{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-nw-1978.pdf","jurisdiction":"Nordrhein-Westfalen","num_pages":60,"pages":["Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Vorwort ................................................................................................ 2 1 Rechtsextremismus ......................................................................... 3 1.1 Entwicklungstendenz ....................................................................................3 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) ....................................................................................3 1.3 Neonazistische Gruppen ...............................................................................4 1.4 Sonstige rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten .....................................................6 2 Linksextremismus............................................................................ 8 2.1 Entwicklungstendenz ....................................................................................8 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP).......................................................9 2.3 \"Maoistische\" Organisationen......................................................................15 2.4 Trotzkisten...................................................................................................17 3 Situation an den Hochschulen ...................................................... 18 4 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und \u00f6ffentlicher Dienst ... 19 5 Ausl\u00e4nderextremismus.................................................................. 24 5.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................24 5.2 Jugoslawen .................................................................................................24 5.3 T\u00fcrken .........................................................................................................25 5.4 Pal\u00e4stinenser ..............................................................................................26 5.5 Iraner...........................................................................................................27 6 Terrorismus .................................................................................... 28 6.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................28 6.2 \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) ......................................................................28 6.3 \"Revolution\u00e4re Zellen\" (RZ).........................................................................28 6.4 Terroristisches Umfeld ................................................................................29 6.5 Weitere terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten .......29 7 Spionageabwehr............................................................................. 31 8 Ma\u00dfnahmen im Bereich des Justizministers ............................... 34 8.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................34 8.2 Terrorismus .................................................................................................34 8.3 Demonstrationsstraftaten ............................................................................34 8.4 Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten.................................................................35 8.5 Linksextremistische Aktivit\u00e4ten ...................................................................36 8.6 Gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen ..................................................................36 8.7 \u00dcbersicht \u00fcber rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................41 8.8 \u00dcbersicht \u00fcber linksextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................43 8.9 Antwort der Bundesregierung......................................................................49 1","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Vorwort Diese Brosch\u00fcre entspricht inhaltlich dem Bericht, den die Landesregierung zum Rechtsund Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen dem Landtag vorgelegt hat. Dieser Bericht umfa\u00dft das Jahr 1978. Wie die Abgeordneten sollen sich alle B\u00fcrger unseres Landes anhand dieser Brosch\u00fcre \u00fcber Entwicklungen im Bereich des Extremismus informieren k\u00f6nnen. Der vorliegende Bericht gibt zugleich einen \u00dcberblick \u00fcber die vielf\u00e4ltige Arbeit der Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums. Diese Arbeit geschieht in strikter Rechtsstaatlichkeit; sie gilt dem Schutz der B\u00fcrger unseres Landes. Der Verfassungsschutz hat es verdient, mit dem gleichen Ma\u00df an Sachlichkeit gemessen zu werden, mit dem er selbst seine Arbeit durchf\u00fchrt. Nur dann werden wir seiner freiheitssichernden Funktion im demokratischen Rechtsstaat gerecht. 2","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 1 Rechtsextremismus 1.1 Entwicklungstendenz Im Jahr 1978 blieb der organisierte deutsche Rechtsextremismus weiterhin zersplittert und zerstritten. Seine Anh\u00e4ngerschaft hat sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt weiter leicht verringert. Es gibt hier ca. 30 rechtsextremistische Organisationen. Die Zahl ihrer Anh\u00e4nger (ohne blo\u00dfe Abonnenten rechtsextremistischer Schriften) d\u00fcrfte bei 2.500 liegen. W\u00e4hrend die politische Bedeutung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) als gr\u00f6\u00dfter Gruppierung weiterhin sank, hielt die schon 1977 beobachtete Zunahme rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten - namentlich der Jungen Nationaldemokraten und neonazistischer Kreise - noch bis etwa Mitte des Jahres 1978 an. Neonazistische Aktivisten ver\u00fcbten im Bundesgebiet eine Reihe von Gewalttaten, zwei davon in Nordrhein-Westfalen. Auch nahmen im ersten Halbjahr Hakenkreuzschmierereien und \u00e4hnliche Aktionen sowie der Handel mit sog. NSArtikeln etwas zu, letzterer allerdings \u00fcberwiegend aus kommerziellen Motiven. Die meisten rechtsextremistischen Gruppen, namentlich die Neonazisten, unterhielten auch Beziehungen zu Gleichgesinnten im Ausland und bem\u00fchten sich um den Ausbau dieser Kontakte. \u00dcber die fanatische Einstellung hinaus ist bei einigen rechtsextremistischen Aktivisten die Bereitschaft gewachsen, ihre Ziele - z. T. unter Nachahmung militanter linksextremistischer sowie terroristischer Methoden - mit Gewalt durchzusetzen. Das oft militante Auftreten vorwiegend junger Rechtsextremisten in der \u00d6ffentlichkeit k\u00f6nnte eine gewisse - von ihren Urhebern gewollte - Werbewirkung auf solche Jugendliche haben, die \u00fcber den Nationalsozialismus und seine Auswirkungen nicht hinreichend aufgekl\u00e4rt sind. Dabei sollte nicht die Publizit\u00e4t untersch\u00e4tzt werden, die \u00f6ffentliche Aktivit\u00e4ten der zumeist kleinen und kleinsten rechtsextremistischen Gruppen erst durch die sich h\u00e4ufenden Darstellungen in den Massenmedien erfahren. Im gro\u00dfen und ganzen sto\u00dfen die rechtsextremistischen Aktivit\u00e4ten in der Bev\u00f6lkerung auf Unverst\u00e4ndnis und rufen bei den B\u00fcrgern vielfach Emp\u00f6rung hervor. Durch das militante Auftreten von Rechtsextremisten und durch vereinzelte Gewalttaten im ersten Halbjahr 1978 wurden zwar der Bestand und die Verfassung unseres Landes nicht ernstlich gef\u00e4hrdet, wohl aber die innere Sicherheit ber\u00fchrt. Die Landesregierung begegnet dem mit gesteigerter Aufmerksamkeit. Sie sch\u00f6pft ihre M\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung krimineller rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten aus. Demzufolge hat sich auch die Anzahl der Ermittlungsund Strafverfahren, Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Verurteilungen auf dem Gebiet des Rechtsextremismus im Jahre 1978 wesentlich erh\u00f6ht. 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) Allgemeines 3","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Nach wie vor stellt die NPD mit ihrer Jugendorganisation JN die gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Gruppierung dar. Trotz verst\u00e4rkter Aktivit\u00e4ten, insbesondere der JN, b\u00fc\u00dfte sie jedoch 1978 weiter an politischer Bedeutung ein. Der Parteivorstand hat durch Beschlu\u00df vom M\u00e4rz 1978 den Mitgliedern der NPD und der JN jegliche Mitwirkung und Mitgliedschaft in neonazistischen Gruppen untersagt. Obwohl ein Versto\u00df gegen dieses Verbot regelm\u00e4\u00dfig ein Schiedsgerichtsverfahren mit dem Ziel des Ausschlusses nach sich zieht, sind einige f\u00fchrende NPDund JN-Funktion\u00e4re auch weiterhin in neonazistischen Gruppen t\u00e4tig. Kundgebungen der NPD und JN NPD und JN hielten 1978 verst\u00e4rkt \u00f6ffentliche Kundgebungen ab, so in Bochum, Castrop-Rauxel, Detmold, Dortmund, D\u00fcsseldorf, Essen, G\u00fctersloh, Herne, Ibbenb\u00fcren, Iserlohn, Kamen, K\u00f6ln, Krefeld, L\u00fcdenscheid, Moers, Neuss, Oberhausen, Olpe, Paderborn, Siegen, Steinfurt und Unna. Bei diesen \u00fcberwiegend im ersten Halbjahr 1978 durchgef\u00fchrten Veranstaltungen kam es teilweise zu schweren Auseinandersetzungen mit vorwiegend linksextremistischen Gruppen. Die Polizei verhinderte ein Ausufern der Gewaltt\u00e4tigkeiten. NPD-Landesparteitag in B\u00fcnde Seinen Landesparteitag 1978 veranstaltete der NPD-Landesverband NordrheinWestfalen am 17. September in B\u00fcnde/Westfalen mit etwa 300 Teilnehmern. Landesvorsitzender Walter SEETZEN forderte eine klare Abgrenzung der Partei von Gruppen der \"Nationalen Rechten\" (Anmerkung: gemeint waren die neonazistischen Gruppen). Die Aussprache zu einem Entschlie\u00dfungsantrag \"Innere Sicherheit\" wurde eingeleitet mit dem Referat eines Majors der Bundeswehr, welcher dem NPD-Bundesvorstand angeh\u00f6rt. Dieser richtete polemische Angriffe gegen den Bundesinnenminister und behauptete, gegen die NPD laufe eine \"Verteufelungswelle\"; hierf\u00fcr sei der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinem offenen \"Kampfaufruf\" verantwortlich. 1.3 Neonazistische Gruppen Allgemeines Die Zahl neonazistischer Gruppen im Bundesgebiet hat sich bis Ende 1978 auf ann\u00e4hernd 20 mit sch\u00e4tzungsweise insgesamt 1.000 Anh\u00e4ngern erh\u00f6ht. Darunter befinden sich etwa 200 Aktivisten, die immer wieder militant in Erscheinung treten. Bei einem Teil von ihnen besteht die Bereitschaft, zur Durchsetzung neonazistischer Ziele - Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Errichtung eines NS-Systems - auch Gewalt anzuwenden. Von den in mehr oder weniger losem Zusammenhang stehenden neonazistischen Gruppen und Aktivisten sind nur wenige in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssig. Dazu geh\u00f6ren die NSDAP-Gruppe W\u00fcbbels (kleine Funktion\u00e4rsgruppe mit Sitz Bocholt), die Unabh\u00e4ngigen Freundeskreise (Funktion\u00e4rsgruppe, Sitz Bochum) sowie Anh\u00e4nger der NSDAP-Auslandsorganisation (Sitz Lincoln/Nebraska/USA) und Mitglieder der Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands (Sitz M\u00fcnchen). Terroristische Gewalttaten Im Zuge der Ermittlungen wegen eines \u00dcberfalls am 5. Februar 1978 auf ein Biwaklager der holl\u00e4ndischen Armee in Bergen-Hohne wurden mehrere 4","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 neonazistische Aktivisten inhaftiert. Sechs von ihnen sind dringend verd\u00e4chtig, seit Oktober 1977 mit Waffengewalt, \u00fcberwiegend im norddeutschen Raum, eine Reihe von Raub\u00fcberf\u00e4llen auf Personen, Bundeswehreinrichtungen und eine Bank ver\u00fcbt zu haben. Hierbei sowie bei einem versuchten und einem vollendeten Raub\u00fcberfall auf Kaufleute in K\u00f6ln am 1. und 2. Dezember 1977 haben die T\u00e4ter u .a. Waffen, Munition und gr\u00f6\u00dfere Geldbetr\u00e4ge erbeutet. Der Generalbundesanwalt hat gegen die T\u00e4ter, die bis dahin nicht fest organisiert waren, vor dem Oberlandesgericht in Celle am 1. Dezember 1978 Anklage erhoben u .a. wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. NSDAP-Auslandsorganisation (NSDAP-AO) Von Zollbeamten wurden am Grenz\u00fcbergang Aachen am 18. April 1978 in einem Abteil des Schnellzuges aus Br\u00fcssel 730 Exemplare einer Neuauflage des \"V\u00f6lkischen Beobachters\" (\"1. Nachkriegs-Ausgabe\") gefunden und vorl\u00e4ufig beschlagnahmt. Als Herausgeber der - in Belgien gedruckten -\"Sonderausgabe zum 89. Geburtstag des F\u00fchrers\" ist der NSDAP-AO-Leiter Gerhard LAUCK angegeben. Die Einblattausgabe feiert die \"nationalsozialistischen Untergrundk\u00e4mpfer, die deutschen Freiheitshelden, die das Testament unseres F\u00fchrers erf\u00fcllen\". Gegen Paul OTTE in Braunschweig, der sich als einziger in dem Zugabteil befand und seinerzeit als deutscher \"Sektionsleiter\" der aus den USA gesteuerten NSDAP-AO galt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Oktober 1978 ordnete der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Beschlagnahme aller Exemplare des neuen \"V\u00f6lkischen Beobachters\" an. Zum Ged\u00e4chtnis an den 9. November 1923 (Marsch der NSDAP zur Feldherrnhalle) und 1938 (\"Reichskristallnacht\") schmierten Rechtsextremisten in mehreren St\u00e4dten Nordrhein-Westfalens (Essen, Hamm, Neuss, Oberhausen) Hakenkreuze und NS-Parolen und verwendeten dabei Hakenkreuzaufkleber der NSDAP-AO. Ein vor der ehemaligen Synagoge in Essen angebrachtes Transparent mit der Aufschrift \"Nie wieder Faschismus - nie wieder Krieg\" wurde in Brand gesetzt. In allen F\u00e4llen sind gegen die unbekannten T\u00e4ter Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Auftreten einer \"NS-Kampfgruppe\" Gegen Anh\u00e4nger einer nach ihrem Anf\u00fchrer benannten zw\u00f6lfk\u00f6pfigen sog. Kampfgruppe in Willich wurde im Mai 1978 ein Ermittlungsverfahren wegen Versto\u00dfes gegen Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Waffengesetzes eingeleitet. Anla\u00df daf\u00fcr war folgende Beobachtung: 5 Gruppenmitglieder waren im April in uniform\u00e4hnlicher Kleidung in der \u00d6ffentlichkeit aufgetreten und hatten einen Karabiner mit sich gef\u00fchrt. Im Juli marschierten nachts sechs uniformierte Angeh\u00f6rige der \"Kampfgruppe\" im Gleichschritt \u00fcber eine Stra\u00dfe in Krefeld. Sie sangen Kampflieder aus der Hitlerzeit und gaben antisemitische \u00c4u\u00dferungen von sich. Bei anschlie\u00dfenden Wohnungsdurchsuchungen wurden bei dem Anf\u00fchrer der Gruppe u. a. zwei Karabiner (Dekorationswaffen) und drei Schwerter gefunden. Die Ermittlungen dauern an. Pfingsttreffen der Unabh\u00e4ngigen Freundeskreise (UFK) 5","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Die von dem Bergingenieur Martin VOIGT aus Bochum geleiteten, als neonazistisch einzustufenden UFK veranstalteten vom 9. bis 15. Mai 1978 in Scharzfeld/Harzjage der Gemeinschaft\". An ihnen beteiligten sich sch\u00e4tzungsweise 400 Personen aus mehreren rechtsextremistischen Organisationen, darunter etwa 130 teils uniform\u00e4hnlich gekleidete NS-Aktivisten. Zahlreiche Exemplare der NS-Zeitungen \"V\u00f6lkischer Beobachter\", \"Wille und Weg\" und \"NS-Kampfruf\" wurden von den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden beschlagnahmt. Obwohl der Veranstaltungsleiter VOIGT sich gegen\u00fcber der Polizei von den NSAktivisten distanzierte, gaben die Teilnehmer nach Abschlu\u00df der Exekutivma\u00dfnahmen Sympathieerkl\u00e4rungen f\u00fcr die NS-Gruppen ab und f\u00fchrten eine Spendenaktion f\u00fcr sie durch. Gegen VOIGT und die Herausgeber der beschlagnahmten NS-Schriften, Paul OTTE in Braunschweig und Wilhelm W\u00dcBBELS in Bocholt, schweben Ermittlungsverfahren. Au\u00dferdem ist VOIGT, der die \"Unabh\u00e4ngigen Nachrichten - Nachrichtendienst und Mitteilungsblatt Unabh\u00e4ngiger Freundeskreise\" (UN) herausgibt, im Dezember 1978 von der Staatsanwaltschaft Bochum angeklagt worden, in der \"UN\"-Ausgabe April 1978 die Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung beschimpft und b\u00f6swillig ver\u00e4chtlich gemacht zu haben. NSDAP-Gruppe W\u00dcBBELS Nach Exekutivma\u00dfnahmen im Herbst 1977 gegen die vermutlichen Herausgeber und Drucker der NS-Schrift \"Wille und Weg\" war u .a. gegen Wilhelm W\u00dcBBELS, Bocholt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. W\u00dcBBELS ist Leiter einer nach ihm benannten neonazistischen Funktion\u00e4rsgruppe. Dieser geh\u00f6ren einige in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssige Aktivisten an; sie unterh\u00e4lt enge Verbindungen zu anderen neonazistischen Funktion\u00e4ren und Vereinigungen im Bundesgebiet. W\u00dcBBELS hat sich bisher vergeblich bem\u00fcht, seine Gruppe zur Dachorganisation aller im Bundesgebiet bestehenden NS-Gruppen auszubauen. Von der Staatsanwaltschaft Dortmund mu\u00dfte das genannte Verfahren gegen W\u00dcBBELS im Juni 1978 eingestellt werden, weil seine Beteiligung an der Herstellung und Verbreitung von \"Wille und Weg\" nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden konnte. Nach zwischenzeitlicher Verunsicherung und weitgehender Inaktivit\u00e4t der NSDAPGruppe W\u00dcBBELS, hervorgerufen durch die Exekutivma\u00dfnahmen und das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, sucht W\u00dcBBELS neuerdings seinen Einflu\u00df innerhalb der neonazistischen Gruppen zu verst\u00e4rken. Er hat im Dezember 1978 die Nummern 11 und 12 von \"Wille und Weg\" herausgegeben. Diese Tatsache ist in ein weiteres Ermittlungsverfahren einbezogen worden, das gegen W\u00dcBBELS wegen Verdachts der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung u .a. Straftaten anh\u00e4ngig ist. 1.4 Sonstige rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten Hakenkreuzschmierereien und \u00e4hnliche Aktionen 6","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Auch 1978 erfolgten - wie schon in den vergangenen Jahren, insgesamt leicht zunehmend - im Land Nordrhein-Westfalen zahlreiche Hakenkreuzschmierereien mit z. T. antisemitischen Parolen. Mehrmals wurden Sachbesch\u00e4digungen an j\u00fcdischen Einrichtungen ver\u00fcbt, z. B. j\u00fcdische Friedh\u00f6fe gesch\u00e4ndet. Einige j\u00fcdische Mitb\u00fcrger erhielten anonyme Hetzund Drohbriefe. Auch kam es gelegentlich zu Sachbesch\u00e4digungen an B\u00fcros linksextremistischer Gruppierungen. Mehrfach wurde festgestellt, da\u00df Personen NS-Embleme an ihrer Kleidung trugen, womit jedoch nur vereinzelt eine politische \u00dcberzeugung ausgedr\u00fcckt werden sollte. Vertrieb rechtsextremistischer Publikationen 1978 gab Dr. Gerhard FREY (M\u00fcnchen) weiterhin die \"Deutsche National-Zeitung\" (DNZ) heraus. Zusammen mit dem \"Deutschen Anzeiger\", dem Organ der DVU, ist die \"DNZ\" die auflagenst\u00e4rkste rechtsextremistische Wochenzeitung (Auflage Ende 1978: insgesamt ca. 100.000 Exemplare). Bei dem NPD-Organ \"Deutsche Stimme\" - Auflage ebenfalls 100.000 - handelt es sich um die gr\u00f6\u00dfte Monatsschrift des deutschen Rechtsextremismus. Zu beobachten war auch 1978 ein st\u00e4rkerer Handel mit sog. NS-Artikeln (B\u00fccher und Schallplatten mit Reden und Liedern, M\u00fcnzen, Orden, Waffen, Spielwaren und dgl. mit Emblemen aus der Nazizeit). Einige in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssige Kaufleute wurden inzwischen deswegen verurteilt. Zumeist war der Handel mit NS-Artikeln rein kommerzieller Natur. Demonstrationen anl\u00e4\u00dflich des Breschnew-Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten, die aus Anla\u00df des Staatsbesuchs des sowjetischen Staatsund Parteichefs Breschnew in der Bundesrepublik Deutschland Anfang Mai 1978 zu vermuten waren, blieben in Nordrhein-Westfalen weitgehend aus. Der NPD-Vorstand hatte seinen Mitgliedern alle Demonstrationsvorhaben anl\u00e4\u00dflich des Breschnew-Besuchs untersagt. Hingegen beteiligten sich rund 150 JN-Anh\u00e4nger an einem Demonstrationszug, den die \"Liga f\u00fcr Menschenrechte\" am 4. Mai 1978 in Bonn veranstaltete. Hierbei kam es zu Auseinandersetzungen mit politisch andersgesinnten Versammlungsteilnehmern. Die Polizei mu\u00dfte einschreiten, um T\u00e4tlichkeiten zu verhindern. Die \"Deutsche Volksunion\" (DVU) hatte zu einer Gro\u00dfkundgebung am 6. Mai 1978 nach K\u00f6ln-Porz aufgerufen. Ihre Veranstaltung stand unter dem Motto \"Unsere Antwort an Breschnew: Selbstbestimmung f\u00fcr Deutschland - Menschenrechte f\u00fcr ganz Europa!