{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-bb-1993.pdf","jurisdiction":"Brandenburg","num_pages":145,"pages":["Be LAND BRANDENBURG Ministerium des Innern","Herausgeber: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Henning-Tresckow-Stra\u00dfe 9-13, 14467 Potsdam - M\u00e4rz 1993 - Redaktion und Layout Abteilung Verfassungsschutz - Referat V/2 - Telefon: 0331/8662521","Das Ministerium des Innern ist die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Brandenburg. In Erf\u00fcllung des gesetzlichen Auftrages wird mit dem vorliegenden Jahresbericht 1993 erstmalig die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Arbeitsergebnisse unterrichtet.","Vorwort In der Zeit des gesellschaftspolitischen Umbruchs wurde dem Neuaufbau einer Verfassungsschutzbeh\u00f6rde im Land Brandenburg besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die inhaltliche Gestaltung eines zeitgem\u00e4\u00dfen Verfassungsschutzes mu\u00dfte die Erfahrungen mit dem \u00fcberwundenen Unterdr\u00fcckungssystem ber\u00fccksichtigen. Um f\u00fcr den Aufbau der brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wurde am 3. Dezember 1991 das Vorschaltgesetz zum Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Brandenburg verabschiedet. Mit Verabschiedung eines zeitgem\u00e4\u00dfen und - wie mir wiederholt berichtet wird - in der Praxis sich bew\u00e4hrenden Landesverfassungsschutzgesetzes durch das Parlament am 5. April 1993 wurde die politische Diskussion beendet. Am 9. April 1993 trat das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz (BbgVerfSchG) in Kraft. Noch mitten im Aufbau hatte die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Abteilung V meines Hauses die ersten Bew\u00e4hrungsproben zu bestehen. So sammelte der brandenburgische Verfassungsschutz schon 1992 wichtiges Material \u00fcber neonazistische Organisationen und begann die Diskussion \u00fcber die Verfassungsfeindlichkeit der \"Nationalistischen Front\" (NF) und der \"Deutschen Alternative\" (DA). Nach dem Verbot dieser Organisationen im November und Dezember 1992 durch das Bundesministerium des Innern richtete der brandenburgische Verfassungsschutz sein besonderes Augenmerk auf die Aktivit\u00e4ten der neonazistischen Organisation \"F\u00f6rderwerk Mitteldeutsche Jugend\" (FMJ), die sp\u00e4ter unter dem Namen \"Direkte Aktion/Mitteldeutschland\" (JF) auftrat. Inzwischen hat das Bundesministerium des Innern ein Verbotsverfahren eingeleitet.","4 Bereits jetzt ist festzustellen: Das Konzept der streitbaren Demokratie, nach dem unver\u00e4u\u00dferliche Werte des demokratischen Verfassungsstaates gegen\u00fcber extremistischen Positionen auch durch einen institutionalisierten Verfassungsschutz verteidigt werden, hat sich in unserem Land bew\u00e4hrt. F\u00fcr die Sicherung von Frieden und Freiheit ist es notwendig, extremistische und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen nicht nur zu beobachten, sondern auch mit allen rechsstaatlichen Mitteln zu bek\u00e4mpfen. F\u00fcr Brandenburg ist r\u00fcckblickend zu sagen, da\u00df die anf\u00e4nglich kontroverse Diskussion \u00fcber den Verfassungsschutz sowohl der thematischen Kl\u00e4rung als auch der Ausgestaltung der sp\u00e4teren gesetzlichen Regelungen zugute gekommen ist. Den politisch Verantwortlichen war klar, da\u00df der Verfassungsschutz, demokratisch legitimiert und kontrolliert, in Brandenburg eine Beh\u00f6rde mit m\u00f6glichst \"offenem Visier\" werden sollte. Er ist nicht \"Schild und Schwert\", sondern Teil eines breiter gef\u00e4cherten Schutzinstrumentariums einer freien Gesellschaft. Im Ergebnis pr\u00e4sentiert sich der Verfassungsschutz als eine Beh\u00f6rde mit besonderem Profil, ausgerichtet an den Ma\u00dfst\u00e4ben - strenger Gesetzlichkeit, - gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Offenheit und - wirkungsvoller demokratischer Kontrolle. Mit dem ersten Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg stellt die Beh\u00f6rde sich und ihre bisherige Arbeit vor. So wird ein \u00dcberblick \u00fcber wesentliche Entwicklungen, Zusammenh\u00e4nge undStrukturen in den Bereichen des politischen Extremismus gegeben. Die ersten Schritte zum Aufbau einer wirkungsvollen Spionageabwehr, die Mitwirkungsaufgaben des Geheimschutzes und die Zielsetzung einer breit angelegten \u00d6ffentlichkeitsarbeit werden erl\u00e4utert. In dem nat\u00fcrlichen Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen der Freiheit des einzelnen und dem Schutz des Gemeinwesens f\u00fchrt der Verfassungsschutz seinen Auftrag mit Engagement, rechtsstaatlicher Sorgfalt und dem gebotenen Augenma\u00df durch. Dazu ben\u00f6tigt er das Vertrauen und die Unterst\u00fctzung aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger des Landes. Innenminister des Landes Brandenburg","= Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis Verfassungsschutz und Demokratie 1% Die Rolle des Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat 2. Die Aufgaben der Brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 3: Die Befugnisse der Brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 4. Die Kontrolle der Brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 3, Organisation, Struktur und Haushaltsmittel der Brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Politischer Extremismus l; Rechtsextremistische Bestrebungen 1.1 Allgemeine Entwicklungstendenzen in Brandenburg 1.2. Rechtsextremistisch orientierte Jugendszene 1.2.1 \u00dcberblick 1.2.2 Kommunikationsund Organisationsans\u00e4tze 1:2,3 \"Wehrsportgruppen\" 1.2.4 Rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten 1.2.5 Ausblick 153 Neuer Nationalsozialismus (Neonazismus) 1.3.1 Zielsetzung und Entwicklungstendenzen 132 Aufgel\u00f6ste neonazistische Vereinigungen 1.3:2:1 \"Deutsche Alternative\" (DA) 1.3:2,2 \"Nationalistische Front\" (NF) 1.3.2.3 \"Nationale Offensive\" (NO) 1.3.2.4 \"Nationale Alternative\" (NA) und \"Kameradschaftsbund Deutschland\" (KBD)","6 Inhaltsverzeichnis 13:3 Neonazistische Organisationen 1:3,3:] \"Sozialrevolution\u00e4re Arbeiterfront\" (SrA), \"F\u00f6rderwerk Mitteldeutsche Jugend\" (FMJ), \"Direkte Aktion/Mitteldeutschland\" (JF) 1.3.2352 \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\" (FAP) 133.3 \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (HNG) 1.3.3.4 \"Internationales Hilfskomitee f\u00fcr nationale politische Verfolgte und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (IHV) 1.4 Rechtsextremistische Parteien (au\u00dfer neonazistischen) und deren Nebenorganisationen 1.4.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 1.4.2 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 1.4.3 \"Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat\" (DLVH) 1.4.4 \"Die Republikaner\" (REP) 1.4.5 Ausblick 1.5 Sonstige rechtsextremistische Organisationen 1.5;1 \"Die Nationalen e.V.\" 1.5.2 \"Wiking-Jugend\" (W)J) 1.6 Verbindungen zu ausl\u00e4ndischen Rechtsextremisten 3 \u00dcbersicht in Zahlen 1.7.1 Mitgliederzahlen 1,72 Straftaten 2; Linksextremistische Bestrebungen 2.1 Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re 2;1.] Autonome 2.1.1.1 Allgemeine Entwicklungstendenzen 2;1.1;2 Linksextremistisch orientierte Jugendszene 2.1.1.3 Gewaltt\u00e4tige Aktionen 2.1.2 Anarchisten 2.1.3 Ausblick","Inhaltsverzeichnis 2.2 Linksextremistischer Terrorismus 22:1 \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) 2.2.2 \"Revolution\u00e4re Zellen\"/\"Rote Zora\" (RZ) 2.23 Ausblick 2,3 Marxistisch-leninistische Parteien und deren Nebenorganisationen 2,3:1 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 2.3.2 \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD) 2.3.3 \"Marxistisch -leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) 2.3.4 Ausblick 2.4 \u00dcbersicht in Zahlen 2.4.1 Mitgliederzahlen 2.4.2 Straftaten Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern 3.1 Sicherheitslage und Entwicklungstendenzen \" 3.2 Situation in Brandenburg 3:2, 1 Araber Beh T\u00fcrken und Kurden 3.3 Ausblick Spionage Allgemeine Entwicklungstendenzen Nachrichtendienste der ehemaligen DDR Ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste er Osteurop\u00e4ische Nachrichtendienste Nachrichtendienste des Nahen und Mittleren Ostens Ausblick","Inhaltsverzeichnis Geheimschutz Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung Anhang Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) Gesetz \u00fcber den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz - MADG) Gesetz \u00fcber den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG) Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz - G 10) Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)","Verfassungsschutz und Demokratie 9 VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE Li} Die Rolle des Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat \"Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder\" Diese Darstellung der Aufgabe des Verfassungsschutzes, wie sie in $ I des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (BbgVerfSchG) formuliert ist, beschreibt den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes in Brandenburg und gleichzeitig den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Eine starke Demokratie, so k\u00f6nnte man meinen, ben\u00f6tige den Schutz durch Institutionen und Verfahren nicht, da das freie Spiel der politischen Kr\u00e4fte gen\u00fcgend Sicherheit f\u00fcr den Bestand der Demokratie garantiere. Dieser Betrachtungsansatz ist - jedenfalls theoretisch - durchaus zutreffend. Dies gilt jedoch nur solange, wie sich alle politischen Kr\u00e4fte an die Regeln der Demokratie halten, rechtzeitig die aktuellen Gefahren erkennen und ihr Handeln darauf einstellen k\u00f6nnen. Die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik - die eine Verfassung ohne die Schutzmechanismen des heute geltenden Grundgesetzes besa\u00df - belegen jedoch, da\u00df dieses System nur dann funktioniert, wenn alle gesellschaftlichen Kr\u00e4fte zur Demokratie stehen und sie selbst nicht aush\u00f6hlen wollen. Unter dem Eindruck der dunkelsten Epoche der deutschen Geschichte haben die Sch\u00f6pfer des Grundgesetzes 1949 in die neue demokratische Verfassung gerade solche Schutzmechanismen eingef\u00fcgt, die zu einem fr\u00fchzeitigen Erkennen und Bek\u00e4mpfen antidemokratischer Str\u00f6mungenbeitragen sollen. Der Schutz der Verfassung durch die Beh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz ist in diesem System nur ein Baustein. Zur Konzeption dieses Schutzsystems der Demokratie, der sogenannten wehrhaften Demokratie, geh\u00f6ren drei Wesensmerkmale:","10 Verfassungsschutz und Demokratie = die Wertgebundenheit; das hei\u00dft, da\u00df der demokratische Verfassungsstaat sich zu Werten bekennt, denen er eine besondere Bedeutung beimi\u00dft und die er nicht zur Disposition gestellt wissen will; - die Abwehrbereitschaft; das hei\u00dft, da\u00df der Staat gewillt ist, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen, und - die Vorverlegung des Verfassungsschutzes; das hei\u00dft, der demokratische Verfassungsstaat beh\u00e4lt sich vor, nicht erst dann zu reagieren, wenn Extremisten gegen strafgesetzliche Bestimmungen versto\u00dfen; vielmehr sollen Extremisten bereits im Vorfeld der Strafbarkeit beobachtet und bek\u00e4mpft werden. Im Grundgesetz (GG) wurde daher durch verschiedene Vorschriften ein komplexes Verfassungsschutzsystem installiert: - So kann z. B. gegen Einzelpersonen die Verwirkung von Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mi\u00dfbraucht werden (Art. 18 GG). - Parteien und sonstige Vereinigungen k\u00f6nnen verboten werden, wenn sie darauf gerichtetsind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen (Art. 9 Abs. 2, Art 21 Abs. 2 GG). - Art. 79 Abs. 3 GG erkl\u00e4rt bestimmte \u00c4nderungen des Grundgesetzes f\u00fcr unzul\u00e4ssig, z.B. solche, mit denen die Menschenrechte (Art. 1 Abs. 2 GG) abgeschafft werden sollen. - Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sammeln Unterlagen \u00fcber die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen (Art. 73 Nr. 10 b und 87 Abs. I Satz 2 GG).","Verfassungsschutz und Demokratie 11 W\u00e4hrend die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden den sogenannten nachrichtendienstlichen Verfassungsschutz wahrnehmen, sieht das Verfassungssystem der Bundesrepublik Deutschland noch den sogenannten verfassungsgerichtlichen Verfassungsschutz vor, in dem das Bundesverfassungsgericht \u00fcber das Verbot verfassungswidriger Parteien oder die Verwirkung von Grundrechten entscheidet. Dar\u00fcber hinaus existiert der sog. strafrechtliche Verfassungsschutz; er umfa\u00dft die Ma\u00dfnahmen vonPolizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten bei der Verfolgung von Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten (z. B. Hochverrat, Fortf\u00fchrung einer f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rten Partei, - vgl. $$ 81 ff des Strafgesetzbuches). Dar\u00fcber hinaus sind auch die sonstigen Verwaltungsbeh\u00f6rden f\u00fcr Ma\u00dfnahmen nach dem Vereinsgesetz, dem Versammlungsgesetz oder dem Ausl\u00e4ndergesetz im Rahmen dieser Spezialgesetze am Schutz der Verfassung beteiligt. Der Verfassungsschutz als Institution hat die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sch\u00fctzen. Deren wesentliche Elemente sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den beiden bisher einzigen F\u00e4llen von Parteiverboten - Verbot der \"Sozialistischen Reichspartei\" (SRP) im Jahre 1952 und der \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" (KPD) im Jahre 1956 - herausgearbeitet worden. Das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz vom 5. April 1993 hat diese Grundelemente, ebenso wie alle \u00fcbrigen aktuellen Verfassungsschutzgesetze, in seinen Text aufgenommen (vgl. hierzu $ 4 Abs. 3 BbgVerfSchG). Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Verfassungsschutzgesetzes z\u00e4hlen demnach: 1) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, 2) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen,","12 Verfassungsschutz und Demokratie 3) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 4) das Recht auf die Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 5) die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 6) die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte und 7 der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft. Die Rolle des Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat wird vielfach mit dem Schlagwort \"Fr\u00fchwarnsystem\" beschrieben. Seine Hauptaufgabe liegt in der Tat in der Fr\u00fcherkennung von Gefahren. Dabei bewegt er sich keineswegs, wie seine Kritiker behaupten, in der Grauzone des Rechts; denn der Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag. Seine Befugnisse sind beschr\u00e4nkt und detailliert gesetzlich festgelegt; er orientiert sich bei seiner Arbeit ausschlie\u00dflich an den Ma\u00dfst\u00e4ben des Rechtsstaates. Die Rechte des B\u00fcrgers sind durch vielfache Kontrollen gesichert. IP Die Aufgaben der Brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Brandenburg ist das Ministerium des Innern. Gem\u00e4\u00df $ 3 BbgVerfSchG hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die Aufgabe, zur Erf\u00fcllung ihres gesetzlichen Auftrages Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln \u00fcber","Verfassungsschutz und Demokratie 13 - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oderihrer Mitglieder zum Ziel haben; - sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr eine fremde Macht; = Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. Solche Informationen wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde aus. Sie darf jedoch nur dann t\u00e4tig werden, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte das Vorhandensein einer der vorbezeichneten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten belegen. Dar\u00fcber hinaus wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde mit = bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen; = bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen; = bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte.","14 Verfassungsschutz und Demokratie Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Verfassungsschutzes liegt in der Unterrichtung der Landesregierung und anderer zust\u00e4ndiger Stellen \u00fcber die Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder des Landes ($ | Abs. 2 BbgVerfSchG) sowie, gem\u00e4\u00df $ 5 BbgVerfSchG, in der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit. Dem letztgenannten Zweck dient - neben anderen Ver\u00f6ffentlichungen - auch dieser Bericht. I Die Befugnisse der Brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Zu den Grundvoraussetzungen der T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde geh\u00f6rt es, da\u00df sie an Gesetz und Recht gebunden ist (vgl. $ 6 Abs. | BbgVerfSchG). Aus diesem Grundsatz folgt u.a., da\u00df im Rahmen der Verfassungsschutzarbeit keine Straftaten begangen werden d\u00fcrfen ($ 6 Abs. 7 BbgVerfSchG), und ferner, da\u00df die angewandten Ma\u00dfnahmen nach dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip abgewogen sein m\u00fcssen. Das hei\u00dft, da\u00df von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmendiejenige zu w\u00e4hlenist, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt; eine Ma\u00dfnahme darf niemals zu einem Nachteil f\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. Die Verfassungschutzbeh\u00f6rde des Landes Brandenburg sammelt demnachin den Grenzen der gesetzlichen Vorgaben Informationen und wertet sie aus. Einen wesentlichen Teil (bis zu 80 Prozent) der Informationen erh\u00e4lt sie aus jedermann offen zug\u00e4nglichen Quellen, so z. B. aus Zeitungsberichten, Rundfunkmeldungen, Literatur usw., aber auch durch Mitteilungen anderer Beh\u00f6rden.","Verfassungsschutz und Demokratie 15 Unter Einsatz sog. nachrichtendienstlicher Mittel, also mit Hilfe verdeckter Informationsbeschaffung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, werden nur rund 20 Prozent der Erkenntnisse gewonnen. Das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz enth\u00e4lt in $ 6 Abs. 3 eine abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung derjenigen Mittel zur geheimen Informationsbeschaffung, die die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde einsetzen darf. Es sind dies: - Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr \u00fcberworbenen Agenten, Gew\u00e4hrspersonen und verdeckten Ermittlern; - Observationen; - Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Videografieren und Filmen), aber nur au\u00dferhalb des Schutzbereichs der Wohnung im Sinne des Art. 13 GG; - verdeckte Ermittlungen und Befragungen; = Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; - Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht\u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel, aber nur au\u00dferhalb der Wohnung im Sinne des Art. 13 GG; - Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len (z. B. Agentenfunk) sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschl\u00fcsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; - Verwendung fingierter biografischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (sog. Legenden zur Tarnung von Mitarbeitern);","16 Verfassungsschutz und Demokratie e Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 5 \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Gesetzes zu Art. 10 GG. Diese Mittel d\u00fcrfen jedoch nur in engem Rahmen eingesetzt werden, n\u00e4mlich gem\u00e4\u00df $ 7 BbgVerfSchG nur in denjenigen F\u00e4llen, in denen dies f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung oder Beobachtung der in $ 3 Abs. 1 BbgVerfSchG genannten Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten erforderlich und unumg\u00e4nglich ist, sowie zum Schutz der Bediensteten und Einrichtungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. Im \u00fcbrigen hat der Einsatz dieser Mittel immer auch dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz zu gen\u00fcgen. Eine zentrale Grundregel f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und zugleich auch eine Garantie f\u00fcr das rechtsstaatliche Verfahren dieser Beh\u00f6rde ist der Grundsatz, da\u00df ihr polizeiliche Eingriffsbefugnisse oder Weisungsrechte nicht zustehen. Es besteht eine klare Trennung zwischen polizeilichen Aufgaben und Verfassungsschutzaufgaben. Der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist es damit auch untersagt, die Polizei im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen zu ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist ($ 6 Abs. 4 BbgVerfSchG). Sie kann somit keine Zwangsma\u00dfnahmen anwenden, um zu den gew\u00fcnschten Informationen zu gelangen. Diese Trennung der Aufgaben und der Befugnisse bedeutet allerdings nicht, da\u00df kein Informationsaustausch zwischen den Polizeibeh\u00f6rden und der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde stattfindet. Dieser ist von der Sache her vielmehr oft notwendig; er vollzieht sich jedoch gem\u00e4\u00df $ 14 BbgVerfSchG nach genauen gesetzlichen Bestimmungen.","Verfassungsschutz und Demokratie 17 IF Die Kontrolle des Brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Der Verfassungsschutz in Brandenburg unterliegt einer mehrfachen Kontrolle. Hierzu z\u00e4hlt in erster Linie die parlamentarische Kontrolle durch die gem\u00e4\u00df $ 23 BbgVerfSchG eingerichtete Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages. Hierbei handelt es sich um eine gew\u00e4hlte Kommission, die gem\u00e4\u00df $ 25 BbgVerfSchG von der Landesregierung umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes, das Lagebild und Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung sowie auf Verlangen der Kommission auch \u00fcber Einzelf\u00e4lle zu unterrichten ist. Die Kommission hat auf diese Unterrichtung einen unmittelbaren Anspruch und dar\u00fcber hinaus auf alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Akteneinsicht und Dateneinsicht, Stellungnahmen und Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, um ihre Aufgaben erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen. Ihr steht ferner das Recht zu, mit Zustimmung des Innenministers Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu befragen. Schlie\u00dflich hat diese Parlamentarische Kontrollkommission auch die M\u00f6glichkeit, Eingaben einzelner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu einem sie betreffenden Verhalten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu beraten. Dasich auch einzelne B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger an die Parlamentarische Kontrollkommission wenden k\u00f6nnen, ist auch eine mittelbare Kontrolle des Verfassungsschutzes durch sie m\u00f6glich. Dar\u00fcber hinaus hat jeder das Recht, Auskunft und Akteneinsicht von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu verlangen; dies garantiert $ 12 BbgVerfSchG. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt jedem unentgeltlich \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung grunds\u00e4tzlich Auskunft. Dar\u00fcber hinaus wird auf Antrag Akteneinsicht gew\u00e4hrt. Auskunftserteilung und Akteneinsicht d\u00fcrfen nur dann versagt werden, wenn das \u00f6ffentliche Interesse an der Geheimhaltung der Erkenntnisse sowie der nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegen\u00fcber dem Interesse der betroffenen Person \u00fcberwiegt.","18 Verfassungsschutz und Demokratie Eine dritte S\u00e4ule der Kontrolle des Verfassungsschutzesstellt die \u00dcberpr\u00fcfung durch den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz dar. Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz hat zu allen Daten und Unterlagen Zugang, die personenbezogene Informationen enthalten. Seine Kontrollt\u00e4tigkeit kann ebenfalls von einer B\u00fcrgerin oder einem B\u00fcrger ausgel\u00f6st werden. Der Datenschutzbeauftragte \u00fcberpr\u00fcft auf der Grundlage der geltenden Regeln des Datenschutzgesetzes die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Erhebung, Speicherung, \u00dcbermittlung usw. personenbezogener Informationen. Bei der Schaffung eines Verfassungsschutzgesetzes f\u00fcr das Land Brandenburg ist die Frage aufgeworfen worden, ob mit der Einrichtung eines Verfassungsschutzes nicht ein \u00e4hnliches System staatlicher Kontrolle wie fr\u00fcher durch das Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit der DDR geschaffen werde. Diese Frage ist zu verneinen. Im Gegensatz zum Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) arbeitet der Verfassungsschutz auf einer rechtlichen Grundlage, die seine T\u00e4tigkeit strengen gesetzlichen Regeln unterwirft. Der Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes ist eng begrenzt und betrifft nur die Aufkl\u00e4rung von Gef\u00e4hrdungen f\u00fcr \u00fcberragend wichtige G\u00fcter unserer Gemeinschaft. Demgegen\u00fcber oblag es dem MfS, jedes abweichende Verhalten zu kontrollieren und m\u00f6glichst zu unterbinden; f\u00fcr das MfS gab es keine Beschr\u00e4nkungen. Dem Verfassungsschutz stehen keinerlei Zwangsbefugnisse zu. Das MfS hingegen hatte das Recht zu Festnahmen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und machte hiervon ausgiebig Gebrauch. Alle Staatsgewalten und auch die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger kontrollieren den Verfassungsschutz. Das MfS wurde nicht kontrolliert. Der Verfassungsschutz soll im Gegensatz zum MfS die Demokratie nicht verhindern, sondern soll ihre Grundwerte sch\u00fctzen und durch seine Arbeit sowohl die Landesregierung wie auch das Parlament und letztlich auch die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in den Stand versetzen, in eine politische Auseinandersetzung mit Extremisten einzutreten und damit selbst die Demokratie zu sch\u00fctzen.","Verfassungsschutz und Demokratie 19 u Organisation, Struktur _und Haushaltsmittel_der _Brandenburgischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Gem\u00e4\u00df $ 2 Abs. 1 BbgVerfSchG ist das Ministerium des Innern die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Brandenburg. Es unterh\u00e4lt zu diesem Zweck eine eigene Abteilung, die Abteilung V. Diese gliedert sich in sechs Referate: Referat V/1, Zentrale Dienste (z. B. Haushalts-, Personalangelegenheiten, Datenverarbeitung), Rechtsund Grundsatzangelegenheiten, Referat V/2, Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung, \u00d6ffentlichkeitsarbeit; Referat V/3, Auswertung von Informationen auf dem Gebiet des politischen Extremismus; Referat V/4, Beschaffung von Informationen auf dem Gebiet des politischen Extremismus; Referat V/S5, Spionageabwehr; Referat V/6, Geheimund Sabotageschutz (u.a. durch Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen) Die Abteilung hatte am 31.12.1993 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde standen im Haushaltsjahr 1993 an Sachmitteln 570.000 DM zur Verf\u00fcgung; davon waren 10 Prozent (57.000 DM) gesperrt. Tats\u00e4chlich verausgabt wurden 512.980 DM. Die Personalkosten beliefen sich auf rund 1.970.000 DM. * * Die Personalkosten wurden nach den Aufstellungsrichtlinien f\u00fcr den Haushalt 1993 ermittelt; dabei wurden f\u00fcr die Errechnung der Geh\u00e4lter/Bez\u00fcge Durchschnittswerte zugrunde gelegt.","20 Politischer Extremismus POLITISCHER EXTREMISMUS Seit dem Anschwellen ausl\u00e4nderfeindlicher Ausschreitungen im Jahre 1991 hat die beunruhigte deutsche \u00d6ffentlichkeit die Bedrohung der inneren Sicherheit und des friedlichen Zusammenlebens durch Extremisten besonders ausgiebig diskutiert. Es ist offenkundig geworden, da\u00df die zivile Gesellschaft und der demokratische Rechtsstaat durch den politischen Extremismus herausgefordert werden. Als extremistisch bezeichnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern solche Bestrebungen, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte, seiner Normen und Spielregeln artikulieren und die darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen und durch eine nach den jeweiligen Vorstellungen der extremistischen Minderheit formierte Ordnung zu ersetzen. Gewalt wird dabei h\u00e4ufig als ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung der eigenen Ziele gutgehei\u00dfen, propagiert oder sogar praktiziert. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden unterscheiden terminologisch zwischen dem Begriff \"Extremismus\" und dem Begriff \"Radikalismus\", obwohl beide anderweitig oft synonym gebraucht werden. Radikal ist eine Haltung, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits von der Wurzel her anpacken will, nicht jedoch den demokratischen Verfassungsstaat ganz oder teilweise zu beseitigen beabsichtigt. Politischer Extremismus versch\u00e4rft sich zum politischen Terrorismus, wenn Gruppen oder Einzelpersonen planm\u00e4\u00dfig und nachhaltig darauf ausgehen, politische Ziele mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchzusetzen.","Politischer Extremismus 21 I ie Rechtsextremistische Bestrebungen Der Sammelbegriff \"Rechtsextremismus\" bezeichnet die Bestrebungen von Parteien, Organisationen, Gruppierungen, Cliquen oder Einzelpersonen, deren Anschauungenbei zahlreichen Unterschieden im einzelnen - mindestens durch folgende Ideologieversatzst\u00fccke bestimmt sind: - Ablehnung der f\u00fcr eine freiheitliche demokratische Grundordnung fundamentalen Gleichheit aller Menschen; - Verachtung des auf dem Prinzip gleicher Rechte beruhenden demokratischen Verfassungsstaates; - \u00fcbersteigerter, oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit einer Feindschaft gegen Ausl\u00e4nder, Minderheiten, fremde V\u00f6lker und Staaten; - Verschweigen, Verharmlosung oder Leugnung der Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Heraushebung angeblicher positiver Leistungen des Dritten Reiches (als Kampagne namentlich zur Bestreitung des Holocausts unter dem Stichwort \"Revisionismus\" bekannt). In unterschiedlicher Gewichtung und Auspr\u00e4gunglassen sich in den einzelnen rechtsextremistischen Str\u00f6mungen noch folgende Ideologiebestandteile ausmachen: r Rassismus, ausgedr\u00fcckt etwa in der Warnung vor einer \"Rassenmischung\" als Gef\u00e4hrdung des Deutschtums, und h\u00e4ufig damit verbunden Antisemitismus; = v\u00f6lkischer Kollektivismus, also pauschale \u00dcberbewertungder Interessen der aufgrund ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit definierten \"Volksgemeinschaft\" zu Lasten der Rechte und Interessen des einzelnen;","22 Politischer Extremismus - \u00dcberbetonung soldatischer Werte und hierarchischer Prinzipien (\"F\u00fchrer\" und \"Gefolgschaft\"), verbunden mit der Propagierung einer entsprechenden autorit\u00e4ren oder diktatorischen staatlichen und sozialen Ordnung; \u00dcberbetonung der Notwendigkeit eines nach innen und au\u00dfen starken Staates (Etatismus); \" \u00fcbersteigertes Sendungsbewu\u00dftsein, verbunden mit der Neigung, Andersdenkende und vor allem auch die Repr\u00e4sentanten der Demokratie zu verleumden und ver\u00e4chtlich zu machen. (er Allgemeine Entwicklungstendenzen in Brandenburg Die Zahl der Personen, bei denen sich die eben genannten Ideologeme zu einer dauerhaften Gesinnung verfestigt haben und die eine solche Gesinnung nach au\u00dfen hin vertreten, ist in Brandenburg relativ gering. Erkl\u00e4rungsmuster und Klischees, die aus der rechtsextremistischen Ideenwelt stammen, werden in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen mitunter auch von Menschen aufgegriffen, die deshalb noch nicht von vornherein als Extremisten angesehen werden m\u00fcssen. Zumal fremdenfeindliche Losungen finden in solchen Kreisen der Bev\u00f6lkerung Widerhall, in denen reale \u00c4ngste vor sozialem Abstieg vorhanden sind und deren Hoffnungen auf eine rasche Hebungihres Lebensstandards undihres sozialen Status in Entt\u00e4uschung umgeschlagen sind. Als S\u00fcndenb\u00f6cke f\u00fcr eine Entwicklung, die in ihrer Komplexit\u00e4t schwer zu durchschauenist und zu deren Erkl\u00e4rung sich deshalb verf\u00e4lschende Vereinfachungen anbieten, m\u00fcssen f\u00fcr manche \"die Ausl\u00e4nder\" herhalten. Bisher haben rechtsextremistische, vor allem neonazistische Gruppierungen nur in einem bestimmten Segment der Jugendszene einen gewissen Einflu\u00df (durch Propagandaschriften, Einladungen zu Veranstaltungen wie Skinheadkonzerten, Aufz\u00fcgen u.\u00e4.) gewonnen. Diese neonazistischen Gruppierungen selbst aber haben ebenfalls nur einen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig geringen Mitgliederbestand.","Politischer Extremismus 23 Einen Gradmesser f\u00fcr die aktuelle Gef\u00e4hrlichkeit des Rechtsextremismus bildet die Zahl der Straftaten, die rechtsextremistischen Verhaltensmustern entsprechen. Gegen\u00fcber den Jahren 1991 und 1992 sind die schweren Gewaltverbrechen, die aus rechtsextremistischer Motivation ver\u00fcbt worden sind, deutlich zur\u00fcckgegangen. Dieser positive Trend darf jedoch nicht zu dem Schlu\u00df verleiten, da\u00df die Gefahren, die vom militanten Rechtsextremismus ausgehen, in Brandenburg gebannt w\u00e4ren. Denn die Herausbildung einer gewisserma\u00dfenalternativen, rechtsextremistisch orientierten Jugendkultur hat sich - wie auch in den anderen Bundesl\u00e4ndern - fortgesetzt. Zwar haben die Verbote neonazistischer Gruppierungen, verst\u00e4rktes und konsequentes Durchgreifen der Polizei und eine sch\u00e4rfere Strafverfolgung durch die Justiz die Militanz und den Elan dieser Jugendszene deutlich ged\u00e4mpft. Sie pr\u00e4sentiert sich nicht mehr so unverbl\u00fcmt und aggressiv wie noch in den vorausgegangenen Jahren. Aber die immer noch erhebliche Zahl von ausl\u00e4nderfeindlichen, antisemitischen, das Hitler-Regime verherrlichenden Schmierereien, von Friedhofsund Denkmalssch\u00e4ndungen zeigt, da\u00df die von rechtsextremistischen Parolen benebelten Jugendlichen ihre Gesinnung h\u00e4ufig noch nicht ge\u00e4ndert haben. Sie bleiben anf\u00e4llig f\u00fcr die Werbungsversuche neonazistischer Organisationen. Es ist durchaus nicht der Regelfall, da\u00df die Gewaltaktivit\u00e4ten jugendlicher Gruppen durch rechtsextremistische Organisationen gesteuert werden. Allerdings m\u00fcssen die rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen es sich zurechnen lassen, da\u00df sie durch ihre nationalistische, rassistische oder sonst menschenverachtende Propaganda, durch die Verherrlichung von St\u00e4rke und Gewalt die Militanz jugendlicher Gruppen und Einzelt\u00e4ter steigern und Stimmungen, aus denen heraus gewaltt\u00e4tig agiert wird, anheizen. Viele Straft\u00e4ter sind nachweislich mit den Hetzschriften rechtsextremistischer Organisationen bekannt. Deshalb haben u.a. auch die Verbote der \"Deutschen Alternative\" (DA) und der \"Nationalistischen Front\" (NF) durchaus d\u00e4mpfend auf die Gewaltaktivit\u00e4ten unorganisierter Jugendcliquen gewirkt.","24 Politischer Extremismus 1.2 Rechtsextremistisch orientierte Jugendszene 1.2.1 \u00dcberblick F\u00fcr Jugendcliquen, die wegen rechtsextremistischer Verhaltensweisen und Symbole auffallen, ist charakteristisch, da\u00df sie, wie andere Verbindungen von Jugendlichen auch, unmittelbar aus dem Kommunikationszusammenhang des Alltags herauswachsen. Der individuelle, soziale und wirtschaftliche Problemdruck dr\u00e4ngt die Jugendlichen enger zueinander. Oft bet\u00e4ubensie sich mit Alkohol; dadurch werden aggressive Handlungsimpulse freigesetzt, zumal die Hemmschwelle gegen\u00fcber Gewalttaten ohnedies erschreckend niedrig ist. Der jeweils Durchsetzungsf\u00e4higste wird als Anf\u00fchrer bei den meist spontanen Aktionen fraglos anerkannt. Zuweilen sch\u00e4lt sich eine F\u00fchrungsfigur heraus, die f\u00fcr eine gewisse Zeit den Ton angibt. \u00dcberdurchschnittlich h\u00e4ufig finden sich in solchen Gruppen Jugendliche zusammen, die aufgrund mangelnder Voraussetzungen oder erschwerter Sozialisation die Standards der \u00fcblichen Ausbildung, der Arbeitsanforderungen und der Disziplin im allt\u00e4glichen Konkurrenzkampf nicht zu erreichen verm\u00f6gen, also besonders harte Frustrationserfahrungen kompensieren m\u00fcssen. Doch auch \"ganz gew\u00f6hnliche\" Lehrlinge oder Sch\u00fcler aus \"ganz gew\u00f6hnlichen\" Familien sind in diesen Cliquen dabei. Sie bindet das Gruppengef\u00fchl aneinander, das einem jeden die Erfahrung mitteilt, akzeptiert zu werden und nicht wertlos zu sein. Von der Beteiligung der Geschlechter her handelt es sich bei diesen Gruppen entweder um reine \"M\u00e4nnervereine\" oder um Zusammenschl\u00fcsse, in denen die wenigen M\u00e4dchen eine unerhebliche Rolle spielen. In den meisten St\u00e4dten Brandenburgs existieren derartige Jugendgruppen, die nicht selten als Skinhead-Cliquen in Erscheinung treten. Allerdings l\u00e4\u00dft sich das typische Skinhead-Outfit seltener noch als vor ein, zwei Jahren beobachten, obwohl die \u00c4nderung der Haartracht auf dem Kopf noch keinen Gesinnungswandel im Kopf anzeigt. Aber die Angst, als Rechtsextremist erkannt oder gar von militanten \"Antifa\"-Leuten verpr\u00fcgelt zu werden, hat viele bewogen, sich unauff\u00e4lliger zu geben. Auch deshalb ist der \u00dcbergang zwischen Skinhead-","Politischer Extremismus 25 Gruppierungen im eigentlichen Sinne und sonstigen rechtsextremistisch orientierten Jugendcliquen flie\u00dfend. Da derartige Gruppen oft locker gef\u00fcgt sind, k\u00f6nnen sie auch wieder leicht zerfallen, wenn die tonangebenden Personen aufgrund pers\u00f6nlicher Reifung sich aus dieser Szene zur\u00fcckziehen oder wegen eines Wohnortwechsels, einer Haft o.