{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2021.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":211,"pages":["Verfassungsschutzbericht 2021","Impressum Herausgeber: Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19055 Schwerin 1. Auflage: 300 Exemplare Druck: LAiV Mecklenburg-Vorpommern Titelbild: \"Die wehrhafte Demokratie\" Manfred Diekmann, 2009 Diese Druckschrift ist Teil der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern w\u00e4hrend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Kommunal-, Landtags-, Bundestagsund Europawahlen. Missbr\u00e4uchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsst\u00e4nden sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.","Vorwort Liebe Interessierte an der Arbeit des Verfassungsschutzes, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums den Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern f\u00fcr das Jahr 2021 vorstellen zu k\u00f6nnen. Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern ist es, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu sch\u00fctzen. Dazu z\u00e4hlen die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte, das Wahlund Demonstrationsrecht, das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition genauso wie die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte und der Ausschluss jeglicher Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft. Die allj\u00e4hrlichen Berichte tragen einerseits dazu bei, \u00fcber die Arbeit unserer Verfassungssch\u00fctzerinnen und -sch\u00fctzer zu informieren. Sie sind aber auch ein wichtiges Mittel, um Sie, die weit \u00fcberwiegende Mehrheit von Menschen, die unsere demokratische Grundordnung sch\u00e4tzen und unterst\u00fctzen, f\u00fcr die extremistischen Bestrebungen einiger weniger zu sensibilisieren, die die Grundpfeiler unserer Demokratie in Frage stellen. Dies ist in den zur\u00fcckliegenden zwei Jahren mit der Corona-Pandemie und ihren vielf\u00e4ltigen Auswirkungen umso wichtiger geworden, als diese Extremisten versuchen, sich gerade solche Krisen zu Nutze zu machen. Solche Bem\u00fchungen haben wir insbesondere bei den zahlreichen Demonstrationen gegen die Ma\u00dfnahmen, die gegen die Pandemie ergriffen wurden, leider auch immer wieder festgestellt.","Ich m\u00f6chte betonen, dass Kritik am staatlichen Handeln, an den Entscheidungen der demokratischen Mehrheit und andere Meinungen selbstverst\u00e4ndlich legitim sind. Genau dies ist einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. Deshalb ist das Demonstrationsrecht ein zentrales und im Grundgesetz verankertes Recht, das der Staat mit seinen Beh\u00f6rden sch\u00fctzen und erm\u00f6glichen soll. Unter diesen Schutz fallen aber keine menschenund verfassungsfeindlichen Haltungen und Handlungen sowie Gewalt! Die weit \u00fcberwiegende Mehrheit der Menschen, die 2021 und 2022 gegen die Corona-Ma\u00dfnahmen auf die Stra\u00dfe ging, bewegte sich unstreitig innerhalb des demokratisch legitimierten Rahmens - und die allermeisten Versammlungen verliefen friedlich und ohne nennenswerte St\u00f6rungen. Unsere Sicherheitsbeh\u00f6rden beobachteten aber auch, dass verst\u00e4rkt Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, versuchten, diese Proteste f\u00fcr ihre Zwecke zu vereinnahmen - auch wenn sie nur einen sehr kleinen Teil der Gesamtteilnehmerzahlen darstellten. Zu ihnen z\u00e4hlen Rechtsextremisten, aber auch Reichsb\u00fcrger, Selbstverwalter und andere Verfassungsfeinde, die h\u00e4ufig keiner politischen Richtung eindeutig zuzuordnen sind. Ihnen gemein ist, dass sie die Proteste der Corona-Ma\u00dfnahmen-Gegner als willkommene B\u00fchne nutzen, um Zulauf zu bekommen. Sie versuchen bei jeder Gelegenheit, die sich ihnen bietet, Angst und Hass zu sch\u00fcren. Das waren 2021 neben den Corona-Protesten auch die Aufnahme von afghanischen Ortskr\u00e4ften, das Fl\u00fcchtlingsaufkommen an der polnisch-wei\u00dfrussischen Grenze und nat\u00fcrlich auch die Bundesund Landtagswahlen. Ich gehe davon aus - und die neuesten Erkenntnisse unseres Verfassungsschutzes best\u00e4tigen dies - dass die Feinde unserer Demokratie sich bereits darauf vorbereiten, eine neue B\u00fchne zu erobern: Die versch\u00e4rfte globale Sicherheitslage infolge des Kriegs in der Ukraine, eine verst\u00e4rke Inflation und Besorgnisse um die Sicherheit sowie Bezahlbarkeit der Energieversorgung f\u00fchren zu sp\u00fcrbaren Beeintr\u00e4chtigungen und","Verunsicherungen bei vielen von uns. Es ist auch hier davon auszugehen, dass Demokratiegegner unterschiedlichster Couleur versuchen werden, diese \u00c4ngste und Sorgen f\u00fcr ihre Zwecke zu missbrauchen. Ich wei\u00df aus vielen Gespr\u00e4chen und Begegnungen, dass die breite Mehrheit der Menschen in Deutschland um den Wert der Demokratie wei\u00df und bereit ist diese zu st\u00e4rken. Unser aller Aufgabe ist es, demokratiefeindlichen Tendenzen gemeinsam vehement entgegenzutreten. Diese - und das ist durchaus Absicht - sind jedoch nicht immer sofort zu erkennen. Der vorliegende Bericht informiert, wo und wie welche Extremisten in unserem Bundesland agieren. Indem wir diese h\u00e4ufig geheimen Aktivit\u00e4ten ans Licht holen, erm\u00f6glichen wir es, dagegen vorzugehen. Herzlichst Ihr Christian Pegel Minister f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 1 \"Wehrhafte Demokratie\"Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 6 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes 6 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung 8 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick 9 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern 9 1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes 10 1.6 Informationsbeschaffung 11 1.7 Kontrolle 12 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei/Straftatenaufkommen PMK 13 2 Rechtsextremismus/-terrorismus 16 2.1 Lage\u00fcberblick 16 2.2 Personenpotenzial 18 2.3 Straftatenaufkommen 19 2.4 Militanter Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus 19 2.4.1 Fallkomplex \"Nordkreuz\"/\"Gruppe G.\" 21 2.5 Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten im Kontext der Corona Pandemie 22 2.5.1 Internetver\u00f6ffentlichungen von rechtsextremistischen Parteien und Vereinigungen 23 2.5.2 Einflussbem\u00fchungen von Anh\u00e4ngern rechtsextremistischer Personenzusammenschl\u00fcsse 25 2.6 Trefforte der rechtsextremistischen Szene 27 2.7 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial/rechtsextremistische Subkultur 28 2.7.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 30 2.7.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel 31","2.8 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen 31 2.8.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen 32 2.9 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten 36 2.10 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 39 2.10.1 Bundestags und Landtagswahl 2021 39 2.10.2 Thematische Schwerpunkte der NPD MV im Jahr 2021 43 2.10.3 Kundgebungen, Gedenkveranstaltungen und Demonstrationen der NPD/JN 46 2.10.4 Rechtsextremistische Kreistagsfraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" 49 2.11 Partei \"Der III. Weg\" 50 2.12 Partei \"DIE RECHTE\" 54 2.13.1 Neue Rechte 54 2.13.2 \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e. V.\" 54 2.13.3 \"Identit\u00e4re Bewegung MecklenburgVorpommern\" 57 2.13.4 \"Aktionsgruppe NordOst\" 58 2.14 Rechtsextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 58 3 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 59 3.1 Lage\u00fcberblick 59 3.2 Personenpotenzial 60 3.3 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"Szene in MecklenburgVorpommern 60 3.3.1 \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" 61 3.4 Sonstiges zu strukturierten und strukturlosen \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" 70 4 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates 71 5 Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern 72 6 Waffenrechtliche Erlaubnisse 75 7 Linksextremismus 75 7.1 Lage\u00fcberblick 75","7.2 Linksextremistische Strukturen in MV 78 7.2.1 Gewaltorientierte Linksextremisten/Autonome 78 7.2.2 Dogmatischer Linksextremismus 81 7.3 Personenpotenzial 84 7.4 Straftatenaufkommen 85 7.5 Aktionsfelder 87 7.5.1 Aktionsfeld \"Klimaschutz\" 87 7.5.2 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" 87 7.5.3 Aktionsfeld \"Antirepression\" 88 8 Islamismus/Islamistischer Terrorismus 89 8.1 Islamistische Bestrebungen 89 8.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 92 8.2.1 Risiken durch R\u00fcckkehrende aus Syrien und Irak 93 8.2.2 Verhinderte islamistische Anschl\u00e4ge in Deutschland 94 8.2.3 Religi\u00f6ser Wahn oder islamistische Motive - Herausforderungen bei der Einordnung von Gewaltstraftaten 95 8.3 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus 96 8.3.1 Vereinsverbote 96 8.3.2 Aufenthaltsverfestigung ausl\u00e4ndischer Islamisten 97 8.3.3 Islamismuspr\u00e4vention 98 8.4 Salafismus 100 8.5 Islamistische Nordkaukasische Szene (INS) 104 9 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 108 9.1 Personenpotenzial 108 9.2 Straftatenaufkommen 108 9.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 109 9.3.1 Allgemeines 109","9.3.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in MecklenburgVorpommern 112 9.3.3 Kooperation mit deutschen Linksextremisten 113 10 Spionageabwehr 117 10.1 Deutschland im besonderen Interessensfeld fremder Nachrichtendienste 117 10.2 Bedrohungen durch Cyberangriffe 120 10.3 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr 123 10.4 Spionageabwehr MecklenburgVorpommern 125 11 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 127 11.1 Aktivit\u00e4ten 128 11.2 Informationsmaterialien 128 11.3 Aus und Fortbildung/Praktika 132 Abk\u00fcrzungsverzeichnis 133 Glossar 137 Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) 159 Anlage 2 - Landesverfassungsschutzgesetz 162","1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz ist eine entscheidende S\u00e4ule der \"Wehrhaften Demokratie\". Darunter wird ein B\u00fcndel von verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen zusammengefasst, die den Kernbestand und die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung (siehe Abschnitt 1.2) - die freiheitliche demokratische Grundordnung - sch\u00fctzen sollen. Die \"Wehrhafte Demokratie\" ist durch folgende Wesensmerkmale gekennzeichnet: * Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, * die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen und * die Vorverlagerung der Beobachtung, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen versto\u00dfen. Diese \"Wehrhaftigkeit\" ist eine Lehre aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die auf legalistischem Wege durch Abschaffung der demokratischen Weimarer Republik entstanden ist. Politik und Staat sind daher aufgefordert, entschieden und entschlossen den unterschiedlichen totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu sp\u00e4t ist! Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz in diesem Sinne aufkl\u00e4ren, informieren, sensibilisieren, warnen und - soweit gesetzlich erlaubt - entsprechende Gefahren erforschen. 6","Dabei wird er unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig. Ihm kommt also die Funktion eines \"Brandmelders\" in Bezug auf politische Entwicklungen zu, die unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung und damit die Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. In diesem Sinne wird der Verfassungsschutz - anders als die Polizei - nur t\u00e4tig, wenn ein politischer Bezug erkennbar ist. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich daher auf entsprechende \"Bestrebungen\", die im Einzelnen als \"Beobachtungsobjekte\" festgelegt werden. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Strukturen wie Parteien (z. B. die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD)) oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Strukturen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Strukturen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Dieser Handlungsauftrag des Verfassungsschutzes ist verfassungsrechtlich normiert.1 Er wird auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)2, also mit dem Willen des Landesgesetzgebers als Vertretung des Volkes, wahrgenommen und kontrolliert. Der Zweck des Verfassungsschutzes ist dementsprechend gesetzlich geregelt und im SS 1 des LVerfSchG M-V festgeschrieben: \"Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder.\" Der Verfassungsschutz ist insoweit die ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6deralen Sicherheitsarchitektur. Von der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft au\u00dfenund 1Vgl. Artikel 73 Nummer 10 b) und c) Grundgesetz. 2Siehe Anlage 2. 7","sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz (GG) in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch der Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz, * das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, * die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 8","Nach den Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)3 umfasst der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz nur jene zentralen Grundprinzipien, \"die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind\". Dazu z\u00e4hlen die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das BVerfG hat dar\u00fcber hinaus klargestellt, dass neben der Verletzung der Menschenw\u00fcrde, der Grunds\u00e4tze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch eine Ver\u00e4chtlichmachung des Parlamentarismus sowie das Missachten des staatlichen Gewaltmonopols eine Beeintr\u00e4chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellen. Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind, neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern, insbesondere das * Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V), * das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und * das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz MecklenburgVorpommern (S\u00dcG M-V) f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des materiellen und personellen Geheimschutzes ma\u00dfgebend. Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, also ein Bundesamt (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr 3Vgl. Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017. 9","Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts (zw\u00f6lf Bundesl\u00e4nder) oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde (vier Bundesl\u00e4nder). Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung (Abteilung 5) und gliedert sich in f\u00fcnf Referate. F\u00fcr weitere Informationen zum Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de hingewiesen. Aufgaben des Verfassungsschutzes Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die LfV haben, ihrem gesetzlichen Auftrag folgend, Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, * sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, * Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt o- der darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 GG) gerichtet sind. Diese Bestrebungen werden als sogenannte Beobachtungsobjekte bezeichnet, die auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen bestimmt werden. 10","Ferner wirken das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die LfV mit * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, * bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte und * bei Parteiund Vereinsverbotsverfahren. Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen (ca. 80 Prozent) gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, Programmen, Aufrufen und aus dem Internet. Die Besch\u00e4ftigten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besuchen \u00f6ffentliche Veranstaltungen und befragen dort auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen auf freiwilliger Basis treten die Besch\u00e4ftigten des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Gegen\u00fcber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione ver\u00f6ffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugbl\u00e4tter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter 11","Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen gesetzlich vorgesehenen Methoden der verdeckten Nachrichtenbeschaffung geh\u00f6ren insbesondere * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Gew\u00e4hrspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel-10-Gesetzes. Kontrolle F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: * der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen oder Petitionen, * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss, * Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G 10-Kommission des Landtages genehmigt werden, * des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M- 12","V) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht, * des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht, * der justiziellen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie * der st\u00e4ndigen und intensiven \u00dcberwachung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch w\u00fcrdigen. Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei/Straftatenaufkommen PMK Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch voneinander getrennt4. Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, zum Beispiel die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsma\u00dfnahmen initiieren muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich im \u00dcberblick wie folgt darstellen: 4Vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V. 13","Polizei Verfassungsschutz * Legalit\u00e4tsprinzip bei * Opportunit\u00e4tsprinzip Strafverfolgungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr * allgemeine Gefahrenab- * Aufkl\u00e4rung von politiwehr und Strafverfolschem Extremismus gung durch offene und durch offene und ververdeckte Informationsdeckte Informationsgegewinnung winnung * Eingriffsbefugnisse * keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse * Einsatz von Zwangsmit- * keine Zwangsmittel teln Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Gegenteil: Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Diese findet sowohl in der allt\u00e4glichen Arbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Dienststellen als auch institutionalisiert mit allen Sicherheitsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern in zwei gemeinsamen Zentren statt: F\u00fcr den Bereich des islamistischen Terrorismus seit 2004 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und f\u00fcr die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in K\u00f6ln. Verfassungsschutz und Polizei aller L\u00e4nder sind in den Zentren durch Verbindungsbeamte vertreten. 14","F\u00fcr das Jahr 2021 hat das Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern (LKA M-V) insgesamt 1.736 F\u00e4lle der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t (PMK) erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 350 F\u00e4lle. Insbesondere bei den Straftaten im Kontext der Corona-Pandemie wurde im Berichtszeitraum ein deutlicher Anstieg um 234 F\u00e4lle auf 292 Straftaten festgestellt. Insgesamt konnten 223 Straftaten keinem Ph\u00e4nomenbereich zugeordnet werden, dar\u00fcber hinaus wurden 28 Gewaltdelikte in diesem Zusammenhang registriert, wovon 22 ohne Zuordnung zu einem Ph\u00e4nomenbereich der PMK verblieben. 15","2 Rechtsextremismus/-terrorismus 2.1 Lage\u00fcberblick Wie bereits im Verfassungsschutzbericht 2020 prognostiziert, bestand auch f\u00fcr das Jahr 2021 eine rechtsextremistische Bedrohungslage f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern fort. Dabei bilden, getragen von den gesellschaftlichen Einfl\u00fcssen der COVID-19Pandemie, die weitere Individualisierung extremistischer und terroristischer Erscheinungsformen sowie Radikalisierungsprozesse bundesweit eine der gr\u00f6\u00dften Herausforderungen f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden. Diese sehen sich mit einem zunehmend digitalisierten wie auch internationalisierten Extremismus/Terrorismus konfrontiert. Hierbei l\u00e4sst sich dieser analog einem Baukastensystem modular und h\u00f6chstpers\u00f6nlich nach Ideologie, Zielstellung, Feindbild sowie Modus Operandi konstruieren. Dabei wirken die zumeist geschlossenen Plattformen mit sich selbst best\u00e4tigenden Kommunikationsinhalten im Internet als Radikalisierungsspiralen innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Wie bereits seit einigen Jahren festgestellt werden konnte, \u00e4u\u00dfern sich die in der rechtsextremistischen Weltsicht vorhandenen Zukunftsdystopien insbesondere auch in entsprechenden Vorbereitungshandlungen. Das Trainieren f\u00fcr einen vermeintlichen Stra\u00dfenkampf, das Sammeln von Waffen oder das blo\u00dfe Anh\u00e4ufen von Nahrung und sonstigen G\u00fctern - der rechtsextremistische Blick in die Zukunft bildet die Grundlage f\u00fcr eine \"pers\u00f6nliche Notfallvorsorge\" im Lichte eines selbstdefinierten \"Tag X\"5. Insofern verwundert es nicht, dass auch im Jahr 2021 eine ideologisch aufgeladene Krisenvorsorge durch Rechtsextremisten festgestellt werden konnte. Insbesondere im Zuge der Versch\u00e4rfung der Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der CoronaPandemie und der einsetzenden Diskussion um eine m\u00f6gliche Impfpflicht erstarkte die diesbez\u00fcgliche Agitation aus dem rechtsextremistischen Spektrum. So wurde beispielsweise behauptet, dass eine \"Hygiene\"-bzw. \"Gesundheits-Diktatur\" 5Erl\u00e4uterung siehe S. 19. 16","errichtet werden solle. Auch wurde unterstellt, dass es bei den Impfungen nicht um Gesundheitsschutz gehe, sondern um die \"totale Macht des Staates \u00fcber seine B\u00fcrger\". Nichtextremistische Versammlungen, die im Kontext der Corona-Pandemie stattfanden, wurden genutzt, um eigene politische Botschaften zu verbreiten und einen Systemwechsel zu propagieren. Unter den Versammlungsteilnehmern der landesweit durchgef\u00fchrten Demonstrationen wurden vermehrt auch Rechtsextremisten festgestellt. Dar\u00fcber hinaus war zu verzeichnen, dass die Pandemie und gegensteuernde staatliche Ma\u00dfnahmen durch Rechtsextremisten zum Anlass genommen wurden, um antisemitische Narrative und Einstellungen zu bef\u00f6rdern. Zudem war eine Zunahme politisch motivierter Kriminalit\u00e4t gegen Amtsund Mandatstr\u00e4ger zu verzeichnen. Insbesondere kommunale Mandatstr\u00e4ger - als Vertreter des Staates vor Ort - r\u00fcckten in den Fokus gewaltorientierter Rechtsextremisten. Besorgniserregend waren insbesondere auch gewaltbezogene \u00c4u\u00dferungen in den sozialen Netzwerken und MessengerDiensten. 17","2.2 Personenpotenzial RechtsextremismusBund Bund potenzial6 2020 2021 2020 2021 M-V M-V nach Organisationsgrad in Parteien: ca. 4007 ca. 4008 13.250 12.900 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" 170 160 3.500 3.150 (NPD) \"DIE RECHTE\" 10 10 550 500 \"Der III. Weg\" 20 30 600 650 in parteiunabh\u00e4ngigen bzw. parteiungebunde640 680 7.800 8.500 nen Strukturen weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches 720 710 13.700 15.000 Personenpotenzial Gesamt9 1.760 1.790 33.300 35.000 davon gewaltorientierte 700 680 13.300 13.500 Rechtsextremisten 6Alle Zahlen sind Rundungswerte. 7Enth\u00e4lt Personenpotenzial hier nicht ausgewiesener Parteistrukturen, einschlie\u00dflich Verdachtsf\u00e4llen. 8Enth\u00e4lt Personenpotenzial hier nicht ausgewiesener Parteistrukturen, einschlie\u00dflich Verdachtsf\u00e4llen. 9Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. 18","2.3 Straftatenaufkommen Im Jahre 2021 registrierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" 971 Straftaten (2020: 1.012) von insgesamt 1.736. Davon wurden insgesamt 916 (2020: 981) als rechtsextremistisch klassifiziert, unter anderem, weil sie antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 655 Vorf\u00e4llen (2020: 698) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 49 (2020: 53) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 35 (2020: 28) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Die Anzahl antisemitisch motivierter Straftaten ist im Jahr 2021 mit 71 gegen\u00fcber dem Vorjahr (72) in etwa gleichgeblieben. Darunter ist im Berichtsjahr ein Gewaltdelikt (2020: 2). 2.4 Militanter Rechtsextremismus / Rechtsterrorismus Mit Blick auf die Lageentwicklung in der Pandemie stellte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bereits zu Beginn des Jahres fest, dass im Spektrum verschw\u00f6rungsideologischer Akteure ein besorgniserregendes Radikalisierungspotenzial existiert, das auch die Bereitschaft zur Begehung von Gewalttaten miteinschlie\u00dft. So zeigte beispielsweise die Ermordung eines Tankstellenmitarbeiters am 18. September 2021 in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) die diesen Ideenwelten immanente Gefahr f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unseres Landes. Gerade in dem von der COVID-19-Pandemie bestimmten verschw\u00f6rungsideologischen Spektrum verschwimmen die Radikalisierungsprozesse zwischen den bekannten Ph\u00e4nomenbereichen zusehends. Dies erschwert eine pr\u00e4zise Prognose, da lediglich einzelne Teilnehmer der Anti-Corona-Demos als Extremisten einzustufen sind. Festzustellen bleibt jedoch, dass jede pandemische Lageversch\u00e4rfung und damit einhergehende staatliche Ma\u00dfnahmen zum Nachteil einzelner Interessengruppen als ein m\u00f6glicher Ausgangspunkt f\u00fcr schwerste Gewalttaten gesehen werden 19","m\u00fcssen. Hierbei ist festzustellen, dass der vermeintliche Gegner zusehends entmenschlicht wird. Daher werden alle f\u00fcr die Pandemiebek\u00e4mpfung wirkenden Einzelpersonen als Teil des Gesamtsystems verstanden und bek\u00e4mpft. Dies betrifft sowohl \u00f6ffentliche Personen, als auch im Hintergrund wirkende Akteure oder Privatpersonen. Exemplarisch k\u00f6nnen hier die Umsturzfantasien in Bezug auf das \"nicht reformierbare System\" angef\u00fchrt werden. Diese beziehen sich zum Beispiel auf einen \"Rassenkrieg\", welcher zur Vorherrschaft der wei\u00dfen Rassen f\u00fchren soll oder auf einen Umsturz zum Aufbau eines nationalsozialistischen F\u00fchrerstaates. Gemein haben diese Ideenbilder jedoch die Legitimation der Gewaltanwendung und die Annahme, dass es einen \"Zeitpunkt X\" g\u00e4be, welcher auch aktiv - durch terroristische Taten - herbeigef\u00fchrt werden k\u00f6nnte. Diese seit jeher in der rechtsextremistischen Weltsicht verankerten Denkmuster erreichen durch die fortschreitende Digitalisierung einen gr\u00f6\u00dferen Personenkreis. Rechtsterroristische Attent\u00e4ter werden glorifiziert und im Sinne eines weltumfassenden Rassenkrieges als Teil einer Bewegung verstanden. Dabei propagiert diese (digitale) Gemeinschaft das Prinzip des \"f\u00fchrerlosen Widerstandes\" und f\u00f6rdert damit einen Individualterrorismus, welcher im Nachgang der \"Bewegung\" zugerechnet werden kann - eine Handlungsform, die bislang zumeist im Bereich des islamistischen Terrorismus zu beobachten war. Eine zunehmende Gewaltbef\u00fcrwortung f\u00f6rdert die Entmenschlichung des ideologischen Feindes und senkt in der Folge die moralischen Hemmschwellen weiter ab. Die hohe terroristische Bedrohungslage ist im Ergebnis auch mit Blick auf das Jahr 2022 eine ma\u00dfgebliche Grundlage f\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern. Dabei bilden sowohl verschw\u00f6rungsideologisch gepr\u00e4gte Gewalttaten mit besonderem Bezug auf die COVID-19-Pandemie, als auch Anschl\u00e4ge durch \"klassische\" rechtsterroristische Akteure m\u00f6gliche Szenarien, welche es durch eine effektive Vorfeldaufkl\u00e4rung zu verhindern gilt. 20","2.4.1 Fallkomplex \"Nordkreuz\" / \"Gruppe G.\" Der als Fallkomplex \"Nordkreuz\" bekannt gewordene Sachverhalt ist seit Jahren im Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden auf Bundesund L\u00e4nderebene. Neben anderen Gruppierungen innerhalb dieses Komplexes hat sich besonders f\u00fcr Mecklenburg ein rechtsextremistischer Personenzusammenschluss (\"Gruppe G.\") herauskristallisiert, der einen herausragenden Arbeitsschwerpunkt f\u00fcr den Verfassungsschutz im Land bildet. Die im Rahmen der gef\u00fchrten Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse legten dabei ein ideologisches Fundament der \"Gruppe G.\" offen, welches auf einem klaren rechtsextremistischen Weltbild und einer ausgepr\u00e4gten Ausl\u00e4nderund Muslimfeindlichkeit fu\u00dft. Das von Akteuren der \"Gruppe G.\" propagierte, stark rassistisch gepr\u00e4gte und zugleich gewaltbef\u00fcrwortende \"Gut-B\u00f6se-Wertebild\" orientiert sich unmittelbar an deren identifizierten Feindbildern, wie diese exemplarische Darstellung der multiund bilateralen Kommunikationsinhalte zeigt: Bilder, welche von Akteuren der \"Gruppe G.\" geteilt wurden. 21","Getragen von einer verschw\u00f6rungsideologischen Weltsicht und einer offenen Verherrlichung des historischen Nationalsozialismus formierte sich ein waffenaffiner Personenzusammenschluss, welcher sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Wenngleich die Ermittlungen des GBA den Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat nicht best\u00e4tigten, handelt es sich aus Sicht des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern weiterhin um eine rechtsextremistische Bestrebung. Eine besondere Bedeutung hat der Fallkomplex \"Nordkreuz\" dadurch, dass extremistische Akteure auch in (Sicherheits-)Beh\u00f6rden aktiv sind. In der Aufkl\u00e4rung von \"Nordkreuz/der Gruppe G.