\". An ihr nahmen ca. 300 Personen teil, darunter Angeh\u00f6rige neonazistischer Gruppen in uniform\u00e4hnlicher Kleidung. Auf der Kundgebung verlieh der DVU-Vorsitzende und Herausgeber der \"Deutschen National-Zeitung\", Dr. Gerhard FREY, den mit 10.000 DM dotierten \"Europ\u00e4ischen Freiheitspreis\" seiner Zeitung an den anwesenden Oberst a.D. RUDEL. Dieser stellte den empfangenen Betrag dem in Italien als deutscher Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilten ehem. SS-Sturmbannf\u00fchrer Walter REDER zur Verf\u00fcgung. 7","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 2 Linksextremismus 2.1 Entwicklungstendenz Die linksextremen Bestrebungen in Nordrhein-Westfalen wurden auch 1978 vorwiegend von den vier kommunistischen Parteien * der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), * der Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML), * der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) sowie * dem Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) bestimmt, die \u00fcber handlungsf\u00e4hige Parteiapparate verf\u00fcgen und zudem \u00fcber ihre Funktion\u00e4re ein breites Spektrum von Nebenorganisationen (Jugendund Studentenorganisationen), Aktionskomitees und lokalen Sympathisantengruppen steuern. Daneben waren weitere linksextreme Organisationen, deren politischorganisatorische Schwerpunkte au\u00dferhalb Nordrhein-Westfalens liegen, z. B. * der Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands (KABD), * der Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD (AB) und * der Kommunistische Bund (KB) sowie mehrere trotzkistische Gruppen (z. B. Gruppe Internationale Marxisten (GIM) -deutsche Sektion der IV. Internationale, Spartakusbund, Bund Sozialistischer Arbeiter) und lokale \"undogmatische\" linksextreme Gruppen bem\u00fcht, in unserem Lande vorhandene organisatorische Ansatzpunkte auszubauen. Obwohl sich die moskau-orientierte DKP, die prochinesischen kommunistischen Parteien KPD und KBW sowie die auf der Linie Albaniens liegende KPD/ML und die \u00fcbrigen Gruppen ideologisch bek\u00e4mpfen, sind sie in dem Ziel einig, die freiheitliche demokratische Grundordnung gegebenenfalls unter Anwendung von \"revolution\u00e4rer Gewalt\" zu beseitigen und durch ein sozialistisch/kommunistisches System nach dem Grundmodell der DDR, Chinas, Albaniens oder in der Staatsund Gesellschaftsform einer \"R\u00e4teherrschaft\" zu ersetzen. Sie k\u00f6nnen sich hierbei auf einen Kreis von Mitgliedern und Anh\u00e4ngern st\u00fctzen, der in NordrheinWestfalen insgesamt auf \u00fcber 20.000 Personen gesch\u00e4tzt wird. Die vielgestaltigen Bem\u00fchungen, den Einflu\u00df auf die Bev\u00f6lkerung des Landes zu verst\u00e4rken, haben 8","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 weder bei der erwachsenen Bev\u00f6lkerung noch bei der Jugend zu merklichen Erfolgen gef\u00fchrt. Dies gilt auch, wenn man ber\u00fccksichtigt, da\u00df der organisierte Linksextremismus einen enormen publizistischen Aufwand treibt: die Zahl der den kommunistischen Organisationen direkt zuzuordnenden periodischen Schriften d\u00fcrfte \u00fcberregional ca. 25 - 30 und \u00f6rtlich ca. 400 - 500 betragen. 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Ziele Die Ziele der DKP sind in dem auf dem Mannheimer Parteitag (20./22.Oktober 1978) beschlossenen Programm neu formuliert worden. Darin bezeichnet sich die DKP als die \"revolution\u00e4re Partei der Arbeiterklasse der Bundesrepublik Deutschland\", die ihre T\u00e4tigkeit und ihre Zielsetzungen auf wissenschaftlichen Sozialismus gr\u00fcndet\". Sie bekennt sich zum \"proletarischen Internationalismus\" und will \"ihre nationale Politik im Einklang mit dem revolution\u00e4ren Weltproze\u00df\" gestalten. Sie will ihre \"br\u00fcderlichen Beziehungen\" zur KPdSU, der \"st\u00e4rksten und erfahrensten Abteilung der kommunistischen Weltbewegung\", immer weiter entwickeln und vor allem ihre Verbundenheit mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) pflegen, unter deren F\u00fchrung in der DDR die \"grundlegende Alternative\" zur \"kapitalistischen Ausbeuterordnung\" gestaltet worden sei. Hauptziel der DKP soll es in der gegenw\u00e4rtigen Etappe sein, eine \"Wende zu demokratischem Und sozialem Fortschritt\" zu erk\u00e4mpfen, die in eine \"antimonopolistische Demokratie\" einm\u00fcndet. Um diese Wende herbeizuf\u00fchren, will sich die DKP zu einer \"Massenpartei\" entwickeln und beharrlich danach streben, die Aktionseinheit der Arbeiterklasse\" und - darauf aufbauend -\"breite demokratische B\u00fcndnisse\" (Volksfront) herzustellen. Dabei soll dem au\u00dferparlamentarischen Kampf, den Aktionen der Jugend und Studenten sowie den B\u00fcrgerinitiativen eine entscheidende Bedeutung zukommen. Die DKP ist entschlossen, f\u00fcr die \"Wende\" stets mit dem Blick auf die \"weitergehenden Ziele der revolution\u00e4ren Arbeiterbewegung\" zu k\u00e4mpfen. Der Sozialismus soll auch in der Bundesrepublik Deutschland durch die \"politische Macht der Arbeiterklasse und ihrer Verb\u00fcndeten\" gekennzeichnet sein. Angesichts dieser Zielsetzungen kann der weiteren Behauptung der DKP, sie wirke auf dem Boden des Grundgesetzes und bekenne sich zu dessen demokratischen Prinzipien, nicht gefolgt werden. Das von ihr beschlossene Programm enth\u00e4lt keine wesentlichen \u00c4nderungen der bisherigen ideologischpolitischen Grundlagen und Ziele. Die Landesregierung bewertet ebenso wie die Bundesregierung die DKP nach wie vor als eine Organisation, deren politische Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Parteiorganisation Die DKP verf\u00fcgt als mitgliederst\u00e4rkste und finanzkr\u00e4ftigste Organisation des linksextremen Lagers \u00fcber einen straffgegliederten Parteiapparat. An der Spitze steht der 91k\u00f6pfige Parteivorstand (Vorsitzender: Herbert MIES). Mit Hilfe eines mit hauptamtlichen Funktion\u00e4ren besetzten F\u00fchrungsapparates (ca. 25 Referate, 9","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Fachkommissionen und Arbeitskreise) werden in Nordrhein-Westfalen die Bezirksleitungen \"Rheinland-Westfalen\" (Sitz D\u00fcsseldorf) und \"Ruhr-Westfalen\" (Sitz Essen) angeleitet. Beiden Bezirksleitungen stehen neben den gew\u00e4hlten Leitungsmitgliedern insgesamt \u00fcber 30 hauptamtliche Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung, von denen die 44 Kreisorganisationen und ca. 100 Betriebsund Hochschulgruppen gesteuert werden. Publikationen Die DKP verf\u00fcgt \u00fcber ein breites Netz von Publikationsorganen. Neben dem Zentralorgan \"Unsere Zeit\" erscheinen als wichtigste zentrale Schriften der \"DKPPressedienst\", die \"DKP-Informationen\", die \"Landrevue-Informationen f\u00fcr die Landbev\u00f6lkerung\", die \"Marxistischen Bl\u00e4tter\" und die deutschsprachige Ausgabe der internationalen Zeitschrift \"Probleme des Friedens und des Sozialismus\" ' Eine besondere Rolle spielen die Betriebs-, Kreisund Stadtteilzeitungen, die unter Anleitung der DKP-F\u00fchrungsgremien von den Grundeinheiten verbreitet werden. 1978 konnten in Nordrhein-Westfalen ca. 180 mehr oder weniger regelm\u00e4\u00dfig erscheinende Betriebszeitungen und ca. 150 Kreisund Stadtteilzeitungen mit einer durchschnittlichen Auflage von 1.000 Exemplaren pro Zeitung festgestellt werden, die fast ausnahmslos in der \"Hausdruckerei\" der DKP \"Plambeck u. Co.\" in Neuss zentral hergestellt wurden. Schulung Die DKP-F\u00fchrung geht davon aus, da\u00df sie ihre ideologisch gegr\u00fcndeten Zielvorstellungen nur dann realisieren kann, wenn sie ihre Mitglieder permanent und intensiv schult. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung und Anleitung der Mitgliederschulung stehen ihr neben den Parteigruppen * das \"Institut f\u00fcr Marxistische Studien und Forschungen e.V.\" in Frankfurt/M., * die \"Marxistische Arbeiterbildung\" (MAB) als Dachverband der lokalen MABBildungsgruppen und der \"Marxistischen Abendschulen\" (MASCH) mit Sitz in Wuppertal, * die \"Marxistischen Betriebsarbeiterschulen\", * die \"Karl-Liebknecht-Schule\" in Leverkusen, * das \"Friedrich-Engels-Zentrum\" in Wuppertal, dessen Umwandlung in eine staatlich genehmigte \"Marx-Engels-Stiftung\" vom Innenminister NW abgelehnt worden ist, sowie Schulungseinrichtungen der SED in Ostberlin und der KPdSU in Moskau zur Verf\u00fcgung. Woche der DKP - Stand der Mitgliederwerbung 10","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Den Auftakt der Mitgliederwerbung bildete die in der Zeit vom 14.21. Januar 1978 durchgef\u00fchrte \"Woche der DKP\", in deren Mittelpunkt das zentrale \"LeninLiebknecht-Luxemburg-Treffen\" in N\u00fcrnberg stand. Der Parteivorsitzende Herbert MIES erkl\u00e4rte bei dieser Gelegenheit, die DKP habe 1977 im Rahmen ihres \"MaxReimann-Aufgebots\" insgesamt 5.109 neue Mitglieder gewinnen k\u00f6nnen. Eine abschlie\u00dfende Wertung der auch Anfang 1978 fortgesetzten Werbekampagne f\u00fchrt zu dem Ergebnis, da\u00df die DKP unter Ber\u00fccksichtigung von Parteiaustritten und -ausschl\u00fcssen ihre Mitgliederzahl im Bundesgebiet von 40.000 auf 42.000 erh\u00f6hen konnte. In Nordrhein-Westfalen hielten sich jedoch Zuund Abg\u00e4nge in etwa die Waage, so da\u00df nach dem Stand vom 31. Dezember 1978 von einer unver\u00e4nderten Mitgliederzahl von ca. 15.000 ausgegangen wird. Neuwahl der Leitungen Die Neuwahl der Leitungen in den Grundeinheiten der DKP (Orts-, Betriebsund Hochschulgruppen) und den Kreisorganisationen wurde bis April 1978 abgeschlossen. Dabei konnte in diesem Jahr eine noch st\u00e4rkere Einwirkung der beiden DKP-Bezirksvorst\u00e4nde in Nordrhein-Westfalen auf die Auswahl der zu w\u00e4hlenden Funktion\u00e4re festgestellt werden. Zumindest in den gro\u00dfen Kreisorganisationen des Landes sind die Kandidaten von den Bezirksleitungen vorher bestimmt und anschlie\u00dfend widerspruchslos von den Mitgliedern gew\u00e4hlt worden. Die intensivierten Kontrollma\u00dfnahmen der DKP-F\u00fchrungsgremien sind vor dem Hintergrund lokal begrenzter oppositioneller Bestrebungen zu sehen. So wurden in der DKP-Kreisorganisation Bochum mehrere Mitglieder einer sogenannten \"Uniopposition\" wegen euro-kommunistischer Tendenzen aus der Partei ausgeschlossen oder zum Austritt veranla\u00dft. Die DKP-F\u00fchrungsgremien sind nach wie vor nicht bereit, Kritik an der festgelegten taktischen und strategischen Linie der Partei hinzunehmen. Arbeit auf \u00f6rtlicher Ebene Die nach au\u00dfen gerichtete Arbeit der DKP-Basis konzentrierte sich im vergangenen Jahr darauf, Einflu\u00df auf die Betriebsratswahlen sowie auf die Tarifauseinandersetzungen zu nehmen und vor allem die Kampagnen gegen die \"Berufsverbote\" fortzusetzen. Der Parteivorstand der DKP hatte bereits Anfang 1978 seine Mitglieder in den Betrieben aufgefordert, sich um eine Kandidatur auf den Listen der Industriegewerkschaften des DGB zu bem\u00fchen und ihnen u. a. ein 70seitiges \"Handbuch f\u00fcr Betriebszeitungen\" mit der Weisung zur Verf\u00fcgung gestellt, die Herausgabe von betriebsbezogenen Propagandamaterialien zu verst\u00e4rken. Gleichzeitig wurde im Rahmen der bei den DKP-Bezirken eingerichteten \"Marxistischen Betriebsarbeiterschulen\" die Schulung von DKP-Mitgliedern aus den wichtigsten Unternehmen des Landes intensiviert. In den von der DKP zu kommunalpolitischen Schwerpunkten erkl\u00e4rten Gemeinden Ahlen, Bottrop, Gladbeck und Hattingen wurden die Vorbereitungen f\u00fcr die kommende Kommunalwahl intensiviert. Hier will die DKP durch konzentrierten Einsatz versuchen, ihre politischen Ausgangspositionen zu verbessern. Den Tarifkonflikt in der Stahlindustrie nahm die DKP zum Anla\u00df, durch verst\u00e4rkte Verbreitung von Flugbl\u00e4ttern und DKP-Betriebszeitungen und durch das Auftreten 11","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 von Agitationstrupps im Sinne ihrer Vorstellungen auf die Streikbewegung einzuwirken. Spitzenfunktion\u00e4re der DKP und Vertreter der DKP-Presse waren zu diesem Zweck - unter Zur\u00fcckstellung anderer Parteiaufgaben - fast st\u00e4ndig im Einsatz. Von begrenzten Erfolgen bei den Kampagnen gegen die \"Berufsverbote\" abgesehen, ist es der Partei in Nordrhein-Westfalen auch 1978 nicht gelungen, entscheidenden Einflu\u00df auf das politische Geschehen in unserem Lande zu gewinnen. So hat eine erste Analyse der Betriebsratswahlen 1978 in 267 Schwerpunktbetrieben in Nordrhein-Westfalen ergeben, da\u00df lediglich 1,35 % der in diesem Bereich neu gew\u00e4hlten Betriebsr\u00e4te der DKP angeh\u00f6ren. DKP-Parteitag Der 5. DKP-Parteitag fand in der Zeit vom 20.-22. Oktober 1978 mit 647 ordentlichen Delegierten und 172 Gastdelegierten in Mannheim statt. An ihm nahmen au\u00dferdem 52 Delegationen von \"Bruderparteien\" und \"nationalen Befreiungsbewegungen\" teil. Von den insgesamt 109 gew\u00e4hlten Funktion\u00e4ren geh\u00f6ren 13 den F\u00fchrungsgremien erstmals an; ca. 75 % waren Mitglieder der KPD vor deren Verbot im Jahre 1956. Sch\u00e4tzungsweise 45 % der Funktion\u00e4re haben Schulungslehrg\u00e4nge in der DDR oder in der Sowjetunion absolviert. Das Durchschnittsalter der neuen Parteif\u00fchrungskr\u00e4fte betr\u00e4gt 48 Jahre. Verst\u00e4rkung der \"Berufsverbotskampagne\" Der Parteivorstand der DKP hat auf seiner 9. Tagung am 17. Juni 1978 in D\u00fcsseldorf festgestellt, da\u00df der \"viele Jahre w\u00e4hrende Kampf\" der DKP und \"anderer demokratischer Kr\u00e4fte\" gegen die \"Berufsverbote\" positive Wirkungen zeige. Die \"Miterfinder dieses Verfassungsbruchs - Willy BRANDT, KOSCHNIK und BAHR\" - m\u00fc\u00dften nunmehr zugeben, da\u00df die Berufsverbote \"ein schrecklicher Fehler\" gewesen sein. F\u00fcr die DKP komme es darauf an, die \"neuen M\u00f6glichkeiten\" zu nutzen, um gemeinsam mit Sozialdemokraten, Liberalen und Christen \"neue Kr\u00e4fte f\u00fcr den Kampf gegen Berufsverbote\" zu gewinnen. Vor dem Hintergrund dieser Thematik und im Zusammenhang mit der \u00f6ffentlichen Diskussion, ob die \"einfache Mitgliedschaft in der DKP\" Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten begr\u00fcnde, hat die Partei erneut eindeutig auf die besonderen Pflichten eines DKP-Mitgliedes hingewiesen. So erkl\u00e4rte das DKPZentralorgan 2Unsere Zeit\" am 22. Juni 1978, da\u00df \"in der DKP niemand Parteimitglied werde, um sich als Karteileiche beerdigen zu lassen\". Das gegenw\u00e4rtige parteiinterne Schulungsthema (2. Thema im Bildungsjahr der DKP 1977/78) sei deshalb den vom Parteivorstand beschlossenen \"organisationspolitischen Grunds\u00e4tzen der DKP\" gewidmet, die sich mit dem besonderen Charakter der Mitgliedschaft in der DKP befa\u00dften. Die F\u00fchrungsgremien der DKP sind danach nicht bereit, von den zur Parteitheorie geh\u00f6renden Organisationsgrunds\u00e4tzen abzuweichen und f\u00fcr Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes eine nur formale Mitgliedschaft zuzulassen. Statt dessen 12","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 konzentrieren sich die Bem\u00fchungen darauf, durch eine Verst\u00e4rkung der als erfolgreich angesehenen \"Berufsverbotskampagne\" eine \"ersatzlose Streichung des Ministerpr\u00e4sidentenerlasses von 1972\" und \"aller Bundesund L\u00e4nderverordnungen, mit denen Berufsverbote begr\u00fcndet werden\", zu erzwingen (Beschlu\u00df der 9. Tagung des Parteivorstandes). DKP-orientierte Jugendund Studentenorganisationen Schwerpunkte der ideologisch-politischen Kampagne der DKP zur Gewinnung neuer Anh\u00e4nger ist besonders die Jugend. Denn sie hat in der Bundesrepublik Deutschland am wenigsten Erfahrung gemacht mit dem \"realen Sozialismus\", wie er seit Kriegsende in der heutigen DDR, im Ostblock und im \u00fcbrigen Machtbereich des Kommunismus praktiziert wird. Gegen wirkliche oder vermeintliche gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Mi\u00dfst\u00e4nde - so etwa die Jugendarbeitslosigkeit, schlechte Studienbedingungen und mangelnde Berufsaussichten f\u00fcr junge Akademiker - bieten die \"Lehren\" des MarxismusLeninismus angebliche Heilmittel an, die in ihrer vereinfachend-griffigen, auch emotionalem Aggressionsbed\u00fcrfnis entgegenkommenden Art nicht zu untersch\u00e4tzen sind. Die DKP nimmt Einflu\u00df auf Kinder und Jugendliche mit ihren Nebenorganisationen * Junge Pioniere\" (JP) f\u00fcr Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Die JP haben in unserem Lande derzeit etwa 50 - 60 Gruppen, die, entsprechend der DKP, in den zwei Landesverb\u00e4nden Rheinland-Westfalen und