\u00e4. die Gruppe verlassen. Cliquen der vorbeschriebenen Art, die wegen ihrer Militanz oder wegen ihrer Breite nennenswert sind, gab oder gibt es u.a. in Angerm\u00fcnde, Brandenburg, Eberswalde, Forst, Frankfurt/Oder, F\u00fcrstenwalde, Hennigsdorf, J\u00fcterbog, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Potsdam, Prenzlau, Rathenow, Schwedt, Senftenberg, Spremberg, Wittenberge. 1.2.2 Kommunikationsund Organisationsans\u00e4tze Zwar versuchen neonazistische Kleingruppen, innerhalb der rechten Jugendszene Anh\u00e4nger zu gewinnen. Da aber die meisten rechtsextemistisch orientierten Jugendlichen kein Interesse an \u00fcberregionalen Vereinsstrukturen oder an Schulungsabenden entwickeln, entziehen sie sich der Disziplinierung und bleiben meist autark. Mitunter suchen aber auch lokale Jugendcliquen - aus Abenteueroder Gro\u00dfmannssucht - nach einer verbindlicheren Organisationsform, um f\u00fcr sich selbst das Gef\u00fchl zu erzeugen, ein \"Kampfbund\" von Auserw\u00e4hlten zu sein. Solche Vereinigungen erweisen sich aber in der Regel als relativ kurzlebig, weil \u00fcber den Willen, eine verschworene Gemeinschaft zu bilden, alsbald dann doch Bindungsscheu, nat\u00fcrliche Fluktuation oder das Erlahmen des fanatisierten Elans obsiegen. Beispiele f\u00fcr solche lokalen Vereinigungen, die sich rasch bilden und rasch wieder zerfallen oder durch den Zugriff der Sicherheitsbeh\u00f6rden sofort lahmgelegt werden, boten in den vergangenenJahren die \"Gubener Heimatfront\", die \"Rathenower Aktionsfront\" (RAF), aber","26 Politischer Extremismus auch die \"Heeresleistung Forst\" und die \"Spremberger Kameradschaft\", die beide im Dunstkreis der \"Deutschen Alternative\" agierten, sowie der \"Nationalistische Kameradschaftsbund Lauchhammer\", der nach dem Verbot der \"Deutschen Alternative\" f\u00fcr kurze Zeit in Erscheinung getreten ist. F\u00fcr spektakul\u00e4re Veranstaltungen, z.B. Skinhead-Konzerte, oder Aktionen, die von neonazistischen Gruppierungen organisiert werden, lassen sich diese Jugendlichen aber sehr wohl gewinnen, Deshalb finden Skinhead-Konzerte, gerade auch solche, bei denen eindeutig neonazistisch orientierte Bands auftreten, Zulauf aus der unorganisierten Szene. Durch Skinhead-Magazine (Fanzines) und durch Mundpropaganda wird zu solchen Veranstaltungen bundesweit eingeladen. Beispiel: F\u00fcr den 19.06.1993 wurde bundesweit, vor allem \u00fcber das Fanzine \"United Skins\", zu einer \"Geburtstagsparty\" im Kreis K\u00f6nigs Wusterhausen eingeladen. Aus Gr\u00fcnden der Tarnung wurde den Interessenten der genaue Veranstaltungsort zuvor nicht genannt. Nach au\u00dfen hin geheimgehalten wurde auch, da\u00df nicht der Geburtstag einer Person, sondern eben des neonazistisch orientierten Skinhead-Magazins \"United Skins\" begangen werden sollte. Auch der Organisator und Drahtzieher dieses Unternehmens, ein einschl\u00e4gig bekannter Neonazi, blieb im Hintergrund. Das Konzert fand schlie\u00dflich auf einem Privatgrundst\u00fcck in Prieros vor rund 700 bis 800 Zuh\u00f6rern aus ganz Deutschland statt. Es traten vier deutsche und zwei englische Bands auf, von denen einige auch grob menschenverachtende, gewaltverherrlichende und rassistische Texte im Repertoire haben. W\u00e4hrend des Konzerts wurden der \"Hitler-Gru\u00df\", weitere nazistische sowie ausl\u00e4nderfeindliche Parolen skandiert. Konspirative Vorbereitung und Verlauf dieses Konzerts sind typisch f\u00fcr Veranstaltungen dieser Art. Seither haben, insbesondere dank dem konzentrierten Vorgehen der Polizei, vergleichbare Veranstaltungen in Brandenburg nicht mehr stattgefunden. So wurde etwa ein f\u00fcr den 21.08.1993 in Pritzerbe bei Brandenburg geplantes Konzert vorweg verboten. Ebenfalls verboten wurde eine \"Geburtstagsfeier\" in Niederjesar bei Frankfurt/Oder am 25.06.1993, auf welcher ein bekannter rechtsextremistischer Liedermacher auftreten sollte. \u00dcberhaupt wird der neonazistischen Ausrichtung der Skinhead-Musikkultur durch staatliche Ma\u00dfnahmen entgegengewirkt, so durch Indizierung verfassungsfeindlicher Texte, aber auch","Politischer Extremismus 27 durch beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen gegen einzelne Bands, gegen Musikvertriebsdienste und gegen bestimmte Skinhead-Magazine. Am 15.07.1993 wurden mit der - auch von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden - langfristig vorbereiteten Aktion \"Druckstock\" bundesweit Exekutivma\u00dfnahmen gegen Herausgeber rechtsextremistischer Fanzines ergriffen. In Brandenburg richteten sie sich gegen den Herausgeber des Fanzines \"United Skins\", den genannten Organisator des Konzerts in Prieros, dessen Wohnung durchsucht und gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. 1.2.3 \"Wehrsportgruppen\" Bei der n\u00e4heren Pr\u00fcfung von Hinweisen auf \"Wehrsportgruppen\" stellt sich in der Regel heraus, da\u00df es sich um informelle Cliquen handelt. Die Polizei hat bisher lediglich Gruppen von Wilddieben, Waffennarren und Abenteurern, die mit \u00dcbungsmunition, nur selten auch mit scharfer Munition \u00fcbten, dingfest gemacht; andere Gruppen widmen sich dem GotchaSpiel, bei dem mit Farbkugeln geschossen wird. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen existiert in Brandenburg keine neonazistische \"Wehrsportgruppe\", die sich systematisch auf Terroranschl\u00e4ge vorbereitete. Selbst im Falle der \"I. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg\" hat sich der Verdacht einer terroristischen Vereinigung nicht best\u00e4tigt. Im Herbst 1991 hatte ein damals 24j\u00e4hriger diese Vereinigung zu dem Zweck gegr\u00fcndet, die Traditionen der Waffen-SS zu pflegen und milit\u00e4rische \u00dcbungen abzuhalten. Nur im mittelbaren Zusammenhang mit diesen Aktivit\u00e4ten stand der r\u00e4uberische Angriff auf einen Kraftfahrer, den der Genannte zusammen mit drei Mitt\u00e4tern am 12.12.1991 unternahm, um sich Geld f\u00fcr Waffenk\u00e4ufe zu verschaffen. Bei diesem \u00dcberfall wurde das Opfer erschossen. W\u00e4hrend das Strafverfahren wegen Mordes am 21.01.1994 durch ein Gerichtsurteil vorl\u00e4ufig abgeschlossen wordenist, steht die Hauptverhandlung gegen die Mitglieder der \"I. WerwolfJagdeinheit Senftenberg\" wegen ihrer Gruppenaktivit\u00e4ten noch aus. Allen Spuren und Hinweisen, die auf m\u00f6gliche \"Wehrsportgruppen\" hindeuten k\u00f6nnten, gehen die Sicherheitsbeh\u00f6rden intensiv nach.","28 Politischer Extremismus 1.2.4 Rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten Rechtsextremistisch motivierte, insbesondere fremdenfeindliche Gewalttaten werden vor allem aus der neonazistisch beeinflu\u00dften Jugendszene heraus begangen. Die Welle solcher Ausschreitungen war bundesweit zun\u00e4chst im Sp\u00e4tsommer 1991 kulminiert; ausgel\u00f6st durch tagelange fremdenfeindliche Krawalle in Rostock vom 22. bis 28.08.1992, erreichte sie 1992 ein weiteres Mal bedrohliche Dimensionen. Auch das Land Brandenburg wurde von dieser Wogeerfa\u00dft. Beispiel: Vom 28.08. bis zum 31.08.1992 rotteten sich ca. 150 bis 200 Personen, \u00fcberwiegend Jugendliche, vor einem Asylbewerberheimin Cottbus-Sachsendorf zusammen. Mit MolotowCocktails, Pflastersteinen und Waffen attackierten sie das Geb\u00e4ude und setzten sich gegen die Polizeikr\u00e4fte heftig zur Wehr. Ein gro\u00dfer Teil der T\u00e4ter blieb unerkannt. Zu den Personen, die nachgewiesenerma\u00dfen oder vermutungsweise an den Gewalttaten beteiligt waren oder sie unterst\u00fctzten, geh\u00f6rten auch Mitglieder der sp\u00e4ter verbotenen \"Deutschen Alternative\" (DA). Ausschreitungen von gleicher Dimension haben sich in Brandenburg seither nicht wiederholt. Auch der Brandanschlag in Solingen, dem am 29.05.1993 f\u00fcnf Menschen zum Opfer fielen, hat in Brandenburg keinen \"Nachahmungseffekt\" ausgel\u00f6st. Insgesamt ist in Brandenburg die Zahl schwerer Angriffe auf Asylbewerberheime im Jahre 1993 gegen\u00fcber dem Vorjahr ganz erheblich zur\u00fcckgegangen. Die vier Brandanschl\u00e4ge, die 1993 versucht worden sind, haben nicht zu gr\u00f6\u00dferen Sch\u00e4den gef\u00fchrt. Der Plan zu einem weiteren Brandanschlag wurde bereits in der Vorbereitungsphase von der Polizei vereitelt. Beispiel: Am 09.01.1993 warfen zwei unbekannte T\u00e4ter je eine Brandflasche in den Innenhof bzw. an die Hauswand des Asylbewerberheims in Klosterfelde; dort brannten die Flaschen aus. Am 06.02.1993 wurden von bislang unbekannten T\u00e4tern wiederum in Klosterfelde zwei Fensterscheiben des Asylbewerberheims eingeworfen und anschlie\u00dfend Brandflaschen, die sich jedoch nicht entz\u00fcndeten, in zwei Zimmer geworfen.","Politischer Extremismus 29 Ebenfalls abgenommen haben schwere Angriffe auf Leben und Gesundheit von Ausl\u00e4ndern, die sich au\u00dferhalb von Asylbewerberheimen abgespielt haben. Zwei f\u00fcr bestimmte Tatgruppen typische Delikte seien hier beschrieben: Beispiel 1: Am 17.04.1993 wurden in einem Zug zwischen Briesen und F\u00fcrstenwalde f\u00fcnf mongolische Gesch\u00e4ftsreisende von einer Gruppe Jugendlicher mit fremdenfeindlichen \u00c4u\u00dferungen beschimpft, anschlie\u00dfend mit Messern bedroht, geschlagen und getreten und ihres Bargeldes beraubt. Einem Mongolen wurde eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen, bei einem anderen eine Zigarette auf dem Kopf ausgedr\u00fcckt. An der n\u00e4chsten Bahnstation verlie\u00dfen die T\u00e4ter den Zug. Inzwischen sind zehn Tatverd\u00e4chtige zwischen 16 und 20 Jahren ermittelt worden. Beispiel 2: Ein inzwischen verurteilter 17j\u00e4hriger Jugendlicher erschien am 18.01.1993 mit Begleitern vor der Wohnung eines Vietnamesen in Rathenow. Noch vor der Wohnungst\u00fcr gab er mit einer auf den Boden gerichteten Schreckschu\u00dfwaffe einen Schu\u00df ab. Als die Wohnungst\u00fcr ge\u00f6ffnet wurde, schlug der T\u00e4ter mit der Pistole auf den Wohnungsinhaber ein und verletzte ihn erheblich. Opfer ausl\u00e4nderfeindlicher \u00dcbergriffe in Brandenburg waren gerade in Grenzn\u00e4he mehrfach Polen. Solche Vorf\u00e4lle waren vor allem in Frankfurt/Oder und Schwedt zu registrieren. Beispiel: Am 25.10.1993 \u00fcberfiel eine Gruppe Jugendlicher drei polnische Studenten der EuropaUniversit\u00e4t Frankfurt/Oder. Einer der Studenten erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Tatverd\u00e4chtige sind ermittelt, gegen sie ist Anklage erhoben worden. Den Abzug der russischen Truppen aus Deutschland, der Mitte 1994 abgeschlossen sein wird, \u00fcberschatten auch in Brandenburg, wo sich das noch verbliebene Hauptkontingent der russischen Streitkr\u00e4fte konzentriert, fremdenfeindlich motivierte Angriffe auf Angeh\u00f6rige der \"Westgruppe der Streitkr\u00e4fte\". Beispiel: Drei 16bis 19j\u00e4hrige Personen bewarfen am 18.09.1993 in Bernau ein mit zwei Russen besetztes Kraftfahrzeug mit einer Brandflasche. Dank dem Hinweis eines Zeugen, der die Tat fotografiert hatte und deshalb selbst verfolgt wurde, konnte die Polizei wenig sp\u00e4ter die","30 Politischer Extremismus Tatverd\u00e4chtigen festnehmen. In dem sichergestellten Tatfahrzeug wurden weitere Brandflaschen gefunden. Auch Friedh\u00f6fe, Denkm\u00e4ler und Einrichtungen, die dem Andenken von Gefallenen des zweiten Weltkrieges aus der Sowjetunion gewidmet sind, sind wiederholt gesch\u00e4ndet oder verw\u00fcstet worden. Straftaten mit antisemitischer Zielrichtung richteten sich vor allem gegen j\u00fcdische Friedh\u00f6fe. Beispiel: Ein Vorfall im Jahre 1993 hat die \u00d6ffentlichkeit besonders erregt: Am 07.09.1993 wurden 26 Grabsteine auf dem j\u00fcdischen Friedhof in Wriezen mit nazistischen Losungen und Hakenkreuzen beschmiert, 17 Grabsteine wurden umgesto\u00dfen. Als T\u00e4ter wurden drei l4j\u00e4hrige Sch\u00fcler ermittelt, gegen die bereits Urteile ergangen sind. Auch ehemalige Konzentrationslager, die heute als Gedenkst\u00e4tten dienen, sind von Rechtsextremisten heimgesucht worden. Beispiel: Am 26.09.1992 wurde das J\u00fcdische Museum in der Gedenkst\u00e4tte Sachsenhausen durch einen Brandanschlag verw\u00fcstet. Nach langwierigen und ausgedehnten Ermittlungen wurden am 31.03. bzw. am 01.04.1993 zwei Tatverd\u00e4chtige festgenommen. Beide Personen, die der Prenzlauer Skinheadszene zuzurechnen sind, hatten anf\u00e4nglich ihre Tatbeteiligung gestanden, dieses Gest\u00e4ndnis aber noch vor der Hauptverhandlung widerrufen. In der Hauptverhandlung sah das Gericht die gegen die Tatverd\u00e4chtigen sprechenden Indizien als nicht ausreichend an und sprach sie folglich im Oktober 1993 frei. Die weiteren Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. In menschenverachtendem \u00dcberheblichkeitswahn betrachten rechtsextremistische Gewaltt\u00e4ter bestimmte Personengruppen wegenihres Verhaltens oder ihrer Eigenart als \"undeutsch\" oder gar als \"lebensunwert\". Entsprechende \u00dcberf\u00e4lle sind in der gesamten Bundesrepublik Deutschland wiederholt, in Brandenburg bisher nur gelegentlich beobachtet worden. So richteten sich brutale Angriffe auch auf Obdachlose.","Politischer Extremismus 31 Beispiel: Am 07.11.1992 lockten drei 16bis 18j\u00e4hrige einen Obdachlosen in ein Fahrzeug und begaben sich mit ihm zum K\u00f6lpinsee bei Lehnin. Sie schlugen ihn bewu\u00dftlos, ertr\u00e4nkten ihn im See und versuchten anschlie\u00dfend, ihn zu verbrennen. Die drei T\u00e4ter geh\u00f6rten zu einer damals existierenden lockeren Skinhead-Clique, den \"Sch\u00f6nefelder Sturmtruppen\"; einer von ihnen war zeitweilig Mitglied der \"Nationalistischen Front\" gewesen. Alle drei T\u00e4ter sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Opfer rechtsextremistisch motivierter Gewalt wurden im Einzelfall auch Behinderte. Beispiel: In Prenzlau haben Jugendliche aus der dortigen rechtsextremistischen Szene dreimal (am 25.03, 07.05. und 13.09.1993) Sch\u00fcler der F\u00f6rderschule f\u00fcr Lernbehinderte bedroht oder mi\u00dfhandelt bzw. auf dem dortigen Gel\u00e4nde Schie\u00df\u00fcbungen abgehalten. In etlichen St\u00e4dten Brandenburgs attackierten rechtsextremistisch orientierte Jugendcliquen Personen, Treffpunkte und Wohnungen, die sie der linken Szene zuordnen. Die derart Angegriffenen geh\u00f6rten zum Teil allerdings zu militanten linksextremistischen Gruppierungen, die ihrerseits gewaltsam zur\u00fcckschlagen oder auch die handgreiflichen Auseinandersetzungen selber suchen. Beispiel: Eine der Brennpunktregionen solcher Auseinandersetzungen war 1993 der Raum Schwedt/Angerm\u00fcnde. In Schwedt ereigneten sich 1993 zw\u00f6lf solcher \u00dcbergriffe von Rechtsextremisten, die sich gegen die Treffpunkte \"Cafe Lisa\" und \"Karthausclub\", aber auch gegen einzelne Personen richteten. So wurde am 18.09.1993 am Rande einer Veranstaltung im \"Cafe Lisa\" eine Person durch zehn bis f\u00fcnfzehn rechtsextremistisch orientierte Jugendliche zusammengeschlagen und dabei schwer verletzt. In Angerm\u00fcnde war vor allem das \"Alternative Literaturcafe\" (ALC), genannt \"Rote Oase\", Ziel von \u00dcberf\u00e4llen. Einer der Angriffe ereignete sich am 02.10.1993, als ca. 20 bis 30 Jugendliche, darunter solche aus Schwedt, in das als Treffpunkt linksorientierter Personen bekannte Cafe einzudringen versuchten.","32 Politischer Extremismus 1.25 Ausblick Die sozialen und psychologischen Ursachen rechtsextremistischer Einstellungen und Verhaltensmuster einerseits sowie der Bereitschaft, Gewalt gegen Schw\u00e4chere und Minderheiten auszu\u00fcben, andererseits sind \u00fcberaus komplexer Natur und nur teilweise wissenschaftlich aufgehellt. Bestimmte Einzelursachen dieser Ph\u00e4nomene sind aber unstrittig. Zweifellos geh\u00f6ren verletzte, gest\u00f6rte und deformierte Selbstwertgef\u00fchle zu den Wurzeln der genannten \u00dcbel. Damit Menschen sich ihrer selbst und der Anerkennung durch andere sicher sein k\u00f6nnen, brauchen sie solche Wirkungsfelder, in denen sie sinnvoll t\u00e4tig sein und best\u00e4tigt werden k\u00f6nnen. Das Ph\u00e4nomeneiner rechtsextremistisch orientierten Jugendszene wird unsere Gesellschaft noch einige Zeit besch\u00e4ftigen. Mittel und Wege zu finden, um den Rechtsextremismus einzud\u00e4mmen und schlie\u00dflich zur\u00fcckzudr\u00e4ngen, bleibt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Rechtsextremistisch motivierter Gewalt kann durch konsequente Ermittlung und Verfolgung entsprechender Delikte wirksam entgegengewirkt werden; das zeigt die Entwicklung der Straftatenstatistik. \u00dcberdies lehrt gerade die Erfahrung in Brandenburg, da\u00df durch Verbote von Veranstaltungen und von Vereinigungen die militante rechtsextremistische Szene langfristig durchaus geschw\u00e4cht werden kann. 1.3 Neuer Nationalsozialismus (Neonazismus) 1.3.1 Zielsetzung und Entwicklungstendenzen Neonazis bekennen sich offen zur Ideologie und Weltanschauung des Nationalsozialismus. Sie erstreben einen nach dem F\u00fchrerprinzip formierten totalit\u00e4ren Staat und eine \"rassereine Volksgemeinschaft\". Neben den Gruppierungen, die in Adolf Hitler und dem von ihm repr\u00e4sentierten \"Dritten Reich\" ihr einziges Vorbild sehen, gibt es andere Organisationen, die sich eher an dem nationalrevolution\u00e4ren Sozialismus der Gebr\u00fcder Otto und Gregor Strasser und des SA-Stabschefs Ernst R\u00f6hmorientieren.","Politischer Extremismus 33 Verfechter und Propagandist der letztgenannten Richtung des \"neuen Nationalsozialismus\" war in der Bundesrepublik Deutschland vor allem der am 25.04.1991 verstorbene Michael K\u00fchnen. Er hatte die Neugr\u00fcndung der NSDAP und die Errichtung eines \"Vierten Reiches\" unverhohlen zu seinem Ziel erkl\u00e4rt. Der Kern der von ihm gef\u00fchrten Bewegung verstand sich als \"Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front\" (GdNF). Dieser Personenzusammeschlu\u00df ohne erkennbare Konturen und Strukturen wurde durch formelle Organisationen erg\u00e4nzt, die zun\u00e4chst jeweils nur in einem Bundesland agierten. Nach dem Tod K\u00fchnens wurde an dem Konzept der GdNFnicht mehrfestgehalten. Heute besteht die GdNF nur noch als Redaktionskollektiv f\u00fcr die Publikation \"Die Neue Front\", die anonym in den Niederlanden herausgegeben wird. Aus dem Kreis der Gesinnungsgef\u00e4hrten K\u00fchnens hat sich mehr und mehr der Hamburger Christian Worch, Aktivist der Kleinpartei \"Nationale Liste\" (NL), als tonangebender Organisator herausgesch\u00e4lt. Worch baut darauf, da\u00df kleinere formelle und informelle Vereinigungen von Neonazis ohne \u00fcbergreifenden Organisationszusammenhang miteinander - \u00fcber Mailboxen, Info-Telefone u.\u00e4. Kontakt halten und zu bestimmten Anl\u00e4ssen oder im Rahmenlangfristig angelegter Kampagnen miteinander kooperieren. Als vorz\u00fcgliches Bindemittel f\u00fcr die verschiedenen aus der K\u00fchnen-Bewegung hervorgegangenen neonazistischen Gruppen, aber auch f\u00fcr weitere Neonazis und andere rechtsextremistische Personenzusammenschl\u00fcsse betrachtet Worch die \"Anti-Antifa\"-Kampagne. Analog zu der von linksextremistischen \"Antifa\"-Gruppen seit Jahren befolgten Praxis, Namen, Adressen und Fotos \"prominenter Faschos\" zu ver\u00f6ffentlichen und sie damit direkt oder indirekt zur Zielscheibe von Angriffen zu erkl\u00e4ren, sammeln nun auch Neonazis seit einiger Zeit - gelegentlich oder systematisch - Informationen \u00fcber politische Gegner und ver\u00f6ffentlichen sie. Im November 1993 ist eine Brosch\u00fcre \"Der Einblick\" bekanntgeworden, die in der \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr gro\u00dfes Aufsehen gesorgthat. \"Der Einblick\" versteht sich als \"Widerstandszeitschrift gegen den zunehmenden Rotfrontund Anarchoterror\". Unter anderem enth\u00e4lt diese Brosch\u00fcre eine gro\u00dfe Anzahl Adressen, Telefonnummern, Fahrzeugkennzeichen usw. von Personen, die in dieser Publikation der \"Antifa\" zugeordnet bzw. als \"destruktive, antideutsche undantinationalistische Kr\u00e4fte\" betrachtet werden (darunter auch Journalisten, Politiker,","34 Politischer Extremismus Wissenschaftler), sowie von \"Antifa\"-Treffpunkten u.\u00e4. Es handelt sich dabei nicht um eine. systematische Auflistung, sondern vielmehr um eine Aufstellung, deren regionale und lokale Schwerpunkte eher durch Zuf\u00e4lle bestimmt zu sein scheinen. Auch bereits veraltete Datensammlungen sind hier aufgenommen worden. Die in der Zeitschrift angegebene Redaktionsadresse befindet sich in Randers (D\u00e4nemark). Ermittlungen haben inzwischen auf die Spur der eigentlichen Autoren dieser Brosch\u00fcre gef\u00fchrt. F\u00fcr das Land Brandenburg sind im \"Einblick\" sieben Personenadressen in Senftenberg und zwei Adressen von stadtbekannten Treffpunkten linksorientierter Jugendlicher in Cottbus aufgef\u00fchrt. Bisher ist nicht ersichtlich, da\u00df diese auf Brandenburg bezogenen Daten dazu verwendet worden sind, Anschl\u00e4ge gegen mi\u00dfliebige Personen oder Personengruppen vorzubereiten. Auch in Brandenburg haben sich schonseit einiger Zeit einzelne Neonazis damit befa\u00dft, auf entsprechende Weise Daten zusammenzutragen und \"Zeckenlisten\" aufzustellen. Dergleichen Aktivit\u00e4ten sind aber zun\u00e4chst nur unsystematisch und ohne erkennbare Kontinuit\u00e4t unternommen worden. Mit einer gewissen Beharrlichkeit haben allerdings Aktivisten des \"F\u00f6rderwerks Mitteldeutsche Jugend\" (FMJ) bzw. der \"Direkten Aktion/Mitteldeutschland\" (JF) Informationen \u00fcber ihnen mi\u00dfliebige Personen gesammelt und zum Teil in ihren Publikationen ver\u00f6ffentlicht. Im Herbst 1993 erkl\u00e4rte sich in Frankfurt/Oder eine kleinere Anzahl von Personen, die der JF nahestehen, zu einer eigenst\u00e4ndigen \"Anti-Antifa\"-Gruppe. Ein Wortf\u00fchrer dieser Gruppe betrieb zugleich das \"Nationale Pressearchiv\" in \"Mitteldeutschland\", f\u00fcr das in den ersten Januarwochen 1994 mit Ansagen \u00fcber das \"Nationale Info-Telefon\" in Mainz geworben wurde. Am 20.01.1994 ist dieses \"Nationale Pressearchiv\" von der Polizei ausgehoben worden. Ein Kernpunkt des von Worch vertretenen Konzepts besteht darin, die verschiedenen rechtsextremistischen, insbesondere neonazistischen Gruppierungen unter Einschlu\u00df geistesverwandterausl\u00e4ndischer Organisationen an ausgew\u00e4hlten Gedenktagen zu Gro\u00dfkundgebungen zusammenzuf\u00fchren. Damit soll - auch gegen staatliche Verbote, Demonstrationen politischer Gegner und gewaltt\u00e4tige \u00dcbergriffe durch Linksextremisten - die St\u00e4rke, Einigkeit und Unerschrockenheit des \"nationalen Lagers\" vor der Welt\u00f6ffentlichkeit provokativ herausgestellt werden.","Politischer Extremismus 35 Schl\u00fcsseldaten in diesem Sinne sind der 15. August, der Todestag des Rudolf He\u00df (1987), und der Volkstrauertag im November. Die Rudolf-He\u00df-Kundgebungen im bayerischen Wunsiedel sind in den letzten Jahren zwar verboten worden; dochist es den rechtsextremistischen Organisatoren - auch unter Einsatz konspirativ genutzter Kommunikationstechniken - gelungen, einen gro\u00dfen Teil der dennoch angereisten Demonstrationswilligen 1992 nach Rudolstadt und 1993 nach Fulda umzulenken. Dort konnten sich die versammelten Rechtsextremisten jeweils \u00f6ffentlichkeitswirksam in Szene setzen. Anders ist es ihnen im brandenburgischen Halbe ergangen, wo nach Kundgebungen in den Jahren 1990 und 1991 auch an den folgenden Volkstrauertagen Aufm\u00e4rsche geplant waren. Als Anmelderin f\u00fcr diese Veranstaltungen ist jeweils die \"Berliner Kulturgemeinschaft Preu\u00dfen\" (BKG Preu\u00dfen) aufgetreten. Die tats\u00e4chliche Vorbereitung lag aber stets in den H\u00e4nden von Funktion\u00e4ren der \"Wiking-Jugend\" (WJ). Unter den zahlreichen beteiligten rechtsextremistischen Organisationen waren insbesondere die \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\" (FAP) sowie die seinerzeit noch nicht verbotenen Organisationen \"Deutsche Alternative\" (DA) und \"Nationalistische Front\" (NF). Die brandenburgischen Sicherheitsbeh\u00f6rden hatten jedoch in Auswertung der Kundgebungen von 1990 und 1991 in Halbe gen\u00fcgend Material gesammelt, so da\u00df das Polizeipr\u00e4sidium Potsdam den geplanten Aufmarsch am 15.11.1992 verbieten konnte. Gleichwohl versuchten mehrere hundert Rechtsextremisten aus Brandenburg, Berlin und anderen Bundesl\u00e4ndern, am Morgen des Volkstrauertages 1992 nach Halbe zu gelangen. Mit umfangreichen Absperrungsma\u00dfnahmen und Personenkontrollen durch Polizei und Bundesgrenzschutz konnten diese Pl\u00e4nevereitelt werden. Versprengte Gruppen versuchten dann, in D\u00f6rfern der weiteren Umgebung improvisierte Ersatzveranstaltungen abzuhalten, bis auch diese zumeist von der Polizei aufgel\u00f6st wurden. An der Vorbereitung des geplanten Aufmarsches am 14.11.1993 war auch Worch beteiligt. Eine wiederum von der BKG Preu\u00dfen eingereichte Anmeldung f\u00fcr den Waldfriedhof in Halbe wurde mit einem Verbot beschieden; Ausweichveranstaltungen in Seelow und Schwedt, f\u00fcr die ebenfalls Anmeldungen eingegangen waren, wurden desgleichen untersagt. Polizei und Bundesgrenzschutz sicherten alle mutma\u00dflichen Veranstaltungsorte.","36 Politischer Extremismus Aus der Einsicht heraus, da\u00df ihnen in Brandenburg ein Erfolg nicht beschieden sein w\u00fcrde, hatten die Organisatoren verabredet, von vornherein einen Ausweichort in Niedersachsen ins Auge zu fassen. Die in Richtung Halbe anreisenden Rechtsextremisten sollten am 14.11.1993 per Funk und Mobiltelefon entsprechend eingewiesen werden. Dank dem Einsatz der Sicherheitsbeh\u00f6rden und organisatorischen Pannen bei den Rechtsextremisten selbst ist auch dieses Konzept nicht aufgegangen. Die unkoordiniert reisenden Teilgruppen wurden von der Polizei an verschiedenen Orten in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in Gewahrsam genommen oder aufgel\u00f6st. Ein wichtiges Bindeglied zwischen den verschiedenen neonazistischen Organisationen bilden einschl\u00e4gige Publikationen. In Brandenburg existieren keine eigenst\u00e4ndigen Verlage oder Vertriebsdienste, die neonazistisches Propagandamaterial verbreiten. Allerdings str\u00f6men rechtsextremistische Druckschriften, die in Westdeutschland, aber auch etwa in \u00d6sterreich oder D\u00e4nemark herausgegeben werden, in die neonazistischen Kleingruppen Brandenburgs wie in die rechtsextremistisch orientierte Jugendszene hinein. So hat z.B. der \"Freundeskreis Freiheit f\u00fcr Deutschland\" (FFD) auch in Brandenburg seine extremistischen Flugbl\u00e4tter in nicht geringer Zahl verbreiten lassen. Im Mittelpunkt seiner Agitation stand eine militante, rassistisch zugespitzte Ausl\u00e4nderfeindlichkeit, die sich mit unverh\u00fclltem Ha\u00df gegen Juden paarte. Am 02.09.1993 wurde diese Gruppierung vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verboten. Auch die \"Remer-Depesche\", in der mit besonderem Nachdruck revisionistische Thesen vertreten werden, wird von Rechtsextremisten in Brandenburg gelesen. Ihr Urheber, Otto Ernst Remer, ist mehrfach zu Freiheitsstrafen verurteilt worden und mu\u00dfte k\u00fcrzlich erneut eine Haftstrafe antreten. 1.3.2 Aufgel\u00f6ste neonazistische Vereinigungen Im Jahre 1992 wurden drei bundesweit aktive Vereinigungen von Neonazis, die jeweils auch in Brandenburg agiert haben, durch den Bundesminister des Innern verboten. Weitere Gruppierungen haben sich selbst aufgel\u00f6st.","Politischer Extremismus 37 13:2;1 \"Deutsche Alternative\" (DA) Die bedeutsamste der aus der K\u00fchnen-Bewegung hervorgegangenen Organisationen war f\u00fcr Brandenburg die \"Deutsche Alternative\" (DA). Sie war am 03.05.1989 in Bremen als parteipolitischer Arm der \"Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front\" (GdNF) gegr\u00fcndet worden. Als sich die urspr\u00fcnglich bundesweite DA 1991 in selbst\u00e4ndige Landesverb\u00e4nde mit teilweise eigenen Namen umorganisierte, war die brandenburgische DA jene Formation, die mit Nachdruck an dem alten Namenfesthielt. Sie hatte namentlich in der Cottbuser Region Zulauf aus der rechtsextremistisch orientierten Jugendszene erhalten. Unter ihrem Vorsitzenden Frank H\u00fcbner hatte sie 1991 und 1992 \u00fcber Brandenburg hinaus Landesverb\u00e4nde nach und nach auch in Sachsen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und schlie\u00dflich Hessen aufgebaut oder aufzubauen versucht. Ihr Schwergewicht aber lag immer in Brandenburg. Zuletzt hatte sie ca. 350 Mitglieder, davon rund 200 in Brandenburg. Kennzeichnend f\u00fcr die aggressive Zielsetzung der DA war ihre rassistisch unterlegte Agitation gegen eine vermeintliche \u00dcberfremdung der Deutschen durch Ausl\u00e4nder: \"Rassenmischung ist V\u00f6lkermord\", \"Schlu\u00df mit der \u00dcberfremdung - Asylanten raus\" (DAAufkleber). Ansonsten d\u00e4mpfte die DA ihre neonazistische Hetzpropaganda, mit der sie namentlich in der Jugendszene Stimmung machte, im Laufe der Zeit nach au\u00dfen hin etwas ab, um auch \u00fcber das rechtsextremistische Milieu hinaus ansprechend zu erscheinen. Aus diesem Grunde ging die DA-F\u00fchrung zuletzt auch auf vorsichtige, taktisch begr\u00fcndete Distanz zu ausl\u00e4nderfeindlichen Gewalttaten, in die zuvor Mitglieder, ja auch Funktion\u00e4re der DA mehrfach verwickelt gewesen waren. Angesichts des unverkennbar verfassungsfeindlichen Charakters dieser Gruppierunghatte der Innenminister des Landes Brandenburg bereits am 04.09.1992 das Verbot der DA gefordert und damit eine Diskussion \u00fcber Sinn und Zweck solcher Organisationsverbote ausgel\u00f6st. Auch aufgrund des von Brandenburg pr\u00e4sentierten Materials erlie\u00df der Bundesminister des Innern dann am 08.12.1992 ein bundesweites Verbot gegen die DA nach dem Vereinsgesetz.","38 Politischer Extremismus In Erwartung des drohenden Verbotes hatten Kreise der DA, gesteuert vom Vorsitzenden Frank H\u00fcbner, bereits im November 1992 gewisserma\u00dfen als Auffangorganisation eine \"Brandenburgische Volkspartei\" (BVP) ins Leben gerufen. Diese Gr\u00fcndung erwies sich aber als nicht lebensf\u00e4hig; die BVP ist bereits Anfang 1993 wieder von der Bildfl\u00e4che verschwunden. In der F\u00fchrungsgruppe der DA wurden nach dem Verbot weitere Konzepte f\u00fcr das politische \u00dcberleben bzw. einen politischen Neuanfang erwogen. Eine klare Strategie wurde jedoch nicht entwickelt. Viele ehemalige Mitglieder haben sich zur\u00fcckgezogen; andere warteten vergeblich auf eine neue, klare Orientierung; wieder andere tendierten zu anderen, bislang nicht verbotenen rechtsextremistischen Organisationen. Einen gewissen Motivationsschub f\u00fcr die verbliebene Anh\u00e4ngerschaft versprach sich die einstige DA-F\u00fchrung von einem Arrangement, bei dem Versammlungen nicht verbotener Parteien gewisserma\u00dfen den legalen Rahmen f\u00fcr fortgesetzte DA-Treffen liefern sollten. In diesem Sinne versuchte man, Zusammenk\u00fcnfte der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) und der \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) umzufunktionieren. Doch die Polizei unterband diese Vorhaben. Es wurde konsequent immer dann eingeschritten, wenn der Verdacht der Fortf\u00fchrung verbotener DA-Aktivit\u00e4ten begr\u00fcndet erschien. Auch Veranstaltungen des \"Deutschen Jugendbildungswerkes\" (DJBW) aus M\u00fcnchen mit Ewald Althans und der \"Deutschen Liga f\u00fcr Volk und Heimat\" (DLVH) zielten in eine \u00e4hnliche Richtung. Als sich der Verdacht ergab, da\u00df von Rheinland-Pfalz aus eine Wiederbelegung der DAStrukturen angestrebt w\u00fcrde, wurden durch eine von der Staatsanwaltschaft Koblenz angeordnete bundesweite Durchsuchungsaktion am 14./15.07.1993, die sich auch auf Brandenburg erstreckte, solche Ans\u00e4tze zunichte gemacht. Einzelne ehemalige Mitglieder der verbotenen DA haben sich der FAP, der NPD, der DLVH, der DVU oder der JF angeschlossen bzw. sich diesen Organisationen angen\u00e4hert. Somit hat sich in Brandenburg jener Teil der ehemaligen DA-Mitgliederschaft, der sich nicht von politischer Bet\u00e4tigung zur\u00fcckgezogen hat, weitgehend aufgesplittert.","Politischer Extremismus 39 Gerade das Beispiel der DA belegt, da\u00df ein Organisationsverbot sehr wohl neonazistische Strukturen aufbrechen, den Einsatzwillen k\u00e4mpferischer Demokratiefeinde l\u00e4hmen und bei Teilen der Anh\u00e4ngerschaft einer rechtsextremistischen Organisation Nachdenklichkeit oder Resignation ausl\u00f6sen kann. 1,3,2:2 \"Nationalistische Front\" (NF) Die 1985 gegr\u00fcndete \"Nationalistische Front\" (NF) unter F\u00fchrung von Meinolf Sch\u00f6nborn z\u00e4hlte im Jahre 1992 bis zu 150 Mitglieder. Die NF hob sich gegen andere neonazistische Gruppierungen dadurch ab, da\u00df sie besonders straff organisiert war, den Rang einer Kaderund Elitepartei beanspruchte und im Verh\u00e4ltnis zu anderen rechtsextremistischen Organisationen - bei punktueller Kooperationsbereitschaft - eine gewisse Distanz wahrte. In ihrer rassistischen und nationalistischen Ideologie besa\u00df die sozialrevolution\u00e4re Komponente einen besonderen Stellenwert. Die oben erw\u00e4hnte Verbotsforderung des brandenburgischen Innenministers vom 04.09.1992 bezog sich neben der DA auch auf die NF. Anl\u00e4\u00dflich des Verbots der NF durch den Bundesminister des Innern fanden am 27.11.1992 in zehn Bundesl\u00e4ndern polizeiliche Durchsuchungenstatt,in Brandenburgallein 21. Schon im Sommer 1992 hatte sich ein Fl\u00fcgel der \"Nationalistischen Front\" (NF) um den fr\u00fcheren stellvertretenden Bundesvorsitzenden Andreas Pohl von Sch\u00f6nborn und seinen Anh\u00e4ngern getrennt. Anla\u00df f\u00fcr die Spaltung waren die Pl\u00e4ne Sch\u00f6nborns, ein milit\u00e4risches \"Nationales Einsatzkommando\" (NEK) zu bilden. Die Gruppe um Andreas Pohl, die dieses Vorhaben nicht mittragen wollte, gab sich nach mehreren Schwankungen den Namen \"Sozialrevolution\u00e4re Arbeiterfront\" (SrA) (siehe 1.3.3.1). Von dem Verbot der NF war sie nicht erfa\u00dft. In Brandenburg tauchen zwar noch gelegentlich Propagandamaterialien auf, die Sch\u00f6nborn herausgibt und vertreibt. Er kann sich hier aber nicht mehr auf eine organisierte Anh\u00e4ngerschaft st\u00fctzen.","40 Politischer Extremismus 1.3.2.3 \"Nationale Offensive\" (NO) Die \"Nationale Offensive\" (NO) war am 03.07.1990 von Michael Swierczek gegr\u00fcndet worden. In ihr hatten sich anfangs vor allem entt\u00e4uschte FAP-Mitglieder gesammelt. Sie hatte ihren Schwerpunkt vor allem in Bayern, sp\u00e4ter auch in Sachsen und in Berlin. In Brandenburg hatte sie nur punktuell Interesse zu wecken vermocht. Eine erste gr\u00f6\u00dfe Demonstration in Calau am 26.11.1992 war verboten worden, so da\u00df der NO von vornherein eine Breitenwirkung in Brandenburg versagt blieb. Am 21.12.1992 verbot der Bundesminister des Innern die \"Nationale Offensive\". Gegen dieses Verbot wie auch gegen die Verbote der DA und NF - die noch keine endg\u00fcltige Rechtskraft erlangt haben - wendet sich Swierczek mit seiner Monatsbrosch\u00fcre \"Rechtskampf\", die auch in Brandenburg Abnehmer findet. Als am 21.12.1993 in Seichow (s\u00fcd\u00f6stlich von Berlin) ein Personenkreis, der sich ganz \u00fcberwiegend aus Berliner ehemaligen NO-Mitgliedern zusammensetzte, eine Wintersonnenwendfeier veranstalten wollte, wurden sie von der Polizei daran gehindet. 