{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-nw-1979.pdf","jurisdiction":"Nordrhein-Westfalen","num_pages":65,"pages":["Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Vorwort ................................................................................................ 3 1 Rechtsextremismus ......................................................................... 4 1.1 Entwicklungstendenz ....................................................................................4 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) ....................................................................................5 1.3 Deutsche Volksunion (DVU)..........................................................................8 1.4 Wiking-Jugend (WJ)......................................................................................8 1.5 Neonazistische Gruppen und Aktivisten........................................................8 1.6 Sonstige rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten ...................................................11 Aktionen zum 90. Geburtstag HITLERS............................................................11 .............................................................................................................. 5 .............................................................................................................. 9 .............................................................................................................. 6 2 Linksextremismus.......................................................................... 12 2.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................12 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP).....................................................12 DKP-orientierte Jugendorganisationen .....................................................18 2.3 \"Maoistische\" Organisationen .....................................................................20 2.4 Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBM)........................................21 2.5 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ..............................................21 2.6 Kommunistische Partei Deutschlands - Marxisten-Leninisten (KPD/ML) ....23 2.7 Trotzkisten...................................................................................................23 ........................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. ........................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. ........................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. ........................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 3 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und \u00f6ffentlicher Dienst ... 24 4 Ausl\u00e4nderextremismus.................................................................. 29 4.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................29 4.2 Jugoslawen .................................................................................................30 4.3 Pal\u00e4stinenser ..............................................................................................30 4.4 Iren..............................................................................................................30 4.5 T\u00fcrken .........................................................................................................31 4.6 Iraner...........................................................................................................34 4.7 Kurden.........................................................................................................35 4.8 Afghanen.....................................................................................................35 ............................................................................................................ 36 5 Terrorismus .................................................................................... 37 1","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 5.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................37 5.2 Rote Armee Fraktion (RAF).........................................................................37 5.3 \"Bewegung 2. Juni\" .....................................................................................37 5.4 Revolution\u00e4re Zellen (RZ) ...........................................................................37 5.5 Sonstige terroristische Gruppierungen........................................................37 5.6 Terroristisches Umfeld ................................................................................38 5.7 Weitere terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten .......39 ............................................................................................................ 40 ............................................................................................................ 41 ............................................................................................................ 42 6 Spionageabwehr............................................................................. 43 6.1 Schwerpunkt und Tendenzen......................................................................43 6.2 Werbungen und Werbungsversuche...........................................................43 6.3 F\u00fchrungsund Verbindungswesen der Nachrichtendienste der kommunistischen Staaten .................................................................................44 6.4 Verurteilte Agenten .....................................................................................44 7 Strafverfahren................................................................................. 45 7.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................45 7.2 Terrorismus .................................................................................................45 7.3 Demonstrationsstraftaten ............................................................................45 7.4 Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten.................................................................46 7.5 Linksextremistische Aktivit\u00e4ten ...................................................................47 8 Zusammenfassung......................................................................... 48 9 Anhang............................................................................................ 49 9.1 \u00dcbersicht zu erw\u00e4hnenswerten Parteien, anderen Organisationen und Gruppen im Zusammenhang mit dem Bericht sowie zu deren Presseerzeugnissen..........................................................................................49 9.2 Antwort der Bundesregierung......................................................................55 2","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Vorwort Politischer Extremismus, Terrorismus und Spionage richten sich gegen unseren freiheitlich-demokratischen Staat. Sie d\u00fcrfen nicht zur Gefahr f\u00fcr ihn werden. Deshalb mu\u00df er solche Bestrebungen beobachten und auch \u00f6ffentlich auf sie hinweisen. Dazu dient nicht zuletzt die Verbreitung der j\u00e4hrlichen Verfassungsschutzberichte. Gerade der Vorrang der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Organisationen macht dies notwendig. Die nordrhein-westf\u00e4lische Landesregierung tr\u00e4gt hierzu durch die Ver\u00f6ffentlichung ihres Berichts 79 erneut bei. Die politische Beurteilung einzelner Parteien und anderer Gruppen soll mithelfen, bei allen, die es angeht, Klarheit zu schaffen. Die Landesregierung ist hierzu nicht nur berechtigt; sie ist das den B\u00fcrgern des Landes auch schuldig. Die Beh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz sind eine vom Grundgesetz gewollte, in ihm verankerte Einrichtung. Ihre an Gesetz und Recht gebundene Arbeit dient der Freiheit und der Demokratie, dem Bestand und der Sicherheit des Staates, in dem wir leben. Dieser T\u00e4tigkeit geb\u00fchrt Anerkennung. Die Bediensteten des Verfassungsschutzes d\u00fcrfen auch von einer kritischen \u00d6ffentlichkeit menschlichen Respekt erwarten. Begr\u00fcndete Kritik m\u00fcssen sie annehmen. Sie wissen und wollen das selbst. Sie sind verpflichtet und auch bereit, sich der demokratischen Kontrolle zu stellen. Dr. Herbert Schnoor Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen 3","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 1 Rechtsextremismus 1.1 Entwicklungstendenz Die Anzahl rechtsextremistischer deutscher Organisationen, die in unserem Land ans\u00e4ssig sind oder Aktivit\u00e4ten entfalten, lag Ende 1979 weiterhin bei etwa 30. Ihre nordrhein-westf\u00e4lische Anh\u00e4ngerschaft geht - insgesamt gesehen - leicht zur\u00fcck und ist inzwischen knapp unter 2.500 gesunken. Im Bereich der sog. Alten Rechten sind 1979 nennenswert nur die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Jungen Nationaldemokraten (JN), die Deutsche Volksunion DVU) und die Wiking-Jugend (WJ) in Erscheinung getreten. NPD und JN verloren zwar weiterhin an politischer Bedeutung, konnten allerdings in etwa ihren Mitgliederstand halten. Bei der DVU zeichnet sich neuerdings ein leichter Aufw\u00e4rtstrend ab. Im neonazistischen Bereich hat sich die Anh\u00e4ngerschaft in Nordrhein-Westfalen 1979 - bei gleichzeitigem Anstieg im \u00fcbrigen Bundesgebietzwar zahlenm\u00e4\u00dfig nicht nennenswert ge\u00e4ndert. Bis etwa Mitte des Jahres waren neonazistische Aktivisten jedoch gewaltt\u00e4tiger als fr\u00fcher aufgetreten. Das ergibt sich u. a. aus dem versuchten Sprengstoffanschlag eines NSDAP-Anh\u00e4ngers auf die Bundesbahnstrecke Euskirchen-Bonn und den Sprengstoffanschl\u00e4gen im Januar 1979 auf Sendeanlagen in Nottuln (bei M\u00fcnster) und Koblenz. Letztere waren Teil der rechtsextremistischen Reaktionen auf die vom Westdeutschen Rundfunk ausgestrahlte US-Fernsehserie \"Holocaust\". Zu nennen sind ferner die Waffenfunde Ende Januar/Anfang Februar bei einer im Raum H\u00f6xter aufgedeckten \"Nationalsozialistischen Kampfgruppe Ostwestfalen-Lippe\". Seit dem Sommer 1979 haben sich die neonazistischen Ausschreitungen merklich 4","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 verringert. Auch der Handel mit sog. NS-Artikeln nahm ab. Diese Entwicklung ist auf eine erhebliche Verunsicherung des gesamten rechtsextremistischen Lagers durch verst\u00e4rkte staatliche Ma\u00dfnahmen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Strafprozessuale Ma\u00dfnahmen gegen Rechtsextremisten nahmen erheblich zu. Zudem ergingen auch mehr Veranstaltungsverbote gegen NPD und Junge Nationaldemokraten als fr\u00fcher. Insbesondere der Strafproze\u00df vor dem OLG Celle gegen sechs Neonazisten, denen mehrere Raub\u00fcberf\u00e4lle - darunter zwei auf K\u00f6lner Gesch\u00e4ftsleute - zur Last gelegt wurden und der mit hohen Freiheitsstrafen f\u00fcr die Angeklagten endete, hat - neben der ablehnenden Haltung der Bev\u00f6lkerung gegen\u00fcber rechtsextremistischen Umtrieben - wesentlich dazu beigetragen, Angriffe des Rechtsextremismus gegen\u00fcber Staat und Gesellschaft abzuwehren. 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) Allgemeines 5","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Die NPD ist zwar nach wie vor die gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Organisation, jedoch best\u00e4tigen vor allem die Mi\u00dferfolge bei den letzten Wahlen ihre zunehmende Bedeutungslosigkeit. Ihre Mitgliederzahl stagniertnachdem sie 1969 fast 30.000 betragen hatte - bei rund 8.000, von denen sich nur ein Bruchteil aktiv f\u00fcr die Partei einsetzt. Der nordrhein-westf\u00e4lische Landesverband z\u00e4hlt etwa 1.600 Mitglieder. 6","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Die Jugendorganisation der NPD ,JN'' ist in den letzten Jahren militanter in Erscheinung getreten. Einige Mitglieder arbeiten mit Neonazisten zusammen. Dem Aktivismus der JN verdankt auch die NPD vielfach ihre Wirkung in der \u00d6ffentlichkeit. NPD-Parteitage Am 31. M\u00e4rz und 1. April 1979 hielt der NPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen in Br\u00fcggen einen Parteitag ab. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde Karl-Heinz LINDNER gew\u00e4hlt. Auf einem weiteren Landesparteitag am 13. Oktober 1979 in Grevenbroich beschlo\u00df der NPD-Landesverband, nicht an der Landtagswahl, wohl aber an der Bundestagswahl 1980 teilzunehmen. Im Zusammenhang mit diesem Parteitag stand eine NPD-Kundgebung am selben Tag in D\u00fcsseldorf, an der etwa 70 NPD-Anh\u00e4nger teilnahmen. Etwa 350 Gegendemonstranten st\u00f6rten die Versammlung durch L\u00e4rm, Werfen von Eiern, Knallk\u00f6rpern und Nebelkerzen. Auf dem Bundesparteitag der NPD am 8,/9. Dezember 1979 in Ketsch bei Mannheim wurde erwartungsgem\u00e4\u00df der Parteivorsitzende Martin MUSSGNUG in seinem Amt best\u00e4tigt. Der nordrhein-westf\u00e4lische Landesvorsitzende LINDNER wurde zum stellvertretenden Parteivorsitzenden gew\u00e4hlt. Dem neuen Parteivorstand geh\u00f6ren aus Nordrhein-Westfalen ferner Bernd DR\u00d6SE (Dortmund) und Udo HOLTMANN (M\u00fclheim a. d. Ruhr) an. JN-Landeszentrum in Kamen Am 12. Mai 1979 fand in Kamen eine Kundgebung der \"Landeskonferenz Antifaschistischer Arbeitskreis NRW\" mit etwa 1200 Teilnehmern statt. Sie richtete sich gegen das auf dem Gut Barenbr\u00e4ucker gelegene \"JN-Landeszentrum\", in dem von den Jungen Nationaldemokraten vor allem Vorstandssitzungen, Schulungsveranstaltungen und Mitgliederversammlungen durchgef\u00fchrt werden. Im Anschlu\u00df an diese Demonstration versuchte ein tschechoslowakisches Fernsehteam, den Besitzer - einen NPD-Funktion\u00e4r - auf seinem Gut zu interviewen. Dabei kam es zu einer t\u00e4tlichen Auseinandersetzung mit ihm und JNAnh\u00e4ngern. Mit einer Ordnungsverf\u00fcgung hat inzwischen der Stadtdirektor der Stadt Kamen aus baurechtlichen Gr\u00fcnden die Schlie\u00dfung des JNLandeszentrums verf\u00fcgt. Dem Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt, das Gutshofgel\u00e4nde f\u00fcr politische Schulungen zu nutzen. \"Deutschlandtreffen\" 1979 Da das zum Gedenken an den 17. Juni 1953 geplante \"Deutschlandtreffen\" der NPD in Frankfurt/Main verboten worden war, fand am 16. Juni 1979 eine nicht angemeldete Ersatzkundgebung in Alzenau/Unterfranken statt. Nach Abbruch dieser Veranstaltung fanden sich nordrhein-westf\u00e4lische NPD-Anh\u00e4nger abends in Siegen zu einer Versammlung ein. Diese wurde von der Polizei wegen Versto\u00dfes gegen eine Veranstaltungsauflage aufgel\u00f6st. Die etwa 80 Kundgebungsteilnehmer formierten sich anschlie\u00dfend zu einem Demonstrationszug, den die Polizei ebenfalls aufl\u00f6ste. Wahlbeteiligung 7","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 F\u00fcr die nordrhein-westf\u00e4lische Kommunalwahl am 30. September 1979 hatte die NPD lediglich in Unna kandidiert. Hier f\u00fchrte ihr Landesverband einen konzentrierten Wahlkampf unter dem Leitspruch \"NPD im Kampf f\u00fcrs Grundgesetz - Gegen Beh\u00f6rdenwillk\u00fcr und Machtmi\u00dfbrauch\". Sie erzielte 1,21 % der abgegebenen Stimmen (Kommunalwahl 1975: 0,91 %). 1.3 Deutsche Volksunion (DVU) Die vornehmlich im s\u00fcddeutschen Raum aktive DVU ist der \"Alten Rechten\" zuzuordnen und wird von dem Herausgeber der\" Deutschen National-Zeitung\", Dr. Gerhard FREY (M\u00fcnchen), geleitet. Sie ist 1979 in Nordrhein-Westfalen au\u00dfer mit einer Kundgebung in D\u00fcsseldorf nicht wesentlich in Erscheinung getreten. 