\" stand der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahr 2021 in engem Kontakt mit anderen Sicherheitsbeh\u00f6rden, um die gewonnenen Erkenntnisse zu verdichten. Den Schwerpunkt bildete eine Vielzahl waffenrechtlicher Entzugsverfahren. Zur \"Gruppe G.\" ist abschlie\u00dfend f\u00fcr das Jahr 2021 zu konstatieren, dass diese weiterhin aktiv ist und klandestin agiert. 2.5 Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten im Kontext der Corona-Pandemie Rechtsextremisten versuchten auch im Jahr 2021, die Gef\u00e4hrlichkeit des Coronavirus zu verharmlosen und das demokratische System zu diskreditieren, indem die angeordneten staatlichen Ma\u00dfnahmen als \u00fcberzogen dargestellt und eine unangemessene Einschr\u00e4nkung der Grundrechte kritisiert wurde. Hierzu wurde unter anderem zur Teilnahme an Protestveranstaltungen aufgerufen, Flugbl\u00e4tter verteilt oder themenbezogene Internetbeitr\u00e4ge verbreitet. Zudem wurde versucht, sich mit Gewerbetreibenden zu solidarisieren, deren Gesch\u00e4fte von Schlie\u00dfungen betroffen waren. 22","2.5.1 Internetver\u00f6ffentlichungen von rechtsextremistischen Parteien und Vereinigungen Der NPD-Landesverband MV ver\u00f6ffentlichte im Internet ein Plakat mit der Aufschrift \"Die Regierenden zerst\u00f6ren unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft! Wehrt euch! NPD\" und forderte dazu auf, dieses zu ver\u00f6ffentlichen. Dar\u00fcber hinaus lag der Schwerpunkt aber in der Vereinnahmung des Protestpotenzials, was u.a. am Aufruf \"Egal was ihr tut, setzt gegen diese menschenund volksfeindliche Politik Zeichen, vernetzt euch und werdet aktiv!\"10 deutlich wird. Anfang und Mitte November 2021 kam es auch durch die neonazistischen Parteien \"DIE RECHTE\" und \"Der III. Weg\" zu immer h\u00e4ufigeren Internetver\u00f6ffentlichungen auf ihren jeweiligen Webseiten. DIE RECHTE proklamierte unter den Titeln wie \"Gesellschaftsspaltung durch 2G\" und \"Droht uns ein neuer Lockdown?\" 11 die Unglaubw\u00fcrdigkeit der Regierung, insbesondere durch das Aufzeigen vermeintlicher politischer Vers\u00e4umnisse, Panikmache und falscher Versprechungen. \"Der III. Weg\" verbreitete unter \u00dcberschriften wie \"Diskriminierung und nie endender Impfzwang: BRD-Herrschende wollen totale Impfdiktatur\"12 \u00c4u\u00dferungen, die Lesern u.a. eine \"Impfdiktatur auf Lebenszeit\" suggerieren sollten und die politischen Corona-Ma\u00dfnahmen scharf kritisierten (siehe auch Abschnitt 4.\"Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates\"). Wie rechtsextremistische Parteien die Corona-Pandemie f\u00fcr ihre politischen Ziele nutzen, wird am Beispiel des Vorsitzenden der rechtsextremistischen Kreistagsfraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" LudwigslustParchim, die NPD-Mitglieder in ihren Reihen 10Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 08.02.2021, abgerufen am 09.02.2021. 11Internetseite DIE RECHTE, abgerufen am 18.11.2021, 22.11.2021 und 23.11.2021. 12Internetseite Der III. Weg, abgerufen am 18.11.2021 und 22.11.2021. 23","hat, deutlich. Er nahm einen Pressebericht \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Impfpflicht in \u00d6sterreich zum Anlass, von einem \"Jahrhundertverbrechen\" zu sprechen. Es sei in der Pandemie immer nur um die Impfung gegangen. Nunmehr zeige sich immer deutlicher, dass das \"System\" beseitigt werden m\u00fcsse, \"restlos und vollst\u00e4ndig\".13 Die Facebook-Seite des \"Uecker-Randow\"-Boten, f\u00fcr die ein ehemaliger NPD-Landtagsabgeordneter verantwortlich ist, ver\u00f6ffentlichte im Februar 2021 ein Video \"Ein Licht gegen den Corona Wahnsinn\". Darin waren einige der vielerorts vor geschlossenen L\u00e4den, Rath\u00e4usern und dem Wahlkreisb\u00fcro der Bundeskanzlerin aufgestellten Grabkerzen zu sehen. Es fanden sich Bez\u00fcge zu Aktionen in Burg Stargard, Stralsund, Neubrandenburg, Ueckerm\u00fcnde, Pasewalk, Eggesin und Anklam. 14 Der rechtsextremistische Verein \"DML - Deutschland muss Leben - Nationales Hilfswerk e.V\" teilte auf seiner Facebook-Seite einen Aufruf der Partei \"Der III. Weg\" zum Widerstand. In dem Beitrag hie\u00df es: \"DAS SYSTEM HAT KEINE FEHLER! ES IST DER FEHLER! VOM PROTEST ZUM WIDERSTAND! REIH DICH EIN UND WERDE AKTIV!\"15 Dar\u00fcber hinaus wurden von Rechtsextremisten weitere themenbezogene Grafiken in den sozialen Netzwerken ver\u00f6ffentlicht und \u00f6ffentlich zum \"Widerstand\" aufgerufen: 13Facebook-Seite des Vorsitzenden der Fraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" vom 20.11.2021, abgerufen am 22.11.2021. 14Facebook-Seite \"Der Uecker-Randow Bote\" vom 09.02.2021, abgerufen am 09.02.2021. 15Facebook-Seite \"DML-Deutschland-muss-Leben-NationalesHilfswerk-eV\", abgerufen am 30.11.2021. 24","16 Im Ergebnis ist festzustellen, dass Rechtsextremisten die Verunsicherung von Menschen im Zusammenhang mit den Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie nutzten, um Misstrauen gegen staatliche Institutionen sowie etablierte Politiker und Medien zu sch\u00fcren und neue Anh\u00e4nger zu gewinnen. 2.5.2 Einflussbem\u00fchungen von Anh\u00e4ngern rechtsextremistischer Personenzusammenschl\u00fcsse auf das Demonstrationsgeschehen, Flugblattverteilungen und sonstige Aktivit\u00e4ten Rechtsextremisten versuchten mit verschiedenen Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aktiv-k\u00e4mpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorzugehen. Hierzu einige Beispiele: - Am 4. Februar 2021 waren in Stralsund vielfach vor Einzelhandelsgesch\u00e4ften, gastronomischen Betrieben, dem Wahlkreisb\u00fcro der Bundeskanzlerin und diversen Dienstleistern Grabkerzen und zum Teil schwarze Holzkreuze mit den Aufschriften \"Einzelhandel, Gastronomie, Arbeitnehmer, K\u00fcnstler und Tourismus\" aufgestellt worden. Des Weiteren fiel ein Zettel mit dem 16Facebook-Seite \"Deutschland gegen den Corona-Wahnsinn\" vom 29.11.2021, abgerufen am 29.11.2021. 25","Hinweis \"Hier ruht ein Opfer der v\u00f6llig \u00fcberspitzten Ma\u00dfnahmen einer unf\u00e4higen Regierung\" auf. Zuvor hatte die rechtsextremistische \"Aktionsgruppe NordOst\" ein Trauerplakat aus der Stralsunder Altstadt mit der Aufschrift \"Hier ruht der Einzelhandel\" ver\u00f6ffentlicht und von einem sichtbaren Zeichen \"des allgegenw\u00e4rtigen Verfalls unseres Landes\" gesprochen.17 - Mitglieder der rechtsextremistischen Partei \"Der III. Weg\" verteilten Anfang Februar 2021 Flugbl\u00e4tter in Neustrelitz, B\u00fctzow und Steinhagen zum Thema \"Das System ist gef\u00e4hrlicher als Corona!\", wie schon am 23. Januar 2021 in der Hansestadt Rostock. Im November 2021 kam es unter dem Motto \"Gegen die Coronadiktatur im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte\" erneut zu Flugblattverteilaktionen der Partei \"Der III. Weg\" u. a. in Stavenhagen. Die Flugbl\u00e4tter trugen den Titel: \"Freiheit statt Corona-Impfzwang; Selbstbestimmung-Volksgesundheit\", mit denen die Stadt laut Internet-Beitrag des \"III. Wegs\" \"komplett eingedeckt\" wurde18. Dar\u00fcber hinaus unterst\u00fctzten Mitglieder des \"III. Wegs\" die Montagsproteste in Wolgast und Benz, indem sie u. a. die \"Hysterie um Corona\" nach eigenen Angaben satirisch aufgriffen und sich als \"Pestdoktoren\" verkleideten. - Der NPD-Landesverband mobilisierte auf seiner Facebook-Seite f\u00fcr die Teilnahme an einer Demonstration der bundesweiten Kampagne \"Es reicht! WIR gestalten unsere Zukunft\" am 17. April 2021 in Parchim. Auch die rechtsextremistische Kreistagsfraktion aus Ludwigslust-Parchim \"Heimat und Identit\u00e4t\" mobilisierte zu einer Teilnahme an der vorgenannten Versammlung. Im Nachgang ver\u00f6ffentlichte die NPD MV Bilder von der 17Facebook-Seite \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" vom 28.01.2021, abgerufen am 03.02.2021. 18Internetseite Der III. Weg vom 07.11.2021, abgerufen am 18.11.2021. 26","Versammlung und sprach von mehr als 1.000 Teilnehmern, wobei sich nach eigenen Angaben \"eine Vielzahl\" von NPD-Mitgliedern am Protest beteiligt habe. Es war von \"gewaltsamen \u00dcbergriffen der Polizei auf Demonstranten\" die Rede, welche sich \"nicht den unsinnigen Auflagen der Versammlungsbeh\u00f6rde unterwerfen wollten und ihr Recht auf Protest eigenst\u00e4ndig\" durchgesetzt h\u00e4tten. 19 - Die \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB M-V) behauptete, dass die \"allgegenw\u00e4rtige Coronapolitik\" den \"Eliten\" als \"willkommener Anlass\" diene, das Leben in der westlichen Welt in Richtung eines \"globalen \u00d6kosozialismus\" radikal umzugestalten, und befestigte in Stralsund an einer Autobahnbr\u00fccke ein Transparent mit der Aufschrift \"Great Reset stoppen\".20 Die vorgenannten Beispiele zeigen, dass trotz gesteigerter Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten im Jahresverlauf im Kontext der Corona-Pandemie nur wenige Personen \u00fcber die eigene Klientel hinaus erreicht werden konnten. 2.6 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Beeinflusst durch die staatlichen Einschr\u00e4nkungen in der Corona-Pandemie wurden im Berichtszeitraum weniger Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene durchgef\u00fchrt. Die durch Rechtsextremisten genutzten Immobilien wurden jedoch weiterhin als Treffund Veranstaltungsorte genutzt und blieben zentrale Anziehungspunkte in der Szene beispielsweise f\u00fcr Konzerte, Vernetzungstreffen und Kameradschaftsabende. Die wichtigsten Trefforte blieben - wie in den Vorjahren - das \"Haus Jugendstil\" (Sitz des NPD-Landesverbandes) in Anklam, 19Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 17.04.2021, abgerufen am 20.04.2021. 20Telegram-Seite \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" vom 19.06.2021, abgerufen am 21.06.2021 27","Landkreis Vorpommern-Greifswald, sowie das \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen, Landkreis Nordwestmecklenburg. Hinzu kamen insbesondere Prober\u00e4ume rechtsextremistischer Musikgruppen, Trefforte in Garagenkomplexen, private Trainingsr\u00e4ume o- der auch Bungalows in Kleingartenanlagen. Im Jahr 2021 wurden in der landesweit bekanntesten Immobilie \"Thinghaus\" rechtsextremistische Veranstaltungen im niedrigen einstelligen Bereich festgestellt. Die in den Jahren bis 2019 dort stattgefundenen Veranstaltungen, wie Kampfsporttrainings, Kneipenabende oder Konzerte der rechtsextremistischen Szene wurden zum Teil an anderen Orten oder aufgrund der staatlichen Einschr\u00e4nkungen zur Eind\u00e4mmung der CoronaPandemie gar nicht durchgef\u00fchrt. Viele kleinere Veranstaltungen, wie Grillfeste und Geburtstagsfeiern, wurden vor\u00fcbergehend auf private Grundst\u00fccke oder in \u00fcberwiegend zu Wohnzwecken genutzte R\u00e4umlichkeiten einzelner Rechtsextremisten verlagert. 2.7 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial / rechtsextremistische Subkultur Die Szene der rechtsextremistischen Subkultur umfasst einzelne Personen, die zumeist durch politisch motivierte, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten oder auch Gewaltdelikte auffallen. Beispielhaft sind hier das Verwenden von Hakenkreuzen und SS-Runen sowie fremdenfeindliche Angriffe zu nennen. Das subkulturelle Personenpotenzial ist nur zum Teil in losen, \u00f6rtlichen Personenzusammenschl\u00fcssen gebunden. Bei diesen Personen stehen vielmehr Aktivit\u00e4ten mit Erlebnischarakter, wie rechtsextremistische Konzerte, Demonstrationen und Sportveranstaltungen im Vordergrund. Von ihnen geht nur selten eine politische Eigeninitiative aus, jedoch ist die Personengruppe leicht f\u00fcr (partei)politische Veranstaltungen wie zum Beispiel Demonstrationen und andere rechtsextremistische Aktionen mobilisierbar. 28","Beispielhaft sind folgende bei der Polizei angezeigte Delikte zu nennen, f\u00fcr die tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie aus dem subkulturellen Spektrum begangen wurden: - 1. Juni 2021 in Pasewalk: Der Beschuldigte versuchte der Gesch\u00e4digten ihre Regenbogen-Flagge zu entrei\u00dfen, die diese sich um die H\u00fcfte gebunden hatte. Bei dieser Handlung st\u00fcrzte die Gesch\u00e4digte und verletzte sich. Weiterhin beleidigte der Beschuldigte die Gesch\u00e4digte mit den Worten \"Lesbe\", \"Transe\" und \"Abschaum f\u00fcr die Menschheit\". Der Beschuldigte sagte selbst von sich, dass er ein Neonazi sei und die Fahne als \"menschenverachtend\" empfinde. - 5. Juni 2021 in Wismar: Der Gesch\u00e4digte teilte mit, von zwei M\u00e4nnern ohne Grund ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Dies wurde durch eine Zeugin best\u00e4tigt. Der Gesch\u00e4digte wurde zuvor mit den Worten: \"schwarzer Mann geh nach Hause, du schwarzer Affe\" beleidigt. - 7. September 2021 in Rostock: Der Gesch\u00e4digte aus Eritrea hielt sich an einem S-Bahn-Haltepunkt in Rostock/L\u00fctten Klein auf, als er von einer m\u00e4nnlichen Person mit den Worten \"Verpiss dich in dein Land zur\u00fcck\" und \"Schei\u00df Ausl\u00e4nder\" angesprochen wurde. Anschlie\u00dfend erhielt er noch einen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht. - 16. Oktober 2021 in G\u00fcstrow: Der alkoholisierte Beschuldigte drohte ausl\u00e4ndischen Jugendlichen aus einem Fenster heraus, dass er sie umbringen w\u00fcrde. Er bezeichnete sie als \"Schei\u00df Ausl\u00e4nder\", \"Schmarotzer\", sie sollen aus Deutschland \"abhauen\", sonst w\u00fcrde er ihnen die \"Fresse einschlagen\". Dabei wurden auch zwei Flaschen geworfen. 29","2.7.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Rechtsextremistische Konzerte dienen der Pflege des szeneinternen Milieus und der ideologischen Selbstvergewisserung und haben in der Szene einen hohen Stellenwert. Die Coronapandemie hat das rechtsextremistische Konzertgeschehen bzw. die Veranstaltungen mit Livemusik jedoch stark beeintr\u00e4chtigt. Im Ersten Quartal 2021 wurden aufgrund von beh\u00f6rdlichen Veranstaltungsuntersagungen und Corona-Schutzauflagen bundesweit viele Veranstaltungen mit Livemusik abgesagt oder auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt verschoben. Daher hat sich die Anzahl der stattgefundenen Veranstaltungen bundesweit seit Pandemiebeginn erheblich reduziert. Es wurden lediglich kleinere rechtsextremistische Musikveranstaltungen wie Liederabende mit geringen Besucherzahlen durchgef\u00fchrt. Im Jahr 2021 fanden in Mecklenburg-Vorpommern lediglich zwei rechtsextremistische Konzerte mit Live-Auftritten (Vgl. zu 2020: 4, 2019: 10) und zwei Liederabende statt (Vgl. zu 2020: 0, 2019: 5). Die beiden Konzerte wurden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit einer Teilnehmerzahl von jeweils unter 100 Personen durchgef\u00fchrt. Die Liederabende fanden in Schwerin bzw. Greifswald mit geringer Teilnehmerzahl statt. In der Vergangenheit wurden die Veranstaltungen meist in Szeneobjekten durchgef\u00fchrt, coronabedingt in den Sommermonaten auch in den G\u00e4rten bzw. auf privaten Grundst\u00fccken von Szeneangeh\u00f6rigen. Die Zahl der regelm\u00e4\u00dfig \u00f6ffentlich aktiven Bands aus Mecklenburg-Vorpommern lag seit 2019 unver\u00e4ndert bei zehn. Zu den bekanntesten rechtsextremistischen Musikgruppen z\u00e4hlten weiterhin \"Path of Resistance\", \"Painful Awakening\", \"Thrima\" und die \"Die Liebenfels Kapelle\"/\"Skalinger\". Auch 2021 geh\u00f6rte der Liedermacher \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") aus dem Raum Grevesm\u00fchlen zu den bundesund europaweit aktivsten rechtextremistischen Musikern. 30","2.7.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel Die Vertriebe sind eine wichtige Einnahmequelle f\u00fcr die rechtsextremistische Szene. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden - wie im Jahr 2020 - keine rechtsextremistischen Verkaufsst\u00e4nde in der \u00d6ffentlichkeit bekannt. Die T\u00e4tigkeit der Vertriebe hat sich hierzulande nahezu ausschlie\u00dflich ins Internet verlagert. Die rechtsextremistische Vertriebsszene in Mecklenburg-Vorpommern bietet in ihrem Sortiment rechtsextremistische Musik, Bekleidung sowie Gegenst\u00e4nde mit NS-verherrlichender Kunst an, ebenso Propagandamaterial wie Flyer, Aufkleber, Plakate und Fahnen. Im Raum Anklam existiert ein rechtsextremistischer Szeneladen namens \"New Dawn Streetwear\" mit dem dazugeh\u00f6renden \"4uvinyl-Versand\". Der Onlineshop \"Wehrmacht1945.de\" bietet eine Reihe von Gegenst\u00e4nden zur Verherrlichung der Wehrmacht an und richtet sich in erster Linie an die gewaltorientierte Neonaziszene. Das Angebot des \"Pommerschen Buchdienstes\" im \"Haus JugendStil\" in Anklam enth\u00e4lt u.a. antiquarische Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch Schmuck mit keltischen Motiven sowie Marschund Soldatenlieder. 2.8 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis Das parteiungebundene rechtsextremistische Spektrum umfasst die sogenannten Kameradschaften, Bruderschaften und andere Vereinigungsformen au\u00dferhalb von Parteien, die zum gr\u00f6\u00dften Teil realweltlich, aber auch virtuell in Erscheinung treten. Sie st\u00fctzen sich in ihrer politischen Ausrichtung auf den Nationalsozialismus, welcher sich durch die pr\u00e4genden Ideologieelemente Rassismus, Nationalismus, Antisemitismus und Antipluralismus auszeichnet. Das Streben nach einer ethnisch homogenen \"Volksgemeinschaft\", ohne Einfluss anderer Kulturen und Ethnien, ist das Hauptziel. Die Rechte Einzelner, 31","Pluralismus und Meinungsvielfalt treten f\u00fcr das Streben nach dem neonazistischen Ziel, die Existenz des eigenen Volkes zu bewahren, zur\u00fcck. Die parteiungebundenen Strukturen sind bedeutend f\u00fcr die gesamte rechtsextremistische Szene, da von ihnen kleinere und gr\u00f6\u00dfere rechtsextremistische Veranstaltungen, wie \"Aufm\u00e4rsche\", Konzerte, und j\u00e4hrlich wiederkehrende Jahrestage organisiert und zelebriert werden. Dies ist unter anderem wichtig f\u00fcr die Nachwuchsgenerierung und -f\u00f6rderung in der Szene und auch die unstrukturierte subkulturelle Szene. Ein steter Nachwuchs aus dem jugendlichen \u00f6rtlichen Umfeld der neonazistischen Szenen kann in ganz Mecklenburg-Vorpommern festgestellt werden. Zumeist handelt es sich um die nachwachsende Generation des vorhandenen rechtsextremistischen Personenpotenzials. Eine zentral gef\u00fchrte parteiungebundene Struktur ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu erkennen. Vielmehr sind in allen Landesteilen sogenannte Kameradschaften und Bruderschaften vertreten. Diese agieren in unterschiedlicher Weise regional und \u00fcberregional. Eine \u00fcberregionale Vernetzung einzelner rechtsextremistischer Strukturen \u00fcber die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus ist vorhanden und entspricht dem Ziel, eine fl\u00e4chendeckende neonazistische Struktur zu etablieren. Vereinzelt konnte im Berichtszeitraum eine Teilnahme der \u00f6rtlichen \"Kameradschaftsszene\" an den regelm\u00e4\u00dfig stattfindenden Anti-CoronaDemonstrationen festgestellt werden. 2.8.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen Neonazistische Szene Rostock \"Aktionsblog\" Der \"Aktionsblog\", auch unter dem Namen \"Nationale Sozialisten Rostock\" (NSR) bekannt, wurde mit seiner Teilorganisation \"Baltik Korps\" am 24. Juni 2021 durch das 32","Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung 21 auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. 22 Auf das Verbot reagierte die rechtsextremistische Szene in unterschiedlicher Form. So wandten sich einzelne Kameradschaften von den Akteuren ab, um nicht in den Fokus staatlicher Beh\u00f6rden zu geraten. Andere solidarisierten sich offen \u00fcber die sozialen Netzwerke mit dem verbotenen \"Aktionsblog\"23. Neonazistische Szene im Raum G\u00fcstrow (Landkreis Rostock) Die j\u00e4hrlichen, in der rechtsextremistischen Szene wiederkehrenden Aktionen, wie Kranzniederlegungen und Gedenkaktionen wurden auch im Jahr 2021 durchgef\u00fchrt. Beispielhaft kann hier die Kranzniederlegung am 14. November zum \"Heldengedenken\" am Ehrenmal in Teterow genannt werden. 21Zum Zeitpunkt des Verbotes: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa. 22Telegram-Profil \"Aktionsblog\" vom 24.06.2021, abgerufen am 24.06.2021. 23Instagram-Profil \"Pommerscher Jugendbund\" vom 27.06.2021, abgerufen am 02.09.2021. 33","Neonazistische Szene im Raum Waren/R\u00f6bel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Die staatlichen Beschr\u00e4nkungen zur Eind\u00e4mmung der CoronaPandemie hielten die rechtsextremistische Szene im Raum Waren und R\u00f6bel nicht von ihren j\u00e4hrlichen Aktionen ab. Teils fanden diese im Verborgenen statt. Ein gemeinsames Agieren und Mobilisieren von mehreren Kameradschaften zu rechtsextremistischen Demonstrationen war erkennbar. Neonazistische Szene im Raum Stralsund (Landkreis VorpommernR\u00fcgen) Die rechtsextremistische Szene um die \"Initiative Vereint f\u00fcr Stralsund\" zeigte im Jahr 2021 wenige nach au\u00dfen sichtbare Aktivit\u00e4ten. Gleichwohl ist das Personenpotenzial in etwa gleichgeblieben. \u00dcber soziale Netzwerke wie Facebook und Telegram war eine stete Aktivit\u00e4t der \u00f6rtlichen rechtsextremistischen Szene erkennbar. Eine Beteiligung von Rechtsextremisten an den Demonstrationen gegen die staatlichen Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der CoronaPandemie fand auch in Stralsund statt. Die \"Artgemeinschaft - Germanische GlaubensGemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e.V.\" (AG-GGG) Die \"Artgemeinschaft\" mit ihrer v\u00f6lkischen, antisemitischen und rassistischen Ausrichtung hat auch im Jahr 2021 Verbindungen nach Mecklenburg-Vorpommern unterhalten, ohne selbst im Land pr\u00e4sent zu sein. Bedeutend f\u00fcr die derzeit gr\u00f6\u00dfte, seit nunmehr 70 Jahren bestehende 24, deutsche neonazistische Vereinigung sind die regelm\u00e4\u00dfig im th\u00fcringischen Ihlfeld stattfindenden \"Gemeinschaftstage\". Diese dienen der Stabilisierung der geschlossenen Gemeinschaft und der Ideologievermittlung. Dabei sind diese Gemeinschaftstage Familienfeste, die mit \"germanisch-heidnischen\" Ritualen 24Gr\u00fcndung erfolgte am 01.08.1951. 34","verbunden werden. Die AG-GGG nimmt auch weiterhin eine bedeutende Stellung in dem bundesweiten Ausbau der Siedlungsbestrebungen der rechtsextremistischen Szene ein. 25 Weitere Neonazistische Strukturen auf regionaler Ebene Die rechtsextremistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern umfasst weitere kleinere neonazistische Personenzusammenschl\u00fcsse, die oft nur geringe Au\u00dfenwirkung entfalten, wenn auch ihre neonazistische Ideologie nicht weniger stark ausgepr\u00e4gt ist. Nachfolgend genannte Gruppierungen waren im Berichtszeitraum des Jahres 2021 im Land aktiv. Landkreis Nordwestmecklenburg \"Brigade 8\" Aktionsgruppe \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") mit Unterorganisationen \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Pommern\", und \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg\" \"Germanisches Bollwerk Mecklenburg\" Landkreis Mecklenburgische Seenplatte \"Freikorps Heimatschutz\" \"Aktionsgruppe F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") mit Unterorganisationen \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Pommern\", und \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg\" \"Hammerskins\" 25Facebook \"AG-GGG\" vom 01.10.2020, abgerufen am 30.01.2022. 35","Landkreis Vorpommern-Greifswald \"Arischer Widerstandsbund\" \"Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\" \"V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg\" \"Aryan Warriors\" \"Kameradschaftsbund Anklam\" (KBA) \"Kameradschaft Borken\" \"Kameradschaftsbund Bargischow\" (KBB) \"Hammerskins\" \"Pommerscher Jugendbund\" Hansestadt Rostock \"Brigade 8\" \"Hammerskins\" Landkreis Rostock \"Freiheitliches B\u00fcndnis G\u00fcstrow\" \"Hammerskins\" Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen \"Huskarlar MC Stralsund\" \"Bruderschaft Grimmen\" \"Hammerskins\" 2.9 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten Auch das Jahr 2021 war von neonazistisch gepr\u00e4gten Veranstaltungen durchzogen. Die j\u00e4hrlich wiederkehrenden Veranstaltungen \"Tag der Ehre\" im Februar in Budapest/Ungarn sowie der traditionelle \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene fanden nicht statt. Folgende neonazistisch gepr\u00e4gte Aktivit\u00e4ten waren jedoch zu verzeichnen: 36","Neonazistische Aktionen zum 8. Mai Die rechtsextremistische Szene sieht in dem 8. Mai keinen Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, sondern betrachtet ihn vielmehr als \"Tag der Schande\" oder sogar als \"dunklen Tag in der Geschichte des deutschen Volkes\". Rechtsextremisten gedenken an diesem Tag ausschlie\u00dflich der deutschen Opfer des Krieges. Seit mehreren Jahren findet in Demmin ein von der NPD organisierter \"Trauermarsch\" statt, welcher jedoch aufgrund der staatlichen Einschr\u00e4nkungen zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie im Jahr 2021 abgesagt wurde. Stattdessen fanden viele kleinere \u00f6rtliche, anlassbezogene Gedenkaktionen der rechtsextremistischen Szene, wie zum Beispiel Kranzniederlegungen, statt. Hevorzuheben ist eine Plakataktion der rechtsextremistischen Gruppierung \"Pommerscher Jugendbund\" anl\u00e4sslich des 8. Mai 2021 in Pasewalk. \"Aktion Schwarze Kreuze\" am 13. Juli 2021 In der rechtsextremistischen Szene wird seit mehreren Jahren deutschlandweit dazu aufgerufen, am 13. Juli schwarze Kreuze zum Gedenken an Opfer von Gewalttaten, die vermeintlich von Migranten begangen wurden, aufzustellen. Auch im Jahr 2021 konnte in ganz Mecklenburg-Vorpommern das Aufstellen von schwarzen Kreuzen beobachtet werden. Einige wurden jedoch offenbar nur f\u00fcr die eigene fotografische Dokumentation aufgestellt und anschlie\u00dfend wieder entfernt. 2021 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 66 (2020: 151) Kreuze festgestellt. Die \u00fcberwiegende Anzahl von schwarzen Kreuzen stand in den Landkreisen Vorpommern-R\u00fcgen, VorpommernGreifswald und Mecklenburgische Seenplatte. Grenzg\u00e4nge der rechtsextremistischen Szene an der deutsch-polnischen Grenze Im Herbst 2021 wurde die deutsch-polnische Grenze in Mecklenburg-Vorpommern Teil einer internationalen Fluchtroute. Dies nahmen Rechtsextremisten zum Anlass, an der gesamten deutsch-polnischen Grenze \"Grenzg\u00e4nge\" 37","durchzuf\u00fchren, um so ihren Unmut \u00fcber den Zustrom von Fl\u00fcchtlingen auszudr\u00fccken. Auch Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern berichteten in den sozialen Netzwerken \u00fcber ihre Teilnahme an den sogenannten Grenzg\u00e4ngen.26 \"Heldengedenken\" der rechtsextremistischen Szene Am 14. November fanden wie \u00fcblich anl\u00e4sslich des \"Heldengedenkens\" zum Volkstrauertag an verschiedenen Kriegsdenkm\u00e4lern in Mecklenburg-Vorpommern, darunter in Teterow, Grimmen, Ludwigslust, R\u00f6bel und Waren/M\u00fcritz, sogenannte \"Kranzniederlegungen\" statt. Diese wurden zumeist durch das Verlesen von Gedichten und Texten und das Abhalten von Schweigeminuten begleitet. Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene Die Kampfsportszene spielt innerhalb der rechtsextremistischen Szene eine bedeutende Rolle. Sie stellt sowohl in der subkulturellen als auch der organisierten neonazistischen Szene einen gemeinsamen, stabilisierenden Faktor dar. Bis zum Verbot des \"Aktionsblogs\" mit seiner Teilorganisation \"Baltik Korps\" am 24. Juni 2021 waren diese der aktivste Zusammenschluss in der rechtsextremistischen Kampfsportszene Mecklenburg-Vorpommerns. Der j\u00e4hrliche H\u00f6hepunkt in der Szene war bisher der \"Kampf der Nibelungen\", der jedoch aufgrund der ausgesprochenen beh\u00f6rdlichen Verbote in den vergangenen Jahren auch 2021 nicht in seiner gewohnten Art und Weise stattgefunden hat. Krisenvorsorge durch Rechtsextremisten Die Vorbereitung auf den \"Tag X\", an dem das demokratische System zusammenbrechen soll und somit ein chaotisches bis desastr\u00f6ses Szenario bevorstehe, ist das leitende Motiv, 26Facebook-Profil \"Kollektiv Seenplatte\" vom 23.10.2021, abgerufen am 27.10.2021. 38","welches Rechtsextremisten zu einer Krisenvorsorge motiviert. Im Vordergrund steht dabei immer, den angeblich bereits zerfallenden Staat im Sinne der neonazistischen Ideologie zu lenken. Die Krisenvorsorge erstreckt sich dabei auf die pers\u00f6nliche Bevorratung mit Nahrung, \u00dcberlebensausr\u00fcstung und Waffen. Eine Radikalisierung konnte bereits in den vergangenen Jahren in der Szene festgestellt werden 27. 2.10 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Trotz eines auch f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern festzustellenden Mitgliederschwundes war die NPD Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 nach wie vor die gr\u00f6\u00dfte neonazistisch ausgerichtete Partei im Land. Anders als \"DIE RECHTE\" und \"Der III. Weg\" trat sie erneut sowohl zur Bundestagswahl als auch zur Landtagswahl an. Der Wahlkampf konnte jedoch nicht mehr in Umfang oder Inhalt an das Niveau vergangener Wahlk\u00e4mpfe ankn\u00fcpfen. 2.10.1 Bundestagsund Landtagswahl 2021 In Mecklenburg-Vorpommern fand zeitgleich zur Bundestagswahl die Landtagswahl 2021 statt. Der NPD-Parteivorsitzende Frank FRANZ wurde als Spitzenkandidat nominiert, weshalb die NPD die hiesige Landtagswahl f\u00fcr sich als \"Schwerpunktwahl\" definierte.28 FRANZ meldete eigens f\u00fcr die Wahl seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern an. Wahlplakate der NPD, Internetver\u00f6ffentlichungen und sonstige Wahlkampfaktivit\u00e4ten Der NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen teilte auf seiner Facebook-Seite ein gegen den CDU-Spitzenkandidaten Armin Laschet gerichtetes Wahlplakat. Hierzu wurde den 27Vgl. VSB 2020 Seite 26/27. 