{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2014.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":164,"pages":["Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Verfassungsschutzbericht 2014","","Verfassungsschutzbericht 2014","Impressum Herausgeber: Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 1. Auflage: 1000 Exemplare Layout, Gestaltung und Herstellung: Janner & Sch\u00f6ne Medien GmbH Titelbild: \"Die wehrhafte Demokratie\" Manfred Diekmann, 2009","Vorwort Sehr geehrte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, Aufkl\u00e4rung und Information sind zentrale S\u00e4ulen bei der Bek\u00e4mpfung des politischen Extremismus. Nur wer die drohenden Gefahren kennt, kann ihnen wirksam begegnen. Der Transfer von Informationen und Meinungen erfolgt immer h\u00e4ufiger \u00fcber das schnelle und weltweite Internet. Es l\u00f6st damit zunehmend die herk\u00f6mmlichen Formen politischer Kommunikation ab. Diese Dynamik f\u00fchrt zu kurzfristigen Mobilisierungseffekten und Wechselwirkungen zwischen den extremistischen Szenen, nicht selten auch mit Gef\u00e4hrdungspotenzial. Dies stellt die Sicherheitsbeh\u00f6rden vor neue, besondere Herausforderungen. Der Verfassungsschutzbericht 2014 soll auch vor diesem Hintergrund einen Beitrag zur Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber extremistische Bestrebungen leisten, die unser freiheitlich-demokratisches Werteund Rechtssystem abschaffen wollen. Er informiert \u00fcber die wesentlichen Entwicklungen im Bereich des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderund islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern, bewertet diese und stellt sie in einen Gesamtzusammenhang. Den Schwerpunkt extremistischer Umtriebe im Land bildet nach wie vor der Rechtsextremismus. Er ist weiterhin durch eine deutliche Gewaltbereitschaft und Kontinuit\u00e4t in der ideologischen Ausrichtung am Nationalsozialismus gekennzeichnet. Rechtsextremisten konzentrierten sich 2014 verst\u00e4rkt auf den Kommunalwahlkampf. Die NPD f\u00fchrte ihre Wahlkampagne aktiv \u00fcber soziale Netzwerke, indem die Kandidaten auf verschiedenen Seiten ihr Konterfei und ihre 5","Parolen ver\u00f6ffentlichten. Auf Profilseiten von rechtsextremistischen Kameradschaften wiederum wurde auf diese Kandidaten in der Szene hingewiesen und zu deren Wahl aufgerufen, so dass weiterhin von einem hohen Vernetzungsgrad der parteigebundenen und parteiungebundenen Rechtsextremisten gesprochen werden kann. Zentrales Thema der NPD war die fremdenfeindliche \"Anti-Asylkampagne\". Besorgniserregend ist allerdings auch der Linksextremismus. Die Gewaltdelikte, die ganz \u00fcberwiegend den anarchistischen Autonomen zuzurechnen sind, bewegten sich 2014, auch bedingt durch das Wahlgeschehen, auf nahezu gleichem Niveau wie im Rechtsextremismus. Brennpunkte des Linksextremismus sind vor allem die Universit\u00e4tsst\u00e4dte Rostock und Greifswald. Auch die linksextremistische Szene setzt als agitatorische Plattform zur Diffamierung des politischen Gegners auf das Internet. Durch so genannte \"Outings\" von echten oder vermeintlichen Rechtsextremisten werden Pers\u00f6nlichkeitsrechte verletzt und das Recht in die eigene Hand genommen. Die momentan gr\u00f6\u00dfte Bedrohung f\u00fcr unser Land geht vom islamistischen Terrorismus aus, wie dies die Anschl\u00e4ge in Paris, Br\u00fcssel und Kopenhagen vor Augen gef\u00fchrt haben. Auch Islamisten, die sonst eher durch mittelalterliches Denken auffallen, nutzen modernste Kommunikationsmittel, um ihre fundamentalistisch-religi\u00f6sen Ansichten und Grausamkeiten darzustellen. Das Internet dient zugleich der Rekrutierung und Radikalisierung. Der Verfassungsschutz hat auf die sich \u00e4ndernde Sicherheitslage mit ihren komplexen, oftmals internationalen Verflechtungen und Herausforderungen wirksam zu reagieren. Das Handlungsinstrumentarium muss daher kontinuierlich \u00fcberpr\u00fcft und ggf. angepasst werden. Das Jahr 2014 hat wieder gezeigt, dass die Anforderungen an den Verfassungsschutz, um Frieden und Freiheit der B\u00fcrger unseres Landes zu sch\u00fctzen, gestiegen sind. 6","Der Verfassungsschutz ist und bleibt daher ein unverzichtbares Instrument des demokratischen Rechtsstaates, um den Schutzauftrag f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zu erf\u00fcllen. Lorenz Caffier Minister f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern 7","Inhaltsverzeichnis 1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes .......................................................11 1.1 Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes ................. 11 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung............................ 13 1.3 Weitere Rechtsgrundlagen ............................................................. 14 1.4 Struktur ................................................................................................. 14 1.5 Informationsbeschaffung ............................................................... 14 1.6 Kontrolle ............................................................................................... 15 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei ......................... 16 2 Rechtsextremismus .................................................................18 2.1 Lage\u00fcberblick ..................................................................................... 18 2.2 Personenpotenzial ............................................................................ 20 2.3 Straftatenaufkommen ...................................................................... 20 2.4 Rechtsterrorismus / \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) ...................................................................................................... 21 2.5 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" ......................................... 22 2.6 Einflussnahme der rechtsextremistischen Szene auf islamkritische Bewegungen ................................................... 26 2.7 Trefforte der rechtsextremistischen Szene ............................... 27 2.8 Subkultureller Rechtsextremismus.............................................. 30 2.8.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 2014 ............... 31 2.8.2 Internetauftritte rechtsextremistischer Bands......................... 35 2.8.3 Szenel\u00e4den/Versandhandel ........................................................... 36 2.9 Neonationalsozialismus (Neonazismus) .................................... 36 2.9.1 Neonazistische Publikationen ....................................................... 40 2.9.2 Neonazistische Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten .................. 40 2.10 Rechtsextremistische Parteien ...................................................... 42 2.10.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ........................... 42 2.10.2 Kommunalpolitische Forderungen und Arbeit in den Kommmunalvertretungen ............................................................. 53 2.10.3 Besondere Veranstaltungen des NPD-Landesverbandes und einzelner Kreisverb\u00e4nde ......................................................... 54 8","2.10.4 Udo Past\u00f6rs als amtierender Bundesvorsitzender der NPD.... 58 2.10.5 Wahl eines neuen NPD-Bundesvorsitzenden beim Bundesparteitag am 1. November 2014 in Weinheim/ Baden W\u00fcrttemberg ......................................................................... 59 2.11 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) ............................................... 61 2.12 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) ... 64 2.13 Partei \"Die Rechte\" ............................................................................. 65 2.14 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten ................... 66 3 Linksextremismus ...................................................................68 3.1 Ideologie ............................................................................................... 68 3.2 Straftatengeschehen und Personenpotenzial im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern ...................................................... 69 3.3 Undogmatischer Linksextremismus............................................ 71 3.3.1 Entwicklung der gewaltbereiten Autonomenszene.............. 74 3.3.2 Linksextremistische Aktionsfelder ............................................... 74 3.3.3 Linksextremistische Musik .............................................................. 80 3.4 Dogmatischer Linksextremismus ................................................. 81 4 Islamismus / Islamistischer Terrorismus ..............................83 4.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam............................................................. 83 4.2 Entwicklungstendenzen des Islamismus 2014 ........................ 84 4.3 Salafismus: Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung ............ 85 4.4 Wachsende Beteiligung von Islamisten aus Deutschland am B\u00fcrgerkrieg in Syrien................................................................. 88 4.5 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern 91 4.6 Aktivit\u00e4ten von Islamisten aus dem Nordkaukasus ............... 93 5 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus ........................................95 5.1 Personenpotenzial ............................................................................ 95 5.2 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL)..................................................................................... 96 5.2.1 Allgemeines ......................................................................................... 96 9","5.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland ............................................ 97 5.2.3 Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Kurden in Syrien ..................................... 98 6 Spionageabwehr .................................................................. 101 6.1 Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste - Entwicklungstendenzen................................................................101 6.2 Wirtschaftsschutz im Rahmen der Spionageabwehr ..........102 6.3 Ansprechpartner vor Ort ...............................................................103 7 \u00d6ffentlichkeitsarbeit ............................................................ 105 7.1 Aktivit\u00e4ten ..........................................................................................105 7.2 Informationsmaterialien................................................................108 7.3 Ausund Fortbildung an der Fachhochschule G\u00fcstrow.....109 Abk\u00fcrzungsverzeichnis .................................................................111 Glossar .................................................................................................114 Registeranhang ................................................................................126 Anlage ........................................................................................................ 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Jahres\u00fcbersicht 2013/2014 ..........................................................................................130 2 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern .........................................................133 10","1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Informationen \u00fcber \"Bestrebungen\" zu sammeln und auszuwerten, die sich zielgerichtet gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, also die Grundprinzipien unseres Staates, richten. Dies ist in allen Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der L\u00e4nder entsprechend geregelt (vgl. SSSS 5, 6 LVerfSchG M-V). Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz aufkl\u00e4ren, informieren, sensibilisieren und warnen. Dabei wird er bereits unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig, allerdings nur bei sogenannten Beobachtungsobjekten, die im Einzelnen festgelegt sind. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Strukturen wie die NPD oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Gruppierungen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Organisationen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Damit zeigt sich der demokratische Rechtsstaat \"wehrhaft\", eine Lehre aus der auf legalistischem Wege erfolgten Abschaffung der Weimarer Republik durch die Nationalsozialisten. Es gilt, entschlossen den drohenden totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu sp\u00e4t ist! Die \"Wehrhafte Demokratie\" hat folgende Wesensmerkmale: * Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, * die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen und * die Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen versto\u00dfen. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) und die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) haben ihrem gesetzlichen Auftrag 11","folgend also Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, * sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, * Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Ferner wirken das BfV und die LfV mit * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen und * bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Der Verfassungsschutz ist die ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist und bleibt eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6rderalen Sicherheitsarchitektur. Vorstellungen, dem Verfassungsschutz diese 12","Stellung streitig zu machen und die Bewertung f\u00fcr den politischen Extremismus au\u00dferhalb des Staates anzusiedeln, ist die st\u00e4ndige Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) entschieden entgegen getreten. Der weiteren Erosion des staatlichen Gewaltmonopols als wesentlichem Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips wurde damit Einhalt geboten. Von der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, * die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 13","1.3 Weitere Rechtsgrundlagen F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V), das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (S\u00dcG) ma\u00dfgebend. 1.4 Struktur Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, ein Bundesamt (BfV) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Verfassungsschutz seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Sport (Abteilung 5), wie dies auch in acht weiteren L\u00e4ndern der Fall ist. 1.5 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, Programmen, Aufrufen und dem Internet. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besuchen \u00f6ffentliche Veranstaltungen und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Gegen\u00fcber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione ver\u00f6ffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugbl\u00e4tter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, 14","ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung geh\u00f6ren insbesondere: * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Gew\u00e4hrspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel 10-Gesetzes. 1.6 Kontrolle F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: * der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres und Sport im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen oder Petitionen; * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss; * Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G-10-Kommission des Landtages genehmigt werden; * des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht; * des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht; * der justiziellen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie 15","* der st\u00e4ndigen und intensiven \u00dcberwachung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch w\u00fcrdigen. Parlamentarische Kontrolle Kontrolle durch PKK die Justiz G-10-Kommission Verfassungsschutz M-V Innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle Kontrolle durch Sonstige externe die \u00d6ffentlichkeit Kontrolle B\u00fcrger LfDI M-V Medien LRH M-V 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsma\u00dfnahmen initiieren muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich \u00fcberblicksartig wie folgt darstellen: 16","Polizei Verfassungsschutz Legalit\u00e4tsprinzip bei Strafverfolgungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr allgemeine Gefahrenabwehr Aufkl\u00e4rung von politischem und Strafverfolgung durch Extremismus durch offene und offene und verdeckte verdeckte InformationsgewinInformationsgewinnung nung keine polizeilichen EingriffsEingriffsbefugnisse befugnisse Einsatz von Zwangsmitteln keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Die notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder wird \u00fcber die t\u00e4gliche Arbeit hinaus auch \u00fcber gemeinsame Zentren gew\u00e4hrleistet: * Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) seit dem 14. Dezember 2004 * Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit dem 15. November 2012. 17","2 Rechtsextremismus 2.1 Lage\u00fcberblick Die Lage auf dem Gebiet des Rechtsextremismus war im Berichtszeitraum in der ersten Jahresh\u00e4lfte durch den Wahlkampf der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) f\u00fcr die Europaund Kommunalwahlen 2014 in Mecklenburg-Vorpommern gepr\u00e4gt. Zentrales Thema war hier die Agitation gegen die Zuwanderung, die auch nach den Wahlen beinahe unvermindert fortgesetzt wurde. Insgesamt zeigte sich die Szene weiterhin aktionsbereit, konnte aber nicht an die Mobilisierungsf\u00e4higkeit der letzten Jahre ankn\u00fcpfen. Trotz eines intensiv gef\u00fchrten Wahlkampfes ist das Wahlergebnis der NPD bei der Europawahl und den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hinter den eigenen Erwartungen zur\u00fcckgeblieben. Die Partei zeigte sich in ersten Reaktionen entsprechend entt\u00e4uscht. Ein leiser Optimismus wurde erst wieder nach au\u00dfen getragen, als das Gesamtergebnis bei den Kommunalwahlen feststand, konnte sich die Partei trotz der laufenden Verbotsdiskussion mit 49 Mandaten doch erneut landesweit und insbesondere im Osten des Landes im kommunalpolitischen Raum verankern. Vor diesem Hintergrund bleibt die Einsch\u00e4tzung weiterhin richtig, dass die NPD hierzulande auf ein Stammw\u00e4hlerpotenzial zur\u00fcckgreifen kann. Es bleibt der Partei offenbar auch in schwierigen Zeiten treu. Erfolge konnten drei rechtsextremistische W\u00e4hlergemeinschaften verbuchen, die erstmals angetreten waren. Sie sollten aus Sicht der rechtsextremistischen Szene offenbar deren kommunalpolitische Angebotspalette erweitern. Dabei haben sie m\u00f6glicherweise die insgesamt positive Entwicklung kommunaler W\u00e4hlergemeinschaften gerade im dortigen geographischen Raum im Blick gehabt.1 In der \u00f6ffentlichen Darstellung verwendete Bezeichnungen wie \"NPD-Tarnlisten\" oder \"W\u00f6lfe im Schafspelz\" gehen fehl, da die politische Zuordnung dieser Gruppierungen schon aufgrund der handelnden Per- 1 vgl. Eckert,Carlo, M\u00fcller, Tobias: Landkreis Vorpommern-Greifswald, in: Nestler, Christian, Scheele, Christopher (Hrsg.): Die Kommunalwahlen 2014 in Mecklenburg-Vorpommern, Rostocker Informationen zu Politik und Verwaltung Nr. 33, Rostock: Universit\u00e4t, Institut f\u00fcr Politik-und Verwaltungswissenschaften 2014, S. 72 18","sonen gerade vor Ort durchaus bekannt ist. Hier stand nach hiesiger Einsch\u00e4tzung also weniger eine Irref\u00fchrung des W\u00e4hlers als vielmehr das politische Experiment im Vordergrund. Insgesamt zeigt das Wahlergebnis jedoch, dass die rechtsextremistische Szene ihren politischen Spielraum erneut nicht erweitern konnte. Auch scheint es, als ob die NPD - m\u00f6glicherweise im Zuge der im Land allgemein festzustellenden Parteienkritik - an Anziehungskraft verloren hat. F\u00fcr eine Entwarnung besteht gleichwohl kein Anlass. Mecklenburg-Vorpommern bleibt im Vergleich mit den meisten anderen Bundesl\u00e4ndern eine \"Hochburg\" der NPD. Dementsprechend nehmen deren Aktivit\u00e4ten auch in diesem Bericht breiten Raum ein. Besondere Aufmerksamkeit bedurften im Jahr 2014 die Aktivit\u00e4ten der rechtsextremistischen Szene in sozialen Netzwerken, die weiter anwachsen und damit zu einer immer gr\u00f6\u00dferen Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden werden. Diese neuen Formen politischer Kommunikation schaffen M\u00f6glichkeiten der Vernetzung und der Informationssteuerung, die ein gro\u00dfes Personenpotenzial erreichen und dieses gegebenenfalls auch mobilisieren k\u00f6nnen. Deutlich wird dies bei der Organisierung islamkritischer Proteste, die zumindest in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Einfluss von Rechtsextremisten stehen. Ver\u00e4nderungen des Gesamtpotenzials der rechtsextremistischen Szene konnten im Berichtszeitraum nicht festgestellt werden. Weiterhin k\u00f6nnen etwa 1.400 Personen diesem Spektrum zugerechnet werden. Allerdings hat es erneut szeneinterne Verschiebungen gegeben. W\u00e4hrend die NPD Mitglieder verloren hat, ist das Lager der Neonazis weiter angewachsen. Gegen\u00fcber 2013 ist bei einem R\u00fcckgang der Gesamtstraftatenzahl die Zahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten leicht gestiegen. Dies belegt einmal mehr, dass von dieser Szene eine st\u00e4ndige Bedrohung f\u00fcr die Menschen ausgeht, die von ihr als feindlich betrachtet werden. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Zuwanderer, der politische Gegner und als Vertreter des verhassten Staatsapparates die Polizei. 19","2.2 Personenpotenzial M-V M-V Bund Bund 2013 2014 2013 2014 Rechtsextremistische 550 550 7.400 7.200 Subkulturen Neonationalsozialisten 450 480 5.800 5.600 (Neonazis) \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), inkl. 20 Mitglieder der \"Jungen Nationalde380 340 5.500 5.200 mokraten\" (JN) und ca. 10 Mitglieder des \"Ringes Nationaler Frauen\" (RNF) \"Die Rechte\" < 10 < 10 500 500 Sonstige 20 20 2.500 2.500 Gesamt 2 ca. 1.400 ca.1400 21.700 21.000 dav. gewaltorientierte ca. 650 ca. 650 9.600 10.500 Rechtsextremisten 2.3 Straftatenaufkommen Im Jahre 2014 registrierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" 689 Straftaten (Vorjahr: 771). Davon wurden insgesamt 642 (Vorjahr: 724) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie zum Teil antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 520 Vorf\u00e4llen (Vorjahr: 601) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 35 (Vorjahr: 31) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 16 (Vorjahr: 13) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Die Gesamtzahl der fremdenfeindlichen Straftaten stieg von 55 auf 62. Erneut kam es dabei auch zu \u00dcbergriffen auf Asylbewerberunterk\u00fcnfte. Die Anzahl antisemitischer Straftaten ist in etwa 2 nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 20","konstant geblieben (28 Vorf\u00e4lle 2014 gegen\u00fcber 30 Straftaten im Vorjahr). Darunter war jedoch keine Gewalttat. 2.4 Rechtsterrorismus / \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) Am 15. April 2014 hat die Landespolizei im Rahmen eines nicht im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Aktivit\u00e4ten stehenden Ermittlungsverfahrens in Krakow am See eine Compaktdisc aufgefunden, die weitgehend inhaltsgleich ist mit einer von der Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz Hamburg im Februar 2014 erlangten DVD. Die darauf gespeicherten Dateien enthalten unter anderem die Abk\u00fcrzung \"NSU/NSDAP\". Dies f\u00fchrte bei der Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz Hamburg zu der nachvollziehbaren Einsch\u00e4tzung, dass hier ein Bezug zur terroristischen Vereinigung NSU m\u00f6glich sein k\u00f6nnte. Der Generalbundesanwalt wurde daraufhin unverz\u00fcglich informiert. In der Folge sind sowohl beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz als auch bei den Sicherheitsbeh\u00f6rden in Sachsen Datentr\u00e4ger festgestellt worden, die einen entsprechenden inhaltlichen Bezug aufweisen oder aufweisen k\u00f6nnten. Da die Ermittlungen zur Frage, ob und inwieweit hier ein tats\u00e4chlicher Zusammenhang mit dem \"NSU-Trio\" besteht, in die Zust\u00e4ndigkeit des Generalbundesanwaltes fallen, k\u00f6nnen aus rechtlichen Gr\u00fcnden an dieser Stelle keine weiteren Ausf\u00fchrungen zum Sachverhalt erfolgen. Die bereits im letzten Jahr erfolgten Versuche der hiesigen Szene, den NSU als staatliches Konstrukt darzustellen, fanden auch 2014 ihre Fortsetzung, so etwa in der Landtagsdebatte zum Thema NSU am 12. November 2014, als ein Mitglied der NPD-Fraktion von einer \"staatlichen Versorgung des Mundlos-B\u00f6hnhardt-Trios\" sprach.3 Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes haben im Berichtszeitraum den notwendigen Reformprozess fortgesetzt. Dies wird in einem im Januar 2015 vorgelegten Bericht deutlich, der dem Landtag nach dessen Beschluss vom 30. Oktober 2013 durch die Landesregierung vorzulegen war. Diese war in dem Beschluss aufgefordert worden, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen 3 Internetseite MUPINFO: \"Dauerbrenner NSU\" vom 12.11.2014, abgerufen am 14.11.2014 21","Bundestages im Hinblick auf notwendige Reformen landesspezifisch zu analysieren und \u00fcber den bisherigen Stand j\u00e4hrlich zu berichten. Der Bericht stellt gleichzeitig eine Erg\u00e4nzung der kontinuierlichen Berichterstattung gegen\u00fcber dem Parlament dar, die unter anderem regelm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber der Parlamentarischen Kontrollkommission, aber beispielsweise auch durch den Informationsbrief zum NSU erfolgt ist. Da die mediale Reflexion des detaillierten Berichts sehr verk\u00fcrzt war und allenfalls kritische Aspekte aufgegriffen wurden, ist es empfehlenswert, den Bericht im Original zu lesen. Er kann auf den Internetseiten des Landtages eingesehen werden.4 2.5 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" Motiviert durch ihr rassistisches Weltbild und die gestiegene Zahl von Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen hat die rechtsextremistische Szene des Landes auch 2014 einen Schwerpunkt auf die Agitation gegen Zuwanderer gelegt. Wie die Zahl der Straftaten mit fremdenfeindlicher Motivation zeigt, ist es jedoch nicht nur bei verbalen Attacken geblieben. Erneut waren auch gewaltt\u00e4tige \u00dcbergriffe zu verzeichnen, die sicherlich auch auf die aufstachelnde Wirkung der \"Propagandaoffensive\" zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Eine zentrale Funktion beim Sch\u00fcren der Ressentiments gegen Asylbewerber und Kriegsfl\u00fcchtlinge hat der Landesverband der NPD inne, wobei sich die Partei in G\u00e4nze als Vorreiter einer zuwanderungsfeindlichen Politik sieht. Der NPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Udo PAST\u00d6RS hat als seinerzeit amtierender Bundesvorsitzender zur Rolle seiner Partei entsprechend angemerkt, dass diese \"seit Jahrzehnten\" bem\u00fcht sei, \"auf die unkalkulierbaren Gefahren hinzuweisen, die sich aus dem ungez\u00fcgelten Zuzug Fremder aus allen Herrenl\u00e4ndern ergeben. (...)Die bereits jetzt schon geplanten zus\u00e4tzlichen Asylantenheime und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte k\u00f6nnten das Fa\u00df der Geduld in der deutschen Bev\u00f6lkerung zum \u00dcberlaufen bringen.