{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2016.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":198,"pages":["Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Verfassungsschutzbericht 2016","Verfassungsschutzbericht 2016","Impressum Herausgeber: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 1. Auflage: 1000 Exemplare Layout, Gestaltung und Herstellung: Digital Design Druck und Medien GmbH Titelbild: \"Die wehrhafte Demokratie\" Manfred Diekmann, 2009","Vorwort Sehr geehrte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, das Jahr 2016 war gepr\u00e4gt durch tiefgreifende politische Entwicklungen in Staaten, zu denen Deutschland im europ\u00e4ischen und transatlantischen Rahmen \u00fcber Jahrzehnte eine enge Partnerschaft entwickelt hat - auch und gerade im sicherheitspolitischen Bereich. Oft konnte der Eindruck entstehen, die Welt sei aus den Fugen geraten: Viele politische Gewissheiten, beruhend auf Vertr\u00e4gen, B\u00fcndnissen sowie gemeinsamen Interessen und Werten, schienen pl\u00f6tzlich in Frage gestellt zu sein. Die seit mehreren Jahren zu beobachtenden Verwerfungen in der internationalen Ordnung, zu denen auch die Auspr\u00e4gung des terroristischen \"Islamischen Staates\" (IS) geh\u00f6rt, haben Deutschland im Jahr 2016 aber auch ganz unmittelbar ersch\u00fcttert: Der Massenmordanschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Ged\u00e4chtniskirche, dem zw\u00f6lf Menschen zum Opfer fielen, der Anschlagsversuch auf ein Volksfest in Ansbach oder die fehlgeschlagenen Versuche eines zw\u00f6lfj\u00e4hrigen Jungen, selbstgefertigte Sprengs\u00e4tze u.a. auf dem Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zur Explosion zu bringen, haben uns alle fassungslos gemacht - auch wenn die Sicherheitsbeh\u00f6rden seit Jahren vor derartigen Anschl\u00e4gen gewarnt hatten. Diese Entwicklung wirft auch grunds\u00e4tzliche Fragen zu den verbindenden und verbindlichen ideellen Grundlagen des Zusammenlebens, zur geistig-kulturellen und politischen Identit\u00e4t Deutschlands auf, deren Beantwortung nicht im tagespolitischen Geschehen erfolgen kann. Hier bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion, die offen gef\u00fchrt werden muss. Wichtig 5","ist dabei auch, dass der Verfassungsschutz und die Polizei den n\u00f6tigen R\u00fcckhalt bekommen. Der anhaltende Zustrom an Menschen, die vor politischer Verfolgung, Terror und B\u00fcrgerkrieg in ihrer Heimat nach Europa flohen, hielt auch 2016 an und f\u00fchrte in seinem Gefolge Terroristen und Extremisten mit sich, deren Enttarnung die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden weiterhin vor gro\u00dfe Herausforderungen stellt. In Mecklenburg-Vorpommern war die Gesamtzahl der islamistischen Verdachtsf\u00e4lle in diesem Zusammenhang auch 2016 hoch. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes werden diesen Hinweisen weiter sehr konsequent nachgehen. Die Welle rechtsextremistischer Straftaten - Beleidigungen, Bedrohungen, K\u00f6rperverletzungen, Brandstiftungen und versuchte T\u00f6tungsdelikte - erreichte 2016 ihren vorl\u00e4ufigen traurigen H\u00f6hepunkt. Der in der zweiten Jahresh\u00e4lfte zu verzeichnende R\u00fcckgang derartiger Straftaten, aber auch die Wahlniederlage der NPD im Landtagswahlkampf sowie die ihr vom Bundesverfassungsgericht bescheinigte politische Bedeutungslosigkeit stellen keinen Grund zur Entwarnung dar: Auch zuk\u00fcnftig werden sich Polizei und Verfassungsschutz daher mit allen Facetten des Rechtsextremismus konsequent und intensiv auseinandersetzen. Und auch Linksextremisten sind ebenso gemeine Straft\u00e4ter, wenn sie unter Berufung auf ihre vermeintlich tiefere Einsicht und h\u00f6here Moral Parteib\u00fcros, Autos, H\u00e4user und \u00f6ffentliche Einrichtungen besch\u00e4digen, um Menschen so einzusch\u00fcchtern, dass diese von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit keinen Gebrauch mehr machen. Ihre zunehmende Bereitschaft, bei t\u00e4tlichen Angriffen auf politische Gegner und Polizeibeamte auch deren Tod billigend in Kauf zu nehmen, ist ein Anlass zu gro\u00dfer Sorge. Der Mord an einem - aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden - Polizeibeamten durch einen \"Reichsb\u00fcrger\" in Bayern hat diese Szene schlagartig in den Fokus des \u00f6ffentlichen Interesses ger\u00fcckt. F\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden ist das Ph\u00e4nomen der \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" grunds\u00e4tzlich nicht neu. Die nicht zuletzt durch den Mord erforderlich gewordene Neubewertung der von ihnen ausgehenden Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung - aber auch f\u00fcr die freiheitliche demokra- 6","tische Grundordnung - hat die nachrichtendienstliche Beobachtung dieser Szene unumg\u00e4nglich gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern treten Angeh\u00f6rige dieses Milieus vor allem als Einzelpersonen und Kleinstgruppen auf und suchen hierbei bewusst die aggressive Konfrontation mit Vertretern staatlicher Autorit\u00e4t. Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa hat auf die zunehmende Aggressivit\u00e4t der \"Reichsb\u00fcrger-Szene\" reagiert und den Verfassungsschutz des Landes mit der Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen \u00fcber diese Szene beauftragt. Die Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte des Landes wurden ferner mit einem Runderlass dazu aufgefordert, jeden Fall der Kontaktaufnahme von erkennbaren \"Reichsb\u00fcrgern\" mit den kommunalen Beh\u00f6rden unverz\u00fcglich dem Verfassungsschutz zu melden. Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist von vielen Seiten bedroht und muss weiter t\u00e4glich engagiert verteidigt werden. Der nun vorliegende Bericht kann hierbei eine wichtige Informationsgrundlage sein. Lorenz Caffier Minister f\u00fcr Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern 7","Inhaltsverzeichnis 1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 12 1.1 Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes . . . . 12 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung . . . . . . . 14 1.3 Weitere Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.4 Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.5 Informationsbeschaffung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.6 Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei . . . . . . . 17 1.8 \u00c4nderung des Landesverfassungsschutzgesetzes . . . . 18 2 Rechtsextremismus 19 2.1 Lage\u00fcberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.2 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.3 Straftatenaufkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 2.4 Rechtsterrorismus / \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) . . . . . . . . 22 2.5 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" / \"Islamfeindlichkeit\". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.6 Trefforte der rechtsextremistischen Szene . . . . . . . . . 26 2.7 Subkultureller Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . . . . 28 2.7.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen . . . . . . . 29 2.7.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2.8 Neonationalsozialismus (Neonazismus) . . . . . . . . . . 35 2.8.1 Neonazistische Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 2.8.2 Neonazistische Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten . . . . 45 2.9 Rechtsextremistische Parteien / \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . 48 2.9.1 NPD-Verbotsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 2.9.2 Aktivit\u00e4ten der NPD M-V im Jahr 2016. . . . . . . . . . . . 51 8","2.9.3 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" der NPD im Rahmen des Wahlkampfes der NPD in Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 2.9.4 Islambzw. Muslimenfeindlichkeit in der NPD. . . . . . . 57 2.9.5 Einzelsachverhalte zum Wahlkampf der NPD / JN f\u00fcr die Landtagswahl 2016 . . . . . . . . . . 59 2.9.6 Ergebnis der NPD bei der Landtagswahl am 4. September 2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 2.9.7 Herausragende Veranstaltungen und Aktionen des NPD-Landesverbandes und einzelner Kreisverb\u00e4nde . . 64 2.9.8 Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 2.9.9 Zusammenarbeit auf europ\u00e4ischer Ebene . . . . . . . . . 70 2.10 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) . . . . . . . . . . . . . . 72 2.11 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) . . . . . . . . . . . . . . . . 76 2.12 Sonstige rechtsextremistische Parteien / \"Die Rechte\" und \"Der III. Weg\" . . . . . . . . . . . . . . . . 76 2.13 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten . . . . . 78 2.14 Die \"Konservative Revolution\"eine verfassungsschutzrelevante Thematik ? . . . . . . . 79 3 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 82 4 Linksextremismus 84 4.1 Lage\u00fcberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 4.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 4.2.1 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 4.2.2 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t. . . . . . . . . . . . . . . . 87 4.3 Wahrnehmung und Auswirkungen des gewaltbereiten Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . 88 4.4 Undogmatischer Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . 90 4.4.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\". . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 4.4.2 Aktionsfeld \"Antirassismus\". . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 4.4.3 Aktionsfeld \"Antirepression\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 4.5 Dogmatischer Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . 100 9","5 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 101 5.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam . . 101 5.2 \u00dcbersicht \u00fcber die Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2016. . . . . . . . . . . . 103 5.3 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung . . 110 5.4 Der Krieg in Syrien, der IS und \"einsame W\u00f6lfe\" - Ver\u00e4nde-rung der Bedrohung im islamistischen Terrorismus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 5.5 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 5.6 Aktivit\u00e4ten von Islamisten aus dem Nordkaukasus. . . 118 6 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 119 6.1 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 6.2 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) / \"Volkskongress Kurdistans\" (KONGRAGEL) . . . . . . . . 120 6.2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 6.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland . . . . . . . . . . . . 121 6.2.3 Internetaktivit\u00e4ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 6.2.4 Kooperationen mit deutschen Linken und Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 7 Spionageabwehr 125 7.1 Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 7.2 Wirtschaftsschutz - pr\u00e4ventive Spionageabwehr. . . . 127 7.3 Bedrohungen durch Cyberangriffe . . . . . . . . . . . . . 128 7.4 Spionageabwehr - Ihr Ansprechpartner vor Ort . . . . 130 8 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 131 8.1 Aktivit\u00e4ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 8.2 Informationsmaterialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 8.3 Ausund Fortbildung / Hospitationen . . . . . . . . . . 139 10","Abk\u00fcrzungsverzeichnis 141 Glossar 144 Registeranhang 157 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Jahres\u00fcbersicht 2015/2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Anlage 2 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 11","1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 11 Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Informationen \u00fcber \"Bestrebungen\" zu sammeln und auszuwerten, die sich zielgerichtet gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, also die Grundprinzipien unseres Staates, richten. Dies ist in allen Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der L\u00e4nder entsprechend geregelt (vgl. SSSS 5, 6 LVerfSchG M-V). Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz aufkl\u00e4ren, informieren, sensibilisieren und warnen. Dabei wird er bereits unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig, allerdings nur bei sogenannten Beobachtungsobjekten, die im Einzelnen festgelegt sind. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Strukturen wie die NPD oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Gruppierungen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Organisationen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Damit zeigt sich der demokratische Rechtsstaat \"wehrhaft\", eine Lehre aus der auf legalistischem Wege erfolgten Abschaffung der Weimarer Republik durch die Nationalsozialisten. Es gilt, entschlossen den drohenden totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu sp\u00e4t ist! Die \"Wehrhafte Demokratie\" hat folgende Wesensmerkmale: * Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, * die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen und * die Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen versto\u00dfen. 12","Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) und die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) haben ihrem gesetzlichen Auftrag folgend also Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, * sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, * Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Ferner wirken das BfV und die LfV mit * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen und * bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. 13","Der Verfassungsschutz ist die ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist und bleibt eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6rderalen Sicherheitsarchitektur. Vorstellungen, dem Verfassungsschutz diese Stellung streitig zu machen und die Bewertung f\u00fcr den politischen Extremismus au\u00dferhalb des Staates anzusiedeln, ist die st\u00e4ndige Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) entschieden entgegen getreten. Der weiteren Erosion des staatlichen Gewaltmonopols als wesentlichem Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips wurde damit Einhalt geboten. Von der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 12 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 14","* das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, * die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 13 Weitere Rechtsgrundlagen F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V), das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (S\u00dcG) ma\u00dfgebend. 14 Struktur Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, ein Bundesamt (BfV) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Verfassungsschutz seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa (Abteilung 5), wie dies auch in acht weiteren L\u00e4ndern der Fall ist. 15 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, Programmen, Aufrufen und dem Internet. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besuchen \u00f6ffentliche Veranstaltungen und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6n15","nen. Bei diesen Gespr\u00e4chen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Gegen\u00fcber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione ver\u00f6ffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugbl\u00e4tter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung geh\u00f6ren insbesondere: * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Gew\u00e4hrspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel 10-Gesetzes. 16 Kontrolle F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: * der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres und Europa im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen oder Petitionen; * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss; 16","* Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G-10-Kommission des Landtages genehmigt werden; * des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht; * des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht; * der justiziellen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie * der st\u00e4ndigen und intensiven \u00dcberwachung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch w\u00fcrdigen. Parlamentarische Kontrolle Kontrolle durch PKK die Justiz G-10-Kommission Verfassungsschutz M-V Innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle Kontrolle durch Sonstige externe die \u00d6ffentlichkeit Kontrolle B\u00fcrger LfDI M-V Medien LRH M-V 17 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, so 17","dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsma\u00dfnahmen initiieren muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich \u00fcberblicksartig wie folgt darstellen: Polizei Verfassungsschutz Legalit\u00e4tsprinzip bei Strafverfolgungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr allgemeine Gefahrenabwehr Aufkl\u00e4rung von politischem und Strafverfolgung durch Extremismus durch offene und offene und verdeckte verdeckte InformationsInformationsgewinnung gewinnung Eingriffsbefugnisse keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse Einsatz von Zwangsmitteln keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Die notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder wird \u00fcber die t\u00e4gliche Arbeit hinaus auch \u00fcber gemeinsame Zentren gew\u00e4hrleistet: * Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) seit dem 14. Dezember 2004 * Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit dem 15. November 2012. 18 \u00c4nderung des Landesverfassungsschutzgesetzes Die Landesregierung hat im August 2015 einen Entwurf zur \u00c4nderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits18","\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Der Gesetzentwurf setzt die bundesweite Reform des Verfassungsschutzes entsprechend den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages und der Innenministerkonferenz in Landesrecht um. Das \u00c4nderungsgesetz orientiert sich inhaltlich eng an dem dann im November 2015 beschlossenen Gesetz zur \u00c4nderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Es wurde am 20. April 2016 nach der zweiten Lesung vom Landtag beschlossen und ist am 14. Mai 2016 in Kraft getreten. Ferner hat der Landtag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 einem weiteren Gesetzentwurf der Landesregierung zur \u00c4nderung des Landesverfassungsschutzgesetzes zugestimmt und damit die zuk\u00fcnftige Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf f\u00fcnf festgelegt. Diese \u00c4nderung orientiert sich an den Regelungen anderer Bundesl\u00e4nder. 2 Rechtsextremismus 21 Lage\u00fcberblick Im Unterschied zum Vorjahr konnte in diesem Berichtszeitraum kein weiteres Anwachsen des rechtsextremistischen Personenpotenzials beobachtet werden. Es kam lediglich zu leichten szeneinternen Verschiebungen. So ging die Zahl der NPD-Anh\u00e4nger zur\u00fcck. Die Aktivit\u00e4ten der rechtsextremistischen Szene waren auch 2016 durch eine aggressive Fremdenfeindlichkeit gepr\u00e4gt. Neben einer in weiten Teilen menschenverachtenden Propaganda waren erneut zahlreiche Gewalttaten gegen Migranten und ihre Unterk\u00fcnfte zu verzeichnen. Sie erreichten jedoch nicht ganz das au\u00dferordentlich hohe Niveau des Jahres 2015. Unabh\u00e4ngig davon ist auch weiterhin mit schweren Straftaten gegen Migranten zu rechnen. Hierbei muss die Gefahr der Herausbildung terroristischer Strukturen stets im Blick behalten werden. Besorgniserregend ist dar\u00fcber hinaus der starke Anstieg antisemitischer Straftaten. Das Demonstrationsgeschehen ging deutlich zur\u00fcck. Zu Beginn 19","des Sommers suchte die Szene mit Blick auf den Landtagswahlkampf allerdings wieder verst\u00e4rkt die \u00d6ffentlichkeit. So kam es zu zahlreichen Wahlkampfauftritten der NPD, die von NPD-Kadern aus anderen Bundesl\u00e4ndern unterst\u00fctzt wurden. Auff\u00e4llig war, dass die NPD trotz des laufenden Parteiverbotsverfahrens eine deutlich aggressivere Wahlkampagne durchf\u00fchrte als in den Wahlk\u00e4mpfen zuvor. So wurde massiv und unter Einsatz martialischer Stilmittel gegen Fl\u00fcchtlinge und die politisch Verantwortlichen in Bund und Land agitiert. Gleichwohl ist es der Partei auch mit der Unterst\u00fctzung durch die rechtsextremistische Szene des Landes nicht gelungen, erneut in den Landtag einzuziehen. Dar\u00fcber hinaus waren die jahreszeit\u00fcblichen Aktionen, beispielsweise zum 8. Mai oder zur Sommersonnenwende zu verzeichnen. 2016 waren unter dem Motto \"Ein Volk hilft sich selbst\" 1 Versuche zu beobachten, in der \"Tradition\" der \"Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt\" aus Sicht der Szene bed\u00fcrftigen Deutschen insbesondere durch Sachspenden zu helfen. Erg\u00e4nzend dazu gewann auch das Thema \"Selbstversorgung\" weiter an Bedeutung, da Rechtsextremisten sich durch die eigene Herstellung von Lebensmitteln und das Anlegen von Vorr\u00e4ten vor einer vermeintlich herannahenden Krisensituation sch\u00fctzen wollen. Hierzu wurden auch 2016 Vortr\u00e4ge gehalten, in denen Szeneangeh\u00f6rige entsprechende Verhaltensregeln erl\u00e4uterten. Urs\u00e4chlich f\u00fcr das wachsende Interesse ist die Vorstellung, immer st\u00e4rker von \"Feinden\" umgeben zu sein, gegen die es sich zu wappnen gelte. In diesem Zusammenhang wird auch zu Selbstverteidigungskursen oder der Beschaffung legaler Bewaffnung aufgerufen.2 Festzustellen waren 2016 aber auch verst\u00e4rkte Bem\u00fchungen von Aktivisten, die nicht dem f\u00fcr die rechtsextremistische Szene des Landes Mecklenburg-Vorpommern typischen Neonazismus anh\u00e4ngen. 1 Facebook-Seite \"Ein Volk hilft sich selbst/Mecklenburg-Vorpommern\", abgerufen am 28.12.2016 2 vgl. hierzu den Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2015, S. 28f. 20","Sie richten sich gegen den \"Gro\u00dfen Austausch\", d.h. gegen eine von der \"herrschenden Politik\" zu verantwortende vermeintliche Auswechslung der jetzigen Bev\u00f6lkerung durch Zuwanderer, wobei Migranten aus nichteurop\u00e4ischen Kulturen als besondere Bedrohung f\u00fcr die eigene Ethnie und die eigene Kultur gesehen werden. Ziel der sich als \"Identit\u00e4re\" oder auch als \"Kontrakultur\" bezeichnenden Protagonisten ist es, dieser Entwicklung durch die Schaffung einer \"Gegenkultur\" entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck werden \u00f6ffentlichkeitswirksam Aktionen durchgef\u00fchrt, die auch vereinzelt Rechtsverletzungen in Kauf nehmen. Ob und inwieweit die Programmatik dieser \"Bewegung\" tragende Grunds\u00e4tze unserer verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung tats\u00e4chlich erheblich gef\u00e4hrdet und damit die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine auf Dauer angelegte Beobachtung durch den Verfassungsschutz des Landes vorliegen, ist Gegenstand einer fortlaufenden Pr\u00fcfung.3 N\u00e4heres zum ideologischen Hintergrund ist dem Abschnitt 2.14 zu entnehmen. 22 Personenpotenzial M-V M-V Bund Bund 2015 2016 2015 2016 Subkulturell gepr\u00e4gte 580 580 8.200 8.500 Rechtsextremisten Neonazis 500 500 5.800 5.800 in Parteien: \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" 340 310 5.200 5.000 (NPD) \"Die Rechte\" <10 <10 650 700 Sonstige rechtsextremis30 50 3.200 3.500 tische Organisationen Gesamt4 1.450 ca. 1.450 22.600 23.100 davon gewaltorientier680 ca. 700 11.800 12.100 te Rechtsextremisten 3 Diese \"Bewegung\" steht seit August 2016 als rechtsextremistischer Verdachtsfall unter Beobachtung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. 4 Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt die Aufstellung zu den Bundeszahlen nur die auch in M-V aktiven Strukturen. 21","23 Straftatenaufkommen Im Jahre 2016 registrierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" 1050 Straftaten (Vorjahr: 1032). Davon wurden insgesamt 955 (Vorjahr: 952) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 589 Vorf\u00e4llen (Vorjahr: 565) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 79 (Vorjahr: 94) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 53 (Vorjahr: 57) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Dies ist im Zehnjahresvergleich weiterhin eine \u00fcberdurchschnittlich hohe Zahl. Wenn auch die Gesamtzahl der extremistisch motivierten fremdenfeindlichen Straftaten von 311 im Jahr 2015 auf 304 im Berichtszeitraum zur\u00fcckgegangen ist, so liegt diese Zahl nach wie vor sehr deutlich \u00fcber dem langj\u00e4hrigen Durchschnitt. Angriffsziele waren im Berichtszeitraum sowohl Einzelpersonen mit Migrationshintergrund als auch Asylbewerberunterk\u00fcnfte. So wurden 33 \u00dcbergriffe (2015: 48) auf bewohnte oder unbewohnte Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte registriert. Die Palette reicht hier von Sachbesch\u00e4digungen \u00fcber Bedrohungen bis hin zu einem Branddelikt. Die Anzahl antisemitischer Straftaten hat sich im Jahr 2016 mit 37 gegen\u00fcber dem Vorjahr (19) fast verdoppelt. Wenn darunter auch keine Gewalttat ist, so ist der Trend als Alarmzeichen zu werten. Offensichtlich ger\u00e4t das Judentum hierzulande wieder verst\u00e4rkt in das Zielfeld von Rechtsextremisten. Diese Entwicklung muss aufmerksam beobachtet werden. 24 Rechtsterrorismus / \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) Die Anstrengungen zur weiteren Aufkl\u00e4rung des NSU-Geschehens wurden auch 2016 auf vielen Ebenen fortgesetzt. In erster Linie sind hier der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in M\u00fcnchen 22","sowie der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zu nennen. Der im November 2015 eingesetzte, inzwischen 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Thematik verfolgt das Ziel, in Ankn\u00fcpfung an die Feststellungen des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Legislaturperiode die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe NSU, den ihr zu Last gelegten Straftaten sowie zu ihrem Umfeld aufzukl\u00e4ren. Auch die L\u00e4nderparlamente einiger Bundesl\u00e4nder haben entsprechende Untersuchungsaussch\u00fcsse eingerichtet. Zum Teil konnten die Untersuchungen inzwischen abgeschlossen werden. Die Ergebnisse wurden entsprechend ver\u00f6ffentlicht. Obwohl der NSU in Mecklenburg-Vorpommern schwerste Straftaten begangen hat, sind trotz der vielf\u00e4ltigen Aufkl\u00e4rungsma\u00dfnahmen weiterhin keine Erkenntnisse angefallen, die auf eine personelle oder organisatorische Verflechtung des \"NSU-Trios\" mit rechtsextremistischen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern hindeuten. Dem widersprechende journalistische Darstellungen sind daher weiterhin als reine Spekulationen zu klassifizieren. Unabh\u00e4ngig davon besteht im Landtag im Ergebnis Einigkeit dar\u00fcber, dass die im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der vergangenen Legislaturperiode enthaltenen Handlungsempfehlungen f\u00fcr Justiz, Polizei und Verfassungsschutz, die insbesondere auf die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Ermittlungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden abzielen, landesspezifisch zu analysieren, auf L\u00e4nderebene abzustimmen und in die Reformen von Ermittlungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden einzubeziehen sind. Die Landesregierung wurde insoweit bereits mit Beschluss vom 30. Oktober 2013 verpflichtet, den Landtag zeitnah und regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Reformschritte zu unterrichten (Drucksache 6/2346). Im Dezember 2016 wurde dem Landtag ein Dritter, diesbez\u00fcglicher Bericht vorgelegt. Der Bericht kann auf der Internetseite des Landtages M-V eingesehen werden.5 Er stellt gleichzeitig eine Erg\u00e4nzung der kon- 5 www.landtag-mv.de, Drucksache 7/110 23","tinuierlichen Berichterstattung gegen\u00fcber der Parlamentarischen Kontrollkommission dar. Ferner hat der Landtag M-V im Februar 2017 den Innenund Europaausschuss gebeten, einen Unterausschuss einzusetzen, der das Agieren des NSU in Mecklenburg-Vorpommern n\u00e4her untersuchen soll.6 \u00dcber das Ergebnis ist dem Innenausschuss bis zur Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten. 25 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" / \"Islamfeindlichkeit\" Obwohl die Zahl der Asylsuchenden im Berichtszeitraum signifikant zur\u00fcckging7, war das Thema \"Zuwanderung\" f\u00fcr die rechtsextremistische Szene weiterhin von zentraler Bedeutung. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr ist das rassistische Weltbild der Rechtextremisten. Sie betrachten Menschen anderer Ethnien als minderwertig und sehen sie daher als \"Gefahr\" f\u00fcr die biologische Existenz des eigenen Volkes. Sie stehen damit weiterhin in der ideologischen Tradition des Nationalsozialismus. Vor diesem Hintergrund titulieren sie die Einwanderung als \"Volkstod\" 8 oder \"Umvolkung\". Dies sind Begrifflichkeiten, die dem Vokabular des Nationalsozialismus entstammen. Allerdings verstanden die Nationalsozialisten unter \"Umvolkung\" etwas g\u00e4nzlich anderes, n\u00e4mlich die \"Eindeutschung rassisch wertvoller\" Menschen, vorwiegend aus dem osteurop\u00e4ischen Raum.9 Die auf rassistischen Vorstellungen beruhenden Ziele sind aus Sicht der Szene der breiten \u00d6ffentlichkeit weiterhin nicht vermittelbar. Daher werden zur Stigmatisierung von Migranten massiv Vorurteile gesch\u00fcrt und kriminelle Gefahren heraufbeschworen. 