{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-nw-1980.pdf","jurisdiction":"Nordrhein-Westfalen","num_pages":78,"pages":["Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Vorwort ................................................................................................ 4 1 Rechtsextremismus ......................................................................... 6 1.1 Entwicklungstendenz ....................................................................................6 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) ....................................................................................9 1.3 Unabh\u00e4ngige Arbeiterpartei (UAP)..............................................................12 1.4 National-Freiheitliche Rechte ......................................................................12 1.4.1 Deutsche Volksunion (DVU)/Aktion Deutsche Einheit - AKON e.V./Volksbewegung f\u00fcr Generalamnestie (VoGA)/Initiative f\u00fcr Ausl\u00e4nderbegrenzung (I.F.A.)...................................................................12 1.4.2 Wiking-Jugend (WJ) ........................................................................13 1.5 Neonazistische Gruppen .............................................................................13 1.5.1 Allgemeines .....................................................................................13 1.5.2 Deutscher Rechtsschutzkreis (DRsK) und Unabh\u00e4ngige Freundeskreise (UFK) ..............................................................................13 1.5.3 Deutsche Aktionsgruppen und Deutsche B\u00fcrgerinitiative (DM) .......13 1.5.4 Volkssozialistische Bewegung Deutschlands (VSBD) .....................14 1.5.5 NS-Auslandsorganisationen ............................................................14 1.5.6 Weitere Aktionen mit rechtsextremistischem Hintergrund ...............14 1.5.7 Verurteilungen von Anh\u00e4ngern neonazistischer Gruppen ...............15 2 Linksextremismus.......................................................................... 17 2.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................17 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP).....................................................17 2.2.1 DKP-orientierte Jugendund Studentenorganisationen...................23 2.2.2 DKP-B\u00fcndnispolitik ..........................................................................25 2.3 \"Neue Linke\" ...............................................................................................26 2.3.1 Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) ............................26 2.3.2 Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK) .....................................27 2.3.3 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/Gruppe 99).................27 2.3.4 Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD).27 2.3.5 Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg, ........................28 2.3.6 Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands (KABD) ....................29 2.3.7 Kommunistischer Bund (KB)............................................................29 2.4 Trotzkisten...................................................................................................29 3 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und \u00f6ffentlicher Dienst ... 30 3.1 Besondere Treuepflicht im \u00f6ffentlichen Dienst ............................................30 3.2 Neuregelung des \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens und Mitwirkung des Verfassungsschutzes ........................................................................................30 3.3 Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes in extremistischen Organisationen ..31 4 Ausl\u00e4nderextremismus.................................................................. 32 4.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................32 1","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 4.2 Afghanen.....................................................................................................34 4.3 Iren..............................................................................................................34 4.4 Jugoslawen .................................................................................................34 4.5 T\u00fcrken .........................................................................................................35 4.6 Kurden.........................................................................................................38 4.7 Libyer ..........................................................................................................39 4.8 Syrer ...........................................................................................................39 4.9 Iraner...........................................................................................................39 5 Terrorismus .................................................................................... 40 5.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................40 5.2 Rote Armee Fraktion (RAF).........................................................................40 5.3 Bewegung 2. Juni........................................................................................41 5.4 Revolution\u00e4re Zellen (RZ) ...........................................................................41 5.5 Terroristische Handlungen sonstiger Gruppen............................................41 5.6 Terroristisches Umfeld ................................................................................42 5.7 Terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten....................43 ............................................................................................................ 45 6 Spionageabwehr............................................................................. 46 6.1 Schwerpunkt und Tendenzen......................................................................46 6.2 Werbungen und Werbungsversuche...........................................................46 6.3 Auftr\u00e4ge.......................................................................................................47 6.4 F\u00fchrungsund Verbindungswesen des gegnerischen Nachrichtendienstes47 6.5 Verurteilte Agenten .....................................................................................48 7 Strafrechtspflege............................................................................ 49 7.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................49 7.2 Terrorismus .................................................................................................49 7.3 Demonstrationsstraftaten ............................................................................49 7.4 Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten.................................................................50 7.5 Linksextremistische Aktivit\u00e4ten ...................................................................50 8 Zusammenfassung......................................................................... 51 9 Anhang............................................................................................ 52 9.1 \u00dcbersicht \u00fcber rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen im Zusammenhang mit diesem Bericht sowie deren Presseerzeugnisse............................................................................................52 9.2 \u00dcbersicht \u00fcber linksextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen im Zusammenhang mit diesem Bericht sowie deren Presseerzeugnisse............................................................................................54 9.3 Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst.............................................................................................58 9.4 Leits\u00e4tze zum Beschlu\u00df des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mal 1975 - 2 BvL 13/73 - ........................62 2","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 9.5 Leits\u00e4tze zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. M\u00e4rz 1976 ..........63 9.6 Leits\u00e4tze zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. M\u00e4rz 1980 ............64 9.7 Antwort der Bundesregierung......................................................................65 9.8 Antwort der Bundesregierung......................................................................75 3","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Vorwort Der Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Berichtsjahr 1980, den die nach den Landtagswahlen vom 11. Mai des vergangenen Jahres gebildete neue Landesregierung vorlegt, zeigt in der zusammenfassenden politischen Beurteilung zwei Tendenzen auf, die hervorzuheben sind: * Im Rechtsextremismus verst\u00e4rkt sich die Neigung zur Gewalt durch Einzelt\u00e4ter. * Im Linksextremismus setzt die DKP mit ihrer B\u00fcndnispolitik konzentriert auf Themen von grundlegender Bedeutung f\u00fcr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Der Staat und die demokratische \u00d6ffentlichkeit m\u00fcssen hierauf ebenso angemessen wie \u00fcberzeugend antworten. Gegen\u00fcber jedweder Gewalt mu\u00df klipp und klar der Behauptungswille des freiheitlichen Rechtsstaates durch die Anwendung und Durchsetzung des Rechts eingesetzt werden. Das gilt insbesondere auch gegen\u00fcber allen Formen der Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen, Rechtssicherheit ist die unabdingbare Grundlage f\u00fcr freies Argumentieren und Diskutieren, dem fundamentalen Prinzip der politischen Willensbildung in unserem demokratischen Staat. Gegen\u00fcber einer beabsichtigten Schw\u00e4chung unserer Sicherheit durch den Versuch, allgemeine und unbestrittene Ziele wie die Erhaltung des Friedens politisch einseitig auszunutzen, ist umfassende und gr\u00fcndliche Information das angezeigte Mittel. Der Verfassungsschutzbericht 1980 soll, wie sein Vorg\u00e4nger, dazu beitragen, da\u00df die B\u00fcrger unseres Landes, unter ihnen nicht zuletzt die Verantwortlichen in der \u00f6ffentlichen Verwaltung, weiter und noch besser als bisher unterscheiden k\u00f6nnen zwischen denen, die als Demokraten um die geeigneteren politischen Mittel und Wege ringen, die in der Verfassung verankerten Ziele zu verwirklichen, und extremistischen sowie sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen, die Freiheit und Demokratie beseitigen wollen. 4","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Dr. Herbert Schnoor Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen 5","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 1 Rechtsextremismus 1.1 Entwicklungstendenz In Nordrhein-Westfalen waren Ende des Jahres 1980 weiterhin rd. 30 Organisationen vertreten, in denen sich deutsche Rechtsextremisten ma\u00dfgeblich bet\u00e4tigten. Deren Gesamtzahl bel\u00e4uft sich nach neuester Einsch\u00e4tzung auf ca. 3.000. Die Organisationen verteilen sich im wesentlichen auf die Hauptgruppierungen \"Alte Rechte\" und \"Neonazismus\". Unter der Alten Rechten versteht man die Gesamtheit aller rechtsextremistischen Vereinigungen, die an traditionelle nationalistische bzw. rassistische sowie v\u00f6lkisch-kollektivistische Vorstellungen ankn\u00fcpfen. Sie stellt den weitaus st\u00e4rksten Komplex innerhalb des deutschen Rechtsextremismus dar. Zur Alten Rechten z\u00e4hlen die \"Nationaldemokraten\", die \"national-freiheitlichen\" Organisationen sowie Kultur-, Weltanschauungs-, v\u00f6lkische und sonstige Vereinigungen. Einige Gruppen, die Ziele und Politik des traditionellen Rechtsextremismus der Alten Rechten als zu sehr vergangenheitsbezogen kritisieren und selbst einen \"progressiven Nationalismus\" propagieren, womit sie eine Verbindung von nationalistischen und sozialistischen Komponenten anstreben, sind bedeutungslos geworden. Zu ihnen geh\u00f6rt in unserem Lande die Unabh\u00e4ngige Arbeiterpartei. Ziel des Neonazismus ist die Wiedererrichtung eines NS-Regimes. Alle neonazistischen Gruppen und Aktivisten streben daher einen rassistischen, nach dem F\u00fchrerprinzip ausgerichteten, von einer Einheitspartei beherrschten Staat an. Sie bilden insgesamt eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig kleine, aber dennoch sehr militante Hauptgruppe des rechtsextremistischen Lagers. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) b\u00fc\u00dfte 1980 wiederum, ihre Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) erstmalig Mitglieder in betr\u00e4chtlichem Umfang ein. Der anhaltende Verlust an politischer Wirkung und der beginnende Zerfall der NPD zeigen sich an ihrem Mi\u00dferfolg, zuletzt bei der Bundestagswahl 1980. Darin d\u00fcrfte einer der Gr\u00fcnde liegen, weshalb in den Reihen der JN wie auch bei einzelnen NPD-Mitgliedern Tendenzen zum Neonazismus fortwirken. Es erscheint fraglich, ob es den Nationaldemokraten unter diesen Umst\u00e4nden gelingt, mit Hilfe der neugegr\u00fcndeten \"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp\" wieder Anh\u00e4nger und Bedeutung zu gewinnen. Demgegen\u00fcber hat der bei der sogenannten National-Freiheitlichen Rechten sich schon 1979 abzeichnende Aufw\u00e4rtstrend angehalten. So konnten die ihr zugeh\u00f6rigen Vereinigungen - darunter die Deutsche Volksunion (DVU) die von dem Herausgeber der\" Deutschen National-Zeitung\", Dr. Gerhard FREY, gef\u00fchrt oder beeinflu\u00dft werden, ihre Mitgliederzahl bundesweit deutlich steigern und mittlerweile die NPD als die bisher gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Organisation \u00fcberholen. Bei den \u00fcbrigen Organisationen der Alten Rechten wie dem Bund Heimattreuer Jugend, dem Deutschen Kulturwerk Europ\u00e4ischen Geistes und der Gesellschaft f\u00fcr freie Publizistik haben sich im Mitgliederbestand hingegen keine wesentlichen \u00c4nderungen ergeben. Die Neonazisten sind in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1980 6","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 zahlenm\u00e4\u00dfig leicht angestiegen, w\u00e4hrend im \u00fcbrigen Bundesgebiet ein deutlicherer Zuwachs festzustellen ist. Dem neonazistischen Anh\u00e4ngerkreis geh\u00f6ren \u00fcberwiegend Personen an, die j\u00fcnger als 30 Jahre alt sind, die also das NS-Regime nicht selbst erlebt haben. Der Neonazismus ist auch in unserem Land weiterhin durch Militanz gekennzeichnet; von ihm geht eine latente Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit aus. Alles in allem sind gegen\u00fcber fr\u00fcher rechtsextremistische Kundgebungen, Propaganda-Aktionen und Ausschreitungen zur\u00fcckgegangen, wohl nicht zuletzt dank verst\u00e4rkter Beobachtung und Strafverfolgung. Allerdings best\u00e4tigen die in diesem Bericht geschilderten Anschl\u00e4ge und Waffenfunde die - im Herbst 1977 beginnende - Tendenz, da\u00df deutsche Rechtsextremisten bundesweit sich bewaffnen und zur Durchsetzung ihrer Ziele Gewaltakte begehen. Die darin liegende Gef\u00e4hrdung wird vermutlich andauern, weil der angesprochene Personenkreis sich verst\u00e4rkt konspirativ verh\u00e4lt und um Zusammenarbeit mit militanten Extremisten im Ausland bem\u00fcht. 7","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 . Aus der F\u00fclle rechtsextremistischer Publikationen sind als auflagenst\u00e4rkste erw\u00e4hnenswert die \"Deutsche Stimme\" (NPD-Sprachrohr, monatlich 100.000 Exemplare), das DVU-Organ \"Deutscher Anzeiger\" (DA, Wochenauflage 20.000) sowie aus selbst\u00e4ndigen Verlagen die \"Deutsche National-Zeitung\" (DNZ, 85.000 Exemplare w\u00f6chentlich), die \"Deutsche Wochenzeitung\" (DWZ, Wochenauflage 20.000) und \"MUT\" (10.000 Exemplare im Monat). Das Schrifttum im \"nationaldemokratischen\" Bereich hat sich wegen sinkender Resonanz und Mitgliederschwund verringert. In Teilbereichen der sonstigen Alten Rechten und des Neonazismus erscheinen infolge staatlicher Ma\u00dfnahmen einige Publikationen nicht oder zur Zeit nicht mehr, wie z. B. das Wittener Jugendmagazin ,,die Wende\" und die NS-Zeitschrift \"Wille und Weg''. Hingegen erh\u00f6hten sich die Auflagen der \"national-freiheitlichen\" Publikationen; auch verst\u00e4rkte sich die Einfuhr neonazistischer Schriften aus dem Ausland, und zwar aus den USA, aus Kanada 8","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 und Gro\u00dfbritannien. 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) Allgemeines Ideologische Basis der NPD und ihrer Nebenorganisationen ist nach wie vor ein nationalistischer Kollektivismus, der sich mit rassistischen Tendenzen und Vorstellungen von einem autorit\u00e4ren Staat verbindet. Die NPD hat sich bis heute nicht von den rassebiologischen, an nationalsozialistischem Gedankengut ausgerichteten staatsautorit\u00e4ren Thesen ihrer Gr\u00fcndungsjahre distanziert. Wegen anhaltender politischer Erfolglosigkeit hat die NPD auch 1980 zahlreiche Mitglieder verloren. Sie z\u00e4hlt jetzt rd. 7.000 Parteizugeh\u00f6rige, davon ca. 1.100 in Nordrhein-Westfalen. Besonders in Erscheinung trat sie im Berichtsjahr mit der 9","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 von ihr gesteuerten \"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp''. Auch die NPD-Jugendorganisation JN mit derzeit rd. 1.000 (in NordrheinWestfalen 300) Mitgliedern hatte 1980 einen Mitgliederr\u00fcckgang zu verzeichnen. Dies beruht vor allem auf der Abwanderung zu neonazistischen Gruppen. Veranstaltungen zum \"Reichsgr\u00fcndungstag\" Zum Ged\u00e4chtnis an die Gr\u00fcndung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 veranstalteten NPD und JN am 18. Januar in Iserlohn und am 19. Januar in Hagen \"Reichsgr\u00fcndungsfeiern\". An der Iserlohner Veranstaltung nahmen ca. 300 Personen teil. In Hagen fanden sich etwa 50 NPD-Anh\u00e4nger sowie rd. 200 Zuh\u00f6rer ein. JN-Kongresse In Hagen fand am 19. Januar 1980 ein Landeskongre\u00df der JN NordrheinWestfalen statt. Der bisherige Landesvorsitzende Heinrich GERLACH (Iserlohn) erkl\u00e4rte, die Arbeit des Landesvorstandes in den letzten zwei Jahren sei zunehmend schwieriger gewesen. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde der 21j\u00e4hrige Max Arndt vom BROCKE (Hagen) gew\u00e4hlt. Nach seinen Worten ist es das Ziel der JN, die \"Bonner Systemparteien\" mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln zu bek\u00e4mpfen. Die JN d\u00fcrften sich auch durch Verbote nicht in die Enge treiben lassen. Am 25. und 26. Oktober 1980 hielten die JN in Jork (Niederelbe) ihren 9. ordentlichen Bundeskongre\u00df ab. Zum neuen Bundesvorsitzenden wurde der 30j\u00e4hrige Rainer VOGEL gew\u00e4hlt, der stellvertretender Vorsitzender des NPDKreisverbandes K\u00f6ln ist. 10","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 \"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp\" Laut einem Beschlu\u00df ihres Grevenbroicher Parteitages (13. Oktober 1979) verfolgt die nordrhein-westf\u00e4lische NPD das Ziel, zur \"F\u00f6rderung der R\u00fcckkehr ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer und ihrer Familien\" eine Gesetzesinitiative durch ein Volksbegehren herbeizuf\u00fchren. Sie gr\u00fcndete deshalb am 26. Januar 1980 in Bochum die \"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp\". Deren Vertrauensmann wurde der 43j\u00e4hrige Professor Dipl.-Ing. Hagen PREHL (Schalksm\u00fchle), der auch Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes M\u00e4rkischer Kreis ist. Nach einer gro\u00dfangelegten Werbeund Unterschriftenaktion beantragte die - von der NPD weiterhin gesteuerte -\"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp'' am 12. September 1980 beim Innenminister NW die Listenauslegung f\u00fcr das beabsichtigte Volksbegehren; sie legte mehr als 5.000 Unterschriften und einen entsprechenden \"Gesetzesentwurf\" vor. Ihr Antrag ist von der Landesregierung nicht zugelassen worden. Haupts\u00e4chlicher Ablehnungsgrund waren verfassungsrechtliche Bedenken. Gegen den ablehnenden Bescheid des Innenministers vom 24. Oktober 1980 hat die B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen eingelegt. NPD-Landesparteitag 1980 Am 1. Mai 1980 hielt die nordrhein-westf\u00e4lische NPD in Wuppertal ihren Landesparteitag ab. Es nahmen rund 300 Personen teil, davon 59 Delegierte. Der Parteitag stand unter dem Motto \"Ausl\u00e4nderstopp - Deutschland den Deutschen!\". Biwaklager in Werdohl Nordrhein-westf\u00e4lische NPDund JN-Angeh\u00f6rige hatten am 7. Juni 1980 in Werdohl ein Biwaklager aufgeschlagen. Sie waren mit Wehrmachttarnjacken, Stahlhelmen, Gasmasken, Luftgewehren, Gaspistolen und Fahrtenmessern ausger\u00fcstet, sangen Kampflieder der NPD und schrien \"Nieder mit der SPD!\". Mit Luftgewehren schossen sie auf vor\u00fcberfahrende Boote, allerdings, ohne Insassen zu verletzen. Die Polizei l\u00f6ste das Lager auf, die Waffen wurden beschlagnahmt. Kundgebungen zum 17. Juni Zum Gedenken an den 17. Juni 1953 hatte die NPD wie allj\u00e4hrlich ein \"Deutschlandtreffen\" geplant. Nach mi\u00dfgl\u00fccktem Verlauf des Treffens am 17. Juni 1980 im nordhessischen Philippsthal versammelten sich NPDund JN-Angeh\u00f6rige noch am selben Tage zu einer Kundgebung in Warburg unter dem Motto \"Kampf dem Verbrechen an Mauer und Zonengrenze\". Viele der ca. 280 Teilnehmer fuhren anschlie\u00dfend zu einer weiteren Kundgebung nach Paderborn. Die Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen verliefen st\u00f6rungsfrei. NPD-Beteiligung an der Bundestagswahl 1980 Die NPD, die ihren Wahlkampf unter dem Leitsatz \"Ausl\u00e4nderstopp - Deutschland den Deutschen\" f\u00fchrte, beteiligte sich an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 5. Oktober 1980 erstmalig nur mit Landeslisten. Auf sie entfielen im Bundesgebiet 67.798 Stimmen = 0,2 % (Bundestagswahl 1976: 122.661 Stimmen 0,3 %). In 11","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Nordrhein-Westfalen erreichte sie 14.369 Zweitstimmen = 0,1 %. Hier verlor sie gegen\u00fcber der Bundestagswahl 1976 8.989 Zweitstimmen. An der Landtagswahl am 11. Mai 1980 hat sich die nordrhein-westf\u00e4lische NPD nicht beteiligt. NPD-Bundesparteitag 1980 Am 22. und 23. November 1980 fand in Augsburg der 14. ordentliche Bundesparteitag der NPD mit rund 500 Teilnehmern statt. Er befa\u00dfte sich im wesentlichen mit der Lage der Partei nach der Bundestagswahl und verlief ohne H\u00f6hepunkte. Die NPD beabsichtigt, den Schwerpunkt ihrer k\u00fcnftigen Arbeit auf das Thema \"Ausl\u00e4nderstopp\" zu legen. 1.3 Unabh\u00e4ngige Arbeiterpartei (UAP) Bei der UAP handelt es sich um eine 1962 in Essen gegr\u00fcndete \"sozialistischnationale\" Partei, die Aktionsschwerpunkte im Ruhrgebiet hat. Sie gibt regelm\u00e4\u00dfig die \"Reichs-Arbeiter-Zeitung\" heraus. In ihrem Schrifttum bezeichnet sie die Bundesregierung als antidemokratisch und den Bundestag als illegal. In der \u00d6ffentlichkeit kommt der UAP keine Bedeutung zu. Zur Bundestagswahl am 5. Oktober 1980 bewarb sich die UAP in NordrheinWestfalen in 4 Wahlkreisen mit Direktkandidaten. Sie erhielt insgesamt 159 Erststimmen. 