmern als auch von Teilnehmern einer Gegendemonstration gekommen. Ferner sind die F\u00e4lle der Ausschreitungen gegen\u00fcber den eingesetzten Polizeikr\u00e4ften erfa\u00dft. Im Jahre 1981 hatten die Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 2.640 einschl\u00e4gige Verfahren zu bearbeiten. Davon betrafen 33 Verfahren Straftaten aus dem Hochschulbereich. Insgesamt 1.724 der genannten Verfahren sind im Jahre 1981 abgeschlossen worden, und zwar 1372 Verfahren durch Einstellung, weil entweder die T\u00e4ter nicht ermittelt werden konnten, weil eine Straftat nicht vorlag, weil der genaue Hergang nicht mit der erforderlichen Sicherheit aufgekl\u00e4rt werden konnte, oder aber, weil die Beweismittel zu einer \u00dcberf\u00fchrung der Beschuldigten nicht ausreichten. 85 Verfahren durch rechtskr\u00e4ftige Urteile gegen 117 Personen. 66 Verfahren durch rechtskr\u00e4ftige Strafbefehle gegen 66 Personen. 201 Verfahren auf andere Weise. Noch anh\u00e4ngig waren am 31. Dezember 1981 916 Verfahren gegen 1.113 Personen, wobei in 479 Verfahren gegen 621 Personen bereits Anklage erhoben bzw. der Erla\u00df eines Strafbefehls beantragt worden ist. Die weiteren Verfahren befinden sich noch im Ermittlungsstadium. Die genannten Zahlen weisen einen 46","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 betr\u00e4chtlichen Anstieg der einschl\u00e4gigen Verfahren aus. Bei den im Jahre 1981 bearbeiteten Ermittlungsverfahren ist, bezogen auf das Jahr 1980, eine Steigerung von 56,49 % zu verzeichnen. Der Anstieg erkl\u00e4rt sich gr\u00f6\u00dftenteils aus den starken Aktivit\u00e4ten kommunistisch orientierter Parteigruppierungen im Dortmunder Raum und rechtsextremistischer Kr\u00e4fte im Raum Bochum. 7.4 Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten Die Staatsanwaltschaften des Landes hatten im Jahre 1981 insgesamt 843 einschl\u00e4gige Verfahren zu bearbeiten. In 171 Verfahren gegen 181 Personen wurde Anklage erhoben bzw. Antrag auf Erla\u00df eines Strafbefehls gestellt. Rechtskr\u00e4ftig verurteilt wurden 82 Personen, 23 Angeklagte wurden freigesprochen. Gegen 58 Personen wurde das Verfahren von dem erkennenden Gericht eingestellt. Die Staatsanwaltschaften haben im Berichtszeitraum 345 Ermittlungsverfahren aus den vorgenannten Gr\u00fcnden eingestellt. In 45 F\u00e4llen haben die Staatsanwaltschaften die Verfahren wegen geringer Schuld der Beschuldigten und geringer Bedeutung der Vorf\u00e4lle (zum Teil gegen Geldauflagen) eingestellt oder im Hinblick auf schwerere Tatvorw\u00fcrfe, denen gegen\u00fcber die in Rede stehenden Taten nicht erheblich ins Gewicht fielen, von der Erhebung \u00f6ffentlicher Klagen abgesehen. Der Bundesminister der Justiz hat den Landesjustizverwaltungen Ende Januar 1982 den Referentenentwurf eines 21. Strafrechts\u00e4nderungsgesetzes zugeleitet, der die M\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung extremistischer - insbesondere rechtsextremistischer - Agitation verbessern soll. Zum einen soll die schon im Jahresbericht 1978 aufgezeigte Strafbarkeitsl\u00fccke bei der f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus bedeutsamen Strafnorm des SS 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) geschlossen werden. Daf\u00fcr hatte sich auf Antrag des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen die Mehrheit der Justizminister und -senatoren ausgesprochen. Zum anderen soll durch eine \u00c4nderung des SS 76a Abs. 2 Satz 1 des Strafgesetzbuches klargestellt werden, da\u00df die Einziehung extremistischer Schriften, soweit sie strafrechtlich relevanten Inhalt haben, auch nach Eintritt der Strafverfolgungsverj\u00e4hrung im sogenannten objektiven Verfahren noch zul\u00e4ssig ist. Diese Klarstellung ist erforderlich geworden, nachdem das Oberlandesgericht Hamm mit Beschlu\u00df vom 7. Mai 1980 (3 Ws 178/80) entgegen der von anderen Oberlandesgerichten vertretenen Auffassung entschieden hat, da\u00df eine Einziehung von Schriften nach Eintritt der Verfolgungsverj\u00e4hrung nicht zul\u00e4ssig sei. Mit der Klarstellung wird einer vom Justizminister des Landes NordrheinWestfalen mit Schreiben vom 27. August 1980 an den Bundesminister der Justiz herangetragenen Bitte Rechnung getragen. Schlie\u00dflich will der Referentenentwurf durch eine \u00c4nderung der SSSS 126, 140 des Strafgesetzbuchs Strafbarkeitsl\u00fccken schlie\u00dfen, die bei der Herstellung und dem Vertrieb von Schriften mit nationalsozialistischem oder neonazistischem Inhalt aufgetreten sind. In neuerer Zeit treten verst\u00e4rkt Schriften in den Vordergrund, die zumindest ihrem Wortlaut nach Tendenzen der vorerw\u00e4hnten Art nur mittelbar enthalten, indem sie sich auf die Leugnung oder Verharmlosung des NS-Regimes und seiner Untaten beschr\u00e4nken. Derartige \u00c4u\u00dferungen sind strafrechtlich nach geltendem Recht nicht ausreichend erfa\u00dft, weil insbesondere die Anwendung des 47","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 SS 131 des Strafgesetzbuches regelm\u00e4\u00dfig daran scheitert, da\u00df die daf\u00fcr erforderliche grausame oder unmenschliche Weise der Schilderung fehlt. 7.5 Linksextremistische Aktivit\u00e4ten Wie schon in den Vorjahren haben Straftaten, deren Ursprung dem Bereich des Linksextremismus zuzuordnen ist, die Justizbeh\u00f6rden des Landes nicht unerheblich besch\u00e4ftigt, wobei wiederum ein Schwerpunkt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund lag; hier wurden allein 501 Verfahren wegen einschl\u00e4giger Propagandaaktionen neu eingeleitet. Im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dortmund erscheinen zahlreiche Druckschriften, die von ihr wegen ihrer zentralen Zust\u00e4ndigkeit (SS 7 Abs. 2 der Strafproze\u00dfordnung) auf strafrechtliche Relevanz \u00fcberpr\u00fcft werden. 48","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 8 Zusammenfassung Der politische Extremismus bildete auch im Jahre 1981 keine schwerwiegende Bedrohung unserer Sicherheit. Der Rechtsextremismus ist in der Zahl seiner Anh\u00e4nger zwar leicht r\u00fcckl\u00e4ufig, doch setzte sich die besonders in den neonazistischen Kreisen vorhandene Tendenz zu st\u00e4rkerer Militanz fort. Die Gesamtheit der im Bericht erw\u00e4hnten staatlichen Ma\u00dfnahmen und Vorhaben berechtigt anzunehmen, da\u00df neue militante rechtsextremistische Bestrebungen zur\u00fcckged\u00e4mmt werden k\u00f6nnen. Der organisierte Linksextremismus wird unver\u00e4ndert von der DKP als der st\u00e4rksten extremistischen Kraft in unserem Lande beherrscht; dagegen haben die Gruppierungen der Neuen Linken ganz erheblich an Bedeutung verloren. Die Anh\u00e4ngerschaft rechter und linker extremistischer Organisationen stagniert oder ist leicht r\u00fcckl\u00e4ufig. Es kann zugleich festgestellt werden, da\u00df es diesen Kr\u00e4ften bisher noch nicht gelungen ist, in der Bev\u00f6lkerung vorhandene Sorgen und \u00c4ngste, soweit sie von ihr vor allem auf die immer noch zunehmende Zahl der Ausl\u00e4nder Lind auf die internationale Atomr\u00fcstung zur\u00fcckgef\u00fchrt werden, f\u00fcr ihre jeweiligen politischen Ziele nachhaltig auszunutzen. Die Gefahren d\u00fcrfen jedoch nicht untersch\u00e4tzt werden. Terrorismusgefahren, Ausforschungsbem\u00fchungen der gegnerischen Nachrichtendienste und die von extremistischen Ausl\u00e4ndern ausgehenden sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen haben w\u00e4hrend des Berichtsjahres im wesentlichen unver\u00e4ndert angehalten. Abgesehen von den st\u00e4ndigen vielseitigen Bem\u00fchungen, durch die \u00dcberzeugungskraft politischer Auseinandersetzung den Gegnern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung wirksam entgegenzutreten, werden angesichts des Lagebildes auch alle Sicherheitsorgane - Verfassungsschutz, Polizei und Justiz - unver\u00e4ndert gefordert sein, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben unseren Rechtsstaat unerm\u00fcdlich zu sch\u00fctzen. 49","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 9 Anhang 9.1 \u00dcbersicht \u00fcber rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse (einschlie\u00dflich (einschlie\u00dflich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 1981 (1980) B\u00fcrgerinitiative \"Deutsche Zukunft\" Ausl\u00e4nderstopp (unregelm\u00e4\u00dfig) 4630 Bochum-Wattenscheid Deutsche B\u00fcrgerinitiative (DBI) 100 (100) \"Europ\u00e4ische 3579 Schwarzenborn Freiheitsbewegung\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Deutsches Kulturwerk \"Der Pflegest\u00e4ttenleiter\" Europ\u00e4ischen Geistes (DKEG) (unregelm\u00e4\u00dfig) 8000 M\u00fcnchen NW 50 (50) Deutsche Volksunion (DVU) 10.000 (6.000) \"Deutscher Anzeiger\" 8000 M\u00fcnchen (w\u00f6chentlich 20.000) einschlie\u00dflich Aktion Deutsche Einheit AKON e.V. Initiative f\u00fcr Ausl\u00e4nderbegrenzung (I.f.A.), M\u00fcnchen Volksbewegung f\u00fcr Generalamnestie (VOGA) M\u00fcnchen Deutscher Rechtsschutzkreis 40 (40) (DRsK) 4630 Bochum NW 10 (10) 50","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Gesellschaft f\u00fcr freie Publizistik 400 (450) \"Das freie Forum\" (GfP) (viertelj\u00e4hrlich) 6730 Neustadt a.d. Weinstra\u00dfe Hilfsorganisation f\u00fcr nationale 50 (-) Information der HNG politische Gefangene und deren (monatlich) Angeh\u00f6rige (HNG) 6000 Frankfurt am Main Junge Nationaldemokraten (JN) 750 (1.000) \"JN-Global\" 5000 K\u00f6ln (unregelm\u00e4\u00dfig) \"JN-Report\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Junge Stimme\" (viertelj\u00e4hrlich) \"JN-Intern\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesverband NW 100 (300) \"Pfeil\" - JN M\u00fcnster (unregelm\u00e4\u00dfig 5.000) \"Querkopp\" - JN Wuppertal (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Stachel\" - JN Steinfurt (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Klartext\" - JN - Ostwestf. (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Der Pfeil\" - JN Hagen (unregelm\u00e4\u00dfig) Nationaldemokratische Partei 6.500 (7.000) \"Deutsche Stimme\" Deutschlands (NPD) (monatlich 75.000) 7000 Stuttgart \"Nationaldemokratische Propaganda Depesche Artikeldienst\" (zweimonatlich) \"NPD-Propaganda-Blitz\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesverband NW 800 (1.100) 4630 Bochum-Wattenscheid NW: 54 Kreisverb\u00e4nde NSDAP-Auslandsund 100 (100) \"NS-Kampfruf\" Aufbauorganisation (NSDAP-A0) (monatlich) Lincoln/USA Unabh\u00e4ngige Arbeiterpartei e.V. 110 (120) \"Reichs-Arbeiter-Zeitung\" (UAP) (monatlich) 4300 Essen Unabh\u00e4ngige Freundeskreise 100 (100) \"Unabh\u00e4ngige Nachrichten\" 4630 Bochum (monatlich) 51","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Volkssozialistische Bewegung 120 (50) Deutschlands (VSBD) 8000 M\u00fcnchen NW 10 (10) Wiking-Jugend (WJ) 400 (400) \"Wikinger\" 5190 Stolberg (viertelj\u00e4hrlich) NW 90 (100) Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflu\u00dften Organisationen in die vorstehende \u00dcbersicht bedeutet nicht, da\u00df die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 9.2 \u00dcbersicht \u00fcber linksextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse (einschlie\u00dflich (einschlie\u00dflich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 1981 (1980) Bund Sozialistischer Arbeiter 150 (100) \"neue Arbeiter Presse\" (BSA) (w\u00f6chentlich) 4300 Essen NW 50 (50) Bund Westdeutscher 600 (600) \"Politische Berichte des Kommunisten (BWK) BWK\" 5000 K\u00f6ln (vierzehnt\u00e4gig) NW 120 (140) Deutsche Friedensunion (DFU) 2.000 (2.000) \"Deutsche Volkszeitung\" (DVZ) - inoffiziell - (40.000 w\u00f6chentlich) \"Pressedienst DFU\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"DFU betr. Politik\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesverband NW 1.000 (1.000) \"Pressedienst DFU NRW 4300 Essen (unregelm\u00e4\u00dfig) Deutsche Kommunistische Partei 40.000 (40.000) \"Unsere Zeit\" (UZ) (DKP) Tagesausgaben: 25.000 4000 D\u00fcsseldorf Wochenendausgaben: 50.000 \"DKP-Pressedienst\" (t\u00e4glich) 52","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Zentrale Einrichtungen \"Marxistische Bl\u00e4tter\" \"Institut f\u00fcr Marxistische Studien (alle 2 Monate) und Forschungen\" \"Nachrichten\" - f\u00fcr 6000 Frankfurt am Main Gewerkschaftsfunktion\u00e4re (monatlich) \"Verein zur F\u00f6rderung der \"Landrevue\" - Informationen Forschung und des Studiums der f\u00fcr die Landbev\u00f6lkerung - Sozialwissenschaften e.V.\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Frankfurt am Main \"Karl-Liebknecht-Schule\" \"PRAXIS\" Leverkusen (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Marx-Engels-Stiftung e.V.\" \"Sozialismus konkret\" (fr\u00fcher: \"Friedrich-Engels(unregelm\u00e4\u00dfig) Zentrum\") \"Probleme des Friedens und Wuppertal Sozialismus\" - deutschsprachige Ausgabe der in der CSSR hergestellten Schrift - (monatlich) \"infodienst\" - f\u00fcr DKPBetriebszeitungen, Wohngebietsund Hochschulzeitungen (unregelm\u00e4\u00dfig) Bezirk Ruhr-Westfalen 6.500 (7.000) Hoffnungstr. 18 4300 Essen Bezirk Rheinland-Westfalen 5.500 (6.000) Ackerstr. 