6 www.landtag-mv.de, Drucksache 7/291 7 Internetseite des Bundesamtes f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge, Jahresbilanz 2015 sowie Jahresbilanz 2016, Zugangszahlen EASY-System 8 vgl. hierzu den Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2011, Seite 33 ff. 9 vgl. Schmitz-Berning, Cornelia: Vokabular des Nationalsozialismus, Berlin: Walter de Gruyter GmbH & Co KG 2000, S. 617f. 24","Auch werden Muslime generell mit einem Terrorismusverdacht \u00fcberzogen und - wie die nachfolgende Abbildung zeigt - zur Selbstjustiz aufgerufen. 10 F\u00fcr ihre zuwanderungsfeindliche Propaganda bedient sich die rechtsextremistische Szene weiterhin einer doppelten Kommunikationsstrategie. Zum einen erfolgt die Agitation \u00fcber das Internet und hier insbesondere \u00fcber diverse soziale Medien und zum anderen wird der \"Protest\" - auch in Mecklenburg-Vorpommern - auf die Stra\u00dfe gebracht. Allerdings ist die Zahl der durchgef\u00fchrten Demonstrationen gegen\u00fcber dem Vorjahr von 150 auf 50 deutlich zur\u00fcckgegangen. Auch die Teilnehmerzahlen waren r\u00fcckl\u00e4ufig. Das Personenpotenzial dieser Veranstaltungen bestand dabei zum \u00fcberwiegenden Teil aus Rechtsextremisten. Die rechtsextremistisch gesteuerte Bewegung \"Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (MVGIDA), deren Organisationsteam der NPD oder deren Unterorganisationen zuzurechnen ist, f\u00fchrte nur noch am Anfang des Jahres De10 Facebook-Seite \"Aktionsblog\", abgerufen Januar 2017 25","monstrationen durch. Schon im April wurde eine \"Sommerpause\" ausgerufen, die ohne Angabe von Gr\u00fcnden bis zum Jahresende anhielt. Unabh\u00e4ngig davon setzte die NPD ihre \"Antiasylkampagne\" fort (vgl. Abschnitt 2.9.3). Ohne gro\u00dfe Resonanz blieben Demonstrationen und kleinere Aktionen der neonazistischen Szene. In der Regel erreichte die Teilnehmerzahl maximal einen mittleren zweistelligen Bereich. Zudem hatten die Anmelder zuweilen auch mit dem starken Alkoholkonsum der angereisten Rechtsextremisten zu k\u00e4mpfen, der mitunter auch zur Absage von Demonstrationen gef\u00fchrt hat. Regionale Schwerpunkte waren G\u00fcstrow/B\u00fctzow, Wismar, Schwerin und der Raum Stralsund. Eine in diesem Rahmen gr\u00f6\u00dfere Veranstaltung wurde unter dem Motto \"Asylantenstadt G\u00fcstrow? Nicht mit uns!\" am 3. Dezember in G\u00fcstrow durchgef\u00fchrt. Daran beteiligten sich 70 Personen. Teilnehmer f\u00fchrten ein Transparent mit der Aufschrift \"Asylflut - Holocaust der Neuzeit NS durchsetzen\" mit sich. Insgesamt hat die Szene ihr Ziel, Anschluss an den allgemeinen politischen Diskurs zu erhalten, erneut deutlich verfehlt. 26 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Von besonderer Relevanz waren im Jahr 2016 folgende Objekte: * \"Thinghaus\" Grevesm\u00fchlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) Die Bedeutung des \"Thinghauses\" als Treffund Veranstaltungsort f\u00fcr die rechtsextremistische Szene bleibt weiterhin hoch. Dort finden sich unter anderem der Sitz der NPD-Teilorganisationen \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) und der \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) auf Landesebene. Auch die Redaktion der Internetseite der bundesweit organisierten \"Gemeinschaft Deutscher Frauen\" (GDF) hat dort ihren Sitz. Das Geb\u00e4ude steht der Szene als st\u00e4ndiger Veranstaltungsort zur Verf\u00fcgung und bietet durch einen gro\u00dfen Saal entsprechenden Platz. Durch 26","die Abschottung des Geb\u00e4udes ist es m\u00f6glich, Veranstaltungen ohne Au\u00dfenwirkung durchzuf\u00fchren. Das Veranstaltungangebot reicht \u00fcber \"Kneipenabende\", Musikdarbietungen, Faschingsfeten bis hin zu ideologisch-politischen Vortr\u00e4gen. Der Personenkreis um den f\u00fcr das \"Thinghaus\" verantwortlichen Rechtsextremisten Sven Kr\u00fcger war zudem Veranstalter eines \"Maifestes\" am 30. April 2016 in dessen Wohnort Jamel, an dem sich ca. 200 Rechtsextremisten beteiligten. * \"Nationales Begegnungszentrum\" (NBZ) Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) Das NBZ stellt den Sitz des Landesverbandes der NPD dar. Anders als im \"Thinghaus\" werden dort in der Regel keine Musikveranstaltungen, sondern der Partei zuzurechnende Vortragsveranstaltungen und Mitgliederversammlungen durchgef\u00fchrt. Die Eigent\u00fcmer des Objektes sind NPD-Landesvorstandsmitglieder, die gleichzeitig den rechtsextremistischen Versandhandel \"Pommerscher Buchdienst\" und die \"Volksb\u00fccherei\" betreiben. * \"Kulturraum\" und Bundesgesch\u00e4ftsstelle der \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) und Kreisgesch\u00e4ftsstelle des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg in L\u00fcbtheen In L\u00fcbtheen befinden sich in unmittelbarer N\u00e4he zueinander zwei Trefforte der NPD bzw. JN, in denen beispielsweise der JN-Bundesvorsitzende Sebastian Richter f\u00fcr den Verein \"Sportfreunde Griese Gegend e. V.\" bzw. die JN sogenannte Selbstverteidigungsseminare veranstaltet, um dem Auftrag der \"ganzheitlichen Ausbildung von K\u00f6rper und Geist\" nachzukommen. Dar\u00fcber hinaus durchgef\u00fchrte Parteiveranstaltungen entfalten in der Regel keine Au\u00dfenwirkung. * \"Ehemaliger Dorfkonsum\" Klein Belitz (Landkreis Rostock) Es handelt sich um einen Treffort des NPD-Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte, der in der Vergangenheit schon als Ver27","anstaltungsort f\u00fcr ein rechtsextremistisches Konzert genutzt worden ist. Im Jahr 2016 war dort das Wahlkampflager der JN angesiedelt. * \"Braunes Haus\" Waren (M\u00fcritz) Das Objekt der NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt, fr\u00fcher bezeichnet als \"Zutts Patriotentreff\", wurde auch im Jahr 2016 als Treffort der rechtsextremistischen Szene genutzt. Dort f\u00fchrten beispielsweise die \"Nationalen Sozialisten Waren\" ihren Neujahrsempfang durch. Neben Zutt sind in dem Objekt weitere Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Szene wohnhaft. 27 Subkultureller Rechtsextremismus Das Personenpotenzial sowie das Aktionsniveau der subkulturellen rechtsextremistischen Szene bewegten sich auf dem Niveau des Vorjahres. Dem subkulturellen Rechtsextremismus werden Personen zugerechnet, die ohne gr\u00f6\u00dferen Organisationsgrad zumeist auf \u00f6rtlicher Ebene Aktivit\u00e4ten entfalten. Subkulturelle Rechtsextremisten sind tendenziell gewaltund aktionsorientiert und treten mit typisch rechtsextremistisch motivierten Straftaten wie einschl\u00e4gigen Propagandadelikten oder fremdenfeindlichen Gewalttaten in Erscheinung. Auch 2016 geh\u00f6rte diese Szene zum Mobilisierungspotenzial f\u00fcr rechtsextremistische Konzerte und Demonstrationen. Im Rahmen des Demonstrationsgeschehens erfolgte auch ein Zusammenwirken mit dem organisierten Rechtsextremismus. So waren Angeh\u00f6rige dieser Szene regelm\u00e4\u00dfig bei asylund islamfeindlichen Veranstaltungen zu beobachten. Eine Ausnahme bei der \u00fcblicherweise fehlenden Strukturierung bilden die \"Hammerskins\", die sich im Grenzbereich zwischen subkulturellem Rechtsextremismus und der Neonaziszene bewegen. Sie sind \u00e4hnlich einer Rockergruppierung hierarchisch organisiert und nehmen nur ausgesuchte Mitglieder auf. Allerdings sind sie nicht an einer politischen Au\u00dfenwirkung interessiert. Sie spielen 28","jedoch bei der Organisation von rechtsextremistischen Konzerten und dem internen Zusammenhalt der Szene eine nicht zu untersch\u00e4tzende Rolle. Sorge bereiten aktuell zu beobachtende Verbindungen der rechtsextremistischen Szene in das Rockermilieu. So geh\u00f6ren dem Stralsunder Rockerclub \"HUSKARLAR MC\" 11 mehrere Personen an, die auch in der rechtsextremistischen Szene aktiv sind. Das Clubhaus in Stralsund diente bereits als Veranstaltungsort mindestens eines rechtsextremistischen Konzertes. 2 7 1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Im Jahr 2016 fanden in Mecklenburg-Vorpommern zehn rechtsextremistische Konzerte mit Live-Auftritten statt (2015: 7). Liederabende wurden wie bereits im Jahr 2015 nicht festgestellt. Drei Veranstaltungen konnten im Vorfeld verhindert werden (2015: 2). 12 Somit ist erstmalig seit 2013 wieder ein leichter Anstieg der rechtsextremistischen Konzerte zu verzeichnen. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Musikveranstaltungen ist die M\u00f6glichkeit der Nutzung szeneeigener Objekte weiterhin von hoher Bedeutung, da sie dort weitgehend abgeschottet von der \u00d6ffentlichkeit stattfinden k\u00f6nnen. So wurden die besucherst\u00e4rksten Konzerte auch 2016 auf dem Grundst\u00fcck eines bekannten NPD-Funktion\u00e4rs in Salchow im Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgef\u00fchrt, darunter das landesweit gr\u00f6\u00dfte Konzert am 9. April 2016 mit 290 Teilnehmern und das Konzert am 29. Oktober 2016 mit 150 Teilnehmern. Auch das \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen ist weiterhin Austragungsort f\u00fcr Konzerte. Dort liegt jedoch eine beh\u00f6rdliche Nutzungsbeschr\u00e4nkung vor, die nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zul\u00e4sst. Am 3. September 2016 kam es hier zu einem vorab beim Ord11 Der Name \"Huskarlar\" stammt offenbar aus dem Altnordischen und setzt sich aus den Elementen \"hus\" (Hausstand) und \"karl\" (freier, waffenf\u00e4higer Mann) zusammen. Huscarls (von altnordisch huskarlar; auch Huskarl) waren Krieger der pers\u00f6nlichen Leibgarde von skandinavischen Adligen und K\u00f6nigen. Insoweit ist hier eine f\u00fcr Rechtsextremisten typische Bezugnahme auf die nordische Mythologie erkennbar. 12 Das LKA M-V weist in seiner Statistik zus\u00e4tzlich 10 Szenepartys (2015: 17) ohne Livemusik und vier sonstige Musikveranstaltungen aus. 29","nungsamt Grevesm\u00fchlen angemeldeten Konzert mit ca. 100 Teilnehmern unter Beteiligung verschiedener rechtsextremistischer Bands. Einem vom \"Thinghaus\" geteilten Facebook-Eintrag der rechtsextremistischen Gruppe \"Gefangenenhilfe Freundeskreis\" zufolge soll es im Verlauf der Veranstaltung zu Solidarit\u00e4tsbekundungen f\u00fcr den Angeklagten im NSU-Prozess Ralf Wohlleben gekommen sein.13 Die Besucherzahl lag bei den \u00fcbrigen Veranstaltungen zwischen 50 und 120 Teilnehmern und damit leicht unter der des Vorjahres. Zur Durchf\u00fchrung gr\u00f6\u00dferer Konzerte weicht die bundesdeutsche Szene regelm\u00e4\u00dfig in das Ausland aus. So fand am 15. Oktober 2016 in der Schweiz mit \u00fcber 5.000 Teilnehmern eines der gr\u00f6\u00dften rechtsextremistischen Konzerte der letzten Jahre in Europa statt. F\u00fcr die konspirative und hochprofessionelle Organisation zeichneten deutsche Rechtsextremisten verantwortlich, die jedoch nicht aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. Von einer Teilnahme hiesiger Rechtsextremisten ist jedoch auszugehen. 13 Facebook-Seite des \"Thinghauses\" vom 06.09.2016, abgerufen am 04.10.2016 30","1KantaNirtepa1Krsonzert | RM2eucshik0tsvexrat1rnesmtaisl6tuisncghen","Skalnger, SMofHachicktsoearl SderW:trmg ltuneg, SLKV=OiAeRaPNbOp\"dMDelWaKMnetERlAFifrgeHEsa-rRleIs\u00dcgS'ENech ten Du RMiecukhlnetsbeiuxkrtgrb-eVmaoripsnotimsdchsern []Threima a[ . LFPofResaisttnhce, AMOKAGKMSlEACKNELeFDFMLULAEBrEWhcMIGAShRDLUGaETKTaE-IAnPSNRCEIHIESEHM Y nNO R \u00dcDOWM u E ETRAHE- m UGnagePSsbwetaieBSlkin,aetnauiinalgr,nG R LE a R F E N A A L DN LRAORSDTEORCEIKE LIEHE SGcehrlmacahnkie$iriualhl,mobetner -- F\u00fcm ernklang,","In Mecklenburg-Vorpommern sind gegenw\u00e4rtig 10 rechtsextremistische Bands bekannt, die mehr oder weniger regelm\u00e4\u00dfig \u00f6ffentliche Auftritte im In-und Ausland absolvieren. Zu den bekanntesten z\u00e4hlen \"Path of Resistance\", \"Painful Awakening\", \"Thrima\" und die \"Liebenfels Kapelle\"/\"Skalinger\". Die Auftritte im Ausland haben auch 2016 Verbindungen zur internationalen und in Deutschland seit 2000 verbotenen \"Blood and Honour\"Bewegung (B&H) aufgezeigt. So war die Band \"Thrima\" aus Niepars auf einem Flyer f\u00fcr ein \"B&H\"-Konzert in Frankreich am 11. Juni 2016 ange14 k\u00fcndigt worden. Auf ihren Facebookprofilen erinnern die Bands zudem regelm\u00e4\u00dfig an den Todestag (23. September 1993) des Gr\u00fcnders der \"Blood und Honour\"-Bewegung Ian Stuart Donaldson. Offenbar \u00fcber rassistisch definierte ideologische Grenzen hinweg, findet das rechtsextremistische Konzertgeschehen unter Beteiligung hiesiger Bands auch in Osteuropa statt. Die Band \"Ungebetene G\u00e4s15 te\" ver\u00f6ffentlichte in diesem Zusammenhang einen Flyer, der auf einen Auftritt bei einem Konzert am 8. Oktober 2016 zusammen mit \"Painful Awakening\" in der Tschechischen Republik hinweist. 14 Facebook-Seite der Band \"H8Machine\" vom 29.02.2016, abgerufen am 08.02.2017 15 Facebook-Seite der Band \"Ungebetene G\u00e4ste\" vom 08.09.2016, abgerufen am 08.02.2017 33","Rechtsextremistische Musik ist weiterhin von einer Gewaltorientierung und einer deutlichen N\u00e4he zum Nationalsozialismus gepr\u00e4gt. Ein Beispiel ist die 2016 nach bisherigem Kenntnisstand nicht durch \u00f6ffentliche Auftritte in Erscheinung getretene Band \"Bataillon 500\". Sie ver\u00f6ffentlichte Ende 2015 eine CD 16 mit dem Titel \"Im Herzen treu\", die auf Veranlassung der Polizei Brandenburg im Februar 2016 von der Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien als schwer jugendgef\u00e4hrdend eingestuft wurde, da sie kriegsverherrlichend ist und sich gegen die Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtet. Neben den einschl\u00e4gigen Bands sind auch immer wieder Bandprojekte zu beobachten, wie z. B. das im Verfassungsschutzbericht 2014 bereits erw\u00e4hnte Projekt \"Ahnenblut\" mit Beteiligung von Musikern aus Mecklenburg-Vorpommern. Neben den Bands und Bandprojekten treten bei rechtsextremistischen Veranstaltungen im gr\u00f6\u00dferen oder kleineren Rahmen auch Liedermacher auf, wie etwa \"Volkshammer\" aus Schwerin oder ein Rechtsextremist aus dem Raum Grevesm\u00fchlen, der unter dem Namen \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") 2016 bei mehreren Veranstaltungen bundesweit in Erscheinung getreten ist. Gelegentlich gibt er auch Gastspiele in einem gleichnamigen Bandrahmen. 17 16 Internetseite \"hammerstorm\", abgerufen am am 10.02.2017 17 Facebook-Seite \"FieL-Fremde im eigenen Land\", abgerufen am 08.02.2017 34","2 7 2 Szenel\u00e4den/Versandhandel Der rechtsextremistische Versandhandel wurde auch 2016 weitgehend \u00fcber das Internet abgewickelt, wie beispielsweise die Vertriebe \"4uVinyl\" und \"Nordlicht-Gnoien-Weltnetzgesch\u00e4ft\" zeigen. Das Angebot reicht von szenetypischer Kleidung wie \"T-Hemden\" \u00fcber Buttons, Aufkleber und Abwehr-Spray bis hin zu einem breiten Angebot an Musik-CDs. Die Orientierung am historischen Nationalsozialismus wird nicht nur anhand des Musikangebots deutlich: So hat \"Nordlicht Gnoien\" am 20. April 2016, dem Tag des Hitler-Geburtstages, 18 Prozent Rabatt auf Bekleidung gegeben. Die Zahl 18, d. h. der erste und achte Buchstabe des Alphabets, steht in der rechtsextremistischen Szene als Code bzw. Abk\u00fcrzung f\u00fcr Adolf Hitler. Dazu hie\u00df es \"Alles Gute zum Geburtstag\". 18 In Mecklenburg-Vorpommern hat das im letzten Jahresbericht erstmals erw\u00e4hnte Anklamer Unternehmen \"Leveler.Records\" mit dem Musikproduktionslabel \"Glaube, Wille, Tat\" (GWT)19 an Bedeutung gewonnen. Eine besondere N\u00e4he zeigt der Versandhandel zu den Bands \"Thrima\" und \"Terrorsph\u00e4ra\" aus \u00d6sterreich. Die internationale Ausrichtung des Versandhandels zeigt sich auch an der angek\u00fcndigten Teilnahme an dem bereits erw\u00e4hnten Konzert am 11. Juni 2016 in Frankreich. 20 28 Neonationalsozialismus (Neonazismus) Die neonazistische Szene konnte sich stellenweise neu strukturieren sowie alte Strukturen, z. B. in Rostock, neu beleben. Aller18 Facebook-Seite \"Nordlicht-Gnoien-Weltnetzgesch\u00e4ft\", abgerufen am 20.04.2016 19 Internetseite \"Leveler.Records\", abgerufen am 07.01.2016 20 Internetseite \"Leveler.Records\" vom 24.05.2016, abgerufen am 08.02.2017 35","dings ist die Szene in den sozialen Netzwerken weiterhin deutlich pr\u00e4senter als auf der Stra\u00dfe. Insbesondere auf Facebook gibt es eine Vielzahl von Profilen, die der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind und die auf lokale neonazistische Gruppierungen schlie\u00dfen lassen. Soweit sie gel\u00f6scht werden, werden sie in der Regel nach kurzer Zeit wieder neu angelegt. Im Berichtszeitraum war auff\u00e4llig, dass in den sozialen Netzwerken neben der rassistischen Propaganda auch verst\u00e4rkt der Ruf nach Beseitigung des kapitalistischen Systems und die Errichtung eines \"v\u00f6lkischen Sozialismus\" laut wurde. 21 Damit kn\u00fcpfen Teile der hiesigen Neonaziszene offenbar erneut an die \"Kampfgemeinschaft Revolution\u00e4rer Nationalsozialisten\" an, die den sozialistischen Fl\u00fcgel der nationalsozialistischen Bewegung bildete und die sich im Konflikt mit den politischen Vorstellungen Hitlers von der \"Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei\" (NSDAP) abspaltete. Zugleich war damit der Versuch verbunden, Br\u00fccken zwischen \"rechts\" und links\" zu schlagen.22 In diesem Zusammenhang ist daher sehr bemerkenswert, dass die \"M\u00fcritzfunken\" Rudi Dutschke (1940-1979) als seinerzeit prominenten Vertreter der politischen Linken mit den Worten zitieren: \"Revolution ist nicht ein kurzer Akt, wo mal irgendwas geschieht und dann ist alles anders. Revolution ist ein langer komplizierter Prozess, wo der Mensch anders werden muss.\" 23 21 Facebook-Seite \"M\u00fcritzfunken\" vom 14.04.2016, abgerufen am 20.10.2016 22 vgl. hierzu Moreau, Patrick: Nationalsozialismus von links. Die \"Kampfgemeinschaft Revolution\u00e4rer Nationalsozialisten\" und die \"Schwarze Front\" Otto Stra\u00dfers 1939-1935, Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt 1985 23 Facebook-Seite \"M\u00fcritzfunken\" vom 14.04.2016, abgerufen am 20.10.2016 36","Dies zeigt zum einen eine geistige N\u00e4he dieser neonationalsozialistischen Gruppierung zu politischen \u00dcberlegungen des linken Spektrums und zum anderen die eigene Einsch\u00e4tzung, dass noch ein langer Weg bis zu einer \"Nationalen Revolution\" zur\u00fcckzulegen ist. Ob und inwieweit diese Wanderung zwischen den ideologischen Welten auf Dauer Einfluss auf die Entwicklung des Neonationalsozialismus im Land hat, bleibt abzuwarten, sind doch die hiesigen Neonazis eher Anh\u00e4nger des \"F\u00fchrers\". Dar\u00fcber hinaus sind folgende regionale Entwicklungen hervorzuheben: In der Hansestadt Rostock versuchte die neonazistische Szene nach einer Phase der Stagnation offenbar eine Wiederbelebung ehemals vorhandener Strukturen. Deutlich wurde dies an wieder zunehmenden Aktivit\u00e4ten der \"Nationalen Sozialisten Rostock\", die mehrere Flugbl\u00e4tter zu den Themen \"V\u00f6lkischer Sozialismus\" oder gegen Zuwanderer verteilten und szeneinterne Veranstaltungen durchf\u00fchrten. Im Aufruf zu einer Schulungsveranstaltung am 29. Oktober 2016 hie\u00df es u. a. \"Weil: ...der Knast kacke ist ... der Knast vermeidbar ist.\" , was die Bereitschaft impliziert, dass die Gruppe auch vor der Begehung von Straftaten, die regelm\u00e4\u00dfig mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden, nicht zur\u00fcckschreckt. 24 24 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 19.10.2016, abgerufen am 20.10.2016 37","Auch wurde zunehmend wieder die Konfrontation mit dem politischen Gegner gesucht. So posierten offenbar am 18. Dezember 2016 ca. 15 Personen vor dem \"Cafe Median\" und verbrannten eine \"Antifa\"-Fahne. Einige Tage sp\u00e4ter wurde ein entsprechendes Bild ver\u00f6ffentlicht. 25 Die Gruppe betrieb mindestens drei verschiedene Facebook-Profile, auf denen \u00fcber diese Veranstaltungen berichtet wurde und weltanschauliche Texte sowie die verteilten Flugbl\u00e4tter ver\u00f6ffentlicht wurden. Wurden einzelne Profile durch Facebook gel\u00f6scht, sind sie in der Regel kurz darauf wieder neu angelegt worden. Die \"Rostocker Division\" pflegte weiterhin ein Facebook-Profil und beteiligte sich regelm\u00e4\u00dfig an rechtsextremistischen Demonstrationen im Land. Vereinzelt f\u00fchrte die Gruppe auch Plakatierungen in Rostock durch. Mitte des Jahres kam es in Rostock Gro\u00df-Klein zu einer \u00fcber mehrere Tage anhaltenden \"Belagerung\" einer Begegnungsst\u00e4tte f\u00fcr unbegleitete minderj\u00e4hrige Fl\u00fcchtlinge. Diese hatte ihren Ausgangspunkt in der Verbreitung von angeblichen Problemen und Vorkommnissen im Stadtteil auf einschl\u00e4gigen Facebookseiten der Szene. Insbesondere die \"Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund\" stellten entsprechende Beitr\u00e4ge ein. 25 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 22.12. 2016, abgerufen am 23.12.2016 38","26 Im Raum Waren (M\u00fcritz) haben die Aktivit\u00e4ten der neonazistischen Szene im Jahr 2016 weiter zugenommen, sowohl hinsichtlich der demonstrativen Aktivit\u00e4ten auf der Stra\u00dfe als auch bez\u00fcglich der Verbreitung von Propaganda in den sozialen Netzwerken. In Waren (M\u00fcritz) hat sich rund um das Wohnobjekt der NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt ein Schwerpunkt rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten entwickelt, wobei die dortige Szene aufgrund interner Streitereien und Rivalit\u00e4ten zersplittert ist und eine Reihe von teils konkurrierenden, jeweils nur wenige Personen umfassenden Gruppierungen hervorgebracht hat. Auch bestehen offenbar Differenzen zu Funktion\u00e4ren des NPD-Landesverbandes, die sich an Demonstrationen in Waren (M\u00fcritz) wiederholt nicht beteiligt haben. Zutt wiederum hatte bei der Wahl der Landesliste der NPD f\u00fcr die Landtagswahl 2016 lediglich den mehr als aussichtslosen letzten Listenplatz erhalten. Anders als in anderen Regionen des Landes war allerdings das schlechte Wahlergebnis der NPD hier nicht mit einem R\u00fcckgang der rechtsextremistischen Aktivit\u00e4ten verbunden. Die NPD-Stadtvertreterin arbeitet bereits seit mehreren Jahren offen mit der \u00f6rtlichen neonazistischen Szene zusammen und agiert dabei mehr oder weniger losgel\u00f6st von sonstigen NPD-Strukturen. Die NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt trat bei ihren Aktivit\u00e4ten nicht nur im Namen der NPD, sondern auch f\u00fcr den Verein \"Deutschland muss leben e. V.\" sowie die \"Nationalen Aktivisten MuP\" auf. 26 Facebook-Seite \" Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund\" vom 07.05.2016, abgerufen am 28.12.2016 39","Am 16. Juli 2016 fand eine u. a. von Doris Zutt organisierte Demonstration unter dem Motto \"Gemeinsam gegen den linken Terror!\" mit ca. 100 Teilnehmern in Waren (M\u00fcritz) statt, darunter die neonazistischen Gruppierungen \"Nationale Sozialisten Stralsund\", \"Freie Pommern\", \"Rostocker Division\", \"Nationale Sozialisten Waren\", \"Freie Kr\u00e4fte Parchim\", \"Deutschland muss leben e. V.\", \"Dachverband Deutschland wehrt sich\" sowie die \"Aktionsgruppe Freundeskreis MuP\". Zudem waren Personen aus Hamburg, Sachsen und Th\u00fcringen angereist. Als Redner traten u. a. der Europaabgeordnete der NPD Udo Voigt sowie die RNF-Bundesvorsitzende Ricarda Riefling auf. Die Abwesenheit des NPD-Landesverbandes sei - so hie\u00df es auf der Facebook-Seite der \"Aktionsgruppe Freundeskreis MuP\" am 18. Juli 2016 - f\u00fcr die Organisatoren allerdings \"wahrlich ern\u00fcchternd\" gewesen. \"Anti-Antifa\"-Aktivit\u00e4ten waren offenbar nicht Bestandteil der Wahlkampfstrategie der NPD-F\u00fchrung. Am 1. Oktober 2016 fand in Waren (M\u00fcritz) eine Demonstration unter dem Motto \"Heimat und Tradition bewahren\" mit etwa 70 Teilnehmern statt. Demonstranten und Gegendemonstranten beleidigten und provozierten sich im Verlauf der Veranstaltung mehrmals gegenseitig. Auch die anwesenden Polizeikr\u00e4fte wurden durch die Veranstaltungsteilnehmer beleidigt. Die Forderung \"Todesstrafe f\u00fcr Kindersch\u00e4nder\" wurde ebenfalls erneut aufgegriffen. Bei mehreren Kundgebungen \"Gegen Kindersch\u00e4nder und Kindesmissbrauch\" am 29. Oktober, 5. November und 19. November 2016 in Malchow, Lalendorf und Waren (M\u00fcritz) mit bis zu 20 Teilnehmern war noch ein gemeinsames Wirken der \"Nationalen Aktivisten MuP\", denen u. a. die NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt zugerechnet werden kann, gemeinsam mit dem \"Kollektiv M\u00fcritzfunken\" und den \"Nationalen Sozialisten Waren\" feststellbar. 27 27 Facebook-Seite \"M\u00fcritzfunken\" vom 14. April 2016, abgerufen am 08.02.2017 40","Danach haben die \"Nationalen Sozialisten Waren\" auf ihre Distanzierung von der NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt hingewiesen. Diese sei wegen \"dummer Kommentare\" auf der Seite blockiert worden. Der Bruch war auch daran zu erkennen, dass zum \"Heldengedenken an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zwei verschiedene Gedenkveranstaltungen\" durchgef\u00fchrt wurden, wobei sich die Verantwortlichen der einen nicht an der Veranstaltung der jeweils anderen Gruppierung beteiligten. In der Barlachstadt G\u00fcstrow und Umgebung konnte die neonazistische Szene im Berichtszeitraum ihr in den vergangenen Jahren gezeigtes Aktionsniveau nicht erreichen. Sie hat jedoch mit einigen Aktionen auf sich aufmerksam gemacht. Die 2016 erstmals in Erscheinung getretene \"Aktionsgruppe Lalendorf\" f\u00fchrte mehrere Propagandaaktionen aus Anlass des \"Heldengedenkens\" im November 2016 durch und zeigte dabei ihre eindeutig neonazistische Ausrichtung und ein damit verbundenes Bekenntnis zu Adolf Hitler. Ende des Jahres beteiligte sie sich zusammen mit Gleichgesinnten aus Waren und G\u00fcstrow an einer Mahnwache aus Anlass des islamistischen Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt. 28 28 Facebook-Seite \"Aktionsgruppe Lalendorf\" vom 02.12.2016, abgerufen am 28.12.2016 41","Ihrem bisherigen Hauptaktionsfeld treu bleibend mobilisierte die \"Kameradschaft G\u00fcstrow\" zum Ende des Jahres 2016 noch einmal f\u00fcr eine Demonstration gegen Asylbewerber. Daran beteiligten sich ca. 70 Personen, die ausweislich der mitgef\u00fchrten Banner mehrheitlich der neonazistischen Szene zuzurechnen waren. 29 Dar\u00fcber hinaus beteiligten sich Angeh\u00f6rige der \u00f6rtlichen Szene augenscheinlich an der Aktion \"Ein Volk hilft sich selbst\" (s. o.), indem sie u. a. Spielzeug einsammelten. 30 F\u00fcr die Vernetzung und den Zusammenhalt der Szene sind weiterhin \u00f6rtliche Strukturen von Bedeutung. Sie weisen jedoch einen 29 Facebook-Seite der \"Kameradschaft G\u00fcstrow\" vom 23.11.2016, abgerufen am 28.12.2016 30 Facebook-Seite \"Ein Volk hilft sich selbst / Mecklenburg-Vorpommern\" vom 05.12.2016, abgerufen am 28.12.2106 42","unterschiedlichen Organisationsund Stabilit\u00e4tsgrad auf. Zudem erfolgen - auch um Sperrungen in sozialen Netzwerken zu umgehen - nicht selten Umbenennungen, so dass eine namentliche Aufstellung derartiger Strukturen immer nur tempor\u00e4r G\u00fcltigkeit besitzt. Vor diesem Hintergrund sind f\u00fcr 2016 noch folgende Gruppierungen im neonazistischen Spektrum zu nennen: * \"Freie Kameradschaft Wismar\" * \"Rostocker Widerstand\" * \"Initiative Vereint f\u00fcr Stralsund\" * \"Freies Kollektiv Parchim\" * \"Germanisches Bollwerk Mecklenburg\" * \"Kameradschaft Schwerin\" * \"Kameradschaft B\u00fctzow\" * \"Nationale Offensive Gnoien\" * \"Autonome Nationalisten Amt Goldberg-Mildenitz\" * \"Arischer Widerstandsbund\" Altentreptow * \"Nationale Sozialisten Pommern\", Netzwerk \"Freies Pommern\" Ueckerm\u00fcnde * \"Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten Greifswald\" * \"V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg\" * \"Kameradschaftsbund Anklam\" * \"Kameradschaftsbund Bargischow\" * \"Aryan Warriors\" Ueckerm\u00fcnde * \"Kameradschaft Borken\" * \"Pommern Division\" * \"Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\" * \"Aktionsgruppe Freundeskreis MuP\" * \"Dorfgemeinschaft Jamel\" * \"Freundeskreis Thinghaus\". Um eine \u00fcberregionale oder gar internationale Vernetzung bem\u00fchten sich insbesondere die folgenden Strukturen: * Der Verein \"Deutschland muss leben\" (DML) mit Sitz in Greifswald setzte seine Aktivit\u00e4ten auch 2016 fort. Der Verein unterhielt dabei Kontakte zu verschiedenen rechtsextremistischen 43","Organisationen, z. B. der NPD oder der neonazistischen Szene in Waren (M\u00fcritz). Vertreter des Vereins nahmen bundesweit an Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene teil, so an einer Heldengedenkveranstaltung am 13. November 2016 im s\u00e4chsischen Hoyerswerda. * Wie das Konzert am 3. September 2016 im \"Thinghaus\" zeigt, setzt die rechtsextremistische Hafthilfeorganisation \"Gefangenenhilfe Freundeskreis\" ihre Werbungsaktivit\u00e4ten in der Szene fort. Allerdings sind daraus hierzulande bislang keine erkennbaren Strukturen erwachsen. Gleichwohl muss die Entwicklung dieser Gruppierung im Hinblick auf die erkennbare Sympathie f\u00fcr den Angeklagten im NSU-Prozess Ralf Wohlleben aufmerksam im Auge behalten werden. * Die Aktivit\u00e4ten der \"Europ\u00e4ische Aktion\" (EA) waren 2016 zumindest in Mecklenburg-Vorpommern durch Stagnation gekennzeichnet. Ihr ist es bislang hierzulande nicht gelungen, funktionierende Strukturen zu schaffen. Damit wurde sie ihrem selbstgesetzten Anspruch, Motor einer europ\u00e4ischen Vernetzung der rechtsextremistischen Szene zu werden, nicht gerecht. Allerdings lie\u00dfen Aussagen in Bezug auf die Fl\u00fcchtlingskrise wie \"Ansturm fremdv\u00f6lkischer Zivilokkuppanten\", \"feindselige Invasion Raumfremder\" und \"systematisch abgewickelter V\u00f6lkermord\" keinen Zweifel an ihrer rassistischen Ausrichtung.31 Die Internetpr\u00e4senz wurde zudem im Dezember 2016 modernisiert. Die \"Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V.