1.4 National-Freiheitliche Rechte 1.4.1 Deutsche Volksunion (DVU)/Aktion Deutsche Einheit - AKON e.V./Volksbewegung f\u00fcr Generalamnestie (VoGA)/Initiative f\u00fcr Ausl\u00e4nderbegrenzung (I.F.A.) Unter der Bezeichnung National-Freiheitliche Rechte werden u. a. die vorgenannten Gruppierungen erfa\u00dft, die von dem rechtsextremistischen M\u00fcnchner Publizisten und Herausgeber der \"Deutschen National-Zeitung\" (DNZ), Dr. Gerhard FREY, mit dem Funktion\u00e4rsgremium \"Freiheitlicher Rat\" gef\u00fchrt oder zumindest entscheidend beeinflu\u00dft werden. Sie haben s\u00e4mtlich ihren Sitz in M\u00fcnchen. Ihnen geh\u00f6ren auch in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Mitglieder an. Unter den vier Organisationen kommt der DVU, die durch Gro\u00dfveranstaltungen u. a. mit dem ehemaligen Oberst RUDEL bekanntgeworden ist, die gr\u00f6\u00dfte Bedeutung zu. W\u00e4hrend AKON vornehmlich in ostpolitischen Fragen agiert, fordert die 1979 gegr\u00fcndete VoGA den \"\u00fcberf\u00e4lligen Schlu\u00dfstrich durch Generalamnestie f\u00fcr jedwedes behauptete oder tats\u00e4chliche Unrecht im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg\". Als \"gemeinsame gro\u00dfe Aufgabe\" bezeichnet das DVU-Organ, der antisemitische und das NS-System aufwertende \"Deutsche Anzeiger\", \"die Nationalisierung unseres Volkes\". Mit der Ende 1980 von ihm gegr\u00fcndete I.F.A., welche - \u00e4hnlich wie die NPD-gesteuerte \"B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp\" - auf eine R\u00fcckf\u00fchrung der im Bundesgebiet lebenden Ausl\u00e4nder hinwirkt, sucht Dr. FREY seinen Einflu\u00df im rechtsextremistischen Lager auszudehnen. Inzwischen hat sich der Mitgliederbestand der genannten, eng miteinander verflochtenen vier 12","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Organisationen erheblich vergr\u00f6\u00dfert. Insgesamt hat er nunmehr die Zahl der NDPMitglieder \u00fcberfl\u00fcgelt. 1.4.2 Wiking-Jugend (WJ) Den National-Freiheitlichen ist auch die WJ zuzuordnen. Sie hat ihren Sitz in Stolberg und wird von dem 52j\u00e4hrigen Wolfgang NAHRATH geleitet. Zur Zeit geh\u00f6ren ihr etwa 400 Mitglieder im Bundesgebiet an. Die WJ bekennt sich zum Volkstumsund Reichsgedanken und propagiert einen Elitecharakter der \"nordischen Rasse\". 1980 hat sie Werbeaktionen durchgef\u00fchrt sowie wiederum Zeltlager f\u00fcr Kinder und Jugendliche veranstaltet. 1.5 Neonazistische Gruppen 1.5.1 Allgemeines Die Anh\u00e4nger (einschlie\u00dflich F\u00f6rderer) neonazistischer Gruppen sind bis Ende 1980 im Bundesgebiet auf nahezu 1800 angewachsen und bilden weiterhin einen \"harten Kern\" von sch\u00e4tzungsweise 300 Personen. In Nordrhein-Westfalen gab es zwar nur einen leichten Anstieg; jedoch bem\u00fchen sich die Neonazisten - nicht zuletzt wegen der verst\u00e4rkten staatlichen Gegenma\u00dfnahmen - hier wie bundesweit, ihre Aktionskreise umzugruppieren und neue militante Zellen aufzubauen. Dabei verhalten sie sich zunehmend konspirativ. Au\u00dferdem versuchen sie, einen Teil ihrer T\u00e4tigkeit ins Ausland zu verlagern und ausl\u00e4ndische Gesinnungsfreunde zur Unterst\u00fctzung heranzuziehen. Allgemein ist in den neonazistischen F\u00fchrungskreisen verst\u00e4rkter Fanatismus und steigende Militanz gegen\u00fcber dem demokratischen System zu beobachten. Aktionsgruppen und Einzelaktivisten schreckten nicht vor Gewalttaten zur\u00fcck, um ihre Ziele durchzusetzen. Die neonazistische Agitation aus dem Ausland nahm im Berichtsjahr weiter zu und beeinflu\u00dft die T\u00e4tigkeit deutscher Neonazisten auch in Nordrhein-Westfalen erheblich. 1.5.2 Deutscher Rechtsschutzkreis (DRsK) und Unabh\u00e4ngige Freundeskreise (UFK) Der im M\u00e4rz 1979 in Bochum gegr\u00fcndete DRsK versteht sich als \"gemeinn\u00fctzige Vereinigung zur Abwehr politischer Justiz\" und gew\u00e4hrt Rechtshilfe und andere Unterst\u00fctzung denen, die \"durch aktive Mitarbeit im Sinne volksbewu\u00dfter Politik strafrechtlich verfolgt werden\". Sein Vorsitzender VOIGT ist Gr\u00fcnder und sog. Sprecher der neonazistischen UFK. Als Herausgeber der UFK-Monatsschrift \"Unabh\u00e4ngige Nachrichten\" hatte er zugleich f\u00fcr den DRsK geworben. 1.5.3 Deutsche Aktionsgruppen und Deutsche B\u00fcrgerinitiative (DM) Anfang August 1980 erhielten zahlreiche Polizeidienststellen auch unseres Landes von Deutschen Aktionsgruppen Briefsendungen mit Flugbl\u00e4ttern rechtsextremistischen Inhalts. Darin wurden Polizei und Bundesgrenzschutz u. a. aufgefordert, sich nicht als \"Erf\u00fcllungsgehilfen der Zionisten und Geldmacher\" zu bet\u00e4tigen. In einem anderen Flugblatt, als ,Offener Brief\" an den Bundeskanzler bezeichnet, wurde die \"Abschiebung aller Nichtdeutschen aus unserem aus zahllosen Wunden blutenden Vaterland\" verlangt. Bei Nichterf\u00fcllung ihrer Forderungen drohten die Absender Gewalt an. Die Briefsendungen waren 13","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 \u00fcberwiegend in Bremen, z. T. in den R\u00e4umen Stuttgart und D\u00fcsseldorf aufgegeben worden. Die Deutschen Aktionsgruppen sind auch verantwortlich f\u00fcr eine Reihe von Bombenanschl\u00e4gen in St\u00e4dten au\u00dferhalb Nordrhein-Westfalens. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen die Bombenattent\u00e4ter bzw. die Deutschen Aktionsgruppen gelang es im September 1980, eine Reihe von Verd\u00e4chtigen festzunehmen. Unter ihnen befand sich der mit Haftbefehl gesuchte ehemalige Rechtsanwalt Manfred ROEDER. Er ist der Leiter der neonazistischen DBI (Sitz Schwarzenborn/Hessen), die auch in Nordrhein-Westfalen Anh\u00e4nger besitzt. 1.5.4 Volkssozialistische Bewegung Deutschlands (VSBD) Die VSBD, 1971 in Krefeld von dem ehemaligen NPD-Funktion\u00e4r Friedhelm BUSSE gegr\u00fcndet, hat ihren Sitz in M\u00fcnchen. Sie versteht sich als politische Partei, propagiert nationalsozialistisches Ideengut und feiert historische Ereignisse der ehemaligen NSDAP. In Nordrhein-Westfalen verf\u00fcgt sie \u00fcber etwa 10 Mitglieder. Nachdem neun von ihnen vom Amtsgericht D\u00fcsseldorf im April 1979 u. a. wegen Verwendens von NS-Emblemen zu Geldstrafen bzw. in einem Fall zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sind nennenswerte Aktivit\u00e4ten der nordrheinwestf\u00e4lischen VSBD nicht mehr zu verzeichnen. Am 24. Dezember 1980 erscho\u00df der als Rechtsextremist und Anh\u00e4nger der VSBD bekannte 23j\u00e4hrige Frank SCHUBERT (Frankfurt/Main) im Kanton Aargau/Schweiz einen Polizisten und einen Zollbeamten; zwei weitere Schweizer Beamte verletzte er schwer. SCHUBERT selbst wurde bei der Fahndung nach einem Schu\u00dfwechsel mit der Polizei noch am selben Tag nahe LenggernB\u00f6ttstein/Schweiz tot aufgefunden; h\u00f6chstwahrscheinlich hat er sich mit seiner Pistole selbst erschossen, Sein Aufenthalt in der Schweiz d\u00fcrfte illegalen Waffengesch\u00e4ften gegolten haben. SCHUBERT hatte \u00fcber die VSBD Kontakte zu einer 23j\u00e4hrigen Sekret\u00e4rin aus Siegen. Sie ist aktives Mitglied der VSBD und geh\u00f6rt zugleich deren Jugendorganisation Junge Front an. 1.5.5 NS-Auslandsorganisationen Seit Herbst 1980 hat die neonazistische Agitation aus dem Ausland weiter zugenommen. Hierdurch werden die Aktivit\u00e4ten der deutschen Neonazisten auch in Nordrhein-Westfalen erheblich unterst\u00fctzt. Das gilt vor allem f\u00fcr die NSDAP-Aufbauund Auslandsorganisation (NSDAP-A0) des Gary Rex LAUCK in den USA. Sie schleust in Nordamerika hergestellte NSSchriften und -Propagandamaterialien in die Bundesrepublik Deutschland ein und l\u00e4\u00dft sie hier verbreiten. Gleicherma\u00dfen verfahren die Deutsche Befreiungsfront im White Power Movement des Deutsch-Amerikaners Georg DIETZ aus den USA und der Verlag SAMISDAT Publishers Ltd. des Deutsch-Kanadiers Ernst Christoph Friedrich Z\u00dcNDEL aus Toronto/Kanada. Von seiten der NSDAP-AO finden in Nordrhein-Westfalen haupts\u00e4chlich Hakenkreuz-Aufkleber und die Monatsschrift \"NS-Kampfruf\" Verbreitung. 1.5.6 Weitere Aktionen mit rechtsextremistischem Hintergrund M\u00fcnchener Bombenanschlag und Wehrsportgruppe HOFFMANN (WSG) 14","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Der Sprengstoffanschlag auf der Oktoberfestwiese in M\u00fcnchen am 26. September 1980 hat deutlich und zugleich auf tragische Weise auf die von solchen Gruppen ausgehende Gefahr rechtsextremistischer Terroraktionen aufmerksam gemacht. Bei dem Attent\u00e4ter handelte es sich vermutlich um den 21j\u00e4hrigen Geologiestudenten Gundolf K\u00d6HLER (Donaueschingen), der bei dem Anschlag t\u00f6dlich verletzt wurde. K\u00d6HLER geh\u00f6rte fr\u00fcher einmal nachweislich der WSG an, der zwar eine unmittelbare Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte, in deren geistig-politischer Vorstellungswelt zumindest aber eine Wurzel dieses Verbrechens zu suchen sein d\u00fcrfte. Die WSG war streng nach dem \"F\u00fchrerprinzip\" organisiert und vermittelte ihren Anh\u00e4ngern eine paramilit\u00e4rische Ausbildung in Form von Gel\u00e4nde\u00fcbungen und Nahkampftraining. Sie galt im gesamten Bundesgebiet als Vorbild f\u00fcr kleinere vergleichbare Gruppierungen. Im Januar 1980 ist sie durch den Bundesminister des Innern als eine gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtete Vereinigung verboten und aufgel\u00f6st worden. Am 7. Oktober 1980 beschlagnahmte die Polizei bei einem D\u00fcsseldorfer eine Kiste mit etwa 1.500 Schu\u00df Munition. Sie war von einem 26j\u00e4hrigen Kaufmann aus D\u00fcsseldorf nach dem M\u00fcnchener Oktoberfest-Anschlag (26. September) bei ihm abgestellt worden. Der Besitzer hatte die Auslagerung angezeigt, weil sich der Kaufmann, der einen Handel mit ausgemusterten milit\u00e4rischen Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden und milit\u00e4rischen Fachb\u00fcchern betreibt, ihm gegen\u00fcber enger Kontakte zur verbotenen WSG ger\u00fchmt hatte. Bei der anschlie\u00dfenden Durchsuchung mehrerer Wohnungen im Raum D\u00fcsseldorf fand die Polizei weitere Munition unterschiedlichen Kalibers, Magazine f\u00fcr Schnellfeuerwaffen, Sprengmittel und milit\u00e4rische Fachliteratur. Bei dem Kaufmann sichergestellte Unterlagen weisen eindeutig auf Verbindungen zur WSG hin. Brandanschlag in Oerlinghausen Am 27. September 1980 wurde in Oerlinghausen der Dachstuhl eines Hauses mit Molotow-Cocktails in Brand gesetzt. Die T\u00e4ter, zwei 25j\u00e4hrige NPD-Mitglieder aus den Kreisverb\u00e4nden Bielefeld und Paderborn (inzwischen von ihrer Partei ausgeschlossen) und ein ehemaliges 26j\u00e4hriges NPD-Mitglied aus Paderborn, konnten unmittelbar nach der Tat festgenommen werden. Sie hatten in dem Haus eine Wohngemeinschaft ,,Alternatives Leben\" vermutet und wollten mit dem Anschlag \"den Linken einen Denkzettel verpassen\" Waffenfund im Kreis Steinfurt Am Abend des 25. Dezember 1980 feuerte ein kaufm\u00e4nnischer Angestellter, Mitglied der DVU, in angetrunkenem Zustand in seiner Wohnung in Lotte/Kr. Steinfurt mehrere Sch\u00fcsse ab. Einige Geschosse durchschlugen Fensterund T\u00fcrscheiben. Die herbeigerufene Polizei stellte in der Wohnung Schu\u00dfwaffen, Munition und Waffenzubeh\u00f6r in gr\u00f6\u00dferem Umfang, Granaten verschiedener Art, ferner Uniformteile, Stahlhelm, Gasmasken u. \u00e4. sowie umfangreiches Adressenmaterial sicher. 1.5.7 Verurteilungen von Anh\u00e4ngern neonazistischer Gruppen 15","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Da\u00df unser Staat gegen neonazistische Bestrebungen entschieden vorgeht, zeigen die nachfolgend als Beispiele genannten Gerichtsentscheidungen. Durch sie bzw. durch eingeleitete Strafverfahren sind die Aktivit\u00e4ten der betroffenen Gruppen unterbunden worden: Zu Haftstrafen zwischen 10 und 12 Monaten auf Bew\u00e4hrung verurteilte das Landgericht Dortmund am 6. Juni 1980 drei Mitglieder der Wehrsportgruppe Stahle-Albaxen u. a. wegen Versto\u00dfes gegen das Waffenund das Sprengstoffgesetz, wegen Diebstahls und Volksverhetzung. Gegen f\u00fcnf weitere Mitglieder wurden Geldbu\u00dfen zwischen DM 1.500 und 2.500 verh\u00e4ngt. Das Jugendsch\u00f6ffengericht Krefeld verurteilte am 27. Juni 1980 den 24j\u00e4hrigen Anf\u00fchrer einer nach ihm benannten ehemaligen Kampfgruppe in Willich wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von DM 2.700. Drei weitere Gruppenmitglieder erhielten mit je DM 500 Geldbu\u00dfe verbundene Verwarnungen. 16","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 2 Linksextremismus 2.1 Entwicklungstendenz Die linksextremen Bestrebungen in Nordrhein-Westfalen wurden 1980 vorwiegend von drei (1979: vier) kommunistischen Parteien bestimmt, deren Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind: * der Deutschen Kommunistischen Partei' (DKP) als der mit Abstand st\u00e4rksten linksextremen Gruppierung, * dem Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) sowie * der Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD) mit Hilfe der von ihr f\u00fcr die Teilnahme an der Bundestagswahl 1980 initiierten ,Volksfront\". Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die 1979 in eine tiefgreifende politische Krise geraten war, hat sich im M\u00e4rz 1980 aufgel\u00f6st. Der KBW hat sich gespalten und deshalb an personeller und organisatorischer Substanz erheblich eingeb\u00fc\u00dft. Lediglich der Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands (KABD) und die \"Volksfront\" konnten ihre Positionen halten und \u00f6rtlich sogar geringf\u00fcgig ausbauen. Wegen der insgesamt eindeutig r\u00fcckl\u00e4ufigen organisatorischen Entwicklung im linksextremen Bereich ist den genannten Gruppierungen und ihren Nebenorganisationen (Jugendund Studentenorganisationen) trotz des anhaltend hohen publizistischen Aufwandes ein st\u00e4rkerer Einflu\u00df auf die Bev\u00f6lkerung des Landes versagt geblieben. Angeh\u00f6rige linksextremistischer Kreise, z. B. der DKP, der SDAJ und des MSB Spartakus, waren in Nordrhein-Westfalen auch an einigen \"Hausbesetzungen\" beteiligt, von denen es 1980 in unserem Lande ca. 40 gab. Ein entscheidender Einflu\u00df dieser Kreise auf deren Planung oder Durchf\u00fchrung wurde bisher jedoch nicht offenbar. Die gleiche Feststellung gilt f\u00fcr die bei Hausbesetzungen vereinzelt angetroffenen Personen, die dem terroristischen Umfeld zuzuordnen sind, wobei jedoch deren negative Einwirkungsversuche auf die bei Hausbesetzungen h\u00e4ufig vorhandene emotionsgeladene Stimmung in Rechnung gestellt werden m\u00fcssen. Im Laufe des Jahres 1980 wurden erstmals auch \u00fcberregionale Versuche einer Einflu\u00dfnahme dieser Kreise auf Hausbesetzungsaktionen erkennbar. 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die DKP hat sich auch 1980 ohne jede Einschr\u00e4nkung den politischen Lehren und Leitlinien der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) untergeordnet. Sie ist damit nach wie vor ein fester und zuverl\u00e4ssiger Bestandteil des an der KPdSU orientierten orthodoxen Kommunismus. Bei aller dogmatischen Starrheit blieb die DKP aber die bei weitem st\u00e4rkste linksextremistische Kraft in unserem Lande. 17","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Hieran hat die SED unmittelbar wesentlichen Anteil. Mit ihrer beim Zentralkomitee unterhaltenen Abteilung f\u00fcr \"Westarbeit\" unterst\u00fctzt sie die DKP kontinuierlich auf vielf\u00e4ltige Weise, um so auf die politische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland Einflu\u00df zu nehmen. Spitzenfunktion\u00e4re der DKP haben ihrerseits in parteioffiziellen Publikationen die im Parteiprogramm formulierten Ziele (Sozialismus durch Errichtung der \"Herrschaft der Arbeiterklasse\" als \"Etappe auf dem Weg zum Kommunismus\") weiter verdeutlicht und erneut auf den unmittelbaren Zusammenhang der DKP mit der 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen damaligen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) hingewiesen. Organisation Die DKP besitzt einen straff gegliederten, funktionst\u00fcchtigen Parteiapparat. Die Parteizentrale (Sitz: D\u00fcsseldorf) mit fast 100 hauptberuflich t\u00e4tigen Personen leitet 18","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 in Nordrhein-Westfalen die beiden Bezirksorganisationen Ruhr-Westfalen (Sitz: Essen) und Rheinland-Westfalen (Sitz: D\u00fcsseldorf) an, die insgesamt etwa 30 weitere hauptberufliche Mitarbeiter besch\u00e4ftigen, Von den 44 diesen beiden Bezirken nachgeordneten Kreisorganisationen werden als sogenannte Grundeinheiten der Partei ca. 250 Wohngebietsund rd. 100 Betriebsbzw. Hochschulgruppen angeleitet. Finanzierung In dem im Herbst 1980 vorgelegten Rechenschaftsbericht f\u00fcr 1979 wies die DKP Gesamteinnahmen in H\u00f6he von DM 14.854.084,06 aus. Eine auch nur ann\u00e4hernde Kostendeckung f\u00fcr den aufwendigen Parteiapparat sowie f\u00fcr die umfangreiche Publizistik und Agitation (u. a. \"Volksund Pressefeste\") ist mit diesen Einnahmen nicht m\u00f6glich. Ohnedies gibt es Anhaltspunkte daf\u00fcr, da\u00df die DKP und ihre Nebenorganisationen nach wie vor von der DDR finanziell in weitgehend konspirativer Weise erheblich unterst\u00fctzt wurden. Die von dort zugeflossenen Geldbetr\u00e4ge d\u00fcrften auch 1980 die Summe von DM 50 Millionen erheblich \u00fcberstiegen haben. Pressearbeit Die DKP besitzt ein umfangreiches Netz von Publikationsorganen. Wichtigstes Propagandainstrument ist das Zentralorgan \"Unsere Zeit\" (UZ). Diese Zeitung erscheint t\u00e4glich in einer Auflage von ca. 25.000, die Wochenendausgabe in etwa 50.000 Exemplaren (1979: 30.000/60.000). Daneben werden regelm\u00e4\u00dfig als wichtigste \u00fcberregionale Schriften der \"DKPPressedienst', die \"Marxistischen Bl\u00e4tter\", die \"Nachrichten\" (f\u00fcr Gewerkschaftsfunktion\u00e4re), die \"Landrevue\" (f\u00fcr die Landbev\u00f6lkerung), der \"infodienst\" (f\u00fcr DKP-Betriebs-, Wohngebietsund Hochschulzeitungen) und die deutschsprachige Ausgabe der internationalen Zeitschrift \"Probleme des Friedens und des Sozialismus\" herausgegeben. Eine besondere Rolle nehmen die Betriebs-, Kreisund Stadtteilzeitungen ein. Sie werden unter Anleitung der DKPF\u00fchrungsgremien von den Grundeinheiten verbreitet. 1980 konnten in NordrheinWestfalen rund 180 Betriebsbzw. Hochschulzeitungen und 120 Kreisund Stadtteilzeitungen festgestellt werden, deren Auflagenh\u00f6he durchschnittlich jeweils unter 10.000 Exemplaren lag. Die Schriften sind fast ausnahmslos in der 19","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 \"Hausdruckerei\" der DKP, \"Plambeck & Co.\" in Neuss, hergestellt worden. Eine weitere besondere Bedeutung in der Pressearbeit der DKP nimmt die \"Progre\u00df-Presse-Agentur\" (PPA) ein. Von ihren sechs \u00f6rtlichen Agenturen im Bundesgebiet befinden sich zwei in Nordrhein-Westfalen, und zwar das Hauptb\u00fcro in D\u00fcsseldorf sowie eine Zweigstelle im Pressehaus in Bonn. Die Redakteure erhielten ihre Ausbildung haupts\u00e4chlich in der DDR. Die PPA versendet sechsmal in der Woche den \"PPA-Tagesdienst\". Er enth\u00e4lt Berichte \u00fcber die DKP, ihre Nebenorganisationen und die von der DKP beeinflu\u00dften Vereinigungen. Betriebsgruppen In den Betrieben sieht die DKP \"die besten M\u00f6glichkeiten, den Arbeitern die Unvers\u00f6hnlichkeit ihrer Klasseninteressen mit denen der Bourgeoisie bewu\u00dft zu machen\" (so der DKP-Parteivorstand). 20","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Tr\u00e4ger der Parteiarbeit in den Betrieben sind die Betriebsgruppen, deren Aufgabe u. a. darin besteht, DKP-Mitglieder in den Betriebsr\u00e4ten und gewerkschaftlichen Vertrauensk\u00f6rpern zu unterst\u00fctzen und in \"Betriebsund Gewerkschaftsversammlungen den Standpunkt der Arbeiterklasse \u00fcberzeugend zu vertreten\". Deshalb wurde den Betriebsratswahlen des Jahres 1981 schon im Berichtszeitraum gro\u00dfe Aufmerksamkeit gewidmet, um das \"Ziel der gr\u00f6\u00dferen Einflu\u00dfnahme und St\u00e4rkung der Partei in der Arbeiterklasse zu erreichen\". Unterst\u00fctzt wird die Arbeit der Betriebsgruppen durch die Betriebszeitungen, deren Auflagen bei besonderen Anl\u00e4ssen (z. B. bei Protestdemonstrationen u. \u00e4.) auf mehrere zehntausend Exemplare gesteigert werden. Der weiteren Intensivierung dienen \u00fcberregionale \"Arbeiterberatungen\" sowie Betriebsarbeiterlehrg\u00e4nge in den drei \"Betriebsarbeiterschulen\" Dortmund, D\u00fcsseldorf und Essen. Schulung Die DKP-F\u00fchrung geht nach wie vor davon aus, da\u00df sie ihre Ziele nur dann erreichen kann, wenn sie ihre Mitglieder planm\u00e4\u00dfig ideologisch-politisch unterweist. Hierf\u00fcr stehen ihr zur Verf\u00fcgung: o das \"Institut f\u00fcr Marxistische Studien und Forschungen e.V.\" in Frankfurt/Main, o die \"Marxistische Arbeiterbildung\" (MAB) als Dachverband der lokalen MAB-Bildungsgruppen und der \"Marxistischen Abendschulen\" (MASCH) mit Sitz in Wuppertal, o die \"Marxistischen Betriebsarbeiterschulen\" in Dortmund, D\u00fcsseldorf und Essen, o der in das Vereinsregister in Wuppertal eingetragene Verein \"Marx-EngelsStiftung\" e.V., mit Sitz im \"Marx-Engels-Zentrum\" (fr\u00fcher \"Friedrich-EngelsZentrum\") in Wuppertal, o die \"Karl-Liebknecht-Schule\" in Leverkusen sowie - Schulungseinrichtungen der SED in Ost-Berlin und der KPdSU in Moskau (SED-Parteischule Franz Mehring in Berlin (Ost) und \"Institut f\u00fcr Gesellschaftswissenschaften\" beim ZK der KPdSU in Moskau). Schwerpunkte der Parteiarbeit Im Vordergrund der Arbeit der DKP standen 1980: Woche der DKP In der Zeit vom 19. bis 27. Januar 1980 veranstaltete sie die sogenannte Woche der DKP. Die DKP-Kreisorganisationen in Nordrhein-Westfalen lie\u00dfen Informationsst\u00e4nde errichten, Flugbl\u00e4tter verteilen und die\" UZ\" verkaufen. Derartige Aktivit\u00e4ten waren von der Absicht getragen, die \u00d6ffentlichkeit insbesondere \u00fcber die sowjetischen\" Friedensvorschl\u00e4ge\" und das \"Kampfprogramm\" der DKP gegen die \"Rechtsentwicklung\" zu unterrichten. Unter dem Eindruck der Afghanistan-Krise verhielten sich die Parteimitglieder jedoch \u00fcberwiegend passiv. 