3 4000 D\u00fcsseldorf NW: 44 Kreisorganisationen ca. 120 Kreisund Stadtteilzeitungen ca. 150 Betriebszeitungen ca. 110 Betriebsund Hochschulgruppen ca. 280 Wohngebietsgruppen (Ortsbzw. Stadtteilorganisationen) Gruppe Internationale Marxisten 300 (400) \"was tun\" (GIM) (zweiw\u00f6chentlich) 6000 Frankfurt am Main NW 80 (50) Junge Pioniere (JP) 3.000 (2.500) \"Willibald\" 4600 Dortmund (zweimonatlich) Landesverband RuhrgebietWestfalen 4300 Essen Landesverband RheinlandWestfalen 5000 K\u00f6ln NW 1.300 (950 - 1.000) 53","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Komitee f\u00fcr Frieden, Abr\u00fcstung 400 (400) \"Bulletin\" und Zusammenarbeit (KFAZ) (unregelm\u00e4\u00dfig) 5000 K\u00f6ln Kommunistische Jugend 350 (350) \"Roter Rebell\" Deutschlands (KJD) 4600 Dortmund NW 100 (100) Kommunistische Partei 500 (500) \"Roter Morgen\" Deutschlands (Marxisten(6.000 w\u00f6chentlich) Leninisten) (KPD) \"Der Weg der Partei\" 4600 Dortmund (theoret. Organ) Landesverband Mitte 200 (200) 4600 Dortmund Kommunistischer Arbeiterbund 900 (700) \"Rote Fahne\" Deutschlands (KABD) (vierzehnt\u00e4gig) NW 250 (200) Kommunistischer Bund (KB) 600 (800) \"Arbeiterkampf\" 2000 Hamburg (vierzehnt\u00e4gig) NW 40 (50) Kommunistischer Bund 1250 (1600) \"Kommunistische Westdeutschland (KBW) Volkszeitung\" (KVZ) 6000 Frankfurt am Main NW 280 (285) \"Kommunismus und Klassenkampf\" Marxistische Arbeiterbildung 60 Gruppen e.V. (MAB) Vereinigung zur Verbreitung des wissenschaftlichen Sozialismus 5600 Wuppertal NW 30 Gruppen Marxistischer Studentenbund 6.000 (6.100) \"rote Bl\u00e4tter\" Spartakus (MSB) 5300 Bonn NW: 35 Hochschulgruppen 1.400 (1.400) Sozialistische Deutsche 15.000 (15.000) \"elan\" (inoffiziell) Arbeiterjugend (SDAJ) (40.000 monatlich) 4600 Dortmund Landesverband Ruhrgebiet86 \u00f6rtliche Zeitungen Westfalen 4300 Essen 54","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Landesverband Rheinland80 \u00f6rtliche Zeitungen Westfalen 5000 K\u00f6ln NW: 39 Kreisverb\u00e4nde mit 5.000(6.000) 216 Ortsgruppen 6.000 Sozialistischer Jugendbund 150 (100) \"links voran\" (SJB) (monatlich) 4300 Essen NW 50 (50) Spartacusbund Funktion\u00e4rsgruppe \"Spartacus\" (monatlich) 12.000 (10.000) \"die tat\" Vereinigung der Verfolgten \"Pressedienst\" des Naziregimes - Bund (unregelm\u00e4\u00dfig) der Antifaschisten (VVN\"antifaschistischer BDA) jugenddienst\" (Informationen f\u00fcr die 6000 Frankfurt am Main Jugendpresse) Landesverband NW 4.000 (4.000) \"effektiv\" 4000 D\u00fcsseldorf Organ der VVN-BDA (4x j\u00e4hrlich) 350 (-) \"revolution\u00e4re Volksbildung\" Vereinigung f\u00fcr (monatlich) revolution\u00e4re Volksbildung (VrV) 6000 Frankfurt am Main NW 90 (180) 1.500 (1.500) \"Volks-Echo\" Volksfront (V) (monatlich) 4300 Essen Landesverband NW 300 (600) 5100 Aachen (z.T. Mitgliedschaft KPD) Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflu\u00dften Organisationen in die vorstehende \u00dcbersicht bedeutet nicht, da\u00df die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 9.3 Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst RdErl. d. Innenministers v. 28. 1. 1980 - 55","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 II A 1 - 1.20.01 - 0/80 Die Landesregierung hat am 18. Dezember 1979 beschlossen, zum 1. Januar 1980 die \"Vorl\u00e4ufigen Richtlinien \u00fcber die Beurteilung von Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. 5. 1975\" aufzuheben und die anliegenden \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst\" in Kraft zu setzen. Meinen RdErl. v. 28.4.1976 (MBI. NW.S.869/SMBI. NW. 203020) hebe ich auf. Den Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nden wird empfohlen, die Grunds\u00e4tze entsprechend anzuwenden. Anlage: Wortlaut der Grunds\u00e4tze I. Der freiheitliche Rechtsstaat geht von der Verfassungstreue seiner B\u00fcrger aus. II. In das Beamten-(Richter-)verh\u00e4ltnis darf nur berufen werden, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (SS 6 Abs. 1 Z. 1 LBG, SS 9 Nr. 2 DRiG). Angestellte und Arbeiter m\u00fcssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen (SS 8 Abs. 1 S. 1 BAT, SS 9 Abs. 9 S. 2 MTL II). Die Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes bekr\u00e4ftigen ihre Pflicht zur Verfassungstreue mit ihrer Eidesleistung bzw. ihrem Gel\u00f6bnis. III. Die Feststellung, ob der Bewerber neben den sonst geforderten auch diese Eignungsvoraussetzung erf\u00fcllt, treffen die Einstellungsbeh\u00f6rden unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalles. IV. Bei der Feststellung, ob ein Bewerber die f\u00fcr die Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst erforderliche Gew\u00e4hr der Verfassungstreue bietet, sind in der Landesverwaltung einheitlich folgende Grunds\u00e4tze anzuwenden: 1 Bei der Entscheidung, ob bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde angefragt wird, gilt der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit: 1.1 Anfragen d\u00fcrfen nicht routinem\u00e4\u00dfig erfolgen. 1.2 Anfragen erfolgen nicht, wenn der Bewerber das. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 1.3 Anfragen erfolgen nicht bei Bewerbern f\u00fcr einen Vorbereitungsdienst, der Voraussetzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung eines Berufes auch au\u00dferhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes ist (z. B. Lehrerund Juristenausbildung). 56","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 1.4 Anfragen erfolgen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte darauf hindeuten, da\u00df der Bewerber nicht die Voraussetzung f\u00fcr die Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst erf\u00fcllt. Die Anhaltspunkte sind in der Anfrage anzugeben. 1.4.1 Anhaltspunkte i. S. dieser Vorschrift k\u00f6nnen insbesondere gewonnen werden - in der Probezeit - im Vorbereitungsdienst - im Einstellungsverfahren. 1.4.2 Im Einstellungsverfahren finden grunds\u00e4tzlich Einstellungsgespr\u00e4che statt. Dabei sind die Bewerber \u00fcber die Pflicht zur Verfassungstreue gem. Anlage zu belehren. Die Bewerber haben \u00fcber ihre Verfassungstreue folgende Erkl\u00e4rung abzugeben: \"Ich bin \u00fcber meine Pflicht zur Verfassungstreue und dar\u00fcber belehrt worden, da\u00df die Teilnahme an Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten eines Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes unvereinbar ist. Auf Grund der mir erteilten Belehrung erkl\u00e4re ich hiermit, da\u00df ich meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erf\u00fcllen werde, da\u00df ich die Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bejahe und da\u00df ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und f\u00fcr deren Erhaltung einzutreten. Ich versichere ausdr\u00fccklich, da\u00df ich in keiner Weise Bestrebungen unterst\u00fctze, deren Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind. Ich bin mir bewu\u00dft, da\u00df beim Verschweigen einer solchen Unterst\u00fctzung die Ernennung/der Abschlu\u00df des Arbeitsvertrages als durch arglistige T\u00e4uschung herbeigef\u00fchrt angesehen wird. Arglistige T\u00e4uschung f\u00fchrt zur Zur\u00fccknahme der Ernennung/Anfechtung des Arbeitsvertrages.\" 1.4.3 Soweit den Umst\u00e4nden nach ein Einstellungsgespr\u00e4ch nicht in Betracht kommt, sind Belehrung und Erkl\u00e4rung im Rahmen des schriftlichen Einstellungsverfahrens vorzusehen. 1.4.4 Lehnt ein Bewerber die Abgabe der vorgesehenen Erkl\u00e4rung \u00fcber seine Verfassungstreue ab oder ergeben sich im Einstellungsverfahren - insbesondere im Einstellungsgespr\u00e4ch - sonstige Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue des Bewerbers, so ist zur Einleitung der Einzelfallpr\u00fcfung die Anfrage durchzuf\u00fchren. 1.5 Anfragen d\u00fcrfen nur erfolgen, wenn eine Einstellung tats\u00e4chlich beabsichtigt und die Verfassungstreue nur noch die letzte zu pr\u00fcfende Einstellungsvoraussetzung ist. 2 F\u00fcr die Mitteilung von Erkenntnissen auf Grund von Anfragen der Einstellungsbeh\u00f6rden ist zu beachten: 2.1 Den Einstellungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen nur solche Tatsachen mitgeteilt werden, die Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers gerichtsverwertbar begr\u00fcnden k\u00f6nnen. 2.2 Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die T\u00e4tigkeiten vor der Vollendung des. 18. Lebensjahres betreffen und Erkenntnisse \u00fcber abgeschlossene Tatbest\u00e4nde, die mehr als 2 Jahre zur\u00fcckliegen, d\u00fcrfen nicht weitergegeben werden, es sei denn, die Weitergabe ist im Hinblick auf das besondere Gewicht der Erkenntnisse nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit geboten. 57","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 2.3 Erkenntnisse, die unter eine gesetzlich geregelte Schweigepflicht fallen, d\u00fcrfen nicht weitergegeben werden. 3 Der Innenminister teilt der anfragenden Einstellungsbeh\u00f6rde und der zust\u00e4ndigen obersten Dienstbeh\u00f6rde Erkenntnisse nach Ziffer 2 unverz\u00fcglich mit. 4 Die Einstellungsbeh\u00f6rden des Landes sind verpflichtet, Bedenken, die gegen die Einstellung eines Bewerbers sprechen, und die daf\u00fcr erheblichen Tatsachen dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. 5 Der Bewerber hat das Recht, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. 6 Findet ein Anh\u00f6rungsgespr\u00e4ch statt, ist ein Protokoll zu f\u00fchren. Dem Bewerber ist auf Antrag Einsicht zu gew\u00e4hren. 7 Die Mitwirkung eines Rechtsbeistandes ist auf Antrag des Bewerbers zu gestatten. Sie ist auf die Beratung des Bewerbers und auf Verfahrensfragen zu beschr\u00e4nken. 8 Die Entscheidung \u00fcber die Einstellung oder Ablehnung von Bewerbern, deren Verfassungstreue die Einstellungsbeh\u00f6rde nicht f\u00fcr gew\u00e4hrleistet h\u00e4lt, trifft die oberste Dienstbeh\u00f6rde im Einvernehmen mit dem Innenminister. 9 Ablehnende Entscheidungen d\u00fcrfen nur auf gerichtsverwertbare Tatsachen gest\u00fctzt werden. 10 Dem Bewerber ist die Ablehnungsbegr\u00fcndung unter Angabe der hierf\u00fcr ma\u00dfgeblichen Tatsachen, jedenfalls auf seinen Antrag hin, schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid erh\u00e4lt eine Rechtsmittelbelehrung. 11 Erkenntnisse, die von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nicht an die Einstellungsbeh\u00f6rde weitergegeben werden d\u00fcrfen (Ziff. 2.2, 2.3), d\u00fcrfen von ihr auch dann nicht verwertet werden, wenn sie ihr von anderer Seite mitgeteilt worden sind. 12 Wenn eine Einstellung trotz vorliegender Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erfolgt ist, m\u00fcssen alle Unterlagen \u00fcber die Durchf\u00fchrung des \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens aus den Personalakten entfernt werden. V. Die Richtlinien f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Landesbediensteten bleiben unber\u00fchrt. Anlage zu Ziffer IV 1.4.2 der Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst Bewerber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst sind in Einstellungsgespr\u00e4chen oder im formalisierten schriftlichen Einstellungsverfahren wie folgt zu belehren: \"Belehrung Nach SS 55 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes - LBG - (SS 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes - LRiG -) ist der Beamte (Richter) verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und f\u00fcr deren Erhaltung einzutreten. Dementsprechend darf gem\u00e4\u00df SS 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG (SS 9 Nr. 2 DRiG) in das Beamten-(Richter-)verh\u00e4ltnis nur berufen werden, wer die Gew\u00e4hr bietet, da\u00df er 58","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen, ergibt sich f\u00fcr Angestellte aus SS 8 Abs. 1 des Bundes-Angestellten-Tarifvertrages - BAT - und f\u00fcr Arbeiter des Landes aus SS 9 Abs. 9 des Mantel-Tarifvertrages f\u00fcr Arbeiter der L\u00e4nder - MTL II -. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urt. vom 23. 10, 1952 - 1 BvB 1/51 -BVerfGE 2,1; Urt. vom 17.8.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5,85) eine Ordnung, die unter Ausschlu\u00df jeglicher Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschlie\u00dfliche Herrschaftsmacht Menschenw\u00fcrde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen: - Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung gegen\u00fcber der Volksvertretung, - die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, - die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit f\u00fcr alle politischen Parteien, - das Recht auf verfassungsm\u00e4\u00dfige Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition: Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grunds\u00e4tze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes. Gegen Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen Beamte auf Probe oder auf Widerruf ein Entlassungsverfahren eingeleitet. Angestellte und Arbeiter m\u00fcssen in diesen F\u00e4llen mit einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df SS 54 BAT bzw. SS 59 MTL II rechnen.\" (Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen 1980 S. 178) 9.4 Leits\u00e4tze zum Beschlu\u00df des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mal 1975 - 2 BvL 13/73 - 59","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 1. Es ist ein hergebrachter und zu beachtender Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG), da\u00df den Beamten eine besondere politische Treuepflicht gegen\u00fcber dem Staat und seiner Verfassung obliegt. 2. Die Treuepflicht gebietet, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung, auch soweit sie im Wege einer Verfassungs\u00e4nderung ver\u00e4nderbar ist, zu bejahen und dies nicht blo\u00df verbal, sondern insbesondere in der beruflichen T\u00e4tigkeit dadurch, da\u00df der Beamte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erf\u00fcllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus f\u00fchrt. Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, da\u00df er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, f\u00fcr den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bew\u00e4hrt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, da\u00df der Beamte Partei f\u00fcr ihn ergreift. 3. Bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf rechtfertigt die Verletzung der Treuepflicht regelm\u00e4\u00dfig die Entlassung aus dem Amt. Bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung im f\u00f6rmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. 4. Es ist eine von der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung f\u00fcr den Eintritt in das Beamtenverh\u00e4ltnis, da\u00df der Bewerber die Gew\u00e4hr bietet, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 5. Der \u00dcberzeugung, da\u00df der Bewerber die geforderte Gew\u00e4hr nicht bietet, liegt ein Urteil \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit des Bewerbers zugrunde, das zugleich eine Prognose enth\u00e4lt und sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gr\u00fcndet. 