28YouTube-Kanal der \"Nationaldemokraten\": \"Der Wahlkampf beginnt JETZT\" vom 13.08.2021. 39","\"Politdarstellern\" vorgeworfen, dass sie die Anwohner nicht gewarnt h\u00e4tten oder sie nicht h\u00e4tten warnen wollen. Au\u00dferdem wurde seitens der NPD folgender Aufruf verbreitet: \"Deutsches Volk, erkenne endlich, dass das System volksfeindlich ist! Ihr werdet belogen, verblendet und abgeschafft! Schickt Lach-Laschet und die anderen Lachs\u00e4cke in die W\u00fcste! Auf das ihnen das Lachen vergehen m\u00f6ge!\". 29 Die NPD Mecklenburg-Vorpommern berichtete in den sozialen Netzwerken, \"t\u00e4glich\" im Wahlkampf unterwegs zu sein und zeigte hierzu passend Lichtbilder von Plakatierungen und Flugblattverteilungen. 29Facebook-Seite \"NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen\" vom 30.07.2021, abgerufen am 02.08.2021. 40","30 Dar\u00fcber hinaus pr\u00e4sentierte sich der Spitzenkandidat im Internet mit einem als \"mobiles Wahlrad\" umger\u00fcsteten Fahrrad. 31 Der NPD-Landesvorsitzende ver\u00f6ffentlichte ein Lichtbild mit Wahlkampfzeitungen der NPD in Briefk\u00e4sten und teilte mit, diese am 11. September 2021 in L\u00fcbz und Parchim verteilt zu haben.32 Zudem f\u00fchrte er mit dem ehemaligen NPD-Fraktionsvorsitzenden am 14. September 2021 Infost\u00e4nde der NPD in Schwerin (Weststadt und Lankow) sowie in G\u00fcstrow durch. Weitere Infost\u00e4nde der NPD fanden am 24. und 25. September 2021 in Grevesm\u00fchlen, Wismar, Boizenburg und Schwerin statt. Vereinzelt nahmen Wahlkampfunterst\u00fctzer aus anderen Bundesl\u00e4ndern an den Infost\u00e4nden teil. 33 Dar\u00fcber hinaus waren folgende Ereignisse im Rahmen des Wahlkampfes bedeutsam: 30Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 05.09.2021, abgerufen am 06.09.2021. 31Ebd. vom 03.09.2021, abgerufen am 06.09.2021. 32Facebook-Seite des NPD Landesvorsitzenden vom 12.09.2021, abgerufen am 13.09.2021. 33Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 14.09.2021, abgerufen am 15.09.2021. 41","- Bei einem Infostand der NPD am 21. September 2021 in Stralsund kam es zu einer k\u00f6rperlichen Auseinandersetzung (Schubsereien/Rangeleien) zwischen einem Landtagskandidaten der \"Gr\u00fcnen\" und Verantwortlichen des NPD-Wahlstandes. Die Beteiligten zeigten sich gegenseitig an. - Am 21. September 2021 fand eine Wahlkampfveranstaltung der CDU mit dem Bundeskanzlerkandidaten und der amtierenden Bundeskanzlerin in Stralsund statt. Mehrere Gegner der Politik der Bundesregierung mischten sich unter die Besucher der Wahlkampfveranstaltung und st\u00f6rten diese lautstark mit Trillerpfeifen und Rufen wie \"Buh\", \"Haut ab\" und \"Merkel muss weg\". Die St\u00f6raktion wurden von den rechtsextremistischen Vereinigungen \"Initiative 'Vereint f\u00fcr Stralsund'\" und \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" gefilmt und am 22. September 2021 in den sozialen Medien geteilt. Insgesamt verstetigte sich der Eindruck, dass die NPD Mecklenburg-Vorpommern einen stark auf ihren Spitzenkandidaten zugeschnittenen personalisierten Wahlkampf f\u00fchrte und dabei ein seri\u00f6ses Bild vermitteln wollte. Es erfolgte eine rege Nutzung der sozialen Netzwerke, um die Wahlkampfaktivit\u00e4ten einem gr\u00f6\u00dferen Empf\u00e4ngerkreis zug\u00e4nglich zu machen. Herausragende Straftaten mit schwerwiegenden Personenoder Sachsch\u00e4den waren nicht zu verzeichnen. Wahlergebnis der NPD bei der Bundestagsund Landtagswahl und Reaktionen Die NPD kam bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2021 auf 0,8 Prozent der Zweitstimmen, einem Minus gegen\u00fcber der letzten Landtagswahl von 2,2 Prozentpunkten. Das beste Ergebnis landesweit erzielte die NPD mit 2,5 Prozent im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald IV. Ein \u00e4hnliches Ergebnis war f\u00fcr die NPD bei der Bundestagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen. Hier kam sie landesweit auf 0,7 Prozent (2017: 0,9 Prozent), bundesweit 42","lediglich auf 0,1 Prozent. Somit hatte die NPD weder auf Landesnoch Bundesebene die notwendigen Prozentzahlen, die Voraussetzung f\u00fcr die staatliche Teilfinanzierung sind. Damit erh\u00e4lt die NPD f\u00fcr ihre Parteiarbeit keine staatlichen Gelder mehr und ist auf die Zuwendungen ihrer Mitglieder angewiesen. Der NPD-Bundesvorsitzende ver\u00f6ffentlichte am 30. September 2021 einen Livestream mit dem Titel \"Entwicklung nach der Wahl 2021\". Darin informiert er \u00fcber \"nun beginnende Ver\u00e4nderungsprozesse\", die als Reaktion auf die \"schlechten Wahlergebnisse\" umgesetzt w\u00fcrden. Man sei \u00fcbereingekommen, dass das Bild der NPD in der \u00d6ffentlichkeit eine entscheidende Rolle spiele. Vereinzelt repr\u00e4sentierten Personen die NPD, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes und ihrer \u00c4u\u00dferungen zum schlechten Image der Partei beitragen w\u00fcrden. K\u00fcnftig soll daher besser gepr\u00fcft werden, wer Parteimitglied werde. Gegebenenfalls w\u00fcrden Mitglieder aus der Partei entfernt, sofern deren Tun rufsch\u00e4digende Folgen habe. Dar\u00fcber hinaus stellte der Bundesvorsitzende klar, dass \"rechts der AfD kein Platz f\u00fcr eine andere Partei\" sei. Daher sei die NPD f\u00fcr die n\u00e4chsten \"vier bis zehn Jahre raus als Wahlpartei\". Dies bedeute aber nicht zwangsl\u00e4ufig, dass die Partei bei Wahlen nicht mehr antrete. Diskutiert wird nach eigenen Angaben erneut die Frage einer Umbenennung der Partei. Dies m\u00fcsse einhergehen mit einer \"Neuerfindung\". Dabei ist denkbar, dass sich die Partei zu einer \"au\u00dferparlamentarischen Bewegung mit Parteienprivileg\" entwickelt. Es wird auch die Zusammenarbeit bzw. Fusion mit \"Kr\u00e4ften aus Ostdeutschland\" diskutiert. 2.10.2 Thematische Schwerpunkte der NPD M-V im Jahr 2021 Thematisierung einer m\u00f6glichen neuen Fl\u00fcchtlingskrise durch die NPD Der NPD-Landesverband thematisierte die Rettung von Ortskr\u00e4ften aus Afghanistan durch die Bundeswehr und problematisierte, dass unter den 3.849 ausgeflogenen Personen angeblich nur 138 Ortskr\u00e4fte gewesen seien. Unter den \"Flugg\u00e4sten\" 43","seien abgeschobene Straft\u00e4ter, darunter zwei Vergewaltiger gewesen. Der \"Islamische Staat\" (IS) habe die Gelegenheit genutzt, Terroristen nach Deutschland zu schleusen.34 Auch \u00fcber einen Internetbeitrag zu steigenden Krankenkassenbeitr\u00e4gen wurde ein Zusammenhang zwischen Einwanderern aus Afghanistan und anstehenden Beitragserh\u00f6hungen hergestellt.35 Die Artikel sollten offenbar dazu beitragen, Fremdenfeindlichkeit und Wut auf die f\u00fcr Zuwanderung verantwortlich gemachten Entscheidungstr\u00e4ger zu sch\u00fcren. 36 In der NPD-Publikation \"Deutsche Stimme\" wurde unter der \u00dcberschrift \"Man kann die Probleme Afghanistans nicht in Deutschland l\u00f6sen\" dahingehend argumentiert, dass der 11. September 2001 instrumentalisiert worden sei, um milit\u00e4risch gegen die Taliban vorzugehen. Letztlich sei es aber um den \"geostrategischen Einfluss\" vor allem der USA in der Region gegangen. Dass nunmehr Ortskr\u00e4fte, also afghanische Staatsb\u00fcrger, die der Bundeswehr und anderen deutschen Institutionen vor Ort geholfen haben sowie deren Familien nach Deutschland geholt werden sollen, stie\u00df bei der NPD auf Kritik. 34Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Was f\u00fcr Afghanen kommen da eigentlich? Zum Beispiel: Vergewaltiger!\" vom 01.09.2021, abgerufen am 06.09.2021. 35Ebd. \"Krankenkassenbeitr\u00e4ge sollen steigen - die Mitversorgung der vielen Asylanten verschlingt Milliarden Euro!\" vom 31.08.2021, abgerufen am 06.09.2021. 36Facebook-Seite \"NPD - Die soziale Heimatpartei\" vom 18.08.2021, abgerufen am 18.08.2021. 44","Es g\u00e4be keine genauen Angaben dar\u00fcber, wie viele Ortskr\u00e4fte f\u00fcr die Bundeswehr gearbeitet h\u00e4tten. Hier wurde deutlich, dass selbst kleinere Fl\u00fcchtlingsbewegungen genutzt werden, um vor einer vermeintlichen \"\u00dcberfremdung\" zu warnen. Bezugnahmen von Rechtsextremisten auf die \"Antifa-Terrorwelle\" Seit Jahresbeginn 2021 war es zu einer Reihe von \u00dcbergriffen gegen Rechtsextremisten sowie auf deren Immobilien in Th\u00fcringen und Sachsen-Anhalt gekommen. Ein Brandanschlag ereignete sich beispielsweise am 28. Mai 2021 in der Gastst\u00e4tte eines Th\u00fcringer Rechtsextremisten. Es handelte sich bereits um den dritten Brand in diesem Objekt. Die Auswahl der Anschlagsziele und die Vorgehensweise lie\u00dfen eine linksextremistische Tatmotivation m\u00f6glich erscheinen. Der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende teilte ohne eigenen Kommentar einen Pressebericht \u00fcber den erneuten Vorfall. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Kreistagsfraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" verlinkte auf ein Internetvideo des NPD-Medienkanals \"avosTV\".37 Der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende aus Th\u00fcringen hatte bereits am 9. Mai 2021 zusammen mit weiteren Rechtsextremisten eine Erkl\u00e4rung abgegeben, wonach die \"deutsche Opposition\" als \"Antwort auf den linken Terrorismus\" in die \"Offensive\" gehe und sich \u00fcber \"Parteiund Organisationsgrenzen hinweg\" vernetzen werde.38 Die Herbst-Ausgabe der neonazistischen Publikation \"N.S. Heute\" w\u00e4hlte unter der \u00dcberschrift \"Bis einer auf der Strecke bleibt? Linker Terror und nationaler Selbstschutz\" vermeintlichen Linksterrorismus als Titelthema. 37Facebook-Seite des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers der Kreistagsfraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" vom 28.05.2021, abgerufen am 01.06.2021. 38Facebook-Seite des stellvertretenden NPD Parteivorsitzenden vom 9. Mai 2021, abgerufen am 28.05.2021. 45","Die festgestellten Kommentierungen zeigten, dass die rechtsextremistische Szene die Anschlagsserie als besondere Bedrohung ansah und f\u00fcr eigene Vernetzungsbestrebungen bzw. \"Anti-Antifa\"-Aktivit\u00e4ten nutzte. 2.10.3 Kundgebungen, Gedenkveranstaltungen und Demonstrationen der NPD/JN Im Jahr 2021 wurden folgende \u00f6ffentliche Versammlungen der NPD festgestellt: - Der NPD-Landesverband berichtete im Internet \u00fcber eine Transparentaktion am 24. Februar 2021 in Waren/M\u00fcritz gegen ein dort m\u00f6glicherweise geplantes Atomm\u00fcll-Endlager. Hierdurch wird deutlich, dass die NPD allgemeinpolitische Themen aufgreift, die ihr gesellschaftlich anschlussf\u00e4hig erscheinen. - Anl\u00e4sslich des Jahrestages der Bombardierung von Swinem\u00fcnde f\u00fchrten die JN Pommern in den Abendstunden des 12. M\u00e4rz 2021 an der Kriegsgr\u00e4berst\u00e4tte Golm in Kamminke ihre j\u00e4hrliche Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung durch. Der NPD-Landesverband ver\u00f6ffentlichte auf seiner Facebook-Seite einen Bericht der JN Pommern \u00fcber die Gedenkveranstaltung, die in der Aussage gipfelte, dass die Alliierten das deutsche Volk nicht vom Nationalsozialismus, sondern von \"Freiheit, Gl\u00fcckseligkeit und Selbstbestimmung\" befreit h\u00e4tten.39 - Im Jahr 2021 fanden bundesweit mehrere dezentrale rechtsextremistische Versammlungen zum 1. Mai statt. Zur Teilnahme riefen sowohl der Bundesals auch die Landesverb\u00e4nde auf. 39Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 14.03.2021, abgerufen am 15.03.2021. 46","Innerhalb der rechtsextremistischen Szene im Land gab es keine eindeutige Festlegung auf eine bestimmte Versammlung. So fand sich bei den \"Freien Kr\u00e4ften Mecklenburg-Vorpommern\" ein Veranstaltungshinweis zu einer Kundgebung vor dem Reichstagsgeb\u00e4ude in Berlin 40, w\u00e4hrend Anh\u00e4nger des \"III. Wegs\" auch aus Mecklenburg-Vorpommern in Leipzig (dortige Versammlung unter dem Motto: \"Aufstehen gegen linken Terror\") demonstrieren wollten.41 Ein zentraler Aufzug zum 1. Mai fand wie angemeldet in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Hansestadt Greifswald unter dem Motto \"Unser Land braucht Zukunft\" mit ca. 170 Teilnehmern statt. Etwa 80 Anreisende aus Berlin und Brandenburg wurden aufgrund der Corona-Landesverordnung polizeilich an einer Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern gehindert. Der Aufzug wurde nach etwa der H\u00e4lfte der geplanten Strecke durch Gegendemonstranten gestoppt und musste umkehren. 40Facebook-Seite \"Freie Kr\u00e4fte Mecklenburg-Vorpommern\" vom 26.04.2021, abgerufen am 27.04.2021. 41Telegram-Seite \"Der III. Weg\" vom 28.04.2021, abgerufen am 29.04.2021. 47","42 Bez\u00fcge zur Corona-Pandemie wurden durch weitere handgeschriebene Transparente mit den Aufschriften \"Deutschland sucht den Beipackzettel - Zwangsimpfung stoppen!!!\" sowie \"Das Virus geht nicht nachts spazieren, sondern tags arbeiten\" hergestellt. Zus\u00e4tzlich wurde ein Transparent der FacebookSeite \"Deutschland gegen den Corona-Wahnsinn\" mitgef\u00fchrt. Als Redner trat u. a. der NPD-Landesvorsitzende auf, der zum Widerstand gegen das \"politische Regime, das sein Volk verr\u00e4t\" aufrief.43 W\u00e4hrend des Aufzuges wurden Parolen wie \"Frei, sozial und national\" skandiert. 44 - Im Vorfeld des 8. Mai machte der NPD-Landesverband auf die Bedeutung dieses geschichtstr\u00e4chtigen Tages f\u00fcr die rechtsextremistische Szene aufmerksam, der \"symbolisch f\u00fcr den Hass und die Vernichtungswut\" stehe, die dem deutschen Volk im 20. Jahrhundert entgegengebracht worden seien. Der 8. Mai 1945 sei \"kein Tag der Befreiung\" gewesen. Vor dem Hintergrund der Absage des allj\u00e4hrlichen Trauermarsches wurde \"jeder volkstreue Mecklenburger und Pommer aufgerufen, 42Facebook-Seite des NPD Parteivorsitzenden vom 01.05.2021, abgerufen am 04.05.2021. 43Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 02.05.2021, abgerufen am 04.05.202. 44YouTube DS-TV: \"Heimatliebe trifft auf Hass. DS_TV vor Ort am 1. Mai in Greifswald\" vom 03.05.2021, abgerufen am 04.05.2021. 48","sich an den Denkm\u00e4lern und Ehrenhainen\" einzufinden und der Toten des deutschen Volkes ehrenvoll zu gedenken.45 Eine Personengruppe um den NPD-Kreisvorsitzenden des Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte wurde bei einer beabsichtigten Kranzniederlegung in die Peene von Gegendemonstranten gest\u00f6rt. Trotzdem ver\u00f6ffentlichte die NPD im Nachgang ein Video \u00fcber den abgehaltenen \"Ehrendienst\" mit ca. 25 Personen. 46 2.10.4 Rechtsextremistische Kreistagsfraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" In der NPD-Publikation \"Deutsche Stimme\", Ausgabe Januar 2021, fand sich ein Interview mit zwei Angeh\u00f6rigen der im Jahr 2020 neu gebildeten Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim \"Heimat und Identit\u00e4t\". Darin machte der fr\u00fchere AfD-Landessprecher deutlich, dass aus seiner Sicht die AfD zuk\u00fcnftig eng mit der NPD zusammenarbeiten wolle. Dar\u00fcber hinaus wurde behauptet, dass es im AfD-Landesverband eine \"erhebliche Zahl\" von Personen g\u00e4be, die nur auf den \"richtigen Moment f\u00fcr den Absprung\" warten w\u00fcrden. Schon jetzt werde die Fraktion \"von vielen Seiten\" gebeten, \"den n\u00e4chsten Schritt zu gehen\". Folgende Aktivit\u00e4ten der Kreistagsfraktion wurden im Berichtszeitraum bekannt: - Die vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Fraktion angemeldete Kundgebung unter dem Motto \"Unser Land braucht Zukunft! Wir w\u00e4hlen die Freiheit!\" fand am 22. Mai 2021 nicht wie angemeldet mit 200, sondern nur mit ca. 40 Teilnehmern auf dem Schweriner Marktplatz statt. Neben dem Fraktionsvorsitzenden trat der NPD-Spitzenkandidat als Redner auf. 45Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 07.05.2021, abgerufen am 10.05.2021. 46Ebd. vom 08.05.2021, abgerufen am 10.05.2021. 49","- Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrte die Fraktion in ihrer Kreisgesch\u00e4ftsstelle in Ludwigslust mehrere \"offene B\u00fcrgerstammtische\" unter Beteiligung von NPD-Anh\u00e4ngern durch. - Zus\u00e4tzlich fielen Bedrohungen demokratischer Politiker durch die Kreistagsfraktion auf. So wurde unterstellt, dass politische Akteure aus dem Kreistag gegen den Willen des eigenen Volkes Fl\u00fcchtlinge ins Land lassen w\u00fcrden. Zudem w\u00fcrden sich diese durch die Umsetzung der Corona-Ma\u00dfnahmen, inklusive der Impfungen, mitschuldig an einer vermeintlichen Entrechtung und Sch\u00e4digung der Bev\u00f6lkerung machen. Hierzu werde es in Zukunft eine politische und juristische Aufarbeitung geben. 2.11 Partei \"Der III. Weg\" 47 Die im Jahr 2013 gegr\u00fcndete Partei \"Der III. Weg\" trat 2021 erstmals zu einer Bundestagswahl an und erzielte hierbei 0,017 % bzw. 7.832 der Zweitstimmen. In Mecklenburg-Vorpommern trat die Partei nicht zur Wahl an. Die Partei versteht sich als nationalistische, aktivistische Bewegung, was sie durch eine thematische Vielfalt bundesweit und in Mecklenburg-Vorpommern deutlich macht. So engagiert sich 47Internetseite \"Der III. Weg\", auch 2021 genutztes Logo, abgerufen am 27.01.2022. 50","die Partei auch im sozialen Bereich wie beispielsweise Tierschutz, Hilfsund Sportangebote, um auch hier\u00fcber anschlussf\u00e4hig zu sein. Die Parteiaktivit\u00e4ten \u00fcberwiegen in den s\u00fcdlichen und \u00f6stlichen Bundesl\u00e4ndern, jedoch waren im Berichtszeitraum auch Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen. \u00c4hnlich wie die Partei \"Die Rechte\" (siehe Abschnitt 2.12) erzeugte sie vorrangig Au\u00dfenwirkung \u00fcber Internetbeitr\u00e4ge, Flugblattverteilaktionen, Beteiligung an Demonstrationen und das Abhalten von Gedenkveranstaltungen. Auch hinsichtlich ihrer ideologischen Ausrichtung und ihres Menschenund Gesellschaftsbildes sind in wesentlichen Merkmalen \u00dcbereinstimmungen mit den anderen neonazistischen Parteien erkennbar: \"Der III. Weg\" bedient ebenso ausl\u00e4nderfeindliche, antisemitische und revisionistische Narrative. Am 1. August 2021 erschien das Buch \"Wie weiter? Kritik und Doktrin des organisierten Nationalismus\". Das Buch wird durch die Partei \"Der III. Weg\" im Eigenverlag vertrieben. Beworben wurde die Publikation als eine \"kritische Bilanz des deutschen Nachkriegsaktivismus\" und erhob gleichzeitig den Anspruch, eine Doktrin f\u00fcr eine \"revolution\u00e4re Bewegung des 21. Jahrhunderts\" zu liefern.48 F\u00fchrende Parteimitglieder wirkten an der Erstellung und Herausgabe des Buches mit. In ihm wird deutlich, dass es das erkl\u00e4rte Ziel der Partei ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Der Fokus der Partei lag im Jahr 2021 insbesondere auf der Kritik an der Migrationsund Corona-Politik der Bundesregierung. In Mecklenburg-Vorpommern ist sie, wenngleich aktuell noch keine Strukturen etabliert wurden, deutlich aktiver als die Partei \"Die Rechte\" (siehe Abschnitt 2.12). Ihr Bet\u00e4tigungsschwerpunkt liegt im \u00f6stlichen Landesteil. 48Internetseite \"Der III. Weg\" vom 12.07.2021, abgerufen am 27.07.2021. 51","Auch im Jahr 2021 setzte die Partei ihre Kampagne \"Das System ist gef\u00e4hrlicher als Corona\" durch Flugblattverteilungen weiter fort. Entsprechende Aktionen fanden u.a. im Februar in Zinnowitz und Neustrelitz sowie in B\u00fctzow und in der benachbarten Gemeinde Steinhagen statt. 49 Im November erfolgten weitere Verteilaktionen u.a. in Stavenhagen 50 und Rostock.51 Weiter beteiligten sich Parteimitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern an der bundesweiten Aktion \"T\u00fcrkg\u00fcc\u00fc nicht willkommen\", indem sie anl\u00e4sslich des Drittligaspiels des \"FC Hansa Rostock\" bei \"T\u00fcrkg\u00fcc\u00fc M\u00fcnchen\" am 15. M\u00e4rz 2021 2.000 Flugbl\u00e4tter im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel verteilten. Die Flugbl\u00e4tter richteten sich nach eigenen Angaben \"gegen die linksextremistische Unterwanderung ganzer Fankurven\" sowie die \"wachsende Anzahl von Migrantenvereinen\". 52 Zus\u00e4tzlich solidarisierte sich die Partei mit der von einem Vereinsverbot betroffenen rechtsextremistischen Gruppierung \"Nationale Sozialisten Rostock\". Unter der \u00dcberschrift \"Wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote\" erfolgte eine entsprechende Berichterstattung im Juli 2021. 53 Die Islamfeindlichkeit der Partei kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass sie den geplanten Moscheeneubau in Rostock kritisierte. Mit einer sogenannten Aufkl\u00e4rungskampagne erfolgte im Juli eine gr\u00f6\u00dfere Flugblattverteilung in der Stadt. Sie bezeichnete ihren Widerstand gegen die Errichtung als \"zwingend geboten\" und informierte \u00fcber Koran und Islam, wobei diese u.a. als \"gewaltverherrlichend, totalit\u00e4r und imperialistisch\" bezeichnet wurden. 54 49Internetseite \"Der III. Weg\" vom 12.07.2021, abgerufen am 05.03.2022. 50Ebd. vom 15.11.2021, abgerufen am 18.11.2021. 51Ebd. vom 07.11.2021, abgerufen am 18.11.2021. 52Internetseite \"Der III. Weg\" vom 17.03.2021, abgerufen am 19.03.2021. 53Ebd. vom 05.07.2021, abgerufen am 20.07.2021. 54Ebd. vom 07.07.2021, abgerufen am 20.07.2021. 52","Ein Anzeichen f\u00fcr die fremdenfeindliche und militante Einstellung war weiterhin die im Jahr 2021 durchgef\u00fchrte Kampagne \"Werde Grenzg\u00e4nger - Sch\u00fctze deine Heimat vor illegal einreisenden Ausl\u00e4ndern!\". In einem entsprechenden Internetbericht hie\u00df es, dass seit Wochen \"tausende junge M\u00e4nner\" aus dem Irak, Syrien und dem Jemen \u00fcber Minsk (Wei\u00dfrussland) durch Litauen und Polen nach Deutschland kommen w\u00fcrden. Bei einem n\u00e4chtlichen \"Grenzgang\" am 23. Oktober 2021 im Gro\u00dfraum Guben/Brandenburg wurden vor Ort etwa 50 Beteiligte aus dem Umfeld des \"III. Wegs\" polizeilich festgestellt. Die Teilnehmer seien aus Bayern, Sachsen, Berlin und MecklenburgVorpommern angereist. Die Polizei stellte Pfeffersprays, ein Bajonett, eine Machete und Schlagst\u00f6cke sicher. 55 Teilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern waren von der Sicherstellung nicht betroffen. In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Flugblattverteilung zu sehen, die im Dezember auf Usedom durchgef\u00fchrt wurde. Unter der \u00dcberschrift \"Grenzen dicht! Asylflut stoppen!\" und \"Kein zweites 2015! Grenzschlie\u00dfungen jetzt!\" verurteilte die Partei die Situation, nach der \"auch in Mecklenburg-Vorpommern regelm\u00e4\u00dfig illegale Ausl\u00e4nder aufgegriffen werden, die \u00fcber Polen die Belarus-Route genutzt haben, um nach Deutschland zu gelangen.\"56 55\"Polizei unterbindet rechtsextreme Grenzpatrouillen\" vom 24.10.2021, ver\u00f6ffentlicht auf www.tagesspiegel.de, abgerufen am 25.10.2021. 56Internetseite \"Der III. Weg\" vom 10.12.2021, abgerufen am 14.12.2021. 53","2.12 Partei \"DIE RECHTE\" 57 In Mecklenburg-Vorpommern entfaltete die Partei \"DIE RECHTE\" im Berichtszeitraum nur einen kleinen Wirkungsradius. Unabh\u00e4ngig davon, dass der Bundesvorsitzende der Partei seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, waren Strukturen der Partei w\u00e4hrend des Berichtszeitraums nicht feststellbar. Einzelmitglieder, wie zum Beispiel der Bundesvorsitzende, nahmen an verschiedenen Veranstaltungen teil, die auch von anderen Rechtsextremisten besucht wurden. Am 31. Januar 2021 wurde durch den Bundesvorsitzenden eine Protestkundgebung in Parchim unter dem Motto \"Gegen die Seuchen-Diktatur\" angemeldet, an der rund 20 Personen teilnahmen.58 2.13.1 Neue Rechte 2.13.2 \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) Im Spektrum der sogenannten Neuen Rechten ist weiterhin die IBD von Bedeutung, die sich ausdr\u00fccklich nicht auf die Ideologie des Nationalsozialismus bezieht, aber dennoch als rechtsextremistisch anzusehen ist. Die Unternehmen der IBD \"Schanze Eins\", \"IB-Laden\" bzw. \"Phalanx Europa\", \"Okzident Media\" und \"GegenUni\" hatten im Berichtszeitraum alle ihren 57Internetseite \"Die Rechte\" vom 16.07.2021, abgerufen am 02.02.2022. 58Presseartikel vom 31.01.2021, abgerufen am 28.01.2022. 54","Gesch\u00e4ftssitz in einem B\u00fcro in Rostock. Internetseiten wie \"Feldzug Blog\" sind \u00fcber das \"Okzident Media Portal\" diesen Unternehmen zuzurechnen. Bei der \"GegenUni\" handelt es sich um eine 2021 neu ins Leben gerufene zahlungspflichtige \"patriotische Digitalakademie\". Die IBD sieht die Universit\u00e4t als Institution \"am Ende\", da diese zur \"Brutst\u00e4tte des linksliberalen Universalismus\" geworden sei. Statt eine \"nationale Elite\" zu bilden, machten sich die deutschen Hochschulen zur \"Schaltstelle der globalistischen Herrschaft\". Vor diesem Hintergrund wurde das neue Projekt \"GegenUni\" ins Leben gerufen, mit dem der \"Kampf um den geistigen Raum der Nation\" wieder aufgenommen werden soll. Hierzu konnte durch Kunden der \"GegenUni\" ein Rundbrief abonniert werden, zudem wurden Twitterund Telegram-Profile eingerichtet.59 Die angebotenen Kurse bestanden im Berichtszeitraum haupts\u00e4chlich aus Lekt\u00fcre-Seminaren zu theoretischen Standardwerken der neurechten Szene, so zum Beispiel von Autoren wie Carl Schmitt, Alain de Benoist oder Ernst J\u00fcnger. Die Einschreibung an der \"GegenUni\" ist kostenpflichtig. Das Angebot startete am 8. Juli 2021 mit einem ersten live \u00fcbertragenen Seminar zum Thema \"Totalitarismus\", abgehalten vom ehemaligen Bundesvorsitzenden der \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD). Sitz des neuen Wirtschaftsunternehmens \"GegenUni UG\" ist laut Impressum das B\u00fcro der IBD in Rostock. Die besondere Verbindung von IBD und AfD wird daran deutlich, dass die vom IBD-Unternehmen \"Okzident Media UG\" mit Sitz in Rostock verantwortete Internetseite \"Feldzug\" in einem Thesenpapier Empfehlungen f\u00fcr die \"strategische Vision einer AfD\" in zehn Jahren gab. Im Osten werde es, so der Autor, in den n\u00e4chsten Jahren die ersten AfD-B\u00fcrgermeister, Landr\u00e4te und dominierende Kommunalfraktionen geben. Dies k\u00f6nnte 59Telegram-Seite \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" vom 21.06.2021, abgerufen am 21.06.2021. 55","eine \"normalisierende Ausstrahlungswirkung\" auf den Westen zur Folge haben. Deshalb sollten Ost-Vertreter im kommenden Bundesvorstand eine \"angemessene quantitative Vertretung\" bekommen, auch wenn der Osten demographisch in absoluten Zahlen weniger Bedeutung habe. Die innerparteilichen Konflikte zu den Spannungsfeldern \"Sozialismus vs. Kapitalismus\" und \"CDU 2.0 vs. NPD 2.0\" m\u00fcssten aufh\u00f6ren bzw. in offene \"Diskursund Debattenplattformen\" \u00fcberf\u00fchrt werden. Zudem sollen \"gro\u00dfe Datenbanken\" mit Strukturund W\u00e4hlerdaten geschaffen, die \"Junge Alternative\" (JA) besser strukturell eingebunden sowie \"Medienmacher des vorpolitischen Umfeldes\" durch \"F\u00f6rderund Stipendienprogramme\" in die Medienarbeit der AfD involviert werden. Auch thematisch werde es k\u00fcnftig nicht mehr reichen, die \"zehnte Statistik \u00fcber Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\" auf Facebook zu posten, sondern das Migrationsthema m\u00fcsse auf ein \"insgesamt breiteres Fundament aus verwandten Themen\" gestellt werden.60 Die Ver\u00f6ffentlichungen beinhalteten tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass Rechtsextremisten weiterhin versuchen, auf die Entwicklung der AfD in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen. Der ehemalige AfD-Landessprecher aus Mecklenburg-Vorpommern verlinkte in seinem \u00f6ffentlichen Facebook-Profil auf einen Strategiebeitrag des Verantwortlichen der \"Identit\u00e4ren Bewegung \u00d6sterreich\" (IB\u00d6). In diesem Zusammenhang r\u00e4umte er ein, als AfD-Funktion\u00e4r mit dem \"Spitzenpersonal\" der IBD zusammengearbeitet zu haben. Die ehemaligen IBD-Anh\u00e4nger h\u00e4tten mittlerweile zum \"Parlamentspatriotismus\" gewechselt und w\u00fcrden versuchen, in die AfD \"einzusickern\".61 60Internetseite \"Feldzug\": \"7 strategische Herausforderungen nach der Bundestagswahl\", abgerufen am 18.10.2021. 61Facebook-Seite des Vorsitzenden der Fraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" vom 21.09.2021, abgerufen am 22.09.2021. 56","2.13.2 \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" F\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern liegen Erkenntnisse vor, dass die \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB M-V) auch im Jahr 2021 aktiv war. Die IB M-V berichtete beispielsweise auf ihrer eigenen \u00f6ffentlichen Telegram-Seite oder auch unter der Bezeichnung \"Heimw\u00e4rts MV\" bei Telegram und Instagram \u00fcber durchgef\u00fchrte Aktivit\u00e4ten wie Plakatierungen und Demonstrationsteilnahmen. Sie setzte weiterhin prim\u00e4r auf eine propagandistische Breitenwirkung. Dies geschah insbesondere durch die Aufbereitung von durchgef\u00fchrten Aktionen in den sozialen Medien. Adressaten waren dabei vor allem j\u00fcngere Menschen. Auch lie\u00df die IB M-V verlautbaren, dass es kurz vor der Bundestagswahl \"bedenklich ruhig\" um die afghanischen Ortskr\u00e4fte geworden sei. Das Rettungsvorhaben der Bundesregierung wurde als Vorwand bezeichnet, um - wie von \"linken Initiativen\" gefordert - so viele Afghanen wie m\u00f6glich, auch ohne Pass o- der Nachweis, aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund f\u00fchrte die IB M-V als \"eindringliche Erinnerung\" Ende September 2021 eine \"Kunstaktion\" am Rostocker Markt durch, bei der im Dunkeln ein Transparent mit der Aufschrift \"KEIN NEUES 2015\" zwischen zwei Hausd\u00e4cher gespannt wurde und sich Aktivisten mit gez\u00fcndeten Bengalo-Fackeln zeigten. Hierzu wurde \u00fcber YouTube auch ein Video verbreitet. 62 62https://www.youtube.com/watch?v=v52jmZW7eul, abgerufen am 29.09.2021. 