21","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Internationaler Frauentag am 8. M\u00e4rz 1980 Aus Anla\u00df des Internationalen Frauentages f\u00fchrte die DKP Festveranstaltungen u. a. in Br\u00fcgge/M\u00e4rkischer Kreis, Solingen und Bielefeld durch, an denen jeweils ca. 200, in Bielefeld etwa 80 Personen teilnahmen. Auf der Veranstaltung in Bielefeld sprach eine Funktion\u00e4rin aus der DDR. Delegationen in die DDR Die DKP entsandte auch 1980 zahlreiche Delegationen in die DDR zum Studium des dortigen Modells des \"realen Sozialismus\", so allein ca. 50 durch den DKPBezirksvorstand Ruhr-Westfalen. Ihnen geh\u00f6rten neben DKP-Mitgliedern bisweilen auch parteilose B\u00fcrger an. Die Delegationen wurden von Funktion\u00e4ren der SED und des FDGB betreut. Landtagswahl 1980 Ihre entscheidende Aufgabe sah die DKP im Wahlkampf darin, \"breite Aktionen und B\u00fcndnisse zu entwickeln, damit der NATO-Beschlu\u00df zur Raketenr\u00fcstung nicht realisiert und die Rechtsentwicklung in unserem Lande gestoppt wird\". Die DKP betrieb ihre Wahlwerbung vorwiegend in Arbeiterstadtbezirken, wo sie sich bem\u00fchte, insbesondere Arbeiter und Jugendliche f\u00fcr ihre politischen Ziele zu gewinnen. Sie hat ihren Wahlkampf mit einem hohen Kostenaufwand gef\u00fchrt. Es wurden mehr als 2 Millionen Flugbl\u00e4tter sowie Zeitungen und mehr als 100000 Plakate aller Gr\u00f6\u00dfen eingesetzt. Eine Wahlwerbung versprach sich die DKP auch davon, da\u00df sie in einigen St\u00e4dten kosteng\u00fcnstige Kinderferienpl\u00e4tze in der DDR vermittelte. Bei der Wahl stimmten f\u00fcr die DKP 30.441 W\u00e4hler = 0,3 % (1975: 54.777 Stimmen 0,5 %). Schwerpunkte ihres Wahlkampfes waren die St\u00e4dte Ahlen, Bottrop, Gevelsberg, Gladbeck und Hattingen, in deren Kommunalparlamenten sie bereits mit insgesamt 20 Stadtverordneten vertreten ist. Sie erreichte dort Stimmanteile zwischen 0,9 und 1,5 %. Bundestagswahl 1980 Am 20./21. September 1980 veranstalteten die DKP-Bezirksverb\u00e4nde Rheinlandund Ruhr-Westfalen sogenannte Volksfeste, um sich im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl in das Bewu\u00dftsein der \u00d6ffentlichkeit zu bringen. Die \u00f6ffentliche Resonanz hierauf war gering. Nach dem offiziellen Ergebnis gaben der DKP 33.594 (0,3 %) W\u00e4hler ihre Erststimme und 23.115 (0,2 %) W\u00e4hler ihre Zweitstimme. Sie hat damit gegen\u00fcber der Bundestagswahl 1976 eine Einbu\u00dfe von 23.016 Erststimmen und 15.061 Zweitstimmen erlitten. Ein \u00fcber dem Landesdurchschnitt liegendes Ergebnis konnte sie im Wahlkreis Bottrop-Recklinghausen IV erzielen, wo sie 1,5 % der g\u00fcltigen Erststimmen und 0,7 % der g\u00fcltigen Zweitstimmen erhielt.*) 22","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 *) Einen lokalen Erfolg errang sie mit einem Stimmenanteil von 5,08 % (1.314 Stimmen) = ein Mandat auch bei der Wiederholungswahl am gleichen Tage zur Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West, 2.2.1 DKP-orientierte Jugendund Studentenorganisationen Die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), der Marxistische Studentenbund Spartakus (MSB) und die Sozialistische Kinderorganisation Junge Pioniere (JP) sind Nebenorganisationen der DKP mit dem Ziel, dieser unter der Jugend politisch Einflu\u00df zu verschaffen sowie junge Menschen f\u00fcr die DKP zu gewinnen. Die DKP-orientierten Jugendorganisationen sind zwar organisatorisch unabh\u00e4ngig, sie stimmen jedoch in ihren Zielen mit der Partei voll \u00fcberein. Zudem werden sie personell von der Partei angeleitet und kontrolliert. Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Die SDAJ, die Organisationsstand und Mitgliederzahl weitgehend halten konnte, verfolgt unver\u00e4ndert ihr Ziel, in enger und freundschaftlicher Verbundenheit mit der DKP auf die Errichtung einer \"sozialistischen Bundesrepublik Deutschland\" hinzuwirken. Die Agitation der SDAJ richtete sich 1980 in \u00dcbereinstimmung mit dem gesamten DKP-orientierten Lager schwerpunktm\u00e4\u00dfig gegen den NATORatsbeschlu\u00df \u00fcber die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Europa, den Olympia-Boykott und die \u00f6ffentlichen Bundeswehrgel\u00f6bnisse. 23","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Weitere Schwerpunkte bildeten die Dauerthemen \"Jugendarbeitslosigkeit'' und \"Bildungsmisere\" sowie die Bem\u00fchungen um Aktionseinheit mit \"anderen demokratischen Jugendverb\u00e4nden\". Die gro\u00dfe Bedeutung, welche die SDAJ der Sch\u00fclerarbeit beimi\u00dft, wurde durch einen Sch\u00fclerkongre\u00df am 19. Januar 1980 in Wuppertal betont, an dem ca. 800 Personen teilnahmen. Die SDAJ konnte in unserem Lande 1980 die Anzahl ihrer Sch\u00fclergruppen von sieben auf zw\u00f6lf erh\u00f6hen und 21 Zeitungen f\u00fcr Sch\u00fcler herausgeben. Die beiden Landesverb\u00e4nde der SDAJ in Nordrhein-Westfalen - RheinlandWestfalen und Ruhrgebiet-Westfalen - f\u00fchrten auch 1980 ihre Pfingstfestivals in Gevelsberg und Hattingen mit insgesamt ca. 11.000 Teilnehmern durch. Das Programm umfa\u00dfte neben Sportwettk\u00e4mpfen und Darbietungen inund ausl\u00e4ndischer Rockund Folkloregruppen auch eine Reihe von politischen Gespr\u00e4chsrunden, die u. a. das Verhalten in der Bundeswehr, die Sch\u00fclerarbeit, das Leben der Jugend in der DDR, den Olympia-Boykott und die Arbeit in Jugendzentrumsinitiativen behandelten. Bereits bei der Werbung f\u00fcr die Festivals hatte die SDAJ Flugbl\u00e4tter in t\u00fcrkischer Sprache verbreitet und beim Festival selbst gab es einen t\u00fcrkischen Stand, an dem Agitationsschriften gegen rechtsgerichtete t\u00fcrkische Organisationen in deutscher und t\u00fcrkischer Sprache verteilt wurden. Marxistischer Studentenbund Spartakus (MSB) Der MSB, dessen Mitgliederzahl in Nordrhein-Westfalen 1980 in etwa gleich blieb, f\u00fchlt sich nach den Aussagen seines 6. Bundeskongresses (1979) \u00fcber die\" marxistische Analyse der Welt und das gemeinsame sozialistische Ziel\" der DKP \"freundschaftlich verbunden\". Er erstrebt die \"St\u00e4rkung der marxistischen Bewegung unseres Landes, die St\u00e4rkung der DKP im au\u00dferparlamentarischen Kampf wie im Ringen um parlamentarische Positionen\". In diesem Bem\u00fchen st\u00fctzt er sich weiterhin auf den Sozialistischen Hochschulbund (SHB), der die Zusammenarbeit mit dem MSB seinerseits als \"prinzipielle Aktionseinheit' sieht, die eine \"Keimzelle f\u00fcr eine neue, st\u00e4rkere Zusammenarbeit der beiden gro\u00dfen Str\u00f6mungen der Arbeiterbewegung\" enth\u00e4lt und der sich verpflichtet f\u00fchlt, \"dieses B\u00fcndnis zu hegen, zu pflegen und zu vertiefen\". Der Einflu\u00df, den das \"B\u00fcndnis\" MSB/SHB weiterhin auf die studentischen Selbstverwaltungsorgane in den Hochschulen des Landes aus\u00fcben kann, hat sich im Berichtsjahr nicht wesentlich ver\u00e4ndert. Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation (JP) Die auf Initiative der DKP nach dem Vorbild der Staatsjugendorganisationen der sozialistischen L\u00e4nder gegr\u00fcndete Kinderorganisation sieht sich nach eigenem Bekunden als \"Weggef\u00e4hrte\" jener Organisationen, die \"gegen die Macht der Monopole\" und \"f\u00fcr den Sozialismus\" k\u00e4mpfen. Die JP arbeiten dementsprechend eng mit der DKP und der SDAJ zusammen. Ihr Auftrag ist die geschickte Kopplung von Freizeitgestaltung und Politik, um damit schon die J\u00fcngsten allm\u00e4hlich an die Partei heranzuf\u00fchren. 24","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Die Jungen Pioniere konnten trotz bestehender Schwierigkeiten bei der Heranziehung geeigneter Betreuer 1980 in Nordrhein-Westfalen ihre Mitgliederzahl von ca. 800 auf sch\u00e4tzungsweise 950 bis 1.000 Kinder erh\u00f6hen. In den beiden Landesverb\u00e4nden Rheinland-Westfalen und Ruhr-Westfalen bestehen 27 Kreisverb\u00e4nde mit 135 Ortsgruppen. Es liegen Erkenntnisse dar\u00fcber vor, da\u00df die Jungen Pioniere in Nordrhein-Westfalen in letzter Zeit zahlreiche ausl\u00e4ndische, insbesondere t\u00fcrkische Kinder als Mitglieder gewinnen konnten. Der 3. Bundeskongre\u00df der JP fand am 9. und 10. Februar 1980 in K\u00f6ln unter dem Motto \"F\u00fcr eine kinderfreundliche Bundesrepublik\" statt. Die Referate und Beschl\u00fcsse des Kongresses enthielten Vorw\u00fcrfe an die Regierungen der westlichen L\u00e4nder, echte Verbesserungen der Lage der Kinder zu verhindern sowie \"menschenfeindliche und friedensfeindliche Hochr\u00fcstungsbeschl\u00fcsse\" gefa\u00dft zu haben. Bei den Wahlen der F\u00fchrungsgremien wurden der bisherige Bundesvorsitzende Achim KROOSS und seine Stellvertreterin Helga RIESBERG, beide aus Dortmund, in ihren \u00c4mtern best\u00e4tigt. Sie geh\u00f6ren dem Bundesvorstand der SDAJ an und sind Mitglieder der DKP. Die Leitung der JP bem\u00fchte sich mit vielf\u00e4ltigen Aktionen Kinder anzusprechen und zu begeistern, um sie in ihrem Sinne politisch beeinflussen zu k\u00f6nnen. So beteiligte sie sich mit einem eigenen, auf 10bis 14j\u00e4hrige abgestimmten Programm an den SDAJ-Zeltlagern in Gevelsberg und Hattingen. Ferner f\u00fchrte sie mit Unterst\u00fctzung der DKP - wie in den Vorjahren - Kinderferienreisen in die DDR durch, an denen sch\u00e4tzungsweise 2000 Kinder aus Nordrhein-Westfalen teilnahmen. 2.2.2 DKP-B\u00fcndnispolitik Bei ihrer derzeit geringen Ausstrahlung wei\u00df die DKP, da\u00df sie ihr revolution\u00e4res Endziel, die Errichtung des marxistisch-leninistisch verstandenen Sozialismus und schlie\u00dflich des Kommunismus, nur langfristig in Etappen mit Hilfe von B\u00fcndnispartnern anstreben kann. Sie l\u00e4\u00dft daher nichts unversucht, ihre Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten in der Bev\u00f6lkerung dadurch auszudehnen, da\u00df sie immer wieder die scheinbar unverf\u00e4ngliche Forderung nach Herstellung eines \"breiten B\u00fcndnisses aller demokratischen Kr\u00e4fte\" erhebt und allgemein-demokratische Ziele vorgibt. So hatte sie im Jahre 1980 vor allem die Kampagne gegen den Raketenbeschlu\u00df der NATO als \"Friedensaufgabe Nummer eins\" ausersehen (\"Unsere Zeit\" vom 12. Dezember 1980). Der Kampf der DKP gegen diesen Beschlu\u00df darf nicht von ihren wahren Zielen isoliert werden; er ist vielmehr deren konkreter Ausdruck in dem f\u00fcr die Position und die Chancen des revolution\u00e4ren kommunistischen Fernziels zentralen Bereich der machtpolitischen Verh\u00e4ltnisse in Europa. Die Kommunisten und mit ihr die DKP identifizieren Sozialismus/Kommunismus mit Frieden. Sie vertreten den Standpunkt, da\u00df jedwede Verschiebung der Machtverh\u00e4ltnisse zugunsten der L\u00e4nder des realen Sozialismus dem Frieden dient. Sie erwarten, da\u00df eine allm\u00e4hliche Schw\u00e4chung des atlantischen B\u00fcndnisses durch einseitigen Verzicht auf milit\u00e4risches Gleichgewicht und ein Vordringen pazifistisch-neutralistischer Bestrebungen die M\u00f6glichkeiten der Kommunisten auch in der Bundesrepublik Deutschland erheblich verbessern. 25","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Die DKP unterst\u00fctzt offiziell die sogenannte Krefelder Erkl\u00e4rung vom 15./16. November 1980 \"Der Atomtod bedroht uns alle: Keine Atomraketen in Europa''. Die Initiative zu dieser Erkl\u00e4rung ging wesentlich von der kommunistisch beeinflu\u00dften Deutschen Friedensunion (DFU) aus. Die ebenfalls kommunistisch beeinflu\u00dften Organisationen wie das Komitee f\u00fcr Frieden, Abr\u00fcstung und Zusammenarbeit (KFAZ), die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) und die Deutsche Friedensgesellschaft (DFG-VK) tragen die Kampagne ma\u00dfgeblich mit. Bei der DFG-VK ist nicht zu \u00fcbersehen, da\u00df sie zwar die Mitarbeit von Kommunisten in ihren Reihen mehrheitlich duldet, diese jedoch dort auch auf Widerspruch und Widerstand sto\u00dfen, wenn sie den pazifistischen Standpunkt marxistischleninistisch relativieren wollen. Die DKP wird das nicht \u00fcbersehen; der Umstand d\u00fcrfte ihr jedoch wegen ihres \u00fcbergeordneten Interesses an einer erfolgreichen Zusammenarbeit auch und gerade mit Nichtkommunisten in dieser Kampagne nicht einmal unwillkommen sein. Denn deren \"\u00dcberparteilichkeit' mit offenkundig verschiedenen Standpunkten in anderen Fragen kann ihr Glaubw\u00fcrdigkeit und Anhang unter Demokraten verleihen. 2.3 \"Neue Linke\" Die \"Kernorganisationen\" der ,,Neuen Linken'' (KBW, KPD [fr\u00fcher KPD/ML], KABD) bekennen sich nach wie vor zum Marxismus-Leninismus, zur \"proletarischen Revolution\" und zur \"Diktatur des Proletariats\" als Voraussetzung f\u00fcr eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung. Sie lehnen jedoch die \"sozialimperialistische Supermacht\" UdSSR mit ihren \"deutschen Agenturen\" DKP, SED und SEW ab. Im \u00fcbrigen ist die ideologische Unterscheidung dieser Organisationen untereinander schwierig geworden, nachdem mit dem Tode Mao Tse-tungs und der danach eingetretenen Entwicklung im chinesischen Kommunismus das urspr\u00fcnglich gemeinsame Leitbild weggefallen ist oder sich doch stark verwandelt hat. Lediglich kann gesagt werden, da\u00df au\u00dfer der KPD, die sich am Vorbild der albanischen Kommunisten orientiert, die anderen Parteien und Organisationen nach wie vor, bei unterschiedlicher Auslegung und Anwendung auf die hiesigen Verh\u00e4ltnisse, sich zu den Mao Tse-tung-Ideen bekennen. Ihre auch 1980 offenkundigen ideologischen und personellen Spannungen haben innerhalb einiger Gruppierungen zu Spaltungen und Mitgliederverlusten gef\u00fchrt. 2.3.1 Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) Der KBW beteiligte sich sowohl an der Landtagswahl Nordrhein-Westfalen als auch an der Bundestagswahl. Er erhielt bei der Landtagswahl 2358 Stimmen, bei der Bundestagswahl 2518 Erststimmen und 1672 Zweitstimmen. Die st\u00e4ndigen Auseinandersetzungen zwischen den ZK-Mitgliedern Jochen SCHMIERER und Martin FOCHLER f\u00fchrten im September 1980 zur Spaltung des KBW, die auf der V. ordentlichen Delegiertenkonferenz am 20./21. September 1980 in Gie\u00dfen bekanntgegeben wurde. Die Mitgliederzahlen f\u00fcr den KBW werden nunmehr im Bundesgebiet auf ca. 1.600 (1979 = 2.410) und ca. 285 (1979 = 435) in Nordrhein-Westfalen gesch\u00e4tzt. Auf Beschlu\u00df der Delegiertenkonferenz wurde die Organisationsstruktur des KBW 26","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 ge\u00e4ndert. F\u00fcr den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen sind nunmehr die Regionalverb\u00e4nde \"Rheinland\", \"Ruhr\", \"Bremen\" (f\u00fcr das M\u00fcnsterland) und \"Hannover\" (f\u00fcr Ost-Westfalen) zust\u00e4ndig. Der KBW trat, insbesondere w\u00e4hrend des Wahlkampfes, durch Informationsst\u00e4nde und Plakataktionen in Erscheinung. Das zur\u00fcckhaltende Taktieren des KBW und seiner Nebenorganisationen bei Massenveranstaltungen (Demonstrationen) war m\u00f6glicherweise mit einer gewissen R\u00fccksichtnahme im Hinblick auf die Beteiligung des KBW an der Bundestagswahl bzw. der Landtagswahl im Lande Nordrhein-Westfalen zu erkl\u00e4ren. Die Spaltung des KBW hat auch bei der dieser Partei zuzuordnenden Vereinigung f\u00fcr revolution\u00e4re Volksbindung - Soldaten und Reservisten (VRV-SR) zu innerorganisatorischen Problemen und einem Nachlassen der Aktivit\u00e4ten gef\u00fchrt. 2.3.2 Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK) Nach der Spaltung des KBW konstituierte sich die Gruppe um Martin FOCHLER in Hannover zum \"Bund Westdeutscher Kommunisten\" (BWK). 64 Delegierte w\u00e4hlten das \"Zentrale Komitee\" (40 Mitglieder) und einen \"Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Ausschu\u00df\". Der BWK will auf der Grundlage des Programms des KBW t\u00e4tig werden. 1. Sekret\u00e4r ist J\u00f6rg DETJEN, Hamburg. Seit Dezember 1980 hat die Gruppierung in K\u00f6ln unter der Firma \"Gesellschaft f\u00fcr Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung mbH\" B\u00fcror\u00e4ume f\u00fcr die Einrichtung ihrer Zentrale und den Sitz ihres Landesverbandes NordrheinWestfalen angemietet. 2.3.3 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/Gruppe 99) Die KPD hat sich nach ausf\u00fchrlichen parteiinternen Diskussionen w\u00e4hrend ihres 111. Parteitages im M\u00e4rz 1980 aufgel\u00f6st; sie ist seither nicht mehr in Erscheinung getreten. Einige Funktion\u00e4re der aufgel\u00f6sten KPD arbeiten in der sogenannten \"Gruppe 99'' weiter. Diese Organisation beschr\u00e4nkte sich bisher auf die Herausgabe einer Brosch\u00fcre mit dem Titel \"Kommunistische Briefe\", f\u00fcr die die ehemaligen KPDFunktion\u00e4re Thomas LUCZAK und Werner HEULER presserechtlich verantwortlich zeichnen. Als vorl\u00e4ufige Redaktionsadresse wird Dortmund, M\u00fcnsterstra\u00dfe 95, angegeben. 2.3.4 Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD) Anl\u00e4\u00dflich ihrer zentralen Delegiertenkonferenz Mitte Mai 1980 beschlo\u00df die KPD/ML, sich Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD) zu nennen. Laut Ver\u00f6ffentlichung in ihrem Zentralorgan \"Roter Morgen\" will die Partei bei k\u00fcnftigen Wahlen und bei Ver\u00f6ffentlichungen die Kurzbezeichnung KPD 27","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 verwenden. In Flugbl\u00e4ttern und in ihrem Zentralorgan \"Roter Morgen\" unterst\u00fctzte die KPD die von ihr initiierte Organisation \"Volksfront''. Die Jugendorganisation der KPD \"Rote Garde\" hat, wie bereits im Jahre 1979 zu beobachten, in ihrer Aktivit\u00e4t weiter sp\u00fcrbar nachgelassen. 2.3.5 Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg, f\u00fcr Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden - Volksfront Die Volksfront, mit deren Hilfe sich die KPD an der Bundestagswahl 1980 beteiligte, f\u00fchrte am 26. Januar 1980 in Dortmund einen \"Kongre\u00df gegen Reaktion und Faschismus\" durch, an dem ca. 4.000 bis 4.500 Besucher aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen. Zur Finanzierung des Wahlkampfes betrieb die Volksfront schon Monate vor den Wahlen eine Spendenkampagne, mit der sie ca. DM 400.000 aufbringen wollte. Finanzielle Unterst\u00fctzung fand die Volksfront auch bei der KPD, die ebenfalls Spenden sammelte. 28","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Flugbl\u00e4tter und die Zeitung \"Volks-Echo\" der Volksfront wurden bei der Firma \"Alpha-Druck GmbH\" in Dortmund gedruckt, die auch Publikationen der KPD herstellt. Bei den Kandidaten der Volksfront zur Bundestagswahl handelte es sich bis auf wenige Ausnahmen um Funktion\u00e4re bzw. Mitglieder der KPD. Die Volksfront erhielt in Nordrhein-Westfalen bei der Wahl 2.234 Erststimmen und 2.415 Zweitstimmen. Nach dem Kommentar \"Zur Bilanz des Volksfront-Wahlkampfes'' der KPD, ver\u00f6ffentlicht im \"Roten Morgen\", sollte die Volksfront im Wahlkampf \"bekanntgemacht\" werden. Auch das \"zweite Ziel\", die Gewinnung neuer Mitglieder, sei erreicht worden, bzw. werde sich noch verbessern. Mit mehr Mitgliedern habe die Volksfront auch gr\u00f6\u00dfere M\u00f6glichkeiten \"in den kommenden K\u00e4mpfen und Aktionen\". Der urspr\u00fcngliche Beschlu\u00df des ZK der KPD, die Volksfront lediglich zum Zweck der Wahlbeteiligung zu gr\u00fcnden, scheint damit \u00fcberholt. Die Volksfront hat in Nordrhein-Westfalen zur Zeit 21 Kreisverb\u00e4nde und 42 Ortsgruppen. 2.3.6 Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands (KABD) In Nordrhein-Westfalen verf\u00fcgt der KABD lediglich in einigen Orten \u00fcber St\u00fctzpunkte, in denen ca. 200 Mitglieder organisiert sind. Am 29. M\u00e4rz 1980 f\u00fchrte er in der Dortmunder Westfalenhalle eine Gemeinschaftsveranstaltung zusammen mit einer befreundeten franz\u00f6sischen Organisation durch, die unter dem Motto \"Arbeitsplatzvernichtung in Europa\" stand. An der Veranstaltung nahmen ca. 2000 Personen aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland teil. Weiterhin fand am 8. November 1980 in der Philipshalle in D\u00fcsseldorf das Pressefest des Zentralorgans \"Rote Fahne'' statt, an dem ca. 2500 Personen teilnahmen. 2.3.7 Kommunistischer Bund (KB) Der Kommunistische Bund ist im Jahre 1980 in Nordrhein-Westfalen nicht mehr wesentlich in Erscheinung getreten. 2.4 Trotzkisten Bemerkenswerte Aktivit\u00e4ten von Trotzkisten waren im Berichtszeitraum nicht festzustellen. Die miteinander rivalisierenden Gruppen bem\u00fchen sich, weiterhin ohne Erfolg, um politische Einflu\u00dfnahme. Geringe Mitgliederzahlen und ideologische Zersplitterung zwingen die meisten Gruppen, sich mit organisationsinternen Fragen zu befassen. \u00dcber arbeitsf\u00e4hige \u00f6rtliche Gruppen verf\u00fcgen - auch in Nordrhein-Westfalen - lediglich die Gruppe Internationale Marxisten (GIM) und der Bund Sozialistischer Arbeiter (BSA) mit seiner Jugendorganisation Sozialistischer Jugendbund (SJB). 29","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 3 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und \u00f6ffentlicher Dienst 3.1 Besondere Treuepflicht im \u00f6ffentlichen Dienst Eine der wesentlichen Voraussetzungen f\u00fcr Bestand und Funktionsf\u00e4higkeit unserer freiheitlichen Demokratie ist die Verfassungstreue der Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes. Die besondere Verpflichtung des Beamten zur Verfassungstreue hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 -2 BvL 13/73 - wie folgt charakterisiert: \"Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, da\u00df er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, f\u00fcr den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bew\u00e4hrt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, da\u00df der Beamte Partei f\u00fcr ihn ergreift.\" (BVerfGE 39, 334, Leitsatz 2) Auch die Angestellten und Arbeiter im \u00f6ffentlichen Dienst sind ihrem Dienstherrn gegen\u00fcber zur Verfassungstreue verpflichtet, wenn auch in der Regel nicht in gleichem Ma\u00dfe wie die Beamten. Das Bundesarbeitsgericht hat diese prinzipiell bereits vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Rechtsauffassung bekr\u00e4ftigt und dahingehend pr\u00e4zisiert, da\u00df sich bei Angestellten und Arbeitern die in politischer Hinsicht zu stellenden Anforderungen aus dem jeweiligen Amt ergeben m\u00fcssen. Daher mu\u00df beispielsweise ein Lehrer und Erzieher im Angestelltenverh\u00e4ltnis gesteigerten Anforderungen gen\u00fcgen, weil er - in gleicher Weise wie ein beamteter Lehrerin der Lage sein mu\u00df, den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen glaubw\u00fcrdig die Grundwerte unserer Verfassung zu vermitteln (BAG, Urteil vom 31. M\u00e4rz 1976 - 5 AZR 104/74 -). 3.2 Neuregelung des \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens und Mitwirkung des Verfassungsschutzes Das f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue der Bewerber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst ma\u00dfgebliche Verfahren ist mit Wirkung vom 1. Januar 1980 neu geregelt worden. An die Stelle der bisherigen \"Vorl\u00e4ufigen Richtlinien\" (MBI.NW. 1976 S. 869) sind die von der Landesregierung am 18. Dezember 1979 beschlossenen \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst\" (MBI. NW. 1980 S. 178) getreten. Hiernach d\u00fcrfen bei der Einstellung von Bewerbern in den Landesdienst Anfragen an den Innenminister (Verfassungsschutzabteilung) nicht mehr routinem\u00e4\u00dfig erfolgen. Die Einstellungsbeh\u00f6rde hat jedoch im Einzelfall anzufragen, wenn ihr tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, die darauf hindeuten, da\u00df der Bewerber hinsichtlich der zu fordernden Verfassungstreue nicht die Voraussetzungen f\u00fcr die von ihm angestrebte Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst erf\u00fcllt. 30","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Nach den neuen Verfahrensgrunds\u00e4tzen sind im Berichtsjahr - abgesehen von erneuten Anfragen in noch nicht abgeschlossenen Einstellungsverfahren - 24 Anfragen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gerichtet worden; in 7 F\u00e4llen waren Erkenntnisse mitzuteilen. 