1.4 Wiking-Jugend (WJ) Die 1952 durch Zusammenschlu\u00df verschiedener rechtsgerichteter Jugendgruppen gegr\u00fcndete WJ, die wie NPD und JN der sog. Alten Rechten zugeordnet wird, hat ihren Sitz in Stolberg. Sie ist nach dem F\u00fchrerprinzip organisiert, in Gaue und Horste gegliedert und f\u00fchrt Zeltlager f\u00fcr Kinder und Jugendliche durch. Die politische Programmatik der WJ enth\u00e4lt ein Bekenntnis zum Volkstumund Reichsgedanken, zum Aufbau einer nach v\u00f6lkischen Gesichtspunkten gegliederten \"Nation Europa\" und zum \"Sozialismus auf v\u00f6lkischer Grundlage\". Am 8. Juli 1979 nahm die Polizei drei M\u00e4nner fest, die im K\u00f6lner Beethoven-Park Schie\u00df\u00fcbungen unternommen hatten. In den Wohnungen von zwei der Beteiligten entdeckte die Polizei mehrere Gewehre, Pistolen, eine Hakenkreuzfahne und mehrere NS-Symbole. Zumindest einer der Beteiligten war Mitglied der WJ. 1.5 Neonazistische Gruppen und Aktivisten Allgemeines Die neonazistischen Gruppen, die im Bundesgebiet inzwischen \u00fcber bis zu 1.400 Anh\u00e4nger - mit einem \"harten Kern\" von etwa 300 Personen - verf\u00fcgen, sind Aktivistenzusammenschl\u00fcsse ohne organisatorische, vereinsm\u00e4\u00dfige Struktur. Allen Neonazisten gemeinsam sind das uneingeschr\u00e4nkte Bekenntnis zum \"F\u00fchrer Adolf HITLER\" und das Streben nach Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates. In ihrem Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist zunehmende Militanz zu beobachten. \"Wehrsportgruppen\" Die in Nordrhein-Westfalen bekannt gewordenen \"Wehrsportgruppen\" vertreten - zumindest durch einen Teil ihrer \u00fcberwiegend jugendlichen Mitglieder - nationalsozialistisches Gedankengut, ohne jedoch ein bestimmtes politisches Ziel zu verfolgen. Ende Januar/Anfang Februar 1979 wurden Hausdurchsuchungen bei insgesamt 21 Personen in den Kreisen H\u00f6xter und Holzminden, auf angrenzendem nieders\u00e4chsischem Gebiet und in Bad Karlshafen/Nordhessen vorgenommen. Dabei fand die Polizei 8 kg Sprengstoff, zahlreiche Waffen und Munition sowie Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde der Bundeswehr, ferner Hitlerbilder, NS-Wimpel und 8","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 sonstiges neonazistisches Propagandamaterial namentlich der NSDAPAuslandsorganisation. Nach den polizeilichen Ermittlungen bildete der betroffene Personenkreis eine straff organisierte sog. Wehrsportgruppe, die sich auch \"Nationalsozialistische Kampfgruppe Ostwestfalen-Lippe\" nannte. Ihre Mitglieder waren \u00fcberwiegend rechtsextremistisch orientiert. Die Gruppe sah ihre Bet\u00e4tigung als \"vormilit\u00e4rische Ausbildung\" an. W\u00e4hrend ihrer \u00dcbungen wurde mehrfach auch scharf geschossen. Planungen gewaltsamer bewaffneter Aktionen bestanden nicht. Am 29. Oktober 1979 durchsuchte die Polizei die Wohnungen mehrerer Jugendlicher in Bielefeld. Sie stellte au\u00dfer Metallschleudern, Schlagst\u00f6cken, Gesichtsmasken, Schrotpatronen und \u00e4hnlichen Gegenst\u00e4nden auch ein Hitlerbild, zwei Hakenkreuzarmbinden und zwei Koppel mit Hakenkreuzschnallen sicher. Die Jugendlichen hatten auf einem Privatgel\u00e4nde in Bielefeld Gel\u00e4nde\u00fcbungen abgehalten. Ein 18j\u00e4hriger Maurerlehrling, der die Gruppe anf\u00fchrte, gab sich bei seiner Vernehmung als Anh\u00e4nger des NS-Regimes zu erkennen. Sein Bem\u00fchen, den \u00fcbrigen, j\u00fcngeren Mitgliedern nazistisches Gedankengut nahezubringen, blieb offenbar erfolglos. NSDAP-Auslandsorganisation (NSDAP-AO) Die NSDAP-AO wurde etwa 1972 von dem Deutsch-Amerikaner Gary (Gerhard) REX LAUCK gegr\u00fcndet. Sie hat ihren Sitz in Lincoln, Nebraska/USA, und spielt eine ma\u00dfgebende Rolle f\u00fcr die NS-Propagandat\u00e4tigkeit in derBundesrepublik Deutschland. Sprachrohr der NSDAP-AO ist die Monatsschrift \"NS-Kampfruf\", die - wie auch anderes NS-Propagandamaterial - auf Anforderung im Postwege verschickt und die von Rechtsextremisten auch in Nordrhein-Westfalen bezogen wird. Der \"NS-Kampfruf\" verst\u00e4rkte 1979 seine aggressive Polemik. Die Ausgabe M\u00e4rz/April 1979 (Nr. 31) ruft zu \"Widerstand\" und \"Vergeltung\" auf gegen den \"Justizterror\" des \"Justizp\u00f6bels\" und der \"Systembonzen\", der sich gegen die \"Nationalsozialisten\" richte, und sie droht: \"Wenn das System den Terror will, soll es ihn bekommen.\" In einem Artikel zur Verj\u00e4hrungsfrage werden alle, die sich wie \"Tagediebe\", \"Parlamentslumpen und -narren in den Schwatzbuden von Hamburg bis Wien an ihrem eigenen Volk vers\u00fcndigen\", f\u00fcr vogelfrei erkl\u00e4rt; sie h\u00e4tten \"das Recht auf Leben verwirkt\". Weiter hei\u00dft es: Die Schande solcher \"Existenzen\" k\u00f6nne \"nur mit Blut vom deutschen Volksk\u00f6rper abgewaschen werden. Wir warten auf unsere Stunde, die kommen wird, und dann aber gnade den parlamentarischen Menschenj\u00e4gern ihr Gott! \" In der Ausgabe Nr. 35 November/Dezember 1979 wird den NSDAP-AO-Anh\u00e4ngern nahegelegt, \"l\u00fcgnerischen Journalisten, Richtern und Staatsanw\u00e4lten\" in \"Terrorprozessen\" gegen \"Nationalsozialisten\" durch Drohanrufe die Prozesse zu erschweren. 9","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Volkssozialistische Bewegung Deutschlands (VSBD) Die 1971 von dem ehemaligen NPD-Funktion\u00e4r Friedhelm BUSSE (M\u00fcnchen) urspr\u00fcnglich unter der Bezeichnung \"Partei der Arbeit\" gegr\u00fcndete VSBD versteht sich als \"revolution\u00e4re\" Partei mit dem Ziel, die bestehende Gesellschaftsordnung in eine \"Volksdemokratie\" mit nationalsozialistischer Grundlage umzuwandeln. Die VSBD operiert zwar mit Bezeichnungen wie Statut, Zentralkomitee, Bundesgesch\u00e4ftsstelle, Zentralorgan, die den Bestand einer Partei vort\u00e4uschen sollen; sie ist jedoch lediglich eine ungegliederte Vereinigung mit einzelnen Anh\u00e4ngern in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern, so auch in Nordrhein-Westfalen. Von der VSBD wird seit einigen Jahren zunehmend nationalsozialistisches Gedanken gut propagiert; ihre Anh\u00e4nger feiern historische H\u00f6hepunkte der ehemaligen NSDAP. Unabh\u00e4ngige Freundeskreise (UFK) 10","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Die von dem 41j\u00e4hrigen Bergingenieur Martin VOIGT (Bochum) geleiteten UFK bildeten sich 1969 aus ehemaligen Funktion\u00e4ren und Mitgliedern der Aktionsgemeinschaft Unabh\u00e4ngiger Deutscher\" (AUD). Die Gruppierung versteht sich als parteibzw. organisationsunabh\u00e4ngiger Kreis. Ihre wesentlichen Aktivit\u00e4ten bestehen in Jahresund Vortragsveranstaltungen. Sie gibt die Monatsschrift ,,Unabh\u00e4ngige Nachrichten\" (UN) heraus, in denen sie sog. Geschichtsf\u00e4lschungen und Greuell\u00fcgen bek\u00e4mpft. Am 22. Mai 1979 f\u00fchrten die UFK eine Vortragsveranstaltung zum Thema ,,HITLERS Weg zum Krieg\" mit dem britischen Historiker David IRVING durch. NSDAP-Gruppe W\u00dcBBELS Der Fr\u00fchrentner Wilhelm W\u00dcBBELS (Bocholt) ist Leiter eines nach ihm benannten kleinen Funktion\u00e4rskreises von NSDAP-Anh\u00e4ngern, der sich bisher vergeblich bem\u00fchte, die in der Bundesrepublik t\u00e4tigen NS-Zirkel und ihre Aktivit\u00e4ten zu koordinieren. Publikationsorgan dieser Gruppe war seit 1977 die NS-Kampfschrift \"Wille und Weg\". Deren Erscheinen wurde durch Beschlagnahme der Druckunterlagen und Vervielf\u00e4ltigungsger\u00e4te bei W\u00dcBBELS am 30. Mai 1979 verhindert. Bei einer erneuten Durchsuchung von W\u00dcBBELS' Wohnung und Arbeitsr\u00e4umen im August 1979 fand die Polizei neben weiteren Beweismitteln eine 13seitige Schrift mit dem Titel \"Das M\u00e4rchen vom b\u00f6sen Wolf\". Darin werden den NSAktivisten detaillierte Anweisungen zur Herstellung und Anwendung u. a. von Molotow-Cocktails, Bomben, Schwarzpulver und Z\u00fcndmitteln aller Art gegeben, um die \"Freiheitsk\u00e4mpfer\" zu \"durchschlagenden Aktionen zu bef\u00e4higen\". Die Schrift, bisher unbekannten Urhebers, wird derzeit in neonazistischen Kreisen verbreitet. 1.6 Sonstige rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten Aktionen zum 90. Geburtstag HITLERS Aus Anla\u00df von HITLERS 90. Geburtstag (20. April) schmierten bisher unbekannte T\u00e4ter in mehreren Orten im Bundesgebiet, u. a. in K\u00f6ln, M\u00fcnster und Siegburg, NS-Symbole und -Parolen. Andere nennenswerte Aktivit\u00e4ten im Bereich Nordrhein-Westfalens waren nicht zu verzeichnen. Verlag H. F. Kathagen Seit etwa 12 Jahren vertreibt der Verlag H, F. Kathagen, Witten, rechtsextremistische B\u00fccher, Flugbl\u00e4tter und regelm\u00e4\u00dfig erscheinende Zeitschriften wie \"Mut\" und \"Unabh\u00e4ngige Nachrichten\" (UFK-Sprachrohr). In Werbeprospekten des Verlags wird versucht, das \"Dritte Reich\" zu rechtfertigen. Sie offenbaren eine antij\u00fcdische Einstellung. 11","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 2 Linksextremismus 2.1 Entwicklungstendenz Die linksextremen Bestrebungen in Nordrhein-Westfalen wurden auch 1979 vorwiegend von den vier kommunistischen Parteien bestimmt, deren Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind: * der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) als der bei weitem st\u00e4rksten linksextremistischen Kraft, * dem Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW), * der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) sowie * der Kommunistischen Partei Deutschlands - Marxisten-Leninisten (KPD/ML), die \u00fcber ihre Funktion\u00e4re ein breites Spektrum von Nebenorganisationen (Jugendund Studentenorganisationen) Aktionskomitees und lokale Sympathisantengruppen steuern. Daneben waren weitere linksextreme Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen lediglich \u00fcber \u00f6rtlich begrenzte St\u00fctzpunkte verf\u00fcgen, wie z. B. der * Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands (KABD), * der Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD (AB) und * der Kommunistische Bund (KB) bem\u00fcht, in unserem Lande mehr Fu\u00df zu fassen. Die Gesamtzahl ihrer Mitglieder und Anh\u00e4nger - 1978 in Nordrhein-Westfalen auf \u00fcber 20.000 Personen gesch\u00e4tzt - stagniert; in Teilbereichen des linksextremen Lagers ist eine eindeutig r\u00fcckl\u00e4ufige Tendenz zu erkennen. Insgesamt ist es den linksextremen Parteien und Gruppierungen, die die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung beseitigen m\u00f6chten, trotz des unvermindert hohen publizistischen Aufwandes auch 1979 nicht gelungen, auf die Bev\u00f6lkerung des Landes st\u00e4rkeren Einflu\u00df auszu\u00fcben. 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Ziele Spitzenfunktion\u00e4re der DKP haben 1979 die im Parteiprogramm formulierten Zielvorstellungen der DKP (Sozialismus nach den grundlegenden Merkmalen der SED und der KPdSU durch Errichtung der \"Herrschaft der Arbeiterklasse\") erneut bekr\u00e4ftigt und ausdr\u00fccklich auf den unmittelbaren Zusammenhang der DKP mit der 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen KPD hingewiesen. Anl\u00e4\u00dflich einer Veranstaltung zum 60.Jahrestag der Gr\u00fcndung der KPD am 6. Januar 1979 in Essen erkl\u00e4rte der DKP-Vorsitzende Herbert MIES, da\u00df die Partei in der \"revolution\u00e4ren Kontinuit\u00e4t\" stehe, die vor 60 Jahren zur Gr\u00fcndung der KPD 12","iz.y urber + ' KEnlIdE: \u00e4 eg Re, FIimnHEMER:Tir Ela Erd","RATHAUS","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 gef\u00fchrt habe. Das Verm\u00e4chtnis der Gr\u00fcnder der KPD sei in der DDR bereits erf\u00fcllt. Trotz der unterschiedlichen Bedingungen und Aufgabenstellungen in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wirkten die SED, die SEW und die DKP in der \"gemeinsamen Tradition des Kampfes der KPD''. Am 22. Mai 1979 f\u00fchrte der Parteivorstand der DKP in Bonn eine Veranstaltung \"30 Jahre Grundgesetz - 30 Jahre Bundesrepublik\" durch. Auch hier bekannte sich der DKP-Vorsitzende zur \"Kontinuit\u00e4t des 30j\u00e4hrigen Friedenskampfes\" der Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland. Parteiorganisation - Mitgliederzahl Die DKP verf\u00fcgt als mitgliederst\u00e4rkste und - schon wegen ihrer Zusch\u00fcsse aus der DDR finanzkr\u00e4ftigste Organisation des linksextremen Lagers zwar nach wie vor \u00fcber einen straffgegliederten, funktionsf\u00e4higen Parteiapparat, ihre Mitgliederzahl ist jedoch in Nordrhein-Westfalen in den ersten Monaten 1979 erstmalig 15","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 zur\u00fcckgegangen. Diese Entwicklung ist vornehmlich darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, da\u00df sich die Partei unter Hinweis auf den besonderen Charakter der DKPMitgliedschaft durch eine \"Umtauschaktion\" (Aush\u00e4ndigung neuer Mitgliedsb\u00fccher) von beitragss\u00e4umigen und als unzuverl\u00e4ssig angesehenen Mitgliedern getrennt hat. Hinzu kommt, da\u00df den nat\u00fcrlichen Abg\u00e4ngen keine entsprechenden Neuaufnahmen gegen\u00fcberstehen, so da\u00df f\u00fcr unser Land nunmehr von einer Mitgliederzahl von etwa 13.000 ausgegangen wird. Davon entfallen auf die Bezirksorganisation Ruhr-Westfalen (Sitz: Essen) etwa 7.000 und auf die Bezirksorganisation Rheinland-Westfalen (Sitz: D\u00fcsseldorf) etwa 6.000 Mitglieder. Finanzierung Die DKP hat den Rechenschaftsbericht \u00fcber ihre Einnahmen im Jahre 1979 noch nicht vorgelegt. Er wird erst im Herbst 1980 erwartet. F\u00fcr 1978 gab die Partei Gesamteinnahmen in H\u00f6he von DM 13.686.978,47 an. Im Jahre 1979 d\u00fcrften die \"offiziellen\" Einnahmen kaum h\u00f6her gewesen sein. Eine auch nur ann\u00e4hernde Deckung der tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr die Unterhaltung des kostspieligen Parteiapparates, die Ausrichtung von Parteitagen und \u00f6ffentlichen Gro\u00dfveranstaltungen sowie f\u00fcr die aufwendige Publizistik und Agitation ist damit nicht m\u00f6glich. Es liegen Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, da\u00df die DKP f\u00fcr die Finanzierung ihrer Parteiarbeit und f\u00fcr ihre Nebenorganisationen im Berichtsjahr weit mehr als 50 Millionen DM aus der DDR erhalten hat. Betriebsarbeit F\u00fcr die DKP sind die Betriebe nach wie vor das \"Hauptfeld des Klassenkampfes\" (so der stellvertretende DKP-Vorsitzende Hermann GAUTIER). Die Kommunisten sehen hier ,,die besten M\u00f6glichkeiten, den Arbeitern die Unvers\u00f6hnlichkeit ihrer Klasseninteressen mit denen der Bourgeoisie bewu\u00dft zu machen\" (DKPParteivorstand). Tr\u00e4ger der betrieblichen Aktivit\u00e4ten sind etwa 100 Betriebsgruppen (Schwerpunkt Metallindustrie), deren wesentliche Aufgabe darin besteht, DKP-Mitglieder in den Betriebsr\u00e4ten und gewerkschaftlichen Vertrauensk\u00f6rpern zu unterst\u00fctzen und in Betriebsund Gewerkschaftsversammlungen \"den Standpunkt der Arbeiterklasse \u00fcberzeugend zu vertreten\". Unterst\u00fctzt wird die DKP-Betriebsarbeit weiter durch etwa 180 Betriebszeitungen mit einer durchschnittlichen Auflage von 1.000 Exemplaren pro Zeitung, durch \u00fcberregionale \"Arbeiterberatungen\" sowie durch eine intensive, auf Betriebsarbeiter ausgerichtete Schulung in den drei \"Betriebsarbeiterschulen\" in Dortmund, D\u00fcsseldorf und Essen. 1979 wurden verst\u00e4rkte Bem\u00fchungen der DKP-F\u00fchrung erkennbar, im \u00f6ffentlichen Dienst t\u00e4tige DKP-Mitglieder zu \"Betriebsgruppen \u00f6ffentlicher Dienst\" lokal - und im Bereich des Gesundheitswesens regional - zusammenzufassen. Trotz dieser Anstrengungen ist es der DKP in den Betrieben nicht gelungen, ihre eigene Basis zu vergr\u00f6\u00dfern. F\u00fcr 1980 wurde daher von der Parteif\u00fchrung die Losung herausgegeben: \"Tausende Betriebsarbeiter f\u00fcr die Partei gewinnen\". Schulung 16","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Die DKP-F\u00fchrung geht nach wie vor davon aus, da\u00df sie ihre ideologisch begr\u00fcndeten Ziele nur dann realisieren kann, wenn sie ihre Mitglieder permanent und intensiv schult. F\u00fcr die Anleitung und Durchf\u00fchrung der Mitgliederschulung stehen ihr - neben den Parteigruppen - * das \"Institut f\u00fcr Marxistische Studien und Forschungen e.V.\" in Frankfurt am Main, * die \"Marxistische Arbeiterbildung\" (MAB) als Dachverband der lokalen MABBildungsgruppen und der \"Marxistischen Abendschulen\" (MASCH) mit Sitz in Wuppertal, * die \"Marxistischen Betriebsarbeiterschulen\" in Dortmund, D\u00fcsseldorf und Essen (siehe Betriebsarbeit), das \"Friedrich-Engels-Zentrum\" in Wuppertal, * die \"Karl Liebknecht-Schule\" in Leverkusen sowie Schulungseinrichtungen der SED in Ost-Berlin und der KPdSU in Moskau zur Verf\u00fcgung. Allein an der \"Karl Liebknecht-Schule'' fanden 1979 39 Lehrg\u00e4nge f\u00fcr Parteimitglieder aus dem ganzen Bundesgebiet statt. UZ-Pressefest Die DKP lie\u00df durch ihr Zentralorgan \"Unsere Zeit\" (UZ) vom 22. bis 24. Juni 1979 auf dem Grugagel\u00e4nde in Essen ein \"Volksfest\" durchf\u00fchren. Hierf\u00fcr zahlte sie an die Eigent\u00fcmerin eine Pacht von 450.000 DM. W\u00e4hrend der drei Veranstaltungstage bot die DKP ein umfangreiches Unterhaltungsprogramm mit etwa 1.000 K\u00fcnstlern und Sportlern aus 20 L\u00e4ndern, \u00fcberwiegend aus den Ostblockstaaten. Der Eintritt war kostenlos. In den Restaurationsbetrieben gab es DKP-Informationsst\u00e4nde, Filmvorf\u00fchrungen und Angebote kommunistischer Literatur. Parteifunktion\u00e4re versuchten, das Publikum mit der Politik der DKP vertraut zu machen. Diese Versuche blieben jedoch weitgehend erfolglos, da sich die etwa 400.000 Besucher an den drei Veranstaltungstagen im wesentlichen nur f\u00fcr die k\u00fcnstlerischen und sportlichen Darbietungen interessierten. Beteiligung an Wahlen - Europawahl (10.Juni 1979) Zur Vorbereitung der Europawahl fand am 17. Februar 1979 in Saarbr\u00fccken eine Bundesdelegiertenkonferenz der DKP mit etwa 200 Teilnehmern statt. Es wurden 78 Kandidaten f\u00fcr eine Bundesliste gew\u00e4hlt, davon 22 aus Nordrhein-Westfalen, Bei der Wahl erhielt die DKP in Nordrhein-Westfalen 37.249 = 0,5 % der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Das Ergebnis entsprach dem Bundesdurchschnitt und reichte nicht f\u00fcr ein Mandat im Europaparlament. Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen (30. September 1979) Die DKP hatte sich seit Juli 1979 ganz auf die Kommunalwahlen konzentriert. Wegen der Erwartung eines f\u00fcr sie insgesamt ung\u00fcnstigen Wahlergebnisses 17","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 bildete sie in solchen Gemeinden Schwerpunkte ihres Wahlkampfes, in denen sie sich \u00fcberdurchschnittliche Erfolge versprach, wie in Ahlen, Bottrop, Gevelsberg, Gladbeck und Hattingen. In diesen St\u00e4dten wurde eine massierte Agitation mit Unterst\u00fctzung ausw\u00e4rtiger Wahlhelfer, besonders aus Niedersachsen und Hamburg, gef\u00fchrt. Zur Wahl stellte die DKP in 23 kreisfreien St\u00e4dten und 7 Kreisen 1.693 Kandidaten auf. Folgende Mandate konnte sie erringen: in Bottrop 5 (vorher ebenfalls 5) in Gladbeck 5 (vorher 3) in Ahlen 4 (vorher keine) in Gevelsberg 3 (vorher keine) in Hattingen 3 (vorher keine) DKP-orientierte Jugendorganisationen Die DKP versucht nach wie vor, ihre begrenzte Resonanz in der Bev\u00f6lkerung und ihre schwache politische Basis durch eine verst\u00e4rkte Ansprache der Jugend, einschlie\u00dflich der Studenten, zu verbessern. Dabei kann sie darauf z\u00e4hlen, da\u00df gerade unter jungen Menschen Naivit\u00e4t und Unerfahrenheit bei gleichzeitiger Ablehnung etablierter gesellschaftlich-politischer Verh\u00e4ltnisse und idealistisches Engagement f\u00fcr allgemein anerkannte politische Werte, wie z. B. Frieden, soziale und nationale Befreiung sowie eine Neigung zu abstrakt-ideologischer Betrachtungsweise sich zugunsten der Ziele der DKP auswirken k\u00f6nnen. Die der DKP zuzuordnenden Jugendorganisationen * die \"Jungen Pioniere\" (JP), * die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) und * der Marxistische Studentenbund (MSB) Spartakus sind zwar organisatorisch von der DKP unabh\u00e4ngig. Ihre ideologisch-politische Grundausrichtung deckt sich jedoch voll mit dem Programm und den Zielen der DKP, die auch personell die F\u00fchrung dieser Organisationen in der Hand hat. Die DKP betrachtet die drei Verb\u00e4nde als die ganz in ihrem Sinne wirken den Jugendorganisationen; diese ihrerseits bekennen sich so vollauf zur DKP und ihren Lehren, da\u00df sie als deren Nebenorganisationen bezeichnet werden m\u00fcssen. Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation (JP) (f\u00fcr Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren) Sie verf\u00fcgen in Nordrhein-Westfalen zur Zeit \u00fcber insgesamt 80 \u00f6rtliche Gruppen in den beiden Landesverb\u00e4nden Ruhr-Westfalen und Rheinland-Westfalen, deren Grenzen sich mit denen der entsprechenden DKP-Bezirke decken. Die JP versuchen, mit attraktiven Veranstaltungen, wie Kinderfesten, \u00fcber\u00f6rtlichen, gro\u00df aufgezogenen Festivals und Zeltlagern und den allj\u00e4hrlichen, sehr preisg\u00fcnstigen Ferienreisen in die DDR, insbesondere auch Kinder aus nichtkommunistisch eingestellten Elternh\u00e4usern f\u00fcr ihre Organisation zu gewinnen. Trotz gelegentlicher Erfolge wird der derzeitige Entwicklungsstand der Organisation von der F\u00fchrung als nicht befriedigend angesehen. Dabei spielt weniger der vielerorts auftretende Mangel an Versammlungsr\u00e4umen als der an 18","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 geeigneten Betreuern, die vorwiegend aus DKP, SDAJ und MSB Spartakus genommen werden, eine Rolle. Da\u00df im letzten Jahr in Einzelf\u00e4llen angebotene Pl\u00e4tze f\u00fcr DDR-Ferienreisen ungenutzt blieben, l\u00e4\u00dft m\u00f6glicherweise auf nachlassendes Interesse an diesen Veranstaltungen schlie\u00dfen. Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) (f\u00fcr junge Arbeitnehmer - einschlie\u00dflich Auszubildende - und Sch\u00fcler ab 14 Jahre) Sie ist in Nordrhein-Westfalen - ebenso wie die JP - in die zwei Landesverb\u00e4nde Ruhr-Westfalen und Rheinland-Westfalen mit insgesamt 44 Kreisverb\u00e4nden und 173 Ortsgruppen gegliedert. Die Mitglieder der F\u00fchrungsgremien auf Bundesund Landesverbandsebene und in den meisten F\u00e4llen auch bei Kreisverb\u00e4nden und Ortsgruppen geh\u00f6ren \u00fcberwiegend gleichzeitig der DKP an. \u00dcberregionales Sprachrohr der SDAJ istanstelle eines offiziellen Zentralorgans - das Jugendmagazin \"elan''. Es gibt insgesamt 166 \u00f6rtliche Gruppen-, Betriebs-, Berufsschulund Sch\u00fclerzeitungen, von denen aber nur wenige regelm\u00e4\u00dfig erscheinen. Neben der seit jeher als besonders wichtig angesehenen Betriebsarbeit, die sich in 47 betriebsbezogenen \u00f6rtlichen Zeitungen manifestiert, hat die SDAJ im letzten Jahr vor allem die Sch\u00fclerarbeit intensiviert. Zur Zeit gibt sie in Nordrhein-Westfalen 21 Zeitungen f\u00fcr Sch\u00fcler heraus. W\u00e4hrend die SDAJ - dem Beispiel der DKP folgend - sich in der Vergangenheit bei ihren Aktivit\u00e4ten verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gem\u00e4\u00dfigt zeigte - offensichtlich um sich von den, ebenfalls als Kommunisten auftretenden \"Chaoten'' abzugrenzen - wandten SDAJAngeh\u00f6rige bei drei Aktionen in Ahlen, Bottrop und D\u00fcsseldorf im Herbst 1979 Gewalt an. Auf dem VI. Bundeskongre\u00df der SDAJ im Mai 1979 wurde - erstmals in der Geschichte der SDAJ - \u00f6ffentlich Kritik an der von der DKP bestimmten politischen Linie laut. Ein Gastredner, der die zwielichtige Haltung der SDAJ-F\u00fchrung in der Kernkraftfrage, die Behandlung der Regime-Kritiker in der DDR und die von oben diktierte Meinungsbildung in der SDAJ kritisierte, erhielt demonstrativen Beifall. Marxistischer Studentenbund Spartakus (MSB) Der MSB, der sich nach eigenen Angaben der politischen Zielsetzung der DKP solidarisch verpflichtet f\u00fchlt, hat sich nach anf\u00e4nglichen und im Laufe der Zeit erfolglosen Versuchen, die neue Studentenschaftsgesetzgebung zu unterlaufen, weiterhin mit Erfolg bem\u00fcht, durch Teilnahme an Wahlen zu Vertretungsorganen der Studentenschaften auf die akademische Jugend Einflu\u00df zu gewinnen. Bei diesem Bestreben bedient sich der MSB auch des \"Sozialistischen Hochschulbundes'' (SHB), seines in der Zielsetzung \u00e4hnlichen, aber nicht auf die DKP festgelegten B\u00fcndnispartners, sowie der mit ihm sympathisierenden, sogenannten unabh\u00e4ngigen Wahlgruppierungen, die sich an einzelnen Hochschulen - meist zeitlich begrenzt - bilden. B\u00fcndnispolitik der DKP Bei ihrer vergleichsweise geringen Mitgliederzahl und ihrem bescheidenen W\u00e4hlerpotential wei\u00df die DKP, da\u00df sie ihr revolution\u00e4res Endziel, die Errichtung des marxistisch-leninistisch verstandenen Sozialismus und schlie\u00dflich den Kommunismus, nur langfristig anstreben und nur in Etappen mit Hilfe von B\u00fcndnispartnern erreichen kann. Sie l\u00e4\u00dft daher nichts unversucht, ihre 19","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten in der Bev\u00f6lkerung dadurch auszudehnen, da\u00df sie immer wieder die scheinbar unverf\u00e4ngliche Forderung nach Herstellung eines \"breiten B\u00fcndnisses aller demokratischen Kr\u00e4fte\" erhebt und allgemein-demokratische Ziele vorgibt. In dieser Weise ist es ihr auch im abgelaufenen Jahr gelungen, \u00fcber ihre Anh\u00e4nger auf Friedensbewegungen und solche gegen das Wiederaufleben des Faschismus im kommunistischen Sinne Einflu\u00df zu nehmen. Au\u00dfenpolitisch sollen vor allem die Entspannung und die friedliche Koexistenz im kommunistischen Verst\u00e4ndnis dieser Begriffe popularisiert werden. Der Trennung Westeuropas und insbesondere der Bundesrepublik Deutschland von den USA gilt das vordringliche Interesse; der Nachr\u00fcstungsbeschlu\u00df der NATO ist dabei der besonders aktuelle Angriffspunkt. Vereinigungen wie * der Deutschen Friedens-Union (DFU) * dem Komitee f\u00fcr Frieden, Abr\u00fcstung und Zusammenarbeit (KFAZ) * der Deutschen Friedensgesellschaft Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) * der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die gerade auf diesen Gebieten ihr Wirkungsfeld haben, war es schon seit Jahren nicht oder kaum mehr m\u00f6glich, gegen den Willen der DKP wesentliche Beschl\u00fcsse durchzusetzen. Auch auf die Initiative \"Weg mit den Berufsverboten\" konnte die Partei inzwischen ebenfalls ma\u00dfgebenden Einflu\u00df nehmen. Da\u00df Nichtkommunisten in diesen Vereinigungen mitwirken, und zwar auch solche, an deren demokratischer Integrit\u00e4t kein Zweifel besteht, macht solche kommunistisch beeinflu\u00dften Organisationen in den Augen der DKP um so wertvoller. Sie glaubt, so zu einer Massenbasis und damit zu immer gr\u00f6\u00dferem politischen Einflu\u00df zu gelangen, als er ihr aus eigener Kraft m\u00f6glich w\u00e4re. Mit den bisherigen Ergebnissen ihrer B\u00fcndnispolitik ist die DKP allerdings immer noch unzufrieden, wenngleich sie den Wegfall der \"Regelanfrage\" in den Einstellungsverfahren bei Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst als einen beachtlichen Erfolg ihrer darauf gerichteten politischen Initiative ansieht. 2.3 \"Maoistische\" Organisationen Entwicklungstendenz Die wichtigsten \"maoistischen'' Organisationen (KBW, KPD, KPD/ML, KABD, KB) haben auch 1979 ihre organisatorische und politische Stagnation nicht \u00fcberwinden k\u00f6nnen. Der chinesisch-vietnamesische Konflikt hat nicht nur die ideologischen Gegens\u00e4tze zwischen den genannten Gruppierungen erneut deutlich werden lassen, sondern sie auch in ihren eigenen Zielvorstellungen unsicher werden lassen. W\u00e4hrend der KBW die Zahl seiner Mitglieder in Nordrhein-Westfalen in etwa halten konnte, zeigten sich bei der KPD Ende 1979 deutliche Aufl\u00f6sungserscheinungen. Insgesamt ist das mobilisierbare Potential der \"maoistischen\" Gruppen in Nordrhein-Westfalen weiter zur\u00fcckgegangen. 20","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 In gleicher Weise vollzieht sich die Entwicklung bei den Jugend-, Studentenund den sonstigen Nebenorganisationen des \"maoistischen'' Lagers. 2.4 Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBM) Das \"Zentrale Komitee\" des KBW hat im Januar 1979 beschlossen, seine Mitglieder auf das ganze Bundesgebiet zu verteilen, um \"in ganz Westdeutschland und Berlin (West) eine schlagkr\u00e4ftige Pr\u00e4senz zu gew\u00e4hrleisten\". Zu diesem Zweck wurde das Bundesgebiet in \"Kreise\" (nicht immer identisch mit Verwaltungsgrenzen) mit 80.000 - 300.000 Einwohner eingeteilt. In jedem dieser \"Kreise\" sollten mindestens drei Parteimitglieder ihren Wohnsitz nehmen. Diese Pl\u00e4ne konnten 1979 zum gro\u00dfen Teil realisiert werden. Die Regionalleitung Mitte (Sitz K\u00f6ln) traf folgende \u00c4nderungen ihrer Organisation: Die Bezirksleitung Bergisches Land (Sitz Wuppertal) wurde aufgel\u00f6st. Die Bereiche Wuppertal, Remscheid und Solingen wurden Bezirksleitung Rhein (Sitz D\u00fcsseldorf), der Bereich des Ennepe-Ruhr-Kreises der Bezirksleitung Ruhr (Sitz Essen) und der Bereich des Oberbergischen Kreises der Bezirksleitung RheinSieg (Sitz K\u00f6ln) unterstellt. Weiterhin \u00fcbernahm die Bezirksleitung Niederrhein (Sitz Duisburg) die Anleitung der Bereiche Bottrop, Oberhausen und M\u00fclheim a. d. Ruhr von der Bezirksleitung Ruhr (Sitz Essen). Auf \u00f6rtlicher Ebene trat der KBW vornehmlich durch Informationsst\u00e4nde und Plakataktionen in Erscheinung. Hierbei f\u00fchrte er seine Unterst\u00fctzungsaktionen f\u00fcr militante Befreiungsbewegungen, so in Simbabwe und neuerdings in Kambodscha, fort. Die Zahl der Teilnehmer an Kundgebungen und Veranstaltungen ist weiterhin zur\u00fcckgegangen. Vereinigung f\u00fcr revolution\u00e4re Volksbildung - Soldaten und Reservisten (VRV-SR) Im Januar 1979 rief das ZK des KBW die Mitglieder der Soldatenund Reservistenkomitees (SRK) auf, unter dem Namen \"Vereinigung f\u00fcr revolution\u00e4re Volksbildung - Soldaten und Reservisten\" eine neue Organisation zu schaffen. Sie soll \"all denjenigen, die f\u00fcr das Programm des KBW eintreten wollen, ein gro\u00dfes Feld der revolution\u00e4ren T\u00e4tigkeit er\u00f6ffnen, ohne die strengen Anforderungen des Statuts des KBW zu erheben\". Der Aufbau der VRV-SR wurde im Jahre 1979 weitgehend vollzogen. Sie f\u00fchrt monatlich auf Kreisebene und halbj\u00e4hrlich auf Bezirksebene Mitgliederversammlungen durch. 2.5 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) Die KPD ist 1979 in eine tiefgreifende politische und organisatorische Krise geraten, die u. a. auf die hohe Verschuldung der Partei und des Verlages des KPD-Zentralorgans \"Rote Fahne\" zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Im Dezember 1979 hat das ZK der KPD festgestellt, da\u00df der Weg, den die Partei eingeschlagen habe, gescheitert sei. An der Basis in Nordrhein-Westfalen ist eine heftige Diskussion \u00fcber die Lage der Partei entbrannt, die zu dem Beschlu\u00df des ZK der KPD gef\u00fchrt hat, im Fr\u00fchjahr 1980 einen Parteitag durchzuf\u00fchren, der \u00fcber die Zukunft der Organisation befinden soll.*) 21","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Nennenswerte \u00f6ffentliche Aktionen der in Nordrhein-Westfalen nur in wenigen Orten pr\u00e4senten KPD waren nicht festzustellen. Von der Krise der Partei sind auch deren Jugendund Studentenorganisationen * Kommunistischer Jugendverband Deutschlands (KJVD) * Kommunistischer Studentenverband (KSV) sowie die * Liga gegen den Imperialismus betroffen, die alle an Bedeutung verlieren. Ihre Nebenorganisation \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) hat die KPD aufgel\u00f6st. Der Zentralvorstand der Roten Hilfe teilte den 22","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 \u00f6rtlichen Gruppen mit, da\u00df es keinen Sinn habe, die Organisation aufrechtzuerhalten. *) Auf dem 111. Parteitag vom 7. bis 9. M\u00e4rz 1980 ist die Aufl\u00f6sung der Partei beschlossen worden. 2.6 Kommunistische Partei Deutschlands - Marxisten-Leninisten (KPD/ML) Infolge der Streitigkeiten in der Parteif\u00fchrung war die Handlungsf\u00e4higkeit der Organisation 1979 erheblich beeintr\u00e4chtigt. Auch die Jugendorganisation, die Rote Garde, hat in ihrer Aktivit\u00e4t sp\u00fcrbar nachgelassen. Die KPD/ML versuchte jedoch, die zum 1. Mai initiierte \"Kampagne gegen die Aussperrung\" zu aktivieren und gr\u00fcndete bzw. steuerte verschiedene Initiativen wie z. B. die \"Initiative keine Jugendpolizei in Nordrhein-Westfalen''. Am 6. Oktober 1979 gr\u00fcndeten Funktion\u00e4re und Anh\u00e4nger der KPD/ML die ,,Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg; f\u00fcr Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden\" (Volksfront). Die KPD/ML will sich im Rahmen dieser Organisation an der Bundestagswahl 1980 beteiligen. Der Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands (KABD), der Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD (AB) und der Kommunistische Bund (KB) sind 1979 in Nordrhein-Westfalen in der \u00d6ffentlichkeit nicht wesentlich in Erscheinung getreten. 2.7 Trotzkisten Die T\u00e4tigkeit der trotzkistisch-kommunistischen Gruppen in der Bundesrepublik ist nach wie vor gekennzeichnet durch ihre Zersplitterung in neun miteinander rivalisierende Organisationen, die sich vorwiegend mit ihren ideologischen Auseinandersetzungen besch\u00e4ftigen. Sie spiegeln damit die Zersplitterung im internationalen Trotzkismus wider, da sich fast jede deutsche Gruppe als \"nationale Sektion\" einer entsprechenden internationalen Dachorganisation versteht, \u00fcber arbeitsf\u00e4hige \u00f6rtliche Gruppen - auch in Nordrhein-Westfalen - verf\u00fcgen lediglich die Gruppe Internationale Marxisten (GIM) und der Bund Sozialistischer Arbeiter (BSA) mit seiner Jugendorganisation Sozialistischer Jugendbund (SJB), w\u00e4hrend es sich bei den \u00fcbrigen Vereinigungen nur um Funktion\u00e4rsgruppen handelt, Keine trotzkistische Gruppe hat bisher nennenswerte politische Bedeutung erlangt. 23","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 3 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und \u00f6ffentlicher Dienst Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - zur Verfassungstreue im \u00f6ffentlichen Dienst eingehend Stellung genommen. Danach fordert die politische Treuepflicht des Beamten \"mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, da\u00df er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, f\u00fcr den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bew\u00e4hrt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, da\u00df der Beamte Partei f\u00fcr ihn ergreift. Der Staat - und das hei\u00dft hier konkreter, jede verfassungsm\u00e4\u00dfige Regierung und die B\u00fcrgermu\u00df sich darauf verlassen k\u00f6nnen, da\u00df der Beamte in seiner Amtsf\u00fchrung Verantwortung f\u00fcr diesen Staat, f\u00fcr ,seinen' Staat zu tragen bereit ist, da\u00df er sich in dem Staat, dem er dienen soll, zu Hause f\u00fchlt - jetzt und jederzeit und nicht erst, wenn die von ihm erstrebten Ver\u00e4nderungen durch entsprechende Verfassungs\u00e4nderungen verwirklicht worden sind.\" Der Staat d\u00fcrfe daher keinen Bewerber zum Staatsdienst zulassen oder im Staatsdienst belassen, der die freiheitliche demokratische, rechtsund sozialstaatliche Ordnung ablehnt und bek\u00e4mpft. Wie das Bundesverfassungsgericht weiter ausf\u00fchrt, steht das Parteienprivileg gem\u00e4\u00df Art. 21 GG dieser Verfassungsentscheidung nicht entgegen: \"Art. 33 Abs. 5 GG fordert vom Beamten das Eintreten f\u00fcr die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung, Art. 21 Abs. 2 GG l\u00e4\u00dft dagegen dem B\u00fcrger die Freiheit, diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung abzulehnen und sie politisch zu bek\u00e4mpfen, solange er es innerhalb einer Partei, die nicht verboten ist, mit allgemein erlaubten Mitteln tut. Die besonderen Pflichten des Beamten sind nicht aufgestellt in Ansehung der Interessen der politischen Partei, insbesondere nicht zur Behinderung ihrer politischen Aktivit\u00e4ten, sondern in Ansehung der Sicherung des Verfassungsstaates vor Gefahren aus dem Kreis seiner Beamten. Ihr besonderer Status, ihre Kompetenzen w\u00e4ren ohne das Erfordernis der politischen Treuepflicht des Beamten die ideale Plattform f\u00fcr Bestrebungen, die geltende Verfassungsordnung au\u00dferhalb des von der Verfassung gewiesenen Weges zu ver\u00e4ndern und umzust\u00fcrzen. Es geht nicht darum, da\u00df der Beamte wegen seiner Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei benachteiligt wird. Die Frage ist vielmehr, ob der Beamte in seinem Amt die politische Treuepflicht verletzt oder nicht verletzt, und ob der Bewerber um ein Amt seiner Pers\u00f6nlichkeit nach die Gew\u00e4hr bietet, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Das sind Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten beantworten. Ein St\u00fcck des Verhaltens, das f\u00fcr die hier geforderte Beurteilung der Pers\u00f6nlichkeit des Bewerbers erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, - unabh\u00e4ngig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. Es w\u00e4re geradezu willk\u00fcrlich, dieses Element der Beurteilung einer Pers\u00f6nlichkeit auszuscheiden, also den Dienstherrn zu zwingen, die Verfassungstreue eines Beamten zu bejahen, weil eine Entscheidung des 24","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Bundesverfassungsgerichts \u00fcber die Verfassungswidrigkeit einer Partei aussteht - eine Entscheidung \u00fcbrigens, die von einem Antrag abh\u00e4ngt, der weithin im Ermessen der Antragsteller steht und schwerlich nur deshalb gestellt werden wird, um Amtsbewerber ablehnen oder gegen Beamte wegen Verletzung ihrer politischen Treuepflicht dienststrafrechtlich einschreiten zu k\u00f6nnen. Der Umstand, da\u00df die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung \u00fcber die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, da\u00df die \u00dcberzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bek\u00e4mpfen.