1.3.2.4 \"Nationale Alternative\" (NA) und \"Kameradschaftsbund Deutschland\" (KBD) Durch eine spektakul\u00e4re Hausbesetzung noch im Jahr 1990 im Berliner Stadtteil Lichtenberg hatte die neonazistische Kleingruppe \"Nationale Alternative\" (NA) hohe Publizit\u00e4t gewonnen. In den folgenden Jahren ist sie, auch durch interne Streitigkeiten und wegen ihrer geringen Attraktivit\u00e4t, immer mehr geschrumpft und existiert heute nicht mehr. F\u00fcr Brandenburg hatte sie zeitweise dadurch Bedeutung erlangt, da\u00df eines ihrer Mitglieder, Sven Ruda, einen Ableger der NA in M\u00fcncheberg gegr\u00fcndethatte. Mit einem kleinen Kreis Jugendlicher aus dem Ort hielt er Schulungen und wehrsport\u00e4hnliche \u00dcbungen ab. Auch diese Gruppe ist bereits 1992 zerfallen.","Politischer Extremismus 4l Danach hatte Ruda seine Aktivit\u00e4ten nach Frankfurt/Oder verlegt. Dort war es ihm 1992 gelungen, eine gr\u00f6\u00dfere Anzahl von 14bis 17j\u00e4hrigen Jugendlichen zu sammeln, sie in einer \"Arier-Schule\"\" mit nationalsozialistischen Vorstellungen zu infizieren und sie zu Abenteuerspielen, die in Kampf\u00fcbungen ausarteten, zu animieren. Diese Gruppe formierte sich im M\u00e4rz 1993 zum sogenannten \"Kameradschaftsbund Deutschland\" (KBD). Programm und Satzung des KBD waren in wesentlichen Teilen aus anderen neonazistischen Dokumenten zusammengeklaubt; seine von Rudaverfertigten Schulungsbriefe waren weitgehend mit solchen der ehemaligen NVA textidentisch, wobei ein bestimmter Begriffstausch (beispielsweise statt Sozialismus Nationalsozialismus, statt SED NSDAP, statt Kapitalismus Judentum) vorgenommen worden war. Die Blo\u00dfstellung Rudas in Druckund Fernsehmagazinen im Mai/Juni 1993 leitete den Zusammenbruch des KBD ein. Ruda, gegen den verschiedene Ermittlungsverfahren laufen, hat sich seither wieder nach Berlin zur\u00fcckgezogen und den KBD f\u00fcr aufgel\u00f6st erkl\u00e4rt. 1.3.3 Neonazistische Organisationen in Brandenburg 1.3.3:1 \"Sozialrevolution\u00e4re Arbeiterfront\" (SrA), \"F\u00f6rderwerk Mitteldeutsche Jugend\" (FMJ), \"Direkte Aktion/Mitteldeutschland\" (JF) Die schon erw\u00e4hnte \"Sozialrevolution\u00e4re Arbeiterfront\" (SrA) (vgl. 1.3.2.3) betrachtet sich wie die NF als elit\u00e4re Kampforganisation. Nach au\u00dfen hin trat sie indessen kaum hervor, sondern \u00fcberlie\u00df alle Aktivit\u00e4ten g\u00e4nzlich dem \"F\u00f6rderwerk Mitteldeutsche Jugend\" (FMJ), das als \"Massenorganisation\" gedacht war, Das FMJ war im Juli 1992 in der Absicht gegr\u00fcndet worden, \"um neben der Kaderund Elitepartei \"Nationalistische Front' (NF) ... nationaldenkende Jugendliche zu mobilisieren und zu organisieren\". Bei der Spaltung der NF hat sich zusammen mit der SrA auch das FMIJ, dessen Mitglieder anfangs fast ausschlie\u00dflich Brandenburger und Berliner waren, aus dem Organisationsverband der NF herausgel\u00f6st.","42 Politischer Extremismus Wie aus den Schriften des FMJ, vor allem seinem Vierteljahresblatt \"Angriff\", ersichtlich, greift diese Organisation unverhohlen die g\u00e4ngigen Themender nazistischen Propagandaauf. Sie bekennt sich zur Person und zum \"Werk\" Hitlers. Unverh\u00fcllte antisemitische Hetze und die Leugnung des Holocausts sowie ausl\u00e4nderfeindliche Parolen bezeugen den menschenverachtenden Rassismus, der im FMJ - so auch in dessen Schulungsabenden - gepflegt wird. Das FM) ruft zum \"revolution\u00e4ren Widerstand gegen den militanten Staatsterrorismus\" auf und schult ausgew\u00e4hlte Mitglieder milit\u00e4risch - durch Wehrm\u00e4rsche u.\u00e4. Unternehmungenf\u00fcr den angestrebten \"Befreiungskampf\". Dabei werden die Methoden der \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) als vorbildlich erachtet. Die Gruppierung wirbt offensiv in der f\u00fcr rechtsextremistische Parolen anf\u00e4lligen Jugendszene; mit solchen Themenfeldern wie Rockmusik oder Schulalltag versucht sie, m\u00f6glichst breite Kreise von Jugendlichen anzusprechen (u.a. mit den Sch\u00fclerzeitschriften \"Fr\u00e4ch\" und \"Sch\u00fcler-Revolte\"). Im Mai 1993 hat der Innenminister des Landes Brandenburg beim Bundesinnenminister ein Verbot der SrA und des FMJ angeregt; der Berliner Innensenator hat sich dieser Initiative angeschlossen. Seit auch in der \u00d6ffenlichkeit \u00fcber ein m\u00f6gliches Verbot diskutiert wurde, mu\u00dften die Mitglieder des FMJ damit rechnen, da\u00df, nach der NF, nun auch gegen ihre Organisation eingeschritten werden w\u00fcrde. Nachdem dann auch noch die Sommersonnenwendfeier des FMJ am B\u00fctzsee am 19.06.1993 durch die Polizei aufgel\u00f6st und bei dieser Gelegenheit umfangreiches Beweismaterial gegen diese Organisation sichergestellt worden war, verk\u00fcndete das FMJ wenige Tage darauf seine Selbstaufl\u00f6sung. Dabei handelte es sich allerdings lediglich um ein Tarnman\u00f6ver. Derselbe Personenkreis setzte mit gleicher Zielsetzung und mit gleicher Intensit\u00e4t sein Treiben fort, zun\u00e4chst unter den Namen \"Unabh\u00e4ngiger Jugendverband\" (UJV), \"Deutsche Jugendbewegung\" (DJ) bzw. \"Kameradschaftsverbund Mitteldeutschland\", sodann unter der Bezeichnung \"Direkte Aktion/Mitteldeutschland\" (JF). 1993 dehnte sich das FMJ bzw. die JF zudem auf weitere Bundesl\u00e4nder aus. Diese Organisation bediente sich konspirativer Methoden, indem sie z.B. wichtige Materialien auslagerte, ihren Funktionstr\u00e4gern f\u00fcr \u00f6ffentliche Verlautbarungen Tarnnamen gab oder als Vereinssitz eine Tarnadresse verwendete.","Politischer Extremismus 43 Dennoch konnte Verfassungsschutz und Polizei in Brandenburg die Aktivit\u00e4ten dieser Gruppierung schon 1993 wirkungsvoll eind\u00e4mmen. Auch deshalb wich die JF f\u00fcr ihre Wintersonnenwendfeier am 18./19.12.1993 in ein anderes Bundesland aus. Der F\u00fchrer der Organisation und weitere Funktion\u00e4re wurden durch die brandenburgische Polizei an diesen Tagen in Gewahrsam genommen. Um weiteres Beweismaterial f\u00fcr ein m\u00f6gliches Verbot sicherzustellen, fand auf Ersuchen des Bundesinnenministers am 20.01.1994 eine Durchsuchungsaktion gegen die \"Direkte Aktion\"/Mitteldeutschland\" (JF) statt. Sie erstreckte sich auf mehrere Bundesl\u00e4nder, konzentrierte sich jedoch auf das Land Brandenburg, wo 38 Wohnungen und f\u00fcnf Postf\u00e4cher durchsucht wurden. 1.3.3.2 \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\" (FAP) Die 1979 gegr\u00fcndete \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\" (FAP) begreift sich als nationalrevolution\u00e4re Kampfpartei, die, wie einst die NSDAP, die Herrschaft des \"amerikanischJ\u00fcdischen Kapitals\" zu brechen und das \"liberalistische System\" hinwegzufegen beabsichtigt. Die FAP hatte sich durch ihre scharfe Ablehnung der Person des 1991 verstorbenen Michael K\u00fchnen innerhalb des neonazistischen Gruppenspektrums zeitweilig etwas ins Abseits man\u00f6vriert. Neuerdings aber kooperieren Teile der FAP, zumal j\u00fcngere und intelligentere Leute innerhalb ihrer F\u00fchrungsmannschaft, wieder mit den aus der K\u00fchnen-Bewegung hervorgegangenen Gruppierungen. Gemeinsamer Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr sie ist die konspirativ betriebene \"Anti-Antifa\"-Arbeit. Den Beschlu\u00df des Bundesvorstandes der FAP, die politische Arbeit auf die \"Reichshauptstadt\" Berlin zu konzentrieren, hatte der am 14.02.1992 in Obersdorf bei Strausberg abgehaltene Bundesparteitag der FAP best\u00e4tigt. Damit hatte der Berliner Landesverband der FAP besonderes Gewicht gewonnen. Von ihm aus wurde auch zun\u00e4chstdas \"Gebiet Brandenburg\" mitbetreut.","44 Politischer Extremismus \u00dcberwiegend Berliner Aktivisten der FAP warben seit Mai 1993 sowohl in den n\u00f6rdlich von Berlin gelegenen Regionenals auch in und um Cottbus durch Propagandaaktionen (Verteilen von Flugzetteln, Kleben von Plakaten usw.) f\u00fcr die Ziele ihrer Partei. Am 17.08.1993 gedachten sie, den Todestag von Rudolf He\u00df mit einer eigenen, mit anderen Organisationen nicht abgestimmten Kundgebung in Cottbus zu begehen. Diese angemeldete Kundgebung, bei der vorgeblich f\u00fcr eine h\u00e4rtere Bestrafung von Kindesmi\u00dfbrauch demonstriert werden sollte, wurde verboten und durch ein massives Polizeiaufgebot wirksam unterbunden. Erst in j\u00fcngerer Zeit ist es der FAP gelungen, Mitglieder in einzelnen Orten Brandenburgs zu gewinnen. Im Herbst 1993 konstituierte sich dieser Personenkreis als eigenst\u00e4ndiger Landesverband Brandenburg der FAP. Eine Sitzung des FAP-Landesvorstandes Brandenburg am 30.12.1993 in Oranienburg wurde, weil dabei Straftaten begangen wurden, von der Polizei aufgel\u00f6st. Am24.09.1993 hat der Bundesrat auf Antrag des Landes Niedersachsen, dem sich auch das Land Brandenburg angeschlossen hatte, den Beschlu\u00df gefa\u00dft, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der FAP zu beantragen. Die Bundesregierung hatte zuvor am 16.09.1993 ebenfalls einen Verbotsantrag gestellt. 1.3.3.3 \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (HNG) Bundesweit agiert die \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (HNG). Sie ist zahlenm\u00e4\u00dfig eine der st\u00e4rksten neonazistischen Kleingruppen, da zuihr Mitglieder der verschiedenen, sonst miteinander konkurrierenden Parteien und Organisationen geh\u00f6ren. Unter Leitung von Ursula M\u00fcller (Mainz) widmetsie sich der Betreuung von H\u00e4ftlingen, die wegen rechtsextremistisch motivierter Straftaten verurteilt sind. In Brandenburg sind der HNG einzelne Personen beigetreten, darunter solche, denen w\u00e4hrend ihrer Haft die HNG ihre Unterst\u00fctzung hatte angedeihen lassen. Die \"Nachrichten der HNG\" ver\u00f6ffentlichen regelm\u00e4\u00dfig eine \"Gefangenenliste\", durch die Kontakte zu Inhaftierten vermittelt werden. Auch Briefe von H\u00e4ftlingen werden publiziert. Dabei sind auch Adressen und Wortmeldungen von Strafgefangenen in Brandenburg ber\u00fccksichtigt worden.","Politischer Extremismus 45 1.3.3.4 \"Internationales Hilfskomitee f\u00fcr nationale polititische Verfolgte und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (IHV) Das \"Internationale Hilfskomitee f\u00fcr nationale politische Verfolgte und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (IHV) wurde 1987 von Ernst Tag (Ludwigshafen) als Konkurrenzorganisation zur HNG gegr\u00fcndet. Nach Abb\u00fc\u00dfung einer Haftstrafe hat Tag vor allem seit 1992 das IHV erneut aktiviert. Die IHV-Mitteilungen ver\u00f6ffentlichen regelm\u00e4\u00dfig Listen \"gefangener Kameraden\". Mit diesen und anderen Schriften beliefert Tag Strafgefangene auch in Brandenburg, unter denen er erste Mitglieder des IHV hat gewinnen k\u00f6nnen. Seit Dezember 1993 betreibt Tag ein \"Nationales Info-Telefon\" des IHV. 1.4 Rechtsextremistische Parteien (au\u00dfer neonazistischen) und deren Nebenorganisationen Im Unterschied zu Neonazis betrachten die Parteien, die sich als \"nationaldemokratisch\" oder \"nationalfreiheitlich\" oder \u00e4hnlich bezeichnen, das nationalsozialistische Regime nicht als ihr Leitbild. Gleichwohl neigen auch sie dazu, die Verbrechen des Dritten Reiches zu verharmlosen und die deutsche Kriegsschuld herunterzuspielen. Ideologisch orientieren sie sich vornehmlich an v\u00f6lkisch-kollektivistischen, etatistischen Vorstellungen. Weniger aufgrund ideologischer Differenzen, sondern vornehmlich wegen pers\u00f6nlicher Rivalit\u00e4ten von F\u00fchrungspersonen und aus Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung konkurrieren diese Parteien miteinander. Dem entgegenlaufende Bem\u00fchungen, das Potential dieser Parteien zusammenzufassen, waren bislang nur punktuell - in einzelnen Wahlb\u00fcndnissen - erfolgreich.","46 Politischer Extremismus 1.4.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Die seit 1964 t\u00e4tige \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) gibt ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung u.a. dadurch zu erkennen, da\u00df sie mit rassistischen Parolen gegen Ausl\u00e4nder hetzt, sich dabei auf die vorgebliche biologische Ungleichheit der Menschen beruft und f\u00fcr die \"deutsche Volksgemeinschaft\" ein wiedervereinigtes Gro\u00dfreich fordert. Seit Jahren befindet sich die NPD bundesweit in einer kritischen Situation. Ihre Mitgliederzahlen sind r\u00fcckl\u00e4ufig; zudem belasten sie interne Streitigkeiten. F\u00fcr Berlin und Brandenburg existiert ein gemeinsamer Landesverband mit kaum 100 Mitgliedern. Von ihnen wohnen rund zwei Dutzend in Brandenburg. Trotz verschiedentlichen Werbeund Informationsveranstaltungen der NPD in einzelnen St\u00e4dten Brandenburgs st ihr Einflu\u00df gering. Funktionierende Organisationseinheiten existieren im Lande Brandenburg nicht. Zeitweise konnte die kleine NPD-Gruppe in Cottbus durch ihre Aktivit\u00e4ten auf sich aufmerksam machen, namentlich durch ihre engen Kontakte zur F\u00fchrungsgruppeder verbotenen DA. Dabei kam ihr zugute, da\u00df der ehemalige Vorsitzende der DA, Frank H\u00fcbner, selbst einmal in die NPD eingetreten ist. Die Cottbuser NPD-Gruppe versuchte nach dem Verbot der DA, deren Mitgliedern im Rahmen von NPD-Veranstaltungen eine fortdauernde politische Bet\u00e4tigung zu gew\u00e4hren; dabei setzte sie sich \u00fcber die Abgrenzung, die der NPDVorstand gegen\u00fcber Neonazis ausgesprochen hat, hinweg. Als aber die Hoffnung der Cottbuser NPD-Gruppe, ihre Reihen durch ehemalige DA-Mitglieder merklich aufzuf\u00fcllen, sich als vergeblich erwies, wurden in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 1993 derartige Versuchenicht mehr unternommen, zumal der in Berlin ans\u00e4ssige Landesvorstand auf eine Distanzierung gegen\u00fcber ehemaligen DA-Funktion\u00e4ren dr\u00e4ngte. Der NPD-Landesverband Berlin-Brandenburg hat auf seinem Landesparteitag am 21.11.1993 in Berlin durch die Wiederwahl des Landesvorsitzenden und seines Stellvertreters diese Linie bekr\u00e4ftigt. Der Landesverband gibt die Zeitung \"Z\u00fcndstoff - Deutsche Stimme f\u00fcr Berlin und Brandenburg\" heraus.","Politischer Extremismus 47 Die \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) wurden 1969 in M\u00fcnchen als Jugendorganisation der NPD gegr\u00fcndet. Ihre T\u00e4tigkeit wird durch innerorganisatorische Schwierigkeiten und Querelen mit der Mutterpartei NPD beeintr\u00e4chtigt. Die JN fordern von der NPD radikale Reformen, von denen sie sich eine politische Neuorientierung versprechen. Streitpunkt zwischen der NPD und denJN ist u.a., da\u00df die letzteren keine Ber\u00fchrungs\u00e4ngste gegen\u00fcber Neonazis zeigen. So haben sich die \"Jungen Nationaldemokraten\" ohne Vorbehalte an den Vorbereitungen f\u00fcr Rudolf-He\u00df-Veranstaltungen und die geplanten Aufm\u00e4rsche in Halbe beteiligt. Der Bundesvorsitzende der JN, Andreas Storr, war Anmelder einer Demonstration zum Rudolf-He\u00df-Gedenken am 14.08.1993 in Potsdam, deren Verbot vorausgesehen und einkalkuliert war. Ohnedies sollte diese Anmeldung - wie andere \u00c4hnliche im Bundesgebiet auch - lediglich eine Ablenkung und Irritation der Sicherheitsbeh\u00f6rden bewirken. Dem gleichen Zweck diente die Scheinanmeldung einer Demonstration f\u00fcr den 11.09.1993 in Potsdam. Auf ihr wollte man angeblich dagegen protestieren, da\u00df der Innenminister Brandenburgs am 28.08.1993 das \u00f6ffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge untersagt hatte. Auch diese Demonstration wurde verboten. Die \"Jungen Nationaldemokraten\" haben bislang in Brandenburg nur vereinzelt Interessenten gewinnen k\u00f6nnen. Ihre propagandistischen Aktivit\u00e4ten konzentrierten sich auf Frankfurt/ Oder. Der JN-Landesverband Berlin-Brandenburg gibt das Blatt \"Denkzettel\" heraus. 1.4.2 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) Die \"Deutsche Volksunion\" (DVU), um die sich eine Reihe von Aktionsgemeinschaften als weitere \"national-freiheitliche\" Organisationen gruppieren, ist am 05.07.1987 aus der bereits seit 1971 existierenden \"Deutschen Volksunion e.V.\" hervorgegangen. Sie vertritt keine festgef\u00fcgte Weltanschauung, propagiert aber eindeutig rechtsextremistische Parolen. Sie agitiert in hetzerischer Weise gegen Ausl\u00e4nder, gibt antisemitische Bekundungen vonsich, relativiert die Verbrechen des Nationalsozialismus und leugnet die deutsche Kriegsschuld, diffamiert die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und strebt ein neues Deutschland in den Grenzen von 1937 an.","48 Politischer Extremismus Verbreitet wird dieses Gedankengut vornehmlich \u00fcber die Presseorgane, die der Vorsitzende der DVU, der M\u00fcnchner Verleger Dr. Gerhard Frey, herausgibt, die \"Deutsche NationalZeitung\" und die \"Deutsche Wochen-Zeitung/Deutscher Anzeiger\". Der Bundesvorsitzende der DVU bestimmt, nicht zuletzt dank seiner Finanzkraft, nahezu uneingeschr\u00e4nkt die Politik dieser Partei. Eine selbst\u00e4ndige Willensbildung in ihr findet kaum statt. Von den Mitgliedern wird in der Regel au\u00dfer der Zahlung monatlicher Beitr\u00e4ge und dem Abonnement der von Frey herausgegebenen Zeitungen keine weitere Aktivit\u00e4t erwartet. Somit stellt die DVU kaum mehr dar als einen Wahlverein im Dienste ihres Vorsitzenden. Durch Gr\u00fcndung eines gemeinsamen Landesverbandes hatte sich der Berliner Landesverband der DVU am 23.03.1991 f\u00f6rmlich auf das Land Brandenburg ausgedehnt. Versuche im Jahre 1992, einen eigenst\u00e4ndigen Landesverband Brandenburg zu gr\u00fcnden, scheiterten zun\u00e4chst. Ein f\u00fcr den 05.09.1992 in K\u00f6nigs Wusterhausen anberaumter Gr\u00fcndungsparteitag wurde vom Polizeipr\u00e4sidium Potsdam verboten. Offenbar aus Besorgnis, mit den Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes Brandenburg in Konflikt zu geraten, wich die DVU schlie\u00dflich am 28.08.1993 in ein benachbartes Bundesland aus, um dort den Gr\u00fcndungsparteitag des Landesverbandes Brandenburg abzuhalten. Personen aus Brandenburg waren unter den Teilnehmern dieses Gr\u00fcndungsparteitages weit in der Minderzahl. Schon dies allein wirft ein bezeichnendes Licht auf die personelle Schw\u00e4che der DVU in Brandenburg - sie d\u00fcrfte nur wenige Dutzend Mitglieder z\u00e4hlen - und auf ihre geringe Organisationskraft. Ein weiteres Indiz f\u00fcr diese Feststellung ist, da\u00df der auf dem Gr\u00fcndungsparteitag gew\u00e4hlte Landesvorsitzende der DVU Brandenburg nicht im Lande, sondern in Schleswig-Holstein wohnt. Die DVUin Brandenburg war schon vor der Gr\u00fcndung eines eigenen Landesverbandes und auch danach weitgehend unt\u00e4tig. Etliche junge Leute, die sich nach der Wende zun\u00e4chst f\u00fcr die DVU interessiert hatten, sind unterdessen zu neonazistischen Gruppierungen abgewandert oder habensich von politischer Bet\u00e4tigung zur\u00fcckgezogen. Lediglich einzelne Personen, die","Politischer Extremismus 49 nach dem Verbot der DA sich einer zugelassenen Partei anschlie\u00dfen wollten, sind zur DVU gesto\u00dfen. Beispiel: Am 28.08.1993 wurden in der Gedenkst\u00e4tte Sachsenhausen ein 19und ein 20j\u00e4hriger aus Cottbus festgestellt, die Hakenkreuze an verschiedenen Stellen eingeritzt oder angeschmiert haben sollen. Beide Tatverd\u00e4chtige - gegen die Ermittlungen noch im Gangesind - gabenan, einen Bus zum Gr\u00fcndungsparteitag des DVU-Landesverbandes Brandenburg verpa\u00dft zu haben. 1.4.3 \"Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat\" (DLVH) Entt\u00e4uschte oder durch innerparteiliche Streitigkeiten ver\u00e4rgerte Funktion\u00e4re und Mitglieder der NPD, der DVUund der Partei \"Die Republikaner\" (REP) fanden sich 1991 zu dem Verein \"Deutsche Allianz - Vereinigte Rechte\" zusammen. Unter ihrem jetzigen Namen \"Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat\" (DLVH) konstituierte sich diese Gruppierung am 03.10.1991 in Villingen-Schwenningenals Partei, die mit dem Anspruchantrat, als \"Sammlungspartei\" die \"Zersplitterung der rechten Kr\u00e4fte\" zu \u00fcberwinden. Daihr aber ein gr\u00f6\u00dferer Zulauf versagt geblieben ist und sie von den mit ihr konkurrierenden Parteien NPD, DVU und REP abgelehnt wird, hat sie im Gegenteil zur weiteren Zersplitterung des rechtsextremistischen Lagers beigetragen. Das bewu\u00dft zur\u00fcckhaltend formulierte Programm dieserPartei l\u00e4\u00dft immerhin Anhaltspunkte f\u00fcr eine nationalistische, rassistische und v\u00f6lkisch-kollektivistische Grundhaltung erkennen. Unverh\u00fcllter kommt die verfassungsfeindliche Einstellung dieser Partei, namentlich ihr Ha\u00df auf Ausl\u00e4nder, in Flugschriften, in der Parteizeitschrift \"Deutsche Rundschau\" sowie in Erkl\u00e4rungen auf Parteiveranstaltungen zum Ausdruck. Am 08.02.1992 gr\u00fcndete sich der Landesverband Berlin-Brandenburg der DLVH; zum Landesvorsitzenden wurde der ehemalige stellvertretende Landesvorsitzende der REP, Frank Schwerdt, gew\u00e4hlt. Innerhalb Brandenburgs hat sich ein relativ stabiler Aktivistenkern der DLVH lediglich in Guben gebildet.","50 Politischer Extremismus Der Landesvorsitzende suchte energisch die Zusammenarbeit mit neonazistischen Gruppierungen. So pflegte er Kontakte sowohl zur F\u00fchrungsgruppe der verbotenen DA als auch zur \"Direkten Aktion/Mitteldeutschland\" (JF). Diese Kooperation wurde im Blick auf die brandenburgischen Kommunalwahlen am 05.12.1993 intensiviert. Auf das Betreiben Schwerdts hin lie\u00df sich der ehemalige Vorsitzende der verbotenen DA, Frank H\u00fcbner, von der DLVH als Kandidat f\u00fcr das Amt des Oberb\u00fcrgermeisters in Cottbus nominieren; au\u00dferdem bewarb sich die DLVH, u.a. wiederum mit H\u00fcbner als Kandidaten, um Mandate in den Stadtverordnetenversammlungen von Cottbus und Peitz. Bei der Oberb\u00fcrgermeisterwahl in Cottbus stimmten f\u00fcr H\u00fcbner 1356 Personen (2,51 %). Lediglich 821 Stimmen (0,53 %) erreichte die DLVH bei der Wahl f\u00fcr die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung. In Peitz hingegen erlangte sie mit 250 Stimmen (3,78 %) einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung. Der Bundesvorstand der DLVH lehnte, um die Ernsthaftigkeit fr\u00fcherer Abgrenzungsbeschl\u00fcsse gegen\u00fcber Neonazis zu bekunden, die Kandidatur H\u00fcbners f\u00fcr die DLVH ab und versuchtesie, allerdings erfolglos, zu unterbinden. Da Schwerdt sich von dem Einspruch des Bundesvorstandes nicht beirren lie\u00df, wurde zun\u00e4chst der organisatorische Notstand f\u00fcr den Landesverband Berlin-Brandenburg verh\u00e4ngt. Auf dem Bundesparteitag der DLVH am 13./14.11. 1993 in Pfungstadt - der zuvor f\u00fcr den 02.10.1993 in Kolkwitz bei Cottbus anberaumte Bundesparteitag war verboten worden - wurde ein Parteiausschlu\u00dfverfahren gegen Schwerdt eingeleitet. Schwerdt undetliche seiner Gesinnungsgef\u00e4hrten habensich daraufhin aus der DLVH zur\u00fcckgezogen. Durch diesen Streit ist der Landesverband Berlin-Brandenburg in einen desolaten Zustand geraten. Es gibt Bem\u00fchungen, ihn neu aufzubauen. 1.4.4 \"Die Republikaner\" (REP) Die Partei \"Die Republikaner\" (REP) - gegr\u00fcndet 1983 - ist im Land Brandenburg mit einem eigenen Landesverband und einzelnen Kreisverb\u00e4nden bzw. Ortsgruppen vertreten. Der Landesverband umfa\u00dft mehrere hundert Mitglieder, von denen aber allenfalls etwa 100 Personen sich mehr oder minder im Sinne dieser Partei engagieren.","Politischer Extremismus 51 Nach der Wende hatten die REP als die erste weit rechts stehende Partei, die sich noch in der auslaufenden DDR-Zeit den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern anbot, Zulauf von extremistisch gesinnten Personen erhalten. Nicht wenigen von ihnen, vor allem Skinheads und aktionistisch gesinnten Neonazis, erschien diese Partei dann aber bald zu lasch, so da\u00df sie sich von ihr wieder entfernten. Die REP haben sich inzwischen bundesweit ausdr\u00fccklich gegen Neonazis wie auch gegen fremdenfeindliche Gewalttaten abgegrenzt. Obwohl solche Erkl\u00e4rungen \u00fcberwiegend der Imagepflege dienen, verfolgen sie doch auch ernstgemeinte Absichten: Die REP wollen sich auch nationalkonservativen \"b\u00fcrgerlichen\" und \"kleinb\u00fcrgerlichen\" Schichten als w\u00e4hlbar pr\u00e4sentieren. Die Parteibasis zeigt aber oft wenig Verst\u00e4ndnis f\u00fcr solcherlei Differenzierungen. Um der zunehmenden Kritik der \u00d6ffentlichkeit an offensichtlich rechtsextremistischen Tendenzen in der Partei die Spitze abzubrechen, erfuhr das Parteiprogramm der REP zwei \u00dcberarbeitungen, zuletzt auf dem Augsburger Programmparteitag am 26./27.06.1993. In der brandenburgischen \u00d6ffentlichkeit sind die REP bisher kaum pr\u00e4sent. Bei den Kommunalwahlen am 05.12.1993 kandidierten sie lediglich in zwei St\u00e4dten. In Eisenh\u00fcttenstadt errangen sie mit 915 Stimmen (1,78%) einen Sitz; in Templin blieb ihnen bei einem Ergebnis von 270 Stimmen (1,69%) der Einzug in die Stadtverordnetenversammlung versagt. Die Partei wird schon seit Jahren von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder Nordrhein-Westfalen und Hamburg beobachtet. Seit Dezember 1992 pr\u00fcfen nunmehr s\u00e4mtliche Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4ndern, ob sich in ihrem Kompetenzbereich die Anhaltspunkte f\u00fcr eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei best\u00e4tigen lassen.","52 Politischer Extremismus 1.4.5 Ausblick Der kaum voranschreitende Aufbau von Parteistrukturen, die nur punktuelle Beteiligung zweier der vorgenannten Parteien an der brandenburgischen Kommunalwahl und die d\u00fcrftigen Ergebnisse, die dabei erzielt worden sind, lassen erwarten, da\u00df auch in Zukunft rechtsextremistische Parteien f\u00fcr das politische Leben in Brandenburg kaum eine Rolle spielen werden. Diese Prognose wird durch W\u00e4hlerumfragen und soziologische Recherchen best\u00e4tigt. 1.5 Sonstige rechtsextremistische Organisationen 1.5.1 \"Die Nationalen e.V.\" Im Blick auf die Berliner Kommunalwahl am 24.05.1992 gr\u00fcndeten Angeh\u00f6rige der NPD, der DLVH, der FAP und andere eine W\u00e4hlergemeinschaft, die sich im Januar 1992 den Namen \"Die Nationalen\" gab. Trotz ihrem entt\u00e4uschenden Abschneiden bei der Berliner Kommunalwahl setzten \"Die Nationalen\" ihre politische Arbeit \u00fcber den Wahltag hinausfort und dehnten sie, mit Informationsveranstaltungen und propagandistischen Aktivit\u00e4ten, auch auf Brandenburg aus. Seit Mitte 1992 geben sie die Zeitung \"Berlin-Brandenburger-Zeitung\" heraus. Nachdem 1993 die NPD sich aus dieser Vereinigung weitgehend zur\u00fcckgezogen hatte, dominierte in ihr der Einflu\u00df der DLVH. Namentlich in Brandenburg waren Aktivit\u00e4ten der DLVH und der \"Nationalen\" oftmals kaum unterscheidbar. Seit der bisherige Vorsitzende des DLVH-Landesverbandes Berlin-Brandenburg, Frank Schwerdt, sich wegen seines Zerw\u00fcrfnisses mit dem Bundesvorstand aus der DLVH zur\u00fcckgezogen hat (vgl. 1.4.3), will er sich nunmehr auf seine Funktion als Vorsitzender der \"Nationalen\" konzentrieren. Damit d\u00fcrfte die bisherige enge Verquickung von DLVH und den \"Nationalen\" ein Ende haben. Ob \"Die Nationalen\", auf sich gestellt, ein lebensf\u00e4higes Organisationsgebilde bleiben und in welche Richtung ihre eventuellen k\u00fcnftigen Aktivit\u00e4ten gehen werden, ist ungewi\u00df.","Politischer Extremismus 53 1.552 \"Wiking-Jugend e.V.\" (WJ) Die im Jahre 1952 gegr\u00fcndete, in der Tradition der ehemaligen \"Hitler-Jugend\" (HJ) stehende \"Wiking-Jugend, volkstreue nordl\u00e4ndische Jugendbewegung Deutschland e.V.\" (WJ) z\u00e4hlt zu den \u00e4ltesten rechtsextremistischen Jugendorganisationen in Deutschland. Sie wird nach dem F\u00fchrerprinzip geleitet und h\u00e4ngt einer \"Nordland-Ideologie\" an. Sie sieht ihre Aufgabe darin, Kindern und Jugendlichen rechtsextremistisches Gedankengut zu vermitteln und sie in eine Brauchtumspflege nationalistisch-volkst\u00fcmelnden Gepr\u00e4ges einzuf\u00fchren. In Brandenburg beschr\u00e4nkt sich die Anh\u00e4ngerschaft der \"Wiking-Jugend\" (WJ) auf vereinzelte Mitglieder, die zwar formell einen eigenen \"Gau\" bilden, aber tats\u00e4chlich von Berlin aus geleitet werden. Zu einer bundesweiten Veranstaltung aus Anla\u00df ihres 40j\u00e4hrigen Bestehens am 06. 12.1992 hatte die \"Wiking-Jugend\" nach Kleinmachnow eingeladen. Wegenihres internen Charakters hat diese Feier kein Aufsehen erregt. F\u00fcr den Jahreswechsel 1993/1994 plante die \"Wiking-Jugend\" (WJ) ein Winterlager in Brandenburg, ist dann aber in ein benachbartes Bundesland ausgewichen. IN Verbindungen zu ausl\u00e4ndischen Rechtsextremisten Brandenburgische Rechtsextremisten, namentlich Neonazis wie Frank H\u00fcbner und einige seiner ehemaligen oder noch verbliebenen Gesinnungsgenossen, unterhalten Kontakte zu Neonazis und anderen Rechtsextremisten in verschiedenen L\u00e4ndern (z.B. \u00d6sterreich, Spanien, Ru\u00dfland). Diese Kontakte beschr\u00e4nken sich zumeist auf gelegentlichen Informationsaustausch und seltene Treffen. Sie erreichen nicht die Qualit\u00e4t einer stabilen internationalen Vernetzung rechtsextremistischer Organisationen. In Einzelf\u00e4llen verdichten sie sich zu thematisch bestimmten Initiativen, mit denen auch die \u00d6ffentlichkeit erreicht werdensoll.","54 Politischer Extremismus Beispiel: Nachdem 1993 der bekannte \u00f6sterreichische Neonazi Gottfried K\u00fcssel, einst ein Gefolgsmann K\u00fchnens, in Wien zu einer langj\u00e4hrigen Haftstrafe verurteilt worden ist, wurde am 09.10.1993 in Hessen eine \"Nationale Initiative \"Freiheit f\u00fcr Gottfried K\u00fcssel'\" gegr\u00fcndet. Diese will nach eigenem Bekunden \"weite Kreise der Bev\u00f6lkerung auf ... das skandal\u00f6se Terrorurteil\" gegen K\u00fcssel aufmerksam machen. Ansprechpartner dieser \"Nationalen Initiative\" in \"Mitteldeutschland\" ist Frank H\u00fcbner. Rechtsextremisten aus verschiedenen L\u00e4ndern Europas versammeln sich gelegentlich, wie etwa fr\u00fcher in Halbe zu \"Heldengedenkfeiern\", so auch in anderen L\u00e4ndern zu \"Wallfahrten\", Sonnenwendfeiern, Gedenkveranstaltungen. Beispiel: Rechtsextremisten verschiedener Nationalit\u00e4t trafen sich vom 18. bis 20.06.1993 zu einer Sommersonnenwendfeier in Vellexon (Frankreich). An dieser Feier nahmen auch Rechtsextremisten aus Brandenburgteil. Deutsche Rechtsextremisten, vor allem Neonazis, hatten seit Beginn des serbischen Angriffs auf Kroatien ihre Sympathien f\u00fcr Kroatien bekundet. Einzelne Neonazis behaupten mittlerweile, in Kroatien zeitweise mitgek\u00e4mpft zu haben. Propagandistische Unterst\u00fctzung erhalten deutsche Rechtsextremisten auch durch ausl\u00e4ndische Publikationen, die nach Deutschland eingef\u00fchrt werden. So kursieren auch in der rechtsextremistischen Szene Brandenburgs Schriften, die im Sinne der Revisionismuskampagne die massenhafte Ermordung von Juden in Auschwitz und anderen Konzentrationslagern bestreiten. Namentlich die \"Berichte\" des amerikanischen Ingenieurs Fred A. Leuchter und die zahlreichen \"Sendschreiben\" des deutschen Revisionisten Ernst Z\u00fcndel, der in Kanada lebt und wirkt, sto\u00dfen bei Rechtsextremisten auf Interesse. Hauptproduzent des NS-Propagandamaterials, das nach Deutschland eingeschmuggelt wird, ist seit Jahren der Amerikaner Gary Rex Lauck, der sich als Propagandaleiter einer \"Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei - Auslandsund Aufbauorganisation\" (NSDAP-AO) bezeichnet und seine Sendungen in Lincoln im US-Staat Nebraska aufgibt. Er stellt sein Material nicht nur f\u00fcr Deutschland her. Lauck verbreitet den \"NS-Kampfruf\"","Politischer Extremismus 55 sowie Aufkleber, Plakate und Flugbl\u00e4tter mit NS-Symbolen. In Deutschland ist die NSDAPAO nachbisherigen Erkenntnissen nur als konspiratives Netz von Verteilern dieses Materials pr\u00e4sent. Vom US-amerikanischen \"Ku-Klux-Klan\" (KKK) sind 1992 und 1993 in Brandenburg nur gelegentlich Propagandamaterialien aufgetaucht. Anh\u00e4nger, die sich ihm dauerhaft verpflichtet wissen, besitzt er in Brandenburg offenkundig nicht. Von D\u00e4nemarkaus l\u00e4\u00dft der Altnazi Thies Christophersen die rechtsextremistische Zeitung \"Die Bauernschaft\" in Deutschland verbreiten; sie findet auch in Brandenburg einzelne Abnehmer, Am 17.12.1993 wurde - nach l\u00e4ngeren Vorbereitungen, an denen auch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beteiligt waren - die gesamte Auflage der letzten Nummer dieser Zeitschrift durch die Staatsanwaltschaft Flensburg beschlagnahmt.","56 Politischer Extremismus 1.7 \u00dcbersicht in Zahlen 1.7.1 Mitgliederzahlen * (z.T. gesch\u00e4tzt) Bundesrepublik Deutschland Brandenburg 1992 1993 1993 Militante Angeh\u00f6rige rechtsextremistischer | Jugendcliquen 6.400 abnehmend 500 \"Direkte Aktion/Mitteldeutschland\" (JF), fr\u00fcher: \"F\u00f6rderwerk Mitteldeutsche Jugend\" (FMJ), sowie \"Sozialrevolution\u00e4re | Arbeiterfront\" (SrA) \u00fcber 100 deutlich steigend bis zu 100 \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\" | (FAP) 220 stark steigend 15 \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" | (HNG) 200 gleichbleibend Einzelpersonen \"Internationales Hilfskomitee f\u00fcr nationale politische Verfolgte und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (IHV) ca. 25 Einzelpersonen \"Nationaldemokratische Partei Deutsch- | lands\" (NPD) 5.000 gleichbleibend 25 | \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) 200 leicht abnehmend Einzelpersonen | \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 26.000 gleichbleibend unter 50 \"Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat\" | (DLVH) 800 leicht steigend Einzelpersonen | \"Die Republikaner\" (REP) 23.000 gleichbleibend 500 | \"Die Nationalen e.V.\" 55 steigend Einzelpersonen | \"Wiking-Jugend e.V.