Ruhr-Westfalen zusammengefa\u00dft sind. Die erwachsenen Betreuungsfunktion\u00e4re (Pionierleiter) geh\u00f6ren in der Regel der DKP und/oder SDAJ an. * \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ) f\u00fcr junge Arbeitnehmer - einschlie\u00dflich Auszubildende - und Sch\u00fcler ab 14 Jahre. Sie ist in Nordrhein-Westfalen in 183 Gruppen organisiert, die, ebenfalls entsprechend der DKP, die Landesverb\u00e4nde Rheinland-Westfalen und RuhrWestfalen bilden. Publizistisch Wird sie \u00fcberregional durch das Jugendmagazin \"elan\" vertreten; \u00f6rtlich erscheinen noch 160 Gruppen-, Betriebs-, Berufsschulund Sch\u00fclerzeitungen. * \"Marxistischer Studentenbund\" (MSB) Spartakus, der mit dem \"Sozialistischen Hochschulbund\" (SHB), seinem in der Zielsetzung \u00e4hnlichen, aber nicht auf die DKP festgelegten B\u00fcndnispartner, an den Hochschulen wirksam ist. Der MSB Spartakus hat zur Zeit an den Hochschulorten des Landes etwa 35 Gruppen. Im einzelnen ist aus dem Bereich dieser Organisationen folgendes zu berichten: Die SDAJ hat nach eigenen Aussagen den Sch\u00fclervertretungswahlen im Jahre 1978 gro\u00dfe Bedeutung beigemessen. Der Bundesvorstand der SDAJ hatte zu 13","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Beginn des neuen Schuljahres alle Sch\u00fcler aufgerufen, bei den Wahlen zu den Sch\u00fclervertretungen die \"konsequentesten und aktivsten\" Sch\u00fcler zu w\u00e4hlen. In dem Aufruf hei\u00dft es, Mitglieder der SDAJ w\u00fcrden auch in diesem Schuljahr als Klassen-, Kursoder Sch\u00fclersprecher kandidieren. Sie w\u00fcrden ihre \"Rechte\" kennen und h\u00e4tten den Mut, Mi\u00dfst\u00e4nde beim Namen zu nennen. Der SDAJBundesvorstand hat zu den Wahlen einen Leitfaden herausgegeben. Auch die Bundesleitung der Jungen Pioniere hat ihre Mitglieder aufgefordert, bei den Wahlen die \"aktivsten und konsequentesten\" Sch\u00fcler zu w\u00e4hlen und die Forderungen der SDAJ an den Schulen zu vertreten. Zur Unterst\u00fctzung der Sch\u00fclerarbeit ist in einem kommunistisch beeinflu\u00dften Verlag ein Buch mit dem Titel \"Das Sch\u00fclerbuch - Von der Milchverwaltung zum politischen Mandat\" erschienen. Von den zehn Autoren geh\u00f6ren mindestens acht - z. T. in leitender Funktion - der DKP bzw. der SDAJ an, einer ist bildungspolitischer Sprecher der DKP-beeinflu\u00dften Deutschen Friedens-Union (DFU). Im Vorwort hei\u00dft es, das Buch solle eine Hilfe sein bei Aktionen und bei der t\u00e4glichen Kleinarbeit in der Schule. Das Buch ist nicht teuer, gut aufgemacht und enth\u00e4lt viele \"n\u00fctzliche\" Hinweise f\u00fcr Schule und Sch\u00fclervertreter. Seine kommunistische Ausrichtung d\u00fcrfte f\u00fcr manchen jugendlichen K\u00e4ufer auf den ersten Blick nicht zu erkennen sein. Tats\u00e4chlich ist aber bei n\u00e4herem Zusehen die einseitige Darstellung der Probleme im Sinne der DKP, verbunden mit intensiver Werbung f\u00fcr die SDAJ, nicht zu \u00fcbersehen. DKP-beeinflu\u00dfte Organisationen Von der DKP beeinflu\u00dfte Organisationen wurden in erster Linie in zwei Schwerpunktbereichen aktiv: Einmal in der Kampagne gegen staatliche Ma\u00dfnahmen zur Fernhaltung von Personen aus dem \u00f6ffentlichen Dienst, bei denen begr\u00fcndete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Hier sind vor allem die bundesweite \"Initiative ,Weg mit den Berufsverboten'\" und auf Landesebene der \"Koordinierungsausschu\u00df der B\u00fcrgerinitiativen gegen die Berufsverbote in NRW\" zu nennen. Kampagne gegen die \"Berufsverbote\" Anl\u00e4\u00dflich der Konferenz der Ministerpr\u00e4sidenten in D\u00fcsseldorf vom 6.-8. Dezember 1978 rief der kommunistisch beeinflu\u00dfte \"Koordinierungsausschu\u00df der B\u00fcrgerinitiativen gegen die Berufsverbote in NRW f\u00fcr den 6. Dezember 1978 zu einer Kundgebung und Demonstration auf. An der Demonstration nahmen ca. 1.200 Personen teil. (Verantwortlich f\u00fcr das Flugblatt, mit dem der Aufruf verbreitet wurde, war ein DKP-Mitglied, dessen \u00dcbernahme in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt worden ist.) Die von dem Veranstalter aufgestellten Forderungen gipfeln darin, da\u00df \"alle bisher ausgesprochenen Berufsverbote und die eingeleiteten Verfahren ... aufzuheben, von den Beh\u00f6rden eingeleitete Beschwerden und Revisionen zur\u00fcckzuziehen\" seien. \"...die verschiedenen Verfahrensregeln der Bundesl\u00e4nder sind ausdr\u00fccklich aufzuheben\". 14","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 \"Komitee f\u00fcr Frieden, Abr\u00fcstung und Zusammenarbeit\" (KFAZ) Im Bereich der Friedensund Abr\u00fcstungspolitik versucht das \"Komitee f\u00fcr Frieden, Abr\u00fcstung und Zusammenarbeit\" (KFAZ) f\u00fcr Vorstellungen und Projekte zu werben, wie sie auch von den kommunistischen Parteien vertreten werden oder die deren positives Interesse finden. Derzeit wird f\u00fcr den 1. September 1979 ein \"Antikriegstag\" vorbereitet, dem wegen des 40. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges eine besondere Bedeutung beigemessen wird. 2.3 \"Maoistische\" Organisationen Entwicklungstendenz Anfang 1978 wurden erneut Anstrengungen unternommen, eine gemeinsame Plattform aller \"K-Gruppen\" zu schaffen. Diese Bem\u00fchungen haben jedoch gezeigt, da\u00df die Differenzen zwischen KBW, KPD und KPD/ML zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt nicht zu \u00fcberbr\u00fccken sind. Den K-Gruppen ist gemein, da\u00df die Mitgliederzahlen stagnieren bzw. ab Mitte 1978 - so beim KBW - erheblich zur\u00fcckgegangen sind. Dieser Entwicklung will man vornehmlich mit organisatorischen Mitteln und durch einen Appell an die Opferbereitschaft der Mitglieder entgegenwirken. Die Jugendund Studentenorganisationen der maoistisch-kommunistischen Gruppierungen, n\u00e4mlich die Rote Garde der KPD/ML, der Kommunistische Jugendverband Deutschlands (KJVD) und der Kommunistische Studentenverband (KSV) der KPD und der Kommunistische Jugendbund (KJB) sowie die Hochschulgruppen des KBW haben in Nordrhein-Westfalen derzeit organisatorisch und politisch kaum eine gr\u00f6\u00dfere selbst\u00e4ndige Bedeutung. Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) In der Mitgliederbewegung ist seit Anfang 1978 Stagnation, seit Mitte des Jahres sogar eine eindeutig r\u00fcckl\u00e4ufige Tendenz zu beobachten. Es hat den Anschein, da\u00df sich der KBW wieder zu einer Kadergruppierung entwickelt, die sich bei ihren Aktionen auf einen kleiner gewordenen Stamm zuverl\u00e4ssiger Mitglieder st\u00fctzt. So erkl\u00e4rte der 1. Sekret\u00e4r des Zentralen Komitees des KBW, Hans Gerhard SCHMIERER, in einem Rechenschaftsbericht u. a., da\u00df es viele Austritte aus der Organisation, einschlie\u00dflich der F\u00fchrungsgremien, gegeben habe. Es habe sich dabei um \"rechts-opportunistische\" Elemente gehandelt. Obwohl die Lage \"gef\u00e4hrlich und kompliziert\" sei, komme es nunmehr darauf an, die revolution\u00e4re Linie des KBW zu st\u00e4rken und den KBW in eine Parteiorganisation des Proletariats (gemeint ist eine Kaderpartei) umzuwandeln. Aktivit\u00e4ten in der \u00d6ffentlichkeit Auf \u00f6rtlicher Ebene ist der KBW vornehmlich durch Informationsst\u00e4nde und Plakataktionen in Erscheinung getreten. Dabei stand die Unterst\u00fctzung der bewaffneten Befreiungsbewegung von Simbabwe (Rhodesien) im Mittelpunkt. Durch Spendenaufrufe sammelte der KBW 1978 \u00fcber DM 1.100.000 zugunsten dieser afrikanischen Organisation. Insgesamt ist festzustellen, da\u00df die Zahl der Informationsst\u00e4nde und die Zahl der Teilnehmer an Kundgebungen und Demonstrationen 1978 stark zur\u00fcckgegangen ist. 15","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Soldatenund Reservistenkomitees (SRK) In Nordrhein-Westfalen waren 1978 mehrfach Aktivit\u00e4ten der Soldatenund Reservistenkomitees (SRK) des KBW zu verzeichnen, deren grunds\u00e4tzliche ideologisch-politische Ausrichtung auf den \"Milit\u00e4rpolitischen Leits\u00e4tzen\" des KBW basiert, in denen u. a. ausgef\u00fchrt wird: \"In der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft besteht der ganze Staatsapparat aus vielf\u00e4ltig ausgebildeten Mitteln zum Zweck der Auspl\u00fcnderung und Unterdr\u00fcckung des Volkes. Sie alle k\u00f6nnen nur wirken, wenn sie durch besondere ,Formationen bewaffneter Menschen gesichert werden... In diesen Verh\u00e4ltnissen ist es die Aufgabe der Kommunisten, der bewu\u00dften Vorhut der Arbeiterklasse, darzulegen, da\u00df die Ausbeutung der Arbeiter durch die Kapitalisten in unserer Gesellschaft der Ursprung der Knechtschaft in jeder Gestalt ist, des gesellschaftlichen Elends, der geistigen Verk\u00fcmmerung. Da\u00df Polizei, stehendes Heer, bewaffnete Geheimund Spitzelorganisationen da sind, um diese Verh\u00e4ltnisse zu sichern und da\u00df sie zerschlagen werden m\u00fcssen, die bewaffnete Volksmacht errichtet werden mu\u00df, damit Minister, Richter, alle sonstigen B\u00fcrokraten, aber auch die gro\u00dfm\u00e4chtigen Fabrikund Bankherren einer n\u00fctzlichen Besch\u00e4ftigung, ganz nach dem Willen eines Volkes, das unter F\u00fchrung der Arbeiterklasse den Sozialismus aufbaut, zugef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.\" Hieraus ergibt sich, da\u00df in den SRK's ein Potential an Aktivisten herangezogen wird, das im Verlauf von Demonstrationen der gewaltsamen Konfrontation mit den staatlichen Ordnungskr\u00e4ften zumindest nicht - scheu - aus dem Wege geht. Kommunistische Partei Deutschlands(KPD) Die KPD war 1978 vornehmlich im internationalen Bereich t\u00e4tig. So fanden Delegationsreisen und Gespr\u00e4che mit den kommunistischen Parteien maoistischer Pr\u00e4gung Belgiens, Italiens, Portugals und Spaniens statt. H\u00f6hepunkte dieser Arbeit war der Empfang einer Delegation des Zentralkomitees der KPD durch den Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas, HUA KUO FENG. In der \u00d6ffentlichkeit ist die Pr\u00e4sen7 der KPD zur\u00fcckgegangen. Ihr Einflu\u00df auf die Anti-Kernkraft-Bewegung ist geschwunden, da sie die Errichtung von Kernkraftwerken in China begr\u00fc\u00dfte. Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML) Allgemeines Die Politik der KPD/ML war zu Beginn des Jahres 1978 durch eine schwere F\u00fchrungskrise lahmgelegt. Der Parteivorsitzende Ernst AUST hatte im Herbst 1977 aufgrund schwerer Vorw\u00fcrfe gegen seine Amtsf\u00fchrung den Parteivorsitz niedergelegt. Es gelang ihm erst im Fr\u00fchjahr 1978, diesen wieder zu \u00fcbernehmen und seine Widersacher aus dem ZK der KPD/ML auszuschlie\u00dfen. Anschlie\u00dfend wurde die Partei organisatorisch gestrafft. Aktivit\u00e4ten in der \u00d6ffentlichkeit 16","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Die KPD/ML trat 1978 in Nordrhein-Westfalen kaum nach au\u00dfen hin in Erscheinung. Lediglich am 29. Dezember 1978 fand in Essen eine Veranstaltung zum 10. Jahrestag ihrer Gr\u00fcndung statt, an der ca. 500 Anh\u00e4nger teilnahmen. Revolution\u00e4re Gewerkschaftsopposition (RGO) Bei der Neuwahl des Betriebsrates des Werkes \"Union\" der HOESCH AG, Dortmund, am 20. Juni 1978, erhielt die RGO-Liste der KPD/ML 523 Stimmen (= 15 %) und nimmt damit 3 von 30 Sitzen des Betriebsrates ein. Im Zusammenhang mit diesem \"Erfolg\" stehen Pl\u00e4ne der KPD/ML f\u00fcr einen bundesweiten Ausbau der RGO, deren Mitgliederzahl bisher noch sehr gering ist. 2.4 Trotzkisten Die trotzkistisch-kommunistischen Organisationen, von denen in NordrheinWestfalen besonders die Gruppe Internationaler Marxisten (GIM) und der Bund Sozialistischer Arbeiter (BSA) zu erw\u00e4hnen sind, waren nach wie vor in erster Linie mit ihren ideologischen Auseinandersetzungen besch\u00e4ftigt und konnten \u00fcber ihr Zirkeldasein hinaus keine breitere politische Bedeutung und Wirkung erzielen. 17","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 3 Situation an den Hochschulen In Ankn\u00fcpfung an die bundesweiten Boykottma\u00dfnahmen Ende vergangenen Jahres haben Ende Mai/Anfang Juni 1978 an verschiedenen Hochschulen des Landes sogenannte Aktionswochen stattgefunden, in deren Rahmen (bei Diskussionsveranstaltungen und Demonstrationen) Kritik am neuen Studentenschaftsgesetz des Landes sowie an den Regelungen des Hochschulrahmengesetzes ge\u00fcbt wurde. Dabei spielten die Auseinandersetzungen um die Vorbereitung und die Durchf\u00fchrung der Wahlen f\u00fcr die Gremien der Studentenschaft nach dem neuen oder alten Recht eine besondere Rolle. Insgesamt sind diese Aktionen wie auch die im \u00fcbrigen an den Hochschulen intensivierten Diskussionen zum vorliegenden Entwurf des Landeshochschulgesetzes ohne Ausschreitungen verlaufen. In der Folgezeit haben studentische Gruppen, besonders die Gruppierungen des MSB Spartakus sowie \u00e4hnlich einzuordnende linksextreme Splittergruppen, unter dem Vorwand, im Interesse der Studenten die Studentenschaftsgesetze bek\u00e4mpfen zu m\u00fcssen, regional begrenzte Aktionen initiiert, z. B. Urabstimmungen, Durchf\u00fchrung illegaler - d. h. den Bestimmungen des Studentenschaftsgesetzes zuwiderlaufende Wahlen, jeweils verbunden mit entsprechenden Flugblattaktionen. Nach anf\u00e4nglicher Unsicherheit, die durch die Umstellung auf das neue Recht bedingt war, hat sich die Haltung der Hochschulen rasch stabilisiert, so da\u00df die Illegalit\u00e4t der Aktionen hochschul\u00f6ffentlich festgestellt wurde und die jeweils notwendigen Aufsichtsma\u00dfnahmen durch die Hochschulen getroffen worden sind. Dennoch ist es den linksextremen Gruppen unter ma\u00dfgebender Beteiligung des MSB Spartakus an vielen Fachhochschulen, wenigen Gesamthochschulen, den Universit\u00e4ten Bielefeld und Dortmund sowie der Deutschen Sporthochschule gelungen, die Wahlen zu den neuen Studentenparlamenten aufgrund des Studentenschaftsgesetzes zu behindern. Teilweise liegen die Wahlbeteiligungen unter 1 und 2 %, teilweise wurden Gegenwahlen durchgef\u00fchrt. Andererseits sind die Wahlen an den gro\u00dfen Hochschulen im Lande weitgehend ordnungsm\u00e4\u00dfig mit einer Wahlbeteiligung, die nicht niedriger, zum Teil sogar h\u00f6her als in den letzten Jahren lag, durchgef\u00fchrt worden. Auf das ganze Land gesehen und gemessen an der Gesamtstudentenzahl war der Wahlboykott somit nicht erfolgreich. Der Wahlboykott beruht auf der Ablehnung des durch das Gesetz zur \u00c4nderung des Rechts der Studentenwerke und der Studentenschaften vom 25. April 1978 (GV. NW. S. 180) neu geregelten Studentenschaftsrechts. Die Hochschulleitungen und die politischen Parteien waren bei den Studentenschaftswahlen im letzten Semester intensiv und vielfach erfolgreich bem\u00fcht, das geringe Interesse gegen\u00fcber dem Beeinflussungsversuch von extremistischen Gruppen zu steigern. Es ist zu hoffen, da\u00df im Sommersemester 1979 durch die dann allen Studentenschaften gesetzlich gestellte Aufgabe zur Vorbereitung der neuen Studentenschaftssatzungen das politische Interesse der Studenten an ihrer eigenen Vertretung in der Hochschule gesteigert wird. In diesem Semester gescheiterte Wahlen zum Studentenparlament m\u00fcssen im Sommersemester erneut durchgef\u00fchrt werden. 18","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 4 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und \u00f6ffentlicher Dienst Vom 1. Januar 1978 bis zum 31. Dezember 1978 sind 50.945 Anfragen f\u00fcr Bewerber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst (Landesdienst) eingegangen. In 2.274 F\u00e4llen (4,46 %) lagen Erkenntnisse bei der Verfassungsschutzabteilung vor. Den Einstellungsbeh\u00f6rden sind jedoch nur in 203 F\u00e4llen (0,39 %) Erkenntnisse, die einer Einstellung entgegenstehen k\u00f6nnten, mitgeteilt worden. In 40 F\u00e4llen (0,07 %) sind die Bewerber nicht in den \u00f6ffentlichen Dienst eingestellt worden. Bei dem Personenkreis, \u00fcber den Erkenntnisse vorlagen und auf Anfrage mitgeteilt worden sind, handelt es sich - wie bereits in den vergangenen Jahren - im wesentlichen um ausgebildete P\u00e4dagogen, die in den Schuldienst \u00fcbernommen werden wollen. Der durch Kabinettbeschlu\u00df vom 24. September 1974 gebildeten interministeriellen Kommission sind bis zum 31. Dezember 1978 aus den Gesch\u00e4ftsbereichen des Innenministers (2), Kultusministers (165), Finanzministers (1), Ministers f\u00fcr Wissenschaft und Forschung (12) und des Justizministers (4) insgesamt 184 F\u00e4lle zur Entscheidung vorgelegt worden. Sie hat sich f\u00fcr eine Empfehlung zur Einstellung in 59 F\u00e4llen und zur Nichteinstellung in 104 F\u00e4llen entschieden. 14 F\u00e4lle sind zur weiteren Erledigung an die zust\u00e4ndigen Ressorts zur\u00fcckgegeben worden. 7 F\u00e4lle sind noch nicht entschieden worden. Unter den rund 354.000 Besch\u00e4ftigten im \u00f6ffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen befinden sich 118 Personen, die linksbzw. rechtsextremen Parteien oder Organisationen zuzurechnen sind (Stand: 31. Dezember 1978). Sie verteilen sich auf die einzelnen Ressorts wie folgt: Linksextremisten: Rechtsextremisten: 19","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Die vorliegenden Erkenntnisse, die Zweifel an der Verfassungstreue der betroffenen Personen haben aufkommen lassen, sind den Besch\u00e4ftigungsbeh\u00f6rden und den jeweiligen obersten Dienstbeh\u00f6rden mitgeteilt worden. Die betroffenen Bediensteten sind in der \u00fcberwiegenden Zahl der F\u00e4lle zu diesen Erkenntnissen geh\u00f6rt worden. Dar\u00fcber hinaus sind, sofern dies im Einzelfall geboten erschien, Ma\u00dfnahmen (Disziplinar-, Entlassungsbzw. K\u00fcndigungsverfahren) eingeleitet oder durchgef\u00fchrt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschlu\u00df vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - zur Verfassungstreue im \u00f6ffentlichen Dienst letztinstanzlich ausf\u00fchrlich Stellung genommen. Danach gebietet die Treuepflicht des Beamten, \"den Staat und seine geltende Verfassungsordnung, auch soweit sie im Wege einer Verfassungs\u00e4nderung ver\u00e4nderbar ist, zu bejahen und dies nicht blo\u00df verbal, sondern insbesondere in der beruflichen T\u00e4tigkeit dadurch, da\u00df der Beamte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erf\u00fcllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus f\u00fchrt. Die politische Treuepflicht - Staatsund Verfassungstreue - fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, da\u00df er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, f\u00fcr den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bew\u00e4hrt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, da\u00df der Beamte Partei f\u00fcr ihn ergreift. Der Staat - und das hei\u00dft hier konkreter, jede verfassungsm\u00e4\u00dfige Regierung und die B\u00fcrger - mu\u00df sich darauf verlassen k\u00f6nnen, da\u00df der Beamte in seiner Amtsf\u00fchrung Verantwortung f\u00fcr diesen Staat, f\u00fcr ,seinen' Staat zu tragen bereit ist, da\u00df er sich in dem Staat, dem er dienen soll, zu Hause f\u00fchlt - jetzt und jederzeit und nicht erst, wenn die von ihm erstrebten Ver\u00e4nderungen durch entsprechende Verfassungs\u00e4nderungen verwirklicht worden sind.