3.3 Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes in extremistischen Organisationen Ende 1980 befanden sich unter den ca. 350.000 Besch\u00e4ftigten im \u00f6ffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne Vorbereitungsdienst) 129 Angeh\u00f6rige einer rechtsoder linksextremistischen Organisation. Sie verteilen sich auf die einzelnen Ressorts wie folgt: In 3 F\u00e4llen gegen beamtete Lehrer bzw. Lehrerinnen wegen Verletzung der politischen Treuepflicht (durch langj\u00e4hrige aktive Bet\u00e4tigung f\u00fcr den KBW bzw. die KPD) eingeleitete Disziplinarverfahren wurden im Berichtsjahr rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen. Sie f\u00fchrten in allen F\u00e4llen zur Entfernung aus dem \u00f6ffentlichen Dienst. 31","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 4 Ausl\u00e4nderextremismus 4.1 Entwicklungstendenz Die Zahl der in unserem Land wohnhaften Ausl\u00e4nder hat sich seit dem Vorjahr um rund 100.000 erh\u00f6ht. Dabei war im t\u00fcrkischen Bereich die Zunahme am deutlichsten. Ende September 1980 lebten in Nordrhein-Westfalen (Vorjahreszahlen im Klammern) 515.581 (452.429) T\u00fcrken 170.775 (164.549) Italiener 144.992 (141.364) Jugoslawen 100.855 (102.209) Griechen 65.737 (67.364) Spanier 48.361 (48.416) Portugiesen 43.026 (38.614) Angeh\u00f6rige arabischer L\u00e4nder 6.982 (5.213) Iraner 5.549 (2.076) Afghanen, Kambodschaner, Vietnamesen 275.748 (253.748) sonstige Ausl\u00e4nder 1.377.606 (1.276.982) Ausl\u00e4nder insgesamt. Hiervon bet\u00e4tigt sich allerdings nur ein verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig kleiner Prozentsatz in extremistischer Weise. Innerhalb des Extremistenpotentials bilden die T\u00fcrken den gr\u00f6\u00dften und aktivsten Anteil. Ihre Zahl nahm im Berichtszeitraum - nicht zuletzt infolge verst\u00e4rkter Polarisierung - erheblich zu; sie d\u00fcrfte jetzt bis zu 17.000 Personen betragen. Bei den \u00fcbrigen Nationalit\u00e4ten war nur ein geringer Anstieg festzustellen, so da\u00df die Gesamtzahl derjenigen, die in Nordrhein-Westfalen ausl\u00e4ndischen Extremistenorganisationen angeh\u00f6ren, Ende 1980 bei sch\u00e4tzungsweise 20.000 lag (Ende 1979: ca. 17.000). Auch im Berichtsjahr wurden die Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Extremisten in Nordrhein-Westfalen weitgehend von den politischen Verh\u00e4ltnissen in den Heimatl\u00e4ndern bestimmt. So wirkten sich insbesondere aus die Intervention sowjetischer Truppen in Afghanistan, die lange Zeit herrschenden b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Zust\u00e4nde in der T\u00fcrke, die Machtergreifung durch das Milit\u00e4r dort und in Bolivien, der au\u00dfenund innenpolitische Kurs der iranischen Revolutionsmacht sowie der Ausbruch des Krieges zwischen Irak und Iran. Die hier lebenden moslemischen Extremisten unterschiedlicher Nationalit\u00e4t f\u00fchlten sich einerseits herausgefordert durch Ma\u00dfnahmen gegen Moslems in den Heimatl\u00e4ndern; andererseits standen ihre Aktionen im Zusammenhang mit der weltweit zu beobachtenden, auch politisch wirksamen Erstarkung des Islams. In ihrem Kampf gegen die Britische Rheinarmee in Nordrhein-Westfalen, den sie bisher mit Bombenattentaten gegen milit\u00e4rische Einrichtungen f\u00fchrte, ging die irische Untergrundorganisation IRA erstmals zu Mordanschl\u00e4gen gegen britische Soldaten \u00fcber. Im Berichtszeitraum wurde in Nordrhein-Westfalen wiederum ein politisch aktiver Exiljugoslawe ermordet. Die hierdurch und durch weitere Mordanschl\u00e4ge im \u00fcbrigen Bundesgebiet stark beunruhigten exiljugoslawischen Kreise machten den jugoslawischen Geheimdienst f\u00fcr die Attentate verantwortlich. Nach dem Tode 32","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Titos blieben bef\u00fcrchtete Gewaltaktionen von Exilkroaten gegen den jugoslawischen Staat aus. Die meisten Ausl\u00e4nderaktivit\u00e4ten gingen wieder von t\u00fcrkischen Extremisten aus. Die Polarisierung zwischen rechtsund linksextremistischen T\u00fcrkenorganisationen nahm weiter zu. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen ihnen h\u00e4uften sich. Nach der Machtergreifung durch das Milit\u00e4r im Heimatland hat eine Protestkampagne linksextremistischer T\u00fcrkengruppen eingesetzt, die von gleichgesinnten deutschen Vereinigungen unterst\u00fctzt wird. Protestaktionen gegen das t\u00fcrkische Milit\u00e4rregime sowie Gewaltt\u00e4tigkeiten gab es auch im kurdischen Bereich. Der Ermordung eines Libyers in Bonn lagen ebenfalls politische Motive zugrunde. Insgesamt haben sich die gewaltsamen Bestrebungen, welche ausl\u00e4ndische Extremisten verfolgten und durch die sie deutsche ausw\u00e4rtige Belange gef\u00e4hrdeten, auch in unserem Land verst\u00e4rkt. Im Jahre 1980 kam es in Nordrhein-Westfalen zu folgenden politisch motivierten Ausl\u00e4nderaktivit\u00e4ten, die \u00fcberwiegend von extremistischen oder extremistisch beeinflu\u00dften Organisationen ausgingen: 33","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 4.2 Afghanen Der zur Neuen Linken geh\u00f6rende Fl\u00fcgel der Generalunion Afghanischer Studenten im Ausland (GUAFS), die prochinesische F\u00f6deration Afghanischer Studenten im Ausland (FASA) und die Union der afghanischen Studentenvereine in Europa (IAAS) bek\u00e4mpfen die prosowjetische Regierung ihres Heimatlandes; zugleich wandten sie sich im Berichtszeitraum gegen die sowjetische Invasion Ende Dezember 1979 in Afghanistan. Am 2. Januar 1980 besetzten 31 afghanische Staatsb\u00fcrger - vermutlich Anh\u00e4nger der genannten Organisationen - die Botschaft ihres Heimatlandes in Bonn\u00dcckesdorf. Drei Botschaftsangeh\u00f6rige wurden niedergeschlagen, gefesselt und an eine Heizung gebunden. Im Geb\u00e4ude kam es zu zahlreichen Sachbesch\u00e4digungen. 15 Besetzer sind inzwischen bestraft worden. Erstmals erfa\u00dft wurden Ende April 1980 u. a. in D\u00fcsseldorf Flugbl\u00e4tter der Organisation zu Befreiung des afghanischen Volkes (SAMA). Sie ist Anfang 1979 aus dem B\u00fcndnis mehrerer revolution\u00e4rer Gruppen hervorgegangen und f\u00fchrt einen bewaffneten Kampf gegen das afghanische Regime. Die Flugbl\u00e4tter enthielten Aufrufe wie \"Nieder mit dem russischen Sozialimperialismus!\" und \"Es lebe der heroische Befreiungskampf des afghanischen Volkes!\". 4.3 Iren Anh\u00e4nger der Irischen Republikanischen Armee (IRA), die mit Gewalt eine Losl\u00f6sung Nordirlands von Gro\u00dfbritannien anstrebt, erschossen am 16. Februar 1980 in Bielefeld den britischen Oberst Mark COE. Am 1. M\u00e4rz 1980 wurden in M\u00fcnster auf einen Streifenwagen der britischen Milit\u00e4rpolizei mehrere Sch\u00fcsse abgegeben; ein Milit\u00e4rpolizist erlitt lebensgef\u00e4hrliche Verletzungen. Auch zu diesem Mordanschlag hat sich die IRA bekannt. Au\u00dferdem erfolgte im Berichtszeitraum - anonym oder angeblich von der IRA - wieder eine Reihe von Bombenanschl\u00e4gen gegen das Britische Hauptquartier und andere britische Milit\u00e4reinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Nach bisherigen Erkenntnissen besitzt die IRA in der Bundesrepublik Deutschland keine festen St\u00fctzpunkte. Anscheinend reisen Attent\u00e4ter jeweils einzeln ein und f\u00fchren ihre Anschl\u00e4ge - trotz vermuteter Kontakte zu deutschen Extremisten - allein aus. 4.4 Jugoslawen Die in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssigen Gruppen von Exiljugoslawen wollen den derzeitigen jugoslawischen \"Vielv\u00f6lkerstaat\" beseitigen und an seiner Stelle einen kroatischen Nationalstaat bzw. einen Staatenbund unter serbischer Hoheit errichten. Ein Teil der Exilkroaten ist bereit, zur Durchsetzung ihres Ziel, Gewalt anzuwenden. Von zwei unbekannten M\u00e4nnern wurde am 16. April 1980 der Exilserbe Dusan SEDLAR in D\u00fcsseldorf auf offener Stra\u00dfe erschossen. SEDLAR war u. a. Pr\u00e4sident des nationalistischen Serbischen Nationalbundes in der Bundesrepublik Deutschland (SNO, Sitz D\u00fcsseldorf). Der SNO strebt auf friedlichem Wege die Errichtung einer f\u00f6derativen demokratischen Ordnung im Heimatland unter F\u00fchrung des serbischen K\u00f6nigshauses an. Daher hat der Anschlag auf SEDLAR wie die Ermordung des Kroaten MILICEVIC im Januar 1980 in Frankfurt/Main 34","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 wahrscheinlich politische Hintergr\u00fcnde und zu erheblicher Beunruhigung der hiesigen Exiljugoslawen gef\u00fchrt. 4.5 T\u00fcrken Verst\u00e4rkte Polarisierung zwischen Rechtsund Linksextremisten Wegen ihrer unterschiedlichen politischen Ausrichtung lassen sich die t\u00fcrkischen Extremisten in Nordrhein-Westfalen und bundesweit einteilen in * Mitglieder und Sympathisanten der extrem nationalistischen, militant antikommunistischen Partei der Nationalen Bewegung (MHP), organisiert in \u00f6rtlichen Kulturund Idealistenvereinen, welche ihrerseits zusammengefa\u00dft sind in der F\u00f6deration demokratischer t\u00fcrkischer Idealistenvereinigungen in Europa (AD\u00dcTDF, Sitz Frankfurt/Main); * Mitglieder und Sympathisanten der islamisch-fundamentalistischen, nationalistischen Nationalen Heilsarmee (MSP), vereinigt in der Dachorganisation Nationale Sicht in Europa (AMGT), der wiederum die T\u00fcrkische Union Europa e.V. (ATB, Sitz K\u00f6ln) und die Organisation der Islamischen Jugend in Europa (AIGT) mit jeweils eigenen \u00f6rtlichen Zweiggruppen angeh\u00f6ren; * Mitglieder und Sympathisanten der orthodoxen moskautreuen T\u00fcrkischen Kommunistischen Partei (TKP) und der von dieser beeinflu\u00dften T\u00fcrkenvereinigungen, darunter namentlich die F\u00f6deration der Arbeitervereine der T\u00fcrkei in der BRD e.V. (FIDEF) mit Sitz in D\u00fcsseldorf und \u00f6rtlichen Mitgliedsvereinen; * Neue Linke, d. h. nicht moskau-orientierte Marxisten-Leninisten unterschiedlicher Pr\u00e4gung, als deren wichtigste Organisation die illegale proalbanische T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und die ebenfalls illegale und proalbanisch ausgerichtete Revolution\u00e4re Kommunistische Partei der T\u00fcrkei (TDKP) zu nennen sind. MHPund MSP-Anh\u00e4nger bilden das rechtsextremistische Lager mit zusammen sch\u00e4tzungsweise 9.000 Personen in Nordrhein-Westfalen. Ihre politischen Aktivit\u00e4ten vollziehen sie jedoch grunds\u00e4tzlich getrennt. Ihnen steht das st\u00e4rker differenzierte linksextremistische T\u00fcrkenlager gegen\u00fcber, \u00fcber etwa 8.000 Anh\u00e4nger umfa\u00dft. Orthodoxe Kommunisten und Neue Linke unterscheiden sich in Ideologie, Strategie und Taktik bei der Verfolgung ihres Endziels, dem revolution\u00e4ren Umsturz in der T\u00fcrkei. Einig sind sie sich jedoch in ihrem seit Jahren gef\u00fchrten Kampf gegen ihre rechtsextremistischen Landsleute. Die daraus entstandenen Polarisierung zwischen den t\u00fcrkischen Linksund Rechtsextremisten in Nordrhein-Westfalen hat sich im Berichtszeitraum weiter verst\u00e4rkt. Sie spiegelte gleichzeitig die b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnliche Entwicklung von der Macht\u00fcbernahme durch das Milit\u00e4r (12. September 1980) und die seitherige politische Entwicklung in der T\u00fcrkei wider. Die von den neuen Machthabern im Heimatland verh\u00e4ngten Verbote hindern t\u00fcrkische Extremisten nicht, sich hier weiterhin politisch zu bet\u00e4tigen. Gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen 35","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Seit April 1980 h\u00e4uften sich gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen zwischen Anh\u00e4ngern der MHP und der t\u00fcrkischen Neuen Linken. So wurde im April in Duisburg ein AD\u00dcTDF-Funktion\u00e4r \u00fcberfallen und verletzt. Am Tatort blieb eine Zeitung der t\u00fcrkischen Neuen Linken zur\u00fcck. Ferner fanden im April in Castrop-Rauxel sowie im Juni 1980 in Duisburg und Bielefeld gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen zwischen Angeh\u00f6rigen linksund rechtsextremistischer Vereine statt. Anla\u00df des Vorfalls in Bielefeld war die Vorf\u00fchrung eines antikommunistischen t\u00fcrkischen Films durch den \u00f6rtlichen AD\u00dcTDF-Verein. Linksgerichtete T\u00fcrken behinderten Filmbesucher und besch\u00e4digten Personenwagen. Daraufhin unternahmen Mitglieder des AD\u00dcTDF-Vereins einen Protestmarsch zum Lokal eines Vereins der t\u00fcrkischen Neuen Linken in Bielefeld. Unterwegs wurde ein Mitglied dieses Vereins von AD\u00dcTDF-Angeh\u00f6rigen festgehalten und mit einem Messer in den Unterleib gestochen. Bei Durchsuchung der R\u00e4ume beider T\u00fcrkenvereine traf die Polizei in dem Vereinslokal der Linken mit Messern und Schreckschu\u00dfpistolen bewaffneten T\u00fcrken an. Au\u00dferdem wurden dort verschiedene Schlaginstrumente sichergestellt. Als Reaktion auf die geschilderten Vorkommnisse f\u00fchrten am 5. Juli 1980 in Bielefeld ca. 2.600 T\u00fcrken und 400 Deutsche eine Protestdemonstration durch, auf der das Verbot de \"Grauen W\u00f6lfe\" (gemeint sind die AD\u00dcTDF-Vereine) gefordert wurde. Am 28. Juli 1980 wurde in Bochum vor seiner Wohnung wiederum ein T\u00fcrke von f\u00fcnf Landsleuten zusammengeschlagen und mit einem Schraubenzieher verletzt. Bei den mutma\u00dflichen T\u00e4tern fand die Polizei Schriften der t\u00fcrkischen Neuen Linken. Gewaltbereitschaft der Neuen Linken ergibt sich unmi\u00dfverst\u00e4ndlich aus der MaiAusgabe 1980 der t\u00fcrkischsprachigen Zeitschrift \"ISCI-K\u00d6YL\u00dc KURTULUSU\" (\"Arbeiter-Bauern-Befreiung\"). Sie ist das Zentralorgan der TKP/ML und wird auch in Nordrhein-Westfalen verbreitet. In der genannten Schrift ist folgender Parteibeschlu\u00df ver\u00f6ffentlicht (in \u00dcbersetzung): \"Unsere Partei ruft alle Revolution\u00e4re auf, die nachfolgend namentlich aufgef\u00fchrten Faschisten aus den L\u00f6chern, in denen sie sich befinden, herauszuholen. Wir rufen alle Revolution\u00e4re auf, die diese Volksfeinde kennen, sehen oder wissen, wo sie sich befinden. T\u00f6tet diese Volksfeinde, wo ihr sie seht. Wir rufen das ganze werkt\u00e4tige Volk auf, mobilisiert euch, damit die Todesstrafe, die diese Volksfeinde verdienen, durchgef\u00fchrt werden kann!\" 36","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Zu solchen \"Volksfeinden\" werden mit Namen und Abbildungen erkl\u00e4rt u. a. der MHP-Vorsitzende T\u00dcRKES und seine Stellvertreter (von denen einer Ende Mai 1980 in der T\u00fcrkei ermordet worden ist). In Aachen wurde am 21. August 1980 der T\u00fcrke SALTAN tot in seiner Wohnung aufgefunden. Er war an H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen gefesselt. Sein Oberk\u00f6rper wies zahlreiche Stichund Schnittverletzungen auf. Die aufgestellte Behauptung, die M\u00f6rder seien t\u00fcrkische Rechtsextremisten, l\u00e4\u00dft sich bisher nicht nachweisen. An einer Protestdemonstration am 30. August 1980 in Aachen, zu der in diesem Zusammenhang bundesweit aufgerufen worden war, nahmen etwa 6.000 T\u00fcrken und ca. 50 Deutsche teil. Sie riefen \"Nieder mit den Faschisten - Tod den Faschisten!\" und forderten ein Verbot \"aller faschistischen Parteien und Organisation\" sowie die Ausweisung \"faschistischer Personen\". Am 6. Oktober 1980 wurde in Ratingen eine 15j\u00e4hrige T\u00fcrkin \u00fcberfallen und verletzt. Sie bezeichnet die T\u00e4ter als \"Graue W\u00f6lfe\". Ebenfalls in Ratingen zeigte ein T\u00fcrke an, er sei am 19. Dezember 1980 von drei unbekannten Landsleuten 37","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 entf\u00fchrt und unter Schl\u00e4gen \u00fcber politische Aktivit\u00e4ten \"verh\u00f6rt\" worden. FIDEF lastet in ihren Publikationen beide Vorf\u00e4lle den \"Grauen W\u00f6lfen\" an. Abgesehen von ihrer Reaktion in Bielefeld im Juni 1980 und ihrer angeblichen, bisher aber ungekl\u00e4rten Beteiligung im Aachener Mordfall und an den Vorf\u00e4llen in Ratingen, hielten sich die Anh\u00e4nger der MHP und des MSP bisher mit T\u00e4tlichkeiten zur\u00fcck. Der AD\u00dcTDF-Vorstand forderte die Mitglieder in den Basisvereinen immer wieder auf, sich vom Gegner nicht provozieren zu lassen uns sich gesetzestreu zu verhalten. Linksextremistische Angriffen begegneten die AD\u00dcTDF-Vereine vorwiegend mit Flugbl\u00e4ttern, die sich z. T. auch an die deutsche Bev\u00f6lkerung richteten. 4.6 Kurden Auch im Bereich der in Nordrhein-Westfalen lebenden Kurden unterschiedlicher Nationalit\u00e4t kam es im Berichtszeitraum zu t\u00e4tlichen Auseinandersetzungen. Ihre Ursache liegt in der Unterdr\u00fcckung kurdischer Autonomiebestrebungen in den Heimatgebieten. Teilnehmer einer Demonstration der Vereinigung der Studenten Kurdistans im Ausland (AKSA) in Bonn, die sich im April 1980 gegen die Unterdr\u00fcckung der Kurden im Irak richtete, wurden von pl\u00f6tzlich auftauchenden 38","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 proirakischen (regimetreuen) Gegendemonstranten t\u00e4tlich angegriffen und u. a. mit St\u00f6cken geschlagen. Seit der Machtergreifung des Milit\u00e4rs in der T\u00fcrkei traten linksextremistische t\u00fcrkisch-kurdische Nationalisten, die einen selbst\u00e4ndigen Staat Kurdistan anstreben, gewaltt\u00e4tig in Erscheinung. Nach einem Hungerstreik Anfang Oktober 1980 in K\u00f6ln \"gegen die Junta in der T\u00fcrkei\" besetzten ca. 30 Kurden, offenbar Anh\u00e4nger der marxistisch-leninistischen Arbeiterpartei Kurdistan (PKK), f\u00fcr kurze Zeit das T\u00fcrkische Generalkonsulat in Essen. Verteiler von PKK-Flugschriften stachen am 16. November 1980 in Bonn mit Messern auf Landsleute ein, als diese die Annahme der Bl\u00e4tter verweigerten. 4.7 Libyer Am 10. Mai 1980 wurde in Bonn ein libyscher Staatsangeh\u00f6riger von einem Landsmann durch mehrere Sch\u00fcsse get\u00f6tet. Er war von 1970 bis zu seiner Abberufung im Mai 1978 als 2. Sekret\u00e4r (Finanzattache in der Libyschen Botschaft in Bonn t\u00e4tig. Der Anschlag mu\u00df im Zusammenhang mit anderen Morden an ExilLibyern in London und Rom gesehen werden. Der libysche Staatschef GHADDAFI hatte zuvor den im Ausland lebenden Landsleuten f\u00fcr den Fall, da\u00df sie nicht freiwillig in ihre Heimat zur\u00fcckkehrten, \"physische Vernichtung\" angedroht. Der Attent\u00e4ter wurde im Dezember 1980 vom Landgericht Bonn wegen Mordes zu lebensl\u00e4nglicher Freiheitsstrafe verurteilt. 4.8 Syrer In Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren die Moslembruderschaft mit Zentrum in Aachen und Anh\u00e4ngern in mehreren anderen St\u00e4dten. Sie vereint Moslems verschiedener Nationalit\u00e4ten, haupts\u00e4chlich Syrer. Es handelt sich um eine streng orthodoxe islamische Organisation, deren Hauptziel der - notfalls gewaltsame - Sturz der syrischen Regierung ist. Im Juli 1980 verfa\u00dfte und verbreitete der Betreuer der Bilal-Moschee in Aachen, Issam El ATTAR, als \"Leiter der Muslim-Bruderschaft in Syrien\" Flugbl\u00e4tter, in denen er das \"diktatorische und sippenhafte Regime in Syrien\" anklagt, unschuldige Menschen zu verhaften, zu foltern und zu morden. Er versichert in einem der Flugbl\u00e4tter, da\u00df die Moslembruderschaft ihren gerechten Kampf beharrlich fortsetzen werden, bis dieses Regime beseitigt und eine islamische Gesellschaftsund Regierungsform durch das Volk geschaffen worden sei. 4.9 Iraner Auf einer geplanten Kundgebung Anfang November 1980 in Bonn, veranla\u00dft durch die Kr\u00f6nung des Schah-Sohnes Cyrus (31. Oktober), kam es zwischen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden KHOMEINI-Anh\u00e4ngern und Schahtreuen Iranern zu t\u00e4tlichen Auseinandersetzungen mit mehreren Verletzten. KHOMEINI-Anh\u00e4nger griffen auch die Polizei an. 39","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 5 Terrorismus 5.1 Entwicklungstendenz Wie schon in den beiden Vorjahren, haben deutsche Terroristen im Bundesgebiet auch 1980 keine Mordanschl\u00e4ge ver\u00fcbt. Durch die Festnahme von f\u00fcnf mutma\u00dflichen deutschen Terroristinnen in Paris sowie durch den Unfalltod von Juliane PLAMBECK und Wolfgang BEER wurde die Rote Armee Fraktion (RAF), der sich zwischenzeitlich auch Mitglieder der Bewegung 2. Juni angeschlossen haben, erneut geschw\u00e4cht. Die Entdeckung mehrerer Tarnwohnungen und die dort sichergestellten Gegenst\u00e4nde, Spuren und sonstige Unterlagen machen allerdings deutlich, da\u00df die RAF ihre auf die Zerst\u00f6rung des Staates mit terroristischen Mitteln gerichteten Ziele keineswegs aufgegeben hat und weiterhin schwerste Gewaltverbrechen plant. Revolution\u00e4re Zellen und terroristische Kleingruppen sind auch 1980 f\u00fcr zahlreiche Brandund Sprengstoffanschl\u00e4ge und Sachbesch\u00e4digungen mit terroristischem Hintergrund verantwortlich. Es mu\u00df daher auch weiterhin mit Gewalttaten deutscher Terroristen gerechnet werden. 5.2 Rote Armee Fraktion (RAF) Am 5. Mai 1980 wurden in Paris in einer konspirativen Wohnung die mutma\u00dflichen terroristischen Gewaltt\u00e4terinnen Sieglinde HOFMANN, Ingrid BARABASS, Regina NICOLAI, Karin KAMP-M\u00dcNNICHOW und Carola MAGG festgenommen. Gleichzeitig wurde dort eine erhebliche Menge Sprengstoff und Munition gefunden. W\u00e4hrend Sieglinde HOFMANN als Mitglied der RAF gesucht wurde, sind die \u00fcbrigen Festgenommenen bisher der Bewegung 2. Juni und deren Umfeld zugerechnet worden. Zur Bewegung 2. Juni geh\u00f6rte urspr\u00fcnglich auch Juliane PLAMBECK, die am 25. Juli 1980 gemeinsam mit Wolfgang BEER bei einem Verkehrsunfall bei Bietigheim-Bissingen t\u00f6dlich verungl\u00fcckte. Im Unfallfahrzeug wurden neben Kraftfahrzeugkennzeichen und Ausweispapieren verschiedener Nationalit\u00e4t u. a. drei Pistolen, darunter eine offenbar bei der Schleyer-Entf\u00fchrung am 5. September 1977 benutzte Maschinenpistole, aufgefunden. Am 29. Juli 1980 erhielt die Deutsche Presseagentur in Frankfurt ein Schreiben der RAF zum Tode von Juliane PLAMBECK und Wolfgang BEER. Zu dem gegenw\u00e4rtigen strategischen Konzept der RAF, die eine Verbreiterung ihrer Basis anstrebt, hei\u00dft es darin: \"Die Offensive 77 hat die Perspektive f\u00fcr einen neuen Abschnitt er\u00f6ffnet, konkret die Notwendigkeit einer Umstrukturierung f\u00fcr uns und die n\u00e4chsten Schritte der Strategie zu entwickeln, die die bewaffnete illegale und die legale 40","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Struktur zur politisch-milit\u00e4rischen Einheit des antiimperialistischen Widerstandes werden l\u00e4\u00dft. Daran bestimmen wir unsere Aktion.\" Anonym versandte Schreiben gleichen Inhalts tauchten auch in NordrheinWestfalen auf. 5.3 Bewegung 2. Juni Die im Untergrund t\u00e4tigen Restkader der Bewegung 2. Juni haben sich offenbar der RAF angeschlossen. Dies geht auch aus einem Anfang Juni 1980 verbreiteten anonymen Schreiben hervor, in dem es hei\u00dft: \"Wir l\u00f6sen die Bewegung 2. Juni auf und f\u00fchren in der RAF - als RAF - den antiimperialistischen Kampf weiter.