57","Weitere \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten der Gruppe wurden im Berichtszeitraum nicht bekannt. 2.13.4 \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" Berichte \u00fcber Aktivit\u00e4ten der IB M-V nahmen bei der im Raum Stralsund ans\u00e4ssigen \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" in den letzten Jahren einen breiten Raum ein. Durch die gegenseitige enge Unterst\u00fctzung ist eine IB-N\u00e4he der \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" anzunehmen. Eine Personenidentit\u00e4t zwischen Mitgliedern beider Gruppen ist wahrscheinlich. Auf der Internetseite der \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" fanden sich zudem mehrere Strategiebeitr\u00e4ge. Diese nahmen Bezug auf die Internetseiten der IBD, wie zum Beispiel den \"Feldzug Blog\" (Teil der identit\u00e4ren Medienagentur \"Okzident Media\") und das Immobilienunternehmen \"Schanze Eins\" sowie die \"unabh\u00e4ngige\" Nachrichtenplattform \"Okzident News\" der IBD. Dar\u00fcber hinaus finden sich Links auf weitere \"patriotische Projekte\" wie \"Compact\", \"Ein Prozent\", die \"Identit\u00e4re Bewegung\" oder die \"Junge Freiheit\". 2.14 Rechtsextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst F\u00fcr den Verfassungsschutz besteht nach wie vor ein hohes Aufkl\u00e4rungsinteresse von verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes. Im Rahmen ihres Informationsauftrages sensibilisiert der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern regelm\u00e4\u00dfig die Beh\u00f6rden im Land und tr\u00e4gt so zur Extremismuspr\u00e4vention bei. Sofern Kenntnis \u00fcber tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes besteht, werden die Besch\u00e4ftigungsbeh\u00f6rden durch die Verfassungsschutzabteilung hier\u00fcber informiert und leiten geeignete Ma\u00dfnahmen in eigener Zust\u00e4ndigkeit ein. Der im Jahr 2020 erstmals erstellte bundesweite Lagebericht \"Rechtsextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst\" wurde in diesem Jahr weiterentwickelt und umfasst den Berichtszeitraum 1. Juli 58","2018 bis 30. Juni 2021. 63 F\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden im Berichtszeitraum 26 Verdachtsf\u00e4lle erfasst. 3 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 3.1 Lage\u00fcberblick Die als eigener extremistischer Ph\u00e4nomenbereich eingestufte Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" lehnte auch im Jahr 2021 die Legitimit\u00e4t und Souver\u00e4nit\u00e4t der Bundesrepublik Deutschland ab, inklusive ihrer Rechtsordnung sowie ihrer Institutionen. Diese Ablehnung resultiert aus unterschiedlichen ideologischen Positionen, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden und somit auch eine Zusammenarbeit der verschiedenen Strukturen bzw. Gruppierungen verhindern. Das Spektrum der Ansichten reicht von einem verschw\u00f6rungs-ideologischen Weltbild \u00fcber die v\u00f6llige Ablehnung bis hin zu einem regelrechten Hass auf den deutschen Staat. Im Jahr 2021 war zum wiederholten Male eine Zunahme des Personenpotenzials festzustellen. Immer noch bestand die Szene haupts\u00e4chlich aus Einzelpersonen, die nicht organisiert sind. Jedoch nimmt der Anteil der in Gruppen strukturierten \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" von Jahr zu Jahr zu. Ein Grund daf\u00fcr d\u00fcrfte in der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschr\u00e4nkungen des allt\u00e4glichen Lebens liegen, die viele Anh\u00e4nger in ihrem Unmut einte. Die coronabedingten Einschr\u00e4nkungen stie\u00dfen bei bestimmten Bev\u00f6lkerungsgruppen auf Ablehnung. Da diese Menschen der \"staatlichen\" Berichterstattung nicht mehr trauten, nutzten sie internetbasierte Informationskan\u00e4le au\u00dferhalb von Presse und Rundfunk. Durch diese kamen sie mit den Denkmustern der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Ber\u00fchrung, was den Zulauf zu dieser heterogenen Szene verst\u00e4rkte. 63Lagebericht abrufbar unter www.verfassungsschutz.de. 59","Nur ein geringer Anteil der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" kann auch dem Ph\u00e4nomenbereich des Rechtsextremismus zugerechnet werden, obwohl die Tendenz seit 2020 leicht steigend ist. \u00dcberschneidungen lassen sich bei Themen erkennen, die den Gebietsund Geschichtsrevisionismus betreffen, v\u00f6lkisches und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut enthalten sowie auch antisemitisch sind. 3.2 Personenpotenzial Personenpotenzial Bund 2020 Bund 2021 \"Reichsb\u00fcrger und 2020 2021 MV MV Selbstverwalter\"64 - nach Organisationsgrad Gesamt 600 650 20.000 21.000 davon unstrukturiert 500 540 k.A. k.A. in Strukturen organi100 110 k.A. k.A. siert davon Rechtsextre45 50 1.000 1.150 misten davon gewaltorien150 160 2.000 2.100 tiert 3.3 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene in Mecklenburg-Vorpommern Auch im Jahr 2021 gab es teilweise aggressive Reaktionen von \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" gegen\u00fcber Verwaltungsund Polizeibeh\u00f6rden, staatlichen und politischen Einrichtungen sowie auch gezielt gegen\u00fcber Politikern. Der direkte Kontakt 64Alle Zahlen sind Rundungswerte. 60","m\u00fcndete nicht selten in Widerstandshandlungen gegen Polizisten und andere Amtstr\u00e4ger mit hoheitlichen Befugnissen. Ein Gro\u00dfteil der Angeh\u00f6rigen der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene konzentrierte sich - wie auch schon im Jahr 2020 - auf die Teilnahme an Protestveranstaltungen gegen die politischen Ma\u00dfnahmen der Corona-Pandemie. In diesem Kontext nahm auch die Berichterstattung in den sozialen Medien immer mehr zu. Teilweise erschienen mehrere Berichte an einem Tag, wie z.B. durch das Online-Magazin \"Volldraht.de\". Ein weiteres pr\u00e4gendes Thema war die Flutkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. 3.3.1 \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" Der Zusammenschluss \"PI-BE\" bestand ehemals aus zwei einzelnen Gruppierungen, die sich auf Grund von \u00dcberschneidungen ideologischer Ansichten zusammenschlossen. Aus diesem Grund konnte auch der \"Ewige Bund\" (EB) dieser Vereinigung zugerechnet werden. Die Motivation der Einzelgruppierungen \"Preu\u00dfisches Institut\" (PI) und \"Bismarcks Erben\" (BE) besteht in der \"Reorganisation des Staatsvolks Preu\u00dfens\" 65. Das PI \"wurde mit dem Bewusstsein ins Leben gerufen, dass [...] der preu\u00dfische Staat handlungsunf\u00e4hig ist. Dies zu \u00e4ndern ist [das] Ziel, das [sie] auf Grundlage g\u00fcltigen staatlichen Rechts verfolgen und erreichen\"66 (Schreibweise wie im Original) wollen. 65Internetseite \"Bismarcks Erben/Preu\u00dfisches Institut\", abgerufen am 04.02.2022. 66Ebd., abgerufen am 04.02.2022. 61","67 Als Zweck der Einzelgruppierung EB wurde \"der Schutz des Bundesgebietes, des innerhalb desselben g\u00fcltigen Rechts sowie die Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes\" angegeben.68 Das gemeinsame Ziel der Gruppierungen ist die Abschaffung der staatlichen Strukturen und des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. Es sollen nach dortiger Ansicht stattdessen die Grenzen des ehemaligen \"Deutschen Kaiserreiches\" unter der F\u00fchrung des Hauses Hohenzollern wiederhergestellt werden. Die Angeh\u00f6rigen dieser Gruppierungen nehmen die Grenzen aus der Zeit des Staatenbundes als Vorbild, der 1871 aus 26 einzelnen Staaten bestand. Die damalige Rechtsordnung h\u00e4tte heute immer noch Bestand. Folglich feierte die Gruppierung im Jahr 2021 haupts\u00e4chlich im Internet das 150-j\u00e4hrige Jubil\u00e4um der Verabschiedung der Verfassung des Deutschen Reiches.69 3.3.2 \"Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst\" (VHD) Zur Vorbereitung der Macht\u00fcbernahme durch den vermeintlichen \"Thronfolger\" aus dem Hause Hohenzollern wurde durch die Einzelgruppierung Ewiger Bund die Untergruppierung VHD gegr\u00fcndet. 67Internetseite \"Preu\u00dfisches Institut, abgerufen am 04.02.2022. 68Internetseite \"Ewiger Bund\", abgerufen am 04.02.2022. 69Internetseite \"Bismarcks Erben\", abgerufen am 18.04.2021. 62","70 Der VHD besteht - ebenso wie der Staatenbund aus dem Jahr 1871 - aus 26 Teilgebieten, die als \"Armeekorpsbezirke\" (AKB) bezeichnet werden. Tats\u00e4chliche milit\u00e4rische oder militante Aktivit\u00e4ten sind aber bisher nicht bekannt. In Mecklenburg-Vorpommern waren der II. AKB (\u00f6stliche Landesh\u00e4lfte/Vorpommern) sowie der IX. AKB (westliche Landesh\u00e4lfte/Mecklenburg) angesiedelt, wobei die Korpsbezirksgrenzen in geschichtsrevisionistischer Weise \u00fcber die Grenzen Deutschlands hinausgehen. Der II. AKB, der III. und der IX. AKB f\u00fchrten im September ein bundesweites \"Nord-Ost-Herbsttreffen 2021\" in Neubrandenburg durch, an dem \"Teilnehmer aus 8 Armeekorpsbezirken des deutschen Bundesgebietes teilnahmen.\" 71 Neben einem Vortrag des sogenannten Generaldirektors, der \u00fcber die Aufgaben des VHD referierte, wurde dieses Treffen unter anderem dazu genutzt, einen neuen Leiter des III. AKB zu ernennen. 72 3.3.3 \"Penzliner Runde\" (PR) Eine weitere Untergruppierung des Zusammenschlusses \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" und \"Ewiger Bund\" ist die \"Penzliner Runde\" (PR). 70Internetseite Preu\u00dfisches Institut, abgerufen am 04.02.2022. 71Internetseite VHD/II. AKB, abgerufen am 21.09.2021. 72Internetseite des IX. AKB, abgerufen am 21.09.2021. 63","73 Die Mitglieder dieser Gruppierung hoffen, \"dass immer mehr Menschen die reichhaltigen M\u00f6glichkeiten f\u00fcr ein wirklich selbstbestimmtes Leben kennen und auch nutzen\". 74 Sie vertreten die Meinung, dass die ehemals bestehenden Bundesstaaten des Zweiten Deutschen Reiches ab 1871 bis heute fortbestehen, und folgen damit der Argumentation des Gruppenzusammenschlusses PI-BE und EB. Die Gruppierung ist in Mecklenburg-Vorpommern ausschlie\u00dflich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aktiv. Neben unregelm\u00e4\u00dfig stattfindenden Treffen wurden auch andere Veranstaltungen, wie zum Beispiel die stetige B\u00fcrgerversammlung der Penzliner Runde, durchgef\u00fchrt. 3.3.4 \"Freistaat Preu\u00dfen\" Die Gruppierung \"Freistaat Preu\u00dfen\" lehnt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ab und ist bundesweit aktiv, d.h. auch in Mecklenburg-Vorpommern. Diese vertritt die Meinung, dass es notwendig sei, \"mit [der] bis heute rechtsg\u00fcltigen Verfassung vom 30. November 1920 als erster der Bundesstaaten mit [der] Reorganisation [zu beginnen], da der Freistaat Preu\u00dfen gem\u00e4\u00df Art. 11 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 das Recht hat, das Deutsche Reich international nach Au\u00dfen zu vertreten.\" 75 (Schreibweise wie im Original). 73Facebook-Seite \"Penzliner Runde\", abgerufen am 04.02.2022. 74Internetseite \"Penzliner Runde, abgerufen am 04.02.2022. 75Internetseite \"Freistaat Preu\u00dfen\", abgerufen am 04.02.2022. 64","76 Die Mitglieder dieser Gruppierung sind der \u00dcberzeugung, dass das ehemals existierende Kaiserreich niemals untergegangen ist. Seit der \"Wiederherstellung der Staatlichkeit des Freistaats Preu\u00dfens\" im Sommer 2013 sehen die Mitglieder die BRD als \"abgel\u00f6st\" an und befinden sich selbst in der Regierungsverantwortung. Dies wurde deutlich durch unz\u00e4hlige Schreiben des \"Freistaats Preu\u00dfen\", die unter anderem Beschwerden gegen das Grundgesetz beinhalteten. Es waren auch verschiedene Gemeinden und Landr\u00e4te in Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Ein Mitglied der Gruppierung hatte im Jahr 2021 zudem erfolglos versucht, in der Gemeinde Demmin B\u00fcrgermeister zu werden. 3.3.5 \"Staatenlos.Info\" Die Gruppierung \"Staatenlos.Info\" fiel insbesondere durch Veranstaltungen in Wittenburg (w\u00f6chentlich) und Berlin (monatlich) auf. 77 76Internetseite \"Freistaat Preu\u00dfen\", abgerufen am 04.02.2022.. 77Schleifenband, das Mitglieder von \"Staatenlos.Info\" an der Kleidung tragen, Internetseite \"Staatenlos.Info\", abgerufen am 04.02.2022. 65","Die Mitglieder dieser Gruppierung sind der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland das nationalsozialistische \"Dritte Reich\" fortsetze und weiter eine faschistische Politik betreibe. Die dazugeh\u00f6rige Website will \"k\u00fcnstlerisch-satirisch \u00fcber die Ursache und Generall\u00f6sung der bis heute offensichtlich nicht gekl\u00e4rten \"Deutschen Frage\" informieren\". 78 Das Hauptziel der Gruppierung ist \"Entnazifizierung = Einheit & Freiheit der Deutschen = Weltfrieden!\"79 In dem satirischen Ansatz liegt das Ziel einer etwaigen Strafverfolgung zu entgehen. Besonders diese Gruppierung versuchte im Jahr 2021, die Veranstaltungen, die sich gegen die durch die Corona-Pandemie verursachten Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr das t\u00e4gliche Leben richteten, f\u00fcr eigene Zwecke zu nutzen. Dabei war jedoch festzustellen, dass bei \u00f6ffentlichen oder Internet-Veranstaltungen die Resonanz in der Bev\u00f6lkerung eher gering war und nicht \u00fcber den niedrigen zweistelligen Bereich hinausging. 3.3.6 \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" Ziel des selbsternannten \"Gro\u00dfherzogs Friedrich Maik\" ist die Abl\u00f6sung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns und die Einf\u00fchrung einer Parlamentarischen Monarchie. 80 78Schleifenband, das Mitglieder von \"Staatenlos.Info\" an der Kleidung tragen, Internetseite \"Staatenlos.Info\", abgerufen am 04.02.2022. 79Ebd., abgerufen am 04.02.2022. 80Internetseite \"Gro\u00dfherzog Friedrich Maik\", abgerufen am 04.02.2022. 66","Der Zeitpunkt dieser Abl\u00f6sung sei aus seiner Sicht gekommen, wenn 10 Prozent der Bev\u00f6lkerung von Mecklenburg-Vorpommern ihre Ja-Stimme f\u00fcr die \"Wahl\" des \"Gro\u00dfherzogs Friedrich Maik\" abgegeben h\u00e4tten. Der \"Gro\u00dfherzog\" sieht sich selbst als rechtm\u00e4\u00dfiger Monarch und \"ist das Staatsoberhaupt vom Gro\u00dfherzogthum Mecklenburg-Strelitz, Gro\u00dfherzogthum Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern. Gemeinsam mit dem Volk \u00fcbt er die Staatsgewalt nach den Bestimmungen der gro\u00dfherzoglichen Verfassung vom Gro\u00dfherzogthum Mecklenburg-Strelitz und der \u00fcbrigen Gesetze aus.\" (Schreibweise wie im Original). Im Jahr 2021 wurden die zuvor genannten Gro\u00dfund Herzogt\u00fcmer \"offiziell ausgerufen\" bzw. \"offiziell aktiviert\", wor\u00fcber auch in Regionalen Zeitungen berichtet wurde 81. Die Grenzen des sogenannten Staatsgebietes gehen auch hier - wie beim \"Vaterl\u00e4ndischen Hilfsdienst\" - \u00fcber die Grenzen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern sowie von Deutschland hinaus. 3.3.7 \"Volldraht Deutschland\" (VD) Die Gruppierung \"Volldraht Deutschland\" (VD) war haupts\u00e4chlich im Internet aktiv. Im Jahr 2021 erschien zum vierten Mal die gleichnamige Zeitschrift mit angeblich 300.000 Exemplaren, von denen jedoch in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige festgestellt wurden. VD beansprucht f\u00fcr sich, \"unzensierte Nachrichten\" zu verbreiten und \"eine neue Form der deutschen Presse\" zu sein.82 83 81Zeitung \"Nordkurier\", Artikel vom 24.05.2021. 82Zeitung \"Volldraht Deutschland\" vom April 2021. 83Internetseite von \"Volldraht Deutschland\", abgerufen am 04.02.2022. 67","VD kommentierte in ihrer Zeitung und auf ihrer Internetseite nahezu jedes tagespolitische Ereignis, jede Katastrophe, jede politische Entscheidung insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Auch die bereits erw\u00e4hnte Flutkatastrophe im Juli 2021 war ein Thema, das genutzt wurde, um eine vermeintliche Handlungsunf\u00e4higkeit der Regierung darzustellen. 3.3.8 \"Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme\" (GdVuSt) Die Gruppierung \"Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme\" (GdVuSt) wurde im M\u00e4rz 2020 durch das Bundesministerium des Inneren, f\u00fcr Bau und Heimat verboten. 84 85 Ungeachtet dieses Verbotes entfalteten ihre Funktion\u00e4re, Mitglieder und Anh\u00e4nger bundesweit weiterhin Aktivit\u00e4ten, um ihrem Ziel - der Abschaffung staatlicher Strukturen in Deutschland - n\u00e4her zu kommen. 3.3.9 \"S.H.A.E.F.-Regierungsinstitution Deutschland\" Diese Gruppierung trat erstmalig im Fr\u00fchjahr 2020 in Erscheinung. Die Aktivit\u00e4ten endeten gr\u00f6\u00dftenteils mit der Verhaftung 84Pressemitteilung des BMI vom 19.03.2020, www.bmi.bund.de, abgerufen am 04.02.2022. 85Internetseite von \"Endstation Rechts\", abgerufen am 04.02.2022. 68","des selbsternannten \"S.H.A.E.F.-Commander Major Jansen\" im Dezember 2021. 86 Vor Gr\u00fcndung dieser Gruppierung gab es bereits diverse Anh\u00e4nger der ehemaligen \"S.H.A.E.F.-Gesetze\" (S.H.A.E.F oder auch SHAEF ist die Abk\u00fcrzung f\u00fcr \"Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces\", das Oberkommando der Alliierten Streitkr\u00e4fte im Zweiten Weltkrieg.\" 87). Diese Personen vertreten die Meinung, dass die aktuellen deutschen Gesetze und Verordnungen nicht gelten, sondern die \"S.H.A.E.F.-Gesetze\" aus der Nachkriegszeit. Deshalb m\u00fcssten Bu\u00dfgelder, Steuern, Mieten, Geb\u00fchren etc. nicht gezahlt werden. H\u00e4ufig gingen auch anonyme Schreiben bei Polizeidienststellen und B\u00fcrgermeistern ein, die die Aufforderung enthielten, sich an die \"S.H.A.E.F.-Gesetze\" zu halten. Ein Mitglied der \"S.H.A.E.F-Regierungsinstitution Deutschland\" wurde auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiv. Diese Person bedrohte einen B\u00fcrgermeister, eine Lehrerin sowie einen Richter an einem der Amtsgerichte mit sogenannten \"Todesurteilen\", die zuvor von dem \"S.H.A.E.F.-Commander Jansen\" auf dessen Telegram-Kanal \"verh\u00e4ngt\" wurden. 86Internetseite \"SHAEF-Gesetze\", abgerufen am 04.02.2022. 87Internetseite des Deutschen Gerichtshofes, www.deutschergerichtshof.de, abgerufen am 04.02.2022. 69","3.3.10 \"Verfassunggebende Versammlung\" (VV) Die Gruppierung \"Verfassunggebende Versammlung\" (VV) war bisher nur sporadisch in MV aktiv. Im Jahr 2021 fanden vereinzelt Verteilaktionen von visitenkartengro\u00dfen Flyern statt. Auf ihrer Internetseite propagierte die VV: \"(...) Die Verfassunggebende Versammlung ist eine \u00fcberparteiliche, religionsunabh\u00e4ngige, au\u00dferparlamentarische und keine durch Eliten bestimmte politische Kraft, die durch h\u00f6chstrichterliche Entscheidung weltweit, wie in der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht best\u00e4tigt wurde. Diese Bewegung [berief] sich auf das international anerkannte und g\u00fcltige Vertragsund V\u00f6lkergewohnheitsrecht [...].\" 88 3.4 Sonstiges zu strukturierten und strukturlosen \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" Der Erlass des Innenministeriums zu \"Vorkommnissen mit Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern in kommunalen Beh\u00f6rden\"89 aus dem Jahr 2019 hat sich bew\u00e4hrt. Die Kommunen wissen, wie sie sich bei Personen verhalten m\u00fcssen, bei denen die Anfangsvermutung besteht, dass sie der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene angeh\u00f6ren. Die Umsetzung des Erlasses f\u00fchrte zu einem verbesserten Erkenntnisgewinn und damit auch zu einem Anstieg des erfassten Personenpotenzials in Mecklenburg-Vorpommern. 88Internetseite \"Verfassunggebende Versammlung\", abgerufen am 04.02.2022. 89Internetseite Verfassungsschutz MV, www.verfassungsschutz-mv.de, abgerufen am 04.02.2022. 70","4. Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Kennzeichnend f\u00fcr das neue Sammel-Beobachtungsobjekt des Bundes ist das gemeinschaftliche Vorgehen gegen den Staat, seine Institutionen und das Gewaltmonopol mit dem Ziel der \u00dcberwindung demokratischer Grundprinzipien auf der Grundlage von Verschw\u00f6rungstheorien und der Ablehnung von demokratischen Entscheidungen. Kriterien des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, die zu einer Einordnung in das Sammel-Beobachtungsobjekt f\u00fchren k\u00f6nnen, sind beispielsweise folgende: - Agitatorische Ver\u00e4chtlichmachung des Staates, seiner Repr\u00e4sentanten und demokratisch legitimierter Entscheidungen, - Gewaltdrohungen gegen Vertreter der parlamentarischen Demokratie, - Blockadeund Sabotageaktionen gegen staatliche Einrichtungen sowie lebenswichtige Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen und/oder - Rekurs auf und Verbreitung von Verschw\u00f6rungsideologien, die die Delegitimierung des Staates forcieren. Das erweiterte Radikalisierungspotenzial des Ph\u00e4nomenbereichs zeigte sich zum Jahresende 2021 in einer erheblich versch\u00e4rften gesellschaftlichen und politischen Diskussion - vor allem in Bezug auf die m\u00f6gliche Einf\u00fchrung einer COVID-Impfpflicht. Vielz\u00e4hlige \u00c4u\u00dferungen in sozialen Netzwerken, allen voran Telegram, zeigten, dass teilweise aus Wut oder einem Ohnmachtsgef\u00fchl staatlichen Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber auch Gewalttaten nicht mehr abgelehnt wurden. Bundesweit verdeutlichten verschiedene Brandstiftungen an Impfund Testeinrichtungen sowie die Gewalttat von Idar-Oberstein, als der Angestellte einer Tankstelle durch einen Gegner der staatlichen Ma\u00dfnahmen im Kontext der Corona-Pandemie erschossen wurde, das vorhandene Gewaltpotential. 71","Die friedlichen Demonstrationen gegen eine m\u00f6gliche Impfpflicht verliefen grunds\u00e4tzlich verfassungskonform und waren vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Allerdings nutzten auch Rechtsextremisten sowie Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter diesen Themenkomplex gezielt aus, um die eigene Sichtbarkeit und Reichweite zu erh\u00f6hen. Gerade auf diese extremistischen Personengruppen zielt das neue Beobachtungsobjekt ab. Besorgniserregend war zudem die bundesweit hohe Zahl von Drohungen gegen Amtsund Mandatstr\u00e4ger, die auch auf deren privates Umfeld abzielten. So fand beispielsweise am 6. Dezember 2021 vor der Schweriner Staatskanzlei eine unangemeldete Versammlung gegen die Coronaund Impfpolitik statt. Die circa 400 Teilnehmer bewegten sich in den fr\u00fchen Abendstunden durch die Schweriner Innenstadt, wobei einzelne Teilnehmer versuchten, in den Bereich des Landtages und der Wohnung der Ministerpr\u00e4sidentin vorzudringen. Dies konnte durch Einsatzkr\u00e4fte unterbunden werden, wobei es zu Verst\u00f6\u00dfen gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kam. Auch nach einem Ende der Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass sich Teile der Szene dieses Ph\u00e4nomenbereichs auf die Suche nach neuen politischen Themenfeldern begeben, um ihre Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung fortzusetzen. 5 Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern Die Zahl der durch das LKA MV registrierten antisemitisch motivierten Straftaten bewegte sich auf einem relativ niedrigen quantitativen und qualitativen Niveau. Dabei handelte es sich vor allem um Propagandadelikte und Sachbesch\u00e4digungen, die entweder der PMK - rechts - zugerechnet werden oder aber keinem PMK-/Ph\u00e4nomenbereich zugeordnet werden k\u00f6nnen. Dabei war seit Herbst 2021 ein Anstieg der Zahl der vom LKA MV festgestellten Straftaten mit eindeutig antisemitischem Hintergrund zu verzeichnen. 72","Im Rahmen der intensivierten Beobachtung islamistischer Bestrebungen in Folge der Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 wurden von der LfV MV regelm\u00e4\u00dfig Aufrufe zur \"T\u00f6tung\" von Juden im Rahmen von Freitagsgebeten in mehreren Moscheen Mecklenburg-Vorpommerns sowie Spendensammlungen zugunsten der HAMAS registriert. Zudem kam es im Kontext bewaffneter Konflikte zwischen den israelischen Verteidigungsstreitkr\u00e4ften mit der HAMAS bzw. der Hizbollah wiederholt zu anti-israelischen Demonstrationen - vor allem von in Deutschland lebenden muslimischen Migranten - in deren Verlauf auf emotionalisierende und antisemitische Art und Weise agitiert wurde. Durch die Beobachtung islamistischer Bestrebungen konnte die Art und der Umfang antisemitischer Propaganda im Rahmen islamischer Gottesdienste best\u00e4tigt werden. Es wurde dar\u00fcber hinaus auch deutlich, dass diese auch von nicht-islamistischen Moscheebesuchern als \"v\u00f6llig normal\" empfunden wurde. Auch wenn derzeit keine \u00f6ffentlich wahrnehmbaren antisemitischen und israelfeindlichen Aktivit\u00e4ten des islamistischen Spektrums zu verzeichnen sind, muss trotzdem davon ausgegangen werden, dass derartige Denkweisen weiterhin von vielen muslimischen Zuwanderern geteilt werden. Von besonderer Bedeutung ist der generell im Bundesgebiet bestehende israelbezogene Antisemitismus. Insbesondere seine umfassende Anschlussf\u00e4higkeit erm\u00f6glicht es dieser Variante des Antisemitismus, eine Scharnierfunktion wahrzunehmen. Diese besteht zwischen ausl\u00e4nderextremistischen, islamistischen Terrororganisationen und linksextremistischen Gruppen einerseits sowie vereinzelten nichtextremistischen Akteuren und Gruppen andererseits. Ein wesentliches Beispiel hierf\u00fcr ist das B\u00fcndnis \"Boycott, Divestment and Sanctions\" (BDS) (siehe hierzu auch Abschnitt 9.4). Dar\u00fcber hinaus wurden in mehreren F\u00e4llen von Gegnern der staatlichen Corona-Ma\u00dfnahmen - insbesondere von Gegnern einer etwaigen Impfpflicht - Bez\u00fcge zur nationalsozialistischen Judenverfolgung hergestellt, vor allem durch das Tragen gelber 73","Davidsterne mit dem Aufdruck \"ungeimpft\". Ein Grundsatzurteil zu dieser Thematik steht bislang aus. Linksextremistisch motivierte antisemitische und antiisraelische Aktivit\u00e4ten, auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit, wurden der LfV MV vor allem im Kontext des Konfliktes zwischen \"antiimperialistischen\" (antizionistischen) und \"antinationalen\" (prozionistischen) Linksextremisten sowie der o.g. Demonstrationen bekannt. Aufgrund der sich abzeichnenden ideologischen Dominanz des \"antinationalen\" Lagers scheinen diese Konflikte in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile jedoch unbedeutend geworden zu sein - und mit ihnen die \u00f6ffentlich demonstrierte linksextremistische Israelfeindlichkeit. Auch f\u00fcr die in marxistisch-leninistischer Tradition stehenden Teile des linksextremistischen Lagers muss weiterhin von einer Sympathie f\u00fcr antisemitische Verschw\u00f6rungstheorien, besonders durch Antiimperialisten, ausgegangen werden. Derartige Verschw\u00f6rungstheorien dienen in diesem Zusammenhang haupts\u00e4chlich dazu, das Ausbleiben der von Karl Marx noch f\u00fcr das 19. Jahrhundert prognostizierten \"sozialistischen Weltrevolution\" durch eine andauernde Konspiration von \"Macht\" (Staat) und \"Kapital\" zu erkl\u00e4ren. Dabei versuchen Linksextremisten dieser \"Verschw\u00f6rung gegen die Arbeiterklasse\" ein Gesicht zu geben. Regelm\u00e4\u00dfig scheuen sie nicht davor zur\u00fcck, sich antisemitischer Denkmuster zu bedienen. Repr\u00e4sentative Untersuchungen zu antisemitischen Einstellungen in der Wohnbev\u00f6lkerung MecklenburgVorpommerns liegen nicht vor. F\u00fcr den Bereich des Rechtsextremismus ist weiterhin festzustellen, dass vor allem Rassenund Verschw\u00f6rungs-Antisemitismus f\u00fcr dieses Spektrum ideologisch bestimmend ist. 74","6 Waffenrechtliche Erlaubnisse Ein Thema, welches Extremisten s\u00e4mtlicher Ph\u00e4nomenbereiche betrifft, sind die waffenrechtlichen Erlaubnisse. Insbesondere Rechtsextremisten sowie Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind h\u00e4ufig im Besitz eines Kleinen Waffenscheins, einer Standardoder einer Sportsch\u00fctzen-Waffenbesitzkarte (WBK). Nicht selten besitzen diese Personen auch Waffen. Durch das im Jahr 2020 in Kraft getretene \"Dritte Waffenrechts\u00e4nderungsgesetz\"90 haben die Waffenbeh\u00f6rden bei jedem Erstantrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und bei jeder Folge\u00fcberpr\u00fcfung der Zuverl\u00e4ssigkeit bei der zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz anzufragen, ob Erkenntnisse zu extremistischen Bestrebungen vorliegen. Die Bewertung dieser Erkenntnisse im Sinne einer waffenrechtlichen Zuverl\u00e4ssigkeit nehmen die Waffenbeh\u00f6rden vor. Der Vollzug dieses Gesetzes f\u00fchrte in M-V dazu, dass einige Personen, die als Extremisten bekannt waren, eine beantragte waffenrechtliche Erlaubnis nicht erhielten, ihnen eine Verl\u00e4ngerung versagt oder ein entsprechender Antrag abgelehnt wurde. Die Bem\u00fchungen, Extremisten vom legalen Waffenbesitz auszuschlie\u00dfen, werden stetig fortgef\u00fchrt. 7 Linksextremismus 7.1 Lage\u00fcberblick Linksextremisten verfolgen das Ziel, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, um an deren Stelle ein kommunistisches System (dogmatischer Linksextremismus) oder eine \"herrschaftsfreie\", anarchistische Gesellschaftsform zu errichten (undogmatischer Linksextremismus/Anarchisten). 90Internetseite des BMI, www.bmi.bund.de, abgerufen am 04.02.2022. 75","Ideologie Dogmatische Linksextremisten vertreten die klassische marxistisch-leninistische Ideologie des Kommunismus in ihren verschiedensten Auspr\u00e4gungen (Stalinismus, Maoismus, Trotzkismus etc.). Als \u00dcbergangsstufe ist hiernach ein sozialistisches System mit der Staatsform der Diktatur des Proletariats als Instrument der Machtsicherung der \"Arbeiterklasse\" notwendig. Systeme, die sich auf die Lehren von Marx, Engels, Lenin, Trotzki, Stalin oder Mao Tse-tung berufen haben und heute noch berufen, sind antidemokratisch und Menschen verachtend. Dabei war und ist der Einzelne als Teil des Kollektivs einem strengen sozialen und politischen \u00dcberwachungssystem unterworfen, das Individualit\u00e4t, wie sie in Demokratien verfassungsrechtlich garantiert ist, nicht zul\u00e4sst. Zuerst kommt das \"System\", dann der Mensch. F\u00fcr die Folgen dieser Ideologie stehen Begriffe wie Berliner Mauer, Gulag 91, Holodomor92, Niederschlagung des Prager Fr\u00fchlings oder auch das Tian'anmenMassaker 1989 in Peking. Undogmatische Linksextremisten (Aktionsorientierte Autonome und Anarchisten) h\u00e4ngen dagegen der Vorstellung an, dass es einen revolution\u00e4ren Prozess geben k\u00f6nne, der unmittelbar in eine \"herrschaftsfreie\" Gesellschaft\" m\u00fcnde. Dementsprechend werden alle staatlichen und gesellschaftlichen Normen, Institutionen und Manifestationen delegitimiert, diskreditiert und (h\u00e4ufig als faschistoid) stigmatisiert. 