\" (WJ) 400 gleichbleibend Einzelpersonen * Da das Bundesministerium des Innern f\u00fcr T993 noch keine Mitgliederzahlen extremistischer \u00d6rganisationen und Personenzusammenschl\u00fcsse ver\u00f6ffentlich hat, werden, als Vergleich zu den in Brandenburg f\u00fcr 1993 ermittelten Zahlen, im Blick auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland die Zahlen f\u00fcr 1992 und deren absehbare Modifikation f\u00fcr 1993 in Form von Trendangaben aufgef\u00fchrt.","Politischer Extremismus 57 13752 Rechtsextremistische Straftaten * Delikte 1993 versuchte T\u00f6tung K\u00f6rperverletzung 93 schwere Brandstiftung 7 Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, 56 St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens Sachbesch\u00e4digung 68 Volksverhetzung 50 Propagandadelikte 582 sonstige 129 gesamt 986 davon: fremdenfeindliche Straftaten 235 antisemitische Straftaten 43 * Die vorgelegte Statistik beruht auf Zahlenangaben des Landeskriminalamtes Brandenburg. Die Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg f\u00fchrt keine eigene Straftatenstatistik. Die hier genannten Zahlen summieren einschl\u00e4gige Polizeimeldungen (Eingangsstatistik). Sie k\u00f6nnen sich durch Nachmeldungen und weitere Ermittlungsergebnisse nachtr\u00e4glich noch \u00e4ndern.","58 Politischer Extremismus 2. Linksextremistische Bestrebungen Die in der Bundesrepublik Deutschland aktiven linksextremistischen Organisationen und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptrichtungen aufteilen: - Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re Die Anh\u00e4nger anarchistischer und sozialrevolution\u00e4rer Theorien bzw. Lebensweisen wollen eine \"herrschaftsfreie\" Gesellschaft errichten. Theoretiker des Anarchismus spielen im linksextremistischen Spektrumderzeit kaumeine Rolle. Weit bedeutsamer ist das breite Feld der Autonomen, von denen nicht wenige jedwede Theorie verwerfen. Einig sind sie sich aber darin, gesellschaftliche Normen abzulehnen und ein \"herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben\" in \"erk\u00e4mpften Freir\u00e4umen\" zu praktizieren. Dabei kollidieren sie mit der demokratischen Verfassungsund Rechtsordnung. - Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten Die Anh\u00e4nger der von Karl Marx und Friedrich Engels entwickelten Gesellschaftstheorie, die sich in der Regel als Marxisten-Leninisten, Stalinisten, Trotzkisten oder Maoisten zu einer bestimmten Auspr\u00e4gung dieser Lehre bekennen, verfolgen die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische oder kommunistische Ordnung zu errichten. Insoweit sie eine sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats propagieren und praktisch auf sie hinarbeiten, negieren sie Grundprinzipien der demokratischen Verfassungsordnung. Zwischen den beiden Richtungen gibt es jedoch auch ideologische \u00dcberschneidungen. So greifen z.B. einige Autonome auf kommunistische Theorien zur\u00fcck. Einige linksextremistische Gruppierungen wollen ihre politischen Ziele mit Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchsetzen, wendenalso terroristische Mittel an.","Politischer Extremismus 59 2.1 Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re 2.1.1 Autonome 2:12 Allgemeine Entwicklungstendenzen Junge Menschen bringen ihre Ablehnung gesellschaftlicher Konventionen, aber auch die Abl\u00f6sung von Elternhaus und vorgepr\u00e4gten Lebensentw\u00fcrfen dadurch zum Ausdruck, da\u00df sie sich aus dem \"b\u00fcrgerlichen\" Milieu entfernen und nach \"alternativen\" Lebensformen suchen. H\u00e4ufig finden sie sich in Wohngemeinschaften, darunter auch in besetzten H\u00e4usern, zusammen. Solche Gruppen bezeichnen sich selbst oft als \"autonom\". Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden fassen den Begriff \"Autonome\" jedoch enger und wenden ihn nur auf Gruppen und Personen an, die auf Grund ihrer ideologischen Orientierung gewaltt\u00e4tig agieren, gewaltbereit sind oder Gewalt bef\u00fcrworten. Nur diese Gruppierungen und gegebenenfalls Personenzusammenschl\u00fcsse, die unmittelbaren Kontakt zu solchen gewaltt\u00e4tigen oder gewaltbereiten Personen haben, beobachtet die Brandenburgische Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. An dieses Prinzip h\u00e4lt sie sich strikt, auch wenn die Grenzen zwischen \"autonomen\" Gruppen und friedfertigen \"alternativen\" Personenzusammenh\u00e4ngen mitunter flie\u00dfend sind. F\u00fcr alle Autonomen im eben dargestellten Sinneist charakteristisch, da\u00df sie das staatliche Gewaltmonopol ablehnen. Dar\u00fcber hinaus haben sie kein einheitliches ideologisches Konzept. Gleichwohl gibt es bei ihnen \u00fcbereinstimmende Anschauungen. Kennzeichnend ist ihre heftige Kapitalismusbzw. Imperialismuskritik. Sie wenden sich gegen angebliche Unterdr\u00fcckungsmechanismen, z.B.: - weltweite Unterdr\u00fcckung und Ausbeutung der Menschen durch die kapitalistische Produktionsweise und den Imperialismus; - Unterdr\u00fcckung einer selbstbestimmten Lebensweise durch die Staatsorgane, die den Kapitalisten/Imperialisten willf\u00e4hrig sind;","60 Politischer Extremismus - Unterdr\u00fcckung der Frau durch den Mann in allen gesellschaftlichen Bereichen (Patriarchat). Die Autonomen behaupten, da\u00df der kapitalistische Staat um seiner Selbsterhaltung willen Rassismus und Faschismus beg\u00fcnstige, mindestens aber toleriere. Deshalb ist es aus der Sicht der Autonomenerlaubt und gefordert, den Kampf gegen Faschisten und Rassisten in die eigenen H\u00e4nde zu nehmen. So werden Auseinandersetzungen mit Rechtsextremisten oder vermeintlichen Rechtsextremisten unter dem Motto \"Schlagt die Faschisten, woihr sie trefft\" gesucht und mit manchmal hoher Brutalit\u00e4t ausgetragen. Zum Aktionsfeld \"Antifaschismus\" \"Antirassimus\" z\u00e4hlen die Autonomen auch den Widerstand gegen staatliche Sicherheitsma\u00dfnahmen sowie gegen die Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland, aber z.B. auch gegen die Gentechnik. Neben \"Antifaschismus\"/\" Antirassismus\" bietet auch der Themenbereich \"Antiimperialismus\"/\"Antikolonialismus\" den Autonomen ein Aktionsfeld. Insbesondere die Berliner autonome Szene widmet sich seit einigen Jahren schwerpunktm\u00e4\u00dfig dem \"Kampf gegen Umstrukturierungen\". Gewaltsame Konfrontation mit dem Staat suchen Autonome etwa bei Demonstrationen, die sie entweder selber veranstalten oder an denen sie sich beteiligen. Autonome gehen mit Anschl\u00e4gen auch gezielt gegen Personen und Sachen vor. Autonome Gruppe definieren sich selbst besonders auch \u00fcber ihre selbstgeschaffenen \"Freir\u00e4ume\", meist besetzte H\u00e4user. Als Kommunikationszentren der Szene dienen alternative Kulturzentren und sogenannte \"Info-L\u00e4den\", die manchmal in besetzten H\u00e4usern eingerichtet werden.","Politischer Extremismus 61 2.1412 Linksextremistisch orientierte Jugendszene Linksextremistisch orientierte oder beeinflu\u00dfte Gruppierungen haben sich vornehmlich in folgenden St\u00e4dten Brandenburgs gebildet: Angerm\u00fcnde, Bad Freienwalde, Brandenburg, Cottbus, Eberswalde, Finsterwalde, Forst, Frankfurt/Oder, Guben, Potsdam, Rathenow, Schwedt, Senftenberg, Spremberg, Strausberg. Es handelt sich dabei - nach Orten je verschieden - um autonome Hausbesetzer und/oder autonome \"Antifa\"-Gruppen bzw. sonstige autonome Gruppierungen, die durch ihre Gewaltbereitschaft auffallen. Vor allem in Potsdam, Frankfurt/Oder und Rathenow hat sich eine autonome Hausbesetzerszene etabliert. In anderen St\u00e4dten sammeln sich die autonomen Gruppen um bestimmte \"alternative\" Freizeiteinrichtungen. Auch \"Info-L\u00e4den\" (z.B. in Potsdam und Guben) dienen als Kommunikationszentren und Anlaufstellen. Verschiedene dieser Gruppen bestehen nicht nur aus ortsans\u00e4ssigen Jugendlichen, sondern werden durch zugereiste Autonome, vor allem aus Berlin, aber auch aus anderen Bundesl\u00e4ndern, erg\u00e4nzt. Diese meist schon \"kampferprobten\" Autonomen von au\u00dferhalb treten oft als tonangebend hervor, vermitteln Kontakte zur bundesweiten autonomen Szene - so etwa zu der besonders militanten \"Autonomen Antifa (M)\" in G\u00f6ttingen - und engagieren sich bei der Vorbereitung demonstrativer oder militanter Aktionen. Dominanzanspr\u00fcche westdeutscher Autonomer sowohl in der jeweiligen lokalen Szene als auch bei \u00fcberregionalen bzw. bundesweiten Treffen bleiben jedoch nicht unwidersprochen. An bundesweiten oder \u00fcberregionalen \"Info-L\u00e4den\"und \"Vernetzungstreffen\" nahmen auch Vertreter brandenburgischer Gruppenteil. In der brandenburgischen autonomen Szene dienen eigene Publikationen der Selbstverst\u00e4ndigung und gegenseitigen Unterrichtung: Die \"Autonome Antifa Schwedt\" (AAS) ver\u00f6ffentlicht die \"Geier-Wally\", in Strausberg wird das Blatt \"Klack\", in Potsdam die Brosch\u00fcre \"B\u00fcxen\u00f6ffner\" verbreitet, das \"Cottbuser Infoblatt\" informiert die dortige Szene. Berichte, Statements und Tatbekennungen werden aber auch in der in Berlin herausgegebenen Szenezeitschrift \"Interim\", die mit einer h\u00f6heren Auflage erscheint, ver\u00f6ffentlicht.","62 Politischer Extremismus In Westdeutschland und Berlin nutzen Autonome schon seit geraumer Zeit moderne Kommunikationstechniken, etwa Mailboxen, um Informationen zu sammeln und auszutauschen. Brandenburgische Gruppen beabsichtigen, sich an die dort bestehenden Mailbox-Netze anzuschlie\u00dfen. Beispiel: Das Mailbox-System \"Spinnennetz\" spielt f\u00fcr autonome Gruppenzusammenh\u00e4nge eine bedeutsame Rolle. Durch diese Kommunikationsstruktur k\u00f6nnen Informationen zu aktuellen Ereignissen ausgetauscht, Aktionen und Kundgebungen angek\u00fcndigt, aber auch Diskussions papiere verbreitet werden. Der Zugang zum \"Spinnennetz\" ist eingeschr\u00e4nkt und wird, gestaffelt nach Zugangsbereichen, nur den von den jeweiligen Gruppen autorisierten Personen er\u00f6ffnet. 2.1;1.3 Gewaltt\u00e4tige Aktionen An Demonstrationen mit den Themenschwerpunkten\"Antifaschismus\" oder \"Antirassismus\", auch an solchen, die von demokratischen Organisationen organisiert worden waren, beteiligten sich mehrfach brandenburgische Linksextremisten, insbesondere Autonome; dabei verursachten sie des \u00f6fteren Ausschreitungen. Beispiel 1: W\u00e4hrend und nach einer angemeldeten Demonstration der \u00f6rtlichen \"autonomen Antifa\" in Rathenow am 08.05.1993, an der sich ca. 200 Personen, darunter auch Berliner Autonome, beteiligten, wurden Personen, die der rechtsorientierten Szene zuzuordnen sind, aber auch Polizeibedienstete angegriffen. Die Polizisten wurden von den Autonomen - einige von ihnen waren vermummt - mit Steinen und Rauchk\u00f6rpern attackiert. 27 Personen wurden festgenommen. Beispiel 2: Am 12.06.1993 veranstaltete der PDS-Kreisvorstand Schwedt/Oder eine Kundgebung unter dem Motto \"Gegen den braunen G\u00fcrtel um Berlin\"; dazu fanden sich auch zahlreiche Autonome ein. Aus dem Demonstrationszug heraus wurden von Autonomen mehrfach Personen, die tats\u00e4chlich oder vermeintlich der rechtsorientierten Szene angeh\u00f6ren, wie auch unbeteiligte Passanten angegriffen. Es wurden Steine geworfen, Balkone mit Leuchtspurmunition beschossen; aus einem mitgef\u00fchrten Lautsprecherwagen heraus wurden Steine und Kn\u00fcppel ausgeteilt. Dank massiver Polizeipr\u00e4senz konnten gr\u00f6\u00dfere Ausschreitungen verhindert werden.","Politischer Extremismus 63 Wenn geplante Kundgebungen von Rechtsextremisten in der autonomen Szene rechtzeitig bekannt wurden, wurden Gegenaktionen organisiert. Sie liefen jedoch zumeist ins Leere, da die Aufm\u00e4rsche der \"Gegenseite\" verboten und von den Sicherheitsbeh\u00f6rden unterbunden wurden. Beispiel: Im Blick auf die \"Heldengedenkfeiern\" von Rechtsextremisten auf dem Soldatenfriedhof in Halbe jeweils am Volkstrauertag - die 1990 und 1991 abgehalten, 1992 und 1993 jedoch verboten und verhindert worden sind - haben Linksextremisten zu Gegenaktionen aufgerufen. Am Nachmittag des 17.11.1991 wurde ein Gruppe von 15 Personen, die sich auf dem Heimweg von der \"Heldengedenkfeier\" auf dem Bahnhof K\u00f6nigs Wusterhausen aufhielt, von etwa 25 bis 30 Vermummten mit Baseballschl\u00e4gern, Messern und St\u00f6cken angegriffen. Neun Personen wurdenverletzt, eine au\u00dferdem beraubt. \u00dcberdies besch\u00e4digten die Angreifer einen S-Bahnzug. F\u00fcr den 15.11.1992 hatte die zust\u00e4ndige Polizeibeh\u00f6rde nicht nur den Aufmarsch der Rechtsextremisten, sondern auch Gegendemonstrationen verboten. Die Verantwortlichen der Gegenkundgebung hatten ihre Anmeldung ohnedies zur\u00fcckgezogen, da sie nicht die Verantwortung f\u00fcr Ausschreitungen linksextremistischer Gewaltt\u00e4ter \u00fcbernehmen wollten. Ungeachtet dessen versammelten sich etwa 300 Autonome, zum gr\u00f6\u00dferen Teil aus Berlin, auf dem Bahnhof K\u00f6nigs Wusterhausen. Ankormmende Z\u00fcge wurden nach \"Nazis\" durchsucht, Personen, die man f\u00fcr Rechtsextremisten hielt, zusammengeschlagen und beraubt. Am 14.11.1993 konnte die Polizei das generelle Versammlungsverbot in und um Halbe wirksam durchsetzten, dadurch konnte ein Zusammentreffen gewaltbereiter Linksund Rechtsextremisten erfolgreich verhindert werden. Militante \"Antifa\"-Aktivisten griffen gelegentlich auch in Brandenburg gezielt Personen an, die als Rechtsextremisten angesehen wurden. Solche \u00dcbergriffe wurden bisher noch nicht langfristig geplant und von einer \"Datenzentrale\" her gesteuert, sondern entwickelten sich in der Regel aus den lokalen Auseinandersetzungen von Jugendgruppen, die sich im Verh\u00e4ltnis zueinander als politische Gegner definieren. Dadurch sollte meist klargestellt werden, wer in der \u00f6rtlichen Jugendszene den Ton angebendarf. Beispiel: Am 05.02.1993 drangen ca. 20 Jugendliche aus der linksextremistisch orientierten Szene in Forst in die Wohnung eines ihnen bekannten jugendlichen Rechtsextremisten ein, entwendeten Gegenst\u00e4nde und hinterlie\u00dfen ein Flugblatt mit linksextremistischem Inhalt, das den Zusatz trug: \"Dies ist eine Warnung!\".","64 Politischer Extremismus Das Aktionsfeld \" Antirassismus\" haben Autonome und andere linksextremistische Kr\u00e4fte auf dem Boden Brandenburgs dadurch \u00f6ffentlichkeitswirksam besetzt, da\u00df sie sich etwa vor dem Flughafen Sch\u00f6nefeld mehrfach an Demonstrationen gegen die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern aus Deutschland beteiligten. 2.1,2 Anarchisten Traditionelle anarchistische Gruppierungen haben in Brandenburg sich bislang kaumetablieren k\u00f6nnen. Lediglich die \"Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union\" (FAU-IAA), eine anarchosyndikalistische Organisation, die darauf ausgeht, mit dem Instrument einer revolution\u00e4ren Gewerkschaft den Kapitalismus in \u00f6konomischen Auseinandersetzungen zu bek\u00e4mpfen und die Staatsorganisation zu zerschlagen, konnte im Lande vereinzelt Anh\u00e4nger gewinnen. Sie besteht bundesweit aus verschiedenen Kleingruppen, die insgesamt weniger als 200 Mitglieder z\u00e4hlen. 2.1453 Ausblick Ob sich die gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen zwischen linksund rechtsextremistischen Aktionsgruppen weiter aufschaukeln, bleibt abzuwarten. Die Tendenz, da\u00df solche Konfrontationen an Zahl und Brutalit\u00e4t zunehmen, hat sich mindestens in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 1993 in Brandenburg nicht mehr best\u00e4tigt. Ebenfalls noch nicht abzusehenist, ob die zunehmende bundesweite Vernetzung von \"Antifa\"-Gruppen - zum Teil zusammengefa\u00dft in der \"Antifaschistischen Aktion - Bundesweite Organisation\" (AA-BO) - Grad undIntensit\u00e4t gewaltt\u00e4tiger Angriffe auf tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten steigern wird.","Politischer Extremismus 65 22 Linksextremistischer Terrorismus 2.2.1 \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) Die \"Rote Armee Fraktion\" (RAF), 1970 entstanden, versteht sich im Kern als \"Guerilla\"Organisation, die ihren bewaffneten Kampf aus dem Untergrund f\u00fchrt. Nach ihrer Selbsteinsch\u00e4tzung ist sie Teil der revolution\u00e4ren Weltbewegung und hat in Deutschland die Rolle einer revolution\u00e4ren Avantgarde \u00fcbernommen. Ihre Mordanschl\u00e4ge galten Repr\u00e4sentanten des \"milit\u00e4risch-industriellen Komplexes\", aber auch Vertretern des \"Repressionsapparates\", d.h. der Justizund Sicherheitsbeh\u00f6rden; damit sollte u.a. den Forderungen nach Freilassung inhaftierter RAF-Angeh\u00f6riger Nachdruck verliehen werden. Ebenso wie andere linksextremistische Vereinigungen befindet sich auch die RAF derzeit in einem Proze\u00df der Neubestimmung und Kl\u00e4rung; bei der RAF haben die internen Kontroversen sich in letzter Zeit zugespitzt. In Erkl\u00e4rungen vom April, Juni und August 1992 stellten die RAF-Kommandoebene und Gefangene aus der RAF eine Zur\u00fccknahme der Eskalation in Aussicht, wenn im Gegenzug die Inhaftierten der RAF freigelassen w\u00fcrden; diese Erkl\u00e4rungen korrespondierten mit der sogenannten \"Kinkel-Initiative\" staatlicher Stellen, der ihrerseits die \u00dcberlegung zugrunde lag, da\u00df Inhaftierte aus der RAF vorzeitig entlassen werden k\u00f6nnten. Au\u00dferdem wurden aus dem Bereich der RAF der gesamten \"Linken\", von der die RAF sich zuvor durch ihren Avantgardeanspruch ein St\u00fcck weit isoliert hatte, unter dem Stichwort \"Aufbau einer Gegenmacht von unten\" Diskussionsangebote unterbreitet. Nach dem Sprengstoffanschlag auf die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt (Hessen) am 27.03.1993 und noch einmal nach der blutig verlaufenen Festnahmeaktion in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) am 27.06.1993 wurde innerhalb der RAF und in ihrem Umfeld die Frage immer dr\u00e4ngendergestellt, wie eine k\u00fcnftige Orientierung aussehensollte. Derseit langem schwelende Konflikt zwischen der Mehrzahl der RAF-Inhaftierten und der RAFKommandoebene brach danach offen aus. Am 28.10.1993 gab ein Teil der RAF-H\u00e4ftlinge eine umfassende Erkl\u00e4rung ab, mit der der Bruch innerhalb des \"RAF-Kollektivs\" offenkundig wurde. Der Verlauf und der Ausgang des weiteren Diskussionsprozesses innerhalb der RAF und im RAF-Umfeld sind noch nicht abzusehen.","66 Politischer Extremismus Sympathisanten hat die RAF vor allem auch im autonomen Spektrum. In der autonomen Szene Brandenburgs ist bislang kein \u00fcberragendes Interesse an der \"westspezifischen\" RAFProblematik festzustellen. Es gibt jedoch auch in Brandenburg Anzeichen daf\u00fcr, da\u00df Kontakte zum Umfeld der RAF in Westdeutschland bestehen. 2.2.2 \"Revolution\u00e4re Zellen\"/\"Rote Zora\" (RZ) Die \"Revolution\u00e4ren Zellen\" sind konspirative, jedoch nicht im Untergrund agierende terroristische Kleingruppen, die in gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen mit Anschl\u00e4gen eingreifen wollen. Sie bezeichnen sich als sozialrevolution\u00e4r und antiimperialistisch. Seit Anfang der 70er Jahre sind sie insbesondere mit spektakul\u00e4ren Sprengstoffund Brandanschl\u00e4gen immer wieder in Erscheinung getreten. Zu den \"Revolution\u00e4ren Zellen\" geh\u00f6ren auch Frauengruppen, die unter der Bezeichnung \"Rote Zora\" selbst\u00e4ndig Anschl\u00e4ge, meist mit feministischer Ausrichtung, ver\u00fcben, Nach dem Zusammenbruch des \"realen Sozialismus\" hat zwischen den \"Revolution\u00e4ren Zellen\" und in ihrem Umfeld ein - auch \u00f6ffentlich ausgetragener - Meinungsstreit \u00fcber die k\u00fcnftige Zielsetzung und die Methoden revolution\u00e4rer Politik begonnen. Mindestens eine \"Revolution\u00e4re Zelle\" hat sich aufgel\u00f6st. Es sind unterdessen jedoch \"Nachahmer\"oder \"Resonanz-RZ\" entstanden, die nicht in das urspr\u00fcngliche RZ-Gef\u00fcge eingebundensind. Am 03.10.1993 wurde auf das Grenzschutzamt Frankfurt/Oder ein Anschlag ver\u00fcbt, zu dem sich eine \"Revolution\u00e4re Zelle\" bekannte. Am gleichen Tag gab es ein \u00e4hnlichen Anschlag auf das Grenzschutzamt in G\u00f6rlitz. Der Wortlaut der Bekennerschreiben l\u00e4\u00dft darauf schlie\u00dfen, da\u00df dieselbe T\u00e4tergruppe f\u00fcr beide Anschl\u00e4ge verantwortlich ist. Sie ist bisher noch nicht identifiziert. Nachdiesen Anschl\u00e4gen besteht der Verdacht, da\u00df \"Revolution\u00e4re Zellen\" Verbindungen zu Linksextremisten in Brandenburg aufgenommenhaben.","Politischer Extremismus 67 2.2.3 Ausblick Trotz des Zerw\u00fcrfnisses innerhalb der RAF ist die Gefahr des linksextremistischen Terrorismus keineswegs gebannt. Auch wenn die derzeitige Kommandoebene in Zukunft auf Terrorakte verzichten sollte, so ist nicht auszuschlie\u00dfen, da\u00df den \"Hardlinern\" unter den Gefangenen wiederum eine neue Generation von aktiven RAF-Terroristen aus dem Umfeld zuw\u00e4chst. Auch mit Aktionen \"Revolution\u00e4rer Zellen\" - origin\u00e4rer oder Resonanz-RZ - mu\u00df weiterhin gerechnet werden. M\u00f6gliche neue Gefahren ziehen dadurch herauf, da\u00df Gruppen aus dem \"antiimperialistischen Widerstand\" in terroristische Aktivit\u00e4ten hineingleiten. Eine solche Entwicklung habenbereits z.B. die Berliner Gruppe \"Klasse gegen Klasse\" oder die \"Antiimperialistische Widerstandszelle Nadia Shehadah\" durchlaufen. Mit Sprengstoffbzw. Brandund Schu\u00dfwaffenanschl\u00e4gen (u.a. in Berlin, Hamburg, K\u00f6ln) und entsprechenden Tatbekennungen haben sie bereits die Schwelle zum Terrorismus \u00fcberschritten. m 97 Marxistisch-leninistische Parteien und deren Nebenorganisationen Das Ende des \"realen Sozialismus\" hat zumal die revolution\u00e4ren marxistischen Parteien und Organisationen ideologisch so stark verunsichert, da\u00df sie, auch vor sich selber, in ihren \u00dcberzeugungen und ihrer Glaubw\u00fcrdigkeit ersch\u00fcttert sind. Viele mu\u00dften deshalb einen Verfall ihrer Organisationsstruktur und einen teilweise drastischen Mitgliederschwund hinnehmen. Obwohl die ideologischen und organisatorischen Probleme in diesen Parteien noch l\u00e4ngst nicht bew\u00e4ltigt sind, l\u00e4\u00dft sich gegenw\u00e4rtig jedoch, nach einer Phase des dramatischen Abschwungs, eine gewisse Konsolidierung auf entsprechend niedrigem Niveaufeststellen.","68 Politischer Extremismus Die Existenzkrise der linksextremistischen, vor allem der marxistischen-leninistischen Parteien hat deren Aktionsf\u00e4higkeit stark eingeschr\u00e4nkt. Sie sind \u00fcberwiegend mit sich selbst besch\u00e4ftigt. Angesichts ihrer Schw\u00e4che w\u00e4chst aber in ihnen die Bereitschaft zur Kooperation miteinander. In Brandenburg sind drei linksextremistische Parteien wahrzunehmen: die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) und die \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD), beide orthodox-kommunistisch ausgerichtet, sowie die stalinistisch-maoistisch gepr\u00e4gte \"Marxistisch-leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD). Trotzkisten und sonstige marxistische Revolution\u00e4re spielen in Brandenburg bisher keine Rolle. So gibt es bisher keine Anzeichen daf\u00fcr, da\u00df etwa die \"Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands\" (SpAD), die \"Vereinigte Sozialistische Partei\" (VSP) oder die \"Revolution\u00e4ren Kommunisten\" (RK), die sich zum Teil in anderen ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern bemerkbar machen, freilich bundesweit nur insgesamt einige hundert Mitglieder aufbringen, hier aktiv geworden sind. 2.3.1 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) Die 1968 gegr\u00fcndete \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) ist durch den Zusammenbruch des SED-Regimes in der DDR, von dem sie ideologisch und finanziell vollkommen abh\u00e4ngig war, in eine schwere Krise gest\u00fcrzt worden. Durch interne Auseinandersetzungen und zugleich durch Versuche, die Organisation zu stabilisieren und ihre Handlungsf\u00e4higkeit zur\u00fcckzugewinnen, sind die Kr\u00e4fte der DKP weitgehend gebunden. Allen politischen Ver\u00e4nderungen zum Trotz h\u00e4lt die DKP weiter an ihrer marxistischleninistischen, revolution\u00e4ren Zielsetzung fest. Das hat sie auf ihrem 12. Parteitag am 16./17.01.1993 in Mannheim mit ihrem neuen Parteistatut abermals bekr\u00e4ftigt. Eine Gruppeinnerhalb der DKP streitet f\u00fcr eine noch sch\u00e4rfere, st\u00e4rker dogmatisch gepr\u00e4gte Politik. Auf dem genannten Parteitag wurde sie aber machtpolitisch ausgeschaltet.","Politischer Extremismus 69 Diese Richtungsk\u00e4mpfe haben die gemeinsame Bezirksorganisation Berlin-Brandenburg empfindlich getroffen. Aufgrund dieser ideologischen Differenzen ist sie in drei Organisationseinheiten zerfallen: Bezirksorganisation Berlin-West, Bezirksorganisation Berlin-Ost, brandenburgische Mitglieder, die sich direkt der Parteizentrale in Essen unterstellt haben. Die DKP ist bislang in Brandenburg ohnedies nur durch vereinzelte Mitglieder vertreten. Von ihnen gehen keine sp\u00fcrbaren Aktivit\u00e4ten aus. Die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ) ist die Jugendorganisation der DKP. Der gr\u00f6\u00dfte Teil ihrer Mitglieder (bundesweit mehr als 300) ist in Nordrhein-Westfalen organisiert; in einigen anderen Bundesl\u00e4ndern existieren Kleingruppen. Zwar hat sich Anfang 1991 eine SDAJ-Gruppe Berlin-Brandenburg gebildet; nennenswerte Aktivit\u00e4ten waren jedoch nicht zu bemerken. Enge Verbindungen pflegt die DKP zur \"Kommunistischen Plattform\" (KPF) in der PDS. Bei ihr handelt es sich um eine Gruppierung innerhalb der PDS mit eigener Satzung und eigenem Programmpapier. Sie sieht sich in der ungebrochenen Tradition der marxistischleninistischen Ideologie und erstrebt als Endziel der gesellschaftlichen Entwicklung eine kommunistische Ordnung. 2.3.2 \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD) Die am 31.01.1990 noch in der DDR gegr\u00fcndete KPDsieht sich in der direkten Nachfolge der 1919 entstandenen Partei Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs. Zudem betont sie die Th\u00e4lmannsche Traditionslinie innerhalb der einstigen KPD. Die KPD umfa\u00dft ca. 200 Mitglieder in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern, davon in Brandenburg etwa 40. Sie hat sich an den brandenburgischen Kommunalwahlen am 05.12.1993 nur in Frankfurt/Oderbeteiligt. F\u00fcr sie wurden hier 185 Stimmen (0,21 %) abgegeben , die f\u00fcr einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung nicht ausreichten.","70 Politischer Extremismus Die KPDerstrebt als Etappenziel den Zusammenschlu\u00df aller kommunistischen Kr\u00e4fte in Deutschland in einer einheitlichen kommunistischen Partei. Zu diesem Zweck unterh\u00e4lt sie Kontakte zu anderen revolution\u00e4ren Marxisten, besonders zur DKP, zum \"Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD\" (AB) und zur \"Kommunistischen Plattform\" der PDS. Aus dem gleichen Grund engagiert sie sich im \"St\u00e4ndigen Rat Marxistischer Parteien\" (SRMP). Dieses Organisationsgebilde ist am 21.09.1991 in Berlin entstanden und verfolgt das Ziel, marxistisch orientierte Parteien und Organisationen zu gemeinsamem Handeln, gegebenenfalls zur Bildung einer einheitlichen Partei zu bewegen. Das Vorhaben ist aufgrund ideologischer Differenzen und wegen mangelnder B\u00fcndnisf\u00e4higkeit bisher gescheitert. Zu den Mitgliedsorganisationen des SRMP geh\u00f6rt neben der KPD u.a. auch die \"Kommunistische Plattform\" der PDS. 2.3.3 \"Marxistisch-leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) Die 1982 aus dem \"Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands\" hervorgegangene MLPD beruft sich nicht nur auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin, sondern auch auf die von Stalin und Mao Zedong. Deshalb ist sie im Spektrum der kommunistischen Parteien relativ isoliert. Bundesweit vereint sie in ihren Reihen rund 1.700 Mitglieder. Mit Nachdruck betreibt die MLPD ihren Organisationsaufbau in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern. MLPD-Ortsgruppen in Westdeutschland haben \"Patenschaften\" f\u00fcr ostdeutsche St\u00e4dte \u00fcbernommen und betreuen dort entstandene Initiativgruppen. Au\u00dferdem haben erfahrene MLPD-Kader auf Weisung der Parteif\u00fchrung ihren Wohnsitz in die ostdeutschen Bundesl\u00e4nder, auch nach Brandenburg, verlegt, um dort werbend f\u00fcr die MLPD t\u00e4tig zu werden. Dennoch habensich in Brandenburg nur wenige Ortsgruppen stabilisiert. Sie finden sich vornehmlich an den wichtigsten Produktionsst\u00e4tten der brandenburgischen Stahlindustrie. Zumeist beschr\u00e4nkte sich die MLPD darauf, die Forderungen der Betriebsbelegschaften nach Erhaltung ihrer Arbeitspl\u00e4tze und der Produktionsstandorte zu unterst\u00fctzen und mit klassenk\u00e4mpferischen Parolen zu untersetzen.","Politischer Extremismus 7 2.3.4 Ausblick Zwar verfolgen die in Brandenburg t\u00e4tigen linksextremistischen Parteien programmatische Ziele, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen, es gibt hier aber keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, da\u00df sie in aggressiv-k\u00e4mpferischer Weise oder gar mit Gewalt gegen die bestehende Rechtsordnung vorgehen oder in n\u00e4chster Zukunft vorzugehen gedenken.","72 Politischer Extremismus 2.4 \u00dcbersicht in Zahlen 2.4.1 Mitgliederzahlen * (z.T. gesch\u00e4tzt) Bundesrepublik Deutschland Brandenburg 1992 1993 1993 | Autonome 5.000 gleichbleibend 300 | Anarchisten wenige Hundert gleichbleibend Einzelpersonen \"Deutsche Kommunistische | Partei\" (DKP) 7.000 abnehmend 30 \"Sozialistische Deutsche | Arbeiterjugend\" (SDAJ) 300 steigend Einzelpersonen \"Kommunistische Partei | Deutschlands\" (KPD) 200 gleichbleibend 40 \"Marxistisch-Leninistische | Partei Deutschlands\" (MLPD) 1.700 steigend 40 * Da das Bundesministerium des Innern f\u00fcr 1993 noch keine Mitgliederzahlen extremistischer Organisationen und Personenzusammenschl\u00fcsse ver\u00f6ffentlich hat, werden, als Vergleich zu den in Brandenburg f\u00fcr 1993 ermittelten Zahlen, im Blick auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland die Zahlen f\u00fcr 1992 und deren absehbare Modifikation f\u00fcr 1993 in Form von Trendangaben aufgef\u00fchrt.","Politischer Extremismus 73 2.4.2 Linksextremistische Straftaten * Delikte 1993 K\u00f6rperverletzung 8 Brandstiftung 3 Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, 16 St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens Sachbesch\u00e4digung 43 sonstige 36 gesamt 106 * Die vorgelegte Statistik beruht auf Zahlenangaben des Landeskriminalamtes Brandenburg. Die Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg f\u00fchrt keine eigene Straftatenstatistik. Die hier genannten Zahlen summieren einschl\u00e4gige Polizeimeldungen (Eingangsstatistik). Sie k\u00f6nnen sich durch Nachmeldungen und weitere Ermittlungsergebnisse nachtr\u00e4glich noch \u00e4ndern.","74 Politischer Extremismus > Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern 2 -- Sicherheitslage und Entwicklungstendenzen Seit Ende der 50er Jahre haben in zunehmender Zahl Ausl\u00e4nder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitspl\u00e4tze gesucht und sich vielfach hier dauernd niedergelassen. Unter den Organisationen, die sie aus ihren jeweiligen Heimatl\u00e4ndern mitgebracht oder hier neu gegr\u00fcndet haben, sind dann bald auch solche in Erscheinung getreten, die extremistisch ausgerichtet sind. Sie streben danach, die Konflikte in ihren Herkunftsgebieten unter Anwendung von Gewalt auch in Deutschland zu l\u00f6sen, und propagieren ihre entsprechenden Vorstellungen oftmals in einer aggressiv-k\u00e4mpferischen Weise. Damit stehen sie in Gegnerschaft zurfreiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und gef\u00e4hrden, durch die Vorbereitung und Anwendung von Gewalt aus politischen Motiven, auch die ausw\u00e4rtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland. Die extremistischen Organisationen von Ausl\u00e4ndern lassen sich wie folgt untergliedern: = linksextremistische Organisationen, die den Status quo in ihren Heimatl\u00e4ndern durch gewaltsamen Umsturz beseitigen wollen, um einen sozialistischen Staat marxistischer Pr\u00e4gung zuerrichten; - extrem-nationalistische Vereinigungen, die in aktiv-k\u00e4mpferischer, aggressiver Haltung einem \u00fcbersteigerten Nationalismus huldigen; - islamisch-extremistische Gruppierungen, die ein autorit\u00e4res theokratisches Staatswesen erzwingen wollen. Einige dieser extremistischen Gruppierungen gehen in Verbindung mit Regierungsstellen ihrer L\u00e4nder gegen Landsleute im Ausland, insbesondere Regimegegner, repressiv oder gar terroristisch vor.","Politischer Extremismus 75 3.2 Sicherheitslage in Brandenburg In Brandenburg, wie auch in den anderen ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern, sind Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Extremisten bisher nur ganz gelegentlich zu registrieren. Der Grund daf\u00fcr liegt auf der Hand: Der Anteil von Ausl\u00e4ndern an der brandenburgischen Bev\u00f6lkerung ist vergleichsweise sehr gering, und in dieser Bev\u00f6lkerungsgruppe wiederum bilden Angeh\u00f6rige und Sympathisanten extremistischer Gruppierungen eine verschwindende Minderheit. Somit gibt es noch keine Basis f\u00fcr bodenst\u00e4ndige Organisationsstrukturen extremistischer Vereinigungen von Ausl\u00e4ndern. 3.2.1 Araber Bekannterma\u00dfen hat die DDR-Regierung enge Kontakte zu pal\u00e4stinensischen Organisationen unterhalten und Pal\u00e4stinensern - auch solchen, die militanten Gruppen anhingen - Aufnahme und Unterst\u00fctzung gew\u00e4hrt und sie gelegentlich sogar eingeb\u00fcrgert. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, da\u00df Personen, die in Brandenburg ans\u00e4ssig geworden sind, m\u00f6glicherweise auch heute noch Verbindungen zu militanten pal\u00e4stinensischen Organisationen unterhalten. Bei ihnen ist in Einzelf\u00e4llen mit Sympathien und Unterst\u00fctzung f\u00fcr solche Organisationen zu rechnen, die die von der \"Pal\u00e4stinenischen Befreiungsorganisation\" (PLO) seit j\u00fcngster Zeit betriebene Politik der Verhandlungen mit Israel zur\u00fcckweisen und weiterhin extremistische Zielsetzungen propagieren. Besonderes Augenmerk verlangen Hinweise auf Kontakte zu Mitgliedern der \"Abu-NidalOrganisation\" (ANO). Die ANO war 1973 als Abspaltung von der FATAH (\"Bewegung zur Befreiung Pal\u00e4stinas\") entstanden, nachdem deren F\u00fchrer Yassir Arafat sich von Gewaltanschl\u00e4gen au\u00dferhalb Israels und der besetzten Territorien distanziert hatte. Die terroristischen Aktivit\u00e4ten der ANO kulminierten in einer Reihe schwerer Anschl\u00e4ge in Europa. Auch die \"Islamische Widerstandsbewegung\" (HAMAS), deren Kontakte nach ersten Indizien m\u00f6glicherweise bis nach Brandenburg reichen, sucht die israelisch-pal\u00e4stinensischen Verhandlungen zu unterminieren. HAMAS ist mit Beginn der pal\u00e4stinensischen Intifada im Dezember 1987 in Erscheinung getreten und hat seither mit zahlreichen terroristischen Aktionen ihr Ziel, die Errichtung eines islamischen Staates in Pal\u00e4stina, anzusteuern versucht.","76 Politischer Extremismus Deutsche Sicherheitsinteressen allgemein werden auch durch die libanesische Terrororganisation \"Hizb Allah\" bedroht, die Verbindungen zu iranischen Stellen unterh\u00e4lt. Der schiitischextremistischen \"Hizb Allah\" (\"Partei Gottes\"), die 1982 nach den israelischen Einmarsch im Libanon entstanden ist, werden eine Vielzahl von Anschl\u00e4gen und Entf\u00fchrungen zugerechnet. 