\" Ausgehend von diesem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung am 22. Januar 1979 in ihrer Antwort auf eine Gro\u00dfe Anfrage von Abgeordneten der CDU/ CSU zum Thema \"Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem \u00f6ffentlichen Dienst\" - Bundestags-Drucksache 8/2481 - Stellung genommen. Auf die Antwort zu den Fragen, in denen unter Bezugnahme auf den Verfassungsschutzbericht des Bundesministers des Innern f\u00fcr das Jahr 1977 die NPD, die DKP sowie die K-Gruppen KBW, KPD und KPD/ML als Beispiele verfassungsfeindlicher Bestrebungen namentlich erw\u00e4hnt werden, wird besonders hingewiesen. Au\u00dferdem hat die Bundesregierung folgende Anfragen aus dem Bundestag betreffend die verfassungsfeindlichen Zielsetzungen hier in Betracht kommender Organisationen beantwortet: Aus dem Bereich des Rechtsextremismus zu NPD, Junge Nationaldemokraten, National-Freiheitliche Rechte sowie neonazistische Gruppen: Antwort vom 11. Januar 1979 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-Drucksache 8/2463 unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD und FDP-BundestagsDrucksache 8/2184 vom 12. Oktober 1978 - Aus dem Bereich des Linksextremismus zu DKP, SDAJ und MSB Spartakus: Antwort vom 29. Oktober 1975 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-Drucksache 7/4231; Antwort vom 17. M\u00e4rz 1978 auf eine weitere Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-BundestagsDrucksache 8/1640. Dar\u00fcber hinaus liegen zahlreiche Gerichtsentscheidungen vor, in denen mit zum Teil eingehender Begr\u00fcndung von der verfassungsfeindlichen Zielsetzung hier genannter Organisationen ausgegangen wird. F\u00fcr den Bereich des Rechtsextremismus wird auf den Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 287 ff.) hingewiesen. Mit diesem Beschlu\u00df hat das Bundesverfassungsgericht einen Feststellungsantrag der NPD gegen die Aussage des Bundesministers des Innern im Verfassungsschutzbericht 1973 \u00fcber die verfassungsfeindliche Zielsetzung dieser Partei als unbegr\u00fcndet verworfen. Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung der NPD wird ferner hingewiesen auf das rechtskr\u00e4ftige Urteil des 25","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. Januar 1977 (2 K 1236/76). Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung linksextremistischer Organisationen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits erw\u00e4hnten Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 folgende generelle Feststellung getroffen: \"Eine Partei, die beispielsweise programmatisch die Diktatur des Proletariats propagiert oder das Mittel der Gewalt zum Umsturz der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung bejaht, wenn es die Verh\u00e4ltnisse zulassen sollten, verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.\" Was im besonderen die DKP betrifft, so hat bereits das Bundesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf zahlreiche Entscheidungen in seinem Urteil vom 31. M\u00e4rz 1976 (5 AZR 104/74) festgestellt, da\u00df die bisher von abgelehnten Bewerbern angerufenen Verwaltungsgerichte einheitlich zu der Auffassung gelangt sind, die DKP verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Es wird hierzu ferner hingewiesen auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1977 (VII C 17.74) und vom 29. Oktober 1979 (2 CB 30.77) und die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen, beispielsweise aus j\u00fcngster Zeit das Urteil vom 12. M\u00e4rz 1979 (VI A 1541/76) und den Beschlu\u00df vom 23. Mai 1979 (VI A 1580/77). Zur DKP-Nebenorganisation MSB Spartakus wird Bezug genommen auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-W\u00fcrttemberg vom 24. Mai 1977 (IV 200/77) und vom 24. Januar 1978 (IV 1606/77). Die verfassungsfeindliche Zielsetzung von KPD, KPD/ML und KBW ist ebenfalls in zahlreichen Gerichtsentscheidungen festgestellt worden, so u. a.: zur KPD im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. September 1977 (6 (7) 525/76) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 1979 (VI A 205/77), zur KPD/ML im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-W\u00fcrttemberg vom 7. Juni 1977 (IV 271/77) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts L\u00fcneburg vom 23,. Januar 1978 (B 53/77), zum KBW im Beschlu\u00df des Verwaltungsgerichtshofs Hessen vom 15. Januar 1975 (I TG 40/74), im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. November 1977 (2 AZR 321/76), im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26. September 1978 (OVG D 9.77) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 4. Oktober 1978 (OVG DHBA 1/77). Unter den rund 343.000 Besch\u00e4ftigten im \u00f6ffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne Vorbereitungsdienst) befinden sich (Stand 31. Dezember 1979) 115 Personen, die linksbzw. rechtsextremen Parteien oder Organisationen zuzurechnen sind (Linksbzw. Rechtsextremisten). Sie verteilen sich auf die einzelnen Ressorts wie folgt. 26","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 1979 geltenden \"Vorl\u00e4ufigen Richtlinien \u00fcber die Beurteilung von Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975\" sind im Berichtsjahr 46.311 Anfragen f\u00fcr Bewerber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst (Landesdienst) eingegangen. In 1.508 F\u00e4llen (3,26 %) lagen Erkenntnisse bei der Verfassungsschutzabteilung vor. Den Einstellungsbeh\u00f6rden sind jedoch nur in 117 F\u00e4llen (0,25 %) Erkenntnisse, die einer Einstellung entgegenstehen k\u00f6nnten, mitgeteilt worden. In 33 F\u00e4llen (0,071 %) ist die Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst nach Anh\u00f6rung des Bewerbers abgelehnt worden. Bei dem Personenkreis, \u00fcber den Erkenntnisse vorlagen und auf Anfrage mitgeteilt worden sind, handelt es sich - wie bereits in den vergangenen Jahren - im wesentlichen um Bewerber f\u00fcr die \u00dcbernahme in den Schuldienst. 27","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Nach den von der Landesregierung beschlossenen neuen \"Grunds\u00e4tzen f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst\" (MBI. NW. 1980 S. 178) wird seit dem 1. Januar 1980 die Verfassungsschutzabteilung bei der Einstellung von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst nur noch durch Anfrage im Einzelfall beteiligt, wenn der Einstellungsbeh\u00f6rde tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, die darauf hindeuten, da\u00df der Bewerber im Hinblick auf seine Verfassungstreue nicht die Voraussetzungen f\u00fcr eine Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst erf\u00fcllt. Die Bewerber sind vor ihrer Einstellung eingehend \u00fcber ihre Pflicht zur Verfassungstreue zu belehren und darauf hinzuweisen, da\u00df die Teilnahme an Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten eines Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes unvereinbar ist. Sie haben ferner eine Erkl\u00e4rung \u00fcber ihre Verfassungstreue und eine Versicherung dahingehend abzugeben, da\u00df sie derartige Bestrebungen in keiner Weise unterst\u00fctzen. \u00dcber m\u00f6gliche Folgen des Verschweigens einer solchen Unterst\u00fctzung sind sie zu belehren. Ablehnende Entscheidungen d\u00fcrfen nur auf gerichtsverwertbare Tatsachen gest\u00fctzt werden. Die Entscheidung \u00fcber die Einstellung oder Ablehnung von Bewerbern, deren Verfassungstreue die Einstellungsbeh\u00f6rde nicht f\u00fcr gew\u00e4hrleistet h\u00e4lt, trifft die oberste Dienstbeh\u00f6rde im Einvernehmen mit dem Innenminister. 28","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 4 Ausl\u00e4nderextremismus 4.1 Entwicklungstendenz Im Jahre 1979 stieg die Zahl der Ausl\u00e4nder in Nordrhein-Westfalen um etwa 50.000 - darunter rund 36.000 T\u00fcrken - auf insgesamt etwa 1.277.000 an. Hiervon h\u00e4ngt nur ein geringer Anteil extremistischen oder extremistisch beeinflu\u00dften Ausl\u00e4nderorganisationen an, Er bel\u00e4uft sich aber immerhin auf sch\u00e4tzungsweise 17.000 Personen, unter denen etwa 14.000 T\u00fcrken das gr\u00f6\u00dfte Extremistenkontingent bilden. Gegenstand u. a. von Demonstrationen t\u00fcrkischer, iranischer, kurdischer, koreanischer und afghanischer Gruppen waren h\u00e4ufig die politischen, revolution\u00e4ren oder kriegerischen Auseinandersetzungen in den Heimatl\u00e4ndern. Bei diesen Aktivit\u00e4ten kam es gelegentlich zur Gewaltanwendung, wie die Botschaftsbesetzungen in Bonn durch Koreaner und Perser im Oktober und November 1979 zeigen. In zahlreichen F\u00e4llen richteten sich die Aktivit\u00e4ten extremistischer Ausl\u00e4ndergruppen - namentlich von Jugoslawen, Pal\u00e4stinensern, Iren, T\u00fcrken und Iranern - aber auch gegen unseren Staat und die gesellschaftspolitischen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland. Hierdurch wurden die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen und die deutschen ausw\u00e4rtigen Belange in Einzelf\u00e4llen nicht unerheblich beeintr\u00e4chtigt. Die in Nordrhein-Westfalen lebenden Exilkroaten, die den jugoslawischen Staat - z. T. mit Gewalt - bek\u00e4mpfen, wurden 1979 einmal durch ein weiteres jugoslawisches Auslieferungsersuchen, zum anderen durch die Ermordung des Exilkroaten MILOS in starke Unruhe versetzt. In ihren Kreisen geht man davon aus, da\u00df der jugoslawische Geheimdienst f\u00fcr den Mord verantwortlich sei. Pal\u00e4stinensische Aktivisten versuchten 1979 in Elten und Passau mit Sprengmitteln und falschen P\u00e4ssen einzureisen. Angesichts dieser und \u00e4hnlicher Vorf\u00e4lle l\u00e4\u00dft sich nicht ausschlie\u00dfen, da\u00df im Bundesgebiet pal\u00e4stinensische Terroranschl\u00e4ge auf Einrichtungen insbesondere der am Friedensvertrag von 1979 beteiligten Staaten Israel, \u00c4gypten und USA, ver\u00fcbt werden. Die Polarisierung der rechten und linken Kr\u00e4fte unter den T\u00fcrken in NordrheinWestfalen hat sich 1979 verst\u00e4rkt, damit auch die latente Neigung zu gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen. Dies zeigt schlaglichtartig der von t\u00fcrkischen Linksextremisten im Dezember 1979 ver\u00fcbte Sprengstoffanschlag auf das Vereinslokal eines rechtsextremistischen T\u00fcrkenvereins in K\u00f6ln. Die Polarisierung wurde und wird noch gef\u00f6rdert durch die Bildung einer eher konservativen neuen Regierung in der T\u00fcrkei und durch die weltweite Belebung des Islams Dem Sieg revolution\u00e4rer islamischer Kr\u00e4fte \u00fcber das Schah-Regime in Persien zum Jahresbeginn folgten in Nordrhein-Westfalen im Sommer 1979 \u00dcbergriffe vornehmlich von KHOMEINI-Anh\u00e4ngern gegen\u00fcber Landsleuten, die der Zusammenarbeit mit dem fr\u00fcheren iranischen Geheimdienst bezichtigt wurden. Die Forderung der persischen Revolutionsmacht nach Auslieferung des \"Massenm\u00f6rders\" Schah durch die USA, welche in der Besetzung der Teheraner US-Botschaft mit Geiselnahme gipfelte, wurde in den letzten Monaten des Jahres 1979 mehrfach und nachdr\u00fccklich auch von hier ans\u00e4ssigen iranischen Studenten erhoben. 29","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Wie im Vorjahr machte die irische Untergrundorganisation IRA auch 1979 aufgrund von - vermutlich ihr zuzuschreibenden - Bombendrohungen und Sprengstoffanschl\u00e4gen gegen die Britische Rheinarmee und andere \u00f6ffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen von sich reden. \u00dcberhaupt haben die Gewaltandrohungen von Ausl\u00e4ndern gegen \u00f6ffentliche, zumal ausl\u00e4ndische Einrichtungen in unserem Land gegen\u00fcber den Vorjahren erheblich zugenommen. Diese Entwicklung wirft besondere Probleme f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden wie f\u00fcr die ausw\u00e4rtigen Belange auf. 4.2 Jugoslawen Am 19. April 1979 wurde der zuletzt in K\u00f6ln lebende Exilkroate Jozo MILOS bei Horrem/Erftkreis ermordet aufgefunden. Ein politischer Hintergrund der Tat liegt nahe. Aufgrund der Forderung Jugoslawiens nach Auslieferung des Exilkroaten DRAGOJA (Frankfurt), die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 19.'September 1979 f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt wurde, entstand auch unter den in Nordrhein-Westfalen lebenden Exiljugoslawen Beunruhigung, welche an die exilkroatischen Aktionen gegen die drohende Auslieferung des Stjepan BILANDZIC (K\u00f6ln) im Jahre 1978 erinnerte. Unter anderem kam es am 10. November 1979 in Frankfurt zu einer Protestdemonstration, an der auch Kroaten aus Bochum und K\u00f6ln teilnahmen. Die Bundesregierung hat inzwischen eine Auslieferung DRAGOJAs abgelehnt. 4.3 Pal\u00e4stinenser Der Friedensvertrag zwischen Israel und \u00c4gypten (24. M\u00e4rz 1979) war weiterhin Gegenstand der Agitation pal\u00e4stinensischer Gruppen auch in NordrheinWestfalen. Am 29. April 1979 wurden am deutsch-niederl\u00e4ndischen Grenz\u00fcbergang Elten zwei Pal\u00e4stinenser, die persische P\u00e4sse mit sich f\u00fchrten, bei der Einreise festgenommen, Einer von ihnen besa\u00df zus\u00e4tzlich den gleichen Ausweis wie ein zuvor in Passau verhafteter einreisender Pal\u00e4stinenser, bei dem und bei dessen Begleiter etwa 40 kg Sprengstoff und zahlreiche falsche P\u00e4sse gefunden wurden. 4.4 Iren Durch Bombenexplosionen besch\u00e4digt wurde am 10. Juli 1979 die Dortmunder Offiziersmesse einer Einheit der Britischen Rheinarmee. Weitere Explosionen ereigneten sich kurz danach auf einem britischen Kasernengel\u00e4nde in Dortmund. Die Anschl\u00e4ge richteten erheblichen Sachschaden an. Ob es sich hierbei um Aktionen der Irischen Republikanischen Armee (IRA) handelte - wie offenbar bei den Sprengstoffanschl\u00e4gen auf nordrhein-westf\u00e4lische Einrichtungen der Britischen Rheinarmee im August 1978 -, blieb bislang ungekl\u00e4rt. Am 14. Oktober 1979 kam es auf dem Gel\u00e4nde der britischen NAAFI in KrefeldLinn zu einer weiteren Explosion. Der T\u00e4ter lie\u00df sich nicht ermitteln. Die Explosion wurde durch brisante Sprengmittel ausgel\u00f6st, wie sie von der IRA verwendet werden. 30","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 4.5 T\u00fcrken Rechtsextremisten Die Anh\u00e4nger und Mitgliedsvereine der extrem nationalistischen \"F\u00f6deration Demokratischer T\u00fcrkischer Idealistenvereinigungen in Europa\" (AD\u00dcTDF) traten 1979 wieder mit sog. Kulturoder Folklore-Veranstaltungen in Erscheinung, die gleichzeitig politischen Charakter hatten. Vielfach waren diese Veranstaltungen von Gegendemonstrationen t\u00fcrkischer und deutscher Linksextremisten begleitet. Hervorzuheben ist eine zentrale Kundgebung am 20. Mai 1979 in K\u00f6ln, bei der etwa 5.000 rechtsgerichtete T\u00fcrken gegen die von ihnen als kommunistisch beeinflu\u00dft empfundene Berichterstattung der t\u00fcrkischen Redaktion des WDR protestierten. Eine zur selben Zeit von deutschen demokratischen Organisationen wie auch von linksextremistischen T\u00fcrken beabsichtigte Gegenveranstaltung wurde wegen bef\u00fcrchteter gewaltt\u00e4tiger Auseinandersetzungen polizeilich verboten; sie wurde am 30. Mai 1979 nachgeholt. Die Funktion\u00e4re und Mitl\u00e4ufer der AD\u00dcTDF, die von der extrem nationalistischen t\u00fcrkischen \"Partei der Nationalen Bewegung\" (MHP) ma\u00dfgeblich beeinflu\u00dft wird, zeichnen sich durch ausgepr\u00e4gten, teils islamisch-religi\u00f6s bedingten Antikommunismus aus. Beispielsweise hei\u00dft es (in \u00dcbersetzung) in dem Flugblatt eines in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssigen AD\u00dcTDF-Mitgliedsvereins, das im November 1979 verbreitet wurde: \"Die Hunde (gemeint sind Linksextremisten) versuchen, uns an den Ostblock zu verkaufen ... Es ist Zeit, da\u00df wir aufwachen und vor denen (den Roten) ein Tor aufbauen ... Wenn ALLAH uns erlaubt, werden wir Hand in Hand, Schulter an Schulter, gegen die roten Rebellen k\u00e4mpfen und siegen.\" Dies kennzeichnet den Stil der verbalen Auseinandersetzungen der MHPAnh\u00e4nger, die sich auch \"Graue W\u00f6lfe'' nennen, mit ihren politischen Gegnern. F\u00fcr den in der \u00d6ffentlichkeit weiterhin erhobenen Vorwurf, die \"Grauen W\u00f6lfe\" terrorisierten ihre Gegner, gibt es nach wie vor keine Beweise. Neben der MHP-Anh\u00e4ngerschaft machen sich zunehmend die Mitglieder und Sympathisanten der von Prof. Necmettin ERBAKAN gef\u00fchrten nationalistischen, islamisch-fundamentalistischen \"Nationalen Heilsparte!\" (MSP) bemerkbar. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine gr\u00f6\u00dfere Zahl von Anh\u00e4ngern und Mitgliedsvereinen dieser ebenfalls betont antikommunistischen t\u00fcrkischen Partei. Die MSP-Vereine f\u00fchren zuweilen gemeinsame Veranstaltungen durch. Auch in diesem streng islamisch ausgerichteten Bereich offenbart sich gelegentlich die Bereitschaft, bei der Auseinandersetzung mit Andersdenkenden Gewalt anzuwenden. So verursachten Verteiler der MSP-nahen Zeitung \"MILLI GAZETE\" bei Er\u00f6ffnung der Zweigstelle D\u00fcsseldorf des \"Islamischen Kulturzentrums e.V.