91Russische Abk\u00fcrzung f\u00fcr \"Hauptverwaltung der Erziehungsund Arbeitslager\". Bezeichnung f\u00fcr stalinistische Strafund Zwangsarbeitslager in der Sowjetunion, in denen so genannte politische H\u00e4ftlinge und Kriminelle im Zuge der Massenrepressionen interniert wurden. 92Ukrainisch f\u00fcr \"T\u00f6tung durch Hunger\" - gro\u00dfe Hungersnot in der Sowjetrepublik Ukraine in den Jahren 1932/33 mit 6 bis 7 Mio. Todesopfern in Folge der Zerst\u00f6rung der Landwirtschaft durch die Zwangskollektivierung, gezielt \u00fcberh\u00f6hte Abgabepflichten f\u00fcr die Bauern und Verhinderung von Hilfsma\u00dfnahmen unter der Regierung Stalins. 76","Einen gemeinsamen Schnittpunkt linksextremistischer Ideologien bildet die Bek\u00e4mpfung des Kapitalismus. Linksextremisten verbinden mit diesem Begriff in der heutigen Zeit marktwirtschaftliche Volkswirtschaften in demokratischen Rechtsstaaten. Diese Systeme seien verantwortlich f\u00fcr eine weltweite soziale Ungerechtigkeit, Rassismus, Kriege und Umweltzerst\u00f6rung und somit eine Form von staatlicher \"struktureller Gewalt\". Daher sei die Beseitigung dieser Verh\u00e4ltnisse durch einen revolution\u00e4ren Prozess Voraussetzung f\u00fcr das Erreichen der eigenen Ziele, die eine Gesellschaft der \"Freien und Gleichen\" garantieren sollen. Auf dem Weg dorthin wird die Anwendung von Gewalt als legitimes Mittel angesehen. An dieser Vorstellung richten sich auch die Aktionsfelder der Szene aus. Linksextremisten sind regelm\u00e4\u00dfig bestrebt, tagespolitische und gesellschaftsrelevante Themen, Meinungsbildungsprozesse und politische Aktivit\u00e4ten im Sinne ihrer Ideologie zu dominieren, zumindest in ihrem Sinne in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung zu beeinflussen und ihr eigenes verfassungsfeindliches Handeln zu legitimieren. Hierzu greifen sie h\u00e4ufig Themen auf, die in der \u00d6ffentlichkeit auf gro\u00dfes Interesse und breite Akzeptanz sto\u00dfen. Sie versuchen hierbei zielgerichtet ein Auseinanderfallen der \u00f6ffentlichen Meinung und der Entscheidungen und Handlungen staatlicher Akteure darzustellen. In den mit Beginn der Pandemiema\u00dfnahmen aufkommenden Protesten zeigte sich zun\u00e4chst auch die linksextreme Szene. Sie verkn\u00fcpfte dabei ihre Kritik an der Beschr\u00e4nkung von Freiheitsrechten mit ihrer generellen Systemkritik. Im weiteren Verlauf der Pandemie ver\u00e4nderte sich das Profil des Protestklientels. Parallel dazu wandelte sich auch die Zielrichtung des Protests der linksextremistischen Szene in der Weise, dass sie sich zunehmend gegen die dem rechten Spektrum zugerechneten Proteste richtete. Insgesamt trat die linksextremistische Szene im Berichtszeitraum aufgrund der coronabedingten Einschr\u00e4nkungen weniger stark als in den Vorjahren in Erscheinung. Dominierende 77","Aktionsfelder waren die Themen Klimaschutz, Antifaschismus und Antirepression. 7.2 Linksextremistische Strukturen in MecklenburgVorpommern In Mecklenburg-Vorpommern konnten die linksextremistischen Strukturen im Berichtszeitraum keinen Zuwachs verzeichnen. Das linksextremistische Personenpotenzial bewegte sich weiterhin bei knapp 500. Dies d\u00fcrfte aber auch mit der Zusammensetzung dieser Szene zusammenh\u00e4ngen. Parteien mit marxistisch-leninistischer Ausrichtung sind auch aufgrund der Erfahrungen mit dem \"real existierenden Sozialismus\" bundesweit wenig attraktiv. Das Bed\u00fcrfnis, sich in gewaltbereiten Szenen zu bewegen, ist wenig ausgepr\u00e4gt und beschr\u00e4nkt sich zumeist auf junge Menschen in st\u00e4dtischen, universit\u00e4ren Milieus. Mecklenburg-Vorpommern mit seinen gro\u00dfen l\u00e4ndlichen R\u00e4umen ist daher allein schon strukturell kein Schwerpunktland f\u00fcr linksextremistische Militanz. 7.2.1 Gewaltorientierte Linksextremisten/Autonome Sitz/Verbreitung lokale Schwerpunkte bilden die Universit\u00e4tsst\u00e4dte Rostock und Greifswald. Struktur Der gewaltorientierten Szene geh\u00f6ren in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen die \"Autonomen\" an, die ideologisch dem Anarchismus zuzurechnen sind. Sie sind f\u00fcr die Mehrzahl der linksextremistisch motivierten Straftaten, insbesondere die Gewalttaten, verantwortlich. In diesem Spektrum finden sich zudem die Vertreter der sogenannten Postautonomen, die im Unterschied zum harten Kern der Autonomen Szene eine gr\u00f6\u00dfere Einflussnahme auf politische Prozesse in der Gesamtgesellschaft anstreben. Zur Gewalt haben diese Gruppierungen - in Mecklenburg78","Vorpommern z\u00e4hlt hierzu die \"Interventionistische Linke\" (IL) - ein taktisches Verh\u00e4ltnis: Gewalt wird zwar nicht selbst ausge\u00fcbt, deren Begehung durch Aktionsund B\u00fcndnispartner jedoch akzeptiert. Mitglieder Personenpotenzial ca. 240 in MV Ziele Abschaffung der bestehenden staatlichen Strukturen auch unter Anwendung von Gewalt (insbesondere gegen Sicherheitsbeh\u00f6rden und ihre Repr\u00e4sentanten) und unter Bezugnahme auf tagespolitisch aktuelle Themen. \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Sitz/Verbreitung Ortsgruppen in Rostock und Greifswald Struktur bundesweit agierender Verein Mitglieder ca. 260 in MV Ziele Vorrangiges Aktionsfeld der RH ist die rechtliche und finanzielle Unterst\u00fctzung Szeneangeh\u00f6riger in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Strafprozessen im Themenfeld \"Antirepression\". Im Ergebnis bietet sie Aktivisten der Szene damit neben der s\u00e4chlichen Unterst\u00fctzung auch einen Legitimationsrahmen f\u00fcr die Begehung von Strafund Gewalttaten. Zudem versucht sie durch intensive \u00d6ffentlichkeitsarbeit Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen und den demokratischen Rechtsstaat wegen dessen vermeintlich \"repressiven Charakters\" zu diskreditieren. 79","93 \"Schwarz-Rote Hilfe\" (SRH) Rostock Sitz/Verbreitung Rostock Struktur Im Raum Rostock aktiver, nicht eingetragener Verein Mitglieder (Mitgliederzahl nicht bekannt) Ziele Grunds\u00e4tzlich verfolgt die SRH, anders als die RH, den Ansatz der aktionsorientierten, nach eigenem Bekunden \"kreativen Antirepression\". Damit will sie u.a. Linksextremisten ermutigen, die demokratisch legitimierte und rechtsstaatlich fundierte Arbeit von Beh\u00f6rden und Gerichten zu erschweren. Institutionen sollen so diskreditiert werden. Laut Eigenangaben ist die SRH selbstorganisierte Anti-Repressions-Arbeit, die unter anderem rechtliche, finanzielle und menschliche Unterst\u00fctzung im Repressionsfall biete. 93Internetseiten der RH, abgerufen am 05.04.2022. 80","94 7.2.2 Dogmatischer Linksextremismus Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Landesverband MV Sitz/Verbreitung Ansprechstellen in Stralsund, Schwerin und Rostock Struktur bundesweite Partei Mitglieder ca. 35 in MV Ziele Laut Parteiprogramm ist \"der revolution\u00e4re Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverh\u00e4ltnissen\" als Ziel formuliert. Die von der Partei angestrebte Gesellschaft ist \"der Sozialismus als erste Phase der kommunistischen Gesellschaftsformation\". Die zur Erlangung dieser Ziele erforderliche Errichtung einer Diktatur des Proletariats steht in offenem Gegensatz zu den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 94Internetseite SRH, abgerufen am 05.04.2022. 81","95 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Sitz/Verbreitung Ortsgruppen in Schwerin und Rostock Struktur bundesweit aktive, eigenst\u00e4ndige Jugendorganisation, betrachtet sich als Nachwuchsorganisation der DKP. Mitglieder ca.10 in MV Ziele Abschaffung des Kapitalismus und die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft. Die Ziele kollidieren wie bei der Mutterorganisation DKP mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. _________________________________________________ Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Sitz/Verbreitung Ortsgruppen in Alt Schwerin, Rostock und Waren, Jugendverband \"REBELL\" mit einer Ortsgruppe in Rostock, MV geh\u00f6rt zum Landesverband Nord-Ost. Struktur bundesweite Partei Mitglieder ca. 15 in MV 95Logo der DKP, abgerufen auf der Internetseite Wikipedia, abgerufen am 05.04.2022. 82","Ziele Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft als \u00dcbergang zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft. Strenge Ausrichtung an maoistisch-stalinistischen Prinzipien, Verstaatlichung der Produktionsmittel, Diktatur des Proletariats und damit im direkten Gegensatz zu den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 96 Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t (SOL) Sitz/Verbreitung Rostock Struktur bundesweite Organisation, Die \"Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t\" ist 2019 aus der Spaltung der \"Sozialistischen Alternative\" (SAV) hervorgegangen. Mitglieder ca. 20 in MV Ziele Abschaffung des Kapitalismus und Schaffung einer sozialistischen Demokratie durch Vergemeinschaftung der Produktionsmittel. Die Ziele stehen im offenen Widerspruch zu den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (entsch\u00e4digungslose 96Internetseite der MLPD, abgerufen am 05.04.2022. 83","Enteignungen, Abschaffung des Parlamentarismus, der auf freien Wahlen basiert). 97 7.3 Personenpotenzial Das Personenpotenzial aller linksdogmatischen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern bel\u00e4uft sich auf unter 100 Personen und bleibt damit im Vergleich zu 2020 unver\u00e4ndert niedrig, mit einer Tendenz zum (demographisch bedingten) weiteren R\u00fcckgang. Die geringe Bedeutung linksdogmatischer Parteien und Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern wird auch durch das Ergebnis der Landtagswahlen im September 2021 unterstrichen. Die hier zur Wahl des Landtages MV und des Bundestages angetretene und zugelassene DKP erzielte in beiden Wahlen jeweils lediglich ein Ergebnis von 0,1% der abgegebenen Stimmen. Die nur zur Wahl des Bundestages angetretene MLPD erzielte ein Ergebnis von weniger als 0,1% der W\u00e4hlerstimmen. Personenpotenzial der linksextremistischen Personenzusammenschl\u00fcsse 2021 in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit.98 97 Facebook-Seite SOL Rostock, abgerufen am 05.04.2022. 98Alle Zahlen sind Rundungswerte . 84","M-V M-V Bund Bund 2020 2021 2020 2021 Gewaltorientierte Linksext260 245 99 9.200 9.600 remisten \"Rote Hilfe e.V.\"(RH) 250 250 10.500 11.000 \"Deutsche Kommunistische 40 35 2.850 2.850 Partei\"(DKP) \"MarxistischLeninistische 20 15 2.800 2.800 Partei Deutschlands\"(MLPD) \"Sozialistische Organisa25 20 400 400 tion Solidarit\u00e4t\"(SOL) \"Sozialistische Deutsche 10 10 670 670 Arbeiterjugend\"(SDAJ)100 Gesamt101 500 480 33.500 34.300 7.4 Straftatenaufkommen Insgesamt wurden durch das Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern im Ph\u00e4nomenbereich \"Links\" der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t 226 Straftaten erfasst. Gegen\u00fcber dem Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs um 52 F\u00e4lle, die jedoch im Wesentlichen auf Sachbesch\u00e4digungen an Wahlplakaten im Kontext der Landtagswahlen 2021 und auf eine geringf\u00fcgige Zunahme an Propagandadelikten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Zahl als linksextremistisch bewerteter Straftaten sank von 69 auf 52 F\u00e4lle. Die Anzahl registrierter Gewaltdelikte sank ebenfalls gegen\u00fcber dem Vorjahr von 17 auf 12 F\u00e4lle, ebenso wie die Anzahl der Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz 99 Darin enthalten sind auch die Mitglieder / Anh\u00e4nger der \"interventionistischen Linken\"(IL). Die IL ist als gewaltunterst\u00fctzend einzustufen. 100 Die Anzahl der Mitglieder der SDAJ in Mecklenburg-Vorpommern ist in der Gesamtzahl der gewaltorientierten Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern mit enthalten. 101 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind oder nicht beobachtet werden. 85","(von 17 auf 13 F\u00e4lle). Den Schwerpunkt bildeten auch in 2021 Sachbesch\u00e4digungen. Fallbeispiele Aktionsfeld \"Klimaschutz\" Im zeitlichen Zusammenhang mit einem Protestcamp des B\u00fcndnisses \"Ende Gel\u00e4nde\" in Brunsb\u00fcttel (S-H) kam es am 2. August 2021 zu zwei Sabotageanschl\u00e4gen auf die Gasinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern (bei den Ortschaften Reimershagen und Pustow). Aktionsfeld \"Antifaschismus\" In der Nacht vom 24. zum 25. November 2021 kam es zu drei Angriffen auf bekannte Angeh\u00f6rige der rechtsextremen Szene. Hierbei wurde ein PKW in Rostock komplett mit schwarzer Farbe bespr\u00fcht. Am selben Morgen wurde die Hausfassade eines in G\u00fcstrow lebenden Neonazis ebenfalls gro\u00dffl\u00e4chig mit schwarzer Farbe bespr\u00fcht. Im dritten Fall wurden die Reifen des PKW eines in Rostock lebenden Neonazis zerstochen. Ein innerer Zusammenhang zwischen allen drei Taten ist anzunehmen. Aktionsfeld \"Antirepression\" In den Morgenstunden des 16. November 2021 wurde das Dienstgeb\u00e4ude der Polizeiinspektion Rostock in der Ulmenstra\u00dfe Ziel eines Farbanschlags. Die Tat wurde mit angeblichem \"strukturellem Rassismus\" innerhalb der Polizei und polizeilicher \"Repression gegen Linke\" begr\u00fcndet. 86","7.5 Aktionsfelder 7.5.1 Aktionsfeld \"Klimaschutz\" Der Klimaschutz und die damit verbundenen Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die Wirtschaft und die Lebensweise jedes Einzelnen nehmen in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion \u00fcber die Gestaltung der Zukunft einen zunehmend breiteren Raum ein. Linksextremisten versuchen hier, auch unter Inkaufnahme der Gef\u00e4hrdung Dritter und der Begehung von Straftaten mediale Aufmerksamkeit zu erregen und auf diese Weise Anschlussf\u00e4higkeit an ein breiteres politisches Spektrum zu erreichen. Im Kern geht es bei diesen Handlungen nicht um die tats\u00e4chliche Sensibilisierung von Politik und \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr den Naturund Umweltschutz und die Reduzierung klimasch\u00e4dlicher Faktoren, sondern um den Gewinn der Deutungshoheit \u00fcber die Ausgestaltung der Politik. Deutlich wird das Missverh\u00e4ltnis zwischen dem propagierten Ziel des Klimaschutzes und dem eigenen Handeln der sogenannten \"Klimaaktivisten\" beispielsweise anhand der gef\u00e4hrlichen Besetzung des Greifswalder Blockheizkraftwerkes am 10. September 2021. Auch die bereits genannten Sabotageaktionen gegen die Gasinfrastruktur im August 2021 oder die medienwirksame Beteiligung an einem Hungerstreik vor dem Bundestag im August/September 2021 im Vorfeld der Wahlen zum Deutschen Bundestag stellen ein fragw\u00fcrdiges Demokratieverst\u00e4ndnis zur Schau, welches davon ausgeht, sich angesichts der Bedrohungen durch den Klimawandel \u00fcber rechtliche Schranken und demokratische Diskursformen hinwegsetzen zu k\u00f6nnen. 7.5.2 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Eines der wichtigsten Themenfelder f\u00fcr Linksextremisten bildet im Land Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor der \"Antifaschismus\". Hierbei werden regelm\u00e4\u00dfig zwei Ziele miteinander verkn\u00fcpft, zum einen die Bek\u00e4mpfung aller als politisch rechtsstehend eingesch\u00e4tzter Personen und Organisationen, zum anderen der \"b\u00fcrgerlich-demokratische\" Staat, der in der Lesart 87","von Linksextremisten den \"Faschismus\" als eine m\u00f6gliche Herrschaftsform akzeptiert, f\u00f6rdert und ihn deshalb auch nicht ausreichend bek\u00e4mpft. Letztlich, so wird argumentiert, wurzele der Faschismus in den gesellschaftlichen und politischen Strukturen des Kapitalismus. Die \"Antifa-Arbeit\" verbindet auf diese Weise ihren Kampf gegen Rechtsextremismus mit dem (gesellschaftlich schwerer vermittelbaren) Kampf gegen das kapitalistische System.102 In Bezug auf demonstrative Aktivit\u00e4ten trat die linksextremistische Szene im Berichtszeitraum aufgrund der coronabedingten Einschr\u00e4nkungen nur vereinzelt in Erscheinung. Typisch war beispielsweise die Beteiligung an den Gegenprotesten anl\u00e4sslich des Aufzuges der NPD am 1. Mai 2021 in Greifswald. Unter dem Deckmantel und dem Schutz des friedlichen b\u00fcrgerlichen Protestaufzuges formierte sich hier ein \"schwarzer Block\" mit ca. 300 bis 400 Personen der linksautonomen/linksextremistischen Szene, aus dem u.a. Pyrotechnik gez\u00fcndet und eingesetzte Polizeikr\u00e4fte mit B\u00f6llern beworfen wurden. 7.5.3 Aktionsfeld \"Antirepression\" Als \"Antirepression\" bezeichnen Linksextremisten ihren Kampf gegen eine von ihnen behauptete, vielgestaltige Unterdr\u00fcckung durch den (verhassten) Staat, welcher nicht nur jegliche revolution\u00e4ren Ans\u00e4tze im Keim ersticken wolle, sondern bereits die blo\u00dfe allgemeine Aus\u00fcbung von staatsb\u00fcrgerlichen Grundrechten beeintr\u00e4chtige. Zu den bevorzugten Zielobjekten geh\u00f6ren naturgem\u00e4\u00df Polizeibeamte, aber auch Nachrichtendienste und andere staatliche Einrichtungen, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften. In diesem Aktionsfeld engagieren sich neben gewaltorientierten Linksextremisten auch Organisationen wie etwa die \"Rote Hilfe\". 102Linksextremismus - Erscheinungsformen und Gef\u00e4hrdungspotenziale, S. 33, BfV 2016. 88","So wurde anl\u00e4sslich der j\u00e4hrlichen linksextremistischen Kampagne zum \"Tag des politischen Gefangenen\" am 18. M\u00e4rz 2021 in Rostock eine Kundgebung mit rd. 100 Personen abgehalten. In verschiedenen Redebeitr\u00e4gen wurde auf die Situation Betroffener von - vermeintlich - politischer Gefangenschaft und Repression aufmerksam gemacht. Beendet wurden die Beitr\u00e4ge mit Formulierungen wie: \"Schei\u00df Polizeigesetze!\", \"Schei\u00df \u00dcberwachung!\", \"Schei\u00df Knast!\", \"Schei\u00df Festung Europa!\", \"Solidarit\u00e4t ist eine Waffe!\" sowie \"Freiheit f\u00fcr alle politischen Gefangenen!\"103 Der Begriff des \"politischen Gefangenen\" und die damit zusammenh\u00e4ngende Agitation stellt ein typisches Argumentationsmuster der linksextremistischen Szene dar. Mit diesem Begriff soll die Botschaft transportiert werden, dass der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat lediglich eine f\u00f6rmliche Fassade sei, hinter der sich in Wahrheit ein autorit\u00e4rer Kern verberge, der darauf ausgerichtet sei, jeden Widerstand gegen \"das System\" zu kriminalisieren und zu brechen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung soll damit diskreditiert und auf eine Stufe mit diktatorischen Regimes gestellt werden. 8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 8.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam Das Ph\u00e4nomen des Islamismus wird begrifflich und inhaltlich von dem des Islam unterschieden. Der Islam ist eine Religion, deren Aus\u00fcbung durch das im Artikel 4 des Grundgesetzes festgehaltene Recht auf Religionsfreiheit garantiert und die als solche nicht von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtet wird. Der Islamismus ist hingegen dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren die Religion des Islam f\u00fcr politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie 103de.indymedia.org/node/144709, abgerufen am 18.5.2022. 89","verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen und dies sowohl in muslimischen wie auch in s\u00e4kular gepr\u00e4gten Gesellschaften. Islamisten wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der mittels Anwendung \"islamischer Rechtsnormen\" der Geltungsanspruch der Scharia durchgesetzt und damit wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Kraft gesetzt werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet deshalb unter der \u00dcberschrift Islamismus religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Wertund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Der islamistische Extremismus ist kein einheitliches Ph\u00e4nomen, sondern weist zahlreiche Facetten auf. Diese unterscheiden sich zum einen in ihrer Reichweite und ihrem Anspruch; das Spektrum reicht hierbei von lokalen islamistischen Vereinen bis zu global agierenden Organisationen wie den Terrororganisationen \"Islamischer Staat\" (IS) oder \"al-Qaida\". Logo der verbotenen Terrororganisation IS Daneben gibt es islamistische Gruppierungen, deren Agenda sich auf bestimmte Regionen bezieht. Die islamistische \"Harakat al-Muqawama al-Islamiya\" (HAMAS) etwa richtet ihre Aktivit\u00e4ten auf eine Islamisierung Pal\u00e4stinas. HAMAS ist f\u00fcr dieses Ziel aber weit \u00fcber die Grenzen Pal\u00e4stinas hinaus aktiv. 90","Zum anderen unterscheiden sich die Mittel, die islamistische Gruppierungen einsetzen, um ihre Ziele zu erreichen. So gibt es islamistische Organisationen, die als legalistisch bezeichnet werden, weil ihre Zielsetzungen zwar extremistisch sind, sie sich aber bei ihren Aktionen innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen. Andere islamistische Gruppierungen bef\u00fcrworten unter bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt als Mittel, um ihre Ziele durchzusetzen. Schlie\u00dflich gibt es im Bereich des Islamismus terroristische Gruppierungen wie \"al-Qaida\" und den IS, deren prim\u00e4res Ziel die Propagierung, die Androhung und der Einsatz von Gewalt ist. Diese Vielfalt hat zur Folge, dass der islamistische Extremismus auch keine Bewegung ist, die nach au\u00dfen hin geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bek\u00e4mpfen einander, nicht zuletzt aufgrund religi\u00f6ser Differenzen, auf das Heftigste. Das Personenpotenzial im islamistischen Extremismus bewegte sich im Berichtsjahr 2021 insgesamt auf einem gleichbleibenden Niveau: M-V M-V Bund Bund 2020 2021 2020 2021 Salafisten 160 180 12.150 11.900 Sonstige 30 20 16.565 16.390 Gesamt 190 200 28.715 28.290 Im Folgenden werden die \"Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2021\" und die \"Staatlichen Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus in Deutschland\" behandelt. Anschlie\u00dfend werden mit dem \"Salafismus\" und der \"Islamistisch Nordkaukasischen Szene\" die im Land MV dominierenden Str\u00f6mungen des Islamismus beschrieben. 91","8.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2021 Der islamistische Terrorismus stellt nach dem Rechtsterrorismus weiterhin die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Die angespannte Bedrohungslage blieb grunds\u00e4tzlich auch 2021 bestehen, jedoch gab es in diesem Jahr in Deutschland, anders als in 2020, keine t\u00f6dlichen islamistischen Anschl\u00e4ge. Auch im europ\u00e4ischen Ausland blieben 2021 im Gegensatz zu den Vorjahren islamistische Terroranschl\u00e4ge aus. Dessen ungeachtet muss darauf hingewiesen werden, dass es aus nachrichtendienstlicher Sicht keinen Grund zur Entwarnung bez\u00fcglich des islamistischen Terrorismus in Europa gibt. Auch 2021 waren vor allem in islamisch gepr\u00e4gten L\u00e4ndern wie Afghanistan, Syrien und Irak wieder zahlreiche islamistische Anschl\u00e4ge zu beklagen, denen zahlreiche Menschen zum Opfer fielen. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial in Deutschland lag Ende 2021 bei rund 1.950 Personen (Dezember 2020: 2.040). Dieses Potenzial spiegelt eine permanente und erhebliche Gef\u00e4hrdung wider. Infolgedessen muss grunds\u00e4tzlich damit gerechnet werden, dass es auch in Deutschland zu einem Anschlag islamistischer Terroristen kommen kann. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat auch 2021 ihre Aktivit\u00e4ten in Syrien und im Irak fortgesetzt. Sie ist dort weiterhin als Terrororganisation im Untergrund aktiv und somit steht weiterhin zu bef\u00fcrchten, dass sie von dort aus Attent\u00e4ter nach Westeuropa entsendet. Daneben strebt der IS an, dass seine bereits in Europa lebenden Anh\u00e4nger dort Anschl\u00e4ge ver\u00fcben, f\u00fcr die die Organisation dann die Verantwortung \u00fcbernimmt und das Ereignis propagandistisch f\u00fcr sich nutzt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass an vielen islamistischen Terroranschl\u00e4gen der letzten Jahre Personen beteiligt waren, die in Europa lebten oder schon dort geboren wurden, sich aber nicht im Ausland an terroristischen Aktivit\u00e4ten beteiligt 92","hatten (sogenannter \"homegrown terrorism\"). Die meisten dieser T\u00e4ter wurden dabei ohne Anbindung an eine Terrororganisation t\u00e4tig. Ein markantes Ereignis f\u00fcr den Ph\u00e4nomenbereich Islamismus/islamistischer Terrorismus im Jahr 2021 stellte der rasche Abzug der von den USA gef\u00fchrten Milit\u00e4rallianz aus Afghanistan im August dar. Obwohl sich dieser Milit\u00e4reinsatz \u00fcber fast zwanzig Jahre erstreckte, konnte er die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus, der von Afghanistan ausgeht, nicht beseitigen. Afghanistan ist, wie auch andere Regionen im Nahen und Mittleren Osten, weiterhin ein Krisenherd und damit auch ein N\u00e4hrboden f\u00fcr islamistische Mobilisierung und Radikalisierung. Es ist zu erwarten, dass mit der Macht\u00fcbernahme der Taliban in Afghanistan in 2021 auch weitere Impulse f\u00fcr die Entwicklung von Organisationen des islamistischen Terrorismus wie \"al-Qaida\" und dem \"Islamischen Staat\" ausgehen werden. 8.2.1 Risiken durch R\u00fcckkehrende aus Syrien und Irak W\u00e4hrend des B\u00fcrgerkrieges in Syrien sind seit 2013 insgesamt rund 1.150 Islamisten aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist. Im Jahr 2021 spielten solche Ausreisen keine Rolle mehr. Rund 37% der Ausgereisten sind mittlerweile wieder nach Deutschland zur\u00fcckgekehrt. F\u00fcr die Sicherheitslage in Deutschland stellt diese Personengruppe weiterhin ein erhebliches Gef\u00e4hrdungspotenzial dar, da sie \u00fcber umfangreiche Erfahrungen mit Krieg und Terrorismus verf\u00fcgen und zudem stark ideologisch indoktriniert sind. Personen, die im Ausland aktiv am Jihad teilgenommen haben, genie\u00dfen dar\u00fcber hinaus in salafistischen und jihadistischen Kreisen - auch in Deutschland - oft ein besonderes Ansehen, werden auf Grund dieser Erfahrungen h\u00e4ufig zu Vorbildern und tragen mit ihren Jihad-Erfahrungen zur St\u00e4rkung und Radikalisierung der salafistischen Szene in Deutschland bei. Die Landesregierung verf\u00fcgt derzeit \u00fcber keine best\u00e4tigten Informationen zu Einund Ausreisef\u00e4llen von Islamisten nach 93","Syrien oder in den Irak mit Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern. 8.2.2 Verhinderte islamistische Anschl\u00e4ge in Deutschland Wie oben bereits angesprochen, gab es in 2021 keine Opfer durch islamistische Terroranschl\u00e4ge in Deutschland - hervorzuheben ist jedoch, dass es den Sicherheitsbeh\u00f6rden gelang, auch 2021 wieder mehrere Anschl\u00e4ge im Vorfeld zu verhindern. Vorbereitung eines islamistischen Sprengstoffanschlags in Hamburg Am 26. August 2021 wurde der deutsch-marokkanische Staatsangeh\u00f6rige Abdurrahman C. aus Hamburg festgenommen. C., welcher im Sommersemester 2021 in Wismar studierte, wird vorgeworfen im Raum Hamburg einen Sprengstoffanschlag im Zusammenhang mit dem zwanzigsten Jahrestag der Terroranschl\u00e4ge vom 11. September 2001 in den USA geplant zu haben. Als Vorbild diente ihm dabei das Vorgehen der Attent\u00e4ter auf den Boston-Marathon im April 2013. Abdurahman C. hatte sich bereits Materialien f\u00fcr den Bau von sogenannten unkonventionellen Sprengund Brandstoffvorrichtungen (USBV) beschafft, darunter gr\u00f6\u00dfere Mengen an Chemikalien sowie mehrere Hundert Schrauben und Muttern aus Metall. Zudem hatte er versucht, \u00fcber das Darknet eine Handgranate und eine halbautomatische Handfeuerwaffe zu erwerben. Die Bundesanwaltschaft hat am 10. M\u00e4rz 2022 Anklage gegen Abdurrahman C. erhoben. Verhinderter Anschlag auf Synagoge in Hagen Gegen den syrischen Staatsangeh\u00f6rigen Oday J. (17) wurde am 27. Dezember 2021 vor dem Landgericht Hagen Anklage erhoben wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat gem\u00e4\u00df SS 89 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 StGB. Oday J. wird unter anderem vorgeworfen, einen Anschlag auf eine Synagoge in Hagen an einem hohen j\u00fcdischen Feiertag geplant zu haben. Er soll hierzu im August 2021 von 94","einem Angeh\u00f6rigen der Terrororganisation IS instruiert worden sein. Bevor er sein Vorhaben umsetzen konnte, wurde er am 16. September 2021 festgenommen. 