22 T\u00fcrken und Kurden Die \"Devrimci Sol\" (\"Revolution\u00e4re Linke\") ist 1978 in der T\u00fcrkei aus einer Nachfolgeorganisation der \"T\u00fcrkischen Volkspartei-Front\" (THKPC) hervorgegangen und verfolgt das Ziel, mit Terrorakten den Sturz des \"faschistischen Systems\" im Lande herbeizuzwingen. Sie ist 1983 in Deutschland verboten worden. Die \"Kurdische Arbeiterpartei\" (PKK) will seit 1978 in der T\u00fcrkei durch permanenten Guerillakampf einen selbst\u00e4ndigen kurdischen Nationalstaat kommunistischer Pr\u00e4gung erreichen. Angesichts der von ihr ausgehenden Gef\u00e4hrdung hat der Bundesminister des Innern die PKK und ihre wichtigen Teilorganisationen am 26.11.1993 verboten. Beide revolution\u00e4r-marxistischen Organisationen suchen ihre Aktivit\u00e4ten trotz Verbot fortzusetzen, Zu ihrer Praxis geh\u00f6rt schon seit langem die kriminelle Beschaffung von Geldmitteln durch Erpressung. Da sich t\u00fcrkische und kurdische Gesch\u00e4ftsleute nun auch in Brandenburg niederlassen, k\u00f6nnen sie auch hier von solchen Spendengelderpressungen betroffen werden. Erste Hinweise daf\u00fcr sind vorhanden.","Politischer Extremismus 77 3:3 Ausblick Die k\u00fcnftigen politischen Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten sind kaum vorauszusehen. Ebenso l\u00e4\u00dft sich schwerlich prognostizieren, wo und wie der militante islamische Fundamentalismus weiter an Boden gewinnen wird. Die Gefahren, die von solchen Prozessen auch f\u00fcr die Sicherheitslage in Deutschland ausgehen, k\u00f6nnen sich deshalb auch kurzfristig zuspitzen. Nahezu gewi\u00df aber ist, da\u00df der Anteil von Ausl\u00e4ndern an der brandenburgischen Wohnbev\u00f6lkerung zunehmen wird. Damit wird voraussichtlich auch jene Minderheit unter den Ausl\u00e4ndern, die sich extremistisch bet\u00e4tigt, wachsen. Des weiteren mu\u00df damit gerechnet werden, da\u00df Terroristen - etwa getarnt als Asylbewerber - einzureisen versuchen. Der Berliner Flughafen Sch\u00f6nefeld, der sich auf brandenburgischem Territorium befindet, ist in diesem Zusammenhang, wie andere internationale Flugh\u00e4fen, bei der Absch\u00e4tzung von Gef\u00e4hrdungsrisiken besonders zu ber\u00fccksichtigen.","78 Spionage SPIONAGE we' je Allgemeine Entwicklungstendenzen Die politischen Umw\u00e4lzungen im Osten und S\u00fcdosten Europas haben zu tiefgreifenden Ver\u00e4nderungenin diesen L\u00e4ndern gef\u00fchrt und zudem eine Reihe neuer unabh\u00e4ngiger Staaten entstehen lassen, deren innenund au\u00dfenpolitische Entwicklung sich auch heute noch nicht abschlie\u00dfend bewerten l\u00e4\u00dft. Die Vereinigung Deutschlands hatzus\u00e4tzlich zu einem grunds\u00e4tzlichen Wandel der Spionageinteressen gegen\u00fcber der Bundesrepublik Deutschland gef\u00fchrt. Dies gilt auch im besonderen Ma\u00dfe f\u00fcr das Land Brandenburg, das durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Bundeshauptstadt Berlin zuk\u00fcnftig ein st\u00e4rker werdendesInteresse fremder Nachrichtendienste erfahren d\u00fcrfte. Neben den beschriebenen Ver\u00e4nderungen auf der politischen Landkarte unterliegen auch die Nachrichtendienste einem Wandel. Die Umstrukturierung der Dienste dauert noch an. Schwerpunkte des Aufkl\u00e4rungsbem\u00fchens sind weiterhin die Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Verst\u00e4rkt setzen Krisenund Schwellenl\u00e4nder Geheimdienste ein, um ihre Aufr\u00fcstung mit atomaren, biologischen und chemischen Waffen voranzutreiben. Auch die Methoden der Informationsgewinnung erfahren eine Ver\u00e4nderung. Soist festzustellen, da\u00df Nachrichtendienste ihr Beschaffungsbem\u00fchen zunehmend offener gestalten und insgesamt vorsichtiger agieren. Das fr\u00fcher eher aggressive Verhalten weicht offensichtlich einer st\u00e4rker werdenden politischen R\u00fccksichtnahme. Dennoch wird auch heute Spionage als unverzichtbares Mittel der Informationsbeschaffung angesehen. Wenngleich auch die gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten insgesamt zur\u00fcckgegangen sind, so hei\u00dft dies nicht, da\u00df Spionage der Vergangenheit angeh\u00f6rt.","Spionage 79 ID Nachrichtendienste der ehemaligen DDR Im Gegensatz zu denen der anderen neuen Bundesl\u00e4nder und Berlins ist der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Brandenburgnicht die - zus\u00e4tzliche - Aufgabe \u00fcbertragen worden, fr\u00fchere und noch fortwirkende Strukturen der Nachrichtendienste der ehemaligen DDR aufzukl\u00e4ren. Gleichwohl hat die Beh\u00f6rde aber im Rahmen ihrer gesetzlichen Zust\u00e4ndigkeit zu pr\u00fcfen, ob von ehemaligen Angeh\u00f6rigen dieser aufgel\u00f6sten Dienste extremistische Aktivit\u00e4ten ausgehen oder ob sie weiter nachrichtendienstlich f\u00fcr eine fremde Macht t\u00e4tig sind. Konkrete Hinweise auf fortwirkende Strukturen des fr\u00fcheren Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) haben sich bislang nicht ergeben. Die Zusammenschl\u00fcsse fr\u00fcherer Mitarbeiter befassen sich in der Regel mit den eigenen sozialen Problemen und besch\u00e4ftigen sich vor allem mit der geschichtlichen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Im Vordergrund stehen dabei Rolle und Funktion der damaligen Geheimdienste. Hinsichtlich der Einordnung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft kommendurchaus unterschiedliche Standpunkte zum Ausdruck. Angesichts der Tatsache, da\u00df Erkenntnisse des MfS im breiten Umfang an das fr\u00fchere sowjetische KGB weitergegeben worden sind, besteht die Gefahr, da\u00df diese auch heute noch in der einen oder anderen Weise weiterverwendet werden. Die Spionageabwehr hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, mit Betroffenen Gespr\u00e4che zu f\u00fchren, die sie f\u00fcr Ansprechversuche fremder Nachrichtendienste sensibilisieren und davor warnen sollen.","80 Spionage 3; Ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste 3 Osteurop\u00e4ische Nachrichtendienste Die Ver\u00e4nderungen in Osteuropa sind weiter in vollem Gange; der Endzustand dieses politischen Entwicklungsprozesses ist im einzelnen noch nicht bestimmbar. Aus diesem Grund ist es derzeit auch nicht m\u00f6glich, eine definitive Bewertung der Nachrichtendienste, die auf dem Boden der fr\u00fcheren Sowjetunion entstanden sind, abzugeben. Gleiches gilt f\u00fcr die Nachrichtendienste der Balkanstaaten. Ungarn, die Tschechische Republik und die Slowakei haben erkl\u00e4rt, da\u00df sie ihre gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten operativen T\u00e4tigkeiten eingestellt haben. Mit der Aufl\u00f6sung der ehemaligen Sowjetunion und der Bildung der Gemeinschaft unabh\u00e4ngiger Staaten (GUS) standen auch die zentralen Geheimdienste, zur Disposition. Sowohl der zivile (KGB) als auch der milit\u00e4rische (GRU) Nachrichtendienst fiel nach dem Zusammenbruch in die Hoheitsgewalt der Russischen F\u00f6deration. In einem l\u00e4ngeren Entwicklungsproze\u00df entstanden daraus mittlerweile mindestens vier getrennt voneinander operierende Nachrichtendienste: - der \"Aufkl\u00e4rungsdienst der Russischen F\u00f6deration\" (SWR) als Auslandsaufkl\u00e4rungsdienst; - die \"F\u00f6derale Agentur f\u00fcr Gegenspionage\" (FSK), als Nachfolger des \"Ministeriums f\u00fcr Sicherheit\" (MBR) ab dem 10. Januar 1994 als Inlandsdienst installiert; - die \"F\u00f6derale Agentur f\u00fcr Regierungsverbindungen und Information beim Pr\u00e4sidenten der Russischen F\u00f6deration\" (FAPSIT als Funkund FernmeldeAuslandsaufkl\u00e4rungsdienst;","Spionage 8 - die \"Nachrichtendienstliche Hauptverwaltung des Generalstabes\" (GRU) als milit\u00e4rischer Nachrichtendienst. Die drei erstgenannten rekrutieren sich nahezu vollst\u00e4ndig aus fr\u00fcheren Mitarbeitern des KGB. 3.2 Nachrichtendienste des Nahen und Mittleren Ostens Die illegale Beschaffung bedeutsamer Technologien durch Staaten des Nahen und Mittleren Ostens r\u00fcckte sp\u00e4testens nach Bekanntwerden der Vorg\u00e4nge um die Chemiewaffenfabrik in Rabta (Libyen) und im Zusammenhang mit dem Golfkrieg 1991 ins Bewu\u00dftsein der breiten \u00d6ffentlichkeit. Die Spionageaufkl\u00e4rung orientiert sich an hier feststellbaren Beschaffungsbem\u00fchungen einiger L\u00e4nder dieser Region. \u00dcber die dabei nur schwer zu durchschauenden geheimdienstlichen Strukturen der einzelenen Staaten gibt es zur Zeit kein vollst\u00e4ndiges Bild. Zeitweilige Aufenthalte geheimdienstlichen Personals aus dem einen oder anderen dieser Staaten sind auch f\u00fcr Brandenburg belegbar. Die Aktivit\u00e4ten deuten darauf hin, da\u00df nach wie vor milit\u00e4risch verwendbare Technologien beschafft werden sollen. Die Aufkl\u00e4rungsbestrebungen der Dienste beschr\u00e4nkensich jedoch nicht nur auf die Beschaffung im wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereich, sondern umfassen auch die politische Spionage sowie die \u00dcberwachung und Bespitzelung hier lebender Landsleute und insbesondere oppositioneller Emigranten. Das den Nachrichtendiensten vor L\u00e4ndern des Nahen und Mittleren Ostens zuzuordnende Personal ist teilweise auch in Firmen auszumachen, die von den Diensten gegr\u00fcndet oder beherrscht werden. Erste Feststellungen haben ergeben, da\u00df das Umfeld Berlins, n\u00e4mlich Brandenburg, als Operationsgebiet und Ruheraum zunehmend genutzt wird.","82 Spionage IF Ausblick Unter Ber\u00fccksichtigung der weltpolitischen Entwicklung ist zu erwarten, da\u00df aggressive Staaten sich weiterhin mit bakteriologischen, chemischen und nuklearen Waffen aufzur\u00fcsten versuchen. Mit verst\u00e4rkten Beschaffungsbem\u00fchungen, f\u00fcr die sie in erster Linie ihre Nachrichtendienste einsetzen, mu\u00df gerechnet werden. Auch die nachrichtendienstliche Beschaffung von Informationen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wird anhalten. Die Entwicklung geeigneter Abwehrma\u00dfnahmensetzt die genaue Kenntnis der Arbeitsweise der jeweiligen Nachrichtendienste voraus, wobei die politischen, und \u00f6konomischen Zielsetzungen der angesprochenden Staaten einbezogen werden m\u00fcssen. Das verlangt eine ganzheitliche Betrachtung und Bewertung. Es ist jedoch nicht nur Aufgabe der Spionageabwehr, nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten fremder Dienste aufzukl\u00e4ren bzw. das Anwerben von B\u00fcrgern f\u00fcr eine derartige T\u00e4tigkeit zu verhindern, sondern auch, denjenigen zu helfen, die sich bereits nachrichtendienstlich verstrickt haben. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Brandenburg steht - auch in Zweifelsf\u00e4llen - unter der Telefonnummer 0331-8662500 f\u00fcr ein vertrauliches Gespr\u00e4ch jederzeit zur Verf\u00fcgung.","Geheimschutz 83 GEHEIMSCHUTZ Um eine funktionierende Verwaltung zu gew\u00e4hrleisten mu\u00df, sichergestellt sein, da\u00df den Beh\u00f6rden des Landes Brandenburg auch Verschlu\u00dfsachen zur Bearbeitung \u00fcbergeben werden k\u00f6nnen. Dies setzt voraus, da\u00df die daf\u00fcr notwendigen materiellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, also Geheimschutz betrieben wird. Internationale Standards erfordern dabei die Beachtung von einheitlichen Sicherheitsnormen. Der materielle Geheimschutz regelt die besondere Aufbewahrung und Verwaltung von Verschlu\u00dfsachen. Der personelle Geheimschutz beinhaltet die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung derjenigen Personen, die Zugang zu Verschlu\u00dfsachen bekommen sollen. Dieser Personenkreis darf keine Sicherheitsrisiken in sich bergen. Solche Risiken nach M\u00f6glichkeit auszuschalten, ist Zweck einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen d\u00fcrfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person und des in bestimmten \u00dcberpr\u00fcfungsarten einzubeziehenden Ehegatten, Verlobten oder Lebenspartners eingeleitet und durchgef\u00fchrt werden. Rechtsgrundlage f\u00fcr die Mitwirkung des Verfassungsschutzes in Angelegenheiten des Geheimschutzes ist $ 3 Abs. 2 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Zur Durchf\u00fchrung der Geheimschutzaufgaben hat die Landesregierung am 16.04.1991 sowohl eine Verschlu\u00dfsachenanweisung als auch Sicherheitsrichtlinien erlassen. Der materielle und personelle Geheimschutz wurde in Brandenburg zun\u00e4chst nach Gesichtspunkten der Dringlichkeit aufgebaut, d.h. vorrangig wurden die Bediensteten oberster Landesbeh\u00f6rden und der Polizei \u00fcberpr\u00fcft, w\u00e4hrend Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr Bedienstete der Kreise und kreisfreien St\u00e4dte dann durchgef\u00fchrt wurden, wenn die betreffenden Personen z.B. an Lehrg\u00e4ngen f\u00fcr die zivile Verteidigung teilnehmen sollten. Nach der Neugliederung der Kreise und dem weitgehenden Abschlu\u00df des Verwaltungsaufbaus ist jetzt beabsichtigt, kontinuierlich den Geheimschutz weiter auszubauen. Dabei soll aber nicht \"fl\u00e4chendeckend\" \u00fcberpr\u00fcft werden; vielmehr soll der tats\u00e4chliche Bedarf f\u00fcr den Zugang zu Verschlu\u00dfsachen Richtschnur sein.","84 Geheimschutz Eine weitere Aufgabe ist der Geheimschutz in der Wirtschaft. Hiervon erfa\u00dft werden Betriebe, die solche staatlichen Auftr\u00e4ge ausf\u00fchren, die den Zugang zu Verschlu\u00dfsachen erforderlich machen, Hier ist zun\u00e4chst der Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft oder der Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg federf\u00fchrend. Der Verfassungsschutz des Landesist Ansprechpartner der Betriebe bei Vorkommnissen, die die sichere Aufbewahrung betreffen oder auf einen Versto\u00df gegen Geheimhaltungsvorschriften hindeuten. Dar\u00fcber hinaus wird der Beratung der Betriebe besondere Bedeutung beigemessen. Ein funktionierender Geheimschutz in der Wirtschaft verbessert auch die Konkurrenzf\u00e4higkeit der brandenburgischen Unternehmen.","Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung 85 Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung Zum gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes geh\u00f6rt auch die Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit. Durch ein hohes Ma\u00df an Offenheit f\u00f6rdert der Verfassungsschutz die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung mit extremistischen Ideologien und Bestrebungen. Alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger des Landes sollen in die Lage versetzt werden, aufmerksam extremistische politische Entwicklungen und Tendenzen wahrzunehmen, die wahren Absichten verfassungsfeindlicher Parteien und Organisationen zu erkennen und kritisch einzusch\u00e4tzen. Zu diesem Zweck unterrichtet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die \u00d6ffentlichkeit, das Parlament und die Regierung \u00fcber ihre Erkenntnisse. Die Konzeption \"Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung\" beinhaltet zwei Aufgabenbereiche: - Information \u00fcber extremistische Strategien und Aktivit\u00e4ten, verfassungsfeindliche und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten sowie ihre ideologischen Hintergr\u00fcnde; - Aufkl\u00e4rung \u00fcber gesetzliche Grundlagen, Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise und Kontrolle des Verfassungsschutzes. Sie dient der geistigpolitischen Auseinandersetzung mit dem Extremismus und der Bek\u00e4mpfung der von ihm und der Spionage ausgehenden Gefahren. Aufgrund des starken Anwachsens rechtsextremistischer Str\u00f6mungen und Gewaltaktivit\u00e4ten sahen sich die Innenminister des Bundes und der L\u00e4nder veranla\u00dft, am 17.10.1991 die Durchf\u00fchrung einer Aufkl\u00e4rungskampagne gegen Extremismus und Ausl\u00e4nderfeindlichkeit unter dem Leitmotiv","86 Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung \"FAIRST\u00c4NDNIS Menschenw\u00fcrde achten - Gegen Fremdenha\u00df!\" auf den Weg zu bringen. F\u00fcr das Land Brandenburg er\u00f6ffnete der Innenminister am 06. April 1993 die Kampagne. Absicht der Kampagne war und ist es, \u00fcber die Grundlagen derfreiheitlichen Demokratie, den Rechtsstaat und das Prinzip der wehrhaften Demokratie sowie \u00fcber die Erscheinungsformen und Gefahren des Extremismus, \u00fcber Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus aufzuk\u00e4ren. Zielgruppe sind insbesondere die Jugendlichen. Ihnen soll eine klare Orientierung f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Toleranz gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern und politisch Andersdenkenden vermittelt werden. Am 27. M\u00e4rz 1993 hatte der Landtag Brandenburg beschlossen, unter Ber\u00fccksichtigung der besonderen Situation im Land \"Tage des Inneren Friedens und der Inneren Sicherheit\" zu veranstalten. Zusammen mit der einbezogenen \"Fairst\u00e4ndnis\"-Kampagne wurde damit breite Resonanz in der Bev\u00f6lkerung erreicht. Der Erfolg war so gro\u00df, da\u00df das den gesellschaftlichen Organisationen, Beh\u00f6rden und sonstigen interessierenen Gruppen zur Verf\u00fcgung gestellte Informationsmaterial in kurzer Zeit vergriffen war. Die noch immer nicht \u00fcberwundene extremistisch motivierte Gewaltbereitschaft veranla\u00dft die Innenminister, ihre Aufkl\u00e4rungskampagne auch im Jahre 1994 fortzuf\u00fchren. So sind im Land Brandenburg unter Beibehaltung des Leitmotivs \"Fairst\u00e4ndnis\" weitere regionale Veranstaltungen, wie z. B. Ausstellungen, Projekttage und Vortr\u00e4ge, geplant. Der vorliegende erste Jahresbericht der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Brandenburg soll den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern des Landes die M\u00f6glichkeit verschaffen, sich eingehend \u00fcber die Arbeit dieser Institution zu informieren. Der \u00d6ffentlichkeit wird damit Einblick in Funktion und Arbeit des Verfassungsschutzes gew\u00e4hrt. Vor allem informiert er aber \u00fcber die Erkenntnisse aus den verschiedenen Aufgabenfeldern des Verfassungsschutzes.","Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung 87 In K\u00fcrze werden weitere Informationsschriften, die dem Gedanken eines \"Verfassungsschutzes durch Aufkl\u00e4rung\" Rechnung tragen, herausgegeben werden. Zudem haben alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger die M\u00f6glichkeit, sich unmittelbar an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu wenden. Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 9 - 13 14467 Potsdam.","88 Anhang 2. Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 Inhalts\u00fcbersicht Artikel 2 Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes und der L\u00e4nder in AngelegenBundesrates das folgende Gesetz beschlosheiten des Verfassungsschutzes und sen! \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) Artikel 2 Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und Erster Abschnitt \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Artikel 3 81 Gesetz \u00fcber den Milit\u00e4rischen Zusammenarbeitspflicht Abschirmdienst (MAD-Gesetz - MADG) (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Artikel 4 Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Gesetz \u00fcber den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG) (2) Der Bund und die L\u00e4nder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Artikel 6 Inkrafttreten (3) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Hilfeleistung.","Anhang 89 $2 ne des Bundes oder eines Landes Verfassungsschutzbeh\u00f6rden oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, (1) F\u00fcr die Zusammenarbeit des Bundes mit den L\u00e4ndern unterh\u00e4lt der Bund ein 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geBundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz als heimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Bundesoberbeh\u00f6rde. Es untersteht dem Geltungsbereich dieses Gesetzes Bundesminister des Innern. Das Bundesf\u00fcr eine fremde Macht, amt f\u00fcr Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angeglie3; Bestrebungen im Geltungsbereich dert werden. dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf (2) F\u00fcr die Zusammenarbeit der L\u00e4nder gerichtete Vorbereitungshandlunmit dem Bund und der L\u00e4nder untereingen ausw\u00e4rtige Belange der Bunander unterh\u00e4lt jedes Land eine Beh\u00f6rde desrepublik Deutschland gef\u00e4hrzur Bearbeitung von Angelegenheiten des den. Verfassungsschutzes. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder wirken mit $3 Aufgaben der l. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rTatsachen, Gegenst\u00e4nde oder den des Bundes und der L\u00e4nder ist die Erkenntnisse anvertraut werden, Sammlung und Auswertung von Informadie Zugang dazu erhalten sollen tionen, insbesondere von sachund persooder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, nenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen, \u00fcber 2: bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempl. Bestrebungen, die gegen die freifindlichen Stellen von lebensoder heitliche demokratische Grundordverteidigungswichtigen Einrichtunnung, den Bestand oder die Sigen besch\u00e4ftigt sind oder werden cherheit des Bundes oder eines sollen, Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorga-","90 Anhang 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahund zweckgerichteten Verhaltensmen zum Schutz von im \u00f6ffentliweisen in einem oder f\u00fcr einen chen Interesse geheimhaltungsPersonenzusammenschlu\u00df, der bed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4ndarauf gerichtet ist, die Freiheit den oder Erkenntnisse gegen die des Bundes oder eines Landes von Kenntnisnahme durch Unbefugte. fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen Besteht die Mitwirkung des Bundesamtes oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet f\u00fcr Verfassungsschutz an der Sicherheitsabzutrennen; \u00fcberpr\u00fcfung nach Satz | lediglich in der Auswertung bereits vorhandenen Wissens b) Bestrebungen gegen die Sicherheit der Besch\u00e4ftigungsstelle, der Strafverdes Bundes oder eines Landes folgungsoder Sicherheitsbeh\u00f6rden, ist es solche politisch bestimmten, zielerforderlich und ausreichend, wenn der und zweckgerichteten VerhaltensBetroffene von der Einleitung der \u00dcberweisen in einem oder f\u00fcr einen pr\u00fcfung Kenntnis hat. Im \u00fcbrigen ist die Personenzusammenschlu\u00df, der Zustimmung erforderlich, soweit gesetzdarauf gerichtet ist, den Bund, lich nichts anderes bestimmt ist. In die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung d\u00fcrfen mit ihrer in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erhebZustimmung der Ehegatte, Verlobte oder lich zu beeintr\u00e4chtigen; die Person, die mit dem Betroffenen in ehe\u00e4hnlicher Gemeinschaft lebt, miteinc) Bestrebungen gegen die freiheitlibezogen werden. che demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel(3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sind und zweckgerichteten Verhaltensan die allgemeinen Rechtsvorschriften weisen in einem oder f\u00fcr einen gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungs84 grunds\u00e4tzen zu beseitigen oder Begriffsbestimmungen au\u00dfer Geltung zu setzen. (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind F\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen a) Bestrebungen gegen den Bestand nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Voraussetzung des Bundes oder eines Landes f\u00fcr die Sammlung und Auswertung von solche politisch bestimmten, zielInformationen im Sinne des $ 3 Abs. | ist","Anhang 91 das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte. e) die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen PersonenzuN) der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund sammenschlu\u00df handeln, sind Bestrebungen Willk\u00fcrherrschaft und im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind 8) die im Grundgesetz konkretisierten oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geMenschenrechte. eignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. 85 (2) Zur freiheitlichen demokratischen Abgrenzung der Zust\u00e4ndigkeiten Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden z\u00e4hlen: (1) Die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsa) das Recht des Volkes, die Staatsschutz sammeln Informationen, Ausk\u00fcnfte, gewalt in Wahlen und AbstimmunNachrichten und Unterlagen zur Erf\u00fcllung gen und durch besondere Organe ihrer Aufgaben, werten sie aus und \u00fcberder Gesetzgebung, der vollziehenmitteln sie dem Bundesamt f\u00fcr Verfasden Gewalt und der Rechtspresungsschutz und den Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr chung auszu\u00fcben und die VolksVerfassungsschutz, soweit es f\u00fcr deren vertretung in allgemeiner, unmitAufgabenerf\u00fcllung erforderlich ist. telbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, (2) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der b) die Bindung der Gesetzgebung an Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung Informationen, Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und die Bindung der vollziehenden und Unterlagen im Sinne des $ 3 samGewalt und der Rechtsprechung an meln. Bei Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten Gesetz und Recht, im Sinne des $ 3 Abs. I Nr. I bis 3 ist Voraussetzung, da\u00df c) das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen 1; sie sich ganz oder teilweise gegen Opposition, den Bund richten, d) die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung 2 sie sich \u00fcber den Bereich eines und ihre Verantwortlichkeit gegenLandes hinaus erstrecken, \u00fcber der Volksvertretung,","92 Anhang 3. sie ausw\u00e4rtige Belange der BundesVerantwortung einer speichernden Stelle republik Deutschland ber\u00fchren im Sinne der allgemeinen Vorschriften des oder Datenschutzrechts tr\u00e4gt jede Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nurf\u00fcr die vonihr eingege4. eine Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfasbenen Daten; nur sie darf diese Daten sungsschutz das Bundesamt f\u00fcr ver\u00e4ndern, sperren oder l\u00f6schen. Die Verfassungsschutz um ein T\u00e4tigeingebende Stelle mu\u00df feststellbar sein. werden ersucht. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz trifft f\u00fcr die gemeinsamen Dateien die Das Benehmen kann f\u00fcr eine Reihe gleichtechnischen und organisatorischen Ma\u00dfgelagerter F\u00e4lle hergestellt werden. nahmen nach $ 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die F\u00fchrung von Textdateien (3) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz oder Dateien, die weitere als die in Satz 2 unterrichtet die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Vergenannten Daten enthalten, ist unter den fassungsschutz \u00fcber alle Unterlagen, deren Voraussetzungen dieses Paragraphen nur Kenntnis f\u00fcr das Land zum Zwecke des zul\u00e4ssig f\u00fcr eng umgrenzte AnwedungsVerfassungsschutzes erforderlich ist. gebiete zur Aufkl\u00e4rung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder 86 von Bestrebungen, die darauf gerichtet Gegenseitige Unterrichtung sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltander Verfassungsschutzbeh\u00f6rden wendung vorzubereiten. Die Zugriffsberechtigung ist auf Personen zu beschr\u00e4nDie Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sind verken, die unmittelbar mit Arbeiten in diepflichtet, beim Bundesamt f\u00fcr Versem Anwendungsgebiet betraut sind; in fassungsschutz zur Erf\u00fcllung der Unterder Dateianordnung ($ 14) ist die Erforrichtungspflichten nach $ 5 gemeinsame derlichkeit der Aufnahme von Textzus\u00e4tDateien zu f\u00fchren, die sie im automatisierzen in der Datei zu begr\u00fcnden. ten Verfahren nutzen. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendi87 gen Identifizierung von Personen erforderWeisungsrechte des Bundes lich sind. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den VorausDie Bundesregierung kann, wenn ein setzungen der $$ 10 und 11 zul\u00e4ssig. Der Angriff auf die verfassungsm\u00e4\u00dfige OrdAbruf im automatisierten Verfahren durch nung des Bundes erfolgt, den obersten andere Stellen ist nicht zul\u00e4ssig. Die Landesbeh\u00f6rden die f\u00fcr die Zusammen-","Anhang 93 arbeit der L\u00e4nder mit dem Bund auf dem bedarf der Zustimmung des BundesminiGebiet des Verfassungsschutzes erforderlisters des Innern, der die Parlamentarische chen Weisungenerteilen. Kontrollkommission unterrichtet. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesamt f\u00fcr Zweiter Abschnitt Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen es Bundesamt f\u00fcr selbst nicht befugt ist. Verfassungsschutz (4) Werden personenbezogene Daten beim 88 Betroffenen mit seiner Kenntnis erhoben, Befugnisse des Bundesamtes so ist der Erhebungszweck anzugeben. f\u00fcr Verfassungsschutz Der Betroffene ist auf die Freiwilligkeit seiner Angaben und bei einer Sicherheits(1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcberpr\u00fcfung nach $ 3 Abs. 2 auf eine darf die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweipersonenbezogener Daten erheben, versen. arbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bun(5) Von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen desdatenschutzgesetzes oder besondere hat das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Regelungen in diesem Gesetz entgegendiejenige zu w\u00e4hlen, die den Betroffenen stehen. voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahmedarf keinen Nachteil (2) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verdarf Methoden, Gegenst\u00e4nde und Instruh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. mente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gew\u00e4hrspersonen, Observatio89 nen, Bildund Tonaufzeichnungen, TarnBesondere Formen der papiere und Tarnkennzeichen anwenden. Datenerhebung Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr (1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die Anordnung solcher Informationsbedarf Informationen, insbesondere persoschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift nenbezogene Daten, mit den Mitteln ge-","94 Anhang m\u00e4\u00df $ 8 Abs. 2 erheben, wenn Tatsachen (2) Das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich die Annahmen rechtfertigen, da\u00df gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgeh\u00f6rt oder aufgel- auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber zeichnet werden, wenn es im Einzelfall Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten zur Abwehr einer gegenw\u00e4rtigen gemeinen nach $ 3 Abs. 1 oder die ErforGefahr oder einer gegenw\u00e4rtigen Lebensschung solcher Erkenntnisse erforgefahr f\u00fcr einzelne Personen unerl\u00e4\u00dflich derlichen Quellen gewonnen werist und geeignete polizeiliche Hilfe f\u00fcr das den k\u00f6nnen oder bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz | gilt entspre2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, chend f\u00fcr einen verdeckten Einsatz techniEinrichtungen, Gegenst\u00e4nde und scher Mittel zur Anfertigung von BildaufQuellen des Bundesamtes f\u00fcr Vernahmen und Bildaufzeichnungen. fassungsschutz gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienst(3) Bei Erhebungen nach Absatz 2 und liche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. solchen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Die Erhebung nach Satz 1 ist unzul\u00e4ssig, Brief-, Post,und Fernmeldegeheimnisses wenn die Erforschung des Sachverhaltes gleichkommen, wozu insbesondere das auf andere, den Betroffenen weniger Abh\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6fbeeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; eine fentlich gesprochenen Wortes mit dem geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel verdeckten Einsatz technischer Mittel anzunehmen, wenn die Information aus geh\u00f6ren, ist allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch eine Auskunft nach $ 18 Abs. 3 . der Eingriff nach seiner Beendigewonnen werden kann. Die Anwendung gung dem Betroffenen mitzuteilen, eines Mittels gem\u00e4\u00df $ 8 Abs. 2 darf nicht sobald eine Gef\u00e4hrdung des erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung Zweckes des Eingriffs ausgeschlosdes aufzukl\u00e4renden Sachverhalts stehen. sen werden kann, und Die Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich 2. die Parlamentarische KontrollkomAnhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, da\u00df er nicht mission zu unterrichten. oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen Informationen d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des $ 7 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz verwendet werden.","Anhang 95 $ 10 11 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben perso(1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nenbezogene Daten in Dateien speichern, darf unter den Voraussetzungen des $ 10 ver\u00e4ndern und nutzen, wenn Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres in zu ihrer l. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Person gef\u00fchrten Akten nur speichern, Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten ver\u00e4ndern und nutzen, wenn tats\u00e4chliche nach $ 3 Abs. | vorliegen, Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df der Minderj\u00e4hrige eine der in $ 2 des Gesetzes 2: dies f\u00fcr die Erforschung und Bezu Artikel 10 Grundgesetz genannten wertung von Bestrebungen oder Straftaten plant, begeht oder begangenhat. T\u00e4tigkeiten nach $ 3 Abs. 1 erforIn Dateien ist ein Speicherung von Daten derlich ist oder oder \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres nicht 3. das Bundesamt f\u00fcr Verfassungszul\u00e4ssig. schutz nach $& 3 Abs. 2 t\u00e4tig wird. (2) In Dateien oder zu ihrer Person ge(2) Zur Aufgabenerf\u00fcllung nach $ 3 Abs. f\u00fchrten Akten gespeicherte Daten \u00fcber 2 d\u00fcrfen in automatisierten Dateien nur Minderj\u00e4hrige sind nach zwei Jahren auf personenbezogene Daten \u00fcber die Persodie Erforderlichkeit der Speicherung zu nen gespeichert werden, die der Sicher\u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahheits\u00fcberpr\u00fcfung unterliegen oder in die ren zu l\u00f6schen, es sei denn, da\u00df nach Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen werEintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntden. nisse nach $ 3 Abs. 1 angefallen sind. (3) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das f\u00fcr seine Aufgabenerf\u00fcllung erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken.","96 Anhang $12 (4) Personenbezogene Daten, die ausBerichtigung, L\u00f6schung und Sperrung schlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzpersonenbezogener Daten in Dateien kontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen (1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage hat die in Dateien gespeicherten personengespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diese bezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie Zwecke verwendet werden. unrichtig sind. (2) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz 813 hat die in Dateien gespeicherten personenBerichtigung und Sperrung bezogenen Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre personenbezogener Daten in Akten Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht (1) Stellt das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsmehr erforderlich ist. Die L\u00f6schung unterschutz fest, da\u00df in Akten gespeicherte bleibt, wenn Grund zu der Annahme personenbezogene Daten unrichtig sind besteht, da\u00df durch sie schutzw\u00fcrdige oder wird ihre Richtigkeit von dem BeInteressen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt troffenen bestritten, so ist dies in der Akte w\u00fcrden. In diesem Falle sind die Daten zu zu vermerken oder auf sonstigen Weise sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilfestzuhalten. ligung des Betroffenen \u00fcbermittelt werden. (2) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (3) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat personenbezogene Daten zu sperren, pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und wenn es im Einzelfall feststellt, da\u00df ohne nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach die Sperrung schutzw\u00fcrdige Interessen des f\u00fcnf Jahren, ob gespeicherte personenbeBetroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden und die zogene Daten zu berichtigen oder zu Daten f\u00fcr seine k\u00fcnftige Aufgabenerf\u00fcll\u00f6schen sind. Gespeicherte personenbezolung nicht mehr erforderlich sind. Gegene Daten \u00fcber Bestrebungen nach $ 3 sperrte Daten sind mit einem entsprechenAbs. I Nr. l oder 3 sind sp\u00e4testens zehn den Vermerk zu versehen; sie d\u00fcrfen nicht Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten mehr genutzt oder \u00fcbermittelt werden. gespeicherten relevanten Information zu Eine Aufhebung der Sperrung ist m\u00f6glich, l\u00f6schen, es sei denn, der Beh\u00f6rdenleiter wenn ihre Voraussetzungen nachtr\u00e4glich oder sein Vertreter trifft im Einzelfall entfallen. ausnahmsweise eine andere Entscheidung.","Anhang 97 814 (3) In der Dateiordnung \u00fcber aotomatisierDateianordnung te personenbezogene Textdateien ist die Zugriffsberechtigung auf Personen zu (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei beim beschr\u00e4nken, die unmittelbar mit Arbeiten Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nach $ 6 in dem Gebiet betraut sind, dem die Textoder $ 10 sind in einer Dateianordnung, dateien zugeordnet sind; Ausz\u00fcge aus die der Zustimmung des Bundesministers Textdateien d\u00fcrfen nicht ohne die dazugedes Innern bedarf, festzulegen: h\u00f6renden erl\u00e4uternden Unterlagem \u00fcbermittelt werden. I. Bezeichnung der Datei 2: Zweck der Datei 815 Auskunft an den Betroffenen 3; Voraussetzung der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung (betrof(1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz fener Personenkreis, Arten der erteilt dem Betroffenen \u00fcber zu seiner Daten), Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu 4. Anlieferung oder Eingabe, auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer 5. Zugangsberechtigung Auskunft darlegt. 