\", K\u00f6ln, am 1. Juni 1979 eine Schl\u00e4gerei, bei der auch Polizeibeamte in Mitleidenschaft gezogen wurden. Orthodoxe Kommunisten Zur Erinnerung an den Tod ihrer Gr\u00fcnder (28. Januar 1921) f\u00fchrte die - in der T\u00fcrkei verbotene - moskautreue \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei\" (TKP) in der Zeit vom 21. bis 28. Januar 1979 eine Gedenkwoche unter Mitwirkung der DKP 31","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 durch. Am 27. Januar fand in Essen eine Gedenkveranstaltung statt; den Saal hatte die DKP angemietet. Die von der TKP beeinflu\u00dfte \"F\u00f6deration der T\u00fcrkischen Arbeitervereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V.\" (FIDEF) - gr\u00f6\u00dfter und einflu\u00dfreichster linksextremistischer t\u00fcrkischer Dachverband - hielt am 24./25. M\u00e4rz 1979 in Duisburg ihren 3. Jahreskongre\u00df ab. An dem Kongre\u00df nahmen etwa 1.000 Delegierte, Beobachter und G\u00e4ste teil. Im Mittelpunkt stand ein \"Internationales Forum gegen Faschismus\", an dem sich auch Deutsche beteiligten. Der Kongre\u00df beschlo\u00df, die politischen Aktionen gegen t\u00fcrkische Rechtsextremisten in der Bundesrepublik Deutschland zu verst\u00e4rken. Tats\u00e4chlich hat sich in der Folgezeit - nach entsprechenden Demonstrationen im Februar und M\u00e4rz 1979 in K\u00f6ln und Aachen - die Kampagne der orthodoxkommunistischen T\u00fcrken gegen die MHP und die \"Grauen W\u00f6lfe\" versch\u00e4rft. So fanden sog. Antifaschistische Veranstaltungen der FIDEF und ihrer jeweiligen \u00f6rtlichen Vereine im August 1979 u. a. in Bonn, Dortmund, D\u00fcsseldorf, 32","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Gelsenkirchen und K\u00f6ln mit \u00f6rtlich bis zu 350 Anh\u00e4ngern statt. Die Teilnehmer forderten erneut ein Verbot hiesiger \"Tarnorganisationen\" der MHP. In einem Anfang September 1979 verbreiteten Flugblatt solidarisierte sich die FIDEF mit der \"Anti-Strau\u00df-Kampagne''. Sie schrieb u. a.: \"... hei\u00dft f\u00fcr uns Stoppt Strau\u00df' zugleich ,Stoppt den M\u00f6rder T\u00fcrkesch'.\" (Bei letzterem handelt es sich um den Vorsitzenden der MHP.) Auf einer sog. \"Friedens-Solidarit\u00e4ts-Veranstaltung\" am 1. Dezember 1979 in Essen lehnten Anh\u00e4nger der FIDEF die neue \"reaktion\u00e4r-faschistische DemirelRegierung\" in der T\u00fcrkei ab und bekundeten ihren Wunsch nach Abr\u00fcstung. Maoistische Kommunisten Auch Anh\u00e4nger der verschiedenen t\u00fcrkischen maoistischen Dachverb\u00e4nde und Parteien in Nordrhein-Westfalen verst\u00e4rkten 1979 ihre Kampagne gegen t\u00fcrkische Rechtsextremisten. Im Juni demonstrierten in K\u00f6ln etwa 2.500 Personen - haupts\u00e4chlich Anh\u00e4nger der \"F\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Deutschland e. V.\" (ATIF) und der ,,Studentenf\u00f6deration der T\u00fcrkei in Deutschland e.V.\" (AT\u00d6F) - f\u00fcr ein Verbot nationalistischer t\u00fcrkischer Vereinigungen auf deutschem Boden. Bei ATIF und AT\u00d6F handelt es sich um die im Bundesgebiet bisher aktivsten maoistischen Dachverb\u00e4nde. Anh\u00e4nger der \"Revolution\u00e4ren Kommunistischen Partei der T\u00fcrkei - Aufbauorganisation\" (TDKP-I\u00d6) und der Gruppe um die t\u00fcrkische Wochenzeitung \"HALKIN KURTULUSU\" (Volksbefreiung) hielten im Oktober in Bielefeld und im Dezember 1979 in K\u00f6ln Gro\u00dfkundgebungen gegen t\u00fcrkische Rechtsextremisten ab. In w\u00e4hrend der Bielefelder Veranstaltung verteilten Flugbl\u00e4ttern wird die AD\u00dcTDF als \"M\u00f6rderf\u00f6deration\" bezeichnet. An beiden Demonstrationen beteiligten sich etwa 2.000 Personen, darunter auch Gruppen deutscher Maoisten. Sympathisanten von \"HALKIN KURTULUSU'' hatten bereits - wie allj\u00e4hrlich und unter Beteiligung deutscher Linksextremisten - im Mai 1979 Gedenkveranstaltungen in Bielefeld (etwa 300 Teilnehmer), Duisburg (etwa 800 Teilnehmer) und M\u00f6nchengladbach f\u00fcr die in der T\u00fcrkei hingerichteten \"Revolution\u00e4re\" durchgef\u00fchrt. Die weniger bedeutende , F\u00f6deration t\u00fcrkischer demokratischer Volksvereinigungen in Europa\" (HBF), die im M\u00e4rz in K\u00f6ln ihren 2. Jahreskongre\u00df abhielt, forderte im November und Dezember 1979 auf Kundgebungen in Bochum (rund 150 Teilnehmer) und Wuppertal (\u00fcber 100 Teilnehmer) ebenfalls ein Verbot der MHP-nahestehenden Vereine in der Bundesrepublik. An der von linksstehenden deutschen Gruppen initiierten K\u00f6lner Anti-Strau\u00dfDemonstration am 14. September 1979 beteiligten sich bemerkenswerterweise Mitglieder des \"Vereins der Patrioten aus der T\u00fcrkei in K\u00f6ln''. Dieser \u00f6rtliche Verein hat auch die antifaschistische TDKP-I\u00d6-Gro\u00dfkundgebung in K\u00f6ln im Dezember 1979 angemeldet. 33","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Unbekannte T\u00e4ter ver\u00fcbten am 22. Dezember 1979 einen Sprengstoffanschlag auf die R\u00e4ume eines AD\u00dcTDF-Mitgliedsvereins in K\u00f6ln, Ein Mitarbeiter des Vereins wurde schwer verletzt. Zu dem Anschlag bekannte sich die sozialrevolution\u00e4re, konspirativ arbeitende \"T\u00fcrkische Volksbefreiungspartei/-front\" (THKP/C), die auch Anh\u00e4nger in Nordrhein-Westfalen besitzt. 4.6 Iraner Seit dem Umsturz im Iran Anfang 1979 haben die Aktivit\u00e4ten persischer Studenten nicht nachgelassen. Im Juli 1979 kam es in Nordrhein-Westfalen - wie auch in anderen Bundesl\u00e4ndern - zu \u00dcbergriffen von Persern, vornehmlich KHOMEINI-Anh\u00e4ngern, gegen\u00fcber mutma\u00dflichen Mitarbeitern des fr\u00fcheren iranischen Geheimdienstes SAVAK. So wurde in Aachen am 13. Juli ein Iraner von mehreren M\u00e4nnern aus seiner Wohnung verschleppt und wegen angeblicher Agentent\u00e4tigkeit f\u00fcr die SAVAK vor etwa 50 Landsleuten tribunalartig vernommen. In Krefeld sprang am 18. Juli ein 35 Jahre alter iranischer Student, der von Landsleuten verh\u00f6rt wurde, aus Angst aus dem Fenster des 2. Obergeschosses eines Hauses und verletzte sich dabei schwer. Weitere Iraner meldeten sich aus Furcht vor Verfolgung durch persische \"Revolutionstribunale\" bei der Bonner Polizei. Sie sind in einer sichergestellten \"Schwarzen Liste\" eines \"Komitees der Enth\u00fcllung\" aufgef\u00fchrt, die insgesamt 348 Namen von in der Bundesrepublik und \u00d6sterreich - davon etwa 25 in NordrheinWestfalen - wohnenden Iranern enth\u00e4lt, die der SAVAK-Mitarbeit bezichtigt werden. Am 25. August 1979 versammelten sich etwa 750 Personen vor der Iranischen Botschaft in Bonn-Bad Godesberg. Sie waren dem Aufruf der linksextremistischen \"Conf\u00f6deration Iranischer Studenten in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin - National-Union\" (CISNU) gefolgt. Auf Transparenten und Flugbl\u00e4ttern forderten die Demonstranten Presse-, Redeund Versammlungsfreiheit. In einer von der Botschaft nicht entgegengenommenen CISNU-Resolution hie\u00df es: Die Ziele der iranischen Revolution seien verf\u00e4lscht worden; die neuen Machthaber im Iran versuchten, alle errungenen Rechte des Volkes nach und nach wieder abzubauen; H\u00f6hepunkt der Unterdr\u00fcckung sei das Vorgehen gegen das kurdische Volk. Etwa 30 bis 40 Angeh\u00f6rige der islamisch-nationalistischen \"Union der Islamischen Studentenvereine in Europa\" (UISA), in der \u00fcberwiegend Anh\u00e4nger KHOMEINIs organisiert sind, drangen am 5. November 1979 in das Botschaftsgel\u00e4nde der USA in Bonn-Bad Godesberg ein. Sie forderten die \"unverz\u00fcgliche \u00dcberstellung des Massenm\u00f6rders Schah an die Revolutionsgerichte des Iran\". Am 8. November 1979 lie\u00dfen sich etwa 30 iranische Studenten im K\u00f6lner Dom zu einem Sitzstreik nieder. Auf Plakaten und Flugbl\u00e4ttern forderten sie die \"sofortige Auslieferung des M\u00f6rders Schah an den Iran\". In einem der Flugbl\u00e4tter hei\u00dft es: \"Eichmann b\u00fc\u00dfte, Hess b\u00fc\u00dfte, der Schah mu\u00df auch b\u00fc\u00dfen.\" Unter dem Motto \"Auslieferung des Schah nach Persien aus den USA\" fand am 15. November 1979 in Bonn eine weitere Demonstration der UISA mit 300 Teilnehmern statt. W\u00e4hrend der Demonstration wurden Flugschriften verbreitet, in denen die Besetzung der US-Botschaft mit Geiselnahme in Teheran (am 4. November) gerechtfertigt wird. 34","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 4.7 Kurden Anl\u00e4\u00dflich des bewaffneten Kurdenaufstands im Iran demonstrierten kurdische Gruppen verschiedener Richtungen im August und September 1979 mehrfach in Bonn gegen die Verfolgung und Hinrichtung ihrer Landsleute durch die iranische Revolutionsmacht. Bei einer Kundgebung am 8. September 1979 mit etwa 350 Teilnehmern wurde ein Transparent verbrannt, auf dem der Revolutionsf\u00fchrer KHOMEINI dargestellt war. 4.8 Afghanen Angesichts der Unruhen in ihrem Heimatland, die schon vor dem Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan (Ende Dezember 1979) begannen, forderte die linksextremistische \"Generalunion afghanischer Studenten im Ausland\" (GUAFS) bei einer Demonstration am 3. November 1979 in Bonn, an der etwa 200 Personen beteiligt waren: \"Weder Ru\u00dfland noch Amerika noch China noch das Amin-Regime\" -\"Afghanistan dem afghanischen Volk\" -\"Hoch die internationale Solidarit\u00e4t' -\"Nieder mit dem Amin-Regime\". Die GUAFS besitzt an mehreren nordrhein-westf\u00e4lischen Hochschulen Zweiggruppen. Am 17. November 1979 f\u00fchrte erstmals die \"F\u00f6deration Afghanischer Studenten im Ausland\" (FASA), eine Gruppe der \"Neuen Linken\" chinesischer Richtung, in Bonn einen Demonstrationszug nebst Anschlu\u00dfkundgebung durch mit der Forderung \"Machtwechsel in Afghanistan\". Hieran nahmen etwa 200 Personen teil, darunter Angeh\u00f6rige des KBW und der KPD. 35","","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 5 Terrorismus 5.1 Entwicklungstendenz Im Jahre 1979 haben sich - wie auch schon 1978 - herausragende Terroranschl\u00e4ge nicht ereignet. Dies ist nicht zuletzt auf die Entdeckung konspirativer Unterk\u00fcnfte sowie die Festnahme der mutma\u00dflichen Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) Elisabeth von DYCK, Rolf Gerhard HEISSLER und Rolf Klemens WAGNER zur\u00fcckzuf\u00fchren. Diese Erfolge in der Bek\u00e4mpfung des Terrorismus haben das Potential der RAF geschw\u00e4cht. Gleichwohl ist damit zu rechnen, da\u00df sie auch k\u00fcnftig schwere Gewalttaten ver\u00fcbt, vor allem mit dem Ziel, inhaftierte Gesinnungsgenossen freizupressen. Durch bewaffnete Raub\u00fcberf\u00e4lle auf Geldinstitute hat sie sich bem\u00fcht, die erforderlichen Geldmittel zur Finanzierung ihrer logistischen Struktur zu beschaffen. Auch die terroristischen Aktionen anderer Gruppen, besonders die Sprengstoffund Brandanschl\u00e4ge \"Revolution\u00e4rer Zellen\" unterstreichen die Annahme, da\u00df die terroristische Bedrohung weiter andauert. 5.2 Rote Armee Fraktion (RAF) F\u00fcr den Bestand einer beachtlichen logistischen Struktur der RAF sprechen folgende Tatsachen: Am 6. Januar 1979 wurde in D\u00fcsseldorf eine konspirative Wohnung der RAF entdeckt, die aufgrund der dort aufgefundenen Spuren enge Zusammenh\u00e4nge mit den im Herbst 1978 in D\u00fcsseldorf und Dortmund entdeckten konspirativen Wohnungen der RAF erkennen l\u00e4\u00dft. Weitere konspirative Wohnungen der RAF sind im Mai in N\u00fcrnberg, im Juni und Juli in Frankfurt/M. und im November 1979 in Mannheim entdeckt worden. 5.3 \"Bewegung 2. Juni\" Die \"Bewegung 2. Juni\", die in der Vergangenheit f\u00fcr eine Reihe von Terrorakten verantwortlich war, ist 1979 in Nordrhein-Westfalen nicht in Erscheinung getreten. 5.4 Revolution\u00e4re Zellen (RZ) Die Revolution\u00e4ren Zellen haben auch 1979 ihre terroristischen Aktionen im Bundesgebiet fortgesetzt. In Nordrhein-Westfalen wurde am 28. November 1979 ein Sprengstoffanschlag auf die Windme\u00dfstation des geplanten Brennelementezwischenlagers in Ahaus ver\u00fcbt, zu dem sich \"Revolution\u00e4re Zellen\" bekannt haben. 5.5 Sonstige terroristische Gruppierungen Andere Gruppen, die sich in ihren Tatbekenntnissen teilweise auf die RAF und die RZ beziehen, haben 1979 auch in unserem Land Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt, die einen terroristischen Hintergrund erkennen und vermuten lassen. In diesem Zusammenhang sind folgende Taten erw\u00e4hnenswert: 30. M\u00e4rz 1979 Zertr\u00fcmmerung der Schaufensterscheibe der Gesch\u00e4ftsstelle einer Tageszeitung in Hilden, bei der die T\u00e4ter ein handgeschriebenes Plakat mit den Initialen der Revolution\u00e4ren Zellen \"RZ\" zur\u00fccklie\u00dfen; 37","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 16. April 1979 Brandanschlag auf das B\u00fcrogeb\u00e4ude eines Unternehmens in D\u00fcsseldorf, zu dem sich in Bekennerschreiben \"militante AKW-Gegner\" bekannt haben; 07. Mai 1979 Brandanschlag auf ein Nebengeb\u00e4ude des Amtsgerichts Dortmund mit geringem Sachschaden, zu dem sich ein \"Kommando BAADER-MEINHOF\" bekannte; 16. Mai 1979 Zertr\u00fcmmerung der Fensterscheibe eines SPDStadtteilb\u00fcros in Wuppertal-Wichlinghausen, zu dem Bekennerschreiben bei der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt und zwei lokalen Zeitungsredaktionen in Wuppertal eingingen; 10. Juni 1979 Brandanschlag auf die im Bau befindliche JVA WuppertalVohwinkel, bei dem erheblicher Sachschaden entstand. Zu dem Anschlag wurden Bekennerbriefe u. a. mit anarchistischen Symbolen versandt; 10. Juli 1979 versuchter Brandanschlag auf ein Nebengeb\u00e4ude des Amtsgerichts Dortmund; 28. September 1979 Anbringung eines Sprengsatzes in der Grugahalle Essen; 30. September 1979 Brandanschlag auf das Bauleitungsb\u00fcro des ZentrifugenMontagebetriebes der geplanten Urananreicherungsanlage in Gronau; 30. September 1979 versuchte Brandstiftung am Gymnasium Thomaeum in Kempen. Auch 1979 haben in unserem Land Plakatund Schmieraktionen stattgefunden, in denen z. T. f\u00fcr die terroristischen Vereinigungen geworben wurde. 5.6 Terroristisches Umfeld Zum terroristischen Umfeld der RAF geh\u00f6ren Personen des sog. Antifa-Bereichs, die den \"bewaffneten Kampf\" der RAF bisher auf der \"legalen Ebene\" unterst\u00fctzen und sich als Teil der RAF verstehen. Dieses Selbstverst\u00e4ndnis von der Einheit des Kampfes wird in einem Flugblatt deutlich, das anl\u00e4\u00dflich der Er\u00f6ffnung des Prozesses gegen die Besetzer des DPA-B\u00fcros in Frankfurt am 2. April 1979 verbreitet wurde und in dem es u. a. hei\u00dft: \"Eine neue andere Ebene des Kampfes f\u00fcr die legale Linke wurde aufgezeigt. Die Trennung von illegaler und legaler Linken wurde tendenziell aufgehoben.\" In Nordrhein-Westfalen sind bisher nur Ans\u00e4tze zur Bildung solcher AntifaGruppen erkennbar. Den Personen des Antifa-Bereichs obliegt die Betreuung der \"Gefangenen aus der RAF\" sowie der Informationsaustausch zwischen den Inhaftierten und den einzelnen Antifa-Gruppen. Au\u00dferdem unterst\u00fctzen sie die Forderungen inhaftierter terroristischer Gewaltt\u00e4ter nach Verbesserung der Haftbedingungen, so z. B. nach 38","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Zusammenlegung zu sog. interaktionsf\u00e4higen Gruppen von mindestens f\u00fcnfzehn Gefangenen, die durch einen Hungerstreik in der Zeit vom 20. April bis 26. Juni 1979 durchgesetzt werden sollte. An diesem Hungerstreik beteiligten sich die meisten inhaftierten Gewaltt\u00e4ter, die \u00fcberwiegend der RAF, z.T. auch der \"Bewegung 2. Juni\", zuzuordnen sind. Au\u00dfer den Personen des Antifa-Bereichs sind in unserem Land verschiedene, z. T. anarchistisch orientierte, linksextreme Gruppen (sog. Knastgruppen) t\u00e4tig. Diesen Gruppen, die meist nur \u00f6rtliche Bedeutung haben, gemeinsam ist die Ablehnung des Strafvollzuges als Mittel staatlicher Repression; Versuche, zu einheitlichen politischen Zielvorstellungen zu gelangen, sind bisher stets gescheitert. Eine zentrale Steuerung dieser Gruppen ist nicht erkennbar. 5.7 Weitere terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten Ausgef\u00fchrte Gewalttaten Im Berichtszeitraum wurden von den Polizeibeh\u00f6rden des Landes 37 versuchte bzw. vollendete Gewalttaten registriert. Soweit ihnen besondere Bedeutung zukommt, sind sie oben bereits erw\u00e4hnt worden. Angedrohte Gewalttaten Vom 1. Januar 1979 bis 31. Dezember 1979 wurden 371 Gewalttaten, bei denen ein politisches Motiv erkennbar war oder behauptet wurde, angedroht. In 194 F\u00e4llen handelte es sich um sog. Bombendrohungen, die vorwiegend gegen \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude und Einrichtungen ausgesprochen wurden. In 177 F\u00e4llen richteten sich die Drohungen gegen Personen aus Politik und Wirtschaft. 