6. Die sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt f\u00fcr jedes Beamtenverh\u00e4ltnis, f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Zeit, f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Probe und f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Widerruf ebenso wie f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Lebenszeit. 7. Wenn auch an die Angestellten im \u00f6ffentlichen Dienst weniger hohe Anforderungen als an die Beamten zu stellen sind, schulden sie gleichwohl dem Dienstherrn Loyalit\u00e4t und die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten; auch sie d\u00fcrfen nicht den Staat, in dessen Dienst sie stehen, und seine Verfassungsordnung angreifen; auch sie k\u00f6nnen wegen grober Verletzung dieser Dienstpflichten fristlos entlassen werden; und auch ihre Einstellung kann abgelehnt werden, wenn damit zu rechnen ist, da\u00df sie ihre mit der Einstellung verbundenen Pflichten nicht werden erf\u00fcllen k\u00f6nnen oder wollen. 8. Ein Teil des Verhaltens, das f\u00fcr die Beurteilung der Pers\u00f6nlichkeit eines Beamtenanw\u00e4rters erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele 60","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 verfolgt - unabh\u00e4ngig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. 9. Die durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamtenund Disziplinarrechts sind allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG. 10. Es steht nicht in Widerspruch zu Art. 12 GG, wenn der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums im Beamtenrecht verwirklicht wird, vom Bewerber f\u00fcr ein Amt zu verlangen, da\u00df er die Gew\u00e4hr bietet, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 11. Dem Staat steht frei, einen Vorbereitungsdienst, dessen erfolgreiche Absolvierung Voraussetzung sowohl f\u00fcr den Staatsdienst im Beamtenverh\u00e4ltnis als auch f\u00fcr einen freien Beruf ist, allgemein so zu organisieren, da\u00df er in einem zivilrechtlichen Anstellungsverh\u00e4ltnis oder in einem besonderen \u00f6ffentlich-rechtlichen Verh\u00e4ltnis au\u00dferhalb des Beamtenverh\u00e4ltnisses abzuleisten ist. Entscheidet er sich f\u00fcr einen Vorbereitungsdienst, der im Beamtenverh\u00e4ltnis zur\u00fcckzulegen ist, so mu\u00df er f\u00fcr diejenigen, f\u00fcr die ein Beruf au\u00dferhalb des Staatsdienstes in Betracht kommt, entweder einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst anbieten, der ohne Berufung ins Beamtenverh\u00e4ltnis geleistet werden kann, oder innerhalb seiner beamtenrechtlichen Regelung eine Ausnahmevorschrift vorsehen, die es gestattet, den Vorbereitungsdienst auf Wunsch au\u00dferhalb eines Beamtenverh\u00e4ltnisses abzuleisten. Im Hinblick darauf, da\u00df in zunehmendem Ma\u00dfe neben die zweistufige juristische Ausbildung eine einstufige Ausbildung tritt, mag es zur rechtlichen Vereinheitlichung des juristischen Vorbereitungsdienstes naheliegen, k\u00fcnftig f\u00fcr alle Juristen die praktische Ausbildung vor der zweiten juristischen Staatspr\u00fcfung innerhalb eines \u00f6ffentlich-rechtlichen RechtspraktikantenVerh\u00e4ltnisses vorzusehen, das kein Beamtenverh\u00e4ltnis ist. 9.5 Leits\u00e4tze zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. M\u00e4rz 1976 1. Art. 33 II GG begr\u00fcndet f\u00fcr jeden Bewerber das Recht, bei seiner Bewerbung um ein \u00f6ffentliches Amt allein nach den in Art. 33 II GG genannten Voraussetzungen - Eignung, Bef\u00e4higung und fachliche Leistung - beurteilt zu werden. Verst\u00f6\u00dft die Einstellungsbeh\u00f6rde bei ihrer Auswahl gegen Art. 33 II GG, kann der Bewerber im Regelfall nur verlangen, da\u00df der auf verfassungswidrige Gesichtspunkte gest\u00fctzte Ablehnungsbescheid aufgehoben wird. Nur unter besonderen Umst\u00e4nden kann sich aus Art. 33 II GG dar\u00fcber hinaus ein Einstellungsanspruch des Bewerbers ergeben, n\u00e4mlich dann, wenn sich nach den Verh\u00e4ltnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft und mithin die Einstellung als die einzige rechtm\u00e4\u00dfige Entscheidung der Beh\u00f6rde \u00fcber die Bewerbung darstellt. 2. Die \"Eignung\" eines Bewerbers i. S. von Art. 33 II GG umfa\u00dft fachliche Voraussetzungen, formelle Qualifikationen (z. B. Staatspr\u00fcfungen), aber auch charakterliche Eigenschaften und die Bereitschaft, der f\u00fcr das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu gen\u00fcgen. Nicht allen Angestellten und Arbeitern des \u00f6ffentlichen Dienstes ist das gleiche Ma\u00df an politischer Treue abzuverlangen wie den Beamten. Bei Angestellten und Arbeitern m\u00fcssen sich 61","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 die in politischer Hinsicht zu stellenden Anforderungen aus dem jeweiligen Amt ergeben. 3. Ein Lehrer und Erzieher mu\u00df gesteigerten Anforderungen gen\u00fcgen; er mu\u00df den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen glaubw\u00fcrdig die Grundwerte unserer Verfassung vermitteln, Die F\u00e4higkeit und Bereitschaft eines Bewerbers um ein Amt als Lehrer und Erzieher, Grundwerte der Verfassung glaubw\u00fcrdig darzustellen, kann nicht allein nach seiner Mitgliedschaft in einer politischen Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, beurteilt werden. Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei ist aber ein wesentliches Indiz daf\u00fcr, da\u00df der Bewerber die ihm auferlegten Treuepflichten nicht erf\u00fcllen kann, mithin die Eignung nicht besitzt. 4. Die verfassungsrechtlich gesicherte Bet\u00e4tigungsfreiheit einer nicht verbotenen politischen Partei und ihrer Mitglieder mu\u00df zur\u00fcckstehen hinter dem ebenfalls verfassungsm\u00e4\u00dfig verankerten Grundsatz, da\u00df der Staat ungeeignete Bewerber von \u00f6ffentlichen \u00c4mtern ausschlie\u00dfen darf. 5. Die auf die Person des Bewerbers bezogene Eignungspr\u00fcfung kann nicht daran scheitern, da\u00df es f\u00fcr die Beurteilung der politischen Ziele einer Partei durch die Einstellungsbeh\u00f6rde und die zur Entscheidung \u00fcber den Einstellungsanspruch berufenen Gerichte zur Zeit kein dem verfassungsgerichtlichen Verbotsverfahren vergleichbares Verfahren gibt. Nach den Erkenntnisquellen, die Einstellungsbeh\u00f6rden und Gerichte heute zur Verf\u00fcgung stehen, h\u00e4lt der Senat es f\u00fcr erkennbar, da\u00df die Ziele der DKP mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. BAG, Urt. v. 31. 3.1976 - 5 AZR 104/74 (Bremen) 9.6 Leits\u00e4tze zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. M\u00e4rz 1980 1. Ein Bewerber ist f\u00fcr das Lehramt in einer Realschule nur geeignet (Art. 33 Abs. 2 GG), wenn er den Sch\u00fclern die Grundwerte der Verfassung glaubw\u00fcrdig vermitteln kann. 2. Bei der Pr\u00fcfung, ob ein Bewerber f\u00fcr das \u00f6ffentliche Amt, f\u00fcr das er sich beworben hat, geeignet ist im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG, steht der einstellenden Beh\u00f6rde ein Beurteilungsspielraum zu. Das gilt auch f\u00fcr die Beurteilung der politischen Treuepflicht. Die Beurteilung ist von den Gerichten nur daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Einstellungsbeh\u00f6rde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeing\u00fcltige Bewertungsgrunds\u00e4tze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erw\u00e4gungen hat leiten lassen, und ob sie ihre Entschlie\u00dfung in einem fehlerfreien Verfahren getroffen hat. 3. Die einstellende Beh\u00f6rde darf nur auf die individuelle Eignung de5 jeweiligen Bewerbers abstellen, auf sein Verfassungsverst\u00e4ndnis, seine Einstellung und das von ihm zu erwartende Verhalten. Die Beh\u00f6rde darf sich nicht auf die Pr\u00fcfung formaler Merkmale wie Mitgliedschaft und Aktivit\u00e4ten in Vereinigungen oder politischen Parteien beschr\u00e4nken. 62","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 4. Mitgliedschaft und Aktivit\u00e4ten in Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielen k\u00f6nnen Zweifel an der Eignung eines Bewerbers begr\u00fcnden. Es ist Sache des Bewerbers, etwaige Zweifel an seiner Eignung auszur\u00e4umen. Daf\u00fcr gen\u00fcgt nicht die Erkl\u00e4rung, er wolle seine politischen Ziele nur mit verfassungsrechtlich zul\u00e4ssigen Mitteln erreichen. 5. Die einstellende Beh\u00f6rde darf den Bewerber nach einer Mitgliedschaft und nach Aktivit\u00e4ten in solchen Organisationen fragen. Sie darf bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Erkenntnisse \u00fcber den Bewerber einholen und ihm solche Erkenntnisse vorhalten. 6. Die einstellende Beh\u00f6rde mu\u00df bei ihrer Entscheidung alle wesentlichen Umst\u00e4nde des Einzelfalles ber\u00fccksichtigen. Dazu k\u00f6nnen je nach Lage des Falles geh\u00f6ren: etwa eine erfolgreiche Erprobung in einem vorausgegangenen Ausbildungsoder in einem fr\u00fcheren Arbeitsverh\u00e4ltnis und die Gr\u00fcnde, die einen Bewerber zum Beitritt in eine verfassungsfeindliche Organisation bewogen haben. 7. Das Arbeitsgericht hat, wenn es bei der Beurteilung des Bewerbers einen Mangel feststellt, die einstellende Beh\u00f6rde auf diesen Rechtsfehler hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu einer neuen Beurteilung zu geben. 8. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf \u00dcbernahme in den Schuldienst als Angestellter ist nicht deshalb unzul\u00e4ssig, weil der Bewerber gleichzeitig vor dem Verwaltungsgericht seine Einstellung als Beamter betreibt. 9.7 Auszug aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorn 28.11.1980 ... Die Revision des Kl\u00e4gers ist unbegr\u00fcndet, Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist SS 38 Abs. 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-W\u00fcrttemberg (LBG) in der Fassung vom 27. Mai 1971 (BWGBI. 1971 S. 225). Hiernach kann ein Beamter auf Probe entlassen werden, wenn er sich in der Probezeit wegen mangelnder Eignung, Bef\u00e4higung oder fachlicher Eignung nicht bew\u00e4hrt. Das ist auch der Fall, wenn er nicht die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Eignung des Beamten auf Probe ist an den Anforderungen des ihm auf Lebenszeit zu \u00fcbertragenden Amtes zu messen. Aus dem Zusammenhang zwischen SS 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 sowie SS 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG ergibt sich, da\u00df f\u00fcr die Beantwortung der Frage, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, nicht entscheidend ist, ob es sich um einen Beamtenbewerber oder um einen Beamten auf Probe handelt (Beschlu\u00df vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 - [Buchholz 237.0 SS 8 LBG Baden-W\u00fcrttemberg Nr. 1]). Die Verfassungstreuepflicht des Beamten gegen\u00fcber dem Staat und seiner Verfassung ist eine bundesverfassungsrechtlich vorgegebene, durch den zust\u00e4ndigen Beamtengesetzgeber konkretisierte Eignungsvoraussetzung. Die Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG. Dieses Erfordernis gilt f\u00fcr jedes Beamtenverh\u00e4ltnis, auch f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Probe. Die 63","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 beamtenrechtliche Regelung des SS 38 Abs. 1 Nr. 2 LBG verst\u00f6\u00dft - ebenso wie entsprechende Vorschriften des Bundes und anderer L\u00e4nder - nicht gegen Grundrechte der Beamten auf Probe (BVerfGE 39, 334). Der erkennende Senat hat im Urteil der am 27. November 1980 verhandelten Verwaltungsstreitsache BVerwG 2 C 38.79 (zur Ver\u00f6ffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Fortf\u00fchrung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts dazu Stellung genommen, wann Zweifel des Dienstherrn an der k\u00fcnftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers gerechtfertigt sein k\u00f6nnen und in welchem Umfang diese Beurteilung des Dienstherrn von den Verwaltungsgerichten \u00fcberpr\u00fcft werden kann. Diese Darlegungen, auf die Bezug genommen wird, sind - unter Ber\u00fccksichtigung der sich aus der bereits bestehenden Pflichtenbindung des Beamten auf Probe zum Dienstherrn ergebenden Besonderheiten - auch f\u00fcr die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ma\u00dfgebend. Ausgehend von diesen Erw\u00e4gungen ist das Berufungsurteil zwar in verschiedener Hinsicht fehlerhaft. Im Ergebnis ist die Entscheidung aber nicht zu beanstanden. Zu Unrecht meint das Berufungsgericht, der Dienstherr d\u00fcrfe bei der Bew\u00e4hrungsbeurteilung eines Beamten auf Probe dessen Mitgliedschaft in einer Partei nur dann als Merkmal zweifelhafter Verfassungstreue ber\u00fccksichtigen, wenn die Partei aktiv k\u00e4mpferisch, planvoll die Beeintr\u00e4chtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, d. h. wenn materiell die Voraussetzungen f\u00fcr die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und das Verbot dieser Partei durch das Bundesverfassungsgericht gem\u00e4\u00df Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen. Die Regelungen \u00fcber die Feststellung der Verfassungswidrigkeit sowie das Verbot politischer Parteien und die Regelungen \u00fcber die Verfassungstreuepflicht der Beamten stehen jedoch in einem jeweils anderen rechtlichen Zusammenhang (BVerfGE 39, 334 [357 ff.]; vgl. auch BVerfGE 40, 287 [293]). Zwar stimmt in beiden F\u00e4llen das gesch\u00fctzte Rechtsgut, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, \u00fcberein. Deshalb gilt deren Umschreibung, die das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Parteiverbotsverfahren gegeben hat (BVerfGE 2, 1 [12 ff.]; 5, 85 [140 ff.]), auch im Hinblick auf den Gegenstand der Verfassungstreuepflicht der Beamten und die hieran ankn\u00fcpfende Bew\u00e4hrungsbeurteilung des Dienstherrn bei einem Beamten auf Probe. Die Regelungen unterscheiden sich aber - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 (348 f.); vgl. auch BVerwGE 52, 313 (327) ausgef\u00fchrt hat - \"in der Funktion, in den Voraussetzungen - die Anforderungen, die