8.2.3 Religi\u00f6ser Wahn oder islamistische Motive - Herausforderungen bei der Einordnung von Gewaltstraftaten Bei manchen Gewaltstraftaten gibt es beim T\u00e4ter sowohl Bez\u00fcge zur Religion des Islam als auch Hinweise auf eine psychische St\u00f6rung. In solchen F\u00e4llen stellt sich die Frage, ob der T\u00e4ter radikalisiert war und aus islamistischen Motiven gehandelt hat oder ob bei ihm eine psychische St\u00f6rung vorliegt, wie etwa ein religi\u00f6ser Wahn. Am 6. November 2021 hatte ein 27-j\u00e4hriger Syrer in einem ICE zwischen Regensburg und N\u00fcrnberg mehrere Fahrg\u00e4ste mit einem Messer attackiert und dabei vier M\u00e4nner zum Teil schwer verletzt. Nach der Tat stellte ein Sachverst\u00e4ndiger beim T\u00e4ter eine paranoide Schizophrenie fest, so dass dieser als nicht schuldf\u00e4hig eingestuft wurde. Gleichwohl \u00fcbernahm die Generalstaatsanwalt M\u00fcnchen die strafrechtlichen Ermittlungen. In der Folge kamen mehrere Gutachten zu dem Schluss, dass der Verd\u00e4chtige doch schuldf\u00e4hig sei. Zudem wurden bei ihm Propagandavideos der Terrororganisation Islamischer Staat gefunden. Bislang ist somit nicht gekl\u00e4rt, inwieweit tats\u00e4chlich eine islamistische Motivation bei der Messerattacke eine Rolle gespielt hat. M\u00f6glicherweise wird das anstehende Strafverfahren diesen Hintergrund aufkl\u00e4ren. Am 25. Juni 2021 hatte ein Mann somalischer Herkunft in der W\u00fcrzburger Innenstadt mehrere Personen mit einem Messer angegriffen, dabei drei Menschen get\u00f6tet und f\u00fcnf Menschen schwer sowie drei leicht verletzt. Zwei Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der Somalier schuldunf\u00e4hig sei, da er an paranoider Schizophrenie leide. In der Folge wurde er in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses verlegt. Hinweise auf eine extremistische Orientierung des T\u00e4ters im Vorfeld der Tat waren nicht bekannt. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden hatten erkl\u00e4rt, dass es aufgrund von \"Allahu akbar\"95","Ausrufen w\u00e4hrend der Tat oder der Thematisierung des \"Dschihad\" in der Klinik, zumindest Anhaltspunkte f\u00fcr ein islamistisches Motiv der Tat g\u00e4be. 8.3 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus 8.3.1 Vereinsverbote Verbot von \"Jama'atu Berlin\" alias \"Tauhid Berlin\" Am 25. Februar 2021 hat die Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres und Sport Berlin die jihadistisch-salafistische Vereinigung \"Jama'atu Berlin\" alias \"Tauhid Berlin\" verboten und aufgel\u00f6st. Das Verbot erging, da sich die Vereinigung gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtete. Sie hatte u.a. den bewaffneten Jihad und Terroranschl\u00e4ge auf Zivilisten bef\u00fcrwortet und f\u00fcr die Ideologie der verbotenen Terrororganisation \"Islamischer Staat\" geworben. Verbot von Nachfolgeorganisationen des \"Waisenkinderprojekt Libanon e.V. (WKP) Am 15. April 2021 wurden durch den Bundesinnenminister die Vereine \"Deutsche Libanesische Familie e.V.\" aus RheinlandPfalz, \"Menschen f\u00fcr Menschen e.V.\" und \"Gib Frieden e.V.\" (beide aus Niedersachsen) als Ersatzorganisationen des \"Waisenkinderprojekt Libanon e.V. (WKP)\" verboten. WKP war am 2. April 2014 verboten worden, da der Verein jahrelang und in betr\u00e4chtlichem Umfang die libanesische M\u00e4rtyrerstiftung unterst\u00fctzt hatte, die der \"Hizb Allah\" zugerechnet wird und sich gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtet (vgl. Verfassungsschutzbericht des Bundes 2014, S. 114). Verbot von \"Ansaar International e. V.\" Am 5. Mai 2021 hat der Bundesinnenminister den Verein \"Ansaar International e.V.\" verboten. Das Verbot erfolgte, da der Verein Zwecke verfolgte, die sich gegen die Strafgesetze und 96","gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung sowie die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtet hatten. Das Verbot umfasste auch die Vereine \"World-Wide Resistance-Help e.V.\" (WWR Help), \"Aktion Ansar Deutschland e.V.\", \"Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V.\" (SKIB), \"Frauenrechte ANS.Justice e.V.\", \"\u00c4nis BenHatira Help e.V./\u00c4nis Ben-Hatira Foundation\", \"Ummashop\", \"Helpstore Secondhand UG\" sowie \"Better World Appeal e.V.\", die als Teilorganisation von \"Ansaar International e.V.\" angesehen werden. Mit dem Verein \"Ansaar International e.V.\" ist der bedeutendste salafistische Spendensammelverein im deutschsprachigen Raum einschlie\u00dflich zahlreicher Teilorganisationen verboten worden. Der Verein warb damit humanit\u00e4re Hilfe zu betreiben, tats\u00e4chlich verbreitete der Verein ein salafistisches Weltbild und unterst\u00fctzte terroristische Organisationen im Ausland. 8.3.2 Aufenthaltsverfestigung ausl\u00e4ndischer Islamisten Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist nachdr\u00fccklich bestrebt, islamistischen Aktivit\u00e4ten keinen Raum zu geben und diese - so sie bekannt werden - zur\u00fcckzudr\u00e4ngen und zu unterbinden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt im Verbund mit den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden des Landes daran mit, ausl\u00e4ndischen Islamisten, wenn m\u00f6glich, keinen gefestigten Aufenthaltsstatus zu gew\u00e4hren und sie bei Vorliegen der Voraussetzungen in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckzuf\u00fchren. Zu diesem Zweck wirken die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes (LKA und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde) gemeinsam mit dem Ausl\u00e4nderreferat des Innenministeriums an der beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) angesiedelten Arbeitsgruppe \"Statusrechtliche Begleitma\u00dfnahmen\" (AG Status) mit. Ausdr\u00fcckliches Ziel dieser AG ist es, Personen mit extremistischem/terroristischem Hintergrund zu erkennen und zu pr\u00fcfen, inwieweit Ma\u00dfnahmen wie 97","* ein Widerruf oder die R\u00fccknahme einer Asyl-/Fl\u00fcchtlingsanerkennung, * Ma\u00dfnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, * Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwachung gem. SS 56 AufenthG, * Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der (Wieder-) Einreise, * Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der Erteilung, des Widerrufs oder der R\u00fccknahme einer Einb\u00fcrgerung angezeigt sind. Die AG Status kann dabei f\u00fcr den Widerruf von Asylentscheidungen oder f\u00fcr die Empfehlung einer Ausweisungsverf\u00fcgung auch auf solche Erkenntnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden zur\u00fcckgreifen, die unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Normverletzungen liegen. Dabei kann es sich beispielsweise um Hinweise auf das T\u00e4tigwerden f\u00fcr einen als verfassungsfeindlich eingestuften Verein handeln. In diesem Zusammenhang ist jedoch hervorzuheben, dass islamistische Aktivit\u00e4ten, die unterhalb der Schwelle von bedeutsameren Straftaten bleiben oder lediglich als \"abstrakte Gefahr\" im Sinne des Polizeiund Ordnungsrechts klassifiziert werden k\u00f6nnen, regelm\u00e4\u00dfig nicht ausreichen, um eine Aufenthaltsbeendigung zu begr\u00fcnden. Konkreter ausgedr\u00fcckt kann beispielsweise ein vom Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) anerkannter Fl\u00fcchtling den demokratischen Rechtsstaat offen ablehnen und den Vorrang der Scharia gegen\u00fcber den deutschen Gesetzen propagieren, ohne deswegen ausl\u00e4nderrechtliche Sanktionen bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. 8.3.3 Islamismuspr\u00e4vention Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus umfassen neben den erforderlichen Repressionsma\u00dfnahmen verst\u00e4rkt auch Ans\u00e4tze der Pr\u00e4vention. Die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) ist ein bundesweiter Ansprechpartner, insbesondere f\u00fcr das private Umfeld von radikalisierten Personen (erreichbar unter der Rufnummer 0911/9434343). 98","Zur Umsetzung des \"Nationalen Pr\u00e4ventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus\" war 2017 in MV die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe \"Islamismuspr\u00e4vention\" und der Aufbau einer Fachstelle zur Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit Mitteln des Bundesprogramms \"Demokratie leben!\" beschlossen worden. Die Koordinierung dieser Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen wurde der dem Wissenschaftsministerium unterstehenden \"Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung/Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz\" \u00fcbertragen. Die Islamismuspr\u00e4vention im Land MecklenburgVorpommern wird seitdem unter der Mitwirkung der Ministerien f\u00fcr Inneres, f\u00fcr Bildung, Soziales und des Justizministeriums umgesetzt. Seit dem Fr\u00fchjahr 2018 ist die Fachstelle f\u00fcr Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit dem Namen \"Bidaya\" (arab. f\u00fcr Start, Anfang) eingerichtet, die mittlerweile in Dahmen (Landkreis Rostock) angesiedelt ist. \"Bidaya\" steht staatlichen Stellen, zivilgesellschaftlichen Tr\u00e4gern und Einzelpersonen in Mecklenburg-Vorpommern als Beratungsstelle im Themenfeld Islamismus und Islamfeindlichkeit zur Verf\u00fcgung. Neben der Beratung liegt ein Schwerpunkt auf der Fortbildung von Fachkr\u00e4ften. Die Fachstelle \"Bidaya\" ist sowohl im Internet unter www.bidaya-mv.de als auch telefonisch unter der Nummer 0160/8045287 erreichbar. 99","8.4 Salafismus Kurzportr\u00e4t und Ziele Der Salafismus ist eine weltweite Bewegung, der zahlreiche unterschiedliche Str\u00f6mungen, Organisationen und Pers\u00f6nlichkeiten angeh\u00f6ren. In der Bundesrepublik, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern, sind salafistische Bestrebungen in den st\u00e4dtischen Ballungsr\u00e4umen festzustellen. Der Salafismus ist eine Ideologie und gleichzeitig eine besonders radikale Bewegung innerhalb des islamistischen Extremismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Mohammed und der fr\u00fchen Muslime - der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch: al-salaf al-salih) - auszurichten. Um dies umzusetzen, streben Salafisten die bedingungslose Durchsetzung und Befolgung von islamischen Regeln an, die ihrer Auffassung nach in der fr\u00fchislamischen Zeit g\u00fcltig waren. Gr\u00fcndung Ein konkretes Gr\u00fcndungsdatum des Salafismus ist nicht bestimmbar. Es gibt innerhalb des Salafismus unterschiedliche Str\u00f6mungen und Orientierungen, die sich auf diverse islamische Theoretiker und Gelehrte beziehen. Allen Salafisten ist jedoch gemein, dass sie die Handlungen und Ausspr\u00fcche des Propheten Muhammad, seiner Gef\u00e4hrten und der ersten beiden nachfolgenden Generationen als Vorbild f\u00fcr alle nachfolgenden Zeiten ansehen. Struktur / Repr\u00e4sentanten Organisierte Strukturen des Salafismus haben sich im Land bisher nur wenig etabliert. In MV agieren Salafisten vielmehr \u00fcberwiegend als Einzelpersonen oder im Rahmen von losen, nicht formal organisierten Personennetzwerken. Rund die H\u00e4lfte der 100","Salafisten in Mecklenburg-Vorpommern stammt aus Syrien und rund ein Viertel aus dem Nordkaukasus. Mitglieder/Unterst\u00fctzer Nachdem die Anh\u00e4ngerzahl im Bereich Salafismus in Deutschland \u00fcber viele Jahre deutlich und kontinuierlich gestiegen ist, hat mittlerweile eine Konsolidierung eingesetzt. Insgesamt werden dem Salafismus in Deutschland mit Stand Dezember 2021 11.900 Personen zugerechnet (Vorjahr: 12.150). Wie die obige Tabelle ausweist (vgl. Kapitel 8.1) k\u00f6nnen neunzig Prozent des islamistischen Personenpotenzials im Land M- V dem Salafismus zugerechnet werden. Mit Stand Dezember 2021 belief sich dieses auf 180 Personen (Vorjahr: 160). Ver\u00f6ffentlichungen Der Salafismus ist eine Bestrebung, die in sich sehr vielf\u00e4ltig ist. F\u00fcr viele Anh\u00e4nger des Salafismus sind die verschiedenen Schriften der zahlreichen Gelehrten und Ideologen der Bewegung ein zentraler Referenzpunkt. Sie werden online und in gedruckter Form sowie in zahlreichen Sprachen weltweit und auch hier im Land verbreitet. Besonders hervorzuheben sind hier vor allem Videos und Texte, mit denen die salafistische Ideologie vermittelt wird und die in sozialen Netzwerken im Internet verbreitet werden. Finanzierung Die salafistischen Bestrebungen finanzieren sich vor allem \u00fcber Spenden von Anh\u00e4ngern sowie von Organisationen im Inund Ausland. Grund der Beobachtung /Verfassungsfeindlichkeit Salafisten nehmen f\u00fcr sich eine alleinige Deutungsmacht \u00fcber die islamischen Texte in Anspruch. Andere Meinungen und Positionen werden systematisch unterbunden. Wer divergierende 101","Positionen vertritt, wird gebannt, gegebenenfalls verfolgt oder sogar mit dem Tode bedroht. F\u00fcr Salafisten ist der Islam deshalb nicht nur \"Religion\", sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches s\u00e4mtliche Lebensbereiche einschlie\u00dflich Gesetzgebung und Politik regelt. In letzter Konsequenz streben Salafisten die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" an. F\u00fcr Deutschland w\u00fcrde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr h\u00e4tten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen ab, sondern verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz. Sie verwenden dabei zwar religi\u00f6se Begriffe, deuten diese jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist daher mit Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern teilt sich in verschiedene Unterkategorien auf. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Str\u00f6mungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Str\u00f6mungen teilen zwar grunds\u00e4tzlich die gleichen Glaubensvorstellungen, unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden, mit denen diese umgesetzt werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivit\u00e4ten zu verbreiten, welche sie als \"Missionierung\" (arabisch: da'wa) bezeichnen. Mit ihnen soll die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Vorstellungen ver\u00e4ndert werden. Zu diesem Zweck veranstalten sie z.B. Kundgebungen in Innenst\u00e4dten und \"Islamseminare\". Sie unterhalten ein umfangreiches Angebot im Internet, mit dem sie ihre Propaganda verbreiten. Nach au\u00dfen wird dies als Informationsangebot zur korrekten Religionsaus\u00fcbung dargestellt, tats\u00e4chlich betreibt der politische Salafismus auf diesem Weg jedoch eine gezielte und systematische Indoktrination, die h\u00e4ufig den Ausgangspunkt f\u00fcr eine weitere Radikalisierung bildet. 102","Anh\u00e4nger des politischen Salafismus positionieren sich zum Teil in bewusst herausfordernder Weise gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des Islam hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. Zwischen den unterschiedlichen salafistischen Str\u00f6mungen besteht Uneinigkeit, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Die Grenzziehung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus erweist sich somit h\u00e4ufig als unklar. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religi\u00f6s legitimierte Gewalt h\u00e4ufig nicht prinzipiell ausgeschlossen wird (z. B. \"zur Verteidigung des Islam\"). Jihadistische Salafisten bef\u00fcrworten dagegen eine unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in L\u00e4ndern mit muslimischer Bev\u00f6lkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Bedeutendster Protagonist des jihadistischen Salafismus d\u00fcrfte nach wie vor die Terrororganisation des IS sein. Hervorzuheben ist, dass s\u00e4mtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad bef\u00fcrworten, zuvor mit salafistischen Einrichtungen in Kontakt standen. Es kann somit als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den N\u00e4hrboden f\u00fcr eine islamistische Radikalisierung bis hin zur Rekrutierung f\u00fcr den militanten Jihad bildet. Entwicklung der salafistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern Im September 2021 wurde ein 27-j\u00e4hriger Syrer an seinem Wohnort in Rostock wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in der islamistischen Miliz \"Harakat Ahrar al-Sham al-Islamiyya\" festgenommen, die vom Generalbundesanwalt als ausl\u00e4ndische terroristische Vereinigung eingestuft wird. Bei dieser syrischen Gruppierung handelt es sich um eine salafistische Organisation. Die Festnahme erfolgte, nachdem belastendes Dokumentationsmaterial aus Syrien aufgetaucht war und die 103","weiteren Ermittlungen den Tatverdacht erh\u00e4rtet hatten. Der Syrer hatte bis dahin in Deutschland ein unauff\u00e4lliges Leben gef\u00fchrt; f\u00fcr islamistische Aktivit\u00e4ten in Deutschland gab es keinerlei Anhaltspunkte. Er war 2016 als Fl\u00fcchtling nach Deutschland gekommen, hatte Deutsch gelernt und eine Ausbildung zum medizinischen Assistenten absolviert. Am 12.04.2022 wurde er vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2015 in Syrien Mitglied der \"Harakat Ahrar al-Sham al-Islamiyya\" war. 8.5 Islamistische Nordkaukasische Szene (INS) Kurzportrait / Ziele Charakteristisch f\u00fcr die INS in Mecklenburg-Vorpommern ist ihre Fragmentierung in mehrere Gruppen, deren Akteure \u00f6rtlich unabh\u00e4ngig voneinander agieren. Verbindendes Element ist neben der religi\u00f6sen Verbundenheit einerseits die Ablehnung der russischen Vorherrschaft \u00fcber Tschetschenien und die angrenzenden Republiken sowie andererseits ein auf die eigene Ethnie bezogener, starker sozialer Zusammenhalt. Die Zugeh\u00f6rigkeit zu einem Clan und die hiermit einhergehende Loyalit\u00e4t mit dem eigenen Familienverbund ist f\u00fcr das Zusammenleben ebenfalls ein starker identit\u00e4tsstiftender Faktor. Das Kaukasische Emirat, dessen K\u00e4mpfer sich seit 2012 als Jihadisten zun\u00e4chst in noch eigenst\u00e4ndigen nordkaukasischen Verb\u00e4nden am B\u00fcrgerkrieg in Syrien beteiligten, wurde im Juni 2013 durch das Bundesministerium f\u00fcr Justiz als ausl\u00e4ndische terroristische Vereinigung eingestuft und mit einer Strafverfolgungserm\u00e4chtigung belegt. Sitz und Verbreitung Die \"Islamistische Nordkaukasische Szene\" (INS) verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber keine festen Strukturen, sondern wird 104","vornehmlich durch lose Netzwerke gebildet, deren Mitglieder sich bei Bedarf auch \u00fcberregional vernetzen. Gr\u00fcndung / Bestehen Die INS besteht seit der Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung der Tschetschenischen Republik \"Ischkerien\" am 2. November 1991, wenige Wochen vor der Aufl\u00f6sung der Sowjetunion. Urspr\u00fcngliches Ziel war die Losl\u00f6sung von Russland. In den ersten Jahren nach der Gr\u00fcndung befanden sich Islamisten innerhalb der INS noch in einer Minderheit. Dieses \u00e4nderte sich im Verlauf der Jahre, insbesondere w\u00e4hrend des zweiten Tschetschenienkrieges (1999 bis 2009). Ein Ergebnis der fortschreitenden Radikalisierung war die Gr\u00fcndung des jihad-salafistisch orientierten \"Kaukasischen Emirates\" (KE) im Jahre 2007. Das KE versuchte mit einer Guerilla-Taktik gegen die staatlichen tschetschenischen Sicherheitskr\u00e4fte vorzugehen, die von russischer Seite unterst\u00fctzt wurden. Mit der T\u00f6tung des Rebellenf\u00fchrers und Ersten Emirs Dokku UMAROV im Jahr 2013 und nach einer Anschlagsserie in Wolgograd im Dezember 2013 kamen die Operationen des KE zum Erliegen. Mit dem Erstarken des Islamischen Staates (IS) und der Ausreise mehrerer Tausend K\u00e4mpfer aus dem Nordkaukasus in den Jihad nach Syrien/Irak verlor das KE zunehmend an Bedeutung. Sp\u00e4testens mit der Ausrufung einer IS Provinz Kaukasus im Jahre 2015 l\u00f6ste sich das KE praktisch auf. Eine vergleichbare Entwicklung trat mehrere Jahre sp\u00e4ter bei der Terrororganisation \"Islamischer Staat\" selbst ein. Nach milit\u00e4rischen Niederlagen, dem Verlust des vormals kontrollierten Territoriums und der T\u00f6tung des selbsternannten Kalifen Abu Bakr Al-Baghdadi durch US-amerikanische Milit\u00e4rs im Oktober 2019 hatten die Anh\u00e4nger des IS zun\u00e4chst kein real existierendes Vorbild mehr. Die Folge dieser Orientierungslosigkeit war eine Fragmentierung in lose Netzwerkstrukturen. Diese Entwicklung l\u00e4sst jedoch nicht den R\u00fcckschluss zu, dass die Anh\u00e4ngerschaft des vormaligen IS in Deutschland nicht wieder aktiver werden k\u00f6nnte. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass ehemalige IS-K\u00e4mpfer aus dem Kaukasus Asyl in Deutschland mit der Begr\u00fcndung erwirken, sie w\u00fcrden von russischen Beh\u00f6rden politisch verfolgt. Als Beispiel hierf\u00fcr sei auf einen im Jahr 2015 illegal nach Deutschland 105","eingereisten Tschetschenen verwiesen, der zuvor sowohl beim KE im Nordkaukasus als auch sp\u00e4ter als Jihadist in Syrien aktiv gewesen ist. Seine Klage gegen die vom BAMF festgestellte Ablehnung seines Asylantrages hatte zwar keinen Erfolg; trotzdem konnte die Person aber nicht in die Russische F\u00f6deration zur\u00fcckgef\u00fchrt werden, weil mit Verweis auf die Gefahr m\u00f6glicher unmenschlicher Behandlung im Herkunftsstaat eine Abschiebung vorerst auf gerichtlichen Beschluss hin untersagt wurde. Struktur/Repr\u00e4sentanten Die \"Islamistische Nordkaukasische Szene\" verf\u00fcgt in Mecklenburg-Vorpommern \u00fcber keine gefestigten Strukturen und erkennbare Hierarchien. Charakteristisch f\u00fcr die Szene ist ihre transnationale Ausrichtung; Kennund Unterst\u00fctzernetzwerke erstrecken sich in die Nachbarstaaten Deutschlands, insbesondere nach Schweden, Polen, Frankreich, Belgien und \u00d6sterreich. Mitglieder/Unterst\u00fctzer In Mecklenburg-Vorpommern wird rund ein Viertel der 180 Salafisten der INS zugerechnet. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Das Kaukasische Emirat in Tschetschenien war zu seinen aktiven Zeiten eine mit dem Terrornetzwerk al-Qaida assoziierte Organisation. Das KE versuchte durch Anschl\u00e4ge und militante \u00dcberf\u00e4lle auf die Sicherheitsstrukturen die einzelnen Kaukasusprovinzen zu vereinen. Dieser Versuch einer regional und national ausgerichteten Agenda schlug fehl, w\u00e4hrend gleichzeitig der Islamische Staat im nur 1500 km entfernten Syrien erstarkte. F\u00fcr eine Vielzahl ehemaliger K\u00e4mpfer war die Aussicht auf einen erfolgreichen Kampf bei einer international beachteten Terrororganisation so attraktiv, dass sie ihre Heimat verlie\u00dfen, um sich dem IS anzuschlie\u00dfen. 106","Auch in MV ist eine deutliche ideologische N\u00e4he der Anh\u00e4nger der INS mit der Ideologie des IS erkennbar. Entwicklung der Islamistisch Nordkaukasischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern Aus den zu Russland geh\u00f6renden Gebieten des Nordkaukasus sind in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich Personen nach MV gekommen; die meisten von ihnen als Asylbewerber. Das f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Asylverfahrens zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) erkennt in der Regel die vorgebrachten Verfolgungsgr\u00fcnde nicht an und bescheidet die Asylgesuche daher abschl\u00e4gig. Dennoch sind die Zahlen der nach Russland zur\u00fcckgef\u00fchrten Personen vergleichsweise klein. Ein Gro\u00dfteil dieser Asylbewerber stammt aus der Teilrepublik Tschetschenien, in der sich aus Widerstandsgruppen gegen die russlandfreundliche Politik des Pr\u00e4sidenten Ramsan Kadyrov die islamistisch-terroristische Organisation Kaukasisches Emirat gegr\u00fcndet hatte. Neben der islamistischen Ausrichtung dieses Personenkreises beeinflusst h\u00e4ufig auch ein fortbestehendes archaisches Werteverst\u00e4ndnis die Lebensf\u00fchrung in Deutschland. Die damit einhergehenden Verhaltensweisen tragen, ebenso wie die Vorstellungen von einem ethnisch reinen Tschetschenentum, zur Abschottung und Etablierung von Parallelgesellschaften bei und wirken sich negativ auf den Integrationserfolg dieser Personen aus. 107","9 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 9.1 Personenpotenzial Die St\u00e4rke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: 104 MV MV Bund Bund 2020 2021 2020 2021 \"Arbeiterpartei Kur250 250 14.500 14.500 distans\" (PKK) T\u00fcrkische Linksext- < 20 < 20 2.550 2.550 remisten Gesamt105 < 270 < 270 17.050 17.050 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter R\u00fcckzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anh\u00e4nger der linksextremistischen Organisationen \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP) - im Gegensatz zur Mitgliederzahl von \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) - im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. 9.2 Straftatenaufkommen Im Bereich des sonstigen Ausl\u00e4nderextremismus registrierte das Landeskriminalamt 2021 24 Straftaten mit politischer Motivation (2020: 20). Sie wurden wie 2020 insgesamt als extremistisch eingestuft. 104 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 105Die Gesamtzahl des Bundes der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen weicht von der vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o.a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. 108","9.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 9.3.1 Allgemeines Sitz/Verbreitung T\u00fcrkei/Nordirak, in Europa ist die Organisation durch wenige weisungsberechtigte Funktion\u00e4re mit wechselnden Aufenthaltsorten durch den Kongress der KurdischDemokratischen Gesellschaft Kurdistan in Europa (KCDK-E) vertreten. 106 Gr\u00fcndung/Bestehen seit November 1978 Struktur/Repr\u00e4sentanz H\u00f6chste Entscheidungsgremien: Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK, Pr\u00e4sident: Abdullah \u00d6calan, Co-Vorsitzende: Bese Hozat und Cemil Bayik) und die Generalversammlung Volkskongress Kurdistans (KONGRAGEL) Europa: autorit\u00e4re F\u00fchrung mittels Kaderprinzip Deutschland: neun Regionen (Eyalet), 31 Gebiete (B\u00f6lge) M-V: zugeh\u00f6rig zum PKK-Gebiet \"Kiel\" mit einem leitenden F\u00fchrungsfunktion\u00e4r 106Wikipedia.de, abgerufen am 17.06.2022. 109","Mitglieder/Anh\u00e4nger/ MV: ca. 250 Unterst\u00fctzer 2021 Ver\u00f6ffentlichungen Publikationen: Serxwebun (Uabh\u00e4ngigkeit) (monatlich); Sterka Ciwan (Stern der Jugend) (monatlich); Newaja Jin (Melodie der Frauen) (monatlich); Kurdistan-Report (zwei-monatlich); Yeni \u00d6zg\u00fcr Politika (Neue Freie Politik) (t\u00e4glich) Fernsehen: Sterk TV; Gerila TV Internet: zahlreiche Internetauftritte verschiedener regionaler Gruppierungen sowie mediale Pr\u00e4senz in unterschiedlichen sozialen Netzwerken mit guten Ver-kn\u00fcpfungen untereinander. Kurzportrait/Ziele Die PKK strebte urspr\u00fcnglich einen eigenen kurdischen Nationalstaat an, der die Gebiete S\u00fcdostanatoliens (T\u00fcrkei), den Nordirak, Teile des westlichen Iran und Gebiete im Norden Syriens umfassen sollte. Die PKK bem\u00fcht sich weiterhin um einen l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Verbund aller Kurden im Nahen Osten. Dar\u00fcber hinaus sind die Freilassung des inhaftierten F\u00fchrers Abdullah \u00d6calan und die Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots zentrale Ziele. Im Jahr 1993 hat das BMI ein Bet\u00e4tigungsverbot f\u00fcr die PKK und ihre Nebenorganisationen erlassen. Die PKK ist zudem seit 2002 von der EU auf der Liste von Personen, Vereinigungen und K\u00f6rperschaften verzeichnet, die an Terrorhandlungen beteiligt waren und restriktiven Ma\u00dfnahmen unterliegen sollen (EU-Terrorliste). Die in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete \"Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK)\" k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit bzw. gr\u00f6\u00dfere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Seitdem sind bei Anschl\u00e4gen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen get\u00f6tet worden, darunter auch viele Zivilisten. Die PKK ist in Deutschland, was Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial betrifft, nach wie vor die 110","bedeutendste Kraft im Bereich des nicht religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Die Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland waren im Jahr 2021 im Wesentlichen von folgenden Themen bestimmt: * dem Kampf der Kurden in Syrien und im Irak gegen die islamistische Terrororganisation IS, * den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem t\u00fcrkischen Staat und der kurdischen KDP im Nordirak, * der Bekanntmachung und Verurteilung der angeblichen Giftgasangriffe des t\u00fcrkischen Milit\u00e4rs auf PKK-Stellungen im Nordirak, * der politischen Agitation zur Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots der PKK in Deutschland und zur Verbesserung der Haftbedingungen des PKK-Vorsitzenden Abdullah \u00d6calan. Die PKK verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber einen konspirativ handelnden und streng hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das gesamte Bundesgebiet ist dabei in Zust\u00e4ndigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-F\u00fchrungsmitglied (sogenannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen, wechseln diese F\u00fchrungskader regelm\u00e4\u00dfig und in k\u00fcrzeren Zeitabst\u00e4nden europaweit ihr Zust\u00e4ndigkeitsgebiet. Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele, zur Verbreitung der PKK-Ideologie und zur Ausstattung und Unterhaltung der Guerillaeinheiten. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch mehr oder weniger freiwillige \"Spendensammlungen\" in der PKK-Anh\u00e4ngerschaft erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte j\u00e4hrliche \"Spenden\"-Kampagnen finden auch landesweit in Mecklenburg-Vorpommern statt. 111","Im Rahmen der genannten Themen fanden im Jahr 2021 bundesund europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKKAnh\u00e4ngerschaft, wie Kundgebungen, Hungerstreiks und Demonstrationsm\u00e4rsche statt. Die insbesondere zu Beginn und Ende des Jahres im Zuge der Corona-Pandemie verh\u00e4ngten Kontaktund Veranstaltungsbeschr\u00e4nkungen haben diese PKK-Aktivit\u00e4ten sp\u00fcrbar behindert. Durchgef\u00fchrt wurde im norddeutschen Raum jedoch beispielsweise der Marsch in Schleswig-Holstein von Neum\u00fcnster nach Kiel vom 6. bis 7. Februar 2021107 aus Anlass des Jahrestages der Festnahme des PKK-Vorsitzenden \u00d6CALAN im Jahre 1999. 