\" (AG GGG), kurz \"Artgemeinschaft\", war auch im Jahr 2016 nicht vordergr\u00fcndig an einer \u00f6ffentlichen Pr\u00e4senz interessiert, setzte aber ihre Strategie der regionalen Einflussnahme mit Schwerpunkt im Raum G\u00fcstrow/Krakow fort. Die \"Artgemeinschaft\" versteht unter Religion nach eigenen Angaben \"das Vertrauen auf unsere Kraft und unsere angestamm31 Facebook-Seite der \"Europ\u00e4ischen Aktion\" vom 13.12.2016, abgerufen am 03.05.2017 44","te Art, die Erhaltung unserer Art, Verehrung der Natur, ihrer Gesetze und unserer Eltern und Ahnen\". Der Glaube nach Art der \"Artgemeinschaft\" meine die \"Bewusstwerdung unseres eigenen, nordentstammten Wesens\".32 Demgem\u00e4\u00df wird die Aufnahme in die \"Artgemeinschaft bei fehlenden \"nordischen Abstammungsmerkmalen\" abgelehnt. 2 8 1 Neonazistische Publikationen Die Bedeutung der bereits seit mehreren Jahren verteilten \"Boten\" als Schriftpublikationen ging weiter zugunsten einer Verbreitung von einschl\u00e4gigen Informationen im Internet zur\u00fcck. 2016 sind in Papierform nur folgende \"Boten\" in mindestens einer Ausgabe bekannt geworden: * \"Der Usedomer Bote\" * \"Der Anklamer Bote\" * \"De Meckelb\u00f6rger Bote\" (Nordwestmecklenburg). Dar\u00fcber hinaus wurde auch der von der \"Interessengemeinschaft ,Sch\u00f6neres Strasburg'\" verantwortete \"Strasburger Beobachter\" herausgegeben, der 2016 besonders gegen Asylsuchende agitierte. 2 8 2 Neonazistische Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten * \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene am 27 Februar 2016 in Neubrandenburg An dem seit dem Jahre 2004 allj\u00e4hrlichen stattfindenden \"Tollensemarsch\" nahmen am 27. Februar 2016 ca. 50 Rechtsextremisten teil (Teilnehmer 2014: ca. 70, Teilnehmer 2015: ca. 20). Wie bereits in den Vorjahren waren wiederum auch bekannte Rechtsextremisten aus anderen Bundesl\u00e4ndern zu dem als Sportveranstaltung deklarierten Marsch angereist. 32 Internetseite des \"Thule Seminars\", abgerufen am 03.05.2017 45","* Neonazistische Aktionen zum 8 Mai Auch 2016 veranstaltete die rechtsextremistische Szene am 8. Mai in Demmin ihren traditionellen \"Trauermarsch\" zum Jahrestag der deutschen Kapitulation 1945 und dem damit einhergehenden Ende des nationalsozialistischen Regimes. Angemeldet wurde die Veranstaltung mit ca. 200 Teilnehmern wieder von einem Mitglied des NPD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern, als Privatperson. * \"Aktion Schwarze Kreuze\" am 13 Juli 2016 Zum inzwischen dritten Mal f\u00fchrte die rechtsextremistische Szene am 13. Juli 2016 bundesweit die \"Aktion Schwarze Kreuze\" zum Gedenken an \"Deutsche Opfer von Ausl\u00e4ndergewalt\" durch. Dazu stellten Rechtsextremisten an verschiedenen Orten im Land schwarze Holzkreuze mit verschiedenen Aufschriften z. B. \"F\u00fcr deutsche Opfer\" oder \"7500 Opfer durch Migranten\" auf. Die Aktionsorte konzentrierten sich dabei auf den westlichen und mittleren Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern. \u00dcber eine Beteiligung an der Aktion berichtete beispielsweise der asylfeindliche Facebook-Auftritt \"BWS - B\u00fctzow wehrt sich\". Insgesamt ging die Resonanz jedoch deutlich zur\u00fcck. * Aktionen zum Todestag von Rudolf He\u00df am 17 August Zum Gedenken an den Todestag von Rudolf He\u00df wurden im Jahr 2016 keine Aktionen festgestellt, was den R\u00fcckgang der Bedeutung dieses Tages innerhalb der rechtsextremistischen Szene verdeutlichte. Allerdings wurde im Rahmen anderer Anl\u00e4sse auf He\u00df verwiesen. So trug mindestens eines der im Juli aufgestellten schwarzen Kreuze die Aufschrift \"Rudolf He\u00df 1894 - 1987\". Erst am 4. Oktober 2016 wurde auf der Internetseite \"Der Staatsstreich\" ein Text \"Zur Erinnerung an Rudolf He\u00df\" ver\u00f6ffentlicht, in dem \u00fcber Transparente, die am 17. August 2016 in G\u00fcstrow angebracht worden seien, berichtet wurde.33 33 Internetseite \"Der Staatsstreich\", \"Zur Erinnerung an Rudolf He\u00df\", vom 04.10.2016, abgerufen am 17.10.2016 46","* Heldengedenken\" der rechtsextremistischen Szene Am Volkstrauertag 2016 f\u00fchrten Rechtsextremisten im ganzen Land dezentrale Aktionen durch. Am Theodor-K\u00f6rner-Denkmal in Rosenow (Landkreis Nordwestmecklenburg) fand eine Veranstaltung mit ca. 50 Teilnehmern statt, auf der der ehemalige NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag Udo Past\u00f6rs eine Rede hielt. In Rostock beteiligten sich Rechtsextremisten an der Gedenkveranstaltung der Stadt. In einem anschlie\u00dfend auf Facebook ver\u00f6ffentlichten Bericht nahm die Gruppe einen direkten Bezug zum Nationalsozialismus. Dort hie\u00df es, dass \"[sich] auch im anschlie\u00dfenden engeren Kreis [...] ein politischer Soldat [...] ein Gedicht\" vortrug34. 34 Facebook-Seite \"Aufkl\u00e4rungsblog\", vom 13.11.2016, abgerufen am 21.11.2016; \"Politischer Soldat\" war die Selbstbezeichnung von SA-Angeh\u00f6rigen 47","29 Rechtsextremistische Parteien / \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 35 Gr\u00fcndung 1990 Landesvorstand Stefan K\u00f6ster (Landesvorsitzender) David Petereit (stellv. Landesvorsitzender) Enrico Hamisch (stellv. Landesvorsitzender) Stefan Suhr (Schatzmeister) Norman Runge (Landesorganisationsleiter) Michael Gielnik (Beisitzer) Tino M\u00fcller (Beisitzer) Marko M\u00fcller (Beisitzer) Alexander Wendt (Beisitzer) Udo Past\u00f6rs (Mitglied kraft Amtes bis 4. September 2016) Publikationen \"Der Ordnungsruf\" (soweit Ausgaben \"Kurz & Knapp, Nachrichten aus der Eggesiner im Jahr 2016 ver\u00f6fStadtvertretung\" fentlicht wurden) \"Kurz & Knapp, Nachrichten aus der Friedl\u00e4nder Stadtvertretung\" \"Blickpunkt VG - Mitteilungsblatt der NPD-Fraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald 35 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes: Titelbild vom 30.03.2016, abgerufen am 18.10.2016 48","Internet und Internetseite des NPD-Landesverbandes, der soziale Netzwerke NPD-Landtagsfraktion (letzter Eintrag: 15. August 2016) sowie der NPD-Fraktion Kaiserb\u00e4der Facebook-Seiten des NPD-Landesverbandes, der NPD-Landtagsfraktion, der Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald, der NPD in der B\u00fcrgerschaft Rostock, der NPD-Kreisverb\u00e4nde Westmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Mitte und Nordvorpommern Kreisverb\u00e4nde NPD-Kreisverband Westmecklenburg NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte NPD-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald NPD-Regionalverband Uecker-Randow NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte NPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg NPD-Kreisverband Nordvorpommern UnterJugendorganisation \"Junge Nationaldemoorganisationen kraten\" (JN) Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) Interessenvertretung f\u00fcr kommunale Mandatstr\u00e4ger \"Kommunalpolitische Vereinigung\" (KPV) ohne Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg Vorpommern 2 9 1 NPD-Verbotsverfahren Vom 1. bis zum 3. M\u00e4rz 2016 fand vor dem Bundesverfassungsgericht die m\u00fcndliche Verhandlung zum NPD-Verbotsantrag des Bundesrates statt. Dort sollte Beweis dazu gef\u00fchrt werden, dass * der Verbotsantrag den rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen der Staatsfreiheit der NPD gen\u00fcgt, * die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und 49","* darauf ausgeht, durch aktives und planvolles Handeln eine Beeintr\u00e4chtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung herbeizuf\u00fchren. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Folge am 17. Januar 2017 seine einstimmig ergangene Entscheidung verk\u00fcndet, die NPD wegen fehlender Anhaltspunkte f\u00fcr eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht zu verbieten.36 Allerdings ist das Gericht der Argumentation des Antragstellers in wesentlichen Teilen gefolgt. So hat es die Voraussetzungen f\u00fcr die Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, hierzu geh\u00f6rt u.a. der Nachweis der Quellenfreiheit des vorgelegten Beweismaterials, als gegeben angesehen. Des Weiteren hat das Gericht die Programmatik der NPD als verfassungsfeindlich bewertet und auch festgestellt, dass die Partei planm\u00e4\u00dfig auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeitet. Allerdings fehle es aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es m\u00f6glich erscheinen lassen, dass das Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zum Erfolg f\u00fchrt. Eine Durchsetzung des verfassungsfeindlichen politischen Konzepts der NPD mit parlamentarischen oder au\u00dferparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheine ausgeschlossen. Die NPD verf\u00fcge weder \u00fcber die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen noch \u00fcber die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielr\u00e4ume zu verschaffen. Auch durch die Beteiligung am Prozess der politischen Willensbildung bestehe wegen des eingeschr\u00e4nkten Mobilisierungsgrades und ihrer geringen Wirkkraft in die Gesellschaft in absehbarer Zeit keine M\u00f6glichkeit erfolgreicher Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele. Die Pr\u00e4senz der NPD und damit die vom Verhalten ihrer Mitglieder und Anh\u00e4nger ausgehende einsch\u00fcchternde Wirkung weise lediglich lokale oder - seltener - einige wenige regionale Schwerpunkte auf. Auf Einsch\u00fcchterung 36 vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 17.01.2017, Az.: 2 BvB 1/13 50","und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen k\u00f6nne mit den Mitteln des pr\u00e4ventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden. 2 9 2 Aktivit\u00e4ten der NPD M-V im Jahr 2016 Die Aktivit\u00e4ten der NPD in Mecklenburg-Vorpommern waren im Jahr 2016 auf den Wahlkampf und den Versuch des erneuten Einzuges in den Landtag konzentriert. Im laufenden Wahlkampf gab es einen erkennbaren Schulterschluss zwischen der Partei und den \"freien Kr\u00e4ften\". Die extremistischen Bestrebungen der NPD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung blieben trotz des laufenden Verbotsverfahrens auf unver\u00e4ndert hohem Niveau. Die Wahlniederlage am 4. September 2016 war allerdings mit einem deutlichen R\u00fcckgang der Aktivit\u00e4ten verbunden. In einem \"Sommerinterview\" mit DS-TV hatte sich der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs als Spitzenkandidat der NPD zu den inhaltlichen Schwerpunkten im Wahlkampf sowie den Themen Brexit, Abgrenzung der NPD von der AfD, \"Leistungen\" der NPD-Landtagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode (\"Weckfunktion\"), das NPD-Verbotsverfahren sowie M\u00f6glichkeiten der Wahlkampfunterst\u00fctzung ge\u00e4u\u00dfert.37 Die NPD sehe Deutschland als eine \"Kulturnation\", als eine \"Abstammungsgemeinschaft\". Selbstverst\u00e4ndlich sei die NPD auch gegen den Euro und wolle raus aus der EU, aber politischer Auftrag der NPD sei derjenige des \"Volkserhaltes\" auf der \"Grundlage deutscher Kultur und historisch gewachsener Strukturen in unserer Heimat\". Es sei, so Past\u00f6rs, ein \"Vers\u00e4umnis, das einer verbrecherischen politischen Handlung gleich\" k\u00e4me, \"wenn man \u00fcber Nacht Milli37 Facebook-Seite von Udo Past\u00f6rs vom 30.06.2016, abgerufen am 01.07.2016 51","arden zur Verf\u00fcgung hat und auftreibt und druckt und irgendwo herausholt, um Fremde, die zu hunderttausenden und Millionen in unser Land str\u00f6men, hervorragend finanziell und sozial auszustatten\". Das sei eine gezielte Benachteiligung der einheimischen Bev\u00f6lkerung, dies werde im Wahlkampf ein gro\u00dfer Schwerpunkt sein. Obwohl nach eigenen Angaben soziale Themen wie Familienf\u00f6rderung und konkrete Probleme der kleinen und mittelst\u00e4ndischen Wirtschaft aufgegriffen werden sollten, stand die bereits vor einigen Jahren gestartete \"Antiasylkampagne\" erneut im Zentrum des Wahlkampfes. Damit setzte die NPD einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der fremdenfeindlich/v\u00f6lkischen Agitation und vertrat dabei unver\u00e4ndert ihr geschlossen rechtsextremistisches Weltbild, dessen ideologisches Kernelement die kompromisslos verfolgte Idee einer ethnisch homogenen \"Volksgemeinschaft\" ist. 2 9 3 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" der NPD im Rahmen des Wahlkampfes der NPD in MecklenburgVorpommern Die seit dem Jahr 2014 im Vordergrund stehende Anti-Asyl-Agitation wurde seitens der NPD erneut als Vehikel genutzt, um ihre mit dem Menschenrechtsverst\u00e4ndnis des Grundgesetzes in keiner Weise zu vereinbarenden biologistischen Ideologeme zu verbreiten und Migranten pauschal zu verunglimpfen. Im Berichtszeitraum haben die innenund au\u00dfenpolitischen Entwicklungen, insbesondere die Terroranschl\u00e4ge in Paris, Nizza, Ansbach und Berlin, der anhaltende Fl\u00fcchtlingsstrom sowie die \u00dcbergriffe in der Silvesternacht in K\u00f6ln und anderen St\u00e4dten den fremdenfeindlichen Aktivit\u00e4ten der rechtsextremistischen Szene weiteren Auftrieb gegeben. Wenig \u00fcberraschend nutzte insbesondere die NPD die Ereignisse, um in aggressiver Weise ausl\u00e4nderfeindliche Stimmungen anzuheizen. Es wurde versucht zu errei52","chen, dass Fl\u00fcchtlinge pauschal mit Terror und Gewalt assoziiert werden, wie die folgende Grafik zeigt 38 Die \u00dcbergriffe auf Frauen in der Silvesternacht 2016 in K\u00f6ln und anderen Gro\u00dfst\u00e4dten wurden von der NPD als Symbol f\u00fcr das \"Versagen des Rechtsstaates beim Schutz des eigenen Volkes\" auserkoren. Diese wurden als Best\u00e4tigung daf\u00fcr missbraucht, dass \u00c4ngste vor \"\u00dcberfremdung\" berechtigt seien. Der NPD-Landesverband M-V bezeichnete die \u00dcbergriffe als \"Offensive der 'Fl\u00fcchtlings'-Vergewaltiger\", die von Beh\u00f6rden und Presse vertuscht und verharmlost worden sei. Der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster hat mit Blick auf den \"K\u00f6lner Exzess zur Jahreswende\" von \"multikrimineller Gesellschaft\" gesprochen und ein Ende der Integrationspolitik gefordert, denn, so K\u00f6ster: \"Integration ist V\u00f6lkermord\".39 In einem Beitrag des NPD-Bundesverbandes \u00fcber einen weiteren \u00dcbergriff am Leipziger Hauptbahnhof wurde der Bundeskanzlerin die Schuld f\u00fcr die Vorf\u00e4lle zugewiesen: \"Merkel hat deutsche Frauen durch ihre irre Willkommenspolitik f\u00fcr Hunderttausende kulturfrem38 Facebook-Seite von Udo Past\u00f6rs vom 25.07.2016, abgerufen am 23.12.2016 39 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Grenzen dicht - auch bei uns!\" vom 08.01.2016, abgerufen am 08.01.2016 53","de Asyl-Schwindler zu Freiwild gemacht!\" 40 Ein Plakat des NPD-Parteivorsitzenden Frank Franz trug in Anspielung auf die Verhaltensregeln der Oberb\u00fcrgermeisterin Reker die Aufschrift \"NPD ...wenn eine Arml\u00e4nge nicht ausreicht\".41 Zudem fanden sich Aufrufe zur Selbstjustiz, da die staatlichen Institutionen die Sicherheit des eigenen Volkes und die k\u00f6rperliche Unversehrtheit der B\u00fcrger nicht mehr gew\u00e4hrleisten w\u00fcrden. Da das Volk auf sich allein gestellt sei \"bei der Abwehr pl\u00fcndernder und vergewaltigender Horden, die sich als 'Fl\u00fcchtlinge' ausgeben\", hat der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern/NPD-Kreisverband Ostvorpommern Hinweise zum Besitz und Mitf\u00fchren von Reizstoffspr\u00fchger\u00e4ten (CS-Gas, Pfefferspray) sowie Gas/Schreckschusspistolen sowie zur Beantragung des Kleinen Waffenscheins gegeben. Beim Mitf\u00fchren von Reizstoffspr\u00fchger\u00e4ten solle man immer sagen, man habe sie dabei, um Hunde abzuwehren. Gas/ Schreckschusspistolen seien eher zu empfehlen, \"weil sie mehr Druck entwickeln, so dass sie auch bei ung\u00fcnstigen Windverh\u00e4ltnissen Wirkung zeigen.\" Es wurde der Wunsch ge\u00e4u\u00dfert, dass sich m\u00f6glichst viele B\u00fcrger auf diese Weise bewaffnen, dann werde \"Politikern wie Caffier vielleicht klar, dass es mit dem Personalabbau bei der Polizei nicht so weitergehen kann\".42 Der NPD-Landesverband sprach zudem davon, dass \"besonders gewaltt\u00e4tige Fremde in der Silvesternacht in vielen St\u00e4dten bereits die Macht \u00fcbernommen und ein Terrorregime errichtet\" h\u00e4tten. Zum Stoppen von illegaler Einwanderung wurde eine \"allgemeine Grenzschutzpflicht\", vergleichbar mit der fr\u00fcheren allgemeinen Wehrpflicht, f\u00fcr alle M\u00e4nner von 18 bis 45 Jahren gefordert. Zudem sollen nach dem Willen der NPD entlang der \"am meisten bedrohten Grenzen\" zu \u00d6sterreich und Tschechien \"\u00fcber 1.600 Kilometer hinweg hohe, massive Z\u00e4une\" errichtet werden. Die Grenzsch\u00fctzer 40 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes: \"NPD-Landesverband MuP hat NPD - Die soziale Heimatparteis Beitrag geteilt\" vom 11.01.2016, abgerufen am 12.01.2016 41 Facebook-Seite von Stefan K\u00f6ster; \"Stefan K\u00f6ster hat NPD - Die soziale Heimatparteis Foto geteilt\" vom 10.01.2016, abgerufen am 12.01.2016 42 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Selbstschutz in Zeiten der 'Fl\u00fcchtlings'-Lawine: Kleinen Waffenschein beantragen!\" vom 13.01.2016, abgerufen am 14.01.2016 54","sollen bewaffnet werden und Gummikn\u00fcppel, Gummigeschosse, Tr\u00e4nengas, Hunde und an ausgew\u00e4hlten Orten auch Wasserwerfer einsetzen. In Notwehr m\u00fcsse scharf geschossen werden.43 Es wurde auch vorgeschlagen, \"zum Schutz des deutschen Volkes auf die in der DDR verwendete Technologie zur\u00fcckzugreifen [...] Stacheldraht-, Stolperdrahtund Netzsperren, Scheinwerferanlagen, optische und akustische Signalstationen, Postensignalger\u00e4te, Strom f\u00fchrende Z\u00e4une, Hundelaufanlagen mit Wachund F\u00e4hrtenhunden, Beobachtungst\u00fcrme und F\u00fchrungsstellen\". 44 Weitere fremdenfeindlich motivierte \u00c4u\u00dferungen und Ver\u00f6ffentlichungen sollten ebenfalls dazu dienen, auf eine vermeintliche Gefahr f\u00fcr das \"deutsche Volk\" durch \"\u00dcberfremdung\" hinzuweisen. Die Agitation gegen Fl\u00fcchtlinge und den Islam wurde auch daf\u00fcr verwendet, den R\u00fccktritt von verantwortlichen Politikern zu fordern * Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs hat im Rahmen seiner Stellungnahme zum Mord an zehn Deutschen in der T\u00fcrkei dem \"Umvolkungsprogramm\" den politischen Kampf angesagt und zum Widerstand gegen \u00dcberfremdung aufgerufen, \"zur Selbstverteidigung und damit zur Selbstbehauptung\". Die europ\u00e4ischen Nationen wurden dar\u00fcber hinaus aufgefordert, \"ihre Peiniger aus ihren \u00c4mtern zu jagen\".45 * Der NPD-Landesverband berichtete \u00fcber gewaltsame \u00dcbergriffe von Fl\u00fcchtlingen auf \"deutsche B\u00fcrger\" bei der Lebensmittelausgabe der Tafel in Crivitz, auf die zu sp\u00e4t reagiert worden sei. In diesem Zusammenhang sei es gerechter, \"Caffier 43 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Illegale Einwanderung stoppen: Allgemeine Grenzschutzpflicht einf\u00fchren\" vom 01.02.2016, abgerufen am 02.02.2016 44 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Nat\u00fcrlich kann Deutschland einen vern\u00fcnftigen Grenzzaun bauen\" vom 16.02.2016, abgerufen am 23.02.2016 45 Facebook-Seite von Udo Past\u00f6rs: \"Mord an 10 Deutschen in der T\u00fcrkei\" vom 13.01.2016, abgerufen am 19.01.2016 55","und Sellering aus den \u00c4mtern zu fegen\" als einen Polizisten zu versetzen.46 * Im Lichte aktueller Entwicklungen versch\u00e4rfte die NPD ihre Agitation gegen die Zuwanderungspolitik der Bundesrepublik jeweils deutlich. Nach dem Anschlag eines Syrers am 25. Juli 2016 in Ansbach war auf der Facebookseite des Landesverbandes der NPD ein Foto zum bisherigen Anschlagsgeschehen eingestellt, mit dem unter der \u00dcberschrift \"DER TERROR IST L\u00c4NGST IN DEUTSCHLAND ANGEKOMMEN\" die Bundeskanzlerin diskreditiert werden sollte.47 * Bereits kurz nach den ersten Presseberichten \u00fcber den terroristischen Anschlag am Abend des 19. Dezember 2016 in Berlin reagierte die rechtsextremistische Szene auf Facebook. In einer Stellungnahme des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Vorf\u00e4lle des Mordes an einer Freiburger Studentin durch einen Fl\u00fcchtling sowie die aktuellen Geschehnisse in Berlin zusammengefasst. \"Merkels Rechtsbr\u00fcche\" (Aussetzung des Dublin-III-Abkommens) h\u00e4tten diese Verbrechen beg\u00fcnstigt. Es sei \"eine Schande, dass diese Frau noch Bundeskanzlerin ist\". 48 46 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Asylantenpr\u00fcgel f\u00fcr Deutsche in Crivitz - ein Einzelfall?\" vom 15.05.2016, abgerufen am 17.05.2016 47 Facebook-Seite NPD-Landesverband MuP, abgerufen am 25.07.2016 48 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Merkels Rechtsbr\u00fcche ebnen M\u00f6rdern und Terroristen den Weg\" vom 20.12.2016, abgerufen am 20.12.2016 56","Die NPD zeigte noch kurz vor Beginn der m\u00fcndlichen Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren deutlich ihre Absicht, mit Hilfe ihrer \"Antiasylkampagne\" einen \"Systemwechsel\" herbeizuf\u00fchren. Der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz wandte sich mit bundesweitem Schreiben vom 15. Februar 2016 u. a. an das Polizeirevier Friedland mit einem Aufruf \"an jede/n Angeh\u00f6rige/n deutscher Sicherheitsbeh\u00f6rden und Streitkr\u00e4fte\". In dem Schreiben ist von der \"Duldung eines gigantischen Missbrauchs unseres Asylrechts\", einem \"Volksaustausch\" sowie \"die Abwicklung unserer Eigenstaatlichkeit durch den souver\u00e4nit\u00e4tsfeindlichen EU-Integrationsprozess\" die Rede, die Tagespolitik w\u00fcrde sich von den Grundlagen der staatlichen Ordnung entfernen. Erstmals in der Geschichte der Republik sei \u00fcberhaupt eine Situation denkbar, dass sich B\u00fcrger auf Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes berufen k\u00f6nnten. Die Sicherheitskr\u00e4fte wurden indirekt aufgefordert, sich dem \"Widerstandsrecht\" anzuschlie\u00dfen und sich gegen den Staat und den eigenen Dienstherrn zu stellen. Mit den Worten \"NPD verteilt CS-Gas!\" k\u00fcndigte die NPD auf ihrer Internetseite und in sozialen Medien eine \"bundesweite Verteilaktion\" von CS-Gas im Dezember 2016 an. Sie werde das CS-Gas vom 12. bis 18. Dezember 2016 \"in gr\u00f6\u00dferen St\u00fcckzahlen bundesweit vor allem an Frauen\" verteilen. Frank Franz begr\u00fcndete in einer Pressemitteilung diese Aktion mit dem \"Versagen des Rechtsstaats beim Schutz des eigenen Volkes\". Franz verwies auf Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t und beklagte, dass Deutschland zum Paradies f\u00fcr \"kriminelle Fremde\" geworden sei. Letzteres kn\u00fcpfte an die in der Ideologie der Partei fest verankerte Unterscheidung zwischen dem Fremden und dem ethnisch Deutschen an. 2 9 4 Islambzw Muslimenfeindlichkeit in der NPD Die Agitation gegen die Religion des Islam bzw. Muslime stand lange Zeit nicht im Fokus der NPD im Land. Der Kampf gegen die \"\u00dcberfremdung\" betraf zun\u00e4chst alle Minderheiten, die nach Auffassung der NPD nicht zur \"Volksgemeinschaft\" geh\u00f6ren. Allerdings fanden sich auch bei der NPD im Jahr 2016 vermehrte Warnungen vor \"Islamisierung\" sowie eine pauschale Verunglimpfung von Muslimen: 57","* Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hat einen Presseartikel \u00fcber eine kleine radikale Gruppe, die seit Wochen versuche, das \"Kommando\" in der Moschee in der Erich-Schlesinger-Stra\u00dfe in Rostock zu \u00fcbernehmen und bereits an gewaltsamen Auseinandersetzungen beteiligt war, in Facebook geteilt und zum Anlass genommen vor der \"schleichenden Islamisierung Europas\" zu warnen. Zu dem Beitrag fanden sich Kommentare wie \"Wir brauchen keine Moscheen oder den schei\u00df Islam, die sollen dorthin gehen wo sie herkommen dieses Pack!\".49 * Der NPD-Kreisverband Nordvorpommern, der mit seinem Kreisvorsitzenden und Stralsunder NPD-B\u00fcrgerschaftsmitglied Dirk Arendt als einziger Kreisverband der NPD im Land nach der Landtagswahl noch wahrnehmbare politische Aktivit\u00e4ten entfaltete, hatte Ger\u00fcchte \u00fcber die Einrichtung einer Moschee im Zentrum der Hansestadt Stralsund aufgegriffen. Der NPD-Kreisverband werde sich weiter diesem \u00fcberaus wichtigen Thema annehmen und dem \"Bau bzw. der Einrichtung einer Moschee im Herzen Stralsunds entschieden entgegenwirken. Parlamentarisch und demonstrativ!\". 50 49 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 31.05.2016, abgerufen am 01.06.2016 50 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern vom 21.11.2016, abgerufen am 22.11.2016 58","2 9 5 Einzelsachverhalte zum Wahlkampf der NPD / JN f\u00fcr die Landtagswahl 2016 Da der Landtagswahlkampf f\u00fcr die Gesamtpartei von zentraler Bedeutung war, wurde er mit einem entsprechend hohen Aufwand und bundesweiter Unterst\u00fctzung gef\u00fchrt. Im Rahmen einer landesweiten Plakatund Materialverteilungskampagne war Udo Past\u00f6rs als Spitzenkandidat besonders hervorgehoben worden. Unter seiner Leitung wurden w\u00e4hrend der Kundgebungstour zahlreiche Infost\u00e4nde durchgef\u00fchrt, bei denen Past\u00f6rs und zumeist auch der Bundesvorsitzende der NPD Frank Franz als Redner auftraten. Zum Einsatz kamen ein Lautsprecherfahrzeug, ein Infomobil sowie eigens f\u00fcr den Wahlkampf pr\u00e4parierte \"Wahlkampffahrr\u00e4der\". Ihrem politischen Gegner n\u00e4herte sich die Partei provokativ, indem sie Bundespolitiker bei ihren Besuchen im Land direkt propagandistisch attackierte. Im Zentrum der Agitation standen die Begriffe \"Volk und Heimat\", die die gesamte Wahlwerbung durchzogen und f\u00fcr deren \"konsequenten Erhalt\" Udo Past\u00f6rs in einem Radiospot warb. Dieser Programmatik folgend setzte die NPD einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der fremdenfeindlichen v\u00f6lkischen Agitation. Im Einzelnen: Die NPD hatte nach eigener Aussage in einigen St\u00e4dten und \u00c4mtern, vor allem im Landkreis Ludwigslust-Parchim, bereits drei Monate vor dem Wahltag die Genehmigung f\u00fcr sogenannte Wahlsichtwerbung erhalten und damit begonnen, Wahlplakate aufzuh\u00e4ngen. Nachdem Plakate der NPD in einigen Gemeinden von offizieller Seite wieder entfernt worden waren, hat die NPD erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Schwerin geklagt und einen Amtsvorsteher mit Gerichtsbeschluss verpflichtet, die Plakate wieder an den urspr\u00fcnglichen Standorten anzubringen. 59","Im Verlauf des Wahlkampfes f\u00fchrte die Partei landesweit etwa 70 Infost\u00e4nde durch, die unter dem Motto \"F\u00fcr Volk und Heimat\" standen. Am 20. August 2016 war Udo Past\u00f6rs zudem an einer symbolischen Sperrung des B\u00fcros der Arbeiterwohlfahrt in G\u00fcstrow beteiligt, um auf die \"AWO-Aff\u00e4re\" aufmerksam zu machen. Au\u00dferdem hat er sich in G\u00fcstrow auf dem NPD-Wahlkampffahrrad gezeigt. Beim Tag der offenen T\u00fcr im Schweriner Landtag am 19. Juni 2016 nutzte die NPD-Landtagsfraktion zum letzten Mal die M\u00f6glichkeit, Besucher zu empfangen und Werbematerial zu verteilen. An einer rund zweist\u00fcndigen Podiumsdiskussion in den Fraktionsr\u00e4umen nahm neben den NPD-Landtagsabgeordneten erneut auch der NPD-Parteivorsitzende aus dem Saarland Frank Franz teil. Past\u00f6rs zeigte sich in einem kurzen Fazit in einem Internetvideo \u00fcber die \"Vielzahl interessierter Besucher\" und die Stimmung zufrieden.51 Der Umstand, dass im \"Programm\" der \"Schweriner Volkszeitung\" alle Landtagsfraktionen mit Ausnahme der NPD-Fraktion genannt worden waren, kommentierte der NPD-Landesvorsitzende K\u00f6ster auf seiner Facebook-Seite mit den Worten \"Abteilung L\u00fcgenpresse\" 52. Der NPD-Landesverband rief mit Blick auf die einbehaltene Parteienfinanzierung \u00f6ffentlich zu Spenden f\u00fcr den Landtagswahlkampf auf. Jeder Spender, der dem Landesverband mindestens 123 EUR - der Betrag nimmt Bezug auf das Motto den Spendenaufrufs: \"1-2-3 - Wieder mit dabei\" - als Spende zukommen lasse, erhalte eine M\u00fcnze mit dem Leitspruch des Wahlkampfes \"F\u00fcr Volk und Heimat\" als Pr\u00e4gung. Mit einer Spende von 250 EUR k\u00f6nne man Pate f\u00fcr einen Gro\u00dfaufsteller werden.53 51 www.youtube.com: \"Erfolgreicher 'Tag des offenen Schlosses' f\u00fcr die NPD-Fraktion\" vom 21.06.2016, abgerufen am 21.06.2016 52 Facebook-Seite von Stefan K\u00f6ster vom 20.06.2016, abgerufen am 21.06.2016 53 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Helfen Sie mit - Unterst\u00fctzen Sie unseren Landtagswahlkampf f\u00fcr Volk und Heimat!\" vom 07.07.2016, abgerufen am 07.07.2016 60","* Landesweit wurden ca. 60.000 NPD-Wahlplakate verteilt und angebracht. Es wurden ca. 200 genehmigte Gro\u00dfaufsteller aufgestellt. Ein Gro\u00dffl\u00e4chenmotiv der NPD mit der Aufschrift \"Touristen willkommen! Asylbetr\u00fcger und Islamisten abschieben\" sprach anstelle von Refugees von \"Rapefugees\". Beim Polizeihauptrevier Schwerin wurde am 29. Juli 2016 Strafanzeige wegen eines Wahlplakates der NPD mit dem Aufdruck \"Familien brauchen Sicherheit - Keine Rapefugees\" erstattet. Die Staatsanwaltschaft Schwerin kam am 15. August 2016 zu dem Ergebnis, dass eine strafrechtliche Relevanz nicht besteht. * Der zentrale Wahlwerbespot der NPD zur Landtagswahl 2016, der auch im NDR-Fernsehen ausgestrahlt wurde (\"Wahlfilm MV 2016 - F\u00fcr Volk und Heimat\")54, war im Einstieg deutlich aggressiver als der Wahlfilm des Wahljahres 2011. Darin wurde eine Frau gezeigt, die von M\u00e4nnern in Kapuzenshirts mit der Aufschrift \"Rapefugee\" beobachtet und verfolgt wird. Bei Einblendung des Wortes \"Notwehr\" nahm sie eine Schusswaffe aus ihrer Handtasche. Danach ert\u00f6nte ein Schuss. Aufgrund des Videos ermittelte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen des Verdachts einer Straftat gem\u00e4\u00df SS 130 StGB. Die Frau wurde dargestellt von DS-TV-Moderatorin Emma Stabel, die unter diesem Pseudonym regelm\u00e4\u00dfig in NPD-Medien in Erscheinung tritt. * Past\u00f6rs f\u00fchrte am 29. Juli 2016 in Boizenburg beim Besuch des Bundesau\u00dfenministers Steinmeier eine Gegenveranstaltung durch, bei der von etwa 20 Personen u. a. \"Kriegstreiber Steinmeier\" und mit Pfiffen in aggressiver Weise lautstark \"Hau ab\" skandiert wurde. * Mit seiner Kundgebungsmannschaft versuchte Past\u00f6rs auch den Besuch der Bundeskanzlerin in der \"Hanse Yacht AG\" am 54 Facebook-Seite NPD-Landesverband MuP: \"WAHLFILM MV 2016 - F\u00dcR VOLK UND HEIMAT\" vom 8. August 2016, abgerufen am 9. August 2016 61","30. August 2016 in Greifswald zu st\u00f6ren und in unmittelbarer N\u00e4he eine Gegendemonstration durchzuf\u00fchren. Nachdem sein Fahrzeug von Polizeibeamten aufgehalten und das Lautsprecherkabel durchtrennt worden war, rief er auf dem Dach seines Fahrzeugs mit der Parole \"Merkel muss weg\" zum Widerstand auf. Im Anschluss f\u00fchrten die Beteiligten in Greifswald eine Eilversammlung gegen \"Polizeiwillk\u00fcr\" an der Europakreuzung durch. * Past\u00f6rs lie\u00df sich auf Facebook unter anderem auch mit Fl\u00fcchtlingen bzw. Schwarzafrikanern ablichten und f\u00fchrte mit diesen Interviews, um sie vorzuf\u00fchren, was durch die schlechten Sprachkenntnisse der Personen bef\u00f6rdert wurde. Er wollte wohl auch suggerieren, dass diese Personen lediglich aus wirtschaftlichen Interessen geflohen seien. Zu einem entsprechenden Lichtbild der JN gab es rassistische Kommentare wie \"Aus den deutschen Schutzgebieten f\u00fcr den Wahlkampf im Reich ausgeliehen?