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen, Speicherungs(2) Die Auskuntftserteilung unterbleibt, dauer, soweit T: Protokollierung. 1; eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die AuskunftsDer Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenerteilung zu besorgenist, schutz ist vor Erla\u00df einer Dateianordnung anzuh\u00f6ren. 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die (2) Die Speicherung personenbezogener Ausforschung des ErkenntnisstanDaten ist auf das erforderliche Ma\u00df zu des oder der Arbeitsweise des beschr\u00e4nken. In angemessenen Abst\u00e4nden Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist die Notwendigkeit der Weiterf\u00fchrung zu bef\u00fcrchten ist. oder \u00c4nderungder Dateien zu \u00fcberpr\u00fcfen.","98 Anhang 3% die Auskunft die \u00f6ffentliche Sigef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Mitteilungen des Buncherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem desbeauftragten an den Betroffenen d\u00fcrfen Wohl des Bundes oder eines Lankeine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisdes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder stand des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zulassen, sofern es nicht einer 4. die Daten oder die Tatsache der weitergehenden Auskunft zustimmt. Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen $ 16 eines Dritten, geheimgehalten Berichtspflicht des Bundesamtes werden m\u00fcssen. f\u00fcr Verfassungsschutz Die Entscheidungtrifft der Beh\u00f6rdenleiter (1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauftragter unterrichtet den Bundesminister des Innern Mitarbeiter. \u00fcber seine T\u00e4tigkeit. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt (2) Die Unterrichtung nach Absatz | dient sich auf die Herkunft der Daten und die auch der Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. durch den Bundesminister des Innern \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach $ 3 (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung Abs. 1, die mindestens einmal j\u00e4hrlich in bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch einem zusammenfassenden Bericht erfolgt. der Zweck der Auskunftsverweigerung Dabei d\u00fcrfen auch personenbezogene gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der AusDaten bekanntgegeben werden, wenn die kunftsverweigerung sind aktenkundig zu Bekanntgabe f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des machen. Wird die Auskunftserteilung Zusammenhanges oder der Darstellung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechvon Organisationen oder unorganisierten tsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcnGruppierungen erforderlich ist und die dung und darauf hinzuweisen, da\u00df er sich Interessen der Allgemeinheit das schutzan den Bundesbeauftragten f\u00fcr den Datenw\u00fcrdige Interesse des Betroffenen \u00fcberschutz wenden kann. Dem Bundesbeaufwiegen. In dem Bericht sind die Zusch\u00fcstragten f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein se des Bundeshaushaltes an das Bundesamt Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit f\u00fcr Verfassungsschutz und den Milit\u00e4rinicht der Bundesminister des Innern im schen Abschirmdienst sowie die jeweilige Einzelfall feststellt, da\u00df dadurch die SiGesamtzahl ihrer Bediensteten anzugeben. cherheit des Bundes oder eines Landes","Anhang 99 Dritter Abschnitt $18 \u00dcbermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden \u00dcbermitlungsvorschriften (1) Die Beh\u00f6rden des Bundes, der bundes817 unmittelbaren juristischen Personen des Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen \u00f6ffentlichen Rechts, die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwalt(1) Wird nach den Bestimmungen dieses schaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Abschnittes um \u00dcbermittlung von persoPolizeien sowie der Zoll, soweit er Aufnenbezogenen Daten ersucht, d\u00fcrfen nur gaben nach dem Bundesgrenzschutzgesetz die Daten \u00fcbermittelt werden, die bei der wahrnimmt, unterrichten von sich aus das ersuchten Beh\u00f6rde bekannt sind oder aus Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz oderdie allgemein zug\u00e4nglichen Quellen entnomVerfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes men werden k\u00f6nnen. \u00fcber die ihnen bekanntgewordenen Tatsachen, die sicherheitsgef\u00e4hrdende oder (2) Absatz 1 gilt nicht f\u00fcr besondere Ersugeheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine chen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, des fremde Macht oder Bestrebungen im Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes und des Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen Bundesnachrichtendienstes um solche lassen, die durch Anwendung von Gewalt Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpooder darauf gerichtete Vorbereitungshandlizeilicher Aufgabe bekannt werden. Die lungen gegen die in & 3 Abs. I Nr. 1 und Zul\u00e4ssigkeit dieser besonderen Ersuchen 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. und ihre Erledigung regelt der Bundes\u00dcber Satz I hinausgehende Unterrichminister des Innern in einer Dienstanweitungspflichten nach dem Gesetz \u00fcber den sung. Er unterrichtet die Parlamentarische Milit\u00e4rischen Abschirmdienst oder dem Kontrollkommission \u00fcber ihren Erla\u00df und Gesetz \u00fcber den Bundesnachrichtendienst erforderliche \u00c4nderungen. Satz 2 und 3 bleiben unber\u00fchrt. Auf die \u00dcbermittlung gilt nicht f\u00fcr die besonderen Ersuchen von Informationen zwischen Beh\u00f6rden zwischen Beh\u00f6rden desselben Bundesdesselben Bundeslandes findet Satz | keine landes. Anwendung. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien sowie der Zoll, soweit er Aufgaben nach dem Bundesgrenzschutzgesetz wahrnimmt, und","100 Anhang der Bundesnachrichtendienst d\u00fcrfen dar\u00dcbermittlung solcher Informatio\u00fcber hinaus von sich aus dem Bundesamt nen ersuchen. f\u00fcr Verfassungsschutz des Landes auch alle anderen ihnen bekanntgewordenen (4) W\u00fcrde durch die \u00dcbermittlung nach Informationen einschlie\u00dflich personenbeAbsatz 3 Satz 1 der Zweck der Ma\u00dfnahme zogener Daten \u00fcber Bestrebungen nach gef\u00e4hrdet oder der Betroffene unverh\u00e4lt- $ 3 Abs. 1 \u00fcbermittelt, wenn tats\u00e4chliche nism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt, darf das BundesAnhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die amt f\u00fcr Verfassungsschutz bei der Wahr\u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufnehmung der Aufgaben nach $ 3 Abs. | gaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Nr. 2 und 3 sowie bei der Beobachtung erforderlich ist. Absatz 1 Satz 3 findet terroristischer Bestrebungen amtliche Anwendung. Register einsehen. (3) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (5) Die Ersuchen nach Absatz 3 sind darf zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben die aktenkundig zu machen. \u00dcber die EinStaatsanwaltschaften und, vorbehaltlich sichtnahme nach Absatz 4 hat das Bundesder staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsamt f\u00fcr Verfassungsschutz einen Nachweis befugnis, die Polizeien sowie andere zu f\u00fchren, aus dem der Zweck und die Beh\u00f6rden um \u00dcbermittlung der zur Erf\u00fclVeranlassung, die ersuchte Beh\u00f6rde und lung seiner Aufgaben erforderlichen Infordie Aktenfundstelle hervorgehen; die mationeneinschlie\u00dflich personenbezogener Nachweise sind gesondert aufzubewahren, Daten ersuchen, wenn sie nicht aus allgegen unberechtigten Zugriff zu sichern gemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit und am Ende des Kalenderjahres, das dem \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Aufwand oder nur durch eine Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. den Betroffenen st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. Unter den (6) Die \u00dcbermittlung personenbezogener gleichen Voraussetzungen d\u00fcrfen VerDaten, die auf Grund einer Ma\u00dfnahme fassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder nach $ 100a der Strafproze\u00dfordnung bekanntgeworden sind, ist nach den Vor1. Beh\u00f6rden des Bundes und der schriften der Abs\u00e4tze I, 2 und 3 nur bundesunmittelbaren juristischen zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte Personen des \u00f6ffentlichen Rechts, daf\u00fcr bestehen, da\u00df jemand eine der in $ 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundge2, Staatsanwaltschaften und, vorbesetz genannten Straftaten plant, begeht haltlich der staatsanwaltschaftlichen oder begangen hat. Auf die einer VerSachleitungsbefugnis, Polizeien des fassungsschutzbeh\u00f6rde nach Satz 1 \u00fcberBundes und anderer L\u00e4nder um die mittelten Kenntnisse und Unterlagen findet","Anhang 101 $ 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel (3) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz 10 Grundgesetz entsprechende Anwendarf personenbezogene Daten an ausl\u00e4ndidung. sche \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatlichen Stellen \u00fcbermitteln, wenn die \u00dcbermittlung zu Erf\u00fcllung seiner $ 19 Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher \u00dcbermittlung personenbezogener Sicherheitsinteressen des Empf\u00e4ngers Daten durch das Bundesamt erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung unterf\u00fcr Verfassungsschutz bleibt, wenn ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegen(1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz de schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffedarf personenbezogene Daten an inl\u00e4ndinen entgegenstehen. Die \u00dcbermittlungist sche Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln, wenn dies zur aktenkundig zu machen. Der Empf\u00e4nger Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich ist ist darauf hinzuweisen, da\u00df die \u00fcbermitteloder der Empf\u00e4nger die Daten zum Schutz ten Daten nur zu dem Zweck verwendet der freiheitlichen demokratischen Grundwerden d\u00fcrfen, zu demsie ihm \u00fcbermittelt ordnung oder sonst f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentwurden, und das Bundesamt f\u00fcr Verfaslichen Sicherheit ben\u00f6tigt. Der Empf\u00e4nger sungsschutz sich vorbeh\u00e4lt, um Auskunft darf die \u00fcbermittelten Daten, soweit ge\u00fcber die vorgenommene Verwendung der setzlich nichts anderes bestimmt ist, nur Daten zu bitten. zum Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. (4) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen an andere Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es (2) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sei denn, da\u00df dies zum Schutz derfreiheitdarf personenbezogene Daten an Dienstlichen demokratischen Grundordnung, des stellen der Stationierungsstreitkr\u00e4fte \u00fcberBestandes oder der Sicherheit des Bundes mitteln, soweit die Bundesrepublik Deutoder eines Landes erforderlich ist und der schland dazu im Rahmen von Artikel 3 Bundesminister des Innern seine Zustimdes Zusatzabkommens zu dem Abkommen mung erteilt hat. Das Bundesamt f\u00fcr zwischen den Parteien des NordatlantikVerfassungsschutz f\u00fchrt \u00fcber die Auskunft vertrages \u00fcber die Rechtsstellung ihrer nach Satz | einen Nachweis, aus dem der Truppen hinsichtlich der in der BundesZweck der \u00dcbermittlung, ihre Veranlasrepublik Deutschland stationierten aussung, die Aktenfundstelle und der Empl\u00e4ndischen Truppen vom 3. August 1959 f\u00e4nger hervorgehen; die Nachweise sind (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) verpflichgesondert aufzubewahren, gegen unbetet ist. rechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer","102 Anhang Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. Das Bunf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten nur desamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcbermittelt f\u00fcr den Zweck verwenden, zu dem sie dem Bundesnachrichtendienst von sich aus ihm \u00fcbermittelt wurden. Der Empf\u00e4nger die ihm bekanntgewordenen Informationen ist auf die Verwendungsbeschr\u00e4nkung und einschlie\u00dflich personebezogener Daten, darauf hinzuweisen, da\u00df das Bundesamt wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr f\u00fcr Verfassungsschutz sich vorbeh\u00e4lt, um bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Auskunft \u00fcber die vorgenommene VerErf\u00fcllung der gesetzlichen Aufgaben des wendung der Daten zu bitten. Empf\u00e4ngers erforderlich ist. (2) Die Polizeien d\u00fcrfen zur Verhinderung $ 20 von Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 \u00dcbermittlung von Informationen durch Satz 2 das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsdas Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz schutz um \u00dcbermittlung der erforderlichen an Strafverfolgungsund SicherheitsInformationen einschlie\u00dflich personenbebeh\u00f6rden in Angelegenheiten zogener Daten ersuchen. Der Bundesnachdes Staatsund Verfassungsschutzes richtendienst darf zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben das Bundesamt f\u00fcr Verfassungs(1) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz schutz um die \u00dcbermittlung der erforderli\u00fcbermittelt den Staatsanwaltschaften und, chen Informationen einschlie\u00dflich persovorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen nenbezogener Daten ersuchen. Sachleitungsbefugnis, den Polizeien von sich aus die ihm bekanntgewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbe- $ 21 zogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhalts\u00dcbermittlung von Informationen punkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittdurch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden lung zur Verhinderung oder Verfolgung der L\u00e4nder an Starfverfolgungsvon Staatsschutzdelikten erforderlich ist. und Sicherheitsbeh\u00f6rden Delikte nach Satz | sind die in $$ 74a und in Angelegenheiten des Staats120 des Gerichtsverfassungsgesetzes geund Verfassungsschutzes nannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielset(l) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der zung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen L\u00e4nder \u00fcbermitteln den StaatsanwaltschafVerbindung zu einer Organisation tats\u00e4chten und, vorbehaltlich der staatsanwaltliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df schaftlichen Sachleitungsbefugnis, den sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 BuchPolizeien Informationen einschlie\u00dflich stabe b oder c des Grundgesetzes genannpersonenbezogener Daten unter den Vor-","Anhang 103 aussetzungen des $ 20 Abs. I Satz 1 und 1. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkenn- 2 sowie Abs. 2 Satz 1. Auf die \u00dcbermittbar ist, da\u00df unter Ber\u00fccksichtigung lung von Informationen zwischen Beh\u00f6rder Art der Informationen und den desselben Bundeslandes findet Satz I ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen keine Anwendung. Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der \u00dcber(2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der mittlung \u00fcberwiegen, L\u00e4nder \u00fcbermitteln dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen 2, \u00fcberwiegendeSicherheitsinteressen Abschirmdienst Informationen einschlie\u00dfdies erfordern oder lich personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen des $ 20 Abs. 1 Satz 3 3; besondere gesetzliche \u00dcbermittsowie Abs. 2 Satz 2. lungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflich- $ 22 ten oder von Berufsoder besonde\u00dcbermittlung von Informationen ren Amtsgeheimnissen, die nicht durch die Staatsanwaltschaften auf gesetzliche Vorschriften beruund Polizeien an den hen, bleibt unber\u00fchrt. Milit\u00e4rischen Abschirmdienst F\u00fcr die \u00dcbermittlung von Informationen 824 einschlie\u00dflich personenbezogener Daten Minderj\u00e4hrigenschutz durch die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen (1) Informationen einschlie\u00dflich personenSachleitungsbefugnis, die Polizeien sowie bezogener Daten \u00fcber das Verhalten Minden Zoll, soweit er Aufgaben nach dem derj\u00e4hriger d\u00fcrfen nach den Vorschriften Bundesgrenzschutzgesetz wahrnimmt, an dieses Gesetzes \u00fcbermittelt werden, solanden Milit\u00e4rischen Abschirmdienst findet $ ge die Voraussetzungen der Speicherung 18 entsprechende Anwendung. nach $ 11 erf\u00fcllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine \u00dcbermittlung nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur 823 Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur \u00dcbermittlungsverbote Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn","104 Anhang (2) Informationen einschlie\u00dflich personenVierter Abschnitt bezogener Daten \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger vor Vollendung des 16. LeSchlu\u00dfvorschriften bensjahres d\u00fcrfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausl\u00e4ndische oder \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen $ 27 Geltung des \u00fcbermittelt werden. Bundesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach $ 3 $ 25 durch das Bundesamt f\u00fcr VerfassungsPflichten des Empf\u00e4ngers schutz finden die $$ 10 und 13 bis 20 des Bundesdatenschutzgesetzes in der Fassung Der Empf\u00e4nger pr\u00fcft, ob die nach den des Gesetzes zur Fortentwicklung der Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelten Datenverarbeitung und des Datenschutzes personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fclkeine Anwendung. lung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, da\u00df sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiArtikel 3 ben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erf\u00fcllung der Gesetz \u00fcber den Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur Milit\u00e4rischen Abschirmdienst mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist; (MAD-Gesetz - MADG) in diesem Fall sind die Daten zu sperren. $1 Aufgaben 8 26 Nachberichtspflicht (1) Aufgabe des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes des Bundesministers der VerteidiErweisen sich personenbezogene Daten gung ist die Sammlung und Auswertung nach ihrer \u00dcbermittlung nach den Vorvon Informationen, insbesondere von sachschriften dieses Gesetzes als unvollst\u00e4ndig und personenbezogenen Ausk\u00fcnften, oder unrichtig, so sind sie unverz\u00fcglich Nachrichten und Unterlagen, \u00fcber gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen, es sei denn, da\u00df dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhalts ohne Bedeutung ist.","Anhang 105 1; Bestrebungen, die gegen die freiBeurteilung der Sicherheitslage im heitliche demokratische GrundordEinvernehmen zwischen dem Bunnung, den Bestand oder die Sidesminister der Verteidigung und cherheit des Bundes oder eines den zust\u00e4ndigen obersten LandesLandes gerichtet sind, beh\u00f6rden dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst \u00fcbertragen worden 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geist, heimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Auswertung von Informationen \u00fcber f\u00fcr eine fremde Macht, die in Absatz | genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gegen diese Dienststellen wenn sich diese Bestrebungen oder T\u00e4tigund Einrichtungen, auch soweit sie von keiten gegen Personen, Dienststellen oder Personen ausgehen oder ausgehen sollen, Einrichtungen im Gesch\u00e4ftsbereich des die nicht dem Gesch\u00e4ftsbereich des BunBundesministers der Verteidigung richten desministers der Verteidigung angeh\u00f6ren und von Personen ausgehen sollen, die oder in ihm t\u00e4tig sind. diesem Gesch\u00e4ftsbereich angeh\u00f6ren oder in ihm t\u00e4tig sind. $ 4 des Bundesverfas(3) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst wirkt sungsschutzgesetzes findet Anwendung. mit (2) Dar\u00fcber hinaus obliegt dem Milit\u00e4ri1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von schen Abschirmdienst zur Beurteilung der Personen, die dem Gesch\u00e4ftsbeSicherheitslage reich des Bundesministers der Verteidigung angeh\u00f6ren, in ihm l. von Dienststellen und Einrichtunt\u00e4tig sind oder werden sollen und gen im Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesministers der Verteidigung und a) denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungs2; von Dienststellen und Einrichtunbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegen der verb\u00fcndeten Streitkr\u00e4fte genst\u00e4nde oder Erkenntund der internationalen milit\u00e4rinisse anvertraut werden, schen Hauptquartiere, wenn die die Zugang dazu erhalten Bundesrepublik Deutschland in sollen oder ihn sich verinternationalen Vereinbarungen schaffen k\u00f6nnen, oder Verpflichtungen zur Sicherheit dieser Dienststellen und Einrichtungen \u00fcbernommen hat und die","106 Anhang b) die an sicherheitsempfindli(5) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst ist an chen Stellen des Gesch\u00e4ftsdie allgemeinen Rechtsvorschriften gebunbereich des Bundesminiden (Artikel 20 des Grundgesetzes). sters der Verteidigung eingesetzt sind oder werden sollen, 82 Zust\u00e4ndigkeit in besonderen F\u00e4llen 2; bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen im Gesch\u00e4ftsbereich des (1) Zur Fortf\u00fchrung von Aufgaben nach Bundesministers der Verteidigung $ 1 Abs. I kann der Milit\u00e4rische Abzum Schutz von im \u00f6ffentlichen schirmdienst, soweit es im Einzelfall Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftizwingend erforderlich ist, seine Befugnisse gen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder gegen\u00fcber Personen aus\u00fcben, die dem Erkenntnissen gegen die KenntnisGesch\u00e4ftsbereich des Bundesministers der nahme durch Unbefugte. Verteidigung nicht angeh\u00f6ren odernicht in ihm t\u00e4tig sind. Dies ist nur zul\u00e4ssig Besteht die Mitwirkung des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes an der Sicherheits\u00fcber1. gegen\u00fcber dem Ehegatten oder pr\u00fcfung nach Satz | lediglich in der AusVerlobten einer in & 1 Abs. I wertung bereits vorhandenen Wissens der genannten Person oder dem mit ihr Besch\u00e4ftigungsstelle, der Strafverfolgungsin ehe\u00e4hnlicher Gemeinschaft oder Sicherheitsbeh\u00f6rden, ist es erforderLebenden, wenn angenommen lich und ausreichend, wenn der Betroffene werden mu\u00df, da\u00df Bestrebungen von der Einleitung der \u00dcberpr\u00fcfung oder T\u00e4tigkeiten nach $ 1 Abs. I Kenntnis hat. Im \u00fcbrigen ist die Zustimauch von ihm ausgehen, mung erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. In der Sicherheits2. im Benehmen mit der zust\u00e4ndigen \u00fcberpr\u00fcfung d\u00fcrfen mit ihrer Zustimmung Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegender Ehegatte, Verlobte oder die Person, \u00fcber Personen, bei denentats\u00e4chlidie mit den Betroffenen in ehe\u00e4hnlicher che Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, Gemeinschaftlebt, miteinbezogen werden. da\u00df sie mit einer in $ 1 Abs. 1 genannten Person bei Bestrebungen (4) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst darf oder T\u00e4tigkeiten nach $ 1 Abs. 1 einer polizeilichen Dienststelle nicht angezusammenarbeiten, und wenn gliedert werden. anderenfalls die weitere","Anhang 107 Erforschung des Sachverhalts Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesministers der gef\u00e4hrdet oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfiVerteidigung angeh\u00f6ren oder in ihm t\u00e4tig gem Aufwand m\u00f6glich w\u00e4re. sind und der Zust\u00e4ndigkeit des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes unterliegen. Dies (2) Zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einist nur zul\u00e4ssig gegen\u00fcber Personen, bei richtungen, Gegenst\u00e4nde und Quellen denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimbestehen, da\u00df sie mit einer Person aus dienstliche T\u00e4tigkeiten kann der Milit\u00e4ridem Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassche Abschirmdienst in Wahrnehmung sungsschutzbeh\u00f6rden bei Bestrebungen seiner Aufgaben nach $ I Abs. 1, soweit oder T\u00e4tigkeiten nach $ 3 Abs. 1 des es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, Bundesverfassungsschutzgesetzes zusamim Benehmen mit der zust\u00e4ndigen Vermenarbeiten, und wenn anderenfalls die fassungsschutzbeh\u00f6rde seine Befugnisse weitere Erforschung des Sachverhalts gegen\u00fcber Personen aus\u00fcben, die dem gef\u00e4hrdet oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesministers der Aufwand m\u00f6glich w\u00e4re, Verteidigung nicht angeh\u00f6ren odernicht in ihm t\u00e4tig sind. (3) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst und das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz unterrichten einander \u00fcber alle Angelegen83 heiten, deren Kenntnis f\u00fcr die Erf\u00fcllung Zusammenarbeit mit den ihrer Aufgaben erforderlich ist. Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (1) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst und 84 die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden arbeiten Befugnisse bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben zusamdes Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes men. Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Hilfelei(l) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst darf stung. die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich (2) Zur Fortf\u00fchrung von Aufgaben nach personenbezogener Daten erheben, ver- $ 3 Abs. I des Bundesverfassungsschutzarbeiten und nutzen nach $ 8 des Bundesgesetzes kann eine Verfassungsschutzverfassungsschutzgesetzes, soweit nicht beh\u00f6rde, soweit es im Einzelfall zwingend die anzuwendenden Bestimmungen des erforderlich ist, im Benehmen mit dem Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Ma\u00dfnahmen Regelungen in diesem Gesetz entgegenauf Personen erstrecken, die dem stehen. Er ist nicht befugt, personenbezo-","108 Anhang gene Daten zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich ist; $ 9 Abs. 2 und 3 des nach $ 1 Abs. 2 zu erheben. $ 8 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetzes findet Satz 2 und 3 des BundesverfassungsschutzAnwendung. gesetzes findet Anwendung; die Zustimmung zur Dienstanweisung erteilt der Bundesminister der Verteidigung. 86 Speicherung, Ver\u00e4nderung (2) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsund Nutzung befugnisse stehen dem Milit\u00e4rischen Abpersonenbezogener Daten schirmdienst nicht zu; er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um (1) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst darf Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen er selbst personenbezogene Daten nach $ 10 des nicht befugtist. Bundesverfassungsschutzgesetzes speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, soweit es zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich 85 ist. Zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach Besondere Formen $ 1 Abs. 2 gespeicherte Daten \u00fcber Persoder Datenerhebung nen, die nicht dem Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesministers der Verteidigung angeh\u00f6Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst darf ren oder in ihm t\u00e4tig sind, d\u00fcrfen f\u00fcr Informationen, insbesondere personenbeandere Zwecke nicht verwendet werden, zogene Daten, nach $ 9 des Bundesveres sei denn, die Verwendung w\u00e4re auch fassungsschutzgesetzes erheben, soweit es f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach $ 1 Abs. 1 zul\u00e4ssig. l. zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach $ 1 Abs. I und $ 2 Abs. 1 (2) In Dateien oder zu ihrer Person gesowie zur Erforschung der dazu f\u00fchrten Akten gespeicherte Daten \u00fcber erforderlichen Quellen oder Minderj\u00e4hrige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu 2 zum Schutz der Mitarbeiter, Ein\u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Quelren zu l\u00f6schen, es sei denn, da\u00df nach len des Milit\u00e4rischen AbschirmEintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntdienstes gegen sicherheitsgef\u00e4hrnisse nach $ I Abs. | oder $ 2 angefallen dende oder geheimdienstliche sind. Dies gilt nicht, wenn der Betroffene T\u00e4tigkeiten, auch nach $ 2 Abs. 2, nach $ 1 Abs. 3 \u00fcberpr\u00fcft wird. Die Speicherung personenbezogener Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige vor Vollendung des","Anhang 109 16. Lebensjahres in zu ihrer Person ge89 f\u00fchrten Akten und Dateien ist unzul\u00e4ssig. Auskunft an den Betroffenen Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst erteilt 87 dem Betroffenen \u00fcber zu seiner Person Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung gespeicherte Daten Auskunft entsprechend personenbezogener Daten $ 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes; an die Stelle des dort genannten Bundes(1) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst hat ministers des Innern tritt der Bundesminidie in Dateien gespeicherten personenbester der Verteidigung. zogenen Daten zu berichtigen, zu l\u00f6schen und zu sperren nach $ 12 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. 810 \u00dcbermittlung von Informationen an (2) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst hat den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst personenbezogene Daten in Akten zu berichtigen und zu sperren nach $ 13 des (l) Die Beh\u00f6rden des Bundes und der Bundesverfassungsschutzgesetzes. bundesunmittelbaren juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts unterrichten von sich aus den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst 88 \u00fcber die ihnen bekanntgewordenen TatsaDateianordnungen chen, die sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeit f\u00fcr eine fremDer Milit\u00e4rische Abschirmdienst hat f\u00fcr de Macht oder Bestrebungen im Geltungsjede automatisierte Datei mit personenbebereich dieses Gesetzes erkennen lassen, zogenen Daten eine Dateianordnung nach die durch Anwendung von Gewalt oder $ 14 des Bundesverfassungsschutzgesetzes darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen zu treffen, die der Zustimmung des Bungegen die in $ | Abs. 1 Nr. 1 genannten desministers der Verteidigung bedarf. $ 14 Schutzg\u00fcter gerichtet sind, wenn tats\u00e4chAbs. 2 und 3 des Bundesverfassungsliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df schutzgestzes findet Anwendung. die Unterrichtung zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach $ I Abs. I und 2 erforderlich ist. (2) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst darf nach $ 18 Abs. 3 des Bundesverfassungs","110 Anhang schutzgesetzes jede Beh\u00f6rde um die \u00dcberdienst nach $ 20 des Bundesverfassungsmittlung der zur Erf\u00fcllung seiner Aufschutzgestzes. gaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen. $12 Verfahrensregel f\u00fcr die \u00dcbermittlung (3) W\u00fcrde durch die \u00dcbermittlung nach von Informationen Absatz 2 der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet oder der Betroffene unverh\u00e4ltnisF\u00fcr die \u00dcbermittlung von Informationen m\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt, darf der Milit\u00e4rische nach diesem Gesetz finden die $$ 23 bis Abschirmdienst bei der Wahrnehmung der 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Aufgaben nach $ I Abs. I Nr. 2 amtliche entsprechende Anwendung. Register einsehen. Diese Einsichtnahme bedarf der Zustimmung des Amtschefs des Amtes f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirm$13 dienst oder seines Vertreters. Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes (4) $17 Abs. 1 sowie $ 18 Abs. 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach $ | entsprechend anzuwenden. Abs. I bis 3 und $ 2 finden die $$ 10 und 13 bis 20 des Bundesdatenschutzgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Fortent811 wicklung der Datenverarbeitung und des \u00dcbermittlung personenbezogener Datenschutzes keine Anwendung. Daten durch den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (1) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst darf personenbezogene Daten nach $ 19 Abs. 1 bis 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes \u00fcbermitteln. Die \u00dcbermittlung an andere Stelle ist unzul\u00e4ssig. (2) Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst \u00fcbermittelt Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften, Polizeien und den Bundesnachrichten-","Anhang 111 Artikel 4 desdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenGesetz \u00fcber den stehen, Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG) I, zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und $1 Quellen gegen sicherheitsgef\u00e4hrOrganisation und Aufgaben dende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten, (1) Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesoberbeh\u00f6rde im Gesch\u00e4ftsbereich 2. f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von des Chefs des Bundeskanzleramtes. Einer Personen, die f\u00fcr ihn t\u00e4tig sind polizeilichen Dienststelle darf er nicht oder t\u00e4tig werden sollen, angegliedert werde. 