\" Der Staat d\u00fcrfe daher keinen Bewerber zum Staatsdienst zulassen oder im Staatsdienst belassen, der die freiheitliche demokratische, rechtsund sozialstaatliche Ordnung ablehnt und bek\u00e4mpft. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu weiter ausgef\u00fchrt, da\u00df das sogenannte Parteienprivileg gem\u00e4\u00df Art. 21 GG hier ohne Bedeutung ist: \"W\u00e4hrend demnach die Argumentation, die auf die Freiheit der Bet\u00e4tigung f\u00fcr eine politische Partei abzielt, ihre Grundlage in Art. 21 GG hat - also den B\u00fcrger bei seiner parteioffiziellen T\u00e4tigkeit von Sanktionen freistellt um des ungest\u00f6rten und unbehinderten Funktionierens der Partei willen -, liegt die Ratio des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, da\u00df dem Beamten gegen\u00fcber dem freiheitlichen demokratischen Staat, zu dem er in ein besonders enges Verh\u00e4ltnis getreten ist, eine politische Treuepflicht obliegt, in einem anderen rechtlichen Zusammenhang. Der Staat in seiner freiheitlichen demokratischen Verha\u00dftheit bedarf, wenn er sich nicht selbst in Frage stellen will, eines Beamtenk\u00f6rpers, der f\u00fcr ihn und die geltende verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung eintritt, in Krisen und Loyalit\u00e4tskonflikten ihn verteidigt, indem er die ihm \u00fcbertragenen Aufgaben getreu 20","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 in Einklang mit dem Geist der Verfassung, mit den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und Geboten und den geltenden Gesetzen erf\u00fcllt. Die Verwirklichung dieser Verfassungsentscheidung in Art. 33 Abs. 5 GG steht nicht in Widerspruch mit Art. 21 Abs. 2 GG; Art. 33 Abs. 5 GG fordert vom Beamten das Eintreten f\u00fcr die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung, Art. 21 Abs. 2 GG l\u00e4\u00dft dagegen dem B\u00fcrger die Freiheit, diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung abzulehnen und sie politisch zu bek\u00e4mpfen, solange er es innerhalb einer Partei, die nicht verboten ist, mit allgemein erlaubten Mitteln tut. Die besonderen Pflichten des Beamten sind nicht aufgestellt in Ansehung der Interessen der politischen Partei, insbesondere nicht zur Behinderung ihrer politischen Aktivit\u00e4ten, sondern in Ansehung der Sicherung des Verfassungsstaates vor Gefahren aus dem Kreis seiner Beamten. Ihr besonderer Status, ihre Kompetenzen w\u00e4ren ohne das Erfordernis der politischen Treuepflicht des Beamten die ideale Plattform f\u00fcr Bestrebungen, die geltende Verfassungsordnung au\u00dferhalb des von der Verfassung gewiesenen Weges zu ver\u00e4ndern und umzust\u00fcrzen. Es geht nicht darum, da\u00df der Beamte wegen seiner Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei benachteiligt wird. Die Frage ist vielmehr, ob der Beamte in seinem Amt die politische Treuepflicht verletzt oder nicht verletzt, und ob der Bewerber um ein Amt seiner Pers\u00f6nlichkeit nach die Gew\u00e4hr bietet, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Das sind Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten beantworten. Ein St\u00fcck des Verhaltens, das f\u00fcr die hier geforderte Beurteilung der Pers\u00f6nlichkeit des Bewerbers erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, - unabh\u00e4ngig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. Es w\u00e4re geradezu willk\u00fcrlich, dieses Element der Beurteilung einer Pers\u00f6nlichkeit auszuscheiden, also den Dienstherrn zu zwingen, die Verfassungstreue eines Beamten zu bejahen, weil eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts \u00fcber die Verfassungswidrigkeit einer Partei aussteht - eine Entscheidung \u00fcbrigens, die von einem Antrag abh\u00e4ngt, der weithin im Ermessen der Antragsteller steht und schwerlich nur deshalb gestellt werden wird, um Amtsbewerber ablehnen oder gegen Beamte wegen Verletzung ihrer politischen Treuepflicht dienststrafrechtlich einschreiten zu k\u00f6nnen. Der Umstand, da\u00df die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung \u00fcber die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, da\u00df die \u00dcberzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bek\u00e4mpfen. Eine Partei, die beispielsweise programmatisch die Diktatur des Proletariats propagiert oder das Mittel der Gewalt zum Umsturz der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung bejaht, wenn es die Verh\u00e4ltnisse zulassen sollten, verfolgt verfassungsfeindliche Ziele, auch wenn die nach SS 43 BVerfGG Antragsberechtigten es vorziehen, das Parteiverbotsverfahren nicht einzuleiten, weil die politische Auseinandersetzung mit ihr ausreicht oder wirkungsvoller die freiheitliche demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes zu sch\u00fctzen vermag als ein f\u00f6rmliches Parteiverbot. Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, da\u00df 21","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 sie ihren j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kr\u00e4fte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der \u00d6ffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus f\u00fcr eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anh\u00e4ngern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Art. 21 GG gesch\u00fctzt. Dasselbe gilt f\u00fcr faktische nachteilige Auswirkungen, die sich mittelbar aus den dargelegten Schranken, die Art. 33 Abs. 5 GG f\u00fcr den Zugang zum Staatsdienst und f\u00fcr die Belassung im Staatsdienst aufrichtet, ergeben.\" Ausgehend von diesem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung am 22. Januar 1979 in ihrer Antwort auf eine Gro\u00dfe Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU zum Thema \"Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem \u00f6ffentlichen Dienst\" - Bundestags-Drucksache 8/2481 - Stellung genommen. Auf die Antwort zu den Fragen, in denen unter Bezugnahme auf den Verfassungsschutzbericht des Bundesministers des Innern f\u00fcr das Jahr 1977 die NPD, die DKP sowie die K-Gruppen KBW, KPD und KPD/ML als Beispiele verfassungsfeindlicher Bestrebungen namentlich erw\u00e4hnt werden, wird besonders hingewiesen. Au\u00dferdem hat die Bundesregierung folgende Anfragen aus dem Bundestag betr. die verfassungsfeindliche Zielsetzung hier in Betracht kommender Organisationen beantwortet: Aus dem Bereich des Rechtsextremismus zu NPD, Junge Nationaldemokraten, National Freiheitliche Rechte sowie neonazistischen Gruppen: Antwort vom 11. Januar 1979 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-Drucksache 8/2463 unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD und FDP-BundestagsDrucksache 8/2184 vom 12. Oktober 1978 - Aus dem Bereich des Linksextremismus zu DKP, SDAJ und MSB Spartakus: Antwort vom 29. Oktober 1975 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-Drucksache7/4231; Antwort vom 17. M\u00e4rz 1978 auf eine weitere Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-Drucksache 8/1640. Dar\u00fcber hinaus liegen zahlreiche auch oberund h\u00f6chstgerichtliche Entscheidungen vor, in denen mit zum Teil eingehender Begr\u00fcndung von der verfassungsfeindlichen Zielsetzung hier genannter Organisationen ausgegangen wird. F\u00fcr den Bereich des Rechtsextremismus wird auf den Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 287 ff) hingewiesen. Mit diesem Beschlu\u00df hat das Bundesverfassungsgericht einen Feststellungsantrag der NPD gegen die Aussage des Bundesministers des Innern im Verfassungsschutzbericht 1973 \u00fcber die verfassungsfeindliche Zielsetzung 22","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 dieser Partei als unbegr\u00fcndet verworfen. Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung wird ferner hingewiesen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 1976 (VRS II 114/75) und das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. Januar 1977 (2 K 1236/76). Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung linksextremistischer Organisationen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits erw\u00e4hnten Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 folgende generelle Feststellung getroffen: \"Eine Partei, die beispielsweise programmatisch die Diktatur des Proletariats propagiert oder das Mittel der Gewalt zum Umsturz der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung bejaht, wenn es die Verh\u00e4ltnisse zulassen sollten, verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.\" Was im besonderen die DKP betrifft, so hat bereits das Bundesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf zahlreiche Entscheidungen in seinem Urteil vom 31. M\u00e4rz 1976 (5 AZR 104/74) festgestellt, da\u00df die bisher von abgelehnten Bewerbern angerufenen Verwaltungsgerichte einheitlich zu der Auffassung gelangt sind, die DKP verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Auch seither sind sachlich entgegenstehende Urteile nicht ergangen. Hinzuweisen ist beispielhaft auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1977 (VIII C 17.74) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. September 1978 (VI A 1292/76). Zur DKP-Nebenorganisation MSB Spartakus wird Bezug genommen auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-W\u00fcrttemberg vom 24. Mai 1977 (IV 200/77) und vom 24. Januar 1978 (IV 1606/77). Die verfassungsfeindliche Zielsetzung von KPD, KPD/ML und KBW ist ebenfalls in zahlreichen Gerichtsentscheidungen festgestellt worden so u.a.: zur KPD im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Mai 1976 (OVG IV S 24.76) und im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. September 1977 [6 (7) 626/76], zur KPD/ML im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-W\u00fcrttemberg vom 7. Juni 1977 (IV 271/77) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts L\u00fcneburg vom 23. Januar 1978 (B 53/77), zum KBW im Beschlu\u00df des Verwaltungsgerichtshofs Hessen vom 15. Januar 1975 (I TG 40/74), im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26. September 1978 (OVG D 9.77) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 4. Oktober 1978 (OVG DH-BA 1/77). 23","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 5 Ausl\u00e4nderextremismus 5.1 Entwicklungstendenz Die ca. 1,2 Millionen Ausl\u00e4nder, die zur Zeit in Nordrhein-Westfalen leben, verhalten sich in ihrer \u00fcberwiegenden Mehrheit gegen\u00fcber ihrem Gastland loyal. Nur ein ganz geringer Bruchteil geh\u00f6rt den extremistischen Ausl\u00e4ndergruppen an, deren Aktivit\u00e4ten sich 1978 in Nordrhein-Westfalen \u00fcberwiegend gegen die politischen und gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in den Heimatl\u00e4ndern und nur zum Teil gegen die Bundesrepublik Deutschland richteten. Sie nahmen - gemessen am Vorjahr - insgesamt an Zahl und Sch\u00e4rfe zu. Die Bombenanschl\u00e4ge auf Einrichtungen der Britischen Rheinarmee in NordrheinWestfalen zeigen die Bereitschaft der Irischen Republikanischen Armee (IRA) an, zur Durchsetzung ihrer innenpolitischen Ziele Terrorakte auch in der Bundesrepublik Deutschland als einer B\u00fcndnispartnerin Gro\u00dfbritanniens zu ver\u00fcben. Die zum Teil heftigen Reaktionen der Exilkroaten auf das jugoslawische Ersuchen, Kroaten aus der Bundesrepublik Deutschland gegen in Zagreb inhaftierte deutsche Terroristen auszuliefern, l\u00e4\u00dft die Gef\u00e4hrlichkeit kroatischer Extremisten auch f\u00fcr die Sicherheit in unserem Lande erkennen. Die Polarisation der rechten und linken Kr\u00e4fte in der T\u00fcrkei, gekennzeichnet durch st\u00e4ndige blutige Gewaltakte, griff im Jahre 1978 auf die T\u00fcrken in NordrheinWestfalen und im \u00fcbrigen Bundesgebiet \u00fcber. Dadurch hat sich die Gefahr verst\u00e4rkt, da\u00df die hier lebenden rechtsund linksextremistischen T\u00fcrken sich mehr als bisher gewaltt\u00e4tig auseinandersetzen. Die Agitation pal\u00e4stinensischer Organisationen gegen die \u00e4gyptisch-israelischen Friedensverhandlungen hielt 1978 in Nordrhein-Westfalen an; PLO-Vertreter riefen zur Unterst\u00fctzung ihres Kampfes gegen Israel wie auch gegen \u00c4gypten auf. Zwar lie\u00df die Beteiligung von Pal\u00e4stinensern an extremistischen Aktionen nach. Mit einer andauernden Beruhigung kann jedoch nicht gerechnet werden. Die politischen und gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen in Persien f\u00fchrten 1978 zu einer Radikalisierung der in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssigen iranischen Extremistengruppen. Sie fand ihren vorl\u00e4ufigen H\u00f6hepunkt in den Ausschreitungen bei der \"Anti-Schah-Demonstration\" im November 1978 in Frankfurt/Main. Die dort zutage getretene Unterst\u00fctzung extremistischer Perser durch Gruppen der deutschen \"Neuen Linken\" (K-Gruppen) stellte einen weiteren sicherheitsgef\u00e4hrdenden Faktor dar. 5.2 Jugoslawen Im Zusammenhang mit der Forderung Jugoslawiens an die Bundesrepublik Deutschland, 8 Exilkroaten auszuliefern, wurde am 25. Mai 1978 der in K\u00f6ln lebende Stjepan Bilandzic festgenommen. Am 17. August 1978 besetzten 2 kroatische Extremisten das Deutsche Generalkonsulat in Chicago und nahmen 8 Geiseln, um die Freilassung Bilandzic's aus der Auslieferungshaft zu erreichen. Beide Kroaten ergaben sich nach elf Stunden, nachdem sie zwei Telefongespr\u00e4che mit dem in der JVA K\u00f6ln-Ossendorf inhaftierten Bilandzic gef\u00fchrt hatten. 24","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Mit Beschlu\u00df vom 11. August 1978 erkl\u00e4rte das Oberlandesgericht K\u00f6ln Bilandzic's Auslieferung an Jugoslawien f\u00fcr zul\u00e4ssig. Die Bundesregierung entschied indes am 13. September 1978, Bilandzic nicht auszuliefern. Er wurde aus der Auslieferungshaft entlassen. Unter gleichzeitiger Beschr\u00e4nkung seines Fremdenpasses auf das Inland wurde Bilandzic inzwischen aufgegeben, sich k\u00fcnftig 14t\u00e4gig beim Schutzpolizeibereich seines Wohnortes K\u00f6ln zu melden. 5.3 T\u00fcrken Rechtsextremisten Der Zusammenhalt der in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssigen Rechtsextremisten wurde 1978 gef\u00f6rdert durch die Bildung eines der \"Partei der Nationalen Bewegung\" (MHP) nahestehenden Dachverbandes - der \"F\u00f6deration Demokratischer T\u00fcrkischer Idealistenvereinigungen in Europa\" (AD\u00dcTDF) - sowie durch die Errichtung weiterer \u00f6rtlicher Idealund Kulturvereine. Bei der MHP handelt es sich um eine extrem nationalistische und antikommunistische t\u00fcrkische Partei. In der AD\u00dcTDF, die sich am 18. Juni 1978 in Frankfurt konstituierte, schlossen sich im Gr\u00fcndungszeitpunkt 65 \u00f6rtliche Idealund Kulturvereine zusammen, die der MHP nahestehen oder von ihr beeinflu\u00dft sind. Rund 25 dieser rechtsorientierten Vereinigungen sind in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssig. Vom 27. Oktober bis 3. November 1978 besuchte der MHP-Vorsitzende Alparslan T\u00dcRKES die Bundesrepublik Deutschland. Er sprach in Nordrhein-Westfalen auf einer Gro\u00dfveranstaltung t\u00fcrkischer Kulturvereine in Dortmund vor etwa 8.000 Anh\u00e4ngern aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. In Sprechch\u00f6ren bezeichneten Veranstaltungsteilnehmer den derzeitigen t\u00fcrkischen Ministerpr\u00e4sidenten ECEVIT als \"M\u00f6rder\". T\u00dcRKES selbst \u00e4u\u00dferte in seiner Rede, ECEVIT sei \"ein M\u00f6rder, Verr\u00e4ter und eine kommunistische Marionette\". Anl\u00e4\u00dflich der Dortmunder MHP-Kundgebung erreichten die Diskussionen um und die Agitation gegen die sog. \"Grauen W\u00f6lfe\" einen neuen H\u00f6hepunkt. Als \"Graue W\u00f6lfe\" gelten militante T\u00dcRKES-Anh\u00e4nger, die an den gewaltsamen politischen Auseinandersetzungen in der T\u00fcrkei beteiligt sind. Insbesondere von ihren Gegnern wird die Bezeichnung \"Graue W\u00f6lfe\" aber auch auf die in der Bundesrepublik Deutschland lebende Anh\u00e4ngerschaft von T\u00dcRKES und der MHP einschlie\u00dflich deren Institutionen angewandt. Die linksextremistischen T\u00fcrken agitierten auch 1978 scharf gegen diese \"Grauen W\u00f6lfe\", warfen ihnen Terrorisierung ihrer Landsleute und gezielte Gewalttaten vor und verlangten ihr Verbot durch die deutschen Beh\u00f6rden. In den deutschen Medien und von deutschen Organisationen wurden solche Anschuldigungen und Forderungen wiederholt aufgegriffen und zum Teil \u00fcbernommen. Bisher hat sich indes nicht nachweisen lassen, da\u00df MHP-Anh\u00e4nger in Nordrhein-Westfalen oder im \u00fcbrigen Bundesgebiet systematisch ihre Landsleute terrorisieren oder gezielte Gewalttaten ver\u00fcbt h\u00e4tten. Im M\u00e4rz 1978 ver\u00f6ffentlichte der \"Verband t\u00fcrkischer Lehrer Nordrhein-Westfalen e.V.\" (NRW-T\u00d6B), Sitz Dortmund, eine Dokumentation \u00fcber sog. Koranschulen (au\u00dferschulischer Koranunterricht) im Bundesgebiet. Nach Ansicht des NRW-T\u00d6B handelt es sich dabei um \"private Erziehungslager\", die von der MHP und der 25","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 \"Nationalen Heilspartei\" (MSP) eingerichtet worden seien, um t\u00fcrkische Kinder parteipropagandistisch zu beeinflussen. Die MSP ist nationalistisch, fanatisch religi\u00f6s und antikommunistisch ausgerichtet. Bislang liegen f\u00fcr die ihr und der MHP gemachten Vorw\u00fcrfe des t\u00fcrkischen Lehrerverbandes keine Beweise vor. Orthodoxe Kommunisten Die von der \"t\u00fcrkischen Kommunistischen Partei\" (TKP) beeinflu\u00dfte \"F\u00f6deration der T\u00fcrkischen Arbeitervereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V.