\" Dieser Anschlu\u00df an die RAF ist allerdings unter den inhaftierten Mitgliedern der Bewegung sowie ihren mutma\u00dflichen Unterst\u00fctzern umstritten. W\u00e4hrend die Angeklagte Gabriele ROLLNIK am 10. Juni 1980 in der Hauptverhandlung gegen Mitglieder der Bewegung 2. Juni vor dem Berliner Kammergericht die Anfang Juni 1980 verbreitete Aufl\u00f6sungserkl\u00e4rung verlas, trat der Mitangeklagte Klaus VIEHMANN in derselben Sitzung dem mit der Aussage entgegen, da\u00df durch die Verlesung eines Flugblattes die Bewegung 2. Juni nicht aufgel\u00f6st werden k\u00f6nne. Gleichsam als \"Lebenszeichen\" soll wohl ein Sprengstoffanschlag auf das Geb\u00e4ude des Bezirksamtes in Berlin-Kreuzberg am 12. Juni 1980 verstanden werden, zu dem sich bisher unbekannte T\u00e4ter unter der Bezeichnung \"Bewegung 2. Juni\" bekannt haben. 5.4 Revolution\u00e4re Zellen (RZ) Die Revolution\u00e4ren Zellen haben ihre terroristischen Aktionen fortgesetzt, wobei sie ihrer bisherigen Strategie gem\u00e4\u00df versuchten, durch ausf\u00fchrliche Bekennerschreiben die politisch extremen Ziele ihrer Anschl\u00e4ge zu verdeutlichen, um damit eine \"Massenwirkung'' zu erzielen. Hervorzuheben sind die mit hohem Sachschaden verbundenen Sprengstoffanschl\u00e4ge auf das Hauptgeb\u00e4ude der Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit in N\u00fcrnberg und das Geb\u00e4ude des Bundesarbeitsgerichts in Kassel. Am 14. August 1980 setzten nicht identifizierte T\u00e4ter in Bergisch Gladbach den Pkw eines Rechtsanwaltes in Brand. Die Verantwortung f\u00fcr diesen Anschlag \u00fcbernahm eine Gruppe \"Rote Zora\". Unter dieser Bezeichnung hatten sich unbekannte T\u00e4ter bereits zu einem Sprengstoffanschlag auf das Geb\u00e4ude der Bundes\u00e4rztekammer am 28. April 1977 in K\u00f6ln bekannt. Bei der \"Roten Zora'' handelt es sich um eine Frauengruppe der RZ. Im April 1980 erschien die auch in Nordrhein-Westfalen heimlich verbreitete terroristische Publikation der RZ \"Revolution\u00e4rer Zorn -7. Zeitung der Revolution\u00e4ren Zelle'', in der im Zusammenhang mit einer Kritik an dem aus der terroristischen Szene offenbar ausgestiegenen Terroristen Hans-Joachim KLEIN das \"Ausschlagen scheinheiliger Amnestieund Friedensangebote\" gefordert und zum bewaffneten Widerstand gegen den Staat aufgerufen wird. 5.5 Terroristische Handlungen sonstiger Gruppen Im Bundesgebiet, aber auch in Nordrhein-Westfalen sind 1980 wiederum zahlreiche Straftaten, besonders Brandanschl\u00e4ge und Sachbesch\u00e4digungen ver\u00fcbt worden, die erkennen lassen, da\u00df einzelne Personen oder terroristische 41","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Kleingruppen bereit sind, die insbesondere von den Revolution\u00e4ren Zellen erhobene Forderung nach \"militantem Widerstand\" in die Tat umzusetzen. F\u00fcr Nordrhein-Westfalen sind folgende Aktionen beispielhaft, bei denen ein terroristischer Hintergrund vorliegt oder zu vermuten ist: 11. Januar 1980 anonyme Bombendrohung gegen das Arbeitsamt Dortmund durch eine ,,Rote Zelle\". 14. Februar 1980 Explosion eines selbstgefertigten Sprengk\u00f6rpers im Briefkasten des Wohnhauses des B\u00fcrgermeisters von Siegburg. 15. April 1980 Sachbesch\u00e4digung an vier CDU-Informationsb\u00fcros in Essen durch angebliche Mitglieder einer \"Autonomen Zelle\". 17. April 1980 Brandanschlag auf den Briefkasten des Finanzamtes Wuppertal-Barmen. 06. Juni 1980 Brandanschlag auf das Bayer-Informationszentrum in Wuppertal. 21.Juni1980 Brandanschlag auf das Wahlkampfb\u00fcro eines SPDBundestagskandidaten in Essen. 07. Juli 1980 Brandanschlag auf die CDU-Gesch\u00e4ftsstelle in EssenSteele. 16. Juli 1980 Brandanschlag auf ein Dienststelle des Einwohnermeldeamtes in Duisburg-Rheinhausen. 02. November 1980 Sachbesch\u00e4digung des Wohnhauses und des Pkw einer SPD-Landtagsabgeordneten in Duisburg. 03. November 1980 Brandanschlag auf das Amtsgericht Wuppertal - Grundbuchamt -, bei dem ein Geb\u00e4udeschaden von rd. DM 100 000,entstand. 04. Dezember 1980 Explosion eines Sprengk\u00f6rpers im Eingang eines B\u00fcround Gesch\u00e4ftshauses in K\u00f6ln, in dem die \"Gesellschaft f\u00fcr Reaktorsicherheit\" (GRS) B\u00fcror\u00e4ume unterh\u00e4lt. 5.6 Terroristisches Umfeld RAF-Bereich Anh\u00e4nger der RAF, die sich vorwiegend als \"legale Ebene\" der RAF verstehen, haben 980, z. B. anl\u00e4\u00dflich von Gerichtsverhandlungen oder im Zusammenhang mit den Haftbedingungen inhaftierter Terroristen, ihre propagandistischen Aktionen f\u00fcr die RAF fortgesetzt. 3o besetzten sie am 4. M\u00e4rz 1980 das Dach des Amerika-Hauses in Hamburg, die Ausstellungsr\u00e4ume des Badischen Kunstvereins in Karlsruhe und im von-der-Heydt-Museum in Wuppertal eine von Amnesty 42","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 International ausgerichtete Ausstellung unter dem Motto \"Folter und Menschenw\u00fcrde'' in vermutlich abgesprochenen Aktionen. Die Besetzer entrollten Transparente oder Plakate mit der Forderung nach Abschaffung der sogenannten Hochsicherheitstrakte. Am 30. Juni 1980 besetzten zehn Personen dreieinhalb Stunden lang das Handelsb\u00fcro des US-Staates North Carolina in D\u00fcsseldorf und forderten die Freilassung von 13 inhaftierten Besetzern des Amerika-Hauses in Berlin (West) sowie \"Keine Internierung von J\u00fcrgen, der im D\u00fcsseldorfer Parolenproze\u00df verurteilt wurde\". Bei ,J\u00fcrgen'' handelt es sich um einen vom Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf u. a. wegen Werbens f\u00fcr eine terroristische Vereinigung verurteilten mutma\u00dflichen Extremisten (Urteil noch nicht rechtskr\u00e4ftig). Sonstige Gruppen Knastgruppen, Proze\u00dfgruppen, Initiativen und andere Gruppen haben auch 1980 ihre extremistischen Aktivit\u00e4ten fortgesetzt. W\u00e4hrend z. B. ein Teil der Knastgruppen sich die Anliegen aller Strafgefangenen, insbesondere auch der sog. sozialen Gefangenen zu eigen macht, betreuen andere Gruppen, insbesondere die Anh\u00e4nger der RAF ausschlie\u00dflich oder \u00fcberwiegend nur die sogenannten \"politischen\" Gefangenen. Die Existenz der Gruppen ist oftmals nur von geringer Dauer und abh\u00e4ngig von der T\u00e4tigkeit einiger weniger Aktivisten. Eine zentrale Koordinierung oder Steuerung gemeinsamer Aktionen aller dieser Gruppen ist nach wie vor auf Grund ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen oder wegen pers\u00f6nlicher Zwistigkeiten unter ihren Mitgliedern nicht zu erkennen. Das terroristische Umfeld in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin zersplittert. 5.7 Terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten 1980 wurden von den Polizeibeh\u00f6rden des Landes 80 versuchte bzw. vollendete Gewalttaten registriert. Die herausragenden sind zuvor im einzelnen dargestellt worden. Ferner sind im Berichtsjahr 360 Gewalttaten angedroht worden, bei denen ein politisches Motiv erkennbar war oder behauptet wurde. In 195 F\u00e4llen handelt es sich um sogenannte Bombendrohungen, die vorwiegend gegen \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude und Institutionen gerichtet waren. Die Bedrohungen (165 F\u00e4lle) richteten sich \u00fcberwiegend gegen Personen aus Politik und Wirtschaft. 43","4 - ICH fa Krxy 1 m 'HA er, CZ 2","","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 6 Spionageabwehr 6.1 Schwerpunkt und Tendenzen Die Spionaget\u00e4tigkeit von Nachrichtendiensten kommunistischer Staaten hat auch im vergangenen Jahr unvermindert angehalten. Nach wie vor bildet die Bundesrepublik Deutschland das Hauptangriffsziel \u00f6stlicher Aussp\u00e4hungst\u00e4tigkeit in Westeuropa, wobei alle wichtigen Bereiche des \u00f6ffentlichen Lebens betroffen sind. Die leichte Zunahme der Agentent\u00e4tigkeit gegen\u00fcber dem Vorjahr geht auf verst\u00e4rkten Einsatz der Geheimdienste der DDR zur\u00fcck, von denen - wie bisher - die st\u00e4rkste Spionagebedrohung ausgeht; ihr Gesamtanteil betr\u00e4gt 83 %. Nordrhein-Westfalen war - schon wegen der Gr\u00f6\u00dfe des Landes - mit 26 % - wie auch in den fr\u00fcheren Jahren - Schwerpunkt aller Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 6.2 Werbungen und Werbungsversuche Etwa 25 % der von kommunistischen Nachrichtendiensten zur Spionaget\u00e4tigkeit aufgeforderten Personen wohnte z. Z. der Werbung in unserem Lande. Insgesamt sind nach den vorhandenen Erkenntnissen aber nur wenige dieser Personen auch nachrichtendienstlich t\u00e4tig geworden; die meisten lehnten eine Spionaget\u00e4tigkeit von vornherein ab. Diese Tatsache d\u00fcrfte nicht zuletzt auf mehr und intensivere vorbeugende Aufkl\u00e4rung staatlicher Stellen und auf die Berichterstattung \u00fcber einige spektakul\u00e4re Spionagef\u00e4lle zur\u00fcckzuf\u00fchren sein. Etwa die H\u00e4lfte der nachrichtendienstlich angesprochenen Bewohner Nordrhein-Westfalens wurden im kommunistischen Machtbereich \"kontaktiert\". Reisen jeder Art dienten hier als Anla\u00df. Bei den Werbungsbem\u00fchungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland standen Briefansprachen und Ansprachen auf Grund von Stellengesuchen in der Presse im Vordergrund. Daneben ist eine leicht steigende Tendenz der telefonischen Kontaktierungen bemerkenswert. Die nachrichtendienstlichen Ansprachen erfolgten vorwiegend unter einer Legende, um den Angesprochenen zun\u00e4chst \u00fcber den wahren Auftraggeber und dessen tats\u00e4chliche Absichten zu t\u00e4uschen. Bei in der DDR und dem \u00fcbrigen kommunistischen Machtbereich lebenden Personen waren zumeist Antr\u00e4ge auf \u00dcberbzw. Aussiedlung Anla\u00df der nachrichtendienstlichen Ansprache. Insgesamt gesehen ist die Werbungsmethodik der kommunistischen Nachrichtendienste in den letzten Jahren unver\u00e4ndert geblieben: Versprechungen aller Art, Ausnutzung ideologischer Gr\u00fcnde, menschlicher Beziehungen und charakterlicher Schw\u00e4chen, nicht selten auch Drohungen und N\u00f6tigungen in offener und versteckter Form geh\u00f6ren zu den Mitteln, die diese gegnerischen Spionageorganisationen bei ihren Werbungen anwenden. Etwa 70 % der angesprochenen B\u00fcrger offenbarten ihren nachrichtendienstlichen Kontakt den Sicherheitsbeh\u00f6rden freiwillig. 46","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 6.3 Auftr\u00e4ge Das Schwergewicht der Spionageauftr\u00e4ge lag im Berichtsjahr mit etwa 44 % bei der politischen Spionage, mit etwa 20% im Bereich der Wirtschafts-, mit 14 % bei der Milit\u00e4rspionage. Ein wesentlicher Teil der politischen Spionageauftr\u00e4ge richtete sich gegen Regierungsund Verwaltungsstellen des Bundes, des Landes und der Kommunen sowie die politischen Parteien. Daneben waren Universit\u00e4ten, Hochschulen, Kultureinrichtungen und Fl\u00fcchtlingsverb\u00e4nde Ziel der Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen. Die Aussp\u00e4hung im Bereich der Wirtschaft erwies sich als weiterer Schwerpunkt der gegnerischen Spionage. Insbesondere die DDR-Nachrichtendienste konzentrierten erhebliche Teile ihrer Spionagekapazit\u00e4ten auf die Gewinnung wissenschaftlich-technischer Informationen. Ausforschungsobjekte sind alle Unternehmensbereiche, Marktund Wettbewerbsdaten, Lizenzvertr\u00e4ge und Investitionspl\u00e4ne. Schwerpunktm\u00e4\u00dfig betroffen sind die Bereiche Mikroelektronik, elektronische Datenverarbeitung sowie die Grundlagenforschung. Die durch den \u00dcbertritt des ehemaligen MfS-Oberleutnants STILLER gewonnenen Erkenntnisse lassen den Schlu\u00df zu, da\u00df Intensit\u00e4t und Erfolg der Wirtschaftsund Wissenschaftsspionage der DDR-Nachrichtendienste bisher in der Bundesrepublik untersch\u00e4tzt worden sind. So gibt es seit Anfang der siebziger Jahre in der Hauptverwaltung Aufkl\u00e4rung (HVA) des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) den besonderen \"Sektor Wissenschaft und Technik'' (SWT), dem die Aussp\u00e4hung der Wirtschaft obliegt. Der SWT w\u00e4hlt die Zielobjekte nach den Anforderungen der DDR-Wirtschaft aus. Er verf\u00fcgt \u00fcber eine gro\u00dfe Anzahl \"inoffizieller Mitarbeiter\", die in der DDR bedeutende politische oder wissenschaftliche Positionen inne haben. Sie geh\u00f6ren zum sogenannten Reisekader und k\u00f6nnen Reisen in nichtsozialistische L\u00e4nder unternehmen, um Kontakte zu westlichen Fachkollegen zu unterhalten. Es sind Personen, die neben ihrer normalen beruflichen T\u00e4tigkeit nachrichtendienstliche Auftr\u00e4ge im westlichen Ausland, vornehmlich in der Bundesrepublik Deutschland, erledigen. Dies geschieht im Rahmen ihrer normalen beruflichen Aufgabenwahrnehmung bei Kongressen, Fachtagungen und Messen oder Firmenbesuchen. Die Erfolge der gegnerischen Aussp\u00e4hung wurden zweifellos dadurch erleichtert, da\u00df Forschungsprojekte grunds\u00e4tzlich offen bearbeitet werden. Die milit\u00e4rische Spionage hatte vorrangig die Aussp\u00e4hung der Bundeswehr sowie strategische Objekte in unserem Land zum Ziel. 6.4 F\u00fchrungsund Verbindungswesen des gegnerischen Nachrichtendienstes Weiterhin werden in erster Linie Kontakte zwischen den gegnerischen Nachrichtendiensten und den von ihnen gef\u00fchrten Agenten durch pers\u00f6nliche Treffs wahrgenommen. Zunehmend gewinnt auch der Telefonverkehr als direkter und einfacher Verbindungsweg zwischen den im Bundesgebiet t\u00e4tigen Agenten und ihrer F\u00fchrungsstelle in Berlin (Ost) an Bedeutung. 47","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Mit Ausnahme der DDR-Nachrichtendienste benutzen die \u00fcbrigen Geheimdienste der kommunistischen Staaten ihre offiziellen Vertretungen (Botschaften, Konsulate) als \"legale Residenturen\" zur F\u00fchrung ihrer Agenten. Gegen\u00fcber dem Vorjahr hat sich der Anteil der dort erkannten Nachrichtendienstoffiziere nur unwesentlich ver\u00e4ndert. 6.5 Verurteilte Agenten Im Berichtsjahr 1980 hat das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf neun Personen (1979 waren es 15) wegen Landesverrats, geheimdienstlicher T\u00e4tigkeit oder sicherheitsgef\u00e4hrdenden Nachrichtendienstes verurteilt. Auftraggeber waren in allen F\u00e4llen DDR-Nachrichtendienste. 48","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 7 Strafrechtspflege 7.1 Entwicklungstendenz Die Justizbeh\u00f6rden des Landes Nordrhein-Westfalen sind, wie schon in den Vorjahren, auch 1980 in erheblichem Ma\u00dfe mit Strafverfahren, deren Gegenstand Straftaten im Zusammenhang mit extremistischen Umtrieben waren, befa\u00dft worden. 7.2 Terrorismus Im Lande Nordrhein-Westfalen ist das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf nach SS 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes f\u00fcr die Aburteilung terroristischer Gewalttaten zust\u00e4ndig. Dabei \u00fcbt es, soweit der Generalbundesanwalt nach SS 142a des Gerichtsverfassungsgesetzes Anklagebeh\u00f6rde ist, Gerichtsbarkeit des Bundes (vgl. Art. 96 Abs. 5 des Grundgesetzes), im \u00fcbrigen Gerichtsbarkeit des Landes aus, wobei in diesen F\u00e4llen die Anklage von dem Generalstaatsanwalt in D\u00fcsseldorf vertreten wird. 7.3 Demonstrationsstraftaten Wie schon in den vorangegangenen Jahren ist auch die Anzahl der von den Staatsanwaltschaften und Gerichten zu bew\u00e4ltigenden Ermittlungsund Strafverfahren, die durch Demonstrationen oder im Zusammenhang mit solchen begangen worden sind, weiter angestiegen. Zur Bewertung der nachfolgend aufgef\u00fchrten Zahlen ist anzumerken, da\u00df die erfa\u00dften Vorkommnisse sowohl aus rechtswie aus linksextremistischen Aktivit\u00e4ten herr\u00fchren. Wie bereits in den Jahresberichten f\u00fcr 1978 und 1979 dargelegt worden, ist es bei Veranstaltungen der genannten Art zu strafrechtlich relevanten \u00dcbergriffen der Veranstaltungsteilnehmer und von Au\u00dfenstehenden gegen\u00fcber Teilnehmern bzw. von Teilnehmern einer Gegendemonstration gekommen. Ferner sind die F\u00e4lle der Ausschreitungen gegen\u00fcber den eingesetzten Polizeikr\u00e4ften erfa\u00dft. Im Jahre 1980 hatten die Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 1.687 einschl\u00e4gige Verfahren zu bearbeiten. Dabei betrafen 11 Verfahren Straftaten aus dem Hochschulbereich. Insgesamt 1.352 der genannten Verfahren sind im Jahre 1980 abgeschlossen worden, und zwar a) 1.007 Verfahren durch Einstellung, weil entweder die T\u00e4ter nicht ermittelt werden konnten, weil eine Straftat nicht vorlag, weil der genaue Hergang nicht mit der erforderlichen Sicherheit aufgekl\u00e4rt werden konnte oder aber, weil die Beweismittel zu einer \u00dcberf\u00fchrung der Beschuldigten nicht ausreichten, b) 93 Verfahren durch rechtskr\u00e4ftige Urteile gegen 163 Personen, c) 31 Verfahren durch rechtskr\u00e4ftige Strafbefehle gegen 33 Personen, d) 221 Verfahren auf andere Weise. Noch anh\u00e4ngig waren am 31. Dezember 1980 335 Verfahren gegen 616 Personen, wobei in 126 Verfahren gegen 227 Personen bereits Anklage erhoben bzw. der Erla\u00df eines Strafbefehls beantragt worden ist. Die weiteren Verfahren 49","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 befinden sich im Ermittlungsstadium, Die genannten Zahlen weisen einen nicht unerheblichen Anstieg der einschl\u00e4gigen Verfahren aus. Bei den im Jahre 1980 bearbeiteten Ermittlungsverfahren ist, bezogen auf das Jahr 1979, eine Steigerung um 9,8 % zu verzeichnen. Der Anstieg erkl\u00e4rt sich aus der starken Bet\u00e4tigung kommunistisch orientierter Parteigruppierungen im Dortmunder Raum und rechtsextremistischer Kr\u00e4fte im Raum Bochum. 7.4 Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten Die Staatsanwaltschaften des Landes hatten im Jahre 1980 insgesamt 803 einschl\u00e4gige Verfahren zu bearbeiten. In 47 Verfahren gegen 80 Personen wurde Anklage erhoben bzw. Antrag auf Erla\u00df eines Strafbefehls gestellt. Rechtskr\u00e4ftig verurteilt wurden 48 Personen, 15 Angeklagte wurden freigesprochen. Gegen 16 Personen wurde das Verfahren von dem erkennenden Gericht eingestellt. Die Staatsanwaltschaften haben im Berichtszeitraum 672 Ermittlungsverfahren aus den zuvor unter a) genannten Gr\u00fcnden eingestellt. In 22 F\u00e4llen haben die Staatsanwaltschaften die Verfahren wegen geringer Schuld der Beschuldigten und geringer Bedeutung der Vorf\u00e4lle (z. T. gegen Geldauflagen) eingestellt oder im Hinblick auf schwerere Tatvorw\u00fcrfe, denen gegen\u00fcber die in Rede stehenden Taten nicht erheblich ins Gewicht fielen, von der Erhebung \u00f6ffentlicher Klagen abgesehen. 7.5 Linksextremistische Aktivit\u00e4ten Wie schon in den Vorjahren haben Straftaten, deren Ursprung dem Bereich des Linksextremismus zuzuordnen ist, die Justizbeh\u00f6rden des Landes nicht unerheblich besch\u00e4ftigt, wobei wiederum ein Schwerpunkt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund lag; hier wurden allein 431 Verfahren wegen einschl\u00e4giger Propagandaaktionen neu eingeleitet. Im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dortmund erscheinen zahlreiche Druckschriften, die von ihr wegen ihrer zentralen Zust\u00e4ndigkeit (SS 7 Abs. 2 der Strafproze\u00dfordnung) auf strafrechtliche Relevanz \u00fcberpr\u00fcft werden. 50","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 8 Zusammenfassung Auch im Jahre 1980 ist vom politischen Extremismus keine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit unseres Landes ausgegangen. F\u00fcr das geringe Interesse, das den extremistischen Parteien entgegengebracht wird, legen die Wahlergebnisse des Jahres ein beredtes Zeugnis ab. Die Gruppierungen der Alten Rechten verlieren insgesamt weiter an Bedeutung, wenn auch nicht \u00fcbersehen werden kann, da\u00df der Bereich der \"nationalfreiheitlichen\" Vereinigungen zur Zeit noch einen Aufw\u00e4rtstrend zeigt. Zugenommen hat auch die Neigung zur Gewalt und die Militanz der Neonazis, der jedoch durch Exekutivma\u00dfnahmen zunehmend Einhalt geboten werden konnte. Im Bereich der Linksextremisten haben sich die Orthodoxen in etwa halten k\u00f6nnen. Die Gruppierungen der Neuen Linken konnten hingegen ihre internen Schwierigkeiten nicht \u00fcberwinden, so da\u00df sich die Zerfallserscheinungen weiter fortsetzen. Auch die Basis des deutschen Terrorismus wurde wesentlich geschw\u00e4cht, ohne da\u00df die Gefahr von Anschl\u00e4gen als gebannt angesehen werden k\u00f6nnte. Bei den Ausl\u00e4ndern waren insbesondere die innenpolitischen Entwicklungen in den Heimatl\u00e4ndern Ursachen f\u00fcr Ausschreitungen und Gewalttaten durch extremistische Gruppen. Wenngleich der politische Extremismus, insgesamt gesehen, kaum Fortschritte erzielen und in einigen Bereichen, gemessen an Organisationsst\u00e4rke und Aktivit\u00e4t, sogar eher abgenommen hat, so darf nicht \u00fcbersehen werden, da\u00df hierher geh\u00f6rende Vereinigungen immer wieder versuchen, f\u00fcr einzelne Vorhaben auf dem Wege zum angestrebten verfassungsfeindlichen Ziel auch B\u00fcrger zu gewinnen, die meinen, sich damit f\u00fcr allgemein anerkannte Ideale einzusetzen. Darin k\u00f6nnte sich gegenw\u00e4rtig eher eine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr unsere Sicherheit entwickeln als im isolierten Auftreten extremistischer Gruppen. Die Landesregierung wird deshalb auch weiterhin dazu beitragen, den Blick auf extremistische und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen zu sch\u00e4rfen und damit den demokratischen Kr\u00e4ften die Abwehr solcher Bestrebungen zu erleichtern. In einer Vielzahl von Vortragsveranstaltungen des Referats \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und der Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung sowie durch Publikationen ist sie bem\u00fcht, auf gef\u00e4hrliche Gegner unseres Rechtsstaates hinzuweisen. 