\"5 4 www.landtag-mv.de, Drucksache 6/3536 5 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Tod und Verderben\" vom 26.09.2014, abgerufen am 26.09.2014 22","Offenkundig sieht die NPD hier ein Politikfeld, das sich als ankn\u00fcpfungsf\u00e4hig mit Teilen der Mehrheitsgesellschaft erweisen k\u00f6nnte. Entsprechend hoch waren die Bem\u00fchungen, \u00f6ffentlich Pr\u00e4senz zu zeigen: Eine Kundgebungstour der NPD-Landtagsfraktion in der Zeit vom 17. M\u00e4rz bis 3. April 2014 hatte u. a. das Motto \"Ausl\u00e4nder kosten uns Millionen - Recht auf Asyl abschaffen\". Dabei sollten gezielt regionale Proteste von Anwohnern gegen geplante oder bereits vorhandene Asylbewerberbzw. Fl\u00fcchtlingsheime aufgegriffen oder entsprechende Proteste auch selbst initiiert werden, um diese anschlie\u00dfend in die eigene Richtung zu steuern. Dieser Zielsetzung entsprechend haben der NPD-Landesverband und mehrere Kreisverb\u00e4nde einen \"Leitfaden zum Umgang mit Asylanten in der Nachbarschaft\" herausgegeben, in dem ausl\u00e4nderfeindliche Kernforderungen wie \"nie ohne Zeugen mit Asylanten sprechen\" oder \"Bekanntschaften schlie\u00dfen lohnt sich nicht\" verbreitet und Asylbewerber stigmatisiert wurden. Dieser Leitfaden wurden u. a. auch im Rahmen des Kommunalwahlkampfes fl\u00e4chendeckend verteilt.6 Auch nach den Wahlen bis zum Jahresende 2014 war die Thematik bei der Berichterstattung des NPD-Landesverbandes von herausragender Bedeutung. So wurde u. a. die Auffassung verbreitet, dass \"\u00dcberfremdungsfanatiker in den herrschenden Parteien\" f\u00fcr den \"Massenzustrom\" von \"Asylanten\" bzw. den \"massiven Ansturm von Wohlstandsj\u00e4gern aus aller Welt\" in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich seien. F\u00fcr die Einwohner soll es \"bald unm\u00f6glich sein, eine Wohnung zu finden\".7 Auch wird aus einem Einzelfall um das Kirchasyl eines abgelehnten Asylbewerbers in Wolgast das Szenario entwickelt, dass \"Schlepperbanden\" neue Moscheen gr\u00fcnden k\u00f6nnten, um dort ihre \"Kunden\" abschiebesicher unterzubringen.8 Besonders intensiv sind die ausl\u00e4nderfeindlichen Aktivit\u00e4ten im Osten des Landes. Nachfolgend sind nur einige Beispiele erw\u00e4hnt: 6 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Asylantenleitfaden und Asylantenfr\u00fchwarnsystem\" vom 11.04.2014, abgerufen am 11.04.2014 7 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Anklam drohen zwei weitere Asylantenheime\" vom 27.11.2014, abgerufen am 05.11.2014 8 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Kirchenasyl und Moschee-Asyl\" vom 28.10.2014, abgerufen am 05.11.2014 23","* In einem am 10. November 2014 auf der rechtsextremistischen Internetplattform MUPINFO eingestellten Video9 behauptet der NPD-Landtagsabgeordnete Michael ANDREJEWSKI, dass \"Massen von Asylanten nach Vorpommern str\u00f6men\", um Anklam zur \"Asylstadt Nummer 1\" zu machen. Man habe, so ANDREJEWSKI weiter, \"nicht vor, das hinzunehmen\", weitere Aktionen wie \"Kundgebungen und Demonstrationen\" w\u00fcrden folgen. Im Begleittext hei\u00dft es \"der nationale Widerstand l\u00e4uft bereits an\". Diese Ank\u00fcndigung kann durchaus als Drohung verstanden werden. * Am 5. Dezember 2014 kam es zu einem Zwischenfall in dem Asylbewerberheim in Pl\u00f6wen (Landkreis Vorpommern-Greifswald), als der NPD-Landtagsabgeordnete Tino M\u00dcLLER mit vier weiteren Personen das Objekt betrat und dabei filmte. Die Filmaufnahmen mit dem NPD-Landtagsabgeordneten Michael ANDREJEWSKI waren unmittelbar im Anschluss auf der Internetseite der NPD unter der \u00dcberschrift \"Offenes Tor f\u00fcr NPD-Besuch im Asylanten-Ferienlager Pl\u00f6wen\" abrufbar. ANDREJEWSKI baute darin erneut eine Drohkulisse dahingehend auf, dass Privatwohnungen oder sogar einzelne Zimmer in Privatwohnungen f\u00fcr \"Asylanten\" beschlagnahmt werden k\u00f6nnten.10 * An der B 104 in L\u00f6cknitz und Rossow, ebenfalls im Landkreis Vorpommern-Greifswald, wurden am 7. Dezember 2014 dar\u00fcber hinaus mehrere Plakate der NPD mit der Aufschrift \"Asylmissbrauch-nein Danke. Wir sind nicht das Sozialamt der Welt\" festgestellt. In L\u00f6cknitz, Eggesin, Ueckerm\u00fcnde und Torgelow brachten Unbekannte an B\u00e4umen, Geb\u00e4uden und in Werbeaufstellern mehrere Plakate mit Parolen gegen Asylsuchende an. Die Plakate waren u. a. mit Beschriftungen wie \"Kein Multikulti in Vorpommern-Greifswald\", \"B\u00fcrgermut gegen Asylantenflut\" oder \"\u00dcberfremdung geht uns alle an\", versehen. Auf kommunalpolitischer Ebene behandelte die NPD M-V ebenfalls h\u00e4ufig Themen rund um das Asylrecht. 9 Internetseite MUPINFO: \"Asyldrohnen kreisen \u00fcber Anklam - und suchen Platz f\u00fcr noch mehr Asylanten\" vom 10.11.2014, abgerufen am 11.11.2014 10 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Offenes Tor f\u00fcr NPD-Besuch im AsylantenFerienlager Pl\u00f6wen\" vom 06.12.2014, abgerufen am 08.12.2014 24","Neben der NPD beteiligten sich aber auch \"parteifreie Kr\u00e4fte\" wie neonazistische Kameradschaften oder andere Vereinigungen, die durch eine verschleiernde Namensgebung z. B. als \"B\u00fcrgerinitative\" den wahren ideologischen Hintergrund verbergen sollen, an den Aktivit\u00e4ten gegen Zuwanderer. Ein besonderer Schwerpunkt war im Berichtszeitraum im Raum B\u00fctzow/G\u00fcstrow zu beobachten. Eine \"B\u00fcrgerinitiative B\u00fctzow wehrt sich\", die offensichtlich der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen ist, meldete f\u00fcr den 19. Juli 2014 unter dem Motto \"Asylmissbrauch - Nicht mit uns! B\u00fctzow wehrt sich!\" eine Demonstration in B\u00fctzow an, an der sich etwa 100 Personen, darunter auch Kader der NPD, beteiligten. In G\u00fcstrow kam es neben ausl\u00e4nderfeindlichen Plakataktionen zu mehreren Kleindemonstrationen, die von der \"freien Szene\" organisiert wurden. Am 18. Oktober 2014 wurde ein Fackelmarsch organisiert, an dem sich ca. 100 Personen, die haupts\u00e4chlich der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen waren, beteiligt haben. Dar\u00fcber hinaus wurde in den FACEBOOK-Gruppen \"G\u00fcstrow (bzw.) B\u00fctzow wehrt sich gegen Asylmissbrauch\" gegen Zuwanderer agitiert. Zugleich dienten sie als Organisationsplattformen f\u00fcr die beschriebenen Proteste. Gerade die Demonstration in B\u00fctzow veranschaulicht die enge Vernetzung der Neonaziszene mit der NPD. Diese war zwar von der vorgenannten \"B\u00fcrgerinitiative\" bzw. einer Einzelperson, die der \"Kameradschaft B\u00fctzow\" zuzurechnen ist, angemeldet worden, die Durchf\u00fchrung wurde jedoch - wie in Mecklenburg-Vorpommern \u00fcblich - von der NPD \u00fcbernommen, was u. a. anhand der Lautsprecherwagen oder auch der Tatsache deutlich wurde, dass Udo PAST\u00d6RS als Redner auftrat. F\u00fcr die rechtsextremistische subkulturelle Szene des Landes bietet die Agitation gegen Asylbewerber oder Fl\u00fcchtlinge Anlass f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Gewalt. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2014 ein afghanischer Asylbewerber in Neubrandenburg von seinem Fahrrad getreten und anschlie\u00dfend von zwei Personen gew\u00fcrgt und geschlagen. Am 18. Mai 2014 wurde eine dunkelh\u00e4utige m\u00e4nnliche Person in Kramerhof (Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen) von mehreren Beschuldigten zun\u00e4chst geschubst, dann durch eine Sprung in den R\u00fccken zu Boden gerissen, getreten und als \"Neger\" beleidigt. 25","2.6 Einflussnahme der rechtsextremistischen Szene auf islamkritische Bewegungen Die Aktivit\u00e4ten der nicht dem extremistischen Spektrum zurechnenden PEGIDA (\"Patriotische Europ\u00e4er gegen die Islamisierung des Abendlandes\") und deren Ableger haben im Berichtszeitraum auch in der rechtsextremistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns Reaktionen ausgel\u00f6st. So hat der NPD-Landtagsabgeordnete Tino M\u00dcLLER mit seiner \"B\u00fcrgerinitiative 'Sch\u00f6ner und sicherer Wohnen'\" und einem Transparent mit der Aufschrift \"Wir lassen uns nicht l\u00e4nger bel\u00fcgen! Heimat und Identit\u00e4t bewahren! Asylbetrug stoppen! BI 'Sch\u00f6ner und sicherer Wohnen'\" an der Protestkundgebung der PEGIDA am 8. Dezember 2014 in Dresden teilgenommen.11 Eine offizielle Stellungnahme gab der NPD-Landesverband mit Datum vom 12. Dezember 2014 ab. Danach solidarisiere sich die NPD mit den Forderungen dieser B\u00fcrgerbewegungen. Auch die NPD fordere \"die Bewahrung und den Schutz unserer Identit\u00e4t und unser abendl\u00e4ndischer Kultur\". Von daher w\u00fcrden sich Mitglieder, Sympathisanten und politische Weggef\u00e4hrten der NPD an diesen Demonstrationen beteiligen.12 Die NPD M-V sah die PEGIDA-Bewegung zum Jahreswechsel 2014/ 2015 \"im Geiste der NPD\". Die bei den Demonstrationen feststellbaren \"Volksverr\u00e4ter\"-Rufe seien \"NPD-Sprachgebrauch\" und \"NPD-Denken\". Vielen der Rufer sei m\u00f6glicherweise gar nicht bewusst, dass sie damit die ideologische Grundhaltung der NPD \u00fcbernommen h\u00e4tten. Die NPD M-V f\u00fchrte dies auf die eigene \"beharrliche Volksaufkl\u00e4rungsarbeit\" zur\u00fcck, die auch auf unbewusster Ebene wirke.13 Der neue Bundesvorsitzende der \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN), Sebastian RICHTER, hat sich ebenfalls zur PEGIDA ge\u00e4u\u00dfert: 11 Internetseite der NPD-Landtagsfraktion: \"\u00dcberfremdung geht uns alle an! Null Toleranz - das Gebot der Stunde!\" vom 12.12.2014, abgerufen am 15.12.2014 12 Internetseite der NPD-Landtagsfraktion: \"\u00dcberfremdung geht uns alle an! Null Toleranz - das Gebot der Stunde!\" vom 12.12.2014, abgerufen am 15.12.2014 13 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Drei Pluspunkte f\u00fcr die NPD im neuen Jahr\" vom 05.01.2015, abgerufen am 06.01.2015 26","\"Protestbewegungen haben zun\u00e4chst den Vorteil, dass sie breit aufgestellt sind und schwer weltanschaulich verortet werden k\u00f6nnen, da sie schlichtweg selten ein einheitliches Weltbild vertreten. Doch genau das ist langfristig gesehen ein Nachteil. Die grundlegenden Ursachen der momentanen Zuwanderungswelle werden n\u00e4mlich nicht tiefgr\u00fcndig herausgearbeitet. (...) Und deswegen mu\u00df der Protest endlich Partei ergreifen und sich einer nationalen Sammlungsbewegung, wie es die NPD sein k\u00f6nnte, anschlie\u00dfen! (...) Denn wenn die Identit\u00e4ten der V\u00f6lker Europas nachhaltig bewahrt werden sollen, mu\u00df zwangsweise aus dieser B\u00fcrgerbewegung eine volkstreue Massenbewegung mit der NPD an der Spitze werden.\"14 Ganz offensichtlich sehen NPD und JN zwar eine geistige N\u00e4he zu den Zielen der PEGIDA, bem\u00e4ngeln aber deren fehlenden Willen zur \"Systemver\u00e4nderung\". Ein solcher - letztlich revolution\u00e4rer Prozess - k\u00f6nne nach den Vorstellungen der Parteikader nur durch die NPD und ihre Nebenorganisationen als \"Spitze der Bewegung\" initiiert werden. Gleichwohl hat die rechtsextremistische Szene des Landes von Anfang an versucht, die sich hierzulande bildenden PEGIDA-Ableger (ROGIDA, MEGIDA, MVGIDA) zu beeinflussen. Der Minister f\u00fcr Inneres und Sport des Landes hatte im Dezember 2014 \u00f6ffentlich auf diese Gefahr hingewiesen und vor einer Instrumentalisierung der B\u00fcrgerproteste durch Rechtsextremisten gewarnt. 2.7 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Eigene Immobilien sind f\u00fcr die rechtsextremistische Szene weiterhin von zentraler Bedeutung. Ein NPD-Funktion\u00e4r aus Th\u00fcringen hat dies in der NPD-Zeitung \"Deutsche Stimme\" sehr deutlich gemacht: \"Jedes Haus, jede Wohnung, in dem sich die nationale Opposition treffen kann, ist eine Burg im Feindesland!\"15 14 Internetseite des JN-Bundesverbandes: \"Protestbewegung mu\u00df Partei ergreifen\" vom 19.12.2014, abgerufen am 29.12.2014 15 Thorsten HEISE in \"gemeinsam, authentisch, deutsch\", ver\u00f6ffentlicht in der \"Deutschen Stimme\" Ausgabe 11, November 2014 27","Eine solche \"Burg\" ist ganz offensichtlich das \"Nationale Begegnungszentrum\" Anklam, welches Sitz des NPD-Landesverbandes und Anlaufpunkt f\u00fcr Rechtsextremisten vornehmlich aus dem Bereich Vorpommern-Greifswald ist. In dem Objekt sind ein Versandhandel (\"Pommerscher Buchdienst\") sowie das B\u00fcrgerb\u00fcro des NPD-Landtagsabgeordneten Michael ANDREJEWSKI angesiedelt. Zwar dient dieses gegenw\u00e4rtig nicht als Wohnobjekt, aber Bibliothek und Versammlungsraum sind vorhanden. Weitere zentrale Anlaufpunkte der rechtsextremistischen Szene sind Objekte in Grevesm\u00fchlen, L\u00fcbtheen, Burg Stargard, Salchow und Viereck, in denen die unterschiedlichsten Szeneveranstaltungen durchgef\u00fchrt werden. * \"Thinghaus\" Grevesm\u00fchlen Das \"Thinghaus\" ist als wichtigster Treffort der rechtsextremistischen Szene im Westen des Landes anzusehen. Dieser wird auch Rechtsextremisten aus anderen Bundesl\u00e4ndern f\u00fcr Veranstaltungen zur Verf\u00fcgung gestellt. So fand dort am 14. September 2014 der Landesparteitag des NPD-Landesverbandes Schleswig-Holstein statt, da es nach eigenen Angaben nicht m\u00f6glich war, eine geeignete Gastst\u00e4tte in Schleswig-Holstein zu bekommen.16 Der gro\u00dfe Versammlungsraum bietet die M\u00f6glichkeit, auch Konzerte oder Vortragsveranstaltungen durchzuf\u00fchren. Bemerkenswert ist, dass das Objekt bislang dreimal am \"Tag des offenen Thinghauses\" der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht wurde, was au\u00dferhalb der rechtsextremistischen Szene jedoch auf wenig Resonanz stie\u00df. Die Veranstaltung im Jahr 2014 zeigte allerdings die besonders enge Beziehung zwischen dem NPD-Kreisverband und den Neonazis des \"Freundeskreises Thinghaus\". Der Kreisverband trat im Jahr 2014 erstmals als Anmelder des \"Tages des offenen Thinghauses\" am 26. Oktober 2014 in Erscheinung. In einem Interview mit MUPINFO hat der Kreisvorsitzende David B\u00d6TTCHER sich erfreut dar\u00fcber gezeigt, f\u00fcr die \"musikalische Unterhaltung\" beim \"Tag des offenen Thinghauses\" 2014 \"Lunikoff\" gewonnen zu ha16 Internetseite des NPD-Landesverbandes Schleswig-Holstein: \"Landesparteitag der NPD Schleswig-Holstein\" vom 15.09.2014, abgerufen am 17.09.2014 28","ben.17 Hierbei handelt es sich um den Rechtsextremisten Michael REGNER, der vom Bundesgerichtshof am 10. M\u00e4rz 2005 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (Musikband \"Landser\") als R\u00e4delsf\u00fchrer in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war.18 * \"Kulturraum\" L\u00fcbtheen Der \"Kulturraum L\u00fcbtheen\" wurde im Jahr 2014 f\u00fcr Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten vornehmlich des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg genutzt. Wie im Vorjahr wurden dort von Rechtsextremisten organisierte Sportund weitere Freizeitangebote, auch f\u00fcr Kinder, angeboten. * \"B\u00fcrgerb\u00fcro\" Burg Stargard Das B\u00fcrgerb\u00fcro Burg Stargard war urspr\u00fcnglich als Kreisgesch\u00e4ftsstelle der NPD-Kreistagsfraktion Mecklenburgische Seenplatte eingerichtet worden. Nach dem Verlust des Fraktionsstatus wird das Objekt weiterhin von NPD-Angeh\u00f6rigen genutzt und bewohnt. * \"Saustall\" (ehemaliger Schweinestall) Viereck In Viereck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) existiert mit dem dortigen \"Saustall\" ein \u00fcberregionaler Treffort, der auch \"Publikum\" aus Brandenburg und Berlin anzieht. Trotz einer baurechtlichen Einschr\u00e4nkung f\u00fcr Veranstaltungen kam es auch im Jahre 2014 wieder zu illegalen Veranstaltungen, die von der Polizei aufgel\u00f6st werden mussten. * \"Nationales Wohnprojekt\" in Salchow Das im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegende \"Nationale Wohnprojekt\" in Salchow dient neben seiner Rolle als Wohnsitz f\u00fcr Szeneangeh\u00f6rige als Austragungsort f\u00fcr rechtsextremistische Musikveranstaltungen, die dort von der Au\u00dfenwelt abgeschottet durchgef\u00fchrt werden. Eigent\u00fcmer ist u. a. ein NPD-Kader. 17 Internetseite MUPINFO: \"Tag des offenen Thinghauses\" vom 22.10.2014, abgerufen am 24.10. 2014 18 Urteil vom 10.03.2005, 3 StR 233/04 29","2.8 Subkultureller Rechtsextremismus Dem subkulturellen Rechtsextremismus rechnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden die Personen zu, die ohne gr\u00f6\u00dferen Organisationsgrad zumeist auf \u00f6rtlicher Ebene rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten entfalten. Deren Eindringtiefe in ideologisch-politische Zusammenh\u00e4nge ist weiterhin eher gering. Diese Szene bleibt \u00fcberwiegend aktionsorientiert und findet sich - wenn \u00fcberhaupt - im Rahmen des rechtsextremistischen Konzertgeschehens oder als Teilnehmer bei Demonstrationen des organisierten Rechtsextremismus zusammen. Typisch f\u00fcr diese in Teilen gewaltorientierte Szene ist die Bereitschaft zur Begehung von Straftaten, wie etwa Propagandadelikte (\"Sieg Heil-Rufe\", der \"Hitlergru\u00df\"), die nicht selten im Zusammenhang mit einschl\u00e4gigen Gewalttaten erfolgen. Andere subkulturelle Szenen, wie Hooligans und Rocker, fallen wegen des in der Regel Fehlens politisch-extremistischer Zielsetzungen zwar nicht unter die Beobachtung des Verfassungsschutzes. Gleichwohl m\u00fcssen partiell vorhandene \u00dcberschneidungen mit der rechtsextremistischen Szene im Blick behalten werden, um das damit m\u00f6glicherweise verbundene Gefahrenpotenzial einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen. Diese Verbindungen stellen sich im Bundesgebiet aber auch regional unterschiedlich dar und sind meist von pers\u00f6nlichen Kennverh\u00e4ltnissen abh\u00e4ngig. Eine ma\u00dfgebliche Beeinflussung der Rockerszene oder der hiesigen Hooliganszene durch Rechtsextremisten ist jedoch wegen der grunds\u00e4tzlich unterschiedlichen Interessenlage weiterhin nicht erkennbar. Allerdings ist \u00fcber die pers\u00f6nlichen Kontakte hinaus erkennbar, dass es habituelle \u00dcberschneidungen der einzelnen Subkulturen gibt. So sind \u00e4hnliche Vorstellungen von \"Kameradschaft\", \"Disziplin\" und \"M\u00e4nnlichkeit\" vorhanden. Dar\u00fcber hinaus gibt es im Rechtsextremismus Gruppierungen, wie etwa die \"Hammerskins\" oder die \"Brigade 8\", die \u00e4hnliche Rituale pflegen wie die Rockerszene. Dies gilt f\u00fcr das Tragen von \"Kutten\" oder die Praxis bei der Aufnahme neuer Mitglieder. Allerdings sind die \"Hammerskins\" mit ihren auch in Mecklenburg-Vorpommern agierenden konspirativen Strukturen eher dem Lager der Neonazis zuzuordnen, w\u00e4hrend die \"Brigade 8\" im Grenzbereich zwischen den rechtsextremistischen Subkulturen 30","und der Neonaziszene angesiedelt ist. 2014 r\u00fcckten im Zusammenhang mit den Demonstrationen der \"Hooligans gegen Salafisten\" (HOGESA) am 26. Oktober in K\u00f6ln und am 15. November in Hannover die \u00dcberschneidungen der Hooliganszene mit der rechtsextremistischen Szene in das Blickfeld der \u00d6ffentlichkeit. Tats\u00e4chlich nahmen auch zum Teil bekannte Rechtsextremisten an den Demonstrationen teil. In Mecklenburg-Vorpommern blieb die Resonanz auf die Demonstrationsaufrufe allerdings sehr gering. Im \u00dcbrigen ist es der HOGESA-Bewegung insgesamt weder gelungen, eine auf Dauer angelegte Struktur zu schaffen noch einen kontinuierlichen politischen Meinungsbildungsprozess zu organisieren. 2.8.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 2014 Sehr wahrscheinlich auch aufgrund des kontinuierlichen Verfolgungsdrucks wurden 2014 gegen\u00fcber dem Vorjahr deutlich weniger rechtsextremistische Musikveranstaltungen im Land durchgef\u00fchrt. So fanden im Berichtzeitraum in Mecklenburg-Vorpommern 12 einschl\u00e4gige Musikveranstaltungen (2013: 18) statt, darunter sieben Konzerte mit Live-Auftritten von rechtsextremistischen Bands (2013: 13)19. Des Weiteren wurden vier Musikdarbietungen im Rahmen von politischen Veranstaltungen, etwa der NPD (2013: 4), und ein \"Liederabend\" festgestellt. Drei Veranstaltungen konnten im Vorfeld verhindert werden. Dabei kam es wiederum zu Gewalttaten gegen\u00fcber eingesetzten Polizeibeamten, so z. B. anl\u00e4sslich der Aufl\u00f6sung eines Konzertes im \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen am 3. August 2014. Zu Gewaltaktionen gegen Polizeibeamte kam es auch bei der Aufl\u00f6sung eines Konzertes am 31. Oktober 2014 in Greifswald. Dabei handelte es sich mit etwa 500 Teilnehmern um das gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Konzert im Jahr 2014, an dem sowohl Musikgruppen aus Deutschland als auch aus dem Ausland beteiligt waren. Organisiert wurde es durch ein NPD-Mitglied aus Brandenburg. Besonders erw\u00e4hnenswert ist die Teilnahme der Band \"P.W.A.\" aus Estland (\"P.W.A.\" steht f\u00fcr \"preserve white aryans\" = \"Sch\u00fctze wei\u00dfe 19 Das LKA M-V weist in seiner Statistik zus\u00e4tzlich sieben Szenepartys ohne Livemusik aus. 31","areifs1Karoanlczert Eriedl1Kanodnzert Fus ieben I RM2eucshik0tsvexrat1rnesmtaisl4tuisncghen VneKORFR\u00d6DRMNELBSETRMNE-CRKELIFEMNBMUALRDG Steinh1Kaogneznern m1L!iedNerabend SLMEAcEKLhEDMNwSELUHAReSTErISiICnSEH Heuklo1KsotenrzerGtreve2sWimo\u00fchnlesnt,Jar]ge 1sWAonzi ge LAGNSDTKDRECISE LARDEREIS a)LWUAMNIGDSLUESTR-PAECIHSIM Heustacdt-Glowre 1KonzertLibthe1sWAonnstige","Arier\"), die Kontakte zum \"Blood and Honour\" Netzwerk unterh\u00e4lt. Bei den restlichen rechtsextremistischen Konzertveranstaltungen lag die durchschnittliche Teilnehmerzahl wie im Vorjahr bei etwa 130 Personen. Das Veranstaltungsgeschehen hat sich im Berichtszeitraum jedoch von den Szeneobjekten wieder vermehrt in die Fl\u00e4che verlagert. Grund hierf\u00fcr d\u00fcrfte der Versuch sein, staatlichen Ma\u00dfnahmen auszuweichen. Die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern ans\u00e4ssigen rechtsextremistischen Bands liegt weiter bei etwa 10. Zu den aktivsten Gruppen geh\u00f6rten20 auch 2014 \"Skalinger\" (Raum Wolgast), die auch als \"Die Liebenfels-Kapelle\" in Erscheinung tritt, \"Path of Resistance\" (Raum Rostock), \"Painful Awakening\" (Raum G\u00fcstrow) und \"Thrima\" (Raum Nordvorpommern). Sie treten regelm\u00e4\u00dfig im Inund Ausland auf. So sollen die Bands \"Thrima\" und \"Painful Awakening\" z. B. am Konzert aus Anlass des Todestages (23. September 1993) des Gr\u00fcnders der \"Blood and Honour\"-Bewegung Ian Stuart DONALDSON im September 2014 in Gro\u00dfbritannien 20 teilgenommen haben. Die N\u00e4he der hiesigen Bands zum historischen Nationalsozialismus war auch 2014 unverkennbar. Sie f\u00fchrte am 30. April 2014 zu einer Indizierung des \"Pommern Samplers\"21, der u. a. Aufnahmen der Bands \"Thrima\", \"Stimme der Vergeltung\" und \"Wiege des Schicksals\" enthielt, als jugendgef\u00e4hrdend. Ende Juli 2014 ver\u00f6ffentlichte die Band \"Thrima\" auf ihrer Internetseite erneut einen \"Geburtstagsgru\u00df\" f\u00fcr den im Oktober 2013 gestorbenen ehemaligen SS-Offizier und verurteilten Kriegsverbrecher Erich PRIEBKE. 20 Internetseite der internationalen \"Blood and Honour\"-Bewegung, abgerufen am 25.09.2014 21 vgl. Verfassungsschutzbericht M-V 2013, S. 27f. 33","RMnecukhletsbeiuxkrtgrb-eVmaoripsnotimsdchsern TIpe","Neben den Bands finden sich regional oder \u00fcberregional immer wieder rechtsextremistische Bandprojekte zusammen, wie etwa \"Ahnenblut\", an dem auch Rechtsextremisten auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sind. Die aus diesem Projekt 2014 entstandene CD mit dem gleichlautenden Titel \"Ahnenblut\" wurde im Oktober des Jahres von der Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien (BPjM) als jugendgef\u00e4hrdend indiziert. In zwei Liedern sieht das Gremium eine Verherrlichung der Ideologie und der Rassenlehre des Nationalsozialismus.22 22 2.8.2 Internetauftritte rechtsextremistischer Bands Neben einer eigenen Internetseite werden durch rechtsextremistische Bands auch FACEBOOK-Profile verwendet. Das Profil der Band \"Path of Resistance\" ist sehr aktuell gehalten und verweist unter anderem auf anstehende Konzerte. Bemerkenswert ist hierbei ein Eintrag vom 24. September 2014, bei dem mittels Foto die Verbundenheit zu Ian Stuart DONALDSON dokumentiert wird: 23 23 22 Abbildung der CD-H\u00fclle 23 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite der Band \"Path of Resistance\" am 24.09.2014, abgerufen am 17.03.2015 35","Der Internetauftritt der Band \"Thrima\" wurde letztmalig im September 2013 aktualisiert, das FACEBOOK-Profil ist dagegen aktuell gehalten. Auch hier wird auf anstehende Konzerte verwiesen sowie eigene Produkte, wie z. B. T-Shirts, beworben. Aktuell ist auch der FACEBOOK-Auftritt der Band \"Painful Awakening\", der \u00e4hnliche Inhalte aufweist. Auff\u00e4llig ist dort die deutlich antisemitische Propaganda. 