3, f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der f\u00fcr die (2) Der Bundesnachrichtendienst sammelt Aufgabenerf\u00fcllung notwendigen zur Gewinnung von Erkenntnissen \u00fcber Nachrichtenzug\u00e4nge und das Ausland, die von au\u00dfenund sicherheitspolitischer Bedeutung f\u00fcr die Bundes4. \u00fcber Vorg\u00e4nge im Ausland, die republik Deutschland sind, die erforderlivon au\u00dfenund sicherheitspolitichen Informationen und wertet sie aus. scher Bedeutung f\u00fcr die BundesWerden daf\u00fcr im Geltungsbereich dieses republik Deutschland sind, wenn Gesetzes Informationen einschlie\u00dflich sie nur auf diese Weise zu erlanpersonenbezogener Daten erhoben, so gen sind und f\u00fcr ihre Erhebung richtet sich ihre Erhebung, Verarbeitung keine andere Beh\u00f6rde zust\u00e4ndig ist. und Nutzung nach den $$ 2 bis 6 und 8 bis 11. (2) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen mit seiner Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. $2 Der Betroffene ist auf die Freiwilligkeit Befugnisse seiner Angaben und bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach Absatz 1 Nr. 2 auf eine (1) Der Bundesnachrichtendienst darf die dienstund arbeitsrechtliche oder sonstige erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweipersonenbezogener Daten erheben, versen. Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen ist $ 3 arbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bun-","112 Anhang Abs. 2 Satz 2 bis 4 des Bundesver84 fassungsschutzgesetzes entsprechend anzuSpeicherung, Ver\u00e4nderung und wenden. Nutzung personenbezogener Daten (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungs(1) Der Bundesnachrichtendienst darf befugnisse stehen dem Bundesnachrichtenpersonenbezogene Daten nach $ 10 des dienst nicht zu. Er darf die Polizei auch Bundesverfassungsschutzgesetzes speinicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahchern, ver\u00e4ndern und nutzen, soweit es men ersuchen, zu denen er selbst nicht zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich befugt ist. ist. (4) Von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen (2) Die Speicherung, Ver\u00e4nderung und hat der Bundesnachrichtendienst diejenigen Nutzung personenbezogener Daten \u00fcber zu w\u00e4hlen, die den Betroffenen vorausMinderj\u00e4hrige ist nur unter den Voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine setzungen des $ Il des BundesverfasMa\u00dfnahme darf keine Nachteile herbeif\u00fchsungsschutzgesetzes zul\u00e4ssig. ren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. $5 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung 83 personenbezogener Daten Besondere Formen der Datenerhebung (1) Der Bundesnachrichtendienst hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Der Bundesnachrichtendienst darf zur Daten zu berichtigen, zu l\u00f6schen und zu heimlichen Beschaffung von Informationen sperren nach $ 12 des Bundesverfassungseinschlie\u00dflich personenbezogener Daten schutzgesetzes. die Mittel gem\u00e4\u00df $ 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anwenden, (2) Der Bundesnachrichtendienst hat perwenn Tatsachen die Annahme rechtfertisonenbezogene Daten in Akten zu berichtigen, da\u00df dies zur Erf\u00fcllung seiner Aufgen und zu sperren nach $ 13 des Bundesgaben erforderlich ist. $ 9 des Bundesververfassungsschutzgesetzes. fassungsschutzgesetzes ist entsprechend anzuwenden.","Anhang 113 86 lung f\u00fcr seine Eigenspeicherung nach $ 2 Dateianordnung Abs. I Nr. 1 erforderlich ist. Der Bundesnachrichtendienst hat f\u00fcr jede (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorautomatisierte Datei mit personenbezogebehaltlich der staatsanwaltschaftlichen nen Daten eine Dateianordnung nach $ 14 Sachleitungsbefugnis, die Polizeien sowie des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu der Zoll, soweit er Aufgaben nach dem treffen, die der Zustimmung des Chefs des Bundesgrenzschutzgesetz wahrnimmt, Bundeskanzleramtes bedarf. $ 14 Abs. 2 \u00fcbermitteln dem Bundesnachrichtendienst und 3 des Bundesverfassungsschutzgesetvon sich aus die ihnen bekanntgewordenen zes ist anzuwenden. Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermitt87 lung f\u00fcr seine Eigensicherung nach $ 2 Auskunft an den Betroffenen Abs. I Nr. 1 erforderlich ist. Der Bundesnachrichtendienst erteilt dem (3) Der Bundesnachrichtendienst darf nach Betroffenen auf Antrag Auskunft \u00fcber zu & 18 Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzseiner Person nach $ 4 gespeicherten gesetzes jede Beh\u00f6rde um die \u00dcbermittDaten entsprechend $ 15 des Bundesverlung der zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben fassungsschutzgesetzes. An die Stelle des erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich dort genannten Bundesministers des Innern personenbezogener Daten ersuchen und tritt der Chef des Bundeskanzleramtes. nach $ 18 Abs. 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes amtlich gef\u00fchrte Register einsehen, soweit es zur Erf\u00fcllung seiner 88 Aufgaben erforderlich ist. $ 17 Abs. | \u00dcbermittlung von Informationen und $ 18 Abs. 5 des Bundesverfassungsan den Bundesnachrichtendienst schutzgesetzes sind anzuwenden. (1) Die Beh\u00f6rden des Bundes und der (4) F\u00fcr die \u00dcbermittlung personenbezogebundesunmittelbaren juristischen Personen ner Daten, die auf Grund einer Ma\u00dfnahme des \u00f6ffentlichen Rechts d\u00fcrfen von sich nach $ 100a der Strafproze\u00dfordnung beaus dem Bundesnachrichtendienst die kanntgeworden sind, ist $ 18 Abs. 6 des ihnen bekanntgewordenen Informationen Bundesverfassungsschutzgesetzes anzueinschlie\u00dflich personenbezogener Daten wenden. \u00fcbermitteln, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermitt-","114 Anhang 89 $ 10 \u00dcbermittlung von Informationen Verfahrensregeln durch den Bundesnachrichtendienst f\u00fcr die \u00dcbermittlung von Informationen (1) Der Bundesnachrichtendienst darf Informationen einschlie\u00dflich personenbeF\u00fcr die \u00dcbermittlung von Informationen zogener Daten an inl\u00e4ndische Beh\u00f6rden nach $$ 8 und 9 sind die $$ 23 bis 26 des \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung Bundesverfassungsschutzgesetzes entspreseiner Aufgaben erforderlich ist oder wenn chend anzuwenden. der Empf\u00e4nger die Daten f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit ben\u00f6tigt. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten, sosl weit gesetzlich nichts anderes bestimmt Geltung des Bundesdatenschutzist, nur zu dem Zweck verwenden, zu gesetzes dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben des Bun(2) F\u00fcr die \u00dcbermittlung von Informatiodesnachrichtendienstes sind die $$ 10 und nen einschlie\u00dflich personenbezogener 13 bis 20 des Bundesdatenschutzgesetzes Daten an andere Stellen ist $ 19 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes zur Fortentbis 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes wicklung der Datenverarbeitung und des entsprechend anzuwenden; dabei ist die Datenschutzes nicht anzuwenden. \u00dcbermittlung nach Absatz 4 dieser Vorschrift nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur Wahrung au\u00dfenund sicherheitspolitischer $12 Belange der Bundesrepublik Deutschland Berichtspflicht erforderlich ist und der Chef des Bundeskanzleramtes seine Zustimmung erteilt Der Bundesnachrichtendienst unterrichtet hat. den Chef des Bundeskanzleramtes \u00fcber seine T\u00e4tigkeit. \u00dcber die Erkenntnisse aus (3) Der Bundesnachrichtendienst \u00fcberseiner T\u00e4tigkeit unterrichtet er dar\u00fcber mittelt Informationen einschlie\u00dflich persohinaus auch unmittelbar die Bundesmininenbezogene Daten an die Staatsanwaltster im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten; schaften, die Polizeien und den Milit\u00e4rihierbei ist auch die \u00dcbermittlung persoschen Abschirmdienst entsprechend $ 20 nenbezogener Daten zul\u00e4ssig. des Bundesverfassungsschutzgesetzes.","Anhang 115 Artikel 6 am ersten Tage des sechsten auf die Verk\u00fcndung folgenden Kalendermonats in Inkrafttreten Kraft; gleichzeitig treten das Gesetz zum Schutz vor Mi\u00dfbrauch personenbezogener (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Daten bei der Datenverarbeitung vom Artikels | am Tage nach der Verk\u00fcndung 27. Januar 1977 (BGBl. IS. 1477), die in Kraft; gleichzeitig tritt das Gesetz \u00fcber Datenschutzgeb\u00fchrenordnung vom die Zusammenarbeit des Bundes und der 22. Dezember 1977 (BGBl. IS. 3153) und L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfasdie Datenschutzregisterordnung vom sungsschutzes vom 27. September 1950 9. Februar 1978 (BGBl. IS. 250) au\u00dfer (BGBl. IS. 682), ge\u00e4ndert durch das Kraft. Gesetz vom 7. August 1972 (BGBl. IS. 1382), au\u00dfer Kraft. (2) Artikel 1 $ 10 Abs. 4 Satz 3 und 4 tritt am ersten Tag des vierundzwanzigsten Das vorstehende Gesetz wird hiermit auf die Verk\u00fcndung folgenden Kalenderausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt monats in Kraft. Im \u00fcbrigentritt Artikel | verk\u00fcndet.","116 Anhang 4. Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) Vom 13. August 1968 (BGBI. IS. 949, (BGBl. III 190-2) zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 27. Mai 1992 (BGBl. I S. 997) Artikel 1 (2) Die Deutsche Bundespost hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Aus$1 kunft \u00fcber den Postverkehr zuerteilen und Sendungen, die ihr zur \u00dcbermittlung auf (1) Zur Abwehr von drohenden Gefahren dem Postweg anvertraut sind, auszuh\u00e4ndif\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundgen. Die Deutsche Bundespost und jeder ordnung oder den Bestand oder die Siandere Betreiber von Fernmeldeanlagen, cherheit des Bundes oder eines Landes die f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr bestimmt einschlie\u00dflich der Sicherheit der in der sind, haben der berechtigten Stelle auf Bundesrepublik Deutschland stationierten Anordnung Auskunft \u00fcber den nach WirkTruppen der nichtdeutschen Vertragsstaasamwerden der Anordnung durchgef\u00fchrten ten des Nordatlantikvertrages oder der im Fernmeldeverkehr zu erteilen, Sendungen, Land Berlin anwesenden Truppen einer die ihnen zur \u00dcbermittlung auf dem Fernder Drei M\u00e4chte sind die Verfassungsmeldeweg anvertraut sind, auszuh\u00e4ndigen schutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nsowie die \u00dcberwachung und Aufzeichnung der, das Amt f\u00fcr den milit\u00e4rischen Abdes Fernmeldeverkehrs zu erm\u00f6glichen. schirmdienst und der BundesnachrichtenSie haben f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der vordienst berechtigt, dem Brief,Postoder stehend genannten Anordnung das erforFernmeldegeheimnis unterliegende Senderliche Personal bereitzuhalten, das dungen zu \u00f6ffnen und einzusehen sowie gem\u00e4\u00df $ 3 Abs. 2 Nr. I des Gesetzes \u00fcber den Fernmeldeverkehr zu \u00fcberwachen und die Zusammenarbeit des Bundes und der aufzuzeichnen. L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfas","Anhang 117 sungsschutzes \u00fcberpr\u00fcft und zum Zugang Nordatlantik-Vertrages oder der im zu Verschlu\u00dfsachen des jeweiligen GeLand Berlin anwesenden Truppen heimhaltungsgrades erm\u00e4chtigt ist. einer der Drei M\u00e4chte ($$ 87, 89, 94, 95, 96, 98, 99, 100, 109e, 109f, 109g des Strafgesetzbuches 82 in Verbindung mit Artikel 7 des Vierten Strafrechts\u00e4nderungsgeset(1) Beschr\u00e4nkungen nach $ | d\u00fcrfen unter zes vom 11. Juni 1957 in der den dort bezeichneten Voraussetzungen Fassung des Achten Strafrechtsangeordnet werden, wenn tats\u00e4chliche \u00e4nderungsgesetz), Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht bestehen, da\u00df jemand 6. Straftaten nach $ 129a des Strafgesetzbuches oder l; Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats ($$ 80, 80a, 81, 7: Straftaten nach $ 92 Abs. | Nr. 8 82 und 83 des Strafgesetzbuches). des Ausl\u00e4ndergesetzes plant, begeht oder begangen hat. 2. Straftaten der Gef\u00e4hrdung des demokratischen Rechtsstaates ($$ (2) Eine Anordnung nach Absatz 1 ist nur 84, 85, 86, 87, 88, 89 des Strafgezul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachsetzbuches, $ 20 Abs. I Nr. 1, 2, verhalts auf eine andere Weise aussichtslos 3 und 4 des Vereinsgesetzes), oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen Personen richten, von 3. Straftaten des Landesverrats und denen auf Grund bestimmter Tatsachen der Gef\u00e4hrdung der \u00e4u\u00dferen Sianzunehmen ist, da\u00df sie f\u00fcr den Verd\u00e4chcherheit ($$ 94, 95, 96, 97a, 97b, tigen bestimmte oder von ihm herr\u00fchrende 98, 99, 100, 100a des StrafgesetzMitteilungen entgegennehmen oder weiterbuches), geben oder da\u00df der Verd\u00e4chtigte ihren Anschlu\u00df benutzt. 4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (88 109e, 109f, 109g des Abgeordnetenpost von Mitgliedern des Strafgesetzbuches), Deutschen Bundestages und der Parlamente der L\u00e4nder darf nicht in eine Ma\u00dfnah3; Straftaten gegen die Sicherheit der me eingezogen werden, die sich gegen in der Bundesrepublik Deutschland einen Dritten richtet. Das gilt nicht, wenn stationierten Truppen der nichtund soweit die Kommission festgestellt deutschen Vertragsstaates des hat, da\u00df konkrete Umst\u00e4nde die Annahme","118 Anhang rechtfertigen, da\u00df die Post nicht von dem $4 Abgeordneten stammt. $ 9 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. (1) Beschr\u00e4nkungen nach $ 1 d\u00fcrfen nur auf Antrag angeordnet werden. 83 (2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Gesch\u00e4ftsbereichs (1) Au\u00dfer in den F\u00e4llen des $ 2 d\u00fcrfen Beschr\u00e4nkungen nach $ 1 f\u00fcr Postund 1; in den F\u00e4llen des $ 2 Fernmeldeverkehrsbeziehungen angeordnet werden, die der nach $ 5 zust\u00e4ndige a) das Bundesamt f\u00fcr VerBundesminister mit Zustimmung des fassungsschutz durch seinen Abgeordnetengremiums gem\u00e4\u00df $ 9 bePr\u00e4sidenten oder dessen stimmt. Sie sind nur zul\u00e4ssig zur SammStellvertreter, lung von Nachrichten \u00fcber Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um Gefahr b) die Verfassungsschutzbeeines bewalfneten Angriffs auf die Bunh\u00f6rden der L\u00e4nder durch desrepublik Deutschland rechtzeitig zu ihre Leiter oder deren erkennen und einer solchen Gefahr zu Stellvertreter, begegnen. c) bei Handlungen gegen die (2) Die durch Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1 Bundeswehr das Amt f\u00fcr erlangten Kenntnisse und Unterlagen den milit\u00e4rischen Abd\u00fcrfen nicht zum Nachteil von Personen schirmdienst durch seine verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn Leiter oder dessen Stellvergegen die Person eine Beschr\u00e4nkung nach treter, $ 2 angeordnet ist oder wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht bestehen, d) bei Handlungen gegen den da\u00df jemand eine der in $ 2 dieses GesetBundesnachrichtendienst zes, $ 138 des Strafgesetzbuches, $$ 34 dieser durch seinen Pr\u00e4siund 35 des Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes oder denten oder dessen Stellver$$ 19 bis 21, 22a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 treter. des Gesetzes \u00fcber die Kontrolle von Kriegswaflfen genannten Handlungenplant, 2; in den F\u00e4llen des $ 3 der Bundesbegeht oder begangen hat. nachrichtendienst durch seinen Pr\u00e4sidenten oder dessen Stellvertreter.","Anhang 119 (3) Der Antrag ist unter Angabe von Art, Verfassungsschutz \u00fcber die in dessen Umfang und Dauer der beantragten BeBereich getroffenen Beschr\u00e4nkungsanordschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme schriftlich zu nungen. Die Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsstellen und zu begr\u00fcnden. Der Antragstelschutz teilen dem Bundesamt f\u00fcr Verfasler hat darin darzulegen, da\u00df die Erforsungsschutz die ihnen \u00fcbertragenen Beschung des Sachverhalts auf andere Weise schr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen mit. aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. (5) Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen sind den Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des $5 Zwecks der Beschr\u00e4nkung ausgeschlossen werden kann. L\u00e4\u00dft sich in diesem Zeit(1) Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Anordnung nach $ | punkt noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ist bei Antr\u00e4gen der Verfassungsschutzob diese Voraussetzung vorliegt, ist die beh\u00f6rden der L\u00e4nder die zust\u00e4ndige oberMitteilung vorzunehmen, sobald eine ste Landesbeh\u00f6rde, im \u00fcbrigen ein vom Gef\u00e4hrdung des Zweckes der Beschr\u00e4nBundeskanzler beauftragter Bundesminikungen ausgeschlossen werden kann. ster. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn diese Voraussetzungen auch nach f\u00fcnf (2) Die Anordnung ergeht schriftlich; sie Jahren nochnicht eingetreten ist. Nach der ist dem Antragsteller und der Deutschen Mitteilung steht den Betroffenen der Bundespost oder dem anderen Betreiber Rechtsweg offen; $ 9 Abs. 6 findet keine von Fernmeldeanlagen, die f\u00fcr den \u00f6ffentAnwendung. lichen Verkehr bestimmt sind, mitzuteilen. In ihr sind Art, Umfang und Dauer der Ma\u00dfnahme zu bestimmen und die zur 86 \u00dcberwachung berechtigte Stelle anzugeben. (1) In den F\u00e4llen des $ 2 mu\u00df die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen den (3) Die Anordnung ist auf h\u00f6chstens drei sich die Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme richtet. Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate (2) Soweit sich in diesen F\u00e4llen Ma\u00dfnahsind auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Vormen nach $ | auf Sendungen beziehen, aussetzungen der Anordnung fortbestehen. sind sie nur hinsichtlich solcher Sendungen zul\u00e4ssig, bei denen Tatsachen vor(4) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz liegen, aus welchen zu schlie\u00dfen ist, da\u00df unterrichtet das jeweilige Landesamt f\u00fcr sie von dem, gegen den sich die Anord-","120 Anhang nung richtet, herr\u00fchren oder f\u00fcr ihn bezur Erforschung und Verfolgung der in stimmt sind. $ 34 Abs. 1 bis 6, auch in Verbindung mit $ 35, des Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes oder $ 19 Abs. 1 bis 3, $ 20 Abs. I und 2, $7 jeweils auch in Verbindung mit $ 21 oder $ 22a Abs. I Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes (1) Die aus der Anordnung sich ergeben\u00fcber die Kontrolle von Kriegswaffen den Ma\u00dfnahmen nach $ 1 Abs. 1 sind genannten Straftaten benutzen. unter Verantwortung der antragsberechtigten Stelle und unter Aufsicht eines Bedien(4) Sind die durch die Ma\u00dfnahmenerlangsteten vorzunehmen, der die Bef\u00e4higung ten Unterlagen \u00fcber einen am Postund zum Richteramt hat. Fernmeldeverkehr Beteiligten zu dem in Absatz 3 genannten Zweck nicht mehr (2) Liegen die Voraussetzungen der Anerforderlich, so sind sie unter Aufsicht ordnung nicht mehr vor oder sind die sich eines der in Absatz | genannten Bedienaus der Anordnung ergebenden Ma\u00dfnahsteten zu vernichten. \u00dcber die Vernichmen nicht mehr erforderlich, so sind sie tungist eine Niederschrift anzufertigen. unverz\u00fcglich zu beenden. Die Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und der Deutschen Bundespost oder 88 dem anderen Betreiber von Fernmeldenalagen, die f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr (1) Sendungen des Postverkehrs, die zur bestimmt sind, mitzuteilen. \u00d6ffnung und Einsichtnahme derberechtigten Stelle ausgeh\u00e4ndigt worden sind, sind (3) Die durch die Ma\u00dfnahme erlangten unverz\u00fcglich dem Postverkehr wieder Kenntnisse und Unterlagen d\u00fcrfen nicht zuzuf\u00fchren. Telegramme d\u00fcrfen dem zur Erforschung und Verfolgung anderer Postverkehr nicht entzogen werden. Der als der in $ 2 genannten Handlungen zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist benutzt werden, es sei denn, da\u00df sich aus eine Abschrift des Telegramms zu \u00fcbergeihnen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte ergeben, ben. da\u00df jemand eine andere in $ 138 des Strafgesetzbuches genannte Straftat zu (2) Die Vorschriften der Strafproze\u00dfordbegehen vorhat, begeht oder begangen hat. nung \u00fcber die Beschlagnahme von Sendungen des Postverkehrs bleiben unber\u00fchrt. Die in $ 1 Abs. I genannten Beh\u00f6rden des Bundes d\u00fcrfen die durch die Ma\u00dfnahmen erlangten Kenntnisse und Unterlagen auch","Anhang 121 $9 Kommission eine Mitteilung f\u00fcr geboten, hat der zust\u00e4ndige Bundesminister diese (1) Der nach $ 5 Abs. 1 f\u00fcr die Anordunverz\u00fcglich zu veranlassen. nung von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen zust\u00e4ndige Bundesminister unterrichtet in (4) Die Kommission besteht aus dem Abst\u00e4nden von h\u00f6chstens sechs Monaten Vorsitzenden, der die Bef\u00e4higung zum ein Gremium, das aus f\u00fcnf vom Bundestag Richteramt besitzen mu\u00df, und zwei Beisitbestimmten Abgeordneten besteht, \u00fcber zern. Die Mitglieder der Kommission sind die Durchf\u00fchrung dieses Gesetzes. in ihrer Amtsf\u00fchrung unabh\u00e4ngig und Weisungen nicht unterworfen. Sie werden (2) Der zust\u00e4ndige Bundesminister untervon dem in Absatz 1 genannten Gremium richtet monatlich eine Kommission \u00fcber nach Anh\u00f6rung der Bundesregierung f\u00fcr die von ihm angeordneten Beschr\u00e4nkungsdie Dauer einer Wahlperiode des Bunma\u00dfnahmen vor deren Vollzug. Bei Gedestages mit der Ma\u00dfgabe bestellt, da\u00df fahr im Verzuge kann er den Vollzug der ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen auch bereits der Mitglieder der Kommission , sp\u00e4tevor der Unterrichtung der Kommission stens jedoch drei Monate nach Ablauf der anordnen. Die Kommission entscheidet Wahlperiode endet. Die Kommission gibt von Amtswegen oder auf Grund von sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die der ZuBeschwerden \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit und stimmung des in Absatz | genannten Notwendigkeit von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahGremiums bedarf. Vor der Zustimmung men. Anordnungen, die die Kommission ist die Bundesregierung zu h\u00f6ren. f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der zust\u00e4ndige Bundesminister (5) Durch den Landesgesetzgeber wird die unverz\u00fcglich aufzuheben. parlamentarische Kontrolle der nach $ 5 Abs. 1 f\u00fcr die Anordnung von Beschr\u00e4n(3) Der zust\u00e4ndige Bundesminister unkungsma\u00dfnahmen zust\u00e4ndigen obersten terrichtet monatlich die Kommission \u00fcber Landesbeh\u00f6rden und die \u00dcberpr\u00fcfung der von ihm vorgenommene Mitteilungen an von ihnen angeordneten Beschr\u00e4nkungsBetroffene ($ 5 Abs. 5) oder \u00fcber die ma\u00dfnahmengeregelt. Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen. In den F\u00e4llen des $ 5 Abs. 5 Satz (6) Im \u00fcbrigen ist gegen die Anordnung 3 unterrichtet er die Kommission sp\u00e4tevon Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen und ihren stens f\u00fcnf Jahre nach Einstellung der Vollzug der Rechtsweg nicht zul\u00e4ssig. Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen \u00fcber seine abschlie\u00dfende Entscheidung. H\u00e4lt die","122 Anhang Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG) Vom 5. April 1993 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsverzeichnis 88 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 89 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten $1 Zweck des Verfassungsschutzes; von Minderj\u00e4hrigen Auftrag der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 8 10 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten $2 Zust\u00e4ndigkeit der Verfassungsin automatisierten Dateien schutzbeh\u00f6rde gl Berichtigung, L\u00f6schung und SperAufgaben der Verfassungsschutzrung von personenbezogenen Daten beh\u00f6rde in nichtautomatisierten Dateien und Akten 84 Begriffsbestimmungen 85 Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit Dritter Abschnitt Auskunft, Akteneinsicht und Benachrichtigung Zweiter Abschnitt Befugnisse $ 12 Auskunft, Akteneinsicht und Benachrichtigung 86 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 87 Besondere Formen der Datenerhebung","Anhang 123 Vierter Abschnitt F\u00fcnfter Abschnitt Informations\u00fcbermittlung Parlamentarische Kontrolle $ 13 Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen $ 23 Parlamentarische Kontrollkommission $14 \u00dcbermittlung von Informationen an 824 Zusammensetzung und Amtsdauer die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde der Parlamentarischen Kontrollkommission $ 15 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 8 25 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission $ 16 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungs- $ 26 Verfahrensweise der Parlamentarischutzbeh\u00f6rde schen Kontrollkommission 817 \u00dcbermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Strafverfolgungsund SiSechster Abschnitt cherheitsbeh\u00f6rden in AngelegenSchlu\u00dfvorschriften heiten des Staatsund Verfassungsschutzes $ 27 Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes $ 18 \u00dcbermittlung personenbezogener Informationen an die \u00d6ffentlichkeit 828 Erla\u00df von Verwaltungsvorschriften $19 \u00dcbermittlungsverbote $ 29 Inkrafttreten, Au\u00dferkrafttreten 820 Minderj\u00e4hrigenschutz 821 Pflichten der empfangendenStelle 822 Nachberichtigungspflicht","124 Anhang Erster Abschnitt (3) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Allgemeine Vorschriften Gesetzes nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes im Einvernehmen, die $1 des Bundes nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit Zweck des Verfassungsschutzes; der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Auftrag der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Brandenburg t\u00e4tig werden. (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen $3 Grundordnung, des Bestandes und der Aufgaben der VerfassungsschutzSicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. beh\u00f6rde (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unter(1) Zur Erf\u00fcllung ihres Auftrages sammelt richtet die Landesregierung und andere die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Informatiozust\u00e4ndige Stellen \u00fcber Gefahren f\u00fcr die nen, insbesondere sachund personenfreiheitliche demokratische Grundordnung, bezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und den Bestand und die Sicherheit des Bundes Unterlagen, \u00fcber und der L\u00e4nder. Dadurch soll es ihnen insbesondere erm\u00f6glicht werden, recht- I Bestrebungen, die gegen die freizeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur heitliche demokratische GrundordAbwehr dieser Gefahren zu ergreifen. nung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine 82 ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Zust\u00e4ndigkeit der Verfassungsschutz Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgabeh\u00f6rde ne des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel (1) Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das haben, Ministerium des Innern. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. 2 sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten in der (2) Der Verfassungsschutz darf einer Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr polizeilichen Dienststelle nicht angeglieeine fremde Macht, dert werden.","Anhang 125 $, Bestrebungen in der BundesAn einer \u00dcberpr\u00fcfung darf die Verfasrepublik Deutschland, die durch sungsschutzbeh\u00f6rde nur mitwirken, wenn Anwendung von Gewalt oder die zu \u00fcberpr\u00fcfende Person zugestimmt darauf gerichtete Vorbereitungshat. In die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung d\u00fcrfen handlungen ausw\u00e4rtige Belange der Personen, die mit der zu \u00fcberpr\u00fcfenden Bundesrepublik Deutschland Person verheiratet oder verlobt sind oder gef\u00e4hrden, mit ihr in ehe\u00e4hnlicher Gemeinschaft leben, mit ihrer Zustimmung einbezogen und wertet sie aus. Voraussetzung f\u00fcr ihr werden. T\u00e4tigwerden ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte. 94 (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt Begriffsbestimmungen mit (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1: bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen 1. Bestrebungen gegen den Bestand Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige des Bundes oder eines Landes Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder solche politisch bestimmten, zielErkenntnisse anvertraut werden, und zweckgerichteten Verhaltensdie Zugang dazu erhalten sollen weisen in einem oder f\u00fcr einen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, die Freiheit 2. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von des Bundes oder eines Landes von Personen, die an sicherheitsempfremder Herrschaft aufzuheben, findlichen Stellen von lebensoder ihre staatliche Einheit zu beseitigen verteidigungswichtigen Einrichtunoder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet gen besch\u00e4ftigt sind oder werden abzutrennen, sollen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit 3 bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahdes Bundes oder eines Landes men zum Schutz von im \u00f6ffentlisolche politisch bestimmten, zielchen Interesse geheimhaltungsund zweckgerichteten Verhaltensbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nweisen in einem oder f\u00fcr einen den oder Erkenntnissen gegen die Personenzusammenschlu\u00df, der Kenntnisnahme durch Unbefugte. darauf gerichtet ist, den Bund, die","126 Anhang L\u00e4nder oder deren Einrichtungen heimer Wahl zu w\u00e4hlen, in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen, 3; die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung 3; Bestrebungen gegen die freiheitliund die Bindung der vollziehenden che demokratische Grundordnung Gewalt und der Rechtsprechung an solche politisch bestimmten, zielGesetz und Recht, und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen 4. das Recht auf die Bildung und Personenzusammenschlu\u00df, der Aus\u00fcbung einer parlamentarischen darauf gerichtet ist, die in Abs. 3 Opposition, genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung 3% die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung zu setzen. und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, (2) Eine Bestrebung im Sinne dieses Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, 6. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet und ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Abs. Te der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4\u00dft. Willk\u00fcrherrschaft. (3) Zur freiheitlichen demokratischen (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen z\u00e4hlen: aktiv unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder li die im Grundgesetz konkretisierten f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df hanMenschenrechte, deln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von 2; das Recht des Volkes, die StaatsGewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirgewalt in Wahlen und Abstimmunkungsweise sonst geeignet sind, ein gen und durch besondere Organe Schutzzgut dieses Gesetzes erheblich zu der Gesetzgebung, der vollziehenbesch\u00e4digen. den Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volks(6) Straftaten von erheblicher Bedeutung vertretung in allgemeiner, unmitim Sinne der $$ 16 Abs. I und 20 Abs. 1 telbarer, freier, gleicher und gesind Verbrechen oder Vergehen, die im","Anhang 127 Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Regelungen in diesem Gesetz entgegenMonaten bedroht sind, sowie Rauschgiftstehen. handel, Falschgeld-, Sprengstoffund Waffendelikte und Straftaten nach $ 129 (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur des Strafgesetzbuches. Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Ma\u00dfnahmen anwenden: $5 Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit 1; Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert Gew\u00e4hrspersonen und verdeckt die \u00d6ffentlichkeit in zusammenfassenden Ermittlern; Berichten \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten im Sinne von $ 3 Abs. 1. Sie unter- 2 Observationen; richtet j\u00e4hrlich die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Summe ihrer Haushaltsmittel und \u00fcber die 3 Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Gesamtzahl ihrer Bediensteten. Videografieren und Filmen); 4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; Zweiter Abschnitt 5, Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; Befugnisse 6. Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des 86 nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Befugnisse der VerfassungsschutzWortes unter Einsatz technischer beh\u00f6rde Mittel; (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an 7. Beobachtung des Funkverkehrs auf Gesetz und Recht gebunden. nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darfdie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderli8. Verwendung fingierter biographichen Informationen einschlie\u00dflich persoscher, beruflicher oder gewerbnenbezogener Daten verarbeiten, soweit licher Angaben (Legenden); nicht die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes oder besondere","128 Anhang 9; Beschaffung, Erstellung und Ver(5) Werden personenbezogene Daten bei wendung von Tarnpapieren und der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis Tarnkennzeichen; erhoben, so ist diese \u00fcber den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren.Die Aufkl\u00e4rungs10. \u00dcberwachung des Brief-, Postund pflicht umfa\u00dft bei einer beabsichtigten Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe \u00dcbermittlungen auch den Empf\u00e4nger der des Gesetzes zu Artikel 10 GrundDaten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, gesetz. wenn die Tatsachen, da\u00df die Erhebung f\u00fcr Zwecke der Verfassungschutzbeh\u00f6rde Minderj\u00e4hrige d\u00fcrfen nicht als Vertrauenserfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht leute, sonstige geheime Informanten, bekannt werden soll. Die betroffene PerGew\u00e4hrspersonen oder verdeckte Ermittler son auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben eingesetzt werden. Soweit sich Personen und bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach aus beruflichen Gr\u00fcnden auf ein Zeugnis- $ 3 Abs. 2 auf eine dienstoder arbeitsverweigerungsrecht berufen k\u00f6nnen, darf rechtliche oder sonstige vertragliche Mitdie Verfassungsschutzbeh\u00f6rde diese nicht wirkungspflicht hinzuweisen. von sich aus f\u00fcr ihre Zwecke in Anspruch nehmen; Informationen, die diese Perso(6) Von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen nen unter Verletzung des $ 203 des Strafhat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde diejenigesetzbuches rechtswidrig an die Verfasge zu w\u00e4hlen, die die betroffene Person sungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben bevoraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht enttigt. Eine Ma\u00dfnahme darf keinen Nachteil gegengenommen werden. Tarnpapiere und herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer VerTarnkennzeichen d\u00fcrfen auch zu dem in $ h\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. 7 Abs. 1 Nr. 5 genannten Zweck verwendet werden; die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des (7) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Landes sowie die Gemeinden und GemeinMittel d\u00fcrfen keine Straftaten begangen deverb\u00e4nde sind verpflichtet, der Verfaswerden. sungsschutzbeh\u00f6rde f\u00fcr diese Tarnma\u00dfnahmen Hilfe zuleisten. 