108 In der Zeit vom 19. bis 21. M\u00e4rz 2021 richteten Anh\u00e4nger der PKK aus Anlass des kurdischen Neujahrsfestes Newroz deutschlandweit zahlreiche dezentrale Kundgebungen aus. Der kurdische Dachverband KON-MED gab f\u00fcr das Newroz-Fest 2021 im Zusammenhang mit der zu dieser Zeit stattfindenden t\u00fcrkischen Offensive das Moto aus: \"Schluss mit Isolation, Faschismus und Unterdr\u00fcckung! - Zeit f\u00fcr Freiheit!\". 9.3.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Mecklenburg-Vorpommern Der PKK werden in Mecklenburg-Vorpommern ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese auch im Jahr 2021 grunds\u00e4tzlich keine gr\u00f6\u00dferen \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine betr\u00e4chtliche Anzahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. Wie in 2020 ist auch 2021nicht nur coronabedingt - ein eher r\u00fcckl\u00e4ufiger Trend zu beobachten. Als Grund wird allgemein sowohl der Verfolgungsdruck durch deutsche Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden (es gab 2021 107Vgl. \"\u00d6calan-Marsch von Neum\u00fcnster nach Kiel\", https://anfdeutsch.com; abgerufen am 08.02.2021. 108Vgl. \"Zeit f\u00fcr Freiheit\"-Marsch in D\u00fcsseldorf beendet\", https://anfdeutsch.com, abgerufen am 15.02.2021. Am 15.02.1999 wurde \u00d6CALAN in Kenia festgenommen und sitzt seitdem in t\u00fcrkischer Haft. 112","bundesweit eine Reihe von Verurteilungen von PKK-Gebietsverantwortlichen nach SSSS 129 a, b StGB), Aussp\u00e4hversuche seitens t\u00fcrkischer Sicherheitsbeh\u00f6rden als auch eine wachsende Frustration der Kurden \u00fcber den Status quo in den kurdischen Siedlungsgebieten vermutet. Die Intensivierung der t\u00fcrkischen Milit\u00e4roffensive im Nordirak im Februar und April 2021 trug dazu bei, die hiesigen Kurden insgesamt zu einen und zu Demonstrationen zu mobilisieren. Eine besondere Dimension erlangte dieses Ereignis dadurch, dass sich der - bereits 2020 absehbare - \"Bruderkrieg\" verfestigte, da sich die T\u00fcrkei anl\u00e4sslich der Milit\u00e4roperationen \"Adlerklaue 2\" und \"Krallenblitz\" 109 mit den nordirakischen Kampfverb\u00e4nden der kurdischen Regierungspartei KDP im Kampf gegen die PKK verb\u00fcndet hatte und somit den innerkurdischen Konflikt weiter sch\u00fcrte. 9.3.3 Kooperation mit deutschen Linksextremisten Im Verlauf des syrischen B\u00fcrgerkrieges und insbesondere seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen dem IS und den PKKnahen syrisch-kurdischen \"Volksverteidigungseinheiten\"' (YPG) solidarisierten sich deutsche Linksextremisten noch st\u00e4rker als zuvor mit der kurdischen Autonomiebewegung. Diese Kurdistan-Solidarit\u00e4t deutscher Linksextremisten erhielt durch den Kampf der PKK gegen den IS erheblichen Auftrieb und nahm im Laufe der Zeit zunehmend konkretere Formen an. In der Folge bildeten sich nahezu bundesweit Aktionsb\u00fcndnisse PKK-naher kurdischer, linker und linksextremistischer Gruppierungen sowie Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischer Beteiligung, die gegen den Fortbestand des PKK-Verbotes k\u00e4mpfen. Zentrum diesbez\u00fcglicher Bestrebungen in MecklenburgVorpommern ist nach wie vor Rostock, auch in der Stadt Schwerin konnte eine zunehmende Resonanz festgestellt werden. 109Vgl. \"T\u00fcrkei startet neue Offensive gegen Kurden im Nordirak\", www.faz.net, abgerufen am 04.05.2021 und \"T\u00fcrkei greift PKK-Ziele im Nordirak an\", www.tagesschau.de, abgerufen am 04.05.2021. 113","Das f\u00fcr den 5. November bis 5. Dezember 2021 landesweit geplante Kurdistan-Solidarit\u00e4tsfestival wurde von den Veranstaltern aufgrund der Corona-Lage kurzfristig abgesagt. Das vorgesehene Programm hatte auch explizite PKK-Bez\u00fcge, wie z.B. die Lesung eines \u00d6calan-Buches. Veranstaltungen waren in bekannten linksorientierten Szeneobjekten in Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Wismar, Gadebusch und Schwerin vorgesehen. Vom 22. bis zum 27. November 2021 f\u00fchrte die PKK eine Aktionswoche110 anl\u00e4sslich des 28. Jahrestags des gegen die Organisation 1993 verf\u00fcgten Bet\u00e4tigungsverbots in Deutschland durch, in der sie mit Mahnwachen, Informationsveranstaltungen, Plakataktionen und Kundgebungen die Aufhebung des Verbots forderte. Zum Abschluss der Aktionswoche veranstaltete die PKK am 27. November 2021 in Berlin eine Demonstration unter dem Motto \"PKK-Verbot aufheben! Krieg beenden - politische L\u00f6sung f\u00f6rdern!\". Der Aufruf zur Demonstration wurde von Organisationen aus dem PKK-Spektrum, als auch durch linksextremistische Organisationen unterst\u00fctzt (z.B. \"North East Antifa\" (NEA), eine zentrale \"Antifa\"-Gruppe aus Berlin, die postautonome \"Interventionistische Linke\" (IL) und die \"Rote Hilfe e.V.\" 111 sowie die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD)).\"112 Auch das Kurdistan Solidarit\u00e4tsfestival MV z\u00e4hlte zu den Unterst\u00fctzern. 110Vgl. \"Rise Up 4 Rojava\" - \"28 Jahre PKK-Verbot sind 28 Jahre zu viel!\", https ://anfdeutsch.com, abgerufen am 26.11.2021. 111Vgl. \"Rise Up 4 Rojava\" - \"28 Jahre PKK-Verbot sind 28 Jahre zu viel!\", https ://anfdeutsch.com, abgerufen am 26.11.2021. 112\"Die MLPD unterst\u00fctzt die bundesweite Demonstration zur Aufhebung des PKK-Verbots\" vom 26.11.2021, www.rfnews.de, abgerufen am 29.11.2021. 114","113 Die Demonstration umfasste in der Spitze 2.000 Teilnehmer. W\u00e4hrend der Veranstaltung kam es zu zahlreichen Gesetzesverst\u00f6\u00dfen, insgesamt wurde w\u00e4hrend der Demonstration die Freiheit von 22 Personen beschr\u00e4nkt und 21 Strafermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs, t\u00e4tlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung und versuchter gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung. Ermittelt wird zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Mehrere Fahnen und Transparente mit verbotenen PKK-Symbolen wurden sichergestellt. Die aktive Beteiligung der gewaltorientierten linksextremistischen Szene beschr\u00e4nkte sich im Ergebnis auf eine eher geringe Demonstrationsbeteiligung im niedrigen dreistelligen Bereich. 9.4 Antiisraelische und propal\u00e4stinensische Demonstrationen Aus Anlass des im Mai 2021 erneut aufgeflammten NahostKonfliktes (milit\u00e4rische Auseinandersetzungen zwischen Israel und der HAMAS) kam es zu bundesund europaweiten antiisraelischen und propal\u00e4stinensischen Demonstrationen und Protestkundgebungen, die teilweise auch gewaltt\u00e4tig verliefen. 113https://kurdistanfestival.blackblogs.org, Links: PKK-Verbot aufheben, abgerufen am 17.06.2022. 115","114 Anmelder waren u.a. dem BDS115 nahestehende Vereine. Unter den Teilnehmern waren auch Anh\u00e4nger der HAMAS und vereinzelt der PFLP sowie der ihr nahestehenden Bewegung Samidoun. Die Teilnehmer waren zum Teil stark emotionalisiert; einige Kundgebungen eskalierten rasch in Richtung religi\u00f6s-fanatischer und antizionistischer Hetze. 116 Auch in Mecklenburg-Vorpommern fanden Veranstaltungen in diesem Kontext statt. So demonstrierten Mitte Mai 2021 vornehmlich Personen aus Syrien und Pal\u00e4stina wiederholt in Wismar, Schwerin und Rostock. In der landesweit gr\u00f6\u00dften Veranstaltung in Rostock am 15. Mai 2021 mit ca. 120 Teilnehmern wurden neben pal\u00e4stinensischen Fahnen auch antisemitische und antiisraelische Plakate gezeigt und entsprechende Parolen skandiert - was in der Folge zu Anzeigen wegen Volksverhetzung f\u00fchrte. Am 12. Mai 2021 wurde vor dem Rathaus Neubrandenburg eine - aus Solidarit\u00e4t mit dem angegriffenen Staat Israel offiziell dort 114Brennende Israelfahnen und Pfefferspray: Eskalation bei Free-Palestine-Demo in Mannheim, https://kommunalinomannheim.de/2021/05/16, abgerufen am 27.01.2022. 115Die internationale antiisraelische Initiative \"Boycott, Divestment and Sanctions\" wird vom BfV als Beobachtungsobjekt Verdachtsfall gef\u00fchrt. 116Brennende Israelfahnen und Pfefferspray: Eskalation bei Free-Palestine-Demo in Mannhei, https://kommunalinomannheim.de/2021/05/16, abgerufen am 27.01.2022. 116","angebrachte - Israel-Flagge demontiert, entwendet und das Staatssymbol \u00f6ffentlich ver\u00e4chtlich gemacht. Das daraufhin gegen drei syrische Tatverd\u00e4chtige eingeleitete Strafverfahren, u.a. wegen Volksverhetzung, war bei Redaktionsschluss noch nicht beendet. 10 Spionageabwehr 10.1 Deutschland Im besonderen Interesse fremder Nachrichtendienste Die Bundesrepublik Deutschland steht, bedingt durch die geopolitische Lage, ihre Einbindung und Funktion in verschiedenen internationalen Gremien und Organisationen, wie z. B. der Europ\u00e4ischen Union (EU) und der NATO sowie als bedeutender Wirtschaftsund Forschungsstandort im besonderen Fokus fremder Nachrichtendienste. Insoweit ist auch MecklenburgVorpommern betroffen. Deutschland nimmt eine bedeutende Stellung im internationalen Wirtschaftssektor ein und stellt somit ein Ziel f\u00fcr ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste dar. Das Interesse richtet sich im Wesentlichen auf relevante Themenfelder der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und des Milit\u00e4rs. Die in diesem Zusammenhang eingesetzten Mittel und Methoden der fremden Nachrichtenund Sicherheitsdienste reichen von der klassischen Anwerbung und F\u00fchrung nachrichtdienstlich interessanter Zielpersonen bis hin zu offenen und/oder konspirativ durchgef\u00fchrten hochwirksamen Cyberangriffen. In Deutschland obliegt die Beobachtung dieser sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Staaten - sofern nicht rein Belange der Bundeswehr ber\u00fchrt sind - den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes sowie der L\u00e4nder und wird dort als gesetzlich normierte Kernaufgabe im Rahmen der Spionageabwehr wahrgenommen. 117","Hauptakteure der gegen Deutschland gerichteten Spionageaktivit\u00e4ten sind auch weiterhin die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran sowie die Republik T\u00fcrkei. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch anzuf\u00fchren, dass auch sicherheitsrelevante T\u00e4tigkeiten anderer Staaten der entsprechenden Bearbeitung durch die Spionageabwehr unterliegen. Die seit einigen Jahren praktizierte Verzahnung klassischer geheimdienstlicher Vorgehensweisen mit sicherheits-, au\u00dfenund handelspolitischen Drohkulissen, l\u00e4sst einen zunehmend gefestigten hybriden Bedrohungscharakter erkennen. Auch meinungslenkende Desinformation und Propagandaaktivit\u00e4ten sind N\u00e4hrboden f\u00fcr moderne Konfliktszenarien mit globaler Tragweite. Insbesondere die Russische F\u00f6deration verf\u00fcgt \u00fcber ein umf\u00e4ngliches Repertoire, das - unter Einbindung dortiger Nachrichtendienste - zum Ausbau der Einflussnahme eingesetzt wird. Ziel ist vorrangig die Schw\u00e4chung demokratischer Gesellschaften sowie die Aufl\u00f6sung westlicher Lebensformen und Allianzen. Der Schwerpunkt der T\u00e4tigkeiten der Nachrichtenund Sicherheitsdienste der Volksrepublik China liegt auch nach wie vor in dem Erhalt der uneingeschr\u00e4nkten Macht der dortigen \"Kommunistischen Partei\" sowie in der Unterst\u00fctzung globalstrategischer Zielvorgaben. In der Gesamtschau ist dies die angestrebte Einnahme der Position als weltweit f\u00fchrende Wirtschaftsnation im Jahre 2049, dem 100. Jubil\u00e4um der chinesischen Staatsgr\u00fcndung. In au\u00dfenund wirtschaftspolitischer Hinsicht ist hier insbesondere das Projekt der \"Neuen Seidenstra\u00dfe\", auch als \"Belt and Road Initiative\" (BRI) bekannt, anzuf\u00fchren. In der Islamischen Republik Iran kommt den dortigen Diensten ebenfalls eine bedeutende Funktion zur Absicherung bestehender staatlicher und religi\u00f6ser Machtstrukturen zu. 118","Auch mit Blick auf Europa verdichtet sich seit einigen Jahren die Erkenntnislage hinsichtlich eines zunehmend praktizierten Staatsterrorismus. Einen Schwerpunkt hierbei bilden auch weiterhin die Bek\u00e4mpfung und Aussp\u00e4hung von im Iran und im Ausland lebenden oppositionellen Personen und dort t\u00e4tigen Organisationen. Zudem sind die iranischen Nachrichtendienste weiterhin ma\u00dfgeblich an der Proliferation in Deutschland, d. h. der illegalen Beschaffung von Materialien und Wissen zur Herstellung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. entsprechender Tr\u00e4gersysteme (wie etwa Raketen usw.) und ihrer Weiterverbreitung, beteiligt. In diesem Zusammenhang der Proliferation sind als weitere Akteure im Wesentlichen auch Pakistan, Syrien sowie Nordkorea zu nennen. Die Russische F\u00f6deration ist in diesem Arbeitsfeld als neuer Aufkl\u00e4rungsschwerpunkt anzuf\u00fchren. Wie bereits angef\u00fchrt, ist die T\u00fcrkei ein weiterer Hauptakteur. Als eindeutige Schwerpunkte sind die umfangreichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsaktivit\u00e4ten gegen die von der T\u00fcrkei als langj\u00e4hrig extremistisch und/oder terroristisch eingestuften Personen und Organisationen, hier insbesondere die \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) sowie seit 2016 die Bewegung des islamischen Predigers Fethullah G\u00fclen, festzustellen. Es konnten auch weiterhin Bem\u00fchungen und Versuche festgestellt werden, die in unserem Land lebende t\u00fcrkischst\u00e4mmige Diaspora f\u00fcr Zwecke der Regierungspolitik der T\u00fcrkei zu instrumentalisieren bzw. einzubinden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die geheimdienstlichen und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste in Deutschland auch zuk\u00fcnftig auf einem konstant hohen Niveau verbleiben werden. 119","10.2 Bedrohungen durch Cyberangriffe Deutschland ist ein Industrieland mit einer offenen Informationsgesellschaft. Diese basiert auf Technologie, Wissen, Informationen und ist weltweit vernetzt. Digitale Kommunikation und der Informationsaustausch bestimmen unser Leben. Anders als Rohstoffe, k\u00f6nnen Informationen vervielfacht und verbreitet werden. Dieser enorme Vorteil stellt zugleich auch ein gro\u00dfes Problem dar, wenn Informationen geheimhaltungsbed\u00fcrftig sind, jedoch Unberechtigten zug\u00e4nglich gemacht werden. Daten m\u00fcssen jederzeit verf\u00fcgbar sein und vor unberechtigter Kenntnisnahme und Gebrauch gesch\u00fctzt werden. In der Informationssicherheit wird von den Schutzzielen Verf\u00fcgbarkeit, Integrit\u00e4t und Vertraulichkeit gesprochen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ergibt sich aus verschiedensten Vorschriften. Nicht nur der Datenschutz, sondern auch der Schutz von Betriebsgeheimnissen oder staatlichen Verschlusssachen verpflichten zur Geheimhaltung. Nicht zuletzt geh\u00f6rt die Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit von Daten und Systemen mittlerweile zu den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Aussp\u00e4haktivit\u00e4ten haben sich in den letzten Jahren drastisch ver\u00e4ndert. Obwohl die klassischen Methoden der Aussp\u00e4hung auch weiterhin anzutreffen sind, hat die digitale Aussp\u00e4hung von Informationen enorm an Bedeutung gewonnen. Sie hat entscheidende Vorteile, denn es ist nicht erforderlich, Menschen an den Einsatzort zu bringen und die Folgen bei einer Entdeckung sind gering. Dies hat dazu gef\u00fchrt, dass verschiedene Staaten ihre F\u00e4higkeiten im Cyberraum kontinuierlich ausgebaut haben und dies auch weiterhin tun. Cyberkampagnen haben sich zu einem Standardwerkzeug vieler Nachrichtendienste entwickelt. In vielen L\u00e4ndern geh\u00f6rt es sogar zum gesetzlichen oder staatlichen Auftrag der Nachrichtendienste, die eigene Volkswirtschaft durch die Beschaffung von Informationen zu unterst\u00fctzen. Allein in Deutschland entstehen der Wirtschaft j\u00e4hrliche Sch\u00e4den in Milliardenh\u00f6he. 120","Neben der Aussp\u00e4hung von Informationen sind im Cyberraum auch Angriffe zum Zweck der Sabotage festzustellen. Bei der Sabotage wird darauf abgezielt durch das Einschleusen von Schadsoftware Systeme zu zerst\u00f6ren, Abl\u00e4ufe zu behindern o- der die Kontrolle \u00fcber die Systeme zu \u00fcbernehmen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass insbesondere die sogenannten \"Kritischen Infrastrukturen\" (KRITIS), wie z.B. die Stromund Wasserversorgung, Ziel der Angriffe sind. \u00dcber die Spionage und Sabotage hinaus hat in den letzten Jahren die Einflussnahme durch Desinformation stark an Bedeutung gewonnen. Durch gezielte Falschinformationen wird versucht auf die gesellschaftliche Meinungsbildung einzuwirken und sie im Interesse der Angreifer zu lenken. Desinformation f\u00f6rdert die Akzeptanz von Verschw\u00f6rungstheorien und destabilisiert die Gesellschaft. Derartige Einflussnahme ist beispielsweise weltweit im Vorfeld von Wahlen zu beobachten gewesen. Durch einseitig gesteuerte Meinungen und Kommentare in den sozialen Medien sowie Falschinformationen \u00fcber Kandidaten wurde dabei versucht, diese zu diskreditieren oder bestimmte Parteien zu sch\u00e4digen. In Deutschland wurden 2021 gezielt Abgeordnete von Bundestag und L\u00e4nderparlamenten mit Phishing-Mails angeschrieben, die der russischen Hackergruppe GHOSTWRITER zugeordnet werden. Das Ziel war Zugangsdaten zu E-Mail-Accounts zu erhalten. Auf dieser Phishing-Aktion beruhende Attacken konnten allerdings bisher nicht beobachtet werden. Die Gruppe ist in der Vergangenheit auch dadurch aufgefallen, dass sie Falschnachrichten auf gehackten Nachrichtenseiten und Blogs verbreitete. Im Cyberraum besonders aktiv sind Russland und China sowie der Iran, Nordkorea und auch die T\u00fcrkei. Die Interessen sind unterschiedlich und spiegeln sich in den entsprechenden Zielen wieder. Auch die Methoden und Techniken unterscheiden sich. W\u00e4hrend russische Angriffe beispielsweise vielfach auf politische Ziele oder die R\u00fcstungsindustrie gerichtet sind, ist China besonders an Hochtechnologie in den f\u00fcr die Entwicklung als 121","besonders wichtig eingestuften zehn Schl\u00fcsseltechnologien interessiert. Methoden und Techniken werden kontinuierlich fortentwickelt. Ein Beispiel hierf\u00fcr stellen die Supply-Chain-Angriffe dar. Hierbei werden die Ziele nicht mehr unmittelbar angegriffen, sondern beispielsweise der Softwarehersteller. Dies hat zur Folge, dass das Opfer der gelieferten Software vertraut und diese installiert, selbst wenn Sicherheitssysteme Alarm melden. Der digitale Datenraum hat sich zu einem Hochrisikoraum entwickelt. Die Abwehr von Cybergefahren kann nicht durch eine staatliche Stelle zentral erfolgen. Vom B\u00fcrger \u00fcber die Firmen und Organisationen bis hin zu den Beh\u00f6rden ist es erforderlich, dass die m\u00f6glichen Abwehrma\u00dfnahmen getroffen werden. Cybersecurity ist eine allgemeine Aufgabe, die jeden \u00fcberall fordert. Der Grundschutz aller Systeme ist eine Voraussetzung f\u00fcr die Abwehr der Gefahren. Systeme ohne technischen Grundschutz sind Angriffen gegen\u00fcber vollkommen schutzlos und stellen selbst eine Gefahr dar. Abgesehen davon ist generell umsichtiges Handeln eine weitere Grundvoraussetzung zur Erlangung von Sicherheit. Unbedachtes Handeln f\u00fchrt ebenso zu einer Gef\u00e4hrdung der eigenen Systeme und kann durch keine anderen Ma\u00dfnahmen ausgeglichen werden. Zunehmend gewinnt auch die Cyber-Resilienz, also die F\u00e4higkeit, auch in au\u00dfergew\u00f6hnlichen Situationen weiterhin die Funktion aufrecht zu erhalten oder schnell wieder zu erlangen, zunehmend an Bedeutung. Vorsorge f\u00fcr den Fall eines erfolgreichen Angriffes kann die Folgen drastisch reduzieren und daf\u00fcr sorgen, dass das eigentliche Ziel des Angriffes nicht erreicht wird. Die Abwehr der Angriffe verbunden mit umsichtigem Handeln und Vorsorge f\u00fcr den Fall eines erfolgreichen Angriffes kann die Gefahr und die Folgen jedoch deutlich reduzieren. 122","In Folge der skizzierten Entwicklungen insgesamt stellt die Cyberabwehr einen zunehmend wichtigen Bestandteil in der Aufgabenstellung der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden dar. W\u00e4hrend das Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) technologische Unterst\u00fctzung leistet und die Polizeibeh\u00f6rden f\u00fcr die Verfolgung von Straftaten zust\u00e4ndig sind, informieren, sensibilisieren und beraten die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zust\u00e4ndigkeiten zur Vorbeugung und Abwehr der skizzierten von anderen L\u00e4ndern ausgehenden Gefahren. Hierzu sammeln sie entsprechende Informationen und werten diese aus. 10.3 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr Die strategische Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen in Deutschland z\u00e4hlt neben der milit\u00e4rischen und politischen Aufkl\u00e4rung zu den klassischen Schwerpunkten der Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Deren T\u00e4tigkeit auf deutschem Boden hat im Kontext zunehmend global ausgerichteter wirtschaftsund handelspolitischer Beziehungen in den letzten Jahren stetig zugenommen. F\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit eines modernen Staatsund Gemeinwesens sind sichere Versorgungseinrichtungen, ausreichende Informationsund Kommunikationsstrukturen sowie eine leistungsf\u00e4hige Verwaltung und Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Dies begr\u00fcndet eine besondere Schutzw\u00fcrdigkeit. Insofern ist es Auftrag und Selbstverst\u00e4ndnis staatlichen Handelns zugleich, in geeigneter Form dieser bestehenden Verpflichtung nachzukommen. Im Rahmen des staatlichen Wirtschaftsschutzes nimmt die Spionageabwehr dabei eine gewichtige Funktion ein, gilt es doch, durch Sensibilisierung und Aufkl\u00e4rung pr\u00e4ventiv t\u00e4tig zu werden und Spionageaktivit\u00e4ten bereits im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren. Dies schlie\u00dft auch die Betrachtung m\u00f6glicher 123","extremistischer und/oder terroristischer Handlungen mit ein. Insofern fallen derart sch\u00e4digende Angriffe gegen unsere heimische Wirtschaft in die Zust\u00e4ndigkeit der jeweiligen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Dar\u00fcber hinaus bearbeitet die Spionageabwehr Verdachtsf\u00e4lle im Bereich der Wirtschaftsspionage und unterst\u00fctzt auf Wunsch bei der Kl\u00e4rung entsprechender Anhaltspunkte vor Ort. In diesem Kontext gilt es ferner anzuf\u00fchren, dass sich etwa die \"Initiative Wirtschaftsschutz\", die unter Beteiligung von Staat und Wirtschaft konzipiert wurde und federf\u00fchrend durch das Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat, betreut wird, zum Ziel gesetzt hat, zentrale Unternehmenswerte f\u00fcr Deutschland und seine Wirtschaft besser zu sch\u00fctzen. Diese Form des Zusammenwirkens definiert Handlungsfelder und Ma\u00dfnahmen, die insgesamt auf die Verhinderung eines illegalen Informationsund Wissensabflusses in deutschen Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen ausgerichtet sind sowie der Abwehr von sonstigen Angriffshandlungen durch fremde Nachrichtendienste, Extremisten oder Terroristen dienen. Wesentliche Kernelemente sind dabei eine intensive, partnerschaftliche Zusammenarbeit, ein vertraulicher Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren in Beh\u00f6rden, Unternehmen und Verb\u00e4nden, eine St\u00e4rkung des Bewusstseins hinsichtlich der Wahrnehmung der unternehmerischen Eigenverantwortung sowie eine Optimierung des betrieblichen Wirtschaftsschutzes. Das Informationsportal www.wirtschaftsschutz.info b\u00fcndelt die Expertise aller Beteiligten im Internet und vermittelt zudem einen nutzbringenden \u00dcberblick hinsichtlich aktueller Themenfelder sowie fachbezogener Ver\u00f6ffentlichungen. Diese Aktivit\u00e4ten werden in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern im Rahmen der dortigen l\u00e4nderspezifischen Ausrichtung und unter Zusammenarbeit der jeweiligen Beh\u00f6rden f\u00fcr 124","Verfassungsschutz und der Polizei mit der Wirtschaft sowie Verb\u00e4nden begleitend unterst\u00fctzt bzw. erg\u00e4nzt. 10.4 Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern - Ihr Ansprechpartner vor Ort Zur Erf\u00fcllung unserer Aufgaben sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Insofern w\u00fcrden wir uns freuen, wenn die eben beleuchteten Themenfelder Ihr Interesse geweckt haben. M\u00f6glicherweise sehen Sie Gegebenheiten des t\u00e4glichen, pers\u00f6nlichen Wirkens, etwa als Privatperson, beruflich Selbst\u00e4ndiger oder Besch\u00e4ftigter in der Wirtschaft oder dem \u00f6ffentlichen Dienst, im Kontext vorstehender Ausf\u00fchrungen mitunter in einem anderen, neuen Licht und Ihnen fallen Erlebnisse bzw. Umst\u00e4nde ein, die Sie bislang nicht genau einordnen konnten und die ggf. einen nachrichtendienstlichen Hintergrund aufweisen. F\u00fcr die Wahrung deutscher Hoheitsrechte und eines wirksamen Schutzes der in Deutschland lebenden Menschen, in unserem Land ans\u00e4ssigen Unternehmen und sonstigen Institutionen gegen Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste ist es erforderlich, deren verdeckt agierende Mitarbeiter bzw. Agenten m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu enttarnen und somit an der weiteren Aus\u00fcbung ihrer illegalen Aktivit\u00e4ten zu hindern. Im Rahmen einer vertraulichen Behandlung Ihrer Hinweise bzw. Verdachtsmomente k\u00f6nnen wir Ihnen auch f\u00fcr den Fall einer eigenen pers\u00f6nlichen Verstrickung ggf. individuelle L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzeigen. Bei der Wahrnehmung unserer T\u00e4tigkeit arbeiten wir nach dem Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegen also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung von m\u00f6glichen Straftaten. Dar\u00fcber hinaus stehen wir Ihnen auch zur Kl\u00e4rung von Sachverhalten, die nicht unmittelbar in die Zust\u00e4ndigkeit der hiesigen Spionageabwehr fallen, auf Wunsch bei der Vermittlung von 125","weiteren kompetenten Ansprechpartnern anderer Dienststellen im Bundesgebiet selbstverst\u00e4ndlich gern zur Verf\u00fcgung. Wir sind f\u00fcr Sie da: Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - Telefon: 0385/ 7420-0 Fax: 0385/ 714438 117 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 117Foto: Silke Kaiser/pixelio.de. 126","11 \u00d6ffentlichkeitsarbeit Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Wie zuvor aufgezeigt, ist diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung vielf\u00e4ltigen Gefahren ausgesetzt. Auf Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes M-V (LVerfSchG M-V)118 informiert der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern die zust\u00e4ndigen Stellen, wie z. B. die Polizei und andere Beh\u00f6rden sowie die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber diese Gefahren. Auf diese Weise k\u00f6nnen - durch die zust\u00e4ndigen Stellen - rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr dieser Gefahren getroffen werden und die \u00d6ffentlichkeit wird hinsichtlich der Bedrohungen der Demokratie aufgekl\u00e4rt und sensibilisiert. Diese Aufgabe ist Verpflichtung aber zugleich auch Selbstverst\u00e4ndnis f\u00fcr den Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgabe ver\u00f6ffentlicht der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern den j\u00e4hrlichen Verfassungsschutzbericht und Brosch\u00fcren. Der Verfassungsschutzbericht informiert \u00fcber die wesentlichen, w\u00e4hrend des Berichtsjahres gewonnenen Erkenntnisse, bewertet diese und gibt eine Prognose \u00fcber die weitere Entwicklung der Bedrohungslage in unserem Bundesland ab. Er stellt keine abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung aller verfassungsschutzrelevanten Personenzusammenschl\u00fcsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar. Der Verfassungsschutzbericht sowie weitere Brosch\u00fcren mit Informationen aus den Arbeitsfeldern des Verfassungsschutzes stehen allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als bestellbare gedruckte Ausgaben als auch in elektronischer Form auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern unter www.verfassungsschutz-mv.de zur Verf\u00fcgung (siehe Kapitel 8.2). 118Vgl. SS 5 Abs. 2 LVerfSchG M-V. 127","11.1 Aktivit\u00e4ten Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.beratungsnetzwerk-mv.de). Bei diesem Netzwerk handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385/7420-0, wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 11.2 Informationsmaterialien Diese Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen heruntergeladen werden. Im Berichtsjahr 2021 wurden durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mehr als 300 Publikationen kostenfrei an interessierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie an Einrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern und \u00fcber die Landesgrenzen hinaus versendet. 128","* Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2021 * Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergr\u00fcnde des Rechtsextremismus, Juli 2015) * Infoflyer \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern (Beh\u00f6rdenund B\u00fcrgerinformation) * Infoflyer \"Informationen zum Thema Islamismus\" auch in russischer und arabischer Version verf\u00fcgbar (Allgemeiner Info-Flyer, Stand Januar 2020) 129","* Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen (Kompaktinformation zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fl\u00fcchtlingseinrichtungen, April 2016) * SPOC Magazin Nr. 1 2021/2022 * Wirtschaftsschutz - mehrteilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern) Informationen zu den jeweiligen Einzelthemen der Faltblattserie stehen im Bereich Wirtschaftsschutz auf der Internetseite: www.verfassungsschutz.de des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz bereit. 