2.8.3 Szenel\u00e4den/Versandhandel Der Handel mit rechtsextremistischen Musikprodukten, entsprechenden Kleidungsst\u00fccken oder sonstigen Devotionalien wird weiterhin haupts\u00e4chlich \u00fcber das Internet abgewickelt. Ein aktuelles Angebot halten das \"Nordlicht-Gnoien-Weltnetzgesch\u00e4ft\" mit Sitz in Hagenow, der Szeneladen in Anklam \"New Dawn\" mit dem dazugeh\u00f6rigen \"4uVinyl\"-Versand, der \"Levensboom\"-Versand des NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT im \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen sowie der \"Pommersche Buchdienst\" im \"Nationalen Begegnungszentrum\" in Anklam bereit. Die Angebotspalette umfasst auch antiquarische Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus, wie etwa das von Joseph GOEBBELS verfasste Buch \"Kampf um Berlin\". Dieses Werk ist f\u00fcr die heutige Neonaziszene insoweit von \"vorbildhafter\" Bedeutung, als dass es eine Reihe von politisch-taktischen Hinweisen enth\u00e4lt, die letztlich einen Umsturz der von den Nazis gehassten Weimarer Demokratie zur Folge hatten.24 24 2.9 Neonationalsozialismus (Neonazismus) Die nicht parteigebundenen neonazistischen Strukturen arbeiten weiterhin eng mit der NPD zusammen. Dies wurde z. B. im Raum Waren (M\u00fcritz) deutlich. Die dortige NPD-Stadtvertreterin Doris ZUTT verf\u00fcgt \u00fcber gute Verbindungen in die \u00f6rtliche Kameradschaftsszene 24 Internetseite \"Pommerscher Buchdienst\", abgerufen am 09.04.2015 36","und fungiert vor Ort als Anmelderin f\u00fcr neonazistische Versammlungen. So trat sie bei einer \"Mahnwache gegen Kindersch\u00e4nder\" am 3. Oktober 2014 als Anmelderin auf, die den \"Nationalen Sozialisten M\u00fcritz\" zuzurechnen war. Auf der anderen Seite wird sie von heimischen Neonazis bei eigenen NPD-Anliegen unterst\u00fctzt: So entrollten Begleiter der NPD-Stadtvertreterin, die als Zuschauer bei der Stadtvertretersitzung am 15. Oktober 2014 in Waren (M\u00fcritz) zugegen waren, bei einem Antrag zum Thema \"Prostitution in Waren\" ein themenbezogenes Transparent. Zudem f\u00fchrten der NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte und die \"Nationalen Sozialisten M\u00fcritz\" am 16. November 2014 in Waren (M\u00fcritz) eine gemeinsame Veranstaltung zum \"Heldengedenken\" durch. Die vorgenannte NPD-Stadtvertreterin, der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte, Norman RUNGE, sowie Angeh\u00f6rige der \"Nationalen Sozialisten M\u00fcritz\" hielten Reden und trugen Gedichte vor. Im Vergleich zu den Vorjahren sind vermehrt Aktivit\u00e4ten zu beobachten, f\u00fcr die die \"freien Kr\u00e4fte\" Verantwortung \u00fcbernehmen. Dies ist besonders im Raum G\u00fcstrow/B\u00fctzow erkennbar.25 Allerdings wirken hier NPD-Aktivisten mit. Ein Abl\u00f6sungsprozess von der NPD bzw. ihrer Jugendorganisation war in Rostock zu beobachten. Dort f\u00fchrte die Neonaziszene, die zeitweilig unter ma\u00dfgeblichem Einfluss der \"Nationalen Sozialisten Rostock\" stand, deutlich weniger Aktionen unter dem Dach der \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) durch, sondern legte einen Schwerpunkt auf Internetaktivit\u00e4ten. Wie wichtig die Kommunikation \u00fcber das Internet f\u00fcr die Rechtsextremisten auch im Hinblick auf die Koordination von Aktionen ist, wird an der Beteiligung der hiesigen Neonaziszene an der \"Aktion Schwarze Kreuze Deutschland\" deutlich. F\u00fcr den 13. Juli 2014 wurde im Netz dazu aufgerufen, zum Gedenken an angebliche \"Deutsche Opfer von Ausl\u00e4ndergewalt\" an Orten solcher \u00dcbergriffe und an anderen Brennpunkten (z. B. Asylbewerberunterk\u00fcnften) schwarze Kreuze aufzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden an \u00fcber 30 Orten solche Kreuze aufgestellt, so in Schwerin, Greifswald, Grevesm\u00fchlen und Stralsund. 25 vgl. Abschnitt 2.5 37","Dar\u00fcber hinaus konnten auch 2014 offensichtlich neonazistische Gruppierungen festgestellt werden, die Aktivit\u00e4ten im Internet entfalteten, in der realen Welt aber kaum wahrnehmbar waren, wie etwa die \"WhiteBoysStralsund\" oder der \"Agitationsdistrict Amt Goldberg-Mildenitz\", der bereits im Jahr davor als Gruppierung der \"Autonomen Nationalisten\" in Erscheinung getreten war. Neonazis aus dem Lande beteiligten sich 2014 zudem regelm\u00e4\u00dfig an rechtsextremistischen Veranstaltungen in und au\u00dferhalb des Landes.26 Kontakte waren auch zur Neonaziszene im S\u00fcdosten Schleswig-Holsteins festzustellen. Offenbar ist weiterhin ein Bed\u00fcrfnis nach \u00fcberregionaler Vernetzung au\u00dferhalb der NPD-Strukturen vorhanden. Von besonderer Bedeutung f\u00fcr den Szenezusammenhalt sind die vorwiegend auf \u00f6rtlicher Ebene agierenden Neonazigruppierungen. Sie bilden das Milieu, in dem die neonazistische Weltanschauung gepflegt und gelebt wird. Neben den bereits oben genannten Strukturen waren 2014 folgende \"Kameradschaften\"/Gruppen diesem Spektrum zuzuordnen: * \"Freie Kameradschaft Wismar\" * \"Germanisches Bollwerk Mecklenburg\" * \"Kameradschaft Schwerin\" * \"Kameradschaft B\u00fctzow\" * \"Rostocker Division\" * \"Nationale Offensive Gnoien\" * \"Kameradschaft Malchin\" * \"Arischer Widerstandsbund\", Altentreptow * \"Netzwerk Freies Pommern / Nationale Sozialisten Pommern\" * \"Freie Kr\u00e4fte Greifswald / Nationale Sozialisten Greifswald\" * \"V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg\" * \"Kameradschaftsbund Anklam\" * \"Kameradschaftsbund Bargischow\" * \"Aryan Warriors\", Ueckerm\u00fcnde * \"Kameradschaft Borken\" * \"Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\" 26 vgl. Abschnitt 2.9.2 38","Die Aufstellung zeigt, dass hier nach wie vor ein Schwerpunkt im Osten des Landes liegt. Um einen \u00fcberregionalen oder gar internationalen Ansatz bem\u00fchen sich die folgenden Strukturen: * Die \"Europ\u00e4ische Aktion\" (EA) versucht weiterhin ein gesamteurop\u00e4isches Netzwerk von Rechtsextremisten zu kn\u00fcpfen, scheint aber zumindest in Mecklenburg-Vorpommern dabei keine gr\u00f6\u00dferen Erfolge erzielt zu haben. * Die rechtsextremistische Hafthilfeorganisation \"Gefangenenhilfe. info\" hat ihre Aktivit\u00e4ten im Bundesgebiet verstetigt und stie\u00df auch in der hiesigen Szene auf Interesse. Die Internetseite wurde insbesondere in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2014 regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert, wobei die Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Organisationen gro\u00dfen Raum einnahmen. Besonders bemerkenswert war der Versuch, \u00fcber den Verkauf von T-Shirts mit der Aufschrift \"Freiheit f\u00fcr Wolle\" Einnahmen f\u00fcr den mutma\u00dflichen NSU-Unterst\u00fctzer Ralf WOHLLEBEN zu akquirieren. * \u00d6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten der \"Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V.\" (AG GGG), kurz \"Artgemeinschaft\" waren im vergangenen Jahr erneut nicht festzustellen. Diese Gruppierung verfolgt weiterhin ihre klandestine Strategie, um im sozialen Nahraum Einfluss zu gewinnen.27 * Der Vereinssitz der mit der \"Artgemeinschaft\" eng verbundenen \"Gesellschaft f\u00fcr biologische Anthropologie und Verhaltensforschung e. V.\" (GfbAV; vorher: \"Gesellschaft f\u00fcr biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e. V.\"). wurde inzwischen aus Schleswig-Holstein nach Lalendorf im Landkreis Rostock verlegt. In diesem Raum liegt auch der Schwerpunkt der \"Artgemeinschaft\" in Mecklenburg-Vorpommern. In der Gesamtschau scheint die parteifreie neonazistische Szene f\u00fcr die Rechtsextremisten im Land wieder an Anziehungskraft zu gewin27 vgl. Verfassungsschutzbericht M-V 2012, S. 28f. 39","nen. Ein Beleg hierf\u00fcr ist auch das weiter angewachsene Personenpotenzial. 2.9.1 Neonazistische Publikationen Durch die rechtsextremistische Szene werden wie in den Vorjahren \"Boten\" f\u00fcr jeweils verschiedene Regionen verteilt. Gab es jedoch im Jahr 2012 eine Zunahme regionaler Boten, insbesondere im Westteil des Landes, so ist dieser Trend im Jahr 2013 zum Erliegen gekommen. Im Jahr 2014 wurde im Westteil des Landes nur noch eine Regionalausgabe des \"Boten\" ver\u00f6ffentlicht. 2014 sind folgende \"Boten\" mit mindestens einer Ausgabe und zum Teil hoher Auflage bekannt geworden: * \"Der Anklamer Bote\" * \"Der Lassaner Bote\" * \"Der Uecker-Randow Bote\" * \"De Meckelb\u00f6rger Bote\", Bereich Nordwestmecklenburg und Wismar * \"Meckelb\u00f6rger Landbote\". Presserechtlich verantwortlich sind weit \u00fcberwiegend NPD-Kader. Ein \u00e4hnliches Ziel wie die \"Boten\" verfolgt offenbar nach wie vor auch der von der \"Interessengemeinschaft Sch\u00f6neres Strasburg\" herausgegebene \"Strasburger Beobachter\", von dem im Jahre 2014 mehrere Ausgaben bekannt wurden. 2.9.2 Neonazistische Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten * Rechtsextremistischer Trauermarsch am 12. Februar 2014 in Dresden anl\u00e4sslich des Jahrestages der Zerst\u00f6rung Dresdens im Zweiten Weltkrieg Traditionell f\u00fchrt die rechtsextremistische Szene um den 13. Februar, dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg, in der Stadt eine Demonstration durch. 2014 wurde die Veranstaltung nach bundesweiter Mobilisierung kurzfristig auf den Abend des 12. Februar 2014 gelegt, 40","um die von Jahr zu Jahr anwachsenden Gegenaktionen zu unterlaufen. Letztlich beteiligten sich etwa 500 Personen, darunter auch Mitglieder der NPD-Landtagsfraktion aus Mecklenburg-Vorpommern. * \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene am 22. Februar 2014 im Raum Neubrandenburg Am 22. Februar 2014 fand der j\u00e4hrliche \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene im Raum Tollensesee/Alt Rhese mit ca. 60 Teilnehmern statt (11. \"Tollensemarsch\"). Ma\u00dfgeblich organisiert wird der Marsch vom NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT. * Neonazistische Aktionen zum 8. Mai Zum Jahrestag der deutschen Kapitulation 1945 und dem damit einhergehenden Ende des nationalsozialistischen Regimes veranstaltet die rechtsextremistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern j\u00e4hrlich einen Trauermarsch in Demmin, an dem im Jahr 2014 ca. 170 Rechtsextremisten teilnahmen. Michael GIELNIK, Mitglied des NPD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern, hatte die Demonstration als Privatperson angemeldet. Als Redner trat der rechtsextremistische Historiker Dr. Olaf ROSE auf. * Aktionen zum Todestag von Rudolf HE\u00df am 17. August Die Bedeutung des Todestages des HITLER-Stellvertreters Rudolf HE\u00df innerhalb der rechtsextremistischen Szene nimmt weiter ab. Insgesamt wurden 2014 nur wenige Aktionen mit Bezug zu diesem Datum registriert, allesamt Plakatierungen. So wurden am 16. August 2014 in Waren mehrere Plakate geklebt und mehrere Holzkreuze aufgestellt. * \"Heldengedenken\" der rechtsextremistischen Szene Am 16. M\u00e4rz 2014 sowie am Volkstrauertag (16. November 2014) f\u00fchrte die rechtsextremistische Szene wie in jedem Jahr landesweit \"Gedenkveranstaltungen\" an Denkm\u00e4lern f\u00fcr in den Weltkriegen gefallenen deutschen Soldaten durch, bei denen durch die NPD und die Neonaziszene gemeinsam Kr\u00e4nze niedergelegt 41","wurden. Entsprechende Aktionen gab es beispielweise in Ludwigslust, Neubrandenburg, Usedom, Waren und Schwerin. 2.10 Rechtsextremistische Parteien 2.10.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 28 28 Gr\u00fcndung 1990 Mitglieder 380 (davon 20 \"Junge Nationaldemokraten\", JN) 2013 Mitglieder 340 (davon 20 \"Junge Nationaldemokraten\", JN) 2014 LandesvorStefan K\u00d6STER (Landesvorsitzender), stand 2014 David PETEREIT (stellv. Landesvorsitzender), Michael GIELNIK (stellv. Landesvorsitzender), Michael GREWE (Landesorganisationsleiter), Frank-Uwe LINKE (Beisitzer), Tino M\u00dcLLER (Beisitzer), Enrico HAMISCH (Beisitzer), Alexander WENDT (Beisitzer), Marko M\u00dcLLER (Beisitzer), Udo PAST\u00d6RS (Mitglied kraft Amtes) B\u00fcrgerb\u00fcros L\u00fcbtheen (Udo PAST\u00d6RS, Stefan K\u00d6STER) der NPDGrevesm\u00fchlen, \"Thinghaus\" (Udo PAST\u00d6RS, Stefan K\u00d6STER) LandtagsAnklam, \"Nationales Begegnungszentrum\" abgeordneten (Michael ANDREJEWSKI) Ueckerm\u00fcnde (Tino M\u00dcLLER) Rostock (David PETEREIT) 28 Internetseite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 15.10.2013 42","Publikationen \"Der Ordnungsruf\", Ausgabe 16 (soweit AusHrsg.: NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern gaben im Jahr 2014 \"Meckelb\u00f6rger Landbote, Volkstreues Mitteilungsblatt f\u00fcr den ver\u00f6ffentlicht Landkreis Rostock\", Sonderausgabe zur Wahl\" wurden) Hrsg.: NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte \"Kurz & Knapp, Nachrichten der NPD-Westmecklenburg\", Sonderausgabe zur Kommunalwahl Hrsg.: NPD-Kreisverband Westmecklenburg \"Kurz & Knapp\", Sonderausgabe zur Wahl der Friedl\u00e4nder Stadtvertretung Hrsg.: NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte \"Kurz & Knapp, Nachrichten aus der Gemeindevertretung der Kaiserb\u00e4der\", Sonderausgabe zur Kommunalwahl 2014 Hrsg.: NPD-Fraktion Kaiserb\u00e4der \"Klartext - Die Stimme der m\u00fcndigen B\u00fcrger in Waren\", Sonderausgabe zur Kommunalwahl Hrsg.: NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte \"Klartext! Informationen zur Kreistagswahl\" (Ludwigslust-Parchim) Hrsg.: NPD-Kreisverband Westmecklenburg \"Warum NPD? Informationen zur Anklamer Stadtvertretungswahl\" Hrsg.: NPD-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald \"Warum NPD? Informationen zur Kreistagswahl\" Mecklenburgische Seenplatte Hrsg.: NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte \"Warum NPD? Informationen zur Kreistagswahl\" Vorpommern-Greifswald Hrsg.: NPD-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald \"Volkstreu & Konsequent - Die NPD in der Rostocker B\u00fcrgerschaft 2009 - 2014\" Hrsg.: NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte \"Blickpunkt VG - Mitteilungsblatt der NPD-Fraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald Hrsg.: NPD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald 43","Internet Internetseite des NPD-Landesverbandes mit Berichten von den Kreisverb\u00e4nden und aus den Gemeindeund Stadtvertretungen sowie Kreistagen mit NPD-Mandatstr\u00e4gern Internetseite der NPD-Landtagsfraktion Internetseite der NPD-Fraktion Kaiserb\u00e4der FACEBOOK-Gemeinschaftsseiten des NPD-Landesverbandes, der NPD-Landtagsfraktion sowie der Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald und der NPD-Kreisverb\u00e4nde Westmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Mitte und Nordvorpommern Youtube-Kanal: \"weiterdenken.tv\" UnterJugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) organisationen Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) NPD-Kreisverband Westmecklenburg NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte NPD-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald Kreisverb\u00e4nde NPD-Regionalverband Uecker-Randow NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte NPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg NPD-Kreisverband Nordvorpommern * Aktivit\u00e4ten der NPD M-V im Jahr 2014 Die Aktivit\u00e4ten wurden im ersten Halbjahr 2014 ma\u00dfgeblich durch den Wahlkampf f\u00fcr die Kommunalwahlen und die Europawahl am 25. Mai 2014 gepr\u00e4gt. Die kommunalpolitische Ebene hat eine zentrale Bedeutung f\u00fcr die NPD, da sie als wichtige Basis f\u00fcr den angestrebten Systemwechsel dienen soll. Vor diesem Hintergrund hat der Landesverband im Rahmen des Kommunalwahlkampfes erhebliche Anstrengungen unternommen, um fl\u00e4chendeckend eine m\u00f6glichst breite Pr\u00e4senz in den kommunalen Vertretungen zu erzielen. Bis einschlie\u00dflich September 2014 haben zahlreiche NPD-Funktion\u00e4re und -Unterst\u00fctzer aus Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlk\u00e4mpfe der NPD in Sachsen, Brandenburg und Th\u00fcringen unterst\u00fctzt, was mit einem R\u00fcckgang rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten im hiesigen Bundesland verbunden war. Mit der Demonstration am 11. Oktober 2014 in Stralsund hat 44","sich der NPD-Kreisverband Nordvorpommern mit einer gr\u00f6\u00dferen Veranstaltung zur\u00fcckgemeldet, wobei die Teilnehmerzahlen im Vergleich zu entsprechenden Demonstrationen in den Vorjahren r\u00fcckl\u00e4ufig waren.29 Mit der Wahl des neuen NPD-Bundesvorsitzenden am 1. November 2014 in Weinheim hat die NPD signalisiert, den bisherigen \"s\u00e4chsischen Weg\" der \"seri\u00f6sen Radikalit\u00e4t\" fortf\u00fchren zu wollen. Der Landesparteitag der hiesigen NPD wurde ins neue Jahr verschoben. Bedeutsam f\u00fcr den gesamten Rechtsextremismus im Land ist nach wie vor die bundesweit nunmehr einzige NPD-Landtagsfraktion, die f\u00fcr den Rechtsextremismus im Land eine tragende Rolle einnimmt und zudem zahlreiche NPD-Kader als Fraktionsmitarbeiter besch\u00e4ftigt, die sich dadurch zumindest zeitweise in der Landeshauptstadt aufhalten. Zudem ist die Landtagsfraktion bundesweit Anziehungspunkt f\u00fcr rechtsextremistische Besucher, weshalb die Sicherheitsvorkehrungen im Parlament im Jahr 2006 nach dem Einzug der NPD in den Landtag massiv ausgebaut wurden. Au\u00dferdem sind die Kleinen Anfragen im Landtag ein wichtiges Mittel zur Gewinnung von Informationen. Die NPD-Landtagsfraktion trat im Rahmen des Wahlkampfes als Anmelder zahlreicher Informationsst\u00e4nde in Erscheinung. Am 15. Juni 2014 beteiligte sich die NPD-Landtagsfraktion wie in jedem Jahr am \"Tag der offenen T\u00fcr\" im Schweriner Landtag. * Wahlergebnisse der NPD bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Mecklenburg-Vorpommern Bei den Kommunalwahlen 2014 erreichte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern bei einer Wahlbeteiligung von nur 46,5 Prozent 3,2 Prozent der Stimmen (2011: 5,4 Prozent). Dies entspricht einer absoluten Stimmenzahl von 58.696 (2011: 89.440 Stimmen), wobei zu ber\u00fccksichtigen ist, dass jeder W\u00e4hler drei Stimmen hat. Verluste f\u00fcr die NPD gegen\u00fcber 2011 waren in allen sechs Landkreisen und der kreisfreien Stadt Rostock festzustellen (ein Wahlantritt in Schwerin erfolgte nicht). 29 vgl. Abschnitt 2.10.3 45","Zwar ist die NPD wie bisher in allen Kreistagen und der B\u00fcrgerschaft Rostock mit mindestens einem Sitz vertreten, allerdings entfiel nach der Wahl in zwei Landkreisen der bisherige Fraktionsstatus und die damit verbundenen finanziellen Zuwendungen. Damit bleibt die Fraktionsst\u00e4rke nur noch im Kreistag Vorpommern-Greifswald erhalten, und selbst dort musste die NPD einen Sitz abgeben. Die Ergebnisse f\u00fcr die NPD bei den Kreistagswahlen im Einzelnen: Landkreis/kreisfreie Stadt 2011 2014 Vorpommern-Greifswald 8,9 %, 6 Sitze 6,6 %, 5 Sitze Ludwigslust-Parchim 5,5 %, 4 Sitze 3,5 %, 3 Sitze Mecklenburgische Seen4,8 %, 4 Sitze 3,3 %, 2 Sitze platte Landkreis Rostock 4,0 %, 3 Sitze 2,8 %, 2 Sitze Nordwestmecklenburg 4,3 %, 3 Sitze 2,5 %, 2 Sitze Vorpommern-R\u00fcgen 4,3 %, 3 Sitze 2,5 %, 2 Sitze B\u00fcrgerschaft Rostock 3,0 %, 2 Sitze 1,7 %, 1 Sitz (2009) Gesamt: 25 Sitze 17 Sitze Bezogen auf die Kreistagswahlen lagen wie bei den vorangegangenen Kommunalwahlen 2009 und 2011 nahezu ausschlie\u00dflich im Landkreis Vorpommern-Greifswald zweistellige Wahlergebnisse f\u00fcr die NPD vor, beispielsweise in Blesewitz (27,2 Prozent), Neuenkirchen (21 Prozent), Wilhelmsburg und Ziethen (18,9 Prozent), Klein B\u00fcnzow (16,8 Prozent), Koblentz (16,1 Prozent), Papendorf und Garz (15 Prozent) und Eggesin (13,6 Prozent). Auch auf der Insel Usedom und im Landkreis Ludwiglust-Parchim wurden teilweise zweistellige Ergebnisse erzielt. In L\u00fcbtheen, dem Wohnort des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo PAST\u00d6RS erreichte die NPD 10,7 Prozent. Anzumerken ist aber, dass diese zweistelligen Ergebnisse - mit Ausnahme von Gro\u00df Krams, hier konnte die NPD ca. drei Prozent46","punkte hinzugewinnen - mit Verlusten f\u00fcr die NPD gegen\u00fcber 2011 verbunden waren. Besonders auff\u00e4llig war dies beispielsweise in Koblentz: Hier ist das Ergebnis im Vergleich zu 2011 um 15 Prozentpunkte gefallen (von 31,1 Prozent auf 16,1 Prozent). Zus\u00e4tzlich wird die NPD k\u00fcnftig mit ein bis zwei Sitzen in 25 Gemeindeund Stadtvertretungen vertreten sein. Dies entspricht in etwa der Anzahl der Gemeindeund Stadtvertretungen, in denen die NPD nach den Kommunalwahlen 2009 mit ein bis zwei Gemeindebzw. Stadtvertretern sa\u00df. Bei den Wahlen 2009 war, wie schon oben genannt, von der NPD insgesamt ein ann\u00e4hernd gleiches Wahlergebnis erzielt worden wie 2014. Damit verf\u00fcgt sie auf kreislicher Ebene \u00fcber 17 Mandate und auf Stadtund Gemeindeebene \u00fcber 32 Mandate (2009: 36). Der NPD-Landesverband hat am Tag nach den Wahlen auf seiner Internetseite eine Stellungnahme des NPD-Landesvorsitzenden Stefan K\u00d6STER ver\u00f6ffentlicht, in der dieser die Kommunalwahlergebnisse der NPD als \"gr\u00f6\u00dftenteils sehr entt\u00e4uschend\" beschrieb. Vor allem bei den Kreistagswahlen habe die NPD deutliche Stimmeneinbu\u00dfen hinnehmen m\u00fcssen. Die Wahlziele der NPD seien weitgehend nicht erreicht worden.30 Nach Feststellung der errungenen Mandate in den kreisangeh\u00f6rigen St\u00e4dten und Gemeinden wurde seitens der NPD allerdings wieder ein Optimismus zur Schau getragen. In ihren Hochburgen habe die \"heimattreue Partei\" nach eigener Wahrnehmung zum Teil deutlich zugelegt.31 Der rechtsextremistische Internetauftritt MUPINFO sah das Wahlergebnis etwas differenzierter und hat in einer eigenen Wahlanalyse vom 26. Mai 2014 mehrfach betont, dass die Parteien rechts der CDU, die \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) und die NPD, gemeinsam auf 7,4 Prozent der Stimmen gekommen seien. Insgesamt lasse sich eine erfreuliche Entwicklung beobachten, weil nicht nur in Europa, sondern auch in Deutschland die Zustimmung f\u00fcr EU-kritische Parteien wachse. Gleichwohl habe die 30 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Wir danken unseren W\u00e4hlern!\" vom 26.05.2014, abgerufen am 27.05.2014 31 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"NPD weiterhin mit einer guten kommunalpolitischen Verankerung im Land!\" vom 30.05.2014, abgerufen am 03.06.2014 47","NPD vom europaweiten Aufschwung der Rechtsparteien nicht profitieren k\u00f6nnen, was sicherlich f\u00fcr einigen Handlungsbedarf in den Verb\u00e4nden sorgen werde.32 Insgesamt zeigt das Wahlergebnis, dass die rechtsextremistische Szene ihren politischen Spielraum erneut nicht erweitern konnte. Auch scheint es, als ob die NPD - m\u00f6glicherweise im Zuge der im Land allgemein festzustellenden Parteienkritik - an Anziehungskraft verloren hat. Durch die im Wahlkampf eingesetzte zum Teil sehr aggressive Agitation gegen Asylbewerber konnten offenbar keine neuen W\u00e4hlerschichten erschlossen werden. Im Ergebnis bleibt die NPD jedoch fl\u00e4chendeckendend im kommunalpolitischen Raum verankert. * Wahlerfolge f\u00fcr rechtsextremistische W\u00e4hlervereinigungen In Ueckerm\u00fcnde, Torgelow und Strasburg im Landkreis Vorpommern-Greifswald waren Rechtsextremisten nicht f\u00fcr die NPD angetreten, sondern erstmals f\u00fcr drei W\u00e4hlergemeinschaften. Die rechtsextremistische W\u00e4hlervereinigung \"Wir von hier\" mit NPD-Landesvorstandsmitglied Marko M\u00dcLLER erreichte 14,1 Prozent der Stimmen und ist damit mit drei Sitzen drittst\u00e4rkste Kraft in der Ueckerm\u00fcnder Stadtvertretung. Ein Vergleich mit dem Ergebnis der Kreistagswahl zeigt jedoch, dass in Ueckerm\u00fcnde 13,7 Prozent der Stimmen auf die NPD entfallen sind. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Kandidaten der W\u00e4hlervereinigung mit fast gleichem Ergebnis auch auf einer NPD-Liste gew\u00e4hlt worden w\u00e4ren. \u00c4hnlich sieht es in Torgelow aus: Die rechtsextremistische \"Alternative f\u00fcr Torgelow\" kam zwar auf 8,7 Prozent der Stimmen (2 Sitze), allerdings lag auch das Wahlergebnis f\u00fcr die NPD bei der Kreistagswahl in dieser Stadt bei 8,1 Prozent. Nur in Strasburg konnte ein eigenst\u00e4ndiger Erfolg f\u00fcr die \"W\u00e4hlergemeinschaft Sch\u00f6neres Strasburg\" (WGS) verbucht werden: Diese erhielt 15 Prozent der Stimmen (3 Sitze), w\u00e4hrend die NPD im Rahmen der Kreistagswahl lediglich auf 7,0 Prozent kam. Sowohl WGS als auch die \"Interessengemeinschaft Sch\u00f6neres Strasburg\" (IGS) 32 Internetseite MUPINFO: \"Kommunalwahlen 2014\" vom 26.05.2014, abgerufen am 27.05.2014 48","haben sich vor der Wahl auf der FACEBOOK-Seite der IGS von der Verfolgung \"rechter oder gar faschistischer Ziele\" und von \"neofaschistischem Gedankengut\" distanziert.33 Das Wahlergebnis zeigt, dass die Strategie, sich als \"K\u00fcmmerer vor Ort\" ohne eindeutigen NPD-Bezug zu pr\u00e4sentieren, zumindest in Strasburg aufgegangen ist. So wurde auf der FACEBOOK-Seite des rechtsextremistischen \"Uecker-Randow Boten\" am 27. Mai 2014 auch verk\u00fcndet, dass die Wahlergebnisse in Torgelow und Strasburg \"hoffen lassen\" w\u00fcrden und auch andernorts alternativ zum \"etablierten Parteienfilz\" W\u00e4hlergruppen in die Stadtvertretungen gew\u00e4hlt worden seien.34 Insgesamt sitzen somit im Landkreis Vorpommern-Greifswald acht Rechtsextremisten f\u00fcr unabh\u00e4ngige W\u00e4hlergemeinschaften in Stadtvertretungen. Hinzu kommt ein rechtsextremistischer Einzelbewerber in Postlow, der mit 56 Stimmen das drittbeste Ergebnis in der Gemeinde erzielte. * Landesergebnis Europawahl Bei der Europawahl erreichte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 3,0 Prozent der Stimmen (18.031 Stimmen). Das landesweit beste Ergebnis wurde auch hier im Landkreis Vorpommern-Greifswald erzielt (5,6 Prozent), danach folgt wie bei den Kommunalwahlen der Landkreis Ludwigslust-Parchim mit 3,1 Prozent, das schlechteste Ergebnis wurde erneut in der Hansestadt Rostock erzielt (1,5 Prozent). * Wahlergebnis der NPD bei der B\u00fcrgermeisterwahl in Pasewalk Der NPD-Kandidat Kristian BELZ erreichte bei der B\u00fcrgermeisterwahl in Pasewalk am 23. M\u00e4rz 2014 7,76 Prozent der Stimmen (entspricht 408 Stimmen). Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 56,49 Prozent. Der NPD-Landesverband kommentierte das Wahlergebnis dahingehend, dass die NPD \"von einem Durchbruch in den zweistelligen Stimmenbereich\" nur \"ein zus\u00e4tzliches Asylantenheim entfernt\" gewesen sei.35 33 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite \"Sch\u00f6neres Strasburg\", abgerufen am 04.06.2014 34 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite \"Der Uecker-Randow Bote\": \"Torgelow/Strasburg: Wahlergebnisse lassen hoffen!\", vom 27.05.2014, abgerufen am 28.05.2014 35 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Etablierte erleichtert - NPD in Pasewalk 'nur' bei 7,8 Prozent\" vom 24.03.2014, abgerufen am 25.03.2014 49","Die Zulassung des NPD-Wahlvorschlags durch den Kreiswahlausschuss hatte, zumal dieser vom Gemeindewahlausschuss zun\u00e4chst abgelehnt worden war und eine entsprechende Positionierung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorlag, \u00f6ffentliche Emp\u00f6rung ausgel\u00f6st. Dass die NPD und ihr B\u00fcrgermeisterkandidat Kristian BELZ trotz dieser Rahmenbedingungen ihr Wahlergebnis von 2009 noch leicht verbessern konnten, zeigte erneut das in der Region vorhandene Stammw\u00e4hlerpotential, das sich in den letzten f\u00fcnf Jahren offenbar nicht nennenswert ver\u00e4ndert hat. Der B\u00fcrgermeisterkandidat aus L\u00f6cknitz, Dirk BAHLMANN, ist dagegen sowohl vom Gemeindewahlausschuss als auch nach erfolgter Beschwerde vom Kreiswahlausschuss abgelehnt worden. Auch hier war eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes erbeten und entsprechend \u00fcbersandt worden. * Wahlkampf der NPD in Mecklenburg-Vorpommern f\u00fcr die Europaund Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Die NPD hatte in allen sechs Landkreisen sowie in der kreisfreien Hansestadt Rostock sowie in zahlreichen St\u00e4dten und Gemeinden Kandidaten vorzuweisen. Von den 68 NPD-Kandidaten traten 31 sowohl f\u00fcr den Kreistag als auch f\u00fcr die Stadtoder Gemeindevertretung ihres jeweiligen Wohnortes an. Neun der 68 NPD-Kandidaten waren weiblich, dies entspricht einem Anteil von ca. 13 Prozent. Die NPD war bei den Kommunalwahlen 2009 noch mit fast 100 Kandidaten in vier kreisfreien St\u00e4dten, zehn Landkreisen und etlichen kreisangeh\u00f6rigen St\u00e4dten und Gemeinden angetreten. Die geringere Anzahl von Kandidaten bei den Kommunalwahlen 2014 d\u00fcrfte in erster Linie darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, dass sich die Anzahl der Landkreise halbiert hat. Auf kreislicher Ebene trat die NPD daf\u00fcr nunmehr nahezu fl\u00e4chendeckend an - einzige Ausnahme bildete die Landeshauptstadt Schwerin. Hinzu kam, dass mehr Rechtsextremisten als bisher als Einzelbewerber oder in W\u00e4hlergemeinschaften kandidierten. Insgesamt war ein Nachlassen der Motivation der NPD-Wahlk\u00e4mpfer gegen\u00fcber den Vorjahren trotz des laufenden Verbotsverfahrens nicht feststellbar. 50","Der Wahlkampf startete mit einer Kundgebungstour der NPD-Landtagsfraktion von Mitte M\u00e4rz bis Anfang April u. a. unter dem Motto \"Ausl\u00e4nder kosten uns Millionen - Recht auf Asyl abschaffen.\" Dabei kam es zu t\u00e4tlichen Auseinandersetzungen zwischen NPD-Anh\u00e4ngern und Gegendemonstranten. 36 36 Am 14. Mai 2014 startete der NPD-Kreisverband Westmecklenburg zudem eine eigene Kundgebungstour. Im sozialen Netzwerk FACEBOOK auf der rechtsextremistischen Seite \"Regional bleibt 1. Wahl\" waren hierzu verschiedene Lichtbilder von \"Fuchs Reinar\", der Figur des rechtsextremistischen Satireprojektes \"Tolerie und Demokranz\" eingestellt. 37 Die Figur, die ein T-Shirt mit der Aufschrift \"Schlaue F\u00fcchse w\u00e4hlen NPD\" trug, wurde u. a. beim Abrei\u00dfen von Antifa-Aufklebern und vorm dortigen SPD-B\u00fcrgerb\u00fcro gezeigt. Mit dem Aufh\u00e4ngen von Wahlplakaten f\u00fcr die Kommunalwahlen und die Europawahl hatte die NPD Mitte April begonnen. Die Plakate stammten zum gr\u00f6\u00dften Teil vom hiesigen Landesverband und tru37 gen u. a. folgende Parolen: 36 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite \"Regional bleibt 1. Wahl\", abgerufen am 11.04.2014 37 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite \"Regional bleibt 1. Wahl\", abgerufen am 16.05.2014 51","\"Pommern w\u00e4hlt deutsch\" \"Asylantenstadt Anklam (Pasewalk, Stralsund usw.) - Nicht mit uns!\" \"Wir sind nicht das Sozialamt der Welt! Asylflut stoppen\" \"Wir bleiben hier! Wir packen an!\" \"Geld in M\u00fctterhand statt f\u00fcr Griechenland\" \"Grenzen dicht! Eigentum vor Pl\u00fcnderungen sichern\" \"W\u00e4hlt deutsch! Es ist Zeit zu rebellieren\" 38 Hier wurden die von der NPD f\u00fcr sich beanspruchten \"Kernkompetenzen\" - die \"\u00dcberfremdungsfrage\", \"Sozialabbau\" und \"Grenzkriminalit\u00e4t\" - bedient. In der Publikation der NPD-Landtagsfraktion \"Der Ordnungsruf\", die bis zum Beginn der eigentlichen Wahlkampfphase landesweit zur Verteilung kam, wurden bereits zentrale Wahlkampfthemen der NPD aufgegriffen, wie \"Armutsfl\u00fcchtlinge aus Bulgarien und Rum\u00e4nien stoppen!\", \"Grenzkriminalit\u00e4t endlich wirksam bek\u00e4mpfen\" und \"Raus aus dem Euro\". 39 In den Wahlwerbezeitungen der einzelnen Kreisverb\u00e4nde wurden die NPD-Kandidaten f\u00fcr den Kreistag und einzelne Gemeindevertretungen im Kreisgebiet mit Foto vorgestellt. Daneben kamen regionale Postillen zum Einsatz, wie erstmals im Bereich des Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte der \"Meckelb\u00f6rger Landbote\" oder die \"Klartext\"-Schriften in Waren und im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Neben fl\u00e4chendeckender Plakatierung und zahlreichen Kundgebungen waren Wahlkampfbem\u00fchungen der NPD auch im sozialen Netzwerk FACEBOOK feststellbar. Viele Kommunalwahlkandidaten ver\u00f6ffentlichen Wahlplakate mit ihrem Konterfei oder sonstige themenbezogene Bilder in ihren Profilen bzw. auf den Seiten ihrer Kreisverb\u00e4nde. Neonazistische Gruppierungen unterst\u00fctzen die Partei durch Aufrufe, die NPD zu w\u00e4hlen oder auch Abbildungen, die wahlkampfunterst\u00fctzende Aktionen wie Flugblattverteilungen u. \u00e4. zeigten, wie beispielsweise der \"Agitationsdistrict Amt Goldberg-Mildenitz\". Im Er38 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Plakatmotive zur Kommunalwahl\" vom 07.05.2014, abgerufen am 07.05.2014 39 \"Der Ordnungsruf - Mitteilungsblatt der NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern\", Ausgabe 16 52","gebnis ist festzustellen, dass der Wahlkampf unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel sehr aufw\u00e4ndig und durchaus professionell gef\u00fchrt wurde. 40 40 2.10.2 Kommunalpolitische Forderungen und Arbeit in den Kommmunalvertretungen 41 41 Der NPD-Kreisvorsitzende Norman Runge hatte sich am Rande der Kandidatenaufstellung zur Kommunalwahl grunds\u00e4tzlich zur Bedeutung der Erlangung kommunaler Mandate f\u00fcr die NPD - vorliegend bezogen auf den NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte - ge\u00e4u\u00dfert: \"Nach der Eroberung mehrerer kommunaler Mandate 2009 und dem Einzug unserer Fraktion in den Kreistag 2011 konnten wir unser Profil auf kommunaler Ebene seither weiter sch\u00e4rfen. Unser Verband ist ambitioniert, die bereits bestehenden Mandate abzusichern und zus\u00e4tzlich neue Sitze in den Stadtund Gemeindevertretungen zu erringen. \u00dcberdies gilt es, den Wieder40 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite des \"Agitationsdistricts Amt Goldberg-Mildenitz, abgerufen am 28.04.2014 41 Internetseite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 11.09.2014 53","einzug in den Kreistag zu meistern. Wir werden im Wahlkampf schwerpunktm\u00e4\u00dfig auf die Themen Asylmissbrauch und Armutseinwanderung eingehen...Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit einem beherzten und engagierten Wahlkampf die Herzen unserer Landsleute gewinnen und unsere Kommunalarbeit in der Mecklenburgischen Seenplatte weiter vorantreiben.\" 42 F\u00fcr die NPD sind die Kommunalpolitiker f\u00fcr den \"Kampf um die Parlamente\" deshalb so bedeutsam, weil sie vor Ort \"direkt am B\u00fcrger sind\" und so \u00fcber Zustimmung oder Ablehnung der NPD mit entscheiden. Darauf aufbauend w\u00fcrden sich die personellen und logistischen Bedingungen ergeben, die k\u00fcnftige Landtagseinz\u00fcge zumindest beg\u00fcnstigen.43 Kurz vor den Kommunalwahlen hat die NPD Mecklenburg-Vorpommern einen Katalog ihrer kommunalpolitischen Forderungen ver\u00f6ffentlicht. Zur \"Chefsache\" hat sie darin eine Steigerung der Geburtenzahlen und die Familienf\u00f6rderung erkl\u00e4rt. An zweiter Stelle stehe der \"Kampf f\u00fcr Heimat und Identit\u00e4t\", der einschlie\u00dfe, dass leergezogene Wohnr\u00e4ume nicht \"mit Ausl\u00e4ndern vollgestopft\" werden, vielmehr wolle man Abgewanderte in die Heimat zur\u00fcckholen. Weitere Forderungen sind die nach der F\u00f6rderung \"regionaler Wirtschaftskreisl\u00e4ufe\" und \"b\u00e4uerlicher Landwirtschaft\", Bewahrung von \"Volkseigentum\" sowie Unterst\u00fctzung des Ehrenamtes als \"pers\u00f6nliche Hingabe Einzelner f\u00fcr die Gemeinschaft\".44 Bei der Arbeit in den kommunalen Vertretungen geht es der NPD nach eigener Aussage u. a. darum, die \"Machenschaften der etablierten Parteien\" aufzudecken.45 2.10.3 Besondere Veranstaltungen des NPD-Landesverbandes und einzelner Kreisverb\u00e4nde Neben den bereits im Zusammenhang mit neonazistischen Struktu42 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Grundstein gelegt - Kommunalwahl im festen Blick\" vom 05.02.2014, abgerufen am 05.02.2014. 43 Frank FRANZ in \"Souver\u00e4nit\u00e4t, Identit\u00e4t, Solidarit\u00e4t\", ver\u00f6ffentlicht in der \"Deutschen Stimme\", Ausgabe 11, November 2014 44 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Wof\u00fcr steht die NPD?\" vom 16.05.2014, abgerufen am 19.05.2014 45 Internetseite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 09.04.2014 54","ren genannten Aktionen, bei denen die NPD entweder mitgewirkt oder diese gesteuert hat, waren im Berichtszeitraum die nachfolgenden Veranstaltungen von zum Teil \u00fcberregionaler Bedeutung und l\u00f6sten damit eine entsprechendes Medieninteresse aus. * Demonstration des NPD-Landesverbandes \"ARBEIT - HEIMAT - ZUKUNFT - Wir k\u00e4mpfen f\u00fcr Deutschland!\" am 1. Mai 2014 in Rostock Am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, begehen Rechtsextremisten den von den Nationalsozialisten 1933 eingef\u00fchrten \"Tag der nationalen Arbeit\". Sie \u00e4u\u00dfern sich dabei regelm\u00e4\u00dfig globalisierungskritisch, antikapitalistisch und antiamerikanisch. An der vom NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT angemeldeten Demonstration beteiligten sich etwa 300 Rechtsextremisten. 46 46 Aufgrund von zahlreichen St\u00f6raktionen des politischen Gegners musste der Aufzug verlegt werden. Auch kam es zu Verz\u00f6gerungen im Ablauf, so dass die Partei von einem \"durchwachsenen Ergebnis\" sprach.47 * Kinderfeste der NPD am 30. August 2014 in Ferdinandshof und am 7. September 2014 in Stralsund Das 7. Kinderfest des NPD-Regionalverbandes Uecker-Randow wurde am 30. August 2014 erstmals in Ferdinandshof durchgef\u00fchrt. Die im Internet ver\u00f6ffentlichten Lichtbilder zeigten eine Beteiligung von ca. 30 Personen, darunter zahlreiche Kinder. Als Verantwortliche traten der stellvertretende NPD-Kreisverbands46 Internetseite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 09.04.2014 47 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Verkehrchaos und Randale\" vom 02.05.2014, abgerufen am 02.05.2014 55","vorsitzende Marko M\u00dcLLER sowie der NPD-Gemeindevertreter aus Ferdinandshof Christian ALSDORF in Erscheinung. Im Zusammenhang mit dem Kinderfest war nach Aussage von Marko M\u00dcLLER, Angeh\u00f6riger der Fraktion \"Wir von hier\" in Ueckerm\u00fcnde, in einem Internetvideo eine Spende in H\u00f6he von 500 Euro an verschiedene Jugendfeuerwehren im Landkreis angek\u00fcndigt worden. Im Nachgang hat der NPD-Landesverband im Internet von einem Schreiben des Kreisverbandes der Jugendwehren berichtet, mit dem den Feuerwehren geraten worden war, die Spenden abzulehnen. Die NPD sah in dem Schreiben Werbung f\u00fcr die NPD, da damit \"auch die letzte Jugendfeuerwehr der Region vom Unterst\u00fctzerwillen der NPD unterrichtet\" worden sei. Die 500 Euro seien \"ihrem geplanten Zweck zugef\u00fchrt\" worden, ohne dass hierbei eine konkrete Feuerwehr benannt wurde.48 Am 7. September 2014 veranstaltete der NPD-Kreisverband Nordvorpommern bereits zum 13. Mal ein Kinderfest in Stralsund. Der Kreisvorsitzende Dirk ARENDT sprach in einem Videobeitrag von mehreren hundert Besuchern mit Kindern, tats\u00e4chlich waren insgesamt ca. 100 Besucher vor Ort. Am 6. September 2014 war in Stralsund, wie FACEBOOK-Aufnahmen zeigten, eine Person im B\u00e4renkost\u00fcm (\"Kinderfestb\u00e4r Bruno\") mit einem \"\u00dcberraschungsk\u00f6rbchen\" eingesetzt worden, um zum Kinderfest einzuladen. Diese Figur war auch beim Kinderfest zugegen.49 * Trauerund Gedenkmarsch der NPD am 11. Oktober 2014 in Stralsund An dem vom NPD-Kreisvorsitzenden Dirk ARENDT angemeldeten Trauerund Gedenkmarsch der NPD anl\u00e4sslich des 70. Jahrestages der Bombardierung Stralsunds beteiligten sich ca. 100 Personen und damit weniger als erwartet. Im Vorfeld wurde u. a. mit einem Flugblatt f\u00fcr eine Teilnahme mobilisiert. Darin wurde zun\u00e4chst auf den Ukraine-Konflikt Bezug 48 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Feuerwehrverband wirbt f\u00fcr NPD\" vom 29.09.2014, abgerufen am 29.09.2014 49 FACEBOOK-Seite von Dirk ARENDT: \"In Stralsund steppt der B\u00e4r...\" vom 06.09.2014, abgerufen am 09.09.2014 56","genommen, der veranschaulichen w\u00fcrde, \"wie V\u00f6lker aus Gr\u00fcnden der Profitmaximierung und der Rohstoffausbeutung aufeinander gehetzt werden\". Anschlie\u00dfend wurden die Geschehnisse rund um den alliierten Bombenangriff auf Stralsund am 6. Oktober 1944 geschildert. Abschlie\u00dfend wurde seitens der NPD die \"Unabh\u00e4ngigkeit und Souver\u00e4nit\u00e4t Deutschlands\" und Distanzierung von den USA und der NATO gefordert.50 51 51 Von verschiedenen Neonazi-Gruppierungen wurde zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen. Im Internet insbesondere von den \"WhiteBoysStralsund\", die die NPD M-V nach eigenen Angaben \"gerne unterst\u00fctzen, weil es auch unser Anliegen ist, der Opfer von alliiertem Bombenterror zu gedenken und damit gleichzeitig ein Zeichen gegen die heutigen Kriege - insbesondere der Hetze gegen Russland und die Angriffskriege der USA - zu setzen\" (Schreibweise wie im Original). 52 Als Redner traten der Anmelder ARENDT, der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00d6STER sowie die Landesvorsitzende des \"Rings Nationaler Frauen\" Antje MENTZEL auf. Am Anfang des Demonstrationszuges wurden u. a. schwarze Holzkreuze mit den Aufschriften \"Weit \u00fcber 800 50 Internetseite des NPD-Landesverbandes, Flugblatt: \"Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag der Bombardierung Stralsunds\", abgerufen am 29.09.2014 51 Internetseite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 13.10.2014 52 Internetseite der \"WhiteBoysStralsund\": \"Aufruf zum Gedenkmarsch in Stralsund\" vom 03.10.2014, abgerufen am 06.10.2014 57","Tote\" sowie \"V\u00f6lkermord\" getragen. Dar\u00fcber hinaus wurde ein Transparent mit der Aufschrift \"Freiheit zertr\u00fcmmert - Kein Vergeben - kein Vergessen - www.npd-mv.de\" mitgef\u00fchrt. 2.10.4 Udo PAST\u00d6RS als amtierender Bundesvorsitzender der NPD Am 19. Dezember 2013 trat der bisherige NPD-Bundesvorsitzende Holger APFEL \u00fcberraschend zur\u00fcck. Daraufhin wurde am 22. Dezember 2013 beschlossen, dass der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende und NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag Udo PAST\u00d6RS bis zu einer Neuwahl im Herbst 2014 als kommissarischer Bundesvorsitzender fungieren soll. Der rechtsextremistische Internetauftritt MUPINFO kommentierte den R\u00fccktritt nach rund zwei Jahren NPD-F\u00fchrung und kritisierte den von APFEL ausgerufenen Kurs der \"seri\u00f6sen Radikalit\u00e4t\", unter welchem er die Nationaldemokraten aus der politischen Isolation in die b\u00fcrgerliche Mitte f\u00fchren wollte. Zu sp\u00fcrbaren Verbesserungen habe das zunehmend als \"Anbiederungskurs\" empfundene Aufweichen politischer Inhalte nicht gef\u00fchrt. Auch in den Wahlk\u00e4mpfen sei die Partei stets hinter den Erwartungen zur\u00fcckgeblieben.53 Dieser parteiinterne Machtzuwachs f\u00fcr PAST\u00d6RS f\u00fchrte jedoch nicht zu dem von ihm erw\u00fcnschten Erfolg bei der Aufstellung der Europawahlliste, sondern zu einer f\u00fcr ihn herben Niederlage. Auf dem Bundesparteitag der NPD am 18. Januar 2014 in Kirchheim/ Th\u00fcringen gewann der fr\u00fchere Parteivorsitzende Udo VOIGT mit 93 Stimmen gegen Udo PAST\u00d6RS, der nur 71 Stimmen auf sich vereinen konnte. PAST\u00d6RS verzichtete in der Folge auf eine Kandidatur f\u00fcr die folgenden Listenpl\u00e4tze. Dass PAST\u00d6RS ausgerechnet dem ehemaligen Parteivorsitzenden Udo VOIGT unterlegen war, an dessen Sturz als Parteivorsitzender PAST\u00d6RS im November 2011 ma\u00dfgeblich mit beteiligt war, hat in der Folge die parteiinternen Auseinandersetzungen weiter bef\u00f6rdert. 53 Internetseite MUPINFO: \"Parteichef Holger Apfel zur\u00fcckgetreten\" vom 19.12.2013, abgerufen am 20.12.2013 58","In Mecklenburg-Vorpommern konzentrierte man sich in der Folge vor allem auf die zeitgleich stattfindenden Kommunalwahlen. PAST\u00d6RS hatte sich als Bundesvorsitzender, insbesondere im Rahmen der Landtagswahlk\u00e4mpfe in Sachsen, Brandenburg und Th\u00fcringen, um eine gem\u00e4\u00dfigte Au\u00dfendarstellung der NPD bem\u00fcht, um dem politischen Gegner m\u00f6glichst wenig Angriffsfl\u00e4che zu bieten und hierdurch Wahlerfolge zu erzielen. Diese \"gem\u00e4\u00dfigte\" Strategie war parteiintern jedoch h\u00f6chst umstritten und wurde nach den Wahlniederlagen zum Teil scharf kritisiert. Der Hamburger Landesvorsitzende Thomas WULFF mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ver\u00f6ffentlichte auf der Internetseite \"ALTERMEDIA\" mehrere offene Briefe, in denen dieser vehement f\u00fcr einen \"radikalen\" Kurs der NPD eintrat. Udo PAST\u00d6RS wurde scharf kritisiert und u. a. als \"Aushilfsvorsitzender\" und \"hilfswilliger Wegbegleiter des parlamentarischen Abwrackkommandos f\u00fcr die NPD\" bezeichnet.54 2.10.5 Wahl eines neuen NPD-Bundesvorsitzenden beim Bundesparteitag am 1. November 2014 in Weinheim/Baden W\u00fcrttemberg Beim kurzfristig durchgef\u00fchrten 35. ordentlichen Bundesparteitag der NPD am 1./2. November 2014 in Weinheim setzte sich bei der Wahl des neuen NPD-Bundesvorsitzenden der bisherige NPD-Pressesprecher Frank FRANZ gegen die Mitbewerber Peter MARX (ehemaliger Generalsekret\u00e4r der NPD und ehemaliger NPD-Fraktionsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer) und Sigrid SCH\u00dc\u00dfLER (ehemalige Vorsitzende des \"Ring Nationaler Frauen\", RNF) im ersten Wahlgang mit 86 von 139 Delegierten-Stimmen durch. Der amtierende Bundesvorsitzende Udo PAST\u00d6RS hatte zuvor seinen R\u00fcckzug aus der Bundespolitik verk\u00fcndet. Stellvertreter wurde, neben zwei weiteren NPD-Funktion\u00e4ren aus anderen Bundesl\u00e4ndern, der hiesige NPD-Landesvorsitzende Ste54 Internetseite ALTERMEDIA: \"NPD im freien Fall\" vom 22.09.2014, abgerufen am 22.09.2014 59","fan K\u00d6STER. In der Abstimmung \u00fcber die drei Stellvertreterposten unterlag neben MARX auch der Hamburger NPD-Landesvorsitzende Thomas WULFF. Allerdings geh\u00f6rt letzterer nunmehr - neben 13 weiteren Personen, darunter zwei Frauen - dem Bundesvorstand der NPD als Beisitzer an. Noch als Kandidat f\u00fcr das Amt des Bundesvorsitzenden der NPD hatte sich FRANZ in der \"Deutschen Stimme\", Ausgabe 11/November 2014, zu den Grundpositionen der NPD ge\u00e4u\u00dfert. Darin f\u00fchrte er u. a. aus, an den \"vier strategischen S\u00e4ulen\", also der \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD - Kampf um die K\u00f6pfe, Kampf um die Stra\u00dfe, Kampf um die Parlamente, Kampf um den organisierten Willen - festhalten zu wollen. Die NPD bilde innerhalb der \"Bewegung\" den \"sogenannten parlamentarischen Arm als Wahlpartei\". Bemerkenswert f\u00fcr die \"M\u00e4nnersekte\" NPD war, dass erstmals eine Kandidatin f\u00fcr den Bundesvorsitz nominiert wurde, auch wenn diese von vornherein chancenlos war. Dies ist, zusammen mit der in der Vergangenheit zu beobachtenden St\u00e4rkung des \"Ring Nationaler Frauen\" wom\u00f6glich als Signal zu werten, Frauen st\u00e4rker als bisher in die parteipolitische Arbeit einzubinden, damit diese das traditionelle Rollenverst\u00e4ndnis transportieren und das \u00f6ffentliche Bild der NPD positiv beeinflussen k\u00f6nnen. \u00dcber den Stellvertreter K\u00d6STER d\u00fcrfte der hiesige Landesverband weiterhin einen deutlichen Einfluss auf den NPD-Bundesverband aus\u00fcben. 60","2.11 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) 55 55 Die Jugendorganisation der NPD, die \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN), hat als Zielgruppe Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr. Schwerpunkt der Jugendarbeit sind nach eigenen Angaben Wanderfahrten, Vortragsnachmittage, Sportveranstaltungen, Zeltlager und politische Aktionen. Ihren Sitz haben die \"JN - Mecklenburg & Pommern\" im \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen56, treten dort jedoch nicht \u00f6ffentlich in Erscheinung. Die JN bekennen sich offen dazu, die auch im Dritten Reich gelebte \"Volksgemeinschaft\" anzustreben, die an die Stelle der heutigen pluralistischen Gesellschaft treten soll, und bekr\u00e4ftigen in diesem Zusammenhang ihr v\u00f6lkisch-biologistisches Weltbild und ihre sozialdarwinistische Sichtweise: \"Wir kommen aus der Gemeinschaft der Familie und f\u00fchlen uns durch die Nation unser Leben lang der Gemeinschaft - der Volksgemeinschaft - verbunden. Dieses Verbundenheitsgef\u00fchl wird umso st\u00e4rker sein wenn die Nation nur ein Volk umschlie\u00dft, denn die Gebundenheit zur eigenen Art ist st\u00e4rker als die zur Nation - sie ist naturgesetzlich.\" 57 Vom Bundesverband wurde Ende 2014 das \"6. Kaderwochende\" veranstaltet, welches als Bildungsseminar regelm\u00e4\u00dfig einbis zweimal im Jahr durchgef\u00fchrt wird und der \"Kaderschmiede\" f\u00fcr k\u00fcnftige 55 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite \"JN Mecklenburg und Pommern\", abgerufen am 18.09.2014 56 \"Wer sind die Jungen Nationaldemokraten?\", ver\u00f6ffentlicht in: \"Klartext! Die starke Stimme der Einheimischen, Informationen zur Kreistagswahl\", herausgegeben vom NPDKreisverband Westmecklenburg 57 Internetseite der JN: \"Gewissen und Gemeinschaft\", abgerufen am 03.02.2015 61","F\u00fchrungspers\u00f6nlichkeiten der NPD dienen soll. Das Motto der Veranstaltung lautete \"Jugendarbeit - Gestern, Heute, Morgen\". Zu diesem Thema referierte neben dem JN-Landesvorsitzenden aus Sachsen u. a. der damalige JN-Bundesvorstandsangeh\u00f6rige und sp\u00e4tere Bundesvorsitzende Sebastian RICHTER aus Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Veranstaltung sollten wie bei den JN \u00fcblich \"K\u00f6rper und Geist\" gefordert werden. So begann der Tag jeweils bereits fr\u00fchmorgens mit Fr\u00fchsport und es wurde ein Fahnenappell abgehalten. Anschlie\u00dfend wurde der \"richtige Umgang mit Funkger\u00e4ten im Gel\u00e4nde und auf Demonstrationen\" ge\u00fcbt. Es folgte ein Seminar \u00fcber \"psychologische Kriegsf\u00fchrung, ihre Auswirkungen im Status Quo sowie ihre Anwendung im politischen Kampf\", wobei es um die \"Vertiefung\" der \"neurobiologischen und psychologischen Kenntnisse\" ging. RICHTER habe \"vergangene Strategien\" der Jugendarbeit vorgestellt und \"neue Denkweisen\" aufgezeigt. Ziel sei es, \"ein neues Deutschland und ein neues Europa zu schaffen\", der Jugend solle \"eine Alternative\" aufgezeigt werden. Es gehe darum \"zu wahren, was unser ist und die Jugend da anzusprechen, wo sie heute ist\".58 Im Jahr 2014 waren die in den Vorjahren beobachtete Zunahme von Aktionen der Jugendorganisation der NPD in der Hansestadt Rostock erstmals wieder r\u00fcckl\u00e4ufig und die Aktivit\u00e4ten nahezu zum Erliegen gekommen. Der feststellbare R\u00fcckgang der JN-Aktivit\u00e4ten d\u00fcrfte darin begr\u00fcndet sein, dass sich ma\u00dfgebende Akteure der JN aus der Hansestadt Rostock im Jahr 2014 anderen Strukturen angeschlossen haben. Letzteres wiederum k\u00f6nnte seine Gr\u00fcnde im laufenden NPD-Verbotsverfahren haben, welches die Jugendorganisation mit einschlie\u00dfen w\u00fcrde. Die JN Schwerin haben auf ihrer FACEBOOK-Seite u. a. \u00fcber eine Flugblattaktion im Vorfeld des \"Tages der offenen Moschee\" der Schweriner \"As Salam\" Moschee berichtet. Es seien an 1.500 Haushalte in der unmittelbaren Umgebung Flugbl\u00e4tter mit dem Titel \"WIR oder SCHARIA\" - Herausgeber ist der Bundesverband der JN - verteilt worden. 59 59 58 Internetseite des JN-Bundesverbandes: \"KWE 6.0 - JN im Wandel\" vom 28.10.2014, abgerufen am 27.11.2014 59 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite \"JN Schwerin\", abgerufen am 06.10.2014 62","Dar\u00fcber hinaus hat sich die Gruppierung nach eigenen Angaben an der Abschlussdemonstration der JN Sachsen zur \"Sag, was du denkst\"-Kampagne am 4. Oktober 2014 in D\u00f6beln unter dem Motto \"Freiheit f\u00fcr alle politischen Gefangenen! Her mit der echten Meinungsfreiheit!