87 (4) Polizeiliche Befugnisse oder WeisungsBesondere Formen der Datenerhebung befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu. Sie darf die Polizei auch (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahInformationen, insbesondere personenbemen ersuchen, zu denen sie selbst nicht zogene Daten, mit den Mitteln gem\u00e4\u00df $ 6 befugt ist. Abs. 3 nur erheben, wenn","Anhang 129 sich ihr Einsatz gegen Personenzu3. dies zum Schutz der Bediensteten, sammenschl\u00fcsse, in ihnen oder Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und einzeln t\u00e4tige Personen richtet, bei Quellen der Verfassungsschutzbedenen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte h\u00f6rde gegensicherheitsgef\u00e4hrdende f\u00fcr den Verdacht der Bestrebungen oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten oder T\u00e4tigkeiten nach $ 3 Abs. | erforderlich ist. bestehen, Die Erhebung nach Satz 1 ist unzul\u00e4ssig, sich ihr Einsatz gegen andere als wenn die Erforschung des Sachverhaltes die in Nr. | genannten Personen auf andere, die betroffene Person weniger richtet, von denen auf Grund bebeeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; eine stimmter Tatsachen anzunehmen geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel ist, da\u00df sie f\u00fcr diese bestimmte anzunehmen, wenn die Information aus oder von diesen herr\u00fchrende Mitallgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder teilungen entgegennehmen oder durch eine Auskunft nach $ 15 gewonnen weitergeben, werden kann. Die Anwendung eines Mittels gem\u00e4\u00df $ 6 Abs. 3 darf nicht erkennihr Einsatz gegen andere als in Nr. bar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des l und 2 genannten Personen unaufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen, umg\u00e4nglich ist, um Erkenntnisse insbesondere nicht zu der Gefahr, die von \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder der jeweiligen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr im Sinne von $ 3 Abs. | ausgeht. Die eine fremde Macht oder BestrebunMa\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu beenden, gen zu gewinnen, die sich durch wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anwendung von Gewalt oder Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, da\u00df er nicht darauf gerichtete Vorbereioder nicht auf diese Weise erreicht werden tungshandlungen gegen die in $ 3 kann. Abs. I Nr. I und Nr. 3 genannten Schutzg\u00fcter wenden, (2) Die mit den Mitteln nach $ 6 Abs. 3 gewonnenen Informationen d\u00fcrfen nur f\u00fcr auf diese Weise die zu Erforschung den jeweiligen Erhebungszweck genutzt von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten werden. Eine anderweitige Nutzung ist nur nach $ 3 Abs. 1 erforderlichen zul\u00e4ssig, wenn das zur InformationsgewinQuellen in Personenzusammennung verwendete Mittel auch f\u00fcr den schl\u00fcssen nach Nr. ] gewonnen jeweils anderen Nutzungszweck h\u00e4tte werden k\u00f6nnen oder eingesetzt werden d\u00fcrfen. Sie ist ferner zul\u00e4ssig im Rahmen von Sicherheits\u00fcber-","130 Anhang pr\u00fcfungen nach & 3 Abs. 2 und in Ver(4) Beim Einsatz von Vertrauensleuten waltungsverfahren, in denen die Beteiliund verdeckten Ermittlern sowie bei Obgung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde geservationen finden die Bestimmungen in setzlich vorgeschrieben ist. Satz 2 und 3 entsprechende Anwendung, ohne da\u00df die Identit\u00e4t der Vertrauensleute (3) Das Mith\u00f6ren oder Aufzeichnen des oder verdeckten Ermittler, auch nicht in nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter mittelbarer Form, offenbart wird. Einsatz technischer Mittel oder sonstigen Ma\u00dfnahmen nach $ 6 Abs. 3, die in ihrer Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des 88 Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses Speicherung, Ver\u00e4nderung und gleichkommen, sind zul\u00e4ssig, wenn daNutzung personenbezogener Daten durch Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen, Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach $ 3 Abs. 1 die auf Gewaltanwendung gerichtet sind personenbezogene Daten speichern, ver\u00e4noder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressidern und nutzen, wenn ves Verhalten gegen\u00fcber den in $ 4 Abs. 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen lassen, l tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den gewonnen werden k\u00f6nnen. Ein solcher Verdacht bestehen, da\u00df die betrofEingriff bedarf der vorherigen Zustimfene Person an Bestrebungen oder mung des Leiters der VerfassungsschutzT\u00e4tigkeiten nach $ 3 Abs. I teilabteilung im Ministerium des Innern, im nimmt und dies f\u00fcr die BeobachFalle seiner Verhinderung der seines tung der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit Vertreters. Die Parlamentarische Kontrollerforderlich ist, oder kommission ist in der jeweils n\u00e4chsten Sitzung, bei Fortdauer der Ma\u00dfnahmen 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bejeweils in Abst\u00e4nden von drei Monaten, wertung sicherheitsgef\u00e4hrdender zu unterrichten. Die durch den Eingriff oder geheimdienstlicher T\u00e4tigkeiten erhobenen Informationen d\u00fcrfen nur nach oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen Ma\u00dfgabe des $ 7 Abs. 3 des Gesetzes zu nach $ 3 Abs. | erforderlich ist Artikel 10 Grundgesetz, zur Erforschung oder oder Verfolgung einer Straftat nach $ 129 des Strafgesetzbuches sowie f\u00fcr die in 3. auf diese Weise die zur ErforAbsatz 2 Satz 3 genannten Zwecke genutzt schung von Bestrebungen oder werden.","Anhang 131 T\u00e4tigkeiten nach $ 3 Abs. | erfor(4) In Dateien ist die Speicherung von derlichen Nachrichtenzug\u00e4nge geInformationen aus der engeren Pers\u00f6nlichschaffen werden k\u00f6nnen. keitssph\u00e4re von Betroffenen unzul\u00e4ssig. In Akten d\u00fcrfen \u00fcber Satz I Nr. 2 hinaus (5) Die Speicherungsdauer ist auf das f\u00fcr personenbezogene Daten auch gespeichert, die Aufgabenerf\u00fcllung erforderliche Ma\u00df ver\u00e4ndert und genutzt werden, wenn dies zu beschr\u00e4nken. sonst zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen nach $ 3 Abs. | zwingend erforderlich ist. 89 Speicherung, Ver\u00e4nderung und (2) Zur Aufgabenerf\u00fcllung nach $ 3 Abs. Nutzung personenbezogener Daten 2 d\u00fcrfen in Dateien nur personenbezogene von Minderj\u00e4hrigen Daten \u00fcber die Personen gespeichert werden, die der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unter(l) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf liegen oder in sie einbezogen werden. In unter den Voraussetzungen des $ 8 Daten Akten d\u00fcrfen dar\u00fcber hinaus alle sonstigen \u00fcber Minderj\u00e4hrige vor Vollendung des f\u00fcr die Ermittlung und Bewertung von 16. Lebensjahres in zu ihrer Person geSicherheitsrisiken erforderlichen personenf\u00fchrten Akten nur speichern, ver\u00e4ndern bezogenen Daten gespeichert werden. Die und nutzen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltszur Aufgabenerf\u00fcllung nach $ 3 Abs. 2 punkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df der Minderj\u00e4herhobenen Informationen d\u00fcrfen nur zu rige eine der in $ 2 des Gesetzes zu ArtiZwecken der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung kel 10 Grundgesetz genannten Straftaten verwendet werden. Eine sonstige Nutzung plant, begeht oder begangen hat. ist nur nach Ma\u00dfgabe des $ 7 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz sowie (2) In Dateien ist eine Speicherung von zur Erforschung oder Verfolgung einer Daten \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger Straftat nach $ 129 des Strafgesetzbuches nur zul\u00e4ssig, wenn diese zu dem Zeitzul\u00e4ssig. punkt, auf den sich die Information bezieht, das 16. Lebensjahr vollendet haben (3) In Dateien gespeicherte personenbezound tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den gene Daten m\u00fcssen durch Aktenr\u00fcckhalt Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigbelegbar sein. Die Anordnung ihrer Speikeit nach $ 3 Abs. I Nr. 2 oder einer cherung ist aktenkundig zu machen. Bestrebung nach $ 3 Abs. I Nr. | oder 3 bestehen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird.","132 Anhang (3) In Dateien oder zu ihrer Person gewenn die betroffene Person einen Antrag f\u00fchrten Akten gespeicherte Daten \u00fcber nach $ 12 Abs. 1 gestellt hat. Minderj\u00e4hrige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde pr\u00fcft \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahbei der Einzelfallbearbeitung und au\u00dferren zu l\u00f6schen, es sei denn, da\u00df nach dem nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnach f\u00fcnf Jahren, ob gespeicherte personisse \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nenbezogene Daten zu l\u00f6schen oder zu im Sinne von $ 3 Abs. | angefallen sind. berichtigen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen nach $ 3 Abs. I Nr. I oder 3 sind sp\u00e4testens zehn 810 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung gespeicherten relevanten Information zu von personenbezogenen Daten l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verin automatisierten Dateien fassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die sein Vertreter, trifft im Einzelfall ausin automatisierten Dateien gespeicherten nahmsweise eine andere Entscheidung. personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Sie sind zu erg\u00e4n(4) Personenbezogene Daten, die auszen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und schlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzdadurch schutzw\u00fcrdige Interessen von kontrolle, der Datensicherung oder zur Betroffenen beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diese in Dateien gespeicherten personenbezogeZwecke sowie zum Nachweis strafbarer nen Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre SpeicheHandlungen nach $ 38 des Brandenburgirung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis schen Datenschutzgesetzes verwendet f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr werden. erforderlich ist. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, da\u00df dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor,","Anhang 133 $ 11 Dritter Abschnitt Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten Auskunft und Akteneinsicht in nichtautomatisierten Dateien und Akten $12 Auskunft und Akteneinsicht (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die und Benachrichtigung in nichtautomatisierten Dateien und Akten gespeicherten personenbezogener Daten zu (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird auf Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber die Richtigkeit von betroffenen Personen zur antragstellenden Person gespeicherte bestritten, so ist dies in den Unterlagen zu Daten sowie Zweck und die Rechtsgrundvermerken oder auf sonstige Weise festzulage ihrer Speicherung. Soweit sich die halten. personenbezogenen Daten in Akten befinden, ist auf Antrag der antragstellenden (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die Person Einsicht zu gew\u00e4hren. Die Aktenin nichtautomatisierten Dateien und Akten einsicht ist auf die Teile der Akten begespeicherten personenbezogenen Daten zu schr\u00e4nkt, die personenbezogene Daten der l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig betroffenen Person enthalten. oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist und die (2) Auskunftserteilung oder Einsichtsgejeweilige Unterlage insgesamt zur Aufw\u00e4hrung k\u00f6nnen nur unterbleiben, wenn gabenerf\u00fcllung nicht mehr ben\u00f6tigt wird. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu L; das \u00f6ffentliche Interesse an der der Annahme besteht, da\u00df dadurch schutzGeheimhaltung der Erkenntnisse w\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person sowie der nachrichtendienstlichen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden; $ 10 Abs. 2 Satz 4 Arbeitsmethoden und Mittel der gilt entsprechend. Soweit eine L\u00f6schung Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegenunterbleibt, sind die personenbzeogenen \u00fcber dem Interesse der antragstelDaten zu sperren; sie d\u00fcrfen nur noch mit lenden Person an der AusEinwilligung der betroffenen Person verkunftserteilung oder Akteneinsicht wendet werden. Eine Aufhebung der \u00fcberwieg oder Sperrung ist m\u00f6glich, wenn ihre Voraussetzungen nachtr\u00e4glich entfallen. 2, die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen von","134 Anhang Dritten geheimgehalten werden (4) Bezieht sich die Auskunftserteilung m\u00fcssen. oder die Akteneinsicht auf die Herkunft personenbezogener Daten von anderen Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, der StaatsVerfassungsschutzabteilung im Ministerianwaltschaft und der Polizei, von Landesumdes Innern oder ein von ihm besonders finanzbeh\u00f6rden, soweit diese personenbebeauftragter Mitarbeiter unter Abw\u00e4gung zogene Daten in Erf\u00fcllung ihrer gesetzlider in Nr. | bis 2 genannten Interessen chen Aufgaben im Anwendungsbereich der mit dem Interesse der antragstellenden Abgabenordnung zur \u00dcberwachung und Person an der Auskunftserteilung oder Pr\u00fcfung speichern, vom BundesnachrichAkteneinsicht. tendienst, vom Milit\u00e4rischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung des Bundes ber\u00fchrt wird, von anderen Beoder der Einsichtsgew\u00e4hrung bedarf keiner h\u00f6rden des Bundesministers der VerteidiBegr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck gung, ist sie nur mit Zustimmung dieser der Verweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde; die Stellen zul\u00e4ssig. Das gleiche gilt, wenn Gr\u00fcnde sind aber aktenkundig zu machen. diese Beh\u00f6rden Empf\u00e4nger von \u00dcbermittDie antragstellende Person ist auf die lungen personenbezogener Daten sind. Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen einer Soweit es sich um Beh\u00f6rden des Landes Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, da\u00df handelt, gelten f\u00fcr die Versagung der sie sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Zustimmung die Abs. 2 und 3 entspreDatenschutz wenden kann. Dem Landeschend. beauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen und Akteneinsicht zu (5) Bei einer Auskunft k\u00f6nnen Angaben gew\u00e4hren. Stellt der Minister des Innern, \u00fcber die Herkunft der Daten, den Zweck im Falle seiner Verhinderung der Staatsihrer \u00dcbermittlungen und die Empf\u00e4nger sekret\u00e4r, im Einzelfall fest, da\u00df durch die von \u00dcbermittlungen innerhalb der letzten Auskunft oder die Akteneinsicht die Sizwei Jahre aus den in Abs. 2 genannten cherheit des Bundes oder eines Landes Gr\u00fcnde unterbleiben. gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, erh\u00e4lt nur der Landesbeauftragte pers\u00f6nlich Auskunft oder (6) Von der ohne ihre Kenntnis erfolgten Akteneinsicht. Mitteilungen des LandesErhebung personenbezogener Daten ist die beauftragten an die antragstellende Person betroffene Person zu benachrichtigen, d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Ersobald der Zweck der Erhebung es zul\u00e4\u00dft. kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rBei Eingriffen nach $ 7 Abs. 3 und 4 ist de zulassen, sofern sie nicht einer weidie Parlamentarische Kontrollkommission tergehenden Auskunft zugestimmt hat. sp\u00e4testens drei Jahre nach der Beendigung","Anhang 135 des Eingriffes zu unterrichten, sofern eine Nr. 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet Mitteilung an die betroffene Person nicht sind. erfolgt ist. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcberVierter Abschnitt mitteln dar\u00fcber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auch alle anderen ihnen bekanntgewordenen InformatioInformations\u00fcbermittlung nen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Bestrebungen nach $ 3 Abs. 1, $13 wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der VerfassungsWird nach den Bestimmungen dieses schutzbeh\u00f6rde erforderlich ist. Abschnittes um die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ersucht, d\u00fcrfen (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur nur die Daten \u00fcbermittelt werden, die bei Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben die Staatsanwaltder ersuchten Beh\u00f6rde bekannt sind oder schaften und, vorbehaltlich der staatsanaus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen entwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die nommen werden k\u00f6nnen. Polizei sowie andere Beh\u00f6rden um \u00dcbermittlung der zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich $14 personenbezogener Daten ersuchen, wenn \u00dcbermittlung von Informationen sie nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quelan die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde len oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person (1) Die Beh\u00f6rden des Landes unterrichten st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben von sich aus die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde werden k\u00f6nnen. Die Ersuchen sind akten\u00fcber die ihnen bekanntgewordenen Tatsakundig zu machen. chen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, die sicherheitsgef\u00e4hrdende oder (4) Die \u00dcbermittlung personenbezogener geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach fremde Macht oder Bestrebungen im $ 100 a der Strafproze\u00dfordnung bekanntGeltungsbereich dieses Gesetzes erkennen geworden sind, ist nach den Vorschriften lassen, die durch Anwendung von Gewalt der Abs\u00e4tze | bis 3 nur zul\u00e4ssig, wenn oder darauf gerichtete Vorbereitungshandtats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, lungen gegen die in $ 3 Abs. I Nr. I und","136 Anhang da\u00df jemand eine der in $ 2 des Gesetzes 3. von Bestrebungen in der Bundeszu Artikel 10 Grundgesetz genannten republik Deutschland, die durch Straftaten plant, begeht oder begangenhat. Anwendung von Gewalt oder Auf die dabei \u00fcbermittelten Kenntnisse darauf gerichtete Vorbereitungsund Unterlagen findet $ 7 Abs. 3 und 4 handlungen ausw\u00e4rtige Belange der des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland geentsprechende Anwendung. Die \u00dcbermittf\u00e4hrden, lung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Ma\u00dfnahvon \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Register men bekanntgeworden sind, ist zul\u00e4ssig, einsehen. wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach $ 3 Abs. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur I bestehen. Sie d\u00fcrfen nur zur Erforzul\u00e4ssig, wenn schung dieser Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten genutzt werden. l. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der $15 Daten durch die registerf\u00fchrende Registereinsicht durch die Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gef\u00e4hrdet w\u00fcrde oder (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darfzur PR die betroffene Person durch eine Aufkl\u00e4rung anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden l; von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder und geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland 3. eine besondere gesetzliche Geheimf\u00fcr eine fremde Macht oder haltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht 2. von Bestrebungen, die durch Anentgegensteht. wendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlun(3) Die Anordnung f\u00fcr die Ma\u00dfnahme gen gegen die freiheitliche demonach Absatz | trifft der Leiter der Verkratische Grundordnung, den fassungsschutzabteilung im Ministerium Bestand oder die Sicherheit des des Innern, im Falle seiner Verhinderung Bundes oder eines Landes gerichtet sein Vertreter. sind, oder","Anhang 137 (4) Die auf diese Weise gewonnenen \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz Die empfangende Beh\u00f6rde darf die \u00fcber- l genannten Zwecken verwendet werden. mittelten Daten, soweit gesetzlich nichts Gespeicherte Informationen sind zu l\u00f6anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck schen und Unterlagen zu vernichten, verwenden, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt sobald sie f\u00fcr diese Zwecke nicht mehr wurden. ben\u00f6tigt werden. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf (5) \u00dcber die Einsichtnahmeist ein gesonpersonenbezogene Daten an ausl\u00e4ndische derter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund Zweck, die in Anspruch genommenen zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, Stelle sowie die Namen der betroffenen wenn dies zum Schutz von Leib oder Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Leben oder zur Erf\u00fcllung eigener AufVerwendung erforderlich sind, hervorgegaben, insbesondere bei grenz\u00fcberschreihen. Der Nachweis ist gesondert aufzubetenden Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten im wahren, gegen unberechtigten Zugriff zu Sinne von $ 3 Abs. 1, erforderlich ist. Die sichern und am Ende des zweiten Kalen\u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ausw\u00e4rtige derjahres, das dem Jahr der Erstellung Belange der Bundesrepublik Deutschland folgt, zu vernichten. oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere die Gefahr einer rechtsstaatswidrigen $ 16 Verfolgung, entgegenstehen. Die \u00dcber\u00dcbermittlung personenbezogener Daten mittlung ist aktenkundig zu machen. Die durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, da\u00df die \u00fcbermittelten Daten nur zu (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf dem Zweck verwendet werden d\u00fcrfen, zu personenbezogene Daten an inl\u00e4ndische dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden, und da\u00df Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln, wenn dies zur die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorErf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist beh\u00e4lt, um Auskunft \u00fcber die Verwendung oder die empfangende Beh\u00f6rde die Daten der Daten zu bitten. zum Schutz vor Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach $ 3 Abs. 1, zur Abwehr einer (3) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen an erheblichen Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche andere Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es Sicherheit oder zur Verfolgung einer sei denn, da\u00df Straftat von erheblicher Bedeutung ($ 4 Abs. 6) ben\u00f6tigt oder wenn eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht. Die","138 Anhang 1. die betroffene Person zugestimmt $ 17 hat, \u00dcbermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 2, dies zum Schutz der freiheitlichen an Strafverfolgungsund Sicherheitsdemokratischen Grundordnung, des beh\u00f6rden in Angelegenheiten des Bestandes oder der Sicherheit des Staatsund Verfassungsschutzes Bundes oder eines Landes oder (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcber3; zum Schutz der in $ 3 Abs. 2 Nr. mittelt den Staatsanwaltschaften und, 2 genannten Einrichtungen erforvorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen derlich ist Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekanntgewordenen Informatiound der Minister des Innern oder von ihm nen einschlie\u00dflich personenbezogener besonders bestellte Beauftragte ihre ZuDaten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte stimmung im Einzelfall erteilt haben. Die daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde f\u00fchrt hier\u00fcber Verhinderung oder Verfolgung von Staatseinen Nachweis, aus dem der Zweck der schutzdelikten erforderlich ist. Delikte \u00dcbermittlung, ihre Veranlassung, die nach Satz 1 sind die in $$ 74 a und 120 Aktenfundstelle und der Empf\u00e4nger herdes Gerichtsverfassungsgesetzes genannten vorgehen. Der Nachweis ist gesondert Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei aufzubewahren, gegen unberechtigten denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Zugriff zu sichern und am Ende des zweiMotivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung ten Kalenderjahres, das dem Jahr der zu einer Organisation tats\u00e4chliche AnhaltsErstellung folgt, zu vernichten. Die emppunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df sie gegen die fangende Stelle darf die \u00fcbermittelten in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c Daten nur f\u00fcr den Zweck verwenden, zu des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Sie ist auf gerichtet sind. die Verwendungsbeschr\u00e4nkung und darauf hinzuweisen, da\u00df die Verfassungsschutz(2) Die Polizei darf zur Verhinderung von beh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, um Auskunft \u00fcber Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 Satz 2 die Verwendung der Daten zu bitten. die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen. (3) \u00dcbermittlungen nach Abs. I und 2 sind aktenkundig zu machen.","Anhang 139 $ 18 2; f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkenn\u00dcbermittlung personenbezogener bar ist, da\u00df unter Ber\u00fccksichtigung Informationen der Art der Information und ihrer an die \u00d6ffentlichkeit Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit das \u00d6ffentliche Interesse an der \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutz\u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, wovon beh\u00f6rde d\u00fcrfen personenbezogene Daten in der Regel auszugehenist, wenn nur bekanntgegeben werden, wenn dies die Information die engere Pers\u00f6nf\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Zusammenhanges lichkeitssph\u00e4re der betroffenen oder der Darstellung von Organisationen Person ber\u00fchrt, oder unorganisierten Gruppierungen zwingend erforderlich ist und die Interessen 3: \u00fcberwiegendeSicherheitsinteressen der Allgemeinheit das schutzw\u00fcrdige dies erfordern oder Interesse der betroffenen Person \u00fcberwiegen. Personenbezogene Informationen 4. besondere gesetzliche \u00dcbermitt\u00fcber Personen der Zeitgeschichte, Inhaber lungsregelungen entgegenstehen; politischer Funktionen oder Amtstr\u00e4ger in die Verpflichtung zur Wahrung Aus\u00fcbung ihres Amtes d\u00fcrfen ver\u00f6ffentgesetzlicher Geheimhaltungspflichlicht werden, wenn \u00fcberwiegende schutzten oder von Berufsoder besondew\u00fcrdige Interessen dieser Personen nicht ren Amtsgeheimnissen, die nicht beeintr\u00e4chtigt werden. auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. 819 \u00dcbermittlungsverbote $ 20 Minderj\u00e4hrigenschutz Die \u00dcbermittlung nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn (1) Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber das Verhalten Minl. eine Pr\u00fcfung durch die \u00fcbermitderj\u00e4hriger d\u00fcrfen nach den Vorschriften telnde Stelle ergibt, da\u00df die Infordieses Gesetzes \u00fcbermittelt werden, solanmation zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die ge die Voraussetzungen der Speicherung empfangende Stelle nicht mehr nach $ 9 erf\u00fcllt sind. Liegen diese Vorerforderlich ist, aussetzungen nicht mehr vor, ist eine \u00dcbermittlung nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr f\u00fcr die","140 Anhang \u00f6ffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung gegen\u00fcber der empfangenden Stelle zu einer Straftat von erheblicher Bedeutung berichtigen. ($ 4 Abs. 6) erforderlich ist. (2) Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber das Verhalten MinF\u00fcnfter Abschnitt derj\u00e4hriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres d\u00fcrfen nicht an ausl\u00e4ndische Parlamentarische Kontrolle oder \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermittelt werden. $ 23 Parlamentarische Kontrollkommission 821 In Angelegenheiten des VerfassungsschutPflichten der empfangenden Stelle zes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Die empfangende Stelle pr\u00fcft, ob die nach Kontrolle durch die Parlamentarische den Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcberKontrollkommission. mittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, da\u00df die Daten 824 nicht erforderlich sind, hat sie die UnterZusammensetzung und Amtsdauer lagen zu vernichten. Die Vernichtung kann der Parlamentarischen Kontrollunterbleiben, wenn die Trennung von kommission anderen Informationen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder (1) Die Parlamentarische Kontrollkommisnur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich sion wird vom Landtag gebildet. Der w\u00e4re; in diesem Fall sind die Daten zu Landtag beschlie\u00dft \u00fcber ihre Gr\u00f6\u00dfe und sperren. Zusammensetzung und w\u00e4hlt die Mitglieder. 822 (2) Scheidet ein Mitglied der ParlamentariNachberichtspflicht schen Kontrollkommission aus dem Landtag oder aus seiner Fraktion aus oder wird Erweisen sich personenbezogene Daten es Mitglied der Landesregierung, so vernach ihrer \u00dcbermittlung gem\u00e4\u00df den Vorliert es seine Mitgliedschaft in der Parlaschriften dieses Gesetzes als unvollst\u00e4ndig mentarischen Kontrollkommission. Ein oder unrichtig, so sind sie unverz\u00fcglich neues Mitglied ist unverz\u00fcglich zu bestim-","Anhang 141 men. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied (2) Die Landesregierung unterrichtet die aus anderen Gr\u00fcnden aus der ParlamentaParlamentarische Kontrollkommission rischen Kontrollkommission ausscheidet. auch \u00fcber die Herstellung des Einvernehmens f\u00fcr das T\u00e4tigwerden von Verfas(3) Die Parlamentarische Kontrollkommissungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder im sion \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende Land Brandenburg gem\u00e4\u00df $ 2 Abs. 2 einer Wahlperiode des Landtages hinaus sowie \u00fcber die Herstellung des Benehmens solange aus, bis der nachfolgende Landtag f\u00fcr das T\u00e4tigwerden des Bundesamtes f\u00fcr nach Abs. | eine neue Parlamentarische Verfassungsschutz gem\u00e4\u00df $ 5 Abs. 2 des Kontrollkommission gebildet hat. Bundesverfassungsschutzgesetzes. (3) Eingaben einzelner B\u00fcrger oder einzel825 ner Mitarbeiter der VerfassungsschutzKontrollrechte der Parlamentarischen beh\u00f6rde (Petenten) \u00fcber ein sie betreffenKontrollkommission des Verhalten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind nach Zustimmung des Petenten der (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarischen Kontrollkommission zur Parlamentarische Kontrollkommission Kenntnis zu geben, wenn sie nicht an sie umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit selbst gerichtet sind. Sie hat auf Antrag der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lageeines Mitgliedes Petenten zu h\u00f6ren. bild und Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung und auf Verlangen der Kommission (4) Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des \u00fcber Einzelf\u00e4lle. Die Kommission hat Gesetzes zu Art. 10 Anspruch auf diese Unterrichtung. Sie Grundgesetz bleibt den aufgrund von kann von der Landesregierung alle f\u00fcr ihre Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetzes Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfvon der Volksvertretung bestellten Orgate, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, nen und Hilfsorganen vorbehalten. Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie einzelne Mitarbeiter der Verfassungs- 8 26 schutzbeh\u00f6rde h\u00f6ren, sofern dem nicht Verfahrensweise der \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche oder private Parlamentarischen Kontrollkommission Belange entgegenstehen; die Landesregierung hat dies vor der Parlamentarischen (1) Die Parlamentarische KontrollkommisKontrollkommission zu begr\u00fcnden. sion gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung; im \u00fcbrigen gelten die Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsordnung des Landtages.","142 Anhang (2) Die Parlamentarische Kontrollkommism\u00e4\u00dfigkeit der T\u00e4tigkeit der Verfassungssion tagt nicht \u00f6ffentlich. Auf Antrag schutzbeh\u00f6rde unter Gesichtspunkten des eines Mitgliedes beschlie\u00dft die KommisDatenschutzes zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Befugsion \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichnisse des Landesbeauftragten richten sich keit, soweit das \u00f6ffentliche Interesse oder nach $ 26 des Brandenburgischen Datenberechtigte Interessen eines einzelnen dem schutzgesetzes. nicht entgegenstehen. Sofern die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind die Mit(2) Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den glieder der Kommission zur VerschwieDatenschutz nach $ 12 Abs. 3 t\u00e4tig, so genheit \u00fcber Angelegenheiten verpflichtet, kann er die Parlamentarische Kontrolldie ihnen dabei bekannt geworden sind. kommission von sich aus unterrichten, Das gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem wenn sich im Einzelfall Beanstandungen Ausscheiden aus der Kommission. Die ergeben, eine Auskunft an die betroffene Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden von der Kommission aufgehoben werden, unterbleiben mu\u00df. wenn die Gr\u00fcndef\u00fcr die Verschwiegenheit nachtr\u00e4glich weggefallen sind. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die VerantwortlichSechster Abschnitt keit des Bundes oder eines anderen Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. Schlu\u00dfvorschriften (3) Die Parlamentarische Kontrollkommis828 sion unterrichtet den Landtag j\u00e4hrlich \u00fcber Geltung des Brandenburgischen ihre T\u00e4tigkeit. Datenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach $ 3 $ 27 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finUnterst\u00fctzung durch den den die $$ 9 und 12 bis 19 des BrandenLandesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz burgischen Datenschutzgesetzes keine Anwendung. (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz unbeschadetseiner Befugnisse nach dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz im Einzelfall ersuchen, die Recht-","Anhang 143 8 29 $ 30 Erla\u00df von Verwaltungsvorschriften Inkrafttreten Der Minister des Innern wird erm\u00e4chtigt, Dieses Gesetz tritt am Tage nach der die zur Durchf\u00fchrung dieses Gesetzes Verk\u00fcndung in Kraft; erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu gleichzeitig tritt das Vorschaltgesetz zum erlassen. \u00dcber solche, die nachrichtenGesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im dienstliche Mittel nach $ 6 Abs. 3 betrefLand Brandenburg vom 03. Dezember fen, ist die Parlamentarische Kontroll1991 (GVBl. S. 540) au\u00dfer Kraft. kommission vorab zu unterrichten.","144 Anhang Diese Druckschrift wird im Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg unentgeltlich herausgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern w\u00e4hrend eines Wahlkampfes zum Zwecken der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Landes-, Bundestagsund Kommunalwahlen. Mi\u00dfbr\u00e4uchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsst\u00e4nden der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls sie Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabh\u00e4ngig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empf\u00e4nger zugegangenist, darf sie auch ohnezeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunste einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte."],"title":"Verfassungsschutzbericht 1993","year":1993}