51","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 9 Anhang 9.1 \u00dcbersicht \u00fcber rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen im Zusammenhang mit diesem Bericht sowie deren Presseerzeugnisse. Organisation Mitglieder Presse (einschlie\u00dflich (einschlie\u00dflich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 1980 (1979) Aktion Deutsche Einheit AKON 1.200 (800) e.V. 8000 M\u00fcnchen B\u00fcrgerinitiative Ausl\u00e4nderstopp \"Deutsche Zukunft\" 4630 Bochum-Wattenscheid (unregelm\u00e4\u00dfig) Bund Heimattreuer Jugend e.V. 400 (400) \"Der Trommler\" (BHJ) (viertelj\u00e4hrlich) 8500 N\u00fcrnberg Deutsche B\u00fcrgerinitiative (DBI) 100 (100) \"Europ\u00e4ische 3579 Schwarzenborn Freiheitsbewegung\" NW 20 (20) (unregelm\u00e4\u00dfig) Deutsches Kulturwerk 400 (500) \"Der Pflegest\u00e4ttenleiter\" Europ\u00e4ischen Geistes (DKEG) (unregelm\u00e4\u00dfig) 8000 M\u00fcnchen NW 50 (50) Deutsche Volksunion (DVU) 6.000 (5.000) \"Deutscher Anzeiger\" 8000 M\u00fcnchen (w\u00f6chentlich 20.000) Deutscher Rechtsschutzkreis 40 (-) (DRsK) 4630 Bochum NW 10 (-) Gesellschaft f\u00fcr freie Publizistik 450 (700) \"Das freie Forum\" (GfP) (viertelj\u00e4hrlich) 6730 Neustadt a.d. Weinstra\u00dfe 52","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Initiative f\u00fcr Ausl\u00e4nderbegrenzung (I.f.A.), 8000 M\u00fcnchen Junge Nationaldemokraten (JN) 1.000 (1.500) \"JB-Global\" 5000 K\u00f6ln (unregelm\u00e4\u00dfig) \"JN-Report\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Junge Stimme\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"JN-Intern\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesverband NW 300 (350) \"Pfeil\" - JN M\u00fcnster (unregelm\u00e4\u00dfig 5.000) \"Querkopp\" - JN Wuppertal (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Stachel\" - JN Steinfurt (unregelm\u00e4\u00dfig) Nationaldemokratische Partei 7.000 (8.000) \"Deutsche Stimme\" Deutschlands (NPD) (monatlich 100.000) 7000 Stuttgart \"Nationaldemokratische Propaganda Depesche Artikeldienst\" (zweimonatlich) \"NPD-informiert\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"NPD-Propaganda-Blitz\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"NPD-Profil\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesverband NW 1.100 (1.500) \"NPD-Organisationsspiegel 4630 Bochum-Wattenscheid Nordrhein-Westfalen\" (monatlich) NW: 54 Kreisverb\u00e4nde NSDAP-Auslandsund \u00dcber 100 (50) \"NS-Kampfruf\" Aufbauorganisation (NSDAP-A0) (monatlich) Lincoln/USA NW 20 (20) Unabh\u00e4ngige Arbeiterpartei e.V. 120 (120) \"Reichs-Arbeiter-Zeitung\" (UAP) (monatlich) 4300 Essen NW 60 (60) Unabh\u00e4ngige Freundeskreise 100 (100) \"Unabh\u00e4ngige Nachrichten\" (UFK) 4630 Bochum 53","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Volksbewegung f\u00fcr 2.500 (-) Generalamnestie (VoGA) 8000 M\u00fcnchen Volkssozialistische Bewegung 50 (50) Deutschlands (VSBD) 8000 M\u00fcnchen NW 10 (10) Wiking-Jugend (WJ) 400 (400) \"Wikinger\" 5190 Stolberg (viertelj\u00e4hrlich) NW 100 (60) Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflu\u00dften Organisationen in die vorstehende \u00dcbersicht bedeutet nicht, da\u00df die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 9.2 \u00dcbersicht \u00fcber linksextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen im Zusammenhang mit diesem Bericht sowie deren Presseerzeugnisse. Organisation Mitglieder Presse (einschlie\u00dflich (einschlie\u00dflich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 1980 (1979) Bund Sozialistischer Arbeiter 100 (100) \"neue Arbeiter Presse\" (BSA) (w\u00f6chentlich) 4300 Essen NW 50 (50) Bund Westdeutscher 600 \"Politische Berichte des Kommunisten (BWK) BWK\" 5000 K\u00f6ln (vierzehnt\u00e4gig) NW 140 Deutsche Friedensunion 2.000 (2.000) \"Deutsche Volkszeitung\" (DFU) (DVZ) - inoffiziell - 5000 K\u00f6ln (40.000 w\u00f6chentlich) \"Pressedienst DFU\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"DFU betr. Politik\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesverband NW 1.000 (1.000) \"Pressedienst DFU NRW 4300 Essen (unregelm\u00e4\u00dfig) 54","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Deutsche Kommunistische 40.000 (40.000) \"Unsere Zeit\" (UZ) Partei (DKP) Tagesausgaben: 25.000 4000 D\u00fcsseldorf Wochenendausgaben: 50.000 \"DKP-Pressedienst\" (t\u00e4glich) Zentrale Einrichtungen \"Marxistische Bl\u00e4tter\" \"Institut f\u00fcr Marxistische (alle 2 Monate) Studien und Forschungen\" \"Nachrichten\" - f\u00fcr 6000 Frankfurt am Main Gewerkschaftsfunktion\u00e4re (monatlich) \"Verein zur F\u00f6rderung der \"Landrevue\" - Forschung und des Studiums Informationen f\u00fcr die der Sozialwissenschaften e.V.\" Landbev\u00f6lkerung - Frankfurt am Main (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Karl-Liebknecht-Schule\" \"PRAXIS\" Leverkusen (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Marx-Engels-Stiftung e.V.\" \"Sozialismus konkret\" (fr\u00fcher: \"Friedrich-Engels(unregelm\u00e4\u00dfig) Zentrum\") \"infodienst\" - f\u00fcr DKPWuppertal Betriebszeitungen, Wohngebietsund Hochschulzeitungen (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Probleme des Friedens und Sozialismus\" - deutschsprachige Ausgabe der in der CSSR hergestellten Schrift - (monatlich) \"Notizen\" - Informationen der DKP (unregelm\u00e4\u00dfig) Bezirk Ruhr-Westfalen 7.000 (7.000) 4300 Essen Bezirk Rheinland-Westfalen 5.500 (6.000) 4000 D\u00fcsseldorf NW: 44 Kreisorganisationen ca. 120 Kreisund ca. 100 Betriebsund Stadtteilzeitungen Hochschulgruppen ca. 180 Betriebszeitungen ca. 250 Wohngebietsgruppen (Ortsbzw. Stadtteilorganisationen) Gruppe Internationale 400 (500) \"was tun\" Marxisten (GIM) (zweiw\u00f6chentlich) 6000 Frankfurt am Main NW 50 (50) Junge Pioniere (JP) 2.500 (2.500) \"Willibald\" 4600 Dortmund (zweimonatlich) Landesverband RuhrgebietWestfalen 4300 Essen 55","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Landesverband RheinlandWestfalen 5000 K\u00f6ln NW (950 - 1.000) (800) Komitee f\u00fcr Frieden, 400 (400) \"Bulletin\" Abr\u00fcstung und (unregelm\u00e4\u00dfig) Zusammenarbeit (KFAZ) 5000 K\u00f6ln Kommunistische Partei 500 (500) \"Roter Morgen\" Deutschlands/Marxisten(6.000 w\u00f6chentlich) Leninisten (KPD) \"Der Weg der Partei\" 4600 Dortmund (theoret. Organ) Landesverband Mitte 200 (250) 4600 Dortmund Kommunistischer Arbeiterbund 700 (420) \"Rote Fahne\" Deutschlands (KABD) (vierzehnt\u00e4gig) NW 200 (140) Kommunistischer Bund (KB) 800 (900) \"Arbeiterkampf\" 2000 Hamburg (vierzehnt\u00e4gig) \"Unser Weg\" (4.000 unregelm\u00e4\u00dfig) \"Die Internationale\" (6.000 monatlich) NW 50 (70) Kommunistischer Bund 1.600 (2.410) \"Kommunistische Westdeutschland (KBW) Volkszeitung\" (KVZ) 6000 Frankfurt am Main NW 285 (700) \"Kommunismus und Klassenkampf\" Marxistische Arbeiterbildung 90 Gruppen e.V. (MAB) Vereinigung zur Verbreitung des wissenschaftlichen Sozialismus 5600 Wuppertal NW 30 Gruppen Marxistischer Studentenbund 6.100 (5.900) \"rote Bl\u00e4tter\" Spartakus (MSB) 5300 Bonn NW: 35 Hochschulgruppen 1.400 (1.400) 56","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Rote Garde 350 (450) \"Roter Rebell\" 4600 Dortmund 100 (100) (monatlich) NW Sozialistische Deutsche 15.000 (15.000) \"elan\" (inoffiziell) Arbeiterjugend (SDAJ) (40.000 monatlich) 4600 Dortmund Landesverband Ruhrgebiet86 \u00f6rtliche Zeitungen Westfalen 4300 Essen Landesverband Rheinland80 \u00f6rtliche Zeitungen Westfalen 5000 K\u00f6ln NW: 39 Kreisverb\u00e4nde mit 5.000-6.000 (6.000) 188 Ortsgruppen Sozialistischer Jugendbund 100 (200) \"links voran\" (SJB) (monatlich) 4300 Essen NW 50 (50) 10.000 (10.000) \"die tat\" Vereinigung der \"Pressedienst\" Verfolgten des (unregelm\u00e4\u00dfig) Naziregimes - Bund der \"antifaschistischer Antifaschisten (VVNjugenddienst\" (Informationen f\u00fcr die BDA) Jugendpresse) 6000 Frankfurt am Main Landesverband NW 4.000 (4.000) \"effektiv\" 4000 D\u00fcsseldorf Organ der VVN-BDA (4x j\u00e4hrlich) unbekannt Kommunistische Vereinigung f\u00fcr Volkszeitung - Ausgabe f\u00fcr revolution\u00e4re Soldaten und Reservisten Volksbildung - Soldaten und Reservisten (VRVSR) 6000 Frankfurt am Main NW 180 1.500 \"Volks-Echo\" Volksfront (V) (monatlich) 4300 Essen Landesverband NW 600 4630 Bochum (z.T. Mitgliedschaft KPD) 57","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflu\u00dften Organisationen in die vorstehende \u00dcbersicht bedeutet nicht, da\u00df die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 9.3 Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst RdErl. d. Innenministers v. 28. 1. 1980 - II A 1 - 1.20.01 - 0/80 Die Landesregierung hat am 18. Dezember 1979 beschlossen, zum 1. Januar 1980 die \"Vorl\u00e4ufigen Richtlinien \u00fcber die Beurteilung von Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. 5. 1975\" aufzuheben und die anliegenden \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst\" in Kraft zu setzen. Meinen RdErl. v. 28.4.1976 (MBI. NW.S.869/SMBI. NW. 203020) hebe ich auf. Den Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nden wird empfohlen, die Grunds\u00e4tze entsprechend anzuwenden. Anlage: Wortlaut der Grunds\u00e4tze I. Der freiheitliche Rechtsstaat geht von der Verfassungstreue seiner B\u00fcrger aus. II. In das Beamten-(Richter-)verh\u00e4ltnis darf nur berufen werden, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (SS 6 Abs. 1 Z. 1 LBG, SS 9 Nr. 2 DRiG). Angestellte und Arbeiter m\u00fcssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen (SS 8 Abs. 1 S. 1 BAT, SS 9 Abs. 9 S. 2 MTL II). Die Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes bekr\u00e4ftigen ihre Pflicht zur Verfassungstreue mit ihrer Eidesleistung bzw. ihrem Gel\u00f6bnis. III. Die Feststellung, ob der Bewerber neben den sonst geforderten auch diese Eignungsvoraussetzung erf\u00fcllt, treffen die Einstellungsbeh\u00f6rden unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalles. IV. Bei der Feststellung, ob ein Bewerber die f\u00fcr die Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst erforderliche Gew\u00e4hr der Verfassungstreue bietet, sind in der Landesverwaltung einheitlich folgende Grunds\u00e4tze anzuwenden: 58","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 1 Bei der Entscheidung, ob bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde angefragt wird, gilt der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit: 1.1 Anfragen d\u00fcrfen nicht routinem\u00e4\u00dfig erfolgen. 1.2 Anfragen erfolgen nicht, wenn der Bewerber das. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 1.3 Anfragen erfolgen nicht bei Bewerbern f\u00fcr einen Vorbereitungsdienst, der Voraussetzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung eines Berufes auch au\u00dferhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes ist (z. B. Lehrerund Juristenausbildung). 1.4 Anfragen erfolgen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte darauf hindeuten, da\u00df der Bewerber nicht die Voraussetzung f\u00fcr die Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst erf\u00fcllt. Die Anhaltspunkte sind in der Anfrage anzugeben. 1.4.1 Anhaltspunkte i. S. dieser Vorschrift k\u00f6nnen insbesondere gewonnen werden - in der Probezeit - im Vorbereitungsdienst - im Einstellungsverfahren. 1.4.2 Im Einstellungsverfahren finden grunds\u00e4tzlich Einstellungsgespr\u00e4che statt. Dabei sind die Bewerber \u00fcber die Pflicht zur Verfassungstreue gem. Anlage zu belehren. Die Bewerber haben \u00fcber ihre Verfassungstreue folgende Erkl\u00e4rung abzugeben: \"Ich bin \u00fcber meine Pflicht zur Verfassungstreue und dar\u00fcber belehrt worden, da\u00df die Teilnahme an Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten eines Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes unvereinbar ist. Auf Grund der mir erteilten Belehrung erkl\u00e4re ich hiermit, da\u00df ich meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erf\u00fcllen werde, da\u00df ich die Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bejahe und da\u00df ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und f\u00fcr deren Erhaltung einzutreten. Ich versichere ausdr\u00fccklich, da\u00df ich in keiner Weise Bestrebungen unterst\u00fctze, deren Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind. Ich bin mir bewu\u00dft, da\u00df beim Verschweigen einer solchen Unterst\u00fctzung die Ernennung/der Abschlu\u00df des Arbeitsvertrages als durch arglistige T\u00e4uschung herbeigef\u00fchrt angesehen wird. Arglistige T\u00e4uschung f\u00fchrt zur Zur\u00fccknahme der Ernennung/Anfechtung des Arbeitsvertrages.\" 1.4.3 Soweit den Umst\u00e4nden nach ein Einstellungsgespr\u00e4ch nicht in Betracht kommt, sind Belehrung und Erkl\u00e4rung im Rahmen des schriftlichen Einstellungsverfahrens vorzusehen. 1.4.4 Lehnt ein Bewerber die Abgabe der vorgesehenen Erkl\u00e4rung \u00fcber seine Verfassungstreue ab oder ergeben sich im Einstellungsverfahren - insbesondere im Einstellungsgespr\u00e4ch - sonstige Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue des Bewerbers, so ist zur Einleitung der Einzelfallpr\u00fcfung die Anfrage durchzuf\u00fchren. 1.5 Anfragen d\u00fcrfen nur erfolgen, wenn eine Einstellung tats\u00e4chlich beabsichtigt und die Verfassungstreue nur noch die letzte zu pr\u00fcfende Einstellungsvoraussetzung ist. 59","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 2 F\u00fcr die Mitteilung von Erkenntnissen auf Grund von Anfragen der Einstellungsbeh\u00f6rden ist zu beachten: 2.1 Den Einstellungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen nur solche Tatsachen mitgeteilt werden, die Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers gerichtsverwertbar begr\u00fcnden k\u00f6nnen. 2.2 Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die T\u00e4tigkeiten vor der Vollendung des. 18. Lebensjahres betreffen und Erkenntnisse \u00fcber abgeschlossene Tatbest\u00e4nde, die mehr als 2 Jahre zur\u00fcckliegen, d\u00fcrfen nicht weitergegeben werden, es sei denn, die Weitergabe ist im Hinblick auf das besondere Gewicht der Erkenntnisse nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit geboten. 2.3 Erkenntnisse, die unter eine gesetzlich geregelte Schweigepflicht fallen, d\u00fcrfen nicht weitergegeben werden. 3 Der Innenminister teilt der anfragenden Einstellungsbeh\u00f6rde und der zust\u00e4ndigen obersten Dienstbeh\u00f6rde Erkenntnisse nach Ziffer 2 unverz\u00fcglich mit. 4 Die Einstellungsbeh\u00f6rden des Landes sind verpflichtet, Bedenken, die gegen die Einstellung eines Bewerbers sprechen, und die daf\u00fcr erheblichen Tatsachen dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. 5 Der Bewerber hat das Recht, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. 6 Findet ein Anh\u00f6rungsgespr\u00e4ch statt, ist ein Protokoll zu f\u00fchren. Dem Bewerber ist auf Antrag Einsicht zu gew\u00e4hren. 7 Die Mitwirkung eines Rechtsbeistandes ist auf Antrag des Bewerbers zu gestatten. Sie ist auf die Beratung des Bewerbers und auf Verfahrensfragen zu beschr\u00e4nken. 8 Die Entscheidung \u00fcber die Einstellung oder Ablehnung von Bewerbern, deren Verfassungstreue die Einstellungsbeh\u00f6rde nicht f\u00fcr gew\u00e4hrleistet h\u00e4lt, trifft die oberste Dienstbeh\u00f6rde im Einvernehmen mit dem Innenminister. 9 Ablehnende Entscheidungen d\u00fcrfen nur auf gerichtsverwertbare Tatsachen gest\u00fctzt werden. 10 Dem Bewerber ist die Ablehnungsbegr\u00fcndung unter Angabe der hierf\u00fcr ma\u00dfgeblichen Tatsachen, jedenfalls auf seinen Antrag hin, schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid erh\u00e4lt eine Rechtsmittelbelehrung. 11 Erkenntnisse, die von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nicht an die Einstellungsbeh\u00f6rde weitergegeben werden d\u00fcrfen (Ziff. 2.2, 2.3), d\u00fcrfen von ihr auch dann nicht verwertet werden, wenn sie ihr von anderer Seite mitgeteilt worden sind. 12 Wenn eine Einstellung trotz vorliegender Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erfolgt ist, m\u00fcssen alle Unterlagen \u00fcber die Durchf\u00fchrung des \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens aus den Personalakten entfernt werden. V. Die Richtlinien f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Landesbediensteten bleiben unber\u00fchrt. Anlage zu Ziffer IV 1.4.2 der Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst 60","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Bewerber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst sind in Einstellungsgespr\u00e4chen oder im formalisierten schriftlichen Einstellungsverfahren wie folgt zu belehren: \"Belehrung Nach SS 55 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes - LBG - (SS 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes - LRiG -) ist der Beamte (Richter) verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und f\u00fcr deren Erhaltung einzutreten. Dementsprechend darf gem\u00e4\u00df SS 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG (SS 9 Nr. 2 DRiG) in das Beamten-(Richter-)verh\u00e4ltnis nur berufen werden, wer die Gew\u00e4hr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen, ergibt sich f\u00fcr Angestellte aus SS 8 Abs. 1 des Bundes-Angestellten-Tarifvertrages - BAT - und f\u00fcr Arbeiter des Landes aus SS 9 Abs. 9 des Mantel-Tarifvertrages f\u00fcr Arbeiter der L\u00e4nder - MTL II -. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urt. vom 23. 10, 1952 - 1 BvB 1/51 -BVerfGE 2,1; Urt. vom 17.8.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5,85) eine Ordnung, die unter Ausschlu\u00df jeglicher Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschlie\u00dfliche Herrschaftsmacht Menschenw\u00fcrde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen: - Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung gegen\u00fcber der Volksvertretung, - die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, - die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit f\u00fcr alle politischen Parteien, - das Recht auf verfassungsm\u00e4\u00dfige Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition: Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grunds\u00e4tze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes. Gegen Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen Beamte auf Probe oder auf Widerruf ein Entlassungsverfahren eingeleitet. 61","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Angestellte und Arbeiter m\u00fcssen in diesen F\u00e4llen mit einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df SS 54 BAT bzw. SS 59 MTL 11 rechnen.\" (Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen 1980 S. 178) 9.4 Leits\u00e4tze zum Beschlu\u00df des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mal 1975 - 2 BvL 13/73 - 1. Es ist ein hergebrachter und zu beachtender Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG), da\u00df den Beamten eine besondere politische Treuepflicht gegen\u00fcber dem Staat und seiner Verfassung obliegt. 2. Die Treuepflicht gebietet, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung, auch soweit sie im Wege einer Verfassungs\u00e4nderung ver\u00e4nderbar ist, zu bejahen und dies nicht blo\u00df verbal, sondern insbesondere in der beruflichen T\u00e4tigkeit dadurch, da\u00df der Beamte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erf\u00fcllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus f\u00fchrt. Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, da\u00df er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, f\u00fcr den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bew\u00e4hrt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, da\u00df der Beamte Partei f\u00fcr ihn ergreift. 3. Bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf rechtfertigt die Verletzung der Treuepflicht regelm\u00e4\u00dfig die Entlassung aus dem Amt. Bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung im f\u00f6rmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. 4. Es ist eine von der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung f\u00fcr den Eintritt in das Beamtenverh\u00e4ltnis, da\u00df der Bewerber die Gew\u00e4hr bietet, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 5. Der \u00dcberzeugung, da\u00df der Bewerber die geforderte Gew\u00e4hr nicht bietet, liegt ein Urteil \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit des Bewerbers zugrunde, das zugleich eine Prognose enth\u00e4lt und sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gr\u00fcndet. 6. Die sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt f\u00fcr jedes Beamtenverh\u00e4ltnis, f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Zeit, f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Probe und f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Widerruf ebenso wie f\u00fcr das Beamtenverh\u00e4ltnis auf Lebenszeit. 7. Wenn auch an die Angestellten im \u00f6ffentlichen Dienst weniger hohe Anforderungen als an die Beamten zu stellen sind, schulden sie gleichwohl dem Dienstherrn Loyalit\u00e4t und die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten; auch sie d\u00fcrfen nicht den Staat, in dessen Dienst sie stehen, und seine Verfassungsordnung angreifen; auch sie k\u00f6nnen wegen grober Verletzung dieser Dienstpflichten fristlos entlassen werden; und auch ihre 62","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Einstellung kann abgelehnt werden, wenn damit zu rechnen ist, da\u00df sie ihre mit der Einstellung verbundenen Pflichten nicht werden erf\u00fcllen k\u00f6nnen oder wollen. 8. Ein Teil des Verhaltens, das f\u00fcr die Beurteilung der Pers\u00f6nlichkeit eines Beamtenanw\u00e4rters erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt - unabh\u00e4ngig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. 9. Die durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamtenund Disziplinarrechts sind allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG. 10. Es steht nicht in Widerspruch zu Art. 12 GG, wenn der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums im Beamtenrecht verwirklicht wird, vom Bewerber f\u00fcr ein Amt zu verlangen, da\u00df er die Gew\u00e4hr bietet, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 11. Dem Staat steht frei, einen Vorbereitungsdienst, dessen erfolgreiche Absolvierung Voraussetzung sowohl f\u00fcr den Staatsdienst im Beamtenverh\u00e4ltnis als auch f\u00fcr einen freien Beruf ist, allgemein so zu organisieren, da\u00df er in einem zivilrechtlichen Anstellungsverh\u00e4ltnis oder in einem besonderen \u00f6ffentlich-rechtlichen Verh\u00e4ltnis au\u00dferhalb des Beamtenverh\u00e4ltnisses abzuleisten ist. Entscheidet er sich f\u00fcr einen Vorbereitungsdienst, der im Beamtenverh\u00e4ltnis zur\u00fcckzulegen ist, so mu\u00df er f\u00fcr diejenigen, f\u00fcr die ein Beruf au\u00dferhalb des Staatsdienstes in Betracht kommt, entweder einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst anbieten, der ohne Berufung ins Beamtenverh\u00e4ltnis geleistet werden kann, oder innerhalb seiner beamtenrechtlichen Regelung eine Ausnahmevorschrift vorsehen, die es gestattet, den Vorbereitungsdienst auf Wunsch au\u00dferhalb eines Beamtenverh\u00e4ltnisses abzuleisten. Im Hinblick darauf, da\u00df in zunehmendem Ma\u00dfe neben die zweistufige juristische Ausbildung eine einstufige Ausbildung tritt, mag es zur rechtlichen Vereinheitlichung des juristischen Vorbereitungsdienstes naheliegen, k\u00fcnftig f\u00fcr alle Juristen die praktische Ausbildung vor der zweiten juristischen Staatspr\u00fcfung innerhalb eines \u00f6ffentlich-rechtlichen RechtspraktikantenVerh\u00e4ltnisses vorzusehen, das kein Beamtenverh\u00e4ltnis ist. 9.5 Leits\u00e4tze zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. M\u00e4rz 1976 1. Art. 33 II GG begr\u00fcndet f\u00fcr jeden Bewerber das Recht, bei seiner Bewerbung um ein \u00f6ffentliches Amt allein nach den in Art. 33 II GG genannten Voraussetzungen - Eignung, Bef\u00e4higung und fachliche Leistung - beurteilt zu werden. Verst\u00f6\u00dft die Einstellungsbeh\u00f6rde bei ihrer Auswahl gegen Art. 33 II GG, kann der Bewerber im Regelfall nur verlangen, da\u00df der auf verfassungswidrige Gesichtspunkte gest\u00fctzte Ablehnungsbescheid aufgehoben wird. Nur unter besonderen Umst\u00e4nden kann sich aus Art. 33 II GG dar\u00fcber hinaus ein Einstellungsanspruch des Bewerbers ergeben, n\u00e4mlich dann, wenn sich nach den Verh\u00e4ltnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft und mithin die Einstellung als die einzige rechtm\u00e4\u00dfige Entscheidung der Beh\u00f6rde \u00fcber die Bewerbung darstellt. 63","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 2. Die \"Eignung\" eines Bewerbers i. S. von Art. 33 II GG umfa\u00dft fachliche Voraussetzungen, formelle Qualifikationen (z. B. Staatspr\u00fcfungen), aber auch charakterliche Eigenschaften und die Bereitschaft, der f\u00fcr das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu gen\u00fcgen. Nicht allen Angestellten und Arbeitern des \u00f6ffentlichen Dienstes ist das gleiche Ma\u00df an politischer Treue abzuverlangen wie den Beamten. Bei Angestellten und Arbeitern m\u00fcssen sich die in politischer Hinsicht zu stellenden Anforderungen aus dem jeweiligen Amt ergeben. 