\" beteiligt. Die Kampagne sollte Unzufriedenheit bei Jugendlichen sch\u00fcren \"in einer Zeit des universellen Betruges, die von verlogenen Politikern, linken Demagogen und geldraffenden Kapitalisten regiert wird\". In Deutschland w\u00fcrde eine \"Meinungsdiktatur\" herrschen. Deshalb wurde gefordert: \"Die Zeiten sind reif f\u00fcr eine Ver\u00e4nderung! Sie stehen auf Sturm in ganz Europa. \u00dcberall geht die Jugend auf die Stra\u00dfe, um \u00e4hnliche Verh\u00e4ltnisse wie hier zu bek\u00e4mpfen. Damit das auch endlich in Deutschland so wird: Sag, was du denkst!\"60 Auch bundesweit kam es nach dem Auszug der s\u00e4chsischen NPD-Landtagsfraktion aus dem dortigen Landesparlament zu einem Einbruch der JN-Aktivit\u00e4ten, da vier der sechs Vorstandsmitglieder bei der s\u00e4chsischen Landtagsfraktion besch\u00e4ftigt waren. Insbesondere um den bisherigen JN-Bundesvorsitzenden ist es danach ruhig geworden. Am 13. Dezember 2014 f\u00fchrten die JN ihren ordentlichen Bundeskongress in Berlin durch. Dort wurde der neue Bundesvorstand und als neuer Vorsitzender der bisherige Beisitzer Sebastian RICHTER gew\u00e4hlt. Dieser hat in seiner Rede nach der Wahl bekr\u00e4ftigt, dass die JN \"Kaderorganisation einer nationalistischen Partei\" sein wolle, die \"nach innen bedingungslos ein Leitbild\" verfolge, \"welches sich an Geschichte, Genetik und Schicksal unseres Volkes\" ausrichte.61 Die Wahl RICHTERS unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der hiesigen Szene f\u00fcr die bundesweite Entwicklung der NPD und ihrer Nebenorganisationen. Der Einfluss des hiesigen Landesverbandes auf den Bundesverband wurde deutlich gest\u00e4rkt. 60 Internetseite \"Sag, was du denkst\": \"Selbstverst\u00e4ndnis\", abgerufen am 02.10.2014 61 FACEBOOK-Gemeinschaftsseite \"JN - Die Jugend f\u00fcr Deutschland\": \"Kurzmeldung: JNBundeskongress w\u00e4hlt neuen Vorstand\" vom 14.12.2014, abgerufen am 15.12.2014 63","2.12 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) 62 62 Der \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) ist nach eigenen Angaben eine \"Organisation nationaldenkender Frauen in Deutschland\", die in \u00dcbereinstimmung mit der NPD \"Kinderreichtum und Familiengr\u00fcndung\" f\u00f6rdern und \"junge Menschen in ihrem Wunsch nach Kindern\" best\u00e4rken will.63 W\u00e4hrend die JN-Aktivit\u00e4ten deutlich zur\u00fcckgegangen sind, hat der hiesige Landesverband der NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" im Jahr 2014 versucht, innerparteilich deutlichere Akzente zu setzen. Dies d\u00fcrfte auch mit der am 3. Mai 2014 erfolgten Wahl der neuen Vorsitzenden Antje MENTZEL aus Stralsund zusammenh\u00e4ngen. Sie war bereits im Zusammenhang mit der Demonstration der NPD am 1. Mai 2014 in Rostock in Erscheinung getreten. Bislang waren von der NPD-Frauenorganisation in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie keine wahrnehmbaren Aktivit\u00e4ten ausgegangen. M\u00f6glicherweise soll der RNF mit Hilfe der aktiven neuen Vorsitzenden durch die Partei k\u00fcnftig mehr in den Fokus der \u00d6ffentlichkeit 62 MUPINFO, abgerufen am 07.05.2014 63 Internetseite des RNF, Material, Flugblatt: \"Familienf\u00f6rderung statt Zuwanderung\", abgerufen am 18.09.2014 64","ger\u00fcckt werden. Schlie\u00dflich sind Frauen f\u00fcr Rechtsextremisten eine wichtige Zielgruppe, da sie in der Szene weiterhin deutlich unterrepr\u00e4sentiert sind. Von den in Mecklenburg-Vorpommern erfassten rechtsextremistischen Personen sind gegenw\u00e4rtig nur etwa 12 Prozent weiblichen Geschlechts. Auf der Ebene der F\u00fchrungskader sind nur einzelne Frauen zu finden. In den Kommunalvertretungen werden lediglich drei von insgesamt 49 Sitzen der NPD von Frauen besetzt. Auch im NPD-Landesvorstand sind keine Frauen vertreten. Allerdings ist fraglich, ob sich hieran etwas grunds\u00e4tzlich \u00e4ndern wird, schlie\u00dflich reduziert die rechtsextremistische Ideologie die Frau im Wesentlichen auf ihre biologische Rolle. Eine tats\u00e4chliche Emanzipation erscheint vor diesem Hintergrund eher unwahrscheinlich und ist vom RNF auch nicht gewollt. 2.13 Partei \"Die Rechte\" 64 Beim F\u00fcnften Bundesparteitag der Partei \"Die Rechte\" am 5. Juli 2014 in Hamm/Nordrhein-Westfalen fand nach zweij\u00e4hrigem Bestehen der Partei turnusgem\u00e4\u00df eine Neuwahl des Vorstandes statt. Dabei wurde der in Mecklenburg-Vorpommern wohnhafte Christian WORCH mit deutlicher Mehrheit - 91 Prozent der anwesenden Mitglieder stimmten f\u00fcr ihn - als Bundesvorsitzender wiedergew\u00e4hlt, wobei es keinen Gegenkandidaten gab. Erg\u00e4nzt wurde der Vorstand durch drei Stellvertreter und acht Beisitzer, darunter keine weiteren Personen aus Mecklenburg-Vorpommern. Neun der zw\u00f6lf Vorstandsmitglieder stammen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die im Jahr 2012 gegr\u00fcndete Partei \"Die Rechte\", die Beobachtungsobjekt aller Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ist und bundesweit \u00fcber acht Landesverb\u00e4nde verf\u00fcgt, hat bislang in Mecklenburg-Vorpom64 Internetseite \"Die Rechte\", abgerufen am 07.01.2013 65","mern keine Aktivit\u00e4ten entfaltet und bislang keinen Landesverband gegr\u00fcndet. Der Schwerpunkt der Partei liegt in Nordrhein-Westfalen. Der dortige Landesverband hatte sich als Reaktion auf Verbote neonazistischer Kameradschaften im Sommer 2012 f\u00fcr Aktivisten dieses Spektrums ge\u00f6ffnet, was dazu gef\u00fchrt hat, dass mehr als die H\u00e4lfte aller Parteimitglieder dem Landesverband Nordrhein-Westfalen angeh\u00f6ren. Die Mitgliederzahl der Partei \"Die Rechte\" liegt in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bei unter zehn Personen. 2.14 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten Wie die beschriebene Entwicklung zeigt, setzen Rechtsextremisten verst\u00e4rkt auf die M\u00f6glichkeiten des Internets. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den sozialen Netzwerken zu. Sie werden einerseits offen als Plattform f\u00fcr Parteipropaganda genutzt. Andererseits finden sich aber auch vermehrt Auftritte, die keiner Organisation zuzurechnen sind, sondern die themenbezogen agieren. In diesem Bereich ist ein gef\u00e4hrliches Anwachsen fremdenfeindlicher Agitation festzustellen. Diese Hetze richtet sich weniger an die eigene Szene als vielmehr an die \"normale\" Bev\u00f6lkerung. Der gro\u00dfe Verbreitungsgrad wird hier gezielt und unter Ausnutzung der Anonymit\u00e4t des Internets genutzt, um politische Stimmungen zu erzeugen, die den Rechtsextremisten n\u00fctzlich sein sollen. Da junge Menschen eher auf Internetinhalte zur\u00fcckgreifen als der \u00e4ltere Teil der Gesellschaft sind diese besonders gef\u00e4hrdet, da sie m\u00f6glicherweise h\u00e4ufiger und damit intensiver auf rechtsextremistische Propaganda treffen. Es ist nicht absehbar, welche Folgen dies langfristig haben wird. Diese Entwicklung darf keinesfalls untersch\u00e4tzt werden und bedarf daher der aufmerksamen Beobachtung, wobei hier nicht die Sicherheitsbeh\u00f6rden allein gefordert sind, sondern auch Eltern und Bildungseinrichtungen. Sorge bereitet zudem die Tendenz, sich der staatlichen Beobachtung durch eine intensive Nutzung von Verschl\u00fcsselungsm\u00f6glichkeiten zu entziehen. Neben der ungeheuren F\u00fclle von Internetinhalten, die nicht mehr \u00fcberschaubar 66","ist, ist die zunehmend verdeckte Szenekommunikation damit eine gro\u00dfe Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden. * MUPINFO - Nachrichten f\u00fcr Mecklenburg und Pommern Auch in 2014 war der vom NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT verantwortete Internetauftritt MUPINFO65 - Nachrichten f\u00fcr Mecklenburg und Vorpommern in \u00e4hnlicher Weise pr\u00e4sent wie in den Vorjahren. Allerdings wurde die Abh\u00e4ngigkeit von der Medienarbeit der NPD noch deutlicher, da weniger eigene Beitr\u00e4ge eingestellt wurden. Zum Ende des Jahres fehlte es zudem teilweise an Aktualit\u00e4t. * THIAZI-Forum Ende November 2014 hat der Prozess gegen die Verantwortlichen des THIAZI-Forums vor dem Landgericht Rostock begonnen. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Ein Hauptangeklagter stammt aus Mecklenburg-Vorpommern. Diese Internetplattform war mit etwa 30.000 registrierten Nutzern die bedeutendste Informationsb\u00f6rse f\u00fcr Rechtsextremisten in Deutschland. Zudem wurden hier Konzerte angek\u00fcndigt, Liedtexte ver\u00f6ffentlicht und Tauschb\u00f6rsen initiiert. Irritationen l\u00f6ste im Berichtszeitraum die Tatsache aus, dass die rechtsextremistische Internetseite ALTERMEDIA Ermittlungsakten zum Verfahren gegen das THIAZI-Forum zum Herunterladen anbot. 65 Abschaltung im Fr\u00fchjahr 2015 67","3 Linksextremismus 3.1 Ideologie Linksextremisten stehen dem Staat und dessen freiheitlicher demokratischer Grundordnung feindlich gegen\u00fcber und wollen das bestehende Staatswesen abschaffen, um es durch ein - je nach Ausrichtung - anarchistisches oder kommunistisches zu ersetzen. Wie zahlreiche Beispiele in der Geschichte zeigen, sind derartige Systeme jedoch weit davon entfernt, die oft postulierte \"Freiheit des Andersdenkenden\" zu gew\u00e4hrleisten - in einer \"Diktatur des Proletariats\" ist die individuelle Unfreiheit Programm. Da f\u00fcr Linksextremisten die Vermittelbarkeit ihrer Themen und die Anschlussf\u00e4higkeit an gesellschaftliche B\u00fcndnisse von taktischer und strategischer Bedeutung sind, werden ihre tats\u00e4chlichen Ziele aber in der Regel nicht offen benannt. Eine M\u00f6glichkeit der Einflussnahme sehen Linksextremisten deshalb darin, sich zivilgesellschaftlichen Bewegungen anzuschlie\u00dfen, um diese m\u00f6glichst im eigenen Sinn zu beeinflussen und zu radikalisieren. Allerdings bleiben zahlreiche linksextremistische Str\u00f6mungen auf der Kritikebene stehen. Konkrete Vorstellungen, wodurch das bestehende System, dessen Abschaffung angestrebt wird, ersetzt werden soll, sucht man oftmals vergeblich. Lediglich im dogmatischen Linksextremismus sind die Analyse bestehender Verh\u00e4ltnisse und daraus abzuleitende Handlungsmuster klar vorgegeben. Dogmatiker in diesem Sinne berufen sich auf Protagonisten wie Marx, Engels, Lenin, Trotzki und anarchistische Theoretiker; einige wenige Splittergruppen sehen auch Stalin oder Mao Zedong als Vorbilder. Im dogmatischen Linksextremismus sind die Analyse bestehender Verh\u00e4ltnisse und daraus abzuleitende L\u00f6sungswege \u00fcber die Jahrzehnte fast unver\u00e4ndert gleich geblieben. Diesem Spektrum werden vor allem linksextremistische Vereinigungen wie die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP), die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD), die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" 68","(SDAJ) oder die \"Sozialistische Alternative\" (SAV) zugerechnet.66 Die undogmatische linksextremistische Szene ist hingegen weit heterogener, sowohl Ziele als auch Organisationsgrad betreffend. Das Spektrum reicht dabei von Gruppen mit festen Strukturen bis hin zu unorganisierten Kleingruppen, die sich nur anlassbezogen zusammenfinden. Das besondere Augenmerk des Verfassungsschutzes liegt dabei auf den undogmatischen gewaltbereiten Linksextremisten, vornehmlich den Autonomen. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal der Autonomen gegen\u00fcber anderen Linksextremisten ist ihr Verh\u00e4ltnis zu politisch motivierter Gewalt, welche gegen\u00fcber Sachen als legitim gilt und gegen Personen (teilweise bewusst) in Kauf genommen und vereinzelt auch gerechtfertigt wird. Entsprechend geht von diesem Spektrum die weit \u00fcberwiegende Zahl der politisch motivierten Strafund Gewalttaten aus. 3.2 Straftatengeschehen und Personenpotenzial im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern Auch im Jahr 2014 kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu Strafund Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund, die gewaltbereiten Linksextremisten, insbesondere Autonomen, zuzurechnen sind. Insgesamt wurden durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 190 Straftaten (Vorjahr: 93) festgestellt, davon 34 Gewalttaten (Vorjahr: 19). Trotz der deutlichen Zunahme des Straftatengeschehens reduzierte sich 2014 das Potenzial der gewaltbereiten Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern von rund 300 im Jahr 2013 auf aktuell ca. 270 (R\u00fcckgang um 10 Prozent). Dieser scheinbare Widerspruch erkl\u00e4rt sich damit, dass die Straftatenzahlen nur wenig Aussagekraft \u00fcber die St\u00e4rke der Szene haben - die tats\u00e4chliche Begehung solcher Delikte h\u00e4ngt in der Regel nicht von sorgf\u00e4ltiger Planung und Durchf\u00fchrung, sondern von eher zuf\u00e4lligen Gegebenheiten ab. In Wahljahren (2014 fanden in Mecklenburg-Vor66 vgl. Abschnitt 3.4 69","pommern Europaund Kommunalwahlen statt) wird Wahlkampfmaterial zerst\u00f6rt oder besch\u00e4digt, wodurch die Straftatenstatistik steigt. Auch bietet der politische Gegner durch Wahlkampfauftritte eine gr\u00f6\u00dfere Pr\u00e4senz und damit Angriffsfl\u00e4che. Konfrontationen zwischen Linksund Rechtsextremisten werden ausgetragen, wenn es zu einer tats\u00e4chlichen Begegnung kommt. Die Rollenzuweisung (T\u00e4ter - Opfer) ist dabei oftmals ebenfalls von zuf\u00e4lligen Faktoren abh\u00e4ngig, so z. B. von der jeweiligen Gruppenst\u00e4rke. Gr\u00f6\u00dfere Demonstrationen des politischen Gegners bieten ferner einen willkommenen Anlass f\u00fcr Proteste, die sich zum Teil in der Statistik als versammlungstypische Straftaten wiederfinden. Im Berichtszeitraum war dies in Rostock am 1. Mai 2014 (Proteste gegen eine Demonstration der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD)) und am 8. Mai 2014 in Demmin (Aktionen gegen einen rechtsextremistischen Aufmarsch) der Fall. 67 Personenpotenzial der linksextremistischen Organisationen 2014 in Mecklenburg-Vorpommern M-V M-V Bund Bund 2013 2014 2013 2014 Gewaltbereite 300 270 6.900 7.600 69 Linksextremisten 68 Rote Hilfe e.V. 120 120 6.000 6.500 Deutsche Kommunistische 30 40 3.500 3.000 Partei (DKP) Marxistisch-Leninistische Partei 20 20 1.900 1.800 Deutschlands (MLPD) Sozialistische Alternative (SAV) 20 20 400 350 Sozialistische Deutsche Arbei20 20 500 500 terjugend (SDAJ) Gesamt 70 430 410 27.700 27.200 68 69 70 67 Zu besonders erw\u00e4hnenswerten Strafoder Gewalttaten im Einzelnen vgl. Abschnitt 3.3.2 68 Die Begriffe \"gewaltbereite Linksextremisten\" und \"Autonome\" werden weitgehend synonym verwendet. 69 Seit 2014 wird beim Bund die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten angegeben, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremistenals Teilmenge enthalten ist. 70 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in MecklenburgVorpommern nicht vertreten sind bzw. nicht beobachtet werden. 70","3.3 Undogmatischer Linksextremismus 3.3.1 Entwicklung der gewaltbereiten Autonomenszene Autonome lehnen grunds\u00e4tzlich feste Strukturen ab, was in der Regel eine Zusammenarbeit mit anderen Gruppen oder politischen Parteien ausschlie\u00dft. Ebenso gibt es - gerade im Gegensatz zu dogmatischen Linksextremisten - kein theoretisches Fundament, auf dem ihr politisches Handeln fu\u00dft. Das autonome Selbstverst\u00e4ndnis beruht ausschlie\u00dflich auf Negativdefinitionen: Antifaschismus, Antikapitalismus, Antimilitarismus, Antigentrifizierung, Antirassismus71 und Anti-Etatismus. Letzteres bedeutet eine grunds\u00e4tzliche Ablehnung des Staates und staatlicher Strukturen, was so weit geht, dass von einigen Gruppen marxistische oder kommunistische Theorien verworfen werden, weil diese auf dem Weg zur bzw. nach der Revolution immer staatliche oder staats\u00e4hnliche Strukturen vorsehen. Selbst als \"Zwischenstufe\" zu einer anarchistischen \"Ordnung\" werden diese abgelehnt. Ausgehend von dieser diffusen, lediglich von Ideologiefragmenten durchsetzten Antihaltung, ersch\u00f6pft sich das politische Handeln autonomer Gruppen zumeist darin, auf Aktionen des politischen Gegners zu reagieren. Als solche gelten nicht nur rechtsextremistische Gruppierungen, sondern auch der Staat, dessen Vertreter sowie sonstige politische Bewegungen, denen eine \"faschistische\" Ausrichtung unterstellt wird. Aus den vorgenannten Gr\u00fcnden ist die gewaltbereite Autonomenszene von einer erheblichen personellen Fluktuation gepr\u00e4gt. Hinzu kommen der demographische Wandel und Ver\u00e4nderungen der pers\u00f6nlichen oder beruflichen Verh\u00e4ltnisse der Akteure, die dazu beitragen, dass bislang aktive Gruppen zerfallen oder neue Schwerpunktregionen entstehen. 71 vgl. Abschnitt 3.3.2 71","Auch in der Autonomenszene Mecklenburg-Vorpommerns werden immer wieder Stimmen laut, die eine \u00fcber tagespolitische Ereignisse hinausgehende Agenda fordern und denen eine diffuse \"antifaschistische\" Haltung nicht ausreicht. Als Folge davon treten einstmals aktive Organisationen wie die \"Antifaschistische Aktion Greifswald\" (AAG), die \"Antifa Offensive Neubrandenburg\" (AONB) oder \"Antirep-Mob Manfred\" unter diesen Bezeichnungen nicht mehr \u00f6ffentlichkeitswirksam in Erscheinung. Im Jahr 2014 waren in dieser Hinsicht deutliche Umbr\u00fcche insbesondere in der Berliner Autonomenszene festzustellen, die Auswirkungen \u00fcber die Bundeshauptstadt hinaus hatten. Seit September 2014 l\u00f6sten sich in kurzer Folge drei etablierte Gruppen auf oder schlossen sich anderen Strukturen an. Beispielhaft sei die \"Antifaschistische Linke Berlin\" (ALB) erw\u00e4hnt, die nach elf Jahren regelm\u00e4\u00dfiger Aktivit\u00e4ten ihre Aufl\u00f6sung bekannt gab.72 \"Unsere Gruppe war nie ein homogener Zusammenschluss, wie es vielleicht f\u00fcr Au\u00dfenstehende aussah. [...] Wir haben uns nicht im Streit zur Aufl\u00f6sung der [ALB] entschlossen, doch mittlerweile sind die Ideen, Strategien und Ziele zu unterschiedlich, die wir hinsichtlich einer linksradikalen Praxis, Organisierung und Perspektive haben. Organisierung und Organisation erfordern Verbindlichkeit und bed\u00fcrfen Zeit und Aufwand, mitunter brauchen sie auch inhaltliche Korrekturen und z\u00e4he Debatten [...]. Festhalten k\u00f6nnen wir, dass wir es bereits seit einiger Zeit nicht mehr geschafft haben, die unterschiedlichen Antworten auf diese Fragen in Kraft und Enthusiasmus zu kanalisieren, sondern leider in Ratlosigkeit, Resignation und Austritten.\" Die Tageszeitung \"junge Welt\" 73 konstatierte mit Blick auf die Aufl\u00f6sung der ALB unter der \u00dcberschrift \"Nur noch Event\": 72 Internetseite der ALB, abgerufen am 10.9.2014 73 junge Welt vom 22.09.2014 72","\"Nun sind Aufl\u00f6sungen von Antifagruppen im allgemeinen nicht von sonderlich gro\u00dfem nachrichtlichem Wert. Ein Problem der Szene ist, dass ohnehin nur die wenigsten dieser Gruppen eine Halbwertzeit haben, die ihnen ein Mindestma\u00df an theoretischer wie praktischer Kontinuit\u00e4t sichert. [...] Denn es geht nicht darum, auch '\u00fcber die Szene hinaus' zu mobilisieren, es geht darum, aufzuh\u00f6ren, eine 'Szene' zu sein. Eine 'Szene' ist keine politische Bewegung, sondern deren Gegenteil. An die Stelle theoretischer Verst\u00e4ndigung und ideologischer Debatten tritt eine diffuse Zugeh\u00f6rigkeit, gestiftet nicht durch ein gemeinsames Projekt, sondern durch Kleidung, Habitus und einen Verhaltenskodex.\"74 In Vorbereitung eines bundesweiten Antifa-Kongresses unter dem Motto \"Antifa in der Krise\" in Berlin beklagte bereits im April 2014 ein Aktivist gegen\u00fcber einer deutschen Tageszeitung75, dass die Antifa ein Nachwuchsproblem habe, da ein \"Braindrain\", d. h. eine Abwanderung von \"Leistungstr\u00e4gern\" ausgerechnet zu staatlich finanzierten Projekten wie mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus festzustellen sei. Die Antifaszene selbst habe dem wenig entgegenzusetzen. Allerdings teilen nicht alle Anh\u00e4nger der militanten linksextremistischen Szene diese Einsch\u00e4tzung. Die linksextremistische Szenezeitschrift \"INTERIM\" beispielsweise widerspricht in ihrer Ausgabe vom November 2014 76 der Analyse der ALB, dass die \"radikale Linke\" in weiten Teilen Europas in \"Schockstarre\" verfallen sei. Als - aus ihrer Sicht - \"positives\" Gegenbeispiel nennen die Autoren die \"Exekution von Nazis im November 2013 in Athen\" 77. Politisch motivierter Mord wird damit in selten deutlicher Form nicht nur legitimiert, sondern als nachahmenswert dargestellt. Auch wenn es sich bei dem Zitat um eine Einzelmeinung handeln sollte, illustriert es doch die Militanzdebatte, die seit Jahren in Teilen der 74 junge Welt vom 22.9.2014 75 www.taz.de, abgerufen am 2.4.2014 76 INTERIM\", Ausgabe Nr. 765 vom November 2014 77 Im November 2013 wurden in Athen zwei Mitglieder der rechtsextremistischen Partei \"Goldene Morgenr\u00f6te\" von Anh\u00e4ngern der linksextremistischen \"K\u00e4mpfenden Revolution\u00e4ren Volkskr\u00e4fte\" erschossen; diese bekannten sich in einem Bekennerschreiben zu der Tat. 73","Autonomenszene gef\u00fchrt wird. Die Bef\u00fcrwortung von Gewalt auch gegen Personen stellt dabei das Recht des politischen Gegners auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit in Frage. 3.3.2 Linksextremistische Aktionsfelder * Aktionsfeld Antifaschismus Die Bek\u00e4mpfung des \"Faschismus\" ist - nicht zuletzt aufgrund der Vermittelbarkeit des Themas - das Hauptaktionsfeld von Linksextremisten. Daher sind auch im Jahr 2014 die meisten linksextremistischen Strafund Gewalttaten in diesem Kontext zu sehen. Dass Linksextremisten nicht ausschlie\u00dflich Rechtsextremisten (oder solche Personen oder Gruppierungen, denen eine derartige Haltung unterstellt wird) ins Visier nehmen, sondern auch staatliche Einrichtungen und Vertreter des Staates, vor allem Polizisten, wird in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung oft ausgeblendet. In der Auseinandersetzung mit \"Faschisten\" begehen Linksextremisten immer wieder teilweise erhebliche K\u00f6rperverletzungen. Exemplarisch seien zwei F\u00e4lle aus dem Jahr 2014 skizziert: Am 1. Mai 2014 wurde ein Rechtsextremist in Greifswald von mehreren Personen angegriffen, geschlagen und mit Pfefferspray bespr\u00fcht. Im April 2014 wurde ein Rechtsextremist in Rostock von vier T\u00e4tern zu Fall gebracht, die anschlie\u00dfend gemeinschaftlich auf ihn einschlugen und ihm eine Platzwunde am Hinterkopf zuf\u00fcgten. Am selben Abend wurde auf der f\u00fcr Linksextremisten relevanten Internetseite \"linksunten.indymedia\" ein Bekennerschreiben zu dem Vorfall ver\u00f6ffentlicht: 78 78 78 Internetseite \"linksunten.indymedia\", abgerufen am 10.04.2014 74","Eine weitere, regelm\u00e4\u00dfig zum Einsatz kommende Ma\u00dfnahme gegen Rechtsextremisten sind so genannte Outingaktionen. Dazu sammeln eigens gegr\u00fcndete Recherchegruppen Informationen \u00fcber das private und berufliche Umfeld des politischen Gegners, um diese publik zu machen. Anfang Juni 2014 wurde ein mutma\u00dflicher Rechtsextremist aus Greifswald \"geoutet\", dessen Rolle in der rechtsextremistischen Szene neben Adresse und Arbeitsst\u00e4tte auf Flyern verbreitet wurden. Aber nicht nur mutma\u00dfliche Rechtsextremisten geraten in den Fokus von derartigen \"Recherchegruppen\", sondern teilweise auch Personen oder Unternehmen, die nur mittelbar dem Rechtsextremismus zugeordnet werden. Im Berichtszeitraum betraf dies eine Tontechnikfirma aus Mecklenburg-Vorpommern, der in einem Beitrag des linksextremistischen Internetportals \"Kombinat Fortschritt\" vorgeworfen wurde, als Unternehmen f\u00fcr Veranstaltungstechnik nicht nur bei Stadtund Dorffesten t\u00e4tig zu werden, sondern auch bei rechtsextremistischen Veranstaltungen. Ferner fanden in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 zwei gr\u00f6\u00dfere rechtsextremistische Versammlungen statt, bei denen sich Linksextremisten an den Gegenprotesten beteiligten: * Proteste gegen NPD-Versammlung am 1. Mai 2014 in Rostock An Protesten gegen eine durch den NPD-Landesverband f\u00fcr den 1. Mai 2014 in Rostock angemeldete Demonstration beteiligten sich insgesamt ca. 2.000 Personen. Unter den zahlreichen Unterst\u00fctzern, die zur Teilnahme aufgerufen hatten, waren neben weit \u00fcberwiegend b\u00fcrgerlichen Gruppen und demokratischen Parteien auch einige Linksextremisten, n\u00e4mlich die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP), die \"Sozialistische Alternative\" (SAV) Rostock und die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ) Rostock. Ein Aufruf zur Teilnahme an den Protesten fordert fast unverhohlen zu militanten Aktionen gegen den \"wohl bundesweit gr\u00f6\u00dften Naziaufmarsch an diesem Tag\" auf: 75","\"Deshalb fordern wir euch auf: Stellt euch den Nazis entschlossen und offensiv entgegen ! Blockiert, demonstriert, sabotiert - Alles kann, alles muss ! An unserem Kampftag !\" 79 80 80 Die Brandstiftung an drei mit Holz beladenen G\u00fcterwaggons, der dadurch verursachte Ausfall des \u00f6ffentlichen Nahverkehrs sowie diverse Sitzblockaden der Gegendemonstranten f\u00fchrten zu umfangreichen Verkehrsbehinderungen. Aus einer Gruppe von gewaltbereiten und zum Teil vermummten Protestierenden heraus wurden Sachbesch\u00e4digungen begangen und Polizeibeamte mit Steinen beworfen. Weitere Konfrontationen ergaben sich nach Abschluss der Versammlung auf dem Rostocker Hauptbahnhof, als die Teilnehmer der NPD-Versammlung beim Umsteigen in die jeweiligen Regionalbahnen mit Gegenst\u00e4nden beworfen wurden. 