39","","u Tee Brc Army h Binm K u h \u00c4nurs Mn a 7 A jahr ee En g gen ig ie Fa ri Ta SE a nz al 1 re Ne Er a wi ER een ra A m Fun Kr TEE EB a ni, A urn a TR je a a a u B1 Er = rt - EEE a Tre FTaune ra na \"ein ken Fr ce Tel B a -.. nd, i Fran en em rs a ' Er ir \"rulr nu A nen ee Ten Be n Fits \" rem are ee = TE a E rw Be er Gra n Er Feine A aUT ee DE I ernhe , EEE Te En E are ar Ta i m, a rm, gi ee Fr en em Ei ir e e E I ee Fran Fa ak ee Dash LI air, a r","BE rreg7e, n Zu >BE chHATRIE himWuppetrtstraalkt5 I it Hochsicherhei = KNASm gs | r ir ren da Ba t w yr , la af ni ee een | rekeilsereH ye ererche en qeinchtt, = a ir AT Ie H ae, und in di e TE E rem rl si er Het \" werte em Ptometen a naher junk T t denFr ee hirnein e deE r kaplalnden, a di retndeen Sbrnat nur e ; d e a Tagendaft fu Ei Frbe IL f ; ns systen, TORT- n ns ALLE ZERS","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 6 Spionageabwehr 6.1 Schwerpunkt und Tendenzen Die zu Beginn des Jahres 1979 nach dem \u00dcbertritt des hauptamtlichen Mitarbeiters bei der \"Hauptverwaltung Aufkl\u00e4rung\" des ,,Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit\" (MfS) Werner STILLER ausgel\u00f6sten Festnahmen von Agenten haben erneut deutlich werden lassen, in welchem Ausma\u00df die kommunistischen Nachrichtendienste der Ostblockstaaten ihre Spionaget\u00e4tigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland betreiben. Die Angaben STILLERs f\u00fchrten nicht nur zur Enttarnung mehrerer Agenten, die vorwiegend im Bereich der Industrie und Wissenschaft eingesetzt waren. Seine mitgebrachten Unterlagen und Dokumente lieferten dar\u00fcber hinaus auch wertvolle Hinweise auf Struktur, Aufbau, Arbeitsmethoden und -ziele des MfS, insbesondere in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik. Dabei darf nicht verkannt werden, da\u00df die politische Spionage, die Ausforschung der politischen Entscheidungszentren in der Bundesrepublik, nach wie vor erstes Aufkl\u00e4rungsziel der gegnerischen Nachrichtendienste ist. Die Enttarnung mehrerer Sekret\u00e4rinnen in der Bundeshauptstadt Bonn als Agentinnen des MfS belegen, in weicher Breite die DDR Informationen aus der Politik zu beschaffen sucht. Ein weiterer Schwerpunkt der Aufkl\u00e4rungsbem\u00fchungen der gegnerischen Nachrichtendienste liegt im milit\u00e4rischen Bereich. Aber nicht nur diese spektakul\u00e4ren Einzelf\u00e4lle, sondern das Gesamtergebnis der Abwehrarbeit der Beh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern im Jahr 1979 weisen die anhaltende Bedrohung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch die Spionage kommunistischer Nachrichtendienste aus. Wie in den fr\u00fcheren Jahren so ist auch 1979 das Land Nordrhein-Westfalen mit etwa 31 % aller Spionageauftr\u00e4ge innerhalb der Bundesrepublik bevorzugtes Ziel der Aktivit\u00e4ten kommunistischer Nachrichtendienste gewesen. Geographischer Schwerpunkt war der K\u00f6ln/Bonner Raum. 6.2 Werbungen und Werbungsversuche Die Gesamtzahl der von den Abwehrbeh\u00f6rden im abgelaufenen Jahr festgestellten Agentenwerbungen und Werbungsversuche durch die Nachrichtendienste kommunistischer Staaten hat nicht abgenommen; der bei weitem \u00fcberwiegende Teil (\u00fcber 90 %) dieser nachrichtendienstlichen Ansprachen geht auf die Geheimdienste der DDR zur\u00fcck und richtete sich in jedem dritten Fall gegen einen B\u00fcrger Nordrhein-Westfalens. In der \u00fcberwiegenden Zahl der F\u00e4lle wurden Reisen in den kommunistischen Machtbereich zu Werbungsversuchen ausgenutzt. Die Methoden der Anwerbung f\u00fcr eine Mitarbeit sind im wesentlichen unver\u00e4ndert geblieben: Versprechen und Gew\u00e4hren von Vorteilen jeder Art (finanzielle Zuwendungen, Aufenthaltsgenehmigungen, Einreisebewilligungen, Straffreiheit oder Straferla\u00df u. \u00e4.), Drohung und N\u00f6tigung in offener oder versteckter Form sowie Ausnutzung pers\u00f6nlicher Bindungen und charakterlicher Schw\u00e4chen. 43","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 In mehr als 70 % aller bekanntgewordenen F\u00e4lle nachrichtendienstlicher Ansprachen offenbarten sich die Betroffenen sofort oder sp\u00e4ter freiwillig den Sicherheitsbeh\u00f6rden. 6.3 F\u00fchrungsund Verbindungswesen der Nachrichtendienste der kommunistischen Staaten Die nachrichtendienstlichen Kontakte zu ihren Agenten werden weiterhin in erster Linie durch pers\u00f6nliche Treffs aufrechterhalten. Bevorzugter Treffort ist Berlin (Ost). Im Gegensatz zu den DDR-Nachrichtendiensten benutzen die Geheimdienste der \u00fcbrigen kommunistischen Staaten ihre offiziellen Vertretungen im Bundesgebiet zur F\u00fchrung ihrer Agenten (legale Residenturen). Der Anteil der erkannten oder verd\u00e4chtigen ND-Angeh\u00f6rigen unter den dort Besch\u00e4ftigten betr\u00e4gt in einigen Vertretungen bis zu 50 %. 6.4 Verurteilte Agenten Im Jahre 1979 wurden in Nordrhein-Westfalen vom Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf 15 Personen (1978 waren es 13, 1977 = 23) wegen Landesverrats, geheimdienstlicher T\u00e4tigkeit oder sicherheitsgef\u00e4hrdenden Nachrichtendienstes verurteilt. F\u00fcnf Urteile sind noch nicht rechtskr\u00e4ftig. 44","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 7 Strafverfahren 7.1 Entwicklungstendenz Die Justizbeh\u00f6rden des Landes Nordrhein-Westfalen sind, wie in den Vorjahren, auch 1979 in erheblichem Ma\u00dfe mit Strafverfahren, deren Gegenstand Straftaten im Zusammenhang mit extremistischen Umtrieben waren, befa\u00dft worden. 7.2 Terrorismus Im Lande-Nordrhein-Westfalen ist, wie bereits in den vorangegangenen Berichten dargestellt worden ist, das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf nach SS 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes f\u00fcr die Aburteilung terroristischer Gewaltt\u00e4ter zust\u00e4ndig. Dabei \u00fcbt es, soweit der Generalbundesanwalt nach SS 142 a des Gerichtsverfassungsgesetzes Anklagebeh\u00f6rde ist, Gerichtsbarkeit des Bundes (zu vgl. Art. 96 Abs. 5 des Grundgesetzes) im \u00fcbrigen Gerichtsbarkeit des Landes aus, wobei in diesen F\u00e4llen die Anklage von dem Generalstaatsanwalt in D\u00fcsseldorf vertreten wird. 7.3 Demonstrationsstraftaten Wie in den Jahren 1977 und 1978 ist auch im Jahre 1979 die Anzahl der von Staatsanwaltschaften und Gerichten zu bew\u00e4ltigenden Ermittlungsund Strafverfahren, die durch Demonstrationen oder im Zusammenhang mit solchen begangen worden sind, weiter angestiegen. Zur Bewertung der nachfolgend aufgef\u00fchrten Zahlen ist anzumerken, da\u00df die erfa\u00dften Vorkommnisse sowohl aus rechtswie aus linksextremistischen Aktivit\u00e4ten herr\u00fchren. Wie bereits im Jahresbericht f\u00fcr 1978 dargelegt worden ist, ist es bei Veranstaltungen der genannten Art zu strafrechtlich relevanten \u00dcbergriffen der Veranstaltungsteilnehmer und von Au\u00dfenstehenden gegen\u00fcber Teilnehmern bzw. von Teilnehmern einer Gegendemonstration gekommen. Ferner sind die F\u00e4lle der Ausschreitungen gegen\u00fcber den eingesetzten Polizeikr\u00e4ften erfa\u00dft. Im Jahre 1979 hatten die Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 1.592 einschl\u00e4gige Verfahren zu bearbeiten. Dabei betraf lediglich ein neu anh\u00e4ngig gewordenes Verfahren Straftaten aus dem Hochschulbereich. Insgesamt 1.248 der genannten Verfahren sind im Jahre 1979 abgeschlossen worden, und zwar 947 Verfahren durch Einstellung, weil entweder die T\u00e4ter nicht ermittelt werden konnten, weil eine Straftat nicht vorlag, weil der genaue Hergang nicht mit der erforderlichen Sicherheit aufgekl\u00e4rt werden konnte oder aber weil die Beweismittel zu einer \u00dcberf\u00fchrung der Beschuldigten nicht ausreichten, 102 Verfahren durch rechtskr\u00e4ftige Urteile gegen 172 Personen, 21 Verfahren durch rechtskr\u00e4ftige Strafbefehle gegen 25 Personen, 178 Verfahren auf andere Weise. Noch anh\u00e4ngig waren am 31. Dezember 1979 344 Verfahren gegen 704 Personen, wobei in 142 Verfahren gegen 310 Personen bereits Anklage erhoben 45","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 bzw. der Erla\u00df eines Strafbefehls beantragt worden ist. Die weiteren Verfahren befinden sich noch im Ermittlungsstadium. Die genannten Zahlen weisen einen starken Anstieg der einschl\u00e4gigen Verfahren aus. Bei den im Jahre 1979 zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren ist, bezogen auf das Jahr 1978, eine Steigerung um 26 % zu verzeichnen. Der Anstieg erkl\u00e4rt sich aus den starken Aktivit\u00e4ten kommunistisch orientierter Parteigruppierungen im Dortmunder Raum und rechtsextremistischer Kr\u00e4fte im Raum Bochum. 7.4 Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten Wie bereits in den Berichten 1977 und 1978 n\u00e4her dargelegt worden ist, ist auf diesem Sektor ein erheblicher Anstieg - jedenfalls im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm - festzustellen. Diese Zunahme strafrechtlich relevanter Aktivit\u00e4ten rechtsextremistischer Kr\u00e4fte schl\u00e4gt sich in der Zahl der bei den Justizbeh\u00f6rden anh\u00e4ngig gewordenen Verfahren nieder. So hatten die Staatsanwaltschaften des Landes im Jahr 1979 insgesamt 896 einschl\u00e4gige Verfahren zu bearbeiten. In 63 Verfahren gegen 115 Personen wurden Anklagen erhoben bzw. Antr\u00e4ge auf Erla\u00df eines Strafbefehls gestellt. Rechtskr\u00e4ftig verurteilt wurden 44 Personen, zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Gegen 14 Personen wurde das Verfahren von dem erkennenden Gericht eingestellt. Die Staatsanwaltschaften haben im Berichtszeitraum 511 Ermittlungsverfahren aus den zuvor unter a) genannten Gr\u00fcnden eingestellt. In 28 F\u00e4llen haben die Staatsanwaltschaften die Verfahren wegen geringer Schuld der Beschuldigten und geringer Bedeutung der Vorf\u00e4lle (z. T. gegen Geldauflagen) eingestellt oder im Hinblick auf schwere Tatvorw\u00fcrfe, denen gegen\u00fcber die in Rede stehenden Taten nicht erheblich ins Gewicht fielen, von der Erhebung \u00f6ffentlicher Klagen abgesehen. Im Jahresbericht 1978 ist bereits dargelegt worden, da\u00df sich Strafbarkeitsl\u00fccken bei einer f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung rechtsextremistischer Umtriebe bedeutsamen Strafnorm (SS 86 a des Strafgesetzbuches) gezeigt haben. F\u00fcr die Notwendigkeit einer entsprechenden Erg\u00e4nzung dieser Vorschrift des Strafgesetzbuches hat sich auf Antrag des Justizministers Nordrhein-Westfalen die Mehrheit der Justizminister und -senatoren der L\u00e4nder ausgesprochen. Der Bundesminister der Justiz beabsichtigt, bei einer notwendig werdenden \u00c4nderung des Strafgesetzbuches dem Gesetzgeber eine Erg\u00e4nzung des SS 86 a des Strafgesetzbuches vorzuschlagen. Nachdem sich herausgestellt hatte, da\u00df zum Teil die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden mit extremistischem - insbesondere rechtsextremistischem - Schriftenmaterial erst zu einer Zeit befa\u00dft werden, zu der die strafrechtliche Verfolgung der an der Publikation beteiligten Personen wegen Eintritts der kurzen presserechtlichen Verj\u00e4hrung ausscheiden mu\u00df, hat das Justizministerium gepr\u00fcft, inwieweit nach Eintritt der Verj\u00e4hrung noch sogenannte objektive Verfahren zum Zwecke der Einziehung des einschl\u00e4gigen Schriftenmaterials durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Das Justizministerium und die Leiter der Staatsanwaltschaften stimmen in der rechtlichen Beurteilung dahin \u00fcberein, da\u00df derartige Verfahren durchzuf\u00fchren seien, so da\u00df einschl\u00e4giges Schriftenmaterial vom Markt genommen werden kann, auch wenn die beteiligten T\u00e4ter nicht mehr verfolgt werden k\u00f6nnen 46","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 7.5 Linksextremistische Aktivit\u00e4ten Wie schon im Berichtsjahr 1978 haben Straftaten, deren Ursprung dem Bereich des Linksextremismus zuzuordnen ist, die Justizbeh\u00f6rden des Landes nicht unerheblich besch\u00e4ftigt, wobei wiederum ein Schwerpunkt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund lag; hier wurden allein 483 Verfahren wegen einschl\u00e4giger Propagandaaktionen neu eingeleitet. Im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dortmund erscheinen zahlreiche Druckschriften, die von ihr wegen ihrer zentralen Zust\u00e4ndigkeit (SS 7 Abs. 2 der Strafproze\u00dfordnung) auf strafrechtliche Relevanz \u00fcberpr\u00fcft werden. 47","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 8 Zusammenfassung Der politische Extremismus stellt in unserem Lande zur Zeit keine ernsthafte Bedrohung dar. Wo sich extremistische Parteien in politischen Wahlen den B\u00fcrgern stellen, haben sie kaum Erfolge. Die rechtsextremistischen Gruppierungen sind insgesamt auf ihrem bisher niedrigsten Mitgliederstand angelangt. Der zunehmenden Neigung neonazistischer Gruppen zur Gewalt konnte durch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden wirksam begegnet werden. Auch die Linksextremisten mu\u00dften insgesamt zahlenm\u00e4\u00dfige Einbu\u00dfen hinnehmen. Sie haben isoliert keine bedeutende Resonanz in der Bev\u00f6lkerung; ihr Einflu\u00df h\u00e4ngt davon ab, ob sie f\u00fcr strategische Etappenund taktische Teilziele B\u00fcndnispartner finden. Die erfolgreiche Bek\u00e4mpfung des deutschen Terrorismus hat dessen Potential geschw\u00e4cht; dennoch ist weiter mit schweren Anschl\u00e4gen zu rechnen. Die im Lande lebenden Ausl\u00e4nder verhalten sich weitgehend gesetzestreu; innenpolitische Spannungen in ihren Heimatl\u00e4ndern und internationale Konflikte, die sie ber\u00fchren, finden aber auch in Nordrhein-Westfalen im Verhalten extremistischer Ausl\u00e4ndergruppen ihren Niederschlag, wobei es gelegentlich auch zur Anwendung von Gewalt kommt. Politischer Extremismus, einschlie\u00dflich der Sicherheitsgef\u00e4hrdung, bedarf auch in Zukunft der Beobachtung und anderer rechtsstaatlicher Abwehrma\u00dfnahmen sowie der besonderen Aufmerksamkeit aller B\u00fcrger. 48","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 9 Anhang 9.1 \u00dcbersicht zu erw\u00e4hnenswerten Parteien, anderen Organisationen und Gruppen im Zusammenhang mit dem Bericht sowie zu deren Presseerzeugnissen Organisation Mitglieder Presse (einschlie\u00dflich (einschlie\u00dflich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) Nationaldemokratische Partei Ca. 8.000 \"Deutsche Stimme\" Deutschlands (NPD) (monatlich 100.000) Parteivorstand \"Nationaldemokratische R\u00f6testra\u00dfe 4 Propaganda Depesche 7000 Stuttgart Artikeldienst\" (zweimonatlich) \"NPD-informiert\" (monatlich) Landesvorstand NW Ca. 1.500 \"NPD-Organisationsspiegel G\u00fcnnigfelder Stra\u00dfe 101a Nordrhein-Westfalen\" 4640 Bochum-Wattenscheid (monatlich) Junge Nationaldemokraten Ca. 1.500 \"JN-Report\" (JN) (unregelm\u00e4\u00dfig) Bundesgesch\u00e4ftsstelle \"Junge Stimme\" Daimlerstra\u00dfe 2 (unregelm\u00e4\u00dfig) 7145 Markgr\u00f6ningen \"JN-Global\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesvorstand NW Ca. 350 \"Pfeil\" - JN M\u00fcnster G\u00fcnnigfelder Stra\u00dfe 101a (5.000 unregelm\u00e4\u00dfig) 4640 Bochum-Wattenscheid \"Die Sirene\" - JN Bonn (1.000 unregelm\u00e4\u00dfig) \"Widerhaken\" - JN Neuss (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Eulenspiegel\" - JN K\u00f6ln (2.500 unregelm\u00e4\u00dfig) Unabh\u00e4ngige Arbeiterpartei Unter 100 \"Reichs-Arbeiter-Zeitung\" e.V. (UAP) (monatlich) - mit Jugendorganisation Blaue Adler Jugend (BAJ) 4300 Essen Deutsche Volksunion Ca. 5.000 \"Deutscher Anzeiger\" (DVU) (10.000 w\u00f6chentlich) 8000 M\u00fcnchen NW \u00dcber 300 Wiking-Jugend (WJ) Ca. 400 \"Wikinger\" 5190 Stolberg 4 (unregelm\u00e4\u00dfig) NW Ca. 60 49","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Unabh\u00e4ngige Freundeskreise Ca 100 \"Unabh\u00e4ngige Nachrichten\" (UFK) (monatlich) 4630 Bochum 5 Volkssozialistische Bewegung Ca. 50 \"Dritte Republik\" Deutschlands / Partei der (unregelm\u00e4\u00dfig) Arbeit (VSBD/PdA) \"Volkssozialistische 8014 Neubiberg b. M\u00fcnchen Schulungsbriefe\" (unregelm\u00e4\u00dfig) NW Ca. 10 NSDAP-Gruppe W\u00dcBBELS Kleine 4290 Bocholt Funktion\u00e4rsgruppe NSDAP-Auslandsund \u00dcber 50 im Bundesgebiet \"NS-Kampfruf\" Aufbauorganisation (NSDAP(monatlich) A0) Lincoln/USA Deutsche Kommunistische 40.000 \"Unsere Zeit\" (UZ) Partei (DKP) Tagesausgaben: 30.000 4000 D\u00fcsseldorf Wochenendausgaben: 60.000 \"DKP-Pressedienst\" (t\u00e4glich) \"DKP-Report\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Zentrale Einrichtungen \"Marxistische Bl\u00e4tter\" (alle 2 Monate) \"Nachrichten\" - f\u00fcr \"Institut f\u00fcr Marxistische Studien Gewerkschaftsfunktion\u00e4re und Forschungen\" (monatlich) Frankfurt am Main \"Landrevue\" - Informationen \"Verein zur F\u00f6rderung der f\u00fcr die Landbev\u00f6lkerung - Forschung und des Studiums der (unregelm\u00e4\u00dfig) Sozialwissenschaften e.V.\" \"PRAXIS\" Frankfurt am Main (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Karl-Liebknecht-Schule\" \"Sozialismus konkret\" Leverkusen (unregelm\u00e4\u00dfig) Friedrich-Engels-Zentrum \"Probleme des Friedens und Wuppertal Sozialismus\" - deutschsprachige Ausgabe der in der CSSR hergestellten Schrift - (monatlich) Bezirk Ruhr-Westfalen 7.000 \"Informationen\" Hoffnungsstr. 