\". 55 56 55 Facebook-Seite der JN, Kommentar Mac Alexander Bischoff, abgerufen am 26.08.2016 56 Facebook-Seite der JN \"...sp\u00e4ter hatte die Mannschaft Kontakt mit drei (Mohrenk\u00f6pfen)\" vom 26.08.2016, abgerufen am 29.08.2016 62","2 9 6 Ergebnis der NPD bei der Landtagswahl am 4 September 2016 Bei der Landtagswahl erreichte die NPD insgesamt 24.322 Stimmen und kam damit auf ein Ergebnis von 3,0 Prozent (2011: 6,0 Prozent). Dies entspricht in etwa dem Ergebnis, das bei der Bundestagswahl 2013 (2,7 Prozent) und der Europawahl 2014 (3 Prozent) erzielt worden war. Auch wenn somit weiterhin ein Stammw\u00e4hlerpotential vorhanden ist, ging der Verlust der letzten Landtagsfraktion auch mit einem f\u00fcr die Gesamtpartei beeintr\u00e4chtigenden Verlust von logistischen, finanziellen und personellen Ressourcen einher. Demgem\u00e4\u00df zeigte sich der NPD-Landesverband in seiner Stellungnahme vom 4. September 2016 entt\u00e4uscht. Der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz gab sich zumindest nach au\u00dfen hin nach einem \"engagierten Wahlkampf\" zuversichtlich, auch ohne Landtag unvermindert weitermachen und an den Tiefen wachsen zu wollen. Die besten Ergebnisse landesweit erzielte die NPD erneut in ihren Hochburgen Vorpommern-Greifswald (z. B. Wahlkreis 35 Vorpommern-Greifswald IV: 8,7 Prozent) und Ludwigslust-Parchim (Wahlkreis 17 Ludwigslust-Parchim I: 5,7 Prozent). Gleiches gilt f\u00fcr einzelne Gemeinden wie Lassan (23,1 Prozent), Postlow (19,5 Prozent), Koblentz (15,9 Prozent) oder Usedom (13,2 Prozent). Allerdings waren auch hier Verluste von teilweise mehr als 10 Prozentpunkten zu verzeichnen. F\u00fcr ihre politische Arbeit verblieben der NPD im Land zun\u00e4chst noch ihre kommunalen Mandate sowie die einzige Fraktion auf Kreisebene im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Allerdings war die politische Aktivit\u00e4t der NPD - wohl insbesondere auch durch den Wegfall der bezahlten Fraktionsmitarbeiter - seit der Wahl nahezu zum Erliegen gekommen. Udo Past\u00f6rs gab etwa eine Woche nach der Wahl bekannt, dass sich an der Zielsetzung der NPD nichts \u00e4ndern und auch er sich weiter aktiv einbringen werde. Aufgrund der \"wirtschaftlichen und personellen St\u00e4rke\" der NPD in Mecklenburg-Vorpommern 63","w\u00fcrde es nicht zu nennenswerten Abstrichen der in den letzten f\u00fcnfzehn Jahren geschaffenen Strukturen kommen. Auch finanziell sei der NPD-Landesverband in geordneten Bahnen. In seinen weiteren Ausf\u00fchrungen nahm Past\u00f6rs u. a. Bezug auf die nach SS 86a StGB verbotene Losung der SS \"Meine Ehre hei\u00dft Treue/ Unsere Ehre hei\u00dft Treue\", indem er formulierte, \"unsere Ehre ist die Treue (zu unserer Heimat und zu unserem Volk).\" 57 Eine Strafbarkeit dieser Abwandlung war allerdings nach Einsch\u00e4tzung der Staatsanwaltschaft Schwerin nicht gegeben. Der NPD-Landesverband suchte im Nachgang der Wahl nach Ursachen f\u00fcr das schlechte Abschneiden der NPD und sah in diesem Zusammenhang eine massive Beeinflussung der Landtagswahl durch die \"Ex-SED-Presse\". Die NPD sei weitgehend totgeschwiegen worden, \"weil sie eine echte, in das deutschfeindliche System nicht integrierbare Kraft\" sei. Die AfD sei dagegen hochgejubelt worden, was einer Wahlempfehlung gleichgekommen sei. Dies h\u00e4tten die \"Ex-Honecker-Bl\u00e4tter\" gemacht, um das \"System\" zu sch\u00fctzen und die AfD weiter in Richtung der CDU zu dr\u00e4ngen.58 Insgesamt f\u00fchrte die NPD die erzielten Ergebnisse \u00fcberwiegend auf externe Faktoren zur\u00fcck, stellte aber weder ihr strategisches Grundkonzept noch ihre ideologische Ausrichtung in Frage. 2 9 7 Herausragende Veranstaltungen und Aktionen des NPD-Landesverbandes und einzelner Kreisverb\u00e4nde * Landesparteitag der NPD am 19 M\u00e4rz 2016 in Anklam Der Landesparteitag der NPD mit der Wahl der Landesliste zur Landtagswahl 2016 fand am 19. M\u00e4rz 2016 im \"Nationalen Begegnungszentrum\" Anklam statt. Bei der Wahl der Landesliste waren keine \u00dcberraschungen zu verzeichnen. Past\u00f6rs wurde 57 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Ziel, Auftrag und Verpflichtung\" vom 13.09.2016, abgerufen am 14.09.2016 58 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Wie die Ex-SED-Presse die AfD hochschrieb und nun in Richtung Merkel dr\u00e4ngt\" vom 19.09.2016, abgerufen am 20.09.2016 64","ohne Gegenkandidat von den Delegierten mit \u00fcber 90 Prozent der Stimmen erneut als Spitzenkandidat gew\u00e4hlt. Auch die n\u00e4chsten vier Pl\u00e4tze wurden von den bisherigen NPD-Landtagsabgeordneten belegt. Auf den Pl\u00e4tzen 11, 18 und 20 befanden sich drei Frauen, die von vornherein keine realistische Chance auf einen Einzug in den Landtag hatten. Insoweit r\u00e4umte die Partei den Frauen weiterhin eine nachgeordnete Rolle ein. * St\u00f6rung einer Veranstaltung mit polnischen B\u00fcrgern durch L\u00f6cknitzer NPD-Gemeindevertreter Am 6. April 2016 fand eine \u00f6ffentliche Veranstaltung im B\u00fcrgerhaus in L\u00f6cknitz zur Fl\u00fcchtlingssituation in Deutschland statt. An dieser nahmen auch polnische B\u00fcrger teil. F\u00fcnf Personen der rechtsextremistischen Szene, darunter die \u00f6rtlichen NPD-Gemeindevertreter, st\u00f6rten die Veranstaltung und traten dabei \u00e4u\u00dferst aggressiv auf. Bez\u00fcglich der polnischen G\u00e4ste fielen Bezeichnungen wie \"keine Volksdeutschen, alles Parasiten, polnischer P\u00f6bel\". Es wurde zudem damit gedroht, weitere Personen zu holen, verbunden mit der Forderung \"Polen raus - die sollen diese Veranstaltung in Polen machen\". Das aggressive Verhalten setzte sich gegen\u00fcber den Polizeibeamten fort. Polizeilich wurden Platzverweise gegen die St\u00f6rer ausgesprochen. Zudem wurden Anzeigen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der N\u00f6tigung und des Hausfriedensbruchs aufgenommen. * Demonstration zum 1 Mai Am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, begehen Rechtsextremisten den von den Nationalsozialisten 1933 eingef\u00fchrten \"Tag der nationalen Arbeit\". Es handelt sich um die bedeutsamste Veranstaltung des NPD-Landesverbandes im Jahresverlauf. Mit Ausnahme des Jahres 2013 wurden in den letzten f\u00fcnf Jahren regelm\u00e4\u00dfig entsprechende Versammlungen mit 300 bis 500 Teilnehmern durchgef\u00fchrt. 65","Die Demonstration am 1. Mai 2016 stand unter dem Wahlkampfmotto: \"F\u00fcr Volk und Heimat\" und wurde in der Schweriner Innenstadt durchgef\u00fchrt. Daran nahmen bis zu 450 Personen teil. Als Redner traten unter anderem der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs, der Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster, der Parteivorsitzende Frank Franz sowie der in englischer Sprache referierende schwedische Neonazi und Generalsekret\u00e4r der \"Alliance for Peace and Freedom\" (APF) Stefan Jacobsson auf. Inhaltlich ging es um die Zusammenarbeit mit den \"B\u00fcrgerbewegungen\", die Bedeutung der NPD-Landtagsfraktion, die Betonung der Wichtigkeit des \"Kampfes um die Stra\u00dfe\" sowie eine Warnung vor \"\u00dcberfremdung\" durch \"liberal-linke Einwanderungspolitik\".59 Wie in der Vergangenheit wurde die Versammlung durch neonazistische Demonstrationsteilnehmer unterst\u00fctzt. Die \"Nationale Sozialisten Waren\", die \"Nationale Sozialisten Rostock\"/\"Infoflut Rostock\" (NSR), die \"Freien Pommern\" und die \"Rostocker Division\" traten mit eigenen Transparenten bzw. Fahnen auf. Es wurden auch Fahnen mit der Aufschrift \"Islam - Nein Danke\" mitgef\u00fchrt. Zudem traten kost\u00fcmierte Personen auf, die in einem Wagenanh\u00e4nger gezogen wurden. Eine Frau mit einer Burka, eine weitere Person in den Farben der US-amerikanischen Flagge sowie die RNF-Landesvorsitzende Antje Mentzel mit einer Maske von Angela Merkel. Es wurden Transparente mit den Aufschriften \"Wir sollen knechten, sie wollen feiern!\" und \"Arbeiten! Steuern zahlen! Angela huldigen! Schnauze halten!\" gezeigt. 59 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"F\u00fcr Volk und Heimat: Erfolgreiche 1. Mai Kundgebung und Demonstration in Schwerin\" vom 02.05.2016, abgerufen am 03.05.2016 66","Von den rechtsextremistischen Veranstaltern und Beteiligten wurde die Versammlung als Erfolg gewertet: \"Gutes Wetter, eine ordentliche Teilnehmerzahl, schw\u00e4chelnde Antideutsche und eine erstaunlich kooperative und konsequent durchgreifende Polizei machten diesen Arbeiterkampftag zu einer runden Sache. [...] Dieser 1. Mai in Schwerin kann ohne \u00dcbertreibungen als k\u00e4mpferisches Signal an das BRD-Regime verstanden werden und als Aufruf, die Bewegung im Wahlkampf zu unterst\u00fctzen.\" 60 Die Versammlung hat belegt, dass die Mobilisierungsf\u00e4higkeit auf einem im Vergleich zu den Vorjahren gleichbleibend hohen Niveau lag. Die NPD konnte auf eine breite Unterst\u00fctzung relevanter Neonazi-Gruppierungen im Land z\u00e4hlen. Gleiches galt f\u00fcr die Verantwortlichen von \"MVGIDA\" und anderen asylgegnerischen Bewegungen im Land (z. B. \"Dachverband Deutschland wehrt sich\"), die sich - entgegen anderslautender Behauptungen in der Vergangenheit - erneut als Anh\u00e4nger der NPD pr\u00e4sentiert haben. * Thematisierung der Einladung des NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit durch Sch\u00fcler eines Rostocker Gymnasiums im Rahmen eines Geschichtsprojektes Die Bundes-NPD thematisierte die Einladung des NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit durch Gymnasiasten einer 9. Klasse in Rostock und l\u00f6ste damit zahlreiche zustimmende Kommentare aus. So hie\u00df es von einzelnen Nutzern \"Unsere Deutsche Jugend wei\u00df schon was zu tun ist\", oder \"Immer merken Volksverhetzer/Volksverr\u00e4ter = MERKEL&Co\". 61 Auch die Landes-NPD nutzte die Einladung f\u00fcr propagandistische Zwecke, indem sie unverz\u00fcglich ein entsprechendes Plakat mit der 60 Facebook-Seite \"JN - Die Jugend f\u00fcr Deutschland\": \"1. Mai in Norddeutschland - 'Antifa versagt mal wieder\" vom 01.05.2016, abgerufen am 02.05.2016 61 Facebook-Seite der NPD vom 09.06.2016, abgerufen am 10.06.2016 67","Aufschrift fertigte. \"Ich komme auch gerne zu Euch/Ihnen an die Schule, um den Unterricht zu beleben. Habt Ihr den Mut mit, statt nur \u00fcber uns zu sprechen?\". Der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster sprach in diesem Zusammenhang von einer \"Werbekampagne\".62 * Kinderfeste der NPD Die drei \u00f6ffentlichen Kinderfeste der NPD im Jahr 2016 - am 11. Juni 2016 in Neustrelitz (5. Kinderfest), am 18. Juni 2016 in Ueckerm\u00fcnde (9. Kinderfest) und am 14. August 2016 in Stralsund (15. Kinderfest) - seien gut besucht gewesen und h\u00e4tten \"zahlreiche Attraktionen\" f\u00fcr Kinder geboten. Dort war zum wiederholten Male das NPD-Maskottchen \"Fuchs Reinar\" mit Wahlwerbung der NPD im Einsatz. Neben dem stellvertretenden NPD-Fraktionsvorsitzenden Tino M\u00fcller war in Ueckerm\u00fcnde auch der \"JN Beauftragte f\u00fcr den Bereich Pommern\" an einem Informationsstand der NPD vertreten.63 Um die Bedeutung des Themas Kinderschutz im NPD-Landtagswahlkampf zu unterstreichen, nutzten der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz sowie der Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster das am 14. August 2016 durchgef\u00fchrte allj\u00e4hrliche Kinderfest des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern in Stralsund nach eigenen Angaben als Gelegenheit f\u00fcr \"zahlreiche politische Gespr\u00e4che mit Mitgliedern und Interessenten\". In einem dazugeh\u00f6rigen Filmbeitrag warben sowohl der Bundesals auch der Landesvorsitzende vor der Kulisse des Kinderfestes um W\u00e4hlerstimmen. 2 9 8 Publikationen Die NPD-Landtagsfraktion hat im Jahr 2016 mit der Ausgabe 20 die letzte Ausgabe ihrer Fraktionszeitschrift \"Der Ordnungsruf\" herausgebracht, die in verschiedenen Beitr\u00e4gen insbesondere an die 62 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 10.06.2016, abgerufen am 10.06.2016 63 Facebook-Seite der JN Pommern: \"Gestern in Ueckerm\u00fcnde beim Kinderfest der NPD\" vom 19.06.2016, abgerufen am 21.06.2016 68","Antiasylkampagne der NPD ankn\u00fcpfte (\"Sch\u00fctzt unsere Frauen und T\u00f6chter!\", \"Das M\u00e4rchen von den armen 'minderj\u00e4hrigen unbegleiteten Fl\u00fcchtlingen\" usw.). Diese wurde im Internet ver\u00f6ffentlicht und parallel an Haushalte verteilt, beispielsweise in Pinnow bei Schwerin und in Schwerin selbst. Hinzu kamen zahlreiche neue Faltbl\u00e4tter wie beispielsweise: * \"NPD-Fraktion besucht 'Fl\u00fcchtlings'unterkunft - Asylbetrug offensichtlich!\" * \"Menschenversuch 'Inklusion' beenden - F\u00f6rderschulen erhalten!\" * \"Wir fordern den sofortigen Stopp von Tierversuchen!\" * \"H\u00e4nde weg von unseren Kindern - Fr\u00fchsexualisierung stoppen!\" Vom NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte erschien eine neue Ausgabe der Publikation \"Kurz & Knapp, Nachrichten aus der Friedl\u00e4nder Stadtvertretung\", f\u00fcr die der damalige Friedl\u00e4nder NPD-Stadtvertreter Hannes Welchar verantwortlich zeichnete. Neben der \u00fcblichen Agitation gegen Asylbewerber fand sich unter der \u00dcberschrift \"Friedland im W\u00fcrgegriff der Energiewende\" ein gr\u00f6\u00dferer Beitrag gegen den weiteren Ausbau der Windenergie und die Errichtung von Windkraftund Photovoltaikanlagen. Die NPD w\u00fcrde die Proteste in und um die Friedl\u00e4nder \"Gro\u00dfe Wiese\" unterst\u00fctzen und verwies auf die B\u00fcrgerinitiative \"Freie Friedl\u00e4nder Wiese\". 64 Die im Fr\u00fchling 2016 von Janette Kr\u00fcger (RNF) herausgegebene Publikation \"De Meckelb\u00f6rger Bote, Volkstreues Mitteilungsblatt f\u00fcr Nordwestmecklenburg\" enthielt neben einer Ver\u00f6ffentlichung von Udo Past\u00f6rs zum Freihandelsabkommen TTIP einen Beitrag der 87-j\u00e4hrigen Holocaustleugnerin aus Nordrhein-Westfalen Ursula Haverbeck-Wetzel zu der Frage \"Wem geh\u00f6rt eigentlich Deutschland\". Demnach solle \"das deutsche Volk nach Plan genetisch entdeutscht werden\", die stecke hinter der \"Asylokkupanten64 Internetseite des NPD-Landesverbandes, \"Kurz & Knapp\", Sommer 2016, abgerufen am 12.06.2017 69","flut\". Die \"angeblichen 'Deutschlandbesitzer\" (gemeint sind Regierung und Politiker von CDU, CSU, Gr\u00fcne, FDP, SPD) seien \"Feinde des deutschen Volkes\". Eine nachhaltige friedliche Gesellschaftsordnung sei \"nur bei homogenen V\u00f6lkern m\u00f6glich\".65 2 9 9 Zusammenarbeit auf europ\u00e4ischer Ebene B\u00fcrgerb\u00fcro des MdEP Udo Voigt in Wismar Am 11. Juni 2016 er\u00f6ffnete der Europaabgeordnete der NPD Udo Voigt in Wismar sein zweites B\u00fcrgerb\u00fcro. Hierzu fand eine Veranstaltung der NPD Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 45 Teilnehmern statt. Udo Past\u00f6rs zeigte sich bei diesem Anlass im Gespr\u00e4ch mit der mehrfach verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel.66 \"Freiheitlicher Kongress\" 2016 Der \"Freedom Congress\" 2016 der rechtsextremistischen Stiftung \"Europa Terra Nostra\" fand am 22./23. Oktober 2016 in einem Tagungshotel in G\u00e4gelow statt. Als Redner traten u. a. die ausl\u00e4ndischen Rechtsextremisten Nick Griffin (Gro\u00dfbritannien), Dan Eriksson und Daniel Friberg (Schweden), Dr. Milan Uhrik (Slowakei) sowie Dr. Tomislav Sunic (Kroatien) auf. Der als Antisemit bekannte Professor Kevin MadDonald (USA) sprach zum Thema \"Europ\u00e4ische Identit\u00e4t und die populistische Revolte in den USA und Europa: Die feindlichen Eliten st\u00fcrzen\". Der Abschlussredner war Hassan Sakr, Auslandsbeauftragter der Syrischen Sozial-Nationalistischen Partei (SSNP). Auf Youtube wurde w\u00e4hrend der Veranstaltung ein Live-Stream zur Verf\u00fcgung gestellt. Der NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt, der bereits am 21. Oktober 2016 im Rahmen einer Fotoausstellung Einzelheiten seiner 65 \"De Meckelb\u00f6rger Bote, Volkstreues Mitteilungsblatt f\u00fcr Nordwestmecklenburg\", Ausgabe Fr\u00fchling 2016, Seite 3 66 www.flickr.com, Ver\u00f6ffentlichung von ENDSTATION RECHTS, Album \"NPD-B\u00fcrgerb\u00fcro Wismar\" 70","beiden Syrien-Reisen bekannt gegeben hatte, referierte zum Thema \"Wer sind die Feinde Europas?\". F\u00fcr das musikalische Rahmenprogramm war der rechtsextremistische Liedermacher Frank Rennicke zust\u00e4ndig. Zum Gedenken an den kurz zuvor verstorbenen stellvertretenden NPD-Parteivorsitzenden Frank Schwerdt stimmte dieser das Lied \"Ich hatt' einen Kameraden\" an. Der Vorsitzende Dan Eriksson hat die professionelle Durchf\u00fchrung des Kongresses gelobt. Der Veranstalter \"Europa Terra Nostra e.V.\", Stiftung des europ\u00e4ischen Parteienb\u00fcndnisses \"Alliance for Peace und Freedom\" (APF), wurde nach eigenen Angaben unterst\u00fctzt vom NPD-Presseorgan \"Deutsche Stimme\" sowie dem \"Bildungswerk f\u00fcr Heimat und nationale Identit\u00e4t e.V.\" und dem Magazin \"Gegenlicht\". Die Stiftung hat ihren Vereinssitz in Berlin, Seelenbinderstra\u00dfe 42, der Adresse der NPD-Parteizentrale. Im Nachgang wurde zudem ein Interview mit dem schwedischen Autor Daniel Friberg sowohl auf der Facebook-Seite der NPD als auch in der \"Deutschen Stimme\" ver\u00f6ffentlicht, der bei der Veranstaltung als Redner aufgetreten war. Unter den Begriff der \"echten\" Rechte fasst Friberg all jene rechten Str\u00f6mungen, Bewegungen, Personen und Volksvertreter gefasst werden, \"die sich zu traditionellen Werten, ethnischem Bewusstsein und der Bewahrung unserer Zivilisation\" bekennen. Die \"falsche\" Rechte sei die liberale \"Rechte\", die f\u00fcr Globalisierung und gegen Nationalismus ist, die Einwanderung bef\u00fcrwortet und sich vor allem f\u00fcr die Wirtschaft, f\u00fcr freie M\u00e4rkte und Freihandel stark macht. Er betonte in diesem Zusammenhang auch das Erfordernis der Bildung internationaler Netzwerke \"europ\u00e4ischer Patrioten\" \u00fcber Staatsgrenzen hinweg. Der Auftritt des Redners Friberg bei der NPD-nahen Veranstaltung ist deshalb bemerkenswert, weil die in der Vergangenheit festgestellte Abgrenzung der \"Neuen Rechten\" von der dem historischen Nationalsozialismus verhafteten \"Alten Rechten\" und die Fokussie71","rung auf das \"gehobene intellektuelle Milieu\" offenbar zunehmend aufgeweicht wird. Vor diesem Hintergrund bestehen folgerichtig auch keine Ber\u00fchrungs\u00e4ngste im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Neonazis, wie nicht zuletzt Fribergs Verbindung zur Stiftung \"Europa Terra Nostra\" zeigt. Dieser Ansatz, sollte er auch von anderen Protagonisten der \"Neuen Rechten\" geteilt werden, f\u00fchrt m\u00f6glicherweise zu neuen Formen von Kooperationen. 2 10 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) Mit den \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) verf\u00fcgte die NPD auch im Berichtszeitraum \u00fcber eine vergleichsweise gut ausgebaute und aktionsorientierte Jugendorganisation. 67 Die JN mit dem in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaften Bundesvorsitzenden Sebastian Richter haben sich im Jahr 2016 darauf konzentriert, den Wahlkampf der NPD in Mecklenburg-Vorpommern zu unterst\u00fctzten. Auch wenn ihr nach eigenen Angaben politische Jugendarbeit wichtiger ist als parlamentarische Arbeit, sieht sie im \"Stimmenfang\" der AfD, der \"vom BRD-System initiierten 'Alternative'\", eine Schw\u00e4chung der \"volkstreuen Bewegung\". Der herbeizuf\u00fchrende Systemwechsel bed\u00fcrfte \"radikaler L\u00f6sungsans\u00e4tze, welche derzeit nur die NPD mit ausreichender Durchschlagskraft\" besitze.68 Beim \"Frontdienst\" der JN konnte ein \"Aufkleber - Arabisch\" bestellt werden, der in arabischer Schrift mit englischen und franz\u00f6sischen Untertiteln die Aufschrift trug: \"Unser Land - unsere Regeln - kein Platz f\u00fcr euch\" (\"Our country - our rules - no place for you\").69 Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist der JN-Bundesvor67 Facebook-Seite der JN vom 17.11.2016, abgerufen am 23.12.2016 68 Facebook-Seite der JN: \"Revolution oder Reaktion!\" vom 04.07.2016, abgerufen am 05.07.2016 69 Internetseite des JN-Bundesverbandes: \"Frontdienst - Aufkleber-Arabisch\", abgerufen am 18.05.2016 72","sitzende. Hier kn\u00fcpften die JN unmittelbar an die Antiasylkampagne der NPD und den Schwerpunkt im Landtagswahlkampf an. Die JN f\u00fchrten weiterhin ab dem 15. August 2016 f\u00fcr zwei Wochen ein JN-Wahlkampflager in einem von der NPD genutzten Objekt in Klein Belitz im Landkreis Rostock durch, um sich mit \"kreativen Aktionen\" in den Wahlkampf einzubringen. In Rostock und Bad Doberan pr\u00e4sentierten sich verschleierte Personen mit einem Transparent, das die Aufschrift trug \"Heute leben wir von eurem Geld. Morgen nehmen wir uns euer Land!\". Eine Person im \"Fuchs-Reinar\"-Kost\u00fcm zeigte sich mit dem Transparent \"Wehrt euch gegen Asylchaos, Ausbeutung und Migrantenterror! Schlaue F\u00fcchse w\u00e4hlen NPD\". Am 16. August 2016 wurde die Aktion mit den \"Burka-Frauen\" und \"Fuchs Reinar\" in Wismar, Grevesm\u00fchlen und Gadebusch mit \"Stra\u00dfentheater\", einer Neuplakatierung der zerst\u00f6rten Plakataufsteller sowie Lautsprecherrundfahrten fortgesetzt. Betont wurde seitens der JN, dass neben dem B\u00fcrgerb\u00fcro des MdEP Udo Voigt in Wismar und dem \"Dorfgemeinschaftsprojekt Jamel\" auch das B\u00fcro der \"Mauerm\u00f6rderparteinachfolge Die Linke\" aufgesucht worden sei.70 71 70 Facebook-Seite der JN vom 17.08.2016, abgerufen am 17.08.2016 71 Facebook-Seite der JN vom 15.08.2016, abgerufen am 16.08.2016 73","Die Polizei konnte am 17. August 2016 in Schwerin sieben M\u00e4nner und eine Frau (19 bis 35 Jahre) der JN, darunter Teilnehmer aus anderen Bundesl\u00e4ndern sowie den Bundesvorsitzenden Richter, mit den typischen roten T-Shirts des NPD Landesverbandes M-V sowie diversen mitgef\u00fchrten Wahlplakaten feststellen. Die beiden Vollverschleierungen, drei Gesichtsmasken und das Faschingskost\u00fcm mit der Fuchsmaske sowie die verwendeten wei\u00dfen Plakate wurden sichergestellt und den Personen Platzverweise erteilt. Am 16. August 2016 wurden aus \u00c4sten gebastelte \"JN-Kn\u00fcppel\", ca. 40 cm langen Holzkn\u00fcppel, unter dem Motto \"Kn\u00fcppel aus dem Sack\" an einem bislang unbekannten Ort an Haushalte verteilt, die symbolisch f\u00fcr den Selbstschutz stehen und auf die \"Wehrlosigkeit unseres Volkes gegen\u00fcber kriminellen Ausl\u00e4ndern\" hinweisen sollen. Seitens der Staatsanwaltschaft Schwerin wurde eine Strafbarkeit dieser Aktion verneint. Es handele sich um ein geschickt gew\u00e4hltes Propagandamittel der NPD in ihrer Stimmungsmache gegen Ausl\u00e4nder, das jedoch noch nicht den Grad der Strafbarkeit erreichte. 72 Nach polizeilicher Sicherstellung ihrer Kost\u00fcmierungen in Schwerin setzten die JN ihre Wahlkampfbem\u00fchungen durch Verteilung der JN-Kn\u00fcppel im Bereich Ludwigslust-Parchim fort, sie selbst verwendeten das Wort \"Kn\u00fcppeltour\". 72 Facebook-Seite der JN vom 16.08.2016, abgerufen am 23.12.2016 74","Weiterhin wurde versucht, auf Wahlkampfaktivit\u00e4ten demokratischer Parteien negativen Einfluss zu nehmen. So st\u00f6rten die JN am 23. und 27. August 2016 Informationsst\u00e4nde von \"B\u00fcndnis 90/ Die Gr\u00fcnen\" in Parchim und Schwerin, indem sie in unmittelbarer N\u00e4he Schilder hochhielten, die als Sprechblasen gestaltet waren: \"Bitte gehen Sie weiter! Hier gibt es nichts zu sehen au\u00dfer Volksverr\u00e4ter!\" und \"Hier gibt es nichts zu sehen als antideutsche Politiker!\"(sic)73 Ein angek\u00fcndigtes Selbstverteidigungsseminar am 13. August 2016 f\u00fcr Kinder und Frauen ist vom Bundesvorsitzenden der JN in L\u00fcbtheen nach eigenen Angaben \"mit einem Dutzend Frauen\" durchgef\u00fchrt worden, die sich nach Ausstrahlung des Wahlwerbefilms bei der NPD gemeldet h\u00e4tten. Hier wurde in einem Internetvideo erneut ein Zusammenhang mit den \"Rapefugees\" hergestellt. An der JN-Bundesgesch\u00e4ftsstelle bzw. dem NPD-B\u00fcrgerb\u00fcro am Ernst-Th\u00e4lmann-Platz in L\u00fcbtheen wurde ein gro\u00dfes NPD-Banner mit der Aufschrift \"Unsere Heimat braucht die NPD - Zweitstimme entscheidet!\" befestigt. Nach der verlorenen Wahl k\u00fcn74 digte Sebastian Richter an, in den n\u00e4chsten Wochen die Thematik \"Siedeln\" aufgreifen zu wollen. Schon immer sei f\u00fcr die JN \"Graswurzelarbeit wichtiger als Parlamentssitze\" gewesen.75 73 Facebook-Seite der JN vom 23.08.2016, abgerufen am 24.08.2016 74 Facebook-Seite der JN vom 22.08.2016, abgerufen am 23.08.2016 75 Facebook-Seite der JN vom 13.09.2016, abgerufen am 20.09.2016 75","2 11 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) Die NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) wurde im September 2006 gegr\u00fcndet und soll als Sprachrohr und Ansprechpartner f\u00fcr alle \"nationalen\" Frauen, unabh\u00e4ngig von einer Parteimitgliedschaft in der NPD, dienen. F\u00fchrungskr\u00e4fte des RNF, darunter die damalige Bundesvorsitzende Ricarda Riefling sowie die Landesvorsitzende Antje Mentzel, pr\u00e4sentieren sich auf Lichtbildern im Internet beim Verteilen von NPD-Wahlkampfmaterialien in Mecklenburg-Vorpommern. Dar\u00fcber hinaus wurden im Jahr 2016 keinerlei \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten des RNF festgestellt. F\u00fcr interne Treffen wurde wie bisher das \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen genutzt. Mentzel trat zudem bei einem Infostand am 28. Mai 2016 beim \"Eichsfeldtag\" im th\u00fcringischen Leinefelde, einer regelm\u00e4\u00dfigen Veranstaltung des NPD-Kreisverbandes Eichsfeld, als Standbetreuerin in Erscheinung.76 2 12 Sonstige rechtsextremistische Parteien / \"Die Rechte\" und \"Der III Weg\" 77 Die Partei \"DIE RECHTE\" wurde am 27. Mai 2012 durch mehrheitlich ehemalige Mitglieder der \"Deutschen Volksunion\" (DVU) auf Initiative des heutigen Bundesvorsitzenden der Partei Christian Worch in Hamburg gegr\u00fcndet. \"DIE RECHTE\" gliedert sich in neun Landesverb\u00e4nde, den Gebietsverband S\u00fcdwest und eine Landesgruppe (Bremen) mit insgesamt ca. 30 Kreisverb\u00e4nden (Stand: November 2016). 76 Facebook-Seite des NPD-Bundesverbandes vom 28.05.2016, abgerufen am 30.05.2016 77 Internetseite \"Die Rechte\", Logo abgerufen am 23.12.2016 76","Ende November 2015 war erstmals eine regionale Struktur der Partei \"Die Rechte\" in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden, der Kreisverband Schwerin. Dieser wies Verbindungen und personelle \u00dcberschneidungen zu den neonazistischen \"Freien Kr\u00e4ften Parchim\" sowie den \"Nationalen Sozialisten Schwerin\" auf. Nach Aufl\u00f6sung dieser Struktur traten die Protagonisten wieder als sogenannte Freie Kr\u00e4fte, unter anderem unter der Bezeichnung \"Dachverband Deutschland wehrt sich\" (DWS) auf. 78 Die Partei \"Der III. Weg\" wurde am. 28. September 2013 in Heidelberg gegr\u00fcndet. Funktion\u00e4re der Partei sind seit Jahren fest im rechtsextremistischen Spektrum verankert. Sie waren zuvor zum Teil in der NPD aktiv bzw. stammen aus der neonazistischen Szene, insbesondere aus dem \"Freien Netz S\u00fcd\". In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Partei erneut nicht an der Landtagswahl am 4. September 2016 beteiligt. Strukturen der Partei konnten auch im Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern nicht festgestellt werden, lediglich einzelne Aktionen von einem oder mehreren Unterst\u00fctzern. Mitte 2016 ist polizeilich ein Sachverhalt bekannt geworden, bei dem es offenbar zu einer Klebeaktion einer oder mehrerer Personen des \"III. Wegs\" in Neustrelitz gekommen ist. Einzelpersonen haben sich zudem an dem allj\u00e4hrlichen Gedenkmarsch der rechtsextremistischen Szene zum \"Heldengedenken\" am 12. November 2016 in Wunsiedel beteiligt, die durch den \"III. Weg\" veranstaltet worden war. 78 Facebook-Seite \"Der III. Weg\" vom 07.04.2015, abgerufen am 23.12.2016 77","2 13 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten In Mecklenburg-Vorpommern hat es in den letzten Jahren eine sprunghafte Entwicklung im Bereich der Internetnutzung durch Rechtsextremisten gegeben. Im Zeichen der \"Fl\u00fcchtlingskrise\" 2015 erfuhr dieser Trend eine zus\u00e4tzliche Dynamik. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2016 fort. Im Berichtszeitraum wurden zeitweise etwa 35 Facebookseiten unter der \u00dcberschrift \"...wehrt sich\" eingestellt, die im Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern standen. Ihr vorrangiges Ziel war es, eine feindliche Stimmung gegen Zuwanderer zu erreichen. Hierbei wurde vielfach eine gegenseitige Verlinkung vorgenommen, um Aktualit\u00e4t herzustellen. Im zweiten Halbjahr 2016 war allerdings ein R\u00fcckgang dieser Kampagne zu verzeichnen. Einige Initiativen wie \"G\u00fcstrow wehrt sich gegen Asylmissbrauch 2.0\", die \u00fcber die Administratoren weiterhin der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden k\u00f6nnen, agieren mittlerweile als geschlossene Gruppen. 