81 * Proteste gegen rechtsextremistische Versammlung am 8. Mai 2014 in Demmin Der j\u00e4hrlich stattfindende rechtsextremistische Aufmarsch am 8. Mai in Demmin war auch im Jahr 2014 Anlass f\u00fcr zahlreiche Protestaktionen b\u00fcrgerlicher Gruppen unter Be81 79 Internetseite \"nazisstoppen.blogsport\", abgerufen am 17.4.2014 80 picture alliance / dpa / Bernd W\u00fcstneck 81 Internetseite \"defiant.antifa\", abgerufen am 10.09.2014 76","teiligung der linksextremistischen Szene. An insgesamt 31 Mahnwachen und mehreren Sitzblockaden beteiligten sich ca. 400 Personen ohne besondere Vorkommnisse. Hervorzuheben sind jedoch verschiedene Aktionen gewaltbereiter Linksextremisten, deren Anteil an der Gesamtzahl der Gegendemonstranten mit ca. 150 deutlich h\u00f6her war als in den Vorjahren. Gewaltbereite Linksextremisten - teilweise aus Hamburg und Berlin angereist - zeigten ein hohes Aggressionspotenzial und suchten offenbar gezielt die Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und der Polizei. So wurden zwei mutma\u00dfliche Rechtsextremisten von etwa 30 Personen aus der \"Antifa Rostock\" mit Fahnenstangen angegriffen und verletzt. Im Bereich des Demminer Hafens wurden Polizeibeamte von insgesamt mehr als 150 Personen, die dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet werden, in zwei Gruppen angegriffen, die ein hohes Aggressionspotenzial zeigten. Weiterhin wurden drei Polizeibeamte durch Bisse und Tritte von einem Teilnehmer der Gegendemonstrationen verletzt. * Aktionsfeld \"Antirepression\" Innerhalb des Aktionsfeldes \"Antirepression\" kritisieren Linksextremisten die - aus ihrer Sicht - unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige staatliche \u00dcberwachung und Verfolgung \"linker Strukturen\". Ihre Aktionen richten sich gegen die Justiz sowie Sicherheitsund Ordnungskr\u00e4fte des Staates und werden \u00fcberwiegend mit der Solidarit\u00e4t gegen\u00fcber \"Opfern der Repression\" begr\u00fcndet. 82 82 Die Rote Hilfe (RH e.V.) ist nach wie vor die mitgliederst\u00e4rkste Organisation im Bereich des undogmatischen Linksextremismus. Sie unterst\u00fctzt vornehmlich linksextremistische Strafund 82 Internetseite \"rotehilfegreifswald\", abgerufen am 24.01.2014 77","Gewaltt\u00e4ter finanziell und juristisch. Daneben organisiert sie Vortragsund Informationsveranstaltungen zum Umgang mit \"staatlicher Repression\". In Mecklenburg-Vorpommern ist die Greifswalder Ortsgruppe mit weiterhin ca. 100 Mitgliedern am aktivsten. Die 2013 (wieder) gegr\u00fcndete Ortsgruppe in Rostock tritt dagegen nur selten in Erscheinung. 83 83 Die Schwarz Rote Hilfe Rostock (SRH) ist weitgehend inaktiv und d\u00fcrfte \u00fcber weniger als zehn Mitglieder verf\u00fcgen. Zu einem Vorfall mit dem Hintergrund \"Antirepression\" kam es am 8. Mai 2014 mit Bezug auf den Polizeieinsatz am 8. Mai in Demmin in Rostock, als unbekannte T\u00e4ter auf dem Gel\u00e4nde der Polizeiinspektion Rostock die Reifen von sechs Privat-Pkw der in der dortigen Beh\u00f6rde besch\u00e4ftigten Mitarbeiter zerstachen und damit einen Schaden von mehreren tausend Euro verursachten. In der selben Nacht wurde auf der Internetplattform \"linksunten.indymedia\" ein Bekennerschreiben durch den Verfasser \"acab\" 84 ver\u00f6ffentlicht: \"Die Beamt_innen sollen dies als direkte Reaktion auf den brutalen Polizeieinsatz gegen Gegenprotestler_innen des Nazi-Fackelmarsches in Demmin verstehen. Wir haben uns bewusst nicht f\u00fcr die Dienstfahrzeuge entschieden, weil wir euch pers\u00f6nlich treffen wollten. Ihr sollt unsere Gegenwehr nicht nach Dienstende vergessen, Ihr und eure Familien sollt wissen, dass ihr euch nicht unter dem Deckm\u00e4ntelchen der Privatsph\u00e4re verstecken k\u00f6nnt. Bulle sein heisst Probleme kriegen! Jederzeit und \u00fcberall!!\" (Schreibweise wie im Original) 83 Internetseite \"schwarzrotehilfe\", abgerufen am 24.01.2014 84 Akronym f\u00fcr: \"all cops are bastards\" 78","Einige der auf der Seite ver\u00f6ffentlichten Kommentare lobten die Tat. Ein anonymer Verfasser erg\u00e4nzt die Worte \"follow your cops back home\" unter der \u00dcberschrift \"1312\". 85 * Aktionsfeld Autonome Freir\u00e4ume / Gentrifizierung Der Kampf gegen \"Gentrifizierung\" richtet sich gegen die Aufwertung eines Stadtteils durch Sanierung oder Umbau, in deren Folge durch steigende Mieten alteingesessene Bev\u00f6lkerungsgruppen verdr\u00e4ngt werden. In Greifswald kam es im Berichtszeitraum erstmals f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern zu einer solchen Hausbesetzung, die sich \u00fcber mehrere Wochen hinzog. Nachdem die durch den Gerichtsvollzieher gesetzte Frist zum Verlassen des Geb\u00e4udes abgelaufen war, erfolgte am 20. November 2014 die polizeiliche R\u00e4umung des Hauses Brinkstra\u00dfe 16/17 in Greifswald. Zum Zeitpunkt der R\u00e4umung befanden sich zehn Personen in dem Haus. Die Beamten mussten sich teilweise mit technischen Hilfsmitteln Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten verschaffen. Dabei kam es im Wesentlichen zu passiven Widerstandshandlungen. So hatten sich zwei Frauen im Geb\u00e4ude angekettet und mussten mittels Trennschleifer von einem Rohr getrennt werden. Drei Personen, die sich auf dem Dach aufhielten, wurden durch Spezialkr\u00e4fte der Polizei nach unten geleitet. Zwei der Personen in dem Geb\u00e4ude versuchten sich einer vor\u00fcbergehenden Ingewahrsamnahme zu entziehen. Als Motivation f\u00fcr ihr Handeln gaben die Hausbesetzer den Kampf gegen \"Gentrifizierung\" an. In verschiedenen Stellungnahmen wurden zur geltenden Rechtsordnung kontr\u00e4re Rechtsauffassungen deutlich. Der Eigent\u00fcmer habe, so hie\u00df es, seine \"moralische Berechtigung\" an der Immobilie verwirkt: \"Wenn Eigentum dazu berechtigt, ein funktionst\u00fcchtiges Haus verfallen zu lassen um dieses kulturhistorisch bedeutsame Zeug85 Das Zahlenk\u00fcrzel \"1312\" steht f\u00fcr die Buchstabenfolge acab 79","nis anschlie\u00dfend abzurei\u00dfen, dann f\u00e4llt es uns nicht schwer, die moralische Berechtigung dieses Eigent\u00fcmers in Frage zu stellen.\" 86 Die Hausbesetzer nahmen bewusst in Kauf, geltendes Recht mit der Aktion zu verletzen: \"In den letzten Wochen fanden verschiedene von der WG organisierte Aktionen statt, unter anderem Wohnungsbesichtigungen, bei denen die Interessent_innen \u00f6ffentlich und bewusst die Schwelle zum Hausfriedensbruch \u00fcbertraten. Damit wollten wir Eigentumsdenken kritisieren, das Profitstreben \u00fcber das Grundbed\u00fcrfnis nach Wohnen stellt.\" 87 Schlie\u00dflich wurde das Selbstverst\u00e4ndnis der Hausbesetzer deutlich, demzufolge nicht ihr eigenes Handeln rechtswidrig sei, sondern dass es erst durch staatliche Ma\u00dfnahmen \"illegalisiert\" werde: \"Wir sehen in dieser Besetzung die einmalige Chance diese illegalisierte direkte Aktionsform einer breiten \u00d6ffentlichkeit nahe zu bringen und so auch im b\u00fcrgerlichen Umfeld Anst\u00f6\u00dfe zu einer Kapitalismusund Eigentumskritik zu geben. Eine erfolgreiche Besetzung ermutigt viele zum Widerstand - eine erfolgreich verhinderte R\u00e4umung umso mehr.\" 88 3.3.3 Linksextremistische Musik Linksextremisten nutzen vielf\u00e4ltige Medien, um ihren gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen Ausdruck zu verleihen. Eine dieser M\u00f6glichkeiten stellt die Musik dar, die als Medium genutzt wird, um linksextremistische Inhalte zu verbreiten, Sympathisanten zu gewinnen und zu Gewalt gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten sowie gegen Polizisten aufzurufen. 86 Einzugserkl\u00e4rung der Brinke WG (Internetseite Brinke WG), abgerufen am 1.10.2014 87 Internetseite \"linksunten.indymedia\", abgerufen am 11.11.2014 88 Internetseite \"linksunten.indymedia\", abgerufen am 11.11.2014 80","Gerade im Vorfeld gr\u00f6\u00dferer Veranstaltungen wird die Musik - teilweise in Verbindung mit gewaltverherrlichenden Bildern - zur Mobilisierung und als Element zur Gewaltunterst\u00fctzung eingesetzt. Daneben werden durch die Musik finanzielle Mittel generiert, die wiederum bei der Finanzierung linksextremistischer Aktivit\u00e4ten zum Einsatz kommen. Hervorzuheben ist die Indizierung der Langspielplatte \"10inch revenge!\" der Greifswalder Band \"Tesla Cessna\" im August 2014 durch die Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien. Die Band richtet sich in ihren Texten nicht nur gegen Rechtsextremisten, sondern ruft darin offen zur Gewalt gegen Polizisten auf. So hei\u00dft es in dem Lied \"Peace and Anarchy\": \"...destroy the government, you're not a slave / smash the system, fuck the fascists / ...fight the police in the streets / beat all the fascists you can see...\" (\u00dcbersetzung: Zerst\u00f6r die Regierung, du bist doch kein Sklave / Zerschlage das System, schei\u00df auf die Faschisten / ...Bek\u00e4mpfe die Polizei in den Stra\u00dfen / Schlag alle Faschisten, die du siehst). Das Lied dieser Band mit dem Titel \"Fick die Cops\" fordert u. a.: \"Schwarzer Block, Pflasterstein / auf die Fresse, Bullenschwein / Fick die Cops - jagt sie aus der Stra\u00dfe raus / Fick die Cops - schlagt ihnen die Z\u00e4hne aus ...\" In Bezug auf die Punkband \"Feine Sahne Fischfilet\" hat sich gegen\u00fcber den Vorjahren keine \u00c4nderung der Rechtslage ergeben. 3.4 Dogmatischer Linksextremismus Der dogmatische Linksextremismus ist weder strukturell noch personell von nennenswerter Bedeutung in Mecklenburg-Vorpommern. Die dem dogmatischen Linksextremismus zuzurechnenden Parteien \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) und \"Marxistisch-Leninis81","tische Partei Deutschlands\" (MLPD) erhielten bei den Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament am 25. Mai 2014 bundesweit jeweils 0,1 Prozent der Stimmen; in Mecklenburg-Vorpommern votierten 0,2 Prozent der W\u00e4hler f\u00fcr die DKP (1480 Stimmen) und 0,1 Prozent f\u00fcr die MLPD (881 Stimmen). Die trotzkistische \"Sozialistische Alternative\" (SAV), die w\u00e4hrend zweier Wahlperioden in der Rostocker B\u00fcrgerschaft einen Sitz innehatte, war 2014 nicht mehr zur Wahl angetreten. Sowohl MLPD als auch DKP konnten jeweils ein Kommunalmandat f\u00fcr sich verbuchen. Die Ergebnisse des B\u00fcndnisses \"Alternativ - Unabh\u00e4ngig - Fortschrittlich - Alt Schwerin\" (AUF), dessen Kandidatin ihren Ratssitz verteidigen konnte, wird von der MLPD 89 als Beispiel f\u00fcr \"Genossinnen und Genossen der MLPD\" genannt, die \"in einigen wichtigen St\u00e4dten\" auf den Listen \"\u00fcberparteilicher Wahlb\u00fcndnisse\" angetreten seien. Ein DKP-Mitglied errang einen Sitz in der Kommunalvertretung der Gemeinde Gottesgabe (Landkreis Nordwestmecklenburg). Nachdem im Jahr 2013 erstmals ein DKP-Landesverband gegr\u00fcndet worden war, wurde im Jahr 2014 eine neue Ortsgruppe Nordvorpommern der \"Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend\" (SDAJ), der informellen Jugendorganisation der DKP, gegr\u00fcndet. Beide Gruppierungen traten wiederholt \u00f6ffentlich in Erscheinung, so bei Protesten gegen die Verh\u00fcllung der Leninstatue in Schwerin anl\u00e4sslich des 17. Juni und anl\u00e4sslich einer DKP-Demonstration mit 60 Teilnehmern am 4. Oktober 2014 in Schwerin unter dem Motto \"Schluss mit L\u00fcgen und Kriegshetze - Nein zum Krieg in der Ukraine !\" Eine neu gegr\u00fcndete Ortsgruppe Schwerin der MLPD sieht als \"Schwerpunkt\" ihrer T\u00e4tigkeit den \"Kampf um den Erhalt unseres Lenin-Denkmals\" gegen \"Kr\u00e4fte, die nichts unversucht lassen und jede M\u00f6glichkeit nutzen, das einzige Lenin-Denkmal in Westeuropa zu zerst\u00f6ren\". 90 89 Internetseite der MLPD, abgerufen am 23.6.2014 90 \"Rote Fahne\" vom 7.11.2014 82","4 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 4.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam Das Ph\u00e4nomen des Islamismus ist begrifflich vom Islam zu unterscheiden. W\u00e4hrend der Islam lediglich eine Religion verk\u00f6rpert, ist der Islamismus dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren die Religion des Islam f\u00fcr politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen, sowohl in muslimischen wie auch in s\u00e4kular gepr\u00e4gten Gesellschaften. Islamisten wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der mittels Anwendung \"islamischer Rechtsnormen\" der Geltungsanspruch der Schari'a durchgesetzt und damit wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Kraft gesetzt werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet deshalb unter der \u00dcberschrift \"Islamismus\" religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Wertund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, richten. Der islamistische Extremismus ist kein einheitliches Ph\u00e4nomen, sondern weist verschiedene Facetten auf. Diese unterscheiden sich zum einen in ihrer Reichweite und ihrem Anspruch; das Spektrum reicht hier von lokal (ortsbezogene Vereine mit Islamismusbezug) bis zu global agierenden Organisationen (\"al-Qaida\"). Daneben gibt es islamistische Gruppierungen, deren Agenda sich auf bestimmte Regionen bezieht. Die islamistische HAMAS etwa richtet ihre Aktivit\u00e4ten auf eine Islamisierung Pal\u00e4stinas, ist f\u00fcr dieses Ziel aber weit \u00fcber die Grenzen Pal\u00e4stinas hinaus aktiv. Zum anderen differieren die Mittel, die islamistische Gruppierungen einsetzen, um ihre Ziele zu erreichen. So gibt es legalistische islamistische Organisationen, die ihre Ziele innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens verfolgen, wie etwa der \"Islamische Bund Rostock\". Andere bef\u00fcrworten unter 83","bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt als Mittel, um ihre Ziele durchzusetzen. Schlie\u00dflich gibt es im Bereich des Islamismus terroristische Gruppierungen wie \"al-Qaida\" und den \"Islamischen Staat\", deren prim\u00e4res Ziel die Propagierung, Androhung und der Einsatz von Gewalt ist. Diese Vielfalt hat zur Folge, dass der islamistische Extremismus auch keine Bewegung ist, die nach au\u00dfen hin geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bek\u00e4mpfen einander aufs heftigste. Deutlich wird das beispielsweise in Angriffen von Salafisten (also Sunniten, s. u.) gegen Schiiten. 4.2 Entwicklungstendenzen des Islamismus 2014 Deutschland steht weiterhin im Zielspektrum von islamistisch-terroristischen Bestrebungen. Trotz zahlreicher Fahndungserfolge stellt der islamistische Terrorismus im Bereich des politischen Extremismus weiterhin die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit Deutschlands dar. Die zahlreichen vereitelten oder fehlgeschlagenen Anschl\u00e4ge im Inland seit dem Jahr 2000 belegen, dass deutsche und internationale Islamisten ihren vielfachen Anschlagsdrohungen gegen deutsche Interessen auch Taten folgen lassen. Zu den wichtigsten Ma\u00dfnahmen gegen die Bedrohung durch Islamisten z\u00e4hlen Vereinsverbote, die ein geeignetes Mittel sind, um die organisatorischen und finanziellen M\u00f6glichkeiten islamistischer Organisationen zu beschr\u00e4nken. Extremisten wird so die offene Werbung von Anh\u00e4ngern, die Finanzierung ihrer Aktivit\u00e4ten und die Kommunikation erheblich erschwert. 2014 wurden neben der Terrororganisation \"IS\" (s. u. Abschnitt 4.4) das \"Waisenkinderprojekt Libanon e.V. (WKP)\" und der \"Kultur & Familien Verein e.V. (KuF)\" verboten und aufgel\u00f6st. WKP wurde durch den Bundesinnenminister am 8. April 2014 verboten, da der Verein fortdauernd die libanesische \"Shahid-Stiftung\" unterst\u00fctzt hatte, welche der islamistischen \"Hizb Allah\" zugerechnet wird und sich gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtet. KuF aus Bremen wurde durch den Bremer Senator f\u00fcr Inneres verboten, da die von Mitgliedern des Vereins bei Predigten verbreitete Ideologie die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung 84","sowie den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung schwerwiegend und nachhaltig beeintr\u00e4chtigt. Die politischen Entwicklungen in der arabischen Welt haben weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des islamistischen Extremismus in Deutschland. So hat die Anziehungskraft des B\u00fcrgerkrieges in Syrien f\u00fcr Jihadisten aus Deutschland 2014 weiter zugekommen (vgl. Abschnitt 4.4). Zwar blieb Deutschland 2014 von Anschl\u00e4gen verschont, jedoch galt dies nicht f\u00fcr andere westliche Staaten. So war der Anschlag auf das J\u00fcdische Museum in Br\u00fcssel am 24. Mai 2014, bei dem der T\u00e4ter mit einer Schnellfeuerwaffe vier Personen t\u00f6tete, islamistisch motiviert. In Kanada kam es zu zwei mutma\u00dflich islamistischen Anschl\u00e4gen: Am 20. Oktober 2014 \u00fcberfuhr ein kanadischer Konvertit auf einem Parkplatz in der N\u00e4he von Montreal zwei kanadische Soldaten, wobei ein Opfer am Tatort starb. Bei dem anderen Anschlag, der unabh\u00e4ngig vom ersten erfolgte, erschoss am 22. Oktober 2014 ein kanadischer Konvertit einen kanadischen Soldaten, der an einem Kriegerdenkmal in der Hauptstadt Ottawa Wache hielt. Am 23. Oktober 2014 griff ein Islamist in New York zwei Polizisten mit einer Axt an und verletzte sie schwer. 4.3 Salafismus: Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung Der Salafismus ist weiterhin die am st\u00e4rksten wachsende islamistische Bewegung, sowohl in Deutschland als auch in anderen L\u00e4ndern. Ihm werden in Deutschland derzeit ca. 7.500 Personen (Stand: Juni 2015) zugerechnet. 2013 veranschlagte der Verfassungsschutz die Zahl der Salafisten bundesweit noch auf 5.500. Unter dem Oberbegriff Salafismus versteht man eine besonders radikale und r\u00fcckw\u00e4rtsgewandte Str\u00f6mung innerhalb des Islamismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. So geben Salafisten vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der fr\u00fchen Muslime - der so genannten rechtschaffenen Altvorderen - auf Arabisch al-salaf al-salih - auszurichten. 85","Die Orientierung an der fr\u00fchislamischen Zeit dr\u00fcckt sich f\u00fcr Salafisten in der bedingungslosen Befolgung und Durchsetzung von islamischen Regelungen aus, die sie als authentisch und ma\u00dfgeblich ansehen. \"Islam\" im Sinne des Salafismus ist f\u00fcr sie eben nicht nur \"Religion\" (arabisch din), sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches s\u00e4mtliche Lebensbereiche, einschlie\u00dflich Gesetzgebung und Politik, regelt. In letzter Konsequenz soll ein islamischer \"Gottesstaat\" errichtet werden. F\u00fcr Deutschland w\u00fcrde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr h\u00e4tten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen ab, sondern verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz. Salafisten verwenden zwar religi\u00f6se Begriffe, deuten sie jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist daher mit Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern wiederum in verschiedene Unterkategorien zu gliedern. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Str\u00f6mungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Str\u00f6mungen teilen zwar die gleichen Glaubensvorstellungen (arabisch 'aqida), unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden (arabisch manhaj), mit denen die Glaubensvorstellungen zur Anwendung gebracht werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivit\u00e4ten, die sie als \"Missionierung\" (arabisch da'wa) bezeichnen, zu verbreiten. Mit ihnen soll die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess gem\u00e4\u00df salafistischen Normen ver\u00e4ndert werden. Politische Salafisten veranstalten in zunehmend professioneller Weise in Deutschland \"Islam-Infost\u00e4nde\", Kundgebungen in Innenst\u00e4dten und \"Islamseminare\". Sie unterhalten ein umfangreiches Angebot im Internet, mit dem sie ihre Propaganda verbreiten. Nach au\u00dfen wird diese Propaganda als 86","Informationsangebot zur korrekten Religionsaus\u00fcbung dargestellt, tats\u00e4chlich betreibt der politische Salafismus auf diesem Weg jedoch eine systematische Indoktrination, die in vielen F\u00e4llen den Anfangspunkt f\u00fcr eine Radikalisierung bildet. Salafisten sind bei der Ansprache von Jugendlichen h\u00e4ufig erfolgreich, da sie eine jugendtypische Sprache sprechen und ihnen eine vermeintlich klare Orientierung in einer als un\u00fcbersichtlich empfundenen Welt aufzeigen k\u00f6nnen. Zudem bieten sie ihnen das Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl einer eingeschworenen Gemeinschaft, reduzieren Komplexit\u00e4t, indem sie Sachverhalte knapp und klar in Gut und B\u00f6se einteilen, stellen klare Gebote und Verbote f\u00fcr alle Bereiche des Lebens auf und entlasten den Jugendlichen davon, eigene Entscheidungen f\u00e4llen zu m\u00fcssen. H\u00e4ufig nutzen sie auch den Idealismus der Jugendlichen und deren altersbedingte Protesthaltung, um sie f\u00fcr die Ziele des Salafismus einzuspannen. Im Herbst 2013 erkl\u00e4rte DWR, nunmehr Korane an Nicht-Muslime in ganz Europa in den jeweiligen Landessprachen verteilen zu wollen. Mittlerweile ist die Kampagne auch in der T\u00fcrkei und Nordafrika aktiv. Ein Beispiel f\u00fcr salafistische \"Da'wa-Arbeit\" ist die von der Missionierungsorganisation \"Die wahre Religion\" (DWR) betriebene Kampagne \"Lies!\" des salafistischen Predigers Ibrahim ABOU NAGIE. Mit ihr werden seit Oktober 2011 kostenlose Koran\u00fcbersetzungen an Nicht-Muslime verteilt. Die Kampagne war seinerzeit mit dem selbst erkl\u00e4rten Ziel gestartet, 25 Millionen Koranexemplare an Haushalte in Deutschland zu verteilen. Grunds\u00e4tzlich ist die Verteilung von Koranen kein verfassungsschutzrelevanter Vorgang, da Missionierungsaktivit\u00e4ten durch die in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerte Religionsfreiheit gesch\u00fctzt sind. Die \"Islam-Infost\u00e4nde\" werden je87","doch auch mit dem Ziel betrieben, Kontakte zu potenziellen neuen Anh\u00e4ngern anzubahnen, was in der Folge h\u00e4ufig zu deren Indoktrinierung und weiterer Radikalisierung f\u00fchrt. Das Gebrauchmachen vom Grundrecht der Religionsfreiheit stellt sich in dieser Konstellation somit als eine aus staatlicher Sicht zumindest problematische Form der Rechtsaus\u00fcbung dar. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religi\u00f6s legitimierte Gewalt h\u00e4ufig nicht prinzipiell ausgeschlossen wird. Anh\u00e4nger des politischen Salafismus positionieren sich in Teilbereichen ostentativ gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des Islam hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. Zwischen den unterschiedlichen salafistischen Str\u00f6mungen besteht Uneinigkeit, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Somit erweist sich die Grenzziehung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus h\u00e4ufig als schwierig. Jihadistische Salafisten bef\u00fcrworten dagegen eine unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in L\u00e4ndern mit muslimischer Bev\u00f6lkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Hervorzuheben ist hier, dass s\u00e4mtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad bef\u00fcrworten, zuvor mit salafistischen Einrichtungen in Kontakt standen. Es kann somit als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den N\u00e4hrboden f\u00fcr eine islamistische Radikalisierung, \"Jihadisierung\" und schlie\u00dflich Rekrutierung f\u00fcr den militanten Jihad bildet. 4.4 Wachsende Beteiligung von Islamisten aus Deutschland am B\u00fcrgerkrieg in Syrien Der B\u00fcrgerkrieg in Syrien ist weiterhin der wichtigste Anziehungspunkt f\u00fcr Jihadisten aus Deutschland und nimmt als Mobilisierungsthema weiter an Bedeutung zu. 88","Nach Einsch\u00e4tzung der Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes liegen aktuell (Stand: Juni 2015) Erkenntnisse zu mehr als 700 Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien ausgereist sind, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterst\u00fctzen. 2013 lag die Zahl noch bei 240. Teilweise sind diese Personen von Syrien aus in den Irak gereist und haben sich dort an Kampfhandlungen beteiligt. Das Hochglanzmagazin \"Dabiq\", das Medium der Terrororganisation IS, das auch auf Deutsch publiziert wird, ver\u00f6ffentlicht brutale Propaganda. Dabiq ist ein Dorf in der N\u00e4he von Aleppo in Syrien, wo der \u00dcberlieferung zufolge nach einer letzten Schlacht, in der die Muslime gegen die Christen siegen, die Apokalypse stattfinden wird. IS setzt diese \u00dcberlieferung gezielt ein, um apokalyptische Phantasien nach einem kollektiven Sieg der Muslime und der damit verbundenen Errettung zu n\u00e4hren und so Anh\u00e4nger f\u00fcr die angeblich entscheidende Schlacht gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\" zu mobilisieren. Rund 200 der Ausgereisten, also ungef\u00e4hr ein Drittel, ist mittlerweile nach Deutschland zur\u00fcckgekehrt. In den meisten F\u00e4llen ist schwer einzusch\u00e4tzen, ob diese Personen in Syrien bzw. im Irak als Islamisten an Kampfhandlungen teilgenommen haben. Gleichzeitig liegen zu mehr als 60 Personen Hinweise vor, dass sie im Rahmen von Kampfhandlungen in Syrien oder im Irak zu Tode gekommen sind. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden sind in diesem Zusammenhang bestrebt, Ausreiseplanungen von Islamisten nach Syrien fr\u00fchzeitig zu erkennen und Ausreisen zu unterbinden. So soll verhindert werden, dass Islamisten in Syrien weiter radikalisiert werden und dort Erfahrungen und Fertigkeiten erwerben, die ihr Gefahrenpotenzial nach einer R\u00fcckkehr nach Europa erheblich erh\u00f6hen w\u00fcrden. Der mutma\u00dfliche Attent\u00e4ter Mehdi NEMMOUCHE, der am 24. Mai 2014 am J\u00fcdischen Museum in Br\u00fcssel vier Menschen t\u00f6tete, soll w\u00e4hrend eines einj\u00e4hrigen Aufenthaltes in Syrien 2013 auf Seiten der Islamisten am B\u00fcrgerkrieg teilgenommen und dort Kampferfahrung gesammelt 89","haben. Er stellt somit ein bezeichnendes Beispiel f\u00fcr die von JihadR\u00fcckkehrern ausgehenden Gefahren dar. Eine zentrale Stellung in den Aktivit\u00e4ten der islamistischen Terroristen in Syrien nimmt die Terrororganisation \"Islamischer Staat\" (IS) ein. Der IS geht auf eine Gruppierung zur\u00fcck, die 2003 im Irak nach dem Einmarsch der USA entstand und seitdem h\u00e4ufig ihren Namen wechselte. Die Organisation stand bis 2006 unter der F\u00fchrung des ber\u00fcchtigten Abu Musab AZ-ZARQAWI, schloss sich 2004 der Terrororganisation al-Qaida an und firmierte dann unter anderem unter dem Namen \"al-Qaida im Irak\". Selbst innerhalb von al-Qaida wurden zu dieser Zeit deren Brutalit\u00e4t und Terroranschl\u00e4ge gegen Schiiten kritisiert. Seit ungef\u00e4hr 2012 beteiligt sich die Organisation am syrischen B\u00fcrgerkrieg und firmierte ab April 2013 unter dem Namen \"Islamischer Staat im Irak und der Levante\". Vor allem im Nordosten Syriens gelang ihr seitdem eine verst\u00e4rkte Festsetzung. Konflikte mit\"Jabhat al-Nusra\", einem anderen Ableger von al-Qaida in Syrien, eskalierten 2014 und f\u00fchrten zu einer Distanzierung des al-Qaida-Chefs Ayman al-Zawahiri vom \"Islamischen Staat im Irak und Syrien\". 