3. Ein Lehrer und Erzieher mu\u00df gesteigerten Anforderungen gen\u00fcgen; er mu\u00df den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen glaubw\u00fcrdig die Grundwerte unserer Verfassung vermitteln, Die F\u00e4higkeit und Bereitschaft eines Bewerbers um ein Amt als Lehrer und Erzieher, Grundwerte der Verfassung glaubw\u00fcrdig darzustellen, kann nicht allein nach seiner Mitgliedschaft in einer politischen Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, beurteilt werden. Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei ist aber ein wesentliches Indiz daf\u00fcr, da\u00df der Bewerber die ihm auferlegten Treuepflichten nicht erf\u00fcllen kann, mithin die Eignung nicht besitzt. 4. Die verfassungsrechtlich gesicherte Bet\u00e4tigungsfreiheit einer nicht verbotenen politischen Partei und ihrer Mitglieder mu\u00df zur\u00fcckstehen hinter dem ebenfalls verfassungsm\u00e4\u00dfig verankerten Grundsatz, da\u00df der Staat ungeeignete Bewerber von \u00f6ffentlichen \u00c4mtern ausschlie\u00dfen darf. 5. Die auf die Person des Bewerbers bezogene Eignungspr\u00fcfung kann nicht daran scheitern, da\u00df es f\u00fcr die Beurteilung der politischen Ziele einer Partei durch die Einstellungsbeh\u00f6rde und die zur Entscheidung \u00fcber den Einstellungsanspruch berufenen Gerichte zur Zeit kein dem verfassungsgerichtlichen Verbotsverfahren vergleichbares Verfahren gibt. Nach den Erkenntnisquellen, die Einstellungsbeh\u00f6rden und Gerichte heute zur Verf\u00fcgung stehen, h\u00e4lt der Senat es f\u00fcr erkennbar, da\u00df die Ziele der DKP mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. BAG, Urt. v. 31. 3.1976 - 5 AZR 104/74 (Bremen) 9.6 Leits\u00e4tze zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. M\u00e4rz 1980 1. Ein Bewerber ist f\u00fcr das Lehramt in einer Realschule nur geeignet (Art. 33 Abs. 2 GG), wenn er den Sch\u00fclern die Grundwerte der Verfassung glaubw\u00fcrdig vermitteln kann. 2. Bei der Pr\u00fcfung, ob ein Bewerber f\u00fcr das \u00f6ffentliche Amt, f\u00fcr das er sich beworben hat, geeignet ist im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG, steht der einstellenden Beh\u00f6rde ein Beurteilungsspielraum zu. Das gilt auch f\u00fcr die Beurteilung der politischen Treuepflicht. Die Beurteilung ist von den Gerichten nur daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Einstellungsbeh\u00f6rde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeing\u00fcltige Bewertungsgrunds\u00e4tze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erw\u00e4gungen hat leiten lassen, und ob sie ihre Entschlie\u00dfung in einem fehlerfreien Verfahren getroffen hat. 3. Die einstellende Beh\u00f6rde darf nur auf die individuelle Eignung de5 jeweiligen Bewerbers abstellen, auf sein Verfassungsverst\u00e4ndnis, seine Einstellung und das von ihm zu erwartende Verhalten. Die Beh\u00f6rde darf sich nicht auf die 64","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Pr\u00fcfung formaler Merkmale wie Mitgliedschaft und Aktivit\u00e4ten in Vereinigungen oder politischen Parteien beschr\u00e4nken. 4. Mitgliedschaft und Aktivit\u00e4ten in Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielen k\u00f6nnen Zweifel an der Eignung eines Bewerbers begr\u00fcnden. Es ist Sache des Bewerbers, etwaige Zweifel an seiner Eignung auszur\u00e4umen. Daf\u00fcr gen\u00fcgt nicht die Erkl\u00e4rung, er wolle seine politischen Ziele nur mit verfassungsrechtlich zul\u00e4ssigen Mitteln erreichen. 5. Die einstellende Beh\u00f6rde darf den Bewerber nach einer Mitgliedschaft und nach Aktivit\u00e4ten in solchen Organisationen fragen. Sie darf bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Erkenntnisse \u00fcber den Bewerber einholen und ihm solche Erkenntnisse vorhalten. 6. Die einstellende Beh\u00f6rde mu\u00df bei ihrer Entscheidung alle wesentlichen Umst\u00e4nde des Einzelfalles ber\u00fccksichtigen. Dazu k\u00f6nnen je nach Lage des Falles geh\u00f6ren: etwa eine erfolgreiche Erprobung in einem vorausgegangenen Ausbildungsoder in einem fr\u00fcheren Arbeitsverh\u00e4ltnis und die Gr\u00fcnde, die einen Bewerber zum Beitritt in eine verfassungsfeindliche Organisation bewogen haben. 7. Das Arbeitsgericht hat, wenn es bei der Beurteilung des Bewerbers einen Mangel feststellt, die einstellende Beh\u00f6rde auf diesen Rechtsfehler hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu einer neuen Beurteilung zu geben. 8. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf \u00dcbernahme in den Schuldienst als Angestellter ist nicht deshalb unzul\u00e4ssig, weil der Bewerber gleichzeitig vor dem Verwaltungsgericht seine Einstellung als Beamter betreibt. 9.7 Antwort der Bundesregierung auf die Gro\u00dfe Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (G\u00f6ttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Biechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/2305 - Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem \u00f6ffentlichen Dienst (Auszug) Der Bundesminister des Innern D 13 - 210 152/7 - hat mit Schreiben vom 22. Januar 1979 die Gro\u00dfe Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Bundesregierung bejaht uneingeschr\u00e4nkt das verfassungsrechtliche Gebot der Verfassungstreue von Beamten. Sie wird auch k\u00fcnftig an den dieses Verfassungsgebot konkretisierenden beamtenrechtlichen Regelungen festhalten, nach denen in ein Beamtenverh\u00e4ltnis nur berufen werden darf, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Den Inhalt dieser Verfassungstreuepflicht und die Gesichtspunkte, die bei der Pr\u00fcfung der Verfassungstreue zu beachten sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 dargelegt. Die Bundesregierung hat diesen Beschlu\u00df zum Bestandteil 65","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 der von ihr am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommenen \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue\" gemacht. Die Entwicklung der letzten Jahre hat immer deutlicher werden lassen, wie \u00dcberma\u00df und Perfektionierung der Verfassungstreue-Pr\u00fcfung das Vertrauen in die Freiheit unseres Staates untergraben und vor allem junge B\u00fcrger unserem Staat entfremden k\u00f6nnen. Dies sind Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, die der Staat, dem Schutz und Verteidigung dieser Ordnung aufgegeben sind, ebenfalls ber\u00fccksichtigen mu\u00df. Die Bundesregierung unterstreicht deshalb die Feststellung des Bundeskanzlers in der Regierungserkl\u00e4rung vom 16. Dezember 1976: \"Wir werden alles tun, um die Entstehung eines allgemeinen Mi\u00dftrauens zu verhindern, welche die pers\u00f6nliche Aus\u00fcbung von Grundrechten mit Gefahren f\u00fcr die pers\u00f6nliche berufliche Zukunft belasten k\u00f6nnte; denn dies f\u00fchrt zu Leisetreterei und zu Furcht. Wir wollen aber nicht Furcht, sondern wir wollen die pers\u00f6nliche Bereitschaft, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung lebendig zu erhalten.\" Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November 1978 verabschiedeten Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens f\u00fcr die Verfassungstreue-Pr\u00fcfung im \u00f6ffentlichen Dienst bekundet. 1. Erkennt die Bundesregierung den Verfassungsgrundsatz an, da\u00df Beamte eine besondere \u00fcber die allgemeinen B\u00fcrgerpflichten hinausgehende politische Treuepflicht gegen\u00fcber unserem Staat und seiner Verfassung zu erf\u00fcllen haben dergestalt, da\u00df sie die Gew\u00e4hr bieten m\u00fcssen, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten? Ja. Zum Erfordernis der Verfassungstreue hat die Bundesregierung in ihrer Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: \"Nach den einschl\u00e4gigen beamtenrechtlichen Bestimmungen (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) darf in das Beamtenverh\u00e4ltnis nur berufen werden, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei ist nach der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975 (E 39, 334) f\u00fcr den Eintritt in jedes Beamtenverh\u00e4ltnis die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue eine von der Verfassung geforderte und durch das einfache Gesetz lediglich konkretisierte Eignungsvoraussetzung. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden einheitlichen Beamtenstatus kann auf das Erfordernis der Verfassungstreue schon bei der Einstellung auch im Wege einer Gesetzes\u00e4nderung nicht verzichtet werden. Die demnach gebotene Verfassungstreue-Pr\u00fcfung erfordert ein Urteil \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit des Bewerbers, das zugleich eine Prognose enth\u00e4lt' (Leitsatz 5 der BVerfGE vom 22. Mai 1975). Dabei ist nur auf das tats\u00e4chliche Verhalten abzustellen; blo\u00dfe Mutma\u00dfungen ohne tats\u00e4chliche Anhaltspunkte k\u00f6nnen nicht ma\u00dfgeblich sein.\" 2. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df diese Treuepflicht von den Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes insbesondere fordert, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren? 66","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 3. Sind der Bundesregierung derartige Gruppen und Bestrebungen im Bundesgebiet bekannt, und welche sind diese im wesentlichen? Geh\u00f6ren dazu a) die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), b) die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)? 4. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df \"eindeutige Distanzierung\" und gleichzeitige Mitgliedschaft oder Mitarbeit in diesen Gruppen sich normalerweise gegenseitig ausschlie\u00dfen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, da\u00df die Treuepflicht nur f\u00fcr das dienstliche, nicht aber f\u00fcr das au\u00dferdienstliche Verhalten gelte? 5. Wie wird bei der Einstellung von Bewerbern in den Bundesdienst in den Gesch\u00e4ftsbereichen der einzelnen Bundesminister in F\u00e4llen einer Mitgliedschaft bei einer Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung diese \"Distanzierung\" festgestellt? Wie wird ihre Glaubw\u00fcrdigkeit ermittelt und die notwendige Prognose f\u00fcr die Zukunft erstellt? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt zusammen beantwortet: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 festgestellt: \"Die politische Treuepflicht - Staatsund Verfassungstreue - fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren.\" Auf diesen Beschlu\u00df hat die Bundesregierung unter Ziffer I der \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue\" Bezug genommen. Bestrebungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und sie tragende Gruppen sind in dem vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1977 dargestellt, auf den Bezug genommen wird. Der Bericht unterscheidet zwischen Kernorganisationen, deren Nebenorganisationen und den von ihnen beeinflu\u00dften Organisationen. Als extremistisch werden dabei ausschlie\u00dflich solche Organisationen bewertet, deren politische Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Dazu geh\u00f6rt, wie aus dem Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1977 ersichtlich, auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), ebenso die sog. K-Gruppen wie z. B. KBW, KPD und KPD/ML. Die Bundesregierung hat in ihrer Darstellung vom 6. November 1978 ausgef\u00fchrt: \"Mit dem Beschlu\u00df des BVerfG vom 22. Mai 1975 w\u00e4re eine Automatik oder Regelvermutung in dem Sinne, da\u00df die blo\u00dfe Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung in der Regel Zweifel daran begr\u00fcndet, ob der Bewerber um Aufnahme in den \u00f6ffentlichen Dienst jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird, nicht vereinbar. Die Mitgliedschaft in 67","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 einer solchen Partei kann f\u00fcr das prognostische Urteil \u00fcber die Bewerbungspers\u00f6nlichkeit relevant sein, sie mu\u00df es aber nicht. Die Beurteilung kann nur den Einzelfall im Auge haben und mu\u00df sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gr\u00fcnden. Eines dieser Einzelelemente kann auch die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Vereinigung oder Partei sein, ohne da\u00df diesem Element Vorrang vor anderen Einzelumst\u00e4nden zukommt. Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts w\u00fcrde es aber ebenso zuwiderlaufen, wollte man die Relevanz bestimmter Einzelelemente, wie z. B. die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei und sogar bestimmter Aktivit\u00e4ten im Rahmen dieser Mitgliedschaft, f\u00fcr die Gesamtbeurteilung ausschlie\u00dfen. Es ist auch nicht in jedem Einzelfall erforderlich, da\u00df \u00fcber die blo\u00dfe Mitgliedschaft oder \u00fcber bestimmte Aktivit\u00e4ten im Rahmen einer verfassungsfeindlichen Partei hinaus f\u00fcr die Ablehnung eines Bewerbers au\u00dferhalb dieser Partei stattfindende verfassungsfeindliche Aktivit\u00e4ten festgestellt werden m\u00fc\u00dften. Dies kann, wie das Bundesverfassungsgericht ausdr\u00fccklich festgestellt hat, auch aus dem Parteienprivileg des Artikels 21 GG nicht abgeleitet werden; f\u00fcr Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gilt Artikel 21 GG ohnehin nicht. Nach der Entscheidung des BVerfG mu\u00df in jedem Falle eine auf diesen Einzelfall bezogene Beurteilung stattfinden. Von der Aufstellung f\u00f6rmlicher Beurteilungskriterien ist daher abzusehen.\" Dies gilt auch f\u00fcr die Feststellung, ob ein Bewerber sich eindeutig von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanziert. Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einzelfallpr\u00fcfung unter Bewertung der jeweils von Fall zu Fall wechselnden Vielzahl von Elementen w\u00e4re es ferner unvereinbar, f\u00fcr die Gewinnung des Urteils \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit eines Bewerbers, der Mitglied einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist, generelle Regelungen f\u00fcr die Feststellung zu treffen, ob dieses Mitglied sich im Sinne der Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Es lassen sich deshalb auch keine allgemeinen Kriterien nennen, nach denen die Einstellungsbeh\u00f6rden im Rahmen der ihnen obliegenden Pr\u00fcfung des Einzelfalles die erforderliche Distanzierung feststellen. Zu der Frage, ob f\u00fcr die Beurteilung der Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: \"Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, da\u00df der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schlie\u00dft dienstliches und au\u00dferdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer \u00c4nderung durch einfaches Gesetz nicht zug\u00e4nglich sind (Leits\u00e4tze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975).\" 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalit\u00e4re Ideologien gr\u00fcnden? Welche Ma\u00dfnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gew\u00e4hrleisten? Wie vertr\u00e4gt sich die Erf\u00fcllung von Mitgliedspflichten in totalit\u00e4ren Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? 68","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Die Bundesregierung nimmt zun\u00e4chst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung f\u00fchrte damals u. a. aus, da\u00df die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegen\u00fcber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegen\u00fcber der Partei, und da\u00df nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Mitglied dieser Partei nur werden kann, wer sich zu diesen Zielen bekennt. Unterschiedliche Ma\u00dfst\u00e4be legen diese Parteien jedoch hinsichtlich der Erf\u00fcllung dieser Pflichten an. Auch die Kontrollm\u00f6glichkeiten und Sanktionen sind verschieden. Bei KBW, KPD und KPD/ML hat das einzelne Parteimitglied einen nur geringen pers\u00f6nlichen Freiraum, au\u00dferdem gibt die organisatorische Aufteilung dieser Parteien in kleine Zellen der Parteileitung gute Kontrollm\u00f6glichkeiten \u00fcber das Verhalten des einzelnen Mitgliedes. Bei Vernachl\u00e4ssigung der Mitgliedspflichten bzw. bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Pflichten wird das Mitglied ger\u00fcgt, zur Selbstkritik gen\u00f6tigt oder aus der Partei ausgeschlossen. Bei der rund 42 000 Mitglieder z\u00e4hlenden DKP sind die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedspflichten geringer. W\u00e4hrend Mitglieder, die gegen die politische Linie der DKP gerichteten Aktivit\u00e4ten entfalten, grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen werden, wird wegen zu geringer Aktivit\u00e4t i. S. des Statuts in der Regel kein Parteiordnungsverfahren durchgef\u00fchrt. Die NPD war auf Grund ihres organisatorischen Zustandes in den letzten Jahren kaum in der Lage, ihrer Satzung Geltung zu verschaffen. Auch vor diesem Hintergrund kommt der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besondere Bedeutung zu, da\u00df nur eine Einzelfallpr\u00fcfung Aufschlu\u00df dar\u00fcber geben kann, ob ein Bewerber die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue bietet. 7. Trifft es zu, da\u00df a) die \"Berufsverbote\"-Kampagne mit ihrer Agitationsvokabel von der \"Gesinnungsschn\u00fcffelei\" durch die DKP, ihre Nebenorganisationen, die von ihr beeinflu\u00dften Organisationen sowie die sie lenkenden oder unterst\u00fctzenden anderen kommunistischen Parteien in Gang gebracht und bis heute gesteuert, intensiviert und zu erheblichen Teilen finanziert wird, b) das Ziel der DKP, welches sie mit dieser Kampagne verbindet, vor allem auch darin besteht, als gleichberechtigte politische Kraft im \"demokratischen Verfassungsbogen\" akzeptiert zu werden und damit das berechtigte Verdikt verfassungsfeindlicher Zielsetzung abstreifen zu k\u00f6nnen? 8. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, da\u00df es das Ziel der kommunistisch gesteuerten \"Berufsverbote\"-Kampagne ist, jedem Mitglied mindestens orthodox-kommunistischer Organisationen grunds\u00e4tzlich freien 69","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Zugang zum \u00f6ffentlichen Dienst zu erk\u00e4mpfen? H\u00e4lt es die Bundesregierung f\u00fcr richtig zu versuchen, dieser Kampagne durch Nachgiebigkeit den Boden zu entziehen, insbesondere dadurch, da\u00df auf die Zuziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bei der Pr\u00fcfung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue von Bewerbern verzichtet wird? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt beantwortet: Die Bestrebungen der Bundesregierung, die Verfassungstreue-Pr\u00fcfung bei Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst in einem st\u00e4rker am Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit orientierten Verfahren durchzuf\u00fchren, haben weder zum Ziel noch zur Folge da\u00df Extremisten der Weg in den \u00f6ffentlichen Dienst ge\u00f6ffnet wird. Sie erwachsen aus der \u00dcberzeugung, da\u00df in unserem Staat durch eine ausufernde Anfrageund Pr\u00fcfungspraxis ein gesellschaftliches Klima mit verursacht worden ist, das es vielen Bundesb\u00fcrgern als riskant erscheinen l\u00e4\u00dft, politisches !Engagement - gleich welcher Richtung - offen zu zeigen, und in dem die Bereitschaft, unsere Demokratie durch aktives Engagement lebendig zu erhalten, vielfach gerade bei jungen Menschen der Angst gewichen ist, eines Tages hierdurch Nachteile zu erleiden. Dieser Entwicklung, die im Ergebnis die demokratische Substanz dieses Staates eher schw\u00e4cht als st\u00e4rkt, gilt es zu begegnen. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, da\u00df Gruppen wie z. B. die DKP mit entgegengesetzter Zielsetzung durch sog. \"BerufsverbotsKampagnen\" gegen die seit dem Ministerpr\u00e4sidentenbeschlu\u00df von 1972 bestehende Praxis der Verfassungstreue-Pr\u00fcfung vorgehen. Diesen Kampagnen, die zu Unrecht auf die Nationalsozialistische Terminologie des \"Berufsverbotes\" zur\u00fcckgreifen, geht es zum Teil nicht um eine St\u00e4rkung der Liberalit\u00e4t in unserem Lande, sondern um die \u00d6ffnung des \u00f6ffentlichen Dienstes f\u00fcr Extremisten und um die Diskreditierung nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern auch des freiheitlichen Staates. Dies kann die Bundesregierung nicht davon abhalten, ihrer Sorge um das gef\u00e4hrdete Vertrauen in die Liberalit\u00e4t unseres Staates Ausdruck zu geben und f\u00fcr eine konsequente Durchsetzung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bei der Pr\u00fcfung der Verfassungstreue einzutreten. Im \u00fcbrigen kann auf die j\u00e4hrlich vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzberichte verwiesen werden, in denen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten orthodoxer Kommunisten gegen die \"Berufsverbote\" berichtet wird (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 50, 66; 1976, S. 64, 83 f.; 1977, S. 67, 79). Hierbei ist durch die Darstellung der \"Berufsverbotskampagne\" unter dem Abschnitt \"B\u00fcndnispolitik\" zum Ausdruck gebracht worden, da\u00df die Kampagne Teil dieser Politik ist, mit der die DKP das Ziel verfolgt, zu einer \"Massenbasis und damit zu gr\u00f6\u00dferem politischen Einflu\u00df zu gelangen (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 62 ff.; 1976, S. 79 ff.; 1977, S. 77 ff.). Konkrete Einzelheiten \u00fcber die Finanzierung der \"Berufsverbotskampagne\" sind nicht bekannt. Auch die Parteien der \"Neuen Linken\" wenden sich, wenn auch mit geringem Einsatz, in Publikationen und Aktionen gegen \"Berufsverbote\". Andere kommunistische Parteien i. S. der Frage 7a waren bisher wegen innerer Rivalit\u00e4ten und organisatorischer Schw\u00e4chen daran gehindert, eine gr\u00f6\u00dfere zentralgesteuerte Kampagne zu organisieren, die an Umfang und Intensit\u00e4t der 70","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 DKP-gesteuerten Kampagne entspricht. Die DKP betont im Interesse der Wirksamkeit ihrer \"B\u00fcndnispolitik\", deren Verwirklichung auch die \"Berufsverbotskampagne\" dient, und um ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung zu verschleiern, in ihrer Agitation zunehmend auf dem \"Boden des Grundgesetz\" zu wirken und sich zu seinen \"demokratischen Prinzipien\" zu bekennen. 9. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df der Beschlu\u00df der Ministerpr\u00e4sidenten der Bundesl\u00e4nder \u00fcber \"Grunds\u00e4tze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kr\u00e4fte im \u00f6ffentlichen Dienst\" vom 28. Januar 1972 und die gemeinsame Erkl\u00e4rung des Bundeskanzlers und der Ministerpr\u00e4sidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und richtige Folgerungen daraus ziehen, oder welche Punkte des Beschlusses oder der Erkl\u00e4rung h\u00e4lt die Bundesregierung heute - aus welchen Gr\u00fcnden - f\u00fcr a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung des Bundeskanzlers und der Ministerpr\u00e4sidenten als richtig an, es werde die (gleichzeitige)\"Mitgliedschaft von Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung bek\u00e4mpfen - wie auch die sonstige Forderung solcher Parteien und Organisationen - ... in aller Regel zu einem Loyalit\u00e4tskonflikt f\u00fchren\"? Die Aussage im Beschlu\u00df der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972, eine Mitgliedschaft in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begr\u00fcnde Zweifel an der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten \"in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages\", ist durch den Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die f\u00fcr die Pers\u00f6nlichkeitsbeurteilung von Bedeutung sind, ist nicht zu vereinbaren, wenn aus der Vielzahl der denkbaren Beurteilungselemente eines, n\u00e4mlich die Mitgliedschaft, besonders herausgehoben wird. Dies f\u00fchrt zu einer vorweggenommenen und deshalb unvertretbaren Gewichtung dieses Elements, mit der die Gefahr einer automatischen Ablehnung des Bewerbers ohne angemessene W\u00fcrdigung auch der sonst relevanten Elemente heraufbeschworen wird. 10. Trifft es zu, da\u00df die Bundesregierung, wie der damalige Bundeskanzler Brandt vor einiger Zeit erkl\u00e4rte, dem Beschlu\u00df nur deshalb zustimmte, weil sie davon ausging, da\u00df andernfalls aus dem Bereich der CDU/CSU das Verbot der DKP angestrebt werden w\u00fcrde, und was hat den Bundeskanzler bewogen, einem solchen Verbotsverfahren unter allen Umst\u00e4nden entgegenzuwirken? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Beschlu\u00df der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972 bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden ... 11. Trifft es zu, da\u00df die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kr\u00e4ften \u00f6ffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien nach ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Welches sind die Voraussetzungen 71","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 daf\u00fcr, da\u00df politische Bestrebungen oder Zielsetzungen von Parteien oder sonstigen Organisationen als verfassungsfeindlich bezeichnet werden m\u00fcssen? Die Frage ist zu bejahen. Die Bundesregierung verf\u00e4hrt entsprechend. Zur Frage der Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bundesregierung, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kr\u00e4ften \u00f6ffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, hat das Bundesverfassungsgericht u. a. folgendes aufgef\u00fchrt: \"Der Umstand, da\u00df die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung \u00fcber die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, da\u00df die \u00dcberzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bek\u00e4mpfen ... Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, da\u00df sie ihren j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kr\u00e4fte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der \u00d6ffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus f\u00fcr eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anh\u00e4ngern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Artikel 21 GG gesch\u00fctzt\" (Entscheidung vom 22. Mai 1975 - BVerfG 39, 334, 360). Die Bundesregierung sieht es in \u00dcbereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als erforderlich an, im Rahmen ihrer politischen Aufkl\u00e4rungsarbeit auf Organisationen und Parteien aufmerksam zu machen, die nach ihrer \u00dcberzeugung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Diese Voraussetzung ist bei einer Zielsetzung gegeben, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1, 13 und 5, 85,140) mindestens zu rechnen: * Die Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Pers\u00f6nlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t * die Gewaltenteilung * die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung * die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte * das Mehrparteiensystem * das Recht auf Opposition. Eine gegen diese Prinzipien gerichtete Zielsetzung reicht f\u00fcr den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit aus, ohne da\u00df zugleich ein aktiv k\u00e4mpferisch, 72","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 aggressives Verhalten vorliegen mu\u00df, wie es im KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Voraussetzung f\u00fcr ein Parteiverbot gefordert wird. Dies folgt daraus, da\u00df die Bewertung als \"verfassungsfeindlich\" sich in ihrer Wirkung auf die politische Aufkl\u00e4rungsarbeit der Regierung beschr\u00e4nkt und Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willk\u00fcrverbot in der Weise begrenzt, da\u00df entsprechende Werturteile vertretbar und in der Form sachlich gehalten sein m\u00fcssen, also nicht auf sachfremden Erw\u00e4gungen beruhen d\u00fcrfen (BVerfGE 40, 287, 293). 12. Wie gedenkt die Bundesregierung das geltende Verfassungsund Beamtenrecht zu wahren? H\u00e4lt sie bei Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst Feststellungen dar\u00fcber f\u00fcr geboten, ob Bewerber gleichzeitig einer der Verfassungsordnung bek\u00e4mpfenden Gruppe angeh\u00f6ren, und auf welche Weise solche Feststellungen getroffen werden? 13. H\u00e4lt es die Bundesregierung f\u00fcr rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen? Wenn ja, a) kann eine solche Vermutung bei allen Bewerbungen oder nur bei solchen f\u00fcr bestimmte Dienstposten oder Laufbahnen und gegebenenfalls nach welchen Kriterien gelegt werden; b) nach welchen Kriterien unterscheidet sie nachzuweisende und zu vermutende Einstellungsvoraussetzungen? 14. In welchen F\u00e4llen k\u00f6nnen nach Auffassung der Bundesregierung bei der Feststellung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue Erkenntnisse, die vom Verfassungsschutz auf Grund seines gesetzlichen Auftrages gewonnen wurden, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, a) durch das Einf\u00fchlungsverm\u00f6gen oder die zuf\u00e4lligen oder systematisch gesammelten Erkenntnisse der f\u00fcr Einstellungen zust\u00e4ndigen Beamten, b) durch gelegentliches oder systematisches Beobachten von zun\u00e4chst einmal ohne \u00dcberpr\u00fcfung eingestellten Probebeamten durch Vorgesetzte, Kollegen oder Sch\u00fcler ersetzt werden? Auf welche Weise kann bei einem Verzicht auf die Anfrage beim Verfassungsschutz sichergestellt werden, da\u00df an die Stelle einer \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue eines Bewerbers nicht eine blo\u00dfe Mutma\u00dfung dar\u00fcber tritt? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, \"eine Beh\u00f6rde d\u00fcrfe sich nicht k\u00fcnstlich dumm machen ... Sie darf keineswegs vorhandene Unterlagen bewu\u00dft nicht zur Kenntnis nehmen\"? Wenn nein, welche Argumente hat sie zur Widerlegung dieser Auffassung? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: 73","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Die von den Fragen ber\u00fchrten Themen sind im wesentlichen bereits in der Darstellung der Bundesregierung vom 8. November 1978 behandelt worden. Nach dem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts ist von der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auszugehen, die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue in jedem Fall zu pr\u00fcfen. Entsprechend der Entschlie\u00dfung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975, ... geht der freiheitlich-demokratische Staat von der Verfassungsloyalit\u00e4t seiner B\u00fcrger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit erlaubt es dieser Gesichtspunkt jedoch, Nebenwirkungen der Anfragen beim Verfassungsschutz, wie die St\u00f6rung des Vertrauens in die Liberalit\u00e4t des Staates, mit dem durch sie erreichten Nutzen bei der Abwehr von Extremisten abzuw\u00e4gen. Aus dem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich keine Verpflichtung, in allen F\u00e4llen routinem\u00e4\u00dfig beim Verfassungsschutz anzufragen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich expressiv verbis zum Thema der Anfrage beim Verfassungsschutz nur negativ, und zwar dahin ge\u00e4u\u00dfert, da\u00df eine solche Anfrage bei der \u00dcbernahme in den Vorbereitungsdienst, die zu zus\u00e4tzlichen Ermittlungen f\u00fchren w\u00fcrde, sch\u00e4dlich ist. Eine positive \u00c4u\u00dferung dahin, da\u00df und in welchen F\u00e4llen eine Anfrage erfolgen mu\u00df, weist die Entscheidung nicht auf. Allerdings kann aus dem Beschlu\u00df gefolgert werden, da\u00df das Gericht eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur als eines von mehreren Mitteln zur Pr\u00fcfung der Verfassungstreue ansieht: Es bezeichnet Vorbereitungsdienst und Probezeit als M\u00f6glichkeiten, \"den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schlie\u00dflich ein Urteil \u00fcber seine Pers\u00f6nlichkeit zu bilden\". In diesen Zeitr\u00e4umen, die grunds\u00e4tzlich jeder Bewerber vor der endg\u00fcltigen Berufung in das Beamtenverh\u00e4ltnis zu durchlaufen hat, soll sich prim\u00e4r die Eignung eines Bewerbers, zu der auch die Verfassungstreue geh\u00f6rt, erweisen: \"Hier, wo sich die Verwaltung unmittelbar ein zuverl\u00e4ssiges Bild \u00fcber den Anw\u00e4rter machen kann, mu\u00df der Schwerpunkt liegen f\u00fcr die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gew\u00e4hr bietet oder nicht' (BVerfGE 39, 334, 356). Dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umst\u00e4nden des konkreten Einzelfalls abh\u00e4ngig zu machen. Die Bundesregierung lehnt die Auffassung ab, da\u00df schon der Grundsatz der \"Einheit der Staatsverwaltung\" eine Pflicht zum routinem\u00e4\u00dfigen Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Einstellungsbeh\u00f6rde beinhalte. Diese Auffassung widerspr\u00e4che auch dem im Grundgesetz zum Ausdruck gelangten liberalen Staatsverst\u00e4ndnis von den Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Damit w\u00e4re nicht vereinbar, ohne weiteres die bei den verschiedenen staatlichen Stellen vorhandenen personenbezogenen Daten zu einem umfassenden Pers\u00f6nlichkeitsbild der B\u00fcrger zusammenzuf\u00fchren. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) mu\u00df auch f\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gelten. Wenn mit R\u00fccksicht auf den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit auf routinem\u00e4\u00dfige Anfragen beim Verfassungsschutz verzichtet wird, liegt es im pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen der Einstellungsbeh\u00f6rden, welche Feststellungen zu treffen sind und ob im Einzelfall eine Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Die Einstellungsbeh\u00f6rden haben dann anzufragen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte, die insbesondere w\u00e4hrend Vorbereitungsdienst und Probezeit gewonnen werden 74","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 k\u00f6nnen, darauf hindeuten, da\u00df der Bewerber nicht die Voraussetzungen f\u00fcr den Eintritt in den \u00f6ffentlichen Dienst erf\u00fcllt. Wenn von Routineanfragen abgesehen wird, so ist dies nach Auffassung der Bundesregierung auch geeignet, Mi\u00dftrauen gegen\u00fcber den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden abzubauen. Die Bundesregierung weist gegen\u00fcber der irrigen Meinung, die Routinenachfrage habe gezielte Nachforschungen ausgel\u00f6st, darauf hin, da\u00df es sich nur um die Abfrage des beim Verfassungsschutz bereits vorhandenen, gerichtsverwertbaren Wissens handelte. Dennoch hat die automatische Heranziehung des Verfassungsschutzes wesentlichen Anteil an den besonders bei der jungen Generation vorhandenen Vorbehalten gegen\u00fcber dem Verfassungsschutz. Die Bundesregierung h\u00e4lt es f\u00fcr unverzichtbar, da\u00df die B\u00fcrger ihren Sicherheitsbeh\u00f6rden Vertrauen entgegenbringen. Ohne dieses grunds\u00e4tzliche Vertrauen kann auch der Verfassungsschutz seine wichtige Aufgabe nicht erf\u00fcllen. Das Grundgesetz will diese Institution, um Freiheit und Toleranz dadurch zu erm\u00f6glichen, da\u00df Bestrebungen, die gegen Freiheit und Toleranz gerichtet sind, beobachtet werden. 15 .... 9.8 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Dregger, Dr. Langguth, Broh, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/4447 - Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Der Bundesminister des Innern - D I4 - M 601 530/4 - hat mit Schreiben vom 30. September 1980 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Die Zahl der Linksextremisten im Bundesdienst hat sich in dem erfragten Zeitraum wie folgt entwickelt: 1976:266,1977:288,1978:271,1979:267. Danach ist die Zahl der Linksextremisten im Bundesdienst gegen\u00fcber dem Jahr 1976 praktisch unver\u00e4ndert geblieben. Mit der am 1. April 1979 in Kraft getretenen Neufassung der Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue hat die Bundesregierung f\u00fcr ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich die routinem\u00e4\u00dfigen Anfragen beim Verfassungsschutz in jedem Fall einer Bewerbung um Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst abgeschafft. Sie ist damit einem Gebot des Rechtsstaatsprinzips gefolgt und hat auch f\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten des Verfassungsschutzes an die Einstellungsbeh\u00f6rden den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit verwirklicht. Diesem Grundsatz entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls abh\u00e4ngig zu machen. Das Absehen von der Regelanfrage stimmt \u00fcberdies mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seiner grundlegenden Entscheidung vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334) \u00fcberein, da\u00df der Schwerpunkt f\u00fcr die Gewinnung des 75","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Urteils, ob der Bewerber die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue biete oder nicht, in den Vorbereitungsdienst und die Probezeit gelegt werden m\u00fcsse. Es entbehrt jeder Grundlage, diese Ma\u00dfnahme als sch\u00e4dlich f\u00fcr unseren Staat zu bezeichnen. Die Bundesregierung ist nach wie vor davon \u00fcberzeugt, da\u00df durch ein Absehen von der Regelanfrage beim Verfassungsschutz die Demokratie eher gest\u00e4rkt als geschw\u00e4cht wird. Von einer besorgniserregenden Zunahme von Extremisten im Bundesgebiet kann nach den Angaben in den Verfassungsschutzberichten auch gar keine Rede sein. Ebenso unbegr\u00fcndet ist die Behauptung, durch einen angeblichen Beschlu\u00df der Bundesregierung \u00fcber die Behandlung von Disziplinarverfahren gegen aktive DKP-Mitglieder sei gro\u00dfer Schaden f\u00fcr den Staat entstanden (vgl. Antwort auf die Fragen 5 bis 9). Zu den einzelnen Fragen: 1. Welches sind die Gr\u00fcnde, die dazu gef\u00fchrt haben, da\u00df die Zahl der Linksextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst von 1944 im Jahr 1976 auf mindestens 2454 im Jahr 1979 angestiegen ist, obwohl im gleichen Zeitraum nach dem Verfassungsschutzbericht 1979 der Bundesregierung die Zahl der Mitglieder in diesen Organisationen angeblich im gleichen Zeitraum zur\u00fcckgegangen ist? Da die Zahl der im \u00f6ffentlichen Dienst des Bundes besch\u00e4ftigten Linksextremisten, wie im Vorwort aufgef\u00fchrt, im Vergleichszeitraum unver\u00e4ndert geblieben ist, erledigt sich die Frage f\u00fcr die Bundesregierung. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, sich \u00fcber die Gr\u00fcnde zu \u00e4u\u00dfern, die f\u00fcr einen Anstieg im L\u00e4nderbereich ma\u00dfgeblich sind. 2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, a) wie viele Mitglieder in etwa die im Verfassungsschutzbericht 1979 nicht erfa\u00dften linksextremistischen Sekund\u00e4rorganisationen haben und b) wie viele dieser Personen Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes sind, die den in Frage 1, aufgef\u00fchrten Linksextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst zugerechnet werden m\u00fcssen? Die Frage geht offenbar von einem Mi\u00dfverst\u00e4ndnis aus. Die Tatsache, da\u00df Sekund\u00e4rorganisationen (Arbeitskreise, Initiativen, Komitees, Basisund ad-hocGruppen usw.) in der Organisationsund Mitgliederstatistik des Verfassungsschutzberichts 1979 aus den dort genannten Gr\u00fcnden nicht aufgef\u00fchrt worden sind, bedeutet nicht, da\u00df diejenigen Personen, die sich in diesen Gruppen linksextremistisch bet\u00e4tigen, bei der Gesamtzahl der Linksextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst nicht miterfa\u00dft w\u00e4ren. Das Gegenteil ist der Fall. Im \u00fcbrigen ist eine verl\u00e4\u00dfliche Aussage \u00fcber die Zahl der \"Mitglieder\" dieser Gruppen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder aus den im Verfassungsschutzbericht 1979 genannten Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich. 3. Worauf sind die hohen Anteile der linksextremistischen Lehrer zur\u00fcckzuf\u00fchren (1979: 1044), und welches sind die Gr\u00fcnde f\u00fcr das anhaltende Anwachsen der Zahl der linksextremistischen Lehrer (1976: 701)? 4. Wie verteilen sich die Linksund Rechtsextremisten und hierbei gesondert die extremistischen Lehrer auf die einzelnen Bundesl\u00e4nder? Die Fragen lassen sich nur anhand von Verschlu\u00dfsachenmaterial der L\u00e4nder beantworten. Eine ausdr\u00fcckliche Freigabe seitens der L\u00e4nder w\u00e4re erforderlich. 76","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 Im \u00fcbrigen ist die Ver\u00f6ffentlichung derartiger Zahlen eine Entscheidung, die jedes Land nur f\u00fcr sich treffen kann. Als einziges Land hat 1979 Bayern in seinem Verfassungsschutzbericht die Zahlen linksund rechtsextremistischer Lehrer ver\u00f6ffentlicht. Danach waren 39 linksextreme und acht rechtsextreme Lehrer im Landesdienst Bayern t\u00e4tig (Vergleichszahlen 1978: 41 linksextreme und sieben rechtsextreme Lehrer und 1977: 28 linksextreme Lehrer). 5. Weshalb hat die Bundesregierung am 20. Juni 1980 den Beschlu\u00df gefa\u00dft, bis zur h\u00f6chstrichterlichen Entscheidung \u00fcber zwei anh\u00e4ngige Verfahren gegen aktive DKP-Beamte im Bundesdienst das Bundesdisziplinargericht in vergleichbaren F\u00e4llen nicht mehr anzurufen, obwohl nach der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte bereits die nominelle Zugeh\u00f6rigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Partei ein objektives Dienstvergehen darstellt? Es gibt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1975 in Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte noch keine h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung zur nominellen Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung. Zu dieser Frage liegen zwei unterschiedliche Urteile des Bundesdisziplinargerichts vor, die noch nicht rechtskr\u00e4ftig sind. In den anh\u00e4ngigen Berufungsverfahren ist eine Kl\u00e4rung grunds\u00e4tzlicher Fragen durch das Bundesverwaltungsgericht zu erwarten. Mit R\u00fccksicht hierauf sollen nach \u00fcbereinstimmender Auffassung des Bundesressorts vergleichbare F\u00e4lle vorerst nicht an das Bundesdisziplinargericht herangebracht werden. Ausgenommen hiervon ist ein Verfahren, in dem der Bundesdisziplinaranwalt beabsichtigt, die Anschuldigungsschrift wegen Verletzung der politischen Treuepflicht auf Grund von Aktivit\u00e4ten f\u00fcr die NPD beim Bundesdisziplinargericht einzureichen mit dem Ziel, eine h\u00f6chstrichterliche Entscheidung und Kl\u00e4rung auch in einem solchen Fall zu erreichen. 6. H\u00e4lt die Bundesregierung den am 20. Juni 1980 gefa\u00dften Beschlu\u00df f\u00fcr vereinbar mit dem gesetzlichen Auftrag, Disziplinarma\u00dfnahmen von Amts wegen und so schnell wie m\u00f6glich durchzuf\u00fchren, und dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsgebot, den Beamtenapparat von Verfassungsfeinden freizuhalten? Das in der Antwort zu Frage 5 erw\u00e4hnte, zwischen den Bundesressorts abgestimmte Verfahren steht nicht im Widerspruch zu der Verpflichtung, den \u00f6ffentlichen Dienst von Verfassungsfeinden freizuhalten. Es kann darin auch keine Mi\u00dfachtung des Beschleunigungsgebots gesehen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, da\u00df die zu erwartende h\u00f6chstrichterliche Entscheidung Grunds\u00e4tze enthalten wird, die f\u00fcr Disziplinarentscheidungen in vergleichbaren F\u00e4llen von wesentlicher Bedeutung sein werden. Sie h\u00e4lt es deshalb f\u00fcr erforderlich, wenn vorerst weitere Verfahren an das Bundesdisziplinargericht nicht herangetragen werden. Unber\u00fchrt hiervon bleibt das Recht eines betroffenen Beamten, nach SS 66 der Bundesdisziplinarordnung das Bundesdisziplinargericht zur Entscheidung dar\u00fcber anzurufen, ob eine unangemessene Verz\u00f6gerung des Verfahrens vorliegt. 7. Ist es zutreffend, da\u00df die Bundesregierung \u00fcber den am 20. Juni 1980 getroffenen Beschlu\u00df hinaus angeordnet hat, bis zur h\u00f6chstrichterlichen Entscheidung in den F\u00e4llen gegen die beiden DKP-Beamten \u00fcberhaupt keine Disziplinarverfahren gegen aktive DKP-Beamte im Bundesdienst mehr 77","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1980 durchzuf\u00fchren, und welche Gr\u00fcnde haben die Bundesregierung zu dieser Entschlie\u00dfung bewogen? Die Bundesregierung hat einen Beschlu\u00df im Sinne der Fragestellung nicht gefa\u00dft. 8. Wann ist fr\u00fchestens mit einer abschlie\u00dfenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in beiden genannten F\u00e4llen gegen DKP-Beamte im Bundesdienst zu rechnen? Bei Berufungen gegen Urteile des Bundesdisziplinargerichts kann erfahrungsgem\u00e4\u00df damit gerechnet werden, da\u00df die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts etwa ein Jahr nach dem erstinstanzlichen Urteil vorliegt. Danach d\u00fcrfte eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den Disziplinarverfahren wegen Verletzung der politischen Treuepflicht Mitte des n\u00e4chsten Jahren zu erwarten sein. 9. Gegen wie viele Beamte des Bundes sind disziplinarrechtliche Verfahren wegen des Verdachts der Verletzung der politischen Treuepflicht eingeleitet worden, und in wieviel F\u00e4llen kann wegen des \"Stillhaltebeschlusses\" der Bundesregierung das Bundesdisziplinargericht nicht angerufen werden? Wegen Verdachts einer Verletzung der politischen Treuepflicht wurden gegen Beamte des Bundes nach Auskunft des Bundesdisziplinaranwalts insgesamt 22 Disziplinarverfahren eingeleitet, davon elf nichtf\u00f6rmliche und elf f\u00f6rmliche Verfahren. Von den noch nicht bei den Disziplinargerichten anh\u00e4ngigen sieben f\u00f6rmlichen Disziplinarverfahren - auf die sich der zweite Teil der Frage nur beziehen kann - l\u00e4uft in f\u00fcnf F\u00e4llen die Untersuchung, w\u00e4hrend in zwei Verfahren z. Z. das Ergebnis der Untersuchung gepr\u00fcft wird. Das in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 erl\u00e4uterte, zwischen den Ressorts abgestimmte Verfahren steht z. Z. in keinem dieser F\u00e4lle einer Anrufung des Bundesdisziplinargerichts entgegen. 78"],"title":"Verfassungsschutzbericht 1980","year":1980}