79 Insgesamt hat sich die Nutzung sozialer Netzwerke innerhalb der rechtsextremistischen Szene mittlerweile etabliert. Klassische Internetseiten werden, soweit sie \u00fcberhaupt noch gepflegt werden, durch Facebook-Auftritte erg\u00e4nzt, die f\u00fcr eine h\u00f6chstm\u00f6gliche Aktualit\u00e4t sorgen sollen. 79 Facebook-Seite \"Teterow wehrt sich\" vom 26.01.2016 , abgerufen am 23.12.2016 78","Alternativ zu Facebook wird vereinzelt auch das russische Netzwerk \"vk-com\" genutzt. Allerdings sind der Zuspruch und die Nutzung nicht in dem Ma\u00dfe wie bei Facebook zu bemerken. Als weitere Formen der Kommunikation sind insbesondere verschl\u00fcsselte Wege das Mittel der Wahl. Hierbei werden technische Mittel sowie Messengerdienste genutzt. 2 14 Die \"Konservative Revolution\" - eine verfassungsschutzrelevante Thematik ? Bereits in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts gab es eine intensive Debatte dar\u00fcber, ob und inwieweit eine \"Neue Rechte\" im politischen Raum an Einfluss gewinnt.80 Allerdings ist diese Diskussion wegen der seinerzeit anhaltenden politischen Wirkungslosigkeit dieses Spektrums wieder eingeschlafen. In j\u00fcngster Zeit ist mit dem Auftreten der \"Identit\u00e4ren\" oder der \"Kontrakulturellen\" jedoch eine erneute Diskussion zu diesem Thema entflammt. Sie umfasst auch den ideologischen Hintergrund dieser \"Neuen Rechten\", der - wie in den neunziger Jahren auch - offenbar vom Gedankengut der \"Konservativen Revolution\" beeinflusst ist. Zumindest beziehen sich einzelne Protagonisten der \"Identit\u00e4ren\" und der \"Kontrakulturellen\" auf Vertreter der \"Konservativen Revolution\". Zur Erl\u00e4uterung dieses paradoxen81 Begriffs muss der Blick auf die Entwicklung in der Weimarer Republik gerichtet werden. Dort hatte es seinerzeit eine eher als literarische Str\u00f6mung zu bezeichnende Bewegung gegeben, die ihren Ursprung aus der Ablehnung der sozialen und politischen Ergebnisse der Franz\u00f6sischen Revolution herleitete.82 Mit ihr verbinden sich Namen wie Edgar Julius Jung, Arthur Moeller van den Bruck, Oswald Spengler, 80 vgl. hierzu u.a. Gessenharter, Wolfgang / Fr\u00f6chling, Helmut (Hrsg): Rechtsextremismus und Neue Rechte in Deutschland - Neuvermessung eines politisch-ideologischen Raumes, Opladen: Leske und Budrich 1998 81 vgl. Bracher, Karl Dietrich: Zeit der Ideologien, Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt 1982, S.173 82 vgl. Bracher, Karl Dietrich: Die deutsche Diktatur, Frankfurt/M.: Verlag Ullstein 1980, S. 155 79","Carl Schmitt oder Ernst J\u00fcnger, auf die sich z. T. auch die \"Identit\u00e4ren\" berufen. Ziel dieser Bewegung war es, eine Gegenrevolution zu entfachen, die unter deutscher F\u00fchrung die Errichtung einer \"neuen Ordnung\" 83 im \"Abendland\" herbeif\u00fchren sollte. Wie sollte diese \"neue Ordnung\" aussehen? Sie lehnte eine demokratische und liberale Staatsform ab und wollte an ihre Stelle eine Staatsordnung setzen, die auf dem F\u00fchrerprinzip beziehungsweise einer \"Herrschaft der Besten\" basiert und st\u00e4ndestaatlich organisiert ist. Das Menschenrecht auf nat\u00fcrliche Gleichheit wurde abgelehnt. An dessen Stelle sollte eine \"gestufte Gesellschaft\" auf v\u00f6lkischer Grundlage treten.84 Interessanterweise spielte bei den Vertretern dieses Spektrums auch ein spezifisch deutscher, preu\u00dfisch-nationalistischer Sozialismus eine Rolle, der auf das Mannschaften und Offiziere nivellierende Fronterleben im Grabenkrieg der Jahre 1915-1918 zur\u00fcckzuf\u00fchren war, aber eigentlich nur in der Kapitalismuskritik, die zudem vielfach antisemitisch unterlegt war, \u00c4hnlichkeiten mit dem urspr\u00fcnglichen und internationalistisch ausgerichteten Sozialismus aufwies. Die konservativen Revolution\u00e4re lehnten den \"Klassenkampf\" zugunsten einer Volksgemeinschaft ab, die durch eine kulturelle oder auch biologisch definierte Identit\u00e4t zwischen Herrschern und Beherrschten gekennzeichnet sein sollte. Die hier erkennbare Diskrepanz zwischen der deutlich antiegalit\u00e4ren Ausrichtung und dem gleichzeitigen Aufgreifen sozialistischen Gedankengutes l\u00e4sst den \"nebelhaften\" Charakter dieser ideologischen Str\u00f6mung deutlich werden. Insoweit wird ihren Vertretern eine \"politikfremde Romantik\" 85 attestiert. Trotzdem blieben diese geistigen Entw\u00fcrfe nicht ohne Folgen. Die \"Konservative Revolution\" war als Denkmodell sehr wohl ein geistiger Faktor innerhalb der Demokratiekritik von rechts an der Weimarer Republik und hat so zumindest dazu beigetragen, dass dem demokratischen System in der ersten deutschen Republik geistig 83 vgl. Sontheimer, Kurt: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik, M\u00fcnchen: Deutscher Taschenbuchverlag 1978, S.118ff. 84 vgl. Sontheimer, Kurt, a.a.O 85 vgl. Herzfeld, Hans: Die Weimarer Republik, Frankfurt/M.: Ullstein Verlag 1978, S.133 und Sontheimer, Kurt, a.a.O. 80","der Boden entzogen und auf diese Weise der Nationalsozialismus erst m\u00f6glich wurde.86 Aus der Sicht der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden werden solche Bestrebungen als rechtsextremistisch bezeichnet, die auf der Grundlage einer unterschiedlich ausgepr\u00e4gten nationalistischen, rassistischen oder staatsautorit\u00e4ren bis totalit\u00e4ren Weltanschauung ein System errichten wollen, das im Gegensatz zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.87 Der im Kern antidemokratische und insbesondere antiegalit\u00e4re Charakter der \"Konservativen Revolution\" l\u00e4sst auf die Ablehnung des Verfassungsgrundsatzes der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t (Art. 20 Abs. 2 GG) schlie\u00dfen, aber auch auf ein sehr gespanntes Verh\u00e4ltnis zu Art. 1 Abs.1 GG, der der W\u00fcrde des Menschen den h\u00f6chsten verfassungsrechtlichen Rang einr\u00e4umt. Der Staat ist vor dem Hintergrund dieses Menschenbildes verpflichtet, grunds\u00e4tzlich Jedem in der Gemeinschaft einen Eigenwert zuzuerkennen, der ihn zum gleichberechtigten Mitglied werden l\u00e4sst88. Eine st\u00e4ndestaatliche Ordnung l\u00e4sst die Verwirklichung dieser f\u00fcr die Bundesrepublik fundamentalen Verfassungsnorm wohl kaum zu. Ziel dieses politischen Spektrums ist es zun\u00e4chst, in der Gesellschaft auf einen geistigen Wandel im Sinne der eigenen Vorstellungen hinzuwirken. In diesem Zusammenhang spricht die \"Neue Rechte\" auch von einer \"Kulturrevolution von rechts\". Hier findet eine bewusste Anlehnung an eine Konzeption des italienischen Kommunisten Gramsci statt, der f\u00fcr einen erfolgreichen Kampf um die Macht zun\u00e4chst einen \"Kampf um die K\u00f6pfe\" f\u00fcr notwendig erachtete.89 Nur wer das Bewusstsein der Menschen politisch pr\u00e4gen k\u00f6nne, k\u00f6nne im 86 vgl. Jaschke, Hans-Gerd: Nationalismus und Ethnopluralismus. Zum Wiederaufleben von Ideen der \"konservativen Revolution\", in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B3-4/92 S. 3 - 10 und Bracher, Karl Dietrich: Zeit der Ideologien,a.a.O. 87 vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Verfassungsschutzbericht 1994, S.15 88 vgl. Katz, Alfred : Grundkurs im \u00f6ffentlichen Recht I - Staatsrecht, K\u00f6nigstein/Ts.: Athen\u00e4um Verlag 1981, S. 298 89 vgl. Priester, Karin: Gramsci, in: Meyer, Thomas u.a.(Hrsg): Lexikon des Sozialismus, K\u00f6ln: Bund -Verlag 1986; S. 239f 81","zweiten Schritt einen grundlegenden politischen Wandel erringen. Auch wenn sich die \"Identit\u00e4ren\" und \"Kontrakulturellen\" grunds\u00e4tzlich gegen totalit\u00e4re Ideologien stellen, so bleiben bei der erkennbaren Bezugnahme auf Denker der \"Konservativen Revolution\" begr\u00fcndete Zweifel, ob dieses Bekenntnis G\u00fcltigkeit hat oder ob hier der Versuch unternommen wird, antidemokratische Zielsetzungen zu verschleiern. Nicht zuletzt deswegen bedarf es hier einer weiteren Pr\u00fcfung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. 3 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" Ausgel\u00f6st durch zwei bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen \"Reichsb\u00fcrgern\" und der Polizei gewann dieses Ph\u00e4nomen 2016 dramatisch an Bedeutung. Im August des Jahres kam es zu einem Schusswechsel zwischen einem \"Reichsb\u00fcrger\" und polizeilichen Sondereinsatzkr\u00e4ften in Sachsen-Anhalt, bei dem Personen verletzt wurden. In Bayern endete eine polizeiliche Ma\u00dfnahme mit der Abgabe t\u00f6dlicher Sch\u00fcsse durch einen Reichsb\u00fcrger auf einen Polizisten. Als Konsequenz wurden die \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" zum Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder erkl\u00e4rt. Definiert wird dieser Personenkreis wie folgt: \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die 82","Legitimation absprechen oder sich gar in G\u00e4nze als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland.\" Diese Bewegung ist gegenw\u00e4rtig als extremistische Bestrebung \"sui generis\" (eigener Art) zu beschreiben und kann nur teilweise dem Rechtsextremismus zugeordnet werden. Allerdings gibt es auch \u00dcberschneidungen mit dem rechtsextremistischen Spektrum. \"Reichsb\u00fcrger\" agieren zumeist als Einzelpersonen oder in Kleinstgruppen. Es gibt aber auch gr\u00f6\u00dfere Strukturen, die auch untereinander konkurrieren. Dabei sind diese Zusammenschl\u00fcsse nicht nur von lokaler Bedeutung, sondern teilweise besteht eine bundesweite Vernetzung. Die Aktivit\u00e4ten reichen u. a. von selbsterstellten Phantasiedokumenten, der R\u00fcckgabe des Bundespersonalausweises oder der Proklamation von Selbstverwaltungen \u00fcber die Gr\u00fcndung eigener \"K\u00f6nigreiche\" oder Regierungen bis zur Errichtung eigener Banken und Krankenkassen und der Einf\u00fchrung einer \"Reichsb\u00fcrgerw\u00e4hrung\". 90 In Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dieses Milieu vor allem aus Einzelpersonen und Kleinstgruppen zusammen. Nennenswerte Strukturen im Land sind die \"Staatenlosen\" im Raum Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) und die \"Provinzverwaltung\" des \"Freistaates Preu\u00dfen\" in Demmin. 90 Internetseite \"friedensvertrag.info\", abgerufen am 13.12.2016 83","Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa hat auf die zunehmende Aggressivit\u00e4t der \"Reichsb\u00fcrger-Szene\" reagiert und alle Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte mit einem Runderlass vom 27. Januar 2017 aufgefordert, jeden Fall der Kontaktaufnahme von sogenannten \"Reichsb\u00fcrgern\" mit den kommunalen Beh\u00f6rden, bei dem Gedankengut der \"Reichsb\u00fcrger\" erkennbar den Anlass eines Antrages oder Begehrens bildet oder sonst als Hintergrund seines Handelns erkennbar wird, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes zur Kenntnis zu geben und Straftaten wie Drohungen, Gewaltanwendungen oder Beleidigungen unverz\u00fcglich von Amts wegen zur Anzeige zu bringen. 4 Linksextremismus 41 Lage\u00fcberblick Die Aktivit\u00e4ten der linksextremistischen Szene im Jahr 2016 waren vorrangig gepr\u00e4gt von der Fl\u00fcchtlingspolitik und den Ereignissen rund um die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei hat sowohl die Kandidatur der rechtsextremistischen Partei \"Nationaldemokratische Partei Deutschland\" (NPD) als auch die der \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) zu einer deutlich h\u00f6heren Mobilisierung der linksextremistischen Szene und zu einem Anstieg der Gewalttaten gef\u00fchrt. Wichtigstes Aktionsfeld der Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern ist demzufolge weiterhin der \"Antifaschismus\", in dessen Vordergrund Protestdemonstrationen gegen Aufz\u00fcge der genannten Parteien stehen, sowie gegen \"Nazis\" und sonstige als \"rechts\" gebrandmarkte Personen gerichtete \"Outingaktionen\". Mit Sorge ist zu beobachten, dass durch bundesweit agierende B\u00fcndnisse der \u00fcbliche Rahmen der Auseinandersetzung im demokratischen Wettbewerb bewusst verlassen wird, was sich auch durch gezielte Aufrufe zu Aktionen gegen die AfD zeigt. 84","So hat das bundesweite B\u00fcndnis \"Nationalismus ist keine Alternative\" (NIKA), an dem neben demokratischen Zusammenschl\u00fcssen auch linksextremistische Organisationen entscheidend beteiligt sind, vor den verschiedenen Landtagswahlen im Jahr 2016 zu einer Kampagne gegen die AfD aufgerufen und damit die linksextremistische 91 Szene emotionalisiert. Ein bundesweites \"Aktionswochenende gegen AfD und v\u00f6lkische Koalition\", zu dem das B\u00fcndnis NIKA im Fr\u00fchjahr 2016 aufgerufen hatte, hat bundesweit zu umfangreichen Sachbesch\u00e4digungen zum Nachteil der Partei, aber auch einzelner Mitglieder und unbeteiligter Dritter - auch in Mecklenburg-Vorpommern - gef\u00fchrt. Besorgniserregend ist dabei, dass derartige Aufrufe und Taten nicht nur die linksextremistische Einflussnahme auf die Zivilgesellschaft belegen, sondern auch zeigen, dass \"Gewalt gegen rechts\" verharmlost wird. Im Zuge der Aufrufe, sich gegen \"Nationalismus\" und eine \"v\u00f6lkische Koalition\" zu widersetzen, kam es im Jahr 2016 wiederum zu Straftaten gegen Mitglieder von Studentenverbindungen in Rostock und Greifswald. Den Mitgliedern solcher Verbindungen wird von Linksextremisten h\u00e4ufig pauschal ein rechtsextremistisches 92 Weltbild unterstellt. Neben Sachbesch\u00e4digungen an den Geb\u00e4uden kam es im Mai 2016 auch zu einer K\u00f6rperverletzung von vermeintlichen Mitgliedern eines Studentencorps in Greifswald. 91 Internetseite \"Nationalismus ist keine Alternative\", abgerufen am 19.01.2017 92 Internetseite \"scharf-links.de\", abgerufen am 19.01.2017 85","Mit Blick auf die Entwicklung des linksextremistischen Spektrums in Mecklenburg-Vorpommern ist dar\u00fcber hinaus hervorzuheben, dass sich im Januar 2016 in Rostock eine Ortsgruppe der linksextremistischen Organisation \"Interventionistische Linke\" (IL) gegr\u00fcndet hat. Die \"Interventionistische Linke\" (IL) besteht bundesweit seit 2005 mit dem Ziel einer Vernetzung und verbindlicheren Organisierung autonomer Gruppierungen und Aktivisten. Die IL bem\u00fcht sich um eine Zusammenf\u00fchrung linksextremistischer Akteure unterschiedlicher ideologischer Pr\u00e4gung. Dar\u00fcber hinaus 93 beansprucht die IL eine \"Scharnierfunktion\" zwischen der linksextremistischen Szene und nicht extremistischen Bereichen. Ziel bleibt der \"revolution\u00e4re Bruch mit dem nationalen und dem globalen Kapitalismus, mit der Macht des b\u00fcrgerlichen Staates\" 94. 42 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2016 Das Bild des deutschen Linksextremismus wird im Wesentlichen durch zwei Hauptstr\u00f6mungen gepr\u00e4gt, die aktionsorientierten Autonomen (= undogmatischer Linksextremismus) und die orthodoxen Kommunisten, die sich in Parteien und sonstigen Gruppierungen organisieren (= dogmatischer Linksextremismus). 93 Internetseite \"Interventionistische Linke\", abgerufen April 2015 94 Internetseite \"Interventionistische Linke - Zwischenstandspapier\", abgerufen April 2015 86","4 2 1 Personenpotenzial Personenpotenzial der linksextremistischen Organisationen 2016 in Mecklenburg-Vorpommern M-V M-V Bund Bund 2015 2016 2015 2016 Gewaltbereite 270 280 7.700 8.50096 Linksextremisten95 Rote Hilfe e. V. 170 170 7.000 8.000 Deutsche Kommunisti40 40 3.000 3.000 sche Partei (DKP) Marxistisch-Leninistische 20 20 1.800 1.800 Partei Deutschlands (MLPD) Sozialistische Alternative 25 25 300 300 (SAV) Sozialistische Deutsche 10 10 500 750 Arbeiterjugend (SDAJ) Gesamt97 430 440 28.000 28.500 4 2 2 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t Auch im Jahr 2016 kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu Strafund Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund. Insgesamt wurden durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Ph\u00e4nomenbereich \"Links\" der politisch-motivierten Kriminalit\u00e4t 482 Straftaten (Vorjahr: 165) festgestellt, darunter 64 (Vorjahr: 76) linksextremistische Taten und davon 24 Gewalttaten (Vorjahr: 63). 95 Die Begriffe \"gewaltbereite Linksextremisten\" und \"Autonome\" werden weitgehend synonym verwendet. 96 Seit 2014 wird beim Bund die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten angegeben, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten als Teilmenge enthalten ist. 97 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind bzw. nicht beobachtet werden. 87","Trotz der deutlichen Zunahme des politisch motivierten Straftatgeschehens im Bereich \"Links\" ist das Potenzial der Linksextremisten insgesamt und auch der gewaltbereiten Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern in etwa gleich geblieben, siehe Tabelle 4.2.1 - Personenpotenzial. Es ist erkennbar, dass die politisch motivierten Straftaten \"Links\" zwar deutlich anstiegen, die linksextremistischen und die Gewalttaten hingegen abnahmen. Bei 450 dieser politisch motivierten Straftaten handelt es sich vor allem um Sachbesch\u00e4digungen, Diebstahl, Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz sowie Beleidigungen. Der starke Anstieg der politisch motivierten Straftaten resultiert haupts\u00e4chlich aus der im September 2016 stattgefundenen Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, zu der auch die NPD antrat. Im Vorfeld der Landtagswahl wurde h\u00e4ufig Wahlkampfmaterial besch\u00e4digt oder zerst\u00f6rt, wodurch die Straftatenstatistik gestiegen ist. Auch bietet der politische Gegner, wie beispielsweise die NPD oder AfD, durch Wahlkampfauftritte gr\u00f6\u00dfere Pr\u00e4senz und damit Angriffsfl\u00e4che. Gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen des politischen Gegners bieten ferner einen willkommenen Anlass f\u00fcr Proteste, die sich zum Teil in der Statistik als versammlungstypische Straftaten wiederfinden. Konfrontationen zwischen Linksund Rechtsextremisten werden ausgetragen, wenn es zu einer tats\u00e4chlichen Begegnung kommt. Im Berichtszeitraum waren dies beispielsweise Aktionen am 1. Mai 2016 gegen eine Demonstration der NPD in Schwerin und am 8. Mai 2016 gegen einen rechtsextremistischen Aufmarsch in Demmin. 43 Wahrnehmung und Auswirkungen des gewaltbereiten Linksextremismus Obwohl die Anwendung von Gewalt ein Strategieelement der linksextremistischen Szene zur Erk\u00e4mpfung politischer Ziele ist, ger\u00e4t dieser Aspekt meist nur im Zusammenhang mit gewaltt\u00e4tigen Protesten anl\u00e4sslich von Gro\u00dfereignissen, wie der Demonst88","ration gegen die Er\u00f6ffnung der Europ\u00e4ischen Zentralbank im Jahr 2015 in das Blickfeld der \u00d6ffentlichkeit. Die zahlreichen sonstigen, z.T. schweren Gewalttaten, die sich vorrangig gegen die Polizei oder den politischen Gegner richten, bleiben in der Regel unbeachtet. Dabei drohen unserem demokratischen Gemeinwesen durch ein solches Vorgehen erhebliche Gefahren: * Eine durch die eigene ideologische \u00dcberzeugung vermeintlich legitimierte Anwendung von Gewalt gegen den Staat und den politischen Gegner untergr\u00e4bt das staatliche Gewaltmonopol und ist damit eindeutig verfassungsfeindlich. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren ausdr\u00fccklich hervorgehoben. Nach dessen Feststellung ist das staatliche Gewaltmonopol Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. * Straftaten der linksextremistischen Szene und hier insbesondere die der anarchistischen \"Antifa\" richten sich nicht ausschlie\u00dflich gegen den politischen Gegner auf rechtsextremistischer Seite, sondern auch gegen Personen und Parteien, die aus Sicht der Linksextremisten eine \"rechte\" und damit \"falsche\" Einstellung haben. Wissenschaftler, die nicht auf \"Antifa-Niveau\" argumentieren, werden bei ihren Vorlesungen gest\u00f6rt oder es kommt zu \u00dcbergriffen in deren Privatbereich. Auf diese Weise entsteht ein zunehmend repressives Meinungsklima, das mit der vom Grundgesetz garantierten Freiheit der geistigen Auseinandersetzung und der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar ist. Es kann dar\u00fcber spekuliert werden, warum diese demokratiefeindliche Entwicklung kaum \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit erregt. Aufschluss k\u00f6nnte hier m\u00f6glicherweise eine Studie der Freien Universit\u00e4t Berlin geben. Im Rahmen eines mehrj\u00e4hrigen Forschungsprojekts sind die \"demokratiegef\u00e4hrdenden Potenziale des Linksextremismus\" wissenschaftlich untersucht wor89","den98. Ziel war es, herauszuarbeiten, welche Gesellschaftsund Menschenbilder die linksextreme Szene pr\u00e4gen und wie hoch die Akzeptanz verschiedener linksextremer Einstellungsmuster in der Bev\u00f6lkerung ist. Die Ergebnisse wurden im Februar 2015 und im Juli 2016 der \u00d6ffentlichkeit vorgestellt. Zentrale Feststellung derWissenschaftler war, dass ein Sechstel der Bev\u00f6lkerung eine linksradikale/ linksextreme Einstellung zeigte. Besonders bedenklich ist, dass sich nur knapp die H\u00e4lfte der Befragten f\u00fcr die Beibehaltung des staatlichen Gewaltmonopols ausgesprochen hat. 60 % der Ostdeutschen und 37 % der Westdeutschen hielten zudem den Sozialismus / Kommunismus f\u00fcr eine \"gute Idee, die bisher nur schlecht ausgef\u00fchrt worden\" sei. Bei aller Vorsicht hinsichtlich der Aussagekraft solcher Studien wird doch deutlich, dass Linksextremisten mit ihren Gesellschaftmodellen in beachtlichen Teilen der Gesellschaft anschlussf\u00e4hig sind. Diese Einstellungsmuster k\u00f6nnten die Wahrnehmung der von Linksextremisten drohenden Gefahren durchaus tr\u00fcben. Hier bedarf es einer st\u00e4rkeren \u00f6ffentlichen Diskussion und einer Ausweitung der politischen Bildung im Hinblick auf den ideologischen Hintergrund des Linksextremismus. 44 Undogmatischer Linksextremismus Die aktionsorientierten Autonomen, die sich keinen festen Regeln und Lehren (\"Dogmen\") unterwerfen wollen, engagieren sich in zahlreichen typischen Aktionsfeldern, um die von ihnen gew\u00fcnschte Umgestaltung der Gesellschaft zu erreichen. 4 4 1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Wie eingangs dargestellt, verk\u00f6rpert der \"Antifaschismus\" weiterhin das wichtigste Aktionsfeld der Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechende Aktionen richten sich dabei vornehmlich gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten. Die Taten reichen \u00fcber Sachbesch\u00e4digungen an Parteige98 Prof. Dr. Klaus Schroeder, Monika Deutz-Schroeder: \"Gegen Staat und Kapital - f\u00fcr die Revolution! Linksextremismus in Deutschland - eine empirische Studie\", Februar 2015 sowie \"Linksextreme Einstellungen und Feindbilder\", Juli 2016 90","b\u00e4uden und Privath\u00e4usern \u00fcber Brandanschl\u00e4ge an Fahrzeugen bis hin zu Bedrohungen und Ver\u00f6ffentlichungen von privaten Daten. Im Rahmen des \"antifaschistischen Kampfes\" wurden im Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern diverse Personen gesch\u00e4digt, die als politische Gegner angesehen wurden. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle ein neues Ph\u00e4nomen, dass n\u00e4mlich zunehmend auch Dritte, die nicht Mitglieder der AfD sind, sondern mit dieser lediglich in gesch\u00e4ftlichen Verbindungen stehen, zum Zielobjekt linksextremistischer Attacken werden. Eine solche Entwicklung verdeutlicht, dass Linksextremisten die rechtlichen Regeln des demokratischen Wettbewerbs f\u00fcr sich als irrelevant ansehen und stattdessen eine Strategie verfolgen, die mit Mitteln der Gewalt und der Rufsch\u00e4digung auf Einsch\u00fcchterung und R\u00fcckzug des politisch Andersdenkenden setzt. Beispielhaft seien die folgenden Ereignisse dargestellt: * Sachbesch\u00e4digungen an Pkw In Rostock wurden am 3. Juni 2016 zwei Autos durch Brandbeschleuniger in Brand gesetzt, von denen eines einem Rechtsextremisten geh\u00f6rte. In einem Internetbeitrag wurde zu weiteren Aktionen aufgerufen: \"Direkte antifaschistische Interventionen sind eine klares Zeichen! (...) Sachund Personensch\u00e4den sind ein probates Mittel!\".99 Am 3. Oktober 2016 wurden die Scheiben vom Pkw eines AfD-Mitglieds in Greifswald zerschlagen und der Fahrzeughalter beleidigt. Ein mit Wahlwerbung der CDU versehener Pkw wurde am 25. August 2016 in 100 99 Internetseite \"linksunten.Indymedia\" abgerufen am 07.06.2016 100 Internetseite \"linksunten.Indymedia\" abgerufen am 10.10.2016 91","Ueckerm\u00fcnde mit Hakenkreuzen beschmiert und mittels Brandbeschleuniger angez\u00fcndet. Das Auto brannte vollst\u00e4ndig aus, zudem wurde durch die Hitzeeinwirkung ein weiterer Pkw besch\u00e4digt. * Sachbesch\u00e4digung am Partei-B\u00fcro der AfD in Neubrandenburg Unbekannte warfen am 5. M\u00e4rz 2016 in Neubrandenburg eine Fensterscheibe des B\u00fcros der AfD-Kreistagsfraktion ein und spr\u00fchten Graffiti an das Geb\u00e4ude, u.a. \"Fuck AFD\". Die Tat passierte im zeitlichen Zusammenhang zum \"Bundesweiten Aktionswochenende gegen AfD und v\u00f6lkische Koalition\", zu dem die Kampagne \"Nationalismus ist keine Alternative\" aufgerufen hatte. * Sachbesch\u00e4digung an Wohngeb\u00e4uden von AfD-Mitgliedern Unbekannte bewarfen am 13./14. M\u00e4rz 2016 in Rostock das Wohnhaus eines Mitglieds des AfD-Landesvorstands mit Farbgl\u00e4sern. Im Internet wurde die Tat zynisch als \"Wahlgeschenk\" bezeichnet. Zudem wurde die Aktion von dem sich \"antifa\" nennenden Verfasser als \"Startschuss\" f\u00fcr weitere Handlungen im Kontext der Landtagswahl in MV bezeichnet: \"Rassisten aus der Deckung holen! Keinen ruhigen Sommer f\u00fcr die AfD und ihre Repr\u00e4sentant_innen!\" 101 Am 5. Juni 2016 wurde in Greifswald das K\u00fcchenfenster des Wohnhauses eines AfD-Mitgliedes eingeworfen. Name und Anschrift dieses AfD-Mitglieds waren auf den am 30. April und 1. Mai 2016 widerrechtlich im Internet ver\u00f6ffentlichten Listen der Teilnehmer an AfD-Parteitagen in Bremen und Stuttgart enthalten. 101 Internetseite \"linksunten.Indymedia\" abgerufen am 14.03.2016 92","Am 16./ 17. Juli 2016 bewarfen Unbekannte das Wohnhaus eines Mitglieds des AfD-Landesvorstands in Wackerow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mit Pflastersteinen und zerschlugen dabei eine Fensterscheibe. Im Briefkasten des AfD-Politikers wurde ein Schreiben mit dem 102 Logo der \"Antifaschistische Aktion\" gefunden. * Sachbesch\u00e4digungen zum Nachteil unbeteiligter Dritter Am Veranstaltungsgeb\u00e4ude des Sonderparteitags der AfD in Binz wurden am 25. Mai 2016 gro\u00dffl\u00e4chige Parolen aufgespr\u00fcht. Auf einer einschl\u00e4gigen Internetseite wurde ein Selbstbezichtigungsschreiben ver\u00f6ffentlicht und u. a. ausgef\u00fchrt: \"das hotel sollte es sich gut \u00fcberlegen menschenverachtenden meinungen eine plattform zu bieten. au\u00dfer sich das deutsche pack ins haus zu holen, schadet das anscheinend auch dem image und ist teuer, f\u00fcr sich und die nachbar_innen\". 103 Eine \u00e4hnliche Sachbesch\u00e4digung wurde dar\u00fcber hinaus am 6. Juni 2016 am Geb\u00e4ude einer Greifswalder Gastst\u00e4tte begangen, in deren R\u00e4umlichkeiten ebenfalls eine AfD-Veranstaltung durchgef\u00fchrt werden sollte. 102 Logo der \"Antifaschistischen Aktion\" 103 Bild und Text: Internetseite \"Linksunten.Indymedia\" vom 26.05.2016, abgerufen am 19.01.2017 93","Auch ein Anzeigenverlag wurde Opfer der Anti-AfD-Aktionen, indem dessen Geb\u00e4udefassade am 24. August 2016 in Rostock mit Farbe beschmiert und die Parole \"WER AFD DRUCKT IST UNSER FEIND\" angebracht wurde. * Ver\u00f6ffentlichung von pers\u00f6nlichen Daten tats\u00e4chlicher oder vermeintlicher Rechtsextremisten \u00dcber das wichtigste Internetportal der linksextremistischen Szene wurden am 30. April 2016 und 1. Mai 2016 umfangreiche Listen mit pers\u00f6nlichen Daten der Teilnehmer der AfD-Bundesparteitage ver\u00f6ffentlicht, wobei auch Personen aus Mecklenburg-Vorpommern betroffen waren. Stellvertretend f\u00fcr die AfD ist daraufhin Anzeige bei der Polizei wegen Aussp\u00e4hens von Daten gem. SS 202a StGB erstattet worden. Entsprechend dem Ziel der Ver\u00f6ffentlichung, Anh\u00e4nger der AfD zu \"outen\", kam es in Folge dann auch zu vereinzelten Sachbesch\u00e4digungen an den widerrechtlich ver\u00f6ffentlichten Wohnsitzadressen sowie zu n\u00e4chtlichen Drohanrufen und Beschimpfungen bei Personen, die in den Listen aufgef\u00fchrt waren. Am 1. November 2016 wurden in Rostock mehrere Plakate festgestellt, auf denen pers\u00f6nliche Angaben zu einer vermeintlichen Angeh\u00f6rigen der sogenannten Identit\u00e4ren ver\u00f6ffentlicht wurden. Neben dem Foto und den Angaben zur Wohnanschrift wurden auch die aktuelle Besch\u00e4ftigung und die Verbindung zur IB dargestellt. Auf diese Weise soll der politische Gegner eingesch\u00fcchtert und der Boden f\u00fcr anschlie\u00dfende \u00dcbergriffe gewaltbereiter Linksextremisten bereitet werden. Neben den gezielten Einzelaktionen gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten nahmen Linksextremisten auch an den gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen anl\u00e4sslich der j\u00e4hrlichen Gro\u00dfdemonstrationen der NPD teil: 94","* Auseinandersetzungen bei NPD-Demonstration am 1 Mai 2016 in Schwerin 104 An den von demokratischen Parteien und B\u00fcndnissen organisierten Gegenveranstaltungen zur NPD-Demonstration im Schweriner Stadtgebiet nahmen zahlreiche Linksextremisten aus M-V und den angrenzenden Bundesl\u00e4ndern teil. W\u00e4hrend der unter dem Motto \"Time to say goodbye! - Die NPD verabschieden!