2014 intensivierte die Organisation ihre Aktivit\u00e4ten innerhalb des Irak und konnte sich kurzfristig in Falludscha und al-Ramadi festsetzen. Im Juni 2014 nahm sie schlie\u00dflich mit Mossul die zweitgr\u00f6\u00dfte Stadt des Landes ein, die bis zu diesem Zeitpunkt das Zentrum der ostchristlichen Kultur im Irak war. Dort rief der F\u00fchrer der Terrororganisation Abu Bakr al-Baghdadi am 29. Juni 2014 das islamische Kalifat aus und Die Aktivit\u00e4ten der Terrororganisation IS in Deutschland wurden am 12. September 2014 durch das Bundesinnenministerium auf Grundlage des Vereinsrechts verboten. Das te n- Verbot umfasst jegliche Beteiligung an der e r bo Organisation, etwa \u00fcber soziale Medien oder bei -v Demonstrationen, die Anwerbung von Geldern oder K\u00e4mpfern sowie die \u00f6ffentliche Verwendung von Kennzeichen der Organisation. 90","Der Islamist Abu Usama al-Almani alias Philip B. aus Dinslaken (NRW) reiste 2013 nach Syrien und schloss sich dort der Vorg\u00e4ngerorganisation des IS an. Von dort soll er v .a. \u00fcber das Internet deutsche Muslime mobilisiert haben, sich dem heiligen Krieg in Syrien anzuschlie\u00dfen. 2014 kam er mutma\u00dflich im Irak ums Leben. Laut einem per Twitter verbreiteten Bekennerschreiben des IS soll er mittels einem mit f\u00fcnf Tonnen Sprengstoff beladenen LKW einen Selbstmordanschlag in der Ortschaft Ali Rash ver\u00fcbt haben. (Foto aus einem Propagandavideo) benannte die Organisation in \"Islamischer Staat\" (IS) um. Mit diesem Auftritt dokumentierte Abu Bakr al-Baghdadi seinen Anspruch auf die weltweite F\u00fchrung aller Muslime. Wie alle Terrororganisationen, wenngleich professioneller als die meisten anderen, setzt der IS Propaganda systematisch als Mittel der Kriegsf\u00fchrung ein. Er verbreitet auf diesem Weg die erzielten milit\u00e4rischen Erfolge und die von ihm ver\u00fcbten Gr\u00e4ueltaten, u. a mit dem Ziel der Mobilisierung neuer K\u00e4mpfer. Die festgestellte Zunahme deutschsprachiger Propaganda ist ein Hinweis auf die zunehmenden Aktivit\u00e4ten von Islamisten aus Deutschland in Syrien und erh\u00f6ht zudem die Gefahr, dass es zu weiteren Radikalisierungen und Rekrutierungen von Islamisten in Deutschland kommt. 4.5 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern Auch 2014 konnten wieder Aktivit\u00e4ten aus verschiedenen Bereichen des islamistischen Extremismus bzw. von verschiedenen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt werden. Von besonderer Bedeutung waren erneut Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern des politischen Salafismus. 91","Mobile Koran-Verteiler in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone in Rostock. Das bundesweit einheitliche Design der Verteilaktion ist ein Zeichen f\u00fcr die zunehmende Professionalisierung des Projektes. So fanden erstmals Aktionen der sogenannten \"LIES!\"-Kampagne in Mecklenburg-Vorpommern statt91. Seit Oktober 2011 verteilt die salafistische Missionierungsorganisation \"Die wahre Religion\" (DWR) des salafistischen Predigers Ibrahim Abou Nagie in zahlreichen Bundesl\u00e4ndern kostenlose Koran\u00fcbersetzungen (vgl. Abschnitt 4.3). Die \"LIES!\"-Kampagne in Rostock wird von Personen aus Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit ausw\u00e4rtigen Aktivisten veranstaltet. Dieses Projekt zeigt deutlich, wie der Salafismus von bestimmten Zentren, die in einigen Westdeutschen Gro\u00dfst\u00e4dten und in Berlin zu verorten sind, in die Fl\u00e4che hineinwirkt. Die Protagonisten und Initiatoren des politischen Salafismus - seien es Autoren, Initiatoren von sozialen Netzwerken oder Prediger - wohnen ganz \u00fcberwiegend au\u00dferhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Da der Salafismus aber eine globale Bewegung ist, sind sie bestrebt, ihre Ideologie an m\u00f6glichst jedem Ort zu verbreiten, um so gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen. Ziel ist dabei, die Ideologie des Salafismus zu verbreiten und neue Anh\u00e4nger zu mobilisieren. Bundesweit sind nach Einsch\u00e4tzung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gegenw\u00e4rtig etwa 7.500 Salafisten aktiv (s. o.). Die Zahl f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich. Zur Teilnahme von Personen aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern am B\u00fcrgerkrieg in Syrien liegen auch f\u00fcr das Jahr 2014 keine 91 FACEBOOK-Seite von \"Die wahre Religion\", abgerufen am 29.01.2015 92","belastbaren Erkenntnisse vor. Es gibt jedoch Hinweise auf Einzelpersonen, welche Bez\u00fcge zum B\u00fcrgerkrieg in Syrien aufweisen, so etwa in Form von Ausreiseabsichten oder dortigen Aktivit\u00e4ten vor der Einreise nach Deutschland. Da von einer mehr oder weniger gro\u00dfen Dunkelziffer auszugehen ist - jede T\u00fcrkeireise kann zumindest theoretisch auch eine Weiterreise nach Syrien beinhalten -, ist eine seri\u00f6se Zahlenangabe an dieser Stelle nicht m\u00f6glich. Auffallend waren 2014 verschiedene festgestellte Profile aus Mecklenburg-Vorpommern in sozialen Netzwerken, in denen eine Solidarisierung mit dem IS zum Ausdruck kam. Sie enthielten zumeist Fotos und Videos, die extreme Grausamkeiten und damit die Verrohung der dortigen Akteure darstellen. Das Bildmaterial macht deutlich, dass die Aktivit\u00e4ten der Terrororganisation \"Islamischer Staat\" auch in Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen und weiterverbreitet werden. Die Gefahr, dass derartige Ver\u00f6ffentlichungen eine Radikalisierung oder eine Rekrutierung f\u00fcr den IS oder andere Terrororganisationen nach sich ziehen, ist evident. Einzelne Personen in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich dar\u00fcber hinaus islamistischen Organisationen wie der Hamas, der Hizb Allah, den \"Murabitun\", der \"Muslimischen Jugend Deutschlands\" und der \"T\u00fcrkischen Hizbollah\", zuordnen. 4.6 Aktivit\u00e4ten von Islamisten aus dem Nordkaukasus Bundesweit wurden in den vergangenen zwei Jahren verschiedene islamistisch motivierte gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen festgestellt, an denen Personen aus dem Nordkaukasus beteiligt waren - zum Beispiel Ausschreitungen im August 2014 in Herford und im Oktober 2014 in Celle und Hamburg. Die nordkaukasische Islamistenszene wird im \u00fcberwiegenden Ma\u00dfe als salafistisch und gewaltbereit eingesch\u00e4tzt. Ihre Anh\u00e4nger sind zum Teil dem \"Kaukasischen Emirat\" (KE) zuzurechnen. Dabei handelt es sich um eine urspr\u00fcnglich an al-Qaida angelehnte Separatistenbewegung im Nordkaukasus, die u. a. mit Terroranschl\u00e4gen die russischen Sicherheitskr\u00e4fte bek\u00e4mpft und einen islamischen Gottesstaat 93","auf Basis der Schari'a anstrebt. Zudem gibt es zahlreiche Bez\u00fcge von Anh\u00e4ngern des KE zum IS im syrischen B\u00fcrgerkrieg. Die Anh\u00e4nger des KE bezeichnen sich selbst auch als \"Wahabiten\", was wiederum eine Unterart des Salafismus darstellt. Die \u00dcberg\u00e4nge zwischen der nordkaukasischen Separatistenbewegung und dem Salafismus sind somit flie\u00dfend. Eines der Kernprojekte der Salafisten in Deutschland, an der sich auch Nordkaukasier beteiligen, stellt die LIES!-Kampagne dar.92 Dar\u00fcber hinaus wurde seit der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2013 eine Tendenz zur Radikalisierung von Nordkaukasiern innerhalb der Gemeinschaftsunterk\u00fcnfte f\u00fcr Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Auff\u00e4llig waren typische Ver\u00e4nderungen des \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes nach salafistischem Vorbild und - in mehreren bekannt gewordenen F\u00e4llen - Versuche, insbesondere die muslimischen Mitbewohner religi\u00f6s zu bevormunden und sie dabei psychisch und physisch unter Druck zu setzen. 92 vgl. Abschnitt 4.5 94","5 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 5.1 Personenpotenzial Personenpotenzial der nicht islamistischen, linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen 2014 in Mecklenburg-Vorpommern M-V M-V Bund Bund 2013 2014 2013 2014 Arbeiterpartei Kurdistans 250 250 13.000 14.000 (PKK)/ KONGRA GEL Revolution\u00e4re Volksbefrei<10 <10 650 650 ungspartei-Front (DHKP-C) Ehemalige T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ <10 <10 1.300 1.300 Marxisten-Leninisten (TKP/ ML) und MKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei <10 <10 600 600 (MLKP) Gesamt: < 280 < 280 15.550 93 16.550 93 Die meisten dieser Organisationen sehen Deutschland als gesicherten R\u00fcckzugsraum. Die Anh\u00e4ngerzahlen von DHKP-C, TKP/ML und MLKP in Mecklenburg-Vorpommern sind allerdings - im Gegensatz zur PKK / KONGRA GEL - eher unbedeutend. 93 Die Gesamtzahl (hier: Bund) der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o.a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. 95","5.2 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) 5.2.1 Allgemeines Die im Jahr 1978 in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Seitdem sind bei Anschl\u00e4gen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen get\u00f6tet worden, darunter auch viele Zivilisten. Die PKK ist in Deutschland, was Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad - und Mobilisierungspotenzial betrifft, o ten er b immer noch die bedeutendste Kraft -v im Bereich des nicht religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wurde von der Europ\u00e4ischen Union in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschlie\u00dflich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich \u00fcber die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die einerseits einen weitgehend gewaltfreien Kurs im westlichen Europa, andererseits aber terroristische Akte durch die PKK und ihre bewaffneten Guerillaverb\u00e4nde insbesondere in der T\u00fcrkei beinhaltet. Mit Bezug auf die politische und milit\u00e4rische Situation in der T\u00fcrkei sowie auf die Haftbedingungen ihres seit 1999 in der T\u00fcrkei inhaftierten unangefochtenen Anf\u00fchrers Abdullah \u00d6calan fanden auch im Jahr 2014 unter der PKK-Anh\u00e4ngerschaft europaweit zahlreiche Resonanzaktionen wie Kundgebungen und Hungerstreiks statt. In Mecklenburg-Vorpommern werden der PKK ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese im Jahr 2014 keine \u00f6ffentlichkeitswirk96","samen politischen Aktivit\u00e4ten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine relativ gro\u00dfe Zahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. 5.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland Die PKK verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber einen konspirativ agierenden und streng hierarchisch strukturierten Funktion\u00e4rsapparat. Das gesamte Bundesgebiet ist dabei in Zust\u00e4ndigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-F\u00fchrungsmitglied (so genannte Gebietsverantwortliche) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen, wechseln diese F\u00fchrungskader regelm\u00e4\u00dfig und in kurzen Zeitabst\u00e4nden europaweit ihr Zust\u00e4ndigkeitsgebiet. Mecklenburg-Vorpommern bildet zusammen mit dem gr\u00f6\u00dften Teil Schleswig-Holsteins das \"Gebiet Kiel\", das wiederum in einzelne Teilgebiete aufgeteilt ist. Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele und der Verbreitung der Ideologie der PKK. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch mehr oder weniger freiwillige \"Spendensammlungen\" in der PKK-Anh\u00e4ngerschaft erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte j\u00e4hrliche \"Spenden\"-Kampagnen finden auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Geldmittel werden \u00fcberwiegend zur Aufrechterhaltung der konspirativen und der \"offenen\" Organisationsstrukturen der PKK, f\u00fcr die PKK-nahen Medien und f\u00fcr die Ausr\u00fcstung und den Lebensunterhalt der Guerillatruppen in den Kampfgebieten im Nahen Osten verwendet. Trotz des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots f\u00fchrten deren Anh\u00e4nger auch im Jahr 2014 erneut Gro\u00dfveranstaltungen mit teilweise 97","mehreren zehntausend Teilnehmern durch, an denen ebenfalls Personen aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Organisiert wurden diese Veranstaltungen in der Regel nicht unmittelbar durch die PKK, sondern durch das \"Demokratische Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland\" (NAV-DEM e.V.; dieses firmierte bis Juni 2014 unter der Bezeichnung Yek-Kom e.V.)\". Teilnehmerzahlen von bis zu 30.000 Personen pro Veranstaltung, wie beim Kurdistan-Festival am 13. September 2014 in D\u00fcsseldorf und bei den j\u00e4hrlich stattfindenden \"Newroz-Kundgebungen\", welche auch als Symbol des Freiheitskampfes gefeiert werden, zeigen, dass die PKK nach wie vor in der Lage ist, eine gro\u00dfe Anzahl von Kurden f\u00fcr die Bewegung in Deutschland zu mobilisieren. Dar\u00fcber hinaus fand am 12. April 2014 eine vom \"Kurdistan-Solidarit\u00e4tszentrum Duisburg e.V.\" angemeldete \"europaweite Jugenddemonstration\" unter dem Motto \"Freiheit f\u00fcr \u00d6calan\" statt. Im Verlauf der Veranstaltung kam es unter den 650 zumeist jugendlichen Teilnehmern zu Gewaltt\u00e4tigkeiten gegen t\u00fcrkische Einrichtungen und ein Wohnhaus, an dem die t\u00fcrkische Nationalflagge gehisst war. Ein Polizeibeamter erlitt bei den Auseinandersetzungen schwere Verletzungen. In der PKK-nahen Presse wurden diese Gewaltaktionen auf Provokationen nationalistischer T\u00fcrken und der Polizei zur\u00fcckgef\u00fchrt. Der Vorfall zeigt das unver\u00e4ndert vorhandene Aggressionspotenzial von PKK-Anh\u00e4ngern - insbesondere der Jugendlichen - gegen\u00fcber Personen, die als t\u00fcrkische Nationalisten angesehen werden, sowie gegen t\u00fcrkische Einrichtungen. Beim Aufeinandertreffen beider Gruppen kann es jederzeit zu spontanen Gewaltt\u00e4tigkeiten kommen. 5.2.3 Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Kurden in Syrien Seit Beginn des Aufstandes in Syrien im Fr\u00fchjahr 2011 verlagerten sich die Interessen der PKK darauf, die syrischen Kurden enger an die PKK zu binden. Als strategisches Fernziel der PKK zeichnet sich dabei die Einrichtung eines kurdischen Autonomiegebietes im Norden Syriens ab. In den kurdisch bewohnten Gebieten Syriens (im Sprachgebrauch der 98","PKK als \"Rojava\" bzw. \"Westkurdistan\" bezeichnet) agiert zu diesem Zweck der syrische Ableger der PKK, die \"Partei der demokratischen Union\" (Partiya Yekitiya Demokrat, PYD). Deren milit\u00e4rischer Arm, die \"Volksverteidigungseinheiten\" (Yekineyen Parastina Gel, YPG), k\u00e4mpfte im Berichtszeitraum gegen die \u00fcbrigen B\u00fcrgerkriegsparteien, insbesondere gegen die Verb\u00e4nde der \"al-Qaida\" zuzurechnenden islamistischen \"Jabhat al-Nusra\" und des \"Islamischen Staates\". Die PKK beschuldigte dabei die t\u00fcrkische Regierung, die \"islamistischen Banden\" logistisch und finanziell zu unterst\u00fctzen; den westeurop\u00e4ischen Staaten unterstellte sie, die Ausreise islamistischer Glaubenskrieger absichtlich nicht zu verhindern. PKK-nahe Medien berichteten nahezu t\u00e4glich \u00fcber Menschenrechtsverletzungen der Islamisten an syrischen Kurden und l\u00f6sten damit eine Welle der Solidarit\u00e4t unter den Kurden in Deutschland aus. Die PKK mobilisierte deutschlandweit zu Solidarit\u00e4tskundgebungen und rief eine Sonderspendenkampagne f\u00fcr \"Rojava\" ins Leben, in deren Zuge auch in Mecklenburg-Vorpommern Gelder gesammelt wurden. Die PKK-Anh\u00e4ngerschaft selbst ist \u00fcberwiegend in \u00f6rtlichen Vereinen organisiert, die dem am 27. M\u00e4rz 1994 gegr\u00fcndeten YEK-KOM e.V., der \"F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland\", angegliedert sind. Diese Vereine haben die Bestimmung, die Politik der PKK unter den Anh\u00e4ngern zu verbreiten und stellen sich in der \u00d6ffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. Seit Juni 2014 setzt YEKKOM e.V. seine Arbeit unter dem neuen Namen \"Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland\" (NAV-DEM e.V.) fort. NAV-DEM e.V. ist zur Zeit nicht vom Bet\u00e4tigungsverbot gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen erfasst. Nach seinem Selbstverst\u00e4ndnis vertritt er gleichwohl die politischen Interessen der PKK. So organisierte der NAV-DEM regelm\u00e4\u00dfig Veranstaltungen mit PKK-Bezug bzw. -Hintergrund, deren Einnahmen, wie z. B. 99","Eintrittsgelder und Verkaufserl\u00f6se, unmittelbar der PKK zuflie\u00dfen. Teilnehmer dieser Veranstaltungen demonstrieren ihre N\u00e4he zur PKK oftmals mit entsprechenden Fahnen und Symbolen. Mehrfach forderte YEK-KOM / NAV-DEM die Aufhebung des PKK-Verbots. Auch NAV-DEM e.V. verwirklicht seine Ziele direkt oder mittelbar durch in seine Strukturen eingebundene \u00f6rtliche kurdische Vereine. Bis zum Jahr 2011 war dem YEK-KOM e.V. der am 18. Mai 2008 in Rostock gegr\u00fcndete Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein \"Hasankeyf\" e.V formal angegliedert, welcher trotz seiner anderslautenden Satzung als \"Sammelund Bet\u00e4tigungsstelle\" der PKK und ihrer Anh\u00e4nger sowie auch als eine Finanzierungsquelle der PKK gewertet worden ist. Der formal fortbestehende Verein entfaltete im Berichtszeitraum jedoch keine \u00f6ffentlich wahrnehmbaren Aktivit\u00e4ten. 100","6 Spionageabwehr 6.1 Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste - Entwicklungstendenzen Die Beobachtung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten anderer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen der Spionageabwehr wahrgenommen und ist eine gesetzliche Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. Im Wesentlichen richten sich die Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste auf die Beschaffung von Informationen aus den Bereichen Politik, Milit\u00e4r, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Wirtschaft. Dar\u00fcber hinaus stehen in unserem Lande ans\u00e4ssige Personen und Organisationen, die sich in Opposition zu den jeweiligen Regierungen in ihren Heimatl\u00e4ndern befinden, im nachrichtendienstlichen Aufkl\u00e4rungsinteresse entsprechender Staaten. In Umsetzung des gesetzlichen Auftrages bearbeitet die Spionageabwehr rechtswidrige nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten aller fremden Staaten. Eine Festlegung auf bestimmte L\u00e4nder oder Regionen wird im Rahmen einer 360 Grad-Ausrichtung nicht vorgenommen. Haupttr\u00e4ger der Spionageaktivit\u00e4ten in Deutschland sind nach wie vor die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China sowie die Islamische Republik Iran. Die personalstarken Nachrichtendienste fremder L\u00e4nder betreiben eine intensive und an den politischen Vorgaben ihrer Regierungen ausgerichtete Aufkl\u00e4rungsarbeit. Im Fokus dieser T\u00e4tigkeiten steht im Hochtechnologieland Deutschland dabei weiterhin die Ausforschung insbesondere technologisch-innovativ ausgerichteter deutscher Forschungsinstitutionen und Wirtschaftsunternehmen, hier vornehmlich der Bereiche Luftund Raumfahrttechnik, Automobilund Maschinenbau, Kommunikationstechnologie sowie Umweltund Energietechnik. Unternehmen aus diesem Spektrum sind auch in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt. Auch die Universit\u00e4ten stehen insoweit im nachrichtendienstlichen Blickfeld. 101","Eine besondere Gefahr stellt auch die gestiegene Anzahl von \"Cyber-Angriffen\" (auch \"Elektronische Angriffe\" genannt) auf Regierungsstellen, Wirtschaftsbetriebe und Einrichtungen der Kritischen Infrastrukturen (z. B. Energieund Telekommunikationsunternehmen) dar. Angesichts der erkannten Ziele sowie der angewandten Methoden kann von einer betr\u00e4chtlichen Einbindung fremder Nachrichtendienste ausgegangen werden. Insofern f\u00e4llt die Bearbeitung derartiger Vorkommnisse ebenfalls in die Zust\u00e4ndigkeit der Spionageabwehr. Eine leistungsf\u00e4hige Wirtschaft und funktionierende Kommunikationsstrukturen sind grundlegende Voraussetzungen f\u00fcr die Stabilit\u00e4t unseres Staatsund Gesellschaftswesens. Insofern ist dadurch eine besondere Schutzw\u00fcrdigkeit begr\u00fcndet. 6.2 Wirtschaftsschutz im Rahmen der Spionageabwehr Innerhalb der staatlichen Ma\u00dfnahmen gegen Wirtschaftsspionage nimmt der Verfassungsschutz eine wichtige Rolle ein. Wirtschaftsschutz als der pr\u00e4ventive Teil der Spionageabwehr umfasst alle Ma\u00dfnahmen, die geeignet sind, einen rechtswidrigen Abfluss von Know-how durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren sowie jeglichen potenziellen Angriffen bzw. Bedrohungen f\u00fcr die Wirtschaft durch Extremisten und Terroristen m\u00f6glichst rechtzeitig zu begegnen. Hier kommt der Pr\u00e4vention durch Sensibilisierung und Aufkl\u00e4rung eine wichtige Bedeutung zu. Diese hilft, eventuelle Spionageaktivit\u00e4ten bereits im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren. Zudem unterst\u00fctzt und ber\u00e4t der Verfassungsschutz vertraulich, praxisgerecht und fachkundig Firmen, Forschungseinrichtungen und Verb\u00e4nde bei der Kl\u00e4rung von Verdachtsf\u00e4llen im Bereich der Wirtschaftsspionage. 102","Deutsche Unternehmen sind h\u00e4ufig Vorreiter des technologischen Fortschritts. Ihre Innovationskraft gilt als Schl\u00fcssel f\u00fcr den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Damit dies so bleibt, m\u00fcssen Knowhow und sensible Daten vor Spionage gesch\u00fctzt werden. Oft ist nur ein geringer Aufwand notwendig, um interne Informationen effektiv gegen unbefugten Zugriff zu sch\u00fctzen. Pr\u00e4vention ist immer der beste Schutz! Die nachfolgenden Merks\u00e4tze fassen kurz und pr\u00e4gnant die wesentlichen Aspekte des Informationsschutzes zusammen und k\u00f6nnen bei Bedarf durch betriebsinterne Gesichtspunkte erg\u00e4nzt werden: * Nicht warten, bis der Spionagefall eingetreten ist! * \"Kronjuwelen\" identifizieren - Informationsinventur durchf\u00fchren! * Sicherheit muss Chefsache sein! * Ganzheitliches Sicherheitskonzept entwickeln (personell, materiell und IT-Sicherheit), die Umsetzung kontrollieren und permanent fortschreiben! * Informationsschutz als strategischen Erfolgsfaktor nutzen! * Know-how-Schutz auch gerade bei Auslandsreisen beachten! * Gutes Betriebsklima schaffen - zufriedene Mitarbeiter sind loyal! * Auff\u00e4lligkeiten und konkrete Hinweise konsequent verfolgen; im Verdachtsfall an den Verfassungsschutz wenden! * Arbeitsvertragliche Regelungen zu klar definierten Geheimhaltungsvereinbarungen treffen, Verst\u00f6\u00dfe sanktionieren! * Zugriffsberechtigungen nach dem Prinzip \"Kenntnis nur wenn n\u00f6tig\" vergeben! 6.3 Ansprechpartner vor Ort Im Rahmen des Wirtschaftsschutzes bieten wir Ihnen konkret unsere Unterst\u00fctzung in Form von Beratungsund Vortragsveranstaltungen zur Sensibilisierung und Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Gefahren von Spionage an. Fachkundige und kompetente Mitarbeiter der Spionageabwehr der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern stehen Ihnen dar\u00fcber hinaus jederzeit zur Verf\u00fcgung, wenn es um die Kl\u00e4103","rung m\u00f6glicher Verdachtsf\u00e4lle im Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit fremder Nachrichtendienste geht. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Verfassungsschutz nach dem sogenannten Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegt also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung einer Straftat. Insofern k\u00f6nnen wir Ihnen f\u00fcr den Fall einer pers\u00f6nlichen Verstrickung - auf der Grundlage einer vertraulichen Behandlung von Informationen - m\u00f6gliche L\u00f6sungsans\u00e4tze aus einer bestehenden nachrichtendienstlichen Einbindung aufzeigen. Wir sind f\u00fcr Sie da: Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - Postfach 11 05 52 19005 Schwerin Telefon: 0385/7420-0 Fax: 0385/714438 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 104","7 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 7.1 Aktivit\u00e4ten Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland. Seine Aufgabe ist es - ausschlie\u00dflich auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen - extremistische politische Bestrebungen zu beobachten. Er informiert \u00fcber die extremistischen Bestrebungen die zust\u00e4ndigen Stellen, damit es den staatlichen Stellen m\u00f6glich ist, rechtzeitig Ma\u00dfnahmen gegen die Gef\u00e4hrdung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzuleiten. Darunter wird u. a. subsumiert die in unserem Grundgesetz konkretisierte Achtung der Menschenrechte, die Souver\u00e4nit\u00e4t des Volkes, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit f\u00fcr alle Parteien und das Recht auf eine parlamentarische Opposition. Aber der Verfassungsschutz hat neben dem Auftrag, die zust\u00e4ndigen Stellen zu informieren auch die Aufgabe, die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren94. Denn der beste Schutz f\u00fcr die Demokratie ist der informierte und aufgekl\u00e4rte B\u00fcrger. Dieser Informationspflicht kommt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern auch durch die Ver\u00f6ffentlichung eines Jahresberichtes nach, der von allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als Online-Version im Internet als auch in Form einer gedruckten Brosch\u00fcre bezogen werden kann. Zus\u00e4tzlich zum Verfassungsschutzbericht informierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern die \u00d6ffentlichkeit im vergangenen Jahr aber auch auf zahlreichen Veranstaltungen. Sie stellten sich dort den aktuellen Diskussionen \u00fcber die Arbeit und Aufgaben der Sicherheitsbeh\u00f6r94 vergl. SS 5 Absatz 2 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V) vom 11.07.2001 105","den, \u00fcber neue Entwicklungen im Verfassungsschutz sowie \u00fcber Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen des politischen Extremismus und Terrorismus. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.demokratie-mv.de). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Zur Aufkl\u00e4rung der Fach\u00f6ffentlichkeit f\u00fchrt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zusammen mit den Polizeibeh\u00f6rden in den Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten unseres Landes Sicherheitskonferenzen durch und informiert \u00fcber die einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche in der Region. Vertreter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern nahmen landesund bundesweit an zahlreichen Fachtagungen und Podiumsdiskussionen teil. So war die Beh\u00f6rde im Rahmen der Sicherheitskooperation der f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder und Berlin am 15. Mai 2014 Mitausrichter einer gemeinsamen Fachtagung zum Thema \"Hass als politisches Programm - Die Entw\u00fcrdigung des politischen Gegners durch Extremisten\". Mit ca. 230 Teilnehmern aus Sicherheitskreisen, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft fand das durch Berlin ausgerichtete Symposium eine sehr gro\u00dfe Resonanz. Zuk\u00fcnftig wird eine solche Gemeinschaftsveranstaltung zu wechselnden Themen einmal j\u00e4hrlich stattfinden. Im Jahr 2014 wurden insbesondere folgende Veranstaltungen mitgestaltet: 9. Januar 2014 Vortrag zum Thema \"Reformen bei Ermittlungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden Mecklenburg-Vorpommern\" anl\u00e4sslich der Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion M-V in Stavenhagen 30. M\u00e4rz 2014 Vortrag zum Thema \"Islamphobie: Mythos oder Realit\u00e4t?\" im Rahmen der Expertentagung \"Extremismus in Deutschland - Schwerpunkte, Pers106","pektiven, Vergleich\" im Bildungszentrum Kloster Banz / Bayern 19. Mai 2014 Vortrag und Unterst\u00fctzung bei der Projektgruppenarbeit beim Jugendpolitiktag der Konrad-Adenauer-Stiftung am Gymnasium Carolinum in Neustrelitz zum Thema \"Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern\" 22. Mai 2014 Vortrag zum Thema \"Migration als Projektionsfl\u00e4che f\u00fcr Extremismus\" im Rahmen der Danziger Gespr\u00e4che 7. Juli 2014 Vortrag und Unterst\u00fctzung bei der Projektgruppenarbeit beim Jugendpolitiktag der Konrad-Adenauer-Stiftung am Gymnasium Fridericianum in Schwerin zum Thema \"Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern\" 11. Juli 2014 Vortrag an der Uni Rostock im Rahmen des Seminars \"Geheimdienst und Intellektuelle\" 4. Dezember 2014 Teilnahme an der Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung \"25 Jahre Friedliche Revolution in Greifswald\" der Landeszentrale f\u00fcr Politische Bildung MV, der Landesbeauftragen f\u00fcr MV f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, B\u00dcRGERHAFEN Greifswald, Gegen Vergessen - F\u00fcr Demokratie e. V., Juristische Studiengesellschaft Vorpommern e. V. und B\u00fcrgerstiftung Greifswald Beim Mecklenburg-Vorpommern-Tag vom 20.-22. Juni 2014 in Neustrelitz war die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erstmals mit einem eigenen Informationsstand vertreten und stellte sich den Fragen interessierter B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385/7420-0, wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 107","7.2 Informationsmaterialien Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de herunter geladen werden: * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2014 * Proliferation - Wir haben Verantwortung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, M\u00e4rz 2014) * Wirtschaftsspionage - 10-teilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, August 2010 bzw. Dezember 2011), zu den folgenden Einzelthemen: * Sicherheitsl\u00fccke Mensch - Der Innent\u00e4ter als gr\u00f6\u00dfte Bedrohung f\u00fcr die Unternehmen 108","* Verfassungsschutz - Ihr Ansprechpartner f\u00fcr Wirtschaftsschutz * Sicherheit im Know-how-Transfer * Elektronische Attacken auf Informationsund Kommunikationstechnik * Wissenschaftsspionage - Gefahren f\u00fcr Forschung und Lehre * Schrankenlose Offenheit - \"soziale Netzwerke\" im Web * Personalauswahl - Sicherheitsaspekt im Unternehmen * Wirtschaftsspionage durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl * Besuchermanagement - Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal * Gesch\u00e4ftsreisen - Sch\u00fctzen Sie Ihr Know-how! * Wei\u00df ist keine Farbe (Comic des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Sport \u00fcber die Gefahren des Rechtsextremismus, Juli 2008) Dar\u00fcber hinaus sind Informationsbl\u00e4tter erh\u00e4ltlich, die ebenfalls kostenlos als Download beim Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Rechtsextremismus unter der Adresse www.regierung-mv.de zur Verf\u00fcgung stehen: * Informationsblatt f\u00fcr Vermieter von Veranstaltungss\u00e4len * Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten 7.3 Ausund Fortbildung an der Fachhochschule G\u00fcstrow Seit 2010 werden aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) durch Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen, Vortr\u00e4ge mit fachlichem Bezug zu der T\u00e4tigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen gehalten. Im Zuge der Verbesserung des Informationsaustausches und des Verst\u00e4ndnisses f\u00fcr ihre jeweiligen Aufgaben wurde im Juni 2014 109","zwischen Landespolizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erstmals eine mehrt\u00e4gige gegenseitige Hospitation in der Abteilung Verfassungsschutz und im Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz, in verschiedenen Fachbereichen durchgef\u00fchrt. Eine Fortf\u00fchrung der gegenseitigen Hospitationen ist geplant. 110","Abk\u00fcrzungsverzeichnis AAG Antifaschistische Aktion Greifswald Abs. Absatz AG GGG Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft ALB Antifaschistische Linke Berlin AONB Antifa Offensive Neubrandenburg Art. Artikel AUF Alternativ-Unabh\u00e4ngig-Fortschrittlich-Alt Schwerin BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BND Bundesnachrichtendienst BPjM Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien BRD Bundesrepublik Deutschland BSI Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DWR Die wahre Religion EA Europ\u00e4ische Aktion FH\u00f6VPR Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege G\u00fcstrow G-10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GfbAV Gesellschaft f\u00fcr biologische Anthropologie und Verhaltensforschung e. V. GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum GVOBl. Gesetzund Verordnungsblatt HoGeSa Hooligans gegen Salafisten 111","Hrsg. Herausgeber IS Islamischer Staat JN Junge Nationaldemokraten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KE Kaukasisches Emirat KKK Koma Komalen Kurdistan KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPV Kommunalpolitische Vereinigung KUF Kultur- & Familienverein e.V. LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH Landesrechnungshof MAD Milit\u00e4rischer Abschirmdienst MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NAV-DEM e.V. Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland NCAZ Nationales Cyber-Abwehrzentrum NHW Nordisches Hilfswerk NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NSU Nationalsozialistischer Untergrund o. O. und o. J. ohne Ortsund ohne Jahresangabe PEGIDA Patriotische Europ\u00e4er gegen die Islamisierung des Abendlandes PGP Pretty Good Privacy PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) 112","QR Quick Response RED Rechtsextremismusdatei RH e. V. Rote Hilfe e. V. RNF Ring Nationaler Frauen SA Sturmabteilung SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SRH Schwarz Rote Hilfe Rostock StGB Strafgesetzbuch SS Schutzstaffel der NSDAP TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ MarxistenLeninisten USA Vereinigte Staaten von Amerika VA Veranstaltung V. i. S. d. P. Verantwortlich im Sinne des Presserechts YEK-KOM e. V. Yekitiya Komalen Kurd li Elmanya (F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland) VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten WKP Waisenkinderprojekt Libanon e.V. ZKA Zollkriminalamt 113","Glossar Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C)), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungs114","schutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichtete Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind politisch zielgerichtete Aktivit\u00e4ten, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Dazu geh\u00f6ren Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte. Es ist zu unterscheiden zwischen * Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, 115","* Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, * Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden gezielte Ma\u00dfnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/-terrorismus, der Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. 116","Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt (ZKA), Milit\u00e4rischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus (a) und der islamistische Terrorismus (a). 117","Islamistischer Terrorismus Islamistischer Terrorismus ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr islamistische (a Islamismus) Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Islamistische Terroristen nennen ihren Kampf Jihad (a), sie legitimieren ihre Gewalt mit Vorschriften des Islam und argumentieren, dass Gott ihnen den Befehl gegeben hat, diesen Kampf zu f\u00fchren. Die Ziele und Mittel des islamistischen Terrorismus sind unterschiedlich, gemein ist ihnen ein Kampf gegen die vermeintlichen Gegner des Islam. Ein typisches Handlungsmuster islamistischer Terroristen ist der Selbstmordanschlag. Er ist nach Auffassung der islamistischen Terroristen eine gottgewollte Aktion, die den Selbstmordattent\u00e4ter herausragende Anerkennung im Diesseits und einen privilegierten Zugang zum Jenseits erm\u00f6glichen soll. Handlungen und Argumentationsmuster der Protagonisten des islamistischen Terrorismus stehen in Widerspruch zu den Interpretationen und \u00dcberzeugungen der religi\u00f6sen Autorit\u00e4ten des lslam, die v. a. Mord und Selbstmord ablehnen und den religi\u00f6s begr\u00fcndeten Kampf nur unter eng definierten Bedingungen erlauben, Terrorismus als schwere Gewalttaten jedoch ablehnen. Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (so genannter gro\u00dfer Jihad) oder der k\u00e4mpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (so genannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen (a Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Islamistische Terroristen (a Islamistischer Terrorismus) f\u00fchren unter dem Leitprinzip dieses Jihad ihren gewaltt\u00e4tigen Kampf/ \"heiligen Krieg\" gegen die angeblichen Feinde des Islam. 118","\"Kameradschaften\", rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur geringe vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sog. \"Freien Nationalisten\" zu. Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung, R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Zedong und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re: In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorit\u00e4t an. 119","NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So ist z. B. die Forderung nach Wiedereinf\u00fchrung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung gedeckt. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen 120","oder zu beseitigen (vgl. SS 6 LVerfSchG M-V). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, * h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, * der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, * Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus. Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. 121","Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Salafismus Salafismus ist eine r\u00fcckw\u00e4rtsgewandte Str\u00f6mung innerhalb des Islamismus (a), die sich an der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und der Prophetentradition (arab. Sunna), d. h. den vom Propheten Muhammad \u00fcberlieferten Aussagen und Handlungen, auszurichten. Dabei kommt bei der Bestimmung dessen, was \"wahrhaft islamisch\" ist, den so genannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. Al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus) eine entscheidende Rolle zu. Das Streben der Salafisten nach Wiederherstellung der \"urspr\u00fcnglichen\" und \"reinen\" Religion nach dem Modell der islamischen Fr\u00fchzeit geht mit der Forderung nach vollst\u00e4ndiger Umsetzung der Scharia einher. Nach der salafistischen Ideologie ist die Scharia von Gott gesetztes Recht. Sie ist die Gesamtheit der Regeln und Bestimmungen, die im Koran und der Propheten\u00fcberlieferung niedergelegt sind und nach salafistischer Ansicht das Leben der Muslime in allen Aspekten leiten und bestimmen sollen. 122","Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ver\u00e4ndern kann. Wenngleich der \"Schwarze Block\" \u00fcberwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Stra\u00dfenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schlie\u00dft die Teilnahme eines \"Schwarzen Blocks\" an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1, Nr. 2 BVer123","fSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006, 2009, 2011 und 2014 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der \"nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkur124","renzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. 125","Registeranhang Extremistische Organisationen Gruppierungen/Versandhandel Seitenzahl A Agitationsdistrict Amt Goldberg-Mildenitz 38, 52-53 Ahnenblut 35 83-84, 90, Al-Qaida 93, 99 Alternative f\u00fcr Torgelow 48 Antifa Offensive Neubrandenburg (AONB) 72 Antifaschistische Aktion Greifswald (AAG) 72 Antifaschistische Linke Berlin (ALB) 72 Antirep Mob Manfred 72 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/ KONGRA GEL 95-96, 115 Arischer Widerstandsbund Altentreptow 38 Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft 39 wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e.V. (AG GGG) Aryan Warriors Ueckerm\u00fcnde 38 Autonome Nationalisten Amt Goldberg-Mildenitz 38 B Blood and Honour 33 Brigade 8 30 B\u00fcrgerinitiative B\u00fctzow wehrt sich 25 B\u00fcrgerinitiative Sch\u00f6ner und sicherer Wohnen 26 B\u00fctzo wehrt sich gegen Asylmissbrauch 25 D Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in 98-100 Deutschland (NAV-DEM e.V.) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 68, 70, 75, 81-82 Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein \"Hasankeyf\" e.V 100 Die Rechte 20 Die Liebenfels-Kapelle/Skalinger 33, 34 126","E Europ\u00e4ische Aktion (EA) 39 F Feine Sahne Fischfilet 81 F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland e.V. (YEK98-100 KOM e.V.) Freie Kameradschaft Wismar 38 Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten Greifswald 38 G Germanisches Bollwerk Mecklenburg 38 Gefangenenhilfe.info 39 Gesellschaft f\u00fcr biologische Anthropologie und Verhal39 tensforschung e.V. (GfbAV) G\u00fcstrow wehrt sich gegen Asylmissbrauch 25 H Hamas 83, 93 Hammerskins 30 Hizb Allah 84, 93 Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) 31 I Interessengemeinschaft Sch\u00f6neres Strasburg 40, 48-49 84, 90-91, Islamischer Staat (IS) 93, 99 J Junge Nationaldemokraten (JN) 20, 26, 37, 42, 44, 61-63 K Kameradschaftsbund Anklam 38 Kameradschaftsbund Bargischow 38 Kameradschaft Borken 38 Kameradschaft B\u00fctzow 25, 38 Kameradschaft Malchin 38 Kameradschaft Schwerin 38 Kaukasisches Emirat (KE) 93 Komando Ost 34 127","L Landser 29 Levensboom-Versand 36 Lunikoff 28 M Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) 95 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 68, 70, 82 Murabitun 93 Muslimische Jugend Deutschland 93 N 5-6, 11, 18Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 29, 31, 36-38, 40-65, 67, 70, 75-76 Nationale Offenisive Gnoien 38 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz 38 Nationale Sozialisten M\u00fcritz 37 Nationale Sozialisten Rostock 37 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) 21-22, 39 Netzwerk Freies Pommern/Nationale Sozialisten Pom38 mern New Dawn/4uVinyl-Versand 36 Nordlicht-Gnoien-Weltnetzgesch\u00e4ft 36 P Path of Resistance 33-35 Painful Awakening 33-34, 36 Pommerscher Buchdienst 28, 36 P.W.A. 31 R Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 95, 114 20, 44, 59-60, Ring Nationaler Frauen (RNF) 64-65 Rostocker Division 38 Rote Hilfe e.V. (RH e.V.) 70, 77 128","S Schwarz Rote Hilfe Rostock (SRH) 78 Sozialistische Alternative (SAV) 69-70, 75, 82 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 69-70, 75, 82 Stimme der Vergeltung 33-34 T Thrima 33-34, 36 T\u00fcrkische Hizbollah 93 Ehemalige T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ Marxis95 ten-Leninisten (TKP/ML) und MKP V V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg 38 W W\u00e4hlergemeinschaft Sch\u00f6neres Strasburg 48 White Boys Stralsund 38, 57 Wiege des Schicksals/Motorhate 33-34 Wir von hier 48, 56 129","Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Jahres\u00fcbersicht 2013/2014 2 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande MecklenburgVorpommern 130","Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Jahres\u00fcbersicht 2013/2014 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Rechts - 2013 2014 Straftaten Gesamt 771 689 davon extremistisch 724 642 Propagandadelikte 603 520 davon extremistisch 601 520 Gewaltdelikte 31 35 davon extremistisch 31 35 Fremdenfeindliche Straftaten 55 62 davon extremistisch 55 62 davon Gewaltdelikte 13 16 Antisemitische Straftaten 30 28 davon Gewaltdelikte 0 28 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Links - 2013 2014 Straftaten Gesamt 93 190 davon extremistisch 27 44 Propagandadelikte 2 3 davon extremistisch 2 3 Gewaltdelikte 19 34 davon extremistisch 19 34 Fremdenfeindliche Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte Antisemitische Straftaten 0 0 131","Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Ausl\u00e4nder - 2013 2014 Straftaten Gesamt 11 0 davon extremistisch 8 Propagandadelikte 0 0 Gewaltdelikte 2 0 davon extremistisch 2 Fremdenfeindliche Straftaten 0 0 Antisemitische Straftaten 1 0 davon Gewaltdelikte 0 132","Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Amtliche Abk\u00fcrzung: LVerfSchG M-V Ausfertigungsdatum: 11.07.2001 Quelle: Textnachweis ab: 01.01.2005 Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Dokumenttyp: Gesetz Gliederungs-Nr: 12-4 Zum 13.08.2015 aktuellste verf\u00fcgbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: Inhalts\u00fcbersicht ge\u00e4ndert, SS 24b neu eingef\u00fcgt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (GVOBl. M-V S. 434) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 11 Mitteilung an betroffene Personen 133","SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten SS 14 Voraussetzung der Speicherung SS 15 Speicherung personenbezogener Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige SS 16 Begriff der Datei und der Akte SS 17 Dateianordnung Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die SS 24a Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission 134","Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 1 *) Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten * SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Innenministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung 135","und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des 5. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 6. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im 136","\u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes). SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 137","3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 4. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. 5. Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, 138","bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen 139","nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere zur heimlichen Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen, vorbehaltlich Satz 2; 2. Einsatz von Bediensteten als verdeckte Ermittler; 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. heimliches Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. heimliches Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes. Minderj\u00e4hrige d\u00fcrfen nicht nach Satz 1 Nr. 1 in Anspruch genommen werden. Personen, die berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung), darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht von sich aus nach Satz 1 Nr. 1 zur 140","Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte in Anspruch nehmen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind 141","verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes MecklenburgVorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die 142","einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. 143","Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 *) Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Abs. 1 Nr. 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Abs. 1 Satz 1 gestellt hat. An Stelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der 144","Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. Fu\u00dfnoten * SS 13 Abs. 3 Satz 3 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 14 Voraussetzung der Speicherung Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Abs. 1 oder 2 vorliegen. Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. SS 15 Speicherung personenbezogener Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige (1) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige d\u00fcrfen in Dateien nur gespeichert werden, wenn diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit (SS 5 Abs. 1 Nr. 2) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Abs. 1 angefallen sind. SS 16 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 145","2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienende Unterlage; dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tontr\u00e4ger. Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach den SSSS 14 oder 15 vorliegen. Nicht hierunter fallen Vorentw\u00fcrfe oder Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. SS 17 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichten146","dienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. (2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 147","2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Abs. 2 Nr. 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder sein Vertreter. (4) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (5) Die nach Absatz 2, 3 oder 4 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutz148","regelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24 *) Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person 149","st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, \u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und 150","entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. Fu\u00dfnoten SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ge\u00e4ndert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 151","5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom 152","Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung 153","zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2 nach Ma\u00dfgabe des SS 8a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch SS 32 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) ge\u00e4ndert worden ist. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 3 bis 5 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen 1. Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) ge\u00e4ndert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird (SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. 2. Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes). 3. Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. 4. Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat 154","derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. 5. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) ge\u00e4ndert worden ist, bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. 6. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die 155","\u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Von der Auskunft k\u00f6nnen Angaben \u00fcber die Herkunft der Daten und von \u00dcbermittlungen ausgenommen werden, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im 156","Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus sechs Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. 157","SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), 158","sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3, SSSS 9, 10 Abs. 1 bis 4, SSSS 11, 13 Abs. 1 bis 4,6 und 159","7, SSSS 14, 15, 16, 18, 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verk\u00fcndet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpr\u00e4sident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm (c) juris GmbH 160","","","","164"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2014","year":2014}