\" (FIDEF) f\u00fchrte im M\u00e4rz 1978 in Essen ihren zweiten Jahreskongre\u00df durch. Der neu gebildete Vorstand setzt die bisherige orthodox-kommunistische Linie dieses Dachverbandes fort. Im Dezember 1978 f\u00fchrte die FIDEF eine Serie von (Kultur)Veranstaltungen auch in Nordrhein-Westfalen (D\u00fcsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, K\u00f6ln, Recklinghausen und Siegen) durch. Aus Anla\u00df gewaltt\u00e4tiger Auseinandersetzungen zu Weihnachten in der T\u00fcrkei, bei denen weit \u00fcber 100 Menschen den Tod fanden, kam es am 30. Dezember u. a. in K\u00f6ln und Duisburg zu Protestdemonstrationen der FIDEF, an denen sich ca. 1.000 (K\u00f6ln) bzw. 200 T\u00fcrken (Duisburg) beteiligten. Die Demonstrationen forderten vor allem ein Verbot der MHP, die sie f\u00fcr das Massaker verantwortlich machten. Maoistische Kommunisten Die maoistischen t\u00fcrkischen Dachverb\u00e4nde ATIF (Arbeiterf\u00f6deration) und AT\u00d6F (Studentenf\u00f6deration), die ma\u00dfgeblich von der \"T\u00fcrkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten\" (TKP/ML) beeinflu\u00dft sind, f\u00fchrten 1978 mehrere Veranstaltungen in Duisburg, K\u00f6ln und Wuppertal zum Gedenken an gefallene Revolution\u00e4re durch. ATIF-Anh\u00e4nger demonstrierten am 29. Juli in Bonn und K\u00f6ln gegen das Verbot ihrer Zeitung \"M\u00fccadele\" in der T\u00fcrkei. Am 30. Dezember versammelten ,sich ca. 4.300 T\u00fcrken zu einer von der ATIF angemeldeten zentralen Protestkundgebung in Duisburg; Anla\u00df war das - den \"Grauen W\u00f6lfen\" angelastete - Massaker in der T\u00fcrkei Weihnachten 1978. 5.4 Pal\u00e4stinenser Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen der \"Generalunion Pal\u00e4stinensischer Arbeiter\" (GUPA) und der \"Generalunion Pal\u00e4stinensischer Studenten\" (GUPS), die sich gegen die vom Bundesminister des Innern am 3. Oktober 1972 ausgesprochenen Vereinsverbote richteten, aufgrund der m\u00fcndlichen Verhandlung vom 28. Februar 1978 abgewiesen. Eine bisher nicht bekannte Pal\u00e4stinenser-Organisation \"ARAB REVOLUTIONARY ARMY (ARA) - Pal\u00e4stinensisches Kommando\" hat in einem Schreiben, das Ende Januar 1978 auch beim Bundesminister f\u00fcr Jugend, Familie und Gesundheit einging, die Verantwortung f\u00fcr die Vergiftung von Orangen aus Israel \u00fcbernommen, die im Januar und Februar 1978 bundesweit - u. a. auch in Bochum, Dortmund und Hagen - aufgefunden wurden. Unter dem Thema \"30 Jahre Vertreibung und Entrechtung des Pal\u00e4stinensischen Volkes\" fand am 20. Mai 1978 in Bonn-Bad Godesberg eine Demonstration statt, die vom Pal\u00e4stina-Komitee Bonn und pal\u00e4stinensischen Studenten organisiert worden war. Als weitere Organisatoren waren die KPD, der KBW und die \"Pal\u00e4stinensische Befreiungsorganisation\" (PLO) erkennbar vertreten. Von den ca. 26","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 1.200 Teilnehmern aus mehreren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern - Arabern und Pal\u00e4stinensern - wurde u. a. die sofortige Anerkennung der PLO durch die Bundesregierung gefordert. 5.5 Iraner 1978 setzten Anh\u00e4nger der \"Conf\u00f6deration Iranischer Studenten - National Union\" (CISNU) und der \"F\u00f6deration Iranischer Studenten in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin\" (FIS) ihre Kampagne gegen das Schah-Regime fort. Eine von der FIS organisierte \u00f6ffentliche Versammlung am 24. Februar 1978 in K\u00f6ln richtete sich \"Gegen die Erschie\u00dfung von Demonstranten in T\u00e4bris\". In Demonstrationsm\u00e4rschen von D\u00fcsseldorf nach K\u00f6ln am 30. M\u00e4rz und von K\u00f6ln nach Bonn am 5. April 1978 agitierte man mit Transparenten, Umh\u00e4ngetafeln und Lautsprechern gegen das Schah-Regime. W\u00e4hrend der ARD-Sendung \"Der Internationale Fr\u00fchschoppen\" am 10. September 1978 versammelten sich vor dem Geb\u00e4ude des WDR in K\u00f6ln 80 bis 100 Personen, \u00fcberwiegend iranische Staatsangeh\u00f6rige. Sie riefen in Sprechch\u00f6ren \"Nieder mit dem faschistischen Schah-Regime! Der Schah ist M\u00f6rder und Faschist! SAVAK raus aus der BRD und DDR!\" und verbrannten eine Stoffpuppe, die den Schah darstellte. Am 16. September 1978 demonstrierte die UISA bei einem Marsch von K\u00f6ln nach Rodenkirchen mit ca. 500 Personen gegen die politischen Verh\u00e4ltnisse im Iran. Am 29. September 1978 demonstrierten unangemeldet ca. 100 iranische Studenten vor der Botschaft des Iran in Bonn. Die Demonstranten, die der CISNU angeh\u00f6rten, trugen Spruchb\u00e4nder in persischer und deutscher Sprache mit Parolen wie: \"Es lebe die revolution\u00e4re Gewalt der Volksmassen\" und \"Nieder mit dem Schah-Regime. Handlanger des US-Imperialismus\". Es kam zu t\u00e4tlichen Auseinandersetzungen mit der Polizei. F\u00fcr den 16. Dezember 1978 wurden in vielen St\u00e4dten Nordrhein-Westfalens wie im \u00fcbrigen Bundesgebiet Anti-Schah-Demonstrationen angek\u00fcndigt. Anmelder waren in vielen F\u00e4llen Angeh\u00f6rige des \"Kommunistischen Bundes Westdeutschland\" (KBW). Die Aufz\u00fcge wurden zum Teil nicht genehmigt. Trotzdem kam es in vielen St\u00e4dten zu Auseinandersetzungen mit den Demonstranten. 27","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 6 Terrorismus 6.1 Entwicklungstendenz Im Jahre 1978 ist die Bundesrepublik Deutschland von terroristischen Gewalttaten, die in der Brutalit\u00e4t den Terrorakten des Jahres 1977 gleichen, verschont geblieben. Dies ist auch auf Fahndungserfolge im ersten Halbjahr 1978 zur\u00fcckzuf\u00fchren. Bestimmte Ereignisse des 2. Halbjahrs 1978 - so von Terroristen im Sommer 1978 im s\u00fcdund s\u00fcdwestdeutschen Raum durchgef\u00fchrte Hubschrauberfl\u00fcge, der Mord und Mordversuch an Polizeibeamten bei der Festnahme von Angelika SPEITEL und dem sp\u00e4ter seinen Schu\u00dfverletzungen erlegenen Michael KNOLL am 24. September 1978 in Dortmund, der Mord und Mordversuch an niederl\u00e4ndischen Zollbeamten am niederl\u00e4ndisch-deutschen Grenz\u00fcbergang Kerkrade/Herzogenrath durch vermutlich deutsche Terroristen am 1. November 1978 sowie die Entdeckung verschiedener konspirativer Wohnungen im Bundesgebiet, darunter auch von zwei konspirativen Wohnungen in D\u00fcsseldorf und Dortmund - verdeutlichen jedoch, da\u00df mit schweren terroristischen Gewalttaten weiterhin zu rechnen ist. Die von Terroristengruppen ausgehende Gefahr wird noch verst\u00e4rkt durch die Freilassung von vier deutschen mutma\u00dflichen Terroristen durch jugoslawische Beh\u00f6rden. 6.2 \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) Die RAF hat im Jahre 1978 besonders durch die Festnahmen von Christine KUBY in Hamburg, Stefan WISNIEWSKI und Marion FOLKERTS in Paris, Michael KNOLL und Angelika SPEITEL in Dortmund sowie den Tod Willy Peter STOLL's in D\u00fcsseldorf personelle Verluste erlitten. Ihr terroristisches Potential konnte auch durch die Entdeckungen konspirativer Wohnungen, u. a. am 8. September 1978 in D\u00fcsseldorf und am 1. November 1978 in Dortmund, geschw\u00e4cht werden; andererseits weisen die in den Wohnungen aufgefundenen Spuren darauf hin, da\u00df die RAF ihr Ziel, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung unseres Staatswesens mit Terror und Gewalt zu zerst\u00f6ren, unvermindert beibeh\u00e4lt. Dabei wachsen ihr - wie auch die Besetzung des DPA-B\u00fcros in Frankfurt a. M. am 6. November 1978 zeigt - in allerdings begrenztem Umfang neue Kr\u00e4fte aus dem Kreis ihrer aktiven Sympathisanten zu. Die Versuche inhaftierter Terroristen, durch Hungerstreikaktionen und begleitende Kampagnen zur Erleichterung der Haftbedingungen zu gelangen, hielten an. 6.3 \"Revolution\u00e4re Zellen\" (RZ) Die RZ, die sich seit dem Jahre 1973 immer wieder zu Brandund Sprengstoffanschl\u00e4gen in der Bundesrepublik Deutschland bekennen, haben ihre terroristischen Aktionen auch 1978 fortgesetzt. In Nordrhein-Westfalen haben sich 1978 RZ zu folgenden Anschl\u00e4gen bekannt: 13. M\u00e4rz 1978 Sprengstoffanschlag auf das Bundesamt f\u00fcr Zivildienst in K\u00f6ln; es entstand erheblicher Sachschaden. Verantwortlich erkl\u00e4rte sich in Bekennerschreiben vom 12. M\u00e4rz 1978 eine bisher unbekannte \"Gruppe Philipp M\u00fcller der Revolution\u00e4ren Zellen\". 28","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Anmerkung: Philipp M\u00fcller war am 11. Mai 1952 in Essen w\u00e4hrend der polizeilichen Aufl\u00f6sung einer verbotenen Demonstration gegen die \"Remilitarisierung\", bei der von Demonstranten aktiver Widerstand geleistet wurde, t\u00f6dlich verletzt worden. * 08. Mai 1978 Brandanschlag auf den Pkw des Leiters der Schutzpolizei in Duisburg, der im September 1977 den polizeilichen Einsatz bei der Gro\u00dfdemonstration gegen den Bau des geplanten Kernkraftwerkes (KKW) in Kalkar geleitet hatte. In mehreren Bekennerschreiben erkl\u00e4rten sich RZ verantwortlich und bekundeten ihre Solidarit\u00e4t mit den militanten KKWGegnern. * 10. Juli 1978 Brandanschlag auf das Rathaus der Stadt Krefeld mit geringem Sachschaden. Zu der Tat bekannte sich eine \"Revolution\u00e4re Zelle - Pioniergruppe Krefeld\". 6.4 Terroristisches Umfeld Sympathisanten und mutma\u00dfliche Unterst\u00fctzer terroristischer Gruppen bet\u00e4tigten sich auch 1978 in Nordrhein-Westfalen in linksextrem ausgerichteten Gruppen (\"Knastgruppen\", Solidarit\u00e4tskomitees u. a. Gruppen); es handelt sich meist um kleinere Gruppen mit personeller Fluktuation. Daneben treten einzelne meist konspirativ t\u00e4tige Personen des terroristischen Umfelds hervor, deren Aufgabe darin liegt, den Informationsaustausch zwischen den inhaftierten Terroristen und den \"Genossen drau\u00dfen\" durch verschl\u00fcsselte Nachrichten im Rahmen der H\u00e4ftlingsbetreuung zu verbessern. 6.5 Weitere terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten Ausgef\u00fchrte Gewalttaten Im Berichtszeitraum wurden von den Polizeibeh\u00f6rden des Landes 47 versuchte bzw. vollendete Gewalttaten registriert. Au\u00dfer den bereits genannten sind die folgenden herausragenden F\u00e4lle zu verzeichnen: 2. Januar 1978 Bonn versuchter Sprengstoffanschlag auf die \u00e4gyptische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg; der Sprengsatz konnte zwei Minuten vor der eingestellten Z\u00fcndzeit entsch\u00e4rft werden 26. M\u00e4rz 1978 Bonn versuchter Brandanschlag auf die Botschaft von Zaire; Beginn einer Serie von Anschl\u00e4gen der sog. \"Armee Populaire des Opprimes au Zaire - Brigade de l'Exterieur\" (APOZA) Weitere Brandbzw. Sprengstoffanschl\u00e4ge: 12. Juni 1978 Bonn Botschaft von Zaire 29","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 13. Juni 1978 D\u00fcsseldorf Generalkonsulat von Marokko 27. Juni 1978 K\u00f6ln Els\u00e4ssische Bank 28. Juni 1978 K\u00f6ln Belgische Bank 23. August 1978 D-Zug Nr. 242 6. September 1978 Aachen Wien-Ostende-Expre\u00df. Der T\u00e4ter, ein seit 1962 in der Bundesrepublik wohnhafter Staatsangeh\u00f6riger von Zaire, wurde festgenommen, 13. Mai 1978 versuchter Brandanschlag auf das Geb\u00e4ude des niederl\u00e4ndischen Konsulates 8. August 1978 Brandanschlag auf die Konsularabteilung der Botschaft der CSSR, lt. Bekennerschreiben durch eine \"Jan Pallach-Gruppe\" 18. August 1978 D\u00fcsseldorf, Ratingen, Duisburg, M\u00f6nchengladbach, M\u00fclheim/Ruhr, Krefeld, Minden, Bielefeld 7 Sprengstoffanschl\u00e4ge und 1 Brandanschlag auf Einrichtungen der Britischen Rheinarmee; in einem Falle entstand leichter Personenschaden, in den anderen F\u00e4llen zum Teil erheblicher Sachschaden, Aufbau der Sprengs\u00e4tze deutet auf einen der IRA nahestehenden T\u00e4terkreis 25. August 1978 M\u00f6nchengladbach vor einem Einkaufszentrum f\u00fcr englische Bedienstete wurde ein Pkw mit einem 70 kg schweren Sprengsatz entdeckt 24. Dezember 1978 Bad Driburg Anschlag mit Brandflaschen auf das Geb\u00e4ude der Polizeistation; es wurden zwei Pkw besch\u00e4digt. Angedrohte Gewalttaten Vom 1. Januar 1978 bis 31. Dezember 1978 wurden 222 Gewalttaten, bei denen ein politisches Motiv erkennbar war oder behauptet wurde, angedroht. In 108 F\u00e4llen handelte es sich um sog. Bombendrohungen, die vorwiegend gegen \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude und Einrichtungen ausgesprochen wurden. Die Bedrohungen (112 F\u00e4lle) waren in ihrer Mehrzahl gegen f\u00fchrende Personen aus Politik und Wirtschaft, Polizeibeamte und vereinzelt gegen Pflichtverteidiger von Terroristen gerichtet. 30","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 7 Spionageabwehr Ungeachtet der Bem\u00fchungen um Entspannung in Europa setzen besonders die Ostblockstaaten ihre nachrichtendienstlichen Ausforschungsbem\u00fchungen unvermindert fort. F\u00fcr sie ist diese T\u00e4tigkeit \"ein Teil des Kampfes gegen den Imperialismus und f\u00fcr den Frieden\". Dabei ist die Bundesrepublik Deutschland das bevorzugte Ziel der Aussp\u00e4hung, insbesondere durch Nachrichtendienste der DDR. Danach haben die Nachrichtendienste kommunistischer Staaten im westlichen Ausland * Geheimnisse im politischen, wirtschaftlichen und milit\u00e4rischen Bereich auszusp\u00e4hen und * Desinformationen durch gezielte falsche Nachrichten zu verbreiten, um dadurch u. a. unsere Spionageabwehr zu t\u00e4uschen. Sie wollen damit Machtzuwachs f\u00fcr ihren Staat erlangen, d. h., sich f\u00fcr Auseinandersetzungen mit dem westlichen Gesellschaftssystem r\u00fcsten. Die Geheimdienste arbeiten nach dem Grundsatz: \"Wissen ist Macht, Vorherwissen ist potenzierte Macht.\" Wie schon in den Vorjahren, so ist auch 1978 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Land Nordrhein-Westfalen bevorzugtes Ziel der Aktivit\u00e4ten \u00f6stlicher Nachrichtendienste gewesen. Die Zahl der von den Abwehrbeh\u00f6rden festgestellten Personen, die von den Nachrichtendiensten kommunistischer Staaten zu einer Spionaget\u00e4tigkeit aufgefordert worden waren, hat den au\u00dfergew\u00f6hnlich hohen Stand des Vorjahres nicht erreicht. Die Zahl der registrierten F\u00e4lle lag jedoch auch 1978 \u00fcber dem Durchschnitt der fr\u00fcheren Jahre. Was die geheimdienstlichen Auftraggeber angeht, so ist der Anteil der DDRNachrichtendienste fast unver\u00e4ndert und bel\u00e4uft sich auf etwa 88 %. Die \u00fcbrigen Auftraggeber waren die Nachrichtendienste anderer kommunistischer Staaten, wobei vom tschechoslowakischen und polnischen Dienst mehr Aktivit\u00e4ten bekanntgeworden sind als z. B. von denen der UdSSR. Die Hauptziele der gegnerischen Nachrichtendienste lagen mit etwa 67 % wiederum im Bereich der politischen Spionage. Ihre Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen richteten sich insbesondere gegen * Regierungsund Verwaltungsstellen des Bundes, des Landes und der Kommunen. * Universit\u00e4ten und andere wissenschaftliche Einrichtungen. 31","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Wie in den Jahren zuvor, bem\u00fchten sich die Nachrichtendienste der DDR verst\u00e4rkt, Informationen \u00fcber Fl\u00fcchtlinge und Fluchtwege aus der DDR zu sammeln. Sie bedienten sich dabei der verschiedensten Mittel und Methoden. Sie haben z. B. versucht, Fl\u00fcchtlinge durch N\u00f6tigung wieder in die DDR zur\u00fcckzuholen, um sie u. a. \u00fcber Fluchthelfer befragen zu k\u00f6nnen. Es wurde auch bekannt, da\u00df sie DDR-B\u00fcrger auftragsgem\u00e4\u00df \"fl\u00fcchten\" lassen, um so Erkenntnisse \u00fcber Fluchthelfer und Fluchtwege zu erlangen. Die Milit\u00e4rspionage mit rund 12 % hatte vorwiegend die Aufkl\u00e4rung von Objekten der Bundeswehr zum Ziel. Bei der Wirtschaftsspionage mit knapp 7 % war Schwerpunkt die Elektroindustrie. Der geographische Schwerpunkt der Spionageaktivit\u00e4ten lag \u00fcberwiegend im K\u00f6ln/ Bonner Raum und zum weiteren im Raume D\u00fcsseldorf. Die Nachrichtendienste der DDR forderten vornehmlich Personen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Mitarbeit auf. Ein gro\u00dfer Teil dieser Angesprochenen wohnte zur Zeit der Ansprache in unserem Lande. Die Nachrichtendienste der \u00fcbrigen L\u00e4nder des kommunistischen Machtbereichs suchten ihre Agenten sowohl unter Bewohnern der Bundesrepublik als auch unter Personen aus dem eigenen Machtbereich. Die Methoden der Nachrichtendienste sind im wesentlichen unver\u00e4ndert geblieben. Nach wie vor werden die meisten angesprochenen Bewohner Nordrhein-Westfalens bei Aufenthalten im kommunistischen Machtbereich, sei es bei Verwandtenbesuchen, beruflichen Aufenthalten, Messebesuchen, Urlaubsreisen, Besuchen Ost-Berlins oder auf den Verbindungswegen von und nach Berlin zur Mitarbeit aufgefordert. Die DDR-Nachrichtendienste bem\u00fchen sich, solche Personen ausfindig zu machen, die qualifiziert genug sind, sp\u00e4ter in nachrichtendienstlich interessante Zielobjekte eingeschleust zu werden. Unter diesem Gesichtspunkt mu\u00df auch die etwas ver\u00e4nderte Methodik bei brieflichen Anbahnungen gesehen werden. Wie bereits im vergangenen Jahr erkannt, sind die DDR-Nachrichtendienste von Massenbriefaktionen zu gezielten Briefanbahnungen \u00fcbergegangen. Sie wenden sich vorwiegend an Personen, von denen aufgrund ihres Berufs, ihres Arbeitsplatzes und ihres derzeitigen oder sp\u00e4teren Zugangs wertvolle Informationen zu erwarten sind. Die Werbungsmittel der Nachrichtendienste kommunistischer Staaten haben sich gegen\u00fcber den vergangenen Jahren nicht ge\u00e4ndert. Versprechen und Gew\u00e4hrung von Vorteilen der verschiedensten Art, Ausnutzung ideologischer Gr\u00fcnde, menschlicher Beziehungen sowie Drohungen und N\u00f6tigungen in offener und versteckter Form geh\u00f6ren nach wie vor zu den Mitteln, die diese Spionageorganisationen bei ihren Werbungen anwenden. Auch im Jahre 1978 haben \u00fcber 50 % aller Personen, die erkannterma\u00dfen zur Mitarbeit angeworben werden sollten oder auch nachrichtendienstlich gearbeitet haben, sich sofort oder sp\u00e4ter den Sicherheitsbeh\u00f6rden freiwillig offenbart. Von diesen \"Selbstgestellern\" hatte der \u00fcberwiegende Teil eine Mitarbeit von 32","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 vornherein abgelehnt oder sie waren trotz einer entsprechenden Verpflichtung nicht t\u00e4tig geworden. Ausgangspunkte von den meisten der brieflichen Anbahnungen waren Anzeigen in Fachzeitschriften, in denen Bewohner Nordrhein-Westfalens eine Nebenbesch\u00e4ftigung suchten oder die einen Hinweis auf interessante Zugangsm\u00f6glichkeiten enthielten. Angeschrieben wurden vor allem Journalisten sowie Ingenieure und Studenten. Ihnen wurde als Nebenbesch\u00e4ftigung die Berichterstattung \u00fcber bestimmte Fachbereiche - meist Wirtschaft und Technik - oder allgemein eine freie Mitarbeit angeboten. Studenten erhielten die Aufforderung zu fachbezogenem Informationsaustausch oder zur Diskussion grunds\u00e4tzlicher studentischer Probleme. Einige der so Angeschriebenen erkl\u00e4rten das Interesse der DDRNachrichtendienste an ihrer Person damit, da\u00df sie bei Reisen in die DDR bekanntgeworden seien. Bei anderen, die niemals in die DDR oder ein anderes Ostblockland gereist sind und auch keine sonstigen Beziehungen dorthin unterhalten, ist jedoch nicht zu erkennen, wodurch der gegnerische Dienst von der Existenz und den Lebensumst\u00e4nden der Zielpersonen Kenntnis bekommen hatte. Weiterhin wurden von den Geheimdiensten kommunistischer Staaten amtliche und halbamtliche Vertretungen als nachrichtendienstliche St\u00fctzpunkte (legale Residenturen) benutzt. Der Anteil der erkannten und vermutlichen Angeh\u00f6rigen gegnerischer Dienste unter den Mitarbeitern dieser Vertretungen hat in einigen F\u00e4llen einen betr\u00e4chtlichen Prozentsatz - bis zu 40 % - erreicht. Im Jahre 1978 wurden in Nordrhein-Westfalen 13 Personen wegen Landesverrats, geheimdienstlicher T\u00e4tigkeit oder sicherheitsgef\u00e4hrdenden Nachrichtendienstes verurteilt (1977 waren es 23, 1976: 11). 