\" veranstalteten antifaschistischen Kundgebung am Schweriner Pfaffenteich kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Linksextremisten und der Polizei. * Ausschreitungen bei Protesten gegen den \"Trauermarsch\" am 8 Mai 2016 in Demmin Bereits im Vorfeld kam es zu diversen Graffitischmierereien im Stadtgebiet; mit Aussagen, wie \"8. Mai Nazis in die Peene jagen\" oder \"8. Mai Nazis boxen\", wurde die Stimmung aggressiv aufgeladen. Am Veranstaltungstag selbst demonstrierten etwa 550 Personen aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich zumeist friedlich gegen den von der NPD initiierten \"Trauermarsch\" in Demmin. Unter den Demonstrierenden befanden sich jedoch auch gewaltbereite Linksextremisten, welche w\u00e4hrend der Veranstaltung versuchten, sich gewaltsam Zugang zum Aufzug der rechtsextremistischen Versammlungsteilnehmer zu verschaffen. Die Polizei nahm Anzeigen wegen Widerstandes gegen 104 Internetseite \"ino.blogsport.de\", abgerufen am 18.01.2017 95","Vollstreckungsbeamte, versuchter K\u00f6rperverletzungsdelikte und mehrfachem Versto\u00df gegen das Versammlungsgesetz (u. a. Mitf\u00fchren von Messern, S\u00e4gebl\u00e4ttern, Vermummungen) auf. Am Rande der Versammlungen kam es zu einer Sachbesch\u00e4digung an einem Polizeifahrzeug. 4 4 2 Aktionsfeld \"Antirassismus\" Die von Linksextremisten bewusst vorgenommene Verkn\u00fcpfung verschiedener Aktionsfelder verfolgt das Ziel, sich in gesellschaftliche Protestbewegungen noch st\u00e4rker einzubringen und auch nichtextremistische Gruppen f\u00fcr eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Besonders deutlich wird dieses Ph\u00e4nomen bei der Verkn\u00fcpfung der Themenfelder \"Antirassismus\" und \"Antikapitalismus\". Nach linksextremistischer Ideologie ist \"der Kapitalismus\" nicht nur der nahezu alleinige Grund f\u00fcr Armut, Ausbeutung, soziale Ungerechtigkeit, Umweltzerst\u00f6rung und die Kriege in der Welt, sondern auch f\u00fcr gesellschaftspolitische Erscheinungen wie den vermeintlich fl\u00e4chendeckend vorhandenen \"Rassismus\" in den kapitalistischen Staaten. Dem b\u00fcrgerlich gepr\u00e4gten Verfassungsstaat wird unterstellt, dass \"Rassismus\" ein notwendiger Bestandteil seines \"Unterdr\u00fcckungsund Ausbeutungssystems\" ist und er mit seiner vermeintlich rassistischen Grundausrichtung sogar rechtsextremistische Strukturen bewusst f\u00f6rdert (\"Nazis morden, der Staat schiebt ab; es ist das gleiche Rassistenpack\").105 Ein Beispiel f\u00fcr das genannte Aktionsmuster ergab sich im Nachgang zu einer Straftat gegen Fl\u00fcchtlinge. Nachdem Anfang Oktober in Neubrandenburg ein Brandanschlag vor der Wohnungst\u00fcr einer syrischen Familie ver\u00fcbt worden war, riefen zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Solidarit\u00e4tskundgebung am 8. Oktober 2016 auf. 105 H\u00e4ufig verwendete Parole auf linksextremistisch gepr\u00e4gten Kundgebungen 96","106 Solche nichtextremistischen Solidarit\u00e4tskundgebungen werden regelm\u00e4\u00dfig auch von Linksextremisten zu eigenen Zwecken genutzt. So wurde der Aufruf zur Kundgebung durch die linksextremistische IL Rostock (vgl. 4.1) wie folgt ausgedehnt: \"Lasst uns gemeinsam nach Neubrandenburg fahren und dort unsere Solidarit\u00e4t auf die Stra\u00dfe tragen - unsere Solidarit\u00e4t mit denen, die Zuflucht suchen und wieder Gewalt finden, aber auch mit denen, die von Lohnarbeit oder Hartz abh\u00e4ngig sind, ausgebeutet werden und \u00fcber Jahre und Jahrzehnte auch von der Linken vergessen worden sind! Wir erwarten eine kraftvolle und entschlossene Demonstration, die trotzdem anschlussf\u00e4hig ist und klar macht, dass unsere Solidarit\u00e4t all jenen gilt, die unter den Zust\u00e4nden des kapitalistischen Systems leiden.\" 107 Das Zitat belegt, wie Linksextremisten die in breiten Bev\u00f6lkerungsteilen vorhandene Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit nutzen, um ihre ideologischen Botschaften im Kampf gegen den Kapitalismus zu verbreiten. 106 Internetseite \"Linksunten.Indymedia\" vom 10.10.2016, abgerufen am 27.01.2017 107 Facebook-Seite \"IL Rostock\" vom 07.10.2016, abgerufen am 27.01.2017 97","4 4 3 Aktionsfeld \"Antirepression\" Als \"Antirepression\" bezeichnen Linksextremisten ihren Kampf gegen eine von ihnen behauptete, vielgestaltige Unterdr\u00fcckung durch den (verhassten) Staat, welcher nicht nur jegliche revolution\u00e4re Ans\u00e4tze im Keim ersticken will, sondern vermeintlich auch schon die allgemeine Aus\u00fcbung von staatsb\u00fcrgerlichen Grundrechten beeintr\u00e4chtigt. Zu den bevorzugten Zielen der Antirepressionsaktionen geh\u00f6ren naturgem\u00e4\u00df Polizeibeamte, aber auch Nachrichtendienste und andere staatliche Einrichtungen wie Gerichte und Staatsanwaltschaften. 108 Im Zuge der linksextremistischen Aktivit\u00e4ten gegen Rechtsextremisten (Antifaschismus) kommt es h\u00e4ufig zu der Konstellation, dass die Polizei eine rechtm\u00e4\u00dfige, angemeldete Demonstration von Rechtsextremisten sch\u00fctzen muss, um deren Aus\u00fcbung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit zu sichern. Wenn Linksextremisten dann die Demonstration der Rechtsextremisten zu st\u00f6ren versuchen, f\u00fchrt dies nahezu zwangsl\u00e4ufig zu Konfrontationen mit der Polizei, was daraufhin von linker Seite als gezielte staatliche Repression gegen Links und \"gewollte staatliche Unterst\u00fctzung rechtsextremer Umtriebe\" gebrandmarkt sowie als \"Beweis\" f\u00fcr eine \"faschistische Haltung\" des deutschen Staates ins Feld gef\u00fchrt wird. 108 Internetseite \"nazifrei berlin\" vom 05.11.2016, abgerufen am 19.01.2017 98","Die Polizeibeamten, die das Demonstrationsund Versammlungsrecht auch des politischen Gegners wahren, die Justizbediensteten, die an asylrechtlichen Vollzugsma\u00dfnahmen beteiligt sind, sowie die Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, die im Sinne eines \"Fr\u00fchwarnsystems\" Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung analysieren, werden dabei pauschal als Bestandteil des Repressionsapparates verunglimpft. Dabei bilden Parolen wie \"Niemand muss Bulle sein\" oder \"Gegen die Nazim\u00f6rder und ihre Komplizen vom Verfassungsschutz\" den verbalen Ausgangspunkt f\u00fcr k\u00f6rperliche Angriffe und Attacken bei Veranstaltungen. In Mecklenburg-Vorpommern kam es im Jahr 2016 u. a. zu folgenden Einzelereignissen: * Farbanschlag auf Justizgeb\u00e4ude am 15 Januar 2016 in Rostock Mehrere Unbekannte begaben sich lautstark zum Haus der Justiz in Rostock. Dort entz\u00fcndeten sie Bengalische Fackeln und warfen Gl\u00e4ser mit roter Farbe gegen die am Haus angebrachte Gedenktafel f\u00fcr die Opfer der Kommunistischen Gewaltherrschaft von 1945 bis 1989. Auf der einschl\u00e4gigen Internetseite \"Linksunten.Indymedia\" erschien am 19. Januar 2016 ein Artikel, in dem sich die \"einige Antifaschist*innen\" nennenden Verfasser zu der Begehung der Tat bekannten. * Farbanschlag auf Polizeiwache am 4 Februar 2016 in Rostock Unbekannte warfen zwei Flaschen mit roter Farbe gegen das Dienststellengeb\u00e4ude des Polizeihauptreviers Reutershagen und bekannten sich \u00fcber das Internet als \"w\u00fctende Rostocker*innen\" zu der Tat. Als bedeutendste linksextremistische Organisation im Themenfeld Antirepression tritt der bundesweit agierende Verein \"Rote Hilfe e. V.\" auf, der in Mecklenburg-Vorpommern mit zwei Ortsgruppen in Rostock und Greifswald vertreten ist. 99","109 Den beiden Ortsgruppen werden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt etwa 170 Mitglieder zugerechnet; bundesweit werden rund 8.000 Mitgliedern/Anh\u00e4nger dem linksextremistischen Verein \"Rote Hilfe e. V.\" zugerechnet. 45 Dogmatischer Linksextremismus Linksextremistische Parteien und Gruppierungen bem\u00fchen sich nach wie vor mittels der bekannten Argumentationsmuster an den \"herrschenden Verh\u00e4ltnissen\" ihren sozialistischen und kommunistischen Zielen n\u00e4her zu kommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es dem dogmatischen Linksextremismus auch in 2016 nicht gelungen, eine gr\u00f6\u00dfere politischer Bedeutung zu erlangen. Die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) verf\u00fcgt zwar \u00fcber Ortsgruppen in Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und auf R\u00fcgen, jedoch ist das Personenpotenzial insgesamt gering. Die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ)110 hat Ortsgruppen in Schwerin, Rostock sowie Nordvorpommern und wird koordiniert durch den \"SDAJ-Landesverband Waterkant\". Die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) verf\u00fcgt \u00fcber Ortsgruppen in Alt-Schwerin und Rostock. Der Jugendverband REBELL der MLPD ist mit einer Ortsgruppe in Rostock in Mecklenburg-Vorpommern vertreten, ebenso die Sozialistische Alternative (SAV). Daneben bestehen in Mecklenburg-Vorpommern einige Regionalgruppen des \"RotFuchs-F\u00f6rdervereins\", der zum Bereich der orthodoxen Kommunisten z\u00e4hlt. 109 Internetseiten der \"Rote Hilfe e. V.\" Ortsgruppen Rostock und Greifswald, abgerufen am 18.01.2017 110 Die SDAJ ist die Jugendorganisation der DKP, von dieser aber organisatorisch unabh\u00e4ngig. 100","111 112 113 Die Organisationen und Parteien des dogmatischen Linksextremismus entfalteten im Berichtszeitraum nur eine schwache Au\u00dfenwirkung. Im Wesentlichen veranstalteten sie Mitgliedertreffen und interne Schulungen. Dar\u00fcber hinaus beteiligten sie sich neben anderen parteipolitischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren an Protestveranstaltungen gegen Versammlungen der NPD. Insgesamt ist festzustellen, dass die politischen Ziele der dogmatischen Linksextremisten so gut wie keine nennenswerte Anziehungskraft auf die Bev\u00f6lkerung aus\u00fcben, was sich nicht zuletzt auch in den Ergebnissen bei Wahlen niederschl\u00e4gt. So war die DKP mit drei Listenkandidaten zur diesj\u00e4hrigen Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern angetreten und erhielt im Ergebnis 1.315 Zweitstimmen, was 0,2 Prozent aller abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen entspricht. 5 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 51 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam Das Ph\u00e4nomen des Islamismus wird begrifflich und inhaltlich von dem des Islam unterschieden. Der Islam ist eine Religion, deren Aus\u00fcbung durch das im Art. 4 Grundgesetz festgehaltene Recht auf Religionsfreiheit garantiert wird und nicht von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtet wird. Der Islamismus ist hingegen dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren die Religion des Islam f\u00fcr politische und 111 Internetseite \"Deutsche Kommunistische Partei\", abgerufen am 22.12.2016 112 Internetseite \"Sozialistische Alternative\", abgerufen am 22.12.2016 113 Internetseite \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\", abgerufen am 22.12.2016 101","verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen und dies sowohl in muslimischen wie auch in s\u00e4kular gepr\u00e4gten Gesellschaften. Islamisten wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der mittels Anwendung \"islamischer Rechtsnormen\" der Geltungsanspruch der Schari'a durchgesetzt und damit wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Kraft gesetzt werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet deshalb unter der \u00dcberschrift \"Islamismus\" religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Wertund Ordnungsvorstellungen und insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Der islamistische Extremismus ist kein einheitliches Ph\u00e4nomen, sondern weist verschiedene Facetten auf. Diese unterscheiden sich zum einen in ihrer Reichweite und ihrem Anspruch; das Spektrum reicht hierbei von lokalen islamistischen Vereinen bis zu global agierenden Organisationen wie der Terrororganisation \"al-Qaida\". Daneben gibt es islamistische Gruppierungen, deren Agenda sich auf bestimmte Regionen bezieht. Die islamistische \"Harakat al-Muqawama al-Islamiya\" (HAMAS) etwa richtet ihre Aktivit\u00e4ten auf eine Islamisierung Pal\u00e4stinas. HAMAS ist f\u00fcr dieses Ziel aber weit \u00fcber die Grenzen Pal\u00e4stinas hinaus aktiv. Zum anderen unterscheiden sich die Mittel, mit denen islamistische Gruppierungen ihre Ziele zu erreichen suchen. So gibt es islamistische Organisationen, die als legalistisch bezeichnet werden, weil ihre Zielsetzungen zwar extremistisch sind, sie sich aber bei ihren Aktionen innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen. Andere islamistische Gruppierungen bef\u00fcrworten unter bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt als Mittel, um ihre Ziele durchzusetzen. Schlie\u00dflich gibt es im Bereich des Islamismus ter102","roristische Gruppierungen wie \"al-Qaida\" und den \"Islamischen Staat\" (IS), deren prim\u00e4res Ziel die Propagierung, die Androhung und der Einsatz von Gewalt sind. Diese Vielfalt hat zur Folge, dass der islamistische Extremismus auch keine Bewegung ist, die nach au\u00dfen hin geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bek\u00e4mpfen einander aufs heftigste. Deutlich wird das beispielsweise in Angriffen von Salafisten (also Sunniten, siehe unten) gegen schiitische Extremisten. 52 \u00dcbersicht \u00fcber die Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2016 Deutschland steht weiterhin im Zielspektrum von islamistisch-terroristischen Bestrebungen. Wie die Anschl\u00e4ge im Jahr 2016 zeigen, auf die im Folgenden noch n\u00e4her eingegangen wird, stellt der islamistische Terrorismus im Bereich des politischen Extremismus weiterhin die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit Deutschlands dar. Schlugen islamistische Anschl\u00e4ge in Deutschland in den letzten Jahren fehl oder wurden durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden vereitelt, so erfolgten 2016 die ersten islamistische Anschl\u00e4ge in Deutschland, denen auch deutsche Staatsb\u00fcrger zum Opfer fielen. 2016 hatte die Fl\u00fcchtlingsbewegung aus dem Nahen und Mittleren Osten erhebliche Auswirkung auf den Ph\u00e4nomenbereich des Islamismus in Deutschland. Bundesweit erlangten die Sicherheitsbeh\u00f6rden in diesem Zusammenhang eine deutlich zunehmende Zahl von Hinweisen zur Einreise mutma\u00dflicher Jihadisten unter den Fl\u00fcchtlingen. Sehr h\u00e4ufig stammen diese Hinweise selbst von Fl\u00fcchtlingen. Ein Gro\u00dfteil dieser zumeist unspezifischen Meldungen l\u00e4sst sich derzeit weder eindeutig verifizieren noch falsifizieren und bleibt Gegenstand nachrichtendienstlicher Ermittlungen. Islamistische Organisationen und Zusammenschl\u00fcsse traten auch 2016 an Bewohnerinnen und Bewohner von Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften heran. Vordergr\u00fcndig boten sie den Fl\u00fcchtlingen materielle Leistungen und religi\u00f6se Seelsorge an. Im Kern zielten diese 103","Aktivit\u00e4ten jedoch darauf ab, Fl\u00fcchtlinge f\u00fcr islamistische Zwecke zu missionieren und zu mobilisieren. Weltweit gab es 2016 eine gro\u00dfe Zahl von islamistischen Terroranschl\u00e4gen, die gr\u00f6\u00dftenteils der Terrororganisation IS zuzurechnen waren. Neben verschiedenen Anschl\u00e4gen in Deutschland und Europa gab es eine hohe Zahl von islamistischen Anschl\u00e4gen in Syrien, Irak, Somalia und Afghanistan. In diesem Zusammenhang war f\u00fcr Deutschland vor allem der Sprengstoffanschlag gegen das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Scharif am 10. November 2016 von Relevanz. Bei diesem Anschlag der islamistischen Gruppierung der Taliban kamen sechs Menschen ums Leben und mindestens 128 Personen wurden verletzt. In Deutschland, Europa und den USA konnten 2016 in erster Linie folgende islamistische Anschl\u00e4ge verzeichnet werden: Anschl\u00e4ge in Deutschland * Messerattacke gegen einen Polizeibeamten am 26 Februar 2016 in Hannover Am 26. Februar 2016 stach die 15-j\u00e4hrige Sch\u00fclerin Safia S. am Hauptbahnhof Hannover bei einer Polizeikontrolle auf den Beamten ein und verletzte ihn lebensgef\u00e4hrlich. Ende Januar 2017 wurde die Angeklagte zu einer Jugendhaftstrafe von sechs Jahren 114 wegen versuchten Mordes, Safia S. im gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletOberlandesgericht Celle zung und Unterst\u00fctzung einer 114 Foto: Oberlandesgericht Celle, (wurde durch das OLG Celle am Verhandlungstag an Vertreter der \u00d6ffentlichkeit herausgegeben) 104","ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung verurteilt, da sie nach \u00dcberzeugung des Gerichts im Auftrag der Terrororganisation IS gehandelt hatte. Bereits als Siebenj\u00e4hrige war sie als Koranrezitatorin an der Seite des bekannten salafistischen Predigers Pierre Vogel in Videos aufgetreten, die im Internet kursieren. * Anschlag auf einen Tempel der Sikh-Gemeinde in Essen am 20 April 2016 Am 20. April 2016 kam es zu einem Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen, bei dem drei Personen verletzt wurden, eine davon schwer. Zur Tatzeit hatten sich rund 150 Menschen zu einer Hochzeitszeremonie in der Gebetsst\u00e4tte der aus Indien stammenden Religion aufgehalten. Die Tatverd\u00e4chtigen, zwei 16-j\u00e4hrige t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige, haben Bez\u00fcge zum IS und begingen die Tat allem Anschein nach aus islamistischen Motiven. * Angriff im Regionalzug bei W\u00fcrzburg am 18 Juli 2016 Ein 17-j\u00e4hriger Afghane verletzte am 18. Juli 2016 bei einem Angriff in einem Regionalzug in der N\u00e4he von W\u00fcrzburg mit einem Beil und einem Messer vier Menschen lebensgef\u00e4hrlich. Auf seiner anschlie\u00dfenden Flucht verletzte er eine weitere Person schwer und wurde schlie\u00dflich von der Polizei erschossen, nachdem er die Beamten mit seinen Waffen angegriffen hatte. Nach der Tat wurde durch die IS-nahe Agentur A'MAQ ein Video ver\u00f6ffentlicht, in dem sich der T\u00e4ter zur Terrororganisation IS bekannte. * Sprengstoffanschlag in Ansbach am 24 Juli 2016 Ein 27-j\u00e4hriger syrischer Fl\u00fcchtling l\u00f6ste am 24. Juli 2016 vor einer Weinstube in der Altstadt von Ansbach (Bayern) die Detonation eines Sprengsatzes aus, den er in seinem Rucksack versteckt hatte. Durch die Explosion wurden 14 Menschen verletzt, vier davon schwer. Der Attent\u00e4ter selbst kam bei dem Anschlag ums Leben. Auf einem Mobiltelefon des Attent\u00e4ters 105","wurde ein Video gesichert, in dem ein Vermummter dem Anf\u00fchrer des IS, Abu Bakr al-Baghdadi, seine Loyalit\u00e4t bekundete. * Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19 Dezember 2016 Am 19. Dezember 2016 steuerte der tunesische Islamist Anis Amri einen Lkw in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg und t\u00f6tete dadurch elf Besucher des Weihnachtsmarktes, 55 weitere Personen wurden verletzt. Der 24-j\u00e4hrige Attent\u00e4ter hatte das Fahrzeug zuvor geraubt und dabei den Fahrer des Lkw unter Anwendung einer Schusswaffe get\u00f6tet. Vier Tage sp\u00e4ter wurde er bei einer Routinekontrolle in Norditalien von einer Polizeistreife erschossen, nachdem er bei der Ausweiskontrolle sofort das Feuer auf die beiden Polizisten er\u00f6ffnet hatte. Anis Amri hatte in einem Bekennervideo f\u00fcr den Anschlag in Berlin seine Loyalit\u00e4t gegen\u00fcber Abu Bakr AL-Baghdadi bekundet. Das Video wurde nach dem Anschlag von der Nachrichtenagentur 115 A'MAQ ver\u00f6ffentlicht. Die IS-nahe Nachrichtenagentur A'MAQ teilte am 19. Dezember 2016 \u00fcber ihre Internetseite mit, dass der Attent\u00e4ter als \"Soldat des IS\" gehandelt habe. Amri war von der Polizei als Gef\u00e4hrder eingestuft worden. Er war im Juli 2015 nach Deutschland eingereist und den Sicherheitsbeh\u00f6rden seitdem bekannt, unter anderem, weil er regelm\u00e4\u00dfig im Netzwerk der Moschee des \"Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim\" (DIK) des Salafisten-Predigers und IS-Rekruteurs Abu Walaa verkehrte. 115 Fahndungsfoto des Bundeskriminalamtes 106","Anschl\u00e4ge in Europa und den USA * Belgien Am 22. M\u00e4rz 2016 ereigneten sich am Flughafen und in einer U-Bahn-Station in Br\u00fcssel zwei Anschl\u00e4ge, bei denen 38 Menschen starben und mehr als 100 verletzt wurden. Zwei Explosionen ereigneten sich in der Abflughalle des Flughafens, eine in einer Metrostation in der Innenstadt. Bei den vier Attent\u00e4tern soll es sich um Angeh\u00f6rige des Netzwerkes handeln, das auch f\u00fcr die Anschl\u00e4ge in Paris am 13. November 2015 in Paris verantwortlich war. Der IS bekannte sich zu den Anschl\u00e4gen, zudem konnten auch Kontakte der Attent\u00e4ter zum IS belegt werden. Unter den Todesopfern befand sich auch eine deutsche Staatsangeh\u00f6rige. * Frankreich Am 13. Juni 2016 t\u00f6tete ein Attent\u00e4ter in Magnanville im Gro\u00dfraum Paris einen Polizisten und dessen ebenfalls im Polizeidienst stehende Ehefrau mit einem Messer. Der T\u00e4ter bekannte sich in einem \"livestream\" bei Facebook zum IS. Die Terrororganisation \u00fcbernahm die Verantwortung f\u00fcr die Tat. Bei den Feierlichkeiten anl\u00e4sslich des franz\u00f6sischen Nationalfeiertages kam es am 14. Juli 2016 zu einem schweren Anschlag in Nizza, bei dem 84 Menschen ums Leben kamen und \u00fcber 200 verletzt wurden. Unter den Opfern befanden sich auch drei deutsche Staatsangeh\u00f6rige. Ein 31 Jahre alter Franzose tunesischer Herkunft hatte mit einem Lkw auf der Strandpromenade der s\u00fcdfranz\u00f6sischen Stadt wahllos Passanten \u00fcberfahren. Der T\u00e4ter war den Beh\u00f6rden zuvor nur wegen allgemeinkrimineller Delikte bekannt. Auch nach dem Anschlag in Nizza hatte sich der IS zur Tat bekannt. Knapp zwei Wochen sp\u00e4ter drangen zwei Attent\u00e4ter w\u00e4hrend des Gottesdienstes in die Kirche der Kleinstadt Saint-Etienne-du-Rouvray nahe Rouen ein und t\u00f6teten den Pfarrer. Zu der 107","Tat bekannte sich die dem IS nahe stehende Nachrichtenagentur A'MAQ. * T\u00fcrkei Am 12. Januar 2016 sprengte sich ein Attent\u00e4ter auf dem Platz vor der \"Blauen Moschee\" im Stadtteil Sultanahmet in Istanbul in die Luft und t\u00f6tete dabei zw\u00f6lf Menschen. Unter den Toten befanden sich elf deutsche Staatsangeh\u00f6rige. Der IS bekannte sich zu dieser Tat. Bei einem Selbstmordanschlag in einer Einkaufsstra\u00dfe in Istanbul am 19. M\u00e4rz 2016 kamen f\u00fcnf Menschen ums Leben, mehr als 36 wurden bei der Explosion der Bombe verletzt. Es wird vermutet, dass der T\u00e4ter dem IS angeh\u00f6rte. Bei einem mittels Sprengstoff und Schusswaffen begangenen Anschlag auf den Atat\u00fcrk-Flughafen in Istanbul kamen am 28. Juni 2016 45 Menschen ums Leben und 239 wurden verletzt. Am 20. August 2016 verloren durch einen Selbstmordanschlag in Gaziantep in der S\u00fcdt\u00fcrkei mehr als 54 Personen ihr Leben. Nach Angaben der t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden handelte es sich bei dem minderj\u00e4hrigen Attent\u00e4ter um einen Angeh\u00f6rigen des IS. * Vereinigte Staaten von Amerika Am 12. Juni 2016 ermordete ein islamistisch motivierter Attent\u00e4ter in Orlando/USA in einer Diskothek 49 Menschen. Der IS \u00fcbernahm nach der Tat die Verantwortung f\u00fcr die Tat. Der Attent\u00e4ter hatte in den Jahren vor der Tat wiederholt seine Sympathie f\u00fcr verschiedene Terrororganisationen ausgedr\u00fcckt und sich auch w\u00e4hrend des Anschlages zum IS und anderen Terrororganisationen bekannt. Es gibt jedoch keine Hinweise daf\u00fcr, dass der T\u00e4ter im direkten Auftrag des IS gehandelt hat. 5 2 1 Staatliche Gegenma\u00dfnahmen Staatliches Handeln umfasst ein breites Spektrum von Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus. So f\u00fchrte die deutsche 108","Justiz 2016 eine erhebliche Zahl von Strafverfahren im Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus. Gleichzeitig wurden die Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen gegen Islamismus intensiviert und diversifiziert. Daneben wurden auch 2016 in Deutschland wieder Verbote gegen islamistische Vereine ausgesprochen. Der Iraker Abu Walaa ist einer der zahlreichen Islamisten die 2016 in der Bundesrepublik festgenommen wurde. Abu Walaa war bis zu seiner Festnahme am 8. November 2016 in einer Hildesheimer Moschee und bei der Onlineplattform 116 \"Dawa Pics\" aktiv. Anis Amri, der den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt durchgef\u00fchrt hatte, geh\u00f6rte zum Netzwerk Abu Walaas. Abu Walaa gilt als einer der zentralen Figuren des IS in Deutschland. Verbote islamistischer Vereine in Deutschland Am 15. November 2016 wurde die salafistische Organisation \"Die Wahre Religion\" (DWR) durch das Bundesinnenministerium verboten, da sie sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung sowie den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtete. Sie vertrat eine Ideologie, die die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung ersatzlos verdr\u00e4ngte, bef\u00fcrwortete den bewaffneten Jihad und stellte ein bundesweit einzigartiges Rekrutierungsund Sammelbecken f\u00fcr jihadistische Islamisten sowie f\u00fcr solche Personen dar, die aus jihadistisch-islamistischer Motivation nach Syrien bzw. in den Irak ausreisen wollen. DWR war 2005 von Ibrahim Abou Nagie gegr\u00fcndet worden und hatte seit 2011 ihre Aktivit\u00e4ten im Wesentlichen in Form der 116 Youtube-Kanal \"Abu Walaa\", Video \"Soorah al Asr / Abu Walaa\" abgerufen am 4.1.2017 109","\"LIES!\"-Kampagne entfaltet. Aus diesem Grund umfasst das Verbot auch die \"LIES!\"-Kampagne \u00fcber die bundesund europaweit und teilweise auch au\u00dferhalb Europas kostenlose Koranexemplare verteilt werden. DWR hatte diese Kampagne aber vor allem genutzt, um neue Anh\u00e4nger zu rekrutieren. In einer Reihe von F\u00e4llen f\u00fchrte die Anwerbung bis hin zur aktiven Beteiligung an Kampfhandlungen f\u00fcr den IS in Syrien/ Irak. Das Verbot erfasst auch die Bildung von Ersatzund Nachfolgeorganisationen. Im Zuge der Vollstreckung des bundesweiten Verbotes fanden am 15. November 2016 in zehn Bundesl\u00e4ndern insgesamt rund 190 Durchsuchungen und Beschlagnahmen statt. Im Saarland und in den ostdeutschen Fl\u00e4chenl\u00e4ndern kam es zu keinen solchen Ma\u00dfnahmen. Mit Wirkung zum 16. Februar 2016 wurde der \"Islamische F\u00f6rderverein Bremen e.V.\" (IFB) durch den Bremer Innensenator verboten. Das Verbot war ergangen, weil sich der IFB als eine Nachfolgeorganisation des bereits 2014 verbotenen salafistischen Kulturund Familienverein (KuF) erwiesen hatte 53 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung Der Salafismus ist in Deutschland und zahlreichen anderen L\u00e4ndern Europas nach wie vor die am dynamischsten wachsende islamistische Bewegung. Ihm werden in Deutschland ca. 9.700 Personen (Stand: Dezember 2016) zugerechnet. Im Dezember 2015 hatte der Verfassungsschutz die Zahl der Salafisten bundesweit noch auf 8.350 veranschlagt. 110","Der Salafismus ist eine besonders radikale Bewegung innerhalb des islamistischen Extremismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der fr\u00fchen Muslime - der so genannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch al-salaf al-salih) - auszurichten. Um dies umzusetzen, streben Salafisten die bedingungslose Durchsetzung und Befolgung von islamischen Regeln an, die ihrer Auffassung nach in der fr\u00fchislamischen Zeit g\u00fcltig waren. Salafisten nehmen f\u00fcr sich in Anspruch, die alleinige Deutungsmacht \u00fcber die islamischen Texte zu haben. Andere Meinungen und Positionen werden von ihnen systematisch unterbunden. Wer divergierende Positionen vertritt, wird verbannt, gegebenenfalls verfolgt oder sogar mit dem Tode bedroht. F\u00fcr Salafisten ist der Islam deshalb nicht nur \"Religion\", sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches s\u00e4mtliche Lebensbereiche, einschlie\u00dflich Gesetzgebung und Politik regelt. In letzter Konsequenz streben Salafisten die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" an. F\u00fcr Deutschland w\u00fcrde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr h\u00e4tten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen ab, sondern verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz. Sie verwenden dabei zwar religi\u00f6se Begriffe, deuten sie jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist daher mit Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern in verschiedene Unterkategorien zu gliedern. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Str\u00f6mungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Str\u00f6mungen teilen zwar grunds\u00e4tzlich die gleichen Glaubensvorstellungen, unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden, mit denen diese 111","Glaubensvorstellungen zur Anwendung gebracht werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivit\u00e4ten zu verbreiten, welche sie als \"Missionierung\" (arabisch da'wa) bezeichnen. Mit ihnen soll die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Vorstellungen ver\u00e4ndert werden. Politische Salafisten veranstalten Kundgebungen in Innenst\u00e4dten und \"Islamseminare\". Sie unterhalten ein umfangreiches Angebot im Internet, mit dem sie ihre Propaganda verbreiten. Nach au\u00dfen wird diese Propaganda als Informationsangebot zur korrekten Religionsaus\u00fcbung dargestellt, tats\u00e4chlich betreibt der politische Salafismus auf diesem Weg jedoch eine systematische Indoktrination, die in vielen F\u00e4llen den Anfangspunkt f\u00fcr eine weitere Radikalisierung bildet. Salafisten sind bei der Ansprache von Jugendlichen h\u00e4ufig erfolgreich, da sie eine jugendtypische Sprache verwenden und ihnen eine vermeintlich klare Orientierung in einer als un\u00fcbersichtlich empfundenen Welt aufzeigen k\u00f6nnen. Zudem bieten sie ihnen das Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl einer eingeschworenen Gemeinschaft, reduzieren Komplexit\u00e4t, indem sie Sachverhalte vereinfacht in Gut und B\u00f6se einteilen, stellen klare Gebote und Verbote f\u00fcr alle Bereiche des Lebens auf und entlasten den Jugendlichen davon, eigene Entscheidungen f\u00e4llen zu m\u00fcssen. H\u00e4ufig nutzen sie auch den Idealismus der Jugendlichen und deren altersbedingte Protesthaltung, um sie f\u00fcr die Ziele des Salafismus einzuspannen. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religi\u00f6s legitimierte Gewalt h\u00e4ufig nicht prinzipiell ausgeschlossen wird (z. B. \"zur Verteidigung des Islam\"). Anh\u00e4nger des politischen Salafismus positionieren sich zum Teil ostentativ gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des Islam hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. Zwischen den unterschiedlichen salafistischen Str\u00f6mungen besteht Uneinigkeit, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Die Grenzziehung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus erweist sich somit h\u00e4ufig als unklar. 112","Am 26. Juli 2017 wurde der deutsche Konvertit Sven Lau alias Abu Adam wegen Unterst\u00fctzung der ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung Jaish al-Muhadschirin wal-Ansar (JAMWA) vom Oberlan117 desgericht D\u00fcsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von f\u00fcnfeinhalb Jahren verurteilt. Lau hat nach \u00dcberzeugung des Gerichts unter anderem als Bindeglied zu der syrischen Gruppierung fungiert und schon 2013 Kriegsmaterial f\u00fcr islamistische K\u00e4mpfer in Syrien besorgt. Er ist seit rund zehn Jahren als Vertreter des politischen Salafismus bekannt und war lange Zeit ein Vertrauter des bekannten Salafisten Pierre Vogel. Mittlerweile ist Lau als ein Beispiel f\u00fcr den \u00dcbergang vom politischen zum jihadistischen Salafismus zu werten. Jihadistische Salafisten bef\u00fcrworten dagegen eine unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in L\u00e4ndern mit muslimischer Bev\u00f6lkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Hervorzuheben ist hier, dass s\u00e4mtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad bef\u00fcrworten, zuvor mit salafistischen Einrichtungen in Kontakt standen. Es kann somit als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den N\u00e4hrboden f\u00fcr eine islamistische Radikalisierung bis hin zur Rekrutierung f\u00fcr den militanten Jihad bildet. 117 Youtube-Kanal \"Sven Lau fuer Gehoerlose\", Video \"Abu Adam / Sven Lau - Mein Weg zum Islam\", abgerufen am 02.03.2016 113","54 Der Krieg in Syrien, der IS und \"einsame W\u00f6lfe\" - Ver\u00e4nderung der Bedrohung im islamistischen Terrorismus In den letzten Jahren war der Krieg in Syrien und im Irak der wichtigste Anziehungspunkt f\u00fcr Jihadisten aus Deutschland. So lagen Ende 2016 Erkenntnisse zu mehr als 880 Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien ausgereist sind, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterst\u00fctzen. Ein F\u00fcnftel dieser Personen ist weiblich. Im Dezember 2015 lag die Zahl der Ausgereisten noch bei 780. Rund ein Drittel der Ausgereisten ist mittlerweile nach Deutschland zur\u00fcckgekehrt. In den meisten F\u00e4llen ist schwer einzusch\u00e4tzen, ob diese Personen in Syrien bzw. im Irak als Islamisten an Kampfhandlungen teilgenommen haben. Gleichzeitig liegen zu mehr als 140 Personen Hinweise vor, dass sie im Rahmen von Kampfhandlungen in Syrien oder im Irak zu Tode gekommen sind. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden sind in diesem Zusammenhang bestrebt, Ausreiseplanungen von Islamisten nach Syrien fr\u00fchzeitig zu erkennen und Ausreisen zu unterbinden. So soll verhindert werden, dass Islamisten in Syrien weiter radikalisiert werden und dort Erfahrungen und Fertigkeiten erwerben, die ihr Gefahrenpotenzial nach einer R\u00fcckkehr nach Europa erheblich erh\u00f6hen. Nach Einsch\u00e4tzung der Bundessicherheitsbeh\u00f6rden ist die Zahl der Jihad-Ausreisenden zuletzt deutlich langsamer angewachsen. 2016 konnten im Durchschnitt nur noch deutlich weniger als zehn Ausreisen pro Monat festgestellt werden. Im Vergleich dazu waren beispielsweise 2014 in manchen Monaten 50 Ausreisen festgestellt worden. Es gibt auch keine Anzeichen daf\u00fcr, dass es in absehbarer Zukunft wieder zu massiven Ausreisebewegungen in den Jihad nach Syrien, in den Irak oder andere Orte kommen wird. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zur\u00fcck zu f\u00fchren, dass Syrien und Irak ihre Anziehungskraft f\u00fcr Jihadisten aus Deutschland verloren haben, was wiederum eng mit den milit\u00e4rischen R\u00fcckschl\u00e4gen zusammen114","h\u00e4ngt, die der IS 2016 erlitten hat. Zus\u00e4tzlich haben umfassende repressive und pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen dazu beigetragen, dass Ausreisen in diese L\u00e4nder zur\u00fcckgehen. F\u00fcr die Bundesrepublik gibt es aber trotz des R\u00fcckgangs der Zahl der Jihad-Ausreisen keine erhebliche Ver\u00e4nderung der Risikosituation. Denn das gr\u00f6\u00dfte Gef\u00e4hrdungspotential des Syrien-Krieges geht von Personen aus, die dort Kampferfahrung gesammelt haben, mit diesem Erfahrungshintergrund nach Europa zur\u00fcckkehren und hier m\u00f6glicherweise Anschl\u00e4ge ver\u00fcben. Personen, die im Ausland aktiv am Jihad teilgenommen haben, genie\u00dfen dar\u00fcber hinaus in salafistischen und jihadistischen Kreisen ein besonderes Ansehen und werden zu Vorbildern. Auf diese Weise tragen ihre Jihad-Erfahrungen zur St\u00e4rkung und Radikalisierung der salafistischen Szene in Deutschland bei. Die islamistischen Aktivit\u00e4ten, die 2016 in Deutschland und Europa zu beobachten waren (siehe auch Kapitel 5.2), gingen zumeist nicht von Jihad-R\u00fcckkehrer aus sondern von sogenannten einsamen W\u00f6lfen. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar in terroristische Strukturen eingebunden sind und sich selbst im Verborgenen und \u00fcber das Internet radikalisiert haben. Gleichwohl gibt es augenscheinlich Ans\u00e4tze des IS, solche Taten im Nachhinein als gezielte Aktionen des IS erscheinen zu lassen und daraus einen propagandistischen Erfolg zu ziehen. Die Tatbekennungen, die \u00fcber A'MAQ oder andere Kan\u00e4le des IS im Netz verbreitet werden, sind ein zentraler Bestandteil seiner Propagandakampagnen. Es ist davon auszugehen, dass der IS sich von seinen propagandistischen Anstrengungen nicht nur verspricht, das angestrebte Bedrohungsgef\u00fchl in der Bev\u00f6lkerung anwachsen zu lassen, sondern au\u00dferdem unter der wachsenden Zahl von Salafisten in Deutschland neue Attent\u00e4ter zu rekruLogo der IS-nahen tieren und radikalisieren. Nachrichtenagentur A'MAQ 115","55 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern Auch 2016 konnten wieder Aktivit\u00e4ten aus verschiedenen Bereichen des islamistischen Extremismus und von verschiedenen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt werden. Von besonderer Bedeutung waren erneut Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern des Salafismus. Mit Stand Ende 2016 wurde das Personenpotential des Salafismus mit einer Zahl im hohen zweistelligen Bereich veranschlagt und ist 2016 somit um rund 30 % gegen\u00fcber dem Vorjahr gestiegen. Dieses Personenpotenzial umfasst sowohl politische als auch jihadistische Salafisten, es wird jedoch nicht nach beiden Untergruppen separat ausgewiesen. Explizit salafistische Objekte (Moscheevereine) konnten im Land in 2016 nicht festgestellt werden. Bis zum Verbot der salafistischen Organisation DWR am 15. November 2016 durch das Bundesinnenministerium (siehe auch Kapitel 5.2.1) hatten im ersten Halbjahr 2016 in Rostock und im zweiten Halbjahr in Schwerin LIES!-St\u00e4nde stattgefunden. 2016 gab es keine Aktivit\u00e4ten von m\u00f6glichen Nachfolgeorganisationen der \"Lies!\"-Kampagne im Land. Bis zum Verbot von DWR fanden auch in Schwerin \"LIES!\"-St\u00e4nde statt.118 Das Land Mecklenburg-Vorpommern war auch 2016 von der starken Zuwanderungsbewegung aus dem Nahen Osten betroffen. Die Gesamtzahl islamistischer Verdachtsf\u00e4lle war in diesem Zu118 Facebook-Seite \"Die wahre Religion\", abgerufen am 16.10.2016 116","sammenhang auch 2016 hoch. So gab es deutlich mehr Hinweise darauf, dass sich unter den einreisenden Fl\u00fcchtlingen Personen befinden, die Verbindungen zu jihadistischen Organisationen wie dem IS aufweisen, als noch in 2015. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes gehen diesen Hinweisen konsequent nach. Aktivit\u00e4ten von Salafisten, die darauf abzielen, Fl\u00fcchtlinge f\u00fcr ihre Ideologie zu rekrutieren, sind in Mecklenburg-Vorpommern - im Gegensatz zu insbesondere westlichen Bundesl\u00e4ndern - bislang nicht festgestellt worden. Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern sensibilisiert die Betreiber von Fl\u00fcchtlingseinrichtungen f\u00fcr das m\u00f6gliche Auftreten von Islamisten, die versuchen, Fl\u00fcchtlinge f\u00fcr ihre Zwecke zu mobilisieren sowie f\u00fcr islamistische Tendenzen, die innerhalb der Einrichtungen auftreten. Zu diesem Zweck wurde unter anderem die Brosch\u00fcre \"Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen\" aufgelegt und eine gesonderte Rufnummer f\u00fcr Fragen oder Hinweise auf Aktivit\u00e4ten von Islamisten unter Fl\u00fcchtlingen eingerichtet. Zur Teilnahme von Personen aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern am B\u00fcrgerkrieg in Syrien/Irak liegen auch f\u00fcr das Jahr 2016 keine belastbaren Erkenntnisse vor. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise zu Einzelpersonen, welche Bez\u00fcge zum B\u00fcrgerkrieg in Syrien/Irak aufweisen, etwa in Form von Ausreiseabsichten oder dortigen Aktivit\u00e4ten vor der Einreise nach Deutschland. Da von einer mehr oder weniger gro\u00dfen Dunkelziffer auszugehen ist - jede T\u00fcrkeireise kann zumindest theoretisch auch eine Weiterreise nach Syrien beinhalten - ist eine seri\u00f6se Zahlenangabe an dieser Stelle nicht m\u00f6glich. Wie oben ausgef\u00fchrt, hat sich die Zahl der Ausreisen aus Deutschland in Richtung syrischem B\u00fcrgerkrieg 2016 deutlich reduziert. Demnach geht auch aktuell das gr\u00f6\u00dfte Risiko von den Personen aus, die aus den Kampfgebieten Syriens zur\u00fcckkehren. In diesem Zusammenhang gab es 2016 Hinweise darauf, dass sich Personen in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, die an der Seite islamistischer Organisationen in Syrien gek\u00e4mpft haben. Dieser Kreis umfasst auch Personen, die nicht aus der Region Syrien/Irak stammen. 117","Der Krieg in Syrien sowie die Aktionen und Propagandaaktivit\u00e4ten der Terrororganisation IS stie\u00dfen auch bei Personen in Mecklenburg-Vorpommern auf positive Resonanz, was typischerweise in Form von Sympathiebekundungen in den sozialen Netzwerken des Internets zum Ausdruck kommt. Wenn solche F\u00e4lle bekannt werden und es gelingt, den Urheber zu identifizieren, kann dies als Versto\u00df gegen SS 20 Vereinsgesetz strafrechtlich verfolgt werden, was in 2016 im Land auch der Fall war. Einzelne Personen in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich dar\u00fcber hinaus islamistischen Organisationen wie der HAMAS, der \"Hizb Allah\", den \"Murabitun\" und der \"T\u00fcrkischen Hizbollah\" (TH) zuordnen. 56 Aktivit\u00e4ten von Islamisten aus dem Nordkaukasus Die nordkaukasische Islamistenszene wird im \u00fcberwiegenden Ma\u00dfe als salafistisch und gewaltbereit eingestuft. Ihre Anh\u00e4nger wurden in den vergangenen Jahren \u00fcberwiegend dem \"Kaukasischen Emirat\" (KE) zugerechnet. Diese urspr\u00fcnglich an al-Qaida angelehnte Separatistenbewegung im Nordkaukasus, die u. a. mit Terroranschl\u00e4gen die russischen Sicherheitskr\u00e4fte bek\u00e4mpft und einen islamischen Gottesstaat auf Basis der Schari'a anstrebt, ist bei gleichzeitigem Erstarken der Terrororganisation IS zunehmend in den Hintergrund gedr\u00e4ngt worden. Die Mehrheit der Anh\u00e4nger des KE scheint mittlerweile mit dem IS zu sympathisieren. Insbesondere im syrischen B\u00fcrgerkrieg sind aus dem Nordkaukasus stammende Jihadisten zu einem Machtfaktor innerhalb der Jihadistenszene geworden, welche vornehmlich auf Seiten des IS k\u00e4mpfen. Die Anh\u00e4nger des KE bezeichnen sich selbst auch als \"Wahabiten\", was wiederum eine Unterart des Salafismus darstellt. Die \u00dcberg\u00e4nge zwischen der nordkaukasischen Separatistenbewegung, dem Salafismus und dem IS sind somit zunehmend flie\u00dfend. Die salafistische Szene In Mecklenburg-Vorpommern weist einen \u00fcberproportional hohen Anteil an Nordkaukasiern auf. 118","6 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 61 Personenpotenzial Die St\u00e4rke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: M-V M-V Bund Bund 2015 2016 2015 2016 Arbeiterpartei 250 250 14.000 14.000 Kurdistans (PKK) Revolution\u00e4re Volks<10 <10 650 650 befreiungspartei-Front (DHKP-C) Ehemalige T\u00fcrkische <10 <10 1.300 1.300 Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und Maoistische Kommunistische Partei (MKP) Marxistisch-Leninistische <10 <10 600 600 Kommunistische Partei (MLKP) Gesamt: < 280 < 280 16.550119 16.550 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter R\u00fcckzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anh\u00e4nger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - im Gegensatz zur Mitgliederzahl von PKK - im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. 119 Die Gesamtzahl (hier: Bund) der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o. a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. 119","62 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) / \"Volkskongress Kurdistans\" (KONGRAGEL) N - O TE B ER -V 120 6 2 1 Allgemeines Die im Jahr 1978 in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit und gr\u00f6\u00dfere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Seitdem sind bei Anschl\u00e4gen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen get\u00f6tet worden, darunter auch viele Zivilisten. Die PKK ist in Deutschland, was Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial betrifft, nach wie vor die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wurde von der Europ\u00e4ischen Union in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschlie\u00dflich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich \u00fcber die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die einerseits einen weitgehend gewaltfreien Kurs im westlichen Europa verfolgt, andererseits aber - insbesondere in der T\u00fcrkei - auch den bewaffneten Kampf der Guerillaverb\u00e4nde sowie die Aktionen des terroristischen Arms, der \"Freiheitsfalken Kurdistans\" (TAK) umfasst. 120 Internetseite www.wikipedia.de, abgerufen am 20.01.2016 120","Die Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland waren im Jahr 2016 im Wesentlichen von folgenden Themen bestimmt: * Kampf der Kurden in Syrien und im Irak gegen die islamistische Terrormiliz \"Islamischer Staat\" (IS) * Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem t\u00fcrkischen Staat nach dem Scheitern der Friedensverhandlungen im Jahr 2015 * Politische Agitation zur Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots der PKK in Deutschland Im Rahmen der genannten Themen fanden auch im Jahr 2016 europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKK-Anh\u00e4ngerschaft, wie Kundgebungen und Hungerstreiks, statt. In Mecklenburg-Vorpommern werden der PKK ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese auch im Jahr 2016 keine \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine relativ gro\u00dfe Zahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. 6 2 2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland Die PKK verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber einen konspirativ handelnden und streng hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das gesamte Bundesgebiet ist dabei in Zust\u00e4ndigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-F\u00fchrungsmitglied (so genannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen, wechseln diese F\u00fchrungskader regelm\u00e4\u00dfig und in k\u00fcrzeren Zeitabst\u00e4nden europaweit ihr Zust\u00e4ndigkeitsgebiet. Mecklenburg-Vorpommern bildet zusammen mit dem gr\u00f6\u00dften Teil Schleswig-Holsteins das \"Gebiet Kiel\", das zum \"Saha Nord\" geh\u00f6rt und wiederum in einzelne Teilgebiete aufgeteilt ist. 121","Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele und zur Verbreitung der PKK-Ideologie. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch mehr oder weniger freiwillige \"Spendensammlungen\" in der PKK-Anh\u00e4ngerschaft erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte j\u00e4hrliche \"Spenden\"-Kampagnen finden auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Geldmittel werden \u00fcberwiegend zur Aufrechterhaltung der konspirativen wie auch der \"offenen\" Organisationsstrukturen der PKK, f\u00fcr die PKK-nahen Medien und f\u00fcr die Ausr\u00fcstung und den Lebensunterhalt der Guerillatruppen in den Kampfgebieten im Nahen Osten verwendet. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den kurdischen Siedlungsgebieten in Syrien und im Irak setzt die PKK ihre Rekrutierungsaktivit\u00e4ten in allen Teilen Deutschlands fort und fordert ihre Anh\u00e4nger auf, sich den bewaffneten Einheiten der PKK anzuschlie\u00dfen. \u00dcberwiegend Jugendliche und junge Erwachsene werden nach einer erfolgreichen Rekrutierung und vor einem Einsatz auf ihre Tauglichkeit f\u00fcr entsprechende Aufgaben gepr\u00fcft. Teilweise werden diese Personen im Nordirak ausgebildet und im Kampf eingesetzt. Solange die K\u00e4mpfe sowohl zwischen dem IS und der PKK als auch zwischen PKK und den t\u00fcrkischen Sicherheitskr\u00e4ften andauern, d\u00fcrften sich die Rekrutierungsbem\u00fchungen in ganz Europa fortsetzen. Trotz des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots f\u00fchrten deren Anh\u00e4nger auch im Jahr 2016 erneut europaweit zentrale Propagandaveranstaltungen mit teilweise mehreren zehntausend Teilnehmern durch, an denen ebenfalls Personen aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Mittelpunkt der Veranstaltungen waren u. a. die Auseinandersetzungen in den kurdischen Siedlungsgebieten, das Schicksal des seit 1999 inhaftierten PKK-F\u00fchrers \u00d6calan und das PKK-Bet\u00e4tigungsverbot in Deutsch122","land. Wesentliche Elemente der Propaganda sind Podiumsdiskussionen, Unterschriftenkampagnen, Hungerstreiks und Mahnwachen. Organisiert wurden die Veranstaltungen in der Regel nicht unmittelbar durch die PKK, sondern durch die \u00fcberwiegend \u00f6rtlichen kurdischen Vereine und das \"Demokratische Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland\" (NAV-DEM e. V.), welches als Dachverband dieser Vereine in Deutschland fungiert. Die Vereine haben die Bestimmung, die Politik der PKK unter den Anh\u00e4ngern zu verbreiten und stellen sich in der \u00d6ffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. NAV-DEM e. V. ist zurzeit nicht vom Bet\u00e4tigungsverbot gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen erfasst. Nach seinem Selbstverst\u00e4ndnis vertritt er jedoch gleichwohl die politischen Interessen der PKK. F\u00fcr eine Abkehr der PKK von ihrem sogenannten \"Friedenskurs\" im westlichen Teil Europas gibt es derzeit keine Hinweise. Die PKK versucht vielmehr, kurdische Demonstranten zu einem gewaltfreien Verhalten zu verpflichten, um die g\u00fcnstige \u00f6ffentliche Wahrnehmung \"der Kurden\" nicht zu tr\u00fcben und f\u00fcr eine Aufhebung des PKK-Verbots zu werben. Gleichwohl ist die PKK nach wie vor die mitgliederst\u00e4rkste ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland. Die aktuelle Lage in der T\u00fcrkei und in den kurdischen Siedlungsgebieten ist dazu angetan, Auseinandersetzungen zwischen Anh\u00e4ngern der PKK und nationalistischen T\u00fcrken beziehungsweise Islamisten zu entfachen. Ein Aufeinandertreffen dieser Gruppierungen kann insofern jederzeit zu Gewalteskalationen f\u00fchren und stellt damit einen best\u00e4ndigen Gefahrenherd f\u00fcr die innere Sicherheit in Deutschland dar. 6 2 3 Internetaktivit\u00e4ten Auch f\u00fcr die PKK spielt das Internet eine immer wichtigere Rolle. Insbesondere die PKK-Jugend nutzt vorwiegend Videoportale (z. B. YouTube) oder soziale Netzwerke (z. B. Facebook), um Propaganda f\u00fcr die Guerillaeinheiten der PKK zu verbreiten, kurzfristig f\u00fcr 123","Demonstrationen oder sonstige Protestaktionen zu mobilisieren oder um Nachwuchs f\u00fcr ihre Guerillaeinheiten zu rekrutieren. 6 2 4 Kooperation mit deutschen Linken und Linksextremisten Im Verlauf des syrischen B\u00fcrgerkriegs und insbesondere seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen dem \"Islamischen Staat\" (IS) und den kurdischen \"Volksverteidigungseinheiten\" (YPG) solidarisierten sich deutsche Linksextremisten verst\u00e4rkt mit der kurdischen Autonomiebewegung. Diese Kurdistan-Solidarit\u00e4t deutscher Linksextremisten erhielt durch den Kampf der PKK gegen den IS erheblichen Auftrieb und nahm im Laufe der Zeit zunehmend konkretere Formen an. In der Folge haben sich nahezu bundesweit lose Aktionsb\u00fcndnisse PKK-naher kurdischer, linker und linksextremistischer Gruppierungen sowie Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischer Beteiligung gebildet, die gegen den Fortbestand des PKK-Verbotes k\u00e4mpfen. Bereits im Mai 2010 hatten PKK-nahe linksextremistische Gruppen ein bundesweites Aktionsb\u00fcndnis unter der Bezeichnung \"Tatort Kurdistan\" gegr\u00fcndet. An dem B\u00fcndnis sind von PKK-Seite insbesondere die YEK-KOM, die sich im Juni 2014 in NAV-DEM umbenannte, sowie auf linksext121 remistischer Seite u. a. die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) beteiligt. Die Kampagne zielt darauf ab, angebliche Verwicklungen deutscher Beh\u00f6rden sowie der Industrie in den \"Krieg der T\u00fcrkei gegen die kurdische Zivilbev\u00f6lkerung\" aufzuzeigen. Zudem fordert die Kampagne die Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots gegen die PKK in Deutschland. 121 Internetseite \"Indymedia.org\", abgerufen am 23.01.2017 124","Die MLPD ist dar\u00fcber hinaus ma\u00dfgeblich in die Organisation der \"Kobane-Solidarit\u00e4tsbrigaden\" eingebunden, einer Initiative der linksextremistischen \"Internationalistischen 122 Organisation revolution\u00e4rer Parteien und Organisationen\" (ICOR), der weltweit 48 Gruppierungen angeh\u00f6ren. So wirbt die MLPD um Freiwillige f\u00fcr die Mitwirkung an diesen \"Solidarit\u00e4tsbrigaden\", deren Ziel u. a. die Errichtung eines Gesundheitszentrums in Nordsyrien ist. Zur Unterst\u00fctzung dieses Projekts sind auch deutsche Linksextremisten in die kurdisch kontrollierten Kampfgebiete Syriens gereist. 7 Spionageabwehr 71 Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste in Deutschland Wissen ist Macht. Regierungen fast aller Staaten dieser Welt sind an genauen und umfassenden Erkenntnissen, insbesondere aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Forschung und Milit\u00e4r, aus dem Ausland interessiert. Rechtzeitig erlangt, k\u00f6nnen diese Informationen einen entscheidenden Vorteil bei aktuellen Entscheidungsprozessen sowie strategisch ausgerichteten Handlungsfeldern dieser Staaten darstellen. Zu diesem Zweck werden weltweit verdeckt t\u00e4tige, zum Teil sehr personalstarke Nachrichtendienste eingesetzt, deren Aufgaben122 Internetseite \"rebell.info\", abgerufen am 23.01.2017 125","stellungen sich an den politisch definierten Vorgaben und Interessen ihrer jeweiligen Regierungen ausrichten. Die Beobachtung solcher sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen Aktivit\u00e4ten fremder Staaten in der Bundesrepublik Deutschland liegt in der gesetzlich normierten Zust\u00e4ndigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder und wird im Rahmen der Spionageabwehr als Verbundaufgabe wahrgenommen. Im Fokus des Aufkl\u00e4rungsfeldes von Nachrichtendiensten fremder Staaten stehen dabei im Wesentlichen Informationen aus den Bereichen Politik, Milit\u00e4r, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Wirtschaft. So sind vor allem technologisch-innovativ ausgerichtete deutsche Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen weiterhin im hohen Ma\u00dfe Spionageaktivit\u00e4ten ausgesetzt. Insofern d\u00fcrften auch entsprechende Firmen, Universit\u00e4ten und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Blickfeld eines nachrichtendienstlichen Interesses stehen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Gewinnung von Erkenntnissen \u00fcber in Deutschland lebende Personen und Organisationen, die sich in Opposition zu den jeweiligen Regierungen in ihren Heimatl\u00e4ndern befinden. So gab es im Zusammenhang mit den Fl\u00fcchtlingsbewegungen nach Deutschland im Berichtszeitraum auch Hinweise auf m\u00f6gliche T\u00e4tigkeiten syrischer Nachrichtendienste. Fremde Nachrichtendienste sind ferner in die Informationsbeschaffung auf dem Sektor der Proliferation, also der Weiterverbreitung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) beziehungsweise der zu ihrer Herstellung erforderlichen Materialien sowie entsprechender Tr\u00e4gersysteme (z. B. Raketen) einschlie\u00dflich des hierf\u00fcr notwendigen Wissens, ma\u00dfgeblich eingebunden. Insofern liegt auch die Bearbeitung und Aufkl\u00e4rung von derartigen Sachverhalten - im Zusammenwirken mit weiteren zust\u00e4ndigen Dienststellen - im Aufgabenspektrum der Spionageabwehr. 126","In Deutschland sind nach wie vor die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China sowie die Islamische Republik Iran als Haupttr\u00e4ger von Spionageaktivit\u00e4ten anzusehen. Aber auch die nachrichtendienstlichen T\u00e4tigkeiten weiterer Staaten unterliegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. 72 Wirtschaftsschutz - pr\u00e4ventive Spionageabwehr Zur Funktionsf\u00e4higkeit eines modernen Staatsund Gemeinwesens sind sichere Versorgungseinrichtungen, ausreichende Informationsund Kommunikationsstrukturen sowie eine leistungsf\u00e4hige Verwaltung und Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Dies begr\u00fcndet eine besondere Schutzw\u00fcrdigkeit. Insofern ist es Auftrag und Selbstverst\u00e4ndnis staatlichen Handelns zugleich, in geeigneter Form dieser bestehenden Verpflichtung nachzukommen. Sch\u00e4digende Angriffe gegen unsere heimische Wirtschaft, die einen nachrichtendienstlichen Hintergrund aufweisen, fallen in die Zust\u00e4ndigkeit der jeweiligen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden und werden auch im Rahmen eines pr\u00e4ventiv ausgerichteten Wirtschaftsschutzes durch die Spionageabwehr bearbeitet. Unter Beteiligung von Staat und Wirtschaft wurde federf\u00fchrend durch das Bundesministerium des Innern die \"Nationale Strategie f\u00fcr den Wirtschaftsschutz\" konzipiert. Diese definiert Handlungsfelder und Ma\u00dfnahmen, die insgesamt auf die Verhinderung eines illegalen Informationsund Wissensabflusses in deutschen Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen ausgerichtet sind sowie der Abwehr von sonstigen Angriffshandlungen durch fremde Nachrichtendienste, Extremisten oder Terroristen dienen. Wesentliche Kernelemente sind dabei eine intensive, partnerschaftliche Zusammenarbeit, ein vertraulicher Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren in Beh\u00f6rden, Unterneh127","men und Verb\u00e4nden sowie eine weitere Optimierung bestehender F\u00e4higkeiten des betrieblichen Wirtschaftsschutzes. Im Rahmen der Pr\u00e4vention durch Aufkl\u00e4rung sensibilisiert und ber\u00e4t der Verfassungsschutz \u00fcber die Gefahren von Spionage und Sabotage und leistet so einen wichtigen Beitrag, m\u00f6gliche nachrichtendienstlich relevante Aktivit\u00e4ten bereits im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren. Dar\u00fcber hinaus bearbeitet die Spionageabwehr Verdachtsf\u00e4lle im Bereich der Wirtschaftsspionage und unterst\u00fctzt auf Wunsch bei der Kl\u00e4rung entsprechender Anhaltspunkte vor Ort. 73 Bedrohungen durch Cyberangriffe Cyberbzw. Hackerangriffe sind ein allgemeines Ph\u00e4nomen, das mittlerweile in allen Bereichen des digitalen Datenverkehrs auftritt. Dementsprechend vielf\u00e4ltig sind die Vorgehensweisen, Motive und Ziele der Angreifer sowie deren Herkunft. Ein in den letzten Jahren stetig zunehmendes Gef\u00e4hrdungspotential stellen Cyberangriffe auf deutsche Regierungsstellen, Beh\u00f6rden, Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen dar. Daten sind die Rohstoffe unserer Zeit, und die Abh\u00e4ngigkeit moderner Gesellschaften von der Informationstechnologie (IT) hat ein kaum vorstellbares Ma\u00df erreicht. Der Schutz von Daten vor Aussp\u00e4hung oder Verf\u00e4lschung ist eine wichtige Aufgabe, deren Bedeutung in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Das Meldungsaufkommen der letzten Jahre f\u00fchrt jedem vor Augen, welche Bedeutung und welches Ausma\u00df derartige Angriffe mittlerweile erreicht haben. In diesem Zusammenhang r\u00fccken auch die Bem\u00fchungen zur Abwehr entsprechender Attacken, die eine m\u00f6gliche Sch\u00e4digung bzw. Sabotage von \"kritischen Infrastrukturen\" zur Folge haben k\u00f6nnten, zunehmend in den Fokus der beh\u00f6rdlichen Betrachtung. Die gesetzlichen Grundlagen zum 128","Schutz von Daten und IT-Systemen wurden in Deutschland an die skizzierten Entwicklungen weiter angepasst und unterliegen einer fortw\u00e4hrenden Beurteilung. Cyberangriffe bieten f\u00fcr den Angreifer, im Gegensatz zu herk\u00f6mmlichen Mitteln und Methoden der Spionage und Sabotage, insgesamt erhebliche Vorteile. So erfolgen sie im Allgemeinen von beliebigen, \"unbekannten\" Orten aus und unterliegen einem wesentlich geringeren Enttarnungsund Gef\u00e4hrdungsrisiko f\u00fcr die handelnden Personen und Organisationen. Nicht wenige Staaten und mittlerweile auch terroristische Gruppierungen verf\u00fcgen \u00fcber eigene F\u00e4higkeiten und Kapazit\u00e4ten auf diesem Gebiet. Aufgrund der Vielfalt von Cyberangriffen sind einerseits breitfl\u00e4chige technische Vorkehrungen zu treffen, die ein unberechtigtes Eindringen in digitale Systeme m\u00f6glichst verhindern. Andererseits ist durch allgemeine und spezifische Aufkl\u00e4rung entgegenzuwirken, dass arglos potentiellen Angreifern der Zugriff auf digitale Kommunikationssysteme gew\u00e4hrt wird. Der allgemeine Schutz von IT gegen \"Cyber-Attacken\" mit Hilfe von Virenscannern und Firewalls sollte auch im privaten Bereich mittlerweile Standard sein. Der st\u00e4ndigen allgemeinen Flut von \"ungezielten\" Angriffen wird mit diesen Techniken relativ zuverl\u00e4ssig entgegengewirkt. Pr\u00e4zise, hochwertig durchgef\u00fchrte Angriffe auf ausgew\u00e4hlte Ziele hingegen k\u00f6nnen hiermit kaum noch sicher abgewehrt werden. Daher ist es wesentlich, derartige Attacken \u00fcberhaupt aufzudecken und ihnen zielgerichtet entgegen zu wirken. Die Sammlung und Auswertung relevanter Erkenntnisse erm\u00f6glicht die bedarfsgerechte Unterrichtung m\u00f6glicher Adressaten solcher Angriffe und tr\u00e4gt somit zu einer stetigen Optimierung bestehender Schutzmechanismen sowie strategischen Handlungs\u00fcberlegungen bei. Auf diesem weiten Feld der Abwehr von m\u00f6glichen Cyberangriffen ist auch der Verfassungsschutz, in enger und vertraulicher Zu129","sammenarbeit mit anderen Beh\u00f6rden, pr\u00e4ventiv und repressiv im Rahmen seiner Aufgabenbeschreibung - Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder - t\u00e4tig. 74 Spionageabwehr - Ihr Ansprechpartner vor Ort Warum ben\u00f6tigt der Verfassungsschutz Informationen zu nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten fremder Staaten in der Bundesrepublik Deutschland? F\u00fcr die Wahrung deutscher Hoheitsrechte und eines wirksamen Schutzes der in Deutschland lebenden Menschen gegen Aktivit\u00e4ten der Nachrichtendienste fremder Staaten ist es erforderlich, deren verdeckt agierende Mitarbeiter bzw. Agenten schnellstm\u00f6glich zu enttarnen und somit an der weiteren Aus\u00fcbung ihrer nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten zu hindern. Zur Erf\u00fcllung seiner gesetzlichen Aufgaben ist der Verfassungsschutz auch auf Ihre Mithilfe angewiesen! Sollten Sie Kenntnis von m\u00f6glichen nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten oder Hinweise auf Mitarbeiter ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste haben bzw. erlangen, bitten wir Sie, sich diesbez\u00fcglich - auf der Grundlage einer vertraulichen Behandlung Ihrer Informationen - mit uns in Verbindung zu setzen. Auch f\u00fcr den Fall einer eigenen, pers\u00f6nlichen Verstrickung k\u00f6nnen wir Ihnen ggf. L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzeigen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Verfassungsschutz nach dem sogenannten Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegt also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung von m\u00f6glichen Straftaten. Zur Kl\u00e4rung von Sachverhalten, die nicht unmittelbar in die Zust\u00e4ndigkeit der hiesigen Spionageabwehr fallen, stehen wir Ihnen auf Wunsch bei der Vermittlung von (weiteren) kompetenten An130","sprechpartnern anderer Dienststellen selbstverst\u00e4ndlich gern zur Verf\u00fcgung. Dar\u00fcber hinaus bieten wir Ihnen unsere Unterst\u00fctzung in Form von Beratungsund Vortragsveranstaltungen zur Sensibilisierung und Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Gefahren von Spionage an. Wir sind f\u00fcr Sie da! Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - Postfach 11 05 52 19005 Schwerin Telefon: 0385/7420-0 Fax: 0385/714438 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 8 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 81 Aktivit\u00e4ten Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung wird t\u00e4glich durch Extremismus, Terrorismus, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit oder Gewalt bedroht. Sie zu sch\u00fctzen, bedeutet nicht nur, diese Bedrohungen zu beobachten, sondern auch die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber zu informieren und ihr damit Gelegenheit zu geben, sich wehrhaft zu zeigen und eine Aush\u00f6hlung unserer Demokratie nicht zuzulassen. Diese Information der \u00d6ffentlichkeit ist letztlich auch eine gesetzliche Aufgabe. Gem\u00e4\u00df SS 5 Absatz 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat die Verfassungsschutz131","beh\u00f6rde die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte und pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder zu informieren. Dies ist der beste Schutz f\u00fcr die Demokratie! Zu diesen zusammenfassenden Berichten z\u00e4hlt insbesondere der j\u00e4hrliche Verfassungsschutzbericht des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, der allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als gedruckte Brosch\u00fcre zur Verf\u00fcgung steht als auch in elektronischer Form von der Internetseite des Verfassungsschutzes heruntergeladen werden kann. Er informiert \u00fcber die wesentlichen, w\u00e4hrend des Berichtsjahres gewonnenen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, bewertet diese und gibt eine Prognose \u00fcber die weitere Entwicklung der extremistischen Bedrohungslage in unserem Bundesland ab. Zus\u00e4tzlich zum Verfassungsschutzbericht informierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern die \u00d6ffentlichkeit im vergangenen Jahr aber auch auf zahlreichen landesund bundesweiten Fachtagungen und Veranstaltungen. Sie stellten sich dort den aktuellen Diskussionen \u00fcber die Arbeit und die Aufgaben der Sicherheitsbeh\u00f6rden, \u00fcber neue Entwicklungen im Verfassungsschutz sowie \u00fcber die Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen des politischen Extremismus und Terrorismus. Im Jahr 2016 wurden insbesondere folgende Veranstaltungen mitgestaltet: 3 M\u00e4rz Podiumsdiskussion zum Thema \"Wohin steuert Putin?\" in der IHK zu Schwerin 16 M\u00e4rz Buchvorstellung und Podiumsdiskussion \"Rechts oben - II. Demokratie und Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern\" im Schleswig-Holstein-Haus Schwerin 132","26 - 28 April Danziger Gespr\u00e4che 10 Mai Jugendpolitiktag in Neustrelitz 14 Juni Regionalkonferenz Mecklenburg-Vorpommern \"Wir sind das Volk - Wer ist das Volk?\" in Schwerin 6 September Informationsveranstaltung zu den Arbeitsschwerpunkten des Verfassungsschutzes mit den Staatsanwaltschaften des Landes in Schwerin 19 Oktober Seminar \"Rechtsextremismus - Ausl\u00e4nderextremismus\" in Bad Doberan Ferner war die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf der Festwiese zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag vom 8. bis 10. Juli 2016 mit ihrem Informationsstand vertreten. Viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nutzten die M\u00f6glichkeit sich anhand von Brosch\u00fcren oder im Gespr\u00e4ch mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes \u00fcber aktuelle extremistische Bestrebungen zu informieren. Zur Aufkl\u00e4rung der Fach\u00f6ffentlichkeit f\u00fchrt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ferner zusammen mit den Polizeibeh\u00f6rden in den Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten unseres Landes Sicherheits133","konferenzen durch und informiert \u00fcber die einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche in der jeweiligen Region. Dar\u00fcber hinaus reagiert der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern auf ein neues Ph\u00e4nomen, das nicht zuletzt auch durch viele Meldungen in der bundesweiten Presse f\u00fcr Schlagzeilen gesorgt hat. Gemeint ist das zunehmende Auftreten von sogenannten \"Reichsb\u00fcrgern\" oder auch \"Selbstverwaltern\" im \u00f6ffentlichen Raum. Diese erkennen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht an und treten zunehmend aggressiv und gewaltt\u00e4tig gegen deutsche Hoheitstr\u00e4ger auf. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern hat daher sein Beratungsangebot kurzfristig erweitert und informierte im zur\u00fcckliegenden Berichtszeitraum zahlreiche Bedarfstr\u00e4ger aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung oder Hoheitstr\u00e4ger mit Vollstreckungsaufgaben zum richtigen Umgang mit diesem neuen Ph\u00e4nomen. Im Rahmen der Sicherheitskooperation der f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder und Berlin war die Beh\u00f6rde am 20. Juni 2016 Mitausrichter einer gemeinsamen Fachtagung zum Thema \"Migration und Sicherheit\" - Wie Extremisten Fl\u00fcchtlingsbewegungen zu instrumentalisieren versuchen\". Diese durch das Land Th\u00fcringen ausgerichtete Veranstaltung hat bei den Teilnehmern aus Sicherheitskreisen, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft gro\u00dfe Resonanz gefunden. Eine vergleichbare Gemeinschaftsveranstaltung mit einer anderen thematischen Ausrichtung wird auch 2017 in Sachsen stattfinden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.demokratie-mv.de). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. 134","Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385/7420-0, wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 82 Informationsmaterialien Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de herunter geladen werden: * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2016 * Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergr\u00fcnde des Rechtsextremismus, Juli 2015) 135","* Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen (Kompaktinformation zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fl\u00fcchtlingseinrichtungen, April 2016) * Faltblatt \"Reichsb\u00fcrger - Eine Information des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern\" (Definition, Erscheinungsformen und Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Ph\u00e4nomen der sogenannten \"Reichsb\u00fcrger\", Juli 2017) 136","* Proliferation - Wir haben Verantwortung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, M\u00e4rz 2014) * Wirtschaftsschutz - mehrteilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, M\u00e4rz 2016), zu den folgenden Einzelthemen: 137","* Unsere Themen: Das sollten Sie wissen * Know-how-Schutz: Identifizieren, Bewerten, Sch\u00fctzen * Gesch\u00e4ftsreisen: Sicherheit bei Auslandsreisen * Personalauswahl: Loyalit\u00e4t als Sicherheitsgewinn * Sicherheitsl\u00fccke Mensch: Gefahr durch Innent\u00e4ter * Social Engineering: Informationsbeschaffung durch soziale Manipulation * Social Media: Risiken durch soziale Netzwerke * Besuchermanagement: Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal * Elektronische Angriffe: Gefahren f\u00fcr Informationsund Kommunikationstechnik * Wirtschaftsspionage - Risiko f\u00fcr Unternehmen, Wissenschaft und Forschung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, Juli 2014) 138","* Wei\u00df ist keine Farbe (Comic des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Sport \u00fcber die Gefahren des Rechtsextremismus, Juli 2008) Dar\u00fcber hinaus sind Informationsbl\u00e4tter erh\u00e4ltlich, die ebenfalls kostenlos als Download beim Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Rechtsextremismus unter der Adresse www.regierung-mv.de zur Verf\u00fcgung stehen: * Informationsblatt f\u00fcr Vermieter von Veranstaltungss\u00e4len * Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten 83 Ausund Fortbildung / Hospitationen Mit der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) besteht seit 2010 eine Kooperationsvereinbarung. Auf dieser Grundlage werden durch Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen, Vortr\u00e4ge mit fachlichem Bezug zu der T\u00e4tigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen gehalten. Die bereits 2015 durchgef\u00fchrten mehrt\u00e4gigen gegenseitigen Hospitationen in der Abteilung Verfassungsschutz und im Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz, wurden auch 2016 fortge139","f\u00fchrt. Dies tr\u00e4gt zweifelsfrei zu einer Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Beh\u00f6rden und zur F\u00f6rderung des Verst\u00e4ndnisses f\u00fcr ihre jeweiligen Aufgaben bei. Die Verfassungsschutzschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist auch regelm\u00e4\u00dfig Praktikumsstation f\u00fcr Studierende an der Hochschule des Bundes f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste. Das Studium wird traditionell um Praktika in nationalen Sicherheitsbeh\u00f6rden erg\u00e4nzt. 140","Abk\u00fcrzungsverzeichnis Abs. Absatz AG GGG Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz B&H Blood and Honour BKA Bundeskriminalamt BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DML Deutschland muss Leben DWR Die wahre Religion EA Europ\u00e4ische Aktion G-10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GfbAV Gesellschaft f\u00fcr biologische Anthropologie und Verhaltensforschung e. V. GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum Hrsg. Herausgeber IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat JN Junge Nationaldemokraten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KCK Koma Civaken Kurdistan KE Kaukasisches Emirat KKK Koma Komalen Kurdistan KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) 141","LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern MAD Milit\u00e4rischer Abschirmdienst MdL Mitglied des Landtages MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MVGIDA Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NAV-DEM e. V. Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland NBZ Nationales Begegnungszentrum NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSU Nationalsozialistischer Untergrund OSS Oldschool Society PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PYD Partei der demokratischen Union (Partiya Yekitiya Demokrat) RED Rechtsextremismusdatei RH e. V. Rote Hilfe e. V. RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 142","StGB Strafgesetzbuch SS Schutzstaffel der NSDAP TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten VA Veranstaltung V. i. S. d. P. Verantwortlich im Sinne des Presserechts YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) ZKA Zollkriminalamt 143","Glossar Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C)), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben 144","gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind politisch zielgerichtete Aktivit\u00e4ten, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu 145","beseitigen. Dazu geh\u00f6ren Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte. Es ist zu unterscheiden zwischen Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes und Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden gezielte Ma\u00dfnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/-terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die 146","Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt (ZKA), Milit\u00e4rischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer isla147","mischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterwor- \u00df fen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus ( ) \u00df und der islamistische Terrorismus ( ) . Islamistischer Terrorismus Islamistischer Terrorismus ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr \u00df islamistische ( Islamismus) Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. \u00df Islamistische Terroristen nennen ihren Kampf Jihad ( ), sie legitimieren ihre Gewalt mit Vorschriften des Islam und argumentieren, dass Gott ihnen den Befehl gegeben hat, diesen Kampf zu f\u00fchren. Die Ziele und Mittel des islamistischen Terrorismus sind unterschiedlich, gemein ist ihm ein Kampf gegen die vermeintlichen Gegner des Islam. Ein typisches Handlungsmuster islamistischer Terroristen ist der Selbstmordanschlag. Er ist nach Auffassung der islamitischen Terroristen eine gottgewollte Aktion, die den Selbstmordattent\u00e4ter herausragende Anerkennung im Diesseits und einen privilegierten Zugang zum Jenseits erm\u00f6glichen soll. Handlungen und Argumentationsmuster der Protagonisten des islamistischen Terrorismus stehen in Widerspruch zu den Interpretationen und \u00dcberzeugungen der religi\u00f6sen Autorit\u00e4ten des lslam, die v. a. Mord und Selbstmord ablehnen und den religi\u00f6s begr\u00fcndeten Kampf nur unter eng definierten Bedingungen erlauben, Terrorismus als schwere Gewalttaten jedoch ablehnen. Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (so 148","genannter gro\u00dfer Jihad) oder der k\u00e4mpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets \u00df (so genannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen ( Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Islamistische Terroristen \u00df ( Islamistischer Terrorismus) f\u00fchren unter dem Leitprinzip dieses Jihad ihren gewaltt\u00e4tigen Kampf/\"heiligen Krieg\" gegen die angeblichen Feinde des Islam. \"Kameradschaften\", rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur geringe vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sog. \"Freien Nationalisten\" zu. Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung, R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Zedong und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, 149","* Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re: In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorit\u00e4t an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaf150","fen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So ist z. B. die Forderung nach Wiedereinf\u00fchrung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung gedeckt. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen (vgl. SS 6 LVerfSchG M-V). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * Ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, * die h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, * der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskol151","lektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, * eine Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus. Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich ins152","besondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Reichsb\u00fcrger Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungs-theoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in G\u00e4nze als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Salafismus Salafismus ist eine r\u00fcckw\u00e4rtsgewandte Str\u00f6mung innerhalb des \u00df Islamismus ( ), die sich an der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und der Prophetentradition (arab. Sunna), d. h. den vom Propheten Muhammad \u00fcberlieferten Aussagen und Handlungen, auszurichten. Dabei kommt bei der Bestimmung dessen, was \"wahrhaft islamisch\" ist, den so genannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. Al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus) eine entscheidende Rolle zu. Das Streben der Salafisten nach Wiederherstellung der \"urspr\u00fcnglichen\" und \"reinen\" Religion nach dem Modell der islamischen Fr\u00fchzeit geht mit der Forderung nach vollst\u00e4ndiger Umsetzung der Scharia einher. Nach der salafistischen Ideologie ist die Scharia von Gott gesetztes Recht. Sie ist die Gesamtheit der Regeln und Bestimmungen, die im Koran und der Propheten\u00fcberlieferung niedergelegt sind und nach salafistischer Ansicht das Leben der Muslime in allen Aspekten leiten und bestimmen sollen. 153","Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ver\u00e4ndern kann. Wenngleich der \"Schwarze Block\" \u00fcberwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Stra\u00dfenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schlie\u00dft die Teilnahme eines \"Schwarzen Blocks\" an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Selbstverwalter \u00df Reichsb\u00fcrger Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, 154","Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der \"nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungsein155","richtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. 156","Registeranhang Extremistische Organisationen Gruppierungen/Versandhandel Seitenzahl A Ahnenblut 34 Aktionsblog 25, 37, 38 Aktionsgruppe Freundeskreis MuP 40, 43 Aktionsgruppe Lalendorf 41 al-Qaida 102, 103, 118 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/ KONGRA GEL 119, 120, 141, 145 Arischer Widerstandsbund 43 Artgemeinschaft-Germanische Glaubens44, 141 Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V. Aryan Warriors 43 Autonome Nationalisten 43 B Bataillon 500 34 Bildungswerk f\u00fcr Heimat und nationale 71 Identit\u00e4t e. V. Blood and Honour 33, 157 BWS - B\u00fctzow wehrt sich 46 D Dachverband Deutschland wehrt sich (DWS) 40, 67, 77 Der III. Weg 76, 77 Demokratisches Gesellschaftszentrum der 142 KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM e. V.) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 87, 100, 101, 157 Deutschland muss leben e. V. (DML e. V.) 39, 40, 43, 157 157","Die Rechte 21, 76, 77, 144, 151 Die Liebenfels-Kapelle/Skalinger 33 Die wahre Religon (DWR) 109, 116 E Europa Terra Nostra e. V. 70, 71, 72 Europ\u00e4ische Aktion 44, 141 F Freie Kameradschaft Wismar 43 Freie Kr\u00e4fte Greifswald/ 43 Nationale Sozialisten Greifswald Freie Kr\u00e4fte Parchim 40 Freie Pommern 40 Freies Kollektiv Parchim 43 Fremde im eigenen Land (F.i.e.L.) 34 Freundeskreis Thinghaus 43 G Gemeinschaft Deutscher Frauen (GDF) 26 Germanisches Bollwerk Mecklenburg 43 Gefangenenhilfe Freundeskreis 30, 44 G\u00fcstrow wehrt sich gegen Asylmissbrauch 2.0 78 H Harakat al-Muqawama al-Islamiya (HAMAS) 102, 118 Hammerskins 28 Hizb Allah 118 I Infoflut Rostock 66 Initiative \"Vereint f\u00fcr Stralsund\" 43 Interessengemeinschaft Sch\u00f6neres Strasburg 45 Interventionistische Linke 86, 141 Islamischer Staat (IS) 121, 141 J Junge Nationaldemokraten (JN) 49, 72, 141 158","K Kameradschaft Borken 43 Kameradschaft B\u00fctzow 43 Kameradschaft G\u00fcstrow 42 Kameradschaftsbund Anklam 43 Kameradschaftsbund Bargischow 43 Kameradschaft Schwerin 43 Kaukasisches Emirat (KE) 141 Kulturund Familienverein e. V. (KuF) 110 L Leveler Records 35 M Maoistische Kommunistische Partei (MKP) 119 Marxistisch-Leninistische Kommunistische 87, 119, 142 Partei (MLKP) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 100, 101, 124 (MLPD) Mecklenburg-Vorpommern gegen die 25, 67, 142 Islamisierung des Abendlandes (MVGIDA) Mit erhobener Stimme 32 M\u00fcritzfunken / Kollektiv M\u00fcritzfunken 36, 40 N Nationaldemokratische Partei 6, 12, 19-21, 25, 26, Deutschlands (NPD) 27, 39, 40, 44, 4852, 142,155, 159 Nationale Aktivisten MuP 39, 40, 54 Nationale Offensive Gnoien 43 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz 43 Nationale Sozialisten Waren 40, 66 Nationale Sozialisten Rostock 66 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) 19, 22-24 Nationale Sozialisten Pommern 43 Nordlicht Gnoien Weltnetzgesch\u00e4ft 35 159","P Painful Awakening 33 Path of Resistance 33 Patrioten Rostock / R\u00fcgen / Stralsund 38, 39 Pommern Division 43 Pommerscher Buchdienst 27 R Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 67, 82-84, 134, 136, 153, 154 Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front 119, 141, 146 (DHKP-C) Ring Nationaler Frauen (RNF) 26, 49, 76 Rostocker Division 38, 40, 66 Rostocker Widerstand 43 Rote Hilfe e. V. (RH) 87, 99, 100 RotFuchs-F\u00f6rderverein 100 S Sozialistische Alternative (SAV) 87, 100, 101, 142 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 87, 100, 142 T Terrorsph\u00e4ra 35 Thrima 33 T\u00fcrkische Hizbollah 118 T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ 119, 143 Marxisten-Leninisten (TKP/ML) U Ungebetene G\u00e4ste 33 V V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg 43 Volkshammer 34 Y Yekineyen Parastina Gel (YPG) 124, 143 \"Volksverteidigungseinheiten\" 160","Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Jahres\u00fcbersicht 2015/2016 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Rechts2015 2016 Straftaten Gesamt 1032 1050 davon extremistisch 952 955 Propagandadelikte 565 589 davon extremistisch 55 589 Gewaltdelikte 93 79 davon extremistisch 93 79 Fremdenfeindliche Straftaten 313 304 davon extremistisch 311 304 davon Gewaltdelikte 57 53 Antisemitische Straftaten 19 37 davon Gewaltdelikte 0 0 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Links2015 2016 Straftaten Gesamt 165 482 davon extremistisch 76 64 Propagandadelikte 2 8 davon extremistisch 2 8 Gewaltdelikte 63 24 davon extremistisch 63 24 Fremdenfeindliche Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte Antisemitische Straftaten 0 0 davon Gewaltdelikte 161","Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Ausl\u00e4nder2015 2016 Straftaten Gesamt 12 22 davon extremistisch 11 19 Propagandadelikte 0 3 Gewaltdelikte 4 3 davon extremistisch 4 3 Fremdenfeindliche Straftaten 0 1 Antisemitische Straftaten 0 1 davon Gewaltdelikte 0 0 Quelle: LKA Mecklenburg-Vorpommern 162","Anlage 2 Amtliche Abk\u00fcrzung: LVerfSchG M-V Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: SS 27 ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 13. Januar 2017 (GVOBl. M-V S. 2) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter 163","SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission 164","Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 1 *) Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten *) SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Innenministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. 165","SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentli166","chen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes). SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. 167","(2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. 168","(6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. (2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 169","1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. 170","SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10a, sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a; 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, 171","Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. 172","(4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. 173","SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 einsetzen. Ein dauerhafter Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 4 ist nur bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zul\u00e4ssig, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten. (2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. 174","(3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags (SSSS 212, 213 StGB) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport tr\u00e4gt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. 175","(4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 176","3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezo177","gener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Abfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. 178","SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen in Dateien und Akten nur erfasst werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit (SS 5 Absatz 1 Nummer 2) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Erfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. 179","(2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. Anstelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Akte zu sperren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie darf nur f\u00fcr den Zweck ver180","wendet werden, f\u00fcr den sie gesperrt worden ist oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchiv zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen 181","an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. (2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbehaltlich des Absatzes 4 \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Absatz 3 Nummer 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. 182","In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbeh\u00f6rden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung, die Polizei, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbeh\u00f6rden, die Beh\u00f6rden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur \u00fcbermitteln, soweit dies erforderlich ist zur 1. Erf\u00fcllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verh\u00fctung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. (5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. 183","SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4ng184","lich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24 *) Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die 185","diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, \u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung 186","ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. Fu\u00dfnoten * SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 187","3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ge\u00e4ndert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 188","1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 189","2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 3 bis 5 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) ge\u00e4ndert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). 190","Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird (SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) ge\u00e4ndert worden ist, bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 191","1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Her192","kunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. 193","Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. 194","SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und 195","die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. 196","Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3, SSSS 9, 10 Abs. 1 bis 4, SSSS 11, 13 Abs. 1 bis 4,6 und 7, SSSS 14, 15, 16, 18, 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verk\u00fcndet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpr\u00e4sident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm 197","198",""],"title":"Verfassungsschutzbericht 2016","year":2016}