der Staat an seine Beamten stellen kann, d\u00fcrfen nach Art. 33 GG h\u00f6her sein als die, die er nach Art. 21 Abs.2 GG an die politischen Parteien stellen will - und in ihrer Tragweite\". Geh\u00f6rt ein Beamter auf Probe einer politischen Partei an, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt, so bedarf es f\u00fcr eine Bewertung dieses Umstandes im Rahmen der beamtenrechtlichen Bew\u00e4hrungsbeurteilung deshalb keiner Feststellung, da\u00df die Partei diese Ziele mit aktiv k\u00e4mpferischer, aggressiver Haltung gegen\u00fcber der bestehenden Verfassungsordnung und mit der Absicht planvoller Beeintr\u00e4chtigung und Beseitigung dieser Ordnung verfolgt und da\u00df sie damit die materiellen Verbotsvoraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 GG im Sinne der zu dieser Verfassungsvorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erf\u00fcllt (BVerfGE 5, 85 [141 ff.]). Nach dem im Urteil 64","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 des erkennenden Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - dargelegten Begriff des Gew\u00e4hrbietens der Verfassungstreue gen\u00fcgt es vielmehr, wenn die Partei mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt. Wie in dem angef\u00fchrten Urteil vom 27. November 1980 BVerwG 2 C 38.79 - weiter ausgef\u00fchrt ist, schlie\u00dft zwar die Mitgliedschaft eines Beamtenbewerbers in einer Partei mit derartigen Zielsetzungen ein verfassungstreues Verhalten als Beamter nicht zwingend aus (BVerfGE 39, 334 [335, 3591; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Ver\u00f6ffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschl\u00fcsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -[Buchholz 237.5 SS 7 HessBG Nr. 1 ] und vom 11. M\u00e4rz 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -). Sie kann aber bei der gebotenen Ber\u00fccksichtigung der Einzelumst\u00e4nde des jeweils zu entscheidenden Falles gleichwohl Schl\u00fcsse auf eine mangelnde Gew\u00e4hr der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers rechtfertigen. Entscheidend ist auch hier, ob der Bewerber durch sein Verhalten zu der ernsten Besorgnis Anla\u00df gibt, er werde noch nach seiner Berufung in das Beamtenverh\u00e4ltnis entgegen der Treuepflicht eines Beamten die mit der Verfassungsordnung unvereinbaren Ziele der Partei unterst\u00fctzen oder jedenfalls eine gebotene Distanzierung unterlassen. In diesem Zusammenhang kann einer fortbestehenden Mitgliedschaft in einer Partei besondere Bedeutung zukommen. Erh\u00e4lt ein - im Gegensatz zu einem Bewerber bereits in besonderer Pflichtenbindung zum Dienstherrn stehender - Beamter auf Probe die Mitgliedschaft in einer derartigen Partei aufrecht, so wird regelm\u00e4\u00dfig schon darin zumindest eine au\u00dferdienstliche (m\u00f6glicherweise sogar pflichtwidrige) Nichtdistanzierung und - bei objektiver Betrachtungsweise - eine ideelle und materielle Unterst\u00fctzung auch der mit der Verfassungsordnung unvereinbaren Ziele der Partei liegen. Im \u00fcbrigen kann ein derartiges Verhalten eines Beamten auf Probe auch Zweifel an der zuverl\u00e4ssigen Erf\u00fcllung der Verfassungstreuepflicht im t\u00e4glichen Dienst begr\u00fcnden. Allerdings k\u00f6nnen andere Umst\u00e4nde des Einzelfalles einer derartigen Bewertung der Mitgliedschaft entgegenstehen, so wenn der Beamte auf Probe innerhalb der Partei aktiv und erkennbar, insbesondere \u00f6ffentlich erkennbar, f\u00fcr eine mit der Verfassungsordnung vereinbare politische Linie und gegen die damit unvereinbaren Ziele eintritt. Ob dies unter Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft tats\u00e4chlich m\u00f6glich ist, wird nicht zuletzt von den inneren Verh\u00e4ltnissen der betreffenden Partei sowie von Stellung und Verhalten des Bewerbers selbst innerhalb deren politischen Kr\u00e4ftespiels abh\u00e4ngen. Hiernach sind die Zweifel des Beklagten an der Verfassungstreue des Kl\u00e4gers schon auf Grund dessen Mitgliedschaft in der NPD und dessen Aktivit\u00e4ten f\u00fcr diese Partei begr\u00fcndet. Die vom Berufungsgericht getroffenen und - was noch auszuf\u00fchren sein wird - mit zul\u00e4ssigen und begr\u00fcndeten Verfahrensr\u00fcgen nicht angegriffenen, das Revisionsgericht bindenden (SS 137 Abs. 2 VwG0) tats\u00e4chlichen Feststellungen tragen die rechtliche Wertung, da\u00df die NPD Ziele verfolgt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Diese ergeben sich - unabh\u00e4ngig von dem offiziellen Parteiprogramm und der Satzung der NPD - aus einer st\u00e4ndigen gegen diese Grundprinzipien gerichteten und der Partei politisch zuzurechnenden Polemik. Die in diesem Verfahren insbesondere durch Zitate aus den Deutschen Nachrichten bzw. der Deutschen Wochenzeitung (mit dem Untertitel Deutsche Nachrichten) im einzelnen belegten und nach den 65","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 tats\u00e4chlichen Feststellungen des Berufungsgerichts der NPD zurechenbaren \u00c4u\u00dferungen - die Deutschen Nachrichten sind satzungsgem\u00e4\u00df zur Bekanntmachung der politischen Beschl\u00fcsse des Parteitages der NPD bestimmt - lassen eine mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Haltung der Partei erkennen. Durch einen Sprachgebrauch, der teilweise durch den Nationalsozialismus ber\u00fcchtigt ist, wird der politische Wirkungsbereich teils der an der Regierung beteiligten, teils der im Deutschen Bundestag insgesamt vertretenen Parteien in offensichtlich ver\u00e4chtlicher Weise gekennzeichnet. Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien werden unter anderem in ihrer Gesamtheit als \"sch\u00e4dlich, verlogen und korrupt\" diffamiert und als Repr\u00e4sentanten eines \"verrotteten und verfilzten Parteibuchstaates\" herabgesetzt. Einige Mi\u00dfst\u00e4nde und Verfehlungen einzelner werden zum Anla\u00df genommen, das Wirken der Volksvertretung herabzuw\u00fcrdigen und die Beseitigung der pluralistischen Gesellschaft zu fordern. Hinzu kommen die wiederkehrenden der NPD nach den Feststellungen des Berufungsgerichts insgesamt zuzurechnenden Bem\u00fchungen, die Verh\u00e4ltnisse und Geschehnisse des Dritten Reiches zu verharmlosen und zu besch\u00f6nigen und die darin zum Ausdruck kommende mangelnde Distanz zum Nationalsozialismus. Nach den weiteren das Revisionsgericht bindenden tats\u00e4chlichen Feststellungen des Berufungsgerichts sind die der NPD zurechenbaren \u00c4u\u00dferungen in ihrer \u00fcber Jahre hinweg zu verfolgenden und zumindest nach au\u00dfen unwidersprochenen H\u00e4ufung und Intensit\u00e4t f\u00fcr die NPD als Ganzes symptomatisch und als Ausdruck eines Teils ihrer politischen Haltung zu werten. Die darin zum Ausdruck kommende Mi\u00dfachtung und Ablehnung oberster Verfassungswerte, insbesondere der parlamentarischen Demokratie, des Mehrparteiensystems und der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t l\u00e4\u00dft erkennen, da\u00df die Partei bei ihrem tats\u00e4chlichen politischen Auftreten der freiheitlich demokratischen Grundordnung widersprechende Zielsetzungen verfolgt. Von diesen mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielsetzungen hat sich der Kl\u00e4ger nicht distanziert, sondern hat sich vielmehr - bei objektiver Betrachtungsweise - mit ihnen identifiziert. Er war nicht nur untergeordneter, sondern sogar ein f\u00fchrender Funktion\u00e4r der NPD, unter anderem Mitglied des Landesvorstandes in Baden-W\u00fcrttemberg, Mitglied des Bundesvorstandes, Mitglied des Landtages in Baden-W\u00fcrttemberg und Kandidat im Bundestagswahlkampf 1972. Es ist nicht zu beanstanden, da\u00df der Beklagte angesichts dieser Aktivit\u00e4ten des Kl\u00e4gers dessen verbales Bekenntnis zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung lediglich als Lippenbekenntnis wertet, das nicht geeignet ist, die begr\u00fcndeten Zweifel zu zerstreuen. Soweit der Verwaltungsgerichtshof Bedenken hat, allein aufgrund dieses Sachverhalts die Entscheidung des Beklagten f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig zu erachten, beruht dies ersichtlich darauf, da\u00df er die Begriffe des \"Gew\u00e4hrbietens\" und der \"berechtigten Zweifel\" unrichtig ausgelegt hat. Er hat - ebenso wie schon das Verwaltungsgericht, das unter anderem von einem nicht hinreichenden Nachweis \"verfassungsfeindlicher\" Haltung spricht - nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt, da\u00df bereits die mangelnde \u00dcberzeugung des Dienstherrn an dem vorbehaltlosen Eintreten des Beamten auf Probe f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung die Entlassung aus dem Probebeamtenverh\u00e4ltnis zu rechtfertigen vermag und da\u00df die begr\u00fcndeten Zweifel an der Verfassungstreue die Feststellung einer eindeutig feindseligen Haltung gegen\u00fcber der Verfassungsordnung (\"Verfassungsfeind\") nicht erfordern. 66","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 9.8 Auszug aus dem Urteil des 1. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1981 ................. ................. 3. Der Beamte hat diese sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende und in SS 52 Abs. 2 BBG normierte sowie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts pr\u00e4zisierte politische Treuepflicht verletzt und tut dies weiterhin. Er hat sich nicht nur nicht distanziert von den Zielen einer Partei, die die freiheitliche demokratische Grundordnung angreift, bek\u00e4mpft und diffamiert; er hat sich im Gegenteil aktiv in ihr bet\u00e4tigt und angek\u00fcndigt, da\u00df er dies auf jeden Fall auch weiterhin tun werde. ................. ................. b) die DKP geh\u00f6rt zu solchen Gruppierungen, von denen sich ein Beamter zu distanzieren hat, denn ihr geht es nicht etwa allein um eine Verstaatlichung der Grundstoffindustrie und einiger anderer Fabrikationsoder Gesch\u00e4ftszweige, sondern sie bek\u00e4mpft entscheidende Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und strebt eine nach anderen Gesichtspunkten gestaltete Gesellschaftsordnung sowie ein entsprechendes Staatswesen an. Die DKP will eine Entwicklung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist. Die freiheitlich demokratische Grundordnung l\u00e4\u00dft sich als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschlu\u00df jeglicher Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das damit keine Definition der Demokratie allgemein gegeben, sondern nur den Kern der Wertgarantien des Grundgesetzes herausgearbeitet hat, mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Pers\u00f6nlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit f\u00fcr alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsm\u00e4\u00dfige Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition (BVerfGE 2,1 [12 ff.]). Die DKP lehnt diese Grundprinzipien einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie ab, wie sich aus ihren eigenen \u00c4u\u00dferungen ergibt. Gegenw\u00e4rtig ist f\u00fcr ihre Zielsetzung die vorrangige Erkenntnisquelle das auf dem Mannheimer Parteitag vom 20. bis 22. Oktober 1978 beschlossene Programm. F\u00fcr die Zeit davor ergibt sich aus ihren programmatischen \u00c4u\u00dferungen im wesentlichen das gleiche Bild. Allen Erkl\u00e4rungen ist gemeinsam, da\u00df die DKP das Verm\u00e4chtnis der Kommunistischen Partei Deutschlands \u00fcbernommen hat und sich der auch f\u00fcr diese verpflichtenden Tradition verbunden f\u00fchlt, so da\u00df die 67","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in dem KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85) weiterhin auch auf die DKP zutreffen. aa) Die DKP gebraucht zwar nicht mehr die fr\u00fcheren Begriffe \"sozialistische Revolution\" und \"Diktatur des Proletariats\", Ziele, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (BVerfGE 5, 85 [195]). Statt dessen verwendet sie in ihrem Sprachgebrauch gleichbedeutende Ausdr\u00fccke wie \"sozialistische Umw\u00e4lzung\" und \"Herrschaft\" oder \"Macht der Arbeiterklasse\". Insbesondere aber bekennt sie sich nachdr\u00fccklich zum Marxismus-Leninismus, einer Handlungsanweisung, die nach fr\u00fcherem Sprachgebrauch die \"sozialistische Revolution\" und die \"Diktatur des Proletariats\" herbeif\u00fchren sollte und jetzt auf die gleichen Ziele unter anderer Bezeichnung gerichtet ist. So sagt das Parteiprogramm von 1978 in vielf\u00e4ltiger Wiederholung, die DKP sei die revolution\u00e4re Partei der Arbeiterklasse, ihr politischer Kompa\u00df und wissenschaftliches Fundament ihrer Politik sei die Lehre von Marx, Engels und Lenin, sie k\u00e4mpfe f\u00fcr die freie Verbreitung des Marxismus und Leninismus in der Bundesrepublik, diese Lehre sei f\u00fcr den Kommunisten unentbehrliches geistiges R\u00fcstzeug, die DKP leiste ihren Beitrag zur Festigung der Einheit und Geschlossenheit der kommunistischen Weltbewegung auf der Grundlage dieser Lehre, und setzt diese Aussage in gleicher oder \u00e4hnlicher Variante im Programm noch vielerorts fort. bb) Die DKP bekennt sich auch nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie \"wirkt\" - wie es in ihrem Parteiprogramm hei\u00dft - nur \"auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Sie bekennt sich zu seinen demokratischen Prinzipien\", womit aber keineswegs ein Bekenntnis zur oben beschriebenen freiheitlichen Grundordnung abgegeben, sondern allenfalls \u00dcbereinstimmung mit einigen Regelungen der Verfassung zum Ausdruck gebracht wird. Das ist ebenso wie die verbale Bekundung des Beamten in der Hauptverhandlung ein anderes Bekenntnis, zumal die Kennzeichnung der Demokratie des Grundgesetzes als freiheitliche auch darauf beruht, da\u00df der Unterschied zu anderen Demokratiebegriffen, etwa wie er in der Sowjetunion und in der DDR st\u00e4ndig gebraucht wird, deutlich herausgestellt werden sollte. Die DKP beruft sich in ihrem Mannheimer Programm aber - wie bereits erw\u00e4hnt - nicht nur ausdr\u00fccklich darauf, da\u00df sie das Verm\u00e4chtnis der KPD \u00fcbernommen habe, sondern das macht auch der gesamte Inhalt ihres Parteiprogramms deutlich. Die inhaltlichen politischen Bestrebungen beider Organisationen sind identisch, wie das DKP-Programm zeigt. Eine Abkehr von den fr\u00fcheren Zielen ist nicht erkennbar. Die \u00dcbernahme des \"Verm\u00e4chtnisses\" der KPD w\u00e4re sonst auch nicht verst\u00e4ndlich. Wenn es hei\u00dft, \"die DKP geht von den Realit\u00e4ten des eigenen Landes aus\", so ist dies nur eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, die keineswegs die Bejahung der bestehenden Verfassungsordnung beinhaltet, wie insbesondere die darauf folgende \u00c4u\u00dferung verdeutlicht, da\u00df sie zugleich die Erfahrungen und Lehren des internationalen Klassenkampfes ber\u00fccksichtige. Bei der Wertung solcher \u00c4u\u00dferungen ist auch zu beachten, da\u00df Machtk\u00e4mpfe mit dem Ziel, die bestehende Ordnung zu beseitigen, immer weniger offen und mit unmittelbarer Gewalt gef\u00fchrt werden, vielmehr in steigendem Ma\u00dfe mit den schleichenden Mitteln innerer Zersetzung. Offen und mit Gewalt durchgesetzt werden die verfassungsfeindlichen Ziele erst, nachdem die politische Macht bereits 68","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 errungen ist (BVerfGE 2, 1 [20]). Diese Parteiziele werden daher naturgem\u00e4\u00df nicht immer klar und eindeutig verk\u00fcndet. cc) Demzufolge ist die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten nach den Zielen der DKP nicht f\u00fcr jedermann gew\u00e4hrleistet. Wie die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 7/4231 vom 29. Oktober 1975 bereits dargelegt hat, will die DKP die Freiheitsrechte in dem von ihr erstrebten sozialistischen System dann nicht gelten lassen, wenn von ihnen in einer Weise Gebrauch gemacht wird, die dem Ziel des \"Sozialismus\" oder dem Weg dahin zuwiderl\u00e4uft. In diesem Falle erg\u00e4ben sich Freiheitsbeschr\u00e4nkungen \"aus der Notwendigkeit, die neue Ordnung, die neuen gesellschaftlichen und pers\u00f6nlichen Freiheiten, die sozialistischen Grundrechte gegen die Aggressivit\u00e4t des Imperialismus, gegen seine geistige und politische Konterrevolution zu sch\u00fctzen. Eine 'Freiheit' f\u00fcr die Verbreitung reaktion\u00e4rer kapitalistischer Organisationen, Zeitungen, Institutionen usw. im Sozialismus, die unkontrollierte \u00d6ffnung der Grenzen ... w\u00fcrde nicht nur bedeuten zuzulassen, da\u00df die Grundlagen des Sozialismus untergraben werden, es w\u00fcrde schlie\u00dflich auch bedeuten, die feindlichen Klassengegens\u00e4tze, die der Sozialismus \u00fcberwunden hat, immer wieder auf die neue Gesellschaft zu \u00fcbertragen ...\". Diese Ideen liegen auch dem Mannheimer Programm von 1978 zugrunde, wie die \u00c4u\u00dferungen zeigen, es m\u00fc\u00dften \"alle Versuche der entmachteten Ausbeuter, die mit der Verfassung und den Gesetzen des sozialistischen Staates unvereinbare kapitalistische Ausbeuteordnung wiederherzustellen, auf der Grundlage dieser sozialistischen Gesetzlichkeit unterbunden werden. Es erw\u00fcchsen reale M\u00f6glichkeiten, durch die Einengung des Handlungsspielraums der Reaktion konterrevolution\u00e4re Gewaltanwendung zu verhindern und den \u00dcbergang zur sozialistischen Umgestaltung kontinuierlich und unter weitestgehender Ber\u00fccksichtigung der Interessen und Vorstellungen aller beteiligten Gesellschaften und politischen Kr\u00e4fte zu gestalten\". Ebenso spricht die Erkl\u00e4rung im Mannheimer Programm, da\u00df der Sozialismus \"dem Volk alle Freiheit\" gibt, jedoch keinen Raum \"f\u00fcr diejenigen, die die Errungenschaften des Volkes und seine verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung beseitigen wollen\", eine deutliche Sprache: Demjenigen, der nicht f\u00fcr den Sozialismus ist, wird keine M\u00f6glichkeit des Ausdrucks und der Entfaltung seines Willens geboten; ihm - der Opposition - wird \"kein Raum\" gelassen. dd) Auch soll die Staatsgewalt nicht mehr vom ganzen Volk ausgehen, sondern nur noch von einem Teil. Nach dem Demokratieverst\u00e4ndnis des Grundgesetzes geht die Staatsgewalt vom Volke aus (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG). Dieses ist der eigentliche Tr\u00e4ger der Staatsgewalt. Die DKP fordert, wie die Bundesregierung \u00fcberzeugend dargelegt hat, nach grundlegender \u00c4nderung politischer Machtverh\u00e4ltnisse, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland gegeben seien, m\u00fcsse die \"arbeitende Bev\u00f6lkerung als absolute Mehrheit des Volkes ihren Einflu\u00df in allen Bereichen des politischen und gesellschaftlichen Lebens\" aus\u00fcben. Mit der arbeitenden Bev\u00f6lkerung ist aber nicht die Gesamtheit des Volkes, sondern ist - abgesehen von anderen \"Werkt\u00e4tigen\" - die Arbeiterklasse gemeint, deren Organisation - unabh\u00e4ngig von irgendwelchen Mehrheitsverh\u00e4ltnissen, die bei Wahlen oder Abstimmungen festgestellt werden k\u00f6nnten - nach marxistisch-leninistischer Lehre die Kommunistische Partei ist. 69","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Auch insofern ergibt sich aus dem Mannheimer Programm keine \u00c4nderung der Zielrichtung. Dort ist ausgef\u00fchrt, der Sozialismus, diese grundlegend neue Gesellschaftsordnung, die auf der revolution\u00e4ren \u00dcberwindung der kapitalistischen Machtund Besitzverh\u00e4ltnisse aufbaue, k\u00f6nne nur das Ergebnis des Wollens und Handelns der Arbeiterklasse, der Volksmassen sein. Weiter hei\u00dft es: \"Das unverr\u00fcckbare Ziel der DKP ist der Sozialismus.\" Auch in einem Teil des einstigen Machtbereichs des deutschen Imperialismus - in der Deutschen Demokratischen Republik - hat der Sozialismus gesiegt.\" Die Gefahr einer Mi\u00dfachtung der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t wird besonders deutlich, wenn man sich an den Verh\u00e4ltnissen in der DDR orientiert. Dort ist unabh\u00e4ngig von Mehrheitsverh\u00e4ltnissen - freie und geheime Wahlen gibt es nicht - die F\u00fchrungsrolle der SED durch Art. 1 Abs. 1 der Verfassung auf Dauer festgelegt. Die zu erwartende Mi\u00dfachtung der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t durch die DKP im Falle der Durchsetzung ihres Machtstrebens ist - unabh\u00e4ngig von Erkl\u00e4rungen programmatischer oder verfassungsrechtlicher Art - mit dem Hinweis auf die DDR als Vorbild f\u00fcr jedermann offensichtlich. Der immense personelle und materielle Aufwand f\u00fcr eine \u00f6rtlich und zeitlich l\u00fcckenlose Absperrung der Grenze zur Bundesrepublik unter Inkaufnahme der T\u00f6tung oder schweren Verletzung eigener B\u00fcrger, deren einzige \"Verfehlung\" es ist, diese Grenze \u00fcberschreiten zu wollen, l\u00e4\u00dft sich nur damit erkl\u00e4ren, da\u00df der \"reale Sozialismus\" dem Willen eines erheblichen Teils der dortigen Bev\u00f6lkerung nicht entspricht. Anderenfalls bed\u00fcrfte es derart rigoroser und in ihrer Intensit\u00e4t in der Welt einmaliger Absperrma\u00dfnahmen nicht. Sie w\u00fcrden \u00fcberfl\u00fcssig, wenn man der Bev\u00f6lkerung der DDR durch freie und geheime Wahlen Gelegenheit g\u00e4be, den Staat nach ihren W\u00fcnschen zu gestalten. Der wesentliche Anla\u00df massenhaft das Land zu verlassen, w\u00fcrde dann entfallen. Aber eine derartige \u00c4nderung der Verh\u00e4ltnisse bezeichnet die DKP als \"Konterrevolution\", die mit allen Mitteln verhindert werden m\u00fcsse. Der Beamte hat zwar erkl\u00e4rt, da\u00df er die Staatsform der DDR nicht f\u00fcr die Bundesrepublik \u00fcbernehmen m\u00f6chte. Dies ist aber ohne realen Hintergrund, denn wie auch der Beamte wei\u00df, ist das \"unverr\u00fcckbare\" Ziel der DKP der Sozialismus, wie er - nach zwangsweiser Einf\u00fchrung - in der DDR bereits \"gesiegt\" hat. Wer sich auf diesen Sieg als sein Ziel bezieht, kann sich nicht mit dem Anspruch auf Glaubw\u00fcrdigkeit darauf berufen, da\u00df er - wie dies der Beamte vor dem Senat erkl\u00e4rt hat - der Meinung sei, die parlamentarischen Grundlagen des Grundgesetzes und das Mehrparteiensystem mit der M\u00f6glichkeit, wieder eine andere Regierung zu w\u00e4hlen, sollten auch unter der Herrschaft der DKP erhalten bleiben. Ihm gehe es darum, eine Kontrolle der Wirtschaft zu erreichen. Gewaltanwendung lehne er ab. ee) Ferner wird das Gewaltenteilungsprinzip verworfen. Im Programm hei\u00dft es: \"In einer sozialistischen Bundesrepublik werden die gew\u00e4hlten Volksvertretungen die h\u00f6chsten staatlichen Machtorgane sein.\" Diese \u00c4u\u00dferung im Zusammenhang mit dem Bekenntnis zu den Verh\u00e4ltnissen in der DDR best\u00e4tigt die Auffassung der Bundesregierung, da\u00df die DKP die Gewaltenteilung ablehnt (vgl. Art. 47 und 48 Abs. 2 letzter Satz der Verfassung der DDR). ff) Auch bez\u00fcglich Mehrparteiensystem, Chancengleichheit f\u00fcr alle politischen Parteien, Recht auf verfassungsm\u00e4\u00dfige Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition ist die Unvereinbarkeit der Ziele der DKP mit den tragenden 70","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Prinzipien des Grundgesetzes aus dem Bekenntnis zu den Verh\u00e4ltnissen in der DDR abzuleiten. Diese Folgerung wird nicht entkr\u00e4ftet durch die Ausf\u00fchrungen im Programm, auch im Sozialismus gebe es unterschiedliche soziale Klassen und Schichten, ebenso wie unterschiedliche weltanschauliche und religi\u00f6se Str\u00f6mungen; die DKP wirke daf\u00fcr, da\u00df alle diese Kr\u00e4fte am Aufbau des Sozialismus teiln\u00e4hmen; sie strebe ein B\u00fcndnis der verschiedenen Parteien an, um den \u00dcbergang zum Sozialismus und seinen Aufbau gemeinsam mit ihnen zu vollziehen. Hier wird die typische B\u00fcndnispolitik der Kommunisten angesprochen. Dies bedeutet aber nicht, da\u00df es nach Einf\u00fchrung des Sozialismus eine wirksame Opposition w\u00fcrde geben k\u00f6nnen. Eine solche Opposition w\u00fcrde vielmehr als \"konterrevolution\u00e4r\" bis zum \u00c4u\u00dfersten bek\u00e4mpft und unterdr\u00fcckt, ihr w\u00fcrde - wie oben schon ausgef\u00fchrt - \"kein Raum gelassen\" werden. Diese grundlegende Einstellung seiner Partei zu einer Opposition nach einem Sieg des Sozialismus kennt auch der Beamte. Da er sich gleichwohl seit Jahren f\u00fcr die Partei aktiv einsetzt, ist seine Einlassung unglaubw\u00fcrdig, die parlamentarischen Grundlagen des Grundgesetzes und das Mehrparteiensystem mit der M\u00f6glichkeit, wieder eine andere - etwa eine b\u00fcrgerliche - Regierung zu w\u00e4hlen, sollten seiner Meinung nach auch unter der Herrschaft der DKP erhalten bleiben. gg) Auch hinsichtlich der Frage der Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte liegt der Vergleich mit der DDR nahe. Mit Recht folgert die Bundesregierung aus der Tatsache, da\u00df die DKP die Gewaltenteilung ablehnt, eine Absage an unabh\u00e4ngige Gerichte. Weiter ist in diesem Zusammenhang folgende \u00c4u\u00dferung in dem Programm bemerkenswert: \"Diese Regierung w\u00fcrde - unter Ber\u00fccksichtigung der Erfahrungen der Geschichte und gest\u00fctzt auf die demokratische Legitimation durch das Volk - die Armee, die Polizei, die Justiz und den Verwaltungsapparat sowie die Massenmedien vom Einflu\u00df neonazistischer und militaristischer Kr\u00e4fte befreien und den Mi\u00dfbrauch der staatlichen Machtorgane gegen das Volk und die verfassungsm\u00e4\u00dfige Regierung unterbinden.\" Es wird danach das Vorhandensein von neonazistischen und/oder militaristischen Kr\u00e4ften auch in der Justiz unterstellt. Wer das sein soll, ist ohne weiteres nicht ersichtlich. Gemeint ist aber offenbar, da\u00df jeder, der der Partei nicht genehm ist und mit derartigen als Schimpfwort gemeinten Begriffen charakterisiert wird, als mi\u00dfliebiger Richter aus dem Amt entfernt werden kann. Mit der vom Grundgesetz geforderten Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte ist das jedoch unvereinbar. ................. ................. 6. Es besteht kein Anla\u00df, in dem vorliegenden Verfahren dar\u00fcber zu entscheiden, ob Erwerb und Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der DKP f\u00fcr sich betrachtet ein Dienstvergehen w\u00e4re, was das Bundesdisziplinargericht verneint hat, w\u00e4hrend der Bundesdisziplinaranwalt diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund stellt. Zwar mu\u00df der Proze\u00dfstoff, wie er durch die Anschuldigungsschrift begrenzt ist, vom Gericht voll ausgesch\u00f6pft werden (BDHE 7,149 [150]). Dies geschieht aber, wenn die Mitgliedschaft des Beamten in der DKP und seine Aktivit\u00e4ten f\u00fcr diese Partei im Zusammenhang gew\u00fcrdigt werden, wie es nach dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens geboten ist. Die Frage, wie die Mitgliedschaft allein zu 71","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 beurteilen w\u00e4re, ist eine abstrakte Rechtsfrage, die hier nicht entscheidungserheblich ist, weil der Sachverhalt dar\u00fcber hinausgeht und das Disziplinarverfahren nicht den Zweck hat, abstrakte Rechtsbelehrungen zu erteilen. Zudem lie\u00dfe sich angesichts der erw\u00e4hnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 die Frage, wie die Mitgliedschaft in einer solchen Partei in disziplinarrechtlicher Hinsicht zu werten ist, nicht allgemein beantworten; sie ist nur ein Beurteilungselement. Es m\u00fc\u00dfte z. B. zus\u00e4tzlich ber\u00fccksichtigt werden, unter welchen Umst\u00e4nden der betreffende Beamte die Mitgliedschaft erwarb, welche Kenntnisse er von den Zielen der Partei damals hatte und welche Kenntnisse er sp\u00e4ter - ggf. auch noch in einem gegen ihn durchgef\u00fchrten Verfahren - davon erlangte, inwieweit er Versammlungen besuchte oder sonst am Parteileben teilnahm, ob und mit welchem Ergebnis er aufgefordert wurde, sich f\u00fcr die Ziele der Partei einzusetzen, ob und warum er die Mitgliedschaft aufrechterhielt oder sie irgendwann sp\u00e4ter aufgab und dergleichen mehr. Nur so k\u00f6nnte man dem Einzelfall gerecht werden. Dies allein entspricht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, nach der beispielsweise bei der Beurteilung der Pers\u00f6nlichkeit eines Bewerbers auch der Beitritt oder die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, von Bedeutung sein kann (BVerfGE 39, 334 [359]). Deshalb ist es einerseits ausgeschlossen zu sagen, eine solche Mitgliedschaft k\u00f6nne nie mal s indem gegebenen Zusammenhang von Bedeutung sein; ebensowenig w\u00e4re es einem Verwaltungsoder Disziplinargericht m\u00f6glich zu sagen, einer solchen Mitgliedschaft komme immer - entscheidende -Bedeutung zu. Die Verletzung der politischen Treuepflicht durch Unterst\u00fctzung einer Organisation, die Ziele verfolgt, die mit den elementaren Wertentscheidungen des Grundgesetzes unvereinbar sind, setzt zudem eine Mitgliedschaft in dieser Organisation \u00fcberhaupt nicht voraus. 9.9 Antwort der Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/2481 22.1.79 Antwort der Bundesregierung auf die Gro\u00dfe Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (G\u00f6ttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Blechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/2305 - Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem \u00f6ffentlichen Dienst (Auszug) 72","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Der Bundesminister des Innern D 13 - 210 152/7 - hat mit Schreiben vom 22. Januar 1979 die Gro\u00dfe Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Bundesregierung bejaht uneingeschr\u00e4nkt das verfassungsrechtliche Gebot der Verfassungstreue von Beamten. Sie wird auch k\u00fcnftig an den dieses Verfassungsgebot konkretisierenden beamtenrechtlichen Regelungen festhalten, nach denen in ein Beamtenverh\u00e4ltnis nur berufen werden darf, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Den Inhalt dieser Verfassungstreuepflicht und die Gesichtspunkte, die bei der Pr\u00fcfung der Verfassungstreue zu beachten sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 dargelegt. Die Bundesregierung hat diesen Beschlu\u00df zum Bestandteil der von ihr am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommenen \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue\" gemacht. Die Entwicklung der letzten Jahre hat immer deutlicher werden lassen, wie \u00dcberma\u00df und Perfektionierung der Verfassungstreue-Pr\u00fcfung das Vertrauen in die Freiheit unseres Staates untergraben und vor allem junge B\u00fcrger unserem Staat entfremden k\u00f6nnen. Dies sind Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, die der Staat, dem Schutz und Verteidigung dieser Ordnung aufgegeben sind, ebenfalls ber\u00fccksichtigen mu\u00df. Die Bundesregierung unterstreicht deshalb die Feststellung des Bundeskanzlers in der Regierungserkl\u00e4rung vom 16. Dezember 1976: \"Wir werden alles tun, um die Entstehung eines allgemeinen Mi\u00dftrauens zu verhindern, welche die pers\u00f6nliche Aus\u00fcbung von Grundrechten mit Gefahren f\u00fcr die pers\u00f6nliche berufliche Zukunft belasten k\u00f6nnte; denn dies f\u00fchrt zu Leisetreterei und zu Furcht. Wir wollen aber nicht Furcht, sondern wir wollen die pers\u00f6nliche Bereitschaft, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung lebendig zu erhalten.\" Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November 1978 verabschiedeten Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens f\u00fcr die Verfassungstreue-Pr\u00fcfung im \u00f6ffentlichen Dienst bekundet. 1. Erkennt die Bundesregierung den Verfassungsgrundsatz an, da\u00df Beamte eine besondere \u00fcber die allgemeinen B\u00fcrgerpflichten hinausgehende politische Treuepflicht gegen\u00fcber unserem Staat und seiner Verfassung zu erf\u00fcllen haben dergestalt, da\u00df sie die Gew\u00e4hr bieten m\u00fcssen, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten? Ja. Zum Erfordernis der Verfassungstreue hat die Bundesregierung in ihrer Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: \"Nach den einschl\u00e4gigen beamtenrechtlichen Bestimmungen (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) darf in das Beamtenverh\u00e4ltnis nur berufen werden, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei ist nach der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975 (E 39, 334) f\u00fcr den Eintritt in jedes Beamtenverh\u00e4ltnis die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue eine von der Verfassung geforderte und durch das einfache 73","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Gesetz lediglich konkretisierte Eignungsvoraussetzung. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden einheitlichen Beamtenstatus kann auf das Erfordernis der Verfassungstreue schon bei der Einstellung auch im Wege einer Gesetzes\u00e4nderung nicht verzichtet werden. Die demnach gebotene Verfassungstreue-Pr\u00fcfung erfordert ein Urteil \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit des Bewerbers, das zugleich eine Prognose enth\u00e4lt' (Leitsatz 5 der BVerfGE vom 22. Mai 1975). Dabei ist nur auf das tats\u00e4chliche Verhalten abzustellen; blo\u00dfe Mutma\u00dfungen ohne tats\u00e4chliche Anhaltspunkte k\u00f6nnen nicht ma\u00dfgeblich sein.\" 2. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df diese Treuepflicht von den Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes insbesondere fordert, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren? 3. Sind der Bundesregierung derartige Gruppen und Bestrebungen im Bundesgebiet bekannt, und welche sind diese im wesentlichen? Geh\u00f6ren dazu a) die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), b) die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)? 4. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df \"eindeutige Distanzierung\" und gleichzeitige Mitgliedschaft oder Mitarbeit in diesen Gruppen sich normalerweise gegenseitig ausschlie\u00dfen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, da\u00df die Treuepflicht nur f\u00fcr das dienstliche, nicht aber f\u00fcr das au\u00dferdienstliche Verhalten gelte? 5. Wie wird bei der Einstellung von Bewerbern in den Bundesdienst in den Gesch\u00e4ftsbereichen der einzelnen Bundesminister in F\u00e4llen einer Mitgliedschaft bei einer Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung diese \"Distanzierung\" festgestellt? Wie wird ihre Glaubw\u00fcrdigkeit ermittelt und die notwendige Prognose f\u00fcr die Zukunft erstellt? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt zusammen beantwortet: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 festgestellt: \"Die politische Treuepflicht - Staatsund Verfassungstreue - fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren.\" Auf diesen Beschlu\u00df hat die Bundesregierung unter Ziffer I der \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue\" Bezug genommen. Bestrebungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und sie tragende Gruppen sind in dem vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1977 dargestellt, auf den Bezug genommen wird. Der Bericht unterscheidet zwischen Kernorganisationen, deren 74","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Nebenorganisationen und den von ihnen beeinflu\u00dften Organisationen. Als extremistisch werden dabei ausschlie\u00dflich solche Organisationen bewertet, deren politische Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Dazu geh\u00f6rt, wie aus dem Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1977 ersichtlich, auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), ebenso die sog. K-Gruppen wie z. B. KBW, KPD und KPD/ML. Die Bundesregierung hat in ihrer Darstellung vom 6. November 1978 ausgef\u00fchrt: \"Mit dem Beschlu\u00df des BVerfG vom 22. Mai 1975 w\u00e4re eine Automatik oder Regelvermutung in dem Sinne, da\u00df die blo\u00dfe Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung in der Regel Zweifel daran begr\u00fcndet, ob der Bewerber um Aufnahme in den \u00f6ffentlichen Dienst jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird, nicht vereinbar. Die Mitgliedschaft in einer solchen Partei kann f\u00fcr das prognostische Urteil \u00fcber die Bewerbungspers\u00f6nlichkeit relevant sein, sie mu\u00df es aber nicht. Die Beurteilung kann nur den Einzelfall im Auge haben und mu\u00df sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gr\u00fcnden. Eines dieser Einzelelemente kann auch die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Vereinigung oder Partei sein, ohne da\u00df diesem Element Vorrang vor anderen Einzelumst\u00e4nden zukommt. Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts w\u00fcrde es aber ebenso zuwiderlaufen, wollte man die Relevanz bestimmter Einzelelemente, wie z. B. die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei und sogar bestimmter Aktivit\u00e4ten im Rahmen dieser Mitgliedschaft, f\u00fcr die Gesamtbeurteilung ausschlie\u00dfen. Es ist auch nicht in jedem Einzelfall erforderlich, da\u00df \u00fcber die blo\u00dfe Mitgliedschaft oder \u00fcber bestimmte Aktivit\u00e4ten im Rahmen einer verfassungsfeindlichen Partei hinaus f\u00fcr die Ablehnung eines Bewerbers au\u00dferhalb dieser Partei stattfindende verfassungsfeindliche Aktivit\u00e4ten festgestellt werden m\u00fc\u00dften. Dies kann, wie das Bundesverfassungsgericht ausdr\u00fccklich festgestellt hat, auch aus dem Parteienprivileg des Artikels 21 GG nicht abgeleitet werden; f\u00fcr Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gilt Artikel 21 GG ohnehin nicht. Nach der Entscheidung des BVerfG mu\u00df in jedem Falle eine auf diesen Einzelfall bezogene Beurteilung stattfinden. Von der Aufstellung f\u00f6rmlicher Beurteilungskriterien ist daher abzusehen.\" Dies gilt auch f\u00fcr die Feststellung, ob ein Bewerber sich eindeutig von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanziert. Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einzelfallpr\u00fcfung unter Bewertung der jeweils von Fall zu Fall wechselnden Vielzahl von Elementen w\u00e4re es ferner unvereinbar, f\u00fcr die Gewinnung des Urteils \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit eines Bewerbers, der Mitglied einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist, generelle Regelungen f\u00fcr die Feststellung zu treffen, ob dieses Mitglied sich im Sinne der Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Es lassen sich deshalb auch keine allgemeinen Kriterien nennen, nach denen die Einstellungsbeh\u00f6rden im Rahmen der ihnen obliegenden Pr\u00fcfung des Einzelfalles die erforderliche Distanzierung feststellen. Zu der Frage, ob f\u00fcr die Beurteilung der 75","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: \"Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, da\u00df der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schlie\u00dft dienstliches und au\u00dferdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer \u00c4nderung durch einfaches Gesetz nicht zug\u00e4nglich sind (Leits\u00e4tze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975).\" 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalit\u00e4re Ideologien gr\u00fcnden? Welche Ma\u00dfnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gew\u00e4hrleisten? Wie vertr\u00e4gt sich die Erf\u00fcllung von Mitgliedspflichten in totalit\u00e4ren Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? Die Bundesregierung nimmt zun\u00e4chst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung f\u00fchrte damals u. a. aus, da\u00df die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegen\u00fcber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegen\u00fcber der Partei, und da\u00df nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Mitglied dieser Partei nur werden kann, wer sich zu diesen Zielen bekennt. Unterschiedliche Ma\u00dfst\u00e4be legen diese Parteien jedoch hinsichtlich der Erf\u00fcllung dieser Pflichten an. Auch die Kontrollm\u00f6glichkeiten und Sanktionen sind verschieden. Bei KBW, KPD und KPD/ML hat das einzelne Parteimitglied einen nur geringen pers\u00f6nlichen Freiraum, au\u00dferdem gibt die organisatorische Aufteilung dieser Parteien in kleine Zellen der Parteileitung gute Kontrollm\u00f6glichkeiten \u00fcber das Verhalten des einzelnen Mitgliedes. Bei Vernachl\u00e4ssigung der Mitgliedspflichten bzw. bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Pflichten wird das Mitglied ger\u00fcgt, zur Selbstkritik gen\u00f6tigt oder aus der Partei ausgeschlossen. Bei der rund 42 000 Mitglieder z\u00e4hlenden DKP sind die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedspflichten geringer. W\u00e4hrend Mitglieder, die gegen die politische Linie der DKP gerichteten Aktivit\u00e4ten entfalten, grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen werden, wird wegen zu geringer Aktivit\u00e4t i. S. des Statuts in der Regel kein Parteiordnungsverfahren durchgef\u00fchrt. Die NPD war auf Grund ihres organisatorischen Zustandes in den letzten Jahren kaum in der Lage, ihrer Satzung Geltung zu verschaffen. Auch vor diesem Hintergrund kommt der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besondere Bedeutung zu, da\u00df nur eine Einzelfallpr\u00fcfung Aufschlu\u00df dar\u00fcber geben kann, ob ein Bewerber die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue bietet. 76","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 7. Trifft es zu, da\u00df a) die \"Berufsverbote\"-Kampagne mit ihrer Agitationsvokabel von der \"Gesinnungsschn\u00fcffelei\" durch die DKP, ihre Nebenorganisationen, die von ihr beeinflu\u00dften Organisationen sowie die sie lenkenden oder unterst\u00fctzenden anderen kommunistischen Parteien in Gang gebracht und bis heute gesteuert, intensiviert und zu erheblichen Teilen finanziert wird, b) das Ziel der DKP, welches sie mit dieser Kampagne verbindet, vor allem auch darin besteht, als gleichberechtigte politische Kraft im \"demokratischen Verfassungsbogen\" akzeptiert zu werden und damit das berechtigte Verdikt verfassungsfeindlicher Zielsetzung abstreifen zu k\u00f6nnen? 8. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, da\u00df es das Ziel der kommunistisch gesteuerten \"Berufsverbote\"-Kampagne ist, jedem Mitglied mindestens orthodox-kommunistischer Organisationen grunds\u00e4tzlich freien Zugang zum \u00f6ffentlichen Dienst zu erk\u00e4mpfen? H\u00e4lt es die Bundesregierung f\u00fcr richtig zu versuchen, dieser Kampagne durch Nachgiebigkeit den Boden zu entziehen, insbesondere dadurch, da\u00df auf die Zuziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bei der Pr\u00fcfung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue von Bewerbern verzichtet wird? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt beantwortet: Die Bestrebungen der Bundesregierung, die Verfassungstreue-Pr\u00fcfung bei Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst in einem st\u00e4rker am Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit orientierten Verfahren durchzuf\u00fchren, haben weder zum Ziel noch zur Folge da\u00df Extremisten der Weg in den \u00f6ffentlichen Dienst ge\u00f6ffnet wird. Sie erwachsen aus der \u00dcberzeugung, da\u00df in unserem Staat durch eine ausufernde Anfrageund Pr\u00fcfungspraxis ein gesellschaftliches Klima mit verursacht worden ist, das es vielen Bundesb\u00fcrgern als riskant erscheinen l\u00e4\u00dft, politisches !Engagement - gleich welcher Richtung - offen zu zeigen, und in dem die Bereitschaft, unsere Demokratie durch aktives Engagement lebendig zu erhalten, vielfach gerade bei jungen Menschen der Angst gewichen ist, eines Tages hierdurch Nachteile zu erleiden. Dieser Entwicklung, die im Ergebnis die demokratische Substanz dieses Staates eher schw\u00e4cht als st\u00e4rkt, gilt es zu begegnen. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, da\u00df Gruppen wie z. B. die DKP mit entgegengesetzter Zielsetzung durch sog. \"BerufsverbotsKampagnen\" gegen die seit dem Ministerpr\u00e4sidentenbeschlu\u00df von 1972 bestehende Praxis der Verfassungstreue-Pr\u00fcfung vorgehen. Diesen Kampagnen, die zu Unrecht auf die Nationalsozialistische Terminologie des \"Berufsverbotes\" zur\u00fcckgreifen, geht es zum Teil nicht um eine St\u00e4rkung der Liberalit\u00e4t in unserem Lande, sondern um die \u00d6ffnung des \u00f6ffentlichen Dienstes f\u00fcr Extremisten und um die Diskreditierung nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern auch des freiheitlichen Staates. Dies kann die Bundesregierung nicht davon abhalten, ihrer Sorge um das gef\u00e4hrdete Vertrauen in die Liberalit\u00e4t unseres Staates Ausdruck zu geben und f\u00fcr eine konsequente Durchsetzung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bei der Pr\u00fcfung der Verfassungstreue einzutreten. Im \u00fcbrigen kann auf die j\u00e4hrlich vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzberichte verwiesen werden, in denen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten 77","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 orthodoxer Kommunisten gegen die \"Berufsverbote\" berichtet wird (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 50, 66; 1976, S. 64, 83 f.; 1977, S. 67, 79). Hierbei ist durch die Darstellung der \"Berufsverbotskampagne\" unter dem Abschnitt \"B\u00fcndnispolitik\" zum Ausdruck gebracht worden, da\u00df die Kampagne Teil dieser Politik ist, mit der die DKP das Ziel verfolgt, zu einer \"Massenbasis und damit zu gr\u00f6\u00dferem politischen Einflu\u00df zu gelangen (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 62 ff.; 1976, S. 79 ff.; 1977, S. 77 ff.). Konkrete Einzelheiten \u00fcber die Finanzierung der \"Berufsverbotskampagne\" sind nicht bekannt. Auch die Parteien der \"Neuen Linken\" wenden sich, wenn auch mit geringem Einsatz, in Publikationen und Aktionen gegen \"Berufsverbote\". Andere kommunistische Parteien i. S. der Frage 7a waren bisher wegen innerer Rivalit\u00e4ten und organisatorischer Schw\u00e4chen daran gehindert, eine gr\u00f6\u00dfere zentralgesteuerte Kampagne zu organisieren, die an Umfang und Intensit\u00e4t der DKP-gesteuerten Kampagne entspricht. Die DKP betont im Interesse der Wirksamkeit ihrer \"B\u00fcndnispolitik\", deren Verwirklichung auch die \"Berufsverbotskampagne\" dient, und um ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung zu verschleiern, in ihrer Agitation zunehmend auf dem \"Boden des Grundgesetz\" zu wirken und sich zu seinen \"demokratischen Prinzipien\" zu bekennen. 9. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df der Beschlu\u00df der Ministerpr\u00e4sidenten der Bundesl\u00e4nder \u00fcber \"Grunds\u00e4tze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kr\u00e4fte im \u00f6ffentlichen Dienst\" vom 28. Januar 1972 und die gemeinsame Erkl\u00e4rung des Bundeskanzlers und der Ministerpr\u00e4sidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und richtige Folgerungen daraus ziehen, oder welche Punkte des Beschlusses oder der Erkl\u00e4rung h\u00e4lt die Bundesregierung heute - aus welchen Gr\u00fcnden - f\u00fcr a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung des Bundeskanzlers und der Ministerpr\u00e4sidenten als richtig an, es werde die (gleichzeitige)\"Mitgliedschaft von Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung bek\u00e4mpfen - wie auch die sonstige Forderung solcher Parteien und Organisationen - ... in aller Regel zu einem Loyalit\u00e4tskonflikt f\u00fchren\"? Die Aussage im Beschlu\u00df der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972, eine Mitgliedschaft in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begr\u00fcnde Zweifel an der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten \"in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages\", ist durch den Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die f\u00fcr die Pers\u00f6nlichkeitsbeurteilung von Bedeutung sind, ist nicht zu vereinbaren, wenn aus der Vielzahl der denkbaren Beurteilungselemente eines, n\u00e4mlich die Mitgliedschaft, besonders herausgehoben wird. Dies f\u00fchrt zu einer vorweggenommenen und deshalb unvertretbaren Gewichtung dieses Elements, mit der die Gefahr einer automatischen Ablehnung des Bewerbers ohne angemessene W\u00fcrdigung auch der sonst relevanten Elemente heraufbeschworen wird. 78","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 10. Trifft es zu, da\u00df die Bundesregierung, wie der damalige Bundeskanzler Brandt vor einiger Zeit erkl\u00e4rte, dem Beschlu\u00df nur deshalb zustimmte, weil sie davon ausging, da\u00df andernfalls aus dem Bereich der CDU/CSU das Verbot der DKP angestrebt werden w\u00fcrde, und was hat den Bundeskanzler bewogen, einem solchen Verbotsverfahren unter allen Umst\u00e4nden entgegenzuwirken? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Beschlu\u00df der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972 bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden ... 11. Trifft es zu, da\u00df die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kr\u00e4ften \u00f6ffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien nach ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Welches sind die Voraussetzungen daf\u00fcr, da\u00df politische Bestrebungen oder Zielsetzungen von Parteien oder sonstigen Organisationen als verfassungsfeindlich bezeichnet werden m\u00fcssen? Die Frage ist zu bejahen. Die Bundesregierung verf\u00e4hrt entsprechend. Zur Frage der Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bundesregierung, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kr\u00e4ften \u00f6ffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, hat das Bundesverfassungsgericht u. a. folgendes aufgef\u00fchrt: \"Der Umstand, da\u00df die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung \u00fcber die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, da\u00df die \u00dcberzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bek\u00e4mpfen ... Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, da\u00df sie ihren j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kr\u00e4fte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der \u00d6ffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus f\u00fcr eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anh\u00e4ngern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Artikel 21 GG gesch\u00fctzt\" (Entscheidung vom 22. Mai 1975 - BVerfG 39, 334, 360). Die Bundesregierung sieht es in \u00dcbereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als erforderlich an, im Rahmen ihrer politischen Aufkl\u00e4rungsarbeit auf Organisationen und Parteien aufmerksam zu machen, die nach ihrer \u00dcberzeugung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Diese Voraussetzung ist bei einer Zielsetzung gegeben, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1, 13 und 5, 85,140) mindestens zu rechnen: * Die Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Pers\u00f6nlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t 79","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 * die Gewaltenteilung * die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung * die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte * das Mehrparteiensystem * das Recht auf Opposition. Eine gegen diese Prinzipien gerichtete Zielsetzung reicht f\u00fcr den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit aus, ohne da\u00df zugleich ein aktiv k\u00e4mpferisch, aggressives Verhalten vorliegen mu\u00df, wie es im KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Voraussetzung f\u00fcr ein Parteiverbot gefordert wird. Dies folgt daraus, da\u00df die Bewertung als \"verfassungsfeindlich\" sich in ihrer Wirkung auf die politische Aufkl\u00e4rungsarbeit der Regierung beschr\u00e4nkt und Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willk\u00fcrverbot in der Weise begrenzt, da\u00df entsprechende Werturteile vertretbar und in der Form sachlich gehalten sein m\u00fcssen, also nicht auf sachfremden Erw\u00e4gungen beruhen d\u00fcrfen (BVerfGE 40, 287, 293). 12. Wie gedenkt die Bundesregierung das geltende Verfassungsund Beamtenrecht zu wahren? H\u00e4lt sie bei Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst Feststellungen dar\u00fcber f\u00fcr geboten, ob Bewerber gleichzeitig einer der Verfassungsordnung bek\u00e4mpfenden Gruppe angeh\u00f6ren, und auf welche Weise solche Feststellungen getroffen werden? 13. H\u00e4lt es die Bundesregierung f\u00fcr rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen? Wenn ja, a) kann eine solche Vermutung bei allen Bewerbungen oder nur bei solchen f\u00fcr bestimmte Dienstposten oder Laufbahnen und gegebenenfalls nach welchen Kriterien gelegt werden; b) nach welchen Kriterien unterscheidet sie nachzuweisende und zu vermutende Einstellungsvoraussetzungen? 14. In welchen F\u00e4llen k\u00f6nnen nach Auffassung der Bundesregierung bei der Feststellung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue Erkenntnisse, die vom Verfassungsschutz auf Grund seines gesetzlichen Auftrages gewonnen 80","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 wurden, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, a) durch das Einf\u00fchlungsverm\u00f6gen oder die zuf\u00e4lligen oder systematisch gesammelten Erkenntnisse der f\u00fcr Einstellungen zust\u00e4ndigen Beamten, b) durch gelegentliches oder systematisches Beobachten von zun\u00e4chst einmal ohne \u00dcberpr\u00fcfung eingestellten Probebeamten durch Vorgesetzte, Kollegen oder Sch\u00fcler ersetzt werden? Auf welche Weise kann bei einem Verzicht auf die Anfrage beim Verfassungsschutz sichergestellt werden, da\u00df an die Stelle einer \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue eines Bewerbers nicht eine blo\u00dfe Mutma\u00dfung dar\u00fcber tritt? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, \"eine Beh\u00f6rde d\u00fcrfe sich nicht k\u00fcnstlich dumm machen ... Sie darf keineswegs vorhandene Unterlagen bewu\u00dft nicht zur Kenntnis nehmen\"? Wenn nein, welche Argumente hat sie zur Widerlegung dieser Auffassung? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die von den Fragen ber\u00fchrten Themen sind im wesentlichen bereits in der Darstellung der Bundesregierung vom 8. November 1978 behandelt worden. Nach dem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts ist von der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auszugehen, die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue in jedem Fall zu pr\u00fcfen. Entsprechend der Entschlie\u00dfung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975, ... geht der freiheitlich-demokratische Staat von der Verfassungsloyalit\u00e4t seiner B\u00fcrger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit erlaubt es dieser Gesichtspunkt jedoch, Nebenwirkungen der Anfragen beim Verfassungsschutz, wie die St\u00f6rung des Vertrauens in die Liberalit\u00e4t des Staates, mit dem durch sie erreichten Nutzen bei der Abwehr von Extremisten abzuw\u00e4gen. Aus dem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich keine Verpflichtung, in allen F\u00e4llen routinem\u00e4\u00dfig beim Verfassungsschutz anzufragen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich expressiv verbis zum Thema der Anfrage beim Verfassungsschutz nur negativ, und zwar dahin ge\u00e4u\u00dfert, da\u00df eine solche Anfrage bei der \u00dcbernahme in den Vorbereitungsdienst, die zu zus\u00e4tzlichen Ermittlungen f\u00fchren w\u00fcrde, sch\u00e4dlich ist. Eine positive \u00c4u\u00dferung dahin, da\u00df und in welchen F\u00e4llen eine Anfrage erfolgen mu\u00df, weist die Entscheidung nicht auf. Allerdings kann aus dem Beschlu\u00df gefolgert werden, da\u00df das Gericht eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur als eines von mehreren Mitteln zur Pr\u00fcfung der Verfassungstreue ansieht: Es bezeichnet Vorbereitungsdienst und Probezeit als M\u00f6glichkeiten, \"den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schlie\u00dflich ein Urteil \u00fcber seine Pers\u00f6nlichkeit zu bilden\". In diesen Zeitr\u00e4umen, die grunds\u00e4tzlich jeder Bewerber vor der endg\u00fcltigen Berufung in das Beamtenverh\u00e4ltnis zu durchlaufen hat, soll sich prim\u00e4r die Eignung eines Bewerbers, zu der auch die Verfassungstreue geh\u00f6rt, erweisen: \"Hier, wo sich die Verwaltung unmittelbar ein zuverl\u00e4ssiges Bild \u00fcber den Anw\u00e4rter machen kann, mu\u00df der Schwerpunkt liegen f\u00fcr die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gew\u00e4hr bietet oder nicht' (BVerfGE 39, 334, 356). Dem 81","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umst\u00e4nden des konkreten Einzelfalls abh\u00e4ngig zu machen. Die Bundesregierung lehnt die Auffassung ab, da\u00df schon der Grundsatz der \"Einheit der Staatsverwaltung\" eine Pflicht zum routinem\u00e4\u00dfigen Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Einstellungsbeh\u00f6rde beinhalte. Diese Auffassung widerspr\u00e4che auch dem im Grundgesetz zum Ausdruck gelangten liberalen Staatsverst\u00e4ndnis von den Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Damit w\u00e4re nicht vereinbar, ohne weiteres die bei den verschiedenen staatlichen Stellen vorhandenen personenbezogenen Daten zu einem umfassenden Pers\u00f6nlichkeitsbild der B\u00fcrger zusammenzuf\u00fchren. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) mu\u00df auch f\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gelten. Wenn mit R\u00fccksicht auf den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit auf routinem\u00e4\u00dfige Anfragen beim Verfassungsschutz verzichtet wird, liegt es im pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen der Einstellungsbeh\u00f6rden, welche Feststellungen zu treffen sind und ob im Einzelfall eine Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Die Einstellungsbeh\u00f6rden haben dann anzufragen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte, die insbesondere w\u00e4hrend Vorbereitungsdienst und Probezeit gewonnen werden k\u00f6nnen, darauf hindeuten, da\u00df der Bewerber nicht die Voraussetzungen f\u00fcr den Eintritt in den \u00f6ffentlichen Dienst erf\u00fcllt. Wenn von Routineanfragen abgesehen wird, so ist dies nach Auffassung der Bundesregierung auch geeignet, Mi\u00dftrauen gegen\u00fcber den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden abzubauen. Die Bundesregierung weist gegen\u00fcber der irrigen Meinung, die Routinenachfrage habe gezielte Nachforschungen ausgel\u00f6st, darauf hin, da\u00df es sich nur um die Abfrage des beim Verfassungsschutz bereits vorhandenen, gerichtsverwertbaren Wissens handelte. Dennoch hat die automatische Heranziehung des Verfassungsschutzes wesentlichen Anteil an den besonders bei der jungen Generation vorhandenen Vorbehalten gegen\u00fcber dem Verfassungsschutz. Die Bundesregierung h\u00e4lt es f\u00fcr unverzichtbar, da\u00df die B\u00fcrger ihren Sicherheitsbeh\u00f6rden Vertrauen entgegenbringen. Ohne dieses grunds\u00e4tzliche Vertrauen kann auch der Verfassungsschutz seine wichtige Aufgabe nicht erf\u00fcllen. Das Grundgesetz will diese Institution, um Freiheit und Toleranz dadurch zu erm\u00f6glichen, da\u00df Bestrebungen, die gegen Freiheit und Toleranz gerichtet sind, beobachtet werden. 15 .... 9.10 Antwort der Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/4493 01.10.80 Antwort der Bundesregierung 82","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Dregger, Dr. Langguth, Broh, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/4447 - Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Der Bundesminister des Innern - D 14 - M 601 530/4 - hat mit Schreiben vom 30. September 1980 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Die Zahl der Linksextremisten im Bundesdienst hat sich in dem erfragten Zeitraum wie folgt entwickelt: 1976:266,1977:288,1978:271,1979:267. Danach ist die Zahl der Linksextremisten im Bundesdienst gegen\u00fcber dem Jahr 1976 praktisch unver\u00e4ndert geblieben. Mit der am 1. April 1979 in Kraft getretenen Neufassung der Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue hat die Bundesregierung f\u00fcr ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich die routinem\u00e4\u00dfigen Anfragen beim Verfassungsschutz in jedem Fall einer Bewerbung um Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst abgeschafft. Sie ist damit einem Gebot des Rechtsstaatsprinzips gefolgt und hat auch f\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten des Verfassungsschutzes an die Einstellungsbeh\u00f6rden den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit verwirklicht. Diesem Grundsatz entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls abh\u00e4ngig zu machen. Das Absehen von der Regelanfrage stimmt \u00fcberdies mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seiner grundlegenden Entscheidung vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334) \u00fcberein, da\u00df der Schwerpunkt f\u00fcr die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue biete oder nicht, in den Vorbereitungsdienst und die Probezeit gelegt werden m\u00fcsse. Es entbehrt jeder Grundlage, diese Ma\u00dfnahme als sch\u00e4dlich f\u00fcr unseren Staat zu bezeichnen. Die Bundesregierung ist nach wie vor davon \u00fcberzeugt, da\u00df durch ein Absehen von der Regelanfrage beim Verfassungsschutz die Demokratie eher gest\u00e4rkt als geschw\u00e4cht wird. Von einer besorgniserregenden Zunahme von Extremisten im Bundesgebiet kann nach den Angaben in den Verfassungsschutzberichten auch gar keine Rede sein. Ebenso unbegr\u00fcndet ist die Behauptung, durch einen angeblichen Beschlu\u00df der Bundesregierung \u00fcber die Behandlung von Disziplinarverfahren gegen aktive DKP-Mitglieder sei gro\u00dfer Schaden f\u00fcr den Staat entstanden (vgl. Antwort auf die Fragen 5 bis 9). Zu den einzelnen Fragen: 1. Welches sind die Gr\u00fcnde, die dazu gef\u00fchrt haben, da\u00df die Zahl der Linksextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst von 1944 im Jahr 1976 auf mindestens 2454 im Jahr 1979 angestiegen ist, obwohl im gleichen Zeitraum nach dem Verfassungsschutzbericht 1979 der Bundesregierung die Zahl der Mitglieder in diesen Organisationen angeblich im gleichen Zeitraum zur\u00fcckgegangen ist? 83","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Da die Zahl der im \u00f6ffentlichen Dienst des Bundes besch\u00e4ftigten Linksextremisten, wie im Vorwort aufgef\u00fchrt, im Vergleichszeitraum unver\u00e4ndert geblieben ist, erledigt sich die Frage f\u00fcr die Bundesregierung. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, sich \u00fcber die Gr\u00fcnde zu \u00e4u\u00dfern, die f\u00fcr einen Anstieg im L\u00e4nderbereich ma\u00dfgeblich sind. 2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, a) wie viele Mitglieder in etwa die im Verfassungsschutzbericht 1979 nicht erfa\u00dften linksextremistischen Sekund\u00e4rorganisationen haben und b) wie viele dieser Personen Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes sind, die den in Frage 1, aufgef\u00fchrten Linksextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst zugerechnet werden m\u00fcssen? Die Frage geht offenbar von einem Mi\u00dfverst\u00e4ndnis aus. Die Tatsache, da\u00df Sekund\u00e4rorganisationen (Arbeitskreise, Initiativen, Komitees, Basisund ad-hocGruppen usw.) in der Organisationsund Mitgliederstatistik des Verfassungsschutzberichts 1979 aus den dort genannten Gr\u00fcnden nicht aufgef\u00fchrt worden sind, bedeutet nicht, da\u00df diejenigen Personen, die sich in diesen Gruppen linksextremistisch bet\u00e4tigen, bei der Gesamtzahl der Linksextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst nicht miterfa\u00dft w\u00e4ren. Das Gegenteil ist der Fall. Im \u00fcbrigen ist eine verl\u00e4\u00dfliche Aussage \u00fcber die Zahl der \"Mitglieder\" dieser Gruppen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder aus den im Verfassungsschutzbericht 1979 genannten Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich. 3. Worauf sind die hohen Anteile der linksextremistischen Lehrer zur\u00fcckzuf\u00fchren (1979: 1044), und welches sind die Gr\u00fcnde f\u00fcr das anhaltende Anwachsen der Zahl der linksextremistischen Lehrer (1976: 701)? 4. Wie verteilen sich die Linksund Rechtsextremisten und hierbei gesondert die extremistischen Lehrer auf die einzelnen Bundesl\u00e4nder? Die Fragen lassen sich nur anhand von Verschlu\u00dfsachenmaterial der L\u00e4nder beantworten. Eine ausdr\u00fcckliche Freigabe seitens der L\u00e4nder w\u00e4re erforderlich. Im \u00fcbrigen ist die Ver\u00f6ffentlichung derartiger Zahlen eine Entscheidung, die jedes Land nur f\u00fcr sich treffen kann. Als einziges Land hat 1979 Bayern in seinem Verfassungsschutzbericht die Zahlen linksund rechtsextremistischer Lehrer ver\u00f6ffentlicht. Danach waren 39 linksextreme und acht rechtsextreme Lehrer im Landesdienst Bayern t\u00e4tig (Vergleichszahlen 1978: 41 linksextreme und sieben rechtsextreme Lehrer und 1977: 28 linksextreme Lehrer). 5? Weshalb hat die Bundesregierung am 20. Juni 1980 den Beschlu\u00df gefa\u00dft, bis zur h\u00f6chstrichterlichen Entscheidung \u00fcber zwei anh\u00e4ngige Verfahren gegen aktive DKP-Beamte im Bundesdienst das Bundesdisziplinargericht in vergleichbaren F\u00e4llen nicht mehr anzurufen, obwohl nach der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte bereits die nominelle Zugeh\u00f6rigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Partei ein objektives Dienstvergehen darstellt? Es gibt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1975 in Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte noch keine h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung zur nominellen Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung. Zu dieser Frage liegen zwei unterschiedliche Urteile des Bundesdisziplinargerichts vor, die noch nicht rechtskr\u00e4ftig sind. In den anh\u00e4ngigen Berufungsverfahren ist eine Kl\u00e4rung grunds\u00e4tzlicher Fragen durch das Bundesverwaltungsgericht zu erwarten. Mit R\u00fccksicht hierauf sollen nach 84","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 \u00fcbereinstimmender Auffassung des Bundesressorts vergleichbare F\u00e4lle vorerst nicht an das Bundesdisziplinargericht herangebracht werden. Ausgenommen hiervon ist ein Verfahren, in dem der Bundesdisziplinaranwalt beabsichtigt, die Anschuldigungsschrift wegen Verletzung der politischen Treuepflicht auf Grund von Aktivit\u00e4ten f\u00fcr die NPD beim Bundesdisziplinargericht einzureichen mit dem Ziel, eine h\u00f6chstrichterliche Entscheidung und Kl\u00e4rung auch in einem solchen Fall zu erreichen. 6. H\u00e4lt die Bundesregierung den am 20. Juni 1980 gefa\u00dften Beschlu\u00df f\u00fcr vereinbar mit dem gesetzlichen Auftrag, Disziplinarma\u00dfnahmen von Amts wegen und so schnell wie m\u00f6glich durchzuf\u00fchren, und dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsgebot, den Beamtenapparat von Verfassungsfeinden freizuhalten? Das in der Antwort zu Frage 5 erw\u00e4hnte, zwischen den Bundesressorts abgestimmte Verfahren steht nicht im Widerspruch zu der Verpflichtung, den \u00f6ffentlichen Dienst von Verfassungsfeinden freizuhalten. Es kann darin auch keine Mi\u00dfachtung des Beschleunigungsgebots gesehen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, da\u00df die zu erwartende h\u00f6chstrichterliche Entscheidung Grunds\u00e4tze enthalten wird, die f\u00fcr Disziplinarentscheidungen in vergleichbaren F\u00e4llen von wesentlicher Bedeutung sein werden. Sie h\u00e4lt es deshalb f\u00fcr erforderlich, wenn vorerst weitere Verfahren an das Bundesdisziplinargericht nicht herangetragen werden. Unber\u00fchrt hiervon bleibt das Recht eines betroffenen Beamten, nach SS 66 der Bundesdisziplinarordnung das Bundesdisziplinargericht zur Entscheidung dar\u00fcber anzurufen, ob eine unangemessene Verz\u00f6gerung des Verfahrens vorliegt. 7. Ist es zutreffend, da\u00df die Bundesregierung \u00fcber den am 20. Juni 1980 getroffenen Beschlu\u00df hinaus angeordnet hat, bis zur h\u00f6chstrichterlichen Entscheidung in den F\u00e4llen gegen die beiden DKP-Beamten \u00fcberhaupt keine Disziplinarverfahren gegen aktive DKP-Beamte im Bundesdienst mehr durchzuf\u00fchren, und welche Gr\u00fcnde haben die Bundesregierung zu dieser Entschlie\u00dfung bewogen? Die Bundesregierung hat einen Beschlu\u00df im Sinne der Fragestellung nicht gefa\u00dft. 8. Wann ist fr\u00fchestens mit einer abschlie\u00dfenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in beiden genannten F\u00e4llen gegen DKP-Beamte im Bundesdienst zu rechnen? Bei Berufungen gegen Urteile des Bundesdisziplinargerichts kann erfahrungsgem\u00e4\u00df damit gerechnet werden, da\u00df die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts etwa ein Jahr nach dem erstinstanzlichen Urteil vorliegt. Danach d\u00fcrfte eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den Disziplinarverfahren wegen Verletzung der politischen Treuepflicht Mitte des n\u00e4chsten Jahren zu erwarten sein. 9. Gegen wie viele Beamte des Bundes sind disziplinarrechtliche Verfahren wegen des Verdachts der Verletzung der politischen Treuepflicht eingeleitet worden, und in wieviel F\u00e4llen kann wegen des \"Stillhaltebeschlusses\" der Bundesregierung das Bundesdisziplinargericht nicht angerufen werden? Wegen Verdachts einer Verletzung der politischen Treuepflicht wurden gegen Beamte des Bundes nach Auskunft des Bundesdisziplinaranwalts insgesamt 22 85","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1981 Disziplinarverfahren eingeleitet, davon elf nichtf\u00f6rmliche und elf f\u00f6rmliche Verfahren. Von den noch nicht bei den Disziplinargerichten anh\u00e4ngigen sieben f\u00f6rmlichen Disziplinarverfahren - auf die sich der zweite Teil der Frage nur beziehen kann - l\u00e4uft in f\u00fcnf F\u00e4llen die Untersuchung, w\u00e4hrend in zwei Verfahren z. Z. das Ergebnis der Untersuchung gepr\u00fcft wird. Das in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 erl\u00e4uterte, zwischen den Ressorts abgestimmte Verfahren steht z. Z. in keinem dieser F\u00e4lle einer Anrufung des Bundesdisziplinargerichts entgegen. 86"],"title":"Verfassungsschutzbericht 1981","year":1981}