33","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 8 Ma\u00dfnahmen im Bereich des Justizministers 8.1 Entwicklungstendenz Die Justizbeh\u00f6rden des Landes Nordrhein-Westfalen hatten sich auch im Jahre 1978 in erheblichem Umfang mit Strafverfahren, deren Gegenstand Straftaten im Zusammenhang mit extremistischen Umtrieben waren, zu befassen. Die Zahl der Verfahren wegen rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten ist im Jahre 1978 weiter angestiegen. 8.2 Terrorismus Im Lande Nordrhein-Westfalen ist das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf nach SS 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes f\u00fcr die Aburteilung terroristischer Gewalttaten zust\u00e4ndig. Dabei \u00fcbt es, soweit der Generalbundesanwalt nach SS 142a des Gerichtsverfassungsgesetzes Anklagebeh\u00f6rde ist, Gerichtsbarkeit des Bundes (zu vgl. Art. 96 Abs. 5 des Grundgesetzes), im \u00fcbrigen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen aus, wobei in diesen F\u00e4llen die Anklage von dem Generalstaatsanwalt in D\u00fcsseldorf vertreten wird. Von den Verfahren in Aus\u00fcbung von Gerichtsbarkeit des Landes sind zwei besonders zu erw\u00e4hnen: Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf hat am 19. Januar 1979 den Lehrer Gerhard ALBARTUS und den Diplomsoziologen Enno SCHWALL wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit N\u00f6tigung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, und zwar ALBARTUS zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten und SCHWALL zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Nach den Feststellungen des Gerichts handelt es sich bei der \"Revolution\u00e4ren Zelle\" bzw. den \"Revolution\u00e4ren Zellen\", denen die Angeklagten angeh\u00f6rten, um eine terroristische Vereinigung im Sinne des SS 129a StGB. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. In dem Verfahren gegen ein weiteres Mitglied der \"Revolution\u00e4ren Zellen\" hat das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf das Hauptverfahren er\u00f6ffnet. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. 8.3 Demonstrationsstraftaten Wie im Jahre 1977 haben einen breiten Raum in der staatsanwaltlichen und gerichtlichen Praxis die Verfahren wegen solcher Straftaten beansprucht, die durch Demonstrationen oder im Zusammenhang mit solchen begangen worden sind. Zur Bewertung der nachfolgend genannten Zahlen ist dabei anzumerken, da\u00df die erfa\u00dften Vorkommnisse sowohl aus rechtswie aus linksextremistischen Aktivit\u00e4ten herr\u00fchren. Im Jahre 1978 hatten die Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 1.260 einschl\u00e4gige Verfahren zu bearbeiten. Dabei betrafen 16 Verfahren bekanntgewordene Straftaten aus dem Hochschulbereich. Insgesamt 891 der einschl\u00e4gigen Verfahren sind im Jahre 1978 abgeschlossen worden, und zwar a) 669 Verfahren durch Einstellung, 34","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 b) 98 Verfahren durch rechtskr\u00e4ftige Urteile gegen 180 Personen, c) 20 Verfahren durch rechtskr\u00e4ftige Strafbefehle gegen 21 Personen und d) 104 Verfahren durch Erledigung auf andere Weise. Noch anh\u00e4ngig waren am 31. Dezember 1978 369 Verfahren gegen 628 Personen, wobei in 158 Verfahren gegen 358 Personen bereits Anklage erhoben bzw. der Erla\u00df eines Strafbefehls beantragt worden ist. Im \u00fcbrigen befanden sich die Verfahren noch im Ermittlungsstadium. 8.4 Rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten Dieser Sektor der extremistischen Straftaten ist durch einen erheblichen Anstieg - zumindest in einigen \u00f6rtlichen Bereichen - gekennzeichnet. So hatten die Staatsanwaltschaften des Landes im Jahre 1978 insgesamt 461 einschl\u00e4gige Strafverfahren zu bearbeiten. In 58 Verfahren wurde gegen 66 Personen Anklage erhoben bzw. der Erla\u00df eines Strafbefehls beantragt. Rechtskr\u00e4ftig verurteilt wurden durch Urteil oder Strafbefehl 13-Personen; drei Personen wurden rechtskr\u00e4ftig freigesprochen. Gegen sechs Personen wurde das Verfahren durch das Gericht eingestellt. Die Staatsanwaltschaften haben im Jahre 1978 insgesamt 239 Verfahren eingestellt, weil entweder die T\u00e4ter nicht zu ermitteln waren, eine Straftat nicht vorlag (z. B. beim Verteilen von Druckst\u00fccken ohne strafrechtlich relevanten Inhalt), weil der genaue Hergang des Geschehens nicht festgestellt werden konnte oder weil ausreichendes Beweismaterial zu der \u00dcberf\u00fchrung der Beschuldigten in objektiver oder subjektiver Hinsicht fehlte. In weiteren elf F\u00e4llen haben die Staatsanwaltschaften zwar die Strafbarkeit der den Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen bejaht, aber die Verfahren entweder wegen geringerer Bedeutung des Vorkommnisses eingestellt (h\u00e4ufig gegen Zahlungsauflagen) oder im Hinblick auf einen gravierenderen Strafvorwurf, neben dem das hier in Rede stehende Verhalten an Bedeutung erheblich zur\u00fcckstand, von der Strafverfolgung abgesehen. Die \u00fcbrigen Verfahren sind aus anderen Gr\u00fcnden (z. B. Verj\u00e4hrung, Abgabe an andere Staatsanwaltschaften) erledigt worden oder noch anh\u00e4ngig. Die Auswertung einer Erhebung bei den Staatsanwaltschaften des Landes hat gezeigt, da\u00df in einem Punkte, n\u00e4mlich im Hinblick auf das Herstellen neonazistischen Materials im Ausland und auf die Einfuhr von dort, der bestehende Strafrechtsschutz verbesserungsbed\u00fcrftig ist. Es hat sich n\u00e4mlich herausgestellt, da\u00df nicht selten deutsche und ausl\u00e4ndische Hersteller Gegenst\u00e4nde mit Nazi-Gedankengut im Ausland zum Zwecke der Verbreitung innerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuches herstellen und in diesen Bereich (straflos) einf\u00fchren. Das Justizministerium hat deshalb im Jahre 1978 Gesetzgebungsvorschl\u00e4ge erarbeitet, mit denen diese L\u00fccken im Strafrechtsschutz geschlossen werden k\u00f6nnen. Die Konferenz der Justizminister und -senatoren in Essen (30. Mai bis 1. Juni 1978) hat den Bundesminister der Justiz gebeten zu pr\u00fcfen, ob es erforderlich ist, die einschl\u00e4gige Strafvorschrift des SS 86a StGB in dem genannten Sinne zu erweitern. Die Probleme der Verfolgung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten sind auch anl\u00e4\u00dflich mehrerer 35","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Dienstbesprechungen des Justizministeriums mit den Generalstaatsanw\u00e4lten und den Leitenden Oberstaatsanw\u00e4lten des Landes er\u00f6rtert worden. Es bestand \u00dcbereinstimmung darin, da\u00df die konsequente Ahndung einschl\u00e4giger Straftaten geboten ist. 8.5 Linksextremistische Aktivit\u00e4ten An den Straftaten durch Demonstrationen oder im Zusammenhang mit solchen haben die von linksextremistischen Kr\u00e4ften ausgehenden Ausschreitungen insgesamt einen gr\u00f6\u00dferen Anteil gehabt. In erheblichem Umfang haben die Justizbeh\u00f6rden des Landes sich auch mit Straftaten befassen m\u00fcssen, die Anh\u00e4nger oder Sympathisanten kommunistisch orientierter Gruppierungen begangen haben bzw. solchen Personen zur Last gelegt worden sind. 8.6 Gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen Verschiedene Ma\u00dfnahmen des Bundesgesetzgebers im Jahre 1978 haben Auswirkungen auf den hier interessierenden Bereich der Strafverfolgung bzw. dienen der Vorbeugung gegen einschl\u00e4gige Straftaten: Das Gesetz zur \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber Versammlungen und Aufz\u00fcge vom 25. September 1978 (BGBI. I S. 1571) zieht insbesondere durch die Schaffung zus\u00e4tzlicher Strafund Bu\u00dfgeldtatbest\u00e4nde Konsequenzen aus Mi\u00dfbr\u00e4uchen des Versammlungsrechts. Zur Verhinderung bestimmter von langer Hand vorbereiteter Gewaltt\u00e4tigkeiten wird neben dem Mitf\u00fchren von Waffen deren (vorheriges) Hinschaffen zum Versammlungsort, das Bereithalten und das Verteilen unter Strafe gestellt. Bestimmungen \u00fcber die Verantwortlichkeit des Versammlungsleiters sowie die Einf\u00fcgung eines weiteren Bu\u00dfgeldtatbestandes zur Sicherung der Einhaltung von Auflagen erweitern das Instrumentarium zur Bek\u00e4mpfung unfriedlicher Demonstrationen. Das Strafverfahrens\u00e4nderungsgesetz 1979 vom 5. Oktober 1978 (BGBI. I S. 1645), das am 1. Januar 1979 in Kraft getreten ist, enth\u00e4lt u. a. Regelungen, die sich gerade auch in Strafverfahren der hier in Rede stehenden Art auswirken sollen. Es sind dies insbesondere Vorschriften, mit deren Hilfe eine st\u00e4rkere Konzentration von Strafverfahren auf den Kern der Tatvorw\u00fcrfe und damit eine Verfahrensstraffung und -beschleunigung erm\u00f6glicht werden soll. Diesem Ziel dienen ferner Regelungen, durch die der Praxis wirksamere Handhaben gegen Proze\u00dfverz\u00f6gerungstaktiken (z. B. im Zusammenhang mit Ablehnungsantr\u00e4gen wegen angeblicher Befangenheit von Richtern und mit Beweisantr\u00e4gen) zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Das Gesetz zur \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber Personalausweise und zur Regelung der Meldepflicht in Beherbergungsst\u00e4tten vom 6. November 1978 (BGBI. I S. 1712) hat die Regelung eingef\u00fchrt, da\u00df Personalausweise unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zum Verlassen des Bundesgebietes \u00fcber eine Auslandsgrenze berechtigen. Ferner wird sichergestellt, da\u00df in Beherbergungsst\u00e4tten aufzunehmende Personen k\u00fcnftig Meldevordrucke handschriftlich auszuf\u00fcllen und zu unterschreiben haben. 36","DIE ZEITBOMBE TICKT im Bonner Parteienkartell KORRUPTION - SCHIEBUNGEN -- AFF\u00c4REN AM LAUFENDEN BAND. Proiitgierige Parasiten f\u00fchlen sich win die 'MADE IM SPECK\" TERRORBANDEN -- GEWALTKRIMINELLE -- RAUSCHGIFTB\u00c4NDITEN beirohen uns und yurren unsere Jugend ra Verderben FIHANZCHA\u00c4OS - HENTENFIASKO -- MILLIARDENVERSCHULDUNG YVerschleuderung won Sieuergeigenn an 0m: Ausiand MILLIONEN ARBEITSLOSE -- KURZARBEITER -- ARBEITSLOSE JUGEND WAHRHEIT WrAMedelwrFderKpDiPuhr\u00fcsLulasabnghniOg\u00e4Edtimegk,.ein guWRausdjoePPSaS rtBilTn\u00e4rcts\u00f6wrhpMkwrt\u00dfmnrOtriebci-h,ucrnh STATT VOLKSBETRUG! NATIONALDEMOKRATEN LANDESVERBAND NORDAHEIN-WERTFALEN G\u00fcnnigteider Str. 1014 463U Bochum - Wattenscheid. Verantwortlich: Georg Rassteld Druck Eigendruck","1.Magen 5 1. uber Birne Sonder zumA. aus Geburisigab ngdesF\u00fchren e Aura Uikirsc ri A huum Ha VOLKISCHER@BEOBACHTER | Botschafter der arischen Rasse Y204 1889 Adolf Hitler A 304 1945 Braunau am nn Heichskanziei Berlr","See Fe a \" ei u ' r | Me ee ii nen Er Er A FRE E ae a n Hin ke a a j F . Fi ui. # b r h i F h elEineHl ' d : PS r F i } f i 31 2 TH i FF i Hi| St ie | 3Mi h ji ii H #2 3 il (r) En E i in hi Hr i ! i u","4 H ra nnre _ DM ee.","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 8.7 \u00dcbersicht \u00fcber rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse (einschlie\u00dflich (einschlie\u00dflich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 41","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Nationaldemokratische Partei \u00dcber 8.000 \"Deutsche Stimme\" Deutschlands (NPD) (100.000 monatlich) Parteivorstand \"Nationaldemokratische R\u00f6testra\u00dfe 4 Propaganda Depesche\" 7000 Stuttgart (unregelm\u00e4\u00dfig) \"NPD-informiert\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesvorstand NW Ca. 1.500 \"Nationaldemokraten G\u00fcnningfelder Stra\u00dfe 101a informieren\" 4640 Bochum-Wattenscheid (unregelm\u00e4\u00dfig) Junge Nationaldemokraten Ca. 1.500 \"Der Pfeil\" (JN) (viertelj\u00e4hrlich) Bundesgesch\u00e4ftsstelle \"JN-Artikeldienst\" Daimlerstra\u00dfe 2 (unregelm\u00e4\u00dfig) 7145 Markgr\u00f6ningen \"JN-Report\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Junge Stimme\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"JN-Intern\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesvorstand NW Ca. 450 \"Der Pfeil\" - JN M\u00fcnster G\u00fcnningfelder Stra\u00dfe 101a (5.000 unregelm\u00e4\u00dfig) 4640 Bochum-Wattenscheid \"Die Sirene\" - JN Bonn (1.000 unregelm\u00e4\u00dfig) \"Widerhaken\" - JN Neuss (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Eulenspiegel\" - JN K\u00f6ln (unregelm\u00e4\u00dfig) Unabh\u00e4ngige Arbeiterpartei Unter 100 \"Reichs-Arbeiter-Zeitung\" e.V. (UAP) (monatlich) - mit Jugendorganisation Blaue Adler Jugend (BAJ) 4300 Essen Deutsche Volksunion \u00dcber 4.000 \"Deutscher Anzeiger\" (DVU) (10.000 w\u00f6chentlich) 8000 M\u00fcnchen NW \u00dcber 300 Wiking Jugend (WJ) Ca. 400 \"Wikinger\" 5190 Stolberg 4 (unregelm\u00e4\u00dfig) NW Ca. 60 Unabh\u00e4ngige Freundeskreise Ca 100 \"Unabh\u00e4ngige Nachrichten\" (UFK) (monatlich) 4630 Bochum 5 NW Ca. 20 42","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Volkssozialistische Bewegung Ca. 50 \"Dritte Republik\" Deutschlands / Partei der (unregelm\u00e4\u00dfig) Arbeit (VSBD/PdA) \"Volkssozialistische 8014 Neubiberg Schulungsbriefe\" (unregelm\u00e4\u00dfig) NW Ca. 10 NSDAP-Gruppe W\u00fcbbels Kleine \"Wille und Weg\" 4290 Bocholt Funktion\u00e4rsgruppe (unregelm\u00e4\u00dfig) NSDAP-Auslandsorganisation \u00dcber 50 im Bundesgebiet \"NS-Kampfruf\" (NSDAP-A0) (monatlich) Lincoln/Nebraska/USA Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflu\u00dften Organisationen in die vorstehende \u00dcbersicht bedeutet nicht, da\u00df die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 8.8 \u00dcbersicht \u00fcber linksextremistische Parteien, nebenund beeinflu\u00dfte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse (einschlie\u00dflich (einschlie\u00dflich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) Deutsche Kommunistische 42.000 \"UZ\" Partei (DKP) Tagesausgaben: 30.000 Parteivorstand Wochenendausgaben: 60.000 Prinz-Georg-Stra\u00dfe 79 \"DKP-Pressedienst\" 4000 D\u00fcsseldorf \"DKP-Report\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Zentrale Einrichtungen \"Marxistische Bl\u00e4tter\" \"Institut f\u00fcr Marxistische Studien (alle 2 Monate) und Forschungen\" \"Nachrichten\" - f\u00fcr Frankfurt am Main Gewerkschaftsfunktion\u00e4re \"Verein zur F\u00f6rderung der (monatlich) Forschung und des Studiums der \"Landrevue\" - Informationen f\u00fcr Sozialwissenschaften e.V.\" die Landbev\u00f6lkerung - Frankfurt am Main (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Karl-Liebknecht-Schule\" \"PRAXIS\" Leverkusen (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Friedrich-Engels-Zentrum\" \"Sozialismus konkret\" Wuppertal (unregelm\u00e4\u00dfig) \"Probleme des Friedens und Sozialismus\" - deutschsprachige Ausgabe der in der CSSR hergestellten Schrift - (monatlich) 43","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Bezirk Ruhr-Westfalen 8.000 \"Informationen\" Hoffnungstra\u00dfe 18 (Ruhr-Westfalen) 4300 Essen \"Informationen der DKP f\u00fcr die Landbev\u00f6lkerung\" (Ruhr-Westfalen) Bezirk Rheinland-Westfalen 7.000 \"Informationen zur Landesund Duisburger Stra\u00dfe 83 Kommunalpolitik\" 4000 D\u00fcsseldorf (Rheinland-Westfalen) \"Pressedienst\" (Rheinland-Westfalen) (erscheinen alle unregelm\u00e4\u00dfig) NW: 44 Kreisorganisationen ca. 150 Kreisund ca. 100 Betriebsund Stadtteilzeitungen Hochschulgruppen ca. 180 Betriebszeitungen Sozialistische Deutsche 15.000 \"elan\" (inoffiziell) Arbeiterjugend (SDAJ) (55.000 monatlich) Bundesvorstand Sonnenscheingasse 8 4600 Dortmund Landesverband Ruhrgebiet84 \u00f6rtliche Zeitungen Westfalen Bersonstra\u00dfe 11 4300 Essen Landesverband Rheinland6.000 80 \u00f6rtliche Zeitungen Westfalen Werderstra\u00dfe 26 5000 K\u00f6ln NW: 183 \u00f6rtliche Gruppen Marxistischer Studentenbund 5.800 \"rote Bl\u00e4tter\" Spartakus (MSB) (30.000 monatlich) Bundesvorstand Poppelsdorfer Allee 104 5300 Bonn NW: 35 Hochschulgruppen 1.400 Junge Pioniere (JP) 2.500 \"Willibald\" Bundesvorstand (zweimonatlich) Sonnenscheingasse 8 4600 Dortmund Landesverband Ruhrgebiet800 Westfalen Bersonstra\u00dfe 11 4300 Essen Landesverband RheinlandWestfalen Werderstra\u00dfe 26 5000 K\u00f6ln 44","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 NW 50 bis 60 \u00f6rtliche Gruppen Marxistische Arbeiterbildung 90 Gruppen e.V. (MAB) Vereinigung zur Verbreitung des wissenschaftlichen Sozialismus 5600 Wuppertal NW Ca. 30 \u00f6rtliche Gruppen 10.000 \"Die Tat\" Vereinigung der (13.000 w\u00f6chentlich) Verfolgten des \"VVN-DBA Pressedienst\" Naziregimes - Bund der (unregelm\u00e4\u00dfig) Antifaschisten (VVN-BDA) \"antifaschistischer jugenddienst\" (Informationen f\u00fcr die Pr\u00e4sidium Jugendpresse) Rossertstra\u00dfe 4 6000 Frankfurt am Main Landesverband NW 4.000 \"VVN-Informationsdienst\" Kirchfeldstra\u00dfe 149 (unregelm\u00e4\u00dfig) 4000 D\u00fcsseldorf Deutsche Friedensunion (DFU) 2.000 \"Deutsche Volkszeitung\" (DVZ) - Bundesvorstand inoffiziell - Venloer Stra\u00dfe 383 (40.000 w\u00f6chentlich) 5000 K\u00f6ln \"Pressedienst DFU\" (unregelm\u00e4\u00dfig) \"DFU betr. Politik\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Landesverband NW 1.000 \"Pressedienst DFU NRW R\u00fcttenscheider Stra\u00dfe 127 (unregelm\u00e4\u00dfig) 4300 Essen Initiative \"Weg mit den Funktion\u00e4rsgruppe, \u00fcber \"Freiheit im Beruf, Demokratie Berufsverboten\" 350 Initiativen im Betrieb\" Arbeitsausschu\u00df (monatlich) Schanzenstra\u00dfe 115 \"Presseund Informationsdienst 2000 Hamburg 6 der Initiative 'Weg mit den Berufsverboten'\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Koordinierungsausschu\u00df der Keine Mitgliedschaft, ca. \"Berufsverbote-Info\" B\u00fcrgerinitiativen gegen 55 \u00f6rtliche Initiativen (zweimonatlich) Berufsverbote - f\u00fcr die Verteidigung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Rechte in NRW 4630 Bochum 45","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Komitee f\u00fcr Frieden, 400 \"KFAZ-Bulletin\" Abr\u00fcstung und (unregelm\u00e4\u00dfig) Zusammenarbeit (KFAZ) B\u00fcro Gottesweg 52 5000 K\u00f6ln 51 Kommunistischer Bund 2300 \"Kommunistische Volkszeitung\" Westdeutschland (KBW) (KVZ) Zentrales Komitee (32.000 w\u00f6chentlich) Mainzer Landstra\u00dfe 147 \"Kommunismus und 6000 Frankfurt am Main Klassenkampf\" (10.000 sechsw\u00f6chentlich) Regionalleitung \"Mitte\" 700 Neusser Stra\u00dfe 27/29 5000 K\u00f6ln NW 9 Bezirksleitungen Kommunistischer Jugend700 bund (KJB) Keine Zentralen in Bund und L\u00e4ndern NW: 17 \u00f6rtliche Gruppen bzw. 150 St\u00fctzpunkte Kommunistische 800 Hochschulgruppen (KHG) Keine Zentralen in Bund und L\u00e4ndern NW: 200 800 \"Volksmiliz\" Soldatenund (unregelm\u00e4\u00dfig) Reservistenkomitee (SRK) Sprecherrat Mainzer Landstra\u00dfe 147 6000 Frankfurt am Main NW 9 Bezirksleitungen 180 Kommunistische Partei 550 \"Rote Fahne\" Deutschlands (KPD) (14.500 w\u00f6chentlich) Zentralkomitee \"Rote Fahne-Pressedienst\" Kamekestra\u00dfe 19 \"Rote Presse-Korrespondenz\" 5000 K\u00f6ln (unregelm\u00e4\u00dfig) Regionalkomitee NW 200 \"Kommunistische Arbeiterpresse\" M\u00fcnsterstra\u00dfe 95 (KPD-Betriebszeitungen) 4600 Dortmund NW 7 \u00f6rtliche Gruppen 46","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Kommunistischer 400 \"Dem Volke dienen\" Studentenverband (KSV) (4.000 monatlich) Zentrale Leitung Erscheinen inzwischen Friesenwall 19 eingestellt 5000 K\u00f6ln Regionalkomitee NW 150 Johannesstra\u00dfe 12 4600 Dortmund Kommunistischer 300 \"K\u00e4mpfende Jugend\" Jugendverband Deutschlands (4.000 monatlich) (KJVD) Zentralkomitee Widdersdorfer Stra\u00dfe 190 5000 K\u00f6ln Regionalkomitee NW 100 M\u00fcnsterstra\u00dfe 95 4600 Dortmund NW 18 \u00f6rtliche Gruppen Liga gegen den Imperialismus 800 - 900 Zentralvorstand (r\u00fcckl\u00e4ufige Tendenz) Zugweg 10 5000 K\u00f6ln Landesleitung NW 200 Essener Stra\u00dfe 23 4630 Bochum Kommunistische Partei 500 \"Roter Morgen\" Deutschlands / Marxisten(10.000 w\u00f6chentlich) Leninisten (KPD/ML) \"Der Weg der Partei\" Zentralkomitee (theoret. Organ) Wellinghofer Stra\u00dfe 103 4600 Dormund Landesleitung NW 250 Wellinghofer Stra\u00dfe 103 4600 Dortmund NW 6 \u00f6rtliche Gruppen Rote Garde 450 \"Roter Rebell\" Zentralkomitee (monatlich) Wellinghofer Stra\u00dfe 103 4600 Dormund NW 19 \u00f6rtliche Gruppen bzw. 100 St\u00fctzpunkte Rote Hilfe Deutschlands 500 \"Rote Hilfe\" (RHD) (monatlich) 4600 Dortmund NW 200 47","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Kommunistischer Bund (KB) 1.500 \"Arbeiterkampf\" 2000 Hamburg (24.000 vierzehnt\u00e4gig) NW 5 St\u00fctzpunkte 80 - 100 \"Unser Weg\" (4.000 unregelm\u00e4\u00dfig) \"Die Internationale\" (6.000 monatlich) Sozialistischer Studentenbund 200 \"Solidarit\u00e4t\" (SSB) (3.500 unregelm\u00e4\u00dfig) 2000 Hamburg in Nordrhein-Westfalen bisher nur sporadisch in Erscheinung getreten Kommunistischer 420 \"Rote Fahne\" Arbeiterbund Deutschlands (vierzehnt\u00e4gig) (KABD) NW 40 Revolution\u00e4rer Jugendverband 200 \"Rebell\" (Beilage zur \"Roten Deutschlands (RJVD) Fahne\") Verbandsleitung (monatlich) 7000 Stuttgart NW 4 \u00f6rtliche Gruppen bzw. 50 St\u00fctzpunkte Marxistische Gruppen (MG) 250 \"Marxistische Studentenzeitung\" Kommunikationszentrum: (MSZ) \"Verein zur F\u00f6rderung des (unregelm\u00e4\u00dfig) studentischen Pressewesens \"Marxistische Arbeiterzeitung\" e.V.\" (MAZ) 8000 M\u00fcnchen (unregelm\u00e4\u00dfig) NW 4 Gruppen 80 Gruppe Internationale 500 \"was tun\" Marxisten (GIM) (5.000 zweiw\u00f6chentlich) Zentralkomitee Speicherstra\u00dfe 6000 Frankfurt am Main NW 100 Wegen st\u00e4ndiger \"Spartacus\" Spartacusbund Spaltungen keine (monatlich) 6000 Frankfurt am Main konkreten Erkenntnisse 48","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Bund Sozialistischer Arbeiter 100 \"neue Arbeiter Presse\" (BSA) (w\u00f6chentlich) B\u00fcro Alfredstra\u00dfe 71 4300 Essen NW 50 Sozialistischer Jugendbund 200 \"links voran\" (SJB) (monatlich) B\u00fcro Alfredstra\u00dfe 71 4300 Essen NW 50 Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflu\u00dften Organisationen in die vorstehende \u00dcbersicht bedeutet nicht, da\u00df die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 8.9 Antwort der Bundesregierung auf die Gro\u00dfe Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (G\u00f6ttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Biechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/2305 - Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem \u00f6ffentlichen Dienst (Auszug) Der Bundesminister des Innern D 13 - 210 152/7 - hat mit Schreiben vom 22. Januar 1979 die Gro\u00dfe Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Bundesregierung bejaht uneingeschr\u00e4nkt das verfassungsrechtliche Gebot der Verfassungstreue von Beamten. Sie wird auch k\u00fcnftig an den dieses Verfassungsgebot konkretisierenden beamtenrechtlichen Regelungen festhalten, nach denen in ein Beamtenverh\u00e4ltnis nur berufen werden darf, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Den Inhalt dieser Verfassungstreuepflicht und die Gesichtspunkte, die bei der Pr\u00fcfung der Verfassungstreue zu beachten sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 dargelegt. Die Bundesregierung hat diesen Beschlu\u00df zum Bestandteil der von ihr am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommenen \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue\" gemacht. Die Entwicklung der letzten Jahre hat immer deutlicher werden lassen, wie \u00dcberma\u00df und Perfektionierung der Verfassungstreue-Pr\u00fcfung das Vertrauen in die Freiheit unseres Staates untergraben und vor allem junge B\u00fcrger unserem Staat 49","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 entfremden k\u00f6nnen. Dies sind Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, die der Staat, dem Schutz und Verteidigung dieser Ordnung aufgegeben sind, ebenfalls ber\u00fccksichtigen mu\u00df. Die Bundesregierung unterstreicht deshalb die Feststellung des Bundeskanzlers in der Regierungserkl\u00e4rung vom 16. Dezember 1976: \"Wir werden alles tun, um die Entstehung eines allgemeinen Mi\u00dftrauens zu verhindern, welche die pers\u00f6nliche Aus\u00fcbung von Grundrechten mit Gefahren f\u00fcr die pers\u00f6nliche berufliche Zukunft belasten k\u00f6nnte; denn dies f\u00fchrt zu Leisetreterei und zu Furcht. Wir wollen aber nicht Furcht, sondern wir wollen die pers\u00f6nliche Bereitschaft, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung lebendig zu erhalten.\" Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November 1978 verabschiedeten Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens f\u00fcr die Verfassungstreue-Pr\u00fcfung im \u00f6ffentlichen Dienst bekundet. 1. Erkennt die Bundesregierung den Verfassungsgrundsatz an, da\u00df Beamte eine besondere \u00fcber die allgemeinen B\u00fcrgerpflichten hinausgehende politische Treuepflicht gegen\u00fcber unserem Staat und seiner Verfassung zu erf\u00fcllen haben dergestalt, da\u00df sie die Gew\u00e4hr bieten m\u00fcssen, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten? Ja. Zum Erfordernis der Verfassungstreue hat die Bundesregierung in ihrer Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: \"Nach den einschl\u00e4gigen beamtenrechtlichen Bestimmungen (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) darf in das Beamtenverh\u00e4ltnis nur berufen werden, wer die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, da\u00df er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei ist nach der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975 (E 39, 334) f\u00fcr den Eintritt in jedes Beamtenverh\u00e4ltnis die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue eine von der Verfassung geforderte und durch das einfache Gesetz lediglich konkretisierte Eignungsvoraussetzung. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden einheitlichen Beamtenstatus kann auf das Erfordernis der Verfassungstreue schon bei der Einstellung auch im Wege einer Gesetzes\u00e4nderung nicht verzichtet werden. Die demnach gebotene Verfassungstreue-Pr\u00fcfung erfordert ein Urteil \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit des Bewerbers, das zugleich eine Prognose enth\u00e4lt' (Leitsatz 5 der BVerfGE vom 22. Mai 1975). Dabei ist nur auf das tats\u00e4chliche Verhalten abzustellen; blo\u00dfe Mutma\u00dfungen ohne tats\u00e4chliche Anhaltspunkte k\u00f6nnen nicht ma\u00dfgeblich sein.\" 2. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df diese Treuepflicht von den Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes insbesondere fordert, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren? 3. Sind der Bundesregierung derartige Gruppen und Bestrebungen im Bundesgebiet bekannt, und welche sind diese im wesentlichen? Geh\u00f6ren dazu a) die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), b) die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)? 4. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df \"eindeutige Distanzierung\" und gleichzeitige Mitgliedschaft oder Mitarbeit in diesen Gruppen sich normalerweise gegenseitig ausschlie\u00dfen, oder ist die Bundesregierung der 50","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Auffassung, da\u00df die Treuepflicht nur f\u00fcr das dienstliche, nicht aber f\u00fcr das au\u00dferdienstliche Verhalten gelte? 5. Wie wird bei der Einstellung von Bewerbern in den Bundesdienst in den Gesch\u00e4ftsbereichen der einzelnen Bundesminister in F\u00e4llen einer Mitgliedschaft bei einer Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung diese \"Distanzierung\" festgestellt? Wie wird ihre Glaubw\u00fcrdigkeit ermittelt und die notwendige Prognose f\u00fcr die Zukunft erstellt? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt zusammen beantwortet: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschlu\u00df vom 22. Mai 1975 festgestellt: \"Die politische Treuepflicht - Staatsund Verfassungstreue - fordert mehr als nur eine formal korrekte, im \u00fcbrigen uninteressierte, k\u00fchle, innerlich distanzierte Haltung gegen\u00fcber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, da\u00df er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Organe und geltende Verfassungsordnung angreifen, bek\u00e4mpfen und diffamieren.\" Auf diesen Beschlu\u00df hat die Bundesregierung unter Ziffer I der \"Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verfassungstreue\" Bezug genommen. Bestrebungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und sie tragende Gruppen sind in dem vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1977 dargestellt, auf den Bezug genommen wird. Der Bericht unterscheidet zwischen Kernorganisationen, deren Nebenorganisationen und den von ihnen beeinflu\u00dften Organisationen. Als extremistisch werden dabei ausschlie\u00dflich solche Organisationen bewertet, deren politische Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Dazu geh\u00f6rt, wie aus dem Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1977 ersichtlich, auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), ebenso die sog. K-Gruppen wie z. B. KBW, KPD und KPD/ML. Die Bundesregierung hat in ihrer Darstellung vom 6. November 1978 ausgef\u00fchrt: \"Mit dem Beschlu\u00df des BVerfG vom 22. Mai 1975 w\u00e4re eine Automatik oder Regelvermutung in dem Sinne, da\u00df die blo\u00dfe Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung in der Regel Zweifel daran begr\u00fcndet, ob der Bewerber um Aufnahme in den \u00f6ffentlichen Dienst jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird, nicht vereinbar. Die Mitgliedschaft in einer solchen Partei kann f\u00fcr das prognostische Urteil \u00fcber die Bewerbungspers\u00f6nlichkeit relevant sein, sie mu\u00df es aber nicht. Die Beurteilung kann nur den Einzelfall im Auge haben und mu\u00df sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gr\u00fcnden. Eines dieser Einzelelemente kann auch die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Vereinigung oder Partei sein, ohne da\u00df diesem Element Vorrang vor anderen Einzelumst\u00e4nden zukommt. Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts w\u00fcrde es aber ebenso zuwiderlaufen, wollte man die Relevanz bestimmter Einzelelemente, wie z. B. die 51","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei und sogar bestimmter Aktivit\u00e4ten im Rahmen dieser Mitgliedschaft, f\u00fcr die Gesamtbeurteilung ausschlie\u00dfen. Es ist auch nicht in jedem Einzelfall erforderlich, da\u00df \u00fcber die blo\u00dfe Mitgliedschaft oder \u00fcber bestimmte Aktivit\u00e4ten im Rahmen einer verfassungsfeindlichen Partei hinaus f\u00fcr die Ablehnung eines Bewerbers au\u00dferhalb dieser Partei stattfindende verfassungsfeindliche Aktivit\u00e4ten festgestellt werden m\u00fc\u00dften. Dies kann, wie das Bundesverfassungsgericht ausdr\u00fccklich festgestellt hat, auch aus dem Parteienprivileg des Artikels 21 GG nicht abgeleitet werden; f\u00fcr Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gilt Artikel 21 GG ohnehin nicht. Nach der Entscheidung des BVerfG mu\u00df in jedem Falle eine auf diesen Einzelfall bezogene Beurteilung stattfinden. Von der Aufstellung f\u00f6rmlicher Beurteilungskriterien ist daher abzusehen.\" Dies gilt auch f\u00fcr die Feststellung, ob ein Bewerber sich eindeutig von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanziert. Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einzelfallpr\u00fcfung unter Bewertung der jeweils von Fall zu Fall wechselnden Vielzahl von Elementen w\u00e4re es ferner unvereinbar, f\u00fcr die Gewinnung des Urteils \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeit eines Bewerbers, der Mitglied einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist, generelle Regelungen f\u00fcr die Feststellung zu treffen, ob dieses Mitglied sich im Sinne der Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Es lassen sich deshalb auch keine allgemeinen Kriterien nennen, nach denen die Einstellungsbeh\u00f6rden im Rahmen der ihnen obliegenden Pr\u00fcfung des Einzelfalles die erforderliche Distanzierung feststellen. Zu der Frage, ob f\u00fcr die Beurteilung der Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: \"Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, da\u00df der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schlie\u00dft dienstliches und au\u00dferdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer \u00c4nderung durch einfaches Gesetz nicht zug\u00e4nglich sind (Leits\u00e4tze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975).\" 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalit\u00e4re Ideologien gr\u00fcnden? Welche Ma\u00dfnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gew\u00e4hrleisten? Wie vertr\u00e4gt sich die Erf\u00fcllung von Mitgliedspflichten in totalit\u00e4ren Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? Die Bundesregierung nimmt zun\u00e4chst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung f\u00fchrte damals u. a. aus, da\u00df die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegen\u00fcber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegen\u00fcber 52","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 der Partei, und da\u00df nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Mitglied dieser Partei nur werden kann, wer sich zu diesen Zielen bekennt. Unterschiedliche Ma\u00dfst\u00e4be legen diese Parteien jedoch hinsichtlich der Erf\u00fcllung dieser Pflichten an. Auch die Kontrollm\u00f6glichkeiten und Sanktionen sind verschieden. Bei KBW, KPD und KPD/ML hat das einzelne Parteimitglied einen nur geringen pers\u00f6nlichen Freiraum, au\u00dferdem gibt die organisatorische Aufteilung dieser Parteien in kleine Zellen der Parteileitung gute Kontrollm\u00f6glichkeiten \u00fcber das Verhalten des einzelnen Mitgliedes. Bei Vernachl\u00e4ssigung der Mitgliedspflichten bzw. bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Pflichten wird das Mitglied ger\u00fcgt, zur Selbstkritik gen\u00f6tigt oder aus der Partei ausgeschlossen. Bei der rund 42 000 Mitglieder z\u00e4hlenden DKP sind die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedspflichten geringer. W\u00e4hrend Mitglieder, die gegen die politische Linie der DKP gerichteten Aktivit\u00e4ten entfalten, grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen werden, wird wegen zu geringer Aktivit\u00e4t i. S. des Statuts in der Regel kein Parteiordnungsverfahren durchgef\u00fchrt. Die NPD war auf Grund ihres organisatorischen Zustandes in den letzten Jahren kaum in der Lage, ihrer Satzung Geltung zu verschaffen. Auch vor diesem Hintergrund kommt der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besondere Bedeutung zu, da\u00df nur eine Einzelfallpr\u00fcfung Aufschlu\u00df dar\u00fcber geben kann, ob ein Bewerber die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue bietet. 7. Trifft es zu, da\u00df a) die \"Berufsverbote\"-Kampagne mit ihrer Agitationsvokabel von der \"Gesinnungsschn\u00fcffelei\" durch die DKP, ihre Nebenorganisationen, die von ihr beeinflu\u00dften Organisationen sowie die sie lenkenden oder unterst\u00fctzenden anderen kommunistischen Parteien in Gang gebracht und bis heute gesteuert, intensiviert und zu erheblichen Teilen finanziert wird, b) das Ziel der DKP, welches sie mit dieser Kampagne verbindet, vor allem auch darin besteht, als gleichberechtigte politische Kraft im \"demokratischen Verfassungsbogen\" akzeptiert zu werden und damit das berechtigte Verdikt verfassungsfeindlicher Zielsetzung abstreifen zu k\u00f6nnen? 8. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, da\u00df es das Ziel der kommunistisch gesteuerten \"Berufsverbote\"-Kampagne ist, jedem Mitglied mindestens orthodox-kommunistischer Organisationen grunds\u00e4tzlich freien Zugang zum \u00f6ffentlichen Dienst zu erk\u00e4mpfen? H\u00e4lt es die Bundesregierung f\u00fcr richtig zu versuchen, dieser Kampagne durch Nachgiebigkeit den Boden zu entziehen, insbesondere dadurch, da\u00df auf die Zuziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bei der Pr\u00fcfung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue von Bewerbern verzichtet wird? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt beantwortet: Die Bestrebungen der Bundesregierung, die Verfassungstreue-Pr\u00fcfung bei Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst in einem st\u00e4rker am Grundsatz der 53","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit orientierten Verfahren durchzuf\u00fchren, haben weder zum Ziel noch zur Folge da\u00df Extremisten der Weg in den \u00f6ffentlichen Dienst ge\u00f6ffnet wird. Sie erwachsen aus der \u00dcberzeugung, da\u00df in unserem Staat durch eine ausufernde Anfrageund Pr\u00fcfungspraxis ein gesellschaftliches Klima mit verursacht worden ist, das es vielen Bundesb\u00fcrgern als riskant erscheinen l\u00e4\u00dft, politisches !Engagement - gleich welcher Richtung - offen zu zeigen, und in dem die Bereitschaft, unsere Demokratie durch aktives Engagement lebendig zu erhalten, vielfach gerade bei jungen Menschen der Angst gewichen ist, eines Tages hierdurch Nachteile zu erleiden. Dieser Entwicklung, die im Ergebnis die demokratische Substanz dieses Staates eher schw\u00e4cht als st\u00e4rkt, gilt es zu begegnen. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, da\u00df Gruppen wie z. B. die DKP mit entgegengesetzter Zielsetzung durch sog. \"BerufsverbotsKampagnen\" gegen die seit dem Ministerpr\u00e4sidentenbeschlu\u00df von 1972 bestehende Praxis der Verfassungstreue-Pr\u00fcfung vorgehen. Diesen Kampagnen, die zu Unrecht auf die Nationalsozialistische Terminologie des \"Berufsverbotes\" zur\u00fcckgreifen, geht es zum Teil nicht um eine St\u00e4rkung der Liberalit\u00e4t in unserem Lande, sondern um die \u00d6ffnung des \u00f6ffentlichen Dienstes f\u00fcr Extremisten und um die Diskreditierung nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern auch des freiheitlichen Staates. Dies kann die Bundesregierung nicht davon abhalten, ihrer Sorge um das gef\u00e4hrdete Vertrauen in die Liberalit\u00e4t unseres Staates Ausdruck zu geben und f\u00fcr eine konsequente Durchsetzung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bei der Pr\u00fcfung der Verfassungstreue einzutreten. Im \u00fcbrigen kann auf die j\u00e4hrlich vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzberichte verwiesen werden, in denen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten orthodoxer Kommunisten gegen die \"Berufsverbote\" berichtet wird (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 50, 66; 1976, S. 64, 83 f.; 1977, S. 67, 79). Hierbei ist durch die Darstellung der \"Berufsverbotskampagne\" unter dem Abschnitt \"B\u00fcndnispolitik\" zum Ausdruck gebracht worden, da\u00df die Kampagne Teil dieser Politik ist, mit der die DKP das Ziel verfolgt, zu einer \"Massenbasis und damit zu gr\u00f6\u00dferem politischen Einflu\u00df zu gelangen (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 62 ff.; 1976, S. 79 ff.; 1977, S. 77 ff.). Konkrete Einzelheiten \u00fcber die Finanzierung der \"Berufsverbotskampagne\" sind nicht bekannt. Auch die Parteien der \"Neuen Linken\" wenden sich, wenn auch mit geringem Einsatz, in Publikationen und Aktionen gegen \"Berufsverbote\". Andere kommunistische Parteien i. S. der Frage 7a waren bisher wegen innerer Rivalit\u00e4ten und organisatorischer Schw\u00e4chen daran gehindert, eine gr\u00f6\u00dfere zentralgesteuerte Kampagne zu organisieren, die an Umfang und Intensit\u00e4t der DKP-gesteuerten Kampagne entspricht. Die DKP betont im Interesse der Wirksamkeit ihrer \"B\u00fcndnispolitik\", deren Verwirklichung auch die \"Berufsverbotskampagne\" dient, und um ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung zu verschleiern, in ihrer Agitation zunehmend auf dem \"Boden des Grundgesetz\" zu wirken und sich zu seinen \"demokratischen Prinzipien\" zu bekennen. 9. Erkennt die Bundesregierung an, da\u00df der Beschlu\u00df der Ministerpr\u00e4sidenten der Bundesl\u00e4nder \u00fcber \"Grunds\u00e4tze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kr\u00e4fte im \u00f6ffentlichen Dienst\" vom 28. Januar 1972 und die gemeinsame Erkl\u00e4rung des Bundeskanzlers und der Ministerpr\u00e4sidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und 54","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 richtige Folgerungen daraus ziehen, oder welche Punkte des Beschlusses oder der Erkl\u00e4rung h\u00e4lt die Bundesregierung heute - aus welchen Gr\u00fcnden - f\u00fcr a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung des Bundeskanzlers und der Ministerpr\u00e4sidenten als richtig an, es werde die (gleichzeitige)\"Mitgliedschaft von Angeh\u00f6rigen des \u00f6ffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung bek\u00e4mpfen - wie auch die sonstige Forderung solcher Parteien und Organisationen - ... in aller Regel zu einem Loyalit\u00e4tskonflikt f\u00fchren\"? Die Aussage im Beschlu\u00df der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972, eine Mitgliedschaft in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begr\u00fcnde Zweifel an der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten \"in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages\", ist durch den Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die f\u00fcr die Pers\u00f6nlichkeitsbeurteilung von Bedeutung sind, ist nicht zu vereinbaren, wenn aus der Vielzahl der denkbaren Beurteilungselemente eines, n\u00e4mlich die Mitgliedschaft, besonders herausgehoben wird. Dies f\u00fchrt zu einer vorweggenommenen und deshalb unvertretbaren Gewichtung dieses Elements, mit der die Gefahr einer automatischen Ablehnung des Bewerbers ohne angemessene W\u00fcrdigung auch der sonst relevanten Elemente heraufbeschworen wird. 10. Trifft es zu, da\u00df die Bundesregierung, wie der damalige Bundeskanzler Brandt vor einiger Zeit erkl\u00e4rte, dem Beschlu\u00df nur deshalb zustimmte, weil sie davon ausging, da\u00df andernfalls aus dem Bereich der CDU/CSU das Verbot der DKP angestrebt werden w\u00fcrde, und was hat den Bundeskanzler bewogen, einem solchen Verbotsverfahren unter allen Umst\u00e4nden entgegenzuwirken? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Beschlu\u00df der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972 bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden ... 11. Trifft es zu, da\u00df die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kr\u00e4ften \u00f6ffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien nach ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Welches sind die Voraussetzungen daf\u00fcr, da\u00df politische Bestrebungen oder Zielsetzungen von Parteien oder sonstigen Organisationen als verfassungsfeindlich bezeichnet werden m\u00fcssen? Die Frage ist zu bejahen. Die Bundesregierung verf\u00e4hrt entsprechend. Zur Frage der Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bundesregierung, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kr\u00e4ften \u00f6ffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, hat das Bundesverfassungsgericht u. a. folgendes aufgef\u00fchrt: 55","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 \"Der Umstand, da\u00df die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung \u00fcber die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, da\u00df die \u00dcberzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bek\u00e4mpfen ... Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, da\u00df sie ihren j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kr\u00e4fte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der \u00d6ffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus f\u00fcr eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anh\u00e4ngern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Artikel 21 GG gesch\u00fctzt\" (Entscheidung vom 22. Mai 1975 - BVerfG 39, 334, 360). Die Bundesregierung sieht es in \u00dcbereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als erforderlich an, im Rahmen ihrer politischen Aufkl\u00e4rungsarbeit auf Organisationen und Parteien aufmerksam zu machen, die nach ihrer \u00dcberzeugung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Diese Voraussetzung ist bei einer Zielsetzung gegeben, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1, 13 und 5, 85,140) mindestens zu rechnen: * Die Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Pers\u00f6nlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t * die Gewaltenteilung * die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung * die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte * das Mehrparteiensystem * das Recht auf Opposition. Eine gegen diese Prinzipien gerichtete Zielsetzung reicht f\u00fcr den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit aus, ohne da\u00df zugleich ein aktiv k\u00e4mpferisch, aggressives Verhalten vorliegen mu\u00df, wie es im KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Voraussetzung f\u00fcr ein Parteiverbot gefordert wird. Dies folgt daraus, da\u00df die Bewertung als \"verfassungsfeindlich\" sich in ihrer Wirkung auf die politische Aufkl\u00e4rungsarbeit der Regierung beschr\u00e4nkt und 56","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willk\u00fcrverbot in der Weise begrenzt, da\u00df entsprechende Werturteile vertretbar und in der Form sachlich gehalten sein m\u00fcssen, also nicht auf sachfremden Erw\u00e4gungen beruhen d\u00fcrfen (BVerfGE 40, 287, 293). 12) Wie gedenkt die Bundesregierung das geltende Verfassungsund Beamtenrecht zu wahren? H\u00e4lt sie bei Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst Feststellungen dar\u00fcber f\u00fcr geboten, ob Bewerber gleichzeitig einer der Verfassungsordnung bek\u00e4mpfenden Gruppe angeh\u00f6ren, und auf welche Weise solche Feststellungen getroffen werden? 13. H\u00e4lt es die Bundesregierung f\u00fcr rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen? Wenn ja, a) kann eine solche Vermutung bei allen Bewerbungen oder nur bei solchen f\u00fcr bestimmte Dienstposten oder Laufbahnen und gegebenenfalls nach welchen Kriterien gelegt werden; b) nach welchen Kriterien unterscheidet sie nachzuweisende und zu vermutende Einstellungsvoraussetzungen? 14. In welchen F\u00e4llen k\u00f6nnen nach Auffassung der Bundesregierung bei der Feststellung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue Erkenntnisse, die vom Verfassungsschutz auf Grund seines gesetzlichen Auftrages gewonnen wurden, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, a) durch das Einf\u00fchlungsverm\u00f6gen oder die zuf\u00e4lligen oder systematisch gesammelten Erkenntnisse der f\u00fcr Einstellungen zust\u00e4ndigen Beamten, b) durch gelegentliches oder systematisches Beobachten von zun\u00e4chst einmal ohne \u00dcberpr\u00fcfung eingestellten Probebeamten durch Vorgesetzte, Kollegen oder Sch\u00fcler ersetzt werden? Auf welche Weise kann bei einem Verzicht auf die Anfrage beim Verfassungsschutz sichergestellt werden, da\u00df an die Stelle einer \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue eines Bewerbers nicht eine blo\u00dfe Mutma\u00dfung dar\u00fcber tritt? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, \"eine Beh\u00f6rde d\u00fcrfe sich nicht k\u00fcnstlich dumm machen ... Sie darf keineswegs vorhandene Unterlagen bewu\u00dft nicht zur Kenntnis nehmen\"? Wenn nein, welche Argumente hat sie zur Widerlegung dieser Auffassung? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die von den Fragen ber\u00fchrten Themen sind im wesentlichen bereits in der Darstellung der Bundesregierung vom 8. November 1978 behandelt worden. Nach dem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts ist von der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auszugehen, die Gew\u00e4hr der Verfassungstreue in jedem Fall zu 57","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 pr\u00fcfen. Entsprechend der Entschlie\u00dfung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975, ... geht der freiheitlich-demokratische Staat von der Verfassungsloyalit\u00e4t seiner B\u00fcrger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit erlaubt es dieser Gesichtspunkt jedoch, Nebenwirkungen der Anfragen beim Verfassungsschutz, wie die St\u00f6rung des Vertrauens in die Liberalit\u00e4t des Staates, mit dem durch sie erreichten Nutzen bei der Abwehr von Extremisten abzuw\u00e4gen. Aus dem Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich keine Verpflichtung, in allen F\u00e4llen routinem\u00e4\u00dfig beim Verfassungsschutz anzufragen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich expressiv verbis zum Thema der Anfrage beim Verfassungsschutz nur negativ, und zwar dahin ge\u00e4u\u00dfert, da\u00df eine solche Anfrage bei der \u00dcbernahme in den Vorbereitungsdienst, die zu zus\u00e4tzlichen Ermittlungen f\u00fchren w\u00fcrde, sch\u00e4dlich ist. Eine positive \u00c4u\u00dferung dahin, da\u00df und in welchen F\u00e4llen eine Anfrage erfolgen mu\u00df, weist die Entscheidung nicht auf. Allerdings kann aus dem Beschlu\u00df gefolgert werden, da\u00df das Gericht eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur als eines von mehreren Mitteln zur Pr\u00fcfung der Verfassungstreue ansieht: Es bezeichnet Vorbereitungsdienst und Probezeit als M\u00f6glichkeiten, \"den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schlie\u00dflich ein Urteil \u00fcber seine Pers\u00f6nlichkeit zu bilden\". In diesen Zeitr\u00e4umen, die grunds\u00e4tzlich jeder Bewerber vor der endg\u00fcltigen Berufung in das Beamtenverh\u00e4ltnis zu durchlaufen hat, soll sich prim\u00e4r die Eignung eines Bewerbers, zu der auch die Verfassungstreue geh\u00f6rt, erweisen: \"Hier, wo sich die Verwaltung unmittelbar ein zuverl\u00e4ssiges Bild \u00fcber den Anw\u00e4rter machen kann, mu\u00df der Schwerpunkt liegen f\u00fcr die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gew\u00e4hr bietet oder nicht' (BVerfGE 39, 334, 356). Dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umst\u00e4nden des konkreten Einzelfalls abh\u00e4ngig zu machen. Die Bundesregierung lehnt die Auffassung ab, da\u00df schon der Grundsatz der \"Einheit der Staatsverwaltung\" eine Pflicht zum routinem\u00e4\u00dfigen Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Einstellungsbeh\u00f6rde beinhalte. Diese Auffassung widerspr\u00e4che auch dem im Grundgesetz zum Ausdruck gelangten liberalen Staatsverst\u00e4ndnis von den Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Damit w\u00e4re nicht vereinbar, ohne weiteres die bei den verschiedenen staatlichen Stellen vorhandenen personenbezogenen Daten zu einem umfassenden Pers\u00f6nlichkeitsbild der B\u00fcrger zusammenzuf\u00fchren. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) mu\u00df auch f\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gelten. Wenn mit R\u00fccksicht auf den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit auf routinem\u00e4\u00dfige Anfragen beim Verfassungsschutz verzichtet wird, liegt es im pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen der Einstellungsbeh\u00f6rden, welche Feststellungen zu treffen sind und ob im Einzelfall eine Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Die Einstellungsbeh\u00f6rden haben dann anzufragen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte, die insbesondere w\u00e4hrend Vorbereitungsdienst und Probezeit gewonnen werden k\u00f6nnen, darauf hindeuten, da\u00df der Bewerber nicht die Voraussetzungen f\u00fcr den Eintritt in den \u00f6ffentlichen Dienst erf\u00fcllt. Wenn von Routineanfragen abgesehen wird, so ist dies nach Auffassung der Bundesregierung auch geeignet, Mi\u00dftrauen gegen\u00fcber den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden abzubauen. Die Bundesregierung 58","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 weist gegen\u00fcber der irrigen Meinung, die Routinenachfrage habe gezielte Nachforschungen ausgel\u00f6st, darauf hin, da\u00df es sich nur um die Abfrage des beim Verfassungsschutz bereits vorhandenen, gerichtsverwertbaren Wissens handelte. Dennoch hat die automatische Heranziehung des Verfassungsschutzes wesentlichen Anteil an den besonders bei der jungen Generation vorhandenen Vorbehalten gegen\u00fcber dem Verfassungsschutz. Die Bundesregierung h\u00e4lt es f\u00fcr unverzichtbar, da\u00df die B\u00fcrger ihren Sicherheitsbeh\u00f6rden Vertrauen entgegenbringen. Ohne dieses grunds\u00e4tzliche Vertrauen kann auch der Verfassungsschutz seine wichtige Aufgabe nicht erf\u00fcllen. Das Grundgesetz will diese Institution, um Freiheit und Toleranz dadurch zu erm\u00f6glichen, da\u00df Bestrebungen, die gegen Freiheit und Toleranz gerichtet sind, beobachtet werden. 15 Wie viele Bewerber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst wurden 1976 und 1977 im Bundesdienst und bei den L\u00e4ndern a) eingestellt, b) wegen mangelnder Gew\u00e4hr der Verfassungstreue abgewiesen, c) wegen Stellenmangels oder aus sonstigen Gr\u00fcnden abgewiesen? F\u00fcr die Beantwortung kann die Bundesregierung nicht auf bereits vorliegendes Zahlenmaterial zur\u00fcckgreifen. Auch die von der St\u00e4ndigen Konferenz der Innenminister der L\u00e4nder mit der Erarbeitung eines \u00dcberblicks \u00fcber die Einstellungspraxis beim Bund und bei den L\u00e4ndern beauftragte Arbeitsgruppe stellt die in der Frage angesprochenen Zahlen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit nicht fest. Die Bundesregierung war deshalb auf eine Umfrage mit einer nur kurz bemessenen Antwortzeit angewiesen. Die L\u00e4nder, f\u00fcr die in der nachfolgenden \u00dcbersicht keine oder nur zum Teil Zahlen angegeben sind, haben auf die Umfrage mitgeteilt, ihnen st\u00fcnde entsprechendes Zahlenmaterial nicht zur Verf\u00fcgung; die entsprechenden Angaben k\u00f6nnten nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen und deshalb unvertretbaren Verwaltungsaufwand ermittelt werden. Die Angaben in der \u00dcbersicht beruhen teilweise auf Sch\u00e4tzungen. Der Aussagewert wird \u00fcberdies dadurch beeintr\u00e4chtigt, da\u00df auf die Zahl der Bewerbungen abgestellt werden mu\u00dfte, hierbei sind Mehrfachbewerbungen eines Bewerbers nicht auszuschlie\u00dfen. Zu c) liegt vergleichbares Zahlenmaterial nicht vor. Im \u00fcbrigen lauten die ermittelten Zahlen wie folgt: 59","Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen \u00fcber das Jahr 1978 60"],"title":"Verfassungsschutzbericht 1978","year":1978}