18 (Ruhr-Westfalen) 4300 Essen \"Informationen der DKP f\u00fcr die Landbev\u00f6lkerung\" (Ruhr-Westfalen) 50","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Bezirk Rheinland-Westfalen 8.000 \"Informationen zur LandesDuisburger Stra\u00dfe 83 und Kommunalpolitik\" 4000 D\u00fcsseldorf (Rheinland-Westfalen) \"Pressedienst\" (Rheinland-Westfalen) (erscheinen alle unregelm\u00e4\u00dfig) NW: 44 Kreisorganisationen ca. 150 Kreisund ca. 100 Betrielbsund Stadtteilzeitungen Hochschulgruppen ca. 180 Betriebszeitungen Sozialistische Deutsche Ca. 15.000 \"elan\" (inoffiziell) Arbeiterjugend (SDAJ) (55.000 monatlich) Bundesvorstand Sonnenscheingasse 8 4600 Dortmund Landesverband Ruhrgebiet86 \u00f6rtliche Zeitungen Westfalen Bersonstra\u00dfe 11 4300 Essen Landesverband Rheinland80 \u00f6rtliche Zeitungen Westfalen Werderstra\u00dfe 26 5000 K\u00f6ln NW: 44 Kreisverb\u00e4nde mit 6.000 173 Ortsgruppen Marxistischer Studentenbund 5.900 \"rote Bl\u00e4tter\" Spartakus (MSB) (30.000 monatlich) 5300 Bonn NW: 35 Hochschulgruppen 1.400 Junge Pioniere (JP) 2.500 \"Willibald\" Bundesvorstand (zweimonatlich) Sonnenscheingasse 8 4600 Dortmund Landesverband Ruhrgebiet800 Westfalen Bersonstra\u00dfe 11 4300 Essen Landesverband RheinlandWestfalen Werderstra\u00dfe 26 5000 K\u00f6ln NW 50 bis 60 \u00f6rtliche Gruppen Marxistische Arbeiterbildung 90 Gruppen e.V. (MAB) Vereinigung zur Verbreitung des wissenschaftlichen Sozialismus 5600 Wuppertal NW Ca. 30 \u00f6rtliche Gruppen 51","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 10.000 \"Die Tat\" Vereinigung der (13.000 w\u00f6chentlich) Verfolgten des \"VVN-DBA Pressedienst\" Naziregimes - Bund der (unregelm\u00e4\u00dfig) Antifaschisten (VVN-BDA) \"antifaschistischer jugenddienst\" Pr\u00e4sidium (Informationen f\u00fcr die Rossertstra\u00dfe 4 Jugendpresse) 6000 Frankfurt am Main Landesverband NW 4.000 \"VVN-Informationsdienst\" Kirchfeldstra\u00dfe 149 (unregelm\u00e4\u00dfig) 4000 D\u00fcsseldorf Deutsche Friedensunion (DFU) 2.000 \"Deutsche Volkszeitung\" Bundesvorstand (DVZ) - inoffiziell - Venloer Stra\u00dfe 383 (40.000 w\u00f6chentlich) 5000 K\u00f6ln \"Pressedienst DFU\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"DFU betr. Politik\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesverband NW 1.000 \"Pressedienst DFU NRW R\u00fcttenscheider Stra\u00dfe 127 (unregelm\u00e4\u00dfig) 4300 Essen Initiative \"Weg mit den Funktion\u00e4rsgruppe, \u00fcber \"Freiheit im Beruf, Berufsverboten\" 350 Initiativen Demokratie im Betrieb\" Arbeitsausschu\u00df (monatlich) Schanzenstra\u00dfe 115 \"Presseund 2000 Hamburg 6 Informationsdienst der Initiative 'Weg mit den Berufsverboten'\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Koordinierungsausschu\u00df der Keine Mitgliedschaft, ca. \"Berufsverbote-Info\" B\u00fcrgerinitiativen gegen 55 \u00f6rtliche Initiativen (zweimonatlich) Berufsverbote - f\u00fcr die Verteidigung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Rechte in NRW 4630 Bochum Komitee f\u00fcr Frieden, 400 \"KFAZ-Bulletin\" Abr\u00fcstung und (unregelm\u00e4\u00dfig) Zusammenarbeit (KFAZ) B\u00fcro Gottesweg 52 5000 K\u00f6ln Kommunistischer Bund 2.410 \"Kommunistische Westdeutschland (KBW) Volkszeitung\" (KVZ) Zentrales Komitee (32.000 w\u00f6chentlich) Mainzer Landstra\u00dfe 147 \"Kommunismus und 6000 Frankfurt am Main Klassenkampf\" (10.000 sechsw\u00f6chentlich) Regionalleitung \"Mitte\" 700 Neusser Stra\u00dfe 27/29 5000 K\u00f6ln NW 8 Bezirksleitungen 52","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Kommunistischer Jugendbund 750 (KJB) Keine Zentrale in Bund und L\u00e4ndern NW: 17 \u00f6rtliche Gruppen bzw. 150 St\u00fctzpunkte Kommunistische 800 \"Kommunistische Hochschulgruppen (KHG) / Volkszeitung\" Kommunistische F\u00fcr Studenten Studentenb\u00fcnde (KSB) Hochschule/Hochschulort/e Sprecherr\u00e4te auf Bundesund Regionalebene NW: 150 800 \"Kommunistische Vereinigung f\u00fcr Volkszeitung - Ausgabe f\u00fcr revolution\u00e4re Volksbildung Soldaten und Reservisten\" - Soldaten und Reservisten (VRV-SR) Sprecherr\u00e4te auf Bundesund Regionalebene Mainzer Landstra\u00dfe 147 6000 Frankfurt am Main NW 8 Bezirksleitungen 180 Kommunistische Partei 500 \"Roter Morgen\" Deutschlands / (Marxisten(6.000 w\u00f6chentlich) Leninisten) (KPD/ML) \"Der Weg der Partei\" Zentralkomitee (theoret. Organ) Wellinghofer Stra\u00dfe 103 4600 Dortmund Landesverband Mitte 250 Wellinghofer Stra\u00dfe 103 4600 Dortmund NW 6 \u00f6rtliche Gruppen Rote Garde 450 \"Roter Rebell\" Zentralkomitee (monatlich) Wellinghofer Stra\u00dfe 103 4600 Dormund NW 19 \u00f6rtliche Gruppen bzw. 100 St\u00fctzpunkte Rote Hilfe Deutschlands e.V. 500 \"Rote Hilfe\" (RHD) (monatlich) Stollenstra\u00dfe 12 4600 Dortmund NW 200 53","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Kommunistischer Bund (KB) 900 \"Arbeiterkampf\" 2000 Hamburg (vierzehnt\u00e4gig) NW 10 St\u00fctzpunkte 70 \"Unser Weg\" (4.000 unregelm\u00e4\u00dfig) \"Die Internationale\" (6.000 monatlich) Kommunistischer Unbekannt Hochschulbund (KHB) Sozialistischer Studentenbund 200 \"Solidarit\u00e4t\" (SSB) (3.500 unregelm\u00e4\u00dfig) 2000 Hamburg in Nordrhein-Westfalen bisher nur sporadisch in Erscheinung getreten Kommunistischer 420 \"Rote Fahne\" Arbeiterbund Deutschlands (vierzehnt\u00e4gig) (KABD) NW 140 Kommunistische unbekannt \"Roter Pfeil\" Studentengruppen (KSG) Revolution\u00e4rer Jugendverband 200 \"Rebell\" Deutschlands (RJVD) (monatlich) Verbandsleitung Stuttgart NW 4 \u00f6rtliche Gruppen bzw. 50 St\u00fctzpunkte Marxistische Gruppen (MG) 250 \"Marxistische Kommunikationszentrum: Studentenzeitung\" (MSZ) \"Verein zur F\u00f6rderung des (unregelm\u00e4\u00dfig) studentischen Pressewesens \"Marxistische e.V.\" Arbeiterzeitung\" (MAZ) 8000 M\u00fcnchen (unregelm\u00e4\u00dfig) NW 4 Gruppen 80 Gruppe Internationale 500 \"was tun\" Marxisten (GIM) (zweiw\u00f6chentlich) Zentralkomitee Speicherstra\u00dfe 6000 Frankfurt am Main NW 50 54","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Wegen st\u00e4ndiger \"Spartacus\" Spartacusbund Spaltungen keine (monatlich) 6000 Frankfurt am Main konkrete Erkenntnisse Bund Sozialistischer Arbeiter 100 \"neue Arbeiter Presse\" (BSA) (w\u00f6chentlich) B\u00fcro Alfredstra\u00dfe 71 4300 Essen NW 50 Sozialistischer Jugendbund 200 \"links voran\" (SJB) (monatlich) B\u00fcro Alfredstra\u00dfe 71 4300 Essen NW 50 Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflu\u00dften Organisationen in die vorstehende \u00dcbersicht bedeutet nicht, da\u00df die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 9.2 Antwort der Bundesregierung auf die Gro\u00dfe Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (G\u00f6ttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Biechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/2305 - Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem \u00f6ffentlichen Dienst (Auszug) Der Bundesminister des Innern D 13 - 210 152/7 - hat mit Schreiben vom 22. Januar 1979 die Gro\u00dfe Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Bundesregierung bejaht uneingeschr\u00e4nkt das verfassungsrechtliche Gebot der Verfassungstreue von Beamten. Sie wird auch k\u00fcnftig an den dieses Verfassungsgebot konkretisierenden beamtenrechtlichen Regelungen festhalten, nach denen in ein Beamtenverh\u00e4ltnis nur berufen werden darf, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Den Inhalt dieser Verfassungstreuepflicht und die Gesichtspunkte, die bei der Pr\u00fcfung der Verfassungstreue zu beachten sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 dargelegt. Die Bundesregierung hat diesen Beschlu\u00df zum Bestandteil 55","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 der von ihr am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommenen \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue\" gemacht. Die Entwicklung der letzten Jahre hat immer deutlicher werden lassen, wie \u00dcberma\u00df und Perfektionierung der Verfassungstreue-Pr\u00fcfung das Vertrauen in die Freiheit unseres Staates untergraben und vor allem junge B\u00fcrger unserem Staat entfremden k\u00f6nnen. Dies sind Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, die der Staat, dem Schutz und Verteidigung dieser Ordnung aufgegeben sind, ebenfalls ber\u00fccksichtigen mu\u00df. Die Bundesregierung unterstreicht deshalb die Feststellung des Bundeskanzlers in der Regierungserkl\u00e4rung vom 16. Dezember 1976: \"Wir werden alles tun, um die Entstehung eines allgemeinen Mi\u00dftrauens zu verhindern, welche die pers\u00f6nliche Aus\u00fcbung von Grundrechten mit Gefahren f\u00fcr die pers\u00f6nliche berufliche Zukunft belasten k\u00f6nnte; denn dies f\u00fchrt zu Leisetreterei und zu Furcht. Wir wollen aber nicht Furcht, sondern wir wollen die pers\u00f6nliche Bereitschaft, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung lebendig zu erhalten.\" Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November 1978 verabschiedeten Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens f\u00fcr die Verfassungstreue-Pr\u00fcfung im \u00f6ffentlichen Dienst bekundet. 1. Erkennt die Bundesregierung den Verfassungsgrundsatz an, da\u00df Beamte eine besondere \u00fcber die allgemeinen B\u00fcrgerpflichten hinausgehende politische Treuepflicht gegen\u00fcber unserem Staat und seiner Verfassung zu erf\u00fcllen haben dergestalt, da\u00df sie die Gew\u00e4hr bieten m\u00fcssen, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten? Ja. Zum Erfordernis der Verfassungstreue hat die Bundesregierung in ihrer Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: \"Nach den einschl\u00e4gigen beamtenrechtlichen Bestimmungen (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) darf in das Beamtenverh\u00e4ltnis nur berufen werden, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei ist nach der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975 (E 39, 334) f\u00fcr den Eintritt in jedes Beamtenverh\u00e4ltnis die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue eine von der Verfassung geforderte und durch das einfache Gesetz lediglich konkretisierte Eignungsvoraussetzung. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden einheitlichen Beamtenstatus kann auf das Erfordernis der Verfassungstreue schon bei der Einstellung auch im Wege einer Gesetzes\u00e4nderung nicht verzichtet werden. Die demnach gebotene Verfassungstreue-Pr\u00fcfung erfordert ein Urteil \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit des Bewerbers, das zugleich eine Prognose enth\u00e4lt' (Leitsatz 5 der BVerfGE vom 22. Mai 1975). Dabei ist nur auf das tats\u00e4chliche Verhalten abzustellen; blo\u00dfe Mutma\u00dfungen ohne tats\u00e4chliche Anhaltspunkte k\u00f6nnen nicht ma\u00dfgeblich sein.\" 2. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df diese Treuepflicht von den Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes insbesondere fordert, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren? 56","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 3. Sind der Bundesregierung derartige Gruppen und Bestrebungen im Bundesgebiet bekannt, und welche sind diese im wesentlichen? Geh\u00f6ren dazu a) die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), b) die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)? 4. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df \"eindeutige Distanzierung\" und gleichzeitige Mitgliedschaft oder Mitarbeit in diesen Gruppen sich normalerweise gegenseitig ausschlie\u00dfen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, da\u00df die Treuepflicht nur f\u00fcr das dienstliche, nicht aber f\u00fcr das au\u00dferdienstliche Verhalten gelte? 5. Wie wird bei der Einstellung von Bewerbern in den Bundesdienst in den Gesch\u00e4ftsbereichen der einzelnen Bundesminister in F\u00e4llen einer Mitgliedschaft bei einer Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung diese \"Distanzierung\" festgestellt? Wie wird ihre Glaubw\u00fcrdigkeit ermittelt und die notwendige Prognose f\u00fcr die Zukunft erstellt? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt zusammen beantwortet: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 festgestellt: \"Die politische Treuepflicht - Staatsund Verfassungstreue - fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren.\" Auf diesen Beschlu\u00df hat die Bundesregierung unter Ziffer I der \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue\" Bezug genommen. Bestrebungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und sie tragende Gruppen sind in dem vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1977 dargestellt, auf den Bezug genommen wird. Der Bericht unterscheidet zwischen Kernorganisationen, deren Nebenorganisationen und den von ihnen beeinflu\u00dften Organisationen. Als extremistisch werden dabei ausschlie\u00dflich solche Organisationen bewertet, deren politische Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Dazu geh\u00f6rt, wie aus dem Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1977 ersichtlich, auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), ebenso die sog. K-Gruppen wie z. B. KBW, KPD und KPD/ML. Die Bundesregierung hat in ihrer Darstellung vom 6. November 1978 ausgef\u00fchrt: \"Mit dem Beschlu\u00df des BVerfG vom 22. Mai 1975 w\u00e4re eine Automatik oder Regelvermutung in dem Sinne, da\u00df die blo\u00dfe Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung in der Regel Zweifel daran begr\u00fcndet, ob der Bewerber um Aufnahme in den \u00f6ffentlichen Dienst jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird, nicht vereinbar. Die Mitgliedschaft in 57","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 einer solchen Partei kann f\u00fcr das prognostische Urteil \u00fcber die Bewerbungspers\u00f6nlichkeit relevant sein, sie mu\u00df es aber nicht. Die Beurteilung kann nur den Einzelfall im Auge haben und mu\u00df sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gr\u00fcnden. Eines dieser Einzelelemente kann auch die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Vereinigung oder Partei sein, ohne da\u00df diesem Element Vorrang vor anderen Einzelumst\u00e4nden zukommt. Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts w\u00fcrde es aber ebenso zuwiderlaufen, wollte man die Relevanz bestimmter Einzelelemente, wie z. B. die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei und sogar bestimmter Aktivit\u00e4ten im Rahmen dieser Mitgliedschaft, f\u00fcr die Gesamtbeurteilung ausschlie\u00dfen. Es ist auch nicht in jedem Einzelfall erforderlich, da\u00df \u00fcber die blo\u00dfe Mitgliedschaft oder \u00fcber bestimmte Aktivit\u00e4ten im Rahmen einer verfassungsfeindlichen Partei hinaus f\u00fcr die Ablehnung eines Bewerbers au\u00dferhalb dieser Partei stattfindende verfassungsfeindliche Aktivit\u00e4ten festgestellt werden m\u00fc\u00dften. Dies kann, wie das Bundesverfassungsgericht ausdr\u00fccklich festgestellt hat, auch aus dem Parteienprivileg des Artikels 21 GG nicht abgeleitet werden; f\u00fcr Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gilt Artikel 21 GG ohnehin nicht. Nach der Entscheidung des BVerfG mu\u00df in jedem Falle eine auf diesen Einzelfall bezogene Beurteilung stattfinden. Von der Aufstellung f\u00f6rmlicher Beurteilungskriterien ist daher abzusehen.\" Dies gilt auch f\u00fcr die Feststellung, ob ein Bewerber sich eindeutig von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanziert. Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einzelfallpr\u00fcfung unter Bewertung der jeweils von Fall zu Fall wechselnden Vielzahl von Elementen w\u00e4re es ferner unvereinbar, f\u00fcr die Gewinnung des Urteils \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit eines Bewerbers, der Mitglied einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist, generelle Regelungen f\u00fcr die Feststellung zu treffen, ob dieses Mitglied sich im Sinne der Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Es lassen sich deshalb auch keine allgemeinen Kriterien nennen, nach denen die Einstellungsbeh\u00f6rden im Rahmen der ihnen obliegenden Pr\u00fcfung des Einzelfalles die erforderliche Distanzierung feststellen. Zu der Frage, ob f\u00fcr die Beurteilung der Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: \"Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, da\u00df der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schlie\u00dft dienstliches und au\u00dferdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer \u00c4nderung durch einfaches Gesetz nicht zug\u00e4nglich sind (Leits\u00e4tze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975).\" 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalit\u00e4re Ideologien gr\u00fcnden? Welche Ma\u00dfnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gew\u00e4hrleisten? Wie vertr\u00e4gt sich die Erf\u00fcllung von Mitgliedspflichten in totalit\u00e4ren Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? 58","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Die Bundesregierung nimmt zun\u00e4chst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung f\u00fchrte damals u. a. aus, da\u00df die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegen\u00fcber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegen\u00fcber der Partei, und da\u00df nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Mitglied dieser Partei nur werden kann, wer sich zu diesen Zielen bekennt. Unterschiedliche Ma\u00dfst\u00e4be legen diese Parteien jedoch hinsichtlich der Erf\u00fcllung dieser Pflichten an. Auch die Kontrollm\u00f6glichkeiten und Sanktionen sind verschieden. Bei KBW, KPD und KPD/ML hat das einzelne Parteimitglied einen nur geringen pers\u00f6nlichen Freiraum, au\u00dferdem gibt die organisatorische Aufteilung dieser Parteien in kleine Zellen der Parteileitung gute Kontrollm\u00f6glichkeiten \u00fcber das Verhalten des einzelnen Mitgliedes. Bei Vernachl\u00e4ssigung der Mitgliedspflichten bzw. bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Pflichten wird das Mitglied ger\u00fcgt, zur Selbstkritik gen\u00f6tigt oder aus der Partei ausgeschlossen. Bei der rund 42 000 Mitglieder z\u00e4hlenden DKP sind die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedspflichten geringer. W\u00e4hrend Mitglieder, die gegen die politische Linie der DKP gerichteten Aktivit\u00e4ten entfalten, grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen werden, wird wegen zu geringer Aktivit\u00e4t i. S. des Statuts in der Regel kein Parteiordnungsverfahren durchgef\u00fchrt. Die NPD war auf Grund ihres organisatorischen Zustandes in den letzten Jahren kaum in der Lage, ihrer Satzung Geltung zu verschaffen. Auch vor diesem Hintergrund kommt der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besondere Bedeutung zu, da\u00df nur eine Einzelfallpr\u00fcfung Aufschlu\u00df dar\u00fcber geben kann, ob ein Bewerber die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue bietet. 7. Trifft es zu, da\u00df a) die \"Berufsverbote\"-Kampagne mit ihrer Agitationsvokabel von der \"Gesinnungsschn\u00fcffelei\" durch die DKP, ihre Nebenorganisationen, die von ihr beeinflu\u00dften Organisationen sowie die sie lenkenden oder unterst\u00fctzenden anderen kommunistischen Parteien in Gang gebracht und bis heute gesteuert, intensiviert und zu erheblichen Teilen finanziert wird, b) das Ziel der DKP, welches sie mit dieser Kampagne verbindet, vor allem auch darin besteht, als gleichberechtigte politische Kraft im \"demokratischen Verfassungsbogen\" akzeptiert zu werden und damit das berechtigte Verdikt verfassungsfeindlicher Zielsetzung abstreifen zu k\u00f6nnen? 8. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, da\u00df es das Ziel der kommunistisch gesteuerten \"Berufsverbote\"-Kampagne ist, jedem Mitglied mindestens orthodox-kommunistischer Organisationen grunds\u00e4tzlich freien 59","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Zugang zum \u00f6ffentlichen Dienst zu erk\u00e4mpfen? H\u00e4lt es die Bundesregierung f\u00fcr richtig zu versuchen, dieser Kampagne durch Nachgiebigkeit den Boden zu entziehen, insbesondere dadurch, da\u00df auf die Zuziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bei der Pr\u00fcfung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue von Bewerbern verzichtet wird? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt beantwortet: Die Bestrebungen der Bundesregierung, die Verfassungstreue-Pr\u00fcfung bei Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst in einem st\u00e4rker am Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit orientierten Verfahren durchzuf\u00fchren, haben weder zum Ziel noch zur Folge da\u00df Extremisten der Weg in den \u00f6ffentlichen Dienst ge\u00f6ffnet wird. Sie erwachsen aus der \u00dcberzeugung, da\u00df in unserem Staat durch eine ausufernde Anfrageund Pr\u00fcfungspraxis ein gesellschaftliches Klima mit verursacht worden ist, das es vielen Bundesb\u00fcrgern als riskant erscheinen l\u00e4\u00dft, politisches !Engagement - gleich welcher Richtung - offen zu zeigen, und in dem die Bereitschaft, unsere Demokratie durch aktives Engagement lebendig zu erhalten, vielfach gerade bei jungen Menschen der Angst gewichen ist, eines Tages hierdurch Nachteile zu erleiden. Dieser Entwicklung, die im Ergebnis die demokratische Substanz dieses Staates eher schw\u00e4cht als st\u00e4rkt, gilt es zu begegnen. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, da\u00df Gruppen wie z. B. die DKP mit entgegengesetzter Zielsetzung durch sog. \"BerufsverbotsKampagnen\" gegen die seit dem Ministerpr\u00e4sidentenbeschlu\u00df von 1972 bestehende Praxis der Verfassungstreue-Pr\u00fcfung vorgehen. Diesen Kampagnen, die zu Unrecht auf die Nationalsozialistische Terminologie des \"Berufsverbotes\" zur\u00fcckgreifen, geht es zum Teil nicht um eine St\u00e4rkung der Liberalit\u00e4t in unserem Lande, sondern um die \u00d6ffnung des \u00f6ffentlichen Dienstes f\u00fcr Extremisten und um die Diskreditierung nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern auch des freiheitlichen Staates. Dies kann die Bundesregierung nicht davon abhalten, ihrer Sorge um das gef\u00e4hrdete Vertrauen in die Liberalit\u00e4t unseres Staates Ausdruck zu geben und f\u00fcr eine konsequente Durchsetzung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bei der Pr\u00fcfung der Verfassungstreue einzutreten. Im \u00fcbrigen kann auf die j\u00e4hrlich vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzberichte verwiesen werden, in denen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten orthodoxer Kommunisten gegen die \"Berufsverbote\" berichtet wird (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 50, 66; 1976, S. 64, 83 f.; 1977, S. 67, 79). Hierbei ist durch die Darstellung der \"Berufsverbotskampagne\" unter dem Abschnitt \"B\u00fcndnispolitik\" zum Ausdruck gebracht worden, da\u00df die Kampagne Teil dieser Politik ist, mit der die DKP das Ziel verfolgt, zu einer \"Massenbasis und damit zu gr\u00f6\u00dferem politischen Einflu\u00df zu gelangen (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 62 ff.; 1976, S. 79 ff.; 1977, S. 77 ff.). Konkrete Einzelheiten \u00fcber die Finanzierung der \"Berufsverbotskampagne\" sind nicht bekannt. Auch die Parteien der \"Neuen Linken\" wenden sich, wenn auch mit geringem Einsatz, in Publikationen und Aktionen gegen \"Berufsverbote\". Andere kommunistische Parteien i. S. der Frage 7a waren bisher wegen innerer Rivalit\u00e4ten und organisatorischer Schw\u00e4chen daran gehindert, eine gr\u00f6\u00dfere zentralgesteuerte Kampagne zu organisieren, die an Umfang und Intensit\u00e4t der 60","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 DKP-gesteuerten Kampagne entspricht. Die DKP betont im Interesse der Wirksamkeit ihrer \"B\u00fcndnispolitik\", deren Verwirklichung auch die \"Berufsverbotskampagne\" dient, und um ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung zu verschleiern, in ihrer Agitation zunehmend auf dem \"Boden des Grundgesetz\" zu wirken und sich zu seinen \"demokratischen Prinzipien\" zu bekennen. 9. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df der Beschlu\u00df der Ministerpr\u00e4sidenten der Bundesl\u00e4nder \u00fcber \"Grunds\u00e4tze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kr\u00e4fte im \u00f6ffentlichen Dienst\" vom 28. Januar 1972 und die gemeinsame Erkl\u00e4rung des Bundeskanzlers und der Ministerpr\u00e4sidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und richtige Folgerungen daraus ziehen, oder welche Punkte des Beschlusses oder der Erkl\u00e4rung h\u00e4lt die Bundesregierung heute - aus welchen Gr\u00fcnden - f\u00fcr a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung des Bundeskanzlers und der Ministerpr\u00e4sidenten als richtig an, es werde die (gleichzeitige)\"Mitgliedschaft von Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung bek\u00e4mpfen - wie auch die sonstige Forderung solcher Parteien und Organisationen - ... in aller Regel zu einem Loyalit\u00e4tskonflikt f\u00fchren\"? Die Aussage im Beschlu\u00df der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972, eine Mitgliedschaft in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begr\u00fcnde Zweifel an der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten \"in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages\", ist durch den Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die f\u00fcr die Pers\u00f6nlichkeitsbeurteilung von Bedeutung sind, ist nicht zu vereinbaren, wenn aus der Vielzahl der denkbaren Beurteilungselemente eines, n\u00e4mlich die Mitgliedschaft, besonders herausgehoben wird. Dies f\u00fchrt zu einer vorweggenommenen und deshalb unvertretbaren Gewichtung dieses Elements, mit der die Gefahr einer automatischen Ablehnung des Bewerbers ohne angemessene W\u00fcrdigung auch der sonst relevanten Elemente heraufbeschworen wird. 10. Trifft es zu, da\u00df die Bundesregierung, wie der damalige Bundeskanzler Brandt vor einiger Zeit erkl\u00e4rte, dem Beschlu\u00df nur deshalb zustimmte, weil sie davon ausging, da\u00df andernfalls aus dem Bereich der CDU/CSU das Verbot der DKP angestrebt werden w\u00fcrde, und was hat den Bundeskanzler bewogen, einem solchen Verbotsverfahren unter allen Umst\u00e4nden entgegenzuwirken? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Beschlu\u00df der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972 bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden ... 11. Trifft es zu, da\u00df die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kr\u00e4ften \u00f6ffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien nach ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Welches sind die Voraussetzungen 61","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 daf\u00fcr, da\u00df politische Bestrebungen oder Zielsetzungen von Parteien oder sonstigen Organisationen als verfassungsfeindlich bezeichnet werden m\u00fcssen? Die Frage ist zu bejahen. Die Bundesregierung verf\u00e4hrt entsprechend. Zur Frage der Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bundesregierung, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kr\u00e4ften \u00f6ffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, hat das Bundesverfassungsgericht u. a. folgendes aufgef\u00fchrt: \"Der Umstand, da\u00df die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung \u00fcber die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, da\u00df die \u00dcberzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bek\u00e4mpfen ... Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, da\u00df sie ihren j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kr\u00e4fte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der \u00d6ffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus f\u00fcr eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anh\u00e4ngern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Artikel 21 GG gesch\u00fctzt\" (Entscheidung vom 22. Mai 1975 - BVerfG 39, 334, 360). Die Bundesregierung sieht es in \u00dcbereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als erforderlich an, im Rahmen ihrer politischen Aufkl\u00e4rungsarbeit auf Organisationen und Parteien aufmerksam zu machen, die nach ihrer \u00dcberzeugung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Diese Voraussetzung ist bei einer Zielsetzung gegeben, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1, 13 und 5, 85,140) mindestens zu rechnen: * Die Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Pers\u00f6nlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t * die Gewaltenteilung * die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung * die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte 62","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 * das Mehrparteiensystem * das Recht auf Opposition. Eine gegen diese Prinzipien gerichtete Zielsetzung reicht f\u00fcr den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit aus, ohne da\u00df zugleich ein aktiv k\u00e4mpferisch, aggressives Verhalten vorliegen mu\u00df, wie es im KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Voraussetzung f\u00fcr ein Parteiverbot gefordert wird. Dies folgt daraus, da\u00df die Bewertung als \"verfassungsfeindlich\" sich in ihrer Wirkung auf die politische Aufkl\u00e4rungsarbeit der Regierung beschr\u00e4nkt und Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willk\u00fcrverbot in der Weise begrenzt, da\u00df entsprechende Werturteile vertretbar und in der Form sachlich gehalten sein m\u00fcssen, also nicht auf sachfremden Erw\u00e4gungen beruhen d\u00fcrfen (BVerfGE 40, 287, 293). 12. Wie gedenkt die Bundesregierung das geltende Verfassungsund Beamtenrecht zu wahren? H\u00e4lt sie bei Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst Feststellungen dar\u00fcber f\u00fcr geboten, ob Bewerber gleichzeitig einer der Verfassungsordnung bek\u00e4mpfenden Gruppe angeh\u00f6ren, und auf welche Weise solche Feststellungen getroffen werden? 13. H\u00e4lt es die Bundesregierung f\u00fcr rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen? Wenn ja, a) kann eine solche Vermutung bei allen Bewerbungen oder nur bei solchen f\u00fcr bestimmte Dienstposten oder Laufbahnen und gegebenenfalls nach welchen Kriterien gelegt werden; b) nach welchen Kriterien unterscheidet sie nachzuweisende und zu vermutende Einstellungsvoraussetzungen? 14. In welchen F\u00e4llen k\u00f6nnen nach Auffassung der Bundesregierung bei der Feststellung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue Erkenntnisse, die vom Verfassungsschutz auf Grund seines gesetzlichen Auftrages gewonnen wurden, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, a) durch das Einf\u00fchlungsverm\u00f6gen oder die zuf\u00e4lligen oder systematisch gesammelten Erkenntnisse der f\u00fcr Einstellungen zust\u00e4ndigen Beamten, b) durch gelegentliches oder systematisches Beobachten von zun\u00e4chst einmal ohne \u00dcberpr\u00fcfung eingestellten Probebeamten durch Vorgesetzte, Kollegen oder Sch\u00fcler ersetzt werden? Auf welche Weise kann bei einem Verzicht auf die Anfrage beim Verfassungsschutz sichergestellt werden, da\u00df an die Stelle einer \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue eines Bewerbers nicht eine blo\u00dfe Mutma\u00dfung dar\u00fcber 63","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 tritt? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, \"eine Beh\u00f6rde d\u00fcrfe sich nicht k\u00fcnstlich dumm machen ... Sie darf keineswegs vorhandene Unterlagen bewu\u00dft nicht zur Kenntnis nehmen\"? Wenn nein, welche Argumente hat sie zur Widerlegung dieser Auffassung? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die von den Fragen ber\u00fchrten Themen sind im wesentlichen bereits in der Darstellung der Bundesregierung vom 8. November 1978 behandelt worden. Nach dem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts ist von der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auszugehen, die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue in jedem Fall zu pr\u00fcfen. Entsprechend der Entschlie\u00dfung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975, ... geht der freiheitlich-demokratische Staat von der Verfassungsloyalit\u00e4t seiner B\u00fcrger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit erlaubt es dieser Gesichtspunkt jedoch, Nebenwirkungen der Anfragen beim Verfassungsschutz, wie die St\u00f6rung des Vertrauens in die Liberalit\u00e4t des Staates, mit dem durch sie erreichten Nutzen bei der Abwehr von Extremisten abzuw\u00e4gen. Aus dem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich keine Verpflichtung, in allen F\u00e4llen routinem\u00e4\u00dfig beim Verfassungsschutz anzufragen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich expressiv verbis zum Thema der Anfrage beim Verfassungsschutz nur negativ, und zwar dahin ge\u00e4u\u00dfert, da\u00df eine solche Anfrage bei der \u00dcbernahme in den Vorbereitungsdienst, die zu zus\u00e4tzlichen Ermittlungen f\u00fchren w\u00fcrde, sch\u00e4dlich ist. Eine positive \u00c4u\u00dferung dahin, da\u00df und in welchen F\u00e4llen eine Anfrage erfolgen mu\u00df, weist die Entscheidung nicht auf. Allerdings kann aus dem Beschlu\u00df gefolgert werden, da\u00df das Gericht eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur als eines von mehreren Mitteln zur Pr\u00fcfung der Verfassungstreue ansieht: Es bezeichnet Vorbereitungsdienst und Probezeit als M\u00f6glichkeiten, \"den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schlie\u00dflich ein Urteil \u00fcber seine Pers\u00f6nlichkeit zu bilden\". In diesen Zeitr\u00e4umen, die grunds\u00e4tzlich jeder Bewerber vor der endg\u00fcltigen Berufung in das Beamtenverh\u00e4ltnis zu durchlaufen hat, soll sich prim\u00e4r die Eignung eines Bewerbers, zu der auch die Verfassungstreue geh\u00f6rt, erweisen: \"Hier, wo sich die Verwaltung unmittelbar ein zuverl\u00e4ssiges Bild \u00fcber den Anw\u00e4rter machen kann, mu\u00df der Schwerpunkt liegen f\u00fcr die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gew\u00e4hr bietet oder nicht' (BVerfGE 39, 334, 356). Dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umst\u00e4nden des konkreten Einzelfalls abh\u00e4ngig zu machen. Die Bundesregierung lehnt die Auffassung ab, da\u00df schon der Grundsatz der \"Einheit der Staatsverwaltung\" eine Pflicht zum routinem\u00e4\u00dfigen Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Einstellungsbeh\u00f6rde beinhalte. Diese Auffassung widerspr\u00e4che auch dem im Grundgesetz zum Ausdruck gelangten liberalen Staatsverst\u00e4ndnis von den Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Damit w\u00e4re nicht vereinbar, ohne weiteres die bei den verschiedenen staatlichen Stellen vorhandenen personenbezogenen Daten zu einem umfassenden Pers\u00f6nlichkeitsbild der B\u00fcrger zusammenzuf\u00fchren. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) mu\u00df auch f\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gelten. 64","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1979 Wenn mit R\u00fccksicht auf den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit auf routinem\u00e4\u00dfige Anfragen beim Verfassungsschutz verzichtet wird, liegt es im pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen der Einstellungsbeh\u00f6rden, welche Feststellungen zu treffen sind und ob im Einzelfall eine Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Die Einstellungsbeh\u00f6rden haben dann anzufragen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte, die insbesondere w\u00e4hrend Vorbereitungsdienst und Probezeit gewonnen werden k\u00f6nnen, darauf hindeuten, da\u00df der Bewerber nicht die Voraussetzungen f\u00fcr den Eintritt in den \u00f6ffentlichen Dienst erf\u00fcllt. Wenn von Routineanfragen abgesehen wird, so ist dies nach Auffassung der Bundesregierung auch geeignet, Mi\u00dftrauen gegen\u00fcber den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden abzubauen. Die Bundesregierung weist gegen\u00fcber der irrigen Meinung, die Routinenachfrage habe gezielte Nachforschungen ausgel\u00f6st, darauf hin, da\u00df es sich nur um die Abfrage des beim Verfassungsschutz bereits vorhandenen, gerichtsverwertbaren Wissens handelte. Dennoch hat die automatische Heranziehung des Verfassungsschutzes wesentlichen Anteil an den besonders bei der jungen Generation vorhandenen Vorbehalten gegen\u00fcber dem Verfassungsschutz. Die Bundesregierung h\u00e4lt es f\u00fcr unverzichtbar, da\u00df die B\u00fcrger ihren Sicherheitsbeh\u00f6rden Vertrauen entgegenbringen. Ohne dieses grunds\u00e4tzliche Vertrauen kann auch der Verfassungsschutz seine wichtige Aufgabe nicht erf\u00fcllen. Das Grundgesetz will diese Institution, um Freiheit und Toleranz dadurch zu erm\u00f6glichen, da\u00df Bestrebungen, die gegen Freiheit und Toleranz gerichtet sind, beobachtet werden. 15 .... 65"],"title":"Verfassungsschutzbericht 1979","year":1979}