130","* Proliferation - Wir haben Verantwortung (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, Juli 2018) * Wirtschaftsspionage - Risiko f\u00fcr Unternehmen, Wissenschaft und Forschung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, Juli 2014) Dar\u00fcber hinaus stellt das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern weitere Brosch\u00fcren und Information bereit, die kostenlos unter folgender Internetadresse abgerufen werden k\u00f6nnen: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Sicherheit/ Zus\u00e4tzlich wird an dieser Stelle auch auf das umfassende Publikationsangebot des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu allen verfassungsschutzrelevanten Themenbereichen hingewiesen, welches unter www.verfassungsschutz.de als Download abgerufen oder bestellt werden kann. 131","11.3 Ausund Fortbildung/Praktika Im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) sowohl Vortr\u00e4ge mit fachlichem Bezug zu der T\u00e4tigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung mit der FH\u00f6VPR, die seit 2010 Bestand hat. Um das gegenseitige Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die jeweiligen Aufgaben zu f\u00f6rdern und den Informationsaustausch zu verbessern, finden seit Juni 2014 gegenseitige mehrt\u00e4gige Hospitationen zwischen dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Staatsschutz, in verschiedenen Fachbereichen statt. Innerhalb der f\u00f6deralen Strukturen des Verfassungsschutzverbundes besteht Einvernehmen, sich mit den unterschiedlichen Arbeitsweisen vertraut zu machen, um somit die Zusammenarbeit durch gegenseitiges Kennenlernen zu erleichtern oder auch, um seine eigenen Abl\u00e4ufe zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verbessern. Die Verfassungsschutzschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist auch regelm\u00e4\u00dfig Praktikumsstation f\u00fcr Studierende des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz am Zentrum f\u00fcr Nachrichtendienstliche Ausund Fortbildung. 132","Abk\u00fcrzungsverzeichnis AfD Alternative f\u00fcr Deutschland AG GGG Artgemeinschaft Germanische-GlaubensGemeinschaft APT Advanced Persistent Threat BAMAD Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BRI Belt and Road Initiative BSI Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz B&H Blood and Honour DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolution\u00e4re VolksbefreiungsparteiFront) DKP Deutsche Kommunistische Partei Dml Deutschland muss leben EB Ewiger Bund fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung FFF Fridays for future F.i.e.L. Fremde im eigenen Land 133","G 10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GBA Generalbundesanwalt GdVuST Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiya IBD Identit\u00e4re Bewegung Deutschland IB M-V Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern IB\u00d6 Identit\u00e4re Bewegung \u00d6sterreich IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat IT Informationstechnik JA Junge Alternative, Jugendorganisation der AfD JN Junge Nationalisten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (Arbeiterpartei Kurdistans) KCK Koma Civaken Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KDP Partya Demokrata Kurdistane (Demokratische Partei Kurdistans) KKK Koma Komalen Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KONGRA Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei KurGEL distans) KPCh Kommunistische Partei Chinas KRITIS Kritische Infrastrukturen 134","LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG M- Landesverfassungsschutzgesetz Mecklen- V burg-Vorpommern MC Motorcycle Club MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MuP Mecklenburg und Pommern NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSR Nationale Sozialisten Rostock OVG Oberverwaltungsgericht PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PI-BE Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) 135","PR Penzliner Runde RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend sic Sic erat scriptum - wird bei w\u00f6rtlichen Zitaten verwendet, die Rechtschreibfehler o- der andere Besonderheiten enthalten SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern SOL Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t SOO Soldiers of Odin Germany MecklenburgVorpommern SRH Schwarz-Rote-Hilfe SS Schutzstaffel der NSDAP StGB Strafgesetzbuch S\u00dcG M-V Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten VD Volldraht Deutschland VG Verwaltungsgericht VHD Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst VK vk.com - soziales Netzwerk aus Russland VP Vertrauensperson VV Verfassungsgebende Versammlung YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) 136","Glossar Anschlussf\u00e4higkeit Der Begriff Anschlussf\u00e4higkeit beschreibt politische Themen, die in der Gesellschaft breit diskutiert und akzeptiert sind, aber auch von extremistischen Gruppierungen mit dem strategischen Ziel aufgegriffen werden. Diese pr\u00e4sentieren sich auf diese Weise als ernstzunehmender politischer Akteur in der demokratischen Debatte und verfolgen gleichzeitig die eigene extremistische Agenda. Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Deutlich wird dabei eine Bereitschaft zur Gewaltanwendung. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Antiterrordateigesetzes (ATDG). Advanced Persistent Threat (APT) Der Begriff \"Advanced Persistent Threat\" wird im Bereich der Cyber-Bedrohungen (Cyberangriff) f\u00fcr einen komplexen, zielgerichteten und effektiven Angriff auf IT-Infrastrukturen und 137","vertrauliche Daten von Beh\u00f6rden und Unternehmen verwendet. Vielfach werden Angriffskampagnen vereinfacht mit APT und einer Nummer (z. B. APT28) versehen, um damit die Angriffskampagne zu kennzeichnen. Das Ziel eines solchen Angriffes ist insbesondere, die lang anhaltende Handlungsf\u00e4higkeit des Angreifers sicherzustellen. Dazu versucht dieser sich nach erfolgreichem Eindringen entweder m\u00f6glichst unauff\u00e4llig zu verhalten oder sich m\u00f6glichst schnell und umfassend in den angegriffenen Systemen auszubreiten und festzusetzen. Der Angreifer geht i. d. R. sehr gezielt vor und nimmt auch gro\u00dfen Aufwand in Kauf, um sein Ziel zu erreichen. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des 138","gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die sogenannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzg\u00fcter erheblich besch\u00e4digen k\u00f6nnen.119 Cyberangriffe - Elektronische Angriffe 119Vgl. SS 6 LVerfSchG M-V. 139","Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden Ma\u00dfnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren insbesondere das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder ITInfrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z.B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). Entgrenzung Der Begriff Entgrenzung beschreibt den Ansatz von Extremisten, ihre politischen Themen und Ziele so in das demokratische Spektrum der Gesellschaft zu transportieren, dass diese dort akzeptabel erscheinen und auf diese Weise die bestehende Abgrenzung der gesellschaftlichen Mitte gegen\u00fcber extremistischen Positionen einzuebnen. Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gef\u00e4hrder Ein Gef\u00e4hrder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des 140","SS 100 a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gef\u00e4hrder erfolgt durch die Polizei (- Relevante Person). Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/ -terrorismus, der Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter (LK\u00c4) und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei (BPOL), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Gulag Russische Abk\u00fcrzung f\u00fcr \"Hauptverwaltung der Erziehungsund Arbeitslager\". Bezeichnung f\u00fcr stalinistische Strafund Zwangsarbeitslager in der Sowjetunion, in denen so genannte 141","politische H\u00e4ftlinge und Kriminelle im Zuge der Massenrepressionen interniert wurden. Holodomor Ukrainisch f\u00fcr \"T\u00f6tung durch Hunger\" - gro\u00dfe Hungersnot in der Sowjetrepublik Ukraine in den Jahren 1932/33 mit 6 bis 7 Mio. Todesopfern in Folge der Zerst\u00f6rung der Landwirtschaft durch die Zwangskollektivierung, gezielt \u00fcberh\u00f6hte Abgabepflichten f\u00fcr die Bauern und Verhinderung von Hilfsma\u00dfnahmen unter der Regierung Stalins. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus (-) und der islamistische Terrorismus (-). Islamistischer Terrorismus Mit dem Begriff \"islamistischer Terrorismus\" wird Terrorismus (-) bezeichnet, der unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung \"islamische Ordnung\" bzw. einen \"islamischen Staat\" zu errichten. Dem \"islamistischen Terrorismus\" werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z. B. \"al-Qaida\") als auch nicht-salafistische (z. B. HAMAS) sowie schiitische Gruppierungen (z. B. \"Hizb Allah\") zugerechnet. 142","Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" o- der \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistigspirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (sogenannter gro\u00dfer Jihad) und den k\u00e4mpferischen Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (sogenannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen (- Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i.d.R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur gering ausgepr\u00e4gte vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sogenannten \"Freien Nationalisten\" zu. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit zentraler Bedeutung f\u00fcr das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeintr\u00e4chtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengp\u00e4sse, erhebliche St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten w\u00fcrden. Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen (-) von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben - je 143","nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung - R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Tse-tung und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzender Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re (undogmatischer Linksextremismus): In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlichen Autorit\u00e4t an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. 144","Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Neue Rechte Unter der Bezeichnung Neue Rechte wird ein informelles Netzwerk von Gruppierungen, Einzelpersonen und Organisationen gefasst, in dem nationalkonservative bis rechtsextremistische Kr\u00e4fte zusammenwirken, um anhand unterschiedlicher Strategien teilweise antiliberale und antidemokratische Positionen in Gesellschaft und Politik durchzusetzen. Hierf\u00fcr werden parlamentarische und au\u00dferparlamentarische Bewegungen, metapolitische Theoriebildung und Praxis - also die Einflussnahme auf den vorpolitischen Raum, die den Boden f\u00fcr die erfolgreiche politische Verwirklichung dieser antidemokratischen Positionen bereiten soll - mit Protestund Demonstrationsinitiativen eng verzahnt. Die Akteure f\u00fcllen innerhalb dieses Netzwerks unterschiedliche und teils komplement\u00e4re Funktionen und Rollen aus, die dem gemeinsamen Ziel einer \"Kulturrevolution von rechts\" dienen sollen und sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen richten. Rechtsextremistische Bez\u00fcge ergeben sich aus Verst\u00f6\u00dfen gegen die Menschenw\u00fcrde, das Rechtsstaatsund/oder das Demokratieprinzip in unterschiedlicher Ausformung. Outing-Aktion Durch Outing-Aktionen werden politische Gegner extremistischer Gruppierungen mit ihren personenbezogenen Daten (z.B. Foto, Name, Wohnanschrift, Arbeitsstelle etc.) zumeist via Internet \u00f6ffentlich bekannt gemacht, um sie zum einen an den \"virtuellen Pranger\" zu stellen, zum anderen aber auch, um sie damit einer erh\u00f6hten Gefahr auszusetzen, zum Opfer einer politisch motivierten Straftat durch die gegnerische extremistische Gruppe zu werden. 145","Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen (- Bestrebung). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * Ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, * die h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, 146","* der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, * eine Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus auf Grundlage des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G). Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten 147","anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Reichsb\u00fcrger Sogenannte Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Sie sprechen den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation ab oder definieren sich als in G\u00e4nze au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend. Deshalb sind sie bereit, Verst\u00f6\u00dfe gegen diese zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern f\u00e4llt eine trennscharfe Unterscheidung schwer. Reichsb\u00fcrger lehnen die Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf ein wie auch immer geartetes Deutsches Reich ab. Selbstverwalter hingegen f\u00fchlen sich dem Staat g\u00e4nzlich nicht zugeh\u00f6rig. Sie behaupten, sie k\u00f6nnten durch eine Erkl\u00e4rung aus dem Staat austreten und seien deshalb nicht an dessen Gesetze gebunden. Oftmals berufen sie sich auf eine UN-Resolution, die es angeblich erm\u00f6gliche, aus der Bundesrepublik Deutschland ausund in eine Selbstverwaltung einzutreten. Manche markieren ihr Wohnanwesen zum Beispiel durch Grenzziehungen, Schilder und Wappen, um ihren angeblich souver\u00e4nen Verwaltungsraum zu kennzeichnen. Mitunter wird dieser unter Berufung auf ein Widerstandsrecht gewaltsam verteidigt. 148","Relevante Person Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer F\u00fchrungsperson, eines Unterst\u00fctzers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100 a Strafprozessordnung (StPO), f\u00f6rdert, unterst\u00fctzt, begeht oder sich daran beteiligt oder es sich um eine Kontaktoder Begleitperson eines Gef\u00e4hrders, eines Beschuldigten oder eines Verd\u00e4chtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des SS 100 a StPO, handelt. Die Einstufung als relevante Person erfolgt durch die Polizei (- Gef\u00e4hrder). Scharia Die Scharia bezeichnet die im Koran von Gott gesetzte Ordnung, eine Art juristische Grundlage. Die Scharia enth\u00e4lt neben rituellen Vorschriften privat-, strafund \u00f6ffentlich-rechtliche Regelungen. Die Scharia ist kein ausformuliertes Regelwerk, sondern eine Quelle der Rechtsfindung. Verbindlichkeit und Handhabung der Scharia in den einzelnen islamischen L\u00e4ndern sind bis heute sehr unterschiedlich. Innerhalb der islamischen Welt wird die Rolle der Scharia kontrovers beurteilt. Einig ist man sich aber darin, dass die Scharia eine f\u00fcr alle Bereiche wichtige Rechtsquelle darstellt. Salafismus Der \"Salafismus\" ist eine Str\u00f6mung des sunnitischen Islamismus, die sich auf die Urzeit des Islam und die sogenannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. al-salaf al-salih) bezieht und die R\u00fcckkehr zu den damaligen Herrschaftsund Rechtsformen anstrebt. Diese ist u.a. gekennzeichnet durch eine fundamentalistische Koranauslegung, die Ablehnung westlicher Wertevorstellungen und die Propagierung des Kampfes gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\". 149","Schwarzer Block Der sogenannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ausleben kann. Selbstverwalter - Reichsb\u00fcrger Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie mit dem Ziel aus, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. 150","Staatsfreiheit Der Begriff der \"Staatsfreiheit\" ist ein innerhalb des ersten NPDVerbotsverfahren gepr\u00e4gter Begriff. Danach hat das BVerfSchG die Forderung aufgestellt, dass w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens keine Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittler (VE) auf den F\u00fchrungsebenen einer Partei t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Damit wird sichergestellt, dass deren Willensbildung und Selbstdarstellung unbeobachtet und selbst bestimmt erfolgen kann. Die Begr\u00fcndung des Verbotsantrags darf nicht auf Beweismaterialien gest\u00fctzt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von VP oder VE zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Beobachtung einer Partei w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens darf au\u00dferdem nicht dem Aussp\u00e4hen ihrer Prozessstrategie dienen. Zudem ist die privilegierte Stellung der Verfahrensbevollm\u00e4chtigten der betroffenen Partei zu beachten. Terrorismus Der \"Terrorismus\" ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr politische Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulenStrategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, 151","Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Knowhow-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. 152","Registeranhang Im Textteil erw\u00e4hnte Personenzusammenschl\u00fcsse Seitenzahl A Aktionsblog 32 f., 38 Aktionsgruppe F.i.e.L. (\"Fremde im eigenen 30, 35 Land\") mit Unterorganisationen \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Pommern\" und \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg\" Aktionsgruppe Nord-Ost 26, 42, 58 Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD) 42, 48, 54 f. al-Qaida 90 f., 95, 106, 142 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 108-119, 123 Arischer Widerstandsbund 36 Artgemeinschaft-Germanische Glaubens34 Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V. (AG-GGG) Aryan Warriors 36 Autonome 7, 76-81 B Baltik Korps 32, 38 Brigade 8 35 f. Bruderschaft Grimmen 36 D Der III. Weg 18, 23-27, 40, 51, 52 Deutschland muss leben - Nationales 24 Hilfswerk e.V. (Dml) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 81, 84 153","Die Liebenfels-Kapelle/Skalinger 30 DIE RECHTE 18, 23, 39, 55 E Ewiger Bund (EB) 62 f. F Freistaat Preu\u00dfen 61, 64 f. Fremde im eigenen Land (F.i.e.L.) 30, 35 Freikorps Heimatschutz 35 Freiheitliches B\u00fcndnis G\u00fcstrow 36 G Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme 68 (GdVuST) Germanisches Bollwerk Mecklenburg 35 Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik 66 H Hammerskins 36 f. Haus JugendStil 31 Heimat und Identit\u00e4t 23, 26, 45, 49 Harakat al-Muqawama al-Islamiya (HA19, 24, 27, 46, MAS) 50, 73, 90, 115, 142 Hizb Allah 73, 96, 142 HUSKARLAR MC Stralsund 36 I Identit\u00e4re Bewegung Deutschland (IBD) 54-59 Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vor27, 57 f. pommern (IB MV) Identit\u00e4re Bewegung \u00d6sterreich (IB\u00d6) 56 154","Initiative \"Vereint f\u00fcr Stralsund\" 34, 42 Interventionistische Linke (IL) 79, 114 Islamischer Staat (IS) 90, 92, 95 f. J Junge Alternative (JA) 56 K Kameradschaft Borken 36 Kameradschaftsbund Anklam 36 Kameradschaftsbund Bargischow 36 M Marxistisch-Leninistische Kommunistische 108 Partei (MLKP) Marxistisch-Leninistische Partei Deutsch82-85, 114 lands (MLPD) N Nationaldemokratische Partei Deutsch7, 18, 23 f., 27 lands (NPD) f., 37, 40-50, 56, 88 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz 36 New Dawn Streetwear/4uvinyl-Versand 31 Nordkreuz / Gruppe G. 21 f. O Okzident Media 55 f., 58 P Painful Awakening/Baltic Storm 30 Path of Resistance 30 Penzliner Runde (PR) 63 Phalanx Europa 54 155","Pommerscher Buchdienst 31 Pommerscher Jugendbund 36 f. Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben 61 ff. (PI-BE) R Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 59-62, 70, 72, 75 Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front 108 (DHKP-C) Rote Hilfe e. V. (RH) 80, 85, 88, 90, 114 REBELL 82 S Schwarz-Rote-Hilfe 80f. Skalinger 30 Sozialistische Alternative (SAV) 83 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 85 (SDAJ) Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t 83, 85 f. (SOL) Staatenlos.Info - Comedian e.V. 65 f. T Thinghaus 28 Thrima 30 T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxis108 ten-Leninisten (TKP/ML) U V V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg 36 Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst (VHD) 62 f. 156","Volldraht Deutschland (VD) 67 f. Verfassungsgebende Versammlung 70 W Wehrmacht1945.de 31 157","Anlagen 158","Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Rechts2020 2021 Straftaten Gesamt 1012 971 davon extremistisch 981 916 Propagandadelikte 698 655 davon extremistisch 698 655 Gewaltdelikte 53120 49 davon extremistisch 53 49 Fremdenfeindliche 258 247 Straftaten davon extremistisch 258 247 davon Gewaltdelikte 28 35 Antisemitische Strafta72 71 ten 2 1 davon Gewaltdelikte Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Links2020 2021 Straftaten Gesamt 174 226 davon extremistisch 69 52 Propagandadelikte 0 9 davon extremistisch 0 9 Gewaltdelikte 17 12 davon extremistisch 17 12 Fremdenfeindliche 0 0 Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte 0 0 Antisemitische Strafta- 0 0 ten 120 Zus\u00e4tzlich 4 Gewalttaten durch \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\". 159","Kriminalit\u00e4t - ausl\u00e4nKriminalit\u00e4t - ausl\u00e4nKriminalit\u00e4t - religiKriminalit\u00e4t - religiPolitisch motivierte Politisch motivierte Politisch motivierte Politisch motivierte dische Ideologie dische Ideologie \u00f6se Ideologie \u00f6se Ideologie 2020 2021 2020 2021 2021 8 8 20 26 8 Straftaten Gesamt davon ext- 8 8 20 24 8 remistisch Propagand- 0 0 2 1 0 adelikte 0 Gewaltde- 0 0 7 1 likte davon ext- 0 remistisch 0 0 7 5 2 Fremden- 2 2 17 21 2 feindliche Straftaten 0 davon ext- 2 2 17 21 0 remistisch davon Gewaltdelikte 0 0 6 5 Antisemiti- 0 1 0 sche Straf- 0 1 taten davon Gewaltdelikte 0 0 0 0 Quelle: LKA M-V 160","161","Anlage 2 - Landesverfassungsschutzgesetz Amtliche Abk\u00fcrLVerfSchG M-V zung: Ausfertigungsda11.07.2001 tum: Textnachweis ab: 01.01.2005 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Gliederungs-Nr.: 12-4 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 261 Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 13. Januar 2017 (GVOBl. M-V S. 2) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 162","Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten 163","Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeb\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten 164","Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1* Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten *) SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Innenministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass 165","sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses 166","Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung ( Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes ) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker ( Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes ) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentlichen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. 167","(4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes ). SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen o- der au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes o- der eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes o- der eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. 168","(3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. 169","(5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. (2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. 170","SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne 171","deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person o- der Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10a, sonstigen Informanten und 172","Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a; 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 173","12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung 174","ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur 175","Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teo- der Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 einsetzen. Ein dauerhafter Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 4 ist nur bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zul\u00e4ssig, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten. 176","(2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 177","3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern ( SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung ), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags ( SSSS 212 , 213 StGB ) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport tr\u00e4gt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. 178","(4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und 179","Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. 180","Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) o- der 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Abfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. 181","SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. 182","Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen in Dateien und Akten nur erfasst werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit ( SS 5 Absatz 1 Nummer 2 ) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Erfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. 183","(2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war o- der ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. Anstelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder 184","nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Akte zu sperren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie darf nur f\u00fcr den Zweck verwendet werden, f\u00fcr den sie gesperrt worden ist oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchiv zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. 185","Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die 186","Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. (2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbehaltlich des Absatzes 4 \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 187","3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Absatz 3 Nummer 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbeh\u00f6rden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung , die Polizei, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbeh\u00f6rden, die Beh\u00f6rden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur \u00fcbermitteln, soweit dies erforderlich ist zur 1. Erf\u00fcllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit o- der Freiheit einer Person oder f\u00fcr Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verh\u00fctung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. 188","(5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der 189","projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist o- der 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; 190","die empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24 * Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 191","(1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 . Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 192","\u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, \u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. Fu\u00dfnoten*) SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei 193","denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ge\u00e4ndert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig 194","Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 195","nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission 196","nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen 197","nach Absatz 2 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes . (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 3 bis 5 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) ge\u00e4ndert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden ( SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes ). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird ( SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes ), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden ( SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes ). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen 198","werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 o- der Absatz 2 hat derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund - entsch\u00e4digungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) ge\u00e4ndert worden ist, bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art 199","der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht o- der nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen 200","(1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden o- der sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem 201","Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. 202","Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt 203","mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, 204","eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des 205","Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3 , SSSS 9 , 10 Abs. 1 bis 4 , SSSS 11 , 13 Abs. 1 bis 4,6 und 7 , SSSS 14 , 15 , 16 , 18 , 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. 206","SS 31 (aufgehoben